Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1986) (G-SIG: 10020311)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 65, S.1 Die Thematik auch betreffend siehe Gesetzesantrag von Hamburg B02 und Gesetzentwurf von DIE GRÜNEN B03 <br><br><b>Inhalt:</b> Durchführung einer Volkszählung am 23.4.1986, Angleichung des Erhebungsprogramms des Volkszählungsgesetzes 1983 an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.12.1983, insbesondere Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Verzicht auf einen Melderegisterabgleich sowie die Übermittlungsregelungen an die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Gemeinden. Die Durchführung der Volkszählung verursacht Kosten von 30,1 Mio DM beim Bund, 305,3 Mio DM bei den Ländern und 210 Mio DM bei Gemeinden und Kreisen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neuer Zählungsstichtag ist nunmehr der 25.5.87. Neben der bereits vorgesehenen organisatorischen und personellen Tennung der Erhebungs- von anderen Verwaltungsstellen ist jetzt auch eine räumliche Tennung vorgegeben. Die Anforderungen an die Zähler zur Geheimhaltung sind konkretisiert, sowie entsprechende Vorgaben für die in den Erhebungsstellen tätigen Personen vorgenommen. Dem Anliegen des Bundesrates entsprechend sind die Aufwandsentschädigungen für die Zähler steuerfrei. Daneben können die Erhebungsunterlagen an die Erhebungsstellen portofrei postalisch übersendet werden. Es besteht nun die Möglichkeit, Erhebungsstellen auch auf der Ebene der Gemeindeverbände zu errichten. Verstöße gegen das Reidentifizierungsgebot werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Im Hinblick auf die Übermittlung, Veröffentlichung und Löschung der Erhebungsdaten sind Änderungen und Klarstellungen vorgesehen. Die Finanzzuweisung in Höhe von 2,50 DM wird auf 4 DM je Einwohner angehoben. Die Kosten der Zählung sind mit 715,7 Mio DM zu veranschlagen. Davon entfallen 60,1 Mio DM auf den Bund, 314,9 Mio DM auf die Länder sowie 340,7 Mio DM auf die Gemeinden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesverfassungsgericht/Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.12.1983 im Entwurf eines Volkszählungsgesetzes 1986 * Selbstbestimmungsrecht/Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung * Melderecht/Verzicht auf einen Melderegisterabgleich im Entwurf eines Volkszählungsgesetzes 1986
Zeitachse
- 26.09.1985 plenarprotokoll 10/159 Protokoll der 159. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.