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Elftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Vorgang 298213 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 03.11.2023 · DIP ↗

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Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zur Umsetzung des GAP-Strategieplans und Auszahlung der EU-Mittel im Weinsektor;<br /> Einfügung § 3b sowie Änderung §§ 50 und 56 Weingesetz<br /> <br /> Bezug: Aufhebung der EU-Verordnung 2016/1149 vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 1308/2013 in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) 555/2008 der Kommission (ABl. L 190, 15.07.2016, S. 1) ; Aufhebung der EU-Verordnung 2016/1150 vom 15. April 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 1308/2013 in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 190, 15.07.2016, S. 23)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Gültigkeit von Genehmigungen für Wiederbepflanzungen auf sechs Jahre, Aufrechterhaltung der Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsfläche bis zum Jahr 2026 auf 0,3 Prozent der Referenzrebfläche;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 7 sowie erneute Änderung § 50 Weingesetz

Zeitachse

  1. 22.06.2023 plenarprotokoll 2. Beratung 20/112 Protokoll der 112. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.