Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen sowie Entlastung von Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichten: Ausweitung des Anwendungsbereiches von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen, Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile; Stärkung und Entlastung von Disziplinarvorgesetzten mittels Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen; Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht; Anpassung der Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an aktuelle technische Entwicklungen;<br /> Konstitutive Neufassung <strong>Wehrdisziplinarordnung</strong> (WDO) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sowie Wehrbeschwerdeordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Wehrdisziplinarordnung alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassungen bei der Besetzung der Wehrdienstgerichte infolge struktureller Änderungen in den Streitkräften; Angleichung der Amtsperioden von Truppendienstgerichten und Bundesverwaltungsgericht sowie der Auswahl der ehrenamtlichen Richter;<br /> Änderung §§ 77 und 151 Wehrdisziplinarordnung
Zeitachse
- 22.11.2024 plenarprotokoll 1049 Protokoll der 1049. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.