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Protokoll der 1049. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 22.11.2024 · WP 20 · 1049 · Original ↗

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Protokoll der 1049. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1049 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1049. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. November 2024 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 417 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . . . . . . . 417 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 417 Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 419 2. Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 528/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 3. Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) (Drucksache 529/24, zu Drucksache 529/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 423 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 457* Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 457* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 424 4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (Drucksache 530/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 5. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Drucksache 531/24) 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 6. Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (Drucksache 532/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 424 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 426, 460* Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . 427 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 428 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 429, 460* Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 430 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 430 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 431 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 432 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 433 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 433 Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 435 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 436 Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 458* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 7. Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (Drucksache 533/24) . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 8. Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. Wehr- DiszNOG) (Drucksache 534/24) . . . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 537/24) . . . . . . . . . . 437 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und Erweiterung der Bestimmungen zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 11. Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 536/24) . . . 437 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 456/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461* Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 437 13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für Personen mit dringendem Wohnungsbedarf – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 509/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 438 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 519/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 438 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 15. Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 539/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 439 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 16. a) Entschließung des Bundesrates zu den Starkregen- und Hochwasserereignissen der vergangenen Monate – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 516/24) b) Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung von Bundeshilfen bei der finanziellen Schadensbewältigung durch Extremwetterereignisse in Deutschland sowie zum verstärkten Hochwasserschutz – Antrag der Länder Saarland und Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 538/24) . . . . . . . . . . . . . . . 439 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 439 Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 440 17. Entschließung des Bundesrates zum strafrechtlichen Schutz von Telekommunikationsanlagen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 508/24) . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 455* 18. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 488/24) . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 19. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 489/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 20. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes – Nutzhanfliberalisierung (Drucksache 490/24) . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 21. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz) (Drucksache 491/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 22. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Drucksache 492/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer (Drucksache 493/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 494/24) . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 25. Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 495/24) . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455* 26. Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 496/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 27. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 497/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 447 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 463* Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 463* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 498/24) . . . 449 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (Drucksache 499/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455* 30. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Drucksache 500/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455* 31. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt COM(2024) 55 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 455/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 449 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450 32. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 481/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 33. Fünfte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (Drucksache 482/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 34. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025) (Drucksache 540/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 35. Zweite Verordnung zur Änderung der GAP- Konditionalitäten-Verordnung (Drucksache 501/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 36. Vierte Verordnung zur Änderung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung (Drucksache 502/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 37. Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (Drucksache 525/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 38. Verordnung zu dem Abkommen vom 28. Mai 2024 zur Änderung des Abkommens vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk (Drucksache 467/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 39. Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Gräberpauschalenverordnung 2025/2026 – GräbPauschV 2025/2026) (Drucksache 476/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 40. Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 468/24) . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 41. Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine- Aufenthaltserlaubnis- Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV) (Drucksache 503/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 42. Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 518/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 43. Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Drucksache 483/24) . 451 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 44. a) Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 454/24) b) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Führerschein- Verwaltungsvorschrift – FS-VwV) (Drucksache 485/24) c) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung über den Fahrerqualifizierungsnachweis und über die Datenübermittlung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (Fahrerqualifizierungsnachweis- Verwaltungsvorschrift – FQN-VwV) (Drucksache 486/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . 457* Beschluss zu b) und c): Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 456* 45. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (Drucksache 469/24) . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 46. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik- Durchführungsverordnung – AHStatDV- ÄndV) (Drucksache 477/24) . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 47. Siebte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger- Abrechnungsverwaltungsvorschrift (Drucksache 484/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3 SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456* 48. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe „Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“, Untergruppe: Bessere Rechtsetzung – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 459/24) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ (einschließlich audiovisueller Bereich); Bereich: Bildung – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 522/24) . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 459/1/24 . . . . . . . . . 457* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 522/1/24 . . . . . . . . . 457* 49. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und § 7 Absatz 2 KredAnstWiAG – (Drucksache 361/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 361/1/24 . . . . . . . . . . . . . 457* 50. Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (Drucksache 571/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455* 51. Entschließung des Bundesrates „Vorlage des Entwurfs eines Bundestariftreuegesetzes“ – Antrag der Länder Hamburg und Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 566/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 441 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 52. Entschließung des Bundesrates zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und zur Unterstützung der Automobilindustrie durch Vorziehen der Revisionsklausel – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 567/24) . . . . . 441 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 442 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 442 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443 53. Entschließung des Bundesrates: Migration steuern – Innere Sicherheit gewährleisten – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 513/24) . . . . . 443 Marion Gentges (Baden-Württemberg) 443 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 462* Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 54. Entschließung des Bundesrates „Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und Umwelt schützen“ – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 568/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 444 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 55. Entschließung des Bundesrates zur Handlungs- und Rechtssicherheit für den Einsatz von selbständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden in den Einrichtungen der Weiterbildung und des Kulturbetriebs sowie an Hochschulen – Antrag der Länder Berlin und Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 577/24) . . . . . . . . . . 451 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 56. Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 578/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 445 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 57. Entschließung des Bundesrates zur Reform der Schuldenbremse – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/24) . . . . . 421 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 58. Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 560/24, zu Drucksache 560/24) . . . . . . . 451 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 451 59. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 548/24) . . . . . . . . . 451 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 464* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 60. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 550/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 61. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 552/24) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS- Anpassungsfolgegesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 553/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 463* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464* Beschluss zu a) und b): Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . 449 62. Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG) (Drucksache 580/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 465* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 452 63. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp- E-Gesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 555/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 467* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 64. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU- Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 558/24) . 452 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . . 453 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Julia Willie Hamburg, Kultusministerin Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Conrad Clemens, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Dr. Silke Schneider, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit 1049.Sitzung Berlin, den 22. November 2024 Beginn: 09.35 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1049. Sitzung des Bundesrates. Gleich zu Beginn möchte ich die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Ministerin Professor Dr. v o n d e r D e c k e n aus Schleswig-Holstein, im Namen des ganzen Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu gratulieren. – Einen ganz herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Ich komme ohne weitere Überleitung zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in ihrer vorläufigen Form mit 64 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird TOP 57 aufgerufen. Nach TOP 16 werden die Punkte 51, 52, 53, 54 und 56 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 28 wird TOP 61 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache der Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland hat die Ehre, zum sechsten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Bundesratspräsidentschaft übernehmen zu dürfen. Mich erfüllt das mit Freude und Stolz. Ich möchte die Interessen der Länder kraftvoll vertreten und die Gemeinschaft der Länder nach innen stärken. Ich bin überzeugt, dass ich dabei auf die Zusammenarbeit mit Ihnen allen bauen kann, und ich danke Ihnen allen, gerade angesichts der besonderen Umstände, schon jetzt sehr herzlich dafür. Es braucht den Bundesrat, auch und gerade in der aktuellen Situation. Der Bundesrat beweist immer wieder, dass die Länder in der Lage sind, Gemeinsamkeiten zu finden statt Unterschiede zu suchen. Der Bundesrat hat seine Sternstunden, wenn es uns gelingt, das große Ganze im Blick zu haben. Diese Balance ist die Stärke unseres Föderalismus. Hüten wir uns also alle miteinander vor der Versuchung, unsere Länderinteressen parteipolitisch einzufärben! Ziehen wir an einem Strang für die Zukunft des gesamten Landes! Ich danke meiner Vorgängerin Manuela Schwesig, die den Bundesrat souverän und klug geleitet hat. Sie hat in der letzten Sitzung von den vielfältigen Begegnungen berichtet. Und wir alle haben den Tag der Deutschen Einheit in Schwerin als einen wunderbaren Höhepunkt ihrer Präsidentschaft erlebt. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen gratuliere ich dir, liebe Manuela, und deinem Team zu einer sehr gelungenen Präsidentschaft. Ebenso danke ich Peter Tschentscher, der aus dem Präsidium ausscheidet, und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Andreas Bovenschulte als neuem Vizepräsidenten, der den Staffelstab von Hansestadt zu Hansestadt übernimmt. Europäisch betrachtet wechselt die Bundesratspräsidentschaft von der polnischen zur französischen und luxemburgischen Grenze. Das Saarland mag am Rande der Bundesrepublik liegen. Zoomt man aber ein wenig raus, liegen wir im Herzen Europas. Die Saarländerinnen und Saarländer wechselten in den letzten 200 Jahren acht Mal den Pass, ohne dass sie jemals ihr Dorf verlassen hätten. Wo einst die Schützengräben immer tiefer wurden, vertiefen wir heute die deutsch-französische Freundschaft und auch die mit Luxemburg. Der Geist von Schengen zählt zu unserer politischen DNA, nicht nur anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung im nächsten Jahr. Bei uns an der Grenze wird er täglich gelebt. Meine Bundesratspräsidentschaft soll deshalb auch ein Beitrag und ein Bekenntnis zu dem starken Europa sein, das uns, unsere Freiheit und unseren Wohlstand seit über 70 Jahren prägt. Das sage ich auch als amtierende deutsch-französische Kulturbevollmächtigte. Und deshalb möchte ich meine Präsidentschaft mit einem Impuls für das Weimarer Dreieck aus Frankreich, Polen und Deutschland verbinden. Ich möchte dazu beitragen, dieses Weimarer Dreieck weiter zu revitalisieren und Europa damit zu stärken. Ich finde, das ist auch das Hoffnungssignal, das in der proeuropäischen Wahl in Polen steckt. Unsere drei Länder verbindet die Erfahrung von Krieg und vor allem die Sehnsucht nach Frieden. Aber in unserer Nachbarschaft, auf europäischem Boden, in der Ukraine, herrscht Krieg – ein Krieg, den Kremldespot Putin zwar militärisch gegen die tapferen Ukrainer führt, aber im Geiste ebenso gegen das demokratische Europa, gegen unsere Freiheit. Dem stellen wir uns entgegen und unterstützen die Ukraine – militärisch, finanziell, humanitär und auch mit diplomatischen Initiativen. Nichts wünschen wir uns gemeinsam mit den Ukrainerinnen und Ukrainern sehnlicher, als dass der russische Angriffskrieg enden möge. Doch nicht nur das. Allerspätestens seit den Entwicklungen in den USA, wie sie sich uns zeigen, gilt auch: Ein einiges, starkes Europa ist nicht nur eine Lehre aus der Vergangenheit, sondern auch ein Auftrag für die Zukunft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor genau 65 Jahren übernahm das Saarland zum ersten Mal die Präsidentschaft des Bundesrates. Unsere Geschichte ist geprägt von Wandel. 1957 sind wir als das älteste der neuen – oder man kann auch sagen: das jüngste der alten – Bundesländer zur Bundesrepublik überhaupt erst dazugestoßen. Bei uns an der Saar wurde sozusagen die deutsche Wiedervereinigung schon einmal geübt, bevor sie dann im Großen vollzogen wurde. Dazu kamen wirtschaftliche Krisen, die das Saarland immer wieder mit voller Wucht getroffen haben. Auch im Moment spüren wir die Lage aufgrund der wirtschaftlichen Struktur vielleicht ein Stück weit früher und vielleicht auch ein Stück weit härter als andere. Wandel ist also unser ständiger Begleiter. Eine Herausforderung, die wir immer mit harter Arbeit, Zusammenhalt, aber vor allem auch mit Zuversicht angegangen sind. Ansätze, die auch aktuell eine gute Grundlage sind, um den Wandel in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Unsere Präsidentschaft haben wir deshalb unter das Motto „Zukunft durch Wandel“ gestellt. Die Neuvermessung der Welt durch Digitalisierung, Klimawandel und tektonische Verschiebungen in der Geopolitik verlangt von uns einen tiefgreifenden Umbau. Wir werden manches verändern müssen, damit vieles so bleibt, wie wir es lieben. Es ist zurzeit vielleicht auch weniger ein Wind des Wandels, in dem wir stehen, sondern aktuell wohl eher ein Sturm des Wandels. Zumindest empfinden es viele Menschen so, vor allem, weil wir wirtschaftlich durch ein Tal gehen, da sich aktuell eine Konjunkturdelle mit schon länger bestehenden strukturellen Problemen verschränkt. Das große Versprechen, die Wirtschaft unseres Landes ohne Verlust bei Wachstum und Wohlstand zu erneuern, wird ohne finanzielle Beiträge durch den Staat nicht eingehalten werden können. Genau diese Investitionen müssen insofern auch einen Beitrag dafür leisten, gleichzeitig Klima und Arbeitsplätze zu schützen. Manch einer sagt uns Saarländerinnen und Saarländern einen besonderen Zusammenhalt nach, weil wir ein kleines Land sind, weil unser Schicksal oft von außen bestimmt wurde und weil unter Tage Kameradschaft lebenswichtig ist. Haupt- und ehrenamtliche Hilfe für andere ist der beste Ausweis für diese Mentalität, und deshalb freue ich mich, heute eine Delegation des THW begrüßen zu können. Gerade in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse sind alle Hilfsorganisationen und die Feuerwehr noch unverzichtbarer, wie wir alle leider dieses Jahr in mehreren Bundesländern wieder einmal erleben mussten. Dass dabei nicht noch mehr passiert ist, verdanken wir Tausenden Helferinnen und Helfern – Schutzengeln wie Ihnen –, die die Menschen in Sicherheit gebracht und gegen die Zerstörung gekämpft haben. Stellvertretend Ihnen für viele in unserem Land ein herzliches Dankeschön! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Legislaturperiode nun früher endet, gibt es eine Reihe von Vorhaben, mit denen wir uns zu befassen haben. Für die Frage, was wir jetzt noch anpacken – das sollten wir selbstbewusst sagen –, gibt es eine gute Richtschnur. Das, was alle 16 Länder hier im Bundesrat oder aber auch in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben, hat nach meiner Einschätzung eine gute Grundlage, um noch auf den Weg gebracht zu werden. Dass in der letzten Woche eine Einigung beim Deutschlandticket möglich war, zeigt das hohe Verantwortungsbewusstsein der Länder und des Bundes. Ich halte es für wichtig, den Eindruck eines Stillstandes bis zur Neubildung einer Bundesregierung erst gar nicht entstehen zu lassen. Nicht erst seit den jüngsten Wahlen sehen wir, dass das Vertrauen in den Staat gelitten hat. Das spielt politischen Kräften in die Hände, deren Geschäftsmodell nicht aus Lösungen besteht, sondern aus der Angst vor Problemen und Veränderungen, und die deshalb vor allem ein Interesse am Fortbestand dieser Probleme haben. Ich glaube, allen verantwortlichen demokratischen Kräften muss daran gelegen sein, den Fokus aufs Machen zu legen. Denn das unterscheidet sie von Kräften, die Verantwortung in Wirklichkeit gar nicht wollen. Deshalb müssen wir auch sorgsam mit dem Zusammenwirken der Verfassungsorgane untereinander umgehen. Bei allem Verbesserungsbedarf im Zusammenspiel etwa von Bund und Ländern: Ersparen wir uns institutionelle Schwarzer-Peter-Spiele und ziehen wir an einem Strang für sachgerechte Lösungen, die den Bürgerinnen und Bürgern helfen! Lassen Sie uns gerade in Zeiten von Krisen und Wandel in unserer Arbeit die große Ernsthaftigkeit dieses Hauses ausstrahlen! Dafür brauchen wir die Normalität, dass Entwürfe umfassend beraten werden können, wie auch das Zutrauen, dass am Ende ein Kompromiss steht und nicht die Niederlage des einen oder anderen. Eine reibungslose Funktionsfähigkeit des Staates ist die Grundlage für Vertrauen. Tun wir alles, um das zu gewährleisten! Unsere Demokratie und unser Grundgesetz sind unser höchstes politisches Gut. In diesem Jahr haben Bundestag und Bundesrat das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. Dessen Grundwerte geben uns die Orientierung und auch die Kraft, die meisten und größten Herausforderungen zu meistern. Nächstes Jahr feiern wir nicht nur 35 Jahre deutsche Einheit. Wir erinnern auch an das Kriegsende vor 80 Jahren und wir aus saarländischer Sicht an den Ausgang des Saar-Referendums von 1955, das den Weg des Saarlandes in die Bundesrepublik wies. Das kommende Jahr wird deshalb – und auch noch aus ein paar anderen Gründen – sicherlich ein besonderes. Gerne möchte ich Sie heute schon zum Tag der Deutschen Einheit ins Saarland einladen. Der Festakt wird 5 Kilometer Luftlinie von der französischen Grenze in Saarbrücken stattfinden. Das Saarland freut sich auf Ihr Kommen und ich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. – Bon courage und Glück auf! Als Nächstes hat der Chef des Bundeskanzleramtes das Wort, Herr Wolfgang Schmidt. Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anke Rehlinger! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gratuliere Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, sehr herzlich zur Amtsübernahme in diesem zusätzlichen Amt als Bundesratspräsidentin. Ich tue das nicht nur persönlich, sondern auch im Namen des Bundeskanzlers und der ganzen Bundesregierung. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihre zusätzliche neue Aufgabe, und ich bin mir sicher, dass auch die zukünftige Bundesregierung ein konstruktives Gegenüber aufseiten der Länder in Ihnen finden wird. Das Motto Ihrer Bundesratspräsidentschaft „Zukunft durch Wandel“ passt ganz gut zu den großen Themen unserer Zeit. Der Wandel, die tiefgreifende Veränderung, bewegt die Bürgerinnen und Bürger überall, und jeden Tag erleben wir die Nachrichten, die damit verbunden sind. Sie haben eben ein bisschen was über die Besonderheiten des Saarlandes gesagt. Dazu gehört sicherlich auch die Erfahrung, mit dem Wandel umzugehen. Mir gefällt der saarländische Ansatz, die Zukunft und die Chancen zu betonen, die mit dem Wandel verbunden sind. Aber natürlich kann man nicht vom Wandel reden, ohne an die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Ländern zu denken. Ich denke, wir sind uns einig, dass der Osten gezeigt hat, wie man alte Strukturen überwinden kann und wie neue Wege gefunden werden können. Der Festakt im Mecklenburgischen Staatstheater hat, wie ich aus den vielen beseelten Rückmeldungen gehört habe, alle sehr berührt. Bei dem großen Bürgerfest, das damit verbunden war, hat Manuela Schwesig, Ihre Vorgängerin im Amt der Bundesratspräsidentin, darauf hingewiesen, welches Glück es ist, in Frieden, in Freiheit und in Demokratie leben zu können. – Liebe Manuela Schwesig, ganz herzlichen Dank dafür! Demokratie und Freiheit waren kein Geschenk vor 35 Jahren, sondern sie wurden von den Bürgerinnen und Bürgern in der ehemaligen DDR erkämpft und erstritten, auf der Straße, aber auch an Orten wie dem Runden Tisch, dessen Gründung genau heute vor 35 Jahren, am 22. November 1989, gegen die DDR-Führung von den Bürgerinnen und Bürgern durchgesetzt wurde. Diese Runden Tische vereinten die verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Kräfte, die damals um Dialog und um Reformen gerungen haben, und ich glaube deswegen, dass diese Runden Tische für eine besondere und eine notwendige Haltung stehen. Eine Haltung, die es auch in der Bundesrepublik Deutschland braucht, wenn wir es zunehmend mit Regierungskonstellationen zu tun haben, die komplizierter werden, und Parteien zur Zusammenarbeit gebracht werden, die deutlich weniger inhaltliche Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen haben, als das in der Vergangenheit der Fall war. Das ist herausfordernd für Demokratinnen und Demokraten. Aber wir alle wissen: Wir müssen einigungsfähig bleiben in den Regierungen und in den Parlamenten, damit unsere Demokratie funktioniert, denn wir haben eine gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie. Wir müssen die sein, die über Lösungen streiten, um sie ringen, statt zu spalten. Wir müssen die sein, die Kompromisse finden, statt sich einzumauern. Und wir müssen dann auch die sein, die gemeinsam für die Ergebnisse stehen, statt sie öffentlich zu zerreden. Das gilt sicherlich für den Bund, aber das erleben auch Sie in den Ländern und in den Kommunen. Ich fände es gut, wenn wir die häufig verbreitete Verachtung für Kompromisse, für Verhandlungen und auch für das Regieren nicht teilen und erst recht nicht befeuern. Denn das Ergebnis könnte sein, dass wir uns selbst keine Lösungen mehr zutrauen und uns dann am Ende auch keine Lösungen und Kompetenzen mehr zugetraut werden. Damit schadeten wir der Demokratie und uns allen, und das sollten wir doch verhindern. Lösungen zu finden, Fortschritt zu organisieren, findet nicht in Überschriften statt, sondern sehr häufig, wenn Sie so wollen, in Fußnoten. In unserer geteilten Mehrebenendemokratie wird es häufig doch kleinteilig und sehr speziell. Ich glaube, Sie haben das alle erlebt. Dafür war sich die im Amt befindliche Bundesregierung nicht zu schade, und dafür waren auch Sie sich nicht zu schade, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. Der Mut, nach Kompromissen zu suchen und sie auch zu finden, ist die Antwort an all diejenigen, die nur mit Überschriften arbeiten, die so tun, als wäre alles ganz einfach, als gäbe es für komplexe Probleme eine simple Lösung, und die damit die wirklichen Lösungen diskreditieren und damit jeden Fortschritt verhindern. Ich glaube, das ist die Kraft und das ist die Stärke der Demokratinnen und Demokraten. Wir alle wissen: Demokratie ist kompliziert, wenn man es ernst meint. Wir erleben das im Vermittlungsausschuss, wir erleben das im Bundesrat, im Ringen um die richtigen Lösungen – heute auch wieder –, und wir erleben es natürlich auch in der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Aber ich glaube, dass gerade diese Komplexität und dieses Ringen sicherstellen, dass die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt und alle Rechte gewahrt werden. Dies ist ja nun aller Voraussicht nach für mich als Chef des Bundeskanzleramtes die letzte Möglichkeit in dieser Legislaturperiode, bei einem Wechsel im Amt der Bundesratspräsidentin zu reden, und deswegen hoffe ich, dass Sie mir gestatten, noch ein paar Sätze zur Bilanz dieser Regierung zu sagen. Wir hatten uns im Koalitionsvertrag die große Aufgabe, die im Motto der saarländischen Bundesratspräsidentschaft angesprochen ist, vorgenommen, den Wandel, die Transformation anzugehen. Wir alle wissen: Wir haben nicht mehr viel Zeit, wenn wir bis 2045 – das ist in ganz wenig mehr als 21 Jahren, also quasi übermorgen – klimaneutral sein und dabei Industrieland mit gut bezahlten Arbeitsplätzen bleiben wollen, und das bei einer Industrie und einer Gesellschaft, die sich seit Beginn der Industriellen Revolution vor 250 Jahren durch das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas fortbewegt hat, Produktion organisiert hat und es warm gehalten hat. Jetzt haben wir nicht mehr als 21 Jahre, um das zu ändern. Das hatten wir uns vorgenommen. Es ist ja immer ganz gut, wenn man sich nicht selbst lobt. Zur Halbzeit der Regierung gab es aber eine Bilanz, die die Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Uni Trier vorgenommen hat. Darin wurde festgestellt, dass sich diese Regierung, die im Dezember 2021 ins Amt gekommen ist, so viele Vorhaben – die Stiftung nennt das „Versprechen“ – vorgenommen hat wie noch keine Koalition zuvor und dass bis zur Halbzeit im September 2023 so viele dieser Vorhaben, dieser Versprechen umgesetzt worden sind wie von keiner Regierung zuvor. Wer sich ein Update angucken will: Auf den Seiten der Bundesregierung haben wir von Anfang an ein Regierungsmonitoring gemacht, wo die Vorhaben mit dem jeweiligen Fortschritt abgebildet sind. Ich glaube, es ist ganz gut, wenn man bei aller Wut und bei aller Aufregung ein bisschen auf manches Faktum guckt. Aber natürlich ist das, was wir uns vorgenommen hatten, auch immer nur deswegen so gelungen, weil Sie – die Länder – mitgemacht haben. Ich will an dieser Stelle mit Dank an den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung erinnern, den die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 6. November des letzten Jahres verabredet haben. Wir wollten die Deutschland-Geschwindigkeit, die wir bei der Errichtung von Flüssiggasterminals gezeigt haben, auch auf andere Bereiche ausweiten. Denn wir alle wissen: Es dauert viel zu lang, bis in Deutschland Anlagen genehmigt werden, bis Baugenehmigungen erteilt werden. Wir sind viel zu langsam in so vielen Dingen. Auch da die gute Nachricht: Wir haben uns gemeinsam mit Ihnen sehr genau angeguckt, wie wir diese Verabredungen aus dem Pakt umgesetzt haben. Über 150 Maßnahmen hatten wir vereinbart. Inzwischen haben wir über 80 Prozent der uns selbst gegebenen Aufträge entweder schon umgesetzt oder sind in der Umsetzung. Ich finde, das ist eine schöne gemeinsame Bilanz, und ich danke sehr herzlich dafür, dass das möglich war. Neben dem, was wir uns vorgenommen hatten, hat natürlich der russische Überfall auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann – die Bundesratspräsidentin hat es angesprochen –, die Amtszeit dieser Regierung sehr stark beeinflusst. Er hatte furchtbare Konsequenzen für die Ukraine, und deswegen stehen wir an ihrer Seite. Aber er hatte eben auch Auswirkungen auf uns: bei der Frage der Energiesicherheit, wenn einem fast 60 Prozent der Gasversorgung abhandenkommen, bei der Frage der Energiepreise und auch bei der Frage der Migration. Sie, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, haben darum mit der Bundesregierung gerungen, wie wir in Deutschland mit den Konsequenzen dieses völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine umgehen, wie wir die besten Lösungen finden. Ich finde, auch da ist uns viel gelungen. Da das Thema Migration eines ist, das viele Bürgerinnen und Bürger umtreibt, möchte ich gerne auch da noch eine kleine Bilanz ziehen. Wir haben an jenem 6. November des letzten Jahres im Kreise von Bund und Ländern auch dazu so weitreichende Verabredungen getroffen wie wahrscheinlich noch nie zuvor. Wir haben sehr viele Gesetze auf den Weg gebracht, die hier Unterstützung gefunden haben. Und man sieht, dass das wirkt. Die Zahl der Asylgesuche, also derjenigen, die sagen, sie wollen einen Asylantrag stellen, ist rapide gesunken. Wir hatten im Oktober fast 60 Prozent weniger – konkret 58 Prozent – Asylgesuche als im Oktober 2023, im September über 50 Prozent weniger und insgesamt, über das Jahr gesehen, 35 Prozent weniger Gesuche. Bei den Abschiebungen haben wir die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um über 20 Prozent gesteigert. Das zeigt: Unser Handeln zeigt Wirkung. Wir haben als Bundesregierung die Umsetzung der in Europa nach acht Jahren zähem Ringen endlich verabschiedeten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, auf den Weg gebracht. Das liegt jetzt im Deutschen Bundestag – wissend: da nähert sich das Ende der Legislaturperiode –, aber vielleicht ist es ja möglich, im Konsens der Demokratinnen und Demokraten noch zu Vereinbarungen zu kommen, wenn sich der Pulverdampf der Auseinandersetzungen über Wahltermine gelegt hat, damit wir keine Zeit verlieren. Nun weiß ich, dass es in den sich abzeichnenden Wahlkampfzeiten manchmal schwerfällt, gut und wertschätzend übereinander zu reden, und eher die Unterschiede betont werden. Aber wir sollten uns gemeinsam vornehmen, die Stärke unserer Demokratie und des Föderalismus zu betonen. Ich möchte in meiner letzten Rede in dieser Funktion in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit nutzen, Ihnen sehr herzlich zu danken, dass Sie gemeinsam mit uns nach Lösungen gesucht und sie auch gefunden haben. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, mit denen ich viele Verhandlungsrunden, Konferenzen und Videoschalten durchgeführt habe und genau das versucht habe, hinzukriegen. Auch im Namen von Staatsministerin Ryglewski danke ich den Bevollmächtigten der Länder und – ich nehme an, da spreche ich im Namen von uns allen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrates, aber auch der Landesvertretungen, der Landesministerien, die das, was wir hier erreichen, ja erst möglich machen. Sie alle halten die Demokratie am Laufen. Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, ich danke für Ihre hervorragende Arbeit als Bundesratspräsidentin. Sie haben Deutschland in Auslandsreisen repräsentiert. Sie haben nicht nur Ihr Land, sondern auch die Gesamtheit der Länder hervorragend vertreten. Sie haben mit Ihrer Weitsicht und Ihrer Kraft unendlich viele wichtige Vorhaben vorangebracht. Dann hatten Sie auch noch ein zusätzliches Nebenamt als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der natürlich aufgrund der politischen Verhältnisse in dieser Legislaturperiode noch mal eine ganz andere und größere Bedeutung als in der Vergangenheit bekommen hat. Ganz herzlichen Dank! Zum Abschluss, sehr geehrte, liebe Frau Bundesratspräsidentin Rehlinger, wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr für die saarländische Bundesratspräsidentschaft. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kanzleramtsminister Schmidt! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit können wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf: TOP 57 Entschließung des Bundesrates zur Reform der Schuldenbremse – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/24) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, liebe Anke Rehlinger, auch von Mecklenburg-Vorpommern und mir persönlich herzlichen Glückwunsch zur Bundesratspräsidentschaft! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und ganz besonders auf den Tag der Deutschen Einheit im schönen Saarland. Vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es eine kleine Anregung an unsere Bundesratspräsidentin: Wir sollten die Frage, ob man nicht doch mal im Bundesrat klatschen darf, klären. Ich glaube, wir alle hätten auf jeden Fall gern geklatscht für das THW und alle Blaulichtorganisationen, die uns in den Ländern helfen. (Beifall) Und natürlich hätten wir auch gern zum Schluss Ihrer Rede geklatscht und bestimmt auch, Herr Schmidt, für den Dank für die Zusammenarbeit, trotz Kontroversen mit der Bundesregierung. Ich würde mich freuen, wenn wir uns als Länder in dem nun beginnenden Jahr der neuen Bundesratspräsidentschaft gemeinsam ein Thema vornehmen, das zwar unterschiedlich gesehen wird, das aber alle bewegt und zu dem es in den letzten Wochen und Monaten immer mehr Stimmen gab, dass wir da ranmüssen, nämlich die Reform der Schuldenbremse. Hierzu liegt Ihnen ein Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Wir würden uns freuen, wenn wir ihn konstruktiv, parteiübergreifend, länderübergreifend, so wie wir es im Bundesrat oft – nicht immer – handhaben, diskutieren könnten. Die Schuldenbremse in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes wird in diesem Jahr 15 Jahre alt. Es war richtig, dass Deutschland sich eine Schuldenregel gegeben hat, denn wir haben gegenüber den zukünftigen Generationen die Verantwortung, mit den Steuergeldern vernünftig umzugeben und ihnen nicht zu viele Schulden zu hinterlassen – aber gleichzeitig eben auch die Verantwortung, heute in die Infrastruktur zu investieren und den Generationen, die uns nachfolgen, keine Investitionen schuldig zu bleiben. Deutschland hat gemessen am Bruttoinlandsprodukt eine niedrigere Staatsverschuldung als der Durchschnitt der Europäischen Union. Auch die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Japan sind erheblich höher verschuldet. Die Schuldenregel hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich Deutschland finanziell und wirtschaftlich gut entwickelt hat. Aber es hat sich gezeigt, dass die Regeln der Schuldenbremse nicht flexibel genug sind. Nach 15 Jahren wird es Zeit, Bilanz zu ziehen und zu fragen: Was hat sich bewährt, und was muss verändert werden? Es zeigt sich, dass sich in Deutschland erhebliche Investitionen angestaut haben, dass Investitionen aufgeschoben wurden, nicht zuletzt wegen der starren Schuldenbremse. Der Investitionsbedarf in unsere Infrastruktur – in Schienen, in Straßen, in Brücken, in Krankenhäuser, in Schulen – ist höher denn je. Deutsche Wirtschaftsverbände und Forschungsinstitute gehen von einem öffentlichen Investitionsbedarf zwischen 400 und 600 Milliarden Euro in den nächsten Jahren aus. Dafür brauchen wir eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse. Denn diese Investitionen sind nicht einfach aus dem laufenden Haushalt zu stemmen, weder im Bund noch in den Ländern. Dafür braucht es eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse, eine neue Schuldenregel – nicht eine komplette Abschaffung. Das ist Ziel unseres Antrages. Ich habe in dieser Woche zwei Tage lang mit meinem Kabinett zusammen beraten und über die aktuelle Finanzlage gesprochen. Sie alle kennen das: Die Steuereinnahmen sinken, in einigen Ländern kommen erhebliche Mindereinnahmen aufgrund der Ergebnisse des Zensus dazu, aber eben gleichzeitig auch die Investitionsbedarfe und steigende Sozialausgaben, wie zum Beispiel bei der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen aus dem BTHG. Mecklenburg-Vorpommern steht für eine solide Finanzpolitik. Wir haben als eines der ersten Bundesländer einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Seit 2006 nehmen wir keine neuen Schulden auf und haben konsequent Schulden abgebaut. Nur in der Corona-Pandemie haben wir eine Ausnahme gemacht, und diesen Kredit haben wir schon stärker zurückgezahlt, als wir es eigentlich vorhatten. Wir haben auch langfristig Vorsorge betrieben, zum Beispiel durch eine Konjunkturausgleichsrücklage. Wir können damit handlungsfähig sein und stabil regieren. Wir können damit Planungssicherheit gewährleisten. Auch für den aktuellen Doppelhaushalt 2024/25 haben wir keine neuen Kredite aufgenommen. Auch andere Länder sparen an ihren Ausgaben, aber wir stoßen an unsere Grenzen. Wir schaffen es nicht mehr, notwendige Investitionen komplett zu finanzieren. Damit stehen die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und der Wohlstand der kommenden Generationen auf der Kippe. Denn wir müssen investieren, gerade in unsere Wirtschaft. Investitionen sind in vielen Bereichen nötig. Ich will mich auf die Wirtschaft konzentrieren: Nur mit großen Investitionen bleiben wir international konkurrenzfähig, können zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Wir müssen in die Digitalisierung investieren. Bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig haben wir über Investitionen in die Stromnetze und in eine schnellere Digitalisierung gesprochen. Wir sind uns auch einig, dass die Unternehmen bei den Energiekosten entlastet werden müssen. Ich will auf die Rede des Bundeskanzleramtschefs eingehen. Die Energiewende ist wichtig, und es ist auch wichtig, unsere Wirtschaft klimafreundlich und perspektivisch klimaneutral zu gestalten. Aber das wird alles nur richtig sein, wenn die Wirtschaft erhalten bleibt. Solange es uns nicht gelingt, die Energiewende so zu gestalten, dass das Ganze wirtschaftlich ist, dass es preislich gut gestaltet ist, bleibt die Wirtschaft und bleiben Arbeitsplätze und die Akzeptanz dieser großen Reformen in Gefahr. Deswegen müssen wir weiter investieren. Egal wer die zukünftige Bundesregierung stellt: Es ist völlig unrealistisch, dass all diese Investitionen möglich sind ohne Aufnahme von Krediten. Ich will es noch mal klar sagen: Es geht nicht um die Abschaffung der Schuldenregel. Es ist richtig, konsumtive Aufgaben und Verwaltungsausgaben zu begrenzen. Aber wir brauchen eine neue Schuldenregel, die genau diese Zukunftsinvestitionen für unseren Wirtschaftsstandort, für Infrastruktur und Digitalisierung ermöglicht. Nur so sichern wir Investitionen und solide Finanzen für die zukünftigen Generationen. Deshalb schlagen wir vor, zweigleisig zu denken, und fordern die Bundesregierung auf, erstens grundsätzlich die Schuldenbremse im Grundgesetz so zu reformieren, dass Bund und Länder die Möglichkeit haben, dringend notwendige Zukunftsinvestitionen durch Rückgriffe auf Kredite zu finanzieren, und zweitens als konkrete Soforthilfe neben dem Sondervermögen Bundeswehr ein weiteres Sondervermögen Infrastruktur zu schaffen, das von Bund und Ländern genutzt werden kann, um in den nächsten Jahren angestaute Investitionsbedarfe abzubauen – mehrjährig und planbar. Wie jedes Unternehmen im Land muss auch der Staat klug investieren. Nur mit klugen Investitionen erreichen wir in Zukunft Fortschritt, Wachstum und Wohlstand. Dafür brauchen wir einen flexibleren Handlungsrahmen, der Grenzen aufzeigt, aber auch Möglichkeiten eröffnet. Ich bitte um konstruktive Beratungen. Es gibt viele Ministerpräsidenten, die sich parteiübergreifend in den letzten Monaten geäußert haben, dass wir an dieses Thema ranmüssen, dass sie offen dafür sind. Wir sind offen für weitere Vorschläge, und deshalb freue ich mich auf die Beratungen. Ich glaube, so ein großes Thema kann nur bewegt werden, wenn aus diesem Kreis länder- und parteiübergreifend ein Vorschlag unterbreitet wird, und das sollten wir gemeinsam angehen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend – dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 9/20241 zusammengefassten 1 Anlage 1 Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 4, 5, 7, 8, 17, 21, 22, 25, 29, 30, 32, 33, 37 bis 42 und 44 bis 50. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: TOP 3 Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) (Drucksache 529/24, zu Drucksache 529/24) Dazu liegt mir eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin, ich darf mich den Glückwünschen anschließen und wünsche Ihnen alles Gute und eine glückliche Hand für Ihre weitere Amtsführung! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen heute über das Jahressteuergesetz 2024 ab, das der Deutsche Bundestag noch vor dem Zerbrechen der Regierungskoalition am 18. Oktober 2024 beschlossen hat. Jahressteuergesetze sind, wie der Name schon sagt, alljährlich wiederkehrende Gesetzgebungswerke, die in der Regel eine Vielzahl von eher technischen oder fachlichen Rechtsänderungen beinhalten. Daher sind traditionell auch viele Punkte eines solchen Gesetzes politisch unumstritten, und diese Gesetze erhalten meist eine breite Zustimmung. Hessen wird dazu heute keine Ausnahme bilden. Jedoch möchte ich die Tatsache festhalten, dass ungeachtet der 59 Änderungsanträge, die der Bundestag beschlossen hat, dieses Jahressteuergesetz kein Musterschüler ist. Ich möchte das gerne an drei Beispielen verdeutlichen: ein Beispiel, wo das Gesetz von vornherein defizitär war und geblieben ist, ein Beispiel, wo der Gesetzentwurf sehr vielversprechend war, aber sich leider verschlechtert hat, und ein Beispiel, wo es umgekehrt war und der Gesetzentwurf in keine gute Richtung ging, aber nicht zuletzt dank des hessischen Engagements hier im Bundesrat auf einen guten Weg gebracht worden ist. Mein erstes Beispiel: Die Bundesregierung hat leider einmal mehr die Chance ungenutzt gelassen, ihre Zusage für eine substanzielle Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einzulösen. Die entsprechenden Maßnahmen im vorliegenden Jahressteuergesetz, nämlich die unterjährige Absenkung der Durchschnittssteuersätze, bedeuten stattdessen eine weitere finanzielle Belastung sowie mehr Bürokratie für die Landwirte. Zweitens: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah eine Steuerentlastung für die Verwaltung von Krediten sowie Kreditsicherheiten durch Kreditgeber vor. Die Leistungen zwischen den sogenannten Konsortialteilnehmern unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer, während sie in anderen Ländern als umsatzsteuerfrei behandelt werden. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für inländische Kreditinstitute, den die Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf beseitigen wollte. Das haben wir sehr begrüßt, aber leider hat die Mehrheit im Bundestag diese Steuerentlastung dann wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Meine Damen und Herren, das ist eine vertane Chance, den Standort Deutschland zu stärken. Die Kreditfinanzierung unserer Wirtschaft wird damit weiterhin deutlich mehr, als es nötig wäre, im Ausland stattfinden. Das bedauern wir natürlich in Hessen als eine Schwächung des deutschen Finanzplatzes, des Finanzplatzes Frankfurt in besonderer Weise. Das dritte Beispiel betrifft die Steuerbefreiung für die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen wie Sportplätzen und Schwimmbädern. Da wollte die Regierung zweifellos etwas Gutes tun, aber es ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Denn mit dieser Steuerbefreiung wäre auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs weggefallen. Die Kommunen hätten statt der Nettoinvestitionen die Bruttoinvestitionen schultern müssen, und für bereits abgeschlossene Investitionen wäre es zu nicht einkalkulierten Nachzahlungen gekommen. Hier hat die Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang wie auch an zahlreichen weiteren Stellen für eine Verbesserung des Gesetzes gesorgt. Das bedeutet Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft, und diese ermöglichen uns dann auch in der Gesamtbetrachtung die Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich möchte aber an dieser Stelle auch noch einmal hinterlegen, dass es für eine gute Entwicklung Deutschlands sehr viel mehr braucht. Wir brauchen strukturelle steuerpolitische Maßnahmen, damit die Wirtschaft in Deutschland ihre Talfahrt beendet. Meine Hoffnung ruht insoweit auf der Bundestagswahl und einer neuen Bundesregierung, die einen deutlich spürbaren steuerpolitischen Neuanfang wagen muss, ob es nun in einem ersten Schritt darum geht, die Energiesteuern für die Unternehmen auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß abzusenken, weil die hohen Energiepreise einer der größten Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen sind, oder darum, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, vielleicht auch noch vor einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Vor allem aber muss die Steuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden, und auch der Einkommensteuertarif bedarf einer Reform zugunsten der Leistungsträger der Mittelschicht. Meine Damen und Herren, ich sage als Finanzminister eines Landes im vollen Bewusstsein, dass dadurch die öffentlichen Haushalte zunächst weiter belastet werden. Dafür müssen wir zweifellos noch eine Lösung finden. Aber ohne diese Maßnahmen werden wir in Deutschland mittel- und langfristig aufgrund fehlender Investitionen kein Wirtschaftswachstum bekommen und damit auf lange Sicht noch viel größere Steuerausfälle erleiden. Die noch immer relativ hohen Steuereinnahmen resultieren aus Investitionen, die in der Vergangenheit vorgenommen worden sind. Jetzt muss es darum gehen, Investitionen für die Einnahmen der Zukunft vorzunehmen. Hessen steht für ein konstruktives Vorgehen dazu bereit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen). Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wunschgemäß stimmen wir noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung nach Buchstaben getrennt ab. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 2 Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 2 im Übrigen! – Mehrheit. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (Drucksache 532/24) Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst mal: Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! Gute weitere Zusammenarbeit! Mit dem Saarland wird es weiter gemeinsam nach vorn gehen. Wir stimmen heute über ein wichtiges Gesetz ab. Ich weise darauf hin, dass, wenn wir in einer anderen politischen Großwetterlage wären, heute sicherlich mit einer großen Mehrheit der Vermittlungsausschuss angerufen worden wäre. Was nachher bei der Abstimmung raus- 1 Anlagen 2 und 3 kommt, weiß ich nicht. Das werden wir sehen. Aber ich möchte zumindest begründen, warum das Land Sachsen- Anhalt nach reiflicher Überlegung und auch interner Koalitionsdiskussion dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zustimmt. Dass es im Krankenhaussystem einen Reformbedarf gibt, darüber sind wir uns alle einig. Es sind wichtige Entscheidungen zu fällen. Diese sind auch mit Augenmaß zwischen Bund und Ländern und den betroffenen Strukturen entsprechend herbeizuführen. Es besteht also ein dringender Veränderungsbedarf, der unumstritten ist, aber mit Blick auf Ostdeutschland ganz spezielle Herausforderungen mit sich bringt. Die Situation in den ostdeutschen Bundesländern ist durch strukturelle Besonderheiten geprägt: dünn besiedelte Regionen, eine überdurchschnittlich alte Bevölkerung und einen ausgeprägten Fachkräftemangel. Diese Faktoren haben erhebliche Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung und erfordern flexible Lösungen sowie eine stärkere Berücksichtigung regionaler Unterschiede. Ich möchte vier Kritikpunkte hervorheben, die schon aus dem Kreis der Gesundheitsminister im Zusammenhang mit dem ersten Durchgang hier im Bundesrat formuliert wurden und die im Wesentlichen immer noch im jetzigen Gesetzgebungsverfahren als Problem bestehen. Erstens. Die starren Qualitäts- und Mindestvorgaben gefährden die flächendeckende Versorgung in strukturschwachen Regionen, wie sie insbesondere in Ostdeutschland anzutreffen sind. In vielen Landkreisen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Krankenhäusern, die oftmals eine umfassende Grund- und Notfallversorgung gewährleisten müssen. Es braucht dauerhafte Ausnahmemöglichkeiten, um nicht nur die Grundversorgung, sondern auch die Behandlung komplexerer Fälle sicherzustellen. Die Vorhaltevergütung muss an die tatsächlichen Bedürfnisse der Regionen angepasst werden und darf sich nicht allein an bundesweiten Durchschnittswerten orientieren. Zweitens. Die Erfüllung von Qualitätskriterien in Kooperationen darf nicht durch bürokratische Hürden behindert werden. Gerade in Regionen mit begrenzten Ressourcen können Kooperationen zwischen Krankenhäusern entscheidend dazu beitragen, die Versorgung aufrechtzuerhalten. In vielen ostdeutschen Regionen arbeiten Krankenhäuser eng zusammen, um Fachwissen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Diese Kooperationen dürfen nicht durch strenge bürokratische Vorgaben erschwert, sondern müssen vielmehr gefördert werden, um die Versorgungsqualität zu sichern. Drittens. Die Definition von Krankenhausstandorten und Fachkliniken muss flexibel gehandhabt werden. In Ostdeutschland übernehmen Krankenhäuser häufig mehrere Versorgungsfunktionen. Daher ist ein flexibler Umgang mit diesen Kriterien essenziell. Die starre Definition von Fachkliniken muss aufgebrochen werden und sollte nicht von der Anzahl der Leistungsgruppen abhängen, sondern vielmehr die medizinische Expertise und die tatsächliche Versorgung in den Mittelpunkt stellen. Die Planungsbehörden der Länder brauchen mehr Spielraum, um vor Ort passgenaue Entscheidungen treffen zu können. Viertens. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen sind angesichts der fehlenden technischen Grundlagen wie dem zertifizierten Grouper unrealistisch. Eine digitale Schnittstelle zwischen den Landesplanungsbehörden und dem Medizinischen Dienst ist dringend erforderlich, um Verzögerungen und bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht passieren, dass durch die Reform die bestehenden Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West noch weiter verschärft werden. Unser Ziel muss eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft sein, die allen Menschen unabhängig von ihrem Wohnort eine hochwertige Versorgung garantiert. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Anspruch Realität wird! Wenn das Gesetz entgegen dem Anrufungsbegehren heute hier trotzdem so durchläuft, dann wissen wir heute schon, dass es in den nächsten Monaten und Jahren weiteren Handlungsbedarf gibt. Egal welche Bundesregierung dann in der Verantwortung steht, mit uns gemeinsam Lösungen zu finden, ist weitere Arbeit an diesem Thema notwendig. Unabhängig davon wünsche ich mir, dass wir aufgrund der Eilbedürftigkeit bestimmter Maßnahmen, was die Liquidität in den Krankenhäusern anbelangt, in einem Vermittlungsverfahren zu einem schnellen Ergebnis kommen. Damit könnten wir sowohl für die Versorgungsstruktur als auch für die Bevölkerung ein klares Signal setzen, dass wir trotz kritischer Bedingungen in der Bundesrepublik, was die politische Stabilität anbelangt, immer noch handlungsfähig sind und dass das gerade ein Vorteil unseres föderalen Systems ist. Wir haben uns, lieber Karl Lauterbach, darauf verständigt, dass wir, egal was jetzt kommt, fair miteinander umgehen, dass wir immer gemeinsam gute Lösungen suchen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und dass wir zeigen, dass wir in der Lage sind, eine hohe politische Kultur zu praktizieren. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie so vielen von uns ist es mir ein Anliegen, zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu sprechen. Ich möchte bei allen Nuancierungen und Differenzierungen in Einzelfragen zunächst einmal – hoffentlich im Namen aller für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Senatorinnen – festhalten: Die mit dem KHVVG vorliegende Krankenhausreform ist nicht perfekt. Wir alle sind uns aber auch einig: Wir brauchen eine Krankenhausreform, und zwar so schnell wie möglich. Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der Krankenhausversorgung durch eine Verbesserung der Qualität der Versorgung, beispielsweise durch die Beendigung von Gelegenheitsversorgung und parallel dazu, indem jeder Krankenhausstandort sich auf das fokussiert, was er am besten kann, durch Stärkung der Grundversorgung in der Fläche und – das sage ich ausdrücklich als Vertreterin eines ostdeutschen Flächenlandes – durch eine zielgerichtete Planung für Leistungen, mit der wir dem Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung besser begegnen können, durch bessere Möglichkeiten zum Erhalt und zur Unterstützung von bedarfsnotwendigen Kleinkrankenhäusern in der Fläche, damit aus den postulierten 40 Minuten zum Krankenhaus nicht vier Stunden werden, durch einen wichtigen Schritt zum Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern, durch einen 40 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht, durch dauerhaft zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die Geburtshilfe oder die Schlaganfallversorgung und die Sicherstellungshäuser. Das alles können wir jetzt angehen. Das alles können wir im Umsetzungsprozess noch verbessern, wenn wir es wollen. Das alles setzen wir jedoch aufs Spiel, wenn wir heute den Vermittlungsausschuss anrufen. Denn machen wir uns nichts vor: Spätestens mit dem Bruch der Ampelkoalition und dem Termin für eine vorgezogene Neuwahl ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Krankenhausreform mit Anrufung des VA erst einmal gestorben ist, so ehrlich sollten wir hier sein, vor allem in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung. Deshalb entscheiden wir heute eigentlich über die Frage, ob die Krankenhausreform, die wir so dringend brauchen, endlich starten kann oder ob die mühevolle Arbeit der letzten Jahre fast komplett umsonst war. Ich sehe die reale Gefahr, dass wir mit einer neuen Bundesregierung, wie auch immer diese dann aussehen mag, wieder von vorn anfangen und uns noch einmal mehrere Jahre Stillstand drohen, bis eine neue Reform entwickelt ist, und sich alle kurz- und langfristigen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser in Luft auflösen. Das wird in 2025 bereits zu einer weiteren Verschärfung der finanziellen Situation der Krankenhäuser führen. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern besonders dramatisch: Die Zusage zu den dauerhaften Sonderzuschlägen und die hart umkämpften Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen und den Mindestvorhaltezahlen gelten dann nicht, mit der Folge, dass die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser und das Warten auf eine langfristige Perspektive um mehrere Jahre verlängert wird. Auch das, davon bin ich überzeugt, wird sich negativ auf die Krankenhausversorgung auswirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Reformprozess haben wir uns als Länder gemeinsam mit dem Bund und mit Unterstützung der Regierungskommission auf den Weg gemacht. Wie der Bundesgesundheitsminister gern betont, ist noch nie ein Gesetz aus dem BMG so viel zwischen Bund und Ländern beraten worden wie dieses. Durch die Klarheit unseres Auftretens haben wir gerade in der letzten Phase des Gesetzgebungsprozesses noch einiges erreichen können. Auch im Bundestag wurde die Zeit intensiv genutzt, um mit über 50 Änderungsanträgen das Gesetz weiter zu verbessern, wobei auch einige Punkte der Länder aufgegriffen wurden. Wollen wir das alles riskieren? Aus meiner Sicht ist die Reform alles andere als perfekt. Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht, der noch einmal auf wesentliche Punkte fokussiert, die im Nachgang zur Verabschiedung des Gesetzes weiterverfolgt werden sollten. Zu diesen Punkten gehören: erstens eine weitere Entbürokratisierung, zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen des Gesetzes. Hiermit bekräftigen wir noch einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der Krankenhausreform stehen, diese aber weiterentwickelt und verbessert werden sollte. Das ist unser Plan, für den ich hiermit noch einmal ausdrücklich bei Ihnen werbe. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerin Drese! – Das Wort hat Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird hier eine grundsätzliche Entscheidung über die Ausgestaltung unserer Krankenhausstrukturen getroffen. Das ist ein Thema – das haben ja schon die vorhergehenden Reden gezeigt –, das hier niemand auf die leichte Schulter nimmt. Wir tragen die Verantwortung, wie es mit unseren Krankenhäusern weitergeht; das muss uns bewusst sein. Nordrhein-Westfalen hat immer eine Reform des Systems befürwortet. Denn eines ist klar: So wie bisher kann es schlicht und ergreifend nicht weitergehen. Darüber gab es auch unter uns Ländern eine große Einigkeit. Weil wir seit Jahrzehnten Krankenhausplanung machen, weil wir in den Ländern die Versorgung sicherstellen müssen und genau wissen, wie die Versorgungssituation in den Regionen ist, muss die Krankenhausplanungshoheit bei den Ländern bleiben. Im Übrigen ist das ja auch die Verfassungslage. Ich bin ganz sicher: Krankenhausplanung vom grünen Tisch aus Berlin kann nicht funktionieren. Wir brauchen diese Reform, aber es gibt nach wie vor einige wenige Punkte, die unbedingt nachgebessert werden müssen, weil das Gesetz sonst zu Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft führt und es regional auch zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit kommen wird. Ich mache zurzeit in Nordrhein-Westfalen eine Krankenhausplanung – nach den Grundsätzen dieses Gesetzes, die in Nordrhein-Westfalen entwickelt worden sind. Ich kann Ihnen sagen: Wenn ich bei unserer Krankenhausplanung, die vor dem Abschluss steht, dieses Gesetz hätte beachten müssen, hätte ich die Versorgungssicherheit, vor allen Dingen in den ländlichen Regionen unseres Landes, nicht sicherstellen können. Insofern finde ich es einfach wichtig, dass wir Länder uns heute darüber im Klaren sein müssen: Ja, das Gesetz ist im Grunde richtig, aber es muss in einigen Bereichen einfach geändert werden. Das betrifft leider Bereiche – ich gehe gleich noch mal konkret darauf ein –, in denen man das nicht über Verordnungen abmildern kann, sondern nur durch Arbeit am Gesetzestext. Das wird ja auch in dem von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingereichten Entschließungsentwurf deutlich. Viele Punkte, die da drinstehen, kann ich unterschreiben: Die Anforderung des KHVVG selbst an den Facharztstandard sind höher als in den Leistungsgruppen nach NRW-Logik vorgesehen, damit zu hoch und zum Teil noch nicht umsetzbar. So schreiben die drei Länder. Ich will einen weiteren Punkt nennen: In einigen Bereichen ist jetzt schon klar, dass die neu geforderten Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar sind. Entschließungsantrag von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern: Die Anforderungen an den Facharztstandard bedürfen zunächst einer Rückführung auf die Anforderungen nach NRW-Vorgaben und einer zeitlich gestaffelten Einführung. Alles das kann ich unterschreiben. Aber jetzt will ich einmal konkret Paragrafen nennen, die wir verändern müssen: Erstens: die Facharztvorgaben in § 135e Absatz 4. Wenn wir die Fachärzte nur bei drei Leistungsgruppen anrechnen dürfen, werden wir ein Problem bekommen. Die vorgesehenen Facharztvorgaben sind derzeit, vor allen Dingen in den ländlichen Regionen, einfach nicht erreichbar. Damit werden gerade in der Versorgung der Kinder und Jugendlichen und der Notfallversorgung – und die gehören ja nun mal in die Grundversorgung, auch der ländlichen Krankenhäuser – kritische Lücken entstehen. Mit dieser Einschätzung stehe ich nicht alleine. Das sagt zum einen der Länderantrag von Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, das sagt aber auch die Bundesärztekammer. Hier wäre, finde ich, einfach durch eine Streichung der neuen Vorgaben, eine erhebliche Verbesserung im Gesetz zu erzielen. Zweitens: Ausnahmemöglichkeiten nach § 6a Absatz 4 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Wir Länder brauchen schlicht und ergreifend etwas Beinfreiheit bei der Umsetzung des Gesetzes. Nicht, weil wir die Qualitätsvorgaben unterlaufen wollen, wie uns einige unterstellen. Wir machen diese Reform für die Patientinnen und Patienten, und wir sind ihnen doch schuldig, dass wir auch in den ländlichen Regionen eine flächendeckende Krankenhausversorgung sicherstellen. Zu starre Vorgaben bei einer gewachsenen Krankenhauslandschaft und ein real existierender Fachkräftemangel werden – davon bin ich überzeugt – zu Versorgungslücken führen. Hier könnten wir in einer Generalklausel in das Gesetz aufnehmen, dass die Länder in eng begrenzten Ausnahmefällen von Qualitätsvorgaben abweichen können, wenn andernfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet ist. Was bringt es mir, wenn ich durch Nichtzuteilung einer Leistungsgruppe am Ende den gesamten Standort eines ländlichen Krankenhauses gefährde und damit eine große Versorgungslücke entsteht? Die Regeln für die Sicherstellungszuschläge sind so eng gefasst, dass in meinem ganzen Land Nordrhein-Westfalen mit 320 Krankenhäusern ganze 3 Krankenhäuser unter diesen Sicherstellungsparagrafen fallen. Drittens: Einfluss des G-BA begrenzen, § 136a. Es ist mir wichtig, dass die Qualitätsvorgaben zukünftig von Bund, Ländern und den Akteuren des Gesundheitswesens gemeinsam entwickelt werden. In Nordrhein-Westfalen haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Aber jetzt steht eben im Gesetz, dass die Geschäftsstelle dafür beim G-BA ist. Ich glaube, dass im Gesetz stehen sollte, dass wir einen Leistungsgruppenausschuss brauchen, mit dem Bund, Länder und die Krankenkassen gemeinsam die Leistungsgruppen weiterentwickeln. Dann läge die Verantwortung nicht beim G-BA, sondern bei demokratisch legitimierten Politikern. Und dann stellt sich natürlich noch die Frage: Wann wirken die finanziellen Zusagen dieses Gesetzes? Vieles tritt erst 2027 in Kraft. Ich glaube, dass wir eine Überbrückungsfinanzierung diskutieren müssen, damit unsere Krankenhäuser überhaupt das Jahr 2027 erleben, vor allem diejenigen, die wir zukünftig für die Versorgung brauchen. – Danke schön! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Laumann! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Senatorin Bernhard aus Bremen. Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist völlig unstrittig, dass wir eine grundsätzliche Reform unserer Krankenhausgesetzgebung brauchen. Die Finanzierungs- und Planungsstrukturen bedürfen einer dringenden Überarbeitung. An dieser Realität kommt niemand von uns vorbei. Der Pflegenotstand, der Ärzte- und Ärztinnenmangel, der demografische Wandel, die Landflucht, der bauliche Zustand und nicht zuletzt auch die technische Ausrüstung unserer Krankenhäuser in Kombination mit sehr überholten ineffizienten Strukturen dulden keinen weiteren Aufschub einer Reform. Wir führen diese Diskussion jetzt in außerordentlich schwierigen Verhältnissen. Das haben wir uns, glaube ich, vor eineinhalb Jahren nicht ausgesucht, dass das genau in diese Phase fällt. Aber was passiert, wenn wir nichts regeln, wenn das, was wir unter den Gesundheitsministern und Gesundheitsministerinnen in den letzten eineinhalb Jahren erarbeitet haben, wieder auf null gestellt wird? Ich fürchte mich sehr davor, dass wir dann Strukturen verlieren, dass es ungeordnete, unkontrollierte Schließungen gibt, dass wir das nicht mehr in der Weise beeinflussen können, wie wir das gerne wollen. Es besteht viel eher das Risiko, dass wir den Ausbau irgendwelcher Geschäftsmodelle fördern, statt wohnortnahe Versorgung zu stabilisieren. Das vorliegende Gesetz wird unterschiedlich wirken. Wir haben andere Verhältnisse im Osten und im Westen, in Stadtstaaten und in Flächenstaaten. Diese regionalen Unterschiede müssen letztendlich auch reflektiert werden. Wenn wir uns die Auswirkungsanalyse, um die wir lange gekämpft haben, ansehen, muss man konstatieren: Keine einzige Auswirkungsanalyse, und sei sie noch so intelligent, wird wirklich jegliches Problem antizipieren können. Wichtig ist die Versorgung im ländlichen Raum; das wurde schon angesprochen. Aber auch die Stadtstaaten bedürfen einer besonderen Reflexion, weil sie die Umlandversorgung übernehmen. Wir haben in großen Städten durchaus ähnliche Probleme wie im ländlichen Raum: dass wohnortnahe Versorgung, ambulante Versorgung nicht in der Weise gewährleistet ist. Klar ist: Wenn dieses Gesetz nicht kommt, jetzt nicht umgesetzt werden kann, nicht angegangen werden kann, werden wir lange brauchen, um wieder über eine Reform zu sprechen, bis wir wieder ähnlich weit sind – mit allen Konsequenzen für die aktuell ungefähr 1 700 Krankenhäuser und die 1,5 Millionen Beschäftigten, von den Patientinnen und Patienten gar nicht zu reden. Und klar ist auch: Die finanzielle Unterstützung unserer Krankenhäuser und der Beschäftigten würde wegfallen, die jetzt eben Bestandteil des KHVVG ist. Aber das eigentlich Entscheidende ist: Wir verbinden mit dieser Reform die zwingend notwendigen strukturellen Anpassungsprozesse in der deutschen Krankenhauslandschaft. Sie werden kanalisiert und planbarer. Es ist keine Neuigkeit, dass das Finanzierungssystem des deutschen Gesundheitswesens an Komplexität kaum zu überbieten ist. Wir haben innerhalb der Selbstverwaltung eine derartig verpulte Verregelung, dass eine Reform schwierig und extrem anspruchsvoll ist. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich die jeweiligen Interessengruppen aus tiefer Überzeugung gegenseitig im Weg stehen – nicht gerade zum Vorteil der Patienten und Patientinnen. Deshalb sind die Ziele, eine Spezialisierung und Konzentration zu bekommen, aber auch zu ambulantisieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Wir brauchen auch dringend eine Reform des ambulanten Systems. Ich finde es sehr bedauerlich, dass beispielsweise so etwas wie die Pflegereform, das Pflegekompetenzgesetz, es nicht mehr geschafft hat. Die vorgesehene Vorhaltevergütung wird finanzielle Folgen von geringeren Fallzahlen für einzelne Kliniken abfedern. Aus der Sicht der Stadtstaaten ist das eine wesentliche Grundlage. Es gibt auch endlich eine verbesserte Möglichkeit, sektorenübergreifend für Leistungen Erlöse zu erzielen. So bekommen künftig Krankenhäuser auch bei Nichterfüllung von Mindestvorhaltezahlen eine Sockelfinanzierung. Auch das ist ein wesentlicher Punkt. Ich möchte noch mal an Sie appellieren, das abzuwägen und an der Stelle tatsächlich zu überlegen, was wir mit der Krankenhausreform erreichen können und wie wichtig es ist, sie jetzt umzusetzen. Erlauben Sie mir, zu sagen: Dass wir tatsächlich gemeinsam diesen ersten großen Schritt tun, bewirkt nicht, dass das alles übermorgen passiert. Vielmehr wird das eine Angelegenheit von Jahren sein. Diese Reform ist ein Entwicklungsschritt, und sie wird sich weiter verändern müssen. Erlauben Sie mir am Schluss eine Bemerkung, was unsere Arbeit in den letzten Bund-Länder-Runden anbelangt: Wir haben uns sehr bemüht, über alle Parteigrenzen hinweg kooperativ zu arbeiten und sämtliche Probleme zu reflektieren. Ich möchte an dieser Stelle insbesondere Ursula Nonnemacher dafür danken, dass sie sich für die ostdeutschen Problematiken sehr starkgemacht hat. Wir haben sehr kooperativ zusammengearbeitet, und das gilt, denke ich, für alle Beteiligten. In dem Sinne möchte ich das an dieser Stelle noch mal unterstreichen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Senatorin Bernhard! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich grüße Sie herzlich. Wir alle wissen, dass die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Krankenhäuser, enorm sind. Und wir sind uns alle einig: Es braucht eine Reform. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen: Es geht zwar um viel Geld, es geht um Strukturen und um Arbeitsplätze, aber vor allem geht es um Menschen, um Patientinnen und Patienten, und die brauchen eine passende, eine stationäre Versorgung. Diese muss vom Krankenhaus der Grundversorgung in der Nähe bis hin zur Spezialklinik reichen. Das erfordert eine ausdifferenzierte Krankenhauslandschaft und eine verlässliche Versorgung in der Fläche. Es ist deshalb, wie ich finde, völlig inakzeptabel, wenn der Bund durch detaillierte Strukturvorgaben massiv in die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder eingreift. Als bayerische Gesundheitsministerin werde ich es nicht akzeptieren, dass unsere hervorragenden stationären Strukturen durch Vorgaben aus Berlin gefährdet werden. Aber genau das droht. Lassen Sie mich zur Veranschaulichung zwei zentrale Punkte herausgreifen: Erstens. Die teils überzogenen Strukturvorgaben für die Zuerkennung der künftigen Leistungsgruppen werden dazu führen, dass Behandlungsangebote wegfallen. Diese Gefahr droht zum Beispiel bei etablierten Fachkliniken im Bereich der Schmerztherapie oder chronischer Krankheiten. Dazu darf es aber nicht kommen. Wir brauchen daher auf Landesebene unbedingt eine Korrekturmöglichkeit für die Leistungsgruppenvoraussetzungen, um im Einzelfall reagieren zu können, auch sehr individuell, regional. Zweitens. Der Bund lässt die Krankenhäuser bei der Betriebskostenfinanzierung immer noch völlig im Regen stehen. Es ist bekannt, dass bei vielen Kliniken akute Finanznot herrscht. Die Krankenhausversorgung für die Menschen aufrechtzuerhalten, ist in vielen Regionen mit hohen Defiziten verbunden. Der Bund hätte längst ein Soforthilfeprogramm vorlegen müssen, um weitere drohende Insolvenzen und einen kalten Strukturwandel, der gerade voll im Gange ist, zu verhindern. Aber das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, also das KHVVG, bleibt auch in dieser Frage weit hinter den erforderlichen Zusagen zurück. Gleiches gilt im Ergebnis für die im KHVVG vorgesehene und dem Grunde nach auch richtige Einführung der Vorhaltefinanzierung, die jedoch nach wie vor stark fallbezogen ausgerichtet ist und entgegen anderslautender Behauptungen keineswegs zu der versprochenen Entökonomisierung führt. Aus Ländersicht ist der bisherige Reformprozess also absolut enttäuschend verlaufen, auch wenn er schon sehr lange läuft. Das KHVVG bietet keine ausreichenden Antworten auf den Reformbedarf und die akuten Probleme der Krankenhäuser. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf gefährdet in der vorliegenden Form sogar die Krankenhausversorgung in einigen Teilen Deutschlands. Es gibt nach wie vor sehr gute fachliche Gründe, weiter dafür zu kämpfen, dass die aus unserer Sicht unbedingt notwendigen Änderungen noch den Weg ins Bundesgesetz finden. Deshalb stellt der Freistaat Bayern heute auch den Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, um noch zu Kompromissen mit dem Bund und zu dringend notwendigen Nachbesserungen, zumindest in zentralen Punkten, beim KHVVG zu kommen. Ich versichere Ihnen: Bayern ist bereit, an einem Vermittlungsverfahren konstruktiv mitzuwirken, sodass wir hier schnell zu tragfähigen Kompromissen kommen können. Das erwarte ich selbstverständlich von allen Beteiligten, vor allem natürlich vom Bund. Der Vermittlungsausschuss bietet uns die Chance, mehr als nur kosmetische Änderungen vorzunehmen. Es ist aus meiner Sicht die letzte Möglichkeit, um unsere vielfältige Krankenhauslandschaft zu schützen und den Wandel so zu gestalten, dass die stationäre Versorgung überall im Land gesichert ist, damit wir diese Reform im Rückblick nicht noch bitter bereuen. Wir sind es den Menschen in unserem Land schuldig, dass wir auf den letzten Metern verantwortungsvoll eine Reform auf den Weg bringen, die den Krankenhäusern wirklich hilft. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatssekretär Hoogvliet aus Baden-Württemberg. Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht heute, das kann man, glaube ich, sagen, wenn man sich die Redeliste zu Gemüte führt, um ein Gesetz, das uns allen sehr am Herzen liegt. Wir brauchen diese Reform, wir wollen eine Reform, und wir Länder haben mit dem Bund lange gerungen, um eine gute Reform auf den Weg zu bringen. Heute liegt uns das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zum zweiten Mal vor, aus für mich nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen als Einspruchsgesetz – aber vielleicht kann der Gesundheitsminister das noch mal erklären –, weshalb wir hier und heute darüber zu entscheiden haben, ob wir ein Vermittlungsverfahren einleiten oder nicht. Denn wir sind der Überzeugung: Wir brauchen eine erhebliche Nachbesserung bei einzelnen konkreten Punkten – ich werde das gleich ausführen –, weil von einer guten Reform, für die wir gestritten haben, leider noch nicht die Rede sein kann. Das Gesetz wird in seiner vorliegenden Form seinem Ziel leider nicht gerecht, nämlich dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Gesundheitsversorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern zu erreichen. Wir haben die Liste unserer Kritikpunkte im gesamten Prozess andauernd an den Bund herangetragen. Ausreichend bearbeitet wurden sie nicht. Berechtigte Forderungen der Länder sind im Gesetz weitgehend unberücksichtigt geblieben, obwohl wir mit dem Bund schon im Juni 2023 entsprechende Eckpunkte vereinbart hatten. Ja, es gibt ein gewisses Entgegenkommen, zweifellos. Über 50 Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen sind noch erkennbar geworden, aber die zentralen Anliegen der Länder haben im Gesetzentwurf nur wenig zustimmende Berücksichtigung gefunden. Das Gesetz schränkt die Planungshoheit der Länder erheblich ein. Bundeseinheitliche Anforderungen werden vorgeschrieben. Zu wenige, zu eng gefasste Ausnahmefälle sind möglich. Die Möglichkeit, Leistungen in Kooperation oder in Verbünden zu erbringen, ist eingeschränkt, und das wiederum schränkt die Länder in ihrer Krankenhausplanung zu sehr ein. Meine Damen und Herren, wir sind hier in der Länderkammer, in der Herzkammer des Föderalismus. Sie folgt dem Gedanken der Subsidiarität. Wir sind der festen Überzeugung: Die Länder wissen am besten, wo letztlich vor Ort welche Versorgung erforderlich ist, und wir müssen dies eigenständig und ohne weitere Voraussetzungen entscheiden können. Das ist mit den strengen Vorgaben des jetzt vorliegenden Gesetzes leider nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich das Vorhaltebudget nach der Planung des Bundes an den Fallzahlen orientiert und auf dieser Grundlage an die Länder verteilt wird. Dies sollte nach unserer Auffassung viel mehr auf Basis eines Bevölkerungsbezuges erfolgen. Ebenso ist es nicht akzeptabel, dass die bereits erfolgten Leistungen und Kraftanstrengungen der Länder bei der Ausgestaltung der Vorhaltevergütung unberücksichtigt bleiben. Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg hat seine Hausaufgaben gemacht. Wir haben eine niedrige Bettenmessziffer, wir haben niedrige Fallzahlen, und das muss sich in der Vorhaltevergütung auch positiv widerspiegeln. Ebenso müssen dünn besiedelte beziehungsweise unterversorgte Gebiete besser berücksichtigt und auskömmlich finanziert werden. Eine tatsächliche Entökonomisierung der Krankenhäuser und eine dauerhafte Sicherstellung werden sonst aus unserer Sicht nicht erreicht. Hinzu kommt: Bis heute können wir die Folgen und insbesondere die finanziellen Auswirkungen dieser Reform, so wie sie jetzt vorliegt, nicht seriös abschätzen und berechnen. Seit Beginn der Verhandlungen über eine Krankenhausreform haben die Länder den Gesundheitsminister um eine Auswirkungsanalyse zu gebeten. Wann lag sie vor? Am 24. Oktober 2024, gerade einmal vor vier Wochen. Das Gesetz hatte den Bundestag da schon längst passiert. Und wir müssen seitdem enttäuscht feststellen: Entgegen den Behauptungen des Bundesgesundheitsministeriums ist dieses Tool zur Folgenabschätzung der Krankenhausreform kaum geeignet. Meine Damen und Herren, Grund genug, das Gesetz in eine Verbesserungsschleife zu schicken. Dabei ist es mir wichtig, zu betonen: Mit dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wollen wir das Gesetzesvorhaben nicht verzögern, schon gar nicht verhindern. Wir stellen das Gesetz auch nicht in seiner Gesamtheit infrage, sondern nur an einzelnen konkreten Punkten. Und deshalb, so unsere Überzeugung, kann im Vermittlungsausschuss sehr schnell eine Lösung gefunden werden. Die entscheidenden Punkte haben wir klar benannt. Wir wollen dieses Gesetz besser machen. Wir brauchen dafür den Vermittlungsausschuss. Ich kann nur an den Bund appellieren, sollte es hier zu einer Mehrheit kommen, dann auch konstruktiv mitzuwirken – entgegen mancher Äußerungen, die in der jüngsten Vergangenheit getätigt wurden. – Vielen herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister Hoch aus Rheinland-Pfalz. Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern mehr Einigkeit als Differenz betont worden. Wir brauchen eine Krankenhausreform, sie ist seit Jahren überfällig. Ich gehe für das Land Rheinland-Pfalz sogar noch weiter: Wir benötigen diese Reform. Genau aus diesem Grund dürfen wir hier und heute das Ergebnis eines fast zweijährigen Arbeitsprozesses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Lassen Sie uns gemeinsam endlich starten! Ohne Frage: Nicht alle Details sind zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst worden. Das wäre auch sehr ungewöhnlich für eine der größten Reformen in den vergangenen 20 Jahren im deutschen Gesundheitswesen. Trotzdem werbe ich bei Ihnen für dieses Gesetz, weil die enthaltenen Maßnahmen von so zentraler Bedeutung sind, dass wir nicht warten dürfen, ja dass wir nicht warten können, sie in die Umsetzung zu bringen – nicht einmal Monate. Wir sind uns alle einig – das haben die Vorredner betont –, dass diese Reform in die richtige Richtung zeigt. Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Weg weitergehen und mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar ermöglichen, dass ein Großteil der Arbeit erst anfängt! Wir benötigen die kurzfristigen finanziellen Effekte, die sich bereits im nächsten Jahr positiv auf die Krankenhauslandschaft auswirken können, und die sind nur in diesem Gesetz enthalten. Und wir benötigen auch den mit dem KHVVG verbundenen grundsätzlichen strukturellen Wandel. Sicher, die Anpassungsprozesse sind herausfordernd. Aber ich sehe auch in der weiteren Abstimmung zwischen den Beteiligten – und es folgen ja auch noch einige Verordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen – die Chance, unklare Punkte zu schärfen. Auch Nachbesserungen oder Anpassungen werden wir rechtsbegleitend vornehmen können. Aber ein Aufhalten des Gesetzes würde genau das provozieren, was wir vermeiden müssen, nämlich eine aus heutiger Sicht unabsehbare Schädigung unserer Krankenhauslandschaft. Nur mit dieser Reform kommt mehr Geld bei unseren Krankenhäusern an. Und nur mit dieser Reform bekommen wir als Länder endlich die Planungshoheit zurück, die wir seit Jahren durch das reine Zuweisen von Hauptfachabteilungen und Betten eben nicht mehr haben. Nur mit dieser Reform können wir nach qualitativen Gesichtspunkten steuern, und – ja, ein großer Meilenstein – nur mit dieser Reform schaffen wir es endlich, Sektorengrenzen in einem ersten Schritt zu beseitigen. Aber auch das kann nur ein Anfang sein. Trotzdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz unkritisch ist mein Blick nicht. Einiges ist angesprochen worden. Zum Beispiel stellt die starre Standortdefinition in Bezug auf die Entfernungsvorgabe eine wahrscheinlich nicht ganz praktikable Vorgabe dar. Wir werden an der einen oder anderen Stelle nicht um Änderungen herumkommen, wenn wir die genauen Auswirkungen der Reform durch unsere Planungsleistungen vor Ort sehen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir hier gemeinsam Lösungen finden werden. Aber wir müssen endlich starten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe bei Ihnen darum, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass wir heute eine Reform auf den Weg bringen, die vielleicht nicht von allen Seiten begrüßt wird, aber die ganz unstreitig von allen Seiten benötigt wird. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Als Nächstes hat Frau Ministerin Professor Dr. von der Decken als unser Geburtstagskind das Wort. Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig- Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Der ernüchternde Prozess, in dem die Länder in den vergangenen zwei Jahren versucht haben, sich konstruktiv in die Ausarbeitung des KHVVG einzubringen, ist hinlänglich bekannt. Ich möchte nicht mehr näher darauf eingehen. Denn es wäre ja alles nur halb so schlimm, wenn am Ende trotz des mangelhaften Verfahrens ein gutes Gesetz herauskommen würde. Ist das KHVVG fachlich durchdacht? Löst es die finanziellen Probleme der Krankenhäuser? Sichert es die flächendeckende Versorgung? Lassen Sie uns die drei Hauptziele in Erinnerung rufen, die das Bundesgesundheitsministerium mit der Reform verfolgt: Qualitätssteigerung, Entbürokratisierung und Entökonomisierung. Werden diese Ziele durch das KHVVG erreicht? Zum ersten Ziel: Qualitätssteigerung. Qualität wird im KHVVG nicht als Ergebnis-, sondern als Strukturqualität verstanden. Das Gesetz schafft ein starres, bundeseinheitliches Korsett an Prozess- und Strukturvorgaben, welches unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum für die Krankenhausplanung der Länder belässt. In der Praxis etablierte Kooperationskonzepte werden außer Acht gelassen, funktionierende, an regionale Besonderheiten angepasste Strukturen werden ohne medizinisch-fachliche Notwendigkeit zerschlagen. Warum die Zerstörung passgenauer Lösungen, die der Sicherstellung medizinischer Versorgung in der Fläche dienen, eine Qualitätssteigerung sein soll, erschließt sich nicht. Zum zweiten Ziel: Entbürokratisierung. Das KHVVG baut keine Bürokratie ab, sondern baut im Gegenteil Bürokratie auf. Immer wieder haben die Länder darauf hingewiesen, dass unnötige Doppelstrukturen vor allem in Bezug auf die Vorgaben des G-BA abgebaut und neue Melde- und Prüfpflichten minimiert werden müssen. Stattdessen schafft das KHVVG immer mehr und immer detailliertere bürokratische Vorgaben. Alle entsprechenden Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen wurden konsequent ignoriert. Zum dritten Ziel: Entökonomisierung. Das KHVVG soll den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser reduzieren. Zentrales Instrument dafür ist die sogenannte Vorhaltevergütung. So wie sie im KHVVG geregelt ist, bleibt sie jedoch – anders als immer wieder verlautbart – weiter fallzahlenabhängig. Sie ist gar keine echte Vorhaltevergütung. Gleichzeitig sieht das KHVVG Mindestvorhaltezahlen pro Leistungsgruppe und einen definierten Fallzahlkorridor vor, und es legt diverse, teils neu geschaffene Zuschläge fest. Dieses System macht die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nicht nur undurchsichtiger, sondern hält den erheblichen ökonomischen Druck auch mit neuen Anreizen zu Fehl- und Minderleistungen aufrecht. Die Ziele, die mit dem KHVVG verfolgt werden, meine Damen und Herren, sind richtig. Sie werden allerdings mit dem KHVVG in seiner jetzigen Form nicht erreicht. Hinzu kommen weitere Fehler, die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung haben werden. Nennen möchte ich lediglich die nicht ausreichende Überbrückungsfinanzierung bis zum Greifen der Reform sowie die nicht handhabbaren Definitionen von Standorten und Fachkliniken. Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance, höchstwahrscheinlich die letzte, um diese groben Fehler zu korrigieren. Ich habe immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die aus fachlicher Sicht notwendige Anrufung aus politischen Gründen scheitern, wäre dies kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Dr. Jung aus dem Saarland. Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das Krankenhauswesen in Deutschland befindet sich seit Jahren in einer schweren Krise. Die Qualität von Krankenhausleistungen ist im europäischen Vergleich bekanntermaßen bestenfalls durchschnittlich. Die Ausgaben für unser Krankenhauswesen sind dagegen im europäischen Vergleich spitze, was allerdings nicht dazu beiträgt, die wirtschaftliche Lage der Häuser entsprechend positiv auszugestalten. Im Gegenteil: Ein großer Teil der Krankenhäuser kämpft wirtschaftlich aktuell um die Sicherung der eigenen Existenz. Die Ursachen für all diese Krisen sind lange bekannt. Es sind die Fehlanreize und nicht ausreichenden Geldflüsse durch das DRG-System, es ist die Ambulantisierung, es sind die Folgen der Corona- Pandemie. Leider müssen wir feststellen, dass viele Jahre lang nichts Entschiedenes getan worden ist, um gegen diese Probleme vorzugehen und eine echte Reform vorzulegen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir diese Reform jetzt und heute, und deshalb ist die Abstimmung nachher so wichtig für die aktuelle und zukünftige Situation unserer Krankenhäuser. Das Gesetz ist in der Tat dazu geeignet, die Qualität der Versorgung erheblich zu verbessern. Das geschieht allein dadurch, dass wir Konzentrationen von Leistungen an den Standorten vornehmen werden, die über besonders gute Voraussetzungen verfügen, dass wir Strukturvorgaben und Mindestmengen einführen, um genau diese Qualitätsverbesserung zu erzielen, und dass wir auch Maßnahmen ergreifen, um die Koordination und Kooperation von einzelnen Krankenhäusern untereinander zu verbessern, was natürlich zu einer verbesserten Qualität in der Leistungserbringung führen wird. Wir geben mit dem Gesetz mehr Geld in das System, und wir geben mehr Geld in die einzelnen Häuser. Der große Fortschritt ist immerhin die Einführung der Vorhaltepauschale. Ein weiteres Ziel, das mit der Reform verbunden ist, ist der Abbau von Bürokratie. Ob das tatsächlich erreicht werden kann, wird man in der Praxis sehen. Das Gesetz ist allerdings nicht perfekt. Auch das wissen alle, und das haben auch meine Vorredner schon betont. Manche Vorgaben sind zu strikt. Die Möglichkeiten, Ausnahmen zu ermöglichen, sind zu gering, und kurzfristig ist vor allen Dingen die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Häuser zu zaghaft. Das führt dazu, dass die Kommunen weiterhin – und das ist nicht in Ordnung – einen großen Anteil zur Rettung der Existenz von Krankenhäusern liefern müssen und dass es zu weiteren Krankenhausschließungen kommen wird. Insofern stehen wir heute vor der Frage, wie wir uns mit Blick auf das vorliegende Gesetz positionieren, wie wir heute abstimmen. Ich kann für das Saarland nur sagen: Wir halten eine Anrufung des Vermittlungsausschusses für die falsche Entscheidung. Es gibt zwar süße Versprechungen, was man jetzt mit einem Vermittlungsausschuss noch erreichen könnte. Aber die realistische Perspektive ist: Ein Vermittlungsausschuss wäre das Aus für dieses Gesetz. Wir würden deutlich mehr als ein Jahr verlieren, bis wir ein neues Gesetz in der Hand hätten. Die Folge wäre ein Chaos in der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Niemand wüsste mehr, woran er sich in den nächsten Monaten orientieren sollte. Viele Prozesse, die mit Blick auf das, was jetzt auf dem Tisch liegt, schon erfolgreich begonnen worden sind, kämen ins Stocken. Wir würden einen extremen Schaden für die deutsche Krankenhauslandschaft erzeugen, wenn wir heute den Vermittlungsausschuss anrufen würden. Deshalb kann ich nur dafür werben, dass wir heute das Gesetz passieren lassen und dass wir uns gemeinsam vornehmen, nach einer Bundestagswahl die Dinge, bei denen wir in den Ländern eine große Einigkeit haben, mit der neuen Bundesregierung, mit einer neuen Mehrheit im Bundestag noch mal zu verhandeln. Dann haben wir Zeit genug, das in Ruhe und ordentlich hinzubekommen. Das wäre der deutlich klügere und deutlich verantwortungsvollere Weg vor dem Hintergrund der Situation der Patientinnen und Patienten und der Situation in den Krankenhäusern. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine Bemerkung dazu machen: Es geht um die Situation der Krankenhäuser. Das ist ein wirklich wichtiges Thema. Aber es geht an dieser Stelle auch darum, den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen: In einer schwierigen Situation ist der Staat handlungsfähig. Dafür liegt die Verantwortung heute beim Bundesrat. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Jung! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Herrn Minister Dr. Philippi. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir entscheiden hier und heute über nichts weniger als das wichtigste gesundheitspolitische Vorhaben der letzten zwei Jahrzehnte, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Allen ist die große Bedeutung dieser Reform klar. Das zeigt schon, dass sich fast alle Länder zu diesem Tagesordnungspunkt äußern. Wir haben uns in den letzten beiden Jahren dieses Entstehungsprozesses und insbesondere in den letzten Monaten über viele Einzelheiten dieses Gesetzes trefflich gestritten. Bei allen unterschiedlichen Standpunkten und nach wie vor offenen Punkten ist aus meiner Sicht nun ein Ergebnis gelungen, welches wir aus Niedersachsen mittragen können. Die Frage, ob wir bei den jetzt noch strittigen Punkten den Vermittlungsausschuss anrufen, entscheidet aus meiner Sicht darüber, ob die ganze Arbeit und die erzielten Kompromisse der Diskontinuität zum Opfer fallen und in der nächsten Legislaturperiode – trotz des von allen übrigens nicht bestrittenen erheblichen Reformbedarfs – im Krankenhauswesen wieder bei null begonnen werden muss. Mit anderen Worten: Wenn wir das KHVVG heute in den Vermittlungsausschuss schieben, dann ist diese Krankenhausreform politisch tot. Denn was bedeutet es, wenn wir in der gegenwärtigen Situation den Vermittlungsausschuss anrufen? Wir würden die verschiedenen Änderungsanträge dort, wie schnell auch immer, neu bewerten und dann den Bundestag über das Ergebnis der Vermittlungen befinden lassen müssen. Das – und das hat Herr Haseloff eben schon gesagt – wäre in normalen Zeiten der richtige föderale Weg, inhaltliche Auseinandersetzungen zwischen Bundestag und Länderkammer auszuräumen. Unter den aktuellen Bedingungen halte ich es allerdings für ausgeschlossen, dass dieser Weg erfolgreich sein kann. Wir befinden uns schon jetzt durch die vorgezogene Bundestagswahl im Wahlkampf. Angesichts dessen sind breite Mehrheiten für Konsensentscheidungen im Bundestag fraglich, gerade dann, wenn bei einem so wichtigen Thema schon Wahlkampf gemacht wird. Aus diesem Grund halte ich die Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, für den falschen Weg, gerade auch nach den Ankündigungen aus dem BMG und aus der CSU-Landesgruppe. Die Bevölkerung und die Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten gerade in diesen unsicheren Zeiten eine handlungsfähige und verantwortungsvolle Politik. Wenn dieses Gesetz hier und heute scheitert, dann gelten weiter die alten Regelungen, die zu einer erheblichen finanziellen Schieflage der Krankenhäuser geführt haben. Dann droht der kalte Strukturwandel, und dann gehen ausgerechnet die Krankenhäuser in Insolvenz, die wir für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies gilt es zu verhindern. Die Verbesserungen, die mit diesem Gesetz in den nächsten Monaten ihre Wirkung entfalten werden, sind allen, auch den kritischen Stimmen unter uns, bekannt und hier bereits mehrfach angesprochen worden. Die wesentlichen Punkte der Reform sind: die künftigen Vorhaltepauschalen, die Einführung von Leistungsgruppen, die Mindestanforderungen, die alle Krankenhäuser erfüllen müssen, die Absicherung der Tariferhöhungen für die Mitarbeitenden, die Einführung eines Transformationsfonds. Sie bilden noch nicht den Optimalzustand ab, den es zu erreichen gilt. Insofern geben wir dem Bund mit dem begleitenden Entschließungstext weitere Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Von besonderem Interesse hierbei – und da spreche ich sicherlich nicht nur im Namen der niedersächsischen Krankenhäuser – ist der weitere Abbau von Dokumentationspflichten, von Doppelarbeit sowie der bürokratischen Belastung insgesamt. Das war versprochen worden. Das berücksichtigt das KHVVG aber in meinen Augen noch deutlich zu wenig. Deshalb sollte das im neuen Jahr noch einmal deutlicher und nachdrücklicher angegangen werden. Denn diese Bürokratie ist es, die insbesondere die Mitarbeitenden in den einzelnen Häusern vom Dienst an den Patienten und den Patientinnen abhält und wegen der sich Frust aufgebaut und verfestigt hat. Weniger Bürokratie bedeutet auch mehr Zeit für Patientinnen und Patienten. Zudem weisen wir Länder noch einmal sehr deutlich darauf hin, dass nach wie vor ein Ausgleich der Defizite in den Krankenhäusern notwendig ist. Darauf wurde bereits mehrfach eingegangen. Berechtigterweise sieht das KHVVG eine Konvergenzphase vor, um die notwendigen Umstellungen vorzubereiten. Das bedeutet aber auch, dass die erheblichen finanziellen Belastungen der vergangenen Jahre – und das haben uns unsere Krankenhäuser seit Beginn des Reformprozesses immer wieder mit auf den Weg gegeben – kompensiert werden müssen. Sie müssen kompensiert werden durch den die Betriebskosten sicherstellenden Bund. Das ist auch in dieser herausfordernden Zeit eines voraussichtlich kurz vor der Auflösung stehenden Bundestages noch möglich. Also meine deutliche Aufforderung an den Bund: Sichern Sie die notwendige Übergangsfinanzierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das KHVVG ist kein schlechtes Gesetz. Es bildet in der Summe schon jetzt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell bestehenden Regelungen. Wir sollten also zweigleisig fahren: erstens das KHVVG beschließen für Planungssicherheit und erste finanzielle Verbesserungen und zweitens den Bund dazu verpflichten, den Inflationsausgleich für die letzten Jahre zu erstatten und damit den Kliniken eine solide Übergangszeit zu ermöglichen, die Bürokratie massiv abzubauen und damit weniger Belastungen für das Personal und mehr Zeit für die Patienten zu erreichen. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eine Absage zu erteilen. Alle wissen, dass wir eine Reform dringend brauchen. Deshalb beantrage ich von dieser Stelle aus für das Land Niedersachsen bei der Abstimmung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses den solitären Länderaufruf. Wir müssen die Chance heute nutzen. Das Motto muss an dieser Stelle lauten: Erst das Land, dann der Wahlkampf. Die Krankenhäuser in Deutschland brauchen die dem Gesetz innewohnenden Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf Liquidität, und die Patientinnen und Patienten in Deutschland haben ein Anrecht auf die Verbesserung der Behandlungsqualität. Lassen Sie mich an dieser Stelle zum Schluss noch der heute aus dem Amt geschiedenen Kollegin Ursula Nonnemacher für ihre konstruktive Haltung in der Entwicklung des KHVVG besonders danken! Sie hat insbesondere für die Kliniken im ländlichen Raum viel erreicht. – Vielen Dank und Glück auf! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister! – Jetzt hat das Wort: Herr Staatsminister Gremmels aus Hessen. Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, mich als hessischer Wissenschaftsminister auf die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unikliniken zu konzentrieren. Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes stellt einen entscheidenden Zwischenschritt dar, um die Universitätskliniken zu stärken. Das ist auch dringend notwendig. Mit ihren 36 Standorten in Deutschland und der einzigartigen Verbindung von Forschung, Lehre und Krankenhausversorgung nehmen die Universitätsklinika, darunter in Hessen das Uniklinikum Frankfurt und das Uniklinikum Gießen und Marburg, eine Schlüsselrolle im deutschen Gesundheitssystem ein. In unseren Uniklinika wird täglich eine große Zahl von Patientinnen und Patienten behandelt. Mit ihrer regelmäßig hervorragenden Ergebnisqualität erfüllen die Universitätskliniken bereits jetzt eine wesentliche Zielvorstellung der Krankenhausreform. Die Unikliniken werden durch die Krankenhausreform weiter gestärkt. Das ist auch dringend notwendig, denn die Universitätskliniken sind nicht nur Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten mit besonders schweren Erkrankungen, sondern auch Treiber des medizinischen Fortschritts und der medizinischen Innovation, die schnell und direkt am Ende den Patientinnen und Patienten zugutekommen. Neben der Krankenhausversorgung nehmen sie Aufgaben in der Forschung und der Lehre wahr. Universitätskliniken stehen als Maximalversorger an der Spitze der Krankenhauslandschaft. Im Reform- und Konzentrationsprozess nehmen sie daher eine zentrale Rolle ein und werden mit überregionalen Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben betraut. Die Erfahrungen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und der Koordination von erkrankten Kriegsflüchtlingen haben gezeigt, dass Universitätsklinika die wichtige Funktion einer zentralen Krankenhausleitstelle übernehmen und so maßgeblich zur Steuerung und zur Versorgungssicherheit beitragen können. Damit unterstützen und entlasten sie auch kleinere Häuser. Die Aufgaben gehen über die normalen Versorgungsaufgaben deutlich hinaus. Es ist daher zu begrüßen, dass diese speziellen Koordinierungsaufgaben mit einem Gesamtbudget von 125 Millionen Euro ab 2027 auch besonders vergütet werden. Universitätsklinika sollen zudem ab 2027 für ihre speziellen Vorhaltekosten zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro erhalten. Wir Wissenschaftsminister fordern seit Langem, dass der besondere Finanzierungsbedarf der Universitätsklinika gedeckt wird. Dem kommen wir heute einen kleinen Schritt näher. Denn Universitätsklinika sind keine normalen Maximalversorger. Es sind die Häuser, die die schwersten Fälle und die seltensten Erkrankungen behandeln. Für diese Aufgaben brauchen die Universitätskliniken spezielle Vorhaltungen, die vielleicht nicht jeden Tag genutzt werden, aber finanziert werden müssen, um im Falle der Fälle zum Einsatz zu kommen und allen zu helfen. Ich bin überzeugt, dass die Universitätskliniken mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in die Lage versetzt werden, ihre führende Rolle als Gesundheitsversorger weiter auszubauen und gewinnbringend für alle einzusetzen. Wir können damit einen wichtigen Beitrag leisten für eine bessere Medizin und die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung positiv mitgestalten. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der langfristigen Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes noch einige offene Fragen gibt. Abschließend lassen sich die einzelnen Auswirkungen der Reform auf die Universitätskliniken noch nicht detailliert bewerten. Das Land Hessen wird sich daher bei der Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses enthalten. – Danke Ihnen! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Zum Abschluss der Wortmeldeliste hat Herr Bundesminister Professor Dr. Lauterbach, Bundesministerium für Gesundheit, das Wort. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich in meiner Rede sehr stark darauf konzentrieren, was diese Reform für die Patientinnen und Patienten bringt. Ich will mit der Frage einleiten: Wo stehen wir derzeit in der Gesundheitspolitik, wo stehen wir in der Versorgung? Wir haben Probleme; das müssen wir offen einräumen. Die Lebenserwartung in Deutschland ist geringer als in allen anderen westeuropäischen Ländern, geringer als in Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, Holland, Finnland, Schweden, Österreich, der Schweiz. All diese Länder haben eine höhere Lebenserwartung. Wir verlieren bei der Lebenserwartung viel durch zwei Volkskrankheiten: Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Unsere Krankenhausreform, die wir jetzt machen, hat einen wesentlichen Anteil daran, diesen Zustand zu überwinden. Wenn wir diese Reform nicht machen, kommen wir einfach nicht vom Fleck. Wir haben eine relativ teure, ja die teuerste Krankenhausversorgung in Europa. Die Kosten wachsen stark, aber die Qualität verbessert sich nicht in der Art und Weise, wie wir das aus der Perspektive der Patienten wünschen. Wir geben jährlich über 100 Milliarden Euro aus. 50 Prozent der Häuser machen Defizite, 30 Prozent der Betten stehen leer, 25 Prozent der Häuser kämpfen gegen die Insolvenz. Trotzdem haben wir Qualitätsprobleme, weil wir einfach nicht genug Spezialisierung haben und kleinere Häuser zum Teil nur überleben können, weil sie Eingriffe machen, die sie eigentlich nicht machen sollten. Denn von den Eingriffen, die sie besonders gut machen können, können sie nicht leben. Wir haben ein System, das Qualität bestraft. Es gibt einen Einheitspreis. Derjenige, der besonders gut behandelt, kriegt nur den Einheitspreis, hat aber höhere Kosten und macht damit Verluste. Das ist ein falsches System. Dieses System überwinden wir heute. Daher wird diese Reform auch von den Fachgesellschaften – von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, von der Deutschen Krebsgesellschaft, von allen Universitätskliniken – begrüßt. Wir brauchen diese Reform. Jetzt ist die Frage: Sind wir an dem Punkt, dass wir die Reform schon beschließen können, oder brauchen wir kleine Veränderungen, wie das die Kollegen Haseloff und Laumann gesagt haben? Sollten wir noch mal an die Werkbank gehen und kleine Veränderungen vornehmen, damit das Gesetz vielleicht noch besser wird? Wir müssen uns ehrlich machen. Zunächst: Der Ton der Debatte ist ein sehr guter; das möchte ich hervorheben. Dafür danke ich insbesondere dem Kollegen Haseloff. Aber bei den Änderungen, die hier mit Blick auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses genannt wurden, geht es um den Kern der Reform. Wenn wir diese Änderungen vornehmen würden, bräuchten wir die Reform nicht mehr. Herr Haseloff, Sie haben gesagt, die Qualitätsstrukturvorgaben seien zu starr. Machen wir es konkret! Sie haben gesagt, es solle keine Vorgabe geben, dass man drei Fachärzte für eine Leistungsgruppe benötigt, meinetwegen für die Wirbelsäulenchirurgie. Aber wenn ich keine drei Fachärzte pro Leistungsgruppe habe, sondern nur zwei, und einer krank ist und der andere im Urlaub, dann bin ich dort, wo ich immer war, nämlich bei einer schlechten Qualität. Dann verändert sich nichts. Sie sprechen von einer Strukturveränderung. Konkret bedeutet das: Es soll keine Vorgabe „drei Fachärzte“ geben. Dann brauche ich aber die Reform nicht. Dann können wir weitermachen wie bisher. Sie haben angesprochen, dass Kooperationen möglich sein sollen. Bleiben wir konkret: Wirbelsäulenchirurgie ohne Neurologie, Neurologie in Kooperation. Was hilft Ihnen der Kooperationsneurologe, 40 Kilometer, 30 Kilometer oder auch nur 3 Kilometer weit weg, wenn er nicht in der Klinik ist, wo entschieden wird, ob der Eingriff an der Wirbelsäule überhaupt sinnvoll ist? Von uns Ärzten würde niemand jemals einen Eingriff an der Wirbelsäule zulassen in einer Klinik, wo es nicht auch einen Neurologen gibt. Das würde niemand von uns machen. Das ist aber konkret das, worum es hier geht. Das gilt auch für die Vorschläge, die Herr Laumann gemacht hat. Kollege Laumann sagte, die Fachärzte müssten auf mehr als drei Leistungsgruppen angerechnet werden können. Wenn ich den Standard „drei Fachärzte“ habe, aber jeden Arzt in fünf, sechs oder acht Leistungsgruppen anrechnen kann, mit einem Anteil von vielleicht 10 Prozent, dann ist das so ähnlich, wie wenn ich sage: Ich habe ein neues Kabinett; wir haben zehn Ressorts, aber zwei Minister. (Heiterkeit) Was soll dabei herauskommen? Das hilft uns doch nicht weiter. Wir müssen uns ehrlich machen. Wir müssen uns wirklich ehrlich machen. Wenn ich sage, es muss drei Fachärzte geben, aber dann jeder Facharzt in fünf oder sechs Leistungsgruppen gezählt werden kann, dann geht das an das Herz der Reform. Das sind keine Kleinigkeiten. Genauso wird hier vorgetragen, die Versorgung sei gefährdet, weil die Fachärzte nicht da seien. Ja und? Fachärzte sind doch keine statischen Güter. Wenn jetzt tatsächlich ein oder zwei Fachärzte fehlen, haben die Krankenhäuser doch Jahre Zeit, diese zusätzlichen Fachärzte zu besorgen. Wenn ich nur zwei Fachärzte habe und einen dritten brauche, dann muss der dritte Facharzt eben angeworben werden. Ich kann doch nicht hingehen und sagen: Wenn wir die Fachärzte jetzt nicht haben, dann ist das eben so. – Vielmehr soll sich doch die Struktur verändern. Machen wir uns nichts vor: Das Gesetz würde wertlos werden, wenn wir in den Vermittlungsausschuss gehen. Ich bringe hier zu Ihrer Aufmerksamkeit: Es gab gestern ein Symposium, bei dem es um moderne Krebstherapie ging, CAR-T-Therapie, also Onkozellentherapie, personalisierte Medizin, Tumorvakzine in der Kombination, konjugierte Versorgung, Chemotherapie mit Antikörpern, Immuntherapie, ausgesprochen komplex, superschwierig, jeder Fall kostet um die 150 000 bis 200 000 Euro. Im Umkreis von 50 Kilometern um die Uniklinik in Köln gibt es 85 Kliniken, die Darmkrebs operieren. Ist denn hier irgendjemand der Meinung, wir könnten in 85 Kliniken diese komplizierte Versorgung bei Darmkrebs anbieten? Dafür haben wir nicht die Spezialisten, dafür haben wir nicht die Fachärzte, dafür haben wir nicht die Spezialkenntnisse. Daher ist es auch so, dass sich in vielen dieser Kliniken bei einem solch komplexen Eingriff schlicht und ergreifend niemals ein Arzt behandeln ließe. Ich kann Ihnen versichern, dass ich an fast jedem Wochenende Anrufe aus dem politischen Umfeld bekomme mit der Frage, wohin irgendjemand in eine Spezialklinik vermittelt werden sollte. Wir müssen die Krankenhausstruktur so verändern, dass die Versorgung gerade bei Krebserkrankungen, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen dort erfolgt, wo auch wir Ärzte uns behandeln ließen. Sonst kommen wir zu einer Zweiklassenmedizin, die ungerecht ist. Es ist ganz klar, dass wir auch dafür sorgen müssen, dass die kleineren Häuser, die ländlichen Häuser erhalten bleiben. Aber dafür haben wir die Voraussetzungen doch geschaffen. Es gibt die Vorhaltepauschalen. 60 Prozent des Budgets dieser Häuser ist sicher. Wenn ein Haus damit nicht klarkommt, kann das Land sogar hingehen und sagen: Ihr bekommt Planfallzahlen. Mit diesen Planfallzahlen kann ich sogar über die 60 Prozent hinausgehen, schütze das Haus. Es gibt Zuschläge für Notfallversorgung, Intensivmedizin, Traumatologie, Schlaganfallversorgung, Geburtshilfe, Kinderheilkunde. Wir haben all diese Zuschläge vorgesehen, damit die kleinen Häuser von dem leben können, was sie besonders gut können, und keine Spezialfälle mehr zu behandeln brauchen. Es gibt Sicherstellungszuschläge. Wir erlauben bei den sogenannten sektorübergreifenden Einrichtungen – diese sind übrigens auf besonderen Wunsch von Baden- Württemberg eingeführt worden; das kam in Ihrer Rede gar nicht vor, Herr Hoogvliet – sogar quasi eine Kostengarantie. Denn derjenige, der dafür ein Budget verhandelt, hat dieses Budget gesichert und ist quasi immun gegen eine Insolvenz. Das sind doch wichtige Maßnahmen. Wenn die Reform nicht käme, würde den Häusern in den nächsten zehn Jahren ab 2026 jedes Jahr ein Volumen von mehr als 8 Milliarden Euro fehlen, 5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds, 1,5 Milliarden Euro über die neue Berechnung der Landesbasisfallwerte, 1 Milliarde Euro über die Zuschläge, 700 Millionen Euro für die Tarifsteigerung. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, weshalb hier überhaupt mit der Möglichkeit gespielt wird, dass diese Zuschläge nicht kommen. Denn es ist einfach so – wir müssen es aus der Perspektive des Bundes klar sagen; da bin ich immer ehrlich gewesen –: Für mich hat diese Reform nur dann Wert, wenn wir nicht das machen, was wir so oft gemacht haben, nämlich eine riesige Reform, durch die alles komplizierter, teurer wird, aber sich für den Patienten nichts ändert. Das will der Bund nicht, das will ich nicht; das haben wir immer klargemacht. Das heißt: Kommt es zu diesen Verwässerungen der Reform, hat der Bund an dieser Reform kein Interesse mehr, denn wir brauchen nicht eine weitere Reform, wo wir mehr Geld in dieses System hineinkippen und sich für den Patienten die Versorgung nicht verändert. Daher appelliere ich an alle, sich aus der Perspektive der Patienten zusammen zu überlegen: Wollen wir diese einmalige Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen, heute verpassen, oder sind wir vernünftig und gehen nach vorne? Jedes Gesetz kann über die Jahre noch weiterentwickelt werden. Aber was heute hier mit Blick auf den Vermittlungsausschuss zur Debatte steht, betrifft den Kern der Reform. Wenn es dazu käme, dann wäre die Reform tot, und das darf nicht passieren. – Ich danke Ihnen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bundesminister! – Damit sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen. (Ministerpräsident Hendrik Wüst [Nordrhein- Westfalen]: Frau Präsidentin, es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Minister Laumann!) Herr Minister Laumann, Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lauterbach hat eben in seiner Rede gesagt, dass in Nordrhein-Westfalen ein Facharzt in bis zu acht Leistungsgruppen angerechnet werden kann. – Das war dein Beispiel, Karl; ich habe auch schon Reden gehört, wo du „zehn Leistungsgruppen“ gesagt hast. Ich will noch einmal erklären, was im nordrheinwestfälischen Krankenhausplan vorgesehen ist. Wir haben uns bei der Umsetzung des Krankenhausplans sehr genau mit den Angaben der Krankenhäuser zu den Fachärzten und den vorhandenen Vollzeitäquivalenten auseinandergesetzt. Die Bezirksregierungen haben die Angaben geprüft und auch Nachweise angefordert. Dort, wo die Voraussetzungen nicht vorlagen, haben wir die Zuweisungen auch abgelehnt. Das kann jeder in unseren Anhörungsschreiben und in den Bescheiden, die wir erlassen, nachlesen. Im Krankenhausplan Nordrhein- Westfalen ist genau dargelegt, welche Fachärzte man für welche Leistungsgruppen braucht. Natürlich können drei Vollzeitkräfte im Bereich der Orthopädie nicht für die Leistungsgruppe im Bereich der Kardiologie zugrunde gelegt werden. Je spezialisierter eine Leistungsgruppe ist, desto spezieller sind grundsätzlich auch die Anforderungen an die Fachärzte. Wenn ich die Leistungsgruppe „Neurochirurgie“ erbringen will, brauche ich dafür drei besetzte Vollzeitstellen mit Fachärzten der Neurologie. Diese kann ich natürlich auch für die Allgemeine Neurologie einsetzen, aber zum Beispiel nicht für die Senologie. Dort brauche ich Fachärzte für Frauenheilkunde, die ich natürlich dann wieder in der Allgemeinen Frauenheilkunde einsetzen kann. Deswegen ist auch in der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung ganz klar geregelt, dass Fachärzte, deren Bereiche zusammengehören, in mehr als drei Leistungsgruppen arbeiten können, aber nicht in völlig fremden Leistungsgruppen. Insofern sollte man so etwas hier im Bundesrat, aber auch in der Öffentlichkeit als Bundesgesundheitsminister nicht sagen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Laumann! – Ich sehe eine weitere Wortmeldung des Bundesministers, Herrn Lauterbach. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Vielen Dank! – Ich bin einfach derjenige, der die Dinge gern konkret macht. Kollege Laumann hat recht, dass nicht jede Berechnung möglich ist. Ein Chirurg, der in der Orthopädie Knieprothesen macht, darf nicht in der Kardiologie mitgezählt werden. Aber es ändert nichts daran, dass er in den Bereichen, die miteinander verwandt sind, beispielsweise Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und so weiter, fünfmal gezählt werden kann. Und wenn er fünfmal gezählt werden kann, dann sind das in jeder Leistungsgruppe 20 Prozent. Dann habe ich, was ich jetzt auch schon habe. Dass ein Hautarzt in der Dermatologie, aber nicht in der Chirurgie gezählt werden kann, darf kein Gegenargument sein. Genau das sind ja die Fälle. Ich bringe ein ganz konkretes Beispiel. Wenn ich die spezielle Leistungsgruppe Viszeralchirurgie nehme, also die Chirurgie, die sich im Wesentlichen zum Beispiel mit Darmkrebschirurgie beschäftigt, dann ist der Unterschied, dass der Allgemeinchirurg nach unseren Plänen diesen Eingriff ohne die spezielle Leistungsgruppe Viszeralchirurgie nicht vornehmen kann, dies in NRW aber möglich ist. Aber was nützt dann die spezielle Leistungsgruppe Viszeralchirurgie, wenn man den Fall weiter in der Allgemeinen Chirurgie operieren kann? Dann ist es zwar nett, dass es diese Leistungsgruppe gibt, aber aus der Perspektive des Patienten macht es keinen Unterschied. Das ist es, was man mir wirklich abnehmen muss: Ich sehe auf diese Reform nur aus der Perspektive der Patienten. Ich bringe ein weiteres Beispiel, damit man das gut versteht: Nephrologie – eine gute Leistungsgruppe. Wenn wir das nicht so machen, wie wir das jetzt vorhaben, kann man einen Fall ohne die Leistungsgruppe Nephrologie trotzdem über die Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin abrechnen. Solange man aber den Fall in der Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin abrechnen kann, wird der Patient nie in die Nephrologie verlegt werden, weil das Haus das Geld benötigt. Das ist dann eine deutsche Lösung – das, was wir immer gemacht haben. Die Gesetze, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, zum Beispiel zu Zweitmeinungen bei Rückenoperationen, lesen sich fantastisch. Aber es hat sich für den Patienten nichts geändert. Vor einer solchen deutschen Lösung warne ich. Das möchten wir nicht. Mehr Geld ins System, alles wird komplizierter, für den Patienten wird es nicht besser – dafür stehen wir als Bundesregierung nicht zur Verfügung. Das muss vorher klar gesagt sein. Daher geht es bei der Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses um den Kern der gesamten Reform. – Ich danke Ihnen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Ich blicke ins Rund, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Clemens (Sachsen) und Herrn Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, dem Baden-Württemberg beigetreten ist, und ein Antrag von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für eine Entschließung vor. Zunächst ist über den Mehrländerantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu entscheiden. Niedersachsen hat gebeten, die Abstimmung hierzu durch Aufruf der Länder vorzunehmen. Ich bitte den Schriftführer, die Länder aufzurufen. Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Enthaltung Brandenburg Ja Bremen Nein Hamburg Nein Hessen Enthaltung Mecklenburg-Vorpommern Nein Niedersachsen Nein Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Nein Saarland Nein Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja 1 Anlagen 4 und 5 Schleswig-Holstein Enthaltung Thüringen Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Ja! Wolfgang Tiefensee (Thüringen): Frau Präsidentin, ich stimme mit Nein. Das Ja entspricht nicht den Festlegungen im Vorfeld. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Ich handele nach den Weisungen in Übereinstimmung mit meinem Ministerpräsidenten. Präsidentin Anke Rehlinger: Ich stelle damit fest, dass das Land Thüringen nicht einheitlich und somit ungültig abgestimmt hat. Die Stimmen werden nicht mitgezählt. Im Ergebnis darf ich damit feststellen: Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Je eine Erklärung zu Protokoll1 geben Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herr Minister Laumann (Nordrhein-Westfalen). Wir haben noch über die empfohlene Entschließung sowie den Mehrländerantrag für eine Entschließung abzustimmen. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den Mehrländerantrag für eine Entschließung! – Mehrheit. Damit entfällt die Ausschussempfehlung. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 537/24) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten. 1 Anlagen 6 und 7 Der nächste Tagesordnungspunkt ist Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes und Erweiterung der Bestimmungen zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/24) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 536/24) Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 456/24) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 wurde von Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben. Wir können damit zur Abstimmung schreiten. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für Personen mit dringendem Wohnungsbedarf – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 509/24) Auch hierzu keine Wortmeldungen. 2 Anlage 8 Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat auch hier beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 519/24) Dazu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Dr. Wahlmann aus Niedersachsen vor. Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was muss eigentlich strafbar sein? Ein Verhalten, das lästig oder nervig ist? Mit Sicherheit nicht. Ein Verhalten, das unmoralisch oder sittlich anstößig ist? Auch das nicht. Aber ein Verhalten, das die Intimsphäre eines anderen Menschen tief verletzt und diese Person in ihrer künftigen Lebensführung beeinträchtigt? Wohl ja! – Oder doch nicht? Das Strafrecht hat einen fragmentarischen Charakter. Das heißt, es schützt nicht alle Rechtsgüter, und selbst die geschützten Rechtsgüter schützt es nicht umfassend, sondern nur gegen manche Angriffsarten. Und das ist auch richtig so. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verhalten nur dann strafwürdig, wenn es über sein Verbot hinaus besonders sozialschädlich, für das geordnete Leben unerträglich und seine Verhinderung daher besonders dringlich ist. Was aber ist besonders sozialschädlich, für das geordnete Leben unerträglich und besonders dringlich zu verhindern? Das ändert sich naturgemäß laufend, ebenso wie sich die Gesellschaft ständig ändert. Das Strafrecht ist immer ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Was früher strafwürdig erschien, muss es heute nicht mehr sein und andersherum. Bis 1969 war der Ehebruch nach § 172 StGB unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Das ist heute undenkbar. Dafür durfte ein Mann seine Ehefrau früher ungestraft vergewaltigen. Das wiederum ist heute zum Glück auch undenkbar. Zu Recht ist es in weiten Teilen der Bevölkerung heute nicht mehr akzeptiert, wenn Menschen zum bloßen Objekt der sexuellen Fantasien eines anderen herabgewürdigt werden. Das ist verabscheuungswürdig und kann in einer Gesellschaft, die auf Gleichheit und der unantastbaren Würde des Menschen beruht, nicht geduldet werden. Trotzdem ist auch heute, im Jahr 2024 eine ganz erhebliche verbale sexuelle Belästigung in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar. Noch nicht. Denn das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern. Ich will Ihnen einen Fall schildern, der von den Formulierungen her deutlich krasser war, welche ich aus Rücksicht auf das Hohe Haus aber umformuliere. Im Jahr 2016 sprach ein 63-jähriger Mann ein ihm unbekanntes elfjähriges Mädchen auf offener Straße an und forderte es auf, mit ihm zu kommen, weil er an ihr Geschlechtsteil fassen wollte. Zwei Tage später sprach er eine ihm unbekannte 75-jährige Frau an und sagte zweimal unvermittelt, er wolle den Geschlechtsverkehr an ihr ausüben. Wiederum kurze Zeit später sprach er eine 63-jährige Frau auf einem Wanderweg an und sagte, er wolle ihr Geschlechtsteil lecken. Alle Formulierungen waren deutlich drastischer. Der Mann wurde in allen drei Fällen angezeigt, es wurden Strafanträge gestellt. Aber nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes war keine dieser drei Taten strafbar. Insbesondere befand der BGH, dass kein Beleidigungsdelikt vorliege, weil der Angeklagte das Mädchen und die Frauen mit seinen Äußerungen nicht habe herabsetzen wollen. Es liegt mir mehr als fern, den Bundesgerichtshof zu kritisieren. Wenn das Verhalten des Angeklagten nach Auffassung des BGH nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung fällt, dann ist das so hinzunehmen. Dann ist aber auch ganz klar: Hier ist die Gesetzgebung gefordert. Die absolut widerlichen vulgären Aufforderungen des 63-jährigen Mannes waren das Gegenteil eines Komplimentes, und wer so etwas für Komplimente hält, hat die grundlegenden Regeln menschlichen Zusammenlebens nicht verstanden. Ein solches Verhalten löst Angst aus. Ein solches Verhalten ist geeignet, Frauen und Mädchen tief zu verletzen. Betroffene Frauen und Mädchen oder auch Männer und nonbinäre Personen fühlen sich dadurch herabgesetzt, zum bloßen Objekt der sexuellen Fantasien eines anderen degradiert. Sie nehmen Schaden in ihrer weiteren Entwicklung, in ihrer Lebensführung. Viele gehen nicht mehr alleine raus, suchen bestimmte Orte nicht mehr auf, ziehen bestimmte Kleidungsstücke nicht mehr an. Nicht die

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