Protokoll der 1049. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1049. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1049
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1049. Sitzung
Berlin, Freitag, den 22. November 2024
I n h a l t :
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 417
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
1. Ansprache der Präsidentin . . . . . . . . . . . . 417
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 417
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 419
2. Gesetz zur Durchsetzung
tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter
kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union
und zur Änderung der Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 528/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
3. Jahressteuergesetz 2024
(Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) (Drucksache 529/24,
zu Drucksache 529/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 423
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 457*
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 457*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 Satz 2,
Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5
Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 424
4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Statistiken der öffentlichen Finanzen und
des Personals im öffentlichen Dienst sowie
zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften
an die Verordnung (EU) 2023/2631 über
europäische grüne Anleihen sowie fakultative
Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig
vermarkteten Anleihen und zu an
Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
(Drucksache 530/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
5. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des
Existenzminimums 2024 (Drucksache 531/24) 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
6. Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der
Vergütungsstrukturen
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)
(Drucksache 532/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 424
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 426, 460*
Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . 427
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 428
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 429, 460*
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 430
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . 430
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 431
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 432
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 433
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 433
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 435
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 436
Conrad Clemens (Sachsen) . . . . . . . . 458*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 459*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
7. Gesetz zur Änderung des
Soldatenentschädigungsgesetzes und des
Soldatenversorgungsrechts (Drucksache 533/24) . . . . . . . 422
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
8. Drittes Gesetz zur Neuordnung des
Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer
soldatenrechtlicher Vorschriften (3. Wehr-
DiszNOG) (Drucksache 534/24) . . . . . . . . . 422
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und des
Gesetzes über das Ausländerzentralregister –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 537/24) . . . . . . . . . . 437
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Krankenhausentgeltgesetzes und Erweiterung
der Bestimmungen zu den Allgemeinen
Krankenhausleistungen – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 524/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
11. Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen
Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 536/24) . . . 437
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes
von Vollstreckungsbeamten und
Rettungskräften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 456/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461*
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 437
13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Mietrechts zur besseren Mobilisierung von
Wohnraum für Personen mit dringendem
Wohnungsbedarf – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 509/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 438
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Verbesserung des
Schutzes vor sexueller Belästigung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 519/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 438
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 438
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
15. Entschließung des Bundesrates:
Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der
öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen
der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung (AZAV) – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 539/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 439
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
16. a) Entschließung des Bundesrates zu den
Starkregen- und Hochwasserereignissen
der vergangenen Monate – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 516/24)
b) Entschließung des Bundesrates zur
Erleichterung von Bundeshilfen bei der
finanziellen Schadensbewältigung durch
Extremwetterereignisse in Deutschland
sowie zum verstärkten Hochwasserschutz –
Antrag der Länder Saarland und Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 538/24) . . . . . . . . . . . . . . . 439
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 439
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 440
17. Entschließung des Bundesrates zum
strafrechtlichen Schutz von
Telekommunikationsanlagen – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 508/24) . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 455*
18. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung
der betrieblichen Altersversorgung und zur
Änderung anderer Gesetze (2.
Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 488/24) . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
19. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
maschinenrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 489/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
20. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Konsumcannabisgesetzes –
Nutzhanfliberalisierung (Drucksache 490/24) . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
21. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2024/927 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien
2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf
Übertragungsvereinbarungen,
Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche
Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und
Hinterlegungsdienstleistungen und die
Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
(Fondsmarktstärkungsgesetz)
(Drucksache 491/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
22. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
(Drucksache 492/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Sprengstoffgesetzes und weiterer
(Drucksache 493/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 494/24) . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
25. Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit
der Ausübung von Tätigkeiten für fremde
Mächte sowie zur Änderung
soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 495/24) . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455*
26. Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung
und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
(Drucksache 496/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
27. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an
die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG
(TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 497/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 447
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 463*
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . 463*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448
28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und anderer
Rechtsvorschriften (Drucksache 498/24) . . . 449
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449
29. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über
Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem
Protokoll von 2002 zum Übereinkommen
über den Arbeitsschutz, 1981
(Drucksache 499/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455*
30. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 9. Dezember 2022 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Österreich über die
Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische
Bedrohungen aus der Luft
(Drucksache 500/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 455*
31. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
über rauch- und aerosolfreie Umgebungen,
die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates
ersetzt
COM(2024) 55 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 455/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 449
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 449
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 450
32. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 481/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
33. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
(Drucksache 482/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
34. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2025
(Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025)
(Drucksache 540/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
35. Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-
Konditionalitäten-Verordnung
(Drucksache 501/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
36. Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung
(Drucksache 502/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 450
37. Verordnung zur Änderung der Zweiten
Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum
Schutz vor der Blauzungenkrankheit
(Drucksache 525/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
38. Verordnung zu dem Abkommen vom
28. Mai 2024 zur Änderung des Abkommens
vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Hellenischen Republik über das
Deutsch-Griechische Jugendwerk
(Drucksache 467/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
39. Verordnung über die Pauschalen für
Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber,
Verlegung und Identifizierung im Sinne des
Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2025
und 2026 (Gräberpauschalenverordnung
2025/2026 – GräbPauschV 2025/2026)
(Drucksache 476/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
40. Siebte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 468/24) . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
41. Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-
Aufenthaltserlaubnis-
Fortgeltungsverordnung (1. UkraineAufenthÄndFGV)
(Drucksache 503/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
42. Sechste Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 518/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
43. Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Drucksache 483/24) . 451
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
44. a) Fünfzehnte Verordnung zur Änderung
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 454/24)
b) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der
Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
über den Führerschein und über die
Datenübermittlung an das Zentrale
Fahrerlaubnisregister (Führerschein-
Verwaltungsvorschrift – FS-VwV) (Drucksache 485/24)
c) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der
Bestimmungen der
Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung über den
Fahrerqualifizierungsnachweis und über die Datenübermittlung
an das
Berufskraftfahrerqualifikationsregister (Fahrerqualifizierungsnachweis-
Verwaltungsvorschrift – FQN-VwV)
(Drucksache 486/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . 457*
Beschluss zu b) und c): Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 456*
45. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Durchführung der
Flughafenkoordinierung (Drucksache 469/24) . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
46. Verordnung zur Änderung der
Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
(Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-
Durchführungsverordnung – AHStatDV-
ÄndV) (Drucksache 477/24) . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
47. Siebte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Kommunalträger-
Abrechnungsverwaltungsvorschrift
(Drucksache 484/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e
Absatz 2 und 3 GG i.V.m. § 48 Absatz 3
SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456*
48. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
„Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“,
Untergruppe: Bessere Rechtsetzung –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 459/24)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Rat „Bildung, Jugend,
Kultur und Sport“ (einschließlich
audiovisueller Bereich); Bereich: Bildung –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 522/24) . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 459/1/24 . . . . . . . . . 457*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 522/1/24 . . . . . . . . . 457*
49. Bestellung von Mitgliedern des
Verwaltungsrates der Kreditanstalt für
Wiederaufbau – gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 3 und
§ 7 Absatz 2 KredAnstWiAG –
(Drucksache 361/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 361/1/24 . . . . . . . . . . . . . 457*
50. Gesetz zur Änderung der Höfeordnung, zur
Änderung der Verfahrensordnung für
Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur
Modernisierung des Strafverfahrens
(Drucksache 571/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455*
51. Entschließung des Bundesrates „Vorlage des
Entwurfs eines Bundestariftreuegesetzes“ –
Antrag der Länder Hamburg und Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 566/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 440
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 441
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441
52. Entschließung des Bundesrates zur
Sicherung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland und zur Unterstützung der
Automobilindustrie durch Vorziehen der
Revisionsklausel – Antrag des Saarlandes gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 567/24) . . . . . 441
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 442
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 442
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443
53. Entschließung des Bundesrates: Migration
steuern – Innere Sicherheit gewährleisten –
Antrag des Landes Baden-Württemberg –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 513/24) . . . . . 443
Marion Gentges (Baden-Württemberg) 443
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 462*
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
54. Entschließung des Bundesrates
„Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und
Umwelt schützen“ – Antrag des Saarlandes
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 568/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 444
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
55. Entschließung des Bundesrates zur
Handlungs- und Rechtssicherheit für den
Einsatz von selbständigen Lehrkräften,
Lehrbeauftragten und Dozierenden in den
Einrichtungen der Weiterbildung und des
Kulturbetriebs sowie an Hochschulen – Antrag der
Länder Berlin und Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 577/24) . . . . . . . . . . 451
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
56. Entschließung des Bundesrates zur
Implementierung einer weiteren Säule in der
Künstlersozialversicherung zur
Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie
für selbständige Künstlerinnen und Künstler –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 578/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445
Ina Brandes (Nordrhein-Westfalen) . . . 445
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446
57. Entschließung des Bundesrates zur Reform
der Schuldenbremse – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 579/24) . . . . . 421
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
58. Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der
Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in
Verbindung mit Absatz 1 des
Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der
Europäischen Investitionsbank zur Änderung von
Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 560/24, zu Drucksache 560/24) . . . . . . . 451
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 451
59. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 548/24) . . . . . . . . . 451
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 464*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
60. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung
der Resilienz kritischer Anlagen – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 550/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 451
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
61. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
nationalen Rechts an die Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS-Anpassungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 552/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
AZRG und weiterer Gesetze in Folge der
Anpassung des nationalen Rechts an das
Gemeinsame Europäische Asylsystem
(GEAS- Anpassungsfolgegesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 553/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 463*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464*
Beschluss zu a) und b): Eine Stellungnahme
wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . 449
62. Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)
(Drucksache 580/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 465*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 452
63. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen
Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-
E-Gesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG –
(Drucksache 555/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 467*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
64. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Batterierechts an die Verordnung
(EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-
Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 558/24) . 452
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . . 453
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Conrad Clemens, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
sowie Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen
beim Bund
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
Dr. Silke Schneider, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft,
Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Finanzen
Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern und für Heimat
Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit
1049.Sitzung
Berlin, den 22. November 2024
Beginn: 09.35 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1049. Sitzung des Bundesrates.
Gleich zu Beginn möchte ich die Gelegenheit nutzen,
unserer Kollegin, Frau Ministerin Professor Dr. v o n
d e r D e c k e n aus Schleswig-Holstein, im Namen
des ganzen Hauses zu ihrem heutigen Geburtstag zu
gratulieren. – Einen ganz herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Ich komme ohne weitere Überleitung zur
Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in ihrer vorläufigen Form mit 64
Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird TOP 57
aufgerufen. Nach TOP 16 werden die Punkte 51, 52, 53, 54 und
56 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 28
wird TOP 61 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache der Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, das Saarland hat die Ehre, zum sechsten
Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die
Bundesratspräsidentschaft übernehmen zu dürfen. Mich erfüllt
das mit Freude und Stolz. Ich möchte die Interessen der
Länder kraftvoll vertreten und die Gemeinschaft der
Länder nach innen stärken. Ich bin überzeugt, dass ich
dabei auf die Zusammenarbeit mit Ihnen allen bauen
kann, und ich danke Ihnen allen, gerade angesichts der
besonderen Umstände, schon jetzt sehr herzlich dafür.
Es braucht den Bundesrat, auch und gerade in der
aktuellen Situation. Der Bundesrat beweist immer wieder,
dass die Länder in der Lage sind, Gemeinsamkeiten zu
finden statt Unterschiede zu suchen. Der Bundesrat hat
seine Sternstunden, wenn es uns gelingt, das große Ganze
im Blick zu haben. Diese Balance ist die Stärke unseres
Föderalismus. Hüten wir uns also alle miteinander vor
der Versuchung, unsere Länderinteressen parteipolitisch
einzufärben! Ziehen wir an einem Strang für die Zukunft
des gesamten Landes!
Ich danke meiner Vorgängerin Manuela Schwesig, die
den Bundesrat souverän und klug geleitet hat. Sie hat in
der letzten Sitzung von den vielfältigen Begegnungen
berichtet. Und wir alle haben den Tag der Deutschen
Einheit in Schwerin als einen wunderbaren Höhepunkt
ihrer Präsidentschaft erlebt.
Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen gratuliere
ich dir, liebe Manuela, und deinem Team zu einer sehr
gelungenen Präsidentschaft. Ebenso danke ich Peter
Tschentscher, der aus dem Präsidium ausscheidet, und
freue mich auf die Zusammenarbeit mit Andreas
Bovenschulte als neuem Vizepräsidenten, der den Staffelstab
von Hansestadt zu Hansestadt übernimmt.
Europäisch betrachtet wechselt die
Bundesratspräsidentschaft von der polnischen zur französischen und
luxemburgischen Grenze. Das Saarland mag am Rande
der Bundesrepublik liegen. Zoomt man aber ein wenig
raus, liegen wir im Herzen Europas. Die Saarländerinnen
und Saarländer wechselten in den letzten 200 Jahren acht
Mal den Pass, ohne dass sie jemals ihr Dorf verlassen
hätten. Wo einst die Schützengräben immer tiefer
wurden, vertiefen wir heute die deutsch-französische
Freundschaft und auch die mit Luxemburg. Der Geist von
Schengen zählt zu unserer politischen DNA, nicht nur
anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung im
nächsten Jahr. Bei uns an der Grenze wird er täglich
gelebt. Meine Bundesratspräsidentschaft soll deshalb
auch ein Beitrag und ein Bekenntnis zu dem starken
Europa sein, das uns, unsere Freiheit und unseren
Wohlstand seit über 70 Jahren prägt. Das sage ich auch als
amtierende deutsch-französische Kulturbevollmächtigte.
Und deshalb möchte ich meine Präsidentschaft mit einem
Impuls für das Weimarer Dreieck aus Frankreich, Polen
und Deutschland verbinden. Ich möchte dazu beitragen,
dieses Weimarer Dreieck weiter zu revitalisieren und
Europa damit zu stärken. Ich finde, das ist auch das
Hoffnungssignal, das in der proeuropäischen Wahl in
Polen steckt. Unsere drei Länder verbindet die Erfahrung
von Krieg und vor allem die Sehnsucht nach Frieden.
Aber in unserer Nachbarschaft, auf europäischem
Boden, in der Ukraine, herrscht Krieg – ein Krieg, den
Kremldespot Putin zwar militärisch gegen die tapferen
Ukrainer führt, aber im Geiste ebenso gegen das
demokratische Europa, gegen unsere Freiheit. Dem stellen wir
uns entgegen und unterstützen die Ukraine – militärisch,
finanziell, humanitär und auch mit diplomatischen
Initiativen. Nichts wünschen wir uns gemeinsam mit den
Ukrainerinnen und Ukrainern sehnlicher, als dass der
russische Angriffskrieg enden möge. Doch nicht nur das.
Allerspätestens seit den Entwicklungen in den USA, wie
sie sich uns zeigen, gilt auch: Ein einiges, starkes Europa
ist nicht nur eine Lehre aus der Vergangenheit, sondern
auch ein Auftrag für die Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor genau
65 Jahren übernahm das Saarland zum ersten Mal die
Präsidentschaft des Bundesrates. Unsere Geschichte ist
geprägt von Wandel. 1957 sind wir als das älteste der
neuen – oder man kann auch sagen: das jüngste der
alten – Bundesländer zur Bundesrepublik überhaupt erst
dazugestoßen. Bei uns an der Saar wurde sozusagen die
deutsche Wiedervereinigung schon einmal geübt, bevor
sie dann im Großen vollzogen wurde. Dazu kamen
wirtschaftliche Krisen, die das Saarland immer wieder mit
voller Wucht getroffen haben. Auch im Moment spüren
wir die Lage aufgrund der wirtschaftlichen Struktur
vielleicht ein Stück weit früher und vielleicht auch ein Stück
weit härter als andere. Wandel ist also unser ständiger
Begleiter. Eine Herausforderung, die wir immer mit
harter Arbeit, Zusammenhalt, aber vor allem auch mit
Zuversicht angegangen sind. Ansätze, die auch aktuell eine
gute Grundlage sind, um den Wandel in Deutschland
erfolgreich zu gestalten.
Unsere Präsidentschaft haben wir deshalb unter das
Motto „Zukunft durch Wandel“ gestellt. Die
Neuvermessung der Welt durch Digitalisierung, Klimawandel und
tektonische Verschiebungen in der Geopolitik verlangt
von uns einen tiefgreifenden Umbau. Wir werden
manches verändern müssen, damit vieles so bleibt, wie wir es
lieben. Es ist zurzeit vielleicht auch weniger ein Wind
des Wandels, in dem wir stehen, sondern aktuell wohl
eher ein Sturm des Wandels. Zumindest empfinden es
viele Menschen so, vor allem, weil wir wirtschaftlich
durch ein Tal gehen, da sich aktuell eine Konjunkturdelle
mit schon länger bestehenden strukturellen Problemen
verschränkt. Das große Versprechen, die Wirtschaft
unseres Landes ohne Verlust bei Wachstum und Wohlstand
zu erneuern, wird ohne finanzielle Beiträge durch den
Staat nicht eingehalten werden können. Genau diese
Investitionen müssen insofern auch einen Beitrag dafür
leisten, gleichzeitig Klima und Arbeitsplätze zu schützen.
Manch einer sagt uns Saarländerinnen und Saarländern
einen besonderen Zusammenhalt nach, weil wir ein
kleines Land sind, weil unser Schicksal oft von außen
bestimmt wurde und weil unter Tage Kameradschaft
lebenswichtig ist. Haupt- und ehrenamtliche Hilfe für
andere ist der beste Ausweis für diese Mentalität, und deshalb
freue ich mich, heute eine Delegation des THW begrüßen
zu können. Gerade in Zeiten zunehmender
Extremwetterereignisse sind alle Hilfsorganisationen und die
Feuerwehr noch unverzichtbarer, wie wir alle leider dieses Jahr
in mehreren Bundesländern wieder einmal erleben
mussten. Dass dabei nicht noch mehr passiert ist, verdanken
wir Tausenden Helferinnen und Helfern – Schutzengeln
wie Ihnen –, die die Menschen in Sicherheit gebracht und
gegen die Zerstörung gekämpft haben. Stellvertretend
Ihnen für viele in unserem Land ein herzliches
Dankeschön!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Legislaturperiode
nun früher endet, gibt es eine Reihe von Vorhaben, mit
denen wir uns zu befassen haben. Für die Frage, was wir
jetzt noch anpacken – das sollten wir selbstbewusst
sagen –, gibt es eine gute Richtschnur. Das, was alle
16 Länder hier im Bundesrat oder aber auch in der
Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben, hat nach
meiner Einschätzung eine gute Grundlage, um noch auf
den Weg gebracht zu werden. Dass in der letzten Woche
eine Einigung beim Deutschlandticket möglich war, zeigt
das hohe Verantwortungsbewusstsein der Länder und des
Bundes.
Ich halte es für wichtig, den Eindruck eines
Stillstandes bis zur Neubildung einer Bundesregierung erst gar
nicht entstehen zu lassen. Nicht erst seit den jüngsten
Wahlen sehen wir, dass das Vertrauen in den Staat
gelitten hat. Das spielt politischen Kräften in die Hände, deren
Geschäftsmodell nicht aus Lösungen besteht, sondern aus
der Angst vor Problemen und Veränderungen, und die
deshalb vor allem ein Interesse am Fortbestand dieser
Probleme haben. Ich glaube, allen verantwortlichen
demokratischen Kräften muss daran gelegen sein, den
Fokus aufs Machen zu legen. Denn das unterscheidet sie
von Kräften, die Verantwortung in Wirklichkeit gar nicht
wollen. Deshalb müssen wir auch sorgsam mit dem
Zusammenwirken der Verfassungsorgane untereinander
umgehen. Bei allem Verbesserungsbedarf im
Zusammenspiel etwa von Bund und Ländern: Ersparen wir uns
institutionelle Schwarzer-Peter-Spiele und ziehen wir an
einem Strang für sachgerechte Lösungen, die den
Bürgerinnen und Bürgern helfen! Lassen Sie uns gerade in
Zeiten von Krisen und Wandel in unserer Arbeit die
große Ernsthaftigkeit dieses Hauses ausstrahlen! Dafür
brauchen wir die Normalität, dass Entwürfe umfassend
beraten werden können, wie auch das Zutrauen, dass am
Ende ein Kompromiss steht und nicht die Niederlage des
einen oder anderen. Eine reibungslose Funktionsfähigkeit
des Staates ist die Grundlage für Vertrauen. Tun wir
alles, um das zu gewährleisten!
Unsere Demokratie und unser Grundgesetz sind unser
höchstes politisches Gut. In diesem Jahr haben Bundestag
und Bundesrat das 75-jährige Bestehen des
Grundgesetzes gefeiert. Dessen Grundwerte geben uns die
Orientierung und auch die Kraft, die meisten und größten
Herausforderungen zu meistern. Nächstes Jahr feiern wir nicht
nur 35 Jahre deutsche Einheit. Wir erinnern auch an das
Kriegsende vor 80 Jahren und wir aus saarländischer
Sicht an den Ausgang des Saar-Referendums von 1955,
das den Weg des Saarlandes in die Bundesrepublik wies.
Das kommende Jahr wird deshalb – und auch noch aus
ein paar anderen Gründen – sicherlich ein besonderes.
Gerne möchte ich Sie heute schon zum Tag der
Deutschen Einheit ins Saarland einladen. Der Festakt wird
5 Kilometer Luftlinie von der französischen Grenze in
Saarbrücken stattfinden. Das Saarland freut sich auf Ihr
Kommen und ich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. –
Bon courage und Glück auf!
Als Nächstes hat der Chef des Bundeskanzleramtes
das Wort, Herr Wolfgang Schmidt.
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr
geehrte Frau Präsidentin, liebe Anke Rehlinger! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich gratuliere Ihnen, Frau
Ministerpräsidentin, sehr herzlich zur Amtsübernahme in
diesem zusätzlichen Amt als Bundesratspräsidentin. Ich
tue das nicht nur persönlich, sondern auch im Namen des
Bundeskanzlers und der ganzen Bundesregierung. Ich
wünsche Ihnen gutes Gelingen für Ihre zusätzliche neue
Aufgabe, und ich bin mir sicher, dass auch die zukünftige
Bundesregierung ein konstruktives Gegenüber aufseiten
der Länder in Ihnen finden wird.
Das Motto Ihrer Bundesratspräsidentschaft „Zukunft
durch Wandel“ passt ganz gut zu den großen Themen
unserer Zeit. Der Wandel, die tiefgreifende Veränderung,
bewegt die Bürgerinnen und Bürger überall, und jeden
Tag erleben wir die Nachrichten, die damit verbunden
sind. Sie haben eben ein bisschen was über die
Besonderheiten des Saarlandes gesagt. Dazu gehört sicherlich
auch die Erfahrung, mit dem Wandel umzugehen. Mir
gefällt der saarländische Ansatz, die Zukunft und die
Chancen zu betonen, die mit dem Wandel verbunden
sind.
Aber natürlich kann man nicht vom Wandel reden,
ohne an die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen
Ländern zu denken. Ich denke, wir sind uns einig, dass
der Osten gezeigt hat, wie man alte Strukturen
überwinden kann und wie neue Wege gefunden werden können.
Der Festakt im Mecklenburgischen Staatstheater hat, wie
ich aus den vielen beseelten Rückmeldungen gehört habe,
alle sehr berührt. Bei dem großen Bürgerfest, das damit
verbunden war, hat Manuela Schwesig, Ihre Vorgängerin
im Amt der Bundesratspräsidentin, darauf hingewiesen,
welches Glück es ist, in Frieden, in Freiheit und in
Demokratie leben zu können. – Liebe Manuela Schwesig,
ganz herzlichen Dank dafür!
Demokratie und Freiheit waren kein Geschenk vor
35 Jahren, sondern sie wurden von den Bürgerinnen und
Bürgern in der ehemaligen DDR erkämpft und erstritten,
auf der Straße, aber auch an Orten wie dem Runden
Tisch, dessen Gründung genau heute vor 35 Jahren, am
22. November 1989, gegen die DDR-Führung von den
Bürgerinnen und Bürgern durchgesetzt wurde. Diese
Runden Tische vereinten die verschiedenen
gesellschaftlichen und politischen Kräfte, die damals um Dialog und
um Reformen gerungen haben, und ich glaube deswegen,
dass diese Runden Tische für eine besondere und eine
notwendige Haltung stehen.
Eine Haltung, die es auch in der Bundesrepublik
Deutschland braucht, wenn wir es zunehmend mit
Regierungskonstellationen zu tun haben, die komplizierter
werden, und Parteien zur Zusammenarbeit gebracht
werden, die deutlich weniger inhaltliche Gemeinsamkeiten
und Übereinstimmungen haben, als das in der
Vergangenheit der Fall war. Das ist herausfordernd für
Demokratinnen und Demokraten. Aber wir alle wissen: Wir
müssen einigungsfähig bleiben in den Regierungen und
in den Parlamenten, damit unsere Demokratie
funktioniert, denn wir haben eine gemeinsame Verantwortung
für unsere Demokratie. Wir müssen die sein, die über
Lösungen streiten, um sie ringen, statt zu spalten. Wir
müssen die sein, die Kompromisse finden, statt sich
einzumauern. Und wir müssen dann auch die sein, die
gemeinsam für die Ergebnisse stehen, statt sie öffentlich zu
zerreden. Das gilt sicherlich für den Bund, aber das
erleben auch Sie in den Ländern und in den Kommunen.
Ich fände es gut, wenn wir die häufig verbreitete
Verachtung für Kompromisse, für Verhandlungen und auch
für das Regieren nicht teilen und erst recht nicht
befeuern. Denn das Ergebnis könnte sein, dass wir uns selbst
keine Lösungen mehr zutrauen und uns dann am Ende
auch keine Lösungen und Kompetenzen mehr zugetraut
werden. Damit schadeten wir der Demokratie und uns
allen, und das sollten wir doch verhindern.
Lösungen zu finden, Fortschritt zu organisieren, findet
nicht in Überschriften statt, sondern sehr häufig, wenn
Sie so wollen, in Fußnoten. In unserer geteilten
Mehrebenendemokratie wird es häufig doch kleinteilig und
sehr speziell. Ich glaube, Sie haben das alle erlebt. Dafür
war sich die im Amt befindliche Bundesregierung nicht
zu schade, und dafür waren auch Sie sich nicht zu schade,
und dafür möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich
bedanken.
Der Mut, nach Kompromissen zu suchen und sie auch
zu finden, ist die Antwort an all diejenigen, die nur mit
Überschriften arbeiten, die so tun, als wäre alles ganz
einfach, als gäbe es für komplexe Probleme eine simple
Lösung, und die damit die wirklichen Lösungen
diskreditieren und damit jeden Fortschritt verhindern. Ich glaube,
das ist die Kraft und das ist die Stärke der Demokratinnen
und Demokraten.
Wir alle wissen: Demokratie ist kompliziert, wenn
man es ernst meint. Wir erleben das im
Vermittlungsausschuss, wir erleben das im Bundesrat, im Ringen um die
richtigen Lösungen – heute auch wieder –, und wir
erleben es natürlich auch in der Konferenz des
Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder. Aber ich glaube, dass gerade diese
Komplexität und dieses Ringen sicherstellen, dass die
unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt und alle Rechte
gewahrt werden.
Dies ist ja nun aller Voraussicht nach für mich als
Chef des Bundeskanzleramtes die letzte Möglichkeit in
dieser Legislaturperiode, bei einem Wechsel im Amt der
Bundesratspräsidentin zu reden, und deswegen hoffe ich,
dass Sie mir gestatten, noch ein paar Sätze zur Bilanz
dieser Regierung zu sagen. Wir hatten uns im
Koalitionsvertrag die große Aufgabe, die im Motto der
saarländischen Bundesratspräsidentschaft angesprochen ist,
vorgenommen, den Wandel, die Transformation anzugehen.
Wir alle wissen: Wir haben nicht mehr viel Zeit, wenn
wir bis 2045 – das ist in ganz wenig mehr als 21 Jahren,
also quasi übermorgen – klimaneutral sein und dabei
Industrieland mit gut bezahlten Arbeitsplätzen bleiben
wollen, und das bei einer Industrie und einer
Gesellschaft, die sich seit Beginn der Industriellen Revolution
vor 250 Jahren durch das Verbrennen von Kohle, Öl und
Gas fortbewegt hat, Produktion organisiert hat und es
warm gehalten hat. Jetzt haben wir nicht mehr als
21 Jahre, um das zu ändern. Das hatten wir uns
vorgenommen.
Es ist ja immer ganz gut, wenn man sich nicht selbst
lobt. Zur Halbzeit der Regierung gab es aber eine Bilanz,
die die Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Uni Trier
vorgenommen hat. Darin wurde festgestellt, dass sich
diese Regierung, die im Dezember 2021 ins Amt
gekommen ist, so viele Vorhaben – die Stiftung nennt das
„Versprechen“ – vorgenommen hat wie noch keine
Koalition zuvor und dass bis zur Halbzeit im September 2023
so viele dieser Vorhaben, dieser Versprechen umgesetzt
worden sind wie von keiner Regierung zuvor. Wer sich
ein Update angucken will: Auf den Seiten der
Bundesregierung haben wir von Anfang an ein
Regierungsmonitoring gemacht, wo die Vorhaben mit dem jeweiligen
Fortschritt abgebildet sind. Ich glaube, es ist ganz gut, wenn
man bei aller Wut und bei aller Aufregung ein bisschen
auf manches Faktum guckt. Aber natürlich ist das, was
wir uns vorgenommen hatten, auch immer nur deswegen
so gelungen, weil Sie – die Länder – mitgemacht haben.
Ich will an dieser Stelle mit Dank an den Pakt für
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
erinnern, den die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 6.
November des letzten Jahres verabredet haben. Wir wollten die
Deutschland-Geschwindigkeit, die wir bei der Errichtung
von Flüssiggasterminals gezeigt haben, auch auf andere
Bereiche ausweiten. Denn wir alle wissen: Es dauert viel
zu lang, bis in Deutschland Anlagen genehmigt werden,
bis Baugenehmigungen erteilt werden. Wir sind viel zu
langsam in so vielen Dingen. Auch da die gute Nachricht:
Wir haben uns gemeinsam mit Ihnen sehr genau
angeguckt, wie wir diese Verabredungen aus dem Pakt
umgesetzt haben. Über 150 Maßnahmen hatten wir vereinbart.
Inzwischen haben wir über 80 Prozent der uns selbst
gegebenen Aufträge entweder schon umgesetzt oder sind
in der Umsetzung. Ich finde, das ist eine schöne
gemeinsame Bilanz, und ich danke sehr herzlich dafür, dass das
möglich war.
Neben dem, was wir uns vorgenommen hatten, hat
natürlich der russische Überfall auf die Ukraine, der am
24. Februar 2022 begann – die Bundesratspräsidentin hat
es angesprochen –, die Amtszeit dieser Regierung sehr
stark beeinflusst. Er hatte furchtbare Konsequenzen für
die Ukraine, und deswegen stehen wir an ihrer Seite.
Aber er hatte eben auch Auswirkungen auf uns: bei der
Frage der Energiesicherheit, wenn einem fast 60 Prozent
der Gasversorgung abhandenkommen, bei der Frage der
Energiepreise und auch bei der Frage der Migration. Sie,
die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
haben darum mit der Bundesregierung gerungen, wie wir
in Deutschland mit den Konsequenzen dieses
völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine umgehen, wie
wir die besten Lösungen finden. Ich finde, auch da ist uns
viel gelungen.
Da das Thema Migration eines ist, das viele
Bürgerinnen und Bürger umtreibt, möchte ich gerne auch da noch
eine kleine Bilanz ziehen. Wir haben an jenem
6. November des letzten Jahres im Kreise von Bund und
Ländern auch dazu so weitreichende Verabredungen
getroffen wie wahrscheinlich noch nie zuvor. Wir haben
sehr viele Gesetze auf den Weg gebracht, die hier
Unterstützung gefunden haben. Und man sieht, dass das wirkt.
Die Zahl der Asylgesuche, also derjenigen, die sagen, sie
wollen einen Asylantrag stellen, ist rapide gesunken. Wir
hatten im Oktober fast 60 Prozent weniger – konkret
58 Prozent – Asylgesuche als im Oktober 2023, im
September über 50 Prozent weniger und insgesamt, über das
Jahr gesehen, 35 Prozent weniger Gesuche. Bei den
Abschiebungen haben wir die Zahl im Vergleich zum
Vorjahr um über 20 Prozent gesteigert. Das zeigt: Unser
Handeln zeigt Wirkung. Wir haben als Bundesregierung
die Umsetzung der in Europa nach acht Jahren zähem
Ringen endlich verabschiedeten Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, auf den Weg
gebracht. Das liegt jetzt im Deutschen Bundestag –
wissend: da nähert sich das Ende der Legislaturperiode –,
aber vielleicht ist es ja möglich, im Konsens der
Demokratinnen und Demokraten noch zu Vereinbarungen zu
kommen, wenn sich der Pulverdampf der
Auseinandersetzungen über Wahltermine gelegt hat, damit wir keine
Zeit verlieren.
Nun weiß ich, dass es in den sich abzeichnenden
Wahlkampfzeiten manchmal schwerfällt, gut und
wertschätzend übereinander zu reden, und eher die
Unterschiede betont werden. Aber wir sollten uns gemeinsam
vornehmen, die Stärke unserer Demokratie und des
Föderalismus zu betonen. Ich möchte in meiner letzten Rede
in dieser Funktion in dieser Legislaturperiode die
Gelegenheit nutzen, Ihnen sehr herzlich zu danken, dass Sie
gemeinsam mit uns nach Lösungen gesucht und sie auch
gefunden haben. Mein besonderer Dank gilt an dieser
Stelle den Kolleginnen und Kollegen Chefinnen und
Chefs der Staats- und Senatskanzleien, mit denen ich
viele Verhandlungsrunden, Konferenzen und
Videoschalten durchgeführt habe und genau das versucht habe,
hinzukriegen. Auch im Namen von Staatsministerin
Ryglewski danke ich den Bevollmächtigten der Länder
und – ich nehme an, da spreche ich im Namen von uns
allen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesrates, aber auch der Landesvertretungen, der
Landesministerien, die das, was wir hier erreichen, ja erst
möglich machen. Sie alle halten die Demokratie am Laufen.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, ich
danke für Ihre hervorragende Arbeit als
Bundesratspräsidentin. Sie haben Deutschland in Auslandsreisen
repräsentiert. Sie haben nicht nur Ihr Land, sondern auch die
Gesamtheit der Länder hervorragend vertreten. Sie haben
mit Ihrer Weitsicht und Ihrer Kraft unendlich viele
wichtige Vorhaben vorangebracht. Dann hatten Sie auch noch
ein zusätzliches Nebenamt als Vorsitzende des
Vermittlungsausschusses, der natürlich aufgrund der politischen
Verhältnisse in dieser Legislaturperiode noch mal eine
ganz andere und größere Bedeutung als in der
Vergangenheit bekommen hat. Ganz herzlichen Dank!
Zum Abschluss, sehr geehrte, liebe Frau
Bundesratspräsidentin Rehlinger, wünsche ich Ihnen ein
erfolgreiches Jahr für die saarländische
Bundesratspräsidentschaft. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kanzleramtsminister Schmidt!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit
können wir in der Tagesordnung fortfahren.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf:
TOP 57
Entschließung des Bundesrates zur Reform der
Schuldenbremse – Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 579/24)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern vor.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, liebe Anke
Rehlinger, auch von Mecklenburg-Vorpommern und mir
persönlich herzlichen Glückwunsch zur
Bundesratspräsidentschaft! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und
ganz besonders auf den Tag der Deutschen Einheit im
schönen Saarland.
Vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es
eine kleine Anregung an unsere Bundesratspräsidentin: Wir
sollten die Frage, ob man nicht doch mal im Bundesrat
klatschen darf, klären. Ich glaube, wir alle hätten auf
jeden Fall gern geklatscht für das THW und alle
Blaulichtorganisationen, die uns in den Ländern helfen.
(Beifall)
Und natürlich hätten wir auch gern zum Schluss Ihrer
Rede geklatscht und bestimmt auch, Herr Schmidt, für
den Dank für die Zusammenarbeit, trotz Kontroversen
mit der Bundesregierung.
Ich würde mich freuen, wenn wir uns als Länder in
dem nun beginnenden Jahr der neuen
Bundesratspräsidentschaft gemeinsam ein Thema vornehmen, das zwar
unterschiedlich gesehen wird, das aber alle bewegt und
zu dem es in den letzten Wochen und Monaten immer
mehr Stimmen gab, dass wir da ranmüssen, nämlich die
Reform der Schuldenbremse. Hierzu liegt Ihnen ein
Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Wir würden uns
freuen, wenn wir ihn konstruktiv, parteiübergreifend,
länderübergreifend, so wie wir es im Bundesrat oft –
nicht immer – handhaben, diskutieren könnten.
Die Schuldenbremse in den Artikeln 109 und 115 des
Grundgesetzes wird in diesem Jahr 15 Jahre alt. Es war
richtig, dass Deutschland sich eine Schuldenregel
gegeben hat, denn wir haben gegenüber den zukünftigen
Generationen die Verantwortung, mit den Steuergeldern
vernünftig umzugeben und ihnen nicht zu viele Schulden
zu hinterlassen – aber gleichzeitig eben auch die
Verantwortung, heute in die Infrastruktur zu investieren und den
Generationen, die uns nachfolgen, keine Investitionen
schuldig zu bleiben. Deutschland hat gemessen am
Bruttoinlandsprodukt eine niedrigere Staatsverschuldung als
der Durchschnitt der Europäischen Union. Auch die
Vereinigten Staaten, Großbritannien und Japan sind erheblich
höher verschuldet. Die Schuldenregel hat wesentlich dazu
beigetragen, dass sich Deutschland finanziell und
wirtschaftlich gut entwickelt hat. Aber es hat sich gezeigt,
dass die Regeln der Schuldenbremse nicht flexibel genug
sind. Nach 15 Jahren wird es Zeit, Bilanz zu ziehen und
zu fragen: Was hat sich bewährt, und was muss verändert
werden?
Es zeigt sich, dass sich in Deutschland erhebliche
Investitionen angestaut haben, dass Investitionen
aufgeschoben wurden, nicht zuletzt wegen der starren
Schuldenbremse. Der Investitionsbedarf in unsere
Infrastruktur – in Schienen, in Straßen, in Brücken, in
Krankenhäuser, in Schulen – ist höher denn je. Deutsche
Wirtschaftsverbände und Forschungsinstitute gehen von einem
öffentlichen Investitionsbedarf zwischen 400 und 600
Milliarden Euro in den nächsten Jahren aus. Dafür brauchen
wir eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse.
Denn diese Investitionen sind nicht einfach aus dem
laufenden Haushalt zu stemmen, weder im Bund noch in
den Ländern. Dafür braucht es eine grundsätzliche
Reform der Schuldenbremse, eine neue Schuldenregel –
nicht eine komplette Abschaffung. Das ist Ziel unseres
Antrages.
Ich habe in dieser Woche zwei Tage lang mit meinem
Kabinett zusammen beraten und über die aktuelle
Finanzlage gesprochen. Sie alle kennen das: Die
Steuereinnahmen sinken, in einigen Ländern kommen erhebliche
Mindereinnahmen aufgrund der Ergebnisse des Zensus
dazu, aber eben gleichzeitig auch die Investitionsbedarfe
und steigende Sozialausgaben, wie zum Beispiel bei der
Unterstützung für Menschen mit Behinderungen aus dem
BTHG. Mecklenburg-Vorpommern steht für eine solide
Finanzpolitik. Wir haben als eines der ersten
Bundesländer einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Seit 2006
nehmen wir keine neuen Schulden auf und haben
konsequent Schulden abgebaut. Nur in der Corona-Pandemie
haben wir eine Ausnahme gemacht, und diesen Kredit
haben wir schon stärker zurückgezahlt, als wir es
eigentlich vorhatten. Wir haben auch langfristig Vorsorge
betrieben, zum Beispiel durch eine
Konjunkturausgleichsrücklage. Wir können damit handlungsfähig sein und
stabil regieren. Wir können damit Planungssicherheit
gewährleisten. Auch für den aktuellen
Doppelhaushalt 2024/25 haben wir keine neuen Kredite
aufgenommen.
Auch andere Länder sparen an ihren Ausgaben, aber
wir stoßen an unsere Grenzen. Wir schaffen es nicht
mehr, notwendige Investitionen komplett zu finanzieren.
Damit stehen die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft
und der Wohlstand der kommenden Generationen auf der
Kippe. Denn wir müssen investieren, gerade in unsere
Wirtschaft. Investitionen sind in vielen Bereichen nötig.
Ich will mich auf die Wirtschaft konzentrieren: Nur mit
großen Investitionen bleiben wir international
konkurrenzfähig, können zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten
und neue schaffen. Wir müssen in die Digitalisierung
investieren. Bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz
in Leipzig haben wir über Investitionen in die Stromnetze
und in eine schnellere Digitalisierung gesprochen. Wir
sind uns auch einig, dass die Unternehmen bei den
Energiekosten entlastet werden müssen.
Ich will auf die Rede des Bundeskanzleramtschefs
eingehen. Die Energiewende ist wichtig, und es ist auch
wichtig, unsere Wirtschaft klimafreundlich und
perspektivisch klimaneutral zu gestalten. Aber das wird alles nur
richtig sein, wenn die Wirtschaft erhalten bleibt. Solange
es uns nicht gelingt, die Energiewende so zu gestalten,
dass das Ganze wirtschaftlich ist, dass es preislich gut
gestaltet ist, bleibt die Wirtschaft und bleiben
Arbeitsplätze und die Akzeptanz dieser großen Reformen in
Gefahr. Deswegen müssen wir weiter investieren. Egal
wer die zukünftige Bundesregierung stellt: Es ist völlig
unrealistisch, dass all diese Investitionen möglich sind
ohne Aufnahme von Krediten. Ich will es noch mal klar
sagen: Es geht nicht um die Abschaffung der
Schuldenregel. Es ist richtig, konsumtive Aufgaben und
Verwaltungsausgaben zu begrenzen. Aber wir brauchen eine
neue Schuldenregel, die genau diese
Zukunftsinvestitionen für unseren Wirtschaftsstandort, für Infrastruktur und
Digitalisierung ermöglicht. Nur so sichern wir
Investitionen und solide Finanzen für die zukünftigen
Generationen. Deshalb schlagen wir vor, zweigleisig zu denken,
und fordern die Bundesregierung auf, erstens
grundsätzlich die Schuldenbremse im Grundgesetz so zu
reformieren, dass Bund und Länder die Möglichkeit haben,
dringend notwendige Zukunftsinvestitionen durch Rückgriffe
auf Kredite zu finanzieren, und zweitens als konkrete
Soforthilfe neben dem Sondervermögen Bundeswehr ein
weiteres Sondervermögen Infrastruktur zu schaffen, das
von Bund und Ländern genutzt werden kann, um in den
nächsten Jahren angestaute Investitionsbedarfe
abzubauen – mehrjährig und planbar. Wie jedes Unternehmen im
Land muss auch der Staat klug investieren. Nur mit
klugen Investitionen erreichen wir in Zukunft Fortschritt,
Wachstum und Wohlstand. Dafür brauchen wir einen
flexibleren Handlungsrahmen, der Grenzen aufzeigt, aber
auch Möglichkeiten eröffnet.
Ich bitte um konstruktive Beratungen. Es gibt viele
Ministerpräsidenten, die sich parteiübergreifend in den
letzten Monaten geäußert haben, dass wir an dieses
Thema ranmüssen, dass sie offen dafür sind. Wir sind offen
für weitere Vorschläge, und deshalb freue ich mich auf
die Beratungen. Ich glaube, so ein großes Thema kann
nur bewegt werden, wenn aus diesem Kreis länder- und
parteiübergreifend ein Vorschlag unterbreitet wird, und
das sollten wir gemeinsam angehen für die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerpräsidentin Schwesig!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem
Tagesordnungspunkt vor.
Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Antrag auf
sofortige Sachentscheidung zurückgezogen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend –
dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss
zu.
Ich komme zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 9/20241 zusammengefassten
1 Anlage 1
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 4, 5, 7, 8, 17, 21, 22, 25, 29, 30, 32, 33, 37 bis
42 und 44 bis 50.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
TOP 3
Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 –
JStG 2024) (Drucksache 529/24, zu
Drucksache 529/24)
Dazu liegt mir eine Wortmeldung vor, und zwar von
Herrn Staatsminister Professor Dr. Lorz aus Hessen.
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Verehrte
Frau Präsidentin, ich darf mich den Glückwünschen
anschließen und wünsche Ihnen alles Gute und eine
glückliche Hand für Ihre weitere Amtsführung!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen
heute über das Jahressteuergesetz 2024 ab, das der
Deutsche Bundestag noch vor dem Zerbrechen der
Regierungskoalition am 18. Oktober 2024 beschlossen hat.
Jahressteuergesetze sind, wie der Name schon sagt,
alljährlich wiederkehrende Gesetzgebungswerke, die in der
Regel eine Vielzahl von eher technischen oder fachlichen
Rechtsänderungen beinhalten. Daher sind traditionell
auch viele Punkte eines solchen Gesetzes politisch
unumstritten, und diese Gesetze erhalten meist eine breite
Zustimmung. Hessen wird dazu heute keine Ausnahme
bilden.
Jedoch möchte ich die Tatsache festhalten, dass
ungeachtet der 59 Änderungsanträge, die der Bundestag
beschlossen hat, dieses Jahressteuergesetz kein
Musterschüler ist. Ich möchte das gerne an drei Beispielen
verdeutlichen: ein Beispiel, wo das Gesetz von vornherein
defizitär war und geblieben ist, ein Beispiel, wo der
Gesetzentwurf sehr vielversprechend war, aber sich leider
verschlechtert hat, und ein Beispiel, wo es umgekehrt war
und der Gesetzentwurf in keine gute Richtung ging, aber
nicht zuletzt dank des hessischen Engagements hier im
Bundesrat auf einen guten Weg gebracht worden ist.
Mein erstes Beispiel: Die Bundesregierung hat leider
einmal mehr die Chance ungenutzt gelassen, ihre Zusage
für eine substanzielle Entlastung der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe einzulösen. Die entsprechenden
Maßnahmen im vorliegenden Jahressteuergesetz, nämlich
die unterjährige Absenkung der Durchschnittssteuersätze,
bedeuten stattdessen eine weitere finanzielle Belastung
sowie mehr Bürokratie für die Landwirte.
Zweitens: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der
Bundesregierung sah eine Steuerentlastung für die
Verwaltung von Krediten sowie Kreditsicherheiten durch
Kreditgeber vor. Die Leistungen zwischen den sogenannten
Konsortialteilnehmern unterliegen in Deutschland der
Umsatzsteuer, während sie in anderen Ländern als
umsatzsteuerfrei behandelt werden. Das ist ein
Wettbewerbsnachteil für inländische Kreditinstitute, den die
Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf beseitigen
wollte. Das haben wir sehr begrüßt, aber leider hat die
Mehrheit im Bundestag diese Steuerentlastung dann
wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Meine Damen
und Herren, das ist eine vertane Chance, den Standort
Deutschland zu stärken. Die Kreditfinanzierung unserer
Wirtschaft wird damit weiterhin deutlich mehr, als es
nötig wäre, im Ausland stattfinden. Das bedauern wir
natürlich in Hessen als eine Schwächung des deutschen
Finanzplatzes, des Finanzplatzes Frankfurt in besonderer
Weise.
Das dritte Beispiel betrifft die Steuerbefreiung für die
Nutzungsüberlassung von Sportanlagen wie Sportplätzen
und Schwimmbädern. Da wollte die Regierung zweifellos
etwas Gutes tun, aber es ist auch ein gutes Beispiel dafür,
dass gut gemeint und gut gemacht manchmal zwei
verschiedene Paar Schuhe sind. Denn mit dieser
Steuerbefreiung wäre auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
weggefallen. Die Kommunen hätten statt der
Nettoinvestitionen die Bruttoinvestitionen schultern müssen, und für
bereits abgeschlossene Investitionen wäre es zu nicht
einkalkulierten Nachzahlungen gekommen. Hier hat die
Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang wie
auch an zahlreichen weiteren Stellen für eine
Verbesserung des Gesetzes gesorgt. Das bedeutet Entlastungen der
Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft, und diese
ermöglichen uns dann auch in der Gesamtbetrachtung die
Zustimmung zu diesem Gesetz.
Ich möchte aber an dieser Stelle auch noch einmal
hinterlegen, dass es für eine gute Entwicklung Deutschlands
sehr viel mehr braucht. Wir brauchen strukturelle
steuerpolitische Maßnahmen, damit die Wirtschaft in
Deutschland ihre Talfahrt beendet. Meine Hoffnung ruht insoweit
auf der Bundestagswahl und einer neuen
Bundesregierung, die einen deutlich spürbaren steuerpolitischen
Neuanfang wagen muss, ob es nun in einem ersten Schritt
darum geht, die Energiesteuern für die Unternehmen auf
das europarechtlich zulässige Mindestmaß abzusenken,
weil die hohen Energiepreise einer der größten
Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen sind, oder
darum, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, vielleicht
auch noch vor einer entsprechenden Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Vor allem aber muss die
Steuerbelastung für Unternehmen auf ein international
wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden, und auch
der Einkommensteuertarif bedarf einer Reform zugunsten
der Leistungsträger der Mittelschicht.
Meine Damen und Herren, ich sage als Finanzminister
eines Landes im vollen Bewusstsein, dass dadurch die
öffentlichen Haushalte zunächst weiter belastet werden.
Dafür müssen wir zweifellos noch eine Lösung finden.
Aber ohne diese Maßnahmen werden wir in Deutschland
mittel- und langfristig aufgrund fehlender Investitionen
kein Wirtschaftswachstum bekommen und damit auf
lange Sicht noch viel größere Steuerausfälle erleiden. Die
noch immer relativ hohen Steuereinnahmen resultieren
aus Investitionen, die in der Vergangenheit
vorgenommen worden sind. Jetzt muss es darum gehen,
Investitionen für die Einnahmen der Zukunft vorzunehmen.
Hessen steht für ein konstruktives Vorgehen dazu bereit. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatsminister!
Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Frau
Ministerin Osigus (Niedersachsen).
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur
Einzelabstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wunschgemäß stimmen wir noch über die in Ziffer 2
empfohlene Entschließung nach Buchstaben getrennt ab.
Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2 Buchstabe a! – Mehrheit.
Ziffer 2 im Übrigen! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im
Krankenhaus und zur Reform der
Vergütungsstrukturen
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (Drucksache 532/24)
Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes
hat das Wort: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus
Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst mal:
Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! Gute weitere
Zusammenarbeit! Mit dem Saarland wird es weiter gemeinsam
nach vorn gehen.
Wir stimmen heute über ein wichtiges Gesetz ab. Ich
weise darauf hin, dass, wenn wir in einer anderen
politischen Großwetterlage wären, heute sicherlich mit einer
großen Mehrheit der Vermittlungsausschuss angerufen
worden wäre. Was nachher bei der Abstimmung raus-
1 Anlagen 2 und 3
kommt, weiß ich nicht. Das werden wir sehen. Aber ich
möchte zumindest begründen, warum das Land Sachsen-
Anhalt nach reiflicher Überlegung und auch interner
Koalitionsdiskussion dem Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses zustimmt.
Dass es im Krankenhaussystem einen Reformbedarf
gibt, darüber sind wir uns alle einig. Es sind wichtige
Entscheidungen zu fällen. Diese sind auch mit Augenmaß
zwischen Bund und Ländern und den betroffenen
Strukturen entsprechend herbeizuführen. Es besteht also ein
dringender Veränderungsbedarf, der unumstritten ist,
aber mit Blick auf Ostdeutschland ganz spezielle
Herausforderungen mit sich bringt. Die Situation in den
ostdeutschen Bundesländern ist durch strukturelle
Besonderheiten geprägt: dünn besiedelte Regionen, eine
überdurchschnittlich alte Bevölkerung und einen ausgeprägten
Fachkräftemangel. Diese Faktoren haben erhebliche
Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung und
erfordern flexible Lösungen sowie eine stärkere
Berücksichtigung regionaler Unterschiede. Ich möchte vier
Kritikpunkte hervorheben, die schon aus dem Kreis der
Gesundheitsminister im Zusammenhang mit dem ersten
Durchgang hier im Bundesrat formuliert wurden und die
im Wesentlichen immer noch im jetzigen
Gesetzgebungsverfahren als Problem bestehen.
Erstens. Die starren Qualitäts- und Mindestvorgaben
gefährden die flächendeckende Versorgung in
strukturschwachen Regionen, wie sie insbesondere in
Ostdeutschland anzutreffen sind. In vielen Landkreisen gibt
es nur eine begrenzte Anzahl an Krankenhäusern, die
oftmals eine umfassende Grund- und Notfallversorgung
gewährleisten müssen. Es braucht dauerhafte
Ausnahmemöglichkeiten, um nicht nur die Grundversorgung,
sondern auch die Behandlung komplexerer Fälle
sicherzustellen. Die Vorhaltevergütung muss an die
tatsächlichen Bedürfnisse der Regionen angepasst werden und
darf sich nicht allein an bundesweiten
Durchschnittswerten orientieren.
Zweitens. Die Erfüllung von Qualitätskriterien in
Kooperationen darf nicht durch bürokratische Hürden
behindert werden. Gerade in Regionen mit begrenzten
Ressourcen können Kooperationen zwischen
Krankenhäusern entscheidend dazu beitragen, die Versorgung
aufrechtzuerhalten. In vielen ostdeutschen Regionen arbeiten
Krankenhäuser eng zusammen, um Fachwissen zu
bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Diese Kooperationen
dürfen nicht durch strenge bürokratische Vorgaben
erschwert, sondern müssen vielmehr gefördert werden, um
die Versorgungsqualität zu sichern.
Drittens. Die Definition von Krankenhausstandorten
und Fachkliniken muss flexibel gehandhabt werden. In
Ostdeutschland übernehmen Krankenhäuser häufig
mehrere Versorgungsfunktionen. Daher ist ein flexibler
Umgang mit diesen Kriterien essenziell. Die starre Definition
von Fachkliniken muss aufgebrochen werden und sollte
nicht von der Anzahl der Leistungsgruppen abhängen,
sondern vielmehr die medizinische Expertise und die
tatsächliche Versorgung in den Mittelpunkt stellen. Die
Planungsbehörden der Länder brauchen mehr Spielraum,
um vor Ort passgenaue Entscheidungen treffen zu
können.
Viertens. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen sind
angesichts der fehlenden technischen Grundlagen wie dem
zertifizierten Grouper unrealistisch. Eine digitale
Schnittstelle zwischen den Landesplanungsbehörden und dem
Medizinischen Dienst ist dringend erforderlich, um
Verzögerungen und bürokratischen Mehraufwand zu
vermeiden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht
passieren, dass durch die Reform die bestehenden
Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West noch
weiter verschärft werden. Unser Ziel muss eine
bedarfsgerechte und zukunftsfähige Krankenhauslandschaft sein,
die allen Menschen unabhängig von ihrem Wohnort eine
hochwertige Versorgung garantiert. Lassen Sie uns
gemeinsam dafür sorgen, dass dieser Anspruch Realität
wird! Wenn das Gesetz entgegen dem
Anrufungsbegehren heute hier trotzdem so durchläuft, dann wissen wir
heute schon, dass es in den nächsten Monaten und Jahren
weiteren Handlungsbedarf gibt. Egal welche
Bundesregierung dann in der Verantwortung steht, mit uns
gemeinsam Lösungen zu finden, ist weitere Arbeit an
diesem Thema notwendig. Unabhängig davon wünsche ich
mir, dass wir aufgrund der Eilbedürftigkeit bestimmter
Maßnahmen, was die Liquidität in den Krankenhäusern
anbelangt, in einem Vermittlungsverfahren zu einem
schnellen Ergebnis kommen. Damit könnten wir sowohl
für die Versorgungsstruktur als auch für die Bevölkerung
ein klares Signal setzen, dass wir trotz kritischer
Bedingungen in der Bundesrepublik, was die politische
Stabilität anbelangt, immer noch handlungsfähig sind und dass
das gerade ein Vorteil unseres föderalen Systems ist.
Wir haben uns, lieber Karl Lauterbach, darauf
verständigt, dass wir, egal was jetzt kommt, fair miteinander
umgehen, dass wir immer gemeinsam gute Lösungen
suchen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und dass
wir zeigen, dass wir in der Lage sind, eine hohe
politische Kultur zu praktizieren. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Wie so vielen von uns ist es mir ein
Anliegen, zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
zu sprechen. Ich möchte bei allen Nuancierungen und
Differenzierungen in Einzelfragen zunächst einmal –
hoffentlich im Namen aller für Gesundheit zuständigen
Ministerinnen und Minister beziehungsweise
Senatorinnen – festhalten: Die mit dem KHVVG vorliegende
Krankenhausreform ist nicht perfekt. Wir alle sind uns
aber auch einig: Wir brauchen eine Krankenhausreform,
und zwar so schnell wie möglich.
Das KHVVG bietet die Grundlage für eine Reform der
Krankenhausversorgung durch eine Verbesserung der
Qualität der Versorgung, beispielsweise durch die
Beendigung von Gelegenheitsversorgung und parallel dazu,
indem jeder Krankenhausstandort sich auf das fokussiert,
was er am besten kann, durch Stärkung der
Grundversorgung in der Fläche und – das sage ich ausdrücklich als
Vertreterin eines ostdeutschen Flächenlandes – durch
eine zielgerichtete Planung für Leistungen, mit der wir
dem Nebeneinander von Über-, Unter- und
Fehlversorgung besser begegnen können, durch bessere
Möglichkeiten zum Erhalt und zur Unterstützung von
bedarfsnotwendigen Kleinkrankenhäusern in der Fläche, damit aus
den postulierten 40 Minuten zum Krankenhaus nicht vier
Stunden werden, durch einen wichtigen Schritt zum
Zusammenwachsen der Sektoren im Gesundheitswesen mit
der Einführung von sektorenübergreifenden Versorgern,
durch einen 40 Milliarden Euro schweren
Transformationsfonds, der die notwendige Weiterentwicklung der
Krankenhauslandschaft ermöglicht, durch dauerhaft
zusätzliche Mittel für einzelne Versorgungsgebiete wie die
Geburtshilfe oder die Schlaganfallversorgung und die
Sicherstellungshäuser.
Das alles können wir jetzt angehen. Das alles können
wir im Umsetzungsprozess noch verbessern, wenn wir es
wollen. Das alles setzen wir jedoch aufs Spiel, wenn wir
heute den Vermittlungsausschuss anrufen. Denn machen
wir uns nichts vor: Spätestens mit dem Bruch der
Ampelkoalition und dem Termin für eine vorgezogene Neuwahl
ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die
Krankenhausreform mit Anrufung des VA erst einmal gestorben
ist, so ehrlich sollten wir hier sein, vor allem in Zeiten
vorläufiger Haushaltsführung. Deshalb entscheiden wir
heute eigentlich über die Frage, ob die
Krankenhausreform, die wir so dringend brauchen, endlich starten kann
oder ob die mühevolle Arbeit der letzten Jahre fast
komplett umsonst war. Ich sehe die reale Gefahr, dass wir mit
einer neuen Bundesregierung, wie auch immer diese dann
aussehen mag, wieder von vorn anfangen und uns noch
einmal mehrere Jahre Stillstand drohen, bis eine neue
Reform entwickelt ist, und sich alle kurz- und
langfristigen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser
in Luft auflösen. Das wird in 2025 bereits zu einer
weiteren Verschärfung der finanziellen Situation der
Krankenhäuser führen. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern
besonders dramatisch: Die Zusage zu den dauerhaften
Sonderzuschlägen und die hart umkämpften
Ausnahmemöglichkeiten bei den Mindestanforderungen und den
Mindestvorhaltezahlen gelten dann nicht, mit der Folge,
dass die Phase der Verunsicherung für die Krankenhäuser
und das Warten auf eine langfristige Perspektive um
mehrere Jahre verlängert wird. Auch das, davon bin ich
überzeugt, wird sich negativ auf die
Krankenhausversorgung auswirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem
Reformprozess haben wir uns als Länder gemeinsam mit
dem Bund und mit Unterstützung der
Regierungskommission auf den Weg gemacht. Wie der
Bundesgesundheitsminister gern betont, ist noch nie ein Gesetz aus dem
BMG so viel zwischen Bund und Ländern beraten
worden wie dieses. Durch die Klarheit unseres Auftretens
haben wir gerade in der letzten Phase des
Gesetzgebungsprozesses noch einiges erreichen können. Auch im
Bundestag wurde die Zeit intensiv genutzt, um mit über
50 Änderungsanträgen das Gesetz weiter zu verbessern,
wobei auch einige Punkte der Länder aufgegriffen
wurden. Wollen wir das alles riskieren?
Aus meiner Sicht ist die Reform alles andere als
perfekt. Daher haben wir gemeinsam mit den Ländern
Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag
eingebracht, der noch einmal auf wesentliche Punkte
fokussiert, die im Nachgang zur Verabschiedung des
Gesetzes weiterverfolgt werden sollten. Zu diesen
Punkten gehören: erstens eine weitere Entbürokratisierung,
zweitens eine Umstellung der Mindestanforderungen
bezüglich der Facharztbesetzung und drittens eine
Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung sowie eine
Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum
Greifen des Gesetzes. Hiermit bekräftigen wir noch
einmal auf konstruktive Weise, dass wir hinter der
Krankenhausreform stehen, diese aber weiterentwickelt und
verbessert werden sollte. Das ist unser Plan, für den ich
hiermit noch einmal ausdrücklich bei Ihnen werbe. –
Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Ministerin Drese! – Das Wort hat Herr Minister
Laumann aus Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Heute wird hier eine grundsätzliche Entscheidung
über die Ausgestaltung unserer Krankenhausstrukturen
getroffen. Das ist ein Thema – das haben ja schon die
vorhergehenden Reden gezeigt –, das hier niemand auf
die leichte Schulter nimmt. Wir tragen die
Verantwortung, wie es mit unseren Krankenhäusern weitergeht; das
muss uns bewusst sein.
Nordrhein-Westfalen hat immer eine Reform des
Systems befürwortet. Denn eines ist klar: So wie bisher kann
es schlicht und ergreifend nicht weitergehen. Darüber gab
es auch unter uns Ländern eine große Einigkeit. Weil wir
seit Jahrzehnten Krankenhausplanung machen, weil wir
in den Ländern die Versorgung sicherstellen müssen und
genau wissen, wie die Versorgungssituation in den
Regionen ist, muss die Krankenhausplanungshoheit bei den
Ländern bleiben. Im Übrigen ist das ja auch die
Verfassungslage. Ich bin ganz sicher: Krankenhausplanung vom
grünen Tisch aus Berlin kann nicht funktionieren. Wir
brauchen diese Reform, aber es gibt nach wie vor einige
wenige Punkte, die unbedingt nachgebessert werden
müssen, weil das Gesetz sonst zu Verwerfungen in der
Krankenhauslandschaft führt und es regional auch zu
einer Gefährdung der Versorgungssicherheit kommen
wird.
Ich mache zurzeit in Nordrhein-Westfalen eine
Krankenhausplanung – nach den Grundsätzen dieses Gesetzes,
die in Nordrhein-Westfalen entwickelt worden sind. Ich
kann Ihnen sagen: Wenn ich bei unserer
Krankenhausplanung, die vor dem Abschluss steht, dieses Gesetz hätte
beachten müssen, hätte ich die Versorgungssicherheit,
vor allen Dingen in den ländlichen Regionen unseres
Landes, nicht sicherstellen können. Insofern finde ich es
einfach wichtig, dass wir Länder uns heute darüber im
Klaren sein müssen: Ja, das Gesetz ist im Grunde richtig,
aber es muss in einigen Bereichen einfach geändert
werden. Das betrifft leider Bereiche – ich gehe gleich noch
mal konkret darauf ein –, in denen man das nicht über
Verordnungen abmildern kann, sondern nur durch Arbeit
am Gesetzestext. Das wird ja auch in dem von
Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
eingereichten Entschließungsentwurf deutlich. Viele Punkte,
die da drinstehen, kann ich unterschreiben:
Die Anforderung des KHVVG selbst an den
Facharztstandard sind höher als in den
Leistungsgruppen nach NRW-Logik vorgesehen,
damit zu hoch und zum Teil noch nicht
umsetzbar.
So schreiben die drei Länder. Ich will einen weiteren
Punkt nennen:
In einigen Bereichen ist jetzt schon klar, dass die
neu geforderten Facharztzahlen derzeit nicht
erreichbar sind.
Entschließungsantrag von Niedersachsen, Hamburg
und Mecklenburg-Vorpommern:
Die Anforderungen an den Facharztstandard
bedürfen zunächst einer Rückführung auf die
Anforderungen nach NRW-Vorgaben und einer
zeitlich gestaffelten Einführung.
Alles das kann ich unterschreiben.
Aber jetzt will ich einmal konkret Paragrafen nennen,
die wir verändern müssen:
Erstens: die Facharztvorgaben in § 135e Absatz 4.
Wenn wir die Fachärzte nur bei drei Leistungsgruppen
anrechnen dürfen, werden wir ein Problem bekommen.
Die vorgesehenen Facharztvorgaben sind derzeit, vor
allen Dingen in den ländlichen Regionen, einfach nicht
erreichbar. Damit werden gerade in der Versorgung der
Kinder und Jugendlichen und der Notfallversorgung –
und die gehören ja nun mal in die Grundversorgung, auch
der ländlichen Krankenhäuser – kritische Lücken
entstehen. Mit dieser Einschätzung stehe ich nicht alleine. Das
sagt zum einen der Länderantrag von Hamburg,
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, das sagt aber
auch die Bundesärztekammer. Hier wäre, finde ich,
einfach durch eine Streichung der neuen Vorgaben, eine
erhebliche Verbesserung im Gesetz zu erzielen.
Zweitens: Ausnahmemöglichkeiten nach § 6a Absatz 4
Krankenhausfinanzierungsgesetz. Wir Länder brauchen
schlicht und ergreifend etwas Beinfreiheit bei der
Umsetzung des Gesetzes. Nicht, weil wir die Qualitätsvorgaben
unterlaufen wollen, wie uns einige unterstellen. Wir
machen diese Reform für die Patientinnen und Patienten,
und wir sind ihnen doch schuldig, dass wir auch in den
ländlichen Regionen eine flächendeckende
Krankenhausversorgung sicherstellen. Zu starre Vorgaben bei einer
gewachsenen Krankenhauslandschaft und ein real
existierender Fachkräftemangel werden – davon bin ich
überzeugt – zu Versorgungslücken führen. Hier könnten wir
in einer Generalklausel in das Gesetz aufnehmen, dass
die Länder in eng begrenzten Ausnahmefällen von
Qualitätsvorgaben abweichen können, wenn andernfalls die
flächendeckende Versorgung gefährdet ist. Was bringt es
mir, wenn ich durch Nichtzuteilung einer
Leistungsgruppe am Ende den gesamten Standort eines ländlichen
Krankenhauses gefährde und damit eine große
Versorgungslücke entsteht? Die Regeln für die
Sicherstellungszuschläge sind so eng gefasst, dass in meinem ganzen
Land Nordrhein-Westfalen mit 320 Krankenhäusern
ganze 3 Krankenhäuser unter diesen
Sicherstellungsparagrafen fallen.
Drittens: Einfluss des G-BA begrenzen, § 136a. Es ist
mir wichtig, dass die Qualitätsvorgaben zukünftig von
Bund, Ländern und den Akteuren des Gesundheitswesens
gemeinsam entwickelt werden. In Nordrhein-Westfalen
haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Aber
jetzt steht eben im Gesetz, dass die Geschäftsstelle dafür
beim G-BA ist. Ich glaube, dass im Gesetz stehen sollte,
dass wir einen Leistungsgruppenausschuss brauchen, mit
dem Bund, Länder und die Krankenkassen gemeinsam
die Leistungsgruppen weiterentwickeln. Dann läge die
Verantwortung nicht beim G-BA, sondern bei
demokratisch legitimierten Politikern.
Und dann stellt sich natürlich noch die Frage: Wann
wirken die finanziellen Zusagen dieses Gesetzes? Vieles
tritt erst 2027 in Kraft. Ich glaube, dass wir eine
Überbrückungsfinanzierung diskutieren müssen, damit unsere
Krankenhäuser überhaupt das Jahr 2027 erleben, vor
allem diejenigen, die wir zukünftig für die Versorgung
brauchen. – Danke schön!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Laumann! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Senatorin Bernhard aus Bremen.
Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrte
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist
völlig unstrittig, dass wir eine grundsätzliche Reform
unserer Krankenhausgesetzgebung brauchen. Die
Finanzierungs- und Planungsstrukturen bedürfen einer
dringenden Überarbeitung. An dieser Realität kommt
niemand von uns vorbei. Der Pflegenotstand, der Ärzte- und
Ärztinnenmangel, der demografische Wandel, die
Landflucht, der bauliche Zustand und nicht zuletzt auch die
technische Ausrüstung unserer Krankenhäuser in
Kombination mit sehr überholten ineffizienten Strukturen
dulden keinen weiteren Aufschub einer Reform.
Wir führen diese Diskussion jetzt in außerordentlich
schwierigen Verhältnissen. Das haben wir uns, glaube
ich, vor eineinhalb Jahren nicht ausgesucht, dass das
genau in diese Phase fällt. Aber was passiert, wenn wir
nichts regeln, wenn das, was wir unter den
Gesundheitsministern und Gesundheitsministerinnen in den letzten
eineinhalb Jahren erarbeitet haben, wieder auf null
gestellt wird? Ich fürchte mich sehr davor, dass wir dann
Strukturen verlieren, dass es ungeordnete, unkontrollierte
Schließungen gibt, dass wir das nicht mehr in der Weise
beeinflussen können, wie wir das gerne wollen. Es
besteht viel eher das Risiko, dass wir den Ausbau
irgendwelcher Geschäftsmodelle fördern, statt wohnortnahe
Versorgung zu stabilisieren.
Das vorliegende Gesetz wird unterschiedlich wirken.
Wir haben andere Verhältnisse im Osten und im Westen,
in Stadtstaaten und in Flächenstaaten. Diese regionalen
Unterschiede müssen letztendlich auch reflektiert
werden. Wenn wir uns die Auswirkungsanalyse, um die wir
lange gekämpft haben, ansehen, muss man konstatieren:
Keine einzige Auswirkungsanalyse, und sei sie noch so
intelligent, wird wirklich jegliches Problem antizipieren
können. Wichtig ist die Versorgung im ländlichen Raum;
das wurde schon angesprochen. Aber auch die
Stadtstaaten bedürfen einer besonderen Reflexion, weil sie die
Umlandversorgung übernehmen. Wir haben in großen
Städten durchaus ähnliche Probleme wie im ländlichen
Raum: dass wohnortnahe Versorgung, ambulante
Versorgung nicht in der Weise gewährleistet ist. Klar ist:
Wenn dieses Gesetz nicht kommt, jetzt nicht umgesetzt
werden kann, nicht angegangen werden kann, werden wir
lange brauchen, um wieder über eine Reform zu
sprechen, bis wir wieder ähnlich weit sind – mit allen
Konsequenzen für die aktuell ungefähr 1 700 Krankenhäuser
und die 1,5 Millionen Beschäftigten, von den
Patientinnen und Patienten gar nicht zu reden. Und klar ist auch:
Die finanzielle Unterstützung unserer Krankenhäuser und
der Beschäftigten würde wegfallen, die jetzt eben
Bestandteil des KHVVG ist.
Aber das eigentlich Entscheidende ist: Wir verbinden
mit dieser Reform die zwingend notwendigen
strukturellen Anpassungsprozesse in der deutschen
Krankenhauslandschaft. Sie werden kanalisiert und planbarer. Es ist
keine Neuigkeit, dass das Finanzierungssystem des
deutschen Gesundheitswesens an Komplexität kaum zu
überbieten ist. Wir haben innerhalb der Selbstverwaltung eine
derartig verpulte Verregelung, dass eine Reform
schwierig und extrem anspruchsvoll ist. Aus eigener Erfahrung
kann ich sagen, dass sich die jeweiligen
Interessengruppen aus tiefer Überzeugung gegenseitig im Weg stehen –
nicht gerade zum Vorteil der Patienten und Patientinnen.
Deshalb sind die Ziele, eine Spezialisierung und
Konzentration zu bekommen, aber auch zu ambulantisieren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Wir brauchen
auch dringend eine Reform des ambulanten Systems. Ich
finde es sehr bedauerlich, dass beispielsweise so etwas
wie die Pflegereform, das Pflegekompetenzgesetz, es
nicht mehr geschafft hat.
Die vorgesehene Vorhaltevergütung wird finanzielle
Folgen von geringeren Fallzahlen für einzelne Kliniken
abfedern. Aus der Sicht der Stadtstaaten ist das eine
wesentliche Grundlage. Es gibt auch endlich eine
verbesserte Möglichkeit, sektorenübergreifend für Leistungen
Erlöse zu erzielen. So bekommen künftig Krankenhäuser
auch bei Nichterfüllung von Mindestvorhaltezahlen eine
Sockelfinanzierung. Auch das ist ein wesentlicher Punkt.
Ich möchte noch mal an Sie appellieren, das
abzuwägen und an der Stelle tatsächlich zu überlegen, was wir
mit der Krankenhausreform erreichen können und wie
wichtig es ist, sie jetzt umzusetzen. Erlauben Sie mir, zu
sagen: Dass wir tatsächlich gemeinsam diesen ersten
großen Schritt tun, bewirkt nicht, dass das alles
übermorgen passiert. Vielmehr wird das eine Angelegenheit von
Jahren sein. Diese Reform ist ein Entwicklungsschritt,
und sie wird sich weiter verändern müssen.
Erlauben Sie mir am Schluss eine Bemerkung, was
unsere Arbeit in den letzten Bund-Länder-Runden
anbelangt: Wir haben uns sehr bemüht, über alle
Parteigrenzen hinweg kooperativ zu arbeiten und sämtliche
Probleme zu reflektieren. Ich möchte an dieser Stelle
insbesondere Ursula Nonnemacher dafür danken, dass sie sich
für die ostdeutschen Problematiken sehr starkgemacht
hat. Wir haben sehr kooperativ zusammengearbeitet, und
das gilt, denke ich, für alle Beteiligten. In dem Sinne
möchte ich das an dieser Stelle noch mal
unterstreichen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Senatorin Bernhard! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Staatsministerin Gerlach aus Bayern.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich grüße Sie herzlich.
Wir alle wissen, dass die Herausforderungen für unser
Gesundheitswesen, besonders im Bereich der
Krankenhäuser, enorm sind. Und wir sind uns alle einig: Es
braucht eine Reform. Wir dürfen dabei aber nicht
vergessen: Es geht zwar um viel Geld, es geht um Strukturen
und um Arbeitsplätze, aber vor allem geht es um
Menschen, um Patientinnen und Patienten, und die brauchen
eine passende, eine stationäre Versorgung. Diese muss
vom Krankenhaus der Grundversorgung in der Nähe bis
hin zur Spezialklinik reichen. Das erfordert eine
ausdifferenzierte Krankenhauslandschaft und eine verlässliche
Versorgung in der Fläche. Es ist deshalb, wie ich finde,
völlig inakzeptabel, wenn der Bund durch detaillierte
Strukturvorgaben massiv in die
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder eingreift. Als bayerische
Gesundheitsministerin werde ich es nicht akzeptieren, dass unsere
hervorragenden stationären Strukturen durch Vorgaben aus
Berlin gefährdet werden. Aber genau das droht. Lassen
Sie mich zur Veranschaulichung zwei zentrale Punkte
herausgreifen:
Erstens. Die teils überzogenen Strukturvorgaben für
die Zuerkennung der künftigen Leistungsgruppen werden
dazu führen, dass Behandlungsangebote wegfallen. Diese
Gefahr droht zum Beispiel bei etablierten Fachkliniken
im Bereich der Schmerztherapie oder chronischer
Krankheiten. Dazu darf es aber nicht kommen. Wir brauchen
daher auf Landesebene unbedingt eine
Korrekturmöglichkeit für die Leistungsgruppenvoraussetzungen, um im
Einzelfall reagieren zu können, auch sehr individuell,
regional.
Zweitens. Der Bund lässt die Krankenhäuser bei der
Betriebskostenfinanzierung immer noch völlig im Regen
stehen. Es ist bekannt, dass bei vielen Kliniken akute
Finanznot herrscht. Die Krankenhausversorgung für die
Menschen aufrechtzuerhalten, ist in vielen Regionen mit
hohen Defiziten verbunden. Der Bund hätte längst ein
Soforthilfeprogramm vorlegen müssen, um weitere
drohende Insolvenzen und einen kalten Strukturwandel, der
gerade voll im Gange ist, zu verhindern.
Aber das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, also das KHVVG, bleibt auch in dieser Frage weit
hinter den erforderlichen Zusagen zurück. Gleiches gilt
im Ergebnis für die im KHVVG vorgesehene und dem
Grunde nach auch richtige Einführung der
Vorhaltefinanzierung, die jedoch nach wie vor stark fallbezogen
ausgerichtet ist und entgegen anderslautender Behauptungen
keineswegs zu der versprochenen Entökonomisierung
führt. Aus Ländersicht ist der bisherige Reformprozess
also absolut enttäuschend verlaufen, auch wenn er schon
sehr lange läuft. Das KHVVG bietet keine ausreichenden
Antworten auf den Reformbedarf und die akuten
Probleme der Krankenhäuser. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf
gefährdet in der vorliegenden Form sogar die
Krankenhausversorgung in einigen Teilen Deutschlands.
Es gibt nach wie vor sehr gute fachliche Gründe,
weiter dafür zu kämpfen, dass die aus unserer Sicht
unbedingt notwendigen Änderungen noch den Weg ins
Bundesgesetz finden. Deshalb stellt der Freistaat Bayern
heute auch den Antrag, den Vermittlungsausschuss
anzurufen. Das ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, um
noch zu Kompromissen mit dem Bund und zu dringend
notwendigen Nachbesserungen, zumindest in zentralen
Punkten, beim KHVVG zu kommen. Ich versichere
Ihnen: Bayern ist bereit, an einem Vermittlungsverfahren
konstruktiv mitzuwirken, sodass wir hier schnell zu
tragfähigen Kompromissen kommen können. Das erwarte ich
selbstverständlich von allen Beteiligten, vor allem
natürlich vom Bund. Der Vermittlungsausschuss bietet uns die
Chance, mehr als nur kosmetische Änderungen
vorzunehmen. Es ist aus meiner Sicht die letzte Möglichkeit,
um unsere vielfältige Krankenhauslandschaft zu schützen
und den Wandel so zu gestalten, dass die stationäre
Versorgung überall im Land gesichert ist, damit wir diese
Reform im Rückblick nicht noch bitter bereuen. Wir sind
es den Menschen in unserem Land schuldig, dass wir auf
den letzten Metern verantwortungsvoll eine Reform auf
den Weg bringen, die den Krankenhäusern wirklich hilft.
Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Staatssekretär Hoogvliet aus Baden-Württemberg.
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg): Verehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Es geht heute, das kann man, glaube ich, sagen,
wenn man sich die Redeliste zu Gemüte führt, um ein
Gesetz, das uns allen sehr am Herzen liegt. Wir brauchen
diese Reform, wir wollen eine Reform, und wir Länder
haben mit dem Bund lange gerungen, um eine gute
Reform auf den Weg zu bringen.
Heute liegt uns das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zum zweiten Mal vor, aus für mich nicht
wirklich nachvollziehbaren Gründen als
Einspruchsgesetz – aber vielleicht kann der Gesundheitsminister das
noch mal erklären –, weshalb wir hier und heute darüber
zu entscheiden haben, ob wir ein Vermittlungsverfahren
einleiten oder nicht. Denn wir sind der Überzeugung: Wir
brauchen eine erhebliche Nachbesserung bei einzelnen
konkreten Punkten – ich werde das gleich ausführen –,
weil von einer guten Reform, für die wir gestritten haben,
leider noch nicht die Rede sein kann. Das Gesetz wird in
seiner vorliegenden Form seinem Ziel leider nicht
gerecht, nämlich dem Ziel, eine qualitativ hochwertige,
flächendeckende und bedarfsgenaue
Gesundheitsversorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern zu
erreichen.
Wir haben die Liste unserer Kritikpunkte im gesamten
Prozess andauernd an den Bund herangetragen.
Ausreichend bearbeitet wurden sie nicht. Berechtigte
Forderungen der Länder sind im Gesetz weitgehend
unberücksichtigt geblieben, obwohl wir mit dem Bund schon im
Juni 2023 entsprechende Eckpunkte vereinbart hatten. Ja, es
gibt ein gewisses Entgegenkommen, zweifellos. Über
50 Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen sind noch
erkennbar geworden, aber die zentralen Anliegen der
Länder haben im Gesetzentwurf nur wenig zustimmende
Berücksichtigung gefunden. Das Gesetz schränkt die
Planungshoheit der Länder erheblich ein.
Bundeseinheitliche Anforderungen werden vorgeschrieben. Zu wenige,
zu eng gefasste Ausnahmefälle sind möglich. Die
Möglichkeit, Leistungen in Kooperation oder in Verbünden zu
erbringen, ist eingeschränkt, und das wiederum schränkt
die Länder in ihrer Krankenhausplanung zu sehr ein.
Meine Damen und Herren, wir sind hier in der
Länderkammer, in der Herzkammer des Föderalismus. Sie
folgt dem Gedanken der Subsidiarität. Wir sind der festen
Überzeugung: Die Länder wissen am besten, wo letztlich
vor Ort welche Versorgung erforderlich ist, und wir
müssen dies eigenständig und ohne weitere Voraussetzungen
entscheiden können. Das ist mit den strengen Vorgaben
des jetzt vorliegenden Gesetzes leider nicht möglich.
Hinzu kommt, dass sich das Vorhaltebudget nach der
Planung des Bundes an den Fallzahlen orientiert und auf
dieser Grundlage an die Länder verteilt wird. Dies sollte
nach unserer Auffassung viel mehr auf Basis eines
Bevölkerungsbezuges erfolgen. Ebenso ist es nicht
akzeptabel, dass die bereits erfolgten Leistungen und
Kraftanstrengungen der Länder bei der Ausgestaltung der
Vorhaltevergütung unberücksichtigt bleiben.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg hat
seine Hausaufgaben gemacht. Wir haben eine niedrige
Bettenmessziffer, wir haben niedrige Fallzahlen, und das
muss sich in der Vorhaltevergütung auch positiv
widerspiegeln. Ebenso müssen dünn besiedelte
beziehungsweise unterversorgte Gebiete besser berücksichtigt und
auskömmlich finanziert werden. Eine tatsächliche
Entökonomisierung der Krankenhäuser und eine dauerhafte
Sicherstellung werden sonst aus unserer Sicht nicht
erreicht.
Hinzu kommt: Bis heute können wir die Folgen und
insbesondere die finanziellen Auswirkungen dieser
Reform, so wie sie jetzt vorliegt, nicht seriös abschätzen und
berechnen. Seit Beginn der Verhandlungen über eine
Krankenhausreform haben die Länder den
Gesundheitsminister um eine Auswirkungsanalyse zu gebeten. Wann
lag sie vor? Am 24. Oktober 2024, gerade einmal vor vier
Wochen. Das Gesetz hatte den Bundestag da schon längst
passiert. Und wir müssen seitdem enttäuscht feststellen:
Entgegen den Behauptungen des
Bundesgesundheitsministeriums ist dieses Tool zur Folgenabschätzung der
Krankenhausreform kaum geeignet.
Meine Damen und Herren, Grund genug, das Gesetz in
eine Verbesserungsschleife zu schicken. Dabei ist es mir
wichtig, zu betonen: Mit dem Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses wollen wir das
Gesetzesvorhaben nicht verzögern, schon gar nicht verhindern. Wir
stellen das Gesetz auch nicht in seiner Gesamtheit
infrage, sondern nur an einzelnen konkreten Punkten. Und
deshalb, so unsere Überzeugung, kann im
Vermittlungsausschuss sehr schnell eine Lösung gefunden werden.
Die entscheidenden Punkte haben wir klar benannt. Wir
wollen dieses Gesetz besser machen. Wir brauchen dafür
den Vermittlungsausschuss. Ich kann nur an den Bund
appellieren, sollte es hier zu einer Mehrheit kommen,
dann auch konstruktiv mitzuwirken – entgegen mancher
Äußerungen, die in der jüngsten Vergangenheit getätigt
wurden. – Vielen herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Staatsminister Hoch aus Rheinland-Pfalz.
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute bei
meinen Vorrednerinnen und Vorrednern mehr Einigkeit
als Differenz betont worden. Wir brauchen eine
Krankenhausreform, sie ist seit Jahren überfällig. Ich gehe für
das Land Rheinland-Pfalz sogar noch weiter: Wir
benötigen diese Reform. Genau aus diesem Grund dürfen wir
hier und heute das Ergebnis eines fast zweijährigen
Arbeitsprozesses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Lassen
Sie uns gemeinsam endlich starten!
Ohne Frage: Nicht alle Details sind zur Zufriedenheit
aller Beteiligten gelöst worden. Das wäre auch sehr
ungewöhnlich für eine der größten Reformen in den
vergangenen 20 Jahren im deutschen Gesundheitswesen.
Trotzdem werbe ich bei Ihnen für dieses Gesetz, weil die
enthaltenen Maßnahmen von so zentraler Bedeutung
sind, dass wir nicht warten dürfen, ja dass wir nicht
warten können, sie in die Umsetzung zu bringen – nicht
einmal Monate.
Wir sind uns alle einig – das haben die Vorredner
betont –, dass diese Reform in die richtige Richtung zeigt.
Lassen Sie uns heute gemeinsam diesen Weg
weitergehen und mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar
ermöglichen, dass ein Großteil der Arbeit erst anfängt! Wir
benötigen die kurzfristigen finanziellen Effekte, die sich
bereits im nächsten Jahr positiv auf die
Krankenhauslandschaft auswirken können, und die sind nur in diesem
Gesetz enthalten. Und wir benötigen auch den mit dem
KHVVG verbundenen grundsätzlichen strukturellen
Wandel.
Sicher, die Anpassungsprozesse sind herausfordernd.
Aber ich sehe auch in der weiteren Abstimmung
zwischen den Beteiligten – und es folgen ja auch noch einige
Verordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates
bedürfen – die Chance, unklare Punkte zu schärfen. Auch
Nachbesserungen oder Anpassungen werden wir
rechtsbegleitend vornehmen können. Aber ein Aufhalten des
Gesetzes würde genau das provozieren, was wir
vermeiden müssen, nämlich eine aus heutiger Sicht unabsehbare
Schädigung unserer Krankenhauslandschaft. Nur mit
dieser Reform kommt mehr Geld bei unseren
Krankenhäusern an. Und nur mit dieser Reform bekommen wir
als Länder endlich die Planungshoheit zurück, die wir seit
Jahren durch das reine Zuweisen von
Hauptfachabteilungen und Betten eben nicht mehr haben. Nur mit dieser
Reform können wir nach qualitativen Gesichtspunkten
steuern, und – ja, ein großer Meilenstein – nur mit dieser
Reform schaffen wir es endlich, Sektorengrenzen in
einem ersten Schritt zu beseitigen. Aber auch das kann nur
ein Anfang sein.
Trotzdem, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ganz unkritisch ist mein Blick nicht. Einiges ist
angesprochen worden. Zum Beispiel stellt die starre
Standortdefinition in Bezug auf die Entfernungsvorgabe eine
wahrscheinlich nicht ganz praktikable Vorgabe dar. Wir
werden an der einen oder anderen Stelle nicht um
Änderungen herumkommen, wenn wir die genauen
Auswirkungen der Reform durch unsere Planungsleistungen vor
Ort sehen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir hier
gemeinsam Lösungen finden werden. Aber wir müssen endlich
starten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe bei Ihnen
darum, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass wir
heute eine Reform auf den Weg bringen, die vielleicht
nicht von allen Seiten begrüßt wird, aber die ganz
unstreitig von allen Seiten benötigt wird. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatsminister! – Als Nächstes hat Frau Ministerin
Professor Dr. von der Decken als unser Geburtstagskind das
Wort.
Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-
Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte
Damen und Herren! Der ernüchternde Prozess, in dem
die Länder in den vergangenen zwei Jahren versucht
haben, sich konstruktiv in die Ausarbeitung des KHVVG
einzubringen, ist hinlänglich bekannt. Ich möchte nicht
mehr näher darauf eingehen. Denn es wäre ja alles nur
halb so schlimm, wenn am Ende trotz des mangelhaften
Verfahrens ein gutes Gesetz herauskommen würde. Ist
das KHVVG fachlich durchdacht? Löst es die
finanziellen Probleme der Krankenhäuser? Sichert es die
flächendeckende Versorgung? Lassen Sie uns die drei
Hauptziele in Erinnerung rufen, die das
Bundesgesundheitsministerium mit der Reform verfolgt: Qualitätssteigerung,
Entbürokratisierung und Entökonomisierung. Werden
diese Ziele durch das KHVVG erreicht?
Zum ersten Ziel: Qualitätssteigerung. Qualität wird im
KHVVG nicht als Ergebnis-, sondern als Strukturqualität
verstanden. Das Gesetz schafft ein starres,
bundeseinheitliches Korsett an Prozess- und Strukturvorgaben, welches
unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung wenig bis
gar keinen Gestaltungsspielraum für die
Krankenhausplanung der Länder belässt. In der Praxis etablierte
Kooperationskonzepte werden außer Acht gelassen,
funktionierende, an regionale Besonderheiten angepasste
Strukturen werden ohne medizinisch-fachliche Notwendigkeit
zerschlagen. Warum die Zerstörung passgenauer
Lösungen, die der Sicherstellung medizinischer Versorgung in
der Fläche dienen, eine Qualitätssteigerung sein soll,
erschließt sich nicht.
Zum zweiten Ziel: Entbürokratisierung. Das KHVVG
baut keine Bürokratie ab, sondern baut im Gegenteil
Bürokratie auf. Immer wieder haben die Länder darauf
hingewiesen, dass unnötige Doppelstrukturen vor allem
in Bezug auf die Vorgaben des G-BA abgebaut und neue
Melde- und Prüfpflichten minimiert werden müssen.
Stattdessen schafft das KHVVG immer mehr und immer
detailliertere bürokratische Vorgaben. Alle
entsprechenden Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen wurden
konsequent ignoriert.
Zum dritten Ziel: Entökonomisierung. Das KHVVG
soll den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser
reduzieren. Zentrales Instrument dafür ist die sogenannte
Vorhaltevergütung. So wie sie im KHVVG geregelt ist,
bleibt sie jedoch – anders als immer wieder verlautbart –
weiter fallzahlenabhängig. Sie ist gar keine echte
Vorhaltevergütung. Gleichzeitig sieht das KHVVG
Mindestvorhaltezahlen pro Leistungsgruppe und einen definierten
Fallzahlkorridor vor, und es legt diverse, teils neu
geschaffene Zuschläge fest. Dieses System macht die
Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nicht nur
undurchsichtiger, sondern hält den erheblichen
ökonomischen Druck auch mit neuen Anreizen zu Fehl- und
Minderleistungen aufrecht.
Die Ziele, die mit dem KHVVG verfolgt werden,
meine Damen und Herren, sind richtig. Sie werden allerdings
mit dem KHVVG in seiner jetzigen Form nicht erreicht.
Hinzu kommen weitere Fehler, die erhebliche
Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung haben
werden. Nennen möchte ich lediglich die nicht
ausreichende Überbrückungsfinanzierung bis zum Greifen der
Reform sowie die nicht handhabbaren Definitionen von
Standorten und Fachkliniken. Der Vermittlungsausschuss
bietet eine Chance, höchstwahrscheinlich die letzte, um
diese groben Fehler zu korrigieren. Ich habe immer
eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die aus
fachlicher Sicht notwendige Anrufung aus politischen
Gründen scheitern, wäre dies kein gutes Signal für die
Krankenhausversorgung in Deutschland. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Ministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister
Dr. Jung aus dem Saarland.
Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das
Krankenhauswesen in Deutschland befindet sich seit
Jahren in einer schweren Krise. Die Qualität von
Krankenhausleistungen ist im europäischen Vergleich
bekanntermaßen bestenfalls durchschnittlich. Die Ausgaben für
unser Krankenhauswesen sind dagegen im europäischen
Vergleich spitze, was allerdings nicht dazu beiträgt, die
wirtschaftliche Lage der Häuser entsprechend positiv
auszugestalten. Im Gegenteil: Ein großer Teil der
Krankenhäuser kämpft wirtschaftlich aktuell um die Sicherung
der eigenen Existenz. Die Ursachen für all diese Krisen
sind lange bekannt. Es sind die Fehlanreize und nicht
ausreichenden Geldflüsse durch das DRG-System, es ist
die Ambulantisierung, es sind die Folgen der Corona-
Pandemie. Leider müssen wir feststellen, dass viele Jahre
lang nichts Entschiedenes getan worden ist, um gegen
diese Probleme vorzugehen und eine echte Reform
vorzulegen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen,
brauchen wir diese Reform jetzt und heute, und deshalb ist die
Abstimmung nachher so wichtig für die aktuelle und
zukünftige Situation unserer Krankenhäuser.
Das Gesetz ist in der Tat dazu geeignet, die Qualität
der Versorgung erheblich zu verbessern. Das geschieht
allein dadurch, dass wir Konzentrationen von Leistungen
an den Standorten vornehmen werden, die über besonders
gute Voraussetzungen verfügen, dass wir
Strukturvorgaben und Mindestmengen einführen, um genau diese
Qualitätsverbesserung zu erzielen, und dass wir auch
Maßnahmen ergreifen, um die Koordination und Kooperation
von einzelnen Krankenhäusern untereinander zu
verbessern, was natürlich zu einer verbesserten Qualität in der
Leistungserbringung führen wird. Wir geben mit dem
Gesetz mehr Geld in das System, und wir geben mehr
Geld in die einzelnen Häuser. Der große Fortschritt ist
immerhin die Einführung der Vorhaltepauschale. Ein
weiteres Ziel, das mit der Reform verbunden ist, ist der
Abbau von Bürokratie. Ob das tatsächlich erreicht
werden kann, wird man in der Praxis sehen.
Das Gesetz ist allerdings nicht perfekt. Auch das
wissen alle, und das haben auch meine Vorredner schon
betont. Manche Vorgaben sind zu strikt. Die
Möglichkeiten, Ausnahmen zu ermöglichen, sind zu gering, und
kurzfristig ist vor allen Dingen die Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage der Häuser zu zaghaft. Das führt
dazu, dass die Kommunen weiterhin – und das ist nicht in
Ordnung – einen großen Anteil zur Rettung der Existenz
von Krankenhäusern liefern müssen und dass es zu
weiteren Krankenhausschließungen kommen wird. Insofern
stehen wir heute vor der Frage, wie wir uns mit Blick auf
das vorliegende Gesetz positionieren, wie wir heute
abstimmen.
Ich kann für das Saarland nur sagen: Wir halten eine
Anrufung des Vermittlungsausschusses für die falsche
Entscheidung. Es gibt zwar süße Versprechungen, was
man jetzt mit einem Vermittlungsausschuss noch
erreichen könnte. Aber die realistische Perspektive ist: Ein
Vermittlungsausschuss wäre das Aus für dieses Gesetz.
Wir würden deutlich mehr als ein Jahr verlieren, bis wir
ein neues Gesetz in der Hand hätten. Die Folge wäre ein
Chaos in der Krankenhauslandschaft in Deutschland.
Niemand wüsste mehr, woran er sich in den nächsten
Monaten orientieren sollte. Viele Prozesse, die mit Blick
auf das, was jetzt auf dem Tisch liegt, schon erfolgreich
begonnen worden sind, kämen ins Stocken. Wir würden
einen extremen Schaden für die deutsche
Krankenhauslandschaft erzeugen, wenn wir heute den
Vermittlungsausschuss anrufen würden. Deshalb kann ich nur dafür
werben, dass wir heute das Gesetz passieren lassen und
dass wir uns gemeinsam vornehmen, nach einer
Bundestagswahl die Dinge, bei denen wir in den Ländern eine
große Einigkeit haben, mit der neuen Bundesregierung,
mit einer neuen Mehrheit im Bundestag noch mal zu
verhandeln. Dann haben wir Zeit genug, das in Ruhe und
ordentlich hinzubekommen. Das wäre der deutlich
klügere und deutlich verantwortungsvollere Weg vor dem
Hintergrund der Situation der Patientinnen und Patienten
und der Situation in den Krankenhäusern.
Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch eine Bemerkung dazu machen: Es geht um die
Situation der Krankenhäuser. Das ist ein wirklich wichtiges
Thema. Aber es geht an dieser Stelle auch darum, den
Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen: In einer schwierigen
Situation ist der Staat handlungsfähig. Dafür liegt die
Verantwortung heute beim Bundesrat. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Dr. Jung! – Als Nächstes darf ich aufrufen:
Herrn Minister Dr. Philippi.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir entscheiden hier und heute
über nichts weniger als das wichtigste
gesundheitspolitische Vorhaben der letzten zwei Jahrzehnte, das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Allen ist die große
Bedeutung dieser Reform klar. Das zeigt schon, dass sich
fast alle Länder zu diesem Tagesordnungspunkt äußern.
Wir haben uns in den letzten beiden Jahren dieses
Entstehungsprozesses und insbesondere in den letzten Monaten
über viele Einzelheiten dieses Gesetzes trefflich
gestritten. Bei allen unterschiedlichen Standpunkten und nach
wie vor offenen Punkten ist aus meiner Sicht nun ein
Ergebnis gelungen, welches wir aus Niedersachsen
mittragen können.
Die Frage, ob wir bei den jetzt noch strittigen Punkten
den Vermittlungsausschuss anrufen, entscheidet aus
meiner Sicht darüber, ob die ganze Arbeit und die erzielten
Kompromisse der Diskontinuität zum Opfer fallen und in
der nächsten Legislaturperiode – trotz des von allen
übrigens nicht bestrittenen erheblichen Reformbedarfs – im
Krankenhauswesen wieder bei null begonnen werden
muss. Mit anderen Worten: Wenn wir das KHVVG heute
in den Vermittlungsausschuss schieben, dann ist diese
Krankenhausreform politisch tot. Denn was bedeutet es,
wenn wir in der gegenwärtigen Situation den
Vermittlungsausschuss anrufen? Wir würden die verschiedenen
Änderungsanträge dort, wie schnell auch immer, neu
bewerten und dann den Bundestag über das Ergebnis der
Vermittlungen befinden lassen müssen. Das – und das hat
Herr Haseloff eben schon gesagt – wäre in normalen
Zeiten der richtige föderale Weg, inhaltliche
Auseinandersetzungen zwischen Bundestag und Länderkammer
auszuräumen. Unter den aktuellen Bedingungen halte ich
es allerdings für ausgeschlossen, dass dieser Weg
erfolgreich sein kann.
Wir befinden uns schon jetzt durch die vorgezogene
Bundestagswahl im Wahlkampf. Angesichts dessen sind
breite Mehrheiten für Konsensentscheidungen im
Bundestag fraglich, gerade dann, wenn bei einem so
wichtigen Thema schon Wahlkampf gemacht wird. Aus diesem
Grund halte ich die Entscheidung, den
Vermittlungsausschuss anzurufen, für den falschen Weg, gerade auch
nach den Ankündigungen aus dem BMG und aus der
CSU-Landesgruppe. Die Bevölkerung und die
Beschäftigten der Krankenhäuser erwarten gerade in diesen
unsicheren Zeiten eine handlungsfähige und
verantwortungsvolle Politik. Wenn dieses Gesetz hier und heute
scheitert, dann gelten weiter die alten Regelungen, die zu einer
erheblichen finanziellen Schieflage der Krankenhäuser
geführt haben. Dann droht der kalte Strukturwandel, und
dann gehen ausgerechnet die Krankenhäuser in
Insolvenz, die wir für die Sicherstellung einer
flächendeckenden Versorgung brauchen. Liebe Kolleginnen und
Kollegen, dies gilt es zu verhindern.
Die Verbesserungen, die mit diesem Gesetz in den
nächsten Monaten ihre Wirkung entfalten werden, sind
allen, auch den kritischen Stimmen unter uns, bekannt
und hier bereits mehrfach angesprochen worden. Die
wesentlichen Punkte der Reform sind: die künftigen
Vorhaltepauschalen, die Einführung von
Leistungsgruppen, die Mindestanforderungen, die alle Krankenhäuser
erfüllen müssen, die Absicherung der Tariferhöhungen
für die Mitarbeitenden, die Einführung eines
Transformationsfonds. Sie bilden noch nicht den Optimalzustand ab,
den es zu erreichen gilt. Insofern geben wir dem Bund
mit dem begleitenden Entschließungstext weitere
Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Von besonderem
Interesse hierbei – und da spreche ich sicherlich nicht nur
im Namen der niedersächsischen Krankenhäuser – ist der
weitere Abbau von Dokumentationspflichten, von
Doppelarbeit sowie der bürokratischen Belastung insgesamt.
Das war versprochen worden. Das berücksichtigt das
KHVVG aber in meinen Augen noch deutlich zu wenig.
Deshalb sollte das im neuen Jahr noch einmal deutlicher
und nachdrücklicher angegangen werden. Denn diese
Bürokratie ist es, die insbesondere die Mitarbeitenden in
den einzelnen Häusern vom Dienst an den Patienten und
den Patientinnen abhält und wegen der sich Frust
aufgebaut und verfestigt hat. Weniger Bürokratie bedeutet
auch mehr Zeit für Patientinnen und Patienten.
Zudem weisen wir Länder noch einmal sehr deutlich
darauf hin, dass nach wie vor ein Ausgleich der Defizite
in den Krankenhäusern notwendig ist. Darauf wurde
bereits mehrfach eingegangen. Berechtigterweise sieht
das KHVVG eine Konvergenzphase vor, um die
notwendigen Umstellungen vorzubereiten. Das bedeutet aber
auch, dass die erheblichen finanziellen Belastungen der
vergangenen Jahre – und das haben uns unsere
Krankenhäuser seit Beginn des Reformprozesses immer wieder
mit auf den Weg gegeben – kompensiert werden müssen.
Sie müssen kompensiert werden durch den die
Betriebskosten sicherstellenden Bund. Das ist auch in dieser
herausfordernden Zeit eines voraussichtlich kurz vor der
Auflösung stehenden Bundestages noch möglich. Also
meine deutliche Aufforderung an den Bund: Sichern Sie
die notwendige Übergangsfinanzierung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das KHVVG ist kein
schlechtes Gesetz. Es bildet in der Summe schon jetzt
einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell
bestehenden Regelungen. Wir sollten also zweigleisig
fahren: erstens das KHVVG beschließen für
Planungssicherheit und erste finanzielle Verbesserungen und
zweitens den Bund dazu verpflichten, den Inflationsausgleich
für die letzten Jahre zu erstatten und damit den Kliniken
eine solide Übergangszeit zu ermöglichen, die Bürokratie
massiv abzubauen und damit weniger Belastungen für
das Personal und mehr Zeit für die Patienten zu
erreichen. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, dem Antrag
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eine Absage
zu erteilen.
Alle wissen, dass wir eine Reform dringend brauchen.
Deshalb beantrage ich von dieser Stelle aus für das Land
Niedersachsen bei der Abstimmung zur Anrufung des
Vermittlungsausschusses den solitären Länderaufruf. Wir
müssen die Chance heute nutzen. Das Motto muss an
dieser Stelle lauten: Erst das Land, dann der Wahlkampf.
Die Krankenhäuser in Deutschland brauchen die dem
Gesetz innewohnenden Verbesserungen, insbesondere im
Hinblick auf Liquidität, und die Patientinnen und
Patienten in Deutschland haben ein Anrecht auf die
Verbesserung der Behandlungsqualität.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zum Schluss noch der
heute aus dem Amt geschiedenen Kollegin Ursula
Nonnemacher für ihre konstruktive Haltung in der
Entwicklung des KHVVG besonders danken! Sie hat
insbesondere für die Kliniken im ländlichen Raum viel erreicht. –
Vielen Dank und Glück auf!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister! – Jetzt hat das Wort: Herr Staatsminister
Gremmels aus Hessen.
Timon Gremmels (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie
mir, mich als hessischer Wissenschaftsminister auf die
Auswirkungen des Gesetzes auf die Unikliniken zu
konzentrieren. Der Entwurf des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes stellt einen entscheidenden
Zwischenschritt dar, um die Universitätskliniken zu stärken.
Das ist auch dringend notwendig. Mit ihren 36
Standorten in Deutschland und der einzigartigen Verbindung von
Forschung, Lehre und Krankenhausversorgung nehmen
die Universitätsklinika, darunter in Hessen das
Uniklinikum Frankfurt und das Uniklinikum Gießen und
Marburg, eine Schlüsselrolle im deutschen
Gesundheitssystem ein. In unseren Uniklinika wird täglich eine große
Zahl von Patientinnen und Patienten behandelt. Mit ihrer
regelmäßig hervorragenden Ergebnisqualität erfüllen die
Universitätskliniken bereits jetzt eine wesentliche
Zielvorstellung der Krankenhausreform.
Die Unikliniken werden durch die Krankenhausreform
weiter gestärkt. Das ist auch dringend notwendig, denn
die Universitätskliniken sind nicht nur Anlaufstellen für
Patientinnen und Patienten mit besonders schweren
Erkrankungen, sondern auch Treiber des medizinischen
Fortschritts und der medizinischen Innovation, die
schnell und direkt am Ende den Patientinnen und
Patienten zugutekommen. Neben der Krankenhausversorgung
nehmen sie Aufgaben in der Forschung und der Lehre
wahr. Universitätskliniken stehen als Maximalversorger
an der Spitze der Krankenhauslandschaft. Im Reform-
und Konzentrationsprozess nehmen sie daher eine
zentrale Rolle ein und werden mit überregionalen
Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben betraut. Die
Erfahrungen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und der
Koordination von erkrankten Kriegsflüchtlingen haben
gezeigt, dass Universitätsklinika die wichtige Funktion
einer zentralen Krankenhausleitstelle übernehmen und so
maßgeblich zur Steuerung und zur Versorgungssicherheit
beitragen können. Damit unterstützen und entlasten sie
auch kleinere Häuser. Die Aufgaben gehen über die
normalen Versorgungsaufgaben deutlich hinaus.
Es ist daher zu begrüßen, dass diese speziellen
Koordinierungsaufgaben mit einem Gesamtbudget von 125
Millionen Euro ab 2027 auch besonders vergütet werden.
Universitätsklinika sollen zudem ab 2027 für ihre
speziellen Vorhaltekosten zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe
von insgesamt 75 Millionen Euro erhalten. Wir
Wissenschaftsminister fordern seit Langem, dass der besondere
Finanzierungsbedarf der Universitätsklinika gedeckt
wird. Dem kommen wir heute einen kleinen Schritt
näher. Denn Universitätsklinika sind keine normalen
Maximalversorger. Es sind die Häuser, die die schwersten
Fälle und die seltensten Erkrankungen behandeln. Für
diese Aufgaben brauchen die Universitätskliniken
spezielle Vorhaltungen, die vielleicht nicht jeden Tag genutzt
werden, aber finanziert werden müssen, um im Falle der
Fälle zum Einsatz zu kommen und allen zu helfen.
Ich bin überzeugt, dass die Universitätskliniken mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf in die Lage versetzt
werden, ihre führende Rolle als Gesundheitsversorger
weiter auszubauen und gewinnbringend für alle
einzusetzen. Wir können damit einen wichtigen Beitrag leisten
für eine bessere Medizin und die Zukunft unserer
Gesundheitsversorgung positiv mitgestalten. Gleichzeitig ist
mir bewusst, dass es hinsichtlich der praktischen
Umsetzung und der langfristigen Auswirkungen des
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes noch einige
offene Fragen gibt.
Abschließend lassen sich die einzelnen Auswirkungen
der Reform auf die Universitätskliniken noch nicht
detailliert bewerten. Das Land Hessen wird sich daher bei der
Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses
enthalten. – Danke Ihnen!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatsminister! – Zum Abschluss der Wortmeldeliste hat
Herr Bundesminister Professor Dr. Lauterbach,
Bundesministerium für Gesundheit, das Wort.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Ich werde mich in meiner Rede sehr stark
darauf konzentrieren, was diese Reform für die
Patientinnen und Patienten bringt. Ich will mit der Frage einleiten:
Wo stehen wir derzeit in der Gesundheitspolitik, wo
stehen wir in der Versorgung?
Wir haben Probleme; das müssen wir offen einräumen.
Die Lebenserwartung in Deutschland ist geringer als in
allen anderen westeuropäischen Ländern, geringer als in
Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, Holland, Finnland,
Schweden, Österreich, der Schweiz. All diese Länder
haben eine höhere Lebenserwartung. Wir verlieren bei
der Lebenserwartung viel durch zwei Volkskrankheiten:
Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Unsere Krankenhausreform, die wir jetzt machen, hat
einen wesentlichen Anteil daran, diesen Zustand zu
überwinden. Wenn wir diese Reform nicht machen,
kommen wir einfach nicht vom Fleck.
Wir haben eine relativ teure, ja die teuerste
Krankenhausversorgung in Europa. Die Kosten wachsen stark,
aber die Qualität verbessert sich nicht in der Art und
Weise, wie wir das aus der Perspektive der Patienten
wünschen. Wir geben jährlich über 100 Milliarden Euro
aus. 50 Prozent der Häuser machen Defizite, 30 Prozent
der Betten stehen leer, 25 Prozent der Häuser kämpfen
gegen die Insolvenz. Trotzdem haben wir
Qualitätsprobleme, weil wir einfach nicht genug Spezialisierung haben
und kleinere Häuser zum Teil nur überleben können, weil
sie Eingriffe machen, die sie eigentlich nicht machen
sollten. Denn von den Eingriffen, die sie besonders gut
machen können, können sie nicht leben. Wir haben ein
System, das Qualität bestraft. Es gibt einen Einheitspreis.
Derjenige, der besonders gut behandelt, kriegt nur den
Einheitspreis, hat aber höhere Kosten und macht damit
Verluste. Das ist ein falsches System. Dieses System
überwinden wir heute. Daher wird diese Reform auch
von den Fachgesellschaften – von der Deutschen
Gesellschaft für Kardiologie, von der Deutschen
Krebsgesellschaft, von allen Universitätskliniken – begrüßt. Wir
brauchen diese Reform.
Jetzt ist die Frage: Sind wir an dem Punkt, dass wir die
Reform schon beschließen können, oder brauchen wir
kleine Veränderungen, wie das die Kollegen Haseloff
und Laumann gesagt haben? Sollten wir noch mal an die
Werkbank gehen und kleine Veränderungen vornehmen,
damit das Gesetz vielleicht noch besser wird? Wir
müssen uns ehrlich machen. Zunächst: Der Ton der Debatte
ist ein sehr guter; das möchte ich hervorheben. Dafür
danke ich insbesondere dem Kollegen Haseloff. Aber bei
den Änderungen, die hier mit Blick auf die Anrufung des
Vermittlungsausschusses genannt wurden, geht es um
den Kern der Reform. Wenn wir diese Änderungen
vornehmen würden, bräuchten wir die Reform nicht mehr.
Herr Haseloff, Sie haben gesagt, die
Qualitätsstrukturvorgaben seien zu starr. Machen wir es konkret! Sie
haben gesagt, es solle keine Vorgabe geben, dass man drei
Fachärzte für eine Leistungsgruppe benötigt,
meinetwegen für die Wirbelsäulenchirurgie. Aber wenn ich keine
drei Fachärzte pro Leistungsgruppe habe, sondern nur
zwei, und einer krank ist und der andere im Urlaub, dann
bin ich dort, wo ich immer war, nämlich bei einer
schlechten Qualität. Dann verändert sich nichts. Sie
sprechen von einer Strukturveränderung. Konkret bedeutet
das: Es soll keine Vorgabe „drei Fachärzte“ geben. Dann
brauche ich aber die Reform nicht. Dann können wir
weitermachen wie bisher.
Sie haben angesprochen, dass Kooperationen möglich
sein sollen. Bleiben wir konkret: Wirbelsäulenchirurgie
ohne Neurologie, Neurologie in Kooperation. Was hilft
Ihnen der Kooperationsneurologe, 40 Kilometer, 30
Kilometer oder auch nur 3 Kilometer weit weg, wenn er nicht
in der Klinik ist, wo entschieden wird, ob der Eingriff an
der Wirbelsäule überhaupt sinnvoll ist? Von uns Ärzten
würde niemand jemals einen Eingriff an der Wirbelsäule
zulassen in einer Klinik, wo es nicht auch einen
Neurologen gibt. Das würde niemand von uns machen. Das ist
aber konkret das, worum es hier geht.
Das gilt auch für die Vorschläge, die Herr Laumann
gemacht hat. Kollege Laumann sagte, die Fachärzte
müssten auf mehr als drei Leistungsgruppen angerechnet
werden können. Wenn ich den Standard „drei Fachärzte“
habe, aber jeden Arzt in fünf, sechs oder acht
Leistungsgruppen anrechnen kann, mit einem Anteil von vielleicht
10 Prozent, dann ist das so ähnlich, wie wenn ich sage:
Ich habe ein neues Kabinett; wir haben zehn Ressorts,
aber zwei Minister.
(Heiterkeit)
Was soll dabei herauskommen? Das hilft uns doch
nicht weiter. Wir müssen uns ehrlich machen. Wir
müssen uns wirklich ehrlich machen. Wenn ich sage, es muss
drei Fachärzte geben, aber dann jeder Facharzt in fünf
oder sechs Leistungsgruppen gezählt werden kann, dann
geht das an das Herz der Reform. Das sind keine
Kleinigkeiten.
Genauso wird hier vorgetragen, die Versorgung sei
gefährdet, weil die Fachärzte nicht da seien. Ja und?
Fachärzte sind doch keine statischen Güter. Wenn jetzt
tatsächlich ein oder zwei Fachärzte fehlen, haben die
Krankenhäuser doch Jahre Zeit, diese zusätzlichen Fachärzte
zu besorgen. Wenn ich nur zwei Fachärzte habe und
einen dritten brauche, dann muss der dritte Facharzt eben
angeworben werden. Ich kann doch nicht hingehen und
sagen: Wenn wir die Fachärzte jetzt nicht haben, dann ist
das eben so. – Vielmehr soll sich doch die Struktur
verändern.
Machen wir uns nichts vor: Das Gesetz würde wertlos
werden, wenn wir in den Vermittlungsausschuss gehen.
Ich bringe hier zu Ihrer Aufmerksamkeit: Es gab gestern
ein Symposium, bei dem es um moderne Krebstherapie
ging, CAR-T-Therapie, also Onkozellentherapie,
personalisierte Medizin, Tumorvakzine in der Kombination,
konjugierte Versorgung, Chemotherapie mit Antikörpern,
Immuntherapie, ausgesprochen komplex, superschwierig,
jeder Fall kostet um die 150 000 bis 200 000 Euro. Im
Umkreis von 50 Kilometern um die Uniklinik in Köln
gibt es 85 Kliniken, die Darmkrebs operieren. Ist denn
hier irgendjemand der Meinung, wir könnten in 85
Kliniken diese komplizierte Versorgung bei Darmkrebs
anbieten? Dafür haben wir nicht die Spezialisten, dafür haben
wir nicht die Fachärzte, dafür haben wir nicht die
Spezialkenntnisse. Daher ist es auch so, dass sich in vielen
dieser Kliniken bei einem solch komplexen Eingriff
schlicht und ergreifend niemals ein Arzt behandeln ließe.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich an fast jedem
Wochenende Anrufe aus dem politischen Umfeld bekomme
mit der Frage, wohin irgendjemand in eine Spezialklinik
vermittelt werden sollte.
Wir müssen die Krankenhausstruktur so verändern,
dass die Versorgung gerade bei Krebserkrankungen, bei
Herz-Kreislauf-Erkrankungen dort erfolgt, wo auch wir
Ärzte uns behandeln ließen. Sonst kommen wir zu einer
Zweiklassenmedizin, die ungerecht ist. Es ist ganz klar,
dass wir auch dafür sorgen müssen, dass die kleineren
Häuser, die ländlichen Häuser erhalten bleiben. Aber
dafür haben wir die Voraussetzungen doch geschaffen.
Es gibt die Vorhaltepauschalen. 60 Prozent des
Budgets dieser Häuser ist sicher. Wenn ein Haus damit nicht
klarkommt, kann das Land sogar hingehen und sagen: Ihr
bekommt Planfallzahlen. Mit diesen Planfallzahlen kann
ich sogar über die 60 Prozent hinausgehen, schütze das
Haus. Es gibt Zuschläge für Notfallversorgung,
Intensivmedizin, Traumatologie, Schlaganfallversorgung,
Geburtshilfe, Kinderheilkunde. Wir haben all diese
Zuschläge vorgesehen, damit die kleinen Häuser von dem leben
können, was sie besonders gut können, und keine
Spezialfälle mehr zu behandeln brauchen.
Es gibt Sicherstellungszuschläge. Wir erlauben bei den
sogenannten sektorübergreifenden Einrichtungen – diese
sind übrigens auf besonderen Wunsch von Baden-
Württemberg eingeführt worden; das kam in Ihrer Rede
gar nicht vor, Herr Hoogvliet – sogar quasi eine
Kostengarantie. Denn derjenige, der dafür ein Budget
verhandelt, hat dieses Budget gesichert und ist quasi immun
gegen eine Insolvenz. Das sind doch wichtige
Maßnahmen.
Wenn die Reform nicht käme, würde den Häusern in
den nächsten zehn Jahren ab 2026 jedes Jahr ein
Volumen von mehr als 8 Milliarden Euro fehlen, 5 Milliarden
Euro aus dem Transformationsfonds, 1,5 Milliarden Euro
über die neue Berechnung der Landesbasisfallwerte,
1 Milliarde Euro über die Zuschläge, 700 Millionen Euro
für die Tarifsteigerung. Ich kann ehrlich gesagt nicht
verstehen, weshalb hier überhaupt mit der Möglichkeit
gespielt wird, dass diese Zuschläge nicht kommen. Denn
es ist einfach so – wir müssen es aus der Perspektive des
Bundes klar sagen; da bin ich immer ehrlich gewesen –:
Für mich hat diese Reform nur dann Wert, wenn wir
nicht das machen, was wir so oft gemacht haben, nämlich
eine riesige Reform, durch die alles komplizierter, teurer
wird, aber sich für den Patienten nichts ändert. Das will
der Bund nicht, das will ich nicht; das haben wir immer
klargemacht. Das heißt: Kommt es zu diesen
Verwässerungen der Reform, hat der Bund an dieser Reform kein
Interesse mehr, denn wir brauchen nicht eine weitere
Reform, wo wir mehr Geld in dieses System
hineinkippen und sich für den Patienten die Versorgung nicht
verändert. Daher appelliere ich an alle, sich aus der
Perspektive der Patienten zusammen zu überlegen: Wollen
wir diese einmalige Chance, Zehntausenden Menschen
pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen,
heute verpassen, oder sind wir vernünftig und gehen nach
vorne? Jedes Gesetz kann über die Jahre noch
weiterentwickelt werden. Aber was heute hier mit Blick auf den
Vermittlungsausschuss zur Debatte steht, betrifft den
Kern der Reform. Wenn es dazu käme, dann wäre die
Reform tot, und das darf nicht passieren. – Ich danke
Ihnen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Bundesminister! – Damit sind wir am Ende der Liste der
Wortmeldungen.
(Ministerpräsident Hendrik Wüst [Nordrhein-
Westfalen]: Frau Präsidentin, es gibt noch eine
Wortmeldung von Herrn Minister Laumann!)
Herr Minister Laumann, Sie haben das Wort.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege
Lauterbach hat eben in seiner Rede gesagt, dass in
Nordrhein-Westfalen ein Facharzt in bis zu acht
Leistungsgruppen angerechnet werden kann. – Das war dein
Beispiel, Karl; ich habe auch schon Reden gehört, wo du
„zehn Leistungsgruppen“ gesagt hast.
Ich will noch einmal erklären, was im
nordrheinwestfälischen Krankenhausplan vorgesehen ist. Wir
haben uns bei der Umsetzung des Krankenhausplans sehr
genau mit den Angaben der Krankenhäuser zu den
Fachärzten und den vorhandenen Vollzeitäquivalenten
auseinandergesetzt. Die Bezirksregierungen haben die
Angaben geprüft und auch Nachweise angefordert. Dort, wo
die Voraussetzungen nicht vorlagen, haben wir die
Zuweisungen auch abgelehnt. Das kann jeder in unseren
Anhörungsschreiben und in den Bescheiden, die wir
erlassen, nachlesen. Im Krankenhausplan Nordrhein-
Westfalen ist genau dargelegt, welche Fachärzte man für
welche Leistungsgruppen braucht. Natürlich können drei
Vollzeitkräfte im Bereich der Orthopädie nicht für die
Leistungsgruppe im Bereich der Kardiologie zugrunde
gelegt werden. Je spezialisierter eine Leistungsgruppe ist,
desto spezieller sind grundsätzlich auch die
Anforderungen an die Fachärzte. Wenn ich die Leistungsgruppe
„Neurochirurgie“ erbringen will, brauche ich dafür drei
besetzte Vollzeitstellen mit Fachärzten der Neurologie.
Diese kann ich natürlich auch für die Allgemeine
Neurologie einsetzen, aber zum Beispiel nicht für die
Senologie. Dort brauche ich Fachärzte für Frauenheilkunde, die
ich natürlich dann wieder in der Allgemeinen
Frauenheilkunde einsetzen kann. Deswegen ist auch in der
nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung ganz klar
geregelt, dass Fachärzte, deren Bereiche zusammengehören,
in mehr als drei Leistungsgruppen arbeiten können, aber
nicht in völlig fremden Leistungsgruppen. Insofern sollte
man so etwas hier im Bundesrat, aber auch in der
Öffentlichkeit als Bundesgesundheitsminister nicht sagen. –
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Laumann! – Ich sehe eine weitere Wortmeldung
des Bundesministers, Herrn Lauterbach.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Vielen Dank! – Ich bin einfach derjenige, der
die Dinge gern konkret macht. Kollege Laumann hat
recht, dass nicht jede Berechnung möglich ist. Ein
Chirurg, der in der Orthopädie Knieprothesen macht, darf
nicht in der Kardiologie mitgezählt werden. Aber es
ändert nichts daran, dass er in den Bereichen, die
miteinander verwandt sind, beispielsweise
Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und so weiter,
fünfmal gezählt werden kann. Und wenn er fünfmal
gezählt werden kann, dann sind das in jeder
Leistungsgruppe 20 Prozent. Dann habe ich, was ich jetzt auch schon
habe. Dass ein Hautarzt in der Dermatologie, aber nicht
in der Chirurgie gezählt werden kann, darf kein
Gegenargument sein. Genau das sind ja die Fälle.
Ich bringe ein ganz konkretes Beispiel. Wenn ich die
spezielle Leistungsgruppe Viszeralchirurgie nehme, also
die Chirurgie, die sich im Wesentlichen zum Beispiel mit
Darmkrebschirurgie beschäftigt, dann ist der Unterschied,
dass der Allgemeinchirurg nach unseren Plänen diesen
Eingriff ohne die spezielle Leistungsgruppe
Viszeralchirurgie nicht vornehmen kann, dies in NRW aber möglich
ist. Aber was nützt dann die spezielle Leistungsgruppe
Viszeralchirurgie, wenn man den Fall weiter in der
Allgemeinen Chirurgie operieren kann? Dann ist es zwar
nett, dass es diese Leistungsgruppe gibt, aber aus der
Perspektive des Patienten macht es keinen Unterschied.
Das ist es, was man mir wirklich abnehmen muss: Ich
sehe auf diese Reform nur aus der Perspektive der
Patienten.
Ich bringe ein weiteres Beispiel, damit man das gut
versteht: Nephrologie – eine gute Leistungsgruppe. Wenn
wir das nicht so machen, wie wir das jetzt vorhaben, kann
man einen Fall ohne die Leistungsgruppe Nephrologie
trotzdem über die Leistungsgruppe Allgemeine Innere
Medizin abrechnen. Solange man aber den Fall in der
Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin abrechnen
kann, wird der Patient nie in die Nephrologie verlegt
werden, weil das Haus das Geld benötigt. Das ist dann
eine deutsche Lösung – das, was wir immer gemacht
haben. Die Gesetze, die wir in den letzten Jahren gemacht
haben, zum Beispiel zu Zweitmeinungen bei
Rückenoperationen, lesen sich fantastisch. Aber es hat sich für den
Patienten nichts geändert. Vor einer solchen deutschen
Lösung warne ich. Das möchten wir nicht. Mehr Geld ins
System, alles wird komplizierter, für den Patienten wird
es nicht besser – dafür stehen wir als Bundesregierung
nicht zur Verfügung. Das muss vorher klar gesagt sein.
Daher geht es bei der Frage der Anrufung des
Vermittlungsausschusses um den Kern der gesamten Reform. –
Ich danke Ihnen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Ich blicke ins Rund, ob es weitere Wortmeldungen
gibt. – Das ist nicht der Fall.
Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Clemens (Sachsen) und Herrn Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Antrag Bayerns auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses, dem Baden-Württemberg
beigetreten ist, und ein Antrag von Niedersachsen, Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern für eine Entschließung vor.
Zunächst ist über den Mehrländerantrag auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses zu entscheiden.
Niedersachsen hat gebeten, die Abstimmung hierzu
durch Aufruf der Länder vorzunehmen. Ich bitte den
Schriftführer, die Länder aufzurufen.
Eric Beißwenger (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Enthaltung
Brandenburg Ja
Bremen Nein
Hamburg Nein
Hessen Enthaltung
Mecklenburg-Vorpommern Nein
Niedersachsen Nein
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Nein
Saarland Nein
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
1 Anlagen 4 und 5
Schleswig-Holstein Enthaltung
Thüringen
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Ja!
Wolfgang Tiefensee (Thüringen): Frau Präsidentin,
ich stimme mit Nein. Das Ja entspricht nicht den
Festlegungen im Vorfeld.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Ich handele nach den Weisungen in Übereinstimmung
mit meinem Ministerpräsidenten.
Präsidentin Anke Rehlinger: Ich stelle damit fest,
dass das Land Thüringen nicht einheitlich und somit
ungültig abgestimmt hat. Die Stimmen werden nicht
mitgezählt.
Im Ergebnis darf ich damit feststellen: Der Bundesrat
hat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 geben Herr
Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herr
Minister Laumann (Nordrhein-Westfalen).
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
sowie den Mehrländerantrag für eine Entschließung
abzustimmen.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für den
Mehrländerantrag für eine Entschließung! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ausschussempfehlung.
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und des Gesetzes über
das Ausländerzentralregister – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 537/24)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Innere Angelegenheiten.
1 Anlagen 6 und 7
Der nächste Tagesordnungspunkt ist
Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Krankenhausentgeltgesetzes und Erweiterung der
Bestimmungen zu den Allgemeinen
Krankenhausleistungen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 524/24)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration
von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 536/24)
Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von
Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Antrag des
Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 456/24)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 wurde von Frau Ministerin Drese
(Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben.
Wir können damit zur Abstimmung schreiten. Dazu
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mietrechts
zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für
Personen mit dringendem Wohnungsbedarf – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 509/24)
Auch hierzu keine Wortmeldungen.
2 Anlage 8
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen
Bundestag einzubringen? Ich bitte um Ihr Handzeichen. –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat auch hier beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes vor
sexueller Belästigung – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 519/24)
Dazu liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Dr. Wahlmann aus Niedersachsen vor.
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Vielen
Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Was muss eigentlich strafbar sein? Ein Verhalten,
das lästig oder nervig ist? Mit Sicherheit nicht. Ein
Verhalten, das unmoralisch oder sittlich anstößig ist? Auch
das nicht. Aber ein Verhalten, das die Intimsphäre eines
anderen Menschen tief verletzt und diese Person in ihrer
künftigen Lebensführung beeinträchtigt? Wohl ja! – Oder
doch nicht?
Das Strafrecht hat einen fragmentarischen Charakter.
Das heißt, es schützt nicht alle Rechtsgüter, und selbst die
geschützten Rechtsgüter schützt es nicht umfassend,
sondern nur gegen manche Angriffsarten. Und das ist
auch richtig so. Nach der Definition des
Bundesverfassungsgerichts ist ein Verhalten nur dann strafwürdig,
wenn es über sein Verbot hinaus besonders
sozialschädlich, für das geordnete Leben unerträglich und seine
Verhinderung daher besonders dringlich ist. Was aber ist
besonders sozialschädlich, für das geordnete Leben
unerträglich und besonders dringlich zu verhindern? Das
ändert sich naturgemäß laufend, ebenso wie sich die
Gesellschaft ständig ändert. Das Strafrecht ist immer ein
Spiegelbild unserer Gesellschaft. Was früher strafwürdig
erschien, muss es heute nicht mehr sein und
andersherum. Bis 1969 war der Ehebruch nach § 172 StGB unter
bestimmten Voraussetzungen strafbar. Das ist heute
undenkbar. Dafür durfte ein Mann seine Ehefrau früher
ungestraft vergewaltigen. Das wiederum ist heute zum
Glück auch undenkbar.
Zu Recht ist es in weiten Teilen der Bevölkerung
heute nicht mehr akzeptiert, wenn Menschen zum bloßen
Objekt der sexuellen Fantasien eines anderen
herabgewürdigt werden. Das ist verabscheuungswürdig und kann
in einer Gesellschaft, die auf Gleichheit und der
unantastbaren Würde des Menschen beruht, nicht geduldet
werden. Trotzdem ist auch heute, im Jahr 2024 eine ganz
erhebliche verbale sexuelle Belästigung in der
Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar. Noch nicht. Denn das
wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern.
Ich will Ihnen einen Fall schildern, der von den
Formulierungen her deutlich krasser war, welche ich aus
Rücksicht auf das Hohe Haus aber umformuliere. Im Jahr
2016 sprach ein 63-jähriger Mann ein ihm unbekanntes
elfjähriges Mädchen auf offener Straße an und forderte es
auf, mit ihm zu kommen, weil er an ihr Geschlechtsteil
fassen wollte. Zwei Tage später sprach er eine ihm
unbekannte 75-jährige Frau an und sagte zweimal
unvermittelt, er wolle den Geschlechtsverkehr an ihr ausüben.
Wiederum kurze Zeit später sprach er eine 63-jährige
Frau auf einem Wanderweg an und sagte, er wolle ihr
Geschlechtsteil lecken. Alle Formulierungen waren
deutlich drastischer. Der Mann wurde in allen drei Fällen
angezeigt, es wurden Strafanträge gestellt. Aber nach
dem Beschluss des Bundesgerichtshofes war keine dieser
drei Taten strafbar. Insbesondere befand der BGH, dass
kein Beleidigungsdelikt vorliege, weil der Angeklagte
das Mädchen und die Frauen mit seinen Äußerungen
nicht habe herabsetzen wollen. Es liegt mir mehr als fern,
den Bundesgerichtshof zu kritisieren. Wenn das
Verhalten des Angeklagten nach Auffassung des BGH nicht
unter den Straftatbestand der Beleidigung fällt, dann ist
das so hinzunehmen. Dann ist aber auch ganz klar: Hier
ist die Gesetzgebung gefordert.
Die absolut widerlichen vulgären Aufforderungen des
63-jährigen Mannes waren das Gegenteil eines
Komplimentes, und wer so etwas für Komplimente hält, hat die
grundlegenden Regeln menschlichen Zusammenlebens
nicht verstanden. Ein solches Verhalten löst Angst aus.
Ein solches Verhalten ist geeignet, Frauen und Mädchen
tief zu verletzen. Betroffene Frauen und Mädchen oder
auch Männer und nonbinäre Personen fühlen sich
dadurch herabgesetzt, zum bloßen Objekt der sexuellen
Fantasien eines anderen degradiert. Sie nehmen Schaden
in ihrer weiteren Entwicklung, in ihrer Lebensführung.
Viele gehen nicht mehr alleine raus, suchen bestimmte
Orte nicht mehr auf, ziehen bestimmte Kleidungsstücke
nicht mehr an. Nicht die
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsg
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Ina Brandes (Rede)