Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Umsetzung von EU-Recht zur Emissionsbegrenzung bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, Anpassung an den Stand der Technik sowie Ergänzung bestehender Regelungen: Einführung einer Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen, Schaffung eines Anlagenregisters, Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Ammoniak, Kohlenmonoxid, Gesamtstaub, Stickstoffoxide, Schwefeloxide, Chlorverbindungen, Gesamtkohlenstoff und Quecksilber, Einführung von Messungs- und Überwachungspflichten;<br /> <strong>Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen </strong>(44. BImSchV) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (ABl. L 313, 28.11.2015, S. 1) (MCP-Richtlinie)
Zeitachse
- 07.06.2019 plenarprotokoll 978 Protokoll der 978. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.