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Protokoll der 978. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 07.06.2019 · WP 19 · 978 · Original ↗

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Protokoll der 978. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 978 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 978. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. Juni 2019 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217, 223 1. Gesetz zur weiteren Ausführung der EU- Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (Drucksache 214/19, zu Drucksache 214/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* 2. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 215/19) 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 3. Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) – gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – (Drucksache 216/19, zu Drucksache 216/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 255* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 4. Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Drucksache 217/19) 233 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 233 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 5. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (Drucksache 218/19) . . . . . . . . 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* 6. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (Drucksache 219/19) . . . 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* 7. Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Drucksache 220/19) . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* 8. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz – BrexitHHG) (Drucksache 222/19) . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 9. Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (Drucksache 223/19) . . . . . . . 233 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253* 10. Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (Drucksache 224/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 11. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 577/18) . . . . . . 235 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Minister Stefan Ludwig (Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 235 12. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/19) 235 Beschluss: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 13. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 247/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Beschluss: Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 240 14. Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“ – Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg – (Drucksache 212/19) . . . . . . . . . 228 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 228 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 231 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 233 15. Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren – Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin, Schleswig-Holstein – (Drucksache 213/19) . 240 Ursula Heinen-Esser (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 241 16. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg – (Drucksache 206/19) . . . . . . . . . . . . 242 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 255* Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 196/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 197/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 246 Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 247 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 19. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 364/18, Drucksache 583/18, Drucksache 174/19) . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 254* 20. Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2019 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 – RWBestV 2019) (Drucksache 202/19) . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 21. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 – 25. KOV-AnpV 2019) (Drucksache 203/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 22. Einundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (51. Anrechnungsverordnung – 51. AnrV) (Drucksache 198/19) . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 23. Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Drucksache 137/19) 248 Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 256* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 24. Sechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 190/19) . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 25. Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Drucksache 181/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 249 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 26. Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Drucksache 182/19) . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255* 27. Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG- Infrastruktur in Deutschland (Drucksache 138/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 223 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 225 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 227, 253* Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 253* Lorenz Caffier (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 253* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 28. Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung (Drucksache 191/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 29. Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache 192/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 30. Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache 193/19) . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 31. Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache 194/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254* 32. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (Drucksache 183/19) . . . 233 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 255* 33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 266/19) . . . . . 217 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 217 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 34. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 248/19) in Verbindung mit 37. Entschließung des Bundesrates zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 264/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Ursula Heinen-Esser (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 237 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 238 Mitteilung zu 34 und 37: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 238 35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 265/19) . . . . . . . . . . . . . 238 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 239 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 36. Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 263/19) . . . 250 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 38. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 218 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 219 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 220 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 39. Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 249/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 40. Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 592/17) 250 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 256* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 269/19) 239 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 239 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 42. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 271/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Kerstin Schreyer (Bayern) . . . . . . . . . 242 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 43. Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirte im Bereich Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken – Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 272/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 243 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 243 Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 245 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 251 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales B e r l i n : Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz B r e m e n : Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 978. Sitzung Berlin, den 7. Juni 2019 Beginn: 9.32 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 978. Sitzung des Bundesrates. Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung werden Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer Sitzung bekanntgegeben: Aus der Landesregierung von Mecklenburg- Vorpommern und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind am 30. April 2019 Herr Minister Mathias B r o d k o r b und am 21. Mai 2019 Frau Ministerin Birgit H e s s e . Am 28. Mai 2019 hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Frau Ministerin Bettina M a r t i n zum ordentlichen Mitglied und Herrn Minister Reinhard M e y e r zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Zur neuen Bevollmächtigten von Mecklenburg- Vorpommern wurde am 4. Juni 2019 Frau Staatssekretärin Dr. Antje D r a h e i m ernannt. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern. Frau Ministerin Martin danken wir sehr herzlich für ihr bisheriges Engagement im Ständigen Beirat und wünschen ihr viel Glück für ihre neue Funktion als Bildungsministerin. Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Und nun zur Tagesordnung der heutigen Sitzung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 43 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 33, 38 und 27 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 12 werden die verbundenen Punkte 34 und 37 und anschließend die Punkte 35 und 41 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 16 werden die Punkte 42 und 43 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33: TOP 33 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 266/19) Hierzu liegt die Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen vor. Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Guten Morgen, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gemeinnützigkeit von Journalismus“ klingt so, als müsse jetzt der ganze Journalismus gemeinnützig werden. Das ist nicht die Absicht des Antrags, den wir heute vorlegen. Sondern: Die gemeinnützigen Journalisten, die tätig sind, brauchen nach Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen eine bessere Rechtsgrundlage. Deshalb bringen wir diesen Antrag hier heute ein. Wir merken überall, dass Meinungs- und Pressefreiheit ein Lebenselement der Demokratie ist, dass aber gleichzeitig Meinungs- und Pressefreiheit überall unter Druck ist. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff) Vor wenigen Tagen hatten wir in Bonn das Global Media Forum der Deutschen Welle mit 2.000 Journalisten aus der ganzen Welt. Normalerweise saßen auf der einen Seite die Europäer und erklärten dem Rest der Welt, wie man denn eine freie und demokratische Presse aufbaut, was man dazu braucht. Und in diesem Jahr musste man – zum ersten Mal, zum zweiten Mal, zum dritten Mal; jedenfalls mit zunehmender Tendenz – feststellen, dass auch wir Europäer, auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union erinnert werden müssen, was Pressefreiheit bedeutet. Insofern ist das Thema „freie Presse, freies Wort“ eine ganz wichtige Frage. Wir erleben in unserem eigenen Land, in Deutschland, dass auch der Qualitätsjournalismus unter finanziellen Zwängen steht, dass globale Medienkonzerne auch die Presse in Deutschland unter Druck setzen, dass guter Lokaljournalismus heute häufig unter Druck steht. Deshalb wollen wir Formen des gemeinnützigen Journalismus stärken. Wir sind der Auffassung, dass kommerzieller Journalismus bei uns gute Rahmenbedingungen vorfinden muss. Wir haben einen Rundfunk, der öffentlich-rechtlich und privat ist. Wir haben eine Medienlandschaft bei den Zeitungen, die privat ist. Aber wir haben auch Institutionen, die staatsfern in neuen Formen von Medien versuchen, journalistischen Kriterien gerecht zu werden. Das, was wir hier anregen, soll nur für die gelten, die gemeinnützig sind, die den Pressekodex der deutschen Medien einhalten und die sich der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats verpflichten. Ich möchte einmal aus der Ziffer 1 des Pressekodex zitieren: Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Das machen einzelne gemeinnützige Institutionen heute schon; ich nenne das Recherchenetzwerk CORRECTIV. Sie haben heute schon gemeinnützige Regeln, aber unter Interpretation anderer Vorschriften der Abgabenordnung. Bei CORRECTIV ist es beispielsweise der verankerte Förderzweck Volksbildung. Das ist nach unserer Auffassung auf Dauer nicht rechtssicher. Wir brauchen deshalb eine Präzisierung in der Abgabenordnung, die auch den ausdrücklichen Förderzweck Journalismus vorsieht. Das ist kein Eingriff in den Wettbewerb; denn die, die gemeinnützig sind, sollen Journalismus eben nicht mit Gewinnstreben betreiben, sondern unter gemeinnützigen Aspekten. Der digitale Wandel wird uns in nächster Zeit noch vieles abverlangen. Meine große Sorge ist, dass insbesondere der Lokaljournalismus leiden könnte und am Ende keine tragfähigen Modelle seiner Arbeit mehr hat. Wenn deshalb zu dem, was im Netz ohnehin schon stattfindet, gemeinnützig orientierter Journalismus eine gute Rechtsgrundlage hat, kann das auch die Meinungsfreiheit und die Demokratie in unserem Land stärken. Insofern hoffe ich auf gute Beratung in den Ausschüssen. Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Kollege Laschet! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Kulturfragen und dem Wirtschaftsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig- Holstein – (Drucksache 47/19) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erster spricht zu uns Herr Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Pariser Klimaabkommen hat die Staatengemeinschaft ein gemeinsames Ziel formuliert: Der globale Temperaturanstieg soll auf unter 2 Grad begrenzt werden, wenn möglich sogar auf unter 1,5 Grad. Klar ist: Dafür muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase in den nächsten Jahrzehnten rapide sinken, insbesondere von CO2, und zwar weltweit. Jeder muss also seinen Beitrag leisten. Deutschland hat das Potenzial, dabei eine zentrale Rolle zu spielen und den globalen Klimaschutz entscheidend voranzubringen: wenn wir Lösungen entwickeln, die fossile und nukleare Energieträger mittelfristig ersetzen, wenn wir zeigen, dass klimafreundliche Energie verlässlich und bezahlbar ist, und das im großen Maßstab. Die Voraussetzungen dafür haben wir. Es gibt den gesellschaftlichen Willen zu mehr Klimaschutz, wir haben die wirtschaftliche Stärke, um neue Technologien zu entwickeln, und wir haben bereits heute viel Know-how im Energiebereich. Allerdings nutzen wir diese guten Voraussetzungen noch nicht genügend, weil wir zum Teil falsche Anreize setzen für den Klimaschutz und für Innovationen. Es ist wie bei hoffnungsvollen Nachwuchssportlern: Talent ist wichtig, quasi die Voraussetzung. Die richtige Förderung und Wettkampfpraxis sind aber unersetzlich, um wirklich gut zu werden. Und daran fehlt es uns zurzeit noch ein wenig. In Deutschland steigt der Anteil sauberer Energie. Seit 2004 hat er sich beim gesamten Energieverbrauch fast verdreifacht. Das liegt aber hauptsächlich am Strom. Im Wärme- und Verkehrssektor wachsen die Erneuerbaren nicht oder nur sehr langsam: in sieben Jahren im Wärmesektor nur um 1 Prozent, im Verkehrssektor quasi gar nicht. Was wir deshalb dringend brauchen, ist ein neues, effizienteres System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich. Wir brauchen ein System, das ein Zusammenwachsen der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr möglich macht – mit einem gerechten Wettbewerb zwischen fossilen und regenerativen Energien, ohne Verzerrungen bei den Preisen aufgrund staatlich induzierter Preisbestandteile. Auch müssen wir zwischen EEG-gefördertem Strom und nicht EEG-gefördertem Strom differenzieren. Für erneuerbar produzierten Strom, für den keine EEG- Vergütung beansprucht wird, fällt die volle EEG-Umlage an. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar. Wir brauchen ein System, das Innovationen fördert und unseren Zielen im Klimaschutz dient – mit einheitlichen Preisen für CO2 in allen Sektoren, um so Anreize für Innovationen und emissionsärmere Technologien zu schaffen. Ein einheitlicher Preis in Europa oder auch darüber hinaus wäre natürlich sinnvoll und wünschenswert. Die zusätzlichen Einnahmen müssen wir nutzen, um die EEG-Umlage zu senken. Eine Reform der Energiebesteuerung muss sozialverträglich sein, muss das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick haben und muss gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland garantieren. Eine Energiewende auf Kosten unseres Wohlstands würde wohl kaum zum Nachahmen ermutigen. Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zu erarbeiten, wie so ein System aussehen kann. Wir wollen damit nicht nur dem Klima helfen, sondern wir wollen auch für den Industriestandort Deutschland ein zentrales Zukunftsfeld erschließen. Eine Reform ist also auch industriepolitisch nötig. Für die globale Aufgabe Klimaschutz kann Deutschland einen richtungsweisenden Impuls geben. Die Voraussetzungen dafür haben wir. Und wer noch daran zweifelt, dass ein gemeinsames weltweites Vorgehen überhaupt denkbar ist, dem würde ich entgegnen: Das ist in der Vergangenheit bereits gelungen: Ende der 80er Jahre mit dem Montreal- Protokoll. Darin haben die Staaten beschlossen, den Ausstoß von FCKW und weiteren Stoffen in die Atmosphäre zu beenden. Mit Erfolg: Die Ozonlöcher sind heute bereits messbar kleiner. Gemeinsames Handeln kann funktionieren. Das haben unsere Vorgänger bewiesen. Jetzt liegt es an uns, das auch zu beweisen. Gehen wir es an! Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Kollege Günther! Als Nächster spricht zu uns Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit werden wir jeden Tag daran erinnert, dass Klimawandel eine absolut vordringliche Aufgabe unserer Zeit ist, dass Klimaschutz eine vordringliche politische Aufgabe ist, und zwar nicht in irgendeiner fernen Zukunft, sondern jetzt. ( V o r s i t z : Präsident Daniel Günther) Insbesondere die großen „Fridays for Future“- Demonstrationen haben gezeigt, dass es ein ausgesprochen hohes Problembewusstsein in der jüngeren Generation gibt. Und wer wollte es ihr verdenken! Ich muss sagen: Für einen Angehörigen einer älteren Generation – und damit bin ich, glaube ich, Teil der überragenden Mehrheit in dieser Runde – ist es schon schmerzlich, wenn man akzeptieren muss: Der Kern der Kritik dieser Demonstrationen ist berechtigt. Jetzt verändern sich Lebensbedingungen, die das Leben künftiger Generationen prägen werden, und wir können nicht behaupten, dass wir derzeit alles tun, was getan werden muss. Das wird sich ändern müssen. Es handelt sich dabei um ein großes, sehr ambitioniertes, sehr schwieriges Umbauprogramm für unsere ganze Gesellschaft. Auch das muss gesagt werden: Die Komplexität dieser Aufgabe wird in vielen Bereichen immer wieder unterschätzt. Nein, es ist richtig schwierig. Eine CO2-Bepreisung ist dabei keine Wunderwaffe. Aber ich bin mir sicher: Eine CO2-Bepreisung muss ein notwendiges Element einer solchen Gesamtplanung sein. Warum? Es ist unstreitig so: CO2 löst hohe Kosten aus. Das wissen wir alle sehr genau. Es gibt aber nach wie vor große gesellschaftliche Bereiche, in denen diese Kosten nicht in Rechnung gestellt werden: der Verkehrssektor, der Bausektor und manches mehr. Dann ist es ganz sicher so – Kollege Günther hat mit Recht darauf hingewiesen –, dass falsche Anreize gesetzt werden, indem ausgerechnet die klimafreundlichste Form der Energieerzeugung einzig und allein mit den Kosten der Energiewende belastet wird, während die eher klimaschädlichen Formen und Energieträger davon unbehelligt bleiben. Das ist kontraproduktiv. Wir leben in einem marktwirtschaftlichen System. In einem solchen System sollen richtige Anreize eben auch über den Preis gesetzt werden. Das ist, soweit ich es erkennen kann, inzwischen einhellige Auffassung der Experten, insbesondere in der Wirtschaftswissenschaft. Das ist auch nichts, was nur in Deutschland diskutiert wird. Im Gegenteil! Wir müssen feststellen: Es gibt in vielen unserer Nachbarländer schon heute Beispiele dafür, wie CO2-Bepreisung tatsächlich stattfinden kann. Also: Vom Grundsatz her habe ich keinen Zweifel, wir werden diesen Weg gehen müssen. Das beantwortet allerdings noch nicht die Frage, wie dieser Weg aussehen wird. Da fangen nämlich die Schwierigkeiten eigentlich erst an. Eines sollte unter uns übereinstimmend sein: Es wird keine Steuer sein können, die am Ende des Tages vor allen Dingen die Staatskasse auffüllen soll, sondern sie verfolgt in erster Linie den Zweck, Anreize für ein anderes Verhalten zu setzen. Ein warnendes Beispiel ist in dieser Hinsicht Frankreich. Eine falsch konzipierte CO2-Steuer hat dort zur Gelbwesten-Bewegung geführt. Diese Fehler sollten wir tunlichst vermeiden. Ein zweiter Gesichtspunkt: Eine CO2-Steuer muss in jedem Fall sozialverträglich sein. Auch diejenigen, die es schwerer haben, müssen dabei mitgehen können. Wir brauchen nämlich auch deren Zustimmung. Klimaschutz braucht Zustimmung. Ich habe dafür ein klassisches Beispiel: Niedersachsen ist ein Flächenland. Viele Menschen bei uns wohnen auf dem Lande. Sie haben in nicht wenigen Fällen ein kleines Einkommen, fahren mit einem älteren Auto jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz und haben in ihrem Haus eine Ölheizung. Das ist für mich eigentlich der Testfall, an dem zu klären ist: Können wir ein System finden, in dem auch solche Menschen guten Gewissens mitgehen können, in dem wir sie auf den Weg in eine wesentlich umweltgerechtere Gesellschaft mitnehmen können? Ein dritter Prüfstein ist natürlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Es ist ja niemandem damit gedient, wenn in Deutschland wirtschaftliche Aktivitäten nicht mehr wettbewerbsfähig sind, sehr wohl aber ähnliche Produkte aus dem Ausland, wo sie unter erheblich umweltschädlicheren Bedingungen hergestellt werden. Carbon Leakage kann nicht unser Ziel sein. Deswegen muss eine Beantwortung der Frage, wie wir CO2 bepreisen, am Ende des Tages auch diesen Gesichtspunkt mit einbeziehen. Das gilt letztlich auch für den Punkt: Wie soll denn eine solche Preisgestaltung stattfinden: über eine Steuer, über eine Abgabe, über die Einbeziehung in den europäischen Zertifikatehandel? Ich würde sagen, dass am Ende schlichtweg das nützlichste Instrument dasjenige ist, das gewählt werden soll, und Dogmatismus in dieser Hinsicht falsch ist. Kurz gesagt: Ja, CO2 braucht einen Preis. Und ja, wir brauchen auch zügige Entscheidungen. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung jetzt ein Klimakabinett eingerichtet hat unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin. Das ist zwingend notwendig. Ich finde es gut, dass man sich dort noch vor der Sommerpause mit exakt der Frage auseinandersetzen will, die Gegenstand dieses Antrages ist. Insofern gibt der Antrag einen guten Anstoß. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass am Ende ein System herauskommt, das wesentlich bessere Beiträge für den Umweltschutz leistet und gleichzeitig dazu beiträgt, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt erhalten bleibt! – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Minister Untersteller aus Baden-Württemberg das Wort. Franz Untersteller (Baden-Württemberg): Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich der Bundesrat mit dem Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein in die nach meiner Meinung überfällige Debatte über eine CO2-Bepreisung in Deutschland einbringt. Die vergangenen Wahlen, aber auch „Fridays for Future“ – wir haben es eben gehört – haben gezeigt, dass die Menschen wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel einfordern. Die CO2-Bepreisung ist eine solche wirksame Maßnahme. Die derzeit geltenden Abgaben und Umlagen im Energiebereich setzen keinen ausreichenden Anreiz für CO2- Einsparungen, sondern stehen dem Ziel, die Energiewende in allen Sektoren – sprich: auch im Wärme- und im Verkehrssektor – umzusetzen, diametral entgegen. Im jetzigen System finanziert der Stromsektor durch die Abgaben und Umlagen einen großen Teil der Kosten der Energiewende. Fossile Energieträger außerhalb des ETS-Regimes unterliegen dagegen kaum beziehungsweise wesentlich geringeren Belastungen. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem – wir haben es bereits gehört – dank wachsendem Erneuerbaren-Anteil im Stromsektor immer CO2-freier werdenden Strom einerseits und den fossilen Energieträgern im Wärme- und Verkehrssektor andererseits. Dies bedeutet letztlich ein Hemmnis für etwas, was wir alle wollen, nämlich die Sektorkopplung zwischen Strom- und Wärmesektor und die Sektorkopplung zwischen Strom- und Verkehrssektor. Nur wenn es uns auch gelingt, sauberen Strom in diese anderen Sektoren zu bringen, wird die Energiewende und damit der Klimaschutz erfolgreich sein können. Meine Damen und Herren, ich bin durchaus einig mit denjenigen, die davor warnen – Herr Ministerpräsident Weil hat es eben angesprochen –, auf das heutige Abgabensystem einfach so noch zusätzliche CO2-Abgaben draufzusatteln. Frankreich ist hier ein Beispiel, das wir im Blick haben sollten, was passieren kann. Mein Ansatz ist ein anderer. Die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung sollten wir zur Reduzierung von Abgaben und Umlagen verwenden, die heute auf dem Strompreis liegen. Konkret habe ich vorgeschlagen, die EEG- Umlage abzuschaffen und die Stromsteuer auf ein Minimum zu reduzieren, soweit dies europarechtlich möglich ist. Wenn Sie das zusammenrechnen und den Mehrwertsteueranteil dazurechnen, heißt das für einen privaten Haushalt eine Reduktion von plus/minus 10 Cent. Mit diesem Vorschlag würde sich der Strompreis um 10 Cent für einen Haushalt, wie gesagt, reduzieren. Für die Industrie würde er sich entsprechend reduzieren. Die Schere zwischen energieintensiven Unternehmen und nicht energieintensiven Unternehmen würde mal wieder zusammengehen. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dieser Vorschlag eine Reduzierung der Stromkosten um im Schnitt 400 bis 450 Euro. Strombasierte Alternativen zu fossilen Energieträgern im Wärme- und Verkehrssektor würden damit deutlich attraktiver. Dazu kommt, dass die Abschaffung der EEG-Umlage ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau wäre. Das halte ich gerade im Energiesektor für dringend erforderlich. Wir benötigen für einen solchen Vorschlag natürlich eine Gegenfinanzierung. Wenn man es so nimmt, wie ich es dargestellt habe, reden wir über eine Größenordnung von plus/minus 34, 35 Milliarden Euro. Die Einführung eines sektorübergreifenden CO2-Preises kann diese Entlastungen der Stromkosten gegenfinanzieren und würde Deutschland zudem helfen, mit marktwirtschaftlichen Signalen seine Klimaziele zu erreichen. Selbstverständlich – das will ich auch sagen – gibt es auch andere Vorschläge für eine aufkommensneutrale, sozial- und wirtschaftsverträgliche Bepreisung von CO2. Letztendlich möchte ich mich für mein Modell nicht übermäßig verkämpfen, auch wenn ich es für einen guten Ansatz halte. Allen Modellen für eine CO2-Bepreisung ist aber gemein, dass sie bei der so dringend benötigten relevanten Lenkungswirkung hin zu mehr Klimaschutz insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme ansetzen. Ihnen allen gemein ist auch, dass sie Innovationen anreizen und den Wirtschaftsstandort zukunftsfest machen. Nicht zuletzt ist ihnen gemein, dass wir endlich vorankommen, anstatt wie im Grunde genommen seit der COP 21 in Paris Ende 2015 weiter auf der Stelle zu treten. Lassen Sie uns also den heutigen Tag einmal mehr zum Anlass nehmen, endlich über das Wie der Umsetzung zu debattieren, als weiter so zu tun, als gäbe es eine Alternative zu diesem Instrument! Die Einführung einer CO2-Bepreisung muss selbstverständlich – das hat Herr Ministerpräsident Weil, aber auch Herr Ministerpräsident Günther angesprochen – durch sozialpolitische Instrumente ergänzt werden, um unzumutbare Mehrbelastungen im unteren Einkommensbereich zu vermeiden. Jede neue Regelung kann durchaus ungewollte Härten nach sich ziehen. Auch deshalb müssen wir schnell im Grundsatz entscheiden, um dann mit ausreichend Zeit kluge Lösungen zu diskutieren, um solche Verwerfungen, soweit es geht, zu vermeiden. Ebenso müssten Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen mit hohen Prozesswärmekosten, die im internationalen Wettbewerb stehen, diskutiert werden. Auch hierfür braucht es ausreichend Zeit. Aber auch hierfür gibt es durchaus positive Beispiele, dass es gehen kann. Wir haben das im EEG nicht anders gemacht, indem wir nämlich energieintensive Unternehmen herausgenommen und damit die Möglichkeit geschaffen haben, dass sie im internationalen Wettbewerb weiterhin konkurrenzfähig sind. Ich denke, auch hier könnten wir eine Regelung finden, die es ermöglicht, dass unsere Unternehmen gegenüber Unternehmen in den Nachbarländern beziehungsweise im globalen Maßstab keinen Nachteil haben. Neben einer solchen sektorübergreifenden CO2- Bepreisung im Nicht-ETS-Bereich, wie ich es eben dargelegt habe, wird derzeit die Ausweitung des EU- Emissionshandels auf den Verkehrs- und Wärmesektor diskutiert. Aus meiner Sicht erhalten wir damit aber weder rechtzeitig noch in einem ausreichenden Maße die benötigte Lenkungswirkung in Richtung CO2-Reduktion. Denn: Die vierte Handelsperiode für den europäischen Emissionshandel ist ausverhandelt. Sie beginnt 2021. Eine Änderung, die meines Wissens nur mit Zustimmung aller anderen EU-Mitgliedstaaten möglich wäre, kann dann erst zur nächsten Handelsperiode, also 2031, vorgenommen werden. Jetzt ist es aber so. Wir müssen jetzt handeln. Jetzt und in den kommenden Jahren verfehlen wir die von Brüssel im Rahmen von Effort Sharing Regulation vorgegebenen Vorgaben. Deswegen ist das meines Erachtens keine Lösung. Zudem – das möchte ich an dieser Stelle auch noch sagen; da bin ich ein wenig anderer Meinung als Ministerpräsident Weil – reagieren die verschiedenen Sektoren, zum Beispiel der Kraftwerkssektor und der Verkehrssektor, völlig unterschiedlich auf einen einheitlichen CO2- Preis. Während zum Beispiel ein Preis von 35 Euro pro Tonne CO2 im Kraftwerkssektor dafür sorgt, dass sich die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke komplett verschiebt, entfaltet der gleiche Preis im Verkehrssektor so gut wie keine Lenkungswirkung; denn er hat zur Folge, dass lediglich ein paar Cent draufkommen. Sprich: Diese paar Cent sehen Sie und ich in den Schwankungen der Tankstellenpreise tagsüber, zwischen morgens und abends. Das kann meines Erachtens nicht der Sinn und Zweck sein. Wir sollten uns deshalb in der Debatte auf eine eigenständige CO2-Bepreisung außerhalb des europäischen Emissionshandels konzentrieren. Dabei sollte der Bundesrat seine wichtige Rolle in der politischen Diskussion wahrnehmen und daran mitwirken, einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens für eine systematische CO2-Bepreisung herbeizuführen. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Wort. Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Deutschland hat sich ohne Frage viel vorgenommen: Wir werden bis 2021 aus der Kernenergie aussteigen und damit einen CO2-freien Energieträger verlieren. Wir werden nach heutigem Stand in den nächsten 20 Jahren – bis 2038 – aus der Kohleenergie aussteigen und damit einen weiteren wichtigen Energieträger verlieren. Damit werden wir einen Großteil unserer gesamten Stromproduktion verlieren. Wir wollen auf der anderen Seite erneuerbare Energien Stück für Stück aufbauen und sie zu einer verlässlichen Säule unserer Energieversorgung machen. Auch Energieeffizienz wird in den nächsten Jahren eine bedeutende Rolle spielen. Wir wollen darüber hinaus ein starkes Industrieland mit starker Industrie und starkem Mittelstand bleiben. Wir wollen Vorreiter sein im Bereich des Klimaschutzes. Wir wollen diese Vorreiterrolle auch wahrnehmen, indem wir nicht auf Technologien wie CCS setzen, sondern, wie gesagt, auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Jeder muss sicherlich anerkennen, dass Deutschland hiermit eine ganz besondere Rolle in der Welt einnimmt. Der Klimaschutz spielt dabei immer schon eine ganz besondere Rolle. Auch hier haben wir schon viel geleistet – das möchte ich am heutigen Tag sagen –: Deutschland hat gemessen am Basisjahr 1990 über 30 Prozent CO2 eingespart, die Europäische Union nur 24 Prozent. Diese Zahlen zeigen, dass wir schon viel getan haben. Allein im letzten Jahr haben wir schon 41 Millionen Tonnen – das sind 4,5 Prozent – eingespart. Auch das zeigt, dass wir stetig voranschreiten. Wir haben uns aber auch hohe nationale Ziele vorgenommen, die über das, was die Europäische Union fordert, noch hinausgehen. Wir passen unsere Instrumente stetig an. Deshalb ist es auch richtig, dass wir über die Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiebereich diskutieren. Vor allem diese Abgaben und Steuern führen dazu, dass wir in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern, heute relativ hohe Strompreise haben. Sie führen auch dazu, dass wir Dinge wie Sektorkopplung, was vorhin angesprochen wurde, also den Übergang auf andere Energiebereiche wie Wärme oder Mobilität, derzeit noch sehr schwach auslösen. Das müssen wir in den nächsten Jahren ändern, vorantreiben. Deshalb ist die Abgabenreform, eine mögliche CO2- Bepreisung sicherlich ein Instrument in der Diskussion, die wir in den nächsten Monaten weiter führen werden. Wir werden dann eine Entscheidung treffen müssen, wie das Energiesystem und die Abgaben aussehen. Einen wichtigen Beitrag wird beispielsweise das Sondergutachten des Sachverständigenrates leisten. Auch der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums wird im Sommer ein Gutachten vorlegen. Das sind für uns Grundlagen, um die Diskussion weiter zu führen. Dabei wird die CO2-Bepreisung eine ganz besondere Rolle einnehmen. Ich bin als bekennender Freund des Marktes und eines freien Preises der Überzeugung, dass der Preis eines Gutes ein richtiges und gutes Steuerungsinstrument ist, um Signalwirkungen für Investitionen und für den Markt zu liefern. Entscheidend wird letztlich sein, dass wir ein Gesamtpaket verabschieden, mit dem die Klimaziele erreicht werden, aber auch die Wirtschaftlichkeit, der soziale Ausgleich und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, des Mittelstandes und des Handwerks, weiterhin gewahrt bleiben und wir den hohen Industrieanteil, den wir in Deutschland haben, weiterhin gewährleisten können. Den größten Beitrag zu unseren Klimazielen 2030 wird zum Beispiel der Energiesektor bringen: mit dem Kohleausstieg einerseits und dem beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien andererseits. Mit diesen beiden Maßnahmen und den flankierenden Maßnahmen werden wir nach heutigem Stand die 2030-Ziele erreichen. Einen weiteren wichtigen Beitrag könnte der Wärmemarkt leisten. Der Wärmemarkt ist ein großer Bereich, in dem viel Energie verwendet wird. 40 Prozent unserer Energie gehen in den Wärmemarkt. Hier gibt es Dinge, die wir relativ schnell umsetzen könnten, beispielsweise die steuerliche Abschreibung von energetischer Gebäudesanierung, ein Thema, das schon viele Jahre offen ist. Der Bundesrat, die Bundesregierung, aber auch der Bundestag haben die Verpflichtung, die Klimaziele ernst zu nehmen und Dinge umzusetzen. Hier müssen wir wirklich gemeinsam voranschreiten. Hier können wir ganz konkret entscheiden, dass wir relativ schnell die Dinge vor Ort anreizen und voranbringen. Auch da müssen wir meines Erachtens glaubwürdig bleiben. Im vorliegenden Entschließungsantrag werden einige Leitplanken genannt, die auch für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung für die kommende Diskussion sind: Erstens die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Niemandem ist geholfen, wenn eine CO2-Bepreisung zu Produktionsverlagerungen und zum Verlust von Arbeitsplätzen führt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu sagen, dass auch die Industrie in den heutigen europäischen Zertifikatehandel einbezogen ist. 45 Prozent der Emissionen in Deutschland entfallen auf den Bereich von Industrie und Energie und werden über den CO2- Zertifikatehandel gesteuert. Dieses Instrument fungiert als Mengensteuerungsinstrument. Es ist wichtig, dass wir europäisch vorgehen und dieses Instrument nicht zerreden, sondern darauf aufbauen. Die Preise haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt; sie sind nach oben gegangen. Sie werden jetzt entsprechend Impulse für Investitionen auslösen. Daran müssen wir in den nächsten Jahren festhalten. Ich glaube, dass ein CO2-Mindestpreis keine Hilfe ist. Im Gegenteil! Man muss offen sagen: Je günstiger der Preis für CO2 ist, umso günstiger wird auch Klimaschutz für die Bürger. Deshalb habe ich keine Angst vor niedrigen CO2-Preisen, sondern glaube, dass wir hier die Mengensteuerung als Grundlage nehmen müssen, wo wirklich CO2 eingespart wird. Das ist ja unser Ziel, nicht etwa höhere CO2-Preise. Zweitens ist es wichtig, dass wir ein Stück weit aufkommensneutral bleiben. Das haben meine Vorredner bereits gesagt. Es kann nicht darum gehen, die Bürger mehr zu belasten, die Steuerlast zu erhöhen. Wir müssen schauen, dass die Gesamtausgabenlast gleich bleibt. Hier haben wir eine soziale Verantwortung. Dritter Punkt: Sozialverträglichkeit. Bei allen Maßnahmen, die wir diskutieren, müssen wir die Auswirkungen auf diejenigen berücksichtigen, die in besonderem Maße betroffen sind und vielleicht nicht so schnell reagieren können wie andere, beispielsweise die Menschen im ländlichen Raum, die auf eine Heizölanlage und Benzin oder Diesel weiterhin angewiesen sind. Ich möchte nur wenige Beispiele nennen: Ein Eigenheimbesitzer ist bei der Neuanschaffung einer Heizung, die bis zu 20.000 Euro kostet, immer auch auf Anreize, auf Unterstützung angewiesen. Wir müssen da die günstigste Technologie zum Einsatz bringen, um schnell eine CO2-Reduktion zu erreichen. Mieter können ihre Wohnung nicht selbst energetisch sanieren. Sie sind darauf angewiesen, dass der Vermieter das aktiv tut. Auch das ist sicherlich ein Thema. Die Pendler wurden schon angesprochen. Für sie bietet der öffentliche Nahverkehr nicht immer eine wirkliche Alternative. Wie Herr Untersteller schon gesagt hat, müssen wir auch hier aufpassen, dass wir Menschen nicht über Gebühr belasten. Eine CO2-Bepreisung im Bereich der Mobilität, die wirklich eine Steuerung bringen würde, würde mindestens 200 Euro je Tonne ausmachen. Das würde einen Pendler, der 50 Kilometer zu seinem Arbeitsort fahren muss, mit bis zu 800 Euro im Jahr belasten. Das sind Zahlen, die wir berücksichtigen müssen. Deshalb müssen wir auch da die Ausgewogenheit noch einmal diskutieren. Eine Reform der Abgaben und Umlagen ist also mit vielen Herausforderungen verbunden. Deshalb müssen wir das gründlich und glaubhaft diskutieren, bevor wir weitere Schritte unternehmen. Schnellschüsse werden hier meines Erachtens nicht helfen. Letztendlich geht es darum, dass wir die Akzeptanz für das ganz große und für Deutschland wichtige Projekt Energiewende und Klimaschutz behalten. Ich glaube, dass wir hier Vorreiter sind, Vorreiter bleiben wollen und der Welt zeigen wollen, dass es funktioniert, damit wir auch Nachahmer finden. Es wird nur funktionieren, wenn alle mitmachen und alle, nicht wir alleine, Klimaschutz ernst nehmen. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Da eine sofortige Sachentscheidung nicht beantragt ist, werden die Ausschussberatungen fortgesetzt. Bevor wir zu TOP 27 kommen, würde ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Wir hatten ja vorhin auf Wunsch von Thüringen darüber gesprochen, TOP 14 vorzuziehen. Da wir von hier oben erspäht haben, dass Herr Minister Laumann jetzt da ist, haben wir zwischenzeitlich Rücksprache mit Nordrhein-Westfalen gehalten, das vorhin widersprochen hatte. Wir würden Ihnen vorschlagen, nach TOP 27 den TOP 14 einzubauen. Regt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (Drucksache 138/19) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Minister Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem letzten TOP, bei dem es um die Energiewende und die Frage der CO2-Bepreisung ging, ist es nicht ganz leicht, den Wechsel zu natürlichem oder fossilem Gas zu schaffen. Denn für viele sind Klimaschutz und fossiles Gas eher ein Widerspruch. Ich glaube, dass wir zu Recht sehr konsequent Klimaschutzziele definieren, die wir auch mit aller Konsequenz erreichen müssen, dass wir mit der konsequenten Entscheidung für den Ausstieg aus der Kernenergie den richtigen Weg gehen und dass auch der Ausstieg aus der Kohle, wie er jetzt beschlossen ist, vernünftig ist, aber dass wir, wenn wir die Energiewende erfolgreich vollziehen wollen, nicht nur aussteigen können, sondern auch irgendwo einsteigen müssen, um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zu realisieren. Deswegen brauchen wir selbstverständlich einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir brauchen Verfahren wie Power to Gas, um auch grünen Wasserstoff oder grünes Methan zu erzeugen. Aber was machen wir bis dahin, wenn wir den Ausstieg realisieren wollen? Bis dahin sind wir darauf angewiesen, das zunächst noch fossile Gas, das wir über LNG importieren können, als Teil eines erfolgreichen Weges der Energiewende zu haben. Denn saubere, sichere, bezahlbare Energieversorgung ist und bleibt eines der wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen in unserem Land, aber natürlich auch der Wirtschaft. Niemand kann sich vorstellen, dass wir längere Zeit ohne genügend Versorgung mit Wärme und Strom auskommen. Wir haben eine stabile und hoch verfügbare Energieversorgung. Sie wollen wir behalten. Aber wir wollen sie umstellen und in eine CO2-freie Energieversorgung wandeln. Dafür brauchen wir auch Gas, um daraus perspektivisch grünes Gas zu machen. Meine Damen und Herren, dem Gas kommt eine zentrale Rolle im Energiemix Deutschlands zu. Die Produktion in Deutschland, aber auch die Importe gerade aus den Niederlanden sind zum Teil und werden in den kommenden Jahren extrem rückläufig sein, so dass wir, wenn wir den Weg nicht verändern, ausschließlich vom Pipelinegas abhängig sind. Vor diesem Hintergrund muss es für uns in Deutschland zentrales Interesse sein, die Gasversorgung zu diversifizieren. In Europa ist man längst breit aufgestellt. Es ist an der Zeit, auch in Deutschland eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen, um dann verflüssigtes Gas mit Tankern aus anderen Ländern der Welt hier anzulanden. Im Übrigen sehe ich darin – das will ich immer wieder betonen – auch eine Investition in eine treibhausgasneutrale Zukunft unserer Energieversorgung, weil die LNG- Tanker, die heute noch das fossile verflüssigte Erdgas an unsere Küste bringen, morgen genauso in der Lage sein werden, grünes verflüssigtes Gas bei uns an der Küste anzulanden. Auch in der Zeit dazwischen ist LNG ein starker Partner. LNG kann in der Mobilität – gerade bei den größeren Fahrzeugen, Schiffen, aber auch Lkws – einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Deswegen ist mit der Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG- Infrastruktur in Deutschland, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, schnell und pragmatisch gehandelt worden. Ich begrüße die neue Verordnung ausdrücklich, weil hier klare regulatorische Rahmenbedingungen für den Anschluss der LNG-Terminals an die deutsche Erdgasinfrastruktur gesetzt werden. Das ebnet auch den Weg für die erforderliche LNG- Infrastruktur in Norddeutschland. Natürlich haben wir in Niedersachsen mit Stade und Wilhelmshaven zwei sehr geeignete Standorte, aber der Präsident hinter mir wird darauf verweisen, dass es auch in anderen Ländern noch erfolgreiche Standorte gibt, die zurzeit im Wettbewerb sind. Entscheidend ist, dass wir jetzt die Rahmenbedingungen dafür schaffen und die Umsetzung konsequent angehen. Deswegen noch einmal die Bitte an den Bund, auch die Unterstützung der Realisierung der Terminals auf den Weg zu bringen! Der Bundesminister, Herr A l t m a i e r , hat angekündigt, dass er Terminals in Norddeutschland finanziell unterstützen will. Angesichts der Planungszeiträume, der Genehmigungs- und der Bauzeiträume, die wir haben, ist es wichtig, dass wir die Entscheidung möglichst noch im Laufe des ersten Halbjahres 2019 bekommen. (Buh! von der Zuschauertribüne rechts) Niedersachsen bietet sich mit seinen bestehenden Häfen ideal an: energieintensive Industriestandorte, küstennahe Untergrundspeicher, die wir dafür brauchen, sowie unmittelbarer Zugang zum europäischen Erdgastransportnetz. Also beste Voraussetzungen für die Errichtung eines LNG-Terminals! Ich bin davon überzeugt – das will ich noch einmal sagen, auch wenn es, wie wir gerade gehört haben, auch andere Stimmen gibt –: Wir brauchen genau diesen Weg. Wir brauchen auch eine LNG-Infrastruktur, um die deutsche Gasversorgung ausreichend zu diversifizieren, um den Verkehrssektor von CO2-Emissionen weiter zu entlasten und um die Brücke zu bauen, die wir dringend brauchen, um den Weg zu einer völlig CO2-freien Gasversorgung zu gehen. Denn wir dürfen zukünftig nicht nur in Strom denken und nicht nur überlegen, was wir mit grünem Strom realisieren; wir müssen auch deutlich machen, was wir mit grünem Gas realisieren. Dafür brauchen wir eine funktionsfähige und erfolgreiche Gasinfrastruktur. Meine Damen und Herren, für die Versorgungssicherheit der Zukunft intensivieren wir gleichzeitig unsere Bemühungen um grünes Gas. Warum immer dieses „Oder“ in der Diskussion: Entweder geht das eine, oder gar nichts geht. Warum gelingt es uns nicht zu zeigen, dass wir mit einer Und-Lösung, also mehreren Technologien, die wir parallel voranbringen müssen, auf dem richtigen Weg sind? Versorgungssicherheit durch unsere Bemühungen, grünes Gas – beispielsweise Wasserstoff oder synthetisches Methan aus Wind- oder Sonnenenergie – zu produzieren und zu speichern, ist der richtige Weg. Dabei kommt den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern, die wir heute schon nutzen – in der Vergangenheit zum Teil für Erdöl, zum Teil für Erdgas, aber zukünftig ganz besonders für grünes Gas, für Wasserstoff oder Methan –, eine besondere Bedeutung zu. Wir haben gemeinsam mit den Ländern Nordrhein- Westfalen und Bayern einen Entschließungsantrag zur Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur eingebracht. Denn in Europa – und das ist das Problem – gelten unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen. Gasspeicher können bei uns nicht dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden, wenn für das Ein- und Ausspeichern bei konkurrierenden Speichern in angrenzenden Nachbarländern wie Österreich oder Frankreich attraktivere Bedingungen gelten. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir ein starkes Signal an die Bundesregierung senden, hier regulatorisch nachzubessern und das Abgaben-, Entgelte- und Umlagensystem genauso zügig anzupassen, wie es jetzt für die LNG-Anlagen möglich ist. In einem europäischen Gasbinnenmarkt sollten gleiche Spielregeln herrschen für alle Akteure und damit auch für eine systemdienliche Nutzung von Speichern bei uns in Deutschland. Das gilt besonders im Zusammenhang mit der für die Energiewende essenziellen Sektorkopplung. Auch dafür müssen wir die Gasspeicherinfrastruktur erhalten. Wir werden in der Lage sein müssen, auch grünes Gas über längere Zeiträume zu speichern. Deswegen ist es notwendig, diese Erdgasspeicher, die Kavernenspeicher, dafür zu nutzen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag und will noch einmal deutlich machen, dass die Themen LNG, fossiles Gas und grünes Gas und CO2- freie Versorgung kein Widerspruch sind, sondern ein in sich geschlossenes System, um erfolgreich, funktionsfähig, bezahlbar und versorgungssicher die Energiewende in unserem Land voranzubringen. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Herr Minister Lies, Sie haben mich völlig falsch eingeschätzt. Ich hätte mich nie getraut, Ihnen als Präsident zu widersprechen. Deswegen überlasse ich das Minister Buchholz aus Schleswig- Holstein, der als Nächstes das Wort hat. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nein, ich will dem Kollegen Lies in gar nichts widersprechen. Auch Schleswig-Holstein begrüßt diese von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung, die es ermöglicht, eine wettbewerbsfähige LNG-Importinfrastruktur an das deutsche Gasnetz anzuschließen. Ich bin Herrn Bareiß – Herr Staatssekretär, lassen Sie mich das sagen – außerordentlich dankbar, dass es nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur im Herbst des letzten Jahres relativ schnell und zügig ging, so dass wir dieses heute erreichen. Ich bin aber auch hier, um diejenigen, die es in diesem Hause, aber auch vor der Tür und manchmal auch auf der Tribüne – wir haben es gesehen – gibt, mitzunehmen und davon zu überzeugen, dass dieser Weg klimaschutztechnisch, aber auch industriepolitisch für die Bundesrepublik Deutschland richtig ist. Wir schaffen hier nicht nur eine Infrastruktur, sondern es ist gerade im Interesse des Klimaschutzes, eine solche Importterminalstruktur auch in Deutschland aufzubauen. Wir norddeutsche Bundesländer, die mit Schifffahrt viel zu tun haben – ob Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein –, wissen, dass die Schifffahrt 2 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes ausmacht. Diese 2 Prozent werden wir nur dann in den Griff bekommen, wenn wir auch die Schifffahrt auf der Welt in irgendeiner Form auf andere Energieträger bringen. Wer heute eine Investitionsentscheidung trifft und davon ausgeht, dass ein Schiff, das 30 Jahre lang auf See unterwegs ist, mit etwas Regenerativem auszustatten wäre, der sollte wissen, dass wir die Technologie dafür nicht haben. LNG ist da die Brückentechnologie. Ich sage es ganz deutlich: Diese Brückentechnologie ist notwendig, um dafür zu sorgen, dass wir auch auf den Weltmeeren CO2- ärmer unterwegs sind. Denn LNG verbrennt deutlich sauberer als Diesel. 20 Prozent Reduktion bei den CO2- Ausstößen, weniger Feinstaub, weniger Stickoxide – all das ist gesagt worden. Gleichwohl – auch das hat Herr Lies zu Recht gesagt – ist LNG derzeit ein aus fossilen Energieträgern gewonnener Stoff. Es ist trotzdem eine unzulässige Verkürzung und eine unzulässige Zuspitzung, wenn in der Diskussion oft von Importstrukturen für amerikanisches Fracking- Gas gesprochen wird. Die Hauptexporteure von LNG sitzen heute im Oman, in Katar und in Norwegen, nicht in den USA. Die Frage, wer das LNG-Importterminal betreibt, ist übrigens nicht gleichzusetzen mit der Frage, was da eigentlich eingekauft wird; denn der Einkäufer des Gases ist nicht der Betreiber des Importterminals. Die großen Energieversorger bleiben also weiterhin völlig frei, Gas der Provenienz einzukaufen, das sie für richtig halten. Das ist nicht die Entscheidung eines Importterminalbetreibers. Lassen Sie mich auch das sagen – Herr Lies hat zu Recht darauf hingewiesen –: Wir reden heute so, als ob es immer nur um fossiles Gas geht. In der Zukunft sollte es uns sehr viel stärker auch darum gehen, die Strukturen zu schaffen, um bei der Energiewende nicht nur auf Elektroden, sondern auch auf Moleküle zu setzen. Denn wenn wir eines Tages in der Lage sein wollen, aus grünem Strom oder grüner Photovoltaik hergestelltes Gas – von mir aus aus dem Süden Europas oder aus der Sahara, woher auch immer – nach Deutschland zu importieren, sind wir auf eine Flüssiggasimportinfrastruktur angewiesen. Diese ist jetzt aufzubauen. Ob in Wilhelmshaven, Stade oder doch lieber in Brunsbüttel, Herr Lies, ist mir nicht egal; aber es ist nicht so entscheidend. Heute werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Brückentechnologie wirklich wettbewerbsfähig darzustellen. Das ist richtig, und wir begrüßen ausdrücklich diese Verordnung. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Energiewende wandelt sich die Rolle der verschiedenen Energieträger enorm; wir haben das schon in der vorherigen Debatte ausgeführt. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist bis 2021 vollzogen. Wir werden auf Basis der Kohlekommission in den nächsten 20 Jahren Stück für Stück aus der Kohleverstromung aussteigen. Und wir werden in den nächsten Jahren Stück für Stück erneuerbare Energien aufbauen. Wir sind bei erneuerbaren Energien im Bereich Strom heute schon bei 40 Prozent, ein Ziel, das wir vor ein paar Jahren noch gar nicht hatten. Wir liegen schon weit über dem, was wir ursprünglich einmal gedacht haben. Wir sind also enorm schnell vorangeschritten. Aber ich bin auch der Auffassung: Auch wenn wir diese hohen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien und des Ausstiegs haben und auch wenn wir schon viel geschafft haben: Wir werden in den nächsten Jahren nicht aus Kohle, Kernenergie und Gas aussteigen können, sondern wir brauchen auch Energieträger, die im Mix, gemeinsam, die CO2-freundlichste Energieversorgung darstellen können. Deshalb werden in den nächsten Jahren Gas und die Gasinfrastruktur eine zentral wichtige Rolle spielen. Das wird etwas sein, was wir von der Politik begleiten müssen. Nicht nur für Deutschland, sondern auch für Europa spielt das eine große Rolle; denn wir sind in einem europäischen Markt. Ich möchte erwähnen, dass wir hier nicht alleine stehen, sondern dass wir immer auch europäisch denken müssen. Daher beraten wir heute über die Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland. Das ist, wie schon gesagt worden ist, ein wichtiger Beitrag, um die Energiesicherheit auszubauen. Wie es der Name der Verordnung besagt, wollen wir die Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur für flüssiges Erdgas Stück für Stück verbessern. Erdgas spielt eine zentrale Rolle im deutschen Energiemix. Im Interesse der Versorgungssicherheit, aber auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit sollen möglichst viele verschiedene Versorgungswege und Versorgungsquellen für Gas erschlossen werden. Dies umfasst auch und gerade LNG, aber auch andere Bereiche; die Pipelineinfrastruktur wird ja ebenfalls gerade ein Stück weit ausgebaut. Auch das ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir eine sichere Gasversorgung für Deutschland und Mitteleuropa gewährleisten können und auch bei neuen Technologien in anderen Bereichen – beispielsweise im Schiffsbereich und im Bereich der Wärme; das wurde schon genannt – schneller vorankommen, wenn es um klimafreundliche Energieträger geht. Zwar gibt es heute in Europa 28 LNG-Terminals, die nur zu circa einem Drittel ausgelastet sind. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass LNG aufgrund des höheren Bedarfs in den nächsten Jahren eine größere Rolle spielt und dass wir auch in Deutschland eine LNG-Infrastruktur brauchen. Wie gesagt, heute sind wir noch relativ gut aufgestellt, aber es geht darum, dass wir die Bedarfe der nächsten Jahre entsprechend decken können. Der Aufbau der erforderlichen LNG-Infrastruktur, insbesondere der Bau der speziellen Importterminals, erfolgt privatwirtschaftlich. Das ist etwas, was uns wichtig ist. Die Standorte wurden genannt: Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven. Jeder Standort hat seine eigenen spezifischen Bedürfnisse, auch seine eigenen Vorteile. Ich glaube, dass wir allen Projekten sehr offen gegenüberstehen. Und wir versuchen alles, was möglich ist, auch möglich zu machen. Ein Diskussionspunkt war bisher der Anschluss der LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz – teilweise 30 bis 40 Kilometer. Bislang müssen die Anlagenbetreiber diesen Netzanschluss selber bauen und bezahlen. Die Kosten für die Leitungen haben die LNG-Projekte unwirtschaftlich gemacht. Das ist ein Mangel, den wir erkannt haben und den wir mit dieser Verordnung beseitigen wollen. Durch die heutige Verordnung werden daher die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung der LNG-Infrastruktur verbessert. Noch einmal: Es wird die Grundlage geschaffen, dass auch privatwirtschaftliche Investitionen möglich werden. Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet, die Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Gasnetz anzuschließen. Die Anlagenbetreiber werden dadurch zugleich weitgehend von den Kosten befreit. Damit wird, wie gesagt, die Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Die Kosten werden über die Netzentgelte auf alle Netznutzer gewälzt. Damit tragen alle Netznutzer die weitere LNG-Infrastruktur mit. Das ist fair und im Sinne der Versorgungssicherheit notwendig. Wir stellen mit der Verordnung zugleich sicher, dass nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden; denn der Bau der LNG-Anlage wird mit der Errichtung des Netzanschlusses intelligent synchronisiert. Zudem wird der Terminalbetreiber angemessen an den Kosten beteiligt. Damit setzt die Verordnung ein weiteres wichtiges Zeichen, ein klares Bekenntnis zu Energiesicherheit und Technologieoffenheit für weitere Energieträger wie Gas in besonderer Weise. Ich möchte betonen, was schon meine Vorredner gesagt haben: Gas wird auch deshalb eine Rolle spielen, weil es Stück für Stück grüner und blauer gemacht werden kann. Mit neuen Technologien und neuen Anlagen, beispielsweise für Biogas, aber auch für Wasserstoff, können wir im Bereich von CO2-freundlichen Anlagen noch einiges mehr machen. Wir werden von Seiten der Bundesregierung in den nächsten Monaten eine Wasserstoffstrategie vorlegen. Auch das ist ein sehr wichtiger, zentraler Bestandteil unserer Energiestrategie. Wir setzen auch auf den Energieträger Wasserstoff, der in vielen Sektoren der Mobilität, aber auch im Bereich der Wärme und Energiegewinnung eine große Rolle spielen wird. Für die Brennstoffzelle beispielsweise sehe ich enorme Potenziale für Deutschland und für unsere Industrie im Mittelstand. Das ist ein Thema, das uns hier im Haus sicherlich noch einmal beschäftigen wird. Die zentrale Aufgabe der Energiepolitik ist gesetzt. Wir müssen eine Energieversorgung sicherstellen, die umweltverträglich, klimaverträglich, aber auch wirtschaftlich ist und die Energiesicherheit darstellt. In diesem Sinne bildet die LNG-Infrastruktur eine entscheidende Grundlage für eine saubere Zukunft im Bereich der Energiegewinnung. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Ich habe den Hinweis bekommen, dass Frau Ministerin Siegesmund aus Thüringen das Wort wünscht. Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Spontaneität, die eben von der Tribüne in den Raum gekommen ist, sollten wir, finde ich, nutzen, um an dieser Stelle zu zeigen: Es ist nicht so, dass alle Länder einmütig der Position von Ihnen, Herr Bareiß, sind. Für das Bundesland Thüringen kann ich sagen: Wir stimmen Ihnen zu, wenn Sie sagen: Wir brauchen eine verlässliche, umweltverträgliche und klimaschonende Energieinfrastruktur. In diesem Bereich aber LNG als einen der entscheidenden Bausteine zu erwähnen, halte ich für falsch. Ich will Ihnen auch kurz sagen, warum. Auf der einen Seite haben wir uns in den Ländern darauf verständigt, dass wir selbst dann, wenn es beim Thema Fracking um Probebohrungen geht, sehr zurückhaltend, ja sogar mit Verboten argumentieren. Wir in Thüringen haben gerade zum Beispiel unser Wassergesetz novelliert und das dort noch einmal festgezurrt. Auf der anderen Seite reden wir heute über eine Möglichkeit, Energie zu importieren, die es selbstverständlich zulässt – das haben auch Sie ja gesagt –, Fracking-Gas zu importieren. Ich finde, man muss die Dinge im Bundesrat beim Namen nennen – im Übrigen auch Namen nennen dürfen –, zumal Jugendliche auch am heutigen Freitag ihre Position dazu deutlich machen. Es gehört zur Glaubwürdigkeit dazu, zu sagen, dass wir da unterschiedliche Positionen haben. Ja, wir haben ein sehr komplexes Energiesystem. Ja, wir befassen uns gerade mit der Frage, wie die nächste EEG-Novelle aussieht, wie eine CO2-Bepreisung kommt und wie entsprechende Energieinfrastruktur bereitgestellt werden kann. Wir reden über Sektorkopplung und die Frage: Wie transferieren wir den Anspruch, unsere Energie umweltverträglich und klimaneutral zu generieren, in die Bereiche Wärme und Mobilität? Da gibt es eben große Unterschiede. Ich möchte deswegen darauf hinweisen: Erstens. Über diese Terminals kann unkonventionell gefracktes Erdgas importiert werden, und das ist problematisch. Zweitens. Damit sind Risiken verbunden. Drittens. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kosten für die Infrastruktur, die jetzt gebaut wird, auf die Netzentgelte umgelegt werden. Wir müssen deswegen den Menschen erklären, wofür sie gebraucht wird. Mein Votum ist, dass wir, Sie nicht aufhören zu erklären, warum das notwendig ist, aber gleichermaßen die Gefahren benennen. Ich finde, das gehört einfach dazu. Thüringen wird sich zu dieser Frage zusätzlich per Protokollerklärung im Bundesrat melden. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Dann geben Frau Ministerin Siegesmund (Thüringen), Herr Senator Dr. Steffen (Hamburg) und Herr Minister Caffier (Mecklenburg-Vorpommern) je eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen in Ziffer 1, der Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. 1 Anlagen 1 bis 3 Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich beginne mit Ziffer 2, zunächst Buchstabe a. – Mehrheit. Nun Buchstabe b! – Mehrheit. Wir fahren fort mit Ziffer 2 Buchstabe e. – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe h! – Mehrheit. Bitte Ihr Votum für den Rest der Ziffer 2! – Mehrheit. Wir fahren fort mit Ziffer 3. Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann rufe ich die Ziffern 4 und 5 gemeinsam auf. Das Handzeichen bitte! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“ – Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg – (Drucksache 212/19) Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen. Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir feiern in diesem Jahr 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung. Wir haben uns in Weimar versammelt und die Weimarer Reichsverfassung als Fundament unseres 70 Jahre bestehenden Grundgesetzes betrachtet. In der Weimarer Reichsverfassung gibt es aus meiner Sicht zwei Besonderheiten, deren Wirkung ich bis heute besonders positiv spüre: Das ist die Selbstverständlichkeit, mit der zum allerersten Mal das Frauenwahlrecht und damit die Anwesenheit der anderen Hälfte unserer Bevölkerung in den Parlamenten ermöglicht wurde. Das Zweite – für mich als jemanden, der jahrzehntelang für Tarifverträge zuständig war – ist zum ersten Mal die Regelung, dass Tarifverträge und die Tarifautonomie in Verfassungsrang erhoben wurden. Das ist nicht banal und vor allen Dingen damals nicht selbstverständlich gewesen. Die Entstehung der Tarifautonomie war ein langer und steiniger Weg, ein schwieriger Kampf. Dass gesellschaftliche Strukturen so aufgebaut sein sollen, dass sich die jeweils Zuständigen um die Regelung ihrer Angelegenheiten kümmern, war etwas Besonderes. Für mich ist der Vorrang der Tarifpartner nach wie vor das zentrale Element, um gesellschaftliche Regelungen für Arbeitsverhältnisse zu definieren. Ich verwahre mich immer wieder dagegen, dass an die Stelle der Tarifpartner der Gesetzgeber treten soll. Das sage ich aus tiefster Überzeugung, obwohl ich gleich ein paar Ausführungen dazu mache, dass ich spüre, wie sehr mittlerweile der Druck auf uns wächst einzugreifen, weil Notlagen in bestimmten Branchen nicht mehr aufgefangen werden. In Bremen hatten die Tarifvertragsparteien der Gastronomie den Versuch unternommen – das habe ich mit Aufmerksamkeit und großer Spannung begleitet –, einen Tarifvertrag zur Beordnung des Regelwerks der gesamten Branche zu vereinbaren und ihn allgemeinverbindlich zu machen. Tarifautonomie kann nur funktionieren, wenn ein Tarifvertrag am Ende auch die Arbeitsverhältnisse regelt. Die Allgemeinverbindlicherklärung ist die Mechanik, den Tarifvertrag gesetzlich in Wirkung zu setzen. Das ist in Gewerkschaften nie unumstritten gewesen. Aber ich bleibe bei meinem Prinzip: Anstelle des Gesetzgebers, der sich in Arbeitsverhältnisse einmischt, sollten immer die Tarifvertragsparteien diejenigen sein, die sagen, wie die Branche beordnet ist. Wenn die Kraft beider Tarifvertragspartner nicht ausreicht, die Branche zu beordnen, müssen wir als Gesetzgeber sagen, ob man mit dem Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung eine Hilfe schafft, die dann zur Beordnung führt. In Bremen hat man diesen Versuch unternommen; ich fand das unglaublich aufregend und spannend. Er ist am Ende gescheitert, weil eine ganze Reihe von externen Einflüssen dann bewirkt hat, dass Allgemeinverbindlichkeit auf einmal nicht erklärt wird. Wir hatten lange das Prinzip der Halbdeckung in der Allgemeinverbindlichkeit. Ich erwähne das, weil das im Jahr 2008 im Deutschen Bundestag schon einmal eine große Rolle gespielt hat. Dort gab es zum ersten Mal von der Bundesregierung den Versuch, den Pflegemindestlohn für alle am Pflegemarkt Beteiligten als allgemeinverbindlichen Pflegemindestlohn auf die Tagesordnung zu setzen. Damals kannten wir das Instrument des gesetzlichen Mindestlohns noch nicht; mittlerweile kennen wir es. Es ist immer mit Vorsicht zu genießen, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht an die Stelle der Tarifverträge treten darf. Das sage ich aus tiefer ordnungsrechtlicher Überzeugung, weil ich ansonsten die Tarifvertragspartner aus der Beordnung der Branchen herausnehmen würde, was ich grundfalsch finde. 2008, als es um den Pflegemindestlohn ging, habe ich im Bundestag die Frage gestellt: Wie will man die Halbdeckung im Allgemeinverbindlichkeitsverfahren nachweisen, wenn im Pflegebereich über den Dritten Weg die Kirchen in der Allgemeinverbindlichkeit gar nicht mitgerechnet werden, wenn also die kirchlichen Träger in Selbstregulierung, die als Marktteilnehmer mittlerweile den Markt mitbestimmen, auf einmal nicht mitgezählt werden? Das halte ich für ein Problem. Ich habe unseren Bischöfen im Bischofsgespräch immer wieder gesagt, dass ich die Kirchen nicht ärgern möchte; ich sage nicht, dass der Dritte Weg ein Problem darstellt, sondern ich möchte darauf hinweisen, dass ein Teil der Akteure, die in diesem Markt tätig sind, auf einmal aus dem Verfahren herausgenommen werden. Ich will auf einen zweiten Punkt hinweisen, der mir am Beispiel von Bremen aufgefallen und ziemlich in die Nase gegangen ist: Wenn der Gesetzgeber sagt, Allgemeinverbindlichkeit ist zulässig und wird im Tarifausschuss im Ministerium geprüft, dann sitzen im Tarifausschuss nicht die Gesetzgeber – wir als Regierung oder die Parlamentarier –, sondern die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften. Die gehören da auch hin. Deswegen finde ich das Verfahren richtig. Ich möchte Sie nur auf etwas aufmerksam machen, was ich mir vor 20 Jahren nicht vorstellen konnte: Mittlerweile gibt es in diesem sozialpolitischen Raum Akteure – Arbeitgeberverbände –, die ihre Satzungen dahin gehend geändert haben, dass sie eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung anbieten, die sogenannte OT- Mitgliedschaft. OT-Mitgliedschaft bedeutet, dass der Arbeitgeberverband seinen Verbandsmitgliedern garantieren muss, dass er sie niemals durch einen Tarifvertrag belästigt. Meine Damen und Herren, das ist juristisch venire contra factum proprium – ein in sich widersprüchliches Verhalten. Diesen Verbänden ermöglichen wir es in den Tarifausschüssen auf einmal, dass sich in einer Branche die beiden Zuständigen, der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft, dazu aufmachen zu sagen: Wir sehen eine Not, wir wollen sie durch einen Tarifvertrag regulieren und stellen gemeinsam Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit. Und darüber entscheidet ein Arbeitgeberverband, der diesen Widerspruch in sich trägt? Der sagt: Ich habe Verbandsmitglieder, die die Tarifautonomie und die Tarifregelungen durch einen klaren Entscheid ablehnen, indem sie sagen: Wir wollen nicht an einen Tarifvertrag gebunden werden? Wenn ich einen Verband habe, der diesen Auftrag hat – einen Satzungsauftrag –, dann muss er mir auch Rechtsschutz geben, falls eine Allgemeinverbindlichkeit meinen eigenen Betrieb tangiert. Wie soll denn dieser Widerspruch in sich aufgelöst werden? Das war der Grund, warum ich die Idee aus Bremen richtig fand, die Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit zum Thema zu machen. Wir Thüringer haben gesagt: Das unterstützen wir gerne. Ich habe mit vielen Gewerkschaftsvertretern darüber gesprochen. Immer kam der Hinweis: Wird das auch verstanden werden? Deswegen danke ich ausdrücklich Herrn Laumann, der in diese Diskussion hinter den Kulissen eingestiegen ist und sehr deutlich gesagt hat: Aus Sicht der christlichen Arbeitnehmerschaft, aus Sicht der CDA wollen wir uns zu Wort melden, wollen wir uns einbringen. Jetzt, lieber Herr Laumann, ist Ihr Text nicht ganz so wie der Text, den ich mir gewünscht hätte. (Karl-Josef Laumann [Nordrhein-Westfalen]: Er ist trotzdem super!) Trotzdem finde ich, er geht in die richtige Richtung. Und ich finde es richtig, dass wir gemeinsam heute im Bundesrat sagen: Lasst uns uns aufmachen, über dieses Problem zu reden! Es ist der erste Schritt. Wir müssen über so etwas wie OT-Mitgliedschaften reden. Wir müssen über so etwas wie die Regeleinsprüche reden, die in den Tarifausschüssen praktiziert werden. Über diese Widersprüche müssen wir reden. Warum müssen wir darüber reden? Das will ich Ihnen am Beispiel Thüringens sagen. In Thüringen ist nicht einmal jeder fünfte Betrieb überhaupt noch in einer Tarifbindung. Ich halte das für eine Katastrophe. Ich halte das für keinen guten Zustand. Das, was vor 100 Jahren mit der Weimarer Reichsverfassung erkämpft und als verfassungsrechtliche Normalität ausgestattet wurde, zerbröselt uns in dem Moment, wenn es nicht gelebt wird, wenn das Recht nicht gelebt wird. Ich komme noch einmal auf das Frauenwahlrecht: Das ist umstritten zwischen uns in den Parteifamilien, klar! Die Diskussion um das Paritégesetz macht ja deutlich, dass es wohl notwendig ist, neue Wege zu gehen. Im Tarifvertragsrecht müssen wir zur Stärkung der Tarifverträge dafür sorgen, dass Tarifverträge wieder in Wirkung gesetzt werden. Meine Damen und Herren, alleine von 2016 auf 2017 sank die Anzahl der tarifgebundenen Betriebe in Thüringen noch einmal um 4 Prozent. Mittlerweile haben wir eine Tarifbindung von nur noch 18 Prozent der Betriebe. Und in diesen 18 Prozent der Betriebe sind nur noch 43 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt durch einen Tarifvertrag geregelte Arbeitsverhältnisse kennen. Das würde nach dem Prinzip der Allgemeinverbindlichkeit nicht einmal mehr die Halbdeckung auslösen. Es würde dazu führen, dass Tarifverträge wertlos werden. Meine Damen und Herren, da müssen wir höllisch aufpassen. Das ist mein Appell. Wenn wir das System der Tarifverträge zerstören lassen, wenn wir dafür sorgen, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ihre Hausaufgaben nicht mehr gemeinsam erledigen, dann wird das Wort „sozial“ vor „Marktwirtschaft“ auf einmal zu einem bitteren Wort. Denn das Soziale in der Marktwirtschaft – so habe ich die CDA immer verstanden – sollen die regulieren, die dafür zuständig sind. Deswegen, lieber Herr Laumann, herzlichen Dank für die Unterstützung! Wir werden selbstverständlich auch dem geänderten Text zustimmen. Ich hoffe auf eine breite Diskussion. Wir brauchen einen Kampf um Tarifverträge, die die Menschen spüren, damit die Akteure in den Betrieben selber ihre Hausaufgaben machen und nicht wir als Gesetzgeber auf einmal in die Verantwortung gehen. Da gehören wir nicht hin. Wir müssen diejenigen wieder ermächtigen, die dafür zuständig sind. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mitbestimmung und die damit verbundenen Tarifverträge sind eine tragende Säule unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung. In der Bundesrepublik Deutschland ist es gute Tradition, die Grundregeln für das Miteinander von Beschäftigten und Betrieben fair und auf Augenhöhe gemeinsam zu regeln. Die Sozialpartnerschaft verbindet uns über inhaltliche Differenzen hinweg. Wenn man genau hinguckt, hat sie uns in den letzten Jahren durch den Strukturwandel in unserem Land getragen und trägt uns immer noch. Die Sozialpartnerschaft macht uns stark. Deswegen begrüßt Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Intention, den Wert des partnerschaftlichen Miteinanders zu unterstreichen und da zu stärken, wo dieses notwendig ist. Dennoch: Eine einseitige Umverteilung von Entscheidungskompetenzen darf es eben auch nicht geben. Auch darf der Staat nicht als Schiedsrichter in tariflichen Auseinandersetzungen auftreten. Aus diesem Grunde kann Nordrhein-Westfalen den vorliegenden Antrag aus Bremen, Brandenburg und Thüringen nicht unterstützen. Die soziale Marktwirtschaft ist der Garant für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Sozialpartnerschaft braucht starke, innovative Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Aus dieser Grundüberzeugung heraus haben wir die Stärkung der Tarifautonomie im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag ausdrücklich als Ziel benannt. Die neuesten Zahlen zur Tarifbindung in Deutschland sind allerdings mit Sorge zu betrachten. Vor 15 Jahren lag der Anteil der Beschäftigten mit Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen noch bei 72 Prozent. Im Jahre 2017 waren wir bei 62 Prozent. Im Bundesschnitt sind wir irgendwo um die 50 Prozent. In erster Linie ist es natürlich Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sich mit den Gründen für den Rückgang des Organisationsgrades sowie der Tarifbindung intensiv auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln. Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde 2014 ein erster Schritt umgesetzt, die Bemühungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände mit Maßnahmen zu flankieren. Die sinkende Kraft der Tarifautonomie und die damit verbundene abnehmende gestaltende Kraft der tariflichen Ordnung waren der Anlass, zusammen mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes auch das Recht der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu reformieren. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages werden der negative Wettbewerb über die Arbeitsbedingungen und Lohnkosten in einer Branche und die weitere Schädigung tariflicher Strukturen verhindert. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages hat somit eine wichtige stabilisierende Funktion. Es ist gut, wenn der Wettbewerb nicht über die Frage geführt wird, wer den billigsten Arbeitnehmer findet, sondern über die Frage: Wer ist glaubwürdig? Wer macht Qualität? Wer ist zuverlässig? Wer ist ehrlich? Aber eben nicht über die Frage des Lohnes! Außerdem können wir in der Pflege sehen, wohin das geführt hat. Es gibt Anzeichen dafür, dass die bisherigen Reformen nicht die gewollte Wirkung zeigen. Seit Inkrafttreten der Änderungen im Tarifvertragsgesetz sind bis heute nur Folgeanträge – also keine neuen Anträge – bisher erteilter Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen, so dass sich doch die Frage stellt, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens zu verbessern. Doch bevor man etwas ändert, brauchen wir eine Auswertung der Bewertung der bisherigen Rahmenbedingungen. Das Fachwissen liegt in dieser Frage bei den Tarifregistern des Bundes und der Länder. Dort wird in der Regel das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung durchgeführt. Die Vorsitzenden der Tarifausschüsse der obersten Arbeitsbehörde bearbeiten gemeinsam mit den Sozialpartnern die Anträge der Tarifvertragsparteien auf Allgemeinverbindlicherklärung. Hier liegt die praktische Erfahrung, dort soll aus unserer Sicht die Bewertung gemacht werden. Das betrifft auch die Frage unserer gemeinsamen Datenlage zu Tarifbindung und Tarifgestaltung in Deutschland. Beim Bund waren im Jahre 2018 circa 77.300 gültige Tarifverträge registriert. Circa 29.100 davon sind Branchentarifverträge. Die restlichen 48.200 sind Firmentarifverträge, von denen wir nicht wissen, ob sie eine Tarifbindung vorsehen. Hier haben wir also eine gemeinsame Erkenntnislücke. Uns alle eint der Wille, diese Situation gemeinsam zu analysieren und zu lösen. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens. Die Umsetzung des Entschließungsantrages beinhaltet eine Auswertung der bisher vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen und ermöglicht die Ermittlung von Handlungsoptionen – ganz im Sinne der Tarifautonomie natürlich in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. Gerade in Nordrhein-Westfalen, dem Land von Karl A r n o l d , sehen wir uns in besonderer Verantwortung für die Förderung starker Sozialpartner und die Wahrung der Tarifautonomie in unserem Land. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Dann hat das Wort Frau Ministerin Rehlinger aus dem Saarland. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifautonomie ist im vergangenen Jahr 100 Jahre alt geworden. Es ist eben zu Recht darauf hingewiesen worden, dass sie maßgeblich zur Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft beigetragen hat, einen Teil unserer volkswirtschaftlichen Leistung darstellt und damit auch zum Zusammenhalt unserer stärkenden Sozialsysteme beiträgt. So weit die wertschätzenden und einordnenden, leider in der Regel zumindest teilweise eher theoretischen Bemerkungen zum Thema Tarifautonomie! Die Praxis stellt sich mittlerweile leider etwas differenzierter dar. Trotz der hohen abstrakten Wertschätzung, die es für die Tarifautonomie gibt, ist festzustellen, dass die ordnende Hand für die Arbeitswelt, die von ihr ausgehen könnte – grundgesetzlich geregelt ja auch ausgehen sollte –, in diesem Umfang nicht mehr wirksam werden kann. Wir haben die Zahlen gehört. Sie stellen sich in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich dar. Insofern zeigt ein Durchschnittswert immer nur ein sehr differenziertes Bild. 47 Prozent im Durchschnitt für Deutschland ist schon unbefriedigend. Wenn man sich die einzelnen Bundesländer ansieht, dann wird deutlich, dass wir an dieser Stelle im Osten und im Westen eine völlig unterschiedliche Situation haben. Herr Ministerpräsident Ramelow hat sie für sein Bundesland geschildert; Herr Kollege Laumann hat die Zahlen für Nordrhein- Westfalen genannt. In der Relativität – wem geht es mit am schlechtesten? – könnten wir für das Saarland nur sagen: Es geht gerade noch so, 57 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem Betrieb, der tarifgebunden ist. Aber schon der zweite Blick zeigt, dass auch hier die Welt nicht ganz in Ordnung ist. Wenn es darum geht, wie viele Betriebe denn tarifgebunden sind, sind wir auch nur im Bundesschnitt unterwegs, es sind nur 27 Prozent. Das hängt natürlich sehr mit der Größe der Betriebe zusammen. Bei uns im Land machen die Stahlindustrie und die großen Automobilindustriebetriebe einen wesentlichen Anteil aus. Je kleiner die Betriebe, desto gefährlicher ist die Situation, dass sie sich nicht in das System der Tarifgebundenheit begeben. Vor diesem Hintergrund muss man für Deutschland schlicht und ergreifend feststellen, dass die durch das Grundgesetz überantwortete Aufgabe, die Ordnung des Arbeitslebens über Tarifautonomie herzustellen, in diesem Sinne nicht mehr hinreichend erfüllt werden kann. Insofern ist es völlig richtig, dass wir heute im Bundesrat darüber diskutieren und unsere Auffassung gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck bringen, dass es grundsätzlich notwendig ist, darüber nachzudenken, wie die Instrumente, die wir haben, für die Zukunft weiter geschärft werden können. Es ist ja nicht so, dass wir erst heute feststellen, dass dies notwendig ist. Dazu gab es bereits Ansätze: In den Jahren 2014 und 2015 ist darüber nachgedacht worden, wie man beim Thema Allgemeinverbindlicherklärung Verbesserungen herbeiführen kann. Wir müssen heute allerdings feststellen, dass das, was man sich damals überlegt hat, nicht in dem Maße geeignet war, den eigentlichen Zielen, die man gemeinsam verfolgen möchte, tatsächlich ein Stück weit näher zu kommen. Deshalb geht es jetzt darum, ein zwingend notwendiges Instrument, das bisweilen etwas zu stumpf geworden ist, dringend nachzuschärfen. Insofern bin ich sehr dankbar für die Initiative Bremens. Ich persönlich hätte mich in der Lage gesehen, dem Antrag Bremens bereits zuzustimmen. Aber ich bin auch sehr dankbar für den Antrag Nordrhein-Westfalens, der es weiteren Ländern möglich macht zuzustimmen. Damit haben wir eine gute Grundlage, um in eine intensive Debatte eintreten zu können. Auch wenn man das Ganze immer in erster Linie aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutiert, will ich den Perspektivwechsel vornehmen und kurz darauf eingehen, dass es nicht nur um die Frage geht: Ist das zum Vorteil für einen geordneten Arbeitsmarkt? Ist das etwas, was zu fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt? Oder ist das vielleicht auch etwas, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht, also aus der Unternehmenssicht heraus, sehr viel Sinn macht? Ich glaube, die Antwort ist längst gegeben. Insofern verwundert es mich immer wieder und nach wie vor, dass diese Einsicht nicht überall gleichermaßen vorherrscht. Gleichwohl muss man sagen – das sind zumindest die Rückmeldungen in meinem Bundesland –, dass viele Unternehmen insbesondere Flächentarifverträge durchaus für geeignet halten, eine vernünftige Wettbewerbssituation für die Unternehmen herzustellen, wo diejenigen, die sich fair und ordentlich verhalten wollen, nicht in einen Preiskampf oder unter unfairen Wettbewerbsdruck geraten, wenn man sich an alles hält, was man seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne zukommen lassen kann. Insofern ist das etwas, was auch den Unternehmen maßgeblich hilft, im Wettbewerb zu bestehen. ( V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke) Um an dieser Stelle auch zu sagen, was uns veranlasst hat, neben dem Tariftreuegesetz, das unser Bundesland als eines der ersten auf den Weg gebracht hat und das wir im Übrigen mit einer entsprechenden Kontrollstelle versehen haben, noch einen Schritt weiter zu gehen und damit dem Gedanken Rechnung zu tragen, den Ministerpräsident Ramelow von dieser Stelle aus formuliert hat: Wir wollen nicht einzelne staatliche Instrumente an die Stelle eines tariflichen Systems treten lassen, sondern die Tarifautonomie als solche stärken. Wir sind gerade auf dem Weg, mit einem Fairer-Lohn-Gesetz noch einen Schritt weiter zu gehen und die Einhaltung des repräsentativen Tarifvertrags als Voraussetzung zu formulieren, wenn man Aufträge von Land und Kommunen erhalten möchte. Das ist unter europarechtlichen, auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kein ganz einfaches Unterfangen. Ich bin aber froh, dass wir uns in der großen Koalition darauf verständigen konnten, diesen Weg zu gehen. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass wir Länder neben dem, was wir vom Bund einfordern, auch eigene Möglichkeiten haben, die Stärkung der Tarifautonomie und der Sozialpartnerschaft insgesamt umzusetzen. Insofern hoffe ich, dass wir ein gutes Stück vorankommen können und dass auch für die Zukunft gilt: Wir wollen auch in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung den Wettbewerb nicht über niedrige Löhne gewinnen, sondern über gute Leistung. Ihnen allen ist sicherlich das Zitat bekannt: Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle. Das ist ein Zitat von Robert B o s c h . Ich finde, er umschreibt im Wesentlichen den Grundsatz, dem auch wir uns verpflichtet fühlen sollten. Ich bitte um Unterstützung dieses Antrages. – Herzlichen Dank und Glück auf! Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau Ministerin Rehlinger! Das Wort hat Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Bitte schön. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute im Bundesrat ein wichtiges Zeichen: Es geht um die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Tarifbindung weiter zu stärken. Im November 1918 einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf, die Arbeitsbeziehungen nach dem Prinzip der Tarifautonomie zu gestalten. Ab diesem Zeitpunkt waren die Gewerkschaften als Tarifpartner anerkannt und konnten wichtige und sinnvolle Errungenschaften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen. Heute, 100 Jahre nach dieser Einigung, wissen wir, dass die Tarifautonomie nicht nur die Beschäftigten schützt, sondern auch der Wirtschaft nützt. Das Bundesverfassungsgericht bringt es auf den Punkt – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –: Die Tarifautonomie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Aber auch die Arbeitgeberverbände bezeichnen die Tarifautonomie als Erfolgsstory für Deutschland und als tragende Säule unseres Wirtschaftssystems, der sozialen Marktwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft –, dass wir diese Erfolgsstory fortsetzen. Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren – das haben die Vorredner immer wieder deutlich gemacht – zeigen aber, dass die Tarifbindung rückläufig ist. Seit Mitte der 90er Jahre geht deutschlandweit der Anteil der Beschäftigten in branchentarifgebundenen Bereichen deutlich zurück. Dadurch können die Arbeitsbedingungen in einer Branche sehr heterogen ausgestaltet sein und sind es oftmals auch. Durch eine höhere Tarifbindung sind einheitlichere, oftmals auch bessere Löhne und Arbeitsbedingungen möglich. Lassen Sie mich das am Beispiel des Urlaubsgelds einmal deutlich machen: Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der H a n s - B ö c k l e r - Stiftung hat vor kurzem mitgeteilt, dass 69 Prozent der Beschäftigten, die in einem Unternehmen arbeiten, das tarifgebunden ist, Urlaubsgeld erhalten. Hingegen erhalten nur 36 Prozent Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Tarifverträge und Tarifbindung sorgen also für gleiche oder bessere Arbeitsbedingungen und für größere rechtliche Verbindlichkeit. Daher müssen wir gemeinsam mit den Tarifpartnern prüfen, wie wir die tarifliche Ordnung wieder stärken können. Dabei können und müssen wir die vorhandenen Erkenntnisse – insbesondere der Tarifregister des Bundes und der Länder – einbeziehen. Es kann dabei um Gesetzesänderungen gehen; es kann aber auch sein, dass wir die Praxis ändern müssen. Ziel muss es jedenfalls sein, Vorschläge zur Stärkung der Tarifautonomie vorzulegen und da, wo es erforderlich ist, konkrete Gesetzentwürfe einzubringen. Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurden ja bereits die Anforderungen an eine Allgemeinverbindlicherklärung verändert. Aber es hat sich gezeigt, dass das nicht reicht. Denn das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung muss auch de facto angewendet werden. Nur dann ist es ein wirksames Instrument, um den Geltungsbereich von Tarifverträgen auszuweiten. Deswegen ist es richtig zu prüfen, wie das Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung weiter verbessert werden kann, welche gesetzlichen Klarstellungen in diesem Bereich erforderlich sind, damit AVEs zum Einsatz kommen. Dabei wird es wichtig sein, dass wir unser Handeln auf verlässliche Erkenntnisse stützen können. Bisher ist die Datenlage jedoch eher dürftig. Von daher müssen wir Möglichkeiten erörtern, die Datenlage weiter auszubauen, beispielsweise mit Hilfe der Tarifregister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass wir heute dieses deutliche Signal setzen. Ich glaube auch, dass das von uns erwartet wird. Denn eine funktionierende Tarifpartnerschaft ist unverzichtbar für gute Arbeit und gute Löhne. Und eine gerechte Entlohnung ist die beste Vorsorge gegen Altersarmut und für ein gutes Leben auch im Alter. Wir bringen mit der Entschließung gemeinsam zum Ausdruck, dass wir uns für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch im Interesse der Wirtschaft einsetzen. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau Staatsministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür, die Entschließung entsprechend zu fassen? – Auch das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 5/20191 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 5 bis 10, 19 bis 22, 24, 26 und 29 bis 32. Wer den Empfehlungen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 215/19) 1 Anlage 4 Es liegen keine Wortmeldungen vor. Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung zu entscheiden. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat, wie soeben beschlossen, eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BA- föGÄndG) (Drucksache 216/19, zu Drucksache 216/19) Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) abgegeben. Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die vom Kulturausschuss empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Buchstaben a und c gemeinsam! – Mehrheit. Buchstaben b und e gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Drucksache 217/19) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor von Herrn Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz und Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein. Es beginnt Herr Staatsminister Mertin. Bitte sehr. Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen 2 Anlage 5 heute über die Anpassung der Vergütung für Vormünder und Betreuer. Wir tun gut daran, hier eine Anpassung der Vergütung vorzunehmen. Das war immer ein Anliegen auch der Länder; denn wir alle sind der Überzeugung, dass die Betreuerinnen und Betreuer einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, sei es ehrenamtlich oder als Berufsbetreuer oder in einem Betreuungsverein. Dabei sind die Betreuungsvereine jedenfalls für uns in Rheinland-Pfalz eine sehr besondere Einrichtung, weil sie die ehrenamtlichen Betreuer in vielfältiger Weise unterstützen, weshalb wir sie ja auch sehr intensiv fördern – so intensiv, dass uns der Rechnungshof immer vorhält, wir stünden an der Spitze der Bundesländer und sollten uns das überlegen. Das wollen wir aber nicht, weil wir diese Arbeit für wichtig halten. Insofern sind wir froh, dass wir heute ein Gesetz beschließen, mit dem wir die Vergütung anpassen können. Im Rahmen der Beratungen im Bundestag hat man bedauert, dass eine Initiative aus dem Jahre 2017 nicht zum Zuge gekommen ist, sondern an den 16 Ländern, die den Bundesrat bilden, gescheitert ist. Da ich damals die Ehre und das Vergnügen hatte, den Vorsitz in der Justizministerkonferenz zu haben, will ich gerne darlegen, wieso sie gescheitert ist. Damals hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der in keiner Weise mit den Justizministern der Länder abgestimmt war. Unsere Interessen waren nirgendwo berücksichtigt worden, weshalb wir immer interveniert und gesagt haben, dass das Gesetz hier nur dann zustimmungsfähig ist, wenn unsere Interessen mit berücksichtigt werden. Dies ist in dem neuen Gesetzentwurf in erkennbarer Weise geschehen. Wir haben das System, das ursprünglich nach Stundensätzen verfuhr, aufgegeben. Zukünftig werden wir Pauschalen haben. Es sind Ansätze einer Qualitätsverbesserung da, so dass, verglichen mit dem Entwurf des Jahres 2017, durchaus eine Verbesserung eingetreten ist. Es ist klar, dass nicht alles berücksichtigt worden ist, was wir Länder wollten. Wenn Sie nur die Stellungnahme im ersten Durchgang des Bundesrates sehen, ist, soweit ich es überschauen kann, nichts berücksichtigt worden. Aber vorher konnten wir uns ja einbringen, und da ist einiges berücksichtigt worden. Dass noch einiges zu tun ist, sieht man auch am Plenarantrag des Landes Brandenburg, dem ich auch zustimmen kann. Insofern tun wir, denke ich, gut daran abzuwägen, ob das, was noch fehlt, ein Grund ist, nicht zuzustimmen, oder ob nicht doch die Zeit gekommen ist, einer Anpassung der Vergütung zuzustimmen. Das Land Rheinland- Pfalz ist der Auffassung, dass wir jetzt zustimmen sollen und zustimmen werden. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht daran arbeiten werden, dass die Punkte, die bisher vom Bundestag und von der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden, in zukünftigen Gesetzentwürfen berücksichtigt werden. Für heute meine ich aber, dass die Berufsbetreuerinnen und die Vereinsbetreuer es verdienen, dass wir die Erhöhung heute beschließen. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Staatsminister Mertin! Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack. Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur Betreuervergütung, einer Diskussion, die ich sowohl als Bundestagsabgeordnete wie auch als Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein intensiv mit geführt und vielleicht auch ein klein bisschen vorangetrieben habe. Dass wir heute der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung der Betreuervergütung zustimmen werden, ist das Ergebnis teilweise zäher, aber fachlich immer hervorragend begleiteter Verhandlungen zwischen der Bundesjustizministerin und den Landesjustizverwaltungen. Und, meine Damen und Herren, das Ergebnis kann sich sehen lassen: Erstens. Wir erhöhen die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent. Damit verbessern wir die Einkommenssituation der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, aber auch der Betreuungsvereine. Durch die deutliche Steigerung des abrechenbaren Zeitaufwands setzen wir ein starkes Zeichen für eine Erhöhung der Qualität der rechtlichen Betreuung im Interesse der betroffenen Menschen. Zweitens. Wir sichern nachhaltig die Existenz der Betreuungsvereine, da das neue Vergütungssystem die Refinanzierung ihrer Angestellten sicherstellt. Und wir greifen etwas vor: Wir haben nämlich die Tarifentwicklung bis ins Jahr 2021 einbezogen. Das entbindet uns Länder aber nicht von der Verantwortung, die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zusätzlich finanziell zu unterstützen. Das ist wichtig, um sowohl die ehrenamtliche Betreuung als auch die private Vorsorge zu stärken. Wir in Schleswig-Holstein blicken mit einigem Stolz auf unsere Vereine. Sie sind in einem starken Netzwerk verbunden und leisten vorbildliche Arbeit. Um dieses Niveau auch künftig zu wahren, planen wir für 2020 eine weitere Erhöhung unserer Querschnittsförderung um circa 10 Prozent. Drittens. Die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer orientiert sich zukünftig an einer vergleichbaren Tätigkeit im öffentlichen Dienst und dem einschlägigen Tarifvertrag. So erreichen wir, dass die Vergütung auf eine objektivierbare Grundlage gestellt wird. Viertens. Allein in Schleswig-Holstein rechnen wir durch die anstehende Vergütungserhöhung mit jährlichen Mehrkosten von circa 6 Millionen Euro. Aber das Geld ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute. Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung. Zudem sorgt die Evaluierungsklausel bis zum Jahr 2025 für Planungssicherheit in den Landeshaushalten. Fünftens. Der „Heimbegriff“ wird modernisiert. Einhergehend mit den gesellschaftlichen Zielen von Teilhabe und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderungen hat sich eine Vielzahl ambulant betreuter Wohnformen herausgebildet. Es ist überfällig, dass wir auch im Vergütungsrecht dieser Ausdifferenzierung der Betreuungsangebote Rechnung tragen. Meine Damen und Herren, dieses Ergebnis war nur möglich, weil Bund und Länder im Vorfeld des Gesetzentwurfs eng zusammengearbeitet haben. Mehrfach habe ich mich bei der Bundesjustizministerin persönlich für die nun in Gesetz gegossenen Eckpunkte eingesetzt. Mehrfach war das Thema – wir haben es eben gehört – Gegenstand von Besprechungen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. Dies zeigt: Wenn der Bund Gesetze macht, die von den Ländern zu bezahlen sind, tut der Bund gut daran, die Länder frühzeitig einzubinden. Nicht umsonst habe ich schon im Bundestag mal das Bild von einem „Vertrag zu Lasten Dritter“ gebraucht. Bei gutem Zusammenspiel sichert sich der Bund zugleich den Sachverstand und die Expertise der Länder. Dieses Gesetzgebungsvorhaben wäre ohne die Vorarbeit zahlreicher Fachleute in den Ministerien nicht möglich gewesen. Mir liegt das Betreuungswesen sehr am Herzen. In den vergangenen Jahren habe ich mir von der Komplexität der Tätigkeit von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern vor Ort ein umfassendes Bild gemacht. Ich bin der Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit entsprechend bezahlt werden muss. Dafür sorgen wir. Meine Damen und Herren, der Schlusspunkt in der Vergütungsdebatte ist nicht das Ende der Strukturdebatte. Hier liegt noch einige Arbeit vor uns. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers darf immer nur Ultima Ratio sein. Das Forschungsvorhaben des BMJV zum Erforderlichkeitsgrundsatz hat uns gezeigt, dass es Potenziale gibt, unnötige rechtliche Betreuungen zu vermeiden. Diesem auch verfassungsrechtlichen Gebot nachzukommen ist unsere gemeinsame Verantwortung. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack! Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage zunächst, wer dem Gesetz entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht. Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die von Brandenburg beantragte Entschließung abzustimmen. Wer für den Landesantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 577/18) Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit. Wer den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fassung einzubringen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Minister Stefan Ludwig (Brandenburg) zum Beauftragten bestellt. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/19) Auch dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 34 und 37 auf: TOP 34 34. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 248/19) in Verbindung mit 37. Entschließung des Bundesrates zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 264/19) Uns liegen Wortmeldungen vor. Als Erste bitte ich Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen, das Wort zu ergreifen. Bitte sehr. Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp zwei Monaten hat mein Kollege Minister Biesenbach an dieser Stelle aufgezeigt, dass die Digitalisierung nicht nur große Chancen für technische Innovationen, wirtschaftlichen Fortschritt und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet; das wissen wir alle. Aber es gibt eben auch eine Kehrseite, und sie heißt, dass zugleich Kriminellen ein neues, weites Betätigungsfeld geboten wird. Ich erinnere nur an Themen, die uns schon in den vergangenen Monaten immer wieder beschäftigt haben: „Datenleaks“, die vielfältigen Angriffe mit Schadsoftware auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen und Behörden. Hierauf müssen wir zum Schutz der Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft, der staatlichen Institutionen und vor allem zum Schutz der immer stärker digital vernetzten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes als Gesetzgeber reagieren. Selbstverständlich kann diese Reaktion aber nur mit Augenmaß erfolgen. Die ohne Zweifel erforderliche grundlegende Reform der Cyberdelikte und der zugehörigen Strafverfolgungsmaßnahmen muss – das möchte ich noch einmal betonen – sowohl dem rechtsstaatlichen Strafverfolgungsanspruch als auch den Bedürfnissen der Praxis und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht werden. Also keine einfache Aufgabe, die vor uns steht! Die Notwendigkeit, diese Erfordernisse miteinander in einen stimmigen und ausgewogenen Einklang zu bringen und so den nicht mehr ausreichenden strafrechtlichen Schutz digitaler Daten und informationstechnischer Systeme auf eine zukunftsfeste, den Besonderheiten der digitalen Welt entsprechende Grundlage zu stellen, sind Motivation und Leitlinie des Gesetzentwurfs, den wir heute vorstellen. Dem geltenden Recht fehlt derzeit weitgehend die Möglichkeit, auf schwerwiegende Taten aus dem Bereich der Cyberkriminalität strafrechtlich durch eine effektive Aufklärung der Taten und eine tat- und schuldangemessene Bestrafung reagieren zu können. Diese Schutzlücken wollen wir durch die Schaffung von spezifischen Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen schließen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Spionieren zwei oder mehr „Hacker“, die sich unter anderem zu diesem Zwecke zusammengefunden haben, besonders gesicherte Datensysteme eines fremden Unternehmens aus und verkaufen sie die dadurch erlangten Datenbestände an Konkurrenzunternehmen, kann das zu einem existenzgefährdenden Schaden und nicht zuletzt zur Gefährdung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen führen. Die gesetzliche Strafandrohung für eine solche folgenschwere Tat bewegt sich derzeit in einem offensichtlich nicht schuldangemessenen Rahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch die „Datenhändler“, die etwa die ausspionierten Datenbestände in Kenntnis der Vortat in Bereicherungsabsicht erwerben, wären zurzeit nur mit einer geringen, wenig abschreckenden Strafandrohung konfrontiert. Nach unserem Entwurf dagegen sähen sich die Täter des Beispielfalls mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren konfrontiert. Wenn wir dies umsetzen könnten, wäre das ein deutlicher Schritt nach vorne. Wir senden damit eine unmissverständliche Botschaft des Rechtsstaats an diejenigen, die sich bislang die unangemessene strafrechtliche Bagatellisierung der Computer- und Datendelikte für kriminelle Zwecke zunutze gemacht haben. In unserem Entwurf haben wir nur solche Taten mit einer erhöhten Strafandrohung versehen, die durch ihre banden- oder gewerbsmäßige Begehung eine typisierte hohe kriminelle Energie beziehungsweise ein hohes Schadens- oder Gefahrenpotenzial aufweisen. Auf eine Anhebung der Strafrahmen der Grunddelikte haben wir bewusst verzichtet. Dies trägt nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Es berücksichtigt auch die Besonderheiten der digitalen Welt. Beispielsweise ist die Hemmschwelle für die Begehung von Cyberdelikten „vom Wohnzimmer aus“ deutlich geringer als für Taten in der analogen Welt, bei denen der Täter dem Opfer vielfach unmittelbar gegenübertritt. Überdies vermeiden wir dadurch „Systembrüche“ zu den Strafandrohungen für vergleichbare „analoge Delikte“. Unser Entwurf verzichtet zudem darauf, den Versuch eines Datendelikts unter Strafe zu stellen. IT-Systeme sind stetig vielzähligen gescheiterten Zugangsversuchen ausgesetzt. Fachleute bezeichnen das – dieser Begriff war mir neu – als „Grundrauschen des Internets“. Die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit würde zu einer hohen Belastung der dem Legalitätsprinzip verpflichteten Strafverfolgungsbehörden mit Verfahren gegen Unbekannt ohne nennenswerte Erfolgsaussichten der Tataufklärung führen. Wir würden unseren Rechtsstaat halb lahmlegen, wenn wir so verführen. Augenmaß und Berücksichtigung der Bedürfnisse der Praxis bedeuten, dass unser Entwurf bei der Formulierung der Regelbeispiele und Qualifikationen die Einhaltung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots sicherstellt. So ist ein gegen eine kritische Infrastruktur gerichtetes Datendelikt nur dann mit einer erhöhten Strafandrohung belegt, wenn damit die in der Rechtspraxis einfach zu bestimmende Gefahr von nachteiligen Folgen für diese Infrastruktur, etwa für deren Verfügbarkeit oder Vertraulichkeit, verbunden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Reform nur der materiellen Computer- und Datendelikte ganz ohne strafprozessuale Flankierung wäre letztlich reine Symbolpolitik und liefe ins Leere. Es gilt, die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Daher werbe ich um Unterstützung unseres Entwurfs. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Heinen-Esser! Das Wort hat Herr Senator Dr. Steffen aus Hamburg. Dr. Till Steffen (Hamburg): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unsere Welt verändert sich mit hoher Geschwindigkeit. Die Digitalisierung ist zentrales Element dieser Entwicklung. Sie eröffnet uns viele Chancen, sie bietet ganz viele Freiheiten, unsere Umwelt positiv mitzugestalten. Leider drohen für diese neu gewonnenen Freiheiten auch Gefahren aus verschiedenen Richtungen. Einerseits werden die Möglichkeiten der digitalen Welt von Kriminellen missbraucht, die ohne Rücksicht auf Dritte ihren eigenen Vorteil suchen und teilweise sogar darauf abzielen, Einzelnen oder sogar großen Teilen der Zivilgesellschaft Schaden zuzufügen. Es ist eine wichtige Aufgabe des Staates, solche Angriffe zu verhindern. Die wichtigste Rolle spielen hier präventive Maßnahmen, die unbedingt ausgebaut werden müssen. Aber auch das Strafrecht ist gefordert, wenn es um besonders sozialschädliche Verhaltensweisen geht. Andererseits ist aber auch die unkontrollierte Ausweitung des Strafrechts und der hieran anknüpfenden Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft gefährlich. Je weiter das Strafrecht gefasst wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass auch gesellschaftlich begrüßenswertes oder geduldetes Verhalten ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät. Eine von Angst getriebene Überregulierung des digitalen Raums führt aus meiner Sicht aber nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu einer ebenfalls angstgetriebenen digitalen Kultur, die uns der hinzugewonnenen Freiheiten berauben würde. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier auf besonders maßvolle Weise einen Mittelweg einzuschlagen, um Sicherheit zu gewährleisten, ohne die Freiheit übermäßig zu beschränken. Nicht zuletzt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die unser Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz eingerichtet hatte, haben gezeigt, dass das geltende Recht dieser Aufgabe nicht gerecht wird. Es besteht große Übereinstimmung, dass etwas getan werden muss. Insoweit begrüße ich ausdrücklich das Engagement des Landes Nordrhein-Westfalen – herzliche Grüße an meinen Kollegen Peter Biesenbach, auf den diese Initiative maßgeblich zurückgeht! – und bedanke mich für die Einbringung des Gesetzesantrags zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität. Auf den ersten Blick erscheinen die dort vorgeschlagenen Änderungen des Strafrechts maßvoll. Im Gegensatz zu anderen Vorschlägen auf dem Gebiet der Cyberkriminalität wird auch nicht aus dem Blick verloren, dass das Strafrecht als „schärfstes Schwert des Rechtsstaats“ nur als Ultima Ratio, also als allerletztes Mittel des Rechtsgüterschutzes eingesetzt werden darf. Dennoch halte ich den Ansatz, lediglich punktuelle Änderungen an den bestehenden Regelungen des Computerstrafrechts vorzunehmen, langfristig nicht für zielführend. Das Computerstrafrecht stammt weit überwiegend noch aus dem analogen Zeitalter. Viele Normen sind in hektischer Reaktion auf einzelne Kriminalitätsphänomene entstanden. Häufig fehlte zum Zeitpunkt des Erlasses noch der technische und kriminologische Weitblick, um Normen zu formulieren, die alle relevanten Konstellationen nachhaltig erfassen, ohne harmlose Fallgestaltungen zu kriminalisieren. Das bestehende Recht ist unsystematisch und weist neben Strafbarkeitslücken auch Bereiche auf, die deutlich überkriminalisiert sind. Meine Damen und Herren, es ist nicht sinnvoll, Ausbesserungen an einem Regelungsgebäude vorzunehmen, bei dem schon das Fundament instabil ist. Vielmehr ist es notwendig, das Computerstrafrecht grundlegend zu reformieren. Die Stückwerk-Gesetzgebung auf dem Gebiet des Computerstrafrechts muss ein Ende haben. Bei der notwendigen Reform dürfen sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Unbedachte Schnellschüsse müssen vermieden werden. Zunächst sollte die Frage gestellt werden, welche konkreten Rechtsgüter wir in welchem Maße schützen wollen. Die bestehenden Regelungen bleiben zum Teil schon in diesem Punkt unklar. In einem nächsten Schritt muss die derzeitige Rechtslage umfassend evaluiert werden, um endlich belastbare Informationen zur praktischen Relevanz der jeweiligen Normen zu erlangen. Bislang gibt es keine solche Datengrundlage; bei jeder Änderung des bestehenden Rechts fischt der Gesetzgeber im Trüben. Beispiel ist die Datenhehlerei nach § 202d des Strafgesetzbuchs. Ziel der Einführung im Jahre 2016 war es, eine angebliche Strafbarkeitslücke zu schließen. Tatsächlich hat es im Jahre 2017 bundesweit nur eine einzige Verurteilung wegen Datenhehlerei gegeben. Erst in einem dritten Schritt ist das Strafrecht auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse systematisch anzupassen und gegebenenfalls grundlegend umzustrukturieren. All dies ist Aufgabe der Bundesregierung. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag fordern wir diese daher auf, eine Reformkommission einzusetzen, die nicht nur aus Mitgliedern der Landesjustizverwaltungen bestehen, sondern interdisziplinär besetzt sein soll. Nur so können die mannigfaltigen technischen, ethischen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen umfassend bearbeitet und bewertet werden. Ich freue mich auf die Beratung. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Dr. Steffen! Ein weiterer Redebeitrag kommt von Herrn Staatsminister Eisenreich aus Bayern. Bitte sehr. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bedrohung durch Cyberkriminalität ist massiv, und sie wächst weiter. Die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft ist groß. Betroffen sind längst nicht mehr nur Unternehmen oder Privatpersonen, sondern auch kritische Infrastrukturen wie Strom- und Wasserversorgung oder auch Krankenhäuser. Ich habe es vor einigen Wochen ausgeführt: Cybercrime hat das Potenzial, die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft zu gefährden. Das Strafrecht, das wir haben, ist veraltet. Deswegen ist es an der Zeit zu handeln. Den Entschließungsantrag aus Hamburg lehnen wir ab. Die Zeit für Arbeitsgruppen oder Kommissionen haben wir nicht. Für den Bereich des Strafrechts brauchen wir sie auch nicht; denn die Reformkommission, die Hamburg vom Bundesministerium der Justiz einfordern will, hat es schon gegeben: Auf Initiative der Länder hat die Arbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ getagt und Vorschläge für eine Verschärfung des Cyberstrafrechts entwickelt. Es ist an der Zeit, die Vorschläge umzusetzen, nicht nur darauf zu warten, dass etwas passiert. Bayern hat basierend auf den Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe vor wenigen Wochen, am 9. April, einen Gesetzesantrag zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität in den Bundesrat eingebracht. Dass nun auch Nordrhein-Westfalen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für eine zeitnahe Korrektur des geltenden Rechts eintritt, begrüße ich sehr, dass von unserem Antrag viel abgeschrieben worden ist, begrüße ich auch. Es gibt aber auch einzelne Unterschiede, die ich anmerken möchte: Der Entwurf von Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel keine Anpassung der Strafrahmen der Grundtatbestände der Datendelikte. Für uns ist das allerdings ein zentrales Anliegen, weil wir die Strafrahmen der Straftatbestände der digitalen Welt an die Strafrahmen der Tatbestände der analogen Welt anpassen wollen. Unser Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt genauso sicher sind und sich genauso sicher fühlen wie in der analogen Welt. Es gibt darüber hinaus keine Versuchsstrafbarkeit bei den Grunddelikten. Das heißt, wer an guten Sicherheitsvorkehrungen scheitert, geht straflos aus. Das kann aus unserer Sicht nicht sein. Ein Punkt, an dem wir öfter auseinanderliegen, ist das Thema digitale Ermittlungsbefugnisse. Sie sind in dem Entwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir sind der Meinung, dass die Strafverfolgungsbehörden in der digitalen Welt auch ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse brauchen. Die beste materielle Rechtslage nützt nichts ohne gute Ermittlungsbefugnisse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern begrüßt es, dass Nordrhein-Westfalen wie wir eine Reform der Cyberdelikte will und dabei wie von uns vorgeschlagen auf Regelbeispiele und Qualifikationen setzt. Die Abweichungen überzeugen uns nicht. Da besteht aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf. Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Eisenreich! Wir sind damit am Ende der Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage unter Punkt 34 dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Die Vorlage unter Punkt 37 weise ich dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35: TOP 35 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 265/19) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Gemkow. Bitte sehr. Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr habe ich die sächsische Initiative zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten vorgestellt. Das Ziel des Gesetzentwurfs war eine gerechtere Bestrafung von Tätern, die im Rausch schwerste Straftaten begehen, wegen ihrer Schuldunfähigkeit für diese Straftaten aber nicht bestraft werden können. Insbesondere die angestrebte Änderung des Vollrauschtatbestandes des § 323 des Strafgesetzbuches war auf Kritik gestoßen, und so fand die Initiative damals keine Mehrheit in diesem Haus. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich) Die Ziele sind aus meiner Sicht aber immer noch richtig. Alkohol und andere Rauschmittel sind und bleiben – unabhängig von ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung auf die Konsumenten – Risikofaktoren für die Begehung von Straftaten. Sie setzen die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herab. Ich wende mich heute erneut an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Ihnen noch einmal die Notwendigkeit von Veränderungen im Strafgesetzbuch vor Augen zu führen. Die derzeitige Rechtslage ist unbefriedigend. Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass bei der Strafzumessung für Straftaten unter Rauschmitteleinfluss von der Möglichkeit der Strafmilderung sehr großzügig Gebrauch gemacht wird. Beim sogenannten Vollrausch nach § 323a des Strafgesetzbuches wird die bestehende Strafrahmenobergrenze von fünf Jahren Freiheitsstrafe dem Gebot des gerechten Strafens oftmals nicht gerecht. Das erweckt insgesamt den Eindruck, Alkohol- und Rauschmittelkonsum führten in der Regel zu milderen Strafen. Das wiederum sendet ein verheerendes Signal an potenzielle Straftäter. Der Freistaat Sachsen hat deshalb erneut einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss angemessener zu ahnden. Wir haben dabei die damalige Kritik an der beabsichtigen Änderung des § 323a des Strafgesetzbuches aufgenommen und verfolgen in diesem Bereich jetzt einen anderen Ansatz. Für den Tatbestand des Vollrausches sieht der Entwurf nun in den Fällen, in denen für die Rauschtat eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren angedroht wird, einen erhöhten Strafrahmen von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor. Auf diese Weise wird der Schwere der konkreten Rauschtat stärkeres Gewicht verliehen, um in Einzelfällen, namentlich bei Rauschtaten, die objektiv schwerstes Unrecht darstellen, eine gerechtere Bestrafung zu ermöglichen. Dies wird in vielen Fällen mit einer Strafverschärfung verbunden sein. Insbesondere wenn ein Täter im Vollrausch einen Menschen vorsätzlich tötet, könnte er so künftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren – bis zu zehn Jahren – verurteilt werden. Außerdem stellt der Gesetzentwurf auch weiterhin klar, dass ein Täter, der sich in vorwerfbarer Weise in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht, in aller Regel keine Strafmilderung zu erwarten hat. Um Wertungswidersprüche zu vermeiden, ist auch weiterhin eine Strafverschärfung bei der fahrlässigen Tötung in Fällen der Leichtfertigkeit vorgesehen. Mit diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir sicherstellen, dass rauschbedingte Straftaten zu einer angemessenen Strafe führen. Tätern wird so signalisiert, dass sie nicht mit einer Strafmilderung rechnen können. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41: TOP 41 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 269/19) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Gemkow aus Sachsen. Sebastian Gemkow (Sachsen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch das ein ganz wichtiges Thema: Die friedliche Revolution liegt fast 30 Jahre zurück. Seitdem hat der Gesetzgeber große Anstrengungen unternommen, das Unrecht aus 40 Jahren DDR-Vergangenheit auszugleichen und aufzufangen. Auch wenn wir das Unrecht damit nicht ungeschehen machen konnten, haben wir die Geschichte aufgearbeitet, die Opfer rehabilitiert und mit Entschädigungen zumindest zu einem gewissen materiellen Ausgleich beigetragen. Und trotzdem ist es auch nach 30 Jahren zu früh, dass wir uns zurücklehnen und es einfach der Zeit überlassen, verbliebene Wunden zu heilen. Ein besonders dunkles Kapitel deutscher Geschichte können wir so jedenfalls noch nicht schließen: In der Zeit der DDR hat das herrschende Regime immer wieder Eltern, die die ideologische Ausrichtung des Regimes nicht teilten, die Kinder entzogen und es ihren treuen Anhängern ermöglicht, diese Kinder zu adoptieren. Anlass konnte eine Republikflucht sein oder eine Lebensweise, die als nicht konform mit der sozialistischen Idee klassifiziert wurde. Manchmal konnte schon das Stellen eines Ausreiseantrags einen ausreichenden Grund bilden, um die Kinder aus den Familien zu nehmen und den Eltern den Kontakt zu den Kindern zu verbieten. Die staatlichen Stellen haben die betroffenen Eltern bei der Entscheidung über die Adoption dann schlicht übergangen. Weigerten sich die Eltern, einer Adoption zuzustimmen, wurde die Zustimmung von den staatlichen Stellen einfach ersetzt. Der Gesetzgeber hat dieses Unrecht nach der Wiedervereinigung zwar erkannt und eine Möglichkeit geschaffen, diese Adoptionen gerichtlich überprüfen zu lassen. Heute müssen wir aber erkennen, dass die damals vorgesehene Frist von gerade einmal drei Jahren nicht ausgereicht hat. Die leiblichen Eltern kannten die Annehmenden und ihren Wohnsitz nicht. Teilweise waren sie auch über das Kind und die Verhältnisse gar nicht weiter informiert worden. Anträge der Betroffenen auf Einsicht in die Adoptionsakten scheiterten daran, dass sich die Jugendämter auf das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot des Adoptionsrechts berufen konnten, weil eine entsprechende Ausnahmeregelung für die Fälle der politisch motivierten Adoptionen in der DDR nicht geschaffen wurde. Damit musste für die betroffenen Eltern nach 1993 auch jeder Versuch fehlschlagen, Einsicht in die Unterlagen ohne Zustimmung der Kinder und der Annehmenden zu erhalten. Ohne Einsicht in die Unterlagen aber konnten die betroffenen Eltern auch unrichtige Darstellungen in den Akten nicht entkräften, um so etwa eine Versöhnung mit ihren Kindern zu erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle Ihnen deshalb den Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen in der festen Überzeugung vor, dass wir das schnell ändern müssen. Wir brauchen das mit dem Entwurf normierte Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für diejenigen, deren Kinder ohne oder gegen ihren Willen in der DDR adoptiert wurden. Den Betroffenen ist nicht Recht getan, hier zunächst die Ergebnisse von Forschungsvorhaben abzuwarten und anschließend lange darüber zu diskutieren. Selbstverständlich verdienen auch die tatsächlich gelebten, bestehenden Familienstrukturen Schutz. Wir wollen deshalb nicht die Statusentscheidungen rückgängig machen. Auch soll die Kontaktanbahnung behutsam, mit Rücksicht auf die Belange und Interessen der Kinder und auch der Annehmenden erfolgen. Deswegen sollen die in der Kontaktanbahnung erfahrenen Adoptionsvermittlungsstellen nicht nur über die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte entscheiden, sondern auch den Kontakt zwischen leiblichen Eltern, Kindern und Annehmenden herstellen und begleiten. Ich werbe um Ihre Unterstützung, damit unser Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag schnell eingebracht werden kann. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Familie und Senioren – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: TOP 13 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 247/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren – Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin – (Drucksache 213/19) Dem Antrag ist auch Schleswig-Holstein beigetreten. Ich rufe Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein- Westfalen auf. Sie haben das Wort. Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen unterstützt den Entschließungsantrag zur Verbesserung des Tierschutzes bei langen Transporten von Nutztieren. Bei Langzeit-Tiertransporten in Drittländer sind Tierschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Denn Tiertransporte – insbesondere auf langen Transportrouten und in Staaten außerhalb der Europäischen Union – sind für die Tiere stets mit enormen Belastungen verbunden. In dieser Einschätzung sind sich, glaube ich, alle einig: Behörden, Tierschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger. Wo immer es hier Spielräume gibt, die man im praktischen Tierschutzvollzug gestalten kann, müssen sie im Sinne des Tierschutzes genutzt werden. Lange Tiertransporte in Drittstaaten können aufgrund des europäischen und nationalen Rechts derzeit nicht generell untersagt werden. Umso mehr sehe ich es als unsere Aufgabe an, zumindest die Belastungen der Tiere bei solchen Langstreckentransporten auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Das kann den zuständigen Veterinärämtern aber nur gelingen, wenn sie schon vor der Abfertigung über valide Informationen zur geplanten Route und die Verhältnisse auch außerhalb der EU verfügen: Welche Temperaturen erwarten die Tiere auf dem Transport? Bestehen genügend Versorgungsstationen? Gibt es Notfallpläne? Diese und mehr Fragen stellen sich den zuständigen Behörden vor einer Abfertigung langer Tiertransporte. Unser Ziel muss es sein, unseren Veterinärbehörden eine Abfertigung auf solider Erkenntnislage zu tierschutzrelevanten Verhältnissen auf den außereuropäischen Transportrouten zu ermöglichen. Dabei sind wir auf die Hilfe des Bundes und der Europäischen Union angewiesen. Wie diese Hilfe konkret aussehen könnte, macht der Entschließungsantrag deutlich: Wir brauchen einen Zugriff der Veterinärverwaltung auf Informationen zu Tiertransportrouten in Drittstaaten,·ein europaweit gültiges Verzeichnis über Infrastrukturen zur Versorgung von Tieren auf diesen Transportrouten, verstärkte europäische Kontrollen an Grenzkontrollstellen und an Versorgungsstationen in Drittländern. Darüber hinaus sollte die Europäische Union bei bilateralen Handels- oder Veterinärabkommen mit Drittstaaten auf verpflichtende Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an den Tierschutz hinwirken, ein EU-einheitliches Datenformat für eine einfache Auswertung der Transportdaten festlegen und schließlich nähere Erläuterungen zu tiertransportrechtlich relevanten Temperaturtoleranzen herausgeben. Eigentlich sollten all diese Aspekte auf europäischer Ebene in eine Änderung der Tierschutztransportverordnung einfließen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Menschen in der Europäischen Union, bei uns zu Hause, immer mehr für Tierschutz einsetzen und diese Transportfragen vor Augen haben, wäre die EU-Kommission gut beraten, hier initiativ zu werden. Unsere Vorstellungen von tierschutzgerechten und streng kontrollierten Tiertransporten wurden mit denen der anderen Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf der kürzlich durchgeführten Agrarministerkonferenz in Landau in der Pfalz diskutiert. Letztlich sind die Ergebnisse in den umfangreichen Entschließungsantrag geflossen, den wir heute beschließen können. Ich bin sehr froh, dass sich die Länder und der Bund in dieser Frage im Grundsatz jedenfalls einig sind. Ich sehe es als sehr wichtigen Punkt an, dass es mittel- bis langfristiges Ziel sein sollte, auf lange Beförderungen von Tieren zu Lande oder zu Wasser in Drittländer weitestgehend zu verzichten. Hier muss geprüft werden, ob nicht anhand von Samen, Eizellen oder Embryonen Zuchten in den Drittländern nachhaltig aufgebaut werden können, die diese Transporte verhindern. Für uns in Nordrhein-Westfalen gilt: Wir setzen uns nachdrücklich für die klare und strikte Durchsetzung von Tierschutzanforderungen ein. Wir haben Anfang dieses Jahres die zuständigen Behörden angewiesen, Tiertransporte in Drittstaaten nur dann abzufertigen, wenn zuvor validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem müssen bei uns die Transporteure den Behörden vor Beginn des Transports einen Echtzeitzugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge gewähren. Die heutige Entschließung des Bundesrates setzt ein weiteres Signal für mehr Tierschutz beim Transport und wird hoffentlich auch in Brüssel zu erhöhter Aufmerksamkeit und Sensibilität und auch zu Verbesserungen für die Tiere führen. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Entschließungsantrag zu. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit können wir zur Abstimmung kommen. Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen entfällt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg – (Drucksache 206/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Ich beginne mit dem Landesantrag in Drucksache 206/2/19. Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 206/3/19? – 35 Stimmen; Mehrheit. Bitte noch Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 206/4/19! – Minderheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung, wie soeben festgelegt, zu fassen? – Minderheit. Wer stimmt nun dafür, die Entschließung, wie vom Gesundheitsausschuss empfohlen, unverändert zu fassen? – Auch das ist eine Minderheit. Die Entschließung ist somit n i c h t gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 42: TOP 42 Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 271/19) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin Schreyer aus Bayern vor. Kerstin Schreyer (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minijob ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument am Arbeitsmarkt. Das gilt sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten. Mir ist es wichtig zu betonen: Die Tätigkeit in Minijobs entspricht ausdrücklich dem Wunsch der Beschäftigten. Es sind oft Studenten, Rentnerinnen und Rentner, die diese Arbeitsform mit dem Zeit- und Verdienstumfang nutzen wollen. Einig sind wir alle uns, denke ich, darin, dass geringfügige Beschäftigung mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der allgemeinen Lohnsteigerung kombiniert sein muss. Wir alle sind froh, dass die Tarifentwicklung der letzten Jahre positiv war; die Löhne sind konstant 1 Anlage 6 erhöht worden. Gerade der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits zweimal erhöht, er wird im Januar 2020 wieder erhöht. Das bedeutet, dass wir die Minijobs entsprechend anpassen müssen. Die gestiegenen Löhne müssen sich dort wiederfinden. Die Verdienstgrenze bedeutet, dass immer weniger Arbeitsstunden geleistet werden können. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Wir wollen, dass die Arbeitszeit beibehalten werden kann. Wie Sie wissen, wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse letztes Mal vor über sechs Jahren – 2013 – auf 450 Euro angepasst. Deswegen ist es an der Zeit, die Verdienstobergrenze erneut anzupassen. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass es hier nicht um eine Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gehen soll. Es geht schlichtweg darum, eine Anpassung vorzunehmen. Bezugsgrößen werden in vielen Bereichen, zum Beispiel in der Sozialversicherung, regelmäßig und systemgerecht angepasst. Deswegen ist es wichtig, bei den Beteiligten entsprechend anpassen zu können. Wenn wir auf den Arbeitsmarkt schauen, haben wi

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