Protokoll der 978. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 978. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 978
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
978. Sitzung
Berlin, Freitag, den 7. Juni 2019
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217, 223
1. Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-
Prospektverordnung und zur Änderung von
Finanzmarktgesetzen (Drucksache 214/19, zu
Drucksache 214/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
2. Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 215/19) 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
3. Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(26. BAföGÄndG) – gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – (Drucksache 216/19, zu
Drucksache 216/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 255*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
4. Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung (Drucksache 217/19) 233
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 233
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
5. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2017/1371 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 5. Juli 2017 über die
strafrechtliche Bekämpfung von gegen die
finanziellen Interessen der Union
gerichtetem Betrug (Drucksache 218/19) . . . . . . . . 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
6. Gesetz zur Stärkung der Rechte von
Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von
Freiheitsentziehungen (Drucksache 219/19) . . . 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
7. Gesetz zur Änderung des
Fahrlehrergesetzes (Drucksache 220/19) . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
8. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach
§ 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes
zum Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Verordnung des Rates über
Maßnahmen betreffend die Ausführung und die
Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der
Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit
dem Austritt des Vereinigten Königreiches
aus der Union (Brexit EU-Haushalt
Durchführungs- und Finanzierungsgesetz –
BrexitHHG) (Drucksache 222/19) . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
9. Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22.
Oktober 2015 zum Übereinkommen des
Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des
Terrorismus (Drucksache 223/19) . . . . . . . 233
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
10. Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober
2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und
6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
(Drucksache 224/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
11. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Genossenschaften – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 577/18) . . . . . . 235
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Minister Stefan
Ludwig (Brandenburg) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 235
12. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des beschleunigten Verfahrens in
Strafsachen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/19) 235
Beschluss: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
13. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere und anderer zur Erzeugung
tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer
Haltung (Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) – gemäß Artikel
80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
247/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
Beschluss: Überweisung an den Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 240
14. Entschließung des Bundesrates
„Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem
benennen, Strategie entwickeln,
Gestaltungswillen bezeugen“ – Antrag der Länder
Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin,
Hamburg – (Drucksache 212/19) . . . . . . . . . 228
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 228
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 231
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 233
15. Entschließung des Bundesrates zu langen
Transporten von Nutztieren – Antrag der
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin,
Schleswig-Holstein – (Drucksache 213/19) . 240
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 241
16. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der Patientenorientierung – Antrag
der Länder Brandenburg, Berlin und
Hamburg – (Drucksache 206/19) . . . . . . . . . . . . 242
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 255*
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Neunten und des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
(Drucksache 196/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften über die außergerichtliche
Streitbeilegung in Verbrauchersachen und
zur Änderung weiterer Gesetze – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
197/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 246
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 247
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
19. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und der
Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 364/18, Drucksache
583/18, Drucksache 174/19) . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 254*
20. Verordnung zur Bestimmung der
Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und
in der Alterssicherung der Landwirte und zur
Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2019
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2019
– RWBestV 2019) (Drucksache 202/19) . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
21. Fünfundzwanzigste Verordnung zur
Anpassung des Bemessungsbetrages und von
Geldleistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (25. KOV-Anpassungsverordnung
2019 – 25. KOV-AnpV 2019) (Drucksache
203/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
22. Einundfünfzigste Verordnung über das
anzurechnende Einkommen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (51.
Anrechnungsverordnung – 51. AnrV) (Drucksache 198/19) . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
23. Verordnung zur Neuordnung des Rechts über
die Sicherheitsstufen und
Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in
gentechnischen Anlagen (Drucksache 137/19) 248
Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 256*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
24. Sechzigste Verordnung zur Durchführung
des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 190/19) . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
25. Verordnung zur Einführung der Verordnung
über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen-
und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur
Änderung der Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen (Drucksache
181/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 249
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
26. Vierte Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung (Drucksache 182/19) . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255*
27. Verordnung zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-
Infrastruktur in Deutschland (Drucksache
138/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 223
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 225
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 227, 253*
Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 253*
Lorenz Caffier (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 253*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
28. Verordnung zur Einführung einer Verordnung
über das Bewacherregister und zur
Änderung der Bewachungsverordnung
(Drucksache 191/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
29. Verordnung zur Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen der Staatlichen
Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das
Bestehen der Abschluss- und
Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache
192/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
30. Verordnung zur Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für
das Holz und Elfenbein verarbeitende
Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über
das Bestehen der Gesellenprüfung in
Ausbildungsberufen (Drucksache 193/19) . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
31. Verordnung zur Gleichstellung von
Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule
Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche
Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über
das Bestehen der Abschluss- und
Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Drucksache
194/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254*
32. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen
Überwachung der Einhaltung von
Hygienevorschriften für Lebensmittel und zum
Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine
gute Verfahrenspraxis (Drucksache 183/19) . . . 233
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 255*
33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung zwecks Anerkennung der
Gemeinnützigkeit von Journalismus –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 266/19) . . . . . 217
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 217
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
34. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes –
Gesetz zur effektiveren Verfolgung der
Computerkriminalität – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 248/19)
in Verbindung mit
37. Entschließung des Bundesrates zur
grundlegenden Reform des Computerstrafrechts
– Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
264/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 237
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 238
Mitteilung zu 34 und 37: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 238
35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 265/19) . . . . . . . . . . . . . 238
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 239
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
36. Entschließung des Bundesrates:
Verbesserung des Risikomanagements in land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben durch
Anpassung der Versicherungssteuer und
Förderung der Mehrgefahrenversicherung –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 263/19) . . . 250
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
38. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz
in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes
und effizientes System der Abgaben und
Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 47/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 218
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 219
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 220
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
39. Entschließung des Bundesrates zur
Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren
Bauens und Wohnens im geplanten
Gebäudeenergiegesetz – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 249/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 250
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
40. Verordnung zur Neuregelung der
zahnärztlichen Ausbildung – Geschäftsordnungsantrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 592/17) 250
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 256*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 269/19) 239
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 239
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
42. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung
der Verdienstgrenze bei geringfügiger
Beschäftigung (Minijobs) – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 271/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 242
Kerstin Schreyer (Bayern) . . . . . . . . . 242
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
43. Entschließung des Bundesrates zur
Unterstützung der Landwirte im Bereich
Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für
landwirtschaftliche Unternehmen gegen
witterungsbedingte Risiken – Antrag der
Länder Bayern, Baden-Württemberg und
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 272/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 243
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 243
Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 245
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 251
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
– zeitweise –
Amtierender Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
B e r l i n :
Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Bettina Martin, Ministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
978. Sitzung
Berlin, den 7. Juni 2019
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 978. Sitzung des Bundesrates.
Gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung werden
Veränderungen in der Mitgliedschaft in unserer
Sitzung bekanntgegeben:
Aus der Landesregierung von Mecklenburg-
Vorpommern und damit aus dem Bundesrat
ausgeschieden sind am 30. April 2019 Herr Minister Mathias
B r o d k o r b und am 21. Mai 2019 Frau Ministerin
Birgit H e s s e .
Am 28. Mai 2019 hat die Landesregierung von
Mecklenburg-Vorpommern Frau Ministerin Bettina
M a r t i n zum ordentlichen Mitglied und Herrn
Minister Reinhard M e y e r zum stellvertretenden Mitglied
des Bundesrates bestellt.
Zur neuen Bevollmächtigten von Mecklenburg-
Vorpommern wurde am 4. Juni 2019 Frau
Staatssekretärin Dr. Antje D r a h e i m ernannt.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern. Frau Ministerin Martin danken wir sehr herzlich für
ihr bisheriges Engagement im Ständigen Beirat und
wünschen ihr viel Glück für ihre neue Funktion als
Bildungsministerin. Zugleich freuen wir uns auf die
Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und
Kollegen.
(Beifall)
Und nun zur Tagesordnung der heutigen Sitzung. Sie
liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 43 Punkten vor. Zur
Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte
33, 38 und 27 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach
TOP 12 werden die verbundenen Punkte 34 und 37 und
anschließend die Punkte 35 und 41 – in dieser
Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 16 werden die Punkte 42 und
43 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33:
TOP 33
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung zwecks Anerkennung der
Gemeinnützigkeit von Journalismus – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 266/19)
Hierzu liegt die Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Laschet aus Nordrhein-Westfalen vor.
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Guten
Morgen, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Gemeinnützigkeit von Journalismus“ klingt so, als
müsse jetzt der ganze Journalismus gemeinnützig werden.
Das ist nicht die Absicht des Antrags, den wir heute
vorlegen. Sondern: Die gemeinnützigen Journalisten, die
tätig sind, brauchen nach Auffassung des Landes
Nordrhein-Westfalen eine bessere Rechtsgrundlage. Deshalb
bringen wir diesen Antrag hier heute ein.
Wir merken überall, dass Meinungs- und
Pressefreiheit ein Lebenselement der Demokratie ist, dass aber
gleichzeitig Meinungs- und Pressefreiheit überall unter
Druck ist.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Dr. Reiner Haseloff)
Vor wenigen Tagen hatten wir in Bonn das Global
Media Forum der Deutschen Welle mit 2.000
Journalisten aus der ganzen Welt. Normalerweise saßen auf der
einen Seite die Europäer und erklärten dem Rest der
Welt, wie man denn eine freie und demokratische Presse
aufbaut, was man dazu braucht. Und in diesem Jahr
musste man – zum ersten Mal, zum zweiten Mal, zum
dritten Mal; jedenfalls mit zunehmender Tendenz –
feststellen, dass auch wir Europäer, auch Mitgliedstaaten der
Europäischen Union erinnert werden müssen, was
Pressefreiheit bedeutet.
Insofern ist das Thema „freie Presse, freies Wort“ eine
ganz wichtige Frage. Wir erleben in unserem eigenen
Land, in Deutschland, dass auch der
Qualitätsjournalismus unter finanziellen Zwängen steht, dass globale
Medienkonzerne auch die Presse in Deutschland unter
Druck setzen, dass guter Lokaljournalismus heute häufig
unter Druck steht. Deshalb wollen wir Formen des
gemeinnützigen Journalismus stärken.
Wir sind der Auffassung, dass kommerzieller
Journalismus bei uns gute Rahmenbedingungen vorfinden muss.
Wir haben einen Rundfunk, der öffentlich-rechtlich und
privat ist. Wir haben eine Medienlandschaft bei den
Zeitungen, die privat ist. Aber wir haben auch Institutionen,
die staatsfern in neuen Formen von Medien versuchen,
journalistischen Kriterien gerecht zu werden.
Das, was wir hier anregen, soll nur für die gelten, die
gemeinnützig sind, die den Pressekodex der deutschen
Medien einhalten und die sich der Beschwerdeordnung
des Deutschen Presserats verpflichten. Ich möchte einmal
aus der Ziffer 1 des Pressekodex zitieren:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der
Menschenwürde und die wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der
Presse.
Das machen einzelne gemeinnützige Institutionen heute
schon; ich nenne das Recherchenetzwerk CORRECTIV.
Sie haben heute schon gemeinnützige Regeln, aber unter
Interpretation anderer Vorschriften der Abgabenordnung.
Bei CORRECTIV ist es beispielsweise der verankerte
Förderzweck Volksbildung. Das ist nach unserer
Auffassung auf Dauer nicht rechtssicher.
Wir brauchen deshalb eine Präzisierung in der
Abgabenordnung, die auch den ausdrücklichen Förderzweck
Journalismus vorsieht. Das ist kein Eingriff in den
Wettbewerb; denn die, die gemeinnützig sind, sollen
Journalismus eben nicht mit Gewinnstreben betreiben, sondern
unter gemeinnützigen Aspekten.
Der digitale Wandel wird uns in nächster Zeit noch
vieles abverlangen. Meine große Sorge ist, dass
insbesondere der Lokaljournalismus leiden könnte und am
Ende keine tragfähigen Modelle seiner Arbeit mehr hat.
Wenn deshalb zu dem, was im Netz ohnehin schon
stattfindet, gemeinnützig orientierter Journalismus eine gute
Rechtsgrundlage hat, kann das auch die Meinungsfreiheit
und die Demokratie in unserem Land stärken.
Insofern hoffe ich auf gute Beratung in den
Ausschüssen.
Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff:
Herzlichen Dank, Kollege Laschet!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend –
dem Ausschuss für Kulturfragen und dem
Wirtschaftsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der
Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes
System der Abgaben und Umlagen im
Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-
Holstein – (Drucksache 47/19)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erster
spricht zu uns Herr Ministerpräsident Günther aus
Schleswig-Holstein.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine
Damen und Herren! Im Pariser Klimaabkommen hat die
Staatengemeinschaft ein gemeinsames Ziel formuliert:
Der globale Temperaturanstieg soll auf unter 2 Grad
begrenzt werden, wenn möglich sogar auf unter 1,5 Grad.
Klar ist: Dafür muss der Ausstoß klimaschädlicher
Gase in den nächsten Jahrzehnten rapide sinken,
insbesondere von CO2, und zwar weltweit. Jeder muss also
seinen Beitrag leisten.
Deutschland hat das Potenzial, dabei eine zentrale
Rolle zu spielen und den globalen Klimaschutz entscheidend
voranzubringen: wenn wir Lösungen entwickeln, die
fossile und nukleare Energieträger mittelfristig ersetzen,
wenn wir zeigen, dass klimafreundliche Energie
verlässlich und bezahlbar ist, und das im großen Maßstab. Die
Voraussetzungen dafür haben wir. Es gibt den
gesellschaftlichen Willen zu mehr Klimaschutz, wir haben die
wirtschaftliche Stärke, um neue Technologien zu
entwickeln, und wir haben bereits heute viel Know-how im
Energiebereich.
Allerdings nutzen wir diese guten Voraussetzungen
noch nicht genügend, weil wir zum Teil falsche Anreize
setzen für den Klimaschutz und für Innovationen. Es ist
wie bei hoffnungsvollen Nachwuchssportlern: Talent ist
wichtig, quasi die Voraussetzung. Die richtige Förderung
und Wettkampfpraxis sind aber unersetzlich, um wirklich
gut zu werden. Und daran fehlt es uns zurzeit noch ein
wenig.
In Deutschland steigt der Anteil sauberer Energie. Seit
2004 hat er sich beim gesamten Energieverbrauch fast
verdreifacht. Das liegt aber hauptsächlich am Strom. Im
Wärme- und Verkehrssektor wachsen die Erneuerbaren
nicht oder nur sehr langsam: in sieben Jahren im
Wärmesektor nur um 1 Prozent, im Verkehrssektor quasi gar
nicht.
Was wir deshalb dringend brauchen, ist ein neues,
effizienteres System der Abgaben und Umlagen im
Energiebereich. Wir brauchen ein System, das ein
Zusammenwachsen der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr
möglich macht – mit einem gerechten Wettbewerb
zwischen fossilen und regenerativen Energien, ohne
Verzerrungen bei den Preisen aufgrund staatlich induzierter
Preisbestandteile.
Auch müssen wir zwischen EEG-gefördertem Strom
und nicht EEG-gefördertem Strom differenzieren. Für
erneuerbar produzierten Strom, für den keine EEG-
Vergütung beansprucht wird, fällt die volle EEG-Umlage
an. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wir brauchen ein System, das Innovationen fördert
und unseren Zielen im Klimaschutz dient – mit
einheitlichen Preisen für CO2 in allen Sektoren, um so Anreize
für Innovationen und emissionsärmere Technologien zu
schaffen.
Ein einheitlicher Preis in Europa oder auch darüber
hinaus wäre natürlich sinnvoll und wünschenswert.
Die zusätzlichen Einnahmen müssen wir nutzen, um
die EEG-Umlage zu senken. Eine Reform der
Energiebesteuerung muss sozialverträglich sein, muss das Ziel
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick haben und
muss gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland garantieren. Eine Energiewende auf Kosten
unseres Wohlstands würde wohl kaum zum Nachahmen
ermutigen.
Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf,
gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zu erarbeiten,
wie so ein System aussehen kann. Wir wollen damit nicht
nur dem Klima helfen, sondern wir wollen auch für den
Industriestandort Deutschland ein zentrales Zukunftsfeld
erschließen. Eine Reform ist also auch industriepolitisch
nötig. Für die globale Aufgabe Klimaschutz kann
Deutschland einen richtungsweisenden Impuls geben.
Die Voraussetzungen dafür haben wir.
Und wer noch daran zweifelt, dass ein gemeinsames
weltweites Vorgehen überhaupt denkbar ist, dem würde
ich entgegnen: Das ist in der Vergangenheit bereits
gelungen: Ende der 80er Jahre mit dem Montreal-
Protokoll. Darin haben die Staaten beschlossen, den
Ausstoß von FCKW und weiteren Stoffen in die Atmosphäre
zu beenden. Mit Erfolg: Die Ozonlöcher sind heute
bereits messbar kleiner.
Gemeinsames Handeln kann funktionieren. Das haben
unsere Vorgänger bewiesen. Jetzt liegt es an uns, das
auch zu beweisen. Gehen wir es an!
Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff:
Herzlichen Dank, Kollege Günther!
Als Nächster spricht zu uns Ministerpräsident Weil
aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit werden wir jeden
Tag daran erinnert, dass Klimawandel eine absolut
vordringliche Aufgabe unserer Zeit ist, dass Klimaschutz
eine vordringliche politische Aufgabe ist, und zwar nicht
in irgendeiner fernen Zukunft, sondern jetzt.
( V o r s i t z : Präsident Daniel Günther)
Insbesondere die großen „Fridays for Future“-
Demonstrationen haben gezeigt, dass es ein
ausgesprochen hohes Problembewusstsein in der jüngeren
Generation gibt. Und wer wollte es ihr verdenken! Ich muss
sagen: Für einen Angehörigen einer älteren Generation
– und damit bin ich, glaube ich, Teil der überragenden
Mehrheit in dieser Runde – ist es schon schmerzlich,
wenn man akzeptieren muss: Der Kern der Kritik dieser
Demonstrationen ist berechtigt. Jetzt verändern sich
Lebensbedingungen, die das Leben künftiger
Generationen prägen werden, und wir können nicht behaupten,
dass wir derzeit alles tun, was getan werden muss.
Das wird sich ändern müssen. Es handelt sich dabei
um ein großes, sehr ambitioniertes, sehr schwieriges
Umbauprogramm für unsere ganze Gesellschaft. Auch
das muss gesagt werden: Die Komplexität dieser Aufgabe
wird in vielen Bereichen immer wieder unterschätzt.
Nein, es ist richtig schwierig.
Eine CO2-Bepreisung ist dabei keine Wunderwaffe.
Aber ich bin mir sicher: Eine CO2-Bepreisung muss ein
notwendiges Element einer solchen Gesamtplanung sein.
Warum? Es ist unstreitig so: CO2 löst hohe Kosten aus.
Das wissen wir alle sehr genau. Es gibt aber nach wie vor
große gesellschaftliche Bereiche, in denen diese Kosten
nicht in Rechnung gestellt werden: der Verkehrssektor,
der Bausektor und manches mehr.
Dann ist es ganz sicher so – Kollege Günther hat mit
Recht darauf hingewiesen –, dass falsche Anreize gesetzt
werden, indem ausgerechnet die klimafreundlichste Form
der Energieerzeugung einzig und allein mit den Kosten
der Energiewende belastet wird, während die eher
klimaschädlichen Formen und Energieträger davon unbehelligt
bleiben. Das ist kontraproduktiv. Wir leben in einem
marktwirtschaftlichen System. In einem solchen System
sollen richtige Anreize eben auch über den Preis gesetzt
werden. Das ist, soweit ich es erkennen kann, inzwischen
einhellige Auffassung der Experten, insbesondere in der
Wirtschaftswissenschaft.
Das ist auch nichts, was nur in Deutschland diskutiert
wird. Im Gegenteil! Wir müssen feststellen: Es gibt in
vielen unserer Nachbarländer schon heute Beispiele
dafür, wie CO2-Bepreisung tatsächlich stattfinden kann.
Also: Vom Grundsatz her habe ich keinen Zweifel, wir
werden diesen Weg gehen müssen.
Das beantwortet allerdings noch nicht die Frage, wie
dieser Weg aussehen wird. Da fangen nämlich die
Schwierigkeiten eigentlich erst an. Eines sollte unter uns
übereinstimmend sein: Es wird keine Steuer sein können,
die am Ende des Tages vor allen Dingen die Staatskasse
auffüllen soll, sondern sie verfolgt in erster Linie den
Zweck, Anreize für ein anderes Verhalten zu setzen. Ein
warnendes Beispiel ist in dieser Hinsicht Frankreich.
Eine falsch konzipierte CO2-Steuer hat dort zur
Gelbwesten-Bewegung geführt. Diese Fehler sollten wir tunlichst
vermeiden.
Ein zweiter Gesichtspunkt: Eine CO2-Steuer muss in
jedem Fall sozialverträglich sein. Auch diejenigen, die es
schwerer haben, müssen dabei mitgehen können. Wir
brauchen nämlich auch deren Zustimmung. Klimaschutz
braucht Zustimmung. Ich habe dafür ein klassisches
Beispiel:
Niedersachsen ist ein Flächenland. Viele Menschen
bei uns wohnen auf dem Lande. Sie haben in nicht
wenigen Fällen ein kleines Einkommen, fahren mit einem
älteren Auto jeden Tag zu ihrem Arbeitsplatz und haben
in ihrem Haus eine Ölheizung. Das ist für mich eigentlich
der Testfall, an dem zu klären ist: Können wir ein System
finden, in dem auch solche Menschen guten Gewissens
mitgehen können, in dem wir sie auf den Weg in eine
wesentlich umweltgerechtere Gesellschaft mitnehmen
können?
Ein dritter Prüfstein ist natürlich die Frage der
Wettbewerbsfähigkeit. Es ist ja niemandem damit gedient,
wenn in Deutschland wirtschaftliche Aktivitäten nicht
mehr wettbewerbsfähig sind, sehr wohl aber ähnliche
Produkte aus dem Ausland, wo sie unter erheblich
umweltschädlicheren Bedingungen hergestellt werden.
Carbon Leakage kann nicht unser Ziel sein. Deswegen
muss eine Beantwortung der Frage, wie wir CO2
bepreisen, am Ende des Tages auch diesen Gesichtspunkt mit
einbeziehen.
Das gilt letztlich auch für den Punkt: Wie soll denn
eine solche Preisgestaltung stattfinden: über eine Steuer,
über eine Abgabe, über die Einbeziehung in den
europäischen Zertifikatehandel? Ich würde sagen, dass am Ende
schlichtweg das nützlichste Instrument dasjenige ist, das
gewählt werden soll, und Dogmatismus in dieser Hinsicht
falsch ist.
Kurz gesagt: Ja, CO2 braucht einen Preis. Und ja, wir
brauchen auch zügige Entscheidungen. Ich begrüße es
sehr, dass die Bundesregierung jetzt ein Klimakabinett
eingerichtet hat unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin.
Das ist zwingend notwendig. Ich finde es gut, dass man
sich dort noch vor der Sommerpause mit exakt der Frage
auseinandersetzen will, die Gegenstand dieses Antrages
ist. Insofern gibt der Antrag einen guten Anstoß.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass am
Ende ein System herauskommt, das wesentlich bessere
Beiträge für den Umweltschutz leistet und gleichzeitig
dazu beiträgt, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt
erhalten bleibt! – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Minister Untersteller aus Baden-Württemberg das Wort.
Franz Untersteller (Baden-Württemberg): Verehrter
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich,
dass sich der Bundesrat mit dem Entschließungsantrag
von Schleswig-Holstein in die nach meiner Meinung
überfällige Debatte über eine CO2-Bepreisung in
Deutschland einbringt.
Die vergangenen Wahlen, aber auch „Fridays for
Future“ – wir haben es eben gehört – haben gezeigt, dass
die Menschen wirksame Maßnahmen gegen den
Klimawandel einfordern. Die CO2-Bepreisung ist eine solche
wirksame Maßnahme.
Die derzeit geltenden Abgaben und Umlagen im
Energiebereich setzen keinen ausreichenden Anreiz für CO2-
Einsparungen, sondern stehen dem Ziel, die
Energiewende in allen Sektoren – sprich: auch im Wärme- und im
Verkehrssektor – umzusetzen, diametral entgegen.
Im jetzigen System finanziert der Stromsektor durch
die Abgaben und Umlagen einen großen Teil der Kosten
der Energiewende. Fossile Energieträger außerhalb des
ETS-Regimes unterliegen dagegen kaum
beziehungsweise wesentlich geringeren Belastungen. Das führt zu
Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem – wir haben es
bereits gehört – dank wachsendem Erneuerbaren-Anteil
im Stromsektor immer CO2-freier werdenden Strom
einerseits und den fossilen Energieträgern im Wärme-
und Verkehrssektor andererseits. Dies bedeutet letztlich
ein Hemmnis für etwas, was wir alle wollen, nämlich die
Sektorkopplung zwischen Strom- und Wärmesektor und
die Sektorkopplung zwischen Strom- und
Verkehrssektor. Nur wenn es uns auch gelingt, sauberen Strom in
diese anderen Sektoren zu bringen, wird die
Energiewende und damit der Klimaschutz erfolgreich sein können.
Meine Damen und Herren, ich bin durchaus einig mit
denjenigen, die davor warnen – Herr Ministerpräsident
Weil hat es eben angesprochen –, auf das heutige
Abgabensystem einfach so noch zusätzliche CO2-Abgaben
draufzusatteln. Frankreich ist hier ein Beispiel, das wir
im Blick haben sollten, was passieren kann.
Mein Ansatz ist ein anderer. Die Einnahmen aus einer
CO2-Bepreisung sollten wir zur Reduzierung von
Abgaben und Umlagen verwenden, die heute auf dem
Strompreis liegen. Konkret habe ich vorgeschlagen, die EEG-
Umlage abzuschaffen und die Stromsteuer auf ein
Minimum zu reduzieren, soweit dies europarechtlich möglich
ist. Wenn Sie das zusammenrechnen und den
Mehrwertsteueranteil dazurechnen, heißt das für einen privaten
Haushalt eine Reduktion von plus/minus 10 Cent.
Mit diesem Vorschlag würde sich der Strompreis um
10 Cent für einen Haushalt, wie gesagt, reduzieren. Für
die Industrie würde er sich entsprechend reduzieren. Die
Schere zwischen energieintensiven Unternehmen und
nicht energieintensiven Unternehmen würde mal wieder
zusammengehen. Für eine vierköpfige Familie bedeutet
dieser Vorschlag eine Reduzierung der Stromkosten um
im Schnitt 400 bis 450 Euro. Strombasierte Alternativen
zu fossilen Energieträgern im Wärme- und
Verkehrssektor würden damit deutlich attraktiver.
Dazu kommt, dass die Abschaffung der EEG-Umlage
ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau wäre. Das halte
ich gerade im Energiesektor für dringend erforderlich.
Wir benötigen für einen solchen Vorschlag natürlich
eine Gegenfinanzierung. Wenn man es so nimmt, wie ich
es dargestellt habe, reden wir über eine Größenordnung
von plus/minus 34, 35 Milliarden Euro. Die Einführung
eines sektorübergreifenden CO2-Preises kann diese
Entlastungen der Stromkosten gegenfinanzieren und würde
Deutschland zudem helfen, mit marktwirtschaftlichen
Signalen seine Klimaziele zu erreichen.
Selbstverständlich – das will ich auch sagen – gibt es
auch andere Vorschläge für eine aufkommensneutrale,
sozial- und wirtschaftsverträgliche Bepreisung von CO2.
Letztendlich möchte ich mich für mein Modell nicht
übermäßig verkämpfen, auch wenn ich es für einen guten
Ansatz halte. Allen Modellen für eine CO2-Bepreisung ist
aber gemein, dass sie bei der so dringend benötigten
relevanten Lenkungswirkung hin zu mehr Klimaschutz
insbesondere in den Bereichen Verkehr und Wärme
ansetzen. Ihnen allen gemein ist auch, dass sie Innovationen
anreizen und den Wirtschaftsstandort zukunftsfest
machen. Nicht zuletzt ist ihnen gemein, dass wir endlich
vorankommen, anstatt wie im Grunde genommen seit der
COP 21 in Paris Ende 2015 weiter auf der Stelle zu
treten.
Lassen Sie uns also den heutigen Tag einmal mehr
zum Anlass nehmen, endlich über das Wie der
Umsetzung zu debattieren, als weiter so zu tun, als gäbe es eine
Alternative zu diesem Instrument!
Die Einführung einer CO2-Bepreisung muss
selbstverständlich – das hat Herr Ministerpräsident Weil, aber
auch Herr Ministerpräsident Günther angesprochen –
durch sozialpolitische Instrumente ergänzt werden, um
unzumutbare Mehrbelastungen im unteren
Einkommensbereich zu vermeiden. Jede neue Regelung kann durchaus
ungewollte Härten nach sich ziehen. Auch deshalb
müssen wir schnell im Grundsatz entscheiden, um dann mit
ausreichend Zeit kluge Lösungen zu diskutieren, um
solche Verwerfungen, soweit es geht, zu vermeiden.
Ebenso müssten Kompensationsmaßnahmen für
Unternehmen mit hohen Prozesswärmekosten, die im
internationalen Wettbewerb stehen, diskutiert werden.
Auch hierfür braucht es ausreichend Zeit. Aber auch
hierfür gibt es durchaus positive Beispiele, dass es gehen
kann. Wir haben das im EEG nicht anders gemacht,
indem wir nämlich energieintensive Unternehmen
herausgenommen und damit die Möglichkeit geschaffen
haben, dass sie im internationalen Wettbewerb weiterhin
konkurrenzfähig sind. Ich denke, auch hier könnten wir
eine Regelung finden, die es ermöglicht, dass unsere
Unternehmen gegenüber Unternehmen in den
Nachbarländern beziehungsweise im globalen Maßstab keinen
Nachteil haben.
Neben einer solchen sektorübergreifenden CO2-
Bepreisung im Nicht-ETS-Bereich, wie ich es eben
dargelegt habe, wird derzeit die Ausweitung des EU-
Emissionshandels auf den Verkehrs- und Wärmesektor
diskutiert. Aus meiner Sicht erhalten wir damit aber
weder rechtzeitig noch in einem ausreichenden Maße die
benötigte Lenkungswirkung in Richtung CO2-Reduktion.
Denn: Die vierte Handelsperiode für den europäischen
Emissionshandel ist ausverhandelt. Sie beginnt 2021.
Eine Änderung, die meines Wissens nur mit Zustimmung
aller anderen EU-Mitgliedstaaten möglich wäre, kann
dann erst zur nächsten Handelsperiode, also 2031,
vorgenommen werden.
Jetzt ist es aber so. Wir müssen jetzt handeln. Jetzt und
in den kommenden Jahren verfehlen wir die von Brüssel
im Rahmen von Effort Sharing Regulation vorgegebenen
Vorgaben. Deswegen ist das meines Erachtens keine
Lösung.
Zudem – das möchte ich an dieser Stelle auch noch
sagen; da bin ich ein wenig anderer Meinung als
Ministerpräsident Weil – reagieren die verschiedenen Sektoren,
zum Beispiel der Kraftwerkssektor und der
Verkehrssektor, völlig unterschiedlich auf einen einheitlichen CO2-
Preis. Während zum Beispiel ein Preis von 35 Euro pro
Tonne CO2 im Kraftwerkssektor dafür sorgt, dass sich die
Einsatzreihenfolge der Kraftwerke komplett verschiebt,
entfaltet der gleiche Preis im Verkehrssektor so gut wie
keine Lenkungswirkung; denn er hat zur Folge, dass
lediglich ein paar Cent draufkommen. Sprich: Diese paar
Cent sehen Sie und ich in den Schwankungen der
Tankstellenpreise tagsüber, zwischen morgens und abends.
Das kann meines Erachtens nicht der Sinn und Zweck
sein.
Wir sollten uns deshalb in der Debatte auf eine
eigenständige CO2-Bepreisung außerhalb des europäischen
Emissionshandels konzentrieren. Dabei sollte der
Bundesrat seine wichtige Rolle in der politischen Diskussion
wahrnehmen und daran mitwirken, einen möglichst
breiten gesellschaftlichen Konsens für eine systematische
CO2-Bepreisung herbeizuführen. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Wort.
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Mitglieder des Bundesrates! Deutschland hat sich ohne Frage
viel vorgenommen:
Wir werden bis 2021 aus der Kernenergie aussteigen
und damit einen CO2-freien Energieträger verlieren.
Wir werden nach heutigem Stand in den nächsten 20
Jahren – bis 2038 – aus der Kohleenergie aussteigen und
damit einen weiteren wichtigen Energieträger verlieren.
Damit werden wir einen Großteil unserer gesamten
Stromproduktion verlieren.
Wir wollen auf der anderen Seite erneuerbare
Energien Stück für Stück aufbauen und sie zu einer
verlässlichen Säule unserer Energieversorgung machen.
Auch Energieeffizienz wird in den nächsten Jahren
eine bedeutende Rolle spielen.
Wir wollen darüber hinaus ein starkes Industrieland
mit starker Industrie und starkem Mittelstand bleiben.
Wir wollen Vorreiter sein im Bereich des
Klimaschutzes. Wir wollen diese Vorreiterrolle auch wahrnehmen,
indem wir nicht auf Technologien wie CCS setzen,
sondern, wie gesagt, auf Energieeffizienz und erneuerbare
Energien.
Jeder muss sicherlich anerkennen, dass Deutschland
hiermit eine ganz besondere Rolle in der Welt einnimmt.
Der Klimaschutz spielt dabei immer schon eine ganz
besondere Rolle. Auch hier haben wir schon viel geleistet
– das möchte ich am heutigen Tag sagen –: Deutschland
hat gemessen am Basisjahr 1990 über 30 Prozent CO2
eingespart, die Europäische Union nur 24 Prozent. Diese
Zahlen zeigen, dass wir schon viel getan haben. Allein im
letzten Jahr haben wir schon 41 Millionen Tonnen – das
sind 4,5 Prozent – eingespart. Auch das zeigt, dass wir
stetig voranschreiten.
Wir haben uns aber auch hohe nationale Ziele
vorgenommen, die über das, was die Europäische Union
fordert, noch hinausgehen. Wir passen unsere Instrumente
stetig an.
Deshalb ist es auch richtig, dass wir über die Abgaben,
Umlagen und Steuern im Energiebereich diskutieren. Vor
allem diese Abgaben und Steuern führen dazu, dass wir
in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern, heute
relativ hohe Strompreise haben. Sie führen auch dazu,
dass wir Dinge wie Sektorkopplung, was vorhin
angesprochen wurde, also den Übergang auf andere
Energiebereiche wie Wärme oder Mobilität, derzeit noch sehr
schwach auslösen. Das müssen wir in den nächsten
Jahren ändern, vorantreiben.
Deshalb ist die Abgabenreform, eine mögliche CO2-
Bepreisung sicherlich ein Instrument in der Diskussion,
die wir in den nächsten Monaten weiter führen werden.
Wir werden dann eine Entscheidung treffen müssen, wie
das Energiesystem und die Abgaben aussehen.
Einen wichtigen Beitrag wird beispielsweise das
Sondergutachten des Sachverständigenrates leisten. Auch der
wissenschaftliche Beirat des
Bundeswirtschaftsministeriums wird im Sommer ein Gutachten vorlegen. Das sind
für uns Grundlagen, um die Diskussion weiter zu führen.
Dabei wird die CO2-Bepreisung eine ganz besondere
Rolle einnehmen. Ich bin als bekennender Freund des
Marktes und eines freien Preises der Überzeugung, dass
der Preis eines Gutes ein richtiges und gutes
Steuerungsinstrument ist, um Signalwirkungen für Investitionen und
für den Markt zu liefern.
Entscheidend wird letztlich sein, dass wir ein
Gesamtpaket verabschieden, mit dem die Klimaziele erreicht
werden, aber auch die Wirtschaftlichkeit, der soziale
Ausgleich und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie,
des Mittelstandes und des Handwerks, weiterhin gewahrt
bleiben und wir den hohen Industrieanteil, den wir in
Deutschland haben, weiterhin gewährleisten können.
Den größten Beitrag zu unseren Klimazielen 2030
wird zum Beispiel der Energiesektor bringen: mit dem
Kohleausstieg einerseits und dem beschleunigten Ausbau
von erneuerbaren Energien andererseits. Mit diesen
beiden Maßnahmen und den flankierenden Maßnahmen
werden wir nach heutigem Stand die 2030-Ziele
erreichen.
Einen weiteren wichtigen Beitrag könnte der
Wärmemarkt leisten. Der Wärmemarkt ist ein großer Bereich, in
dem viel Energie verwendet wird. 40 Prozent unserer
Energie gehen in den Wärmemarkt. Hier gibt es Dinge,
die wir relativ schnell umsetzen könnten, beispielsweise
die steuerliche Abschreibung von energetischer
Gebäudesanierung, ein Thema, das schon viele Jahre offen ist.
Der Bundesrat, die Bundesregierung, aber auch der
Bundestag haben die Verpflichtung, die Klimaziele ernst zu
nehmen und Dinge umzusetzen. Hier müssen wir
wirklich gemeinsam voranschreiten. Hier können wir ganz
konkret entscheiden, dass wir relativ schnell die Dinge
vor Ort anreizen und voranbringen. Auch da müssen wir
meines Erachtens glaubwürdig bleiben.
Im vorliegenden Entschließungsantrag werden einige
Leitplanken genannt, die auch für die Bundesregierung
von zentraler Bedeutung für die kommende Diskussion
sind:
Erstens die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.
Niemandem ist geholfen, wenn eine CO2-Bepreisung zu
Produktionsverlagerungen und zum Verlust von
Arbeitsplätzen führt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu
sagen, dass auch die Industrie in den heutigen
europäischen Zertifikatehandel einbezogen ist. 45 Prozent der
Emissionen in Deutschland entfallen auf den Bereich von
Industrie und Energie und werden über den CO2-
Zertifikatehandel gesteuert. Dieses Instrument fungiert
als Mengensteuerungsinstrument. Es ist wichtig, dass wir
europäisch vorgehen und dieses Instrument nicht
zerreden, sondern darauf aufbauen.
Die Preise haben sich in den letzten Jahren positiv
entwickelt; sie sind nach oben gegangen. Sie werden jetzt
entsprechend Impulse für Investitionen auslösen. Daran
müssen wir in den nächsten Jahren festhalten. Ich glaube,
dass ein CO2-Mindestpreis keine Hilfe ist. Im Gegenteil!
Man muss offen sagen: Je günstiger der Preis für CO2 ist,
umso günstiger wird auch Klimaschutz für die Bürger.
Deshalb habe ich keine Angst vor niedrigen CO2-Preisen,
sondern glaube, dass wir hier die Mengensteuerung als
Grundlage nehmen müssen, wo wirklich CO2 eingespart
wird. Das ist ja unser Ziel, nicht etwa höhere CO2-Preise.
Zweitens ist es wichtig, dass wir ein Stück weit
aufkommensneutral bleiben. Das haben meine Vorredner
bereits gesagt. Es kann nicht darum gehen, die Bürger
mehr zu belasten, die Steuerlast zu erhöhen. Wir müssen
schauen, dass die Gesamtausgabenlast gleich bleibt. Hier
haben wir eine soziale Verantwortung.
Dritter Punkt: Sozialverträglichkeit. Bei allen
Maßnahmen, die wir diskutieren, müssen wir die
Auswirkungen auf diejenigen berücksichtigen, die in besonderem
Maße betroffen sind und vielleicht nicht so schnell
reagieren können wie andere, beispielsweise die Menschen
im ländlichen Raum, die auf eine Heizölanlage und
Benzin oder Diesel weiterhin angewiesen sind. Ich möchte
nur wenige Beispiele nennen:
Ein Eigenheimbesitzer ist bei der Neuanschaffung
einer Heizung, die bis zu 20.000 Euro kostet, immer auch
auf Anreize, auf Unterstützung angewiesen. Wir müssen
da die günstigste Technologie zum Einsatz bringen, um
schnell eine CO2-Reduktion zu erreichen.
Mieter können ihre Wohnung nicht selbst energetisch
sanieren. Sie sind darauf angewiesen, dass der Vermieter
das aktiv tut. Auch das ist sicherlich ein Thema.
Die Pendler wurden schon angesprochen. Für sie bietet
der öffentliche Nahverkehr nicht immer eine wirkliche
Alternative. Wie Herr Untersteller schon gesagt hat,
müssen wir auch hier aufpassen, dass wir Menschen nicht
über Gebühr belasten. Eine CO2-Bepreisung im Bereich
der Mobilität, die wirklich eine Steuerung bringen würde,
würde mindestens 200 Euro je Tonne ausmachen. Das
würde einen Pendler, der 50 Kilometer zu seinem
Arbeitsort fahren muss, mit bis zu 800 Euro im Jahr
belasten. Das sind Zahlen, die wir berücksichtigen
müssen. Deshalb müssen wir auch da die Ausgewogenheit
noch einmal diskutieren.
Eine Reform der Abgaben und Umlagen ist also mit
vielen Herausforderungen verbunden. Deshalb müssen
wir das gründlich und glaubhaft diskutieren, bevor wir
weitere Schritte unternehmen. Schnellschüsse werden
hier meines Erachtens nicht helfen.
Letztendlich geht es darum, dass wir die Akzeptanz
für das ganz große und für Deutschland wichtige Projekt
Energiewende und Klimaschutz behalten. Ich glaube,
dass wir hier Vorreiter sind, Vorreiter bleiben wollen und
der Welt zeigen wollen, dass es funktioniert, damit wir
auch Nachahmer finden. Es wird nur funktionieren, wenn
alle mitmachen und alle, nicht wir alleine, Klimaschutz
ernst nehmen. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Da eine sofortige
Sachentscheidung nicht beantragt ist, werden die
Ausschussberatungen fortgesetzt.
Bevor wir zu TOP 27 kommen, würde ich Ihnen einen
Vorschlag unterbreiten.
Wir hatten ja vorhin auf Wunsch von Thüringen
darüber gesprochen, TOP 14 vorzuziehen. Da wir von hier
oben erspäht haben, dass Herr Minister Laumann jetzt da
ist, haben wir zwischenzeitlich Rücksprache mit
Nordrhein-Westfalen gehalten, das vorhin widersprochen
hatte. Wir würden Ihnen vorschlagen, nach TOP 27 den
TOP 14 einzubauen. Regt sich dagegen Widerspruch? –
Das ist nicht der Fall.
Dann verfahren wir so.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Verordnung zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in
Deutschland (Drucksache 138/19)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Minister Lies aus Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem letzten
TOP, bei dem es um die Energiewende und die Frage der
CO2-Bepreisung ging, ist es nicht ganz leicht, den
Wechsel zu natürlichem oder fossilem Gas zu schaffen. Denn
für viele sind Klimaschutz und fossiles Gas eher ein
Widerspruch.
Ich glaube, dass wir zu Recht sehr konsequent
Klimaschutzziele definieren, die wir auch mit aller Konsequenz
erreichen müssen, dass wir mit der konsequenten
Entscheidung für den Ausstieg aus der Kernenergie den
richtigen Weg gehen und dass auch der Ausstieg aus der
Kohle, wie er jetzt beschlossen ist, vernünftig ist, aber
dass wir, wenn wir die Energiewende erfolgreich
vollziehen wollen, nicht nur aussteigen können, sondern auch
irgendwo einsteigen müssen, um Versorgungssicherheit
und Bezahlbarkeit zu realisieren.
Deswegen brauchen wir selbstverständlich einen
konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir
brauchen Verfahren wie Power to Gas, um auch grünen
Wasserstoff oder grünes Methan zu erzeugen.
Aber was machen wir bis dahin, wenn wir den
Ausstieg realisieren wollen? Bis dahin sind wir darauf
angewiesen, das zunächst noch fossile Gas, das wir über LNG
importieren können, als Teil eines erfolgreichen Weges
der Energiewende zu haben. Denn saubere, sichere,
bezahlbare Energieversorgung ist und bleibt eines der
wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen in unserem
Land, aber natürlich auch der Wirtschaft. Niemand kann
sich vorstellen, dass wir längere Zeit ohne genügend
Versorgung mit Wärme und Strom auskommen. Wir
haben eine stabile und hoch verfügbare
Energieversorgung. Sie wollen wir behalten. Aber wir wollen sie
umstellen und in eine CO2-freie Energieversorgung wandeln.
Dafür brauchen wir auch Gas, um daraus perspektivisch
grünes Gas zu machen.
Meine Damen und Herren, dem Gas kommt eine
zentrale Rolle im Energiemix Deutschlands zu. Die
Produktion in Deutschland, aber auch die Importe gerade aus den
Niederlanden sind zum Teil und werden in den
kommenden Jahren extrem rückläufig sein, so dass wir, wenn wir
den Weg nicht verändern, ausschließlich vom Pipelinegas
abhängig sind. Vor diesem Hintergrund muss es für uns
in Deutschland zentrales Interesse sein, die
Gasversorgung zu diversifizieren. In Europa ist man längst breit
aufgestellt. Es ist an der Zeit, auch in Deutschland eine
entsprechende Infrastruktur zu schaffen, um dann
verflüssigtes Gas mit Tankern aus anderen Ländern der Welt
hier anzulanden.
Im Übrigen sehe ich darin – das will ich immer wieder
betonen – auch eine Investition in eine
treibhausgasneutrale Zukunft unserer Energieversorgung, weil die LNG-
Tanker, die heute noch das fossile verflüssigte Erdgas an
unsere Küste bringen, morgen genauso in der Lage sein
werden, grünes verflüssigtes Gas bei uns an der Küste
anzulanden.
Auch in der Zeit dazwischen ist LNG ein starker
Partner. LNG kann in der Mobilität – gerade bei den größeren
Fahrzeugen, Schiffen, aber auch Lkws – einen
wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die CO2-Emissionen
deutlich zu senken.
Deswegen ist mit der Verordnung zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-
Infrastruktur in Deutschland, die von der
Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, schnell und
pragmatisch gehandelt worden. Ich begrüße die neue
Verordnung ausdrücklich, weil hier klare regulatorische
Rahmenbedingungen für den Anschluss der LNG-Terminals
an die deutsche Erdgasinfrastruktur gesetzt werden.
Das ebnet auch den Weg für die erforderliche LNG-
Infrastruktur in Norddeutschland. Natürlich haben wir in
Niedersachsen mit Stade und Wilhelmshaven zwei sehr
geeignete Standorte, aber der Präsident hinter mir wird
darauf verweisen, dass es auch in anderen Ländern noch
erfolgreiche Standorte gibt, die zurzeit im Wettbewerb
sind. Entscheidend ist, dass wir jetzt die
Rahmenbedingungen dafür schaffen und die Umsetzung konsequent
angehen.
Deswegen noch einmal die Bitte an den Bund, auch
die Unterstützung der Realisierung der Terminals auf den
Weg zu bringen! Der Bundesminister, Herr A l t m a i e r ,
hat angekündigt, dass er Terminals in Norddeutschland
finanziell unterstützen will. Angesichts der
Planungszeiträume, der Genehmigungs- und der Bauzeiträume, die
wir haben, ist es wichtig, dass wir die Entscheidung
möglichst noch im Laufe des ersten Halbjahres 2019
bekommen.
(Buh! von der Zuschauertribüne rechts)
Niedersachsen bietet sich mit seinen bestehenden
Häfen ideal an: energieintensive Industriestandorte,
küstennahe Untergrundspeicher, die wir dafür brauchen,
sowie unmittelbarer Zugang zum europäischen
Erdgastransportnetz. Also beste Voraussetzungen für die
Errichtung eines LNG-Terminals!
Ich bin davon überzeugt – das will ich noch einmal
sagen, auch wenn es, wie wir gerade gehört haben, auch
andere Stimmen gibt –: Wir brauchen genau diesen Weg.
Wir brauchen auch eine LNG-Infrastruktur, um die
deutsche Gasversorgung ausreichend zu diversifizieren, um
den Verkehrssektor von CO2-Emissionen weiter zu
entlasten und um die Brücke zu bauen, die wir dringend
brauchen, um den Weg zu einer völlig CO2-freien
Gasversorgung zu gehen. Denn wir dürfen zukünftig nicht
nur in Strom denken und nicht nur überlegen, was wir mit
grünem Strom realisieren; wir müssen auch deutlich
machen, was wir mit grünem Gas realisieren. Dafür
brauchen wir eine funktionsfähige und erfolgreiche
Gasinfrastruktur.
Meine Damen und Herren, für die
Versorgungssicherheit der Zukunft intensivieren wir gleichzeitig unsere
Bemühungen um grünes Gas. Warum immer dieses
„Oder“ in der Diskussion: Entweder geht das eine, oder
gar nichts geht. Warum gelingt es uns nicht zu zeigen,
dass wir mit einer Und-Lösung, also mehreren
Technologien, die wir parallel voranbringen müssen, auf dem
richtigen Weg sind? Versorgungssicherheit durch unsere
Bemühungen, grünes Gas – beispielsweise Wasserstoff
oder synthetisches Methan aus Wind- oder
Sonnenenergie – zu produzieren und zu speichern, ist der richtige
Weg. Dabei kommt den in Deutschland vorhandenen
Gasspeichern, die wir heute schon nutzen – in der
Vergangenheit zum Teil für Erdöl, zum Teil für Erdgas, aber
zukünftig ganz besonders für grünes Gas, für Wasserstoff
oder Methan –, eine besondere Bedeutung zu.
Wir haben gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-
Westfalen und Bayern einen Entschließungsantrag zur
Sicherung der Gasspeicherinfrastruktur eingebracht.
Denn in Europa – und das ist das Problem – gelten
unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen.
Gasspeicher können bei uns nicht dauerhaft wirtschaftlich
betrieben werden, wenn für das Ein- und Ausspeichern
bei konkurrierenden Speichern in angrenzenden
Nachbarländern wie Österreich oder Frankreich attraktivere
Bedingungen gelten.
Mit dem Entschließungsantrag wollen wir ein starkes
Signal an die Bundesregierung senden, hier regulatorisch
nachzubessern und das Abgaben-, Entgelte- und
Umlagensystem genauso zügig anzupassen, wie es jetzt für die
LNG-Anlagen möglich ist. In einem europäischen
Gasbinnenmarkt sollten gleiche Spielregeln herrschen für alle
Akteure und damit auch für eine systemdienliche
Nutzung von Speichern bei uns in Deutschland. Das gilt
besonders im Zusammenhang mit der für die
Energiewende essenziellen Sektorkopplung. Auch dafür müssen
wir die Gasspeicherinfrastruktur erhalten. Wir werden in
der Lage sein müssen, auch grünes Gas über längere
Zeiträume zu speichern. Deswegen ist es notwendig,
diese Erdgasspeicher, die Kavernenspeicher, dafür zu
nutzen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem
Entschließungsantrag und will noch einmal deutlich machen, dass die
Themen LNG, fossiles Gas und grünes Gas und CO2-
freie Versorgung kein Widerspruch sind, sondern ein in
sich geschlossenes System, um erfolgreich,
funktionsfähig, bezahlbar und versorgungssicher die Energiewende
in unserem Land voranzubringen. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Herr Minister Lies, Sie
haben mich völlig falsch eingeschätzt. Ich hätte mich nie
getraut, Ihnen als Präsident zu widersprechen. Deswegen
überlasse ich das Minister Buchholz aus Schleswig-
Holstein, der als Nächstes das Wort hat.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nein, ich will dem Kollegen Lies in gar nichts
widersprechen.
Auch Schleswig-Holstein begrüßt diese von der
Bundesregierung vorgelegte Verordnung, die es ermöglicht,
eine wettbewerbsfähige LNG-Importinfrastruktur an das
deutsche Gasnetz anzuschließen. Ich bin Herrn Bareiß
– Herr Staatssekretär, lassen Sie mich das sagen –
außerordentlich dankbar, dass es nach der Entscheidung der
Bundesnetzagentur im Herbst des letzten Jahres relativ
schnell und zügig ging, so dass wir dieses heute
erreichen.
Ich bin aber auch hier, um diejenigen, die es in diesem
Hause, aber auch vor der Tür und manchmal auch auf der
Tribüne – wir haben es gesehen – gibt, mitzunehmen und
davon zu überzeugen, dass dieser Weg
klimaschutztechnisch, aber auch industriepolitisch für die Bundesrepublik
Deutschland richtig ist. Wir schaffen hier nicht nur eine
Infrastruktur, sondern es ist gerade im Interesse des
Klimaschutzes, eine solche Importterminalstruktur auch
in Deutschland aufzubauen.
Wir norddeutsche Bundesländer, die mit Schifffahrt
viel zu tun haben – ob Niedersachsen, Hamburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein –,
wissen, dass die Schifffahrt 2 Prozent des weltweiten
CO2-Ausstoßes ausmacht. Diese 2 Prozent werden wir
nur dann in den Griff bekommen, wenn wir auch die
Schifffahrt auf der Welt in irgendeiner Form auf andere
Energieträger bringen. Wer heute eine
Investitionsentscheidung trifft und davon ausgeht, dass ein Schiff, das
30 Jahre lang auf See unterwegs ist, mit etwas
Regenerativem auszustatten wäre, der sollte wissen, dass wir die
Technologie dafür nicht haben.
LNG ist da die Brückentechnologie. Ich sage es ganz
deutlich: Diese Brückentechnologie ist notwendig, um
dafür zu sorgen, dass wir auch auf den Weltmeeren CO2-
ärmer unterwegs sind. Denn LNG verbrennt deutlich
sauberer als Diesel. 20 Prozent Reduktion bei den CO2-
Ausstößen, weniger Feinstaub, weniger Stickoxide – all
das ist gesagt worden.
Gleichwohl – auch das hat Herr Lies zu Recht gesagt –
ist LNG derzeit ein aus fossilen Energieträgern
gewonnener Stoff. Es ist trotzdem eine unzulässige Verkürzung
und eine unzulässige Zuspitzung, wenn in der Diskussion
oft von Importstrukturen für amerikanisches Fracking-
Gas gesprochen wird. Die Hauptexporteure von LNG
sitzen heute im Oman, in Katar und in Norwegen, nicht
in den USA.
Die Frage, wer das LNG-Importterminal betreibt, ist
übrigens nicht gleichzusetzen mit der Frage, was da
eigentlich eingekauft wird; denn der Einkäufer des Gases
ist nicht der Betreiber des Importterminals. Die großen
Energieversorger bleiben also weiterhin völlig frei, Gas
der Provenienz einzukaufen, das sie für richtig halten.
Das ist nicht die Entscheidung eines
Importterminalbetreibers.
Lassen Sie mich auch das sagen – Herr Lies hat zu
Recht darauf hingewiesen –: Wir reden heute so, als ob es
immer nur um fossiles Gas geht. In der Zukunft sollte es
uns sehr viel stärker auch darum gehen, die Strukturen zu
schaffen, um bei der Energiewende nicht nur auf
Elektroden, sondern auch auf Moleküle zu setzen. Denn wenn
wir eines Tages in der Lage sein wollen, aus grünem
Strom oder grüner Photovoltaik hergestelltes Gas – von
mir aus aus dem Süden Europas oder aus der Sahara,
woher auch immer – nach Deutschland zu importieren,
sind wir auf eine Flüssiggasimportinfrastruktur
angewiesen. Diese ist jetzt aufzubauen. Ob in Wilhelmshaven,
Stade oder doch lieber in Brunsbüttel, Herr Lies, ist mir
nicht egal; aber es ist nicht so entscheidend.
Heute werden die Voraussetzungen dafür geschaffen,
diese Brückentechnologie wirklich wettbewerbsfähig
darzustellen. Das ist richtig, und wir begrüßen
ausdrücklich diese Verordnung. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Bareiß aus
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates!
Meine Damen und Herren! Im Rahmen der
Energiewende wandelt sich die Rolle der verschiedenen
Energieträger enorm; wir haben das schon in der vorherigen
Debatte ausgeführt.
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist bis 2021
vollzogen. Wir werden auf Basis der Kohlekommission in den
nächsten 20 Jahren Stück für Stück aus der
Kohleverstromung aussteigen. Und wir werden in den nächsten
Jahren Stück für Stück erneuerbare Energien aufbauen.
Wir sind bei erneuerbaren Energien im Bereich Strom
heute schon bei 40 Prozent, ein Ziel, das wir vor ein paar
Jahren noch gar nicht hatten. Wir liegen schon weit über
dem, was wir ursprünglich einmal gedacht haben. Wir
sind also enorm schnell vorangeschritten.
Aber ich bin auch der Auffassung: Auch wenn wir
diese hohen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien
und des Ausstiegs haben und auch wenn wir schon viel
geschafft haben: Wir werden in den nächsten Jahren nicht
aus Kohle, Kernenergie und Gas aussteigen können,
sondern wir brauchen auch Energieträger, die im Mix,
gemeinsam, die CO2-freundlichste Energieversorgung
darstellen können. Deshalb werden in den nächsten
Jahren Gas und die Gasinfrastruktur eine zentral wichtige
Rolle spielen. Das wird etwas sein, was wir von der
Politik begleiten müssen. Nicht nur für Deutschland, sondern
auch für Europa spielt das eine große Rolle; denn wir
sind in einem europäischen Markt. Ich möchte erwähnen,
dass wir hier nicht alleine stehen, sondern dass wir immer
auch europäisch denken müssen.
Daher beraten wir heute über die Verordnung zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der
LNG-Infrastruktur in Deutschland. Das ist, wie schon
gesagt worden ist, ein wichtiger Beitrag, um die
Energiesicherheit auszubauen.
Wie es der Name der Verordnung besagt, wollen wir
die Rahmenbedingungen für den Aufbau der Infrastruktur
für flüssiges Erdgas Stück für Stück verbessern. Erdgas
spielt eine zentrale Rolle im deutschen Energiemix. Im
Interesse der Versorgungssicherheit, aber auch im Sinne
der Wettbewerbsfähigkeit sollen möglichst viele
verschiedene Versorgungswege und Versorgungsquellen für
Gas erschlossen werden. Dies umfasst auch und gerade
LNG, aber auch andere Bereiche; die
Pipelineinfrastruktur wird ja ebenfalls gerade ein Stück weit ausgebaut.
Auch das ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir eine
sichere Gasversorgung für Deutschland und Mitteleuropa
gewährleisten können und auch bei neuen Technologien
in anderen Bereichen – beispielsweise im Schiffsbereich
und im Bereich der Wärme; das wurde schon genannt –
schneller vorankommen, wenn es um klimafreundliche
Energieträger geht.
Zwar gibt es heute in Europa 28 LNG-Terminals, die
nur zu circa einem Drittel ausgelastet sind. Trotzdem sind
wir davon überzeugt, dass LNG aufgrund des höheren
Bedarfs in den nächsten Jahren eine größere Rolle spielt
und dass wir auch in Deutschland eine LNG-Infrastruktur
brauchen. Wie gesagt, heute sind wir noch relativ gut
aufgestellt, aber es geht darum, dass wir die Bedarfe der
nächsten Jahre entsprechend decken können.
Der Aufbau der erforderlichen LNG-Infrastruktur,
insbesondere der Bau der speziellen Importterminals, erfolgt
privatwirtschaftlich. Das ist etwas, was uns wichtig ist.
Die Standorte wurden genannt: Brunsbüttel, Stade,
Wilhelmshaven. Jeder Standort hat seine eigenen
spezifischen Bedürfnisse, auch seine eigenen Vorteile. Ich
glaube, dass wir allen Projekten sehr offen gegenüberstehen.
Und wir versuchen alles, was möglich ist, auch möglich
zu machen.
Ein Diskussionspunkt war bisher der Anschluss der
LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz – teilweise 30 bis
40 Kilometer. Bislang müssen die Anlagenbetreiber
diesen Netzanschluss selber bauen und bezahlen. Die Kosten
für die Leitungen haben die LNG-Projekte
unwirtschaftlich gemacht. Das ist ein Mangel, den wir erkannt haben
und den wir mit dieser Verordnung beseitigen wollen.
Durch die heutige Verordnung werden daher die
regulatorischen Rahmenbedingungen für die Errichtung der
LNG-Infrastruktur verbessert. Noch einmal: Es wird die
Grundlage geschaffen, dass auch privatwirtschaftliche
Investitionen möglich werden.
Die Fernleitungsnetzbetreiber werden durch eine
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung verpflichtet,
die Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem
Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das
Gasnetz anzuschließen. Die Anlagenbetreiber werden
dadurch zugleich weitgehend von den Kosten befreit.
Damit wird, wie gesagt, die Wirtschaftlichkeit
gewährleistet.
Die Kosten werden über die Netzentgelte auf alle
Netznutzer gewälzt. Damit tragen alle Netznutzer die
weitere LNG-Infrastruktur mit. Das ist fair und im Sinne
der Versorgungssicherheit notwendig.
Wir stellen mit der Verordnung zugleich sicher, dass
nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt
werden; denn der Bau der LNG-Anlage wird mit der
Errichtung des Netzanschlusses intelligent synchronisiert.
Zudem wird der Terminalbetreiber angemessen an den
Kosten beteiligt.
Damit setzt die Verordnung ein weiteres wichtiges
Zeichen, ein klares Bekenntnis zu Energiesicherheit und
Technologieoffenheit für weitere Energieträger wie Gas
in besonderer Weise.
Ich möchte betonen, was schon meine Vorredner
gesagt haben: Gas wird auch deshalb eine Rolle spielen,
weil es Stück für Stück grüner und blauer gemacht
werden kann. Mit neuen Technologien und neuen Anlagen,
beispielsweise für Biogas, aber auch für Wasserstoff,
können wir im Bereich von CO2-freundlichen Anlagen
noch einiges mehr machen.
Wir werden von Seiten der Bundesregierung in den
nächsten Monaten eine Wasserstoffstrategie vorlegen.
Auch das ist ein sehr wichtiger, zentraler Bestandteil
unserer Energiestrategie. Wir setzen auch auf den
Energieträger Wasserstoff, der in vielen Sektoren der
Mobilität, aber auch im Bereich der Wärme und
Energiegewinnung eine große Rolle spielen wird. Für die
Brennstoffzelle beispielsweise sehe ich enorme Potenziale für
Deutschland und für unsere Industrie im Mittelstand. Das
ist ein Thema, das uns hier im Haus sicherlich noch
einmal beschäftigen wird.
Die zentrale Aufgabe der Energiepolitik ist gesetzt.
Wir müssen eine Energieversorgung sicherstellen, die
umweltverträglich, klimaverträglich, aber auch
wirtschaftlich ist und die Energiesicherheit darstellt. In
diesem Sinne bildet die LNG-Infrastruktur eine
entscheidende Grundlage für eine saubere Zukunft im Bereich der
Energiegewinnung. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Ich habe den Hinweis
bekommen, dass Frau Ministerin Siegesmund aus
Thüringen das Wort wünscht.
Anja Siegesmund (Thüringen): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Spontaneität, die eben von der Tribüne in den Raum gekommen ist,
sollten wir, finde ich, nutzen, um an dieser Stelle zu
zeigen: Es ist nicht so, dass alle Länder einmütig der
Position von Ihnen, Herr Bareiß, sind.
Für das Bundesland Thüringen kann ich sagen: Wir
stimmen Ihnen zu, wenn Sie sagen: Wir brauchen eine
verlässliche, umweltverträgliche und klimaschonende
Energieinfrastruktur. In diesem Bereich aber LNG als
einen der entscheidenden Bausteine zu erwähnen, halte
ich für falsch. Ich will Ihnen auch kurz sagen, warum.
Auf der einen Seite haben wir uns in den Ländern
darauf verständigt, dass wir selbst dann, wenn es beim
Thema Fracking um Probebohrungen geht, sehr
zurückhaltend, ja sogar mit Verboten argumentieren. Wir in
Thüringen haben gerade zum Beispiel unser
Wassergesetz novelliert und das dort noch einmal festgezurrt.
Auf der anderen Seite reden wir heute über eine
Möglichkeit, Energie zu importieren, die es selbstverständlich
zulässt – das haben auch Sie ja gesagt –, Fracking-Gas zu
importieren. Ich finde, man muss die Dinge im Bundesrat
beim Namen nennen – im Übrigen auch Namen nennen
dürfen –, zumal Jugendliche auch am heutigen Freitag
ihre Position dazu deutlich machen. Es gehört zur
Glaubwürdigkeit dazu, zu sagen, dass wir da
unterschiedliche Positionen haben.
Ja, wir haben ein sehr komplexes Energiesystem. Ja,
wir befassen uns gerade mit der Frage, wie die nächste
EEG-Novelle aussieht, wie eine CO2-Bepreisung kommt
und wie entsprechende Energieinfrastruktur bereitgestellt
werden kann. Wir reden über Sektorkopplung und die
Frage: Wie transferieren wir den Anspruch, unsere
Energie umweltverträglich und klimaneutral zu generieren, in
die Bereiche Wärme und Mobilität?
Da gibt es eben große Unterschiede. Ich möchte
deswegen darauf hinweisen:
Erstens. Über diese Terminals kann unkonventionell
gefracktes Erdgas importiert werden, und das ist
problematisch.
Zweitens. Damit sind Risiken verbunden.
Drittens. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kosten
für die Infrastruktur, die jetzt gebaut wird, auf die
Netzentgelte umgelegt werden. Wir müssen deswegen den
Menschen erklären, wofür sie gebraucht wird. Mein
Votum ist, dass wir, Sie nicht aufhören zu erklären,
warum das notwendig ist, aber gleichermaßen die
Gefahren benennen. Ich finde, das gehört einfach dazu.
Thüringen wird sich zu dieser Frage zusätzlich per
Protokollerklärung im Bundesrat melden. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Dann geben Frau
Ministerin Siegesmund (Thüringen), Herr Senator
Dr. Steffen (Hamburg) und Herr Minister Caffier
(Mecklenburg-Vorpommern) je eine Erklärung zu
Protokoll1 ab.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen in Ziffer 1, der
Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
1 Anlagen 1 bis 3
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Ich beginne mit Ziffer 2, zunächst Buchstabe a. –
Mehrheit.
Nun Buchstabe b! – Mehrheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 2 Buchstabe e. – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe h! –
Mehrheit.
Bitte Ihr Votum für den Rest der Ziffer 2! – Mehrheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 3. Wer ist dafür? –
Mehrheit.
Dann rufe ich die Ziffern 4 und 5 gemeinsam auf. Das
Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche
der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie
entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“ – Antrag
der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und
Berlin, Hamburg – (Drucksache 212/19)
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr
Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen.
Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Kolleginnen
und Kollegen! Wir feiern in diesem Jahr 100 Jahre
Weimarer Reichsverfassung. Wir haben uns in Weimar
versammelt und die Weimarer Reichsverfassung als
Fundament unseres 70 Jahre bestehenden Grundgesetzes
betrachtet.
In der Weimarer Reichsverfassung gibt es aus meiner
Sicht zwei Besonderheiten, deren Wirkung ich bis heute
besonders positiv spüre: Das ist die
Selbstverständlichkeit, mit der zum allerersten Mal das Frauenwahlrecht
und damit die Anwesenheit der anderen Hälfte unserer
Bevölkerung in den Parlamenten ermöglicht wurde. Das
Zweite – für mich als jemanden, der jahrzehntelang für
Tarifverträge zuständig war – ist zum ersten Mal die
Regelung, dass Tarifverträge und die Tarifautonomie in
Verfassungsrang erhoben wurden. Das ist nicht banal und
vor allen Dingen damals nicht selbstverständlich
gewesen. Die Entstehung der Tarifautonomie war ein langer
und steiniger Weg, ein schwieriger Kampf. Dass
gesellschaftliche Strukturen so aufgebaut sein sollen, dass sich
die jeweils Zuständigen um die Regelung ihrer
Angelegenheiten kümmern, war etwas Besonderes.
Für mich ist der Vorrang der Tarifpartner nach wie vor
das zentrale Element, um gesellschaftliche Regelungen
für Arbeitsverhältnisse zu definieren. Ich verwahre mich
immer wieder dagegen, dass an die Stelle der Tarifpartner
der Gesetzgeber treten soll. Das sage ich aus tiefster
Überzeugung, obwohl ich gleich ein paar Ausführungen
dazu mache, dass ich spüre, wie sehr mittlerweile der
Druck auf uns wächst einzugreifen, weil Notlagen in
bestimmten Branchen nicht mehr aufgefangen werden.
In Bremen hatten die Tarifvertragsparteien der
Gastronomie den Versuch unternommen – das habe ich mit
Aufmerksamkeit und großer Spannung begleitet –, einen
Tarifvertrag zur Beordnung des Regelwerks der gesamten
Branche zu vereinbaren und ihn allgemeinverbindlich zu
machen. Tarifautonomie kann nur funktionieren, wenn
ein Tarifvertrag am Ende auch die Arbeitsverhältnisse
regelt. Die Allgemeinverbindlicherklärung ist die
Mechanik, den Tarifvertrag gesetzlich in Wirkung zu
setzen. Das ist in Gewerkschaften nie unumstritten
gewesen. Aber ich bleibe bei meinem Prinzip: Anstelle des
Gesetzgebers, der sich in Arbeitsverhältnisse einmischt,
sollten immer die Tarifvertragsparteien diejenigen sein,
die sagen, wie die Branche beordnet ist. Wenn die Kraft
beider Tarifvertragspartner nicht ausreicht, die Branche
zu beordnen, müssen wir als Gesetzgeber sagen, ob man
mit dem Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung
eine Hilfe schafft, die dann zur Beordnung führt.
In Bremen hat man diesen Versuch unternommen; ich
fand das unglaublich aufregend und spannend. Er ist am
Ende gescheitert, weil eine ganze Reihe von externen
Einflüssen dann bewirkt hat, dass
Allgemeinverbindlichkeit auf einmal nicht erklärt wird.
Wir hatten lange das Prinzip der Halbdeckung in der
Allgemeinverbindlichkeit. Ich erwähne das, weil das im
Jahr 2008 im Deutschen Bundestag schon einmal eine
große Rolle gespielt hat. Dort gab es zum ersten Mal von
der Bundesregierung den Versuch, den
Pflegemindestlohn für alle am Pflegemarkt Beteiligten als
allgemeinverbindlichen Pflegemindestlohn auf die Tagesordnung
zu setzen. Damals kannten wir das Instrument des
gesetzlichen Mindestlohns noch nicht; mittlerweile kennen wir
es. Es ist immer mit Vorsicht zu genießen, dass der
gesetzliche Mindestlohn nicht an die Stelle der
Tarifverträge treten darf. Das sage ich aus tiefer
ordnungsrechtlicher Überzeugung, weil ich ansonsten die
Tarifvertragspartner aus der Beordnung der Branchen herausnehmen
würde, was ich grundfalsch finde.
2008, als es um den Pflegemindestlohn ging, habe ich
im Bundestag die Frage gestellt: Wie will man die
Halbdeckung im Allgemeinverbindlichkeitsverfahren
nachweisen, wenn im Pflegebereich über den Dritten Weg die
Kirchen in der Allgemeinverbindlichkeit gar nicht
mitgerechnet werden, wenn also die kirchlichen Träger in
Selbstregulierung, die als Marktteilnehmer mittlerweile
den Markt mitbestimmen, auf einmal nicht mitgezählt
werden? Das halte ich für ein Problem. Ich habe unseren
Bischöfen im Bischofsgespräch immer wieder gesagt,
dass ich die Kirchen nicht ärgern möchte; ich sage nicht,
dass der Dritte Weg ein Problem darstellt, sondern ich
möchte darauf hinweisen, dass ein Teil der Akteure, die
in diesem Markt tätig sind, auf einmal aus dem Verfahren
herausgenommen werden.
Ich will auf einen zweiten Punkt hinweisen, der mir
am Beispiel von Bremen aufgefallen und ziemlich in die
Nase gegangen ist:
Wenn der Gesetzgeber sagt, Allgemeinverbindlichkeit
ist zulässig und wird im Tarifausschuss im Ministerium
geprüft, dann sitzen im Tarifausschuss nicht die
Gesetzgeber – wir als Regierung oder die Parlamentarier –,
sondern die Arbeitgeberverbände und die
Gewerkschaften. Die gehören da auch hin. Deswegen finde ich das
Verfahren richtig. Ich möchte Sie nur auf etwas
aufmerksam machen, was ich mir vor 20 Jahren nicht vorstellen
konnte: Mittlerweile gibt es in diesem sozialpolitischen
Raum Akteure – Arbeitgeberverbände –, die ihre
Satzungen dahin gehend geändert haben, dass sie eine
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung anbieten, die sogenannte OT-
Mitgliedschaft. OT-Mitgliedschaft bedeutet, dass der
Arbeitgeberverband seinen Verbandsmitgliedern
garantieren muss, dass er sie niemals durch einen Tarifvertrag
belästigt.
Meine Damen und Herren, das ist juristisch venire
contra factum proprium – ein in sich widersprüchliches
Verhalten. Diesen Verbänden ermöglichen wir es in den
Tarifausschüssen auf einmal, dass sich in einer Branche
die beiden Zuständigen, der Arbeitgeberverband und die
Gewerkschaft, dazu aufmachen zu sagen: Wir sehen eine
Not, wir wollen sie durch einen Tarifvertrag regulieren
und stellen gemeinsam Antrag auf
Allgemeinverbindlichkeit. Und darüber entscheidet ein
Arbeitgeberverband, der diesen Widerspruch in sich trägt? Der sagt: Ich
habe Verbandsmitglieder, die die Tarifautonomie und die
Tarifregelungen durch einen klaren Entscheid ablehnen,
indem sie sagen: Wir wollen nicht an einen Tarifvertrag
gebunden werden? Wenn ich einen Verband habe, der
diesen Auftrag hat – einen Satzungsauftrag –, dann muss
er mir auch Rechtsschutz geben, falls eine
Allgemeinverbindlichkeit meinen eigenen Betrieb tangiert.
Wie soll denn dieser Widerspruch in sich aufgelöst
werden? Das war der Grund, warum ich die Idee aus
Bremen richtig fand, die Stärkung der
Allgemeinverbindlichkeit zum Thema zu machen. Wir Thüringer haben
gesagt: Das unterstützen wir gerne.
Ich habe mit vielen Gewerkschaftsvertretern darüber
gesprochen. Immer kam der Hinweis: Wird das auch
verstanden werden?
Deswegen danke ich ausdrücklich Herrn Laumann, der
in diese Diskussion hinter den Kulissen eingestiegen ist
und sehr deutlich gesagt hat: Aus Sicht der christlichen
Arbeitnehmerschaft, aus Sicht der CDA wollen wir uns
zu Wort melden, wollen wir uns einbringen. Jetzt, lieber
Herr Laumann, ist Ihr Text nicht ganz so wie der Text,
den ich mir gewünscht hätte.
(Karl-Josef Laumann [Nordrhein-Westfalen]: Er
ist trotzdem super!)
Trotzdem finde ich, er geht in die richtige Richtung. Und
ich finde es richtig, dass wir gemeinsam heute im
Bundesrat sagen: Lasst uns uns aufmachen, über dieses
Problem zu reden! Es ist der erste Schritt. Wir müssen über so
etwas wie OT-Mitgliedschaften reden. Wir müssen über
so etwas wie die Regeleinsprüche reden, die in den
Tarifausschüssen praktiziert werden. Über diese Widersprüche
müssen wir reden.
Warum müssen wir darüber reden? Das will ich Ihnen
am Beispiel Thüringens sagen.
In Thüringen ist nicht einmal jeder fünfte Betrieb
überhaupt noch in einer Tarifbindung. Ich halte das für
eine Katastrophe. Ich halte das für keinen guten Zustand.
Das, was vor 100 Jahren mit der Weimarer
Reichsverfassung erkämpft und als verfassungsrechtliche Normalität
ausgestattet wurde, zerbröselt uns in dem Moment, wenn
es nicht gelebt wird, wenn das Recht nicht gelebt wird.
Ich komme noch einmal auf das Frauenwahlrecht: Das
ist umstritten zwischen uns in den Parteifamilien, klar!
Die Diskussion um das Paritégesetz macht ja deutlich,
dass es wohl notwendig ist, neue Wege zu gehen.
Im Tarifvertragsrecht müssen wir zur Stärkung der
Tarifverträge dafür sorgen, dass Tarifverträge wieder in
Wirkung gesetzt werden. Meine Damen und Herren,
alleine von 2016 auf 2017 sank die Anzahl der
tarifgebundenen Betriebe in Thüringen noch einmal um 4
Prozent. Mittlerweile haben wir eine Tarifbindung von nur
noch 18 Prozent der Betriebe. Und in diesen 18 Prozent
der Betriebe sind nur noch 43 Prozent der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt durch einen
Tarifvertrag geregelte Arbeitsverhältnisse kennen. Das
würde nach dem Prinzip der Allgemeinverbindlichkeit
nicht einmal mehr die Halbdeckung auslösen. Es würde
dazu führen, dass Tarifverträge wertlos werden. Meine
Damen und Herren, da müssen wir höllisch aufpassen.
Das ist mein Appell.
Wenn wir das System der Tarifverträge zerstören
lassen, wenn wir dafür sorgen, dass Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände ihre Hausaufgaben nicht mehr
gemeinsam erledigen, dann wird das Wort „sozial“ vor
„Marktwirtschaft“ auf einmal zu einem bitteren Wort.
Denn das Soziale in der Marktwirtschaft – so habe ich die
CDA immer verstanden – sollen die regulieren, die dafür
zuständig sind. Deswegen, lieber Herr Laumann,
herzlichen Dank für die Unterstützung! Wir werden
selbstverständlich auch dem geänderten Text zustimmen.
Ich hoffe auf eine breite Diskussion. Wir brauchen
einen Kampf um Tarifverträge, die die Menschen spüren,
damit die Akteure in den Betrieben selber ihre
Hausaufgaben machen und nicht wir als Gesetzgeber auf einmal
in die Verantwortung gehen. Da gehören wir nicht hin.
Wir müssen diejenigen wieder ermächtigen, die dafür
zuständig sind. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Mitbestimmung und die damit verbundenen Tarifverträge sind eine
tragende Säule unserer gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Ordnung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist es gute
Tradition, die Grundregeln für das Miteinander von
Beschäftigten und Betrieben fair und auf Augenhöhe gemeinsam zu
regeln. Die Sozialpartnerschaft verbindet uns über
inhaltliche Differenzen hinweg. Wenn man genau hinguckt, hat
sie uns in den letzten Jahren durch den Strukturwandel in
unserem Land getragen und trägt uns immer noch. Die
Sozialpartnerschaft macht uns stark. Deswegen begrüßt
Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Intention, den
Wert des partnerschaftlichen Miteinanders zu
unterstreichen und da zu stärken, wo dieses notwendig ist.
Dennoch: Eine einseitige Umverteilung von
Entscheidungskompetenzen darf es eben auch nicht geben. Auch
darf der Staat nicht als Schiedsrichter in tariflichen
Auseinandersetzungen auftreten. Aus diesem Grunde kann
Nordrhein-Westfalen den vorliegenden Antrag aus
Bremen, Brandenburg und Thüringen nicht unterstützen.
Die soziale Marktwirtschaft ist der Garant für unseren
wirtschaftlichen Erfolg. Sozialpartnerschaft braucht
starke, innovative Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Aus dieser Grundüberzeugung heraus haben wir die
Stärkung der Tarifautonomie im nordrhein-westfälischen
Koalitionsvertrag ausdrücklich als Ziel benannt.
Die neuesten Zahlen zur Tarifbindung in Deutschland
sind allerdings mit Sorge zu betrachten. Vor 15 Jahren
lag der Anteil der Beschäftigten mit Tarifvertrag in
Nordrhein-Westfalen noch bei 72 Prozent. Im Jahre 2017
waren wir bei 62 Prozent. Im Bundesschnitt sind wir
irgendwo um die 50 Prozent.
In erster Linie ist es natürlich Aufgabe von
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sich mit den
Gründen für den Rückgang des Organisationsgrades sowie der
Tarifbindung intensiv auseinanderzusetzen und
Strategien zu entwickeln.
Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurde 2014
ein erster Schritt umgesetzt, die Bemühungen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände mit
Maßnahmen zu flankieren. Die sinkende Kraft der
Tarifautonomie und die damit verbundene abnehmende gestaltende
Kraft der tariflichen Ordnung waren der Anlass,
zusammen mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohnes auch das Recht der
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu reformieren.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung eines
Tarifvertrages werden der negative Wettbewerb über die
Arbeitsbedingungen und Lohnkosten in einer Branche und die
weitere Schädigung tariflicher Strukturen verhindert. Die
Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages hat
somit eine wichtige stabilisierende Funktion. Es ist gut,
wenn der Wettbewerb nicht über die Frage geführt wird,
wer den billigsten Arbeitnehmer findet, sondern über die
Frage: Wer ist glaubwürdig? Wer macht Qualität? Wer
ist zuverlässig? Wer ist ehrlich? Aber eben nicht über die
Frage des Lohnes! Außerdem können wir in der Pflege
sehen, wohin das geführt hat.
Es gibt Anzeichen dafür, dass die bisherigen Reformen
nicht die gewollte Wirkung zeigen. Seit Inkrafttreten der
Änderungen im Tarifvertragsgesetz sind bis heute nur
Folgeanträge – also keine neuen Anträge – bisher erteilter
Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen, so dass
sich doch die Frage stellt, ob es weiteren
Handlungsbedarf gibt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des
Verfahrens zu verbessern.
Doch bevor man etwas ändert, brauchen wir eine
Auswertung der Bewertung der bisherigen
Rahmenbedingungen. Das Fachwissen liegt in dieser Frage bei den
Tarifregistern des Bundes und der Länder. Dort wird in
der Regel das Verfahren zur
Allgemeinverbindlicherklärung durchgeführt. Die Vorsitzenden der Tarifausschüsse
der obersten Arbeitsbehörde bearbeiten gemeinsam mit
den Sozialpartnern die Anträge der Tarifvertragsparteien
auf Allgemeinverbindlicherklärung. Hier liegt die
praktische Erfahrung, dort soll aus unserer Sicht die Bewertung
gemacht werden. Das betrifft auch die Frage unserer
gemeinsamen Datenlage zu Tarifbindung und
Tarifgestaltung in Deutschland.
Beim Bund waren im Jahre 2018 circa 77.300 gültige
Tarifverträge registriert. Circa 29.100 davon sind
Branchentarifverträge. Die restlichen 48.200 sind
Firmentarifverträge, von denen wir nicht wissen, ob sie eine
Tarifbindung vorsehen. Hier haben wir also eine
gemeinsame Erkenntnislücke.
Uns alle eint der Wille, diese Situation gemeinsam zu
analysieren und zu lösen. Ich bitte daher um Zustimmung
zu dem Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens. Die
Umsetzung des Entschließungsantrages beinhaltet eine
Auswertung der bisher vorgenommenen gesetzlichen
Veränderungen und ermöglicht die Ermittlung von
Handlungsoptionen – ganz im Sinne der Tarifautonomie
natürlich in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.
Gerade in Nordrhein-Westfalen, dem Land von Karl
A r n o l d , sehen wir uns in besonderer Verantwortung
für die Förderung starker Sozialpartner und die Wahrung
der Tarifautonomie in unserem Land. – Schönen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Dann hat das Wort
Frau Ministerin Rehlinger aus dem Saarland.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident!
Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifautonomie ist im
vergangenen Jahr 100 Jahre alt geworden.
Es ist eben zu Recht darauf hingewiesen worden, dass
sie maßgeblich zur Entwicklung der sozialen
Marktwirtschaft beigetragen hat, einen Teil unserer
volkswirtschaftlichen Leistung darstellt und damit auch zum
Zusammenhalt unserer stärkenden Sozialsysteme beiträgt.
So weit die wertschätzenden und einordnenden, leider in
der Regel zumindest teilweise eher theoretischen
Bemerkungen zum Thema Tarifautonomie!
Die Praxis stellt sich mittlerweile leider etwas
differenzierter dar. Trotz der hohen abstrakten Wertschätzung,
die es für die Tarifautonomie gibt, ist festzustellen, dass
die ordnende Hand für die Arbeitswelt, die von ihr
ausgehen könnte – grundgesetzlich geregelt ja auch
ausgehen sollte –, in diesem Umfang nicht mehr wirksam
werden kann.
Wir haben die Zahlen gehört. Sie stellen sich in der
Bundesrepublik sehr unterschiedlich dar. Insofern zeigt
ein Durchschnittswert immer nur ein sehr differenziertes
Bild. 47 Prozent im Durchschnitt für Deutschland ist
schon unbefriedigend. Wenn man sich die einzelnen
Bundesländer ansieht, dann wird deutlich, dass wir an
dieser Stelle im Osten und im Westen eine völlig
unterschiedliche Situation haben. Herr Ministerpräsident
Ramelow hat sie für sein Bundesland geschildert; Herr
Kollege Laumann hat die Zahlen für Nordrhein-
Westfalen genannt. In der Relativität – wem geht es mit
am schlechtesten? – könnten wir für das Saarland nur
sagen: Es geht gerade noch so, 57 Prozent der
Beschäftigten arbeiten in einem Betrieb, der tarifgebunden ist.
Aber schon der zweite Blick zeigt, dass auch hier die
Welt nicht ganz in Ordnung ist. Wenn es darum geht, wie
viele Betriebe denn tarifgebunden sind, sind wir auch nur
im Bundesschnitt unterwegs, es sind nur 27 Prozent. Das
hängt natürlich sehr mit der Größe der Betriebe
zusammen. Bei uns im Land machen die Stahlindustrie und die
großen Automobilindustriebetriebe einen wesentlichen
Anteil aus. Je kleiner die Betriebe, desto gefährlicher ist
die Situation, dass sie sich nicht in das System der
Tarifgebundenheit begeben.
Vor diesem Hintergrund muss man für Deutschland
schlicht und ergreifend feststellen, dass die durch das
Grundgesetz überantwortete Aufgabe, die Ordnung des
Arbeitslebens über Tarifautonomie herzustellen, in
diesem Sinne nicht mehr hinreichend erfüllt werden kann.
Insofern ist es völlig richtig, dass wir heute im Bundesrat
darüber diskutieren und unsere Auffassung gegenüber der
Bundesregierung zum Ausdruck bringen, dass es
grundsätzlich notwendig ist, darüber nachzudenken, wie die
Instrumente, die wir haben, für die Zukunft weiter
geschärft werden können.
Es ist ja nicht so, dass wir erst heute feststellen, dass
dies notwendig ist. Dazu gab es bereits Ansätze: In den
Jahren 2014 und 2015 ist darüber nachgedacht worden,
wie man beim Thema Allgemeinverbindlicherklärung
Verbesserungen herbeiführen kann. Wir müssen heute
allerdings feststellen, dass das, was man sich damals
überlegt hat, nicht in dem Maße geeignet war, den
eigentlichen Zielen, die man gemeinsam verfolgen möchte,
tatsächlich ein Stück weit näher zu kommen. Deshalb
geht es jetzt darum, ein zwingend notwendiges
Instrument, das bisweilen etwas zu stumpf geworden ist,
dringend nachzuschärfen.
Insofern bin ich sehr dankbar für die Initiative
Bremens. Ich persönlich hätte mich in der Lage gesehen,
dem Antrag Bremens bereits zuzustimmen. Aber ich bin
auch sehr dankbar für den Antrag Nordrhein-Westfalens,
der es weiteren Ländern möglich macht zuzustimmen.
Damit haben wir eine gute Grundlage, um in eine
intensive Debatte eintreten zu können.
Auch wenn man das Ganze immer in erster Linie aus
Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
diskutiert, will ich den Perspektivwechsel vornehmen und kurz
darauf eingehen, dass es nicht nur um die Frage geht: Ist
das zum Vorteil für einen geordneten Arbeitsmarkt? Ist
das etwas, was zu fairen Löhnen und guten
Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt?
Oder ist das vielleicht auch etwas, was aus
betriebswirtschaftlicher Sicht, also aus der Unternehmenssicht
heraus, sehr viel Sinn macht? Ich glaube, die Antwort ist
längst gegeben. Insofern verwundert es mich immer
wieder und nach wie vor, dass diese Einsicht nicht
überall gleichermaßen vorherrscht.
Gleichwohl muss man sagen – das sind zumindest die
Rückmeldungen in meinem Bundesland –, dass viele
Unternehmen insbesondere Flächentarifverträge durchaus
für geeignet halten, eine vernünftige
Wettbewerbssituation für die Unternehmen herzustellen, wo diejenigen, die
sich fair und ordentlich verhalten wollen, nicht in einen
Preiskampf oder unter unfairen Wettbewerbsdruck
geraten, wenn man sich an alles hält, was man seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne zukommen lassen
kann. Insofern ist das etwas, was auch den Unternehmen
maßgeblich hilft, im Wettbewerb zu bestehen.
( V o r s i t z : Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke)
Um an dieser Stelle auch zu sagen, was uns veranlasst
hat, neben dem Tariftreuegesetz, das unser Bundesland
als eines der ersten auf den Weg gebracht hat und das wir
im Übrigen mit einer entsprechenden Kontrollstelle
versehen haben, noch einen Schritt weiter zu gehen und
damit dem Gedanken Rechnung zu tragen, den
Ministerpräsident Ramelow von dieser Stelle aus formuliert hat:
Wir wollen nicht einzelne staatliche Instrumente an
die Stelle eines tariflichen Systems treten lassen, sondern
die Tarifautonomie als solche stärken. Wir sind gerade
auf dem Weg, mit einem Fairer-Lohn-Gesetz noch einen
Schritt weiter zu gehen und die Einhaltung des
repräsentativen Tarifvertrags als Voraussetzung zu formulieren,
wenn man Aufträge von Land und Kommunen erhalten
möchte. Das ist unter europarechtlichen, auch unter
verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kein ganz
einfaches Unterfangen. Ich bin aber froh, dass wir uns in der
großen Koalition darauf verständigen konnten, diesen
Weg zu gehen. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass
wir Länder neben dem, was wir vom Bund einfordern,
auch eigene Möglichkeiten haben, die Stärkung der
Tarifautonomie und der Sozialpartnerschaft insgesamt
umzusetzen.
Insofern hoffe ich, dass wir ein gutes Stück
vorankommen können und dass auch für die Zukunft gilt: Wir
wollen auch in Zeiten von Globalisierung und
Digitalisierung den Wettbewerb nicht über niedrige Löhne
gewinnen, sondern über gute Leistung. Ihnen allen ist sicherlich
das Zitat bekannt:
Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich Geld habe,
sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne
zahle.
Das ist ein Zitat von Robert B o s c h . Ich finde, er
umschreibt im Wesentlichen den Grundsatz, dem auch
wir uns verpflichtet fühlen sollten.
Ich bitte um Unterstützung dieses Antrages. –
Herzlichen Dank und Glück auf!
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau
Ministerin Rehlinger!
Das Wort hat Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Bitte schön.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir setzen heute im Bundesrat ein wichtiges
Zeichen: Es geht um die Frage, welche Maßnahmen
ergriffen werden müssen, um die Tarifbindung weiter zu
stärken.
Im November 1918 einigten sich Arbeitgeber und
Gewerkschaften darauf, die Arbeitsbeziehungen nach
dem Prinzip der Tarifautonomie zu gestalten. Ab diesem
Zeitpunkt waren die Gewerkschaften als Tarifpartner
anerkannt und konnten wichtige und sinnvolle
Errungenschaften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durchsetzen. Heute, 100 Jahre nach dieser Einigung,
wissen wir, dass die Tarifautonomie nicht nur die
Beschäftigten schützt, sondern auch der Wirtschaft nützt.
Das Bundesverfassungsgericht bringt es auf den Punkt
– ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –:
Die Tarifautonomie ist darauf angelegt, die
strukturelle Unterlegenheit der einzelnen
Arbeitnehmer beim Abschluss von
Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen
und damit ein annähernd gleichgewichtiges
Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen
zu ermöglichen.
Aber auch die Arbeitgeberverbände bezeichnen die
Tarifautonomie als Erfolgsstory für Deutschland und als
tragende Säule unseres Wirtschaftssystems, der sozialen
Marktwirtschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig – für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für die
Wirtschaft –, dass wir diese Erfolgsstory fortsetzen. Die
Entwicklungen in den vergangenen Jahren – das haben
die Vorredner immer wieder deutlich gemacht – zeigen
aber, dass die Tarifbindung rückläufig ist. Seit Mitte der
90er Jahre geht deutschlandweit der Anteil der
Beschäftigten in branchentarifgebundenen Bereichen deutlich
zurück. Dadurch können die Arbeitsbedingungen in einer
Branche sehr heterogen ausgestaltet sein und sind es
oftmals auch. Durch eine höhere Tarifbindung sind
einheitlichere, oftmals auch bessere Löhne und
Arbeitsbedingungen möglich.
Lassen Sie mich das am Beispiel des Urlaubsgelds
einmal deutlich machen: Das Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut der H a n s - B ö c k l e r -
Stiftung hat vor kurzem mitgeteilt, dass 69 Prozent der
Beschäftigten, die in einem Unternehmen arbeiten, das
tarifgebunden ist, Urlaubsgeld erhalten. Hingegen
erhalten nur 36 Prozent Urlaubsgeld, wenn der Arbeitgeber
nicht tarifgebunden ist. Tarifverträge und Tarifbindung
sorgen also für gleiche oder bessere Arbeitsbedingungen
und für größere rechtliche Verbindlichkeit.
Daher müssen wir gemeinsam mit den Tarifpartnern
prüfen, wie wir die tarifliche Ordnung wieder stärken
können. Dabei können und müssen wir die vorhandenen
Erkenntnisse – insbesondere der Tarifregister des Bundes
und der Länder – einbeziehen. Es kann dabei um
Gesetzesänderungen gehen; es kann aber auch sein, dass wir
die Praxis ändern müssen. Ziel muss es jedenfalls sein,
Vorschläge zur Stärkung der Tarifautonomie vorzulegen
und da, wo es erforderlich ist, konkrete Gesetzentwürfe
einzubringen.
Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz wurden ja
bereits die Anforderungen an eine
Allgemeinverbindlicherklärung verändert. Aber es hat sich gezeigt, dass das
nicht reicht. Denn das Instrument der
Allgemeinverbindlicherklärung muss auch de facto angewendet werden.
Nur dann ist es ein wirksames Instrument, um den
Geltungsbereich von Tarifverträgen auszuweiten.
Deswegen ist es richtig zu prüfen, wie das Verfahren der
Allgemeinverbindlicherklärung weiter verbessert werden
kann, welche gesetzlichen Klarstellungen in diesem
Bereich erforderlich sind, damit AVEs zum Einsatz
kommen.
Dabei wird es wichtig sein, dass wir unser Handeln auf
verlässliche Erkenntnisse stützen können. Bisher ist die
Datenlage jedoch eher dürftig. Von daher müssen wir
Möglichkeiten erörtern, die Datenlage weiter auszubauen,
beispielsweise mit Hilfe der Tarifregister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass
wir heute dieses deutliche Signal setzen. Ich glaube auch,
dass das von uns erwartet wird. Denn eine
funktionierende Tarifpartnerschaft ist unverzichtbar für gute Arbeit
und gute Löhne. Und eine gerechte Entlohnung ist die
beste Vorsorge gegen Altersarmut und für ein gutes
Leben auch im Alter.
Wir bringen mit der Entschließung gemeinsam zum
Ausdruck, dass wir uns für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, aber auch im Interesse der Wirtschaft
einsetzen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Frau
Staatsministerin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur
Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen
sowie ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmt zu?
Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
dafür, die Entschließung entsprechend zu fassen? – Auch
das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 5/20191
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 5 bis 10, 19 bis 22, 24, 26 und 29 bis 32.
Wer den Empfehlungen folgen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und
anderer Gesetze (Drucksache 215/19)
1 Anlage 4
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegt nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen wird.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung zu
entscheiden. Ich bitte um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat, wie soeben beschlossen, eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BA-
föGÄndG) (Drucksache 216/19, zu Drucksache
216/19)
Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Staatsministerin Puttrich
(Hessen) abgegeben.
Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die vom Kulturausschuss
empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich bitte um Ihr
Handzeichen für:
Buchstaben a und c gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstaben b und e gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung (Drucksache 217/19)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor von Herrn
Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz und Frau
Ministerin Dr. Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein.
Es beginnt Herr Staatsminister Mertin. Bitte sehr.
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen
2 Anlage 5
heute über die Anpassung der Vergütung für Vormünder
und Betreuer.
Wir tun gut daran, hier eine Anpassung der Vergütung
vorzunehmen. Das war immer ein Anliegen auch der
Länder; denn wir alle sind der Überzeugung, dass die
Betreuerinnen und Betreuer einen wichtigen Beitrag für
unsere Gesellschaft leisten, sei es ehrenamtlich oder als
Berufsbetreuer oder in einem Betreuungsverein.
Dabei sind die Betreuungsvereine jedenfalls für uns in
Rheinland-Pfalz eine sehr besondere Einrichtung, weil sie
die ehrenamtlichen Betreuer in vielfältiger Weise
unterstützen, weshalb wir sie ja auch sehr intensiv fördern – so
intensiv, dass uns der Rechnungshof immer vorhält, wir
stünden an der Spitze der Bundesländer und sollten uns
das überlegen. Das wollen wir aber nicht, weil wir diese
Arbeit für wichtig halten. Insofern sind wir froh, dass wir
heute ein Gesetz beschließen, mit dem wir die Vergütung
anpassen können.
Im Rahmen der Beratungen im Bundestag hat man
bedauert, dass eine Initiative aus dem Jahre 2017 nicht
zum Zuge gekommen ist, sondern an den 16 Ländern, die
den Bundesrat bilden, gescheitert ist. Da ich damals die
Ehre und das Vergnügen hatte, den Vorsitz in der
Justizministerkonferenz zu haben, will ich gerne darlegen,
wieso sie gescheitert ist.
Damals hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf auf
den Weg gebracht, der in keiner Weise mit den
Justizministern der Länder abgestimmt war. Unsere Interessen
waren nirgendwo berücksichtigt worden, weshalb wir
immer interveniert und gesagt haben, dass das Gesetz
hier nur dann zustimmungsfähig ist, wenn unsere
Interessen mit berücksichtigt werden. Dies ist in dem neuen
Gesetzentwurf in erkennbarer Weise geschehen. Wir
haben das System, das ursprünglich nach Stundensätzen
verfuhr, aufgegeben. Zukünftig werden wir Pauschalen
haben. Es sind Ansätze einer Qualitätsverbesserung da,
so dass, verglichen mit dem Entwurf des Jahres 2017,
durchaus eine Verbesserung eingetreten ist.
Es ist klar, dass nicht alles berücksichtigt worden ist,
was wir Länder wollten. Wenn Sie nur die Stellungnahme
im ersten Durchgang des Bundesrates sehen, ist, soweit
ich es überschauen kann, nichts berücksichtigt worden.
Aber vorher konnten wir uns ja einbringen, und da ist
einiges berücksichtigt worden. Dass noch einiges zu tun
ist, sieht man auch am Plenarantrag des Landes
Brandenburg, dem ich auch zustimmen kann.
Insofern tun wir, denke ich, gut daran abzuwägen, ob
das, was noch fehlt, ein Grund ist, nicht zuzustimmen,
oder ob nicht doch die Zeit gekommen ist, einer
Anpassung der Vergütung zuzustimmen. Das Land Rheinland-
Pfalz ist der Auffassung, dass wir jetzt zustimmen sollen
und zustimmen werden. Das bedeutet aber nicht, dass wir
nicht daran arbeiten werden, dass die Punkte, die bisher
vom Bundestag und von der Bundesregierung nicht
berücksichtigt wurden, in zukünftigen Gesetzentwürfen
berücksichtigt werden.
Für heute meine ich aber, dass die Berufsbetreuerinnen
und die Vereinsbetreuer es verdienen, dass wir die
Erhöhung heute beschließen.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Staatsminister Mertin!
Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen
heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur
Betreuervergütung, einer Diskussion, die ich sowohl als
Bundestagsabgeordnete wie auch als Justizministerin des
Landes Schleswig-Holstein intensiv mit geführt und
vielleicht auch ein klein bisschen vorangetrieben habe.
Dass wir heute der vom Bundestag beschlossenen
Erhöhung der Betreuervergütung zustimmen werden, ist
das Ergebnis teilweise zäher, aber fachlich immer
hervorragend begleiteter Verhandlungen zwischen der
Bundesjustizministerin und den Landesjustizverwaltungen. Und,
meine Damen und Herren, das Ergebnis kann sich sehen
lassen:
Erstens. Wir erhöhen die Vergütung der
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer um durchschnittlich 17
Prozent. Damit verbessern wir die Einkommenssituation der
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, aber auch der
Betreuungsvereine. Durch die deutliche Steigerung des
abrechenbaren Zeitaufwands setzen wir ein starkes
Zeichen für eine Erhöhung der Qualität der rechtlichen
Betreuung im Interesse der betroffenen Menschen.
Zweitens. Wir sichern nachhaltig die Existenz der
Betreuungsvereine, da das neue Vergütungssystem die
Refinanzierung ihrer Angestellten sicherstellt. Und wir
greifen etwas vor: Wir haben nämlich die
Tarifentwicklung bis ins Jahr 2021 einbezogen. Das entbindet uns
Länder aber nicht von der Verantwortung, die
Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zusätzlich finanziell
zu unterstützen. Das ist wichtig, um sowohl die
ehrenamtliche Betreuung als auch die private Vorsorge zu
stärken.
Wir in Schleswig-Holstein blicken mit einigem Stolz
auf unsere Vereine. Sie sind in einem starken Netzwerk
verbunden und leisten vorbildliche Arbeit. Um dieses
Niveau auch künftig zu wahren, planen wir für 2020 eine
weitere Erhöhung unserer Querschnittsförderung um
circa 10 Prozent.
Drittens. Die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und
Berufsbetreuer orientiert sich zukünftig an einer
vergleichbaren Tätigkeit im öffentlichen Dienst und dem
einschlägigen Tarifvertrag. So erreichen wir, dass die
Vergütung auf eine objektivierbare Grundlage gestellt
wird.
Viertens. Allein in Schleswig-Holstein rechnen wir
durch die anstehende Vergütungserhöhung mit jährlichen
Mehrkosten von circa 6 Millionen Euro. Aber das Geld
ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene
Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den
betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute.
Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung.
Zudem sorgt die Evaluierungsklausel bis zum Jahr
2025 für Planungssicherheit in den Landeshaushalten.
Fünftens. Der „Heimbegriff“ wird modernisiert.
Einhergehend mit den gesellschaftlichen Zielen von Teilhabe
und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen und
von Menschen mit Behinderungen hat sich eine Vielzahl
ambulant betreuter Wohnformen herausgebildet. Es ist
überfällig, dass wir auch im Vergütungsrecht dieser
Ausdifferenzierung der Betreuungsangebote Rechnung
tragen.
Meine Damen und Herren, dieses Ergebnis war nur
möglich, weil Bund und Länder im Vorfeld des
Gesetzentwurfs eng zusammengearbeitet haben. Mehrfach habe
ich mich bei der Bundesjustizministerin persönlich für
die nun in Gesetz gegossenen Eckpunkte eingesetzt.
Mehrfach war das Thema – wir haben es eben gehört –
Gegenstand von Besprechungen der Justizministerinnen
und Justizminister der Länder. Dies zeigt: Wenn der
Bund Gesetze macht, die von den Ländern zu bezahlen
sind, tut der Bund gut daran, die Länder frühzeitig
einzubinden. Nicht umsonst habe ich schon im Bundestag mal
das Bild von einem „Vertrag zu Lasten Dritter“
gebraucht. Bei gutem Zusammenspiel sichert sich der Bund
zugleich den Sachverstand und die Expertise der Länder.
Dieses Gesetzgebungsvorhaben wäre ohne die Vorarbeit
zahlreicher Fachleute in den Ministerien nicht möglich
gewesen.
Mir liegt das Betreuungswesen sehr am Herzen. In den
vergangenen Jahren habe ich mir von der Komplexität
der Tätigkeit von rechtlichen Betreuerinnen und
Betreuern vor Ort ein umfassendes Bild gemacht. Ich bin der
Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit
entsprechend bezahlt werden muss. Dafür sorgen wir.
Meine Damen und Herren, der Schlusspunkt in der
Vergütungsdebatte ist nicht das Ende der Strukturdebatte.
Hier liegt noch einige Arbeit vor uns. Die Bestellung
eines rechtlichen Betreuers darf immer nur Ultima Ratio
sein. Das Forschungsvorhaben des BMJV zum
Erforderlichkeitsgrundsatz hat uns gezeigt, dass es Potenziale
gibt, unnötige rechtliche Betreuungen zu vermeiden.
Diesem auch verfassungsrechtlichen Gebot
nachzukommen ist unsere gemeinsame Verantwortung. – Vielen
Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack!
Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage zunächst,
wer dem Gesetz entsprechend der Empfehlung des
Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht. Bitte Ihr
Handzeichen! – Das ist die deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die von Brandenburg
beantragte Entschließung abzustimmen. Wer für den
Landesantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Genossenschaften – Antrag des Landes Brandenburg –
(Drucksache 577/18)
Mir liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit.
Wer den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten
Fassung einzubringen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Minister Stefan Ludwig
(Brandenburg) zum Beauftragten bestellt.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des
beschleunigten Verfahrens in Strafsachen –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 241/19)
Auch dazu liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 34
und 37 auf:
TOP 34
34. Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes –
Gesetz zur effektiveren Verfolgung der
Computerkriminalität – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR
– (Drucksache 248/19)
in Verbindung mit
37. Entschließung des Bundesrates zur
grundlegenden Reform des Computerstrafrechts
– Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
264/19)
Uns liegen Wortmeldungen vor. Als Erste bitte ich
Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen,
das Wort zu ergreifen. Bitte sehr.
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor
knapp zwei Monaten hat mein Kollege Minister
Biesenbach an dieser Stelle aufgezeigt, dass die Digitalisierung
nicht nur große Chancen für technische Innovationen,
wirtschaftlichen Fortschritt und Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben eröffnet; das wissen wir alle.
Aber es gibt eben auch eine Kehrseite, und sie heißt,
dass zugleich Kriminellen ein neues, weites
Betätigungsfeld geboten wird. Ich erinnere nur an Themen, die uns
schon in den vergangenen Monaten immer wieder
beschäftigt haben: „Datenleaks“, die vielfältigen Angriffe
mit Schadsoftware auf die IT-Infrastruktur von
Unternehmen und Behörden.
Hierauf müssen wir zum Schutz der
Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft, der staatlichen Institutionen und
vor allem zum Schutz der immer stärker digital
vernetzten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes als
Gesetzgeber reagieren. Selbstverständlich kann diese Reaktion
aber nur mit Augenmaß erfolgen. Die ohne Zweifel
erforderliche grundlegende Reform der Cyberdelikte und
der zugehörigen Strafverfolgungsmaßnahmen muss – das
möchte ich noch einmal betonen – sowohl dem
rechtsstaatlichen Strafverfolgungsanspruch als auch den
Bedürfnissen der Praxis und den Grundrechten der
Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerecht werden. Also
keine einfache Aufgabe, die vor uns steht!
Die Notwendigkeit, diese Erfordernisse miteinander in
einen stimmigen und ausgewogenen Einklang zu bringen
und so den nicht mehr ausreichenden strafrechtlichen
Schutz digitaler Daten und informationstechnischer
Systeme auf eine zukunftsfeste, den Besonderheiten der
digitalen Welt entsprechende Grundlage zu stellen, sind
Motivation und Leitlinie des Gesetzentwurfs, den wir
heute vorstellen.
Dem geltenden Recht fehlt derzeit weitgehend die
Möglichkeit, auf schwerwiegende Taten aus dem Bereich
der Cyberkriminalität strafrechtlich durch eine effektive
Aufklärung der Taten und eine tat- und
schuldangemessene Bestrafung reagieren zu können. Diese Schutzlücken
wollen wir durch die Schaffung von spezifischen
Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen schließen. Ich
möchte Ihnen ein Beispiel nennen:
Spionieren zwei oder mehr „Hacker“, die sich unter
anderem zu diesem Zwecke zusammengefunden haben,
besonders gesicherte Datensysteme eines fremden
Unternehmens aus und verkaufen sie die dadurch erlangten
Datenbestände an Konkurrenzunternehmen, kann das zu
einem existenzgefährdenden Schaden und nicht zuletzt
zur Gefährdung einer Vielzahl von Arbeitsplätzen führen.
Die gesetzliche Strafandrohung für eine solche
folgenschwere Tat bewegt sich derzeit in einem offensichtlich
nicht schuldangemessenen Rahmen von bis zu drei
Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch die
„Datenhändler“, die etwa die ausspionierten Datenbestände in
Kenntnis der Vortat in Bereicherungsabsicht erwerben,
wären zurzeit nur mit einer geringen, wenig
abschreckenden Strafandrohung konfrontiert.
Nach unserem Entwurf dagegen sähen sich die Täter
des Beispielfalls mit einer Strafandrohung von bis zu
zehn Jahren konfrontiert. Wenn wir dies umsetzen
könnten, wäre das ein deutlicher Schritt nach vorne. Wir
senden damit eine unmissverständliche Botschaft des
Rechtsstaats an diejenigen, die sich bislang die
unangemessene strafrechtliche Bagatellisierung der Computer-
und Datendelikte für kriminelle Zwecke zunutze gemacht
haben.
In unserem Entwurf haben wir nur solche Taten mit
einer erhöhten Strafandrohung versehen, die durch ihre
banden- oder gewerbsmäßige Begehung eine typisierte
hohe kriminelle Energie beziehungsweise ein hohes
Schadens- oder Gefahrenpotenzial aufweisen.
Auf eine Anhebung der Strafrahmen der Grunddelikte
haben wir bewusst verzichtet. Dies trägt nicht nur dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung. Es
berücksichtigt auch die Besonderheiten der digitalen
Welt. Beispielsweise ist die Hemmschwelle für die
Begehung von Cyberdelikten „vom Wohnzimmer aus“
deutlich geringer als für Taten in der analogen Welt, bei
denen der Täter dem Opfer vielfach unmittelbar
gegenübertritt. Überdies vermeiden wir dadurch
„Systembrüche“ zu den Strafandrohungen für vergleichbare „analoge
Delikte“.
Unser Entwurf verzichtet zudem darauf, den Versuch
eines Datendelikts unter Strafe zu stellen. IT-Systeme
sind stetig vielzähligen gescheiterten Zugangsversuchen
ausgesetzt. Fachleute bezeichnen das – dieser Begriff war
mir neu – als „Grundrauschen des Internets“. Die
Einführung einer Versuchsstrafbarkeit würde zu einer hohen
Belastung der dem Legalitätsprinzip verpflichteten
Strafverfolgungsbehörden mit Verfahren gegen Unbekannt
ohne nennenswerte Erfolgsaussichten der Tataufklärung
führen. Wir würden unseren Rechtsstaat halb lahmlegen,
wenn wir so verführen.
Augenmaß und Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Praxis bedeuten, dass unser Entwurf bei der
Formulierung der Regelbeispiele und Qualifikationen die
Einhaltung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots
sicherstellt. So ist ein gegen eine kritische Infrastruktur
gerichtetes Datendelikt nur dann mit einer erhöhten
Strafandrohung belegt, wenn damit die in der Rechtspraxis einfach
zu bestimmende Gefahr von nachteiligen Folgen für diese
Infrastruktur, etwa für deren Verfügbarkeit oder
Vertraulichkeit, verbunden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Reform
nur der materiellen Computer- und Datendelikte ganz
ohne strafprozessuale Flankierung wäre letztlich reine
Symbolpolitik und liefe ins Leere.
Es gilt, die richtige Balance zwischen Freiheit und
Sicherheit zu gewährleisten. Daher werbe ich um
Unterstützung unseres Entwurfs. – Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Frau Heinen-Esser!
Das Wort hat Herr Senator Dr. Steffen aus Hamburg.
Dr. Till Steffen (Hamburg): Herr Präsident! Meine
verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unsere Welt
verändert sich mit hoher Geschwindigkeit. Die
Digitalisierung ist zentrales Element dieser Entwicklung. Sie
eröffnet uns viele Chancen, sie bietet ganz viele Freiheiten,
unsere Umwelt positiv mitzugestalten.
Leider drohen für diese neu gewonnenen Freiheiten
auch Gefahren aus verschiedenen Richtungen.
Einerseits werden die Möglichkeiten der digitalen
Welt von Kriminellen missbraucht, die ohne Rücksicht
auf Dritte ihren eigenen Vorteil suchen und teilweise
sogar darauf abzielen, Einzelnen oder sogar großen
Teilen der Zivilgesellschaft Schaden zuzufügen. Es ist
eine wichtige Aufgabe des Staates, solche Angriffe zu
verhindern. Die wichtigste Rolle spielen hier präventive
Maßnahmen, die unbedingt ausgebaut werden müssen.
Aber auch das Strafrecht ist gefordert, wenn es um
besonders sozialschädliche Verhaltensweisen geht.
Andererseits ist aber auch die unkontrollierte
Ausweitung des Strafrechts und der hieran anknüpfenden
Ermittlungsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft
gefährlich. Je weiter das Strafrecht gefasst wird, desto
wahrscheinlicher ist es, dass auch gesellschaftlich
begrüßenswertes oder geduldetes Verhalten ins Visier der
Ermittlungsbehörden gerät.
Eine von Angst getriebene Überregulierung des
digitalen Raums führt aus meiner Sicht aber nicht zu mehr
Sicherheit, sondern zu einer ebenfalls angstgetriebenen
digitalen Kultur, die uns der hinzugewonnenen Freiheiten
berauben würde. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier auf
besonders maßvolle Weise einen Mittelweg
einzuschlagen, um Sicherheit zu gewährleisten, ohne die Freiheit
übermäßig zu beschränken.
Nicht zuletzt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
„Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“, die
unser Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz
eingerichtet hatte, haben gezeigt, dass das geltende Recht
dieser Aufgabe nicht gerecht wird. Es besteht große
Übereinstimmung, dass etwas getan werden muss.
Insoweit begrüße ich ausdrücklich das Engagement
des Landes Nordrhein-Westfalen – herzliche Grüße an
meinen Kollegen Peter Biesenbach, auf den diese
Initiative maßgeblich zurückgeht! – und bedanke mich für die
Einbringung des Gesetzesantrags zur effektiveren
Verfolgung der Computerkriminalität.
Auf den ersten Blick erscheinen die dort
vorgeschlagenen Änderungen des Strafrechts maßvoll. Im
Gegensatz zu anderen Vorschlägen auf dem Gebiet der
Cyberkriminalität wird auch nicht aus dem Blick verloren, dass
das Strafrecht als „schärfstes Schwert des Rechtsstaats“
nur als Ultima Ratio, also als allerletztes Mittel des
Rechtsgüterschutzes eingesetzt werden darf.
Dennoch halte ich den Ansatz, lediglich punktuelle
Änderungen an den bestehenden Regelungen des
Computerstrafrechts vorzunehmen, langfristig nicht für
zielführend. Das Computerstrafrecht stammt weit überwiegend
noch aus dem analogen Zeitalter. Viele Normen sind in
hektischer Reaktion auf einzelne
Kriminalitätsphänomene entstanden. Häufig fehlte zum Zeitpunkt des Erlasses
noch der technische und kriminologische Weitblick, um
Normen zu formulieren, die alle relevanten
Konstellationen nachhaltig erfassen, ohne harmlose Fallgestaltungen
zu kriminalisieren. Das bestehende Recht ist
unsystematisch und weist neben Strafbarkeitslücken auch Bereiche
auf, die deutlich überkriminalisiert sind.
Meine Damen und Herren, es ist nicht sinnvoll,
Ausbesserungen an einem Regelungsgebäude vorzunehmen,
bei dem schon das Fundament instabil ist. Vielmehr ist es
notwendig, das Computerstrafrecht grundlegend zu
reformieren. Die Stückwerk-Gesetzgebung auf dem
Gebiet des Computerstrafrechts muss ein Ende haben.
Bei der notwendigen Reform dürfen sich die Fehler
der Vergangenheit nicht wiederholen. Unbedachte
Schnellschüsse müssen vermieden werden. Zunächst
sollte die Frage gestellt werden, welche konkreten
Rechtsgüter wir in welchem Maße schützen wollen. Die
bestehenden Regelungen bleiben zum Teil schon in
diesem Punkt unklar.
In einem nächsten Schritt muss die derzeitige
Rechtslage umfassend evaluiert werden, um endlich belastbare
Informationen zur praktischen Relevanz der jeweiligen
Normen zu erlangen.
Bislang gibt es keine solche Datengrundlage; bei jeder
Änderung des bestehenden Rechts fischt der Gesetzgeber
im Trüben. Beispiel ist die Datenhehlerei nach § 202d
des Strafgesetzbuchs. Ziel der Einführung im Jahre 2016
war es, eine angebliche Strafbarkeitslücke zu schließen.
Tatsächlich hat es im Jahre 2017 bundesweit nur eine
einzige Verurteilung wegen Datenhehlerei gegeben.
Erst in einem dritten Schritt ist das Strafrecht auf
Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse systematisch
anzupassen und gegebenenfalls grundlegend
umzustrukturieren.
All dies ist Aufgabe der Bundesregierung. Mit dem
vorliegenden Entschließungsantrag fordern wir diese
daher auf, eine Reformkommission einzusetzen, die nicht
nur aus Mitgliedern der Landesjustizverwaltungen
bestehen, sondern interdisziplinär besetzt sein soll. Nur so
können die mannigfaltigen technischen, ethischen und
datenschutzrechtlichen Fragestellungen umfassend
bearbeitet und bewertet werden.
Ich freue mich auf die Beratung. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Dr. Steffen!
Ein weiterer Redebeitrag kommt von Herrn
Staatsminister Eisenreich aus Bayern. Bitte sehr.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bedrohung
durch Cyberkriminalität ist massiv, und sie wächst
weiter.
Die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft ist groß.
Betroffen sind längst nicht mehr nur Unternehmen oder
Privatpersonen, sondern auch kritische Infrastrukturen
wie Strom- und Wasserversorgung oder auch
Krankenhäuser.
Ich habe es vor einigen Wochen ausgeführt:
Cybercrime hat das Potenzial, die Grundlagen von Demokratie,
Staat und Wirtschaft zu gefährden. Das Strafrecht, das
wir haben, ist veraltet. Deswegen ist es an der Zeit zu
handeln.
Den Entschließungsantrag aus Hamburg lehnen wir
ab. Die Zeit für Arbeitsgruppen oder Kommissionen
haben wir nicht. Für den Bereich des Strafrechts
brauchen wir sie auch nicht; denn die Reformkommission, die
Hamburg vom Bundesministerium der Justiz einfordern
will, hat es schon gegeben: Auf Initiative der Länder hat
die Arbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und
Strafprozessrecht“ getagt und Vorschläge für eine
Verschärfung des Cyberstrafrechts entwickelt. Es ist an der
Zeit, die Vorschläge umzusetzen, nicht nur darauf zu
warten, dass etwas passiert.
Bayern hat basierend auf den Vorschlägen dieser
Arbeitsgruppe vor wenigen Wochen, am 9. April, einen
Gesetzesantrag zur Verbesserung der Bekämpfung der
Cyberkriminalität in den Bundesrat eingebracht. Dass
nun auch Nordrhein-Westfalen mit dem vorgelegten
Gesetzentwurf für eine zeitnahe Korrektur des geltenden
Rechts eintritt, begrüße ich sehr, dass von unserem
Antrag viel abgeschrieben worden ist, begrüße ich auch.
Es gibt aber auch einzelne Unterschiede, die ich
anmerken möchte:
Der Entwurf von Nordrhein-Westfalen hat zum
Beispiel keine Anpassung der Strafrahmen der
Grundtatbestände der Datendelikte. Für uns ist das allerdings ein
zentrales Anliegen, weil wir die Strafrahmen der
Straftatbestände der digitalen Welt an die Strafrahmen der
Tatbestände der analogen Welt anpassen wollen. Unser Ziel
ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger in der digitalen
Welt genauso sicher sind und sich genauso sicher fühlen
wie in der analogen Welt.
Es gibt darüber hinaus keine Versuchsstrafbarkeit bei
den Grunddelikten. Das heißt, wer an guten
Sicherheitsvorkehrungen scheitert, geht straflos aus. Das kann aus
unserer Sicht nicht sein.
Ein Punkt, an dem wir öfter auseinanderliegen, ist das
Thema digitale Ermittlungsbefugnisse. Sie sind in dem
Entwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir sind der
Meinung, dass die Strafverfolgungsbehörden in der
digitalen Welt auch ausreichende digitale
Ermittlungsbefugnisse brauchen. Die beste materielle Rechtslage nützt
nichts ohne gute Ermittlungsbefugnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern
begrüßt es, dass Nordrhein-Westfalen wie wir eine
Reform der Cyberdelikte will und dabei wie von uns
vorgeschlagen auf Regelbeispiele und Qualifikationen
setzt. Die Abweichungen überzeugen uns nicht. Da
besteht aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf.
Vizepräsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen
Dank, Herr Staatsminister Eisenreich!
Wir sind damit am Ende der Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage unter Punkt 34 dem
Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Die Vorlage unter Punkt 37 weise ich dem
Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35:
TOP 35
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen
Schutzes bei Rauschtaten – Antrag des Freistaates
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
265/19)
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Gemkow. Bitte sehr.
Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor
etwa einem Jahr habe ich die sächsische Initiative zur
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei
Rauschtaten vorgestellt.
Das Ziel des Gesetzentwurfs war eine gerechtere
Bestrafung von Tätern, die im Rausch schwerste
Straftaten begehen, wegen ihrer Schuldunfähigkeit für diese
Straftaten aber nicht bestraft werden können.
Insbesondere die angestrebte Änderung des Vollrauschtatbestandes
des § 323 des Strafgesetzbuches war auf Kritik gestoßen,
und so fand die Initiative damals keine Mehrheit in
diesem Haus.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Lucia Puttrich)
Die Ziele sind aus meiner Sicht aber immer noch
richtig. Alkohol und andere Rauschmittel sind und bleiben
– unabhängig von ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung
auf die Konsumenten – Risikofaktoren für die Begehung
von Straftaten. Sie setzen die Hemmschwelle zur
Tatausführung erheblich herab.
Ich wende mich heute erneut an Sie, meine sehr
geehrten Damen und Herren, um Ihnen noch einmal die
Notwendigkeit von Veränderungen im Strafgesetzbuch vor
Augen zu führen.
Die derzeitige Rechtslage ist unbefriedigend. Die
bestehenden Regelungen führen dazu, dass bei der
Strafzumessung für Straftaten unter Rauschmitteleinfluss von
der Möglichkeit der Strafmilderung sehr großzügig
Gebrauch gemacht wird.
Beim sogenannten Vollrausch nach § 323a des
Strafgesetzbuches wird die bestehende Strafrahmenobergrenze
von fünf Jahren Freiheitsstrafe dem Gebot des gerechten
Strafens oftmals nicht gerecht. Das erweckt insgesamt
den Eindruck, Alkohol- und Rauschmittelkonsum führten
in der Regel zu milderen Strafen. Das wiederum sendet
ein verheerendes Signal an potenzielle Straftäter.
Der Freistaat Sachsen hat deshalb erneut einen
Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der zum
Ziel hat, Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
angemessener zu ahnden. Wir haben dabei die damalige
Kritik an der beabsichtigen Änderung des § 323a des
Strafgesetzbuches aufgenommen und verfolgen in diesem
Bereich jetzt einen anderen Ansatz.
Für den Tatbestand des Vollrausches sieht der Entwurf
nun in den Fällen, in denen für die Rauschtat eine
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren angedroht wird,
einen erhöhten Strafrahmen von Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu zehn Jahren vor. Auf diese Weise wird
der Schwere der konkreten Rauschtat stärkeres Gewicht
verliehen, um in Einzelfällen, namentlich bei
Rauschtaten, die objektiv schwerstes Unrecht darstellen, eine
gerechtere Bestrafung zu ermöglichen. Dies wird in
vielen Fällen mit einer Strafverschärfung verbunden sein.
Insbesondere wenn ein Täter im Vollrausch einen
Menschen vorsätzlich tötet, könnte er so künftig zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren – bis zu zehn
Jahren – verurteilt werden.
Außerdem stellt der Gesetzentwurf auch weiterhin
klar, dass ein Täter, der sich in vorwerfbarer Weise in
einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat
begeht, in aller Regel keine Strafmilderung zu erwarten
hat.
Um Wertungswidersprüche zu vermeiden, ist auch
weiterhin eine Strafverschärfung bei der fahrlässigen
Tötung in Fällen der Leichtfertigkeit vorgesehen.
Mit diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und
Herren, können wir sicherstellen, dass rauschbedingte
Straftaten zu einer angemessenen Strafe führen. Tätern
wird so signalisiert, dass sie nicht mit einer
Strafmilderung rechnen können.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41:
TOP 41
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
– Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 269/19)
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Gemkow aus Sachsen.
Sebastian Gemkow (Sachsen): Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch
das ein ganz wichtiges Thema:
Die friedliche Revolution liegt fast 30 Jahre zurück.
Seitdem hat der Gesetzgeber große Anstrengungen
unternommen, das Unrecht aus 40 Jahren DDR-Vergangenheit
auszugleichen und aufzufangen. Auch wenn wir das
Unrecht damit nicht ungeschehen machen konnten, haben
wir die Geschichte aufgearbeitet, die Opfer rehabilitiert
und mit Entschädigungen zumindest zu einem gewissen
materiellen Ausgleich beigetragen. Und trotzdem ist es
auch nach 30 Jahren zu früh, dass wir uns zurücklehnen
und es einfach der Zeit überlassen, verbliebene Wunden
zu heilen.
Ein besonders dunkles Kapitel deutscher Geschichte
können wir so jedenfalls noch nicht schließen:
In der Zeit der DDR hat das herrschende Regime
immer wieder Eltern, die die ideologische Ausrichtung
des Regimes nicht teilten, die Kinder entzogen und es
ihren treuen Anhängern ermöglicht, diese Kinder zu
adoptieren. Anlass konnte eine Republikflucht sein oder
eine Lebensweise, die als nicht konform mit der
sozialistischen Idee klassifiziert wurde. Manchmal konnte schon
das Stellen eines Ausreiseantrags einen ausreichenden
Grund bilden, um die Kinder aus den Familien zu
nehmen und den Eltern den Kontakt zu den Kindern zu
verbieten.
Die staatlichen Stellen haben die betroffenen Eltern
bei der Entscheidung über die Adoption dann schlicht
übergangen. Weigerten sich die Eltern, einer Adoption
zuzustimmen, wurde die Zustimmung von den staatlichen
Stellen einfach ersetzt.
Der Gesetzgeber hat dieses Unrecht nach der
Wiedervereinigung zwar erkannt und eine Möglichkeit
geschaffen, diese Adoptionen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Heute müssen wir aber erkennen, dass die damals
vorgesehene Frist von gerade einmal drei Jahren nicht
ausgereicht hat.
Die leiblichen Eltern kannten die Annehmenden und
ihren Wohnsitz nicht. Teilweise waren sie auch über das
Kind und die Verhältnisse gar nicht weiter informiert
worden. Anträge der Betroffenen auf Einsicht in die
Adoptionsakten scheiterten daran, dass sich die
Jugendämter auf das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
des Adoptionsrechts berufen konnten, weil eine
entsprechende Ausnahmeregelung für die Fälle der politisch
motivierten Adoptionen in der DDR nicht geschaffen
wurde. Damit musste für die betroffenen Eltern nach
1993 auch jeder Versuch fehlschlagen, Einsicht in die
Unterlagen ohne Zustimmung der Kinder und der
Annehmenden zu erhalten. Ohne Einsicht in die
Unterlagen aber konnten die betroffenen Eltern auch unrichtige
Darstellungen in den Akten nicht entkräften, um so etwa
eine Versöhnung mit ihren Kindern zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle
Ihnen deshalb den Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen
in der festen Überzeugung vor, dass wir das schnell
ändern müssen. Wir brauchen das mit dem Entwurf
normierte Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für
diejenigen, deren Kinder ohne oder gegen ihren Willen in der
DDR adoptiert wurden.
Den Betroffenen ist nicht Recht getan, hier zunächst
die Ergebnisse von Forschungsvorhaben abzuwarten und
anschließend lange darüber zu diskutieren.
Selbstverständlich verdienen auch die tatsächlich
gelebten, bestehenden Familienstrukturen Schutz. Wir
wollen deshalb nicht die Statusentscheidungen
rückgängig machen.
Auch soll die Kontaktanbahnung behutsam, mit
Rücksicht auf die Belange und Interessen der Kinder und auch
der Annehmenden erfolgen. Deswegen sollen die in der
Kontaktanbahnung erfahrenen
Adoptionsvermittlungsstellen nicht nur über die Auskunfts- und
Akteneinsichtsrechte entscheiden, sondern auch den Kontakt zwischen
leiblichen Eltern, Kindern und Annehmenden herstellen
und begleiten.
Ich werbe um Ihre Unterstützung, damit unser
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag schnell eingebracht
werden kann.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Frauen und Jugend
und dem Ausschuss für Familie und Senioren –
mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
TOP 13
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und
anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener
Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 247/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zu langen
Transporten von Nutztieren – Antrag der Länder Hessen,
Rheinland-Pfalz und Berlin – (Drucksache 213/19)
Dem Antrag ist auch Schleswig-Holstein beigetreten.
Ich rufe Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-
Westfalen auf. Sie haben das Wort.
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Nordrhein-Westfalen unterstützt den
Entschließungsantrag zur Verbesserung des Tierschutzes bei
langen Transporten von Nutztieren.
Bei Langzeit-Tiertransporten in Drittländer sind
Tierschutzbestimmungen strikt einzuhalten. Denn
Tiertransporte – insbesondere auf langen Transportrouten und in
Staaten außerhalb der Europäischen Union – sind für die
Tiere stets mit enormen Belastungen verbunden. In dieser
Einschätzung sind sich, glaube ich, alle einig: Behörden,
Tierschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger. Wo
immer es hier Spielräume gibt, die man im praktischen
Tierschutzvollzug gestalten kann, müssen sie im Sinne
des Tierschutzes genutzt werden.
Lange Tiertransporte in Drittstaaten können aufgrund
des europäischen und nationalen Rechts derzeit nicht
generell untersagt werden. Umso mehr sehe ich es als
unsere Aufgabe an, zumindest die Belastungen der Tiere
bei solchen Langstreckentransporten auf das absolut
unumgängliche Maß zu reduzieren.
Das kann den zuständigen Veterinärämtern aber nur
gelingen, wenn sie schon vor der Abfertigung über valide
Informationen zur geplanten Route und die Verhältnisse
auch außerhalb der EU verfügen: Welche Temperaturen
erwarten die Tiere auf dem Transport? Bestehen
genügend Versorgungsstationen? Gibt es Notfallpläne? Diese
und mehr Fragen stellen sich den zuständigen Behörden
vor einer Abfertigung langer Tiertransporte.
Unser Ziel muss es sein, unseren Veterinärbehörden
eine Abfertigung auf solider Erkenntnislage zu
tierschutzrelevanten Verhältnissen auf den
außereuropäischen Transportrouten zu ermöglichen. Dabei sind wir
auf die Hilfe des Bundes und der Europäischen Union
angewiesen. Wie diese Hilfe konkret aussehen könnte,
macht der Entschließungsantrag deutlich:
Wir brauchen einen Zugriff der Veterinärverwaltung
auf Informationen zu Tiertransportrouten in
Drittstaaten,·ein europaweit gültiges Verzeichnis über
Infrastrukturen zur Versorgung von Tieren auf diesen
Transportrouten, verstärkte europäische Kontrollen an
Grenzkontrollstellen und an Versorgungsstationen in Drittländern.
Darüber hinaus sollte die Europäische Union bei
bilateralen Handels- oder Veterinärabkommen mit
Drittstaaten auf verpflichtende Vereinbarungen zur Einhaltung der
Mindestanforderungen an den Tierschutz hinwirken, ein
EU-einheitliches Datenformat für eine einfache
Auswertung der Transportdaten festlegen und schließlich nähere
Erläuterungen zu tiertransportrechtlich relevanten
Temperaturtoleranzen herausgeben.
Eigentlich sollten all diese Aspekte auf europäischer
Ebene in eine Änderung der
Tierschutztransportverordnung einfließen. Angesichts der Tatsache, dass sich die
Menschen in der Europäischen Union, bei uns zu Hause,
immer mehr für Tierschutz einsetzen und diese
Transportfragen vor Augen haben, wäre die EU-Kommission
gut beraten, hier initiativ zu werden.
Unsere Vorstellungen von tierschutzgerechten und
streng kontrollierten Tiertransporten wurden mit denen
der anderen Bundesländer und dem Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft auf der kürzlich
durchgeführten Agrarministerkonferenz in Landau in der
Pfalz diskutiert. Letztlich sind die Ergebnisse in den
umfangreichen Entschließungsantrag geflossen, den wir
heute beschließen können.
Ich bin sehr froh, dass sich die Länder und der Bund in
dieser Frage im Grundsatz jedenfalls einig sind. Ich sehe
es als sehr wichtigen Punkt an, dass es mittel- bis
langfristiges Ziel sein sollte, auf lange Beförderungen von
Tieren zu Lande oder zu Wasser in Drittländer
weitestgehend zu verzichten. Hier muss geprüft werden, ob nicht
anhand von Samen, Eizellen oder Embryonen Zuchten in
den Drittländern nachhaltig aufgebaut werden können,
die diese Transporte verhindern.
Für uns in Nordrhein-Westfalen gilt: Wir setzen uns
nachdrücklich für die klare und strikte Durchsetzung von
Tierschutzanforderungen ein. Wir haben Anfang dieses
Jahres die zuständigen Behörden angewiesen,
Tiertransporte in Drittstaaten nur dann abzufertigen, wenn zuvor
validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und
Temperaturen vorliegen. Zudem müssen bei uns die
Transporteure den Behörden vor Beginn des Transports
einen Echtzeitzugang zu den Daten der
Navigationssysteme der Transportfahrzeuge gewähren.
Die heutige Entschließung des Bundesrates setzt ein
weiteres Signal für mehr Tierschutz beim Transport und
wird hoffentlich auch in Brüssel zu erhöhter
Aufmerksamkeit und Sensibilität und auch zu Verbesserungen für
die Tiere führen. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden
Entschließungsantrag zu. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Somit können wir zur Abstimmung kommen. Der
Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen, die Entschließung in einer Neufassung
anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die
Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen entfällt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung
der Patientenorientierung – Antrag der Länder
Brandenburg, Berlin und Hamburg – (Drucksache
206/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr.
Herrmann (Bayern) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag in Drucksache
206/2/19. Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
206/3/19? – 35 Stimmen; Mehrheit.
Bitte noch Ihr Handzeichen für den Landesantrag in
Drucksache 206/4/19! – Minderheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung, wie soeben
festgelegt, zu fassen? – Minderheit.
Wer stimmt nun dafür, die Entschließung, wie vom
Gesundheitsausschuss empfohlen, unverändert zu fassen?
– Auch das ist eine Minderheit.
Die Entschließung ist somit n i c h t gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 42:
TOP 42
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der
Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung
(Minijobs) – Antrag des Freistaates Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 271/19)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin
Schreyer aus Bayern vor.
Kerstin Schreyer (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minijob
ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument am
Arbeitsmarkt. Das gilt sowohl für die Unternehmen als auch für
die Beschäftigten.
Mir ist es wichtig zu betonen: Die Tätigkeit in
Minijobs entspricht ausdrücklich dem Wunsch der
Beschäftigten. Es sind oft Studenten, Rentnerinnen und
Rentner, die diese Arbeitsform mit dem Zeit- und
Verdienstumfang nutzen wollen.
Einig sind wir alle uns, denke ich, darin, dass
geringfügige Beschäftigung mit der wirtschaftlichen
Entwicklung und der allgemeinen Lohnsteigerung kombiniert
sein muss. Wir alle sind froh, dass die Tarifentwicklung
der letzten Jahre positiv war; die Löhne sind konstant
1 Anlage 6
erhöht worden. Gerade der gesetzliche Mindestlohn
wurde bereits zweimal erhöht, er wird im Januar 2020 wieder
erhöht. Das bedeutet, dass wir die Minijobs entsprechend
anpassen müssen. Die gestiegenen Löhne müssen sich
dort wiederfinden.
Die Verdienstgrenze bedeutet, dass immer weniger
Arbeitsstunden geleistet werden können. Das ist natürlich
nicht Sinn der Sache. Wir wollen, dass die Arbeitszeit
beibehalten werden kann.
Wie Sie wissen, wurde die Entgeltgrenze für
geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse letztes Mal vor
über sechs Jahren – 2013 – auf 450 Euro angepasst.
Deswegen ist es an der Zeit, die Verdienstobergrenze erneut
anzupassen.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass es hier nicht
um eine Ausweitung geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung gehen soll. Es geht schlichtweg darum,
eine Anpassung vorzunehmen.
Bezugsgrößen werden in vielen Bereichen, zum
Beispiel in der Sozialversicherung, regelmäßig und
systemgerecht angepasst. Deswegen ist es wichtig, bei den
Beteiligten entsprechend anpassen zu können.
Wenn wir auf den Arbeitsmarkt schauen, haben wi
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 - Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 -
- part_of_vorgang → Gesetz zum Schutz von Genossenschaften
- part_of_vorgang → Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Veror
- part_of_vorgang → Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))