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Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKGÄndG)

Vorgang 240324 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Effektive Ausgestaltung des Infrastrukturwettbewerbs im Rahmen der Koordinierung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fehlanreizen beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau: Ergänzung bisheriger Regelungen mit einer Ausformung der Unzumutbarkeit eines Koordinierungsantrags, Einführung eines Überbauschutzes für den Überbau eines öffentlich geförderten Glasfasernetzes mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs;<br /> Änderung § 77i Telekommunikationsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Informationen zur standortbezogenen Netzabdeckung, Buß- und Zwangsgelder bei Verstößen gegen Versorgungsverpflichtungen;<br /> Erneute Änderung § 77i Telekommunikationsgesetz, zusätzliche Änderung und Einfügung versch. §§ Telekommunikationsgesetz; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

  1. 20.09.2019 plenarprotokoll 980 Protokoll der 980. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.