Protokoll der 980. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 980. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 980
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
980. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. September 2019
I n h a l t :
70 Jahre Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Dank an den bisherigen Präsidenten des Senats
der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister
Dr. Carsten Sieling . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
1. Wahl der Vorsitzenden des
Verkehrsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 391/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
Beschluss: Bürgermeisterin Dr. Maike
Schaefer (Bremen) wird gewählt . . . . . . . 333
2. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz
2020) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 330/19)
b) Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
– gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2
Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/19) . 333
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 395*
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 395*
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 395*, 396*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 333
3. Zweites Gesetz zur Anpassung des
Datenschutzrechts an die Verordnung (EU)
2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-
Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU –
2. DSAnpUG-EU) (Drucksache 380/19) . . . 335
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 399*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . 397*
4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/680 im Strafverfahren sowie zur
Anpassung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
(Drucksache 381/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2 i.V.m. Artikel 74 Absatz 1
Nummer 25 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397*
5. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-
Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG) (Drucksache 382/19) 335
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 401*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f
Absatz 1 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397*
6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (Drucksache
383/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz
bei Verunglimpfung der Europäischen
Union und ihrer Symbole – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 285/19) . . . . 335
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 335
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 401*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Sebastian Gemkow (Sachsen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung
der Elektromobilität – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Bayern und Niedersachsen
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1
und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
347/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 401*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes von im politischen
Leben des Volkes stehenden Personen
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 418/19) . . . . . 336
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 336
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
10. Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung
der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr
– Antrag der Länder Brandenburg, Hessen,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 388/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 402*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
11. Entwurf einer Verordnung zum Schutz der
geographischen Herkunftsangabe Glashütte
(Glashütteverordnung – GlashütteV)
– Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 299/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 404*
Beschluss: Die Vorlage wird gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung
zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
12. Entschließung des Bundesrates zur
Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und
ihrer Hinterbliebenen – Antrag der Länder
Hessen und Brandenburg – (Drucksache
280/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 399*
Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 399*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 397*
13. Entschließung des Bundesrates: Einführung
eines verpflichtenden Labels sowie einer
Herkunftskennzeichnung im Rahmen des
Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 288/19) 349
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
14. Entschließung des Bundesrates –
Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten
– Antrag der Länder Bayern und Saarland
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
344/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 350
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
15. Entschließung des Bundesrates zur
Überprüfung des Katalogs der
Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz – Antrag der
Länder Thüringen und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 406/19) . . . 350
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 350
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
16. Entschließung des Bundesrates für die
Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche
Personalausstattung in Krankenhäusern
– Antrag der Länder Bremen, Thüringen und
Berlin, Brandenburg – (Drucksache 291/19) 351
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 404*
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
17. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in
angespannten Gewerberaummärkten – Antrag
des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 404/19) . . . . . . . . . . . . . 351
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 351
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
18. Entschließung des Bundesrates
„Klimaschutz im Grundgesetz verankern“ –
Antrag der Länder Thüringen und Berlin –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23
Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 581/18, Drucksache 409/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
19. Entschließung des Bundesrates zur
Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und
Regelwerke zum Lärmschutz – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 289/19) . . . . . . 353
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 353
20. Entschließung des Bundesrates: Reduzierung
unnötiger Kunststoffabfälle – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 343/19) . . . . . . . . . . . . . 353
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 353
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit . 354
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
21. Entschließung des Bundesrates für eine
erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im
Schienenverkehr – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 385/19) . . . . . . . . . . . . . 355
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 355
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
22. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der bedarfsgerechten und netzdienlichen
Stromerzeugung sowie der klimaneutralen
Wärmenutzung aus Biomasse im EEG
– Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-
Pfalz und Sachsen-Anhalt – (Drucksache
281/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 405*
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 406*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 356
23. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Haftung der Betreiber von
E-Commerce-Plattformen – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 345/19) . . . . . . . . . . . . . 356
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 407*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
24. Entschließung des Bundesrates „Handel mit
Holzkohle aus illegalen Quellen
eindämmen“ – Antrag des Saarlandes – (Drucksache
377/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 397*
25. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und
125b) (Drucksache 327/19)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
(Drucksache 354/19) . . . . . . . . . . . . . . . 369
Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 369
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 371
Reinhard Meyer (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 372
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 373
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 410*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 410*
Dietmar Strehl (Bremen) . . . . . . . . . 411*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 412*
Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 374
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 374
26. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Konsulargesetzes (Drucksache
348/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
27. Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in
der Pflege
(Pflegelöhneverbesserungsgesetz) (Drucksache 349/19) . . . . . . . . . . . . . 374
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 412*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 374
28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Errichtung der Deutschen
Rentenversicherung Bund und der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See (RVBund/KnErG-ÄndG) (Drucksache
350/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
29. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Sozialen Entschädigungsrechts (Drucksache
351/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 413*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-
Geldwäscherichtlinie (Drucksache 352/19). . . . . 377
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister der Finanzen . . 377
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von
baureifen Grundstücken für die Bebauung
(Drucksache 353/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 379
32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache
355/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379
Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 379
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 414*, 415*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415*, 415*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
33. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften (Drucksache 356/19) . . . . . . . . . . . . . . . 380
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
34. Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung
zur Anästhesietechnischen Assistentin und
zum Anästhesietechnischen Assistenten
und über die Ausbildung zur
Operationstechnischen Assistentin und zum
Operationstechnischen Assistenten (Drucksache
357/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 416*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382
35. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor
Masern und zur Stärkung der Impfprävention
(Masernschutzgesetz) (Drucksache 358/19) 382
Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 382
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
36. Entwurf eines Gesetzes für bessere und
unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
(Drucksache 359/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 416*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
37. Entwurf eines Gesetzes für eine bessere
Versorgung durch Digitalisierung und Innovation
(Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)
(Drucksache 360/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken (Drucksache 373/19) . 384
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 417*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 417*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
39. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von
Freizügigkeitsrechten in das
Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland
aus der Europäischen Union (Drucksache
361/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
40. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
der Strukturen des Besoldungsrechts und zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften
(Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) (Drucksache
362/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 401*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
41. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
(Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz –
3. WaffRÄndG) (Drucksache 363/19) . . . . . 385
Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . . 385
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
42. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Rechts der notwendigen Verteidigung
(Drucksache 364/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 418*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit
des Cybergroomings (Drucksache 365/19) . 386
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 386
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 387
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 419*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387
44. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
Wertgrenze für die
Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der
Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur
Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 366/19) . . . . . . . . 387
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
45. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Eurojust-Verordnung (Drucksache 367/19) 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
46. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Verfahrensrechte von Beschuldigten im
Jugendstrafverfahren (Drucksache 368/19) 388
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
47. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2020) (Drucksache
369/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
48. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
(Drucksache 370/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
49. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 7. November 2018 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine
über Soziale Sicherheit (Drucksache 371/19) 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397*
50. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der
Union – Ein Konzept für das weitere
Vorgehen
COM(2019) 343 final; Ratsdok. 11217/19
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 326/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 388
51. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Steuerungsrahmen für das
Haushaltsinstrument für Konvergenz und
Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet
COM(2019) 354 final; Ratsdok. 11521/19
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 342/19, zu Drucksache 342/19) 388
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
52. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Vereint für
Energieunion und Klimaschutz – die Grundlage
für eine erfolgreiche Energiewende
schaffen
COM(2019) 285 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 295/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389
53. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: EU-Justizbarometer 2019
COM(2019) 198 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 294/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389
54. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über
die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen
hinsichtlich der Emissionen von leichten
Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5
und Euro 6) und über den Zugang zu
Reparatur- und Wartungsinformationen für
Fahrzeuge
COM(2019) 208 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 283/19, zu Drucksache 283/19) 389
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389
55. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Intensivierung der
EU-Maßnahmen zum Schutz und zur
Wiederherstellung der Wälder in der Welt
COM(2019) 352 final; Ratsdok. 11449/1/19
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 374/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 420*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389
56. Verordnung zu dem Abkommen vom
28. November 2018 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Serbien über
Kriegsgedenkstätten (Drucksache 308/19) . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
57. Verordnung zur Festsetzung des
Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
Kalenderjahr 2020
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 – InsoGeldFestV 2020)
(Drucksache 312/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
58. Dritte Verordnung zur Änderung der
Düngemittelverordnung (Drucksache 307/19) . 390
Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 390
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung 391
59. Verordnung zur Durchführung der Betäubung
mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch
sachkundige Personen
(Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV)
(Drucksache 335/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 421*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 391
60. Zweite Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-
Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-
Verpflichtungenverordnung (Drucksache 386/19) . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
61. Verordnung zur Änderung der
Apothekenbetriebsordnung und der
Arzneimittelpreisverordnung (Drucksache 324/19 [neu]) . . . 391
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
62. Achtzehnte Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung
(Drucksache 336/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
63. Fünfte Verordnung zur Änderung der
Gebührenordnung für Ärzte (Drucksache
337/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
64. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in
Insolvenzverfahren im Internet
(Drucksache 338/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
65. Verordnung zur Beschränkung des marinen
Geo-Engineerings (Drucksache 356/18) . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
66. Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-
Bau- und Betriebsordnung (Drucksache
339/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
67. Verordnung zur Änderung
fahrlehrerrechtlicher und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen (Drucksache 372/19) . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
68. Zweite Verordnung zur Änderung der
Finanzanlagenvermittlungsverordnung
(Drucksache 340/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
69. Verordnung zur Änderung der
Markscheider-Bergverordnung sowie der Verordnung
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben (Drucksache
341/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
70. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Ratsarbeitsgruppe Technische
Harmonisierung (Formation Bauprodukte) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 407/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 407/1/19 . . . . . . . . . . . . . 398*
71. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz für die
Ernennung eines Bundesanwalts beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache
393/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 393/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
72. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 390/19) . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 399*
73. Wahl einer Schriftführerin – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 430/19) . . . 333
Beschluss: Senatorin Dilek Kalayci (Berlin)
wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
74. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Notfallsanitätergesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bayern,
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 428/19) . . . . . . . . . . . . . 392
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
75. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes –
BNichtrSchG – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 435/19 [neu]) . 337
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 337
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 338
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
76. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Mietrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Hamburg und
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 420/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . 333
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
77. Entwurf eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit des Werbens für
terroristische Straftaten – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 421/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 339
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
78. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches und des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten – „Fahren ohne
Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
der Länder Thüringen und Berlin gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 424/19) . . . 340
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 340
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 403*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
79. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der
Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-
Grundsteuer-Entlastungsgesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Berlin und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 434/19) . . . . . . . . . . 342
Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 342
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
80. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 426/19)
b) Entschließung des Bundesrates
„Reformbedarf im Erneuerbare-Energien-
Gesetz: Nationale Spielräume nutzen,
Ausbau der Erneuerbaren Energien
vorantreiben, Eigenversorgung erleichtern und
Fehlsteuerungen für stromintensive
Unternehmen beseitigen“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 432/19)
c) Entschließung des Bundesrates:
Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad
zurückführen – Ausbaubremsen lösen
– Antrag des Landes Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 436/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 343
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 344
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Mitteilung zu a) bis c): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 346
81. Entschließung des Bundesrates
„Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten
erneuern“ – Antrag der Länder Berlin,
Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Thüringen und Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 433/19) . . . . . 356
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 356
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 357
Lutz Lienenkämper (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
82. Entschließung des Bundesrates – Änderung
rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit
Tieren im Internet (Online-Handel) und in
Printmedien – Antrag der Länder Rheinland-
Pfalz und Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 425/19) . . . 358
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 409*
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 358
83. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels
zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen
– Antrag der Länder Hamburg, Bremen,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 429/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 358
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 359
Hans-Joachim Fuchtel, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 361
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
84. Entschließung des Bundesrates „Impuls zur
energetischen Modernisierung von
Wohngebäuden: Steuerliche Förderung jetzt!“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 431/19) . . . 362
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 362
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
86. Entschließung des Bundesrates zu einer
marktbasierten CO2-Bepreisung in den
Sektoren Gebäude und Verkehr – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 422/19) . . . . . 362
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 362
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 409*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
87. Entschließung des Bundesrates für eine auf
einen ambitionierten Aufbau einer
erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland
ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren
Energien Richtlinie (Renewable Energy
Directive, RED II) in nationales Recht –
Antrag der Länder Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Brandenburg – (Drucksache
346/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
(Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
88. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der
Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
der Länder Bayern, Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
443/19)
in Verbindung mit
85. Entschließung des Bundesrates zur
Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von
Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer
Person in der Öffentlichkeit – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 423/19) . . . 346
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 346
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 347
Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . . 347
Guido Wolf (Baden-Württemberg) . . . . 348
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 348
Mitteilung zu 88 und 85: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 349
89. Entschließung des Bundesrates:
„Arbeitszeiten familienfreundlich und unbürokratisch
gestalten – Digitalisierung im Sinn von
Beschäftigten und Unternehmen nutzen“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 444/19) . . . 367
Kerstin Schreyer (Bayern) . . . . . . . . . 367
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
90. Entschließung des Bundesrates – Nationale
Minderheiten und Volksgruppen in das
Grundgesetz aufnehmen – Antrag der
Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg,
Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 447/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 334
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
91. Entschließung des Bundesrates: Alternative
Vergabemodelle zur bisherigen
Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen
prüfen – Antrag der Länder Bayern, Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 445/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 368
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
92. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur
Errichtung einer Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“
– Antrag des Landes Brandenburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/19) 335
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 446/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 398*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 393
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r ,
Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise –
Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Jürgen Lennartz (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt und
Verbraucherschutz
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit
und Soziales
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Christian Görke, Minister der Finanzen
Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft
und Energie
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration und Sport
Dietmar Strehl, Senator für Finanzen
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eva Kühne-Hörmann, Ministerin der Justiz
Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Reinhard Meyer, Finanzminister
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales
und Integration
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Michael Güntner, Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
980. Sitzung
Berlin, den 20. September 2019
Beginn: 9.32 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich eröffne die 980. Sitzung des Bundesrates.
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der
Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und
in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
So will es Artikel 50 des Grundgesetzes.
Und Artikel 51 ergänzt, dass der Bundesrat aus
Mitgliedern der Landesregierungen besteht.
Diese beiden wichtigen Sätze erfüllt der Bundesrat mit
Leben.
Ob es sich nun um Zustimmungs- oder
Einspruchsgesetze, um Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften
handelt: Durch Artikel 50 sind der Deutsche Bundestag
und die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit
dem Bundesrat angewiesen.
Und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
entscheiden in den Landtagswahlen mit der Abgabe ihrer
Stimme nicht nur über ihre jeweilige zukünftige
Landesregierung. Durch Artikel 51 des Grundgesetzes
entscheiden sie damit auch über die Zusammensetzung des
Bundesrates.
Der Parlamentarische Rat, dessen Mitglieder von den
Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen
benannt worden waren, hat das Grundgesetz erarbeitet.
So waren die Länder schon von Beginn an verantwortlich
für den Aufbau unserer föderalen Ordnung.
Seit inzwischen 70 Jahren sind das Grundgesetz, das
ja ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht war,
und der Bundesrat gelebte Staatspraxis. Heute käme
niemand mehr auf die Idee, das Grundgesetz als vorläufig
zu betrachten. Und als ebenso richtig und wichtig für
unsere demokratische Grundordnung hat sich auch die
Einrichtung des Bundesrates als zweite Kammer
erwiesen.
Mit Stolz und voller Selbstbewusstsein haben wir
gestern gemeinsam eine Festveranstaltung durchgeführt. Ich
habe mich sehr gefreut, wie zahlreich Mitglieder des
Bundesrates dort vertreten waren und – glaube ich – bis
heute sehr angetan sind insbesondere von der großartigen
Rede von Peter M ü l l e r .
Wir haben seit sieben Jahrzehnten gemeinsam daran
gearbeitet, dass der Bundesrat immer konstruktiv an
praktikablen Lösungen mitarbeitet und sie auch selbst
initiiert.
In dieser langen Zeit hat Deutschland das große Glück
der Wiedervereinigung erfahren. Wir durften die
Einigung Europas miterleben, die Währungsunion und
Jahrzehnte friedlichen Zusammenlebens.
An der Umsetzung aller dieser großen
gesellschaftlichen Umwälzungen hat der Bundesrat seinen Anteil
getragen. Jederzeit kompromissbereit, sachlich im Ton
und ausgestattet mit einem enormen Wissensschatz der
Fachleute in den Behörden der Länder, gelang und
gelingt es uns, die anstehenden Herausforderungen zu
meistern.
Fast eintausend Sitzungen – erst in Bonn und seit dem
Jahr 2000 in Berlin – haben wir bis heute abgehalten. Die
Welt hat sich verändert seit dem 7. September 1949, dem
Tag, an dem der Bundesrat zum ersten Mal
zusammentrat. Es ist schnelllebiger geworden, die
Parteienlandschaft vielfältiger, und auch im Bundesrat ist die
Entscheidungsfindung komplizierter geworden.
Unverändert aber geblieben ist eines: Im Bewusstsein
um die Verantwortung für unser Land und das von den
Verfassungsmüttern und Verfassungsvätern
entgegengebrachte Vertrauen bewährt sich der Bundesrat als
föderatives Gegengewicht zu Bundestag und Bundesregierung
und als Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
In jener denkwürdigen ersten Sitzung des Bundesrates
betonte der neugewählte Präsident Karl A r n o l d ,
damaliger Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens:
In einem Bundesstaat, in dem die Ausführung
der Bundesgesetze weitestgehend Sache der
Länder ist, gewährleistet der Bundesrat einen
arbeitsfähigen Gesamtstaat. Er sichert der
Gesetzgebung den Sachverstand der
Landesregierungen und über die Ausschüsse denjenigen
ihrer Beamtenschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in
diesem Sinne auch in Zukunft gemeinsam arbeiten: für
einen starken Bundesrat und für einen starken
Föderalismus!
Bevor wir uns nun der Tagesordnung zuwenden, habe
ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben:
Am 20. Juni 2019 ist Herr Minister André
S c h r ö d e r aus der Landesregierung von Sachsen-
Anhalt und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden.
Am 2. Juli 2019 hat die Landesregierung von Sachsen-
Anhalt Herrn Minister Michael R i c h t e r zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Aus der Landesregierung von Bremen und damit aus
dem Bundesrat ausgeschieden sind: am 21. Juni 2019
Herr Senator Martin G ü n t h n e r sowie am 16.
August 2019 Herr Bürgermeister Dr. Carsten S i e l i n g ,
Frau Bürgermeisterin Karoline L i n n e r t , Frau
Senatorin Professor Dr. Eva Q u a n t e - B r a n d t , Herr
Senator Dr. Joachim L o h s e sowie Frau Staatsrätin
Ulrike H i l l e r .
Am 27. August 2019 hat der Senat von Bremen Herrn
Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , Frau
Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e f e r und Herrn
Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m zu ordentlichen
Mitgliedern des Bundesrates bestellt.
Die übrigen Mitglieder des Senats wurden zu
stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates berufen.
Und an dieser Stelle gratuliere ich Herrn
Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte herzlich zu seiner Wahl.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit hier.
(Beifall)
Am 15. August 2019 wurde Herr Dr. Olaf Joachim
zum neuen Bevollmächtigten von Bremen ernannt. Auch
Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen
Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen
Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und
wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Ich glaube, ich kann an dieser Stelle sagen: Unser
besonderer Dank gilt dem ehemaligen Bürgermeister
Dr. Carsten Sieling, der die Geschicke der Hansestadt
seit 2015 gelenkt hat. Wir alle haben mit ihm
ausgesprochen gut hier zusammengearbeitet.
Nach 14 Jahren als Abgeordneter der Bremischen
Bürgerschaft wurde er 2009 Mitglied des Deutschen
Bundestages, bis er 2015 das Amt des Bremer
Bürgermeisters übernahm.
In den vier Jahren seiner Mitgliedschaft in unserem
Hause haben wir ihn als fairen und ehrlichen
Verhandlungspartner und Kollegen kennengelernt, als versierten
Finanzfachmann und Vollblutpolitiker. Er hat sich
erfolgreich für die Interessen seines Landes eingesetzt und
besonders an der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen
2016 mitgewirkt. Mit ihm verlieren wir in unserer Runde
einen kompetenten Mitstreiter für die Belange der
Länder.
Wir wünschen Carsten Sieling für die Zukunft alles
Gute!
(Beifall)
Frau Staatsrätin Hiller danken wir ebenfalls sehr
herzlich für ihr besonderes Engagement in der
deutschfranzösischen und der deutsch-russischen
Freundschaftsgruppe und für ihre Tätigkeit als Schriftführerin des
Bundesrates sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit
im Ständigen Beirat. Wir wünschen ihr viel Glück für die
Zukunft!
(Beifall)
Frau Staatsrätin Dr. Annette T a b b a r a nimmt
heute zum letzten Mal als Bevollmächtigte der Freien
und Hansestadt Hamburg beim Bund an unserer Sitzung
teil. Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit im
Ständigen Beirat und Ihr Engagement in der
deutschfranzösischen und der deutsch-russischen
Freundschaftsgruppe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre neue
Tätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales!
(Beifall)
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 92 Punkten vor.
Zu TOP 18 hat Thüringen auf die Behandlung der
Vorlage in der heutigen Sitzung verzichtet und gebeten,
den Punkt gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15
Absatz 1 unserer Geschäftsordnung auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundesrates am 11.
Oktober 2019 zu setzen.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 73,
2, 76 und 90 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach
TOP 10 werden die Punkte 75, 77, 78, 79, 80 und die
verbundenen Punkte 88 und 85 – in dieser Reihenfolge –
erörtert. Nach TOP 23 werden die Punkte 81, 82, 83, 84,
86, 87, 89 und 91 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu TOP 1:
TOP 1
Wahl der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses
(Drucksache 391/19)
Wortmeldungen sehe ich nicht.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Dr. Maike
S c h a e f e r (Bremen) zur Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen.
Damit ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu TOP 73:
TOP 73
Wahl einer Schriftführerin (Drucksache 430/19)
Wortmeldungen sehe ich nicht.
Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird
vorgeschlagen, Frau Senatorin Dilek K a 1 a y c i
(Berlin) zur Schriftführerin des Bundesrates für das laufende
Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen.
Auch hier ist einstimmig so beschlossen.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die
Tagesordnungspunkte 2 a) und b) auf:
TOP 2a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
(Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 330/19)
TOP 2b)
b) Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
(Drucksache 331/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Erklärungen zu
Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Ludwig
(Brandenburg), Herr Ministerpräsident Kretschmer
1 Anlagen 1 bis 4
(Sachsen) und Frau Ministerin Heinold (Schleswig-
Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür? – Das ist die
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu TOP 76:
TOP 76
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts
– Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/19)
Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ersten
Bürgermeister Dr. Tschentscher aus Hamburg.
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schwierigkeit, eine
bezahlbare Wohnung zu finden, gehört zu den größten
Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger der großen
Städte in Deutschland haben. Selbst diejenigen, die eine
Wohnung haben, befürchten, dass sie sich die Miete in
Zukunft nicht mehr leisten können.
Die Ursache dafür ist im Kern der Mangel an
Wohnraum. Nach einem langen Trend der Urbanisierung hat in
vielen Städten die Politik zu spät begonnen, den
Wohnungsbau anzukurbeln. Denn am Ende ist der
Wohnungsmarkt ein Markt: Angebot und Nachfrage
bestimmen den Preis – in diesem Fall die Miete –, und ein zu
geringes Angebot, wie wir es derzeit haben, ist die
entscheidende Triebkraft für den Mietenanstieg.
Die Förderung des Wohnungsbaus, der Bau vor allem
günstiger Wohnungen ist die entscheidende Maßnahme,
um hier abzuhelfen. Der Wohnungsbau braucht aber Zeit.
Wir in Hamburg haben seit acht Jahren über 10.000
Wohnungsbaugenehmigungen pro Jahr erteilt, aber erst
langsam wirkt sich dies auf den Wohnungsmarkt als
Entspannung aus. Und für diese Zeit müssen wir die
Mieterinnen und Mieter vor einer finanziellen
Überforderung und auch vor der Verdrängung aus den urbanen
Zentren schützen.
Es gibt hierfür zwei Instrumente: die Mietpreisbremse
für die Neumieter und die Kappungsgrenze für die
Bestandsmieter. Beide Instrumente müssen mit Bedacht
eingesetzt werden. Denn es geht darum, dass diese
Maßnahmen wirksam sind, ohne die Investitionsbereitschaft
in den Wohnungsbau zu beeinträchtigen.
Auf diesem schmalen Grat schlagen wir zwei
Verbesserungen vor, die wir in Hamburg sehr sorgfältig in
einem „Bündnis für das Wohnen“ erörtert haben. An
diesem Bündnis sind beteiligt: Vertreter der
Wohnungswirtschaft, Vertreter der Wohnungsverbände, auch der
Mietervereine. Die Freie und Hansestadt Hamburg
schlägt vor, dass wir zwei Verbesserungen vornehmen:
Erstens. Wir müssen einen ökonomischen Fehlanreiz
bei der Mietpreisbremse beseitigen, der darin besteht,
dass es sich lohnt, dieses Gesetz nicht einzuhalten. Wir
können diesen Fehlanreiz beseitigen, indem wir einen
Rückzahlungsanspruch herstellen – unabhängig von einer
Rüge –, der sich bis zum Beginn des Mietvertrags
zurückerstreckt. Das ist die erste Maßnahme, die aus
unserer Sicht erforderlich ist.
Das Zweite bezieht sich auf die Kappungsgrenze in
Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort ist
es erforderlich, diese Kappungsgrenze auf ein Maß zu
senken, das die Mieter schützt und es jedenfalls seriösen
Wohnungsbauunternehmen, von denen es viele gibt,
ermöglicht, immobilienwirtschaftlich gerade noch
erforderliche Mietsteigerungen umzusetzen. Deswegen
schlagen wir vor, die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent
in drei Jahren auf 10 Prozent in drei Jahren zu senken.
Das ist ein Maß, in dem ein seriöses
Wohnungsbauunternehmen immobilienwirtschaftlich noch zurechtkommt
– das ist wichtig –, dabei werden aber auch Mieterinnen
und Mieter mit Bestandsmietverträgen vor übermäßigen
Mietsteigerungen geschützt.
( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller)
Diese beiden Vorschläge geben wir sehr gerne mit
dringender Empfehlung, ihnen näherzutreten, in die
Beratung, und wir freuen uns auf eine breite Zustimmung. –
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Tschentscher!
Weitere Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Wirtschaftsausschuss und dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 90:
TOP 90
Entschließung des Bundesrates – Nationale
Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz
aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-
Holstein, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/19)
Es liegt uns eine Wortmeldung vor: die des
Ministerpräsidenten Herrn Günther.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
insgesamt vier anerkannte Minderheiten bei uns in
Deutschland: die friesische Minderheit, die Dänen, die Sorben,
die Sinti und Roma.
Die Minderheiten und nationalen Volksgruppen
genießen große Anerkennung, sie sind geschützt in
unserem Land. Ich glaube, es gibt großen politischen Konsens
darüber, dass wir das als Vielfalt begreifen, es absolute
Unterstützung überall hat und wir miteinander stolz
darauf sind, dass wir diese Minderheiten haben.
Ich kann Ihnen aus Schleswig-Holstein berichten: Wir
hatten kürzlich die dänische Königin bei uns zu Besuch.
Mit welcher Begeisterung haben die Menschen dort sie
nicht nur begrüßt, sondern es wurden auch die Fahnen
von Deutschland, Dänemark und die friesischen Fahnen
geschwenkt. Das war ein fröhliches Zeichen genau dieses
fröhlichen Zusammenlebens, das wir in unserem Land
haben.
Wir gedenken im nächsten Jahr „100 Jahre
deutschdänische Grenze“, einer Grenze, die nicht durch
Waffengewalt entschieden wurde, sondern es hat eine
Volksabstimmung gegeben. Das ist heute schon ein Grund zur
Freude. Es ist auch Grund des Besuches gewesen, genau
auf dieses Zusammenleben im Grenzland und auf dieses
positive Gefühl von Minderheit und Mehrheit zu
verweisen.
Wir in Schleswig-Holstein begrüßen diese Vielfalt. Ich
glaube, wir begrüßen diese Vielfalt in Deutschland
insgesamt. Und ihr Schutz und ihre Förderung sind uns allen
miteinander wichtig.
Weil wir auch auf europäischer Ebene immer wieder
über das Thema Minderheiten sprechen: Ich würde mir
wünschen, dass ein weiteres Signal von der
Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde und wir nach Europa
das Zeichen setzen, dass uns genau diese
Minderheitenpolitik gemeinsam wichtig ist.
Eine Aufnahme ins Grundgesetz, die deutlich macht,
die Minderheiten gehören dazu, wir wollen sie schützen,
wäre ein Zeichen, noch weiteres Vertrauen aufzubauen.
Ein Zeichen der Mehrheitsgesellschaft, den Minderheiten
zu sagen: Ihr gehört dazu, und es gibt überhaupt gar
keinen Zweifel, dass ihr gleichberechtigt seid in der Arbeit,
die ihre alle miteinander leistet.
Wir in Schleswig-Holstein haben in unserer
Landesverfassung einen Passus, der diesen Schutz sichert. Ich
bin mir sicher, dass wir dort eine gute Formulierung
gefunden haben, die genau zu diesem Vertrauen geführt
hat und unsere gemeinsame staatliche Verantwortung
deutlich macht.
Deswegen ist meine herzliche Bitte: Die Länder
Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein haben in ihrem
Antrag auf Änderung des Grundgesetzes in Artikel 3 in
einem Absatz 4 ein klares Bekenntnis formuliert. Es wird
nicht verbunden mit weitergehenden Rechten. Diese
Diskussion hat es auch bei uns in Schleswig-Holstein
nicht gegeben. Vielmehr ist damit ein Zeichen gesetzt
worden. Und wir könnten ein Zeichen setzen, das genau
diesem Anspruch gerecht wird: Ihr gehört zu uns dazu!
Minderheiten sind uns wichtig! Darüber gibt es breiten
gesellschaftlichen Konsens. Eine Absicherung dieses
Bekenntnisses im Grundgesetz ist aus unserer Sicht das
stärkste Signal, das wir senden können.
Eingefügt wird eine kurze Passage; Sie können sie im
Antragstext lesen. Das ist keine lange Verlängerung des
Grundgesetzes. Aber es ist ein unglaublich wichtiges
Signal, das die Minderheiten in unserem Land – in allen
Ländern – sicherlich sehr, sehr freuen und glücklich
machen würde. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu
diesem Vorschlag.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident!
Weitere Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Wir kommen damit zur grünen Liste. Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20191
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3 bis 5, 12, 24, 26, 28, 39, 40, 45, 47 bis 49, 56,
57, 60, 64 bis 67, 70 bis 72 und 92.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Es ist dann so beschlossen.
Erklärungen zu Protokoll2 haben abgegeben: zu den
Punkten 3 und 12 jeweils Frau Senatorin Prüfer-
Storcks (Hamburg), zu Punkt 5 Frau Staatsministerin
Puttrich (Hessen), zu Punkt 12 Herr Staatsminister
Beuth (Hessen) und zu Punkt 40 Herr Minister Ludwig
(Brandenburg).
Es folgt Punkt 6 der Tagesordnung:
TOP 6
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (Drucksache 383/19)
Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
1 Anlage 5
2 Anlagen 6 bis 10
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über die vom
Wirtschaftsausschuss empfohlene Entschließung. Aus den
Ausschussempfehlungen rufe ich daher auf:
Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 7:
TOP 7
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei
Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer
Symbole – Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 285/19)
Wortmeldungen liegen vor. Herr Staatsminister
Gemkow, Sie haben das Wort.
Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit
dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf soll
Strafverfolgungsbehörden ein Mittel an die Hand
gegeben werden, entschieden und wirksam gegen die
Verächtlichmachung der Grundwerte der Europäischen Union
und ihrer Symbole vorzugehen.
Es gab bei uns in Sachsen im Frühjahr dieses Jahres
furchtbare Bilder von Demonstrationen, auf denen
Demonstranten über eine Flagge der Europäischen Union
marschiert sind. Solche Bilder wird es hoffentlich
zukünftig nicht mehr geben. Jedenfalls sind derartige
diskreditierende Handlungen dann nicht mehr straflos.
Derzeit sind von Gesetzes wegen zwar die Symbole
von ausländischen Staaten und die Symbole und
Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland geschützt, aber
nicht die Symbole der Europäischen Union. Das ist nicht
akzeptabel, denn wer die Europäische Union angreift, der
greift auch unsere Gesellschaft an.
Die Werte, auf die sich die Europäische Union
gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die
Wahrung der Menschenrechte. Diese Werte sind allen
Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich
durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz,
Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen
und Männern auszeichnet.
Diese gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union verpflichten auch die
Bundesrepublik Deutschland, für ihren Schutz zu sorgen. Schon in der
Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche
Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die
Verwirklichung dieses vereinten Europas ist
Staatszielbestimmung und damit rechtsverbindlicher Auftrag. Dieser
Auftrag kann nur erfüllt werden, wenn die Europäische
Union umfassend unterstützt und vor feindseligen
Angriffen geschützt wird.
Zu diesem Schutz sieht der Gesetzentwurf in
Anlehnung an die Vorschriften zur Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates deshalb vor, dass die
Verunglimpfung der Symbole der Europäischen Union unter Strafe
gestellt wird: Der strafrechtliche Schutz wird auf die
öffentlich gezeigte Flagge und Hymne ausgeweitet.
Zukünftig soll bestraft werden, wer diese öffentlich, in
einer Versammlung oder durch das Verbreiten von
Schriften verunglimpft.
Mit diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und
Herren, können wir sicherstellen und dokumentieren,
dass wir unserem Auftrag, die Verwirklichung des
vereinten und friedlichen Europas zu unterstützen,
nachkommen.
Ich bitte Sie um Ihre Stimme für die Einbringung des
vorliegenden Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Senatorin
Breitenbach (Berlin) abgegeben. – Weitere
Wortmeldungen liegen uns nicht vor.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer ist
entsprechend Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen dafür, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Staatsminister Gemkow
(Sachsen) zum Beauftragten bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des
Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität
– Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/19)
Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll2 hat Herr Parlamentarischer Staatssekre-
1 Anlage 11
2 Anlage 12
tär Lange (Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz) abgegeben.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem
Verkehrsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss
für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
– mitberatend – zu.
Als Nächstes Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen
Schutzes von im politischen Leben des Volkes
stehenden Personen – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
418/19)
Eine Wortmeldung liegt vor von Herrn Staatsminister
Mertin aus Rheinland-Pfalz. Sie haben das Wort.
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in
den letzten Jahren feststellen dürfen, dass insbesondere
Menschen, die sich kommunalpolitisch aktiv engagieren,
sehr stark auch bundesweit über soziale Medien
verleumdet und beleidigt werden, insbesondere wenn sie sich
auch überregional wahrnehmbar stark engagieren, wie
zum Beispiel bei der Integration von Flüchtlingen.
Wenn man sich anschaut, wie ihr strafrechtlicher
Schutz ist, so muss man feststellen, dass er geringer
ausfällt als der strafrechtliche Schutz zum Beispiel von
Bundespolitikern oder Landespolitikern, denn § 188 findet,
der die Beleidigung von Politikern regelt, nach der
Rechtsprechung nicht auf Kommunalpolitiker
Anwendung, weil sie in der politischen Wahrnehmung in der
Regel nicht überregional auffällig würden.
Diese Rechtsprechung stammt zum ersten Mal aus
dem Jahre 1981. Wir finden, dass dieses nicht mehr
zeitgemäß ist, weil heute entsprechende Beleidigungen
bundesweit erfolgen, ja weltweit wahrnehmbar sind. Auch
besonderes Engagement von Kommunalpolitikern ist
über die sozialen Medien weit über die Grenzen ihrer
Kommune hinaus wahrnehmbar. Deshalb schlagen wir
vor, in § 188 StGB auch die Kommunalpolitiker, egal ob
haupt- oder ehrenamtlich tätig, mit einzubeziehen.
Gleichzeitig schlagen wir vor, es den
Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, in besonderen Fällen
auch ohne Strafantrag Ermittlungen durchzuführen.
Jedoch soll es dabei bleiben, dass gegen den Willen des
Betroffenen – also desjenigen, der beleidigt worden ist –
entsprechende Ermittlungen nicht durchgeführt werden
können; der Betroffene kann also widersprechen.
Ebenso stellen wir fest, dass Menschen, die sich in
besonderer Weise in unserer Gesellschaft engagieren – ob
politisch oder auf andere Art und Weise –, durchaus auch
Bedrohungen ausgesetzt sind, die nicht nur von
Angesicht zu Angesicht erfolgen, sondern ebenfalls über
soziale Medien bundesweit und weltweit wahrnehmbar sind.
Hier schlagen wir eine Strafrahmenerhöhung im § 241
für die Fälle vor, dass die Bedrohungen über soziale
Medien auf elektronischem Wege erfolgen, so dass hier
eine entsprechende Eingriffstiefe dann auch
korrespondierend mit einer höheren Straferwartung erfolgen kann.
Schließlich schlagen wir vor, dass der Strafrahmen des
§ 241 demjenigen des § 188 angenähert wird, wenn
derjenige, der bedroht wird, politisch tätig ist.
Wir hoffen auf konstruktive Beratung in den
Ausschüssen und letztlich auf eine Mehrheit in diesem
Hause, um diejenigen, die sich in besonderer Weise für unser
Staatswesen engagieren, nämlich die Kommunalpolitiker,
besser schützen zu können.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der
Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr – Antrag der
Länder Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen-
Anhalt, Thüringen – (Drucksache 388/19)
Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Wortmeldungen gibt es nicht. – Eine Erklärung zu
Protokoll1 hat Frau Senatorin Prüfer-Storcks
(Hamburg) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ich bitte Sie um ein Handzeichen für Ziffer 1. – Das ist
eine Minderheit.
Wer ist dann dafür, den Gesetzentwurf entsprechend
Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in unveränderter
Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? –
Das ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Kathrin Schneider (Brandenburg) zur Beauftragten für
die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen
Bundestag zu bestellen.
1 Anlage 13
Wir kommen zu Punkt 75:
TOP 75
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes – BNichtrSchG
– Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 435/19 [neu])
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr Minister
Dr. Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute eine
Gesetzesinitiative für eine Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes vorstellen kann. Und ganz besonders freut
es mich, dass nicht nur Nordrhein-Westfalen beschlossen
hat, die Initiative auf den Weg zu bringen, sondern dass
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Mitantragsteller sind und dass viele weitere Länder
Unterstützung signalisiert haben.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen für ein Verbot
des Rauchens im Auto, wenn Minderjährige oder
Schwangere anwesend sind. Ein solches Verbot ist zur
Verbesserung des Schutzes der Gesundheit unserer
Kinder geboten.
Minderjährige und ungeborene Kinder können sich
dem Passivrauchen nicht selbstständig entziehen. Jede
Zigarette schadet. Gerade in kleinen geschlossenen
Räumen wie in Autos ist die Konzentration der Schadstoffe
durch Passivrauchen besonders hoch. So ergab eine
Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums,
dass in einem verrauchten Auto die
Schadstoffkonzentration fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlich
verrauchten Bar.
Und kein Zweifel: Jede Zigarette, die im Auto
geraucht wird, raucht das Kind auf der Rückbank und
auch das noch ungeborene Kind mit. Kinder sind
besonders gefährdet, da sie häufiger atmen als Erwachsene und
ihr Entgiftungssystem nicht ausgereift ist. Nach Angaben
des Deutschen Krebsforschungszentrums belegen
Untersuchungen, dass Passivrauchen bei Kindern unter
anderem die sich entwickelnde Lunge schädigt sowie auch das
Risiko für Atemwegserkrankungen,
Mittelohrentzündungen und eine beeinträchtigte Lungenfunktion erhöht.
( V o r s i t z : Präsident Daniel Günther)
In Raucherhaushalten werden Kinder heute noch
besonders häufig Tabakrauch ausgesetzt. Hier gibt es
kaum eine Möglichkeit, ein gesetzliches Rauchverbot in
Gegenwart von Kindern durchzusetzen. In geschlossenen
Fahrzeugen aber, in denen die Belastung und damit die
Gesundheitsgefahren besonders hoch sind, kann durch
ein Rauchverbot ein wichtiger und effektiver Beitrag zum
Schutz von Minderjährigen und ungeborenem Leben
geschaffen werden.
Grundsätzlich sind natürlich zuallererst die Eltern für
den Schutz ihrer Kinder vor gesundheitlichen Gefahren
verantwortlich. Leider sind sich manche dieser
Verpflichtung aber nicht bewusst. Nach Berechnungen des
Deutschen Krebsforschungszentrums verzichtet etwa ein
Drittel der Raucher grundsätzlich auch dann nicht auf die
Zigarette im Auto, wenn Kinder dabei sind. Das betrifft
ungefähr 800.000 Kinder in Deutschland.
Deshalb sollen nun Regelungen geschaffen werden,
um die mit dem Passivrauchen im Auto verbundenen
gesundheitlichen Risiken für diese besonders
schutzwürdige Personengruppe zu senken. Hierzu ist eine
bundeseinheitliche Regelung durch Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes notwendig. Denn nur so ist ein
umfassender Schutz für Kinder möglich. Regelungen auf
Landesebene sind nicht sinnvoll, da angesichts hoher
Mobilität Fahrzeuge regelmäßig deutschlandweit
unterwegs sind.
Ich möchte, dass diese Änderung nun zeitnah auf den
Weg gebracht wird, und bitte Sie, meine sehr verehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die
Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen
Bundestag nach den Ausschussberatungen zu beschließen. –
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen ist
der Initiative unseres Nachbarlandes Nordrhein-
Westfalen sehr gerne beigetreten. Die Regelung eines
Rauchverbotes für Autofahrerinnen und Autofahrer,
wenn Minderjährige und Schwangere anwesend sind, ist
in meinen Augen längst überfällig.
Bereits im Oktober letzten Jahres waren wir uns als
Kolleginnen und Kollegen aus den Gesundheitsressorts
der Länder einig, dass diese Personengruppe besonders
schutzbedürftig ist und vor den Gefahren des
Passivrauchens in Kraftfahrzeugen per Gesetz geschützt werden
soll. Wir, die Ländergesundheitsministerinnen und
-minister, sind uns einig, dass nur durch Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes eine solche Regelung
verankert werden kann. In den
Nichtraucherschutzgesetzen unserer Länder macht das keinen Sinn, da sich Autos
– das liegt in der Natur der Sache – über Ländergrenzen
hinweg bewegen. Auf den Beschluss der Konferenz der
Gesundheitsministerinnen und -minister hin ist bisher
jedoch keinerlei Bemühung des Bundes zu erkennen
gewesen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir
persönlich ein wichtiges Anliegen, dass Kinder und
Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens
geschützt werden. Der Rauch einer Zigarette enthält mehr
als 4.000 Substanzen, darunter zahlreiche toxische und
krebserregende Stoffe. Die Konzentration der Giftstoffe
– das hat mein Kollege schon gesagt – ist im
abgegebenen Rauch sogar noch höher als im aktiv inhalierten.
Somit ist das Passivrauchen noch gesundheitsschädlicher
als aktives Rauchen.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum – DKFZ –
beobachtet in Untersuchungen eine Vielzahl von
Krankheiten, die Betroffene zum Teil für ihr ganzes Leben
beeinträchtigen. Im Vergleich zu Erwachsenen sind
Kinder besonders gefährdet, weil sie auch einen aktiveren
Stoffwechsel haben, häufiger atmen müssen und ihr
Entgiftungssystem nicht ausgereift ist. Schädigungen der
sich entwickelnden Lunge, Atemwegserkrankungen bis
hin zu Mittelohrentzündungen können die Folge sein.
Und bei Säuglingen steigt das Risiko des plötzlichen
Kindstodes. Sind Frauen in der Schwangerschaft
Tabakrauch ausgesetzt, können Kinder bei der Geburt kleiner
sein, einen geringeren Kopfumfang haben und vor allen
Dingen ein geringeres Körpergewicht aufweisen.
In Deutschland sterben zudem jedes Jahr rund 2.150
Menschen an durch Passivrauchen bedingter koronarer
Herzkrankheit. Über 770 Nichtrauchende sterben an
einem durch Passivrauch bedingten Schlaganfall.
Und was das Rauchen in Wohnungen angeht, hat der
Staat – wie der Kollege schon ausgeführt hat – keine
Möglichkeit, einzugreifen und Kinder vor Passivrauch zu
schützen. Wo der Gesetzgeber jedoch
Gestaltungsmöglichkeiten hat, sollte er dies zum Schutz der
Minderjährigen und Ungeborenen auch wahrnehmen.
Die Belastung durch Tabakrauch ist im Auto aufgrund
des geringen Raumvolumens besonders hoch.
Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder nicht die Möglichkeit
haben, ein Auto, in dem geraucht wird, zu verlassen.
Zudem sind sie hinsichtlich der Beurteilung der Gefahr
der Einschätzung der Erwachsenen ausgeliefert.
Nach Veröffentlichungen des DKFZ von 2008
verbieten Nichtrauchende in der Regel das Rauchen im Auto.
Mehr als zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher, die
ein Kind haben, verzichten auf das Rauchen im Auto –
knapp ein Drittel der Rauchenden mit Kindern tut das
aber grundsätzlich nicht. Hochgerechnet auf die
Bevölkerung Deutschlands bedeutet das, dass etwa 800.000
Kinder und Jugendliche im Auto ihrer Eltern Passivrauch
ausgesetzt sein können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist auch
klar, dass nicht jeder Schwangeren ihre Schwangerschaft
anzusehen ist. Es geht jedoch darum, Bewusstsein zu
schaffen, das durch die Einführung eines gesetzlichen
Verbotes und die begleitende öffentliche Diskussion um
das Thema erzeugt wird. Erfreulicherweise gehen die
Zahlen der Raucherinnen und Raucher bundesweit
zurück, wie auch die aktuelle Studie der BZgA belegt. Und
ich kann für Niedersachsen sagen, dass seit Einführung
des Landesnichtraucherschutzgesetzes 2007 ein
Umdenken in der Bevölkerung insgesamt eingesetzt hat.
Ein Großteil der deutschen Bevölkerung befürwortet
es, zum Schutz von Kindern im Auto nicht zu rauchen:
87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stimmen
einem Rauchverbot im Pkw in Anwesenheit von Kindern
und Jugendlichen zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir,
dass durch unsere Bundesratsinitiative insgesamt eine
weitere Sensibilisierung stattfindet. Raucherinnen und
Rauchern sollte klar sein, wie sehr sie ihren Kindern
durch Passivrauch schaden. Und allein sie sind dafür
verantwortlich; denn Kinder können sich dem häufig
nicht entziehen.
Durch unsere Bundesratsinitiative sollte es so normal
sein, im Auto nicht zu rauchen, wie wir alle uns ganz
normal anschnallen im Auto.
In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen,
dass wir im Beschluss der Gesundheitsministerinnen und
-minister gefordert haben, dass die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung eine bessere Aufklärung der
Bevölkerung zu diesem Thema durchführt. Ich bitte
stellvertretend für meine Kolleginnen und Kollegen, dass
auch diese Forderung umgesetzt wird.
Viele Länder um uns herum – Österreich, Italien,
Frankreich, England, Wales, Schottland, Irland,
Griechenland, Zypern – haben bereits ein Rauchverbot im
Auto in unterschiedlicher Ausgestaltung. Wir sollten
schnellstens nachziehen und auch unsere Kinder vor den
Gefahren des Passivrauchens in Autos schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um
Zustimmung zu unserer Bundesratsinitiative. – Danke
schön.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 77:
TOP 77
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes –
Strafbarkeit des Werbens für terroristische
Straftaten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/19)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister
Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Terroristische Propaganda hat unter den aktuellen
gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen längst neue
Formen angenommen. Sie ist zu einer wachsenden
Gefahr für die innere Sicherheit geworden. Um ihr zu
begegnen, müssen wir uns auch auf dem Gebiet des
Strafrechts entsprechend aufstellen. Das uns hierfür zur
Verfügung stehende strafrechtliche Instrumentarium ist
gegenwärtig unzureichend.
Insbesondere salafistischer Dschihadismus und
gewaltbereiter Rechtsextremismus erreichen über das
Internet und soziale Medien weite Kreise von
Interessenten und eine wachsende Zahl von Anhängern.
Zunehmende Verbreitung findet damit auch der Versuch einer
Rechtfertigung oder gar die Verherrlichung von Gewalt
zur Durchsetzung ideologischer Ziele. Vor allem bei
jungen Einzeltätern ist die Einwirkung über das Internet
ein bedeutsamer Faktor, der Radikalisierungsprozesse
ermöglicht und beschleunigt.
Die gravierenden Auswirkungen sind bereits jetzt für
alle sichtbar und haben sich nicht zuletzt bei dem
Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, den Taten
des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und jüngst bei
der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten
gezeigt.
Der demokratische Rechtsstaat muss zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger und zur Sicherung seiner
eigenen Grundlagen jede Form von Propaganda, die solchen
Taten den Nährboden bereitet, auch mit den Mitteln des
Strafrechts entschlossen entgegentreten. Wir dürfen an
dieser Stelle nicht zurückweichen und müssen unserer
Verantwortung gerecht werden. Dort, wo wir die
Möglichkeit der Gestaltung haben, müssen wir sie auch
wahrnehmen.
Tatsache ist, dass der Aufruf zum „Dschihad“ und
andere Formen der „Sympathiewerbung“ für die
„terroristische Sache“ nach geltendem Recht in vielen Fällen
nicht strafbar sind. Die bestehenden Strafvorschriften
greifen in der Regel deshalb nicht, weil aktuelle
terroristische Propaganda häufig keinen inhaltlichen Bezug zu
einer bestimmten Organisation hat oder allgemeine
Aufrufe zur Gewaltanwendung keine ausreichende
Tatkonkretisierung ermöglichen.
Diese Gesetzeslücke ist aus meiner Sicht nicht zu
ertragen und zwingend zu schließen. Mit dem
vorgelegten Gesetzentwurf gelingt uns nicht nur das, sondern er
sorgt zugleich für die längst überfällige Umsetzung des
Regelungsauftrags der EU-Richtlinie zur
Terrorismusbekämpfung. Denn sie verlangt die Einführung einer
Strafbarkeit des Befürwortens terroristischer Straftaten und
wäre bereits vor einem Jahr umzusetzen gewesen.
Wir beabsichtigen die Einführung eines
Straftatbestands des Werbens für terroristische Straftaten in einem
neuen § 91a des Strafgesetzbuches. Danach ist das
Befürworten oder Verharmlosen solcher Taten in
Schriften oder in der Öffentlichkeit strafbar, wenn es die
Bereitschaft anderer zur Begehung solcher Taten fördern
oder wecken soll und der Täter sich absichtlich oder
wissentlich für staats- oder verfassungsfeindliche
Bestrebungen einsetzt.
Auch eine Strafbarkeit von Auslandstaten ist
vorgesehen. Dies resultiert aus einem erheblichen praktischen
Bedürfnis, denn oftmals wird extremistische Propaganda
vom Ausland her über das Internet verbreitet.
Zudem wird die Möglichkeit geschaffen,
Propagandaschriften, die zur Tatbegehung verwendet werden,
einzuziehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser
gemeinsames Ziel muss es sein, schon die Aussaat extremistischen
Gedankengutes in die Köpfe der Menschen und damit
dessen weitere Verbreitung zu verhindern. Es besteht
Einigkeit darin, dass die Auseinandersetzung auf
politischer Ebene bei der Bekämpfung des dschihadistischen
Salafismus und anderer Formen des Extremismus zwar
unabdingbar, aber nicht ausreichend ist.
Wir dürfen terroristischer Propaganda nicht tatenlos
gegenüberstehen. Unser Entwurf ist hierauf die richtige
Antwort. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Wir kommen zu TOP 78:
TOP 78
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches und des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten – „Fahren ohne Fahrschein“ als
Ordnungswidrigkeit – Antrag des Freistaats Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 424/19)
Dem Antrag ist Berlin beigetreten.
Es liegt die Wortmeldung von Herrn Senator
Dr. Behrendt aus Berlin vor.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende!
Wenn man sich die Reden meiner Kollegen heute
Vormittag angehört hat, dann könnte man den Eindruck
bekommen: Deutschland ist ein Land der Strafschärfer.
Nach dem Motto: Verschärft das Strafrecht, und alles
wird gut oder zumindest besser.
Von terroristischer Propaganda – das haben wir eben
gehört – über den Schutz von Politikerinnen und
Politikern vor Beleidigungen bis hin zum Schutz von
Symbolen der Europäischen Union, für alles braucht es offenbar
mehr Strafrecht. Herr Biesenbach, ich hätte Sie zu gerne
zu diesem Thema jetzt einmal gehört.
Meine Damen und Herren, wie wäre es denn, auch
noch das Parken in zweiter Reihe als Straftatbestand in
das Strafgesetzbuch aufzunehmen? Wie wäre es denn,
allgemein das Falschparken als Tatbestand in das
Strafgesetzbuch aufzunehmen? Und vielleicht auch jegliche
Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr als
Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen? Das
würde alle Autofahrer abschrecken. Damit würde es
weniger Falschparker geben. Und damit würde es
natürlich auch weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen auf
Deutschlands Straßen geben.
Meine Damen und Herren, das fordert gegenwärtig
niemand. Aber stellen Sie sich vor, welchen Aufschrei
derartige Forderungen auslösen würden. Vermutlich zu
Recht.
Nur weil jemand sein Auto abstellt, ohne 3 Euro in
den Parkautomaten zu werfen, sollte er doch nicht nach
dem Strafgesetzbuch bestraft werden können. Ich denke,
darüber sind wir uns hier noch einig. Dann frage ich mich
aber, warum jemand nach dem Strafgesetzbuch bestraft
werden soll, der U-Bahn fährt, ohne zuvor 2,80 Euro in
den Kassenautomaten zu werfen. Meine Damen und
Herren, das macht keinen Sinn. Erst recht macht das
keinen Sinn, wenn ich mir die Folgen dieses
Fehlverhaltens vor Augen führe:
Wenn ich im Straßenverkehr zu schnell fahre, dann
gefährde ich womöglich Leib und Leben anderer
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Das ist
eine Ordnungswidrigkeit. Wenn ich U-Bahn fahre, ohne
zu bezahlen, dann sitze ich in der U-Bahn, nehme
vielleicht einem anderen den Sitzplatz weg, aber das ist eine
Straftat.
Meine Damen und Herren, kurzum: Der
Unrechtsgehalt des Fahrens ohne Fahrschein wiegt nicht so schwer,
als dass wir hier das Strafrecht in Ansatz bringen sollten.
Stattdessen sollte dieses Bagatelldelikt entkriminalisiert
werden. Das Fahren ohne Fahrschein sollte keine Straftat
mehr sein. Das Fahren ohne Fahrschein sollte eine
Ordnungswidrigkeit sein.
Wenn Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil
sie ohne Fahrschein fahren, dann verschärft das die
Probleme, statt sie zu lösen. Folgendes Beispiel macht das
deutlich:
Im vergangenen Jahr wurde in Berlin ein Mann zu
2.400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er 81 Mal ohne
Fahrausweis gefahren war. Weil der Mann das Geld nicht
zahlen konnte, musste er sieben Monate ins Gefängnis.
Um wen handelte es sich dabei? Der Mann lebte seit fünf
Jahren auf der Straße, er hatte massive Alkoholprobleme,
seinen Lebensunterhalt bestritt er mit Flaschensammeln.
Elf Monate saß er wegen Fahrens ohne Fahrschein bereits
im Gefängnis. Außerdem hatte er bereits elf Einträge im
Strafregister, alle wegen Fahrens ohne Fahrausweis.
Meine Damen und Herren, das ist einer von tausenden
Fällen, die jedes Jahr in Deutschland vor Gericht landen.
Genau das sind die Menschen, die wir wegen Fahrens
ohne Fahrausweis ins Gefängnis schicken: obdachlose
Menschen, Menschen mit Drogenproblemen, Menschen,
die ernsthafte soziale Probleme haben. Wenn wir diese
Menschen wegen eines Bagatelldelikts ins Gefängnis
stecken, dann ist damit niemandem geholfen – nicht den
Verkehrsbetrieben, nicht den Gerichten, nicht den
Justizvollzugsanstalten und am allerwenigsten denjenigen, die
im Gefängnis landen. Diese Menschen benötigen eher
unsere Hilfe und nicht das Gefängnis.
Diese Menschen befinden sich durchschnittlich –
jedenfalls in Berlin – 30 Tage wegen Schwarzfahrens in
unseren Gefängnissen. In dieser Zeit können wir in den
Gefängnissen so gut wie gar nichts für sie tun.
Eines sei an dieser Stelle auch gesagt: Menschen, die
schwere soziale Probleme haben, Menschen, die
obdachlos sind, Menschen die sich darüber Gedanken machen
müssen, wie sie das nächste Mittagessen finanzieren, die
werden eines sicherlich nicht machen: Diese Menschen
werden vor dem Betreten eines U-Bahnwagens sicherlich
nicht denken: Oh, ich zieh mir jetzt mal lieber eine
Fahrkarte, denn wenn ich ohne Fahrkarte fahre, dann begehe
ich eine Straftat. Oder anders formuliert: Das Argument,
Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch schreckten ab,
laufen bei diesem Täterkreis ins Leere. Das Argument
Abschreckung geht hier an der Sache vorbei.
Ganz abgesehen davon, dass das erhöhte
Beförderungsentgelt für viele Nutzerinnen und Nutzer des
öffentlichen Nahverkehrs bereits abschreckende Wirkung
entfaltet. Die meisten zahlen das Ticket, weil sie kein
erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen wollen – oder weil sie
davon überzeugt sind, dass es richtig ist, dass wir alle
gemeinsam die öffentlichen Verkehrsmittel finanzieren.
Und weil wir gerade bei den Gegenargumenten sind:
Es wird immer wieder behauptet, nur mit Hilfe des
Strafrechts könnten Menschen, die ohne Fahrschein erwischt
werden, von den Kontrolleuren festgehalten werden.
Meine Damen und Herren, dafür benötigen wir das
Strafrecht bekanntlich nicht. Auch das im Bürgerlichen
Gesetzbuch verankerte Selbsthilferecht ermöglicht es, die
Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Auch
das Argument Festnahmerecht hilft also nicht weiter.
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur unter
sozialen Gesichtspunkten falsch, das Fahren ohne Fahrschein
mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu bekämpfen.
Es ist auch aus wirtschaftlichen Gründen unsinnig.
Nehmen wir als Beispiel einen beliebigen Stichtag aus
dem vergangenen Jahr, einen Tag, an dem sich 104
Personen wegen Schwarzfahrens in Berliner Gefängnissen
befanden. Wenn wir nur Haftkosten von durchschnittlich
146 Euro am Tag annehmen, dann bedeutet das: Die
Berliner Steuerzahler haben an diesem Tag rund 15.000
Euro dafür bezahlt, dass Menschen hinter Gittern sitzen,
die ihr U-Bahn-Ticket oder ihr S-Bahn-Ticket nicht
gelöst haben. Da stelle ich mir doch die Frage: Könnten
wir dieses Geld nicht möglicherweise sinnvoller
investieren? Ich meine ja!
Liebe Anwesende, eine weitere und letzte Frage stellt
sich mir: Soll sich unsere Polizei und unsere Justiz
wirklich damit beschäftigen, Menschen hinter Schloss und
Riegel zu bringen, weil sie keine 2,80 Euro für ein
Busticket haben? Sicherlich nicht. Polizei und Justiz sollten
dort zum Einsatz kommen, wo es tatsächlich erforderlich
ist, zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität
oder auch im Bereich der organisierten Kriminalität.
Oder denken wir an einen anderen Deliktbereich, den
Fahrraddiebstahl. Welche Freude würden wir alle den
Berlinerinnen und Berlinern machen, wenn wir die
Kapazitäten, die bei Polizei und Justiz wegen des Fahrens
ohne Fahrschein aufgebracht werden müssen, zur
Bekämpfung von Fahrraddiebstahl nutzen würden!
All das sind praktische Aspekte, die für eine
Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein sprechen.
Meine Damen und Herren, ein starker Rechtsstaat
zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er mit Kanonen auf
Spatzen schießt. Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich
vielmehr dadurch aus, dass er unbilliges Verhalten mit
milderen Mitteln sanktioniert.
Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist kein
Allheilmittel. Das Strafrecht ist Ultima Ratio. Diesen
rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir uns immer wieder ins
Bewusstsein rufen. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz
sollten wir uns ins Bewusstsein rufen, wenn wieder
einmal – hier heute reichlich – der Ruf nach mehr Strafrecht
laut wird.
An dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Ultima Ratio
sollten wir aber auch das bestehende Strafrecht immer
wieder messen. Denn nur weil man ein Verhalten vor
vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten – hier konkret:
1933 – einmal in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat,
bedeutet das ja nun nicht, dass dieser Straftatbestand
ewigen Bestandsschutz genießt. Von dem Prinzip
„einmal Strafrecht, immer Strafrecht“ habe ich jedenfalls
noch nichts gehört.
Meine Damen und Herren, auch unter diesem Aspekt
ist es geboten, ein Bagatelldelikt wie das Fahren ohne
Fahrschein zu entkriminalisieren. Wer ohne gültigen
Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, der
sollte sanktioniert werden; darüber sind wir uns einig. Es
geht also nicht um die Frage, ob jemand für das Fahren
ohne Fahrausweis sanktioniert werden soll. Es geht um
die Frage, wie jemand für das Fahren ohne Fahrauswies
sanktioniert werden soll.
Das Strafrecht ist aus den genannten Gründen das
falsche Mittel. Daher sollten wir gemeinsam dafür sorgen,
dass das Fahren ohne Fahrschein künftig eine
Ordnungswidrigkeit wird. – Herzlichen Dank.
Präsident Daniel Günther: Ich verweise darauf,
dass Herr Minister Lauinger (Thüringen) eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben hat.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten und dem Verkehrsausschuss – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 79:
TOP 79
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der
Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-Grundsteuer-
Entlastungsgesetz) – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/19)
Dem Antrag ist Thüringen beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator
Dr. Kollatz aus Berlin vor.
Dr. Matthias Kollatz (Berlin): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Berlin und Thüringen möchten
erreichen, dass der Vermieter künftig die Grundsteuer
selber zu zahlen hat und sie nicht mehr auf die
Mieterinnen und Mieter umlegen darf.
Der Grundsteuerbescheid geht an den Eigentümer – so
steht es im Gesetz. Warum soll der Eigentümer dann
berechtigt sein, einem anderen Menschen seine Steuern
überzuhelfen? Bei anderen Steuern kennen wir diesen
Sachverhalt auch nicht. Wir alle hier sind uns sicher
einig, dass der Vermieter weder seine Einkommensteuer
noch die Gewerbesteuer auf die Mieterinnen und Mieter
umlegen darf.
Die Bundesregierung hätte längst aktiv werden müssen
und sollen bei diesem Thema. Eine Änderung der
Betriebskostenverordnung, in der das bisher geregelt ist,
ist ihre Angelegenheit. Wir als Bundesrat können diese
nicht ändern, weil nach den grundsätzlichen Regeln, die
zwischen Bund und Ländern gelten, die
Betriebskostenverordnung nicht zustimmungspflichtig ist. Wir können
nur beantragen, das zugrunde liegende Gesetz zu ändern,
und das tun wir mit diesem Antrag. Wenn die
Bundesregierung selbst die Betriebskostenverordnung ändern
würde, hätten wir natürlich nichts dagegen. Insofern
würde sich dieser Antrag dann erledigen.
1 Anlage 14
Vor noch nicht allzu langer Zeit kam in dieser
Diskussion immer das Argument, dass der Eigentümer, die
Eigentümerin ja schon die Vermögensteuer zahlt. Die
Vermögensteuer wurde aber bekanntlich 1996 das letzte
Mal erhoben. Sie war verfassungswidrig – aber nicht,
weil grundsätzlich etwas gegen sie gesprochen hätte,
sondern insbesondere weil gerade Immobilien und die
mit dem Grundbesitz zusammenhängenden
Vermögensarten zu gering besteuert waren. Weil Immobilien
begünstigt und andere Vermögensgegenstände im
Vergleich zu hoch bewertet wurden, gibt es heute keine
Vermögensteuer mehr.
Es gibt aber keinen Grund – und verfassungsrechtlich
schon überhaupt nicht –, Vermögende nicht in dem
gebotenen Maß zur Besteuerung ihres Vermögens
heranzuziehen. Warum? Wir sehen, dass es in der Bundesrepublik
Deutschland durchaus sich im Volumen verfestigende
und in der Dynamik beschleunigende Entwicklungen der
Vermögenskonzentration gibt. An der einen – größeren –
Ecke können immer mehr Menschen ihre Miete kaum
zahlen, an der anderen – kleineren – Ecke häufen sich die
Reichtümer immer stärker an.
Es gibt also Sorge – ich mache mir Sorge – um den
Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Vorstoß des
Bundesfinanzministers, die Vermögensteuer wieder zu
erheben, ist richtig.
Wir brauchen aber auch – das ist klar – einen Beitrag
der Grundstückseigentümer in der Gemeinde und in dem
Land, in dem das Grundstück liegt. Jede Eigentümerin,
jeder Eigentümer ist dazu aufgerufen – das ist das Ziel
unseres Antrags –, etwas für die Gemeinde zu tun, die
den Wert des Grundstücks ja steigert. Das ist gerecht. Es
wird immer darauf hingewiesen, dass die Gemeinden die
Grundsteuer brauchen. Aber die kommunale Infrastruktur
finanzieren auch Mieterinnen und Mieter durch
Gebühren, durch Abgaben, natürlich auch durch die Preise, zu
denen sie kommunale Leistungen erwerben, mit.
Richtigerweise bekommt die Gemeinde einen Teil der
Lohnsteuer beziehungsweise der Einkommensteuer der
Mieterinnen und Mieter, und zwar die Gemeinde, in der die
Mieterin oder der Mieter wohnt.
Anders ist es bei Eigentum. Je besser die kommunale
Infrastruktur ist, desto wertvoller wird das Haus, das
vermietet wird. Je wertvoller das Haus durch die von der
Gemeinschaft finanzierte Infrastruktur wird, desto mehr
wird typischerweise Miete erhoben. Die Miete wird aber
nicht dort versteuert, wo sich die Wohnung befindet, sie
wird dort versteuert, wo der Vermieter wohnt, im
Regelfall der Eigentümer. Die Gemeinde, in der die Wohnung
liegt, kriegt systematisch davon keinen Anteil. Das
wiederum ist nicht gerecht.
Das heißt: Die Wertzuwachse durch steigende Mieten
fallen beim Vermieter an, aber die Gemeinde, die das mit
ihrer guten Infrastruktur erst möglich macht, erhält
systematischerweise nichts davon, nur für den Fall, dass
beides zusammenfällt.
Ähnliches gilt für Veräußerungserlöse. Wenn
Veräußerungserlöse versteuert werden, fallen sie in der
Wohnortgemeinde des Vermieters an.
Insgesamt gibt es also genug Gründe, darüber
nachzudenken, dass die Grundsteuer nicht mehr umgelegt wird,
sondern bei dem Steuerdestinatar, der der Empfänger des
Grundsteuerbescheides ist, bleiben soll. Das wollen wir
erreichen. Wir wissen, dass es sich dabei um eine eher
langfristige Fragestellung handelt. Aber wir werben dafür
mit dem Ziel, langfristig eine Mehrheit für dieses Thema
zu erreichen. – Danke.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration
und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend –
zu.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die
Tagesordnungspunkte 80 a) bis c) auf:
TOP 80a)
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 426/19)
TOP 80b)
b) Entschließung des Bundesrates „Reformbedarf
im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Nationale
Spielräume nutzen, Ausbau der Erneuerbaren
Energien vorantreiben, Eigenversorgung
erleichtern und Fehlsteuerungen für stromintensive
Unternehmen beseitigen“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 432/19)
TOP 80c)
c) Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare
Energien auf den Wachstumspfad
zurückführen – Ausbaubremsen lösen – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 436/19)
Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Staatsministerin Höfken aus Rheinland-Pfalz.
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Klimawandel und
Klimaschutz sind zu einer Existenzfrage der Menschheit
geworden und eine große Herausforderung für die
Bundesregierung. Wir warten auf die Ergebnisse des
Klimakabinetts. Daran wird sich tatsächlich die
Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in dieser Frage messen lassen
müssen.
Heute hat die weltweite Klimaschutzbewegung der
Kinder und Jugendlichen „Fridays for Future“ zum
dritten globalen Klimastreik aufgerufen. Hunderttausende,
wenn nicht Millionen Menschen sind engagiert und
schließen sich dem Klimastreik an. Die Rheinland-
Pfälzische Landesregierung unterstützt die Forderung
dieser Bewegung nach konkreten und unverzüglichen
Maßnahmen, um die Zielsetzung des Pariser
Klimaabkommens einzuhalten und die globale Erderwärmung auf
2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen.
Aber das dürfen nicht abstrakte Ziele sein; denn die
Folgen der Klimaveränderung sind auch in Deutschland
schon sehr deutlich geworden, natürlich auch in
Rheinland-Pfalz.
Für Rheinland-Pfalz bedeuten die aktuellen
Dürreperioden, dass schon 2 bis 3 Millionen Bäume der
Klimaveränderung zum Opfer gefallen sind, die
Grundwasserneubildung in den vergangenen 15 Jahren um etwa 12
Prozent zurückgegangen ist oder die
Durchschnittstemperatur bereits um 1,6 Grad gestiegen ist. Diese Aufzählung
könnte ich noch fortsetzen.
Klimawandel ist ein globales Problem, das nur durch
beherztes Handeln an jeder Stelle ausgebremst werden
kann. Den Industriestaaten, insbesondere der EU und
Deutschland, kommt sehr wohl eine besondere
Verantwortung zu. Auch wir haben in unserem Landtag diese
Diskussionen mit unserer Opposition. Beispielsweise die
AfD verweist immer auf die anderen. Aber klar ist: Wir
haben sehr hohe Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen. Wir
hatten hohe Emissionen schon in der Vergangenheit. Wir
sind die Verantwortlichen dafür, dass die CO2-
Konzentration heute so hoch ist, wie sie ist. Also müssen
wir auch einen entscheidenden Anteil am Klimaschutz
leisten.
Wir müssen auf allen Ebenen handeln: EU-Ebene,
Deutschland, Länder, Kommunen, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft.
Ein entscheidender Baustein ist dabei die
Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen
damit vor allem den Treibhausgasausstoß im
Energiesektor minimieren. Daher müssen die Potenziale der
erneuerbaren Energien konsequent genutzt werden.
Auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Ich
sage in Klammern: Man muss sich die brennenden
Ölfelder in Saudi-Arabien vor Augen führen. Wir brauchen die
Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Wir brauchen die Versorgungssicherheit unserer
Wirtschaft und Industrie. Das ist für den Standort Deutschland
genauso wichtig wie für den Klimaschutz. Da sind
Vorschläge wie der „AG Akzeptanz“ immer größerer
Abstände beispielsweise für Windanlagen oder Bindungen
an die Netze, wie aus Bayern, eher kontraproduktiv; das
sage ich nur für die Diskussion.
Der Solarenergie kommt eine zentrale Rolle zu. Sie ist
eine dezentrale Erzeugungsform, die es Bürgerinnen und
Bürgern und den Kommunen im ganzen Land
ermöglicht, aktiv ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Vielfach sind im Rahmen des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes Solaranlagen auf privaten Dächern installiert
worden. Abertausende von Bürgern und Bürgerinnen
wurden Mitgestalter und Mitgestalterinnen der
Energiewende. Rund 1,8 Millionen PV-Anlagen in Deutschland
mit einer installierten Leistung von 48 Gigawatt geben
Zeugnis davon, wie ein Land und seine Bürger und
Bürgerinnen beim Klimaschutz mit anpacken und ihn Stück
für Stück voranbringen.
Was wir in den letzten Jahren aber erlebt haben, ist ein
völliger Zusammenbruch im Bereich der erneuerbaren
Energien im Windsektor. Wir hatten beim Windgipfel
mit Minister A l t m a i e r die Darstellungen der
Gewerkschaften genauso wie der Wirtschaft: Es geht um
den Verlust von 80.000 Arbeitsplätzen in den letzten
Jahren. Ich sage nur zum Vergleich: 20.000 Arbeitsplätze
in der Braunkohleindustrie werden jetzt mit Milliarden
abgefedert, was ich durchaus unterstütze. Aber wir
müssen hier natürlich sehen: Es sind Arbeitsplätze in
Zukunftsbereichen, die wir im Moment zerstören.
Insofern brauchen wir die Beseitigung all der Hemmnisse der
Energiewende.
Es wird auch mit der Solarwirtschaft in wenigen
Monaten vorbei sein, wenn der 52-Gigawatt-Deckel im
EEG tatsächlich wirksam wird. Denn mit der
Beibehaltung dieses Deckels droht die Vergütung für Solarenergie
im Segment bis 750 kW-Peak auf null zu sinken, sobald
die circa 4 letzten Gigawatt an Solarenergieleistung am
Netz sind. Und das wird sehr bald der Fall sein.
Damit wird das Segment für kleinere Anlagen,
insbesondere Dachflächen, komplett zum Erliegen kommen.
Das ist besonders absurd, weil genau in diesem Segment
die Konflikte außerordentlich gering sind. Niemand ist
eigentlich gegen Solaranlagen auf dem Dach. Insofern ist
das ein Schlag ins Gesicht der Wirtschaft – des
Mittelstandes, des Handwerks – wie der Bürger und
Bürgerinnen. Und es ist wieder ein Beispiel für den
Vertrauensbruch in diesem Sektor, wenn wir es nicht rechtzeitig
hinbekommen, dieses Hemmnis zu beseitigen.
Wir, das Land Rheinland-Pfalz, fordern schon seit
Jahren, dass dieser Deckel gestrichen wird, wie übrigens
andere Deckel auch. Die Bundesregierung ist dieser
Forderung bisher nicht nachgekommen. Daher haben wir
diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Man hört manchmal das Argument – ich nenne es ein
Scheinargument –, dass der 52-Gigawatt-Deckel
notwendig sei, um die Kosten des Solarenergiezubaus, gewälzt
über die EEG-Umlage, zu begrenzen. Aber das stimmt
nicht. Die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der
Freifläche und auf Dächern sind schon stark gesunken.
Die Vergütungssätze wurden ständig an diese
Entwicklung angepasst und werden auch zukünftig – bei Wegfall
des Deckels – weiter angepasst. Der Deckel ist ein
abrupter Ausbaustopp ohne Sinn und Verstand. Die
Notwendigkeit seiner Abschaffung sollte wirklich eingesehen
werden. Ich erwarte, dass die Abschaffung des Deckels
Teil des Klimapaketes heute ist.
Ich werbe also um Unterstützung unseres Antrags, um
ein Zeichen zu setzen, um die Glaubwürdigkeit des
Klimaschutzes und des politischen Handelns zu
dokumentieren.
Erfolgreicher Klimaschutz geht nur mit vielen
unterschiedlichen Maßnahmen und Instrumenten. Dezentralität
ist gerade ein großer Vorteil einer solchen Entwicklung.
Und heute ist der Tag, zumindest diese Maßnahme ein
Stück weiterzubringen.
Natürlich sind weitere Maßnahmen nötig, um die
Energiewende voranzubringen, insbesondere im
Solarbereich. Beispielsweise sind endlich die EU-Vorgaben bei
der Befreiung von der EEG-Umlage bei der
Eigenstromnutzung kleinerer Anlagen umzusetzen. Auch das steht
immer noch aus.
Die Solarenergie wird gebraucht: zur Stabilisierung
des Zubaus an Solarenergie, der nach Jahren der
zurückgehenden installierten Leistung erst 2018 wieder den im
Erneuerbare-Energien-Gesetz definierten Ausbaupfad
erreicht hat; zur Umsetzung des nationalen 65-Prozent-
Ziels bis 2030 – das überhaupt nicht in Frage steht. Und
mit der Streichung des 52-GW-Deckels im EEG kann
und sollte die notwendige Planungs- und
Investitionssicherheit für eine ganze Branche geschaffen werden.
Eine letzte Anmerkung: Der Bundesrat tagt ja
traditionell am Freitag. Lassen Sie auch uns „Bundesrat for
Future“ sein! – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Staatsminister Glauber aus Bayern.
Thorsten Glauber (Bayern): Herr Präsident!
Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren!
Das EEG wurde zuletzt 2018 fortgeschrieben.
Bestandteile des Koalitionsvertrages wurden im EEG nicht
fortgeschrieben. Zentrale Bausteine, die heute gefragt sind
– wenn die Ergebnisse des Klimakabinetts vorliegen –,
müssen dazu führen, dass erneuerbare Energien einen
entscheidenden Bestandteil der Energiewende darstellen,
wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen.
Deshalb muss die „Arbeitsgruppe Akzeptanz/
Energiewende“, die die große Koalition eingerichtet hat, mehr
liefern. Gedacht war eigentlich, dass wir im März Ziele
vorgelegt bekommen, wie es weitergehen soll. Die
Arbeitsgruppe tagt und tagt und tagt, aber es gibt keine
Vorlagen. Wir werden somit weder unsere Ziele
erreichen noch die Energiewende voranbringen. Deshalb ist es
dringend notwendig, die erneuerbaren Energien neu
anzuschieben und das EEG in den Blick zu nehmen.
Es ist doch nicht der 52-Gigawatt-Deckel, der hier
ausschlaggebend ist. Das ist deutlich zu wenig, wenn wir
das EEG substanziell fortschreiben wollen.
Handlungsspielräume hat uns der EuGH gegeben, Kolleginnen und
Kollegen. Der beihilferechtliche Zustimmungsvorbehalt
wurde gestrichen. Wir sind klar der Meinung, dass wir
die Kumulierungsvorschrift im EEG so anpassen müssen,
dass einer Investitionsförderung neben der EEG-
Förderung keine Hemmnisse mehr entgegenstehen. Wir
brauchen neue Investitionszuschüsse für private
Haushalte.
Der 52-Gigawatt-Deckel ist angesprochen worden.
Wir brauchen angesichts steigender Installationskosten
deutlich mehr Unterstützung bei PV-Anlagen.
Wir müssen das Thema konkurrierende Flächen
– Agro-PV-Versuchsanlagen, Freiflächenanlagen –
angehen. Wie schaffen wir es, Doppelnutzungen
hinzubekommen, dies aber auch im EEG darzustellen?
Wir brauchen ganz konkrete Vorschläge mit Blick auf
gemeinsamen Anlagenbetrieb. Die Europäische Union
hat uns dazu die Chance gegeben. Lassen Sie uns das
aufgreifen! Wenn verschiedene Personen gemeinsam
erneuerbare Energien produzieren wollen, kann es nicht
sein, dass wir ihnen bürokratische Hemmnisse
entgegenstellen.
Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir bei
Kleinanlagen mit einer Umlagebefreiung vorankommen.
Wenn jemand mehr als 100 kW selbst erzeugt und keine
Förderung in Anspruch nimmt, sollte nach unserer
Meinung klar eine Befreiung von der EEG-Umlage greifen.
Wir sind der Meinung, dass die Direktvermarktung
kleiner Überschussströme nicht durch bürokratische
Hemmnisse des gesetzlichen Rahmens behindert werden
sollte.
Wir sind der Meinung, dass der Netzausbau in allen
Landesteilen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, so
vorankommen muss, dass wir am Ende nicht
Netzanpassung um Netzanpassung betreiben müssen. Der
Koalitionsvertrag und die Arbeitsgruppe wollen doch, dass wir
in allen Landesteilen Zubau von erneuerbaren Energien
haben, damit die Energieversorgung überall sichergestellt
ist.
Wir wollen, dass die Ausgleichsregelung für
energieintensive Betriebe nicht mehr nach starren Schrauben
vollzogen wird. Wir brauchen natürlich diese
Unterstützung der Wirtschaft. Aber wir brauchen hier gleitende
Maßnahmen. Sie sind auch bei energieintensiven
Unternehmen mittlerweile notwendig. Wir wollen Fehlanreize
streichen.
Wenn sich Mittelstand, Handwerk, Kleinunternehmer
zusammenschließen, um miteinander Industrieparks
selbst mit Energie zu versorgen – KW-Kopplung,
Prozesswärme –, sollten Regelungen geschaffen werden,
dass unterstützt wird, wer regional handelt.
Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags. – Danke
schön.
Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr
Minister Albrecht aus Schleswig-Holstein.
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einklang
mit meiner Vorrednerin und meinem Vorredner möchte
auch ich darauf hinweisen, dass der Ausbau der
erneuerbaren Energien in Deutschland zu einem Zeitpunkt, zu
dem wir die Erreichung der Klimaziele ins Auge fassen,
stockt, nicht ausreichend vorankommt.
Wir müssen deshalb die Stellschrauben ändern, die
darauf hinwirken können, dass sich diese Situation
ändert. Wir müssen die Deckel und Grenzen lüften, um
wieder mehr Bewegung in den Ausbau gerade der
Windenergie an Land zu bringen.
Aber nur höhere Ziele gerade beim Ausbau von
Windenergie auf See, was für uns wichtig ist, oder die
Anhebung der Deckel werden nicht ausreichen. Es muss für
das Erreichen dieser Ziele auch einen verlässlichen
Ausbaupfad geben. Nur dann wird es uns gelingen, die
notwendige erneuerbare Energie zu produzieren, die es
braucht, um auch die Sektoren Wärme und Verkehr
langfristig komplett zu dekarbonisieren; darum geht es heute
ja auch.
Wenn wir aus dem Blickwinkel von Schleswig-
Holstein schauen: Wir sind auf dem Weg, etwa doppelt
so viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren,
wie wir selbst im Land verbrauchen. Wir sind also an
dem Punkt angekommen, dass uns das regulative
Rahmenwerk – das sich ändern muss, auch im Sinne eines
einheitlichen CO2-Preises – bei der Erreichung der
Energiewende in den Bereichen Wärme und Verkehr sowie in
anderen Sektoren ausbremst. Gleichzeitig wissen wir,
dass das, was wir dort an Zubau geleistet haben,
insbesondere im Norden, nicht ausreichen wird, die Ziele, die
wir uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien und,
damit verbunden, bei der Dekarbonisierung aller
Sektoren gesetzt haben, zu erreichen. Wir brauchen einen
signifikanten Zubau in allen Teilen des Bundesgebietes. Es
braucht daher eine deutliche Unterstützung aller
Technologien, die dafür zur Verfügung stehen.
Das heißt auch, dass wir neben der Verabschiedung
vom 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik und der
deutlichen Anhebung der Windkraft auf See klare
Rahmenbedingungen für die Fläche, für Windkraft an Land,
brauchen.
Wir brauchen klare Schritte und Rahmenbedingungen
mit Blick auf Photovoltaik in der Fläche. Wir müssen uns
von Instrumenten wie dem Netzausbaugebiet im EEG
verabschieden; denn es begrenzt uns dabei, die Ziele, die
wir uns gesetzt haben, in der verbleibenden Zeit noch zu
erreichen. Wir alle wissen, dass wir auf dem Weg noch
mit ziemlich großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Insbesondere bei der Frage der Flächenverfügbarkeit
herrschen überall im Bundesgebiet große
Schwierigkeiten.
Insofern erhoffe ich mir, dass es uns im Zuge der
Debatten, die wir hier führen und die derzeit im
Bundeskabinett und natürlich auch in der Öffentlichkeit
stattfinden, gelingt, einen wirklich sichtbaren und verlässlichen
Pfad für das Erreichen unserer eigenen Ziele zu
beschreiben. Es reicht nicht aus, bloß neue Ziele
weiterzuentwickeln, um am Ende festzustellen, dass sie nicht so einfach
zu erreichen sind. Es braucht die entsprechenden
Rahmenbedingungen, und dafür haben wir erneut einen
Vorschlag auf den Tisch gelegt.
Ich bitte Sie, ihn konstruktiv mit uns zu beraten und
darauf zu drängen, dass das, was auch heute draußen von
uns gefordert wird, tatsächlich umgesetzt wird. – Vielen
Dank.
Präsident Daniel Günther: Ich beginne mit
Punkt 80 a), dem Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Wir fahren fort mit Punkt 80 b), dem
Entschließungsantrag Bayerns.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss und dem Umweltausschuss zu.
Wir kommen zu Punkt 80 c), dem
Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Die Punkte 88 und 85 rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
TOP 88
88. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der
Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting) –
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 443/19)
in Verbindung mit
TOP 85
85. Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit
des unbefugten Anfertigens von
Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in
der Öffentlichkeit – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 423/19)
Dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 88 ist
Hessen beigetreten.
Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes
Herr Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz.
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der
Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft wird derzeit ein
Phänomen diskutiert, das verbreitet – in Anführungszeichen –
Anwendung findet. Es wird unter dem Schlagwort
Upskirting diskutiert. Gemeint ist das heimliche
Aufnehmen des Intimbereichs von Personen, vorzugsweise
Frauen, unterhalb des Rocks und Ähnliches. Es wird auch
das Phänomen Downblousing diskutiert. Damit ist das
heimliche Aufnehmen des bedeckten Intimbereichs im
Bereich des Busens gemeint.
Ich hatte eigentlich gedacht, dass all das von unserem
Strafgesetzbuch auf irgendeine Art und Weise erfasst sei.
Ich musste mich aber von meiner Fachabteilung dahin
gehend belehren lassen, dass, eine Strafbarkeit noch nicht
gegeben ist, wenn bloß das Foto gemacht wird, sondern
dass die Strafbarkeit erst entsteht, wenn die heimlich
gemachten Fotos weitergegeben werden.
Insofern sind die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen
der Auffassung, dass es sich lohnt zu prüfen, ob hier
nicht zusammen mit dem Bund – Bundesregierung,
Bundestag – eine gesetzliche Regelung herbeigeführt werden
sollte, die dieses Phänomen auch dann unter Strafe stellt,
wenn lediglich in der von mir beschriebenen Art und
Weise fotografiert wird.
In dieser Zielrichtung sind wir uns hier im Bundesrat
weitgehend einig, was man auch daran sieht, dass
zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf einiger Bundesländer
eingegangen ist, den wir von Rheinland-Pfalz aus in den
entsprechenden Ausschüssen gerne konstruktiv begleiten
wollen.
Aber gerade an diesen Vorlagen zeigt sich, dass der
Teufel durchaus im Detail stecken kann, wenn man eine
gesetzliche Regelung versucht. Insbesondere ist es nicht
ganz einfach zu definieren, was denn der Intimbereich ist,
der geschützt werden soll. Die Begründung der Vorlagen
enthält einen entsprechenden Versuch. Allerdings wird
anderswo vertreten, dass der Intimbereich nur die
primären Geschlechtsmerkmale erfassen soll, während
die Vorlagen in ihrer Begründung etwas weitergehen
wollen. Insofern, meine ich, rentiert es sich, in den
Beratungen in den nächsten Wochen zu versuchen,
Präzisierungen herbeizuführen, um dem
Bestimmtheitserfordernis im Strafrecht Genüge zu tun.
Ich würde es begrüßen, wenn die Ersteller des
Gesetzesantrags darüber nachdenken könnten, auf das
Antragserfordernis zu verzichten. Viele Tausende Fotos,
die gemacht werden, können der Person, von der sie
gemacht worden sind, gar nicht zugeordnet werden, so
dass die Person gar nicht ermittelt werden kann. Somit
wären die Personen, die Opfer geworden sind, gar nicht
in der Lage, einen Strafantrag zu stellen. Deshalb sollte
aus meiner Sicht darüber nachgedacht werden, ob hier
nicht Verbesserungen erreicht werden können.
Gleichwohl, meine ich, sind wir alle uns in dem Ziel
einig, dass die Intimsphäre der Menschen durch eine
entsprechende gesetzliche Regelung, wie auch immer sie
am Schluss ausfällt, geschützt werden sollte. Ich freue
mich auf konstruktive Beratungen.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Staatsminister Eisenreich aus Bayern.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Smartphones sind weit
verbreitet; fast jeder hat eines. Auch die Funktionen und
Möglichkeiten entwickeln sich rasant weiter.
Leistungsfähige Kameras sind heute Standard. Viele nutzen diese
Funktion gerne. Aber wie immer gibt es Menschen, die
diese Möglichkeiten missbrauchen.
Ein neues Phänomen sind die Bildaufnahmen unter
den Rock. Es geht also um Täter, die Spaß daran haben
oder denen es Befriedigung verschafft, Frauen heimlich
unter den Rock in den Intimbereich zu fotografieren. Sie
nutzen dafür Rolltreppen, öffentliche Plätze, Volksfeste.
Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Es verletzt die
Frauen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Es
würdigt die Frauen herab. Es macht sie zum Objekt.
Besonders verletzend ist es, wenn diese Fotos auch noch
im Internet veröffentlicht werden.
Erstaunlicherweise ist das StGB hier lückenhaft. Das
Recht hat den Opfern bisher keinen ausreichenden Schutz
gewährt. Das muss sich nach unserer Überzeugung und
der Überzeugung einiger anderer Bundesländer ändern.
Denn in unserer freien Gesellschaft sollen Frauen und
Mädchen keine Angst haben, in der Öffentlichkeit einen
Rock zu tragen.
Daher stelle ich Ihnen heute mit meinen Kollegen aus
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland
und Hessen einen Gesetzentwurf vor: Wer unter die
Bekleidung in den Intimbereich einer anderen Person
fotografiert oder filmt, wird künftig bestraft, ebenso, wer
solche Bilder anderen zugänglich macht. Möglich sind
Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Dr. Peter Tschentscher)
Es freut mich, dass auch das Bundesjustizministerium
inzwischen das Problem erkannt hat. Bayern hat schon
vor einigen Jahren darauf hingewiesen, dass hier
Handlungsbedarf besteht.
Ich bin überzeugt, dass der Vorschlag, den wir heute
machen, tragfähig ist, um die Strafbarkeit des Upskirtings
zu begründen. Ich würde mich freuen, wenn sich viele
dieser Ansicht anschließen und den Vorschlag
unterstützen.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Das Wort hat Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann
aus Hessen.
Eva Kühne-Hörmann (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Meine beiden Kollegen haben schon das Phänomen und das
Problem beim Upskirting beschrieben. Deswegen will ich
darauf nicht weiter eingehen, sondern nur sagen:
Gelegenheiten gibt es genug. Beispiele sind angedeutet
worden: Rolltreppe im Kaufhaus, öffentliche Verkehrsmittel.
Wir müssen Frauen und Mädchen vor solchen Taten
schützen.
Ein Foto zu machen ist eine Kleinigkeit. Mit einem
Klick ist es schnell getan. Für die Opfer ist es keine
Kleinigkeit, sondern ein äußerst herabwürdigendes,
bloßstellendes Verhalten. Das gilt in der vernetzten Welt
besonders. Es besteht nämlich die Gefahr, dass mit einem
weiteren Klick die Bilder einer breiten Öffentlichkeit im
Internet zugänglich gemacht werden. Und zu der Scham
des Tatopfers kommt die Angst vor Bloßstellung im
Internet.
Die Kollegen vor mir haben gesagt: Es gibt eine
Strafbarkeitslücke, weil das Anfertigen solcher Fotos in der
Öffentlichkeit bisher nicht strafbar ist.
Beim Upskirting handelt es sich oft um Taten, bei
denen Täter und Tatopfer zufällig aufeinandertreffen und
sich nicht kennen. Selbst wenn das Tatopfer
mitbekommt, dass der Täter derartige Bilder fertigt, wird das
Opfer im Ungewissen bleiben, was der Täter mit den
Bildern künftig macht. Die Ungewissheit für das Tatopfer
und die bereits erfolgte Herabwürdigung des Opfers
rechtfertigen aus meiner Sicht eine Strafbarkeit des
Täters. Diese sollte nicht davon abhängen, wo die
Aufnahmen getätigt werden und ob der Täter die Bilder
später tatsächlich verbreitet.
Wer sich frei in der Öffentlichkeit bewegt, braucht es
nicht hinzunehmen, dass intime Bilder von ihm gefertigt
werden. Er braucht es nicht hinzunehmen, dass solche
Bilder auf dem Smartphone eines Dritten gespeichert
sind.
Ich bitte um Unterstützung des vorliegenden
Gesetzentwurfs, um diese strafrechtliche Lücke zu schließen.
Ein Verhalten wie das Upskirting hat keinen Platz in
unserer Gesellschaft.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Auf der Rednerliste steht nun Herr Minister Wolf aus
Baden-Württemberg.
Guido Wolf (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Upskirting“, ein
Begriff, der vor einem Jahr vielen Menschen noch nichts
gesagt hat. Dabei beschreibt er – es ist vielfach
angeklungen – ein Phänomen, das Fotografieren oder Filmen
unter den Rock, das weder neu noch auf den englischen
Sprachraum beschränkt ist.
Und schon gar nicht handelt es sich um eine Bagatelle,
schlichte Lästigkeit oder eine Unannehmlichkeit, die
Frauen hinzunehmen hätten, wenn sie sich mit einem
Rock bekleidet in die Öffentlichkeit begeben. Nein, es
handelt sich um strafwürdiges Unrecht. Um einen
gravierenden Eingriff in das Recht der Betroffenen auf sexuelle
Selbstbestimmung.
Man muss sich – und auch das wurde gesagt – schon
fast wundern, dass die Strafwürdigkeit dieses Verhaltens
und die bisher weitgehende Straflosigkeit so lange
unbeachtet blieben. Dem abzuhelfen hat sich eine kürzlich im
Internet gestartete Petition auf die Fahnen geschrieben,
die bereits deutlich mehr als 90.000 Unterzeichnerinnen
und Unterzeichner aufweist.
Ich hatte die Gelegenheit, mit den Initiatorinnen der
Petition zu sprechen. Dieses persönliche Gespräch mit
den Betroffenen war für mich sehr eindrücklich. Sie
beschreiben Gefühle der Erniedrigung, der Scham und
der Hilflosigkeit, wenn sie das Geschehen bemerken oder
davon erfahren. Sie sind von der Befürchtung belastet,
dass Aufnahmen ihres Intimbereichs möglicherweise
weltweit und dauerhaft im Internet abrufbar sind. Sie
fühlen sich, ihren Körper, zum Gegenstand der sexuellen
Phantasie anderer herabgewürdigt. Und sie sind wütend,
wenn sie erfahren müssen, dass dieses Verhalten nicht
strafbar ist. Wenn sie erfahren, dass auch sonst keine
wirksame Handhabe gegen die Täter besteht. Sie fühlen
sich – und das dürfen wir nicht zulassen – vom
Rechtsstaat im Stich gelassen.
Das müssen wir schnellstens ändern. Deshalb war ich
mir mit den Amtskollegen aus Bayern und Nordrhein-
Westfalen sofort einig, dass rasch ein Gesetzentwurf auf
den Weg gebracht werden muss. Diesen legen wir heute
vor.
Er schlägt einen neuen Straftatbestand § 184k
Strafgesetzbuch „Bildaufnahme des Intimbereichs“ vor. Bewusst
wird die Strafbarkeit nicht in § 184i Strafgesetzbuch
„sexuelle Belästigung“ eingestellt, da dieser Begriff mit
der körperlichen Berührung verbunden ist, zu der es beim
überwiegend heimlichen „Upskirting“ gerade nicht
kommt.
Außerdem hat die Schaffung eines eigenständigen
Straftatbestands eine größere Signalwirkung. Wir
schärfen damit das Bewusstsein für das Unrecht des
„Upskirtings“ und zeigen den Opfern: Der Rechtsstaat lässt
sie nicht allein.
Das im neuen § 184k beschriebene strafbare Verhalten
entspricht weitgehend der Tatbeschreibung der
„Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen“ – § 201a Strafgesetzbuch.
Aber, und das ist mir ganz wichtig, der neue
Tatbestand ist als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
in den entsprechenden Abschnitt des Strafgesetzbuchs
eingestellt. Denn den Betroffenen, mit denen ich geredet
habe, war es ein zentrales Anliegen, dass die Verletzung
ihrer Intimsphäre und damit die sexuelle Komponente der
Rechtsverletzung im Straftatbestand ihren sichtbaren
Ausdruck findet. Dass klar ist, dass die Tat in einem ganz
besonderen Kontext steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte
ich den von Rheinland-Pfalz und Bremen eingebrachten
Entschließungsantrag zum „Upskirting“ ansprechen.
Ich sehe ihn in gewisser Weise als Bestätigung unserer
Position. Er beschreibt das Problem praktisch in
derselben Weise wie unser Gesetzentwurf. Und auch der
Entschließungsantrag siedelt die strafrechtliche Reaktion zu
Recht im Bereich der Sexualdelikte an. Deshalb bin ich
zuversichtlich, dass es sehr schnell gelingen kann, über
Parteigrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Dass wir
Länder zusammen der Straflosigkeit des „Upskirtings“
ein Ende bereiten.
Der vorliegende Gesetzentwurf liefert dafür die
Grundlage. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre
Unterstützung. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Das Wort hat nun abschließend vom
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Lange.
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Dem Bundesrat liegen heute ein
Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen
sowie ein Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-
Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland vor, die
beide dasselbe Ziel verfolgen: Das unbefugte Anfertigen
von Bildaufnahmen der üblicherweise von Kleidung
bedeckten Intim- und Sexualbereiche einer Person in der
Öffentlichkeit soll vollumfänglich strafbar sein.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die
Bundesregierung und zahlreiche Länder beim Thema des
sogenannten Upskirting ein gemeinsames Ziel verfolgen:
Wir brauchen hier eine strafrechtliche Regelung.
Wie Frau Bundesministerin L a m b r e c h t in der
ersten Lesung des Bundeshaushalts 2020 am 12.
September dieses Jahres im Deutschen Bundestag
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, verbirgt sich unter
dem Stichwort „Upskirting“ ein widerlicher Eingriff in
die Intimsphäre von Frauen. Es kann daher nicht sein,
dass es bislang nicht strafbar, sondern allenfalls eine
Ordnungswidrigkeit ist, Frauen ungewollt unter den Rock
zu fotografieren, diese Fotos in Chatgruppen zu teilen
oder sogar kommerziell zu vertreiben.
Unser Haus arbeitet bereits an einer gesetzlichen
Regelung, mit der eine Strafbarkeit für solche
Verhaltensweisen begründet wird, ohne dabei über das Ziel
hinauszuschießen.
Meine Damen und Herren, letzterer Punkt ist ein
wichtiger: So hat sich der Deutsche Olympische Sportbund in
dieser Woche bereits besorgt an unser Haus gewandt. Er
weist zu Recht darauf hin, dass in einigen Sportarten,
beispielsweise dem Eiskunstlauf, Hebefiguren
elementarer Bestandteil sind, bei denen die Sportlerinnen wissen,
dass ihre Unterbekleidung bei regelkonformer
Ausführung der Übung sichtbar ist und eine
Bildberichterstattung erfolgt. Wir sind uns aber sicher einig, dass eine
Medienberichterstattung über solche
Sportveranstaltungen auch mit Foto- und Filmaufnahmen in Zukunft
straffrei möglich sein muss.
Meine Damen und Herren, die Lektüre der Anträge,
die wir heute vor uns liegen haben, zeigt mir, dass sich
die antragstellenden Länder und das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Schließung
der Strafbarkeitslücke beim „Upskirting“ mit denselben
Fragen befassen. Herr Staatsminister Mertin hat zu Recht
darauf hingewiesen, dass der Teufel im Detail liegt:
Welche Körperregionen sollen von einem Tatbestand erfasst
werden? Sollen Heimlichkeit oder eine sexuelle
Motivation Voraussetzung für eine Straftat sein? Wo soll eine
entsprechende Strafvorschrift angesiedelt werden?
Oft kommen wir hier zu ähnlichen Ergebnissen, wenn
auch nicht in allen Punkten. Zu sprechen sein wird
beispielsweise noch über den Regelungsstandort eines neuen
Straftatbestandes im Strafgesetzbuch.
Die Anträge und gerade auch der vorliegende
Gesetzentwurf werden uns aber – davon bin ich fest überzeugt –
auf jeden Fall helfen, eine gute Regelung zu finden, um
dem „Upskirting“ entgegenzuwirken und die betroffenen
Frauen – es sind in erster Linie Frauen – zu schützen.
Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung ihren
Regelungsvorschlag zeitnah ins Gesetzgebungsverfahren
einbringen wird. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlagen unter den Punkten 88 und 85
jeweils dem Rechtsausschuss – federführend – sowie
dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der
geographischen Herkunftsangabe Glashütte
(Glashütteverordnung – GlashütteV) – Antrag des Freistaates
Sachsen – (Drucksache 299/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr
Staatsminister Gemkow (Sachsen) hat eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage, wer dafür
ist, der Bundesregierung den Verordnungsentwurf
zuzuleiten. Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines
verpflichtenden Labels sowie einer
Herkunftskennzeichnung im Rahmen des
Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 288/19)
Es gibt keine Wortmeldung.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
ein Landesantrag auf Neufassung sowie die
Ausschussempfehlungen vor.
Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer dafür ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Dann rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ich frage jetzt, wer die Entschließung entsprechend
Ziffer 2 unverändert fassen möchte. – Minderheit.
1 Anlage 15
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates – Verringerung des
Pestizideinsatzes in Privatgärten – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 344/19)
Dem Antrag ist das Saarland beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Glauber aus Bayern vor.
Thorsten Glauber (Bayern): Sehr geehrter Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte
Damen und Herren! In Bayern gibt es ein Volksbegehren,
das 1,7 Millionen Menschen unterschrieben haben, und
ein von der Bayerischen Staatsregierung und vom
Bayerischen Landtag umgesetztes Begleitgesetz. Wir in
Bayern haben das Thema Artensterben, Biodiversität
aufgegriffen.
Viele von Ihnen kennen die Krefelder Studie mit dem
Rückgang von Biomasse über die letzten 30 Jahre in
einer Größenordnung von 75 Prozent.
Sie kennen den Bericht der Vereinten Nationen über
den Rückgang von Insekten und, nachgelagert, die
Reduktion eines Großteils der Artenvielfalt.
Kollege Franz Untersteller aus Baden-Württemberg
hat es aktuell mit einem Volksbegehren in seinem Land
zu tun. Daran sieht man das Interesse der Bürgerinnen
und Bürger.
Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darüber im
Klaren sein, dass beim Thema Pestizid-, Biozideinsatz
die Umsetzung nicht an eine einzige Berufsgruppe zu
delegieren ist – in Bayern die Landwirtschaft. Die
Landwirtschaft hat einen großen Auftrag. Wir haben die
Glyphosatstrategie der Bundeslandwirtschaftsministerin
in der Umsetzung. Wir sind der Meinung, dass man an
der Glyphosatstrategie festhalten und sie schneller
umsetzen muss.
Aber – jetzt kommt das Aber in dem Antrag – es ist
nicht ausrollbar auf Berufsgruppen. Es ist trotz
finanziellen Einsatzes am Ende nicht delegierbar. Es ist ein
gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Dieser
gesamtgesellschaftliche Auftrag fängt im Kindergarten, in der Schule
an. Er wird sich volkswirtschaftlich gesetzlich nicht
ausrollen lassen, wenn wir in den Ländern im Bundesrat
oder beim Bundesgesetzgeber versuchen, das Thema
alleine zu lösen. Es geht von unten los, sprich: im
Kindergarten. Und natürlich betrifft es jeden von uns, wenn
er zu Hause in den eigenen Garten tritt. Für mich als
zuständigen Umweltminister in Bayern ist es schon
schwer, den Leuten zu erklären: Macht das mal in
verschiedenen Berufsgruppen, aber bei mir zu Hause gelten
keine Regeln!
Wie wollen wir dann unseren Kindern erklären, dass
wir es mit mehr Artenschutz und mehr Artenvielfalt
wirklich ernst meinen? Deshalb sagen wir in unserem
Antrag: Wir können es aus den Ländern heraus nicht
alleine lösen. Wir brauchen wegen der
Anwendungsverordnung den Bundesgesetzgeber. Aber lassen Sie uns mit
dem Thema Biozid-, Pestizideinsatz gemeinsam im
Privatgarten beginnen! Denn die Vorbildfunktion beginnt
vor der eigenen Haustür. Diese Vorbildfunktion müssen
wir leben, wenn wir am Ende gemeinsam ein Ziel
erreichen wollen. Man kann mir zurufen: Es sind nur 7 oder
9 Prozent, die wir hier am Ende bearbeiteten. Aber darum
geht es nicht. Es geht um die Vorbildfunktion.
In diesem Sinne bitten wir um Unterstützung unseres
Antrags. – Danke schön.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar
dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz – federführend – und dem Gesundheitsausschuss
sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – mitberatend.
Punkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des
Katalogs der Ermäßigungstatbestände im
Umsatzsteuergesetz – Antrag des Freistaats Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 406/19)
Dem Antrag ist die Freie Hansestadt Bremen
beigetreten.
Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Hoff aus
Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Es gab mal eine Sitzung des Bundesrates, in der
Ministerpräsident Bouffier als Sitzungsleiter, weil die Tribüne
der Besucherinnen und Besucher sehr voll war, anhand
einer Strichdrucksache erklärte, worüber wir eigentlich
gerade abstimmten. Ich glaube, dass wir in dieser
Bundesratssitzung über sehr lebensweltliche Themen
sprechen. Wir hatten schon sehr ausführlich die Frage, wie im
Hinblick auf die Möglichkeiten sozialer Netzwerke und
Fotografie mit dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen
umgegangen wird. Und heute ist ein Tag, an dem
international – auch in Deutschland – unter der Überschrift
„Fridays for Future“ große Streik- und
Demonstrationsmaßnahmen sind.
Wir reden jetzt über ein Thema, in dem vielerlei
Aspekte drinstecken. Wenn wir als Freistaat Thüringen
mit Unterstützung des Landes Bremen dafür werben, dass
die Umsatzsteuertatbestände überprüft werden, dann geht
es wieder um die Frage, was eigentlich
Gerechtigkeitsaspekte sind. Aber es geht auch darum: Wenn unter dem
Begriff der „Tamponsteuer“ über den Sachverhalt
gesprochen wird, dass Hygieneartikel für Frauen der
19-prozentigen Mehrwertsteuer unterliegen, während das
in anderen Ländern längst nicht mehr der Realität
entspricht, dann ist das vielleicht auch Ausdruck davon, dass
es in Deutschland noch nie eine Bundesfinanzministerin
gegeben hat, die sich dieses Themas angenommen hätte.
Vielleicht ein notwendiger Sachverhalt.
Die Ungerechtigkeiten, über die ich hier sprechen
möchte und die, wie ich finde, mit dem klassischen
Begriff der „Tamponsteuer“ sehr gut zusammengefasst
werden, finden auf unterschiedlichen Ebenen statt. Wir
sind damit konfrontiert, dass seit 1968 – einem Jahr, in
dem es insbesondere frauenpolitisch durchaus Aufbrüche
gegeben hat – Menstruationsprodukte dem
Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Offenbar hat es seitdem
keine durchsetzungsfähige Initiative gegeben, diesen
Sachverhalt zu überprüfen und einfach weiterzugehen,
wie es das Europäische Parlament gefordert hat, wie es in
anderen Ländern bereits passiert: dass man nicht nur den
Mehrwertsteuersatz auf diese Produkte reduziert, sondern
dass diese Produkte an öffentlichen Orten wie Schulen,
Universitäten und anderen Stellen kostenfrei zur
Verfügung stehen.
Wenn wir uns damit auseinandersetzen, dass bei
Frauen mit geringem Einkommen – beispielsweise dem
Regelsatz SGB II – für Gesundheitspflege 16 Euro im
Monat vorgesehen sind, dann ist die Frage der
Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für diese Produkte kein
Randthema. Es ist ein Thema, bei dem es auch um
Gerechtigkeitsfragen und um Zugang zu diesen
Produkten geht.
Das ist aber nur ein Bereich der Ungerechtigkeiten im
Zusammenhang mit der Umsatzsteuer. Mein
Ministerpräsident weist gerne darauf hin, dass die Nahrung für
seinen Hund, der in der Thüringer Presse gerne als „First
Dog“ bezeichnet wird – namens Attila; er hat übrigens
einen eigenen Twitter-Account, für Bundesrat-Twitter
vielleicht relevant –, durch den reduzierten
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent günstiger als Babynahrung ist. Wenn
in einem Land wie Deutschland Hundefutter günstiger
besteuert wird als Babynahrung, stellt sich schon die
Frage, von welcher Wertschätzung wir eigentlich
sprechen, wenn wir den Begriff der Familienförderung so
gern im Munde führen.
Ich will es bei diesen Beispielen belassen; denn ich
glaube, für alle Zuhörerinnen und Zuhörer hier im
Plenum und auf der Besuchertribüne, aber auch in den
Übertragungsmöglichkeiten des Bundesrates ist deutlich
geworden, warum der Freistaat Thüringen und das Land
Bremen dringenden Überarbeitungsbedarf im Bereich der
Umsatzsteuerfestlegung sehen. Ich würde mich freuen,
wenn alle Länder hier im Bundesrat eine solche Initiative
unterstützen würden. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend –
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik, dem Ausschuss für Frauen und Jugend, dem
Ausschuss für Familie und Senioren und dem Ausschuss
für Kulturfragen zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für
eine verbindliche durchschnittliche
Personalausstattung in Krankenhäusern – Antrag der Länder
Bremen, Thüringen – (Drucksache 291/19)
Dem Antrag sind Berlin und Brandenburg
beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen) abgegeben.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu
fassen. Wer stimmt dafür? – Das ist die Mehrheit2.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Es folgt Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer
Gewerbemietpreisbremse in angespannten
Gewerberaummärkten – Antrag des Landes Berlin gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 404/19)
Das Wort hat Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende!
Die Gewerbemieten in Deutschland entscheiden darüber,
wie unsere Städte in fünf oder in zehn Jahren aussehen.
Wir müssen uns heute die Frage stellen: Wollen wir in
den dichtbesiedelten Innenstadtbereichen künftig nur
noch Filialen von internationalen Unternehmen
vorfinden, oder soll es auch weiterhin angestammte
Einzelhändler geben? Soll es Buchhändler geben? Soll es
Blumenläden geben? Soll es Cafés und
Handwerksbetriebe geben? Denn wenn die Entwicklung bei den
Gewerbemieten so weitergeht wie bisher, dann haben die
1 Anlage 16
2 Siehe aber Seite 353
kleinen Einzelhändler in den kommenden Jahren keine
Chance mehr.
In Berlin sieht das zum Beispiel so aus: Vor einiger
Zeit erhielt die Betreiberin eines Berliner Cafés eine
Nachricht von ihrem Vermieter: Statt knapp 3.000 Euro
sollte sie zukünftig 8.000 Euro Miete für ihren Laden
zahlen. 15 Jahre lang war das Café ein zweites
Wohnzimmer für die Nachbarschaft. Hier trafen sich
Rentnerinnen und Rentner, Schülerinnen und Schüler,
Studierende, Regisseurinnen und Regisseure, Journalistinnen
und Journalisten. Man duzte sich. Man kannte sich. 8.000
Euro Miete im Monat waren jedoch zu viel für die
Betreiberin. Sie musste das Café schließen.
Es folgte ebenfalls ein Café – oder besser gesagt: die
Filiale einer Café-Kette. Auch hier werden die
Kundinnen und Kunden geduzt. Aber nicht, weil man sich kennt,
sondern die Gäste werden vom Personal geduzt, weil bei
der Bestellung mit einem Stift der Vorname der Gäste auf
einen Pappbecher gekritzelt wird. Das soll eine
persönliche Beziehung zu den Kundinnen und Kunden
suggerieren. Die Nachbarschaft gehört nicht mehr zur
Kundschaft.
Meine Damen und Herren, wie der Berliner Café-
Betreiberin geht es Tausenden Gewerbetreibenden in
ganz Deutschland. Ein paar Beispiele: Zwischen 2009
und 2018 sind die Gewerbemieten in Dresden um
100 Prozent gestiegen, in Bonn um 191 Prozent und in
Berlin in entsprechenden Lagen sogar um 266 Prozent.
Diese Mietpreisexzesse wirken. Diese
Mietpreisexzesse führen dazu, dass kleine und mittelständische
Unternehmen in ganz Deutschland aus den Innenstädten
verdrängt werden. Diese Mietpreisexzesse führen dazu, dass
kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer
Existenz bedroht sind. Und sie führen dazu, dass die
Innenstädte in Deutschland an Lebensqualität verlieren.
Liebe Anwesende, wenn das Streben nach uferloser
Rendite zu Verdrängung führt, wenn das Streben nach
Rendite Existenzen bedroht und wenn das Streben nach
Rendite die Lebensqualität vieler Menschen
beeinträchtigt, dann läuft etwas schief. Dann müssen wir handeln.
Und die Auswirkungen sind noch schwerwiegender.
Nehmen wir das Beispiel Kinderläden. Elterninitiativ-
Kitas sind auf Ladenlokale im Kiez angewiesen. Wenn
für die Kinderbetreuung im Innenstadtbereich keine
Räume mehr vorhanden sind, weil die Mieten nicht
bezahlt werden können, dann bekommt das Thema eine
noch größere Dimension.
Meine Damen und Herren, das Thema Mieten ist eines
der Topthemen in Deutschland. Seit Jahren beschäftigt
das Thema die Menschen, die Wirtschaft und die Politik.
An einem Punkt herrscht jedoch Stille, und zwar beim
Thema Gewerbemietrecht. Das Gewerbemietrecht ist das
Stiefkind der Mietrechtsdiskussion. Über das
Gewerbemietrecht wird nicht oder viel zu wenig gesprochen. Man
hat den Eindruck, dass sich die Bundesregierung beim
Thema Gewerbemieten seit Jahren in einer Art
Dämmerzustand befindet. Hier passiert schlichtweg nichts.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir – Sie werden
sich erinnern – eine Initiative zum Gewerbemietrecht
beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, etwas
zu unternehmen. Im Oktober 2018 haben wir hier die
Bundesregierung aufgefordert – ich zitiere –
Maßnahmen im Dreiklang aus
Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht
zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung
von kleinen und mittleren Unternehmen, von
Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und
sozialen Einrichtungen in innerstädtischen
Lagen entgegenzuwirken.
Und was ist seitdem passiert? Nichts. Die
Bundesregierung hat nichts unternommen, um dem Anstieg der
Gewerbemieten in den innerstädtischen Bereichen
entgegenzuwirken. Einzig auf dem Gewerbemietmarkt ist
etwas passiert: Die Gewerbemieten sind weiter gestiegen.
Meine Damen und Herren, angesichts der
atemraubenden Mietsteigerungen und der damit einhergehenden
Folgen für die Gewerbetreibenden, die Anwohnerinnen
und Anwohner und das gesellschaftliche Zusammenleben
in unseren Städten ist dieser Dämmerzustand der
Bundesregierung nicht hinzunehmen. Vielmehr ist es an der Zeit,
endlich zu handeln.
Das haben auch die Betroffenen erkannt: So hat der
Zentralverband des Deutschen Handwerks erst kürzlich
den Rückzug von Handwerkern aus den Innenstädten und
Wohnvierteln angeprangert.
Was wir brauchen, ist Folgendes: Wir benötigen
rechtliche Instrumente, um die Auswüchse bei den
Gewerbemieten zu stoppen. Es sollten zivilrechtliche Instrumente
geschaffen werden, um die Gewerbemieten zu begrenzen.
Wir brauchen eine Gewerbemietpreisbremse in
Deutschland. Wir brauchen eine
Gewerbemietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine
Gewerbemietpreisbremse, die solche rasanten Mieterhöhungen ausbremst.
Und das ist alles andere als rechtliches Neuland. Ein
Blick nach Österreich zeigt: Es geht. Unsere Nachbarn
haben eine Gewerbemietpreisbremse. Danach sind
Mieterhöhungen nur bis zu dem nach Größe, Art,
Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand
angemessenen Betrag zulässig.
Außerdem muss es den Bundesländern ermöglicht
werden, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten
zu bestimmen. Die Bundesländer müssen also Gebiete
bestimmen können, in welchen die
Gewerbemietpreisbremse angewendet werden soll.
Meine Damen und Herren, um es deutlich zu sagen:
Bei der Gewerbemietpreisbremse geht es um unsere
Innenstädte. Es geht um die mehrstöckigen Wohnhäuser
in unseren Innenstädten, Wohnhäuser, die im
Erdgeschoss heute noch einen Blumenladen, eine Bäckerei,
einen Kiosk, ein Café oder eben eine Kindertagesstätte
haben. Diese Einrichtungen müssen vor exorbitanten
Mietsteigerungen geschützt werden.
Neubauten – das wird ja häufig eingewandt – sind
dabei sicherlich nicht die Lösung. Denn in den
hochverdichteten Innenstadtbereichen ist schlicht kein Platz mehr
für Neubauten mit derartigen Ladenlokalen, es sei denn,
wir wollen die letzten Freiflächen, die heute als
Fußballoder Kinderspielplätze genutzt werden, zubauen.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die
Gewerbemietpreisbremse sprechen, dann sprechen wir also von
Betrieben wie dem eingangs erwähnten Berliner Café.
Die Betreiberin dieses Cafés hatte übrigens Glück: Mit
Hilfe von Freunden und Nachbarn konnte sie nach
einigen Monaten andere Räume finden, ganz in der Nähe.
Viele Ladenbetreiberinnen und -betreiber haben dieses
Glück jedoch nicht. Und es wäre geradezu zynisch, wenn
diesen Menschen gesagt würde: Mit etwas Geduld und
Glück finden Sie schon neue Gewerbeflächen.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Nein, meine Damen und Herren, das kann nicht die
Antwort sein. Statt die Gewerbetreibenden in den
Großstädten ihrem Schicksal zu überlassen, sollte die
Bundesregierung endlich handeln. Und darum sollten wir Länder
den Druck auf die Bundesregierung bei diesem Thema
aufrechterhalten. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung
zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Senator Dr. Behrendt!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für A
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKGÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnun
- part_of_vorgang → Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites D
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))