polradar

Protokoll der 980. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 20.09.2019 · WP 19 · 980 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 980. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 980 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 980. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. September 2019 I n h a l t : 70 Jahre Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Dank an den bisherigen Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 1. Wahl der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 391/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 Beschluss: Bürgermeisterin Dr. Maike Schaefer (Bremen) wird gewählt . . . . . . . 333 2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 330/19) b) Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/19) . 333 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 395* Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 395* Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 395*, 396* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 333 3. Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) (Drucksache 380/19) . . . 335 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 399* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . 397* 4. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Drucksache 381/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397* 5. Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG- Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG) (Drucksache 382/19) 335 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 401* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f Absatz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397* 6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Drucksache 383/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 7. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 285/19) . . . . 335 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . 335 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 401* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Sebastian Gemkow (Sachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Bayern und Niedersachsen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 401* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 418/19) . . . . . 336 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 336 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 10. Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr – Antrag der Länder Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 388/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 402* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 11. Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung – GlashütteV) – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 299/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 404* Beschluss: Die Vorlage wird gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 12. Entschließung des Bundesrates zur Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen – Antrag der Länder Hessen und Brandenburg – (Drucksache 280/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 399* Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 399* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 397* 13. Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 288/19) 349 Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 14. Entschließung des Bundesrates – Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten – Antrag der Länder Bayern und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 350 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 15. Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz – Antrag der Länder Thüringen und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 406/19) . . . 350 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 350 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 16. Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern – Antrag der Länder Bremen, Thüringen und Berlin, Brandenburg – (Drucksache 291/19) 351 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 404* Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 17. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 404/19) . . . . . . . . . . . . . 351 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 351 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 18. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz im Grundgesetz verankern“ – Antrag der Länder Thüringen und Berlin – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 581/18, Drucksache 409/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 19. Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 289/19) . . . . . . 353 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 353 20. Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/19) . . . . . . . . . . . . . 353 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 353 Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . 354 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 21. Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 385/19) . . . . . . . . . . . . . 355 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 355 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 22. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG – Antrag der Länder Thüringen, Rheinland- Pfalz und Sachsen-Anhalt – (Drucksache 281/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 405* Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 406* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 356 23. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 345/19) . . . . . . . . . . . . . 356 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 407* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 24. Entschließung des Bundesrates „Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen“ – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 377/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 397* 25. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) (Drucksache 327/19) b) Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) (Drucksache 354/19) . . . . . . . . . . . . . . . 369 Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 369 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 371 Reinhard Meyer (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 372 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 373 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 410* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 410* Dietmar Strehl (Bremen) . . . . . . . . . 411* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 412* Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 374 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 374 26. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Drucksache 348/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 27. Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) (Drucksache 349/19) . . . . . . . . . . . . . 374 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 412* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 374 28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See (RVBund/KnErG-ÄndG) (Drucksache 350/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 29. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Drucksache 351/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 413* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 30. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU- Geldwäscherichtlinie (Drucksache 352/19). . . . . 377 Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . 377 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (Drucksache 353/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 379 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (Drucksache 355/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379 Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 379 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 414*, 415* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415*, 415* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 33. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 356/19) . . . . . . . . . . . . . . . 380 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 34. Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Drucksache 357/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 416* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 35. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (Drucksache 358/19) 382 Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 382 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 36. Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) (Drucksache 359/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 416* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 37. Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) (Drucksache 360/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (Drucksache 373/19) . 384 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 417* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 417* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 39. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Drucksache 361/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 40. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG) (Drucksache 362/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . . 401* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 41. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) (Drucksache 363/19) . . . . . 385 Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . . 385 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 42. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (Drucksache 364/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 418* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 43. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Drucksache 365/19) . 386 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 386 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 387 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 419* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387 44. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (Drucksache 366/19) . . . . . . . . 387 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 45. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Eurojust-Verordnung (Drucksache 367/19) 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 46. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (Drucksache 368/19) 388 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 47. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2020) (Drucksache 369/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 48. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 370/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 49. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit (Drucksache 371/19) 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 397* 50. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Ein Konzept für das weitere Vorgehen COM(2019) 343 final; Ratsdok. 11217/19 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 326/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 388 51. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet COM(2019) 354 final; Ratsdok. 11521/19 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 342/19, zu Drucksache 342/19) 388 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 52. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz – die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen COM(2019) 285 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 295/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389 53. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2019 COM(2019) 198 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 294/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389 54. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge COM(2019) 208 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 283/19, zu Drucksache 283/19) 389 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389 55. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt COM(2019) 352 final; Ratsdok. 11449/1/19 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 374/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 420* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 389 56. Verordnung zu dem Abkommen vom 28. November 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten (Drucksache 308/19) . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 57. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 – InsoGeldFestV 2020) (Drucksache 312/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 58. Dritte Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (Drucksache 307/19) . 390 Franz Untersteller (Baden-Württemberg) 390 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung 391 59. Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV) (Drucksache 335/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) . 421* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 391 60. Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung (Drucksache 386/19) . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 61. Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (Drucksache 324/19 [neu]) . . . 391 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 62. Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 336/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 63. Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (Drucksache 337/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 64. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (Drucksache 338/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 65. Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings (Drucksache 356/18) . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 66. Verordnung zur Änderung der Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (Drucksache 339/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 67. Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen (Drucksache 372/19) . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 68. Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Drucksache 340/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 69. Verordnung zur Änderung der Markscheider-Bergverordnung sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (Drucksache 341/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 70. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Technische Harmonisierung (Formation Bauprodukte) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 407/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 407/1/19 . . . . . . . . . . . . . 398* 71. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung eines Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 393/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 393/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . 398* 72. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 390/19) . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 399* 73. Wahl einer Schriftführerin – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 430/19) . . . 333 Beschluss: Senatorin Dilek Kalayci (Berlin) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 74. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 428/19) . . . . . . . . . . . . . 392 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 75. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes – BNichtrSchG – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 435/19 [neu]) . 337 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 337 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 338 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 76. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . 333 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 77. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 339 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 78. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – „Fahren ohne Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Thüringen und Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 424/19) . . . 340 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 340 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 403* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 79. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter- Grundsteuer-Entlastungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/19) . . . . . . . . . . 342 Dr. Matthias Kollatz (Berlin) . . . . . . . 342 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 80. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 426/19) b) Entschließung des Bundesrates „Reformbedarf im Erneuerbare-Energien- Gesetz: Nationale Spielräume nutzen, Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, Eigenversorgung erleichtern und Fehlsteuerungen für stromintensive Unternehmen beseitigen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 432/19) c) Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen – Ausbaubremsen lösen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 436/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 343 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 344 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Mitteilung zu a) bis c): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 346 81. Entschließung des Bundesrates „Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten erneuern“ – Antrag der Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 433/19) . . . . . 356 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 356 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 357 Lutz Lienenkämper (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 82. Entschließung des Bundesrates – Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien – Antrag der Länder Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 425/19) . . . 358 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 409* Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 358 83. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 429/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 358 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 359 Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 361 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 84. Entschließung des Bundesrates „Impuls zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden: Steuerliche Förderung jetzt!“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 431/19) . . . 362 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 362 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 86. Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 422/19) . . . . . 362 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 362 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 409* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 87. Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht – Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsordnungsantrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 346/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 88. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 443/19) in Verbindung mit 85. Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 423/19) . . . 346 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 346 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 347 Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . . 347 Guido Wolf (Baden-Württemberg) . . . . 348 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 348 Mitteilung zu 88 und 85: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 349 89. Entschließung des Bundesrates: „Arbeitszeiten familienfreundlich und unbürokratisch gestalten – Digitalisierung im Sinn von Beschäftigten und Unternehmen nutzen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 444/19) . . . 367 Kerstin Schreyer (Bayern) . . . . . . . . . 367 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 90. Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 334 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 91. Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen – Antrag der Länder Bayern, Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 445/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 Thorsten Glauber (Bayern) . . . . . . . . 368 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 92. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/19) 335 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 446/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 398* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 393 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise – Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Jürgen Lennartz (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa Winfried Hermann, Minister für Verkehr Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Christian Görke, Minister der Finanzen Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft und Energie B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Dietmar Strehl, Senator für Finanzen H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eva Kühne-Hörmann, Ministerin der Justiz Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Reinhard Meyer, Finanzminister Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Michael Güntner, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 980. Sitzung Berlin, den 20. September 2019 Beginn: 9.32 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 980. Sitzung des Bundesrates. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. So will es Artikel 50 des Grundgesetzes. Und Artikel 51 ergänzt, dass der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen besteht. Diese beiden wichtigen Sätze erfüllt der Bundesrat mit Leben. Ob es sich nun um Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze, um Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften handelt: Durch Artikel 50 sind der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat angewiesen. Und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes entscheiden in den Landtagswahlen mit der Abgabe ihrer Stimme nicht nur über ihre jeweilige zukünftige Landesregierung. Durch Artikel 51 des Grundgesetzes entscheiden sie damit auch über die Zusammensetzung des Bundesrates. Der Parlamentarische Rat, dessen Mitglieder von den Länderparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen benannt worden waren, hat das Grundgesetz erarbeitet. So waren die Länder schon von Beginn an verantwortlich für den Aufbau unserer föderalen Ordnung. Seit inzwischen 70 Jahren sind das Grundgesetz, das ja ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht war, und der Bundesrat gelebte Staatspraxis. Heute käme niemand mehr auf die Idee, das Grundgesetz als vorläufig zu betrachten. Und als ebenso richtig und wichtig für unsere demokratische Grundordnung hat sich auch die Einrichtung des Bundesrates als zweite Kammer erwiesen. Mit Stolz und voller Selbstbewusstsein haben wir gestern gemeinsam eine Festveranstaltung durchgeführt. Ich habe mich sehr gefreut, wie zahlreich Mitglieder des Bundesrates dort vertreten waren und – glaube ich – bis heute sehr angetan sind insbesondere von der großartigen Rede von Peter M ü l l e r . Wir haben seit sieben Jahrzehnten gemeinsam daran gearbeitet, dass der Bundesrat immer konstruktiv an praktikablen Lösungen mitarbeitet und sie auch selbst initiiert. In dieser langen Zeit hat Deutschland das große Glück der Wiedervereinigung erfahren. Wir durften die Einigung Europas miterleben, die Währungsunion und Jahrzehnte friedlichen Zusammenlebens. An der Umsetzung aller dieser großen gesellschaftlichen Umwälzungen hat der Bundesrat seinen Anteil getragen. Jederzeit kompromissbereit, sachlich im Ton und ausgestattet mit einem enormen Wissensschatz der Fachleute in den Behörden der Länder, gelang und gelingt es uns, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Fast eintausend Sitzungen – erst in Bonn und seit dem Jahr 2000 in Berlin – haben wir bis heute abgehalten. Die Welt hat sich verändert seit dem 7. September 1949, dem Tag, an dem der Bundesrat zum ersten Mal zusammentrat. Es ist schnelllebiger geworden, die Parteienlandschaft vielfältiger, und auch im Bundesrat ist die Entscheidungsfindung komplizierter geworden. Unverändert aber geblieben ist eines: Im Bewusstsein um die Verantwortung für unser Land und das von den Verfassungsmüttern und Verfassungsvätern entgegengebrachte Vertrauen bewährt sich der Bundesrat als föderatives Gegengewicht zu Bundestag und Bundesregierung und als Bindeglied zwischen Bund und Ländern. In jener denkwürdigen ersten Sitzung des Bundesrates betonte der neugewählte Präsident Karl A r n o l d , damaliger Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens: In einem Bundesstaat, in dem die Ausführung der Bundesgesetze weitestgehend Sache der Länder ist, gewährleistet der Bundesrat einen arbeitsfähigen Gesamtstaat. Er sichert der Gesetzgebung den Sachverstand der Landesregierungen und über die Ausschüsse denjenigen ihrer Beamtenschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in diesem Sinne auch in Zukunft gemeinsam arbeiten: für einen starken Bundesrat und für einen starken Föderalismus! Bevor wir uns nun der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben: Am 20. Juni 2019 ist Herr Minister André S c h r ö d e r aus der Landesregierung von Sachsen- Anhalt und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Am 2. Juli 2019 hat die Landesregierung von Sachsen- Anhalt Herrn Minister Michael R i c h t e r zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Aus der Landesregierung von Bremen und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind: am 21. Juni 2019 Herr Senator Martin G ü n t h n e r sowie am 16. August 2019 Herr Bürgermeister Dr. Carsten S i e l i n g , Frau Bürgermeisterin Karoline L i n n e r t , Frau Senatorin Professor Dr. Eva Q u a n t e - B r a n d t , Herr Senator Dr. Joachim L o h s e sowie Frau Staatsrätin Ulrike H i l l e r . Am 27. August 2019 hat der Senat von Bremen Herrn Bürgermeister Dr. Andreas B o v e n s c h u l t e , Frau Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e f e r und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Die übrigen Mitglieder des Senats wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates berufen. Und an dieser Stelle gratuliere ich Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte herzlich zu seiner Wahl. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit hier. (Beifall) Am 15. August 2019 wurde Herr Dr. Olaf Joachim zum neuen Bevollmächtigten von Bremen ernannt. Auch Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. Den ausgeschiedenen Mitgliedern danken wir für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Ich glaube, ich kann an dieser Stelle sagen: Unser besonderer Dank gilt dem ehemaligen Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, der die Geschicke der Hansestadt seit 2015 gelenkt hat. Wir alle haben mit ihm ausgesprochen gut hier zusammengearbeitet. Nach 14 Jahren als Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft wurde er 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, bis er 2015 das Amt des Bremer Bürgermeisters übernahm. In den vier Jahren seiner Mitgliedschaft in unserem Hause haben wir ihn als fairen und ehrlichen Verhandlungspartner und Kollegen kennengelernt, als versierten Finanzfachmann und Vollblutpolitiker. Er hat sich erfolgreich für die Interessen seines Landes eingesetzt und besonders an der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen 2016 mitgewirkt. Mit ihm verlieren wir in unserer Runde einen kompetenten Mitstreiter für die Belange der Länder. Wir wünschen Carsten Sieling für die Zukunft alles Gute! (Beifall) Frau Staatsrätin Hiller danken wir ebenfalls sehr herzlich für ihr besonderes Engagement in der deutschfranzösischen und der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe und für ihre Tätigkeit als Schriftführerin des Bundesrates sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ständigen Beirat. Wir wünschen ihr viel Glück für die Zukunft! (Beifall) Frau Staatsrätin Dr. Annette T a b b a r a nimmt heute zum letzten Mal als Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund an unserer Sitzung teil. Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Ständigen Beirat und Ihr Engagement in der deutschfranzösischen und der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre neue Tätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales! (Beifall) Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 92 Punkten vor. Zu TOP 18 hat Thüringen auf die Behandlung der Vorlage in der heutigen Sitzung verzichtet und gebeten, den Punkt gemäß § 23 Absatz 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019 zu setzen. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 73, 2, 76 und 90 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 10 werden die Punkte 75, 77, 78, 79, 80 und die verbundenen Punkte 88 und 85 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Nach TOP 23 werden die Punkte 81, 82, 83, 84, 86, 87, 89 und 91 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu TOP 1: TOP 1 Wahl der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses (Drucksache 391/19) Wortmeldungen sehe ich nicht. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Bürgermeisterin Dr. Maike S c h a e f e r (Bremen) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Damit ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zu TOP 73: TOP 73 Wahl einer Schriftführerin (Drucksache 430/19) Wortmeldungen sehe ich nicht. Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird vorgeschlagen, Frau Senatorin Dilek K a 1 a y c i (Berlin) zur Schriftführerin des Bundesrates für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier ist einstimmig so beschlossen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 2 a) und b) auf: TOP 2a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) (Drucksache 330/19) TOP 2b) b) Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (Drucksache 331/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Erklärungen zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Ludwig (Brandenburg), Herr Ministerpräsident Kretschmer 1 Anlagen 1 bis 4 (Sachsen) und Frau Ministerin Heinold (Schleswig- Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu TOP 76: TOP 76 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/19) Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Tschentscher aus Hamburg. Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schwierigkeit, eine bezahlbare Wohnung zu finden, gehört zu den größten Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger der großen Städte in Deutschland haben. Selbst diejenigen, die eine Wohnung haben, befürchten, dass sie sich die Miete in Zukunft nicht mehr leisten können. Die Ursache dafür ist im Kern der Mangel an Wohnraum. Nach einem langen Trend der Urbanisierung hat in vielen Städten die Politik zu spät begonnen, den Wohnungsbau anzukurbeln. Denn am Ende ist der Wohnungsmarkt ein Markt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis – in diesem Fall die Miete –, und ein zu geringes Angebot, wie wir es derzeit haben, ist die entscheidende Triebkraft für den Mietenanstieg. Die Förderung des Wohnungsbaus, der Bau vor allem günstiger Wohnungen ist die entscheidende Maßnahme, um hier abzuhelfen. Der Wohnungsbau braucht aber Zeit. Wir in Hamburg haben seit acht Jahren über 10.000 Wohnungsbaugenehmigungen pro Jahr erteilt, aber erst langsam wirkt sich dies auf den Wohnungsmarkt als Entspannung aus. Und für diese Zeit müssen wir die Mieterinnen und Mieter vor einer finanziellen Überforderung und auch vor der Verdrängung aus den urbanen Zentren schützen. Es gibt hierfür zwei Instrumente: die Mietpreisbremse für die Neumieter und die Kappungsgrenze für die Bestandsmieter. Beide Instrumente müssen mit Bedacht eingesetzt werden. Denn es geht darum, dass diese Maßnahmen wirksam sind, ohne die Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau zu beeinträchtigen. Auf diesem schmalen Grat schlagen wir zwei Verbesserungen vor, die wir in Hamburg sehr sorgfältig in einem „Bündnis für das Wohnen“ erörtert haben. An diesem Bündnis sind beteiligt: Vertreter der Wohnungswirtschaft, Vertreter der Wohnungsverbände, auch der Mietervereine. Die Freie und Hansestadt Hamburg schlägt vor, dass wir zwei Verbesserungen vornehmen: Erstens. Wir müssen einen ökonomischen Fehlanreiz bei der Mietpreisbremse beseitigen, der darin besteht, dass es sich lohnt, dieses Gesetz nicht einzuhalten. Wir können diesen Fehlanreiz beseitigen, indem wir einen Rückzahlungsanspruch herstellen – unabhängig von einer Rüge –, der sich bis zum Beginn des Mietvertrags zurückerstreckt. Das ist die erste Maßnahme, die aus unserer Sicht erforderlich ist. Das Zweite bezieht sich auf die Kappungsgrenze in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort ist es erforderlich, diese Kappungsgrenze auf ein Maß zu senken, das die Mieter schützt und es jedenfalls seriösen Wohnungsbauunternehmen, von denen es viele gibt, ermöglicht, immobilienwirtschaftlich gerade noch erforderliche Mietsteigerungen umzusetzen. Deswegen schlagen wir vor, die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent in drei Jahren auf 10 Prozent in drei Jahren zu senken. Das ist ein Maß, in dem ein seriöses Wohnungsbauunternehmen immobilienwirtschaftlich noch zurechtkommt – das ist wichtig –, dabei werden aber auch Mieterinnen und Mieter mit Bestandsmietverträgen vor übermäßigen Mietsteigerungen geschützt. ( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller) Diese beiden Vorschläge geben wir sehr gerne mit dringender Empfehlung, ihnen näherzutreten, in die Beratung, und wir freuen uns auf eine breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Tschentscher! Weitere Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 90: TOP 90 Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig- Holstein, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/19) Es liegt uns eine Wortmeldung vor: die des Ministerpräsidenten Herrn Günther. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben insgesamt vier anerkannte Minderheiten bei uns in Deutschland: die friesische Minderheit, die Dänen, die Sorben, die Sinti und Roma. Die Minderheiten und nationalen Volksgruppen genießen große Anerkennung, sie sind geschützt in unserem Land. Ich glaube, es gibt großen politischen Konsens darüber, dass wir das als Vielfalt begreifen, es absolute Unterstützung überall hat und wir miteinander stolz darauf sind, dass wir diese Minderheiten haben. Ich kann Ihnen aus Schleswig-Holstein berichten: Wir hatten kürzlich die dänische Königin bei uns zu Besuch. Mit welcher Begeisterung haben die Menschen dort sie nicht nur begrüßt, sondern es wurden auch die Fahnen von Deutschland, Dänemark und die friesischen Fahnen geschwenkt. Das war ein fröhliches Zeichen genau dieses fröhlichen Zusammenlebens, das wir in unserem Land haben. Wir gedenken im nächsten Jahr „100 Jahre deutschdänische Grenze“, einer Grenze, die nicht durch Waffengewalt entschieden wurde, sondern es hat eine Volksabstimmung gegeben. Das ist heute schon ein Grund zur Freude. Es ist auch Grund des Besuches gewesen, genau auf dieses Zusammenleben im Grenzland und auf dieses positive Gefühl von Minderheit und Mehrheit zu verweisen. Wir in Schleswig-Holstein begrüßen diese Vielfalt. Ich glaube, wir begrüßen diese Vielfalt in Deutschland insgesamt. Und ihr Schutz und ihre Förderung sind uns allen miteinander wichtig. Weil wir auch auf europäischer Ebene immer wieder über das Thema Minderheiten sprechen: Ich würde mir wünschen, dass ein weiteres Signal von der Bundesrepublik Deutschland ausgehen würde und wir nach Europa das Zeichen setzen, dass uns genau diese Minderheitenpolitik gemeinsam wichtig ist. Eine Aufnahme ins Grundgesetz, die deutlich macht, die Minderheiten gehören dazu, wir wollen sie schützen, wäre ein Zeichen, noch weiteres Vertrauen aufzubauen. Ein Zeichen der Mehrheitsgesellschaft, den Minderheiten zu sagen: Ihr gehört dazu, und es gibt überhaupt gar keinen Zweifel, dass ihr gleichberechtigt seid in der Arbeit, die ihre alle miteinander leistet. Wir in Schleswig-Holstein haben in unserer Landesverfassung einen Passus, der diesen Schutz sichert. Ich bin mir sicher, dass wir dort eine gute Formulierung gefunden haben, die genau zu diesem Vertrauen geführt hat und unsere gemeinsame staatliche Verantwortung deutlich macht. Deswegen ist meine herzliche Bitte: Die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein haben in ihrem Antrag auf Änderung des Grundgesetzes in Artikel 3 in einem Absatz 4 ein klares Bekenntnis formuliert. Es wird nicht verbunden mit weitergehenden Rechten. Diese Diskussion hat es auch bei uns in Schleswig-Holstein nicht gegeben. Vielmehr ist damit ein Zeichen gesetzt worden. Und wir könnten ein Zeichen setzen, das genau diesem Anspruch gerecht wird: Ihr gehört zu uns dazu! Minderheiten sind uns wichtig! Darüber gibt es breiten gesellschaftlichen Konsens. Eine Absicherung dieses Bekenntnisses im Grundgesetz ist aus unserer Sicht das stärkste Signal, das wir senden können. Eingefügt wird eine kurze Passage; Sie können sie im Antragstext lesen. Das ist keine lange Verlängerung des Grundgesetzes. Aber es ist ein unglaublich wichtiges Signal, das die Minderheiten in unserem Land – in allen Ländern – sicherlich sehr, sehr freuen und glücklich machen würde. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Vorschlag. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Weitere Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen damit zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20191 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3 bis 5, 12, 24, 26, 28, 39, 40, 45, 47 bis 49, 56, 57, 60, 64 bis 67, 70 bis 72 und 92. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist dann so beschlossen. Erklärungen zu Protokoll2 haben abgegeben: zu den Punkten 3 und 12 jeweils Frau Senatorin Prüfer- Storcks (Hamburg), zu Punkt 5 Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen), zu Punkt 12 Herr Staatsminister Beuth (Hessen) und zu Punkt 40 Herr Minister Ludwig (Brandenburg). Es folgt Punkt 6 der Tagesordnung: TOP 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Drucksache 383/19) Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. 1 Anlage 5 2 Anlagen 6 bis 10 Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über die vom Wirtschaftsausschuss empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich daher auf: Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 7: TOP 7 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 285/19) Wortmeldungen liegen vor. Herr Staatsminister Gemkow, Sie haben das Wort. Sebastian Gemkow (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf soll Strafverfolgungsbehörden ein Mittel an die Hand gegeben werden, entschieden und wirksam gegen die Verächtlichmachung der Grundwerte der Europäischen Union und ihrer Symbole vorzugehen. Es gab bei uns in Sachsen im Frühjahr dieses Jahres furchtbare Bilder von Demonstrationen, auf denen Demonstranten über eine Flagge der Europäischen Union marschiert sind. Solche Bilder wird es hoffentlich zukünftig nicht mehr geben. Jedenfalls sind derartige diskreditierende Handlungen dann nicht mehr straflos. Derzeit sind von Gesetzes wegen zwar die Symbole von ausländischen Staaten und die Symbole und Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland geschützt, aber nicht die Symbole der Europäischen Union. Das ist nicht akzeptabel, denn wer die Europäische Union angreift, der greift auch unsere Gesellschaft an. Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Diese gemeinsamen Werte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichten auch die Bundesrepublik Deutschland, für ihren Schutz zu sorgen. Schon in der Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die Verwirklichung dieses vereinten Europas ist Staatszielbestimmung und damit rechtsverbindlicher Auftrag. Dieser Auftrag kann nur erfüllt werden, wenn die Europäische Union umfassend unterstützt und vor feindseligen Angriffen geschützt wird. Zu diesem Schutz sieht der Gesetzentwurf in Anlehnung an die Vorschriften zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates deshalb vor, dass die Verunglimpfung der Symbole der Europäischen Union unter Strafe gestellt wird: Der strafrechtliche Schutz wird auf die öffentlich gezeigte Flagge und Hymne ausgeweitet. Zukünftig soll bestraft werden, wer diese öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften verunglimpft. Mit diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir sicherstellen und dokumentieren, dass wir unserem Auftrag, die Verwirklichung des vereinten und friedlichen Europas zu unterstützen, nachkommen. Ich bitte Sie um Ihre Stimme für die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Senatorin Breitenbach (Berlin) abgegeben. – Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer ist entsprechend Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen dafür, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Staatsminister Gemkow (Sachsen) zum Beauftragten bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/19) Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Parlamentarischer Staatssekre- 1 Anlage 11 2 Anlage 12 tär Lange (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) abgegeben. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Verkehrsausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Als Nächstes Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 418/19) Eine Wortmeldung liegt vor von Herrn Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz. Sie haben das Wort. Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren feststellen dürfen, dass insbesondere Menschen, die sich kommunalpolitisch aktiv engagieren, sehr stark auch bundesweit über soziale Medien verleumdet und beleidigt werden, insbesondere wenn sie sich auch überregional wahrnehmbar stark engagieren, wie zum Beispiel bei der Integration von Flüchtlingen. Wenn man sich anschaut, wie ihr strafrechtlicher Schutz ist, so muss man feststellen, dass er geringer ausfällt als der strafrechtliche Schutz zum Beispiel von Bundespolitikern oder Landespolitikern, denn § 188 findet, der die Beleidigung von Politikern regelt, nach der Rechtsprechung nicht auf Kommunalpolitiker Anwendung, weil sie in der politischen Wahrnehmung in der Regel nicht überregional auffällig würden. Diese Rechtsprechung stammt zum ersten Mal aus dem Jahre 1981. Wir finden, dass dieses nicht mehr zeitgemäß ist, weil heute entsprechende Beleidigungen bundesweit erfolgen, ja weltweit wahrnehmbar sind. Auch besonderes Engagement von Kommunalpolitikern ist über die sozialen Medien weit über die Grenzen ihrer Kommune hinaus wahrnehmbar. Deshalb schlagen wir vor, in § 188 StGB auch die Kommunalpolitiker, egal ob haupt- oder ehrenamtlich tätig, mit einzubeziehen. Gleichzeitig schlagen wir vor, es den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, in besonderen Fällen auch ohne Strafantrag Ermittlungen durchzuführen. Jedoch soll es dabei bleiben, dass gegen den Willen des Betroffenen – also desjenigen, der beleidigt worden ist – entsprechende Ermittlungen nicht durchgeführt werden können; der Betroffene kann also widersprechen. Ebenso stellen wir fest, dass Menschen, die sich in besonderer Weise in unserer Gesellschaft engagieren – ob politisch oder auf andere Art und Weise –, durchaus auch Bedrohungen ausgesetzt sind, die nicht nur von Angesicht zu Angesicht erfolgen, sondern ebenfalls über soziale Medien bundesweit und weltweit wahrnehmbar sind. Hier schlagen wir eine Strafrahmenerhöhung im § 241 für die Fälle vor, dass die Bedrohungen über soziale Medien auf elektronischem Wege erfolgen, so dass hier eine entsprechende Eingriffstiefe dann auch korrespondierend mit einer höheren Straferwartung erfolgen kann. Schließlich schlagen wir vor, dass der Strafrahmen des § 241 demjenigen des § 188 angenähert wird, wenn derjenige, der bedroht wird, politisch tätig ist. Wir hoffen auf konstruktive Beratung in den Ausschüssen und letztlich auf eine Mehrheit in diesem Hause, um diejenigen, die sich in besonderer Weise für unser Staatswesen engagieren, nämlich die Kommunalpolitiker, besser schützen zu können. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr – Antrag der Länder Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen- Anhalt, Thüringen – (Drucksache 388/19) Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beigetreten. Wortmeldungen gibt es nicht. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Senatorin Prüfer-Storcks (Hamburg) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte Sie um ein Handzeichen für Ziffer 1. – Das ist eine Minderheit. Wer ist dann dafür, den Gesetzentwurf entsprechend Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen in unveränderter Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Kathrin Schneider (Brandenburg) zur Beauftragten für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag zu bestellen. 1 Anlage 13 Wir kommen zu Punkt 75: TOP 75 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes – BNichtrSchG – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 435/19 [neu]) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute eine Gesetzesinitiative für eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vorstellen kann. Und ganz besonders freut es mich, dass nicht nur Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, die Initiative auf den Weg zu bringen, sondern dass Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Mitantragsteller sind und dass viele weitere Länder Unterstützung signalisiert haben. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen für ein Verbot des Rauchens im Auto, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Ein solches Verbot ist zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit unserer Kinder geboten. Minderjährige und ungeborene Kinder können sich dem Passivrauchen nicht selbstständig entziehen. Jede Zigarette schadet. Gerade in kleinen geschlossenen Räumen wie in Autos ist die Konzentration der Schadstoffe durch Passivrauchen besonders hoch. So ergab eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums, dass in einem verrauchten Auto die Schadstoffkonzentration fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlich verrauchten Bar. Und kein Zweifel: Jede Zigarette, die im Auto geraucht wird, raucht das Kind auf der Rückbank und auch das noch ungeborene Kind mit. Kinder sind besonders gefährdet, da sie häufiger atmen als Erwachsene und ihr Entgiftungssystem nicht ausgereift ist. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums belegen Untersuchungen, dass Passivrauchen bei Kindern unter anderem die sich entwickelnde Lunge schädigt sowie auch das Risiko für Atemwegserkrankungen, Mittelohrentzündungen und eine beeinträchtigte Lungenfunktion erhöht. ( V o r s i t z : Präsident Daniel Günther) In Raucherhaushalten werden Kinder heute noch besonders häufig Tabakrauch ausgesetzt. Hier gibt es kaum eine Möglichkeit, ein gesetzliches Rauchverbot in Gegenwart von Kindern durchzusetzen. In geschlossenen Fahrzeugen aber, in denen die Belastung und damit die Gesundheitsgefahren besonders hoch sind, kann durch ein Rauchverbot ein wichtiger und effektiver Beitrag zum Schutz von Minderjährigen und ungeborenem Leben geschaffen werden. Grundsätzlich sind natürlich zuallererst die Eltern für den Schutz ihrer Kinder vor gesundheitlichen Gefahren verantwortlich. Leider sind sich manche dieser Verpflichtung aber nicht bewusst. Nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums verzichtet etwa ein Drittel der Raucher grundsätzlich auch dann nicht auf die Zigarette im Auto, wenn Kinder dabei sind. Das betrifft ungefähr 800.000 Kinder in Deutschland. Deshalb sollen nun Regelungen geschaffen werden, um die mit dem Passivrauchen im Auto verbundenen gesundheitlichen Risiken für diese besonders schutzwürdige Personengruppe zu senken. Hierzu ist eine bundeseinheitliche Regelung durch Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes notwendig. Denn nur so ist ein umfassender Schutz für Kinder möglich. Regelungen auf Landesebene sind nicht sinnvoll, da angesichts hoher Mobilität Fahrzeuge regelmäßig deutschlandweit unterwegs sind. Ich möchte, dass diese Änderung nun zeitnah auf den Weg gebracht wird, und bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag nach den Ausschussberatungen zu beschließen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen ist der Initiative unseres Nachbarlandes Nordrhein- Westfalen sehr gerne beigetreten. Die Regelung eines Rauchverbotes für Autofahrerinnen und Autofahrer, wenn Minderjährige und Schwangere anwesend sind, ist in meinen Augen längst überfällig. Bereits im Oktober letzten Jahres waren wir uns als Kolleginnen und Kollegen aus den Gesundheitsressorts der Länder einig, dass diese Personengruppe besonders schutzbedürftig ist und vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraftfahrzeugen per Gesetz geschützt werden soll. Wir, die Ländergesundheitsministerinnen und -minister, sind uns einig, dass nur durch Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes eine solche Regelung verankert werden kann. In den Nichtraucherschutzgesetzen unserer Länder macht das keinen Sinn, da sich Autos – das liegt in der Natur der Sache – über Ländergrenzen hinweg bewegen. Auf den Beschluss der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister hin ist bisher jedoch keinerlei Bemühung des Bundes zu erkennen gewesen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, dass Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Der Rauch einer Zigarette enthält mehr als 4.000 Substanzen, darunter zahlreiche toxische und krebserregende Stoffe. Die Konzentration der Giftstoffe – das hat mein Kollege schon gesagt – ist im abgegebenen Rauch sogar noch höher als im aktiv inhalierten. Somit ist das Passivrauchen noch gesundheitsschädlicher als aktives Rauchen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum – DKFZ – beobachtet in Untersuchungen eine Vielzahl von Krankheiten, die Betroffene zum Teil für ihr ganzes Leben beeinträchtigen. Im Vergleich zu Erwachsenen sind Kinder besonders gefährdet, weil sie auch einen aktiveren Stoffwechsel haben, häufiger atmen müssen und ihr Entgiftungssystem nicht ausgereift ist. Schädigungen der sich entwickelnden Lunge, Atemwegserkrankungen bis hin zu Mittelohrentzündungen können die Folge sein. Und bei Säuglingen steigt das Risiko des plötzlichen Kindstodes. Sind Frauen in der Schwangerschaft Tabakrauch ausgesetzt, können Kinder bei der Geburt kleiner sein, einen geringeren Kopfumfang haben und vor allen Dingen ein geringeres Körpergewicht aufweisen. In Deutschland sterben zudem jedes Jahr rund 2.150 Menschen an durch Passivrauchen bedingter koronarer Herzkrankheit. Über 770 Nichtrauchende sterben an einem durch Passivrauch bedingten Schlaganfall. Und was das Rauchen in Wohnungen angeht, hat der Staat – wie der Kollege schon ausgeführt hat – keine Möglichkeit, einzugreifen und Kinder vor Passivrauch zu schützen. Wo der Gesetzgeber jedoch Gestaltungsmöglichkeiten hat, sollte er dies zum Schutz der Minderjährigen und Ungeborenen auch wahrnehmen. Die Belastung durch Tabakrauch ist im Auto aufgrund des geringen Raumvolumens besonders hoch. Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder nicht die Möglichkeit haben, ein Auto, in dem geraucht wird, zu verlassen. Zudem sind sie hinsichtlich der Beurteilung der Gefahr der Einschätzung der Erwachsenen ausgeliefert. Nach Veröffentlichungen des DKFZ von 2008 verbieten Nichtrauchende in der Regel das Rauchen im Auto. Mehr als zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher, die ein Kind haben, verzichten auf das Rauchen im Auto – knapp ein Drittel der Rauchenden mit Kindern tut das aber grundsätzlich nicht. Hochgerechnet auf die Bevölkerung Deutschlands bedeutet das, dass etwa 800.000 Kinder und Jugendliche im Auto ihrer Eltern Passivrauch ausgesetzt sein können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist auch klar, dass nicht jeder Schwangeren ihre Schwangerschaft anzusehen ist. Es geht jedoch darum, Bewusstsein zu schaffen, das durch die Einführung eines gesetzlichen Verbotes und die begleitende öffentliche Diskussion um das Thema erzeugt wird. Erfreulicherweise gehen die Zahlen der Raucherinnen und Raucher bundesweit zurück, wie auch die aktuelle Studie der BZgA belegt. Und ich kann für Niedersachsen sagen, dass seit Einführung des Landesnichtraucherschutzgesetzes 2007 ein Umdenken in der Bevölkerung insgesamt eingesetzt hat. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung befürwortet es, zum Schutz von Kindern im Auto nicht zu rauchen: 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stimmen einem Rauchverbot im Pkw in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass durch unsere Bundesratsinitiative insgesamt eine weitere Sensibilisierung stattfindet. Raucherinnen und Rauchern sollte klar sein, wie sehr sie ihren Kindern durch Passivrauch schaden. Und allein sie sind dafür verantwortlich; denn Kinder können sich dem häufig nicht entziehen. Durch unsere Bundesratsinitiative sollte es so normal sein, im Auto nicht zu rauchen, wie wir alle uns ganz normal anschnallen im Auto. In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass wir im Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister gefordert haben, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine bessere Aufklärung der Bevölkerung zu diesem Thema durchführt. Ich bitte stellvertretend für meine Kolleginnen und Kollegen, dass auch diese Forderung umgesetzt wird. Viele Länder um uns herum – Österreich, Italien, Frankreich, England, Wales, Schottland, Irland, Griechenland, Zypern – haben bereits ein Rauchverbot im Auto in unterschiedlicher Ausgestaltung. Wir sollten schnellstens nachziehen und auch unsere Kinder vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu unserer Bundesratsinitiative. – Danke schön. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 77: TOP 77 Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/19) Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Terroristische Propaganda hat unter den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen längst neue Formen angenommen. Sie ist zu einer wachsenden Gefahr für die innere Sicherheit geworden. Um ihr zu begegnen, müssen wir uns auch auf dem Gebiet des Strafrechts entsprechend aufstellen. Das uns hierfür zur Verfügung stehende strafrechtliche Instrumentarium ist gegenwärtig unzureichend. Insbesondere salafistischer Dschihadismus und gewaltbereiter Rechtsextremismus erreichen über das Internet und soziale Medien weite Kreise von Interessenten und eine wachsende Zahl von Anhängern. Zunehmende Verbreitung findet damit auch der Versuch einer Rechtfertigung oder gar die Verherrlichung von Gewalt zur Durchsetzung ideologischer Ziele. Vor allem bei jungen Einzeltätern ist die Einwirkung über das Internet ein bedeutsamer Faktor, der Radikalisierungsprozesse ermöglicht und beschleunigt. Die gravierenden Auswirkungen sind bereits jetzt für alle sichtbar und haben sich nicht zuletzt bei dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, den Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und jüngst bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten gezeigt. Der demokratische Rechtsstaat muss zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Sicherung seiner eigenen Grundlagen jede Form von Propaganda, die solchen Taten den Nährboden bereitet, auch mit den Mitteln des Strafrechts entschlossen entgegentreten. Wir dürfen an dieser Stelle nicht zurückweichen und müssen unserer Verantwortung gerecht werden. Dort, wo wir die Möglichkeit der Gestaltung haben, müssen wir sie auch wahrnehmen. Tatsache ist, dass der Aufruf zum „Dschihad“ und andere Formen der „Sympathiewerbung“ für die „terroristische Sache“ nach geltendem Recht in vielen Fällen nicht strafbar sind. Die bestehenden Strafvorschriften greifen in der Regel deshalb nicht, weil aktuelle terroristische Propaganda häufig keinen inhaltlichen Bezug zu einer bestimmten Organisation hat oder allgemeine Aufrufe zur Gewaltanwendung keine ausreichende Tatkonkretisierung ermöglichen. Diese Gesetzeslücke ist aus meiner Sicht nicht zu ertragen und zwingend zu schließen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelingt uns nicht nur das, sondern er sorgt zugleich für die längst überfällige Umsetzung des Regelungsauftrags der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Denn sie verlangt die Einführung einer Strafbarkeit des Befürwortens terroristischer Straftaten und wäre bereits vor einem Jahr umzusetzen gewesen. Wir beabsichtigen die Einführung eines Straftatbestands des Werbens für terroristische Straftaten in einem neuen § 91a des Strafgesetzbuches. Danach ist das Befürworten oder Verharmlosen solcher Taten in Schriften oder in der Öffentlichkeit strafbar, wenn es die Bereitschaft anderer zur Begehung solcher Taten fördern oder wecken soll und der Täter sich absichtlich oder wissentlich für staats- oder verfassungsfeindliche Bestrebungen einsetzt. Auch eine Strafbarkeit von Auslandstaten ist vorgesehen. Dies resultiert aus einem erheblichen praktischen Bedürfnis, denn oftmals wird extremistische Propaganda vom Ausland her über das Internet verbreitet. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Propagandaschriften, die zur Tatbegehung verwendet werden, einzuziehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel muss es sein, schon die Aussaat extremistischen Gedankengutes in die Köpfe der Menschen und damit dessen weitere Verbreitung zu verhindern. Es besteht Einigkeit darin, dass die Auseinandersetzung auf politischer Ebene bei der Bekämpfung des dschihadistischen Salafismus und anderer Formen des Extremismus zwar unabdingbar, aber nicht ausreichend ist. Wir dürfen terroristischer Propaganda nicht tatenlos gegenüberstehen. Unser Entwurf ist hierauf die richtige Antwort. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu TOP 78: TOP 78 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – „Fahren ohne Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 424/19) Dem Antrag ist Berlin beigetreten. Es liegt die Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Behrendt aus Berlin vor. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende! Wenn man sich die Reden meiner Kollegen heute Vormittag angehört hat, dann könnte man den Eindruck bekommen: Deutschland ist ein Land der Strafschärfer. Nach dem Motto: Verschärft das Strafrecht, und alles wird gut oder zumindest besser. Von terroristischer Propaganda – das haben wir eben gehört – über den Schutz von Politikerinnen und Politikern vor Beleidigungen bis hin zum Schutz von Symbolen der Europäischen Union, für alles braucht es offenbar mehr Strafrecht. Herr Biesenbach, ich hätte Sie zu gerne zu diesem Thema jetzt einmal gehört. Meine Damen und Herren, wie wäre es denn, auch noch das Parken in zweiter Reihe als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen? Wie wäre es denn, allgemein das Falschparken als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen? Und vielleicht auch jegliche Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen? Das würde alle Autofahrer abschrecken. Damit würde es weniger Falschparker geben. Und damit würde es natürlich auch weniger Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Deutschlands Straßen geben. Meine Damen und Herren, das fordert gegenwärtig niemand. Aber stellen Sie sich vor, welchen Aufschrei derartige Forderungen auslösen würden. Vermutlich zu Recht. Nur weil jemand sein Auto abstellt, ohne 3 Euro in den Parkautomaten zu werfen, sollte er doch nicht nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden können. Ich denke, darüber sind wir uns hier noch einig. Dann frage ich mich aber, warum jemand nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden soll, der U-Bahn fährt, ohne zuvor 2,80 Euro in den Kassenautomaten zu werfen. Meine Damen und Herren, das macht keinen Sinn. Erst recht macht das keinen Sinn, wenn ich mir die Folgen dieses Fehlverhaltens vor Augen führe: Wenn ich im Straßenverkehr zu schnell fahre, dann gefährde ich womöglich Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn ich U-Bahn fahre, ohne zu bezahlen, dann sitze ich in der U-Bahn, nehme vielleicht einem anderen den Sitzplatz weg, aber das ist eine Straftat. Meine Damen und Herren, kurzum: Der Unrechtsgehalt des Fahrens ohne Fahrschein wiegt nicht so schwer, als dass wir hier das Strafrecht in Ansatz bringen sollten. Stattdessen sollte dieses Bagatelldelikt entkriminalisiert werden. Das Fahren ohne Fahrschein sollte keine Straftat mehr sein. Das Fahren ohne Fahrschein sollte eine Ordnungswidrigkeit sein. Wenn Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie ohne Fahrschein fahren, dann verschärft das die Probleme, statt sie zu lösen. Folgendes Beispiel macht das deutlich: Im vergangenen Jahr wurde in Berlin ein Mann zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er 81 Mal ohne Fahrausweis gefahren war. Weil der Mann das Geld nicht zahlen konnte, musste er sieben Monate ins Gefängnis. Um wen handelte es sich dabei? Der Mann lebte seit fünf Jahren auf der Straße, er hatte massive Alkoholprobleme, seinen Lebensunterhalt bestritt er mit Flaschensammeln. Elf Monate saß er wegen Fahrens ohne Fahrschein bereits im Gefängnis. Außerdem hatte er bereits elf Einträge im Strafregister, alle wegen Fahrens ohne Fahrausweis. Meine Damen und Herren, das ist einer von tausenden Fällen, die jedes Jahr in Deutschland vor Gericht landen. Genau das sind die Menschen, die wir wegen Fahrens ohne Fahrausweis ins Gefängnis schicken: obdachlose Menschen, Menschen mit Drogenproblemen, Menschen, die ernsthafte soziale Probleme haben. Wenn wir diese Menschen wegen eines Bagatelldelikts ins Gefängnis stecken, dann ist damit niemandem geholfen – nicht den Verkehrsbetrieben, nicht den Gerichten, nicht den Justizvollzugsanstalten und am allerwenigsten denjenigen, die im Gefängnis landen. Diese Menschen benötigen eher unsere Hilfe und nicht das Gefängnis. Diese Menschen befinden sich durchschnittlich – jedenfalls in Berlin – 30 Tage wegen Schwarzfahrens in unseren Gefängnissen. In dieser Zeit können wir in den Gefängnissen so gut wie gar nichts für sie tun. Eines sei an dieser Stelle auch gesagt: Menschen, die schwere soziale Probleme haben, Menschen, die obdachlos sind, Menschen die sich darüber Gedanken machen müssen, wie sie das nächste Mittagessen finanzieren, die werden eines sicherlich nicht machen: Diese Menschen werden vor dem Betreten eines U-Bahnwagens sicherlich nicht denken: Oh, ich zieh mir jetzt mal lieber eine Fahrkarte, denn wenn ich ohne Fahrkarte fahre, dann begehe ich eine Straftat. Oder anders formuliert: Das Argument, Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch schreckten ab, laufen bei diesem Täterkreis ins Leere. Das Argument Abschreckung geht hier an der Sache vorbei. Ganz abgesehen davon, dass das erhöhte Beförderungsentgelt für viele Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs bereits abschreckende Wirkung entfaltet. Die meisten zahlen das Ticket, weil sie kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen wollen – oder weil sie davon überzeugt sind, dass es richtig ist, dass wir alle gemeinsam die öffentlichen Verkehrsmittel finanzieren. Und weil wir gerade bei den Gegenargumenten sind: Es wird immer wieder behauptet, nur mit Hilfe des Strafrechts könnten Menschen, die ohne Fahrschein erwischt werden, von den Kontrolleuren festgehalten werden. Meine Damen und Herren, dafür benötigen wir das Strafrecht bekanntlich nicht. Auch das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Selbsthilferecht ermöglicht es, die Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Auch das Argument Festnahmerecht hilft also nicht weiter. Meine Damen und Herren, es ist nicht nur unter sozialen Gesichtspunkten falsch, das Fahren ohne Fahrschein mit dem scharfen Schwert des Strafrechts zu bekämpfen. Es ist auch aus wirtschaftlichen Gründen unsinnig. Nehmen wir als Beispiel einen beliebigen Stichtag aus dem vergangenen Jahr, einen Tag, an dem sich 104 Personen wegen Schwarzfahrens in Berliner Gefängnissen befanden. Wenn wir nur Haftkosten von durchschnittlich 146 Euro am Tag annehmen, dann bedeutet das: Die Berliner Steuerzahler haben an diesem Tag rund 15.000 Euro dafür bezahlt, dass Menschen hinter Gittern sitzen, die ihr U-Bahn-Ticket oder ihr S-Bahn-Ticket nicht gelöst haben. Da stelle ich mir doch die Frage: Könnten wir dieses Geld nicht möglicherweise sinnvoller investieren? Ich meine ja! Liebe Anwesende, eine weitere und letzte Frage stellt sich mir: Soll sich unsere Polizei und unsere Justiz wirklich damit beschäftigen, Menschen hinter Schloss und Riegel zu bringen, weil sie keine 2,80 Euro für ein Busticket haben? Sicherlich nicht. Polizei und Justiz sollten dort zum Einsatz kommen, wo es tatsächlich erforderlich ist, zum Beispiel im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder auch im Bereich der organisierten Kriminalität. Oder denken wir an einen anderen Deliktbereich, den Fahrraddiebstahl. Welche Freude würden wir alle den Berlinerinnen und Berlinern machen, wenn wir die Kapazitäten, die bei Polizei und Justiz wegen des Fahrens ohne Fahrschein aufgebracht werden müssen, zur Bekämpfung von Fahrraddiebstahl nutzen würden! All das sind praktische Aspekte, die für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein sprechen. Meine Damen und Herren, ein starker Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er mit Kanonen auf Spatzen schießt. Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass er unbilliges Verhalten mit milderen Mitteln sanktioniert. Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Das Strafrecht ist Ultima Ratio. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir uns immer wieder ins Bewusstsein rufen. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir uns ins Bewusstsein rufen, wenn wieder einmal – hier heute reichlich – der Ruf nach mehr Strafrecht laut wird. An dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Ultima Ratio sollten wir aber auch das bestehende Strafrecht immer wieder messen. Denn nur weil man ein Verhalten vor vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten – hier konkret: 1933 – einmal in das Strafgesetzbuch aufgenommen hat, bedeutet das ja nun nicht, dass dieser Straftatbestand ewigen Bestandsschutz genießt. Von dem Prinzip „einmal Strafrecht, immer Strafrecht“ habe ich jedenfalls noch nichts gehört. Meine Damen und Herren, auch unter diesem Aspekt ist es geboten, ein Bagatelldelikt wie das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Wer ohne gültigen Fahrausweis die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, der sollte sanktioniert werden; darüber sind wir uns einig. Es geht also nicht um die Frage, ob jemand für das Fahren ohne Fahrausweis sanktioniert werden soll. Es geht um die Frage, wie jemand für das Fahren ohne Fahrauswies sanktioniert werden soll. Das Strafrecht ist aus den genannten Gründen das falsche Mittel. Daher sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Fahren ohne Fahrschein künftig eine Ordnungswidrigkeit wird. – Herzlichen Dank. Präsident Daniel Günther: Ich verweise darauf, dass Herr Minister Lauinger (Thüringen) eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben hat. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Verkehrsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 79: TOP 79 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (Mieter-Grundsteuer- Entlastungsgesetz) – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/19) Dem Antrag ist Thüringen beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Kollatz aus Berlin vor. Dr. Matthias Kollatz (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin und Thüringen möchten erreichen, dass der Vermieter künftig die Grundsteuer selber zu zahlen hat und sie nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter umlegen darf. Der Grundsteuerbescheid geht an den Eigentümer – so steht es im Gesetz. Warum soll der Eigentümer dann berechtigt sein, einem anderen Menschen seine Steuern überzuhelfen? Bei anderen Steuern kennen wir diesen Sachverhalt auch nicht. Wir alle hier sind uns sicher einig, dass der Vermieter weder seine Einkommensteuer noch die Gewerbesteuer auf die Mieterinnen und Mieter umlegen darf. Die Bundesregierung hätte längst aktiv werden müssen und sollen bei diesem Thema. Eine Änderung der Betriebskostenverordnung, in der das bisher geregelt ist, ist ihre Angelegenheit. Wir als Bundesrat können diese nicht ändern, weil nach den grundsätzlichen Regeln, die zwischen Bund und Ländern gelten, die Betriebskostenverordnung nicht zustimmungspflichtig ist. Wir können nur beantragen, das zugrunde liegende Gesetz zu ändern, und das tun wir mit diesem Antrag. Wenn die Bundesregierung selbst die Betriebskostenverordnung ändern würde, hätten wir natürlich nichts dagegen. Insofern würde sich dieser Antrag dann erledigen. 1 Anlage 14 Vor noch nicht allzu langer Zeit kam in dieser Diskussion immer das Argument, dass der Eigentümer, die Eigentümerin ja schon die Vermögensteuer zahlt. Die Vermögensteuer wurde aber bekanntlich 1996 das letzte Mal erhoben. Sie war verfassungswidrig – aber nicht, weil grundsätzlich etwas gegen sie gesprochen hätte, sondern insbesondere weil gerade Immobilien und die mit dem Grundbesitz zusammenhängenden Vermögensarten zu gering besteuert waren. Weil Immobilien begünstigt und andere Vermögensgegenstände im Vergleich zu hoch bewertet wurden, gibt es heute keine Vermögensteuer mehr. Es gibt aber keinen Grund – und verfassungsrechtlich schon überhaupt nicht –, Vermögende nicht in dem gebotenen Maß zur Besteuerung ihres Vermögens heranzuziehen. Warum? Wir sehen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland durchaus sich im Volumen verfestigende und in der Dynamik beschleunigende Entwicklungen der Vermögenskonzentration gibt. An der einen – größeren – Ecke können immer mehr Menschen ihre Miete kaum zahlen, an der anderen – kleineren – Ecke häufen sich die Reichtümer immer stärker an. Es gibt also Sorge – ich mache mir Sorge – um den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Vorstoß des Bundesfinanzministers, die Vermögensteuer wieder zu erheben, ist richtig. Wir brauchen aber auch – das ist klar – einen Beitrag der Grundstückseigentümer in der Gemeinde und in dem Land, in dem das Grundstück liegt. Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer ist dazu aufgerufen – das ist das Ziel unseres Antrags –, etwas für die Gemeinde zu tun, die den Wert des Grundstücks ja steigert. Das ist gerecht. Es wird immer darauf hingewiesen, dass die Gemeinden die Grundsteuer brauchen. Aber die kommunale Infrastruktur finanzieren auch Mieterinnen und Mieter durch Gebühren, durch Abgaben, natürlich auch durch die Preise, zu denen sie kommunale Leistungen erwerben, mit. Richtigerweise bekommt die Gemeinde einen Teil der Lohnsteuer beziehungsweise der Einkommensteuer der Mieterinnen und Mieter, und zwar die Gemeinde, in der die Mieterin oder der Mieter wohnt. Anders ist es bei Eigentum. Je besser die kommunale Infrastruktur ist, desto wertvoller wird das Haus, das vermietet wird. Je wertvoller das Haus durch die von der Gemeinschaft finanzierte Infrastruktur wird, desto mehr wird typischerweise Miete erhoben. Die Miete wird aber nicht dort versteuert, wo sich die Wohnung befindet, sie wird dort versteuert, wo der Vermieter wohnt, im Regelfall der Eigentümer. Die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, kriegt systematisch davon keinen Anteil. Das wiederum ist nicht gerecht. Das heißt: Die Wertzuwachse durch steigende Mieten fallen beim Vermieter an, aber die Gemeinde, die das mit ihrer guten Infrastruktur erst möglich macht, erhält systematischerweise nichts davon, nur für den Fall, dass beides zusammenfällt. Ähnliches gilt für Veräußerungserlöse. Wenn Veräußerungserlöse versteuert werden, fallen sie in der Wohnortgemeinde des Vermieters an. Insgesamt gibt es also genug Gründe, darüber nachzudenken, dass die Grundsteuer nicht mehr umgelegt wird, sondern bei dem Steuerdestinatar, der der Empfänger des Grundsteuerbescheides ist, bleiben soll. Das wollen wir erreichen. Wir wissen, dass es sich dabei um eine eher langfristige Fragestellung handelt. Aber wir werben dafür mit dem Ziel, langfristig eine Mehrheit für dieses Thema zu erreichen. – Danke. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 80 a) bis c) auf: TOP 80a) a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 426/19) TOP 80b) b) Entschließung des Bundesrates „Reformbedarf im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Nationale Spielräume nutzen, Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, Eigenversorgung erleichtern und Fehlsteuerungen für stromintensive Unternehmen beseitigen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 432/19) TOP 80c) c) Entschließung des Bundesrates: Erneuerbare Energien auf den Wachstumspfad zurückführen – Ausbaubremsen lösen – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 436/19) Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Staatsministerin Höfken aus Rheinland-Pfalz. Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Klimawandel und Klimaschutz sind zu einer Existenzfrage der Menschheit geworden und eine große Herausforderung für die Bundesregierung. Wir warten auf die Ergebnisse des Klimakabinetts. Daran wird sich tatsächlich die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in dieser Frage messen lassen müssen. Heute hat die weltweite Klimaschutzbewegung der Kinder und Jugendlichen „Fridays for Future“ zum dritten globalen Klimastreik aufgerufen. Hunderttausende, wenn nicht Millionen Menschen sind engagiert und schließen sich dem Klimastreik an. Die Rheinland- Pfälzische Landesregierung unterstützt die Forderung dieser Bewegung nach konkreten und unverzüglichen Maßnahmen, um die Zielsetzung des Pariser Klimaabkommens einzuhalten und die globale Erderwärmung auf 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen. Aber das dürfen nicht abstrakte Ziele sein; denn die Folgen der Klimaveränderung sind auch in Deutschland schon sehr deutlich geworden, natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Für Rheinland-Pfalz bedeuten die aktuellen Dürreperioden, dass schon 2 bis 3 Millionen Bäume der Klimaveränderung zum Opfer gefallen sind, die Grundwasserneubildung in den vergangenen 15 Jahren um etwa 12 Prozent zurückgegangen ist oder die Durchschnittstemperatur bereits um 1,6 Grad gestiegen ist. Diese Aufzählung könnte ich noch fortsetzen. Klimawandel ist ein globales Problem, das nur durch beherztes Handeln an jeder Stelle ausgebremst werden kann. Den Industriestaaten, insbesondere der EU und Deutschland, kommt sehr wohl eine besondere Verantwortung zu. Auch wir haben in unserem Landtag diese Diskussionen mit unserer Opposition. Beispielsweise die AfD verweist immer auf die anderen. Aber klar ist: Wir haben sehr hohe Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen. Wir hatten hohe Emissionen schon in der Vergangenheit. Wir sind die Verantwortlichen dafür, dass die CO2- Konzentration heute so hoch ist, wie sie ist. Also müssen wir auch einen entscheidenden Anteil am Klimaschutz leisten. Wir müssen auf allen Ebenen handeln: EU-Ebene, Deutschland, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ein entscheidender Baustein ist dabei die Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen damit vor allem den Treibhausgasausstoß im Energiesektor minimieren. Daher müssen die Potenziale der erneuerbaren Energien konsequent genutzt werden. Auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Ich sage in Klammern: Man muss sich die brennenden Ölfelder in Saudi-Arabien vor Augen führen. Wir brauchen die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen die Versorgungssicherheit unserer Wirtschaft und Industrie. Das ist für den Standort Deutschland genauso wichtig wie für den Klimaschutz. Da sind Vorschläge wie der „AG Akzeptanz“ immer größerer Abstände beispielsweise für Windanlagen oder Bindungen an die Netze, wie aus Bayern, eher kontraproduktiv; das sage ich nur für die Diskussion. Der Solarenergie kommt eine zentrale Rolle zu. Sie ist eine dezentrale Erzeugungsform, die es Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen im ganzen Land ermöglicht, aktiv ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vielfach sind im Rahmen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes Solaranlagen auf privaten Dächern installiert worden. Abertausende von Bürgern und Bürgerinnen wurden Mitgestalter und Mitgestalterinnen der Energiewende. Rund 1,8 Millionen PV-Anlagen in Deutschland mit einer installierten Leistung von 48 Gigawatt geben Zeugnis davon, wie ein Land und seine Bürger und Bürgerinnen beim Klimaschutz mit anpacken und ihn Stück für Stück voranbringen. Was wir in den letzten Jahren aber erlebt haben, ist ein völliger Zusammenbruch im Bereich der erneuerbaren Energien im Windsektor. Wir hatten beim Windgipfel mit Minister A l t m a i e r die Darstellungen der Gewerkschaften genauso wie der Wirtschaft: Es geht um den Verlust von 80.000 Arbeitsplätzen in den letzten Jahren. Ich sage nur zum Vergleich: 20.000 Arbeitsplätze in der Braunkohleindustrie werden jetzt mit Milliarden abgefedert, was ich durchaus unterstütze. Aber wir müssen hier natürlich sehen: Es sind Arbeitsplätze in Zukunftsbereichen, die wir im Moment zerstören. Insofern brauchen wir die Beseitigung all der Hemmnisse der Energiewende. Es wird auch mit der Solarwirtschaft in wenigen Monaten vorbei sein, wenn der 52-Gigawatt-Deckel im EEG tatsächlich wirksam wird. Denn mit der Beibehaltung dieses Deckels droht die Vergütung für Solarenergie im Segment bis 750 kW-Peak auf null zu sinken, sobald die circa 4 letzten Gigawatt an Solarenergieleistung am Netz sind. Und das wird sehr bald der Fall sein. Damit wird das Segment für kleinere Anlagen, insbesondere Dachflächen, komplett zum Erliegen kommen. Das ist besonders absurd, weil genau in diesem Segment die Konflikte außerordentlich gering sind. Niemand ist eigentlich gegen Solaranlagen auf dem Dach. Insofern ist das ein Schlag ins Gesicht der Wirtschaft – des Mittelstandes, des Handwerks – wie der Bürger und Bürgerinnen. Und es ist wieder ein Beispiel für den Vertrauensbruch in diesem Sektor, wenn wir es nicht rechtzeitig hinbekommen, dieses Hemmnis zu beseitigen. Wir, das Land Rheinland-Pfalz, fordern schon seit Jahren, dass dieser Deckel gestrichen wird, wie übrigens andere Deckel auch. Die Bundesregierung ist dieser Forderung bisher nicht nachgekommen. Daher haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Man hört manchmal das Argument – ich nenne es ein Scheinargument –, dass der 52-Gigawatt-Deckel notwendig sei, um die Kosten des Solarenergiezubaus, gewälzt über die EEG-Umlage, zu begrenzen. Aber das stimmt nicht. Die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern sind schon stark gesunken. Die Vergütungssätze wurden ständig an diese Entwicklung angepasst und werden auch zukünftig – bei Wegfall des Deckels – weiter angepasst. Der Deckel ist ein abrupter Ausbaustopp ohne Sinn und Verstand. Die Notwendigkeit seiner Abschaffung sollte wirklich eingesehen werden. Ich erwarte, dass die Abschaffung des Deckels Teil des Klimapaketes heute ist. Ich werbe also um Unterstützung unseres Antrags, um ein Zeichen zu setzen, um die Glaubwürdigkeit des Klimaschutzes und des politischen Handelns zu dokumentieren. Erfolgreicher Klimaschutz geht nur mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Instrumenten. Dezentralität ist gerade ein großer Vorteil einer solchen Entwicklung. Und heute ist der Tag, zumindest diese Maßnahme ein Stück weiterzubringen. Natürlich sind weitere Maßnahmen nötig, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere im Solarbereich. Beispielsweise sind endlich die EU-Vorgaben bei der Befreiung von der EEG-Umlage bei der Eigenstromnutzung kleinerer Anlagen umzusetzen. Auch das steht immer noch aus. Die Solarenergie wird gebraucht: zur Stabilisierung des Zubaus an Solarenergie, der nach Jahren der zurückgehenden installierten Leistung erst 2018 wieder den im Erneuerbare-Energien-Gesetz definierten Ausbaupfad erreicht hat; zur Umsetzung des nationalen 65-Prozent- Ziels bis 2030 – das überhaupt nicht in Frage steht. Und mit der Streichung des 52-GW-Deckels im EEG kann und sollte die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für eine ganze Branche geschaffen werden. Eine letzte Anmerkung: Der Bundesrat tagt ja traditionell am Freitag. Lassen Sie auch uns „Bundesrat for Future“ sein! – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Staatsminister Glauber aus Bayern. Thorsten Glauber (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Das EEG wurde zuletzt 2018 fortgeschrieben. Bestandteile des Koalitionsvertrages wurden im EEG nicht fortgeschrieben. Zentrale Bausteine, die heute gefragt sind – wenn die Ergebnisse des Klimakabinetts vorliegen –, müssen dazu führen, dass erneuerbare Energien einen entscheidenden Bestandteil der Energiewende darstellen, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen. Deshalb muss die „Arbeitsgruppe Akzeptanz/ Energiewende“, die die große Koalition eingerichtet hat, mehr liefern. Gedacht war eigentlich, dass wir im März Ziele vorgelegt bekommen, wie es weitergehen soll. Die Arbeitsgruppe tagt und tagt und tagt, aber es gibt keine Vorlagen. Wir werden somit weder unsere Ziele erreichen noch die Energiewende voranbringen. Deshalb ist es dringend notwendig, die erneuerbaren Energien neu anzuschieben und das EEG in den Blick zu nehmen. Es ist doch nicht der 52-Gigawatt-Deckel, der hier ausschlaggebend ist. Das ist deutlich zu wenig, wenn wir das EEG substanziell fortschreiben wollen. Handlungsspielräume hat uns der EuGH gegeben, Kolleginnen und Kollegen. Der beihilferechtliche Zustimmungsvorbehalt wurde gestrichen. Wir sind klar der Meinung, dass wir die Kumulierungsvorschrift im EEG so anpassen müssen, dass einer Investitionsförderung neben der EEG- Förderung keine Hemmnisse mehr entgegenstehen. Wir brauchen neue Investitionszuschüsse für private Haushalte. Der 52-Gigawatt-Deckel ist angesprochen worden. Wir brauchen angesichts steigender Installationskosten deutlich mehr Unterstützung bei PV-Anlagen. Wir müssen das Thema konkurrierende Flächen – Agro-PV-Versuchsanlagen, Freiflächenanlagen – angehen. Wie schaffen wir es, Doppelnutzungen hinzubekommen, dies aber auch im EEG darzustellen? Wir brauchen ganz konkrete Vorschläge mit Blick auf gemeinsamen Anlagenbetrieb. Die Europäische Union hat uns dazu die Chance gegeben. Lassen Sie uns das aufgreifen! Wenn verschiedene Personen gemeinsam erneuerbare Energien produzieren wollen, kann es nicht sein, dass wir ihnen bürokratische Hemmnisse entgegenstellen. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir bei Kleinanlagen mit einer Umlagebefreiung vorankommen. Wenn jemand mehr als 100 kW selbst erzeugt und keine Förderung in Anspruch nimmt, sollte nach unserer Meinung klar eine Befreiung von der EEG-Umlage greifen. Wir sind der Meinung, dass die Direktvermarktung kleiner Überschussströme nicht durch bürokratische Hemmnisse des gesetzlichen Rahmens behindert werden sollte. Wir sind der Meinung, dass der Netzausbau in allen Landesteilen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, so vorankommen muss, dass wir am Ende nicht Netzanpassung um Netzanpassung betreiben müssen. Der Koalitionsvertrag und die Arbeitsgruppe wollen doch, dass wir in allen Landesteilen Zubau von erneuerbaren Energien haben, damit die Energieversorgung überall sichergestellt ist. Wir wollen, dass die Ausgleichsregelung für energieintensive Betriebe nicht mehr nach starren Schrauben vollzogen wird. Wir brauchen natürlich diese Unterstützung der Wirtschaft. Aber wir brauchen hier gleitende Maßnahmen. Sie sind auch bei energieintensiven Unternehmen mittlerweile notwendig. Wir wollen Fehlanreize streichen. Wenn sich Mittelstand, Handwerk, Kleinunternehmer zusammenschließen, um miteinander Industrieparks selbst mit Energie zu versorgen – KW-Kopplung, Prozesswärme –, sollten Regelungen geschaffen werden, dass unterstützt wird, wer regional handelt. Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags. – Danke schön. Präsident Daniel Günther: Das Wort hat Herr Minister Albrecht aus Schleswig-Holstein. Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einklang mit meiner Vorrednerin und meinem Vorredner möchte auch ich darauf hinweisen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu einem Zeitpunkt, zu dem wir die Erreichung der Klimaziele ins Auge fassen, stockt, nicht ausreichend vorankommt. Wir müssen deshalb die Stellschrauben ändern, die darauf hinwirken können, dass sich diese Situation ändert. Wir müssen die Deckel und Grenzen lüften, um wieder mehr Bewegung in den Ausbau gerade der Windenergie an Land zu bringen. Aber nur höhere Ziele gerade beim Ausbau von Windenergie auf See, was für uns wichtig ist, oder die Anhebung der Deckel werden nicht ausreichen. Es muss für das Erreichen dieser Ziele auch einen verlässlichen Ausbaupfad geben. Nur dann wird es uns gelingen, die notwendige erneuerbare Energie zu produzieren, die es braucht, um auch die Sektoren Wärme und Verkehr langfristig komplett zu dekarbonisieren; darum geht es heute ja auch. Wenn wir aus dem Blickwinkel von Schleswig- Holstein schauen: Wir sind auf dem Weg, etwa doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, wie wir selbst im Land verbrauchen. Wir sind also an dem Punkt angekommen, dass uns das regulative Rahmenwerk – das sich ändern muss, auch im Sinne eines einheitlichen CO2-Preises – bei der Erreichung der Energiewende in den Bereichen Wärme und Verkehr sowie in anderen Sektoren ausbremst. Gleichzeitig wissen wir, dass das, was wir dort an Zubau geleistet haben, insbesondere im Norden, nicht ausreichen wird, die Ziele, die wir uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien und, damit verbunden, bei der Dekarbonisierung aller Sektoren gesetzt haben, zu erreichen. Wir brauchen einen signifikanten Zubau in allen Teilen des Bundesgebietes. Es braucht daher eine deutliche Unterstützung aller Technologien, die dafür zur Verfügung stehen. Das heißt auch, dass wir neben der Verabschiedung vom 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik und der deutlichen Anhebung der Windkraft auf See klare Rahmenbedingungen für die Fläche, für Windkraft an Land, brauchen. Wir brauchen klare Schritte und Rahmenbedingungen mit Blick auf Photovoltaik in der Fläche. Wir müssen uns von Instrumenten wie dem Netzausbaugebiet im EEG verabschieden; denn es begrenzt uns dabei, die Ziele, die wir uns gesetzt haben, in der verbleibenden Zeit noch zu erreichen. Wir alle wissen, dass wir auf dem Weg noch mit ziemlich großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Insbesondere bei der Frage der Flächenverfügbarkeit herrschen überall im Bundesgebiet große Schwierigkeiten. Insofern erhoffe ich mir, dass es uns im Zuge der Debatten, die wir hier führen und die derzeit im Bundeskabinett und natürlich auch in der Öffentlichkeit stattfinden, gelingt, einen wirklich sichtbaren und verlässlichen Pfad für das Erreichen unserer eigenen Ziele zu beschreiben. Es reicht nicht aus, bloß neue Ziele weiterzuentwickeln, um am Ende festzustellen, dass sie nicht so einfach zu erreichen sind. Es braucht die entsprechenden Rahmenbedingungen, und dafür haben wir erneut einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Ich bitte Sie, ihn konstruktiv mit uns zu beraten und darauf zu drängen, dass das, was auch heute draußen von uns gefordert wird, tatsächlich umgesetzt wird. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Ich beginne mit Punkt 80 a), dem Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Wir fahren fort mit Punkt 80 b), dem Entschließungsantrag Bayerns. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss zu. Wir kommen zu Punkt 80 c), dem Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Die Punkte 88 und 85 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 88 88. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting) – Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 443/19) in Verbindung mit TOP 85 85. Entschließung des Bundesrates zur Strafbarkeit des unbefugten Anfertigens von Bildaufnahmen intimer Körperbereiche einer Person in der Öffentlichkeit – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 423/19) Dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 88 ist Hessen beigetreten. Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes Herr Staatsminister Mertin aus Rheinland-Pfalz. Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Öffentlichkeit in unserer Gesellschaft wird derzeit ein Phänomen diskutiert, das verbreitet – in Anführungszeichen – Anwendung findet. Es wird unter dem Schlagwort Upskirting diskutiert. Gemeint ist das heimliche Aufnehmen des Intimbereichs von Personen, vorzugsweise Frauen, unterhalb des Rocks und Ähnliches. Es wird auch das Phänomen Downblousing diskutiert. Damit ist das heimliche Aufnehmen des bedeckten Intimbereichs im Bereich des Busens gemeint. Ich hatte eigentlich gedacht, dass all das von unserem Strafgesetzbuch auf irgendeine Art und Weise erfasst sei. Ich musste mich aber von meiner Fachabteilung dahin gehend belehren lassen, dass, eine Strafbarkeit noch nicht gegeben ist, wenn bloß das Foto gemacht wird, sondern dass die Strafbarkeit erst entsteht, wenn die heimlich gemachten Fotos weitergegeben werden. Insofern sind die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen der Auffassung, dass es sich lohnt zu prüfen, ob hier nicht zusammen mit dem Bund – Bundesregierung, Bundestag – eine gesetzliche Regelung herbeigeführt werden sollte, die dieses Phänomen auch dann unter Strafe stellt, wenn lediglich in der von mir beschriebenen Art und Weise fotografiert wird. In dieser Zielrichtung sind wir uns hier im Bundesrat weitgehend einig, was man auch daran sieht, dass zwischenzeitlich ein Gesetzentwurf einiger Bundesländer eingegangen ist, den wir von Rheinland-Pfalz aus in den entsprechenden Ausschüssen gerne konstruktiv begleiten wollen. Aber gerade an diesen Vorlagen zeigt sich, dass der Teufel durchaus im Detail stecken kann, wenn man eine gesetzliche Regelung versucht. Insbesondere ist es nicht ganz einfach zu definieren, was denn der Intimbereich ist, der geschützt werden soll. Die Begründung der Vorlagen enthält einen entsprechenden Versuch. Allerdings wird anderswo vertreten, dass der Intimbereich nur die primären Geschlechtsmerkmale erfassen soll, während die Vorlagen in ihrer Begründung etwas weitergehen wollen. Insofern, meine ich, rentiert es sich, in den Beratungen in den nächsten Wochen zu versuchen, Präzisierungen herbeizuführen, um dem Bestimmtheitserfordernis im Strafrecht Genüge zu tun. Ich würde es begrüßen, wenn die Ersteller des Gesetzesantrags darüber nachdenken könnten, auf das Antragserfordernis zu verzichten. Viele Tausende Fotos, die gemacht werden, können der Person, von der sie gemacht worden sind, gar nicht zugeordnet werden, so dass die Person gar nicht ermittelt werden kann. Somit wären die Personen, die Opfer geworden sind, gar nicht in der Lage, einen Strafantrag zu stellen. Deshalb sollte aus meiner Sicht darüber nachgedacht werden, ob hier nicht Verbesserungen erreicht werden können. Gleichwohl, meine ich, sind wir alle uns in dem Ziel einig, dass die Intimsphäre der Menschen durch eine entsprechende gesetzliche Regelung, wie auch immer sie am Schluss ausfällt, geschützt werden sollte. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Staatsminister Eisenreich aus Bayern. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Smartphones sind weit verbreitet; fast jeder hat eines. Auch die Funktionen und Möglichkeiten entwickeln sich rasant weiter. Leistungsfähige Kameras sind heute Standard. Viele nutzen diese Funktion gerne. Aber wie immer gibt es Menschen, die diese Möglichkeiten missbrauchen. Ein neues Phänomen sind die Bildaufnahmen unter den Rock. Es geht also um Täter, die Spaß daran haben oder denen es Befriedigung verschafft, Frauen heimlich unter den Rock in den Intimbereich zu fotografieren. Sie nutzen dafür Rolltreppen, öffentliche Plätze, Volksfeste. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Es verletzt die Frauen, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Es würdigt die Frauen herab. Es macht sie zum Objekt. Besonders verletzend ist es, wenn diese Fotos auch noch im Internet veröffentlicht werden. Erstaunlicherweise ist das StGB hier lückenhaft. Das Recht hat den Opfern bisher keinen ausreichenden Schutz gewährt. Das muss sich nach unserer Überzeugung und der Überzeugung einiger anderer Bundesländer ändern. Denn in unserer freien Gesellschaft sollen Frauen und Mädchen keine Angst haben, in der Öffentlichkeit einen Rock zu tragen. Daher stelle ich Ihnen heute mit meinen Kollegen aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hessen einen Gesetzentwurf vor: Wer unter die Bekleidung in den Intimbereich einer anderen Person fotografiert oder filmt, wird künftig bestraft, ebenso, wer solche Bilder anderen zugänglich macht. Möglich sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher) Es freut mich, dass auch das Bundesjustizministerium inzwischen das Problem erkannt hat. Bayern hat schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich bin überzeugt, dass der Vorschlag, den wir heute machen, tragfähig ist, um die Strafbarkeit des Upskirtings zu begründen. Ich würde mich freuen, wenn sich viele dieser Ansicht anschließen und den Vorschlag unterstützen. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Das Wort hat Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann aus Hessen. Eva Kühne-Hörmann (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine beiden Kollegen haben schon das Phänomen und das Problem beim Upskirting beschrieben. Deswegen will ich darauf nicht weiter eingehen, sondern nur sagen: Gelegenheiten gibt es genug. Beispiele sind angedeutet worden: Rolltreppe im Kaufhaus, öffentliche Verkehrsmittel. Wir müssen Frauen und Mädchen vor solchen Taten schützen. Ein Foto zu machen ist eine Kleinigkeit. Mit einem Klick ist es schnell getan. Für die Opfer ist es keine Kleinigkeit, sondern ein äußerst herabwürdigendes, bloßstellendes Verhalten. Das gilt in der vernetzten Welt besonders. Es besteht nämlich die Gefahr, dass mit einem weiteren Klick die Bilder einer breiten Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werden. Und zu der Scham des Tatopfers kommt die Angst vor Bloßstellung im Internet. Die Kollegen vor mir haben gesagt: Es gibt eine Strafbarkeitslücke, weil das Anfertigen solcher Fotos in der Öffentlichkeit bisher nicht strafbar ist. Beim Upskirting handelt es sich oft um Taten, bei denen Täter und Tatopfer zufällig aufeinandertreffen und sich nicht kennen. Selbst wenn das Tatopfer mitbekommt, dass der Täter derartige Bilder fertigt, wird das Opfer im Ungewissen bleiben, was der Täter mit den Bildern künftig macht. Die Ungewissheit für das Tatopfer und die bereits erfolgte Herabwürdigung des Opfers rechtfertigen aus meiner Sicht eine Strafbarkeit des Täters. Diese sollte nicht davon abhängen, wo die Aufnahmen getätigt werden und ob der Täter die Bilder später tatsächlich verbreitet. Wer sich frei in der Öffentlichkeit bewegt, braucht es nicht hinzunehmen, dass intime Bilder von ihm gefertigt werden. Er braucht es nicht hinzunehmen, dass solche Bilder auf dem Smartphone eines Dritten gespeichert sind. Ich bitte um Unterstützung des vorliegenden Gesetzentwurfs, um diese strafrechtliche Lücke zu schließen. Ein Verhalten wie das Upskirting hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Auf der Rednerliste steht nun Herr Minister Wolf aus Baden-Württemberg. Guido Wolf (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Upskirting“, ein Begriff, der vor einem Jahr vielen Menschen noch nichts gesagt hat. Dabei beschreibt er – es ist vielfach angeklungen – ein Phänomen, das Fotografieren oder Filmen unter den Rock, das weder neu noch auf den englischen Sprachraum beschränkt ist. Und schon gar nicht handelt es sich um eine Bagatelle, schlichte Lästigkeit oder eine Unannehmlichkeit, die Frauen hinzunehmen hätten, wenn sie sich mit einem Rock bekleidet in die Öffentlichkeit begeben. Nein, es handelt sich um strafwürdiges Unrecht. Um einen gravierenden Eingriff in das Recht der Betroffenen auf sexuelle Selbstbestimmung. Man muss sich – und auch das wurde gesagt – schon fast wundern, dass die Strafwürdigkeit dieses Verhaltens und die bisher weitgehende Straflosigkeit so lange unbeachtet blieben. Dem abzuhelfen hat sich eine kürzlich im Internet gestartete Petition auf die Fahnen geschrieben, die bereits deutlich mehr als 90.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aufweist. Ich hatte die Gelegenheit, mit den Initiatorinnen der Petition zu sprechen. Dieses persönliche Gespräch mit den Betroffenen war für mich sehr eindrücklich. Sie beschreiben Gefühle der Erniedrigung, der Scham und der Hilflosigkeit, wenn sie das Geschehen bemerken oder davon erfahren. Sie sind von der Befürchtung belastet, dass Aufnahmen ihres Intimbereichs möglicherweise weltweit und dauerhaft im Internet abrufbar sind. Sie fühlen sich, ihren Körper, zum Gegenstand der sexuellen Phantasie anderer herabgewürdigt. Und sie sind wütend, wenn sie erfahren müssen, dass dieses Verhalten nicht strafbar ist. Wenn sie erfahren, dass auch sonst keine wirksame Handhabe gegen die Täter besteht. Sie fühlen sich – und das dürfen wir nicht zulassen – vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Das müssen wir schnellstens ändern. Deshalb war ich mir mit den Amtskollegen aus Bayern und Nordrhein- Westfalen sofort einig, dass rasch ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden muss. Diesen legen wir heute vor. Er schlägt einen neuen Straftatbestand § 184k Strafgesetzbuch „Bildaufnahme des Intimbereichs“ vor. Bewusst wird die Strafbarkeit nicht in § 184i Strafgesetzbuch „sexuelle Belästigung“ eingestellt, da dieser Begriff mit der körperlichen Berührung verbunden ist, zu der es beim überwiegend heimlichen „Upskirting“ gerade nicht kommt. Außerdem hat die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands eine größere Signalwirkung. Wir schärfen damit das Bewusstsein für das Unrecht des „Upskirtings“ und zeigen den Opfern: Der Rechtsstaat lässt sie nicht allein. Das im neuen § 184k beschriebene strafbare Verhalten entspricht weitgehend der Tatbeschreibung der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ – § 201a Strafgesetzbuch. Aber, und das ist mir ganz wichtig, der neue Tatbestand ist als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den entsprechenden Abschnitt des Strafgesetzbuchs eingestellt. Denn den Betroffenen, mit denen ich geredet habe, war es ein zentrales Anliegen, dass die Verletzung ihrer Intimsphäre und damit die sexuelle Komponente der Rechtsverletzung im Straftatbestand ihren sichtbaren Ausdruck findet. Dass klar ist, dass die Tat in einem ganz besonderen Kontext steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich den von Rheinland-Pfalz und Bremen eingebrachten Entschließungsantrag zum „Upskirting“ ansprechen. Ich sehe ihn in gewisser Weise als Bestätigung unserer Position. Er beschreibt das Problem praktisch in derselben Weise wie unser Gesetzentwurf. Und auch der Entschließungsantrag siedelt die strafrechtliche Reaktion zu Recht im Bereich der Sexualdelikte an. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass es sehr schnell gelingen kann, über Parteigrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Dass wir Länder zusammen der Straflosigkeit des „Upskirtings“ ein Ende bereiten. Der vorliegende Gesetzentwurf liefert dafür die Grundlage. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Das Wort hat nun abschließend vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Herr Parlamentarischer Staatssekretär Lange. Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Bundesrat liegen heute ein Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen sowie ein Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden- Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland vor, die beide dasselbe Ziel verfolgen: Das unbefugte Anfertigen von Bildaufnahmen der üblicherweise von Kleidung bedeckten Intim- und Sexualbereiche einer Person in der Öffentlichkeit soll vollumfänglich strafbar sein. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die Bundesregierung und zahlreiche Länder beim Thema des sogenannten Upskirting ein gemeinsames Ziel verfolgen: Wir brauchen hier eine strafrechtliche Regelung. Wie Frau Bundesministerin L a m b r e c h t in der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2020 am 12. September dieses Jahres im Deutschen Bundestag unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, verbirgt sich unter dem Stichwort „Upskirting“ ein widerlicher Eingriff in die Intimsphäre von Frauen. Es kann daher nicht sein, dass es bislang nicht strafbar, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist, Frauen ungewollt unter den Rock zu fotografieren, diese Fotos in Chatgruppen zu teilen oder sogar kommerziell zu vertreiben. Unser Haus arbeitet bereits an einer gesetzlichen Regelung, mit der eine Strafbarkeit für solche Verhaltensweisen begründet wird, ohne dabei über das Ziel hinauszuschießen. Meine Damen und Herren, letzterer Punkt ist ein wichtiger: So hat sich der Deutsche Olympische Sportbund in dieser Woche bereits besorgt an unser Haus gewandt. Er weist zu Recht darauf hin, dass in einigen Sportarten, beispielsweise dem Eiskunstlauf, Hebefiguren elementarer Bestandteil sind, bei denen die Sportlerinnen wissen, dass ihre Unterbekleidung bei regelkonformer Ausführung der Übung sichtbar ist und eine Bildberichterstattung erfolgt. Wir sind uns aber sicher einig, dass eine Medienberichterstattung über solche Sportveranstaltungen auch mit Foto- und Filmaufnahmen in Zukunft straffrei möglich sein muss. Meine Damen und Herren, die Lektüre der Anträge, die wir heute vor uns liegen haben, zeigt mir, dass sich die antragstellenden Länder und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Schließung der Strafbarkeitslücke beim „Upskirting“ mit denselben Fragen befassen. Herr Staatsminister Mertin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Teufel im Detail liegt: Welche Körperregionen sollen von einem Tatbestand erfasst werden? Sollen Heimlichkeit oder eine sexuelle Motivation Voraussetzung für eine Straftat sein? Wo soll eine entsprechende Strafvorschrift angesiedelt werden? Oft kommen wir hier zu ähnlichen Ergebnissen, wenn auch nicht in allen Punkten. Zu sprechen sein wird beispielsweise noch über den Regelungsstandort eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch. Die Anträge und gerade auch der vorliegende Gesetzentwurf werden uns aber – davon bin ich fest überzeugt – auf jeden Fall helfen, eine gute Regelung zu finden, um dem „Upskirting“ entgegenzuwirken und die betroffenen Frauen – es sind in erster Linie Frauen – zu schützen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung ihren Regelungsvorschlag zeitnah ins Gesetzgebungsverfahren einbringen wird. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlagen unter den Punkten 88 und 85 jeweils dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung – GlashütteV) – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 299/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr Staatsminister Gemkow (Sachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage, wer dafür ist, der Bundesregierung den Verordnungsentwurf zuzuleiten. Ich bitte um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 288/19) Es gibt keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen ein Landesantrag auf Neufassung sowie die Ausschussempfehlungen vor. Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Dann rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ich frage jetzt, wer die Entschließung entsprechend Ziffer 2 unverändert fassen möchte. – Minderheit. 1 Anlage 15 Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates – Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/19) Dem Antrag ist das Saarland beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Glauber aus Bayern vor. Thorsten Glauber (Bayern): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! In Bayern gibt es ein Volksbegehren, das 1,7 Millionen Menschen unterschrieben haben, und ein von der Bayerischen Staatsregierung und vom Bayerischen Landtag umgesetztes Begleitgesetz. Wir in Bayern haben das Thema Artensterben, Biodiversität aufgegriffen. Viele von Ihnen kennen die Krefelder Studie mit dem Rückgang von Biomasse über die letzten 30 Jahre in einer Größenordnung von 75 Prozent. Sie kennen den Bericht der Vereinten Nationen über den Rückgang von Insekten und, nachgelagert, die Reduktion eines Großteils der Artenvielfalt. Kollege Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hat es aktuell mit einem Volksbegehren in seinem Land zu tun. Daran sieht man das Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass beim Thema Pestizid-, Biozideinsatz die Umsetzung nicht an eine einzige Berufsgruppe zu delegieren ist – in Bayern die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft hat einen großen Auftrag. Wir haben die Glyphosatstrategie der Bundeslandwirtschaftsministerin in der Umsetzung. Wir sind der Meinung, dass man an der Glyphosatstrategie festhalten und sie schneller umsetzen muss. Aber – jetzt kommt das Aber in dem Antrag – es ist nicht ausrollbar auf Berufsgruppen. Es ist trotz finanziellen Einsatzes am Ende nicht delegierbar. Es ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Dieser gesamtgesellschaftliche Auftrag fängt im Kindergarten, in der Schule an. Er wird sich volkswirtschaftlich gesetzlich nicht ausrollen lassen, wenn wir in den Ländern im Bundesrat oder beim Bundesgesetzgeber versuchen, das Thema alleine zu lösen. Es geht von unten los, sprich: im Kindergarten. Und natürlich betrifft es jeden von uns, wenn er zu Hause in den eigenen Garten tritt. Für mich als zuständigen Umweltminister in Bayern ist es schon schwer, den Leuten zu erklären: Macht das mal in verschiedenen Berufsgruppen, aber bei mir zu Hause gelten keine Regeln! Wie wollen wir dann unseren Kindern erklären, dass wir es mit mehr Artenschutz und mehr Artenvielfalt wirklich ernst meinen? Deshalb sagen wir in unserem Antrag: Wir können es aus den Ländern heraus nicht alleine lösen. Wir brauchen wegen der Anwendungsverordnung den Bundesgesetzgeber. Aber lassen Sie uns mit dem Thema Biozid-, Pestizideinsatz gemeinsam im Privatgarten beginnen! Denn die Vorbildfunktion beginnt vor der eigenen Haustür. Diese Vorbildfunktion müssen wir leben, wenn wir am Ende gemeinsam ein Ziel erreichen wollen. Man kann mir zurufen: Es sind nur 7 oder 9 Prozent, die wir hier am Ende bearbeiteten. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Vorbildfunktion. In diesem Sinne bitten wir um Unterstützung unseres Antrags. – Danke schön. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – und dem Gesundheitsausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend. Punkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 406/19) Dem Antrag ist die Freie Hansestadt Bremen beigetreten. Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gab mal eine Sitzung des Bundesrates, in der Ministerpräsident Bouffier als Sitzungsleiter, weil die Tribüne der Besucherinnen und Besucher sehr voll war, anhand einer Strichdrucksache erklärte, worüber wir eigentlich gerade abstimmten. Ich glaube, dass wir in dieser Bundesratssitzung über sehr lebensweltliche Themen sprechen. Wir hatten schon sehr ausführlich die Frage, wie im Hinblick auf die Möglichkeiten sozialer Netzwerke und Fotografie mit dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen umgegangen wird. Und heute ist ein Tag, an dem international – auch in Deutschland – unter der Überschrift „Fridays for Future“ große Streik- und Demonstrationsmaßnahmen sind. Wir reden jetzt über ein Thema, in dem vielerlei Aspekte drinstecken. Wenn wir als Freistaat Thüringen mit Unterstützung des Landes Bremen dafür werben, dass die Umsatzsteuertatbestände überprüft werden, dann geht es wieder um die Frage, was eigentlich Gerechtigkeitsaspekte sind. Aber es geht auch darum: Wenn unter dem Begriff der „Tamponsteuer“ über den Sachverhalt gesprochen wird, dass Hygieneartikel für Frauen der 19-prozentigen Mehrwertsteuer unterliegen, während das in anderen Ländern längst nicht mehr der Realität entspricht, dann ist das vielleicht auch Ausdruck davon, dass es in Deutschland noch nie eine Bundesfinanzministerin gegeben hat, die sich dieses Themas angenommen hätte. Vielleicht ein notwendiger Sachverhalt. Die Ungerechtigkeiten, über die ich hier sprechen möchte und die, wie ich finde, mit dem klassischen Begriff der „Tamponsteuer“ sehr gut zusammengefasst werden, finden auf unterschiedlichen Ebenen statt. Wir sind damit konfrontiert, dass seit 1968 – einem Jahr, in dem es insbesondere frauenpolitisch durchaus Aufbrüche gegeben hat – Menstruationsprodukte dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Offenbar hat es seitdem keine durchsetzungsfähige Initiative gegeben, diesen Sachverhalt zu überprüfen und einfach weiterzugehen, wie es das Europäische Parlament gefordert hat, wie es in anderen Ländern bereits passiert: dass man nicht nur den Mehrwertsteuersatz auf diese Produkte reduziert, sondern dass diese Produkte an öffentlichen Orten wie Schulen, Universitäten und anderen Stellen kostenfrei zur Verfügung stehen. Wenn wir uns damit auseinandersetzen, dass bei Frauen mit geringem Einkommen – beispielsweise dem Regelsatz SGB II – für Gesundheitspflege 16 Euro im Monat vorgesehen sind, dann ist die Frage der Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für diese Produkte kein Randthema. Es ist ein Thema, bei dem es auch um Gerechtigkeitsfragen und um Zugang zu diesen Produkten geht. Das ist aber nur ein Bereich der Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer. Mein Ministerpräsident weist gerne darauf hin, dass die Nahrung für seinen Hund, der in der Thüringer Presse gerne als „First Dog“ bezeichnet wird – namens Attila; er hat übrigens einen eigenen Twitter-Account, für Bundesrat-Twitter vielleicht relevant –, durch den reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent günstiger als Babynahrung ist. Wenn in einem Land wie Deutschland Hundefutter günstiger besteuert wird als Babynahrung, stellt sich schon die Frage, von welcher Wertschätzung wir eigentlich sprechen, wenn wir den Begriff der Familienförderung so gern im Munde führen. Ich will es bei diesen Beispielen belassen; denn ich glaube, für alle Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Plenum und auf der Besuchertribüne, aber auch in den Übertragungsmöglichkeiten des Bundesrates ist deutlich geworden, warum der Freistaat Thüringen und das Land Bremen dringenden Überarbeitungsbedarf im Bereich der Umsatzsteuerfestlegung sehen. Ich würde mich freuen, wenn alle Länder hier im Bundesrat eine solche Initiative unterstützen würden. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem Ausschuss für Kulturfragen zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern – Antrag der Länder Bremen, Thüringen – (Drucksache 291/19) Dem Antrag sind Berlin und Brandenburg beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer stimmt dafür? – Das ist die Mehrheit2. Damit ist die Entschließung gefasst. Es folgt Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 404/19) Das Wort hat Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Anwesende! Die Gewerbemieten in Deutschland entscheiden darüber, wie unsere Städte in fünf oder in zehn Jahren aussehen. Wir müssen uns heute die Frage stellen: Wollen wir in den dichtbesiedelten Innenstadtbereichen künftig nur noch Filialen von internationalen Unternehmen vorfinden, oder soll es auch weiterhin angestammte Einzelhändler geben? Soll es Buchhändler geben? Soll es Blumenläden geben? Soll es Cafés und Handwerksbetriebe geben? Denn wenn die Entwicklung bei den Gewerbemieten so weitergeht wie bisher, dann haben die 1 Anlage 16 2 Siehe aber Seite 353 kleinen Einzelhändler in den kommenden Jahren keine Chance mehr. In Berlin sieht das zum Beispiel so aus: Vor einiger Zeit erhielt die Betreiberin eines Berliner Cafés eine Nachricht von ihrem Vermieter: Statt knapp 3.000 Euro sollte sie zukünftig 8.000 Euro Miete für ihren Laden zahlen. 15 Jahre lang war das Café ein zweites Wohnzimmer für die Nachbarschaft. Hier trafen sich Rentnerinnen und Rentner, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Regisseurinnen und Regisseure, Journalistinnen und Journalisten. Man duzte sich. Man kannte sich. 8.000 Euro Miete im Monat waren jedoch zu viel für die Betreiberin. Sie musste das Café schließen. Es folgte ebenfalls ein Café – oder besser gesagt: die Filiale einer Café-Kette. Auch hier werden die Kundinnen und Kunden geduzt. Aber nicht, weil man sich kennt, sondern die Gäste werden vom Personal geduzt, weil bei der Bestellung mit einem Stift der Vorname der Gäste auf einen Pappbecher gekritzelt wird. Das soll eine persönliche Beziehung zu den Kundinnen und Kunden suggerieren. Die Nachbarschaft gehört nicht mehr zur Kundschaft. Meine Damen und Herren, wie der Berliner Café- Betreiberin geht es Tausenden Gewerbetreibenden in ganz Deutschland. Ein paar Beispiele: Zwischen 2009 und 2018 sind die Gewerbemieten in Dresden um 100 Prozent gestiegen, in Bonn um 191 Prozent und in Berlin in entsprechenden Lagen sogar um 266 Prozent. Diese Mietpreisexzesse wirken. Diese Mietpreisexzesse führen dazu, dass kleine und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland aus den Innenstädten verdrängt werden. Diese Mietpreisexzesse führen dazu, dass kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind. Und sie führen dazu, dass die Innenstädte in Deutschland an Lebensqualität verlieren. Liebe Anwesende, wenn das Streben nach uferloser Rendite zu Verdrängung führt, wenn das Streben nach Rendite Existenzen bedroht und wenn das Streben nach Rendite die Lebensqualität vieler Menschen beeinträchtigt, dann läuft etwas schief. Dann müssen wir handeln. Und die Auswirkungen sind noch schwerwiegender. Nehmen wir das Beispiel Kinderläden. Elterninitiativ- Kitas sind auf Ladenlokale im Kiez angewiesen. Wenn für die Kinderbetreuung im Innenstadtbereich keine Räume mehr vorhanden sind, weil die Mieten nicht bezahlt werden können, dann bekommt das Thema eine noch größere Dimension. Meine Damen und Herren, das Thema Mieten ist eines der Topthemen in Deutschland. Seit Jahren beschäftigt das Thema die Menschen, die Wirtschaft und die Politik. An einem Punkt herrscht jedoch Stille, und zwar beim Thema Gewerbemietrecht. Das Gewerbemietrecht ist das Stiefkind der Mietrechtsdiskussion. Über das Gewerbemietrecht wird nicht oder viel zu wenig gesprochen. Man hat den Eindruck, dass sich die Bundesregierung beim Thema Gewerbemieten seit Jahren in einer Art Dämmerzustand befindet. Hier passiert schlichtweg nichts. Bereits im vergangenen Jahr haben wir – Sie werden sich erinnern – eine Initiative zum Gewerbemietrecht beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, etwas zu unternehmen. Im Oktober 2018 haben wir hier die Bundesregierung aufgefordert – ich zitiere – Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken. Und was ist seitdem passiert? Nichts. Die Bundesregierung hat nichts unternommen, um dem Anstieg der Gewerbemieten in den innerstädtischen Bereichen entgegenzuwirken. Einzig auf dem Gewerbemietmarkt ist etwas passiert: Die Gewerbemieten sind weiter gestiegen. Meine Damen und Herren, angesichts der atemraubenden Mietsteigerungen und der damit einhergehenden Folgen für die Gewerbetreibenden, die Anwohnerinnen und Anwohner und das gesellschaftliche Zusammenleben in unseren Städten ist dieser Dämmerzustand der Bundesregierung nicht hinzunehmen. Vielmehr ist es an der Zeit, endlich zu handeln. Das haben auch die Betroffenen erkannt: So hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks erst kürzlich den Rückzug von Handwerkern aus den Innenstädten und Wohnvierteln angeprangert. Was wir brauchen, ist Folgendes: Wir benötigen rechtliche Instrumente, um die Auswüchse bei den Gewerbemieten zu stoppen. Es sollten zivilrechtliche Instrumente geschaffen werden, um die Gewerbemieten zu begrenzen. Wir brauchen eine Gewerbemietpreisbremse in Deutschland. Wir brauchen eine Gewerbemietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Gewerbemietpreisbremse, die solche rasanten Mieterhöhungen ausbremst. Und das ist alles andere als rechtliches Neuland. Ein Blick nach Österreich zeigt: Es geht. Unsere Nachbarn haben eine Gewerbemietpreisbremse. Danach sind Mieterhöhungen nur bis zu dem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand angemessenen Betrag zulässig. Außerdem muss es den Bundesländern ermöglicht werden, Gebiete mit angespannten Gewerberaummärkten zu bestimmen. Die Bundesländer müssen also Gebiete bestimmen können, in welchen die Gewerbemietpreisbremse angewendet werden soll. Meine Damen und Herren, um es deutlich zu sagen: Bei der Gewerbemietpreisbremse geht es um unsere Innenstädte. Es geht um die mehrstöckigen Wohnhäuser in unseren Innenstädten, Wohnhäuser, die im Erdgeschoss heute noch einen Blumenladen, eine Bäckerei, einen Kiosk, ein Café oder eben eine Kindertagesstätte haben. Diese Einrichtungen müssen vor exorbitanten Mietsteigerungen geschützt werden. Neubauten – das wird ja häufig eingewandt – sind dabei sicherlich nicht die Lösung. Denn in den hochverdichteten Innenstadtbereichen ist schlicht kein Platz mehr für Neubauten mit derartigen Ladenlokalen, es sei denn, wir wollen die letzten Freiflächen, die heute als Fußballoder Kinderspielplätze genutzt werden, zubauen. Meine Damen und Herren, wenn wir über die Gewerbemietpreisbremse sprechen, dann sprechen wir also von Betrieben wie dem eingangs erwähnten Berliner Café. Die Betreiberin dieses Cafés hatte übrigens Glück: Mit Hilfe von Freunden und Nachbarn konnte sie nach einigen Monaten andere Räume finden, ganz in der Nähe. Viele Ladenbetreiberinnen und -betreiber haben dieses Glück jedoch nicht. Und es wäre geradezu zynisch, wenn diesen Menschen gesagt würde: Mit etwas Geduld und Glück finden Sie schon neue Gewerbeflächen. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Nein, meine Damen und Herren, das kann nicht die Antwort sein. Statt die Gewerbetreibenden in den Großstädten ihrem Schicksal zu überlassen, sollte die Bundesregierung endlich handeln. Und darum sollten wir Länder den Druck auf die Bundesregierung bei diesem Thema aufrechterhalten. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Senator Dr. Behrendt! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für A

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen