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Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Vorgang 242950 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Neuordnung aufenthaltsrechtlicher Duldungstatbestände: Überführung bisheriger Regelung der Ausbildungsduldung in eine eigene Norm, Konkretisierung wesentlicher Voraussetzungen, Einbeziehung staatlich anerkannter Assistenz- oder Helferausbildungen unter der Voraussetzung sich anschließender qualifizierter Berufsausbildung in einem Mangelberuf; Schaffung dreißigmonatiger Beschäftigungsduldung bei Festlegung klarer Kriterien: Anforderungen an die eigene Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache, Straffreiheit und ggf. Schulbesuch der Kinder; Versagungsgründe;<br /> Einfügung §§ 60b und c sowie Änderung weiterer §§ Aufenthaltsgesetz, Änderung Anlage I AZRG-Durchführungsverordnung<br /> <br /> Bezug:<strong> </strong>Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Ausweitung der Ausbildungsduldung auf Helferausbildungen und zur bundesweit einheitlichen Anwendung

Zeitachse

  1. 28.06.2019 plenarprotokoll 979 Protokoll der 979. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.