Protokoll der 979. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 979. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 979
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
979. Sitzung
Berlin, Freitag, den 28. Juni 2019
I n h a l t :
Gedenken an das Opfer des Absturzes zweier
Eurofighter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Gedenken an den Kasseler
Regierungspräsidenten Walter Lübcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Begrüßung des Präsidenten des Staatsrates der
Republik Slowenien, Alojz Kovšca . . . . . . . . . 269
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
1. Gesetz zur Anpassung der
Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
(Drucksache 251/19, zu Drucksache 251/19) 260
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
2. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und
Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern –
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Drucksache 273/19)
in Verbindung mit
3. Drittes Gesetz zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache
274/19)
9. Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung
der Ausreisepflicht (Drucksache 275/19)
10. Zweites Gesetz zur Verbesserung der
Registrierung und des Datenaustausches zu
aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites
Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2.
DAVG) (Drucksache 276/19)
11. Gesetz zur Entfristung des
Integrationsgesetzes (Drucksache 277/19)
12. Fachkräfteeinwanderungsgesetz
(Drucksache 278/19)
und
13. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und
Beschäftigung (Drucksache 279/19, zu
Drucksache 279/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . 261, 310*
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 263
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 266
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 267
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 271
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 309*
Beschluss zu 2, 11 und 12: Kein Antrag
gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 274
Beschluss zu 3: Zustimmung gemäß Artikel
104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
Beschluss zu 9: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Der Bundesrat hält
das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig 274
Beschluss zu 10: Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Beschluss zu 13: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
4. Viertes Gesetz zur Änderung des
Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 252/19) . . . . . . . 260
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
5. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache
253/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 275
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 310*
Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 310*
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 und Artikel 105 Absatz 3
GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
6. Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (Drucksache 254/19) . . . . . . 276
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 276
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit . . 277, 312*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 311*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 311*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
7. Gesetz zum Ersten IT-
Änderungsstaatsvertrag (Drucksache 255/19) . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
8. Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr
2021 (Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021)
(Drucksache 256/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
14. Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der
personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
(Bundeswehr-
Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG)
(Drucksache 257/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
15. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur
Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich
der Öffnung des Marktes für inländische
Schienenpersonenverkehrsdienste und der
Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
(Drucksache 258/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 279
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . 280, 312*
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 312*
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 312*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
16. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach
§ 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des
Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem
Vorschlag einer Satzungsänderung der
Europäischen Investitionsbank vom
19. März 2019 (Drucksache 260/19) . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
17. Gesetz zu der Vereinbarung vom 10. Oktober
2018 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische
Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen
(Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen
Vereinbarung über Umweltprüfungen)
(Drucksache 261/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 307*
18. Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019
zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt
der Republik Nordmazedonien
(Drucksache 262/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
19. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der
Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 94/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Minister Peter
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
20. a) Entwurf eines
Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der
Bekämpfung der Cyberkriminalität –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 168/19)
b) Entwurf eines
Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur effektiveren Verfolgung
der Computerkriminalität – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
248/19)
c) Entschließung des Bundesrates zur
grundlegenden Reform des
Computerstrafrechts – Antrag der Freien und Hansestadt
Hamburg – (Drucksache 264/19)
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 285
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
Beschluss zu a) und b): Keine Einbringung
der Gesetzentwürfe beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Mitteilung zu c): Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
21. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des beschleunigten Verfahrens in
Strafsachen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 241/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 265/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
23. a) Entschließung des Bundesrates zur
Unterstützung von Weidetierhaltern – Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 141/19)
b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 243/19) . . . . . . . . . . . . . . . 288
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 288
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 289
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 291
Hans-Joachim Fuchtel, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 292
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 314*
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 315*
Beschluss zu a): Annahme der Entschließung
in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . 293
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 294
24. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung
der Verdienstgrenze bei geringfügiger
Beschäftigung (Minijobs) – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 271/19) . . . . . 294
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 316*
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
25. Entschließung des Bundesrates zur
Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und
ihrer Hinterbliebenen – Antrag der Länder
Hessen und Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 280/19) . . . . . 294
Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 294
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
26. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz
in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes
und effizientes System der Abgaben und
Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 47/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
27. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der bedarfsgerechten und netzdienlichen
Stromerzeugung sowie der klimaneutralen
Wärmenutzung aus Biomasse im EEG
– Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 281/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 316*
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 317*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
28. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom
10. Oktober 2017 über Verfahren zur
Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der
Europäischen Union (EU-
Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz –
EU-DBA-SBG) (Drucksache 227/19) . . . . . 260
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
29. Entwurf eines Gesetzes zur
Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
(Drucksache 228/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307*
30. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz – FZulG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 242/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister der Finanzen . . 297
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 318*
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 319*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 320*
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321*,322*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
31. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Hebammenausbildung und zur Änderung des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(Hebammenreformgesetz – HebRefG) –
(Drucksache 229/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
32. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und Stärkung der beruflichen Bildung
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 230/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 323*
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 323*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 324*
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin
bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 325*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
33. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-
Unterlagen-Gesetz – StUG) (Drucksache
231/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 307*
34. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
fairen Wettbewerbs (Drucksache 232/19) . 300
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 326*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
35. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
233/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Dr. Eva-Maria Stange (Sachsen) . . . . . 327*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 234/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
37. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz –
WoGStärkG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 235/19) . . . . . . . . 301
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 327*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
38. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags
vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches
Fahrzeug- und
Führerscheininformationssystem (EUCARIS) (Drucksache 236/19) . . 260
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 307*
39. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2018 – Einzelplan 20 –
(Drucksache 200/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
40. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat und
den Rat: Die weitere Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit in der Union – Aktuelle Lage
und mögliche nächste Schritte
COM(2019) 163 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 164/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 301
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 303
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304
41. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat und
den Rat: Eine effizientere und
demokratischere Beschlussfassung in der Energie-
und Klimapolitik der EU
COM(2019) 177 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 170/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 304
42. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Effizientere Entscheidungsfindung in der
Sozialpolitik – Ermittlung möglicher
Bereiche für einen verstärkten Übergang zur
Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit
COM(2019) 186 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 184/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 305
43. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat und den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
Strategischer Ansatz der Europäischen Union für
Arzneimittel in der Umwelt
COM(2019) 128 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 115/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305
44. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2019
(Bundesbeteiligungs-
Festlegungsverordnung 2019 – BBFestV 2019) (Drucksache
205/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 308*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
45. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(Drucksache 237/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
46. Verordnung zur Änderung der Anlage des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und
von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
(Drucksache 238/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
47. Erste Verordnung zur Änderung der
Gewerbeanzeigeverordnung – (Drucksache
226/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
48. Verordnung zur Änderung der
Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung
Verteidigung und Sicherheit (Drucksache 239/19) 305
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
49. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 250/19, zu Drucksache
250/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Von einer Äußerung und Beitritt
wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
50. Gesetz zur steuerlichen Förderung des
Mietwohnungsneubaus –
Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 607/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 281
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 313*
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 313*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
51. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes zur
Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im
Analogleistungsbezug – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg,
Bremen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag der
Freien und Hansestadt Hamburg –
(Drucksache 151/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
52. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz
bei Verunglimpfung der Europäischen Union
und ihrer Symbole – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
285/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 287
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
53. Entschließung des Bundesrates: Einführung
eines verpflichtenden Labels sowie einer
Herkunftskennzeichnung im Rahmen des
Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des
Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 288/19) . . . . . . . . . . 258
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 258
Hans-Joachim Fuchtel, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 259
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
54. Entschließung des Bundesrates für
Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik – Antrag
des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 293/19) . . . . . 295
Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
Hans-Joachim Fuchtel, Parl.
Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 296
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
55. Entschließung des Bundesrates für die
Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche
Personalausstattung in Krankenhäusern
– Antrag der Länder Bremen, Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
291/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 328*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
56. Entschließung des Bundesrates zur
Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und
Regelwerke zum Lärmschutz – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 289/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 328*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
57. Entschließung des Bundesrates zur
Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren
Bauens und Wohnens im geplanten
Gebäudeenergiegesetz – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag
des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 249/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Keine Annahme der
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
58. Verordnung zur Umsetzung der Delegierten
Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission
vom 16. Januar 2019 zur Festlegung
detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie
91/477/EWG des Rates für den
systematischen elektronischen Austausch von
Informationen im Zusammenhang mit der
Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der
Union (Drucksache 290/19) . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
59. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 296/19) . . . . . . . . . . . . . 260
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 296/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 308*
60. Entwurf einer Verordnung zum Schutz der
geographischen Herkunftsangabe Glashütte
(Glashütteverordnung – GlashütteV) –
gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 299/19) . . . . . . . . . . . . . 287
Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 287
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
61. Drittes Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache 302/19) . 282
Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 282
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 283
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 306
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r ,
Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Jürgen Lennartz (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Herbert Reul, Minister des Innern
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
R h e i n l a n d - P f a l z :
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst
Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz
Thomas Schmidt, Staatsminister für Umwelt und
Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und
Forschung
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der
Bundeskanzlerin
Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit
979. Sitzung
Berlin, den 28. Juni 2019
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 979. Sitzung des Bundesrates.
Am Montag ist bei dem Absturz zweier Eurofighter
ein Soldat der Bundeswehr ums Leben gekommen. Wir
sprechen seiner Familie und seinen Kameradinnen und
Kameraden von dieser Stelle aus unser Beileid aus. Dem
überlebenden Piloten wünschen wir eine schnelle
Genesung.
Meine Damen und Herren, drei Wochen sind seit der
Tat vergangen, nun hat der rechtsextreme Täter
gestanden. Der Kasseler Regierungspräsident Walter
Lübcke wurde erschossen, weil er sich aussprach für jene
Grundwerte, auf denen unsere Gesellschaft beruht und
die wir eigentlich für selbstverständlich erachten:
Menschlichkeit und Anstand. Walter Lübcke hat von
seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Gebrauch gemacht und dafür mit seinem Leben bezahlt.
Seit 2015 wurde er mit einer unsäglichen Hetze verfolgt,
die in der feigen Hinrichtung am 2. Juni 2019 gipfelte.
Meine Damen und Herren, wer Politikerinnen und
Politiker ihrer Politik wegen angreift, der will auch den
Untergang unseres Staates. Politische Morde gab es in
unserem Land schon einmal. Deshalb muss der Fall
Lübcke einen Wendepunkt markieren: Gegen
Terrorismus jeglicher Art muss sich der Staat mit aller ihm zur
Verfügung stehenden Macht zur Wehr setzen. Mit
größter Konsequenz und Härte.
Die Hetzkampagne gegen Walter Lübcke war leider
kein Einzelfall. Der Bürgermeister von Tröglitz trat
zurück, nachdem er sich 2015 für Flüchtlinge eingesetzt
hatte und deswegen Morddrohungen erhielt. Die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Köln, Leipzig,
Cottbus und Heidenau – und diese Liste ist leider nicht
abschließend – wurden und werden massiv bedroht.
Unabhängig davon, was die Ermittlungen in diesem
konkreten Mordfall am Ende ergeben, stellen wir eines
fest: Rechtsextreme nehmen Menschen mit einer anderen
Meinung ins Visier, sie provozieren, beleidigen und
verhöhnen. Ihnen steht mit den sogenannten Sozialen
Medien ein neuer Weg zur Verfügung, ihr unerträgliches Gift
zu streuen, bis Täter sich gestärkt genug fühlen, um
zuzuschlagen. Es muss ein anderer Umgang mit Hasspostings
gefunden werden.
Das Land, in dem wir leben, das gestalten wir alle
gemeinsam. Wir wollen in Freiheit leben, und unsere
zivile Gesellschaft muss sich Hetzern und Rufmördern
entgegenstellen. Unsere Solidarität gilt den unzähligen
haupt- und nebenberuflichen oder ehrenamtlichen
Politikerinnen und Politikern, den Repräsentanten unseres
Staates auf allen Ebenen sowie allen Einwohnerinnen und
Einwohnern unseres Landes, die für die demokratischen
Grundwerte eintreten. Sie brauchen unsere
Wertschätzung und unsere Unterstützung.
Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Demokratie
eintreten!
Unsere Gedanken sind heute auch bei den
Angehörigen des Ermordeten. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl.
Ich bitte Sie, für einen Moment des Gedenkens
innezuhalten und aufzustehen.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form
mit 61 Punkten vor.
Die Punkte 20 c), 21, 22, 26 und 51 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 53
aufgerufen. Nach der Grünen Liste werden die
verbundenen Punkte 2, 3, 9, 10, 11, 12 und 13 erörtert. Nach TOP
15 werden TOP 50 und TOP 61 – in dieser Reihenfolge –
behandelt. Vor TOP 23 werden die Punkte 52 und 60 – in
dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 27 wird Punkt
54 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung?
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu TOP 53:
TOP 53
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines
verpflichtenden Labels sowie einer
Herkunftskennzeichnung im Rahmen des
Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/19)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das
Wort Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident, liebe
Kolleginnen und Kollegen, einen guten Morgen! Dass
Verbraucherschutz und Landwirtschaft gemeinsame
Interessen haben, ist nicht selbstverständlich. Das gibt es
in vielen Diskussionen nicht, aber in einem ganz
wichtigen Punkt gibt es ein großes gemeinsames Unbehagen,
eine gemeinsame Kritik: Das ist der gegenwärtige Stand
der Kennzeichnung unserer Lebensmittel in Sachen
Tierwohl.
Der Hintergrund ist ein, wie ich glaube, wirklich
fundamentaler. Es gibt in unserer Gesellschaft eine deutlich
gestiegene Sensibilität in Sachen
Lebensmittelproduktion, Tierhaltung insbesondere. Es gibt deutlich gestiegene
Ansprüche der Gesellschaft an die
Lebensmittelproduzenten, an die Landwirtschaft. Und nun ist es nicht so, als
ob alles das an der Landwirtschaft spurlos
vorbeigegangen wäre.
Niedersachsen ist ein großes, ein starkes Agrarland.
Bei uns gibt es viele Betriebe, zum Teil Jahrhunderte alt,
die sich derzeit große Gedanken darüber machen, wie es
wohl weitergehen mag. Und mir sind in den vergangenen
Jahren immer wieder Landwirtinnen und Landwirte
begegnet, die sagen: Ich habe es verstanden, dass die
Gesellschaft von mir größere Anstrengungen bei der
Produktion erwartet, dass sie insbesondere mehr
Tierwohl erwartet; ich möchte auch, dass meine Kinder
einmal meinen Hof übernehmen und dass sie stolz sind auf
das, was ihre Familie tut. – Aber im selben Atemzug
sagen mir die Landwirte: Die Gesellschaft muss auch
begreifen, dass wir mit unseren Betrieben ein
klitzekleiner Teil eines großen, und zwar internationalen Marktes
sind. Und wenn man von uns mehr Anstrengungen,
insbesondere mehr Investitionen, mehr Qualität erwartet,
dann brauchen wir auch die Chance, das zu refinanzieren.
Sie alle werden mir Recht geben: Es gibt eine hohe
Plausibilität für diese Argumentation.
Nun haben wir seit nicht wenigen Jahren inzwischen
Tierwohllabel. Sie sollen uns Verbraucherinnen und
Verbrauchern etwas darüber sagen, unter welchen
Bedingungen die Produkte entstanden sind, die wir kaufen.
Aber zu Recht können wir damit nicht im Ernst zufrieden
sein.
Erstens gibt es einen kaum noch übersehbaren
Dschungel von unterschiedlichen Labeln, Prädikaten,
Siegeln. Was auch immer Sie suchen, Sie werden es in
der Vielfalt der Tierwohlkennzeichnung finden.
Zweitens – und das ist entscheidend –: Es handelt sich
um freiwillige Maßnahmen. Es gibt keine Verpflichtung,
und große Teile dieses Marktes sind davon – zum Teil
sogar systematisch – nicht erfasst. Insbesondere der
große Bereich der Gastronomie hat in aller Regel auf seinen
Produkten auf der Speisekarte keinerlei Kennzeichnung,
aus welchem Land die Lebensmittel stammen und unter
welchen Bedingungen sie entstanden sind.
Um es mal ganz praktisch zu sagen: Ich nehme an,
manche von uns in dieser Runde haben heute in den
Landesvertretungen oder in Hotels übernachtet. Wir haben
gefrühstückt, manche von Ihnen werden ein Rührei zu
sich genommen haben – ich hoffe, es hat Ihnen
geschmeckt. Ich muss Ihnen sagen: Es besteht die doch
große Wahrscheinlichkeit, dass dieses Rührei von Eiern
aus Osteuropa stammte. Aus Gründen des guten
Geschmacks verkneife ich mir Einzelheiten, unter
welchen Bedingungen die Eier, die Sie verzehrt haben, wohl
entstanden sein mögen. Das lässt sich auf der derzeitigen
Basis nicht ändern, weil die Gastronomie ausgenommen
ist.
Es gibt jetzt einen Vorstoß des
Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein staatliches Tierwohllabel.
Das ist gut, wenn damit eine Verbesserung verbunden ist,
und das ist schlecht, wenn es zu einer
Verschlimmbesserung oder zu nichts Besserem führt. Die vielfältige Kritik
an diesem Vorstoß – und zwar sowohl aus dem Bereich
des Verbraucherschutzes wie aus dem Bereich der
Landwirtschaft – spricht sehr dafür, dass wir es mit dem
zweiten Fall zu tun haben:
Erstens. Es soll sich erneut um ein freiwilliges
Tierwohllabel handeln. Was soll denn ein weiteres Label
bringen?
Zweitens. Es werden sogar höhere Standards zugrunde
gelegt, zum Beispiel noch höhere Standards gegenüber
der Initiative Tierwohl, dem ersten halbwegs
erfolgversprechenden Versuch insbesondere aus dem
Lebensmitteleinzelhandel, aus den großen Marktteilnehmern
dieser Branche heraus Produkte zu kennzeichnen und
eben auch zu refinanzieren.
Das, was jetzt in der Diskussion ist, führt zu einer
weiteren Verteuerung zwischen 9 und 36 Prozent zum
Beispiel bei der Schweinehaltung, und vor allem – das ist ein
wichtiger Teil der Kritik – ohne dass es irgendwelche
Aussagen zur Refinanzierung gibt.
Was ich damit sagen will: Die berechtigte Kritik von
Landwirtinnen und Landwirten, die ich zitiert habe, wird
im Grunde an diesem Punkt noch auf die Spitze
getrieben. Und das kann es nun wirklich nicht sein. Wir
können nicht darauf vertrauen, dass es der Markt schon
richten wird. Es gibt nun einmal das Interesse des sich auf
wenige große Unternehmen konzentrierenden
Lebensmitteleinzelhandels, dass man das macht, was der
Verbraucher akzeptiert. Und wenn keine weiteren Regeln
dazukommen, werden wir nach wie vor große Fleischmengen
zu relativ niedrigen Preisen kaufen können, ohne dass an
irgendeiner Stelle klar wird, was dahintersteckt. Wenn
ich dann noch davon ausgehen kann, dass man – dem
Vernehmen nach – 70 Millionen Euro Steuergeld für ein
solches Lebensmittellabel staatlicherseits als Werbung
einsetzen will, dann werden die Fragezeichen noch viel
größer.
Ein staatliches Tierwohllabel ist richtig, aber es muss
verpflichtend sein. Es muss für alle Sektoren und für alle
Marktteilnehmer gelten. Es muss Klarheit schaffen über
Haltung und Herkunft von Lebensmitteln. Es muss alle
Sektoren erfassen. Vor allem muss es als Basis eine
Verständigung darüber haben, wie das berechtigte Anliegen
der Landwirte zur Geltung kommen kann: Wenn wir
mehr leisten, dann müssen wir auch eine Chance auf ein
höheres Entgelt haben.
Es ist richtig: Für einen solchen Vorstoß besteht eine
Notifizierungspflicht bei der Europäischen Union. Dass
die Bundesregierung diese Anstrengungen unternimmt,
müssen wir aber von ihr erwarten. Das ist im Sinne der
Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Lande. Es
ist auch im Interesse unserer Landwirtschaft. Und es gibt
uns ein Gefühl dafür, was wir noch in diesem Jahr in
vielfältiger Diskussion haben werden: Wenn sich unsere
Gesellschaft verändert, wenn sich neue Aufgaben stellen,
dann müssen wir auch das Ziel haben, die berechtigten
Interessen aller Bereiche in unserer Gesellschaft
zusammenzubringen.
Ein staatliches verpflichtendes Tierwohllabel wäre
dafür der richtige Ansatz. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel aus
dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft.
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst
möchte ich die Zielrichtung des heute vorliegenden
Antrags begrüßen. Es ist positiv, dass Niedersachsen
unseren Vorstoß für mehr Tierwohl grundsätzlich
unterstützt und die Einführung eines staatlichen
Tierwohlkennzeichens begrüßt.
Uns verbindet das gemeinsame Interesse, das Tierwohl
in unseren Ställen zu steigern, den Verbrauchern mehr
Transparenz und neue Möglichkeiten beim Einkauf von
Fleischwaren zu geben. Und wir wollen – auch das
gemeinsam –, dass der Landwirt finanziell davon
profitiert, wenn er sich für mehr Tierwohl engagiert.
Die Forderung nach der sofortigen Einführung eines
verpflichtenden Kennzeichens ist für die Erreichung
dieses Ziels zurzeit allerdings nicht hilfreich. Sie ist sogar
irreführend; denn wer eine verpflichtende Kennzeichnung
fordert, verhindert eine rasche Realisierung einer
Kennzeichnung überhaupt. Aufgrund der rechtlichen
Schwierigkeiten bei der Einführung einer verpflichtenden
Kennzeichnung wird es auf absehbare Zeit keine
Verbesserungen in der Tierhaltung über dieses Instrument geben
können. Sie können davon ausgehen, dass sich unser
Haus damit sehr, sehr intensiv auseinandergesetzt hat.
Lassen Sie mich das etwas konkreter erörtern!
Zunächst müsste ein neuer Gesetzentwurf gemacht
werden. Das würden wir natürlich schaffen. Aber es geht
dann um die Notifizierung. Hier liegen die Probleme im
Detail und sind nicht mit einem Hinweis wegzuwischen,
dass die Bundesregierung das alles in Brüssel erreichen
kann. Das kann man erreichen. Es geht aber um die
Zeitschiene und um den Einstieg. Das ist hier das besondere
Problem.
Eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung würde
den Kontrollaufwand deutlich steigern und müsste durch
einen hohen Mehraufwand für die Länder staatlich
realisiert und kontrolliert werden, und zwar von den Ländern.
Meine Damen und Herren, wir haben genügend
Gelegenheit, in der täglichen Praxis zu sehen, dass das gar nicht
so einfach ist.
Eine verpflichtende nationale Kennzeichnung kann
zudem die Notifizierung realistischerweise nur
erfolgreich durchlaufen, wenn ausländische Unternehmen nicht
zur Kennzeichnung verpflichtet werden. Gleichzeitig
müssten aber auch rechtliche Rahmen- und
Kontrollbedingungen geschaffen werden, die einen Zugang zur
Kennzeichnung für ausländische Hersteller gewähren –
eine recht komplexe Sache, die im
Notifizierungsverfahren sicher in langwierigen Prozessen zu klären ist. Und
warum das Ganze? Weil das Kennzeichen aus
europäischer Sicht nicht zur Marktabschottung dienen darf. Wie
wir aus anderen Vorgängen wissen, achtet die EU
intensiv auf die Einhaltung gerade dieser Grundsätze.
Wenn man nun beim Tierschutz tatsächlich schnell
weiterkommen möchte, geht das nur durch den von uns
gewählten Einstieg über eine freiwillige Kennzeichnung.
Dies gilt auch für die Frage der
Herkunftskennzeichnung. Im Gesetzentwurf haben wir für eine freiwillige
Herkunftsangabe die Grundlage vorbereitet. Die
Verknüpfung einer verpflichtenden Kennzeichnung mit
einem verpflichtenden Herkunftsansatz würde dazu
führen, dass die Hürden noch höher würden, um das
Tierwohlkennzeichen dann auch im Verarbeitungsmarkt
– auch an diesen müssen wir denken – zu etablieren.
Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft will jetzt zügig mehr für das Tierwohl tun und es
nicht auf die lange Bank schieben. Das wäre die totale
Konsequenz, wenn man den anderen Weg gehen würde.
Bereits vorliegende Praxisbeispiele aus Dänemark und
den Niederlanden auf freiwilliger Basis haben es uns
erfolgreich vorgemacht, und nun sollten wir mit aller
Kraft nachziehen. Beide Länder haben diesen Weg aus
guten Gründen gewählt: Es ist in absehbarer Zeit
umsetzbar und bietet weniger Konfliktpotenzial im Hinblick auf
europäisches Recht. Und wir haben bereits jetzt die
Notifizierung unproblematisch durchlaufen. Das alles würde
uns in viel komplizierterer Form nochmals bevorstehen.
Wir sollten jetzt gemeinsam starten und dann
perspektivisch auf eine verpflichtende Kennzeichnung auf
europäischer Ebene hinarbeiten. Unser Gesetzentwurf
verschließt sich einer solchen Möglichkeit nicht, sondern er
ist geradezu darauf angelegt, diese Dimension zu
erreichen. Das muss letztlich das Ziel sein. Dafür bietet die
EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein gutes Forum.
Wir werden deswegen als nächsten Schritt das
Tierwohlkennzeichengesetz zur freiwilligen Kennzeichnung
ins Kabinett bringen. Zeitnah werden wir dann die
Verordnung dazu mit den konkretisierten Kriterien vorlegen,
die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
Mit der zügigen Einführung einer freiwilligen
Tierwohlkennzeichnung werden wir die Grundlage dafür
schaffen, dass das Tierwohl in der gesamten
Lebensspanne des Tieres verbessert wird – nicht nur an einer Stelle,
wie wir es gerade bei manchen Labels haben, die auf dem
Markt sind –, nämlich vom Ferkelbereich über das
gesamte Spektrum der Mast, den gesamten
Transportvorgang bis zur Schlachtung. Es wird eine komplette Lösung
geben.
Das Kennzeichen wird den Verbrauchern eine bessere
Orientierung geben. Sie können erkennen, in welchen
Produkten ein Mehr an Tierwohl steckt, und das dann
finanziell honorieren. Wie wir das austarieren bezüglich
weiterer Unterstützung durch den Bund, das werden wir
noch klären. Das hat sich auch in Dänemark und in den
Niederlanden als sehr erfolgreich erwiesen. Somit werden
die Landwirte einen stärkeren Anreiz haben, mehr in das
Tierwohl zu investieren. Sie dürfen damit werben und
können von der erhöhten Zahlungsbereitschaft
profitieren.
Zusammenfassend: Wer zügig mehr Tierwohl in
Deutschland realisieren will – ich bin davon überzeugt,
das wollen wir alle –, muss unseren Weg der freiwilligen
Kennzeichnung als ersten wirksamen Schritt
unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Präsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zu, und
zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz – federführend – sowie dem
Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau,
Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 6/20191 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 4, 7, 14, 16 bis 18, 28, 29, 33, 38, 39, 44, 46,
47, 49, 58 und 59.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu TOP 44 gibt Staatssekretär Lennartz (Saarland)
eine Erklärung zu Protokoll2.
Die Punkte 2, 3 und 9 bis 13 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 2
2. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und
Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern –
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Drucksache 273/19)
in Verbindung mit
3. Drittes Gesetz zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache 274/19)
9. Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der
Ausreisepflicht (Drucksache 275/19)
10. Zweites Gesetz zur Verbesserung der
Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts-
und asylrechtlichen Zwecken (Zweites
Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG)
(Drucksache 276/19)
11. Gesetz zur Entfristung des
Integrationsgesetzes (Drucksache 277/19)
1 Anlage 1
2 Anlage 2
12. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache
278/19)
und
13. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und
Beschäftigung (Drucksache 279/19, zu
Drucksache 279/19)
Es handelt sich hierbei um das sogenannte
Migrationspaket. Es liegen einige Wortmeldungen vor. Herr
Minister Pistorius aus Niedersachsen beginnt.
Boris Pistorius (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst vor
wenigen Tagen hat das UN-Flüchtlingshilfswerk
– UNHCR – bekanntgegeben, dass es in seiner fast 70-
jährigen Geschichte noch nie so viele Flüchtlinge und
Vertriebene gab wie im vergangenen Jahr:
70,8 Millionen Menschen sind Stand Dezember 2018
weltweit vor Gewalt, Konflikten, Verfolgung oder
Menschenrechtsverletzungen sowie Hunger und Armut
geflohen. Das sind rund 2 Millionen Menschen mehr als im
Jahr davor. Neben einer hohen Anzahl sogenannter
Binnenflüchtlinge sind fast 30 Millionen Menschen über
Grenzen geflohen. Der Klimawandel hat das Potenzial,
diese Entwicklung weiter zu verstärken. Und ein Teil –
wenn auch ein kleiner Teil – dieser Menschen wird auch
in Zukunft den Weg nach Europa und nach Deutschland
suchen.
Die Bekämpfung der Fluchtursachen muss deshalb
oberste Priorität haben. Wir müssen aber auch dafür
sorgen, dass die Voraussetzungen für eine
verantwortungsvolle, humanitäre Flüchtlingspolitik hier bei uns
sichergestellt sind.
Das sogenannte Migrationspaket ist vor diesem
Hintergrund ein wichtiger Schritt. Ich habe bereits deutlich
gemacht, dass ich nicht von allen Punkten dieses
Gesetzespaketes hundertprozentig überzeugt bin. Aber es ist
nun mal ein Kompromiss, und ich kann mit diesem
Kompromiss letztlich leben.
Ich bin allerdings auch weiterhin der Auffassung, dass
bei diesem Gesetzesvorhaben insgesamt zu viel Tempo
gemacht worden ist. Es wäre wünschenswert und auch
angebracht gewesen, etwas mehr Raum für Diskussionen
zu haben. So gibt es in diesem Gesetzespaket insgesamt
Licht, aber eben auch Schatten.
Das gilt auch und gerade für das Zweite Gesetz zur
besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Ich habe, meine Damen und Herren, seit meinem
Amtsantritt 2013 immer von zwei Seiten der
Flüchtlingspolitik gesprochen: Auf der einen Seite müssen wir alles
dafür tun, denjenigen, die einen Schutzanspruch haben
und vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen, den
nötigen Schutz und eine Bleibeperspektive zu geben. Hier
sind insbesondere natürlich umfassende
Integrationsmaßnahmen unverzichtbar. Auf der anderen Seite müssen wir
aber auch diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben,
in ihre Heimatländer zurückführen. Das sind die
Anforderungen, die der Rechtsstaat an uns stellt. Diese
Aufgabe müssen wir wahrnehmen – so humanitär wie möglich,
aber auch so konsequent wie nötig. Das ist auch eine
Frage der Glaubwürdigkeit. Nur so können wir langfristig
die Akzeptanz für eine nötige humanitäre
Flüchtlingspolitik erhalten.
Meine Damen und Herren, Abschiebungen sind für
Betroffene eine äußerst belastende Situation. Es geht hier
eben nicht nur um Zahlen und Fakten und schon gar nicht
um Quoten. Es geht um Menschen, die gehen müssen,
weil sie nun mal kein Bleiberecht erhalten.
Aber zur Wahrheit gehört auch: Zahlreiche
Abschiebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, weil
diejenigen, die abgeschoben werden sollten, nicht angetroffen
wurden. Sie sind auch gescheitert, weil die Betroffenen
keine Papiere hatten oder nicht genügend oder gar nicht
an ihrer Identitätsklärung mitgewirkt haben.
Das Zweite Gesetz zur besseren Durchführung der
Ausreisepflicht setzt genau hier an – mit zum größten
Teil ausgewogenen Regelungen.
Ich scheue mich nicht zu sagen: Das ist auch das
Verdienst der SPD. Die SPD-geführten Innenressorts haben
schon nach Vorlage des ersten Referentenentwurfs Kritik
und Änderungswünsche vorgetragen; Teile davon wurden
umgesetzt. Die sozialdemokratische Handschrift ist in
vielen wichtigen Punkten zu erkennen. Es ist uns
gelungen, den ursprünglichen Entwurf an wichtigen Punkten
zu entschärfen und so zu verhindern, dass an der einen
oder anderen Stelle womöglich überzogen wird.
Besonders wichtig war dabei, dass die ursprünglich
vorgesehene Regelung zu einer sogenannten Duldung
light entschärft wurde. Im Kern geht es bei dieser
Regelung jetzt darum, sich auf diejenigen zu konzentrieren,
die durch Täuschung oder mangelnde Mitwirkung an der
Identitätsklärung und Passbeschaffung ihre Abschiebung
verhindern.
Unter die ursprüngliche Regelung wäre allerdings
auch jede und jeder gefallen, die irgendwann einmal
falsche Angaben gemacht haben. Das Gesetz legt jetzt
eindeutig fest, wann die Betroffenen wieder eine normale
Duldung bekommen können und letztlich auch
Perspektiven für ein Bleiberecht. Das bedeutet: Sie haben Zugang
zu Integrationsmaßnahmen und zum Arbeitsmarkt.
Ausländerinnen und Ausländer können bisheriges
Fehlverhalten bei der Identitätsklärung korrigieren,
indem sie ihre Mitwirkung nachholen. So können sie auch
dafür sorgen, dass bestehende Sanktionen wieder
wegfallen. Das ist die richtige Entscheidung.
Ein weiterer Punkt in dem Gesetz ist die sogenannte
Mitwirkungshaft. Ich darf daran erinnern: Im ersten
Entwurf war zunächst noch eine Art „Beugehaft“
vorgesehen. Diese haben wir entschieden abgelehnt. Mit der
sogenannten Mitwirkungshaft wird nun die Umsetzung
konkreter Maßnahmen zur Identitätsklärung
sichergestellt. Insbesondere geht es hier darum, die Teilnahme an
einer Vorführung zur Identitätsklärung bei Vertretern des
vermuteten Herkunftsstaates sicherzustellen.
Klar ist aber auch: Neben diesen guten Lösungen
finden sich im Gesetz weiterhin Punkte, die zu kritisieren
sind. Das habe ich bereits im vergangenen Monat an
dieser Stelle betont.
Das gilt vor allem für die vollständige Einstellung der
Leistungsgewährung für vollziehbar ausreisepflichtige
Menschen, die einen Schutzstatus in einem anderen EU-
Mitgliedstaat oder Drittstaat haben und nicht binnen zwei
Wochen ausgereist sind. Ich halte diese Regelung nach
wie vor für verfassungsrechtlich sehr zweifelhaft und
inhaltlich verfehlt. Das durchschaubare Ziel, die
betroffenen Menschen aus dem Land zu drängen, wird
nicht erreicht werden, und gleichzeitig verlagert man die
Verantwortung auf die Kommunen, die mindestens
ordnungsrechtlich gehalten sind einzuspringen. Auch nach
Ablauf dieser zweiwöchigen Frist wird man diesen
Menschen nämlich im Regelfall bis zur Abschiebung
eingeschränkte existenzsichernde Leistungen und Obdach
gewähren müssen. Dies nur in Härtefällen vorzusehen,
wie im Gesetz geregelt, wird nicht praktikabel sein. Hier
müssen wir jetzt in der Verwaltungspraxis die richtigen
Lösungen finden, bevor Gerichte uns dazu auffordern.
Diese Bedenken halten wir als Land Niedersachen
heute auch in Form einer Protokollerklärung fest.
Ein weiterer wichtiger Teil dieses großen
Gesetzespaketes ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Mit diesem machen wir einen längst überfälligen,
historischen Schritt nach vorn. Zum ersten Mal in der
Geschichte unseres Landes haben wir jetzt ein echtes
Einwanderungsgesetz. Das heißt, die politische Einsicht
deckt sich mit der Realität. Das ist ein wichtiger und
längst überfälliger Meilenstein der deutschen
Migrationspolitik.
Es ist das eindeutige, in Gesetzesform gegossene
Bekenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist
und wir diese Einwanderung aktiv steuern und gestalten
müssen. Wir schaffen viele sinnvolle Regelungen für
diejenigen, die zu uns kommen wollen, um zu arbeiten.
Das ist ein großer Schritt. Er ist aus sozialdemokratischer
Sicht aber, wie gesagt, überfällig. Seit über 20 Jahren
treten wir dafür ein, dass ein Einwanderungsgesetz
kommt – oft gegen große Widerstände. Dieser Einsatz
zahlt sich nun aus, und das ist für Deutschland eine gute
Nachricht.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zieht damit auch
einen Schlussstrich unter die fast schon aberwitzige
Debatte, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder
nicht. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die
demografische Entwicklung in Deutschland bereits ihre Spuren
hinterlässt. In vielen Branchen fehlen mehr und mehr
Fachkräfte; das gilt im akademischen wie im
nichtakademischen Bereich. 1,6 Millionen Stellen sind
längerfristig unbesetzt. Diese Entwicklung wird sich in den
nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Es besteht deshalb
überhaupt kein Zweifel daran, dass wir Zuwanderung
brauchen, um unsere Wirtschaft zu stärken und unseren
Wohlstand zu erhalten.
Meine Damen und Herren, das vom Deutschen
Bundestag vor genau drei Wochen verabschiedete
Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt eine wichtige Grundlage
dafür, dass es gelingen kann. Ich begrüße die ab
Jahresbeginn 2020 geltenden Regelungen der
Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten und insbesondere die
Ausweitung auf nichtakademische Fachkräfte
ausdrücklich.
Dieses Gesetz ist nicht perfekt. Es wird zum Beispiel
nicht allen Forderungen nach mehr Transparenz und
Verständlichkeit gerecht und ist zum Teil immer noch
sehr komplex. Wie bei anderen Punkten des sogenannten
Migrationspaketes hätte man an der einen oder anderen
Stelle noch mehr erreichen können, wenn das Tempo des
Gesetzgebungsverfahrens seiner Tragweite angepasst
worden wäre. Es ist aber insgesamt ein gutes und für
unser Land richtungsweisendes Gesetz – und es ist vor
allem auch ein Gesetz für die kommenden Generationen,
weil wir Deutschland damit zukunftsfester aufstellen.
Es liegt in unserem ureigenen Interesse, attraktiver zu
werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte und die
Grundlagen für legale Einwanderung zu legen. Auch das
Land Niedersachsen hat sich in diesem Hause deshalb
schon mehrfach für ein Einwanderungsgesetz eingesetzt.
Klar ist aber auch, meine Damen und Herren, dass
dieses Gesetz allein nicht ausreicht. Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt zwar wertvolle Grundlagen, es muss
aber, wie auch die Bundesregierung in ihren Eckpunkten
festgestellt hat, um weitere Aspekte ergänzt werden.
Hierzu zählen vor allem: schnelle und einfache Verfahren
zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse,
gezielte Werbung im Ausland durch Unternehmen und
Verbände, verstärkte Angebote zum Erlernen der deutschen
Sprache, vor allem im Ausland, und effiziente und
transparente Verwaltungsverfahren.
Ich appelliere an dieser Stelle an alle Beteiligten,
Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Frage der
Fachkräftesicherung bewusst zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Schluss noch auf das Gesetz über Duldung bei
Ausbildung und Beschäftigung eingehen. Es regelt die
Ausbildungsduldung, das sogenannte 3+2-Modell, neu und führt
eine Beschäftigungsduldung für die Geduldeten ein, die
seit Längerem eine auskömmliche Beschäftigung haben.
Auch dieses Gesetz kann man nur ausdrücklich
begrüßen, auch wenn einige berechtigte Forderungen dieses
Hauses und auch aus Industrie, Handel und Handwerk
leider nicht den Weg in das Gesetz gefunden haben.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden viele Weichen
in die richtige Richtung gestellt. Gerade in den
strukturschwachen und ländlichen Regionen gibt es oft und
immer mehr Schwierigkeiten, zum Beispiel Handwerker
bestimmter Branchen oder Pflegekräfte zu finden.
Warum sollten wir vor diesem Hintergrund Menschen
abschieben, die mit der nötigen Qualifikation bereits hier
arbeiten, integriert sind, Deutsch sprechen und nicht
zuletzt von ihrem Betrieb wirklich gebraucht werden?
Am Ende würde dies dazu führen, dass wir im Urteil der
Öffentlichkeit doch wieder die „Falschen“ abschieben.
Die neuen Regelungen zeigen daher eindeutig in die
richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, das vorliegende
Gesetzespaket ist insgesamt ein Kompromiss, mit dem ich
zufrieden bin, auch wenn ich, wie ausgeführt, einzelne Punkte
nicht überzeugend finde. Es ist ein wichtiger Schritt im
Bereich der Asyl- und Migrationspolitik. Es kann aber
nur ein Schritt sein, dem weitere folgen müssen. Die
Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir gerade
bei einem sensiblen Thema wie der Flüchtlingspolitik
ausgewogene Lösungen finden. Es ist deshalb wichtig,
dass wir am Ball bleiben und uns den Herausforderungen
stellen, die vor uns liegen. Einer Verrohung des
Diskurses und populistischen Forderungen müssen wir uns
weiterhin ohne Wenn und Aber entgegenstellen.
Wenn wir als Einwanderungsland erfolgreich sein
wollen, dann wird es in den nächsten Monaten und
Jahren auch darauf ankommen, dass wir in unserer Sprache
und in unserer Wortwahl signalisieren: Menschen, die zu
uns kommen wollen, um zu arbeiten, sind willkommen.
Die Sprache darf nicht signalisieren: Eigentlich wollen
wir euch nicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns weiter
auf die Inhalte konzentrieren und für Verbesserungen
sorgen da, wo notwendig! Lassen Sie uns für verlässliche
Vereinbarungen im Sinne des Rechtsstaates sorgen, die
gleichzeitig unseren humanitären Verpflichtungen und
Ansprüchen gerecht werden! – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Minister Strobl aus Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der
heutigen Plenarsitzung des Bundesrates stimmen wir über
eine Vielzahl von Gesetzen ab, die landläufig unter dem
Begriff „Migrationspaket“ zusammengefasst werden.
Es ist wichtig, sich diesen Gesamtzusammenhang
bewusst zu machen. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz
kann nicht isoliert vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz
und vom Gesetz über Duldung bei Ausbildung und
Beschäftigung betrachtet werden. Es ist wichtig, dass wir
beides gemeinsam sehen: Herz und Härte.
Erst durch das Zusammenspiel dieses Gesetzespakets
können die migrationspolitischen Herausforderungen
gelöst werden. Es geht darum, humanitäre und
ordnungspolitische Interessen in Einklang zu bringen. Damit das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz künftig als
Ordnungsrahmen funktionieren kann, ist es unumgänglich, dass die
vollziehbare Ausreisepflicht konsequent durchgesetzt
wird. Andernfalls wird dem Missbrauch Tür und Tor
geöffnet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
gesteuerte Zuwanderung nimmt Schaden.
Nun zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz! Es steht
außer Frage, dass wir eine rechtliche Grundlage für eine
geordnete Zuwanderung von qualifizierten Kräften
brauchen. Ich bin zuversichtlich, dass die künftigen
Regelungen einen Beitrag dazu leisten können, den Bedarf
unserer Wirtschaft an ausländischen Fachkräften zu decken.
Klar ist freilich auch: Im Wettbewerb um die besten
Köpfe werden wir nur bestehen, wenn wir die
Einreiseverfahren für Fachkräfte möglichst unkompliziert und
zügig abwickeln. Wartezeiten von mitunter vielen
Monaten auf ein Visum wirken wenig einladend. Gelingende
Fachkräfteeinwanderung erfordert es daher, dass wir
gerade in diesem Punkt auch in der Praxis noch besser
werden.
Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und
Beschäftigung ist richtig. Wir sind uns einig, dass auch
Personen mit Fluchthintergrund einen wichtigen Beitrag
zur Sicherung des bestehenden Arbeitskräftebedarfs
leisten können.
Und wir müssen mit der Sondersituation seit dem
Sommer 2015 umgehen. Daher befürworte ich die
Schaffung der Beschäftigungsduldung. Wichtig ist hier: Die
Beschäftigungsduldung – angelehnt an die sogenannte
3+2-Regelung – sieht lediglich einen gesicherten
Duldungsstatus für vollziehbar ausreisepflichtige Personen
vor. Der unmittelbare „Spurwechsel“ in ein
Aufenthaltsrecht ist ausgeschlossen. Damit bekräftigen wir die
Trennung von asylrelevanter Zuwanderung und Zuwanderung
zu Erwerbszwecken, ohne dabei die Realität aus den
Augen zu verlieren. Vor allem werden wir den
Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht.
Um diese Aufgabe aber auch in Zukunft erfüllen zu
können, ist es auf der anderen Seite unerlässlich,
vollziehbar ausreisepflichtige Personen, denen kein
Bleiberecht zusteht, konsequent abzuschieben. Ich bin es leid,
wenn sich unsere Ausländerbehörden und unsere
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten immer wieder dem
Vorwurf ausgesetzt sehen, rechtswidrig und unmenschlich zu
handeln. Unsere Polizistinnen und Polizisten wenden
Recht und Gesetz an. Sie stehen auf dem Boden unserer
Verfassung. Ihre Arbeit verdient unseren Dank und
unseren Respekt.
Um es klipp und klar zu sagen: Abschiebungen stehen
nicht im Widerspruch zum Rechtsstaat. Vielmehr ist es
Aufgabe der Behörden, das Recht durchzusetzen. Dies
gilt umso mehr, wenn die vollziehbare Ausreisepflicht in
einem gründlichen Verfahren durch mehrere Behörden
und Gerichte rechtskräftig festgestellt worden ist.
Natürlich ist für die betroffenen Menschen eine
Abschiebung ein einschneidendes Ereignis. Daher ist es
auch unser Anliegen, diese zu einer freiwilligen Ausreise
zu bewegen. Leider gelingt das nicht immer. Dann bleibt
uns nur, die Ausreisepflicht im Rahmen der rechtlichen
Vorgaben zwangsweise zu vollstrecken.
Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass
wir bereits nach geltendem Recht die zwangsweise
Rückführung betreiben können. Das stimmt natürlich. Und
dank des Engagements der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Ausländerbehörden und der
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gelingt es in meinem Bundesland
und in anderen Ländern auch, eine Vielzahl von
Abschiebungen durchzuführen.
Fakt ist aber auch, dass nur rund jede dritte
Abschiebung erfolgreich ist und es weitere
Optimierungsmöglichkeiten an den Verfahrensabläufen gibt. Es ist daher
Aufgabe des Gesetzgebers, der Verwaltung taugliche
Werkzeuge an die Hand zu geben. Deswegen ist es gut,
dass mit diesem Gesetz der Werkzeugkasten größer
gemacht wird und wir neue Instrumente hineinlegen.
Ich habe sowohl bei der Innenministerkonferenz als
auch beim Bundesinnenminister darum geworben, dass
wir ein flexibleres Instrumentarium für die kurzzeitige
Freiheitsentziehung brauchen.
Ich finde es richtig, dass mit dem Geordnete-
Rückkehr-Gesetz viele Vorschläge, die nicht nur ich,
sondern auch viele meiner Innenministerkollegen an den
Bund herangetragen haben, nunmehr konkretes
Verwaltungshandeln werden können. Das berücksichtigt die
Belange der polizeilichen Praxis. Deswegen ist das ein
gutes und ein richtiges Gesetz.
In erster Linie betrifft dies die erleichterten
Möglichkeiten der Inhaftierung. Das Gesetz sieht sowohl bei der
Sicherungshaft als auch beim Ausreisegewahrsam
Verbesserungen vor. Es ermöglicht zudem als neue
Handlungsoption das „kurzfristige Festhalten“. Ich hätte mir
natürlich noch ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht,
damit zumindest das Festhalten über eine Nacht möglich
ist.
Was mir wichtig ist: Das Gesetz sendet ein wichtiges
Signal an all diejenigen aus, die durch schwere Straftaten
den Rechtsfrieden in unserem Land stören. Die
Ausweisung dieser kriminellen Personen soll erleichtert werden.
Wer Menschen in unserem Land gefährdet, wer schwere
Straftaten begeht, wer gar terroristische Anschläge plant,
der muss unser Land verlassen.
Ich freue mich, dass wir heute einen „Knopf“ an die
Sache machen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die
Erwartung, dass wir die migrationspolitischen
Herausforderungen lösen und sie nicht auf die lange Bank
schieben. Das vorliegende Migrationspaket bringt uns in der
Gesamtschau weiter auf unserem Weg für Humanität und
Ordnung in der Migrationspolitik. Kurz gesagt: Herz und
Härte – beides wird heute Gesetz.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das
Wort Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist
von meinen beiden Vorrednern bereits darauf
hingewiesen worden, dass wir mit dem Migrationspaket heute ein
Themenfeld bearbeiten, das nicht nur im politischen
Raum für eine große Diskussion gesorgt und deutlich
gemacht hat, wo es Gemeinsamkeiten, aber auch
signifikante Unterschiede gibt, in dem ein wichtiger erster
Schritt gegangen wird. Aber der erste wichtige Schritt
geht insbesondere aus meiner Sicht nicht weit genug.
Boris Pistorius aus Niedersachsen hat in einem
umfangreichen Beitrag deutlich gemacht, was er an
diesem Gesetz begrüßt. Ich kann vielem davon zustimmen.
Er hat auch auf kritische Aspekte hingewiesen. Ich werde
einige dieser kritischen Aspekte noch einmal
unterstreichen und darauf eingehen.
Für mich ist wichtig, dass wir heute mit diesem Gesetz
ein Einwanderungsgesetz verabschieden wollen, das der
Idee folgt, Zuwanderung zu ermöglichen. Das ist
tatsächlich für die bundesrepublikanische Geschichte,
insbesondere auch seit 1990, ein wichtiger erster großer Schritt.
Ihn dürfen wir trotz vieler kritischer Anmerkungen, die
ich jetzt noch einmal darstellen werde, nicht
geringschätzen.
Ich hoffe, dass diese positive Grundhaltung gegenüber
Einwanderung mit der Verabschiedung dauerhaft Bestand
hat – nicht nur in unserer Rechtsordnung, sondern auch in
unserem politischen Selbstverständnis innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland –, dass wir mit diesem
Migrationspaket auch eindeutig sagen: Wir bekennen uns
dazu, dass dieses Land ein Einwanderungsland ist und
bleiben soll.
Aber – ich habe das angekündigt – ich will darauf
hinweisen, dass die Verbesserungen dieses
Migrationspaketes nicht weit genug gehen und dass neben vielen
Verbesserungen, die ich sehr begrüße, auch zahlreiche
Verschärfungen entstehen. Bezug nehmend auf meinen
Vorredner, Kollegen Strobl aus Baden-Württemberg,
möchte ich sagen – Stichwort „Pappkameraden“ –, dass
wir hier über das politische Spektrum, das in diesem noch
nie so bunten Bundesrat abgebildet wird, wahrscheinlich
keinen Dissens haben, dass diejenigen, die in der
Bundesrepublik Deutschland Straftaten planen, bis hin zu
terroristischen Anschlägen, mit aller Härte zu verfolgen sind.
Da haben wir keinen Dissens. Aber die Betonung dessen
setzt ja immer die Überlegung voraus, es könnte jemand
etwas dagegen haben. Ich kenne im politischen Bereich
niemanden, der eine solche fahrlässige Position vertreten
würde.
Kollege Lauinger, Migrationsminister in Thüringen,
wird nach mir noch sprechen und auf zentrale
Kritikpunkte einzelner Gesetze, die heute in diesem Paket zur
Abstimmung stehen, hinweisen. Er wie andere Mitglieder
der Thüringer Landesregierung, mich eingeschlossen,
haben in früheren Sitzungen dieses Hauses immer wieder
darauf hingewiesen.
Ich verzichte jetzt darauf, in einer Darstellung diverser
einzelner Sachverhalte darauf hinzuweisen, was aus
meiner Sicht schwierig oder zu begrüßen ist. Mir geht es
darum: Wir bekennen uns in diesem Migrationspaket
zwar zum Einwanderungsland, und trotzdem gehen wir
keinen konsequenten Schritt. Die Tatsache, dass es
keinen konsequenten Schritt gegeben hat und dass
Verbesserungen auf der einen Seite Verschlechterungen auf der
anderen Seite gegenüberstehen, die letztlich für die
Integration, die wir wollen, nicht hilfreich und nicht
zuträglich sind, spiegelt möglicherweise wider – das
sehen wir aus unseren unterschiedlichen politischen
Spektren hier im Bundesrat vielleicht trotz aller
Unterschiede genauso –, dass wir mit einer aktuellen
Bundespolitik konfrontiert sind, in der versucht wird,
kontradiktorische Widersprüche in einem Kompromiss
zusammenzuführen, dass aber vielleicht nicht immer gilt, dass der
beste Kompromiss ist, wenn alle Seiten sauer sind.
Insofern geht es mir darum, dass ich bestimmte
Grundprinzipien für ein humanitäres Migrationsrecht und
ein Einwanderungsrecht nicht erkennen kann, dass mir
bestimmte Leitlinien fehlen. Leitlinien, die notwendig
sind, sind aus meiner Sicht: allen hier lebenden
Menschen die Integration so leicht wie möglich zu machen,
zweitens im Umgang mit Migrantinnen und Migranten
– insbesondere mit Geflüchteten – zur rechtsstaatlichen
Normalität zurückzukehren und drittens das, was mein
Ministerpräsident immer und immer wieder unter dem
Begriff des Spurwechsels und der legalen Wege nach
Deutschland thematisiert hat.
Lieber Kollege Pistorius, Sie haben von der
sozialdemokratischen Handschrift gesprochen. Es wird Sie vor
dem Hintergrund der Regierungsfarben meines
Bundeslandes nicht wundern, wenn ich der sozialdemokratischen
Handschrift gerne einen rot-grün-roten Stift hinzufügen
möchte und in diesem Sinne auch hier spreche. Das Bild,
das ich zeichnen will, ist auch durch diese Farben
geprägt.
Allen hier lebenden Menschen die Integration zu
erleichtern und ihnen ein eigenverantwortliches Leben in
Deutschland zu ermöglichen heißt, dass es von zentraler
Bedeutung ist, dass der eigene Lebensunterhalt selbst
verdient werden kann. Ein humanes Aufenthaltsrecht
muss daher aus meiner Sicht allen hier lebenden
Menschen die Erwerbstätigkeit nicht nur erlauben, sondern
den Einstieg in das hiesige Erwerbsleben konsequent
fördern.
Hier haben wir mit dem gleich zu beschließenden
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung
einen ersten Schritt getan. Er ist auch wichtig, weil wir
wissen, dass in unserem Land Respekt und Teilhabe eben
auch durch Teilhabe an Erwerbsarbeit realisiert werden.
Insofern ist das – liebe Kollegin Griese, ich kann das nur
unterstreichen – ein wirklich wichtiger Schritt.
Allerdings schließt das neue Recht nicht nur
Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten aus und
damit viele hier lebende Migrantinnen und Migranten.
Viel schwerer wiegt, dass vielen Menschen jede
Erwerbstätigkeit verboten wird und diese Verbote mit dem heute
zu verabschiedenden Gesetz zur besseren Durchsetzung
der Ausreisepflicht sogar noch ausgedehnt werden.
Vom neuen Beschäftigungsverbot für Menschen mit
ungeklärter Identität werden nach meiner Einschätzung
viele Menschen betroffen sein. Auch da will ich einem
gerne gebrauchten Bild entgegentreten. Weil es eben
keinen einfachen Weg der Migration nach Deutschland
gibt, sind in unserem Land viele Menschen, die ohne
eigenes Verschulden anerkannte Identitätspapiere nicht
vorweisen können. Mit diesen gesetzlichen Regelungen
schließen wir diese Menschen, die ohne eigenes
Verschulden keine anerkannten Identitätspapiere vorweisen
können, von dem Zugang zu Erwerbsarbeit aus. Ich halte
das für ein wirkliches Integrationshemmnis, das ein
immenser Nachteil in diesem Gesetz ist. Wir schließen
diejenigen aus, die hier arbeiten wollen, die dem Staat
nicht auf der Tasche liegen wollen.
Um die Integration zu ermöglichen, sollte ein humanes
Migrationsrecht aus meiner Sicht außerdem allen
Menschen, die langfristig hier leben, einen stabilen
aufenthaltsrechtlichen Status gewähren. Aber alle Regelungen
zum Spurwechsel oder zu Altfällen sind halbherzig
geblieben. Ein Beispiel dafür ist leider das ebenfalls zur
Abstimmung stehende Gesetz über die Duldung bei
Ausbildung und Beschäftigung. Denn es bleibt sogar für
diejenigen bei der rechtlichen Ausreisepflicht, die trotz
ihres prekären aufenthaltsrechtlichen Status einen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden können.
Wenn mein Ministerpräsident, der sich heute in
Frankreich befindet, hier sprechen würde, würde er Ihnen in
einer Tour d’Horizon durch unseren Freistaat Thüringen
die Unternehmen einzeln aufzählen – Zella-Mehlis, die
Ostthüringer Unternehmen –, die sagen, das ist für sie ein
Nachteil, sie sind froh, dass sie Ausbildungsplätze
besetzen können, die wir in unseren ländlichen Regionen im
Osten Deutschlands dringendst brauchen. Diese jungen
Menschen, die auch zu einer Integrationsnormalität in
unseren ostdeutschen Ländern gehören und die wir auch
unter diesem Gesichtspunkt als Auszubildende in diesen
Betrieben brauchen, werden aus dieser Betriebsrealität
herausgenommen. Wir halten das für einen immensen
Nachteil.
Besonders deutlich widerspricht – so meine Deutung –
die neue Duldung zweiter Klasse der Leitidee, den
Menschen, die absehbar hier leben werden, ein Mindestmaß
an Rechtssicherheit zu gewähren und damit die
Grundlage für ein eigenverantwortliches Leben.
Die zweite Leitidee eines humanen Migrationsrechts
sollte aus meiner Sicht sein, legale Wege für die
Einwanderung zu eröffnen und damit nicht zuletzt echte
Alternativen zur lebensgefährlichen illegalen Migration zu
schaffen. Das heißt, den Familiennachzug auszuweiten und
endlich auch auf europäischer Ebene eine Lösung zu
finden, die Flüchtlingen einen sicheren und legalen
Zugang nach Deutschland eröffnet.
Familien- und Fluchtmigration sind nicht Gegenstand
dieses Migrationspakets geworden. Damit schließt dieses
Migrationspaket einen relevanten Teil aus, dem wir uns
widmen müssen. Wer regelmäßig oder auch nur ab und
zu mit denjenigen gesprochen hat, die in den
Erstaufnahmeeinrichtungen sind, die zum Teil aus den
Erstaufnahmeeinrichtungen nun in die dezentrale Unterbringung
gegangen sind, weiß: Was ist das erste Thema, das sie
aufrufen? Es ist der Kontakt zu ihren Familien. Es ist die
Angst um ihre Familien, wie es ihnen geht. Viele
Familien sind quasi darauf angewiesen, dass die Person hier
Zugang zu Arbeit bekommt. Aber es ist die Sehnsucht,
dass Menschen und Familie zusammenkommen.
Insofern ist es ein Dilemma, dass das Migrationspaket
sich vor allem auf die Erwerbsmigration fokussiert. Hier
sind Erleichterungen bei der Erwerbsmigration
beschlossen worden. Gleichwohl fehlt eine echte
Potenzialzuwanderung. Wir sollten es motivierten Menschen aus dem
Ausland ermöglichen, hier in Deutschland die Sprache,
auch das nötige Fachwissen zu erlernen. Die hohen
Anforderungen, die wir unverändert an die
Erwerbsmigration stellen, beschränken nicht nur die inländischen
Unternehmen in ihrer Entwicklung. Wir haben die
Situation, dass wir eine ganze Reihe von Ländern haben
– selbstverständlich –, die anders als die im Bundesrat
zusammengeschlossenen 16 Länder den Schwerpunkt
nicht auf Bildung und auf Ausbildung legen. Und
trotzdem gibt es in diesen Ländern Talente, die auch in
unserem Land ihre Talente einbringen wollen würden, nicht
zuletzt mit Rückwirkung auf die Herkunftsländer selbst.
In der Praxis erschweren nicht nur die hohen
inhaltlichen Hürden, sondern auch die rechtstechnische
Ausgestaltung des Migrationsrechts die Einwanderung. Wir
hätten uns gewünscht, übersichtliche Strukturen mit
klaren und einheitlichen Voraussetzungen für die Einreise
und den Verbleib in Deutschland aufzustellen.
Stattdessen werden neue Unter- und Sonderfälle geschaffen.
Die dritte Leitidee – damit komme ich zum Ende – ist
ein rechtsstaatlich normaler Umgang mit Ausländerinnen
und Ausländern und besonders mit Schutzsuchenden.
Aus meiner Perspektive entfernt sich das heute zu
behandelnde Migrationspaket von diesem Anspruch, obwohl
der Rechtsstaat unbestritten für alle gilt. Und er gilt für
alle gleichermaßen. Auch für Migrantinnen und
Migranten sind daher grundsätzlich die allgemeinen rechtlichen
Standards in Anwendung zu bringen, sei es im
Verwaltungsverfahren, beim Rechtsschutz, bei der Inhaftierung
oder den sozialen Rechten. Hier werden stattdessen die
ohnehin schon zahlreichen benachteiligenden
Sonderregelungen ausgeweitet. Für Schutzsuchende, für
Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, für Menschen ohne
anerkannten Identitätsnachweis, für Ausreisepflichtige
sinkt der Schutz und werden zulässige Maßnahmen
verschärft. Die zweifelhafte Benachteiligung vieler
Migrantinnen und Migranten im Bereich des Existenzminimums
wird nicht nur fortgeschrieben, sondern vertieft.
In diesem Sinne besteht aus meiner Perspektive
weiterhin die unbedingte Notwendigkeit, der Forderung des
Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow Rechnung
zu tragen, statt einer Vielzahl unterschiedlicher
Einzelregelungen zu einer grundlegenden Reform des
Migrationsrechts zu kommen. Ja, in vielen Punkten ist mit der
sozialdemokratischen Handschrift dazu ein erster Schritt
gemacht worden. Aber möglicherweise braucht es, lieber
Boris Pistorius, eine weitere Farbenlehre, um zu einer
tatsächlichen Reform des Einwanderungsrechts zu
kommen. – Vielen Dank.
Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr
Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern das Wort.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende
Migrationspaket ist ein Kompromiss, aber wir haben viel
erreicht:
Wir ordnen und steuern mit diesem Gesetzespaket die
Zuwanderung. Dieses Gesetzespaket schafft Klarheit und
Verlässlichkeit in wichtigen Fragen der Migration für alle
in Deutschland, berücksichtigt die Forderungen der
Wirtschaft und eröffnet wesentlich mehr Chancen.
Die Wirtschaft braucht eine geregelte Zuwanderung
von Fachkräften. Nur durch verlässliche und vor allem
auch praktikable Vorgaben des Gesetzgebers können
unsere Unternehmen auf Dauer leistungsfähig bleiben.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen wir
erstmalig klare Regeln auf, wer unter welchen
Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf.
Wir schaffen mehr legale Möglichkeiten, nach
Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten.
Entscheidend ist dabei die Qualifikation des
Bewerbers. Denn nur wer eine anerkannte Qualifikation hat
oder wer so weit qualifiziert ist, dass er mit
Anpassungslehrgängen die volle Anerkennung erreichen kann, darf
kommen. Damit erhalten die Betroffenen eine
Perspektive und die Unternehmen Rechtssicherheit.
Für Personen, die in Deutschland arbeiten oder eine
Ausbildung machen wollen, lockern wir die
Möglichkeiten auf Zuwanderung.
Mit dem Gesetz zur Beschäftigungsduldung geben wir
darüber hinaus denjenigen, die hier sind, die sich gut
integriert haben, die unser Land so schnell nicht mehr
verlassen werden, bessere Perspektiven. Durch die
Befristung dieser Regelung stellen wir aber auch klar,
dass wir zwischen Fachkräftezuwanderung auf der einen
Seite und Fragen des Asyls auf der anderen Seite trennen.
Das war uns auch aus bayerischer Sicht ganz besonders
wichtig. Ich halte diese gedankliche Trennung immer für
notwendig, weil sonst Bereiche vermischt werden, die
nicht vermischt werden sollten.
Wir begrenzen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz
die Zuwanderung und stellen dabei sicher, dass geltendes
Recht auch angewandt wird. Wir haben den Aufenthalt in
AnkER-Einrichtungen geregelt. Durch die
Neuregelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes kann die
Ausreisepflicht effektiver durchgesetzt werden. Wer kein
Bleiberecht hat und nicht freiwillig ausreist, verstößt gegen
unsere Rechtsgrundsätze.
Es werden mit diesem Gesetz also Fehlanreize zur
illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im
Bundesgebiet beseitigt. Das wiederum stärkt das deutsche
Asylsystem insgesamt; denn nur wenn abgelehnte
Asylbewerber ohne Bleiberecht auch konsequent
zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz des Asylsystems
insgesamt in der Gesellschaft dauerhaft erhalten bleiben.
Dieses Gesamtpaket baut auf Humanität gegenüber
den Schutzbedürftigen und auf den konsequenten
Rechtsstaat bei Ausreisepflichtigen.
Wir wollen eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt,
nicht in die sozialen Sicherungssysteme.
Wir wollen legale Migration stärken und illegale
Migration und Anreize dafür schwächen.
Wir wollen Klarheit schaffen und verlässliche
gesetzliche Grundlagen für alle.
( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller)
Nicht jeder von uns – das haben wir in
vorangegangenen Beiträgen schon gehört – ist mit jeder Regelung in
diesem Migrationspaket einverstanden. Mancher hätte
gern an der einen oder anderen Stelle mehr erreicht.
Bayern auch! Aber es bringt wenig, wortreich die Positionen
nochmals zu wiederholen und besonders intensiv auf die
Positionen hinzuweisen, die man nicht durchsetzen
konnte. Denn es handelt sich schlichtweg um einen
Kompromiss, und es ist das Wesen eines politischen
Kompromisses, dass man nicht alle eigenen Vorstellungen zu
100 Prozent durchsetzen kann.
Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir
heute schon ein wichtiges und bedeutsames
Gesetzespaket beraten. Es geht um das Miteinander in unserem
Land, um Humanität und Ordnung, um Klarheit und
Verlässlichkeit bei Asyl und Fachkräftezuwanderung.
Daher wird auch Bayern zustimmen.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Als Nächstes hat Herr Minister Lauinger aus
Thüringen das Wort.
Dieter Lauinger (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das
Migrationspaket, das wir heute beraten, halte ich
insgesamt – das möchte ich zu Beginn der Rede klar sagen –
für nicht gelungen. Entgegen dem, was Kollege Strobl
gesagt hat, halte ich es gerade nicht für einen sinnvollen
Ausgleich von Herz und Härte, wie er es nannte, sondern
ich bin der Meinung, dass einigen Verbesserungen – das
will ich überhaupt nicht in Abrede stellen – doch sehr
viele Verschlechterungen gegenüberstehen, die insgesamt
bei mir zu der Einschätzung führen, dass ich dieses
Migrationspaket für nicht gelungen halte.
Dass ich mit dieser kritischen Einschätzung nicht
alleine stehe, spiegeln auch die Ausschussempfehlungen
wider. In drei von sieben Fällen, also in gerundet
43 Prozent der vorgelegten Gesetze, wird eine Anrufung
des Vermittlungsausschusses empfohlen. Das alleine ist
nach meiner Einschätzung tatsächlich sehr
bemerkenswert. Ich weiß auch, dass die Ziffern zur Einberufung des
Vermittlungsausschusses heute keine Mehrheit
bekommen werden. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch
einmal darauf hinweisen, dass insbesondere zwei
Gesetzesvorlagen Punkte enthalten, die ich für sehr kritisch
halte.
Lassen Sie mich zunächst vorab noch kurz einige
Bemerkungen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu
der Position von Thüringen an dieser Stelle machen!
Der Freistaat Thüringen wird sich zu dem Gesetz zur
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes enthalten.
Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt. Es sind die
gleichen Gründe, die schon 2016 zur Ablehnung des
inhaltsähnlichen Änderungsgesetzes zum
Asylbewerberleistungsgesetz und zur Einberufung des
Vermittlungsausschusses damals geführt haben. Ich bedaure es sehr, dass
die Kritikpunkte, die damals zur Einberufung des
Vermittlungsausschusses geführt haben, in dem nun
vorgelegten Gesetz noch immer nicht ausgeräumt sind.
Für mich – das sage ich ziemlich deutlich – ist nach
wie vor nicht nachvollziehbar, dass im Gesetz weiterhin
davon ausgegangen wird, dass alleinstehende
Leistungsberechtigte in Aufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften eine „Schicksalsgemeinschaft“
bilden und durch die gemeinschaftliche Unterbringung auf
engem Raum Einspareffekte erzielt werden sollen. Mir
erscheint schlicht und ergreifend – wenn man die
Einrichtungen kennt und dort öfters ein- und ausgegangen ist
– die Annahme völlig wirklichkeitsfremd, dass angesichts
der Tatsache, dass die betreffenden Personen einander
überhaupt nicht kennen, von einem gemeinsamen Planen
und Wirtschaften ausgegangen werden soll. Ich sage
daher ziemlich deutlich: Bei der Unterbringung in einer
Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich um eine
Zwangsgemeinschaft, in der gemeinsames Wirtschaften
nicht von Gesetzes wegen angeordnet werden kann oder
darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der
Tagesordnungspunkt, der mir allerdings noch viel mehr Sorgen
bereitet und zu dem einige meiner Vorredner schon
gesprochen haben, ist der Tagesordnungspunkt 9, das
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht –
einer Vorlage, der ich, wie gesagt, noch deutlich
kritischer gegenüberstehe als dem gerade erwähnten
Asylbewerberleistungsgesetz. Ich bedaure es tatsächlich sehr,
dass der Bundesrat dieses Gesetz nicht aufhalten können
wird. Leider wird es nicht zu einer Anrufung des
Vermittlungsausschusses kommen.
Dieses Gesetz – das sage ich auch sehr deutlich – ist
nach meiner Auffassung ein Gesetz, das spaltet,
sanktioniert und Verlierer schafft. Verlierer sind nicht nur die
von den Leistungskürzungen und weiteren Sanktionen
Betroffenen und die – auch das wurde schon mehrfach
erwähnt – Geduldeten zweiter Klasse, Verlierer sind nach
meiner Einschätzung auch die Mitbürgerinnen und
Mitbürger dieses Landes.
Die Kirchen erinnern uns Politiker zu Recht daran,
dass – ich zitiere – „Politik, die auf Abschottung und
Abschreckung setzt, nicht die gesellschaftspolitischen
Folgen der damit entstehenden Frustration und
Perspektivlosigkeit von Menschen berücksichtigt, die teilweise
jahrelang in Deutschland leben“. Ich meine, dass wir uns
dies tatsächlich zu Herzen nehmen sollten.
Ich halte dieses Gesetz – das sage ich auch ziemlich
deutlich – im Übrigen auch für überflüssig. Es enthält
Verschärfungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage,
für die keinerlei Notwendigkeit besteht. Möglicherweise
war es tatsächlich so, dass wir vor zwei, drei Jahren
enorm hohe Zugangszahlen in enorm kurzer Zeit hatten.
Aber seit dieser Zeit hat sich die ganze Situation deutlich
beruhigt, deutlich entspannt. Die Abläufe sind in nahezu
allen Bundesländern geordnet. Daher kann ich nicht
erkennen, dass jetzt der Zeitpunkt ist, ein solches
Gesetzespaket zu verabschieden. Es wäre nach meiner
Einschätzung weit sinnvoller gewesen, die Auswirkungen der ja
schon beschlossenen Gesetzesänderungen der letzten
Jahre abzuwarten, zu evaluieren und die bereits
getroffenen zahlreichen Verschärfungen des Aufenthalts- und
Asylrechts erst einmal wirken zu lassen.
Daher: Ohne Not, ohne dass ein äußerer
Handlungsdruck besteht, wird sogar im Eilverfahren – darauf hat
Kollege Pistorius schon hingewiesen – dieses
hochumstrittene Gesetz beschlossen, das für die Betroffenen
tatsächlich einschneidende und teilweise extrem
lebensverändernde Verschärfungen mit sich bringt.
Ich will an dieser Stelle gar nicht auf die
justizpolitischen Erwägungen dieses Gesetzes eingehen – das wird
sicherlich noch im Laufe der Debatte passieren –: das
Trennungsgebot, die Unterbringung von
Abschiebehäftlingen in JVAs, die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit
dieses Gesetzes. Ich möchte mich eigentlich auf die
migrationspolitischen Aspekte dieses Gesetzes konzentrieren.
Ich fange einmal mit dem ersten Punkt an, der
Einführung eines neuen Duldungsstatus, der „Duldung für
Personen mit ungeklärter Identität“, die unterhalb der in
§ 60a Aufenthaltsgesetz geregelten Duldung liegt. Die
nach außen sichtbare Kennzeichnung der „Personen mit
ungeklärter Identität“ führt erstens dazu, dass es zu einer
Stigmatisierung und Ausgrenzung kommt. Aber nach
meiner Einschätzung wird dies nicht zu einer Förderung
der Rückkehr oder zu höheren Abschiebezahlen
beitragen; da widerspreche ich all denjenigen, die sich davon
eine erhöhte Zahl von Abschiebungen versprechen.
Insbesondere Kinder werden unter der Stigmatisierung als
„Person mit ungeklärter Identität“ leiden.
Alle „Geduldeten zweiter Klasse“ werden unter
einschneidenden Sanktionen leiden, die mit diesem neuen
Status verbunden sind. Zu nennen ist das umfassende
Arbeitsverbot, eines der ganz kritischen Dinge. In der
Debatte um Flüchtlinge in diesem Land höre ich von
vielen Menschen immer wieder den Hinweis: Das gehe
doch nicht, dass diese Menschen nicht arbeiten würden,
sie sollten endlich arbeiten! Wenn zahlreiche dieser
Personen jetzt ein Arbeitsverbot haben, dann können Sie das
vielen Menschen nicht erklären – gerade in einer
Situation, auf die Kollege Hoff hingewiesen hat: Bei uns in
Thüringen suchen viele Betriebe händeringend
Arbeitskräfte. Und dann regeln wir in einem solchen Gesetz ein
umfassendes Arbeitsverbot! Eine nach meiner Meinung
absolut kontraproduktive Maßnahme.
Es gibt Einschränkungen bei der Wohnsitzauflage. Es
gibt Geldbußen, die den Menschen auferlegt werden,
Leistungskürzungen und die Vermutung einer
Fluchtgefahr, falls die Person die Passbeschaffungspflicht nicht
erfüllt.
Durch die Einführung der Duldung bei ungeklärter
Identität blockiert das Gesetz bewusst die Integration von
Menschen in unsere Gesellschaft, und dies, obwohl
jahrelange Erfahrung zeigt, dass die meisten von ihnen
langfristig bleiben werden. Wohin – das habe ich mich bei der
Debatte darüber, dass das zu einer schnelleren
Abschiebung führen soll, gefragt – soll man denn Personen, deren
Identität nicht geklärt ist, bitte schön, abschieben? Damit
schaffen Sie per Gesetz eine Frustration, die nicht nur die
Betroffenen, sondern auch ihr Umfeld treffen wird. In
diesen Konflikt laufen wir sehenden Auges hinein.
Verfassungsrechtlich habe ich enorme Bedenken
– auch darauf wurde schon hingewiesen –, was die
Ausweitung der Leistungseinschränkungen betrifft.
Beispielsweise sollen Personen, die bereits in einem anderen
EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, nur noch für
zwei Wochen Überbrückungsleistungen erhalten. Danach
werden grundsätzlich keine Leistungen mehr gewährt.
Die Gewerkschaft der Polizei hat dazu bemerkt – an
dieser Stelle möchte ich noch einmal kurz zitieren –,
„dass ein Leistungsausschluss ohne gleichzeitige
Rückkehr in das Aufnahmeland“ – und das wird die Realität
sein; denn in zwei Wochen wird uns das nicht gelingen –
„unweigerlich zur Steigerung der Kriminalität zur
Sicherung des Lebensunterhalts führen muss. Wird daher in
dem Zwei-Wochen-Zeitraum keine Ausweisung
beziehungsweise Rückkehr der Person bewirkt, ist eine
Sicherung des Existenzminimums bis zur Ausreise
kriminalpolitisch“ – aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei – „…
die indirekte Förderung der Straftatbegehung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes“. Dem ist aus meiner Sicht
eigentlich nichts hinzuzufügen.
Nicht hinnehmbar ist weiterhin der Umstand, dass eine
Leistungsabsenkung nur dann ausnahmsweise nicht
erfolgt, wenn es dem Betroffenen gelingt, sich zu
exkulpieren. Wie aber kann ein Asylsuchender erfolgreich den
Beweis führen, dass er keinen Pass besitzt und deswegen
keinen Pass vorlegen kann? Auch da kann ich nur darauf
verweisen: Wenn Sie sich in vielen Gesprächen mit den
Menschen die Hintergründe und tatsächlichen Abläufe
einer Flucht erklären lassen, wird oft sehr schnell
deutlich, warum die Menschen tatsächlich keinen Pass mehr
haben beziehungsweise er ihnen abgenommen worden
oder auf der Flucht verlorengegangen ist. Den Ansatz,
dass gravierende und in das Existenzminimum
einschneidende Leistungseinschränkungen an vermutetes
Verschulden und eine vermutete Möglichkeit zur Mitwirkung
anknüpfen, halte ich persönlich für nicht zulässig.
Die Erweiterung – jetzt möchte ich es nur noch knapp
benennen – des Katalogs der Straftaten, bei denen
automatisch von einem besonders schwerwiegenden
Ausweisungsinteresse auszugehen ist, halte ich mit Blick auf das
Ultima-Ratio-Prinzip ebenfalls für verfassungsrechtlich
sehr bedenklich, die Einführung der widerleglichen
Vermutung einer Fluchtgefahr, sofern die Tatbestände des
§ 62 Absatz 3a Aufenthaltsgesetz vorliegen, für nicht
zielführend.
Eine Regelvermutung, wie sie das Gesetz vorsieht,
verstößt nach meiner Einschätzung gegen Artikel 2
Absatz 2 des Grundgesetzes, da ein solcher Eingriff nicht
auf bloße Vermutungen gestützt werden darf. Eine
Freiheitsentziehung ist stets Ultima Ratio und darf nur dann
erfolgen, wenn ein Haftgrund tatsächlich festgestellt
wird.
Ebenso ist mit Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes
nach meiner Einschätzung nicht vereinbar, dass die
erforderliche Feststellung bestimmter Tatsachen
gewissermaßen automatisch zur Annahme einer Fluchtgefahr
führt, ohne dass eine tatsächliche und ergebnisoffene
Abwägung zwischen den Tatsachen, die für und gegen
eine Fluchtgefahr sprechen, vorgenommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie
mich zum Schluss sagen, dass ich der Auffassung bin,
dass die Konsequenzen, die mit diesem Gesetz verbunden
sind, schädlich für die Betroffenen und für unsere
Gesellschaft sind. Ich meine, dass wir seit 2005 enorme
Entwicklungsschritte gemacht haben – auch in der
Migrationspolitik, auch in der Integration dieser Menschen.
Diese Schritte werden, ohne dass eine Notwendigkeit
besteht, zum jetzigen Zeitpunkt teilweise
zunichtegemacht oder zurückgedreht. Diese Politik war darauf
bedacht, auf Sanktionen weitestgehend zu verzichten und
stattdessen tatsächlich auf Integration zu setzen, auf die
Eröffnung von Zukunftschancen. Denn es hatte sich nach
meiner Meinung die Erkenntnis durchgesetzt, dass die
meisten Menschen, die zu uns kommen, unabhängig von
ihrem Aufenthaltsstatus tatsächlich sehr lange bleiben.
Und wir haben inzwischen festgestellt, dass wir diese
Menschen – Herr Kollege Hoff hat darauf hingewiesen –
in Thüringen an vielen Stellen tatsächlich brauchen.
Ich kann nur hoffen, dass sich diese Erkenntnis rasch
wieder durchsetzt und wir dann möglicherweise zu einer
anderen Gesetzgebung zurückkehren werden. – Vielen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, bevor Herr Dr. Stamp aus
Nordrhein-Westfalen das Wort hat, bitte ich Sie, Ihre
Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne zu lenken. Dort
hat der Präsident des slowenischen Staatsrates, Herr
Alojz K o v š c a , mit seiner hochrangigen Delegation
Platz genommen.
Exzellenz, nach Besuchen Ihrer Amtsvorgänger in den
Jahren 1993 und 2001 freuen wir uns, dass Sie diese
schöne Tradition heute fortsetzen, und heißen Sie ganz
herzlich im Parlament des Bundesrates willkommen.
Die deutsch-slowenischen Beziehungen sind sehr gut
und von gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet.
Gemeinsam mit Deutschland und Portugal ist Slowenien
Teil der nächsten Trio-Ratspräsidentschaft der EU ab Juli
2020.
Unser Präsident des Bundesrates wird Sie gleich auch
zu einem Gespräch empfangen. Wir wünschen Ihnen und
Ihrer Delegation einen guten und angenehmen Aufenthalt
in unserem Haus und in Berlin. Herzlich willkommen!
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zurück
zu unserer Tagesordnung und zur Redefolge. Als
Nächstes hat Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen
das Wort.
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Vielen
Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir
haben es mit einem komplexen Paket zu tun. Der Kollege
Pistorius hat vorhin von Licht und Schatten gesprochen.
Ich muss bekennen, dass für uns in Nordrhein-Westfalen
leider der Schatten überwiegt.
Es gibt positive Aspekte:
Wir erreichen Verbesserungen bei der
Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht von Straftätern. Ich will aber an
dieser Stelle, was das Erwartungsmanagement gegenüber
der Bevölkerung angeht, darauf hinweisen, dass das auch
weiterhin ins Leere laufen wird, wenn wir nicht zu
entsprechenden Rücknahmeabkommen mit den
Herkunftsländern kommen. Hier hat uns der Bundesinnenminister
in der Vergangenheit sehr viel versprochen, allerdings
nicht sehr viel gehalten.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass es gelungen ist, zu
einer Regelung zu kommen, die die Schließung der
Förderlücke im Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht.
Wir begrüßen Verbesserungen beim Datenaustausch
zwischen den Behörden und die Entfristung der
Regelungen zur Wohnsitzzuweisung für anerkannte
Schutzberechtigte.
Meine Damen und Herren, es ist insgesamt natürlich
ein wichtiges Signal, dass sich die Bundesrepublik
Deutschland dazu bekennt, Einwanderungsland zu sein –
viel zu spät. Viel zu lange hat es gedauert, bis man
tatsächlich auch gesetzgeberisch zu dieser Einsicht
gekommen ist. Dennoch, muss ich ganz ehrlich sagen, greift
dieses Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich zu kurz.
Hier wird nicht weit genug, nicht mutig genug
herangegangen. Andere Länder, mit denen wir im Wettbewerb
um die besten Kräfte stehen, sind da viel weiter.
Wir würden uns wünschen, dass man hier viel
offensiver ist, beispielsweise durch Ergänzung eines
Punktesystems, das nach entsprechender Qualifizierung und
anderen Kriterien die Einreise und die Bewerbung am
Arbeitsmarkt ermöglicht. Ich glaube, dass das gerade im
Wettbewerb mit vielen anderen Ländern eine
Notwendigkeit ist und jungen Leuten aus anderen Teilen der
Welt die Chance bietet, sich hier eine Zukunft
aufzubauen, wenn sie die Bereitschaft mitbringen, sich in den
Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ich weiß auch, dass viele aus dem Bereich des
Handwerks, aus dem Bereich des Mittelstands der Auffassung
sind, dass hier eben nicht die notwendigen
Voraussetzungen geschaffen werden, und im Übrigen Kritik auch an
anderen Teilen des Gesetzes haben. Ich komme auf
verschiedene Punkte zurück.
Wir haben erlebt, dass es von unterschiedlichsten
Gruppen Kritik an dem Gesetzespaket gegeben hat. Aus
fachlicher Sicht besteht erheblicher Korrekturbedarf.
Ich finde, es spricht schon für sich, wenn mehrere
Ausschüsse empfohlen haben, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich bedaure es sehr, dass es nicht
möglich war – das ist ja nun klar erkennbar –, die
notwendigen Mehrheiten im Bundesratsplenum zu organisieren,
um tatsächlich den Vermittlungsausschuss anzurufen. Da
haben bestimmte parteipolitische Aspekte im Hinblick
auf den Erhalt der Bundesregierung dann doch eine
größere Rolle gespielt. Ich bin der festen Überzeugung, es
hätte dem Gesetzespaket ausgesprochen gutgetan, wenn
die Expertise der Bundesländer, die ja diese
Gesetzgebung in die Praxis umsetzen müssen – auch tatsächlich
Eingang in die Gesetzgebung gefunden hätte. Der
Rechtsausschuss hat aus guten Gründen empfohlen
festzustellen, dass beispielsweise das Geordnete-Rückkehr-
Gesetz eigentlich zustimmungspflichtig wäre.
Das erscheint mir im Übrigen insgesamt eine
spannende Thematik, wie wir uns als Bundesrat verstehen und
wie ernst wir uns in diesem Gesetzgebungsverfahren
nehmen. Dass die Bundesregierung den Ländern nicht
nur keine ausreichende Zeit für fachliche Stellungnahmen
lässt, sondern sich immer häufiger gerade bei streitigen
und für die Länder wichtigen Gesetzgebungsprojekten
auf den Standpunkt stellt, es liege keine
Zustimmungspflicht vor, ist weder guter Stil noch mit unserer
föderalen Ordnung vereinbar. Wir sollten hier zukünftig anders
miteinander umgehen.
Noch einmal zu unseren Kritikpunkten!
Die Regelungen zur Duldung für Personen mit
ungeklärter Identität gehen an dieser Stelle zu weit. Vor allem
die geplante Regelung, dass Zeiten einer Duldung für
Personen mit ungeklärter Identität nicht als
Vorduldungszeiten insbesondere im Rahmen der §§ 25a und 25b des
Aufenthaltsgesetzes angerechnet werden dürfen, stößt auf
unsere Ablehnung, weil sie pragmatische Lösungen vor
Ort verhindert.
Ebenfalls kritisch ist die generelle Verschärfung des
Beschäftigungsverbots bei der Duldung für Personen mit
ungeklärter Identität; denn das hat zur Folge, dass es für
diese Gruppe weniger Beschäftigungsverhältnisse geben
wird. Das wird in der Konsequenz auch zu einer
zusätzlichen Belastung der öffentlichen Kassen werden.
Die vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots bei
der Abschiebungshaft verstößt nach überwiegender
Auffassung gegen die EU-Rückführungsrichtlinie. Die
Umsetzung führt darüber hinaus zu praktischen und
rechtlichen Schwierigkeiten im Vollzug; denn die
weiterhin notwendige Trennung der Häftlinge im Justizvollzug
kann im Rahmen der bestehenden
Unterbringungsbedingungen gar nicht sichergestellt werden.
Ich halte es auch für einen politischen Fehler, an
diesem Punkt festzuhalten, weil es andere Alternativen
gegeben hätte. Wir Länder haben das ja frühzeitig
signalisiert. Ich habe immer für einen Migrationsgipfel
geworben, um genau über diese Fragen zu sprechen, also nicht
nur die Frage von Abschiebung, sondern auch die Frage,
wie wir mit dem Status von Geduldeten umgehen. Wir
haben in diesem Zusammenhang auch immer gesagt, dass
wir Länder natürlich bereit sind, gemeinsam mit dem
Bund für die notwendige Kapazität an
Abschiebehaftplätzen zu sorgen. Aber das ist dann versandet.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen die größte
Einrichtung in diesem Bereich, die wir jetzt auch noch einmal
erweitern. Deswegen wird sich das bei uns in der
praktischen Arbeit eher nicht stellen. Aber grundsätzlich ist
doch die Frage, ob es richtig ist, an dieser Stelle einen
Weg zu gehen, bei dem zu erwarten ist, dass er
europarechtlich nicht durchhaltbar ist.
Ein Aspekt, der heute noch nicht angesprochen
worden ist, ist die durch den Bundestag in letzter Minute neu
in den Gesetzentwurf eingefügte Verpflichtung der
Länder, den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen
Personen auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen
zu gewährleisten. Das ist zunächst einmal grundsätzlich
etwas, was ich von der Herangehensweise her begrüße.
Ich glaube, dass wir eine ganz besondere Verantwortung
gerade für vulnerable Personen haben. Aber so, wie es
jetzt hier aufgeschrieben worden ist, heißt das, dass wir
Länder mit den finanziellen Folgewirkungen konfrontiert
werden, weil das auch eine Frage der Konnexität ist.
Alleine in Nordrhein-Westfalen werden wir dann mit
einer Mehrbelastung von 150 Millionen Euro
konfrontiert.
Wie gesagt: Gewaltschutzkonzepte für Vulnerable
sind etwas, was wir begrüßen. Wir setzen solche
Gewaltschutzkonzepte selbstverständlich auch in unseren
eigenen Landeseinrichtungen bereits konsequent um. Aber
das, was der Bund jetzt macht, hier entsprechende
Standards zu setzen und nicht für die Finanzierung zu sorgen,
ist eine Bestellung zu Lasten Dritter. Der Bund kann
nicht einfach zu Lasten von Ländern und Kommunen in
der Schlussphase eines Gesetzgebungsverfahrens
kostenträchtige Pflichten anordnen, ohne die
Finanzierungsfrage zu regeln. Er mischt sich damit auch in die
verfassungsrechtliche Kompetenz der Länder für den Vollzug
von Bundesgesetzen ein.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das Duldungsgesetz. Es ist
enttäuschend, dass die Regelungen zur
Ausbildungsduldung wesentlich restriktiver als bisher gefasst werden.
Hier waren wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem
Erlass schon ein ganzes Stück weiter. Exemplarisch
nenne ich nur die künftig geltende Wartezeit nach
abgelehntem Asylverfahren, die meines Erachtens völlig
kontraproduktiv ist. Wir werden damit die Fallgruppe extrem
minimieren und vielen jungen Leuten die Chance in den
Arbeitsmarkt verbauen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu halbherzig ist und den
Erwartungen vieler mittelständischer Unternehmen und
des Handwerks nicht gerecht wird. Hier müssen wir
nachbessern.
Wir müssen sehen, dass wir als Länder insgesamt hier
noch einmal in die Offensive kommen. Mit diesem
Migrationspaket können wir es jedenfalls nicht bewenden
lassen. Es bleibt am Ende ein Stück weit Stückwerk. Es
gibt durchaus einige gute Ansätze, die aber durch
Verschlechterungen an anderer Stelle wiederum konterkariert
werden.
Wir brauchen – das ist meine feste Überzeugung –
eigentlich eine grundlegende Neuordnung der
Migrations- und Integrationsgesetzgebung. Das haben wir immer
wieder angemahnt. Wir glauben nicht, dass wir mit
diesem Stückwerk, das wir heute vorliegen haben,
tatsächlich zu einem langfristigen Durchbruch kommen. Wir
wünschen uns – dafür werden wir weiter initiativ
werden – ein in sich konsistentes und widerspruchsfreies
Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch, das
Migration und Integration dauerhaft und umfassend regelt. Wir
sind der Meinung, dass man eigentlich schon längst hätte
anfangen können, so etwas mit einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Das ist bisher nicht passiert.
Wir wollen aber ausdrücklich mit einem konstruktiven
Vorschlag enden. Deswegen sagen wir, dass wir, das
Land Nordrhein-Westfalen, dazu einen Vorschlag
machen werden. Wir laden alle Länder, die heute
vielleicht ähnlich wie wir in Wahrheit doch eher enttäuscht
sind, herzlich ein, daran mitzuwirken. – Vielen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen.
Als Nächstes hat Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin
das Wort.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal
folgende Situation vor:
Eine geflüchtete Familie aus Syrien geht durch die
Tore einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die Tore der
Haftanstalt schließen sich hinter der Mutter, dem Vater
und den beiden Kindern. Es schließen sich die Tore eines
Gefängnisses, in dem Menschen untergebracht sind, weil
sie andere Menschen getötet haben, in dem Menschen
untergebracht sind, weil sie andere Menschen schwer
verletzt haben oder weil sie andere Menschen um hohe
Geldsummen betrogen haben. Kurzum: Hinter der
Familie schließen sich die Tore einer Haftanstalt, in der
Menschen sitzen, die massiv bedeutende Rechtsgüter verletzt
haben. Auch die Familie wird die kommende Zeit in
diesem Gefängnis leben müssen, obwohl sie nicht massiv
gegen bedeutende Rechtsgüter verstoßen hat, sondern
sich nur unrechtmäßig in Deutschland aufhält.
Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, die
Kinder fragen ihre Mutter oder ihren Vater, warum sie
eigentlich im Gefängnis wohnen müssen. Und stellen Sie
sich vor, die Kinder fragen ihre Eltern, warum sie mit
Straftätern zusammenleben müssen. Die einzige Antwort
auf diese Fragen würde lauten: Das darf nicht sein, das ist
rechtswidrig.
Es ist europarechtswidrig, abgelehnte Asylbewerber in
Strafanstalten unterzubringen. Es verstößt gegen das
Trennungsgebot, demzufolge Abschiebehäftlinge gerade
nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Das
hat der Europäische Gerichtshof 2014 klar und deutlich
festgestellt. Wenn nun mit dem Gesetz zur besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht die Unterbringung
ganzer Familien in der Strafhaft droht, dann verstößt dies
eklatant gegen diese Rechtsprechung.
Liebe Anwesende, Asylbewerber sind keine
Verbrecher. Und darum gehören sie auch nicht in ein Gefängnis.
Dies gilt auch für diejenigen Asylbewerber, denen die
Abschiebung droht.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich finde es erstaunlich
und bemerkenswert, dass erst der Rechtsausschuss dieses
Hauses die Bundesregierung daran erinnern musste. Ganz
offensichtlich will die Bundesregierung diesen eklatanten
Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze nicht sehen.
Denn selbstverständlich kennt auch die Bundesregierung
die Vorgaben des Europarechts und die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs.
Umso erstaunlicher ist ihre Argumentation.
Zusammengefasst behauptet die Bundesregierung Folgendes:
Sie sagt, es drohe hinsichtlich der ausreisepflichtigen
Asylbewerber in Deutschland eine unvorhersehbare
Überlastung der Abschiebeunterkünfte. Darum dürfe man
vom Trennungsgebot abweichen und die Betroffenen in
Gefängnissen unterbringen.
Meine Damen und Herren, seit dem Sommer 2015
diskutiert ganz Deutschland und auch Europa die Frage,
wie mit Geflüchteten umzugehen ist. Wenn sich die
Bundesregierung vier Jahre später, im Juni 2019, hinstellt und
behauptet, hinsichtlich der ausreisepflichtigen
Asylbewerber gebe es eine unvorhersehbare Entwicklung, dann
finde ich das zumindest bemerkenswert.
Aus einem weiteren Grund trägt das Argument der
Bundesregierung nicht: Die Bundesregierung unterliegt
einem Rechenfehler. Sie argumentiert hinsichtlich der
Überlastung mit falschen Zahlen. Sie argumentiert
hinsichtlich der Überlastung mit der Zahl an vollziehbar
Ausreisepflichtigen.
Meine Damen und Herren, auch die Bundesregierung
will nicht jeden vollziehbar Ausreisepflichtigen in
Gewahrsam nehmen. Selbst sie zielt auf eine deutlich
kleinere Gruppe. Also muss man festhalten: Die
Bundesregierung hat sich sehenden Auges für ein
europarechtswidriges Gesetz entschieden. Und wenn das so ist, muss
die Frage erlaubt sein: Warum möchte die
Bundesregierung hier bewusst gegen Europarecht verstoßen? Warum
provoziert die Bundesregierung, dass dieses Gesetz über
kurz oder lang – wie andere Gesetze der Bundesregierung
ja auch – vom Europäischen Gerichtshof verworfen wird?
Meine Damen und Herren, ich kann mir das nur so
erklären – um mal den rosa Elefanten im Raum
anzusprechen –: Nur wer offenbar große Angst davor hat, von
anderen Parteien rechts überholt zu werden, kann ein
solches Gesetz wollen, nur der kann ein Gesetz wollen,
das Asylbewerber stigmatisiert, nur der kann ein Gesetz
wollen, das offenkundig europarechtswidrig ist.
Kollege Strobl hat vorhin davon gesprochen, man solle
Gesetze mit Härte und Herz machen. Ich würde mir
wünschen, dass wir auch ab und zu ein Gesetz mit Köpfchen
machen würden.
Wir in Berlin machen da jedenfalls nicht mit. Wir
haben verabredet, von Abschiebungen weitgehend
abzusehen. Für Berlin gilt ganz klar der Vorrang der
freiwilligen Rückkehr. Außerdem gibt es aus Berlin keine
Abschiebungen nach Afghanistan, da dies gegenwärtig
nicht verantwortet werden kann.
Meine Damen und Herren, die Situation der Menschen
auf dem Mittelmeer lässt den Berliner Senat nicht kalt.
Daher ist Berlin auch dem Städtenetzwerk Solidarity City
beigetreten. Wir sind ein sicherer Hafen. Und wir hoffen
mit Blick auf die Situation der Geflüchteten um das
Mittelmeer herum auf eine europäische Lösung.
Liebe Anwesende, abseits der rechtlichen Probleme an
dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der
Ausreisepflicht gibt es auch praktische Probleme: Die Strafhaft
verfolgt völlig andere Ziele als der Abschiebegewahrsam.
Wir haben es mit völlig unterschiedlichen Haftregimen
zu tun und damit auch mit völlig unterschiedlichen
Sicherheitsanforderungen. Die Zusammenlegung beider
ist mit erheblichen Sicherheitsproblemen verbunden.
Jeder Praktiker aus dem Vollzug erkennt das auf den
ersten Blick: Das kann und das wird nicht gutgehen.
Meine Damen und Herren, angesichts dieser Vielzahl
an Mängeln bedarf das sogenannte Geordnete-Rückkehr-
Gesetz weitreichender Überarbeitung.
Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit hat Kollege
Dr. Stamp schon einiges Wichtiges ausgeführt.
Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung: Ich
weiß nicht, wie es Ihnen bei der Vorstellung geht, dass
minderjährige Kinder in deutschen Gefängnissen leben
müssen. Ich möchte jedenfalls nicht, dass Kinder ihre
Eltern fragen müssen, warum sie in einem Gefängnis
leben. Daher bitte ich Sie um Unterstützung der
Anrufung des Vermittlungsausschusses. – Vielen Dank.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Senator!
Dann hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin
Griese für das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales das Wort.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine
Damen und Herren! Sie entscheiden heute auch über die
Zustimmung zum Dritten Gesetz zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes.
Sie wissen: Das Bundesverfassungsgericht hat in
seiner viel zitierten Entscheidung zum
Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 betont, dass das
Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum der
Konkretisierung und der ständigen Aktualisierung durch
den Gesetzgeber bedarf. Deshalb sind die zu
erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des
Gemeinwesens und an den bestehenden
Lebensbedingungen, bezogen auf die konkreten Bedarfe der
Betroffenen, auszurichten.
Ihnen liegt ein Gesetzentwurf vor, der diese
verfassungsrechtlich dringend notwendige Aktualisierung
machen wird. Verfassungsrechtlich ist das notwendig;
denn Sie wissen, dass trotz Anrufung des
Vermittlungsausschusses im Jahr 2016 ein Ergebnis gescheitert ist.
Deshalb konnten die Leistungssätze schon seit 2016 nicht
mehr angepasst werden. Und wir haben erste
Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit, dass der
verfassungsgemäße Zustand angezweifelt wird. Daher besteht
dringender verfassungsrechtlicher Handlungsbedarf.
Lassen Sie mich kurz zu den drei Regelungsinhalten
etwas sagen!
Erstens die Neufestsetzung der Leistungssätze.
Der Gesetzentwurf enthält, wie schon im Jahr 2016,
die verfassungsrechtlich dringend gebotene Anpassung
der Leistungssätze nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz auf Grundlage der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe. Gleichzeitig werden die Bedarfe für Strom
und Wohnungsinstandhaltung herausgenommen. Darüber
hinaus wird eine neue Bedarfsstufe für alleinstehende
Erwachsene in Sammelunterkünften eingeführt. Diese
Änderungen liegen in dem vom
Bundesverfassungsgericht zugestandenen Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers. Zugleich wird hierdurch erreicht, dass sich Kosten
und Einsparungen die Waage halten. So schaffen wir ein
verfassungskonformes Leistungsrecht, ohne dass dies zu
Mehrausgaben für die Länder führt. Die Kostenneutralität
der Länder war ja auch angemahnt worden.
Zweitens. Wir schließen die Förderlücke.
Dem Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Hubertus H e i l , war es neben diesen Veränderungen ein
besonderes persönliches Anliegen, dass dieser
Gesetzentwurf auch eine Regelung zur Schließung der
sogenannten Förderlücke enthielt; denn das ist ein wichtiger
Schritt für die Personen im Asylbewerberleistungsgesetz,
die eine Ausbildung aufnehmen oder studieren wollen.
Darüber ist auch hier im Bundesrat schon häufiger
diskutiert worden, und es ist Inhalt der Forderungen der
Länder.
Mit dieser Ergänzung wird unser Gesetzentwurf aus
dem Jahr 2016 noch mal deutlich verbessert. Es geht ja
darum, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber und
Geduldete, die sich in einer förderfähigen betrieblichen
oder schulischen Ausbildung oder in einem Studium
befinden, nach dem jetzigen Recht unter den
Leistungsausschluss fallen, wenn sie ein Studium aufnehmen. Das
hieß bisher: Wer keine Ausbildung macht oder diese
abbricht, der bekommt volle Leistungen, wer sich aber
anstrengt und etwas leistet, ja wer sogar ein Studium
schafft und sich mit guter Bildung seine
Existenzgrundlage sichert, der bekommt nichts. Das ist eindeutig eine
Schieflage, und diese beenden wir mit dieser Regelung.
Ich bin mir sicher, dass auch Sie, die Länder, genau
das fördern möchten: Engagement bei der Integration
gerade durch Ausbildung oder Studium, also durch
Bildung. Denn wir alle wissen: Integration gelingt besonders
durch Bildung. Zukünftig können Leistungsberechtigte in
einer Ausbildung oder in einem Studium auch nach dem
15. Monat des Aufenthalts Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Damit stärken wir
gerade bei jungen Geflüchteten die Motivation zur
Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und
beseitigen die beschriebenen Fehlanreize.
Der dritte Punkt betrifft die Anerkennung
ehrenamtlicher Tätigkeit.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen
Ehrenamts-Freibetrags genauso wie in der Sozialhilfe
vor. Wenn sich also Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ehrenamtlich engagieren,
zum Beispiel in Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden,
und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie
davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat
anrechnungsfrei behalten können. Denn auch und gerade für
Geflüchtete oder Geduldete ist es wichtig, dass wir ihnen zeigen,
dass bürgerschaftliches, freiwilliges Engagement in
Deutschland wertgeschätzt wird. Wir wollen alle dazu
ermutigen und sie eben nicht davon abhalten; das gilt
auch für Asylbewerberinnen und -bewerber.
Ehrenamtliches Engagement ist willkommen und wird unterstützt.
Vor diesem Hintergrund stellt das Dritte Gesetz zur
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen
ausgewogenen Regelungsentwurf dar. Ich bitte Sie daher um
Ihre Zustimmung, vor allem damit wir schnellstmöglich
ein verfassungskonformes Leistungsrecht schaffen und
für Rechtsklarheit auch in den Leistungsbehörden vor Ort
sorgen können, die sich zunehmend vor den
Sozialgerichten für die nicht aktualisierten Leistungssätze
rechtfertigen müssen.
Der Handlungsbedarf ist dringend. Deshalb ist das
Gesetz so gestaltet, dass die Änderungen bereits zum
1. August 2019 in Kraft treten können – vorausgesetzt,
Sie erteilen heute Ihre Zustimmung. Jede weitere
zeitliche Verzögerung würde durchaus eine Erhöhung des
verfassungsrechtlichen Risikos und mehr
Rechtsunsicherheit sowohl für die Leistungsberechtigten als auch
für die kommunalen Behörden bedeuten. Das sollten wir
unbedingt vermeiden. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich
um Ihre Zustimmung.
Ich will das auf das gesamte sogenannte
Migrationspaket beziehen. Wir haben mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz tatsächlich einen Paradigmenwechsel
geschafft. Einwanderung nach Deutschland wird nicht
nur für akademisch Ausgebildete, sondern auch für
Menschen mit anderen Ausbildungen möglich sein. Wir
haben mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz die
Priorität klar auf Integration durch Sprache und Arbeit gesetzt.
Dass auch Geduldete, die nur noch einige Jahre hier
bleiben werden, die deutsche Sprache erlernen und hier
arbeiten können, ist allemal besser, als wenn sie das nicht
dürfen und hier nichts zu tun haben. Deshalb ist der
Fokus auf Sprachelernen, auf Arbeit genau richtig.
Und es gehört auch dazu, dass die Menschen, die nicht
bleiben können, abgeschoben werden. Wenn Menschen
zum Beispiel keine Papiere haben, enthält das Geordnete-
Rückkehr-Gesetz viele Regelungen, das glaubhaft zu
machen.
Ich will ausdrücklich sagen – Herr Behrendt ist noch
da; Sie wissen es –: Flüchtlinge werden nach dieser
Regelung nicht gemeinsam mit Strafgefangenen
untergebracht. Sie regeln das ja selber in den Ländern. Für
Kinder muss es natürlich besondere Räumlichkeiten geben.
Deshalb bitte ich noch einmal darum, genau hinzusehen.
Wir haben selbstverständlich versucht, eine
rechtsstaatlich genaue Umsetzung hinzukriegen. Aber es gehört
eben zusammen: Wenn wir Einwanderung ermöglichen,
wenn wir ein gutes, humanitäres Asylrecht
bewerkstelligen wollen, dann muss auch Abschiebung möglich sein.
Für mich ist es wichtig, dass wir hier ein Paket haben,
das mit Herz und Verstand geschnürt worden ist; das
wäre meine Zusammenfassung. Es regelt, dass nach
Deutschland geflüchtete Menschen, die jeden Grund
haben, hier Schutz zu finden, sich gut integrieren können,
die Sprache lernen können und bei der Arbeitsaufnahme
unterstützt werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung –
wie gesagt, mit Herz und Verstand.
Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht
vor. – Herr Minister Lucha (Baden-Württemberg) und
Herr Minister Pistorius (Niedersachsen) geben je eine
Erklärung zu Protokoll1 ab.
Wir kommen jetzt zu einer langen und nicht ganz
einfachen Abstimmungsprozedur. Ich bitte Sie, uns durch
eindeutige Handzeichen zu unterstützen.
Wir beginnen mit Punkt 2, dem
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Punkt 3, dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Wer für die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
eindeutig eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Dann frage ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? Ich bitte
um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Weiter geht es mit Punkt 9, dem Gesetz zur
Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Auch hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen
vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus
mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst,
ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird.
Dazu erbitte ich das Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Damit sind die Ziffern 1 bis 12 erledigt.
Ich stelle fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
1 Anlagen 3 und 4
Wer möchte entsprechend Ziffer 13 feststellen, dass
das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf? Ich
bitte um ein Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die
Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes n i c h t festgestellt.
Jetzt ist noch über die in Ziffer 15 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Auf Wunsch wird nach
Buchstaben getrennt abgestimmt. Bitte das Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Es geht weiter mit Punkt 10, dem Zweiten
Datenaustauschverbesserungsgesetz.
Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 11, dem Gesetz zur
Entfristung des Integrationsgesetzes.
Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Nun kommen wir zu Punkt 12, dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Auch hier liegt weder eine Empfehlung noch ein
Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat auch zu
diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
anruft.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung zu entscheiden. Ich bitte um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Als Nächstes ist über Punkt 13 abzustimmen, das
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.
In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird
empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer dafür ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir stimmen jetzt über die empfohlene Entschließung
ab und beginnen mit Ziffer 3, zu der nach Buchstaben
getrennte Abstimmung gewünscht wurde. Bitte das
Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 3!
– Minderheit.
Auch Ziffer 4 wird auf Wunsch nach Buchstaben
getrennt abgestimmt. Bitte das Handzeichen für:
Buchstabe f! – Mehrheit.
Nun bitte ich noch um das Handzeichen für den Rest
von Ziffer 4. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat, wie soeben beschlossen, eine
Entschließung gefasst.
Als Nächstes rufe ich Punkt 5 auf:
TOP 5
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache 253/19)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin
Karawanskij aus Brandenburg vor. Sie haben das Wort.
Susanna Karawanskij (Brandenburg): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich melde mich bei diesem
Tagesordnungspunkt als Familienministerin zu Wort.
Vielleicht ist das ein bisschen ungewöhnlich, geht es
doch in dem Gesetz vor allen Dingen um wirksame
Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Das sind sinnvolle Sachen, denen man, wie ich finde,
zustimmen kann. Schließlich ist der Staat in der Pflicht,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen,
dass sie unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch
davor geschützt werden, dass
Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden und ihnen damit die soziale
Absicherung vorenthalten wird. Wenn der Staat aber
zugleich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit
Kindern, die für ihre Jobsuche aus dem EU-Ausland nach
Deutschland kommen, pauschal für drei Monate den
Kindergeldanspruch versagt, dann ist das aus meiner
Sicht falsch und schlicht und einfach nicht hinnehmbar.
Man kann nicht auf der einen Seite Sozialleistungsbetrug
bekämpfen wollen und auf der anderen Seite
Anspruchsberechtigte um ihre Leistung prellen.
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Lucia Puttrich)
Ich möchte an dieser Stelle ein konkretes Beispiel
nennen: Brandenburg profitiert mittlerweile in weiten
Teilen davon, dass sich junge polnische Familien bei uns
niederlassen, den Neuanfang wagen. Es geht dabei um
Ärztinnen und Ärzte, um Lehrerinnen und Lehrer, um
Pflegekräfte, die wir brauchen. Sie sind nicht nur eine
Bereicherung für unser Land, sondern – das könnte ich
hinzufügen – wir brauchen sie dringend als Fachkräfte.
Natürlich ist dieser Schritt für die jungen Familien mit
gewissen Problemen und Hürden behaftet. Es geht
darum, eine neue Sprache zu lernen. Die Familien müssen
eine Wohnung finden und sich ein neues soziales Umfeld
aufbauen. Und genauso wie deutsche Familien brauchen
sie eine verlässliche Kinderbetreuung. Das ist
mancherorts mit einer entsprechenden finanziellen Belastung
verbunden.
Auch für die Zeit, in der Menschen noch auf
Arbeitssuche in Deutschland sind, ist Unterstützung wichtig.
Auch eine polnische Altenpflegerin muss erst mal die
organisatorischen Rahmenbedingungen klären, wenn sie
hier arbeiten will. Sie muss die Frage nach Wohnung,
Kinderbetreuung und Fahrtzeiten klären, um
Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Das alles berücksichtigt dieses Gesetz nicht. Es will
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht
Gebrauch machen, sich zur Arbeitssuche in Deutschland
niederzulassen, für die ersten drei Monate vom
Kindergeld ausschließen. Das hat nichts mit
Sozialleistungsmissbrauch zu tun, sondern das ist Abschottung, meine
Damen und Herren. Ich halte diese Regelung weder für
verhältnismäßig noch für angemessen. Das hat auch mit
der so wichtigen, von uns immer wieder betonten und
gepriesenen Willkommenskultur nichts zu tun.
Ich bezweifle zudem, dass das Gesetz
europarechtskonform ist. Hier werden Arbeitsuchende aus anderen
EU-Staaten gegenüber vergleichbaren Inländern
benachteiligt.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist einer der
Grundpfeiler der europäischen Integration. Wenn man in der
praktischen Ausübung dieses Recht erschwert, dann legt man
tatsächlich Hand an die europäischen Errungenschaften,
die wir doch gemeinsam bewahren sollten. Wer auf
Abschottung setzt, meine Damen und Herren, der wird
beim Werben um ausländische Fachkräfte keine guten
Karten haben – leider. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr
Minister Lucha (Baden-Württemberg), Herr Senator
Dr. Steffen (Hamburg), Herr Minister Albrecht
(Schleswig-Holstein) und Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen).
Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, dem
Gesetz zuzustimmen? – Das ist die Mehrheit.
1 Anlagen 5 bis 8
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (Drucksache 254/19)
Wir haben zwei Wortmeldungen. Es beginnt Frau
Ministerin Karawanskij aus Brandenburg.
Susanna Karawanskij (Brandenburg): Meine
Damen und Herren! Am 6. Juni hat der Bundestag das
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
beschlossen. Damit es zügig zur Geltung kommen kann,
soll ihm heute im Bundesrat zugestimmt werden. Dafür
hat das Bundesministerium in seinem ausführlichen
Schreiben vom 19. Juni ausdrücklich geworben.
Grund dafür mögen die Ergebnisse des
Gesundheitsausschusses wenige Tage zuvor gewesen sein.
Mehrheitlich hatten die Mitglieder die Einberufung des
Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden
Überarbeitung des Gesetzes empfohlen. Den Antrag hatte
neben Thüringen auch Brandenburg gestellt.
Meine Damen und Herren, wir wollen das Gesetz
nicht verhindern, sondern ein Gesetz, das tatsächlich
mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten bringt.
Vor diesem Hintergrund können wir uns keine unseriösen
Schnellschüsse leisten. Einige Artikel in diesem Gesetz
müssen überprüft werden.
So verpflichtet zum Beispiel § 64 Absatz 3 Satz 4 des
Arzneimittelgesetzes die zuständigen
Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder, insbesondere bei
Verdacht auf Arzneimittel- oder Wirkstofffälschungen oder
bei Hinweis auf schwerwiegende Mängel von
Arzneimitteln oder Wirkstoffen unangemeldete Inspektionen
durchzuführen. Diese Regelung ist nicht nur mit Blick
auf Artikel 84 Grundgesetz problematisch. Sie ist
außerdem ziemlich unverhältnismäßig, praktisch kaum
umsetzbar und bedeutet einen Mehraufwand, dem kein
echter Sicherheitsgewinn gegenüberstehen könnte. Sie
lässt den Überwachungsbehörden keinen eigenen
Entscheidungsspielraum mehr und zwingt zu
unangemeldeten Inspektionen, die von den betreffenden
Überwachungsbehörden von vornherein als nicht zielführend
beurteilt werden. Besonders deutlich würde das im Fall
von Inspektionen in Drittstaaten, was unangemeldet
völkerrechtlich ohnehin nicht erlaubt ist.
Auch der zugunsten der Bundesoberbehörden
geschaffene neue § 69 Absatz 1b Arzneimittelgesetz
konterkariert geradezu das eigentliche Regelungsziel eines
verbesserten, weil schnelleren Reagierens auf Gefahren.
Die nebeneinander bestehenden Zuständigkeiten von
Bund und Ländern sind nicht nur verfassungsrechtlich
problematisch. Sie produzieren zugleich erhebliche
Rechtsunsicherheiten, verlängern damit die
Entscheidungsprozesse und erschweren so eine effektive
Gefahrenabwehr.
Die für die vollständige Streichung der
Importförderklausel tragenden Gründe habe nicht nur ich vorgetragen;
sie wurden auch hier im Bundesrat und in den
Ausschüssen mehrfach diskutiert.
Der jetzt im GSAV gefundene Kompromiss erscheint
vor diesem Hintergrund allenfalls halbherzig. Warum
sollte sich denn die Gefahr des Einschleusens gefälschter
Arzneimittel in die Handelskette nur auf
biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika
beschränken? Dem ist nicht so. Dies hat auch kürzlich die
Meldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte wieder belegt.
Zudem ist mir nicht klar, welche neuen Erkenntnisse
man sich in dem jetzt vorgegebenen
Beobachtungszeitraum bis Ende 2021 erhofft, die man in den
zurückliegenden Jahren nicht sammeln konnte.
Aller Kritik zum Trotz erkenne ich insgesamt positiv
an, dass der Bund mit dem Gesetz schnell auf die
diversen Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit mit
verunreinigten, gefälschten beziehungsweise mutmaßlich
gestohlenen Arzneimitteln reagiert hat. Das GSAV
enthält durchaus gute, aber auch notwendige Regelungen zur
Verbesserung des Patientenschutzes. Beispiele sind die
Einschränkung der erlaubnisfreien
Arzneimittelherstellung durch Heilpraktiker, die ergänzten und präzisierten
Einsichtnahmerechte in Unterlagen für die
Überwachungsbehörden, die vorgenommenen Anpassungen an
die europäischen Vorgaben zum Fälschungsschutz und zu
den Sicherheitsmerkmalen auf Arzneimitteln sowie die
Regelung von Sanktionen bei Verstößen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein verbesserter
Patientinnen- und Patientenschutz ist das klare gemeinsame
Interesse von Bund und Ländern. Lassen Sie uns das
GSAV im Interesse der Menschen und vor allem
orientiert an der Praxis auf gesunde Füße stellen! Dazu wäre
der Vermittlungsausschuss, wie es der
Gesundheitsausschuss empfohlen hat, richtig, damit zügig eine gute und
zukunftsfähige Lösung gefunden werden kann. – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als
Nächstes spricht Herr Staatssekretär Dr. Steffen vom
Bundesministerium für Gesundheit.
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Uns allen ist die Sicherheit der
Patientinnen und Patienten sehr, sehr wichtig. Deshalb sieht
das vorliegende GSAV ein Paket ausgewogener
Maßnahmen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten
vor. Wir reagieren damit in der Tat – wie Frau Ministerin
Karawanskij gerade gesagt hat – auf die Vorkommnisse
der Vergangenheit mit verunreinigten und gefälschten
Arzneimitteln.
Das Gesetz enthält zur Verbesserung der
Arzneimittelsicherheit unter anderem folgende Maßnahmen:
Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für ein
Herstellungs- und Anwendungsverbot bestimmter Stoffe,
zum Beispiel Frischzellen.
Wir schränken im Interesse der Patientensicherheit die
erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln zur
persönlichen Anwendung durch nichtärztliche Personen, zum
Beispiel Heilpraktiker, ein.
Für die Anwendung von nicht zulassungspflichtigen
Arzneimitteln für neuartige Therapien schaffen wir
Dokumentations- und Meldepflichten hinsichtlich
Nebenwirkungen sowie eine Anzeigepflicht.
Darüber hinaus enthält das Gesetz zahlreiche weitere
Änderungen, die die Arzneimittelversorgung im Interesse
der Patientinnen und Patienten verbessern sollen und
verbessern werden.
Wir waren zu diesem Gesetzesvorhaben in einem
intensiven und, wie wir meinen, sehr konstruktiven
Austausch mit den Ländern. Im parlamentarischen Verfahren
wurden zahlreiche Anregungen und
Änderungsvorschläge der Länder zu dem Gesetzentwurf aufgegriffen. Auch
Bundesminister S p a h n selbst war noch einmal im
intensiven Austausch mit den Ländern.
Zuletzt standen vor allem die Regeln im Mittelpunkt,
zu denen der Gesundheitsausschuss des Bundesrates die
Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen
hatte. Die Bedenken der Bundesländer betreffen dabei
insbesondere die veränderten Regelungen zu
unangemeldeten Inspektionen und zur Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern bei der
Arzneimittelüberwachung. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die
Streichung der Importregel zur Abgabe von preisgünstigen
Importarzneimitteln.
Lassen Sie mich dazu sagen:
Was die geänderten Regelungen zu unangemeldeten
Inspektionen und zu den Kompetenzen des Bundes für
die Arzneimittelüberwachung anbelangt, so bietet die
Bundesregierung an, die Auswirkungen der Neuregelung
zu evaluieren und dem Bundesrat hierzu einen
Erfahrungsbericht zu übermitteln. Auf dieser Grundlage könnte
dann überprüft werden, ob sich die von den Ländern
geäußerten Bedenken hinsichtlich der
Vollzugsregelungen in der Praxis bestätigen und/oder ob gegebenenfalls
Änderungen erforderlich sind.
Zur Importregelung ist in dem Gesetz vorgesehen,
dass dem Bundesministerium für Gesundheit bis Ende
2021 ein Bericht über die Auswirkungen dieser Regelung
vorzulegen ist. Auf dieser Grundlage soll dann geprüft
werden, ob eine Importregelung weiterhin notwendig ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird diesen
Bericht dem Deutschen Bundestag mit einer Bewertung
zur Beschlussfassung zuleiten.
Lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was Frau
Ministerin Karawanskij gerade noch einmal zu der
Importförderklausel ausgeführt hat!
Eine Unterscheidung im Zusammenhang mit der
Importförderklausel und der Arzneimittelsicherheit ist
mir sehr wichtig: Bei der bisherigen und der neuen
Importförderklausel geht es um die Kostenwirkung auf
die gesetzliche Krankenversicherung. Es geht nicht um
die Frage, wie Arzneimittel in Umlauf kommen, also
darum, welche Sicherheitsvorkehrungen gegen
mutmaßlich gefälschte Arzneimittel, die für die
Rezepturherstellung in Apotheken verwendet werden, getroffen werden
können. Im GSAV sind gerade zur Verbesserung der
Sicherheit und Qualität bei der Herstellung von
Zytostatika notwendige Neuregelungen zu Überwachung und
Kontrolle im Interesse der Patientinnen und Patienten
enthalten. Es besteht unseres Erachtens auch kein näherer
kausaler Zusammenhang zwischen der
Importförderklausel und einigen Fällen der Vergangenheit, die sicherlich
bekannt sind.
Die gefundene Neuregelung entspricht im Übrigen
weitgehend der Regelung für preisgünstige
Importarzneimittel, die die Selbstverwaltung im neu verhandelten
Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung selbst
vereinbart hat.
Für verschiedene Länder war zudem das Thema
Hämophilieversorgung von besonderer Bedeutung. Die
Bundesregierung nimmt das zum Anlass, sechs Monate
nach Inkrafttreten der mit dem GSAV geänderten
Regelungen zur Hämophilieversorgung dem Bundesrat einen
Bericht zu übermitteln, der unter Einbeziehung der
Betroffenenverbände und Versorgungszentren die
Erfahrungen im Hinblick auf die neuen Regelungen zum
Vertriebsweg für Arzneimittel sowie einen gegebenenfalls
durch die Erfahrungen veranlassten gesetzlichen
Änderungsbedarf darstellt, mit dem etwaige
Versorgungsprobleme behoben werden können. Hierzu hat die
Bundesregierung auch eine Protokollerklärung abgegeben. Wir
meinen, dass dadurch den Bedenken der Bundesländer
ausreichend und wirksam Rechnung getragen werden
kann.
Lassen Sie mich abschließend betonen: Wir sind
überzeugt davon, dass mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz ein
entscheidender Beitrag zur Erhöhung der
Arzneimittelsicherheit und zur Verbesserung der
Arzneimittelversorgung geleistet wird und dass die Patientinnen und
Patienten so bald wie möglich von den neuen Regelungen
profitieren sollten. Daher halten wir es für sehr wichtig, dass
das Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung nunmehr zügig in Kraft treten kann. – Herzlichen
Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es gibt
keine weiteren Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu
Protokoll1 abgegeben haben Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister Dr. Buchholz
(Schleswig-Holstein) und Herr Staatssekretär Dr.
Steffen (Bundesministerium für Gesundheit).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt die
Einberufung des Vermittlungsausschusses. Ich frage, wer
der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt,
und bitte um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit.
Dann frage ich, wer dem Gesetz zustimmt. Bitte Ihr
Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Ich frage: Wer stimmt der
Entschließung zu? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021
(Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021) (Drucksache
256/19)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Diese empfehlen, den Vermittlungsausschuss
aus mehreren Gründen anzurufen. Ich frage daher
zunächst, wer allgemein für die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ist. – Das ist die Mehrheit.
Dann kommen wir zu den Anrufungsgründen:
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffern 1 und 4 bis 6
gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss,
wie soeben beschlossen, angerufen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung
der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung
des Marktes für inländische Schienenpersonen-
1 Anlagen 9 bis 11
verkehrsdienste und der Verwaltung der
Eisenbahninfrastruktur (Drucksache 258/19)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister
Hermann aus Baden-Württemberg beginnt.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Worum geht
es bei diesem Gesetz? Es geht um die Umsetzung einer
Richtlinie der Europäischen Union von 2016.
Dabei geht es im Kern um die Öffnung des Marktes
für inländische Personenverkehrsdienstleistungen und
insgesamt um die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur.
Also eine wichtige Grundlage für den Schienenverkehr
überhaupt!
Der Bund ist mit der Novellierung dieses Gesetzes im
Zeitdruck; denn die Frist zur Umsetzung ist bereits im
Dezember des letzten Jahres abgelaufen. Leider müssen
wir feststellen, dass der Bund in letzter Zeit öfters die
Frist verstreichen lässt, um im anschließenden
Gesetzgebungsverfahren zu sagen: Wir stehen unter Zeitdruck, wir
müssen jetzt aber schnell zu einer Lösung kommen! Wir
halten dieses Verfahren für inakzeptabel. Es kann nicht
sein, dass die Länder aus zeitlichen Gründen unter Druck
gesetzt werden, weil man selber lange nichts tut und erst
spät handelt. Wir wollen ein geordnetes Verfahren ohne
Zeitdruck.
Die Länder haben im Rahmen dieses Verfahrens
rechtzeitig deutlich gemacht: Wir haben die
Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr. Wir haben
eine klare Leitidee. Wir wollen die Rahmenbedingungen
so günstig wie möglich gestalten, dass es uns gelingt,
möglichst viel Schienenverkehr zu bestellen. Das ist ja
die Aufgabe und die Funktion der Länder.
Ziel dieses Gesetzes ist es, im Rahmen eines
Mantelgesetzes sowohl das Eisenbahnregulierungsgesetz als
auch das Allgemeine Eisenbahngesetz zu verändern, an
die europäische Norm anzupassen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie heute, egal wo,
eine öffentliche Diskussion über die Deutsche Bahn, über
den Schienenverkehr führen, dann wird es keinen geben,
der nicht sagt: Wir müssen da mehr tun, wir müssen dafür
sorgen, dass die Bahn besser wird, und wir müssen alles
tun, dass sie auch preiswerter wird, wir müssen dafür
sorgen, dass der Schienenverkehr ausgebaut wird. Hier
gibt es einen eindeutigen Konsens zwischen den Parteien,
den Fraktionen und den Landesregierungen, aber auch
der Bundesregierung und den sie tragenden
Koalitionsfraktionen.
Beispielsweise gibt es bereits im Koalitionsvertrag das
Ziel, den Schienenverkehr zu verdoppeln. Wir in Baden-
Württemberg haben für uns denselben Anspruch, den
Schienenpersonennahverkehr bis 2030 zu verdoppeln.
Das sind, wie ich finde, notwendige Ansprüche, wenn wir
die Klimaschutzziele im Verkehrssektor endlich
erreichen wollen. Also: bessere Bedingungen für die
Kundinnen und Kunden und damit auch mehr Kunden.
Entscheidend dafür, wie viel Verkehr wir bestellen
und zu welchen Preisen wir anbieten können, ist aber die
Höhe der Trassen- und Stationspreise. Deswegen haben
wir Länder, als wir mit dem Bund längere Zeit verhandelt
und auch gestritten haben, wer wie viele
Regionalisierungsmittel bekommt, damit wir die Züge bestellen
können, sehr eindeutig gesagt: Wir brauchen auch eine
Bremse bei den Trassenpreisen, denn wenn wir – –
(Die Mikrofone bewegen sich nach oben)
– Ganz so groß bin ich nicht, geht es ein bisschen
kleiner? Ich komme mir vor, als wäre ich im Gefängnis.
(Heiterkeit)
Jetzt mache ich das mal selber. Es geht aber nicht, es
ist blockiert.
(Heiterkeit und Beifall)
Also zurück: Wir haben das gemeinsame Interesse,
kostengünstig Nahverkehr – –
(Die Mikrofonanlage bewegt sich unkontrolliert)
– Hier hat aber einer Spaß, was!
(Heiterkeit)
Also: Das gemeinsame Ziel ist, dass die Trassenpreise
nicht steigen. Deswegen haben wir auch die Regelung
eingeführt, dass sie nur zu einem bestimmten Zeitpunkt
steigen dürfen. Das haben wir vorgetragen.
Wir haben auch vorgetragen, dass wir bei der
Regulierung für größere Transparenz sind, dass wir bessere
Anreize brauchen, dass wir höheres Kostenbewusstsein
brauchen und dass wir durchaus Interesse daran haben,
dass der Wettbewerb auf der Schiene gut funktioniert.
Das alles haben wir vorgetragen, und zwar im großen
Konsens der Länder. Der Bund hat dem zwar im Prinzip
nicht widersprochen, aber unsere Wünsche dann doch in
keinster Weise aufgenommen.
Das hat dazu geführt, dass die Länder im
Verkehrsausschuss einmütig gesagt haben: Dann rufen wir den
Vermittlungsausschuss an; denn wir können es nicht
akzeptieren, dass wir, weil für einen Teil des Netzes die
Trassenpreise und die Bremse anders geregelt werden sollen,
am Ende die Verlierer sind, eigentlich zum Schaden der
Kundinnen und Kunden und des
Schienenpersonenverkehrs.
Jetzt ist die Situation: Nachdem wir sehr deutlich
gemacht haben, dass wir den Vermittlungsausschuss
anrufen, der Bund aber großes Interesse hat, dass dieses
Gesetz heute durchgeht, haben wir mit dem Bund über
eine Protokollerklärung verhandelt, in der die Anliegen,
die in diesem Gesetz abgelehnt werden, dahin gehend
bestätigt werden, dass sie bei der nächsten großen
Novellierung eingelöst werden, dass es also nicht sein kann,
dass wir in Teilen des Netzes renditeorientierte Preise
nehmen.
(Die Mikrofonanlage bewegt sich erneut
unkontrolliert)
– Ich bin beeindruckt.
(Heiterkeit)
Ist das ein Ausdruck von Liebe oder von Spaß?
Jedenfalls: Wir haben wirklich das allergrößte
Interesse, dass es über die Trassenpreise nicht zu einer
Verteuerung kommt. Und es kann auch nicht sein, dass man die
Trassenpreise so mit der Verzinsung berechnet, als wäre
es ein Gewerbe.
Mit der Koalition betonen wir, dass es darum geht, den
Schienenverkehr auf dem Schienennetz zu maximieren,
nicht die Rendite. Das steht übrigens erstaunlicherweise
im Koalitionsvertrag. Das muss die Leitlinie sein, die
Orientierung für eine weitere Novellierung. Es ist uns
zugesagt, jedenfalls als Protokollerklärung, dass das die
Maßgabe sein wird und dass auch einige andere Punkte,
die wir angemahnt haben, aufgenommen werden.
Insofern wird das Land Baden-Württemberg den
Vermittlungsausschuss jetzt nicht anrufen, sondern unter der
Maßgabe dieser Protokollerklärung zustimmen. Ich weiß,
dass andere Länder nicht so zufrieden sind. Wir wissen
aber nicht, wie die Abstimmung sein wird. – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Minister Hermann!
Ich bitte um Nachsicht, dass Sie durch eine
Beeinträchtigung der Technik kurz irritiert waren. Dass das
gerade in dem Moment passiert, wo es um
Schienenverkehr geht, ist uns natürlich besonders unangenehm. Wir
werden versuchen, das einzuschränken, so dass der
nächste Redner nicht mehr irritiert ist. Insofern wird man
das entsprechend hinbekommen.
Ich darf als Nächstes Herrn Parlamentarischen
Staatssekretär Ferlemann vom Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur aufrufen. Seien Sie bitte
vorsichtig!
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Hochgestellte Persönlich
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Ener
- part_of_vorgang → Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- part_of_vorgang → Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
- part_of_vorgang → Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)