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Protokoll der 979. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 28.06.2019 · WP 19 · 979 · Original ↗

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Protokoll der 979. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 979 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 979. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Juni 2019 I n h a l t : Gedenken an das Opfer des Absturzes zweier Eurofighter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Gedenken an den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Begrüßung des Präsidenten des Staatsrates der Republik Slowenien, Alojz Kovšca . . . . . . . . . 269 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 1. Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (Drucksache 251/19, zu Drucksache 251/19) 260 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 2. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Drucksache 273/19) in Verbindung mit 3. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache 274/19) 9. Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Drucksache 275/19) 10. Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG) (Drucksache 276/19) 11. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (Drucksache 277/19) 12. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache 278/19) und 13. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (Drucksache 279/19, zu Drucksache 279/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . 261, 310* Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 263 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 266 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 267 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 271 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 309* Beschluss zu 2, 11 und 12: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 274 Beschluss zu 3: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 Beschluss zu 9: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Der Bundesrat hält das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig 274 Beschluss zu 10: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Beschluss zu 13: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 4. Viertes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 252/19) . . . . . . . 260 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 5. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache 253/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 275 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 310* Dr. Till Steffen (Hamburg) . . . . . . . . 310* Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 6. Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (Drucksache 254/19) . . . . . . 276 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 276 Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit . . 277, 312* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 311* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 311* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 7. Gesetz zum Ersten IT- Änderungsstaatsvertrag (Drucksache 255/19) . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 8. Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021) (Drucksache 256/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 14. Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr- Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG) (Drucksache 257/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 15. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur (Drucksache 258/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 279 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . 280, 312* Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 312* Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 312* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 16. Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019 (Drucksache 260/19) . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 17. Gesetz zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen) (Drucksache 261/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 307* 18. Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien (Drucksache 262/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 19. Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 94/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 20. a) Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 168/19) b) Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 248/19) c) Entschließung des Bundesrates zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 264/19) Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 285 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 Beschluss zu a) und b): Keine Einbringung der Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 Mitteilung zu c): Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 21. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 241/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 265/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 23. a) Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 141/19) b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 243/19) . . . . . . . . . . . . . . . 288 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 288 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 289 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 291 Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 292 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 314* Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 315* Beschluss zu a): Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . 293 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 294 24. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 271/19) . . . . . 294 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 316* Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 25. Entschließung des Bundesrates zur Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen – Antrag der Länder Hessen und Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 280/19) . . . . . 294 Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 294 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 26. Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 47/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 27. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG – Antrag der Länder Thüringen, Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 281/19 [neu]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 316* Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 317* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 28. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU- Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG) (Drucksache 227/19) . . . . . 260 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 29. Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (Drucksache 228/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307* 30. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 242/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . 297 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 318* Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 319* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 320* Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321*,322* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 31. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) – (Drucksache 229/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 32. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 230/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 323* Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 323* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 324* Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 325* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 33. Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi- Unterlagen-Gesetz – StUG) (Drucksache 231/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 307* 34. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Drucksache 232/19) . 300 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 326* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 35. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 233/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 Dr. Eva-Maria Stange (Sachsen) . . . . . 327* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 234/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 37. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 235/19) . . . . . . . . 301 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 327* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 38. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS) (Drucksache 236/19) . . 260 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 307* 39. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2018 – Einzelplan 20 – (Drucksache 200/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 40. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union – Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte COM(2019) 163 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 164/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 301 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 303 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304 41. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU COM(2019) 177 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 170/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 304 42. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik – Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit COM(2019) 186 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 184/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 305 43. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt COM(2019) 128 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 115/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305 44. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2019 (Bundesbeteiligungs- Festlegungsverordnung 2019 – BBFestV 2019) (Drucksache 205/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Jürgen Lennartz (Saarland) . . . . . . . . 308* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 45. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Drucksache 237/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 46. Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 238/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 47. Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung – (Drucksache 226/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 48. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (Drucksache 239/19) 305 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 49. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 250/19, zu Drucksache 250/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Von einer Äußerung und Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 50. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 607/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 281 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 313* Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 313* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 51. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schließung der Förderlücken von Geflüchteten im Analogleistungsbezug – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – Geschäftsordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 151/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 52. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 287 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 53. Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/19) . . . . . . . . . . 258 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 258 Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 259 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 54. Entschließung des Bundesrates für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 293/19) . . . . . 295 Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 296 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 55. Entschließung des Bundesrates für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern – Antrag der Länder Bremen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 291/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 328* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 56. Entschließung des Bundesrates zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke zum Lärmschutz – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 289/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Stefan Ludwig (Brandenburg) . . . . . . 328* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 57. Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 249/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Keine Annahme der Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 58. Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union (Drucksache 290/19) . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 59. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/19) . . . . . . . . . . . . . 260 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 296/19 . . . . . . . . . . . . . . . . 308* 60. Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung – GlashütteV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 299/19) . . . . . . . . . . . . . 287 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 287 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 61. Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache 302/19) . 282 Dieter Lauinger (Thüringen) . . . . . . . 282 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 283 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 306 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Vizepräsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Jürgen Lennartz (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa Winfried Hermann, Minister für Verkehr Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz B r e m e n : Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Till Steffen, Senator, Präses der Justizbehörde H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Herbert Reul, Minister des Innern Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten R h e i n l a n d - P f a l z : Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Sebastian Gemkow, Staatsminister der Justiz Thomas Schmidt, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Prof. Monika Grütters, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit 979. Sitzung Berlin, den 28. Juni 2019 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Daniel Günther: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 979. Sitzung des Bundesrates. Am Montag ist bei dem Absturz zweier Eurofighter ein Soldat der Bundeswehr ums Leben gekommen. Wir sprechen seiner Familie und seinen Kameradinnen und Kameraden von dieser Stelle aus unser Beileid aus. Dem überlebenden Piloten wünschen wir eine schnelle Genesung. Meine Damen und Herren, drei Wochen sind seit der Tat vergangen, nun hat der rechtsextreme Täter gestanden. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke wurde erschossen, weil er sich aussprach für jene Grundwerte, auf denen unsere Gesellschaft beruht und die wir eigentlich für selbstverständlich erachten: Menschlichkeit und Anstand. Walter Lübcke hat von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und dafür mit seinem Leben bezahlt. Seit 2015 wurde er mit einer unsäglichen Hetze verfolgt, die in der feigen Hinrichtung am 2. Juni 2019 gipfelte. Meine Damen und Herren, wer Politikerinnen und Politiker ihrer Politik wegen angreift, der will auch den Untergang unseres Staates. Politische Morde gab es in unserem Land schon einmal. Deshalb muss der Fall Lübcke einen Wendepunkt markieren: Gegen Terrorismus jeglicher Art muss sich der Staat mit aller ihm zur Verfügung stehenden Macht zur Wehr setzen. Mit größter Konsequenz und Härte. Die Hetzkampagne gegen Walter Lübcke war leider kein Einzelfall. Der Bürgermeister von Tröglitz trat zurück, nachdem er sich 2015 für Flüchtlinge eingesetzt hatte und deswegen Morddrohungen erhielt. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Köln, Leipzig, Cottbus und Heidenau – und diese Liste ist leider nicht abschließend – wurden und werden massiv bedroht. Unabhängig davon, was die Ermittlungen in diesem konkreten Mordfall am Ende ergeben, stellen wir eines fest: Rechtsextreme nehmen Menschen mit einer anderen Meinung ins Visier, sie provozieren, beleidigen und verhöhnen. Ihnen steht mit den sogenannten Sozialen Medien ein neuer Weg zur Verfügung, ihr unerträgliches Gift zu streuen, bis Täter sich gestärkt genug fühlen, um zuzuschlagen. Es muss ein anderer Umgang mit Hasspostings gefunden werden. Das Land, in dem wir leben, das gestalten wir alle gemeinsam. Wir wollen in Freiheit leben, und unsere zivile Gesellschaft muss sich Hetzern und Rufmördern entgegenstellen. Unsere Solidarität gilt den unzähligen haupt- und nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Politikerinnen und Politikern, den Repräsentanten unseres Staates auf allen Ebenen sowie allen Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes, die für die demokratischen Grundwerte eintreten. Sie brauchen unsere Wertschätzung und unsere Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Demokratie eintreten! Unsere Gedanken sind heute auch bei den Angehörigen des Ermordeten. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl. Ich bitte Sie, für einen Moment des Gedenkens innezuhalten und aufzustehen. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 61 Punkten vor. Die Punkte 20 c), 21, 22, 26 und 51 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 53 aufgerufen. Nach der Grünen Liste werden die verbundenen Punkte 2, 3, 9, 10, 11, 12 und 13 erörtert. Nach TOP 15 werden TOP 50 und TOP 61 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Vor TOP 23 werden die Punkte 52 und 60 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 27 wird Punkt 54 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu TOP 53: TOP 53 Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 288/19) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen guten Morgen! Dass Verbraucherschutz und Landwirtschaft gemeinsame Interessen haben, ist nicht selbstverständlich. Das gibt es in vielen Diskussionen nicht, aber in einem ganz wichtigen Punkt gibt es ein großes gemeinsames Unbehagen, eine gemeinsame Kritik: Das ist der gegenwärtige Stand der Kennzeichnung unserer Lebensmittel in Sachen Tierwohl. Der Hintergrund ist ein, wie ich glaube, wirklich fundamentaler. Es gibt in unserer Gesellschaft eine deutlich gestiegene Sensibilität in Sachen Lebensmittelproduktion, Tierhaltung insbesondere. Es gibt deutlich gestiegene Ansprüche der Gesellschaft an die Lebensmittelproduzenten, an die Landwirtschaft. Und nun ist es nicht so, als ob alles das an der Landwirtschaft spurlos vorbeigegangen wäre. Niedersachsen ist ein großes, ein starkes Agrarland. Bei uns gibt es viele Betriebe, zum Teil Jahrhunderte alt, die sich derzeit große Gedanken darüber machen, wie es wohl weitergehen mag. Und mir sind in den vergangenen Jahren immer wieder Landwirtinnen und Landwirte begegnet, die sagen: Ich habe es verstanden, dass die Gesellschaft von mir größere Anstrengungen bei der Produktion erwartet, dass sie insbesondere mehr Tierwohl erwartet; ich möchte auch, dass meine Kinder einmal meinen Hof übernehmen und dass sie stolz sind auf das, was ihre Familie tut. – Aber im selben Atemzug sagen mir die Landwirte: Die Gesellschaft muss auch begreifen, dass wir mit unseren Betrieben ein klitzekleiner Teil eines großen, und zwar internationalen Marktes sind. Und wenn man von uns mehr Anstrengungen, insbesondere mehr Investitionen, mehr Qualität erwartet, dann brauchen wir auch die Chance, das zu refinanzieren. Sie alle werden mir Recht geben: Es gibt eine hohe Plausibilität für diese Argumentation. Nun haben wir seit nicht wenigen Jahren inzwischen Tierwohllabel. Sie sollen uns Verbraucherinnen und Verbrauchern etwas darüber sagen, unter welchen Bedingungen die Produkte entstanden sind, die wir kaufen. Aber zu Recht können wir damit nicht im Ernst zufrieden sein. Erstens gibt es einen kaum noch übersehbaren Dschungel von unterschiedlichen Labeln, Prädikaten, Siegeln. Was auch immer Sie suchen, Sie werden es in der Vielfalt der Tierwohlkennzeichnung finden. Zweitens – und das ist entscheidend –: Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen. Es gibt keine Verpflichtung, und große Teile dieses Marktes sind davon – zum Teil sogar systematisch – nicht erfasst. Insbesondere der große Bereich der Gastronomie hat in aller Regel auf seinen Produkten auf der Speisekarte keinerlei Kennzeichnung, aus welchem Land die Lebensmittel stammen und unter welchen Bedingungen sie entstanden sind. Um es mal ganz praktisch zu sagen: Ich nehme an, manche von uns in dieser Runde haben heute in den Landesvertretungen oder in Hotels übernachtet. Wir haben gefrühstückt, manche von Ihnen werden ein Rührei zu sich genommen haben – ich hoffe, es hat Ihnen geschmeckt. Ich muss Ihnen sagen: Es besteht die doch große Wahrscheinlichkeit, dass dieses Rührei von Eiern aus Osteuropa stammte. Aus Gründen des guten Geschmacks verkneife ich mir Einzelheiten, unter welchen Bedingungen die Eier, die Sie verzehrt haben, wohl entstanden sein mögen. Das lässt sich auf der derzeitigen Basis nicht ändern, weil die Gastronomie ausgenommen ist. Es gibt jetzt einen Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein staatliches Tierwohllabel. Das ist gut, wenn damit eine Verbesserung verbunden ist, und das ist schlecht, wenn es zu einer Verschlimmbesserung oder zu nichts Besserem führt. Die vielfältige Kritik an diesem Vorstoß – und zwar sowohl aus dem Bereich des Verbraucherschutzes wie aus dem Bereich der Landwirtschaft – spricht sehr dafür, dass wir es mit dem zweiten Fall zu tun haben: Erstens. Es soll sich erneut um ein freiwilliges Tierwohllabel handeln. Was soll denn ein weiteres Label bringen? Zweitens. Es werden sogar höhere Standards zugrunde gelegt, zum Beispiel noch höhere Standards gegenüber der Initiative Tierwohl, dem ersten halbwegs erfolgversprechenden Versuch insbesondere aus dem Lebensmitteleinzelhandel, aus den großen Marktteilnehmern dieser Branche heraus Produkte zu kennzeichnen und eben auch zu refinanzieren. Das, was jetzt in der Diskussion ist, führt zu einer weiteren Verteuerung zwischen 9 und 36 Prozent zum Beispiel bei der Schweinehaltung, und vor allem – das ist ein wichtiger Teil der Kritik – ohne dass es irgendwelche Aussagen zur Refinanzierung gibt. Was ich damit sagen will: Die berechtigte Kritik von Landwirtinnen und Landwirten, die ich zitiert habe, wird im Grunde an diesem Punkt noch auf die Spitze getrieben. Und das kann es nun wirklich nicht sein. Wir können nicht darauf vertrauen, dass es der Markt schon richten wird. Es gibt nun einmal das Interesse des sich auf wenige große Unternehmen konzentrierenden Lebensmitteleinzelhandels, dass man das macht, was der Verbraucher akzeptiert. Und wenn keine weiteren Regeln dazukommen, werden wir nach wie vor große Fleischmengen zu relativ niedrigen Preisen kaufen können, ohne dass an irgendeiner Stelle klar wird, was dahintersteckt. Wenn ich dann noch davon ausgehen kann, dass man – dem Vernehmen nach – 70 Millionen Euro Steuergeld für ein solches Lebensmittellabel staatlicherseits als Werbung einsetzen will, dann werden die Fragezeichen noch viel größer. Ein staatliches Tierwohllabel ist richtig, aber es muss verpflichtend sein. Es muss für alle Sektoren und für alle Marktteilnehmer gelten. Es muss Klarheit schaffen über Haltung und Herkunft von Lebensmitteln. Es muss alle Sektoren erfassen. Vor allem muss es als Basis eine Verständigung darüber haben, wie das berechtigte Anliegen der Landwirte zur Geltung kommen kann: Wenn wir mehr leisten, dann müssen wir auch eine Chance auf ein höheres Entgelt haben. Es ist richtig: Für einen solchen Vorstoß besteht eine Notifizierungspflicht bei der Europäischen Union. Dass die Bundesregierung diese Anstrengungen unternimmt, müssen wir aber von ihr erwarten. Das ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Lande. Es ist auch im Interesse unserer Landwirtschaft. Und es gibt uns ein Gefühl dafür, was wir noch in diesem Jahr in vielfältiger Diskussion haben werden: Wenn sich unsere Gesellschaft verändert, wenn sich neue Aufgaben stellen, dann müssen wir auch das Ziel haben, die berechtigten Interessen aller Bereiche in unserer Gesellschaft zusammenzubringen. Ein staatliches verpflichtendes Tierwohllabel wäre dafür der richtige Ansatz. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Zielrichtung des heute vorliegenden Antrags begrüßen. Es ist positiv, dass Niedersachsen unseren Vorstoß für mehr Tierwohl grundsätzlich unterstützt und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens begrüßt. Uns verbindet das gemeinsame Interesse, das Tierwohl in unseren Ställen zu steigern, den Verbrauchern mehr Transparenz und neue Möglichkeiten beim Einkauf von Fleischwaren zu geben. Und wir wollen – auch das gemeinsam –, dass der Landwirt finanziell davon profitiert, wenn er sich für mehr Tierwohl engagiert. Die Forderung nach der sofortigen Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens ist für die Erreichung dieses Ziels zurzeit allerdings nicht hilfreich. Sie ist sogar irreführend; denn wer eine verpflichtende Kennzeichnung fordert, verhindert eine rasche Realisierung einer Kennzeichnung überhaupt. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten bei der Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung wird es auf absehbare Zeit keine Verbesserungen in der Tierhaltung über dieses Instrument geben können. Sie können davon ausgehen, dass sich unser Haus damit sehr, sehr intensiv auseinandergesetzt hat. Lassen Sie mich das etwas konkreter erörtern! Zunächst müsste ein neuer Gesetzentwurf gemacht werden. Das würden wir natürlich schaffen. Aber es geht dann um die Notifizierung. Hier liegen die Probleme im Detail und sind nicht mit einem Hinweis wegzuwischen, dass die Bundesregierung das alles in Brüssel erreichen kann. Das kann man erreichen. Es geht aber um die Zeitschiene und um den Einstieg. Das ist hier das besondere Problem. Eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung würde den Kontrollaufwand deutlich steigern und müsste durch einen hohen Mehraufwand für die Länder staatlich realisiert und kontrolliert werden, und zwar von den Ländern. Meine Damen und Herren, wir haben genügend Gelegenheit, in der täglichen Praxis zu sehen, dass das gar nicht so einfach ist. Eine verpflichtende nationale Kennzeichnung kann zudem die Notifizierung realistischerweise nur erfolgreich durchlaufen, wenn ausländische Unternehmen nicht zur Kennzeichnung verpflichtet werden. Gleichzeitig müssten aber auch rechtliche Rahmen- und Kontrollbedingungen geschaffen werden, die einen Zugang zur Kennzeichnung für ausländische Hersteller gewähren – eine recht komplexe Sache, die im Notifizierungsverfahren sicher in langwierigen Prozessen zu klären ist. Und warum das Ganze? Weil das Kennzeichen aus europäischer Sicht nicht zur Marktabschottung dienen darf. Wie wir aus anderen Vorgängen wissen, achtet die EU intensiv auf die Einhaltung gerade dieser Grundsätze. Wenn man nun beim Tierschutz tatsächlich schnell weiterkommen möchte, geht das nur durch den von uns gewählten Einstieg über eine freiwillige Kennzeichnung. Dies gilt auch für die Frage der Herkunftskennzeichnung. Im Gesetzentwurf haben wir für eine freiwillige Herkunftsangabe die Grundlage vorbereitet. Die Verknüpfung einer verpflichtenden Kennzeichnung mit einem verpflichtenden Herkunftsansatz würde dazu führen, dass die Hürden noch höher würden, um das Tierwohlkennzeichen dann auch im Verarbeitungsmarkt – auch an diesen müssen wir denken – zu etablieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will jetzt zügig mehr für das Tierwohl tun und es nicht auf die lange Bank schieben. Das wäre die totale Konsequenz, wenn man den anderen Weg gehen würde. Bereits vorliegende Praxisbeispiele aus Dänemark und den Niederlanden auf freiwilliger Basis haben es uns erfolgreich vorgemacht, und nun sollten wir mit aller Kraft nachziehen. Beide Länder haben diesen Weg aus guten Gründen gewählt: Es ist in absehbarer Zeit umsetzbar und bietet weniger Konfliktpotenzial im Hinblick auf europäisches Recht. Und wir haben bereits jetzt die Notifizierung unproblematisch durchlaufen. Das alles würde uns in viel komplizierterer Form nochmals bevorstehen. Wir sollten jetzt gemeinsam starten und dann perspektivisch auf eine verpflichtende Kennzeichnung auf europäischer Ebene hinarbeiten. Unser Gesetzentwurf verschließt sich einer solchen Möglichkeit nicht, sondern er ist geradezu darauf angelegt, diese Dimension zu erreichen. Das muss letztlich das Ziel sein. Dafür bietet die EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein gutes Forum. Wir werden deswegen als nächsten Schritt das Tierwohlkennzeichengesetz zur freiwilligen Kennzeichnung ins Kabinett bringen. Zeitnah werden wir dann die Verordnung dazu mit den konkretisierten Kriterien vorlegen, die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Mit der zügigen Einführung einer freiwilligen Tierwohlkennzeichnung werden wir die Grundlage dafür schaffen, dass das Tierwohl in der gesamten Lebensspanne des Tieres verbessert wird – nicht nur an einer Stelle, wie wir es gerade bei manchen Labels haben, die auf dem Markt sind –, nämlich vom Ferkelbereich über das gesamte Spektrum der Mast, den gesamten Transportvorgang bis zur Schlachtung. Es wird eine komplette Lösung geben. Das Kennzeichen wird den Verbrauchern eine bessere Orientierung geben. Sie können erkennen, in welchen Produkten ein Mehr an Tierwohl steckt, und das dann finanziell honorieren. Wie wir das austarieren bezüglich weiterer Unterstützung durch den Bund, das werden wir noch klären. Das hat sich auch in Dänemark und in den Niederlanden als sehr erfolgreich erwiesen. Somit werden die Landwirte einen stärkeren Anreiz haben, mehr in das Tierwohl zu investieren. Sie dürfen damit werben und können von der erhöhten Zahlungsbereitschaft profitieren. Zusammenfassend: Wer zügig mehr Tierwohl in Deutschland realisieren will – ich bin davon überzeugt, das wollen wir alle –, muss unseren Weg der freiwilligen Kennzeichnung als ersten wirksamen Schritt unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/20191 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 4, 7, 14, 16 bis 18, 28, 29, 33, 38, 39, 44, 46, 47, 49, 58 und 59. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu TOP 44 gibt Staatssekretär Lennartz (Saarland) eine Erklärung zu Protokoll2. Die Punkte 2, 3 und 9 bis 13 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 2 2. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Drucksache 273/19) in Verbindung mit 3. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache 274/19) 9. Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Drucksache 275/19) 10. Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz – 2. DAVG) (Drucksache 276/19) 11. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (Drucksache 277/19) 1 Anlage 1 2 Anlage 2 12. Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Drucksache 278/19) und 13. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (Drucksache 279/19, zu Drucksache 279/19) Es handelt sich hierbei um das sogenannte Migrationspaket. Es liegen einige Wortmeldungen vor. Herr Minister Pistorius aus Niedersachsen beginnt. Boris Pistorius (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst vor wenigen Tagen hat das UN-Flüchtlingshilfswerk – UNHCR – bekanntgegeben, dass es in seiner fast 70- jährigen Geschichte noch nie so viele Flüchtlinge und Vertriebene gab wie im vergangenen Jahr: 70,8 Millionen Menschen sind Stand Dezember 2018 weltweit vor Gewalt, Konflikten, Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen sowie Hunger und Armut geflohen. Das sind rund 2 Millionen Menschen mehr als im Jahr davor. Neben einer hohen Anzahl sogenannter Binnenflüchtlinge sind fast 30 Millionen Menschen über Grenzen geflohen. Der Klimawandel hat das Potenzial, diese Entwicklung weiter zu verstärken. Und ein Teil – wenn auch ein kleiner Teil – dieser Menschen wird auch in Zukunft den Weg nach Europa und nach Deutschland suchen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen muss deshalb oberste Priorität haben. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle, humanitäre Flüchtlingspolitik hier bei uns sichergestellt sind. Das sogenannte Migrationspaket ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt. Ich habe bereits deutlich gemacht, dass ich nicht von allen Punkten dieses Gesetzespaketes hundertprozentig überzeugt bin. Aber es ist nun mal ein Kompromiss, und ich kann mit diesem Kompromiss letztlich leben. Ich bin allerdings auch weiterhin der Auffassung, dass bei diesem Gesetzesvorhaben insgesamt zu viel Tempo gemacht worden ist. Es wäre wünschenswert und auch angebracht gewesen, etwas mehr Raum für Diskussionen zu haben. So gibt es in diesem Gesetzespaket insgesamt Licht, aber eben auch Schatten. Das gilt auch und gerade für das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ich habe, meine Damen und Herren, seit meinem Amtsantritt 2013 immer von zwei Seiten der Flüchtlingspolitik gesprochen: Auf der einen Seite müssen wir alles dafür tun, denjenigen, die einen Schutzanspruch haben und vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen, den nötigen Schutz und eine Bleibeperspektive zu geben. Hier sind insbesondere natürlich umfassende Integrationsmaßnahmen unverzichtbar. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, in ihre Heimatländer zurückführen. Das sind die Anforderungen, die der Rechtsstaat an uns stellt. Diese Aufgabe müssen wir wahrnehmen – so humanitär wie möglich, aber auch so konsequent wie nötig. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Nur so können wir langfristig die Akzeptanz für eine nötige humanitäre Flüchtlingspolitik erhalten. Meine Damen und Herren, Abschiebungen sind für Betroffene eine äußerst belastende Situation. Es geht hier eben nicht nur um Zahlen und Fakten und schon gar nicht um Quoten. Es geht um Menschen, die gehen müssen, weil sie nun mal kein Bleiberecht erhalten. Aber zur Wahrheit gehört auch: Zahlreiche Abschiebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, weil diejenigen, die abgeschoben werden sollten, nicht angetroffen wurden. Sie sind auch gescheitert, weil die Betroffenen keine Papiere hatten oder nicht genügend oder gar nicht an ihrer Identitätsklärung mitgewirkt haben. Das Zweite Gesetz zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht setzt genau hier an – mit zum größten Teil ausgewogenen Regelungen. Ich scheue mich nicht zu sagen: Das ist auch das Verdienst der SPD. Die SPD-geführten Innenressorts haben schon nach Vorlage des ersten Referentenentwurfs Kritik und Änderungswünsche vorgetragen; Teile davon wurden umgesetzt. Die sozialdemokratische Handschrift ist in vielen wichtigen Punkten zu erkennen. Es ist uns gelungen, den ursprünglichen Entwurf an wichtigen Punkten zu entschärfen und so zu verhindern, dass an der einen oder anderen Stelle womöglich überzogen wird. Besonders wichtig war dabei, dass die ursprünglich vorgesehene Regelung zu einer sogenannten Duldung light entschärft wurde. Im Kern geht es bei dieser Regelung jetzt darum, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die durch Täuschung oder mangelnde Mitwirkung an der Identitätsklärung und Passbeschaffung ihre Abschiebung verhindern. Unter die ursprüngliche Regelung wäre allerdings auch jede und jeder gefallen, die irgendwann einmal falsche Angaben gemacht haben. Das Gesetz legt jetzt eindeutig fest, wann die Betroffenen wieder eine normale Duldung bekommen können und letztlich auch Perspektiven für ein Bleiberecht. Das bedeutet: Sie haben Zugang zu Integrationsmaßnahmen und zum Arbeitsmarkt. Ausländerinnen und Ausländer können bisheriges Fehlverhalten bei der Identitätsklärung korrigieren, indem sie ihre Mitwirkung nachholen. So können sie auch dafür sorgen, dass bestehende Sanktionen wieder wegfallen. Das ist die richtige Entscheidung. Ein weiterer Punkt in dem Gesetz ist die sogenannte Mitwirkungshaft. Ich darf daran erinnern: Im ersten Entwurf war zunächst noch eine Art „Beugehaft“ vorgesehen. Diese haben wir entschieden abgelehnt. Mit der sogenannten Mitwirkungshaft wird nun die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Identitätsklärung sichergestellt. Insbesondere geht es hier darum, die Teilnahme an einer Vorführung zur Identitätsklärung bei Vertretern des vermuteten Herkunftsstaates sicherzustellen. Klar ist aber auch: Neben diesen guten Lösungen finden sich im Gesetz weiterhin Punkte, die zu kritisieren sind. Das habe ich bereits im vergangenen Monat an dieser Stelle betont. Das gilt vor allem für die vollständige Einstellung der Leistungsgewährung für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die einen Schutzstatus in einem anderen EU- Mitgliedstaat oder Drittstaat haben und nicht binnen zwei Wochen ausgereist sind. Ich halte diese Regelung nach wie vor für verfassungsrechtlich sehr zweifelhaft und inhaltlich verfehlt. Das durchschaubare Ziel, die betroffenen Menschen aus dem Land zu drängen, wird nicht erreicht werden, und gleichzeitig verlagert man die Verantwortung auf die Kommunen, die mindestens ordnungsrechtlich gehalten sind einzuspringen. Auch nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist wird man diesen Menschen nämlich im Regelfall bis zur Abschiebung eingeschränkte existenzsichernde Leistungen und Obdach gewähren müssen. Dies nur in Härtefällen vorzusehen, wie im Gesetz geregelt, wird nicht praktikabel sein. Hier müssen wir jetzt in der Verwaltungspraxis die richtigen Lösungen finden, bevor Gerichte uns dazu auffordern. Diese Bedenken halten wir als Land Niedersachen heute auch in Form einer Protokollerklärung fest. Ein weiterer wichtiger Teil dieses großen Gesetzespaketes ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit diesem machen wir einen längst überfälligen, historischen Schritt nach vorn. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes haben wir jetzt ein echtes Einwanderungsgesetz. Das heißt, die politische Einsicht deckt sich mit der Realität. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Meilenstein der deutschen Migrationspolitik. Es ist das eindeutige, in Gesetzesform gegossene Bekenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und wir diese Einwanderung aktiv steuern und gestalten müssen. Wir schaffen viele sinnvolle Regelungen für diejenigen, die zu uns kommen wollen, um zu arbeiten. Das ist ein großer Schritt. Er ist aus sozialdemokratischer Sicht aber, wie gesagt, überfällig. Seit über 20 Jahren treten wir dafür ein, dass ein Einwanderungsgesetz kommt – oft gegen große Widerstände. Dieser Einsatz zahlt sich nun aus, und das ist für Deutschland eine gute Nachricht. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zieht damit auch einen Schlussstrich unter die fast schon aberwitzige Debatte, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die demografische Entwicklung in Deutschland bereits ihre Spuren hinterlässt. In vielen Branchen fehlen mehr und mehr Fachkräfte; das gilt im akademischen wie im nichtakademischen Bereich. 1,6 Millionen Stellen sind längerfristig unbesetzt. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen. Es besteht deshalb überhaupt kein Zweifel daran, dass wir Zuwanderung brauchen, um unsere Wirtschaft zu stärken und unseren Wohlstand zu erhalten. Meine Damen und Herren, das vom Deutschen Bundestag vor genau drei Wochen verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt eine wichtige Grundlage dafür, dass es gelingen kann. Ich begrüße die ab Jahresbeginn 2020 geltenden Regelungen der Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten und insbesondere die Ausweitung auf nichtakademische Fachkräfte ausdrücklich. Dieses Gesetz ist nicht perfekt. Es wird zum Beispiel nicht allen Forderungen nach mehr Transparenz und Verständlichkeit gerecht und ist zum Teil immer noch sehr komplex. Wie bei anderen Punkten des sogenannten Migrationspaketes hätte man an der einen oder anderen Stelle noch mehr erreichen können, wenn das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens seiner Tragweite angepasst worden wäre. Es ist aber insgesamt ein gutes und für unser Land richtungsweisendes Gesetz – und es ist vor allem auch ein Gesetz für die kommenden Generationen, weil wir Deutschland damit zukunftsfester aufstellen. Es liegt in unserem ureigenen Interesse, attraktiver zu werden für qualifizierte und talentierte Fachkräfte und die Grundlagen für legale Einwanderung zu legen. Auch das Land Niedersachsen hat sich in diesem Hause deshalb schon mehrfach für ein Einwanderungsgesetz eingesetzt. Klar ist aber auch, meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz allein nicht ausreicht. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt zwar wertvolle Grundlagen, es muss aber, wie auch die Bundesregierung in ihren Eckpunkten festgestellt hat, um weitere Aspekte ergänzt werden. Hierzu zählen vor allem: schnelle und einfache Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, gezielte Werbung im Ausland durch Unternehmen und Verbände, verstärkte Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache, vor allem im Ausland, und effiziente und transparente Verwaltungsverfahren. Ich appelliere an dieser Stelle an alle Beteiligten, Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Frage der Fachkräftesicherung bewusst zu übernehmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung eingehen. Es regelt die Ausbildungsduldung, das sogenannte 3+2-Modell, neu und führt eine Beschäftigungsduldung für die Geduldeten ein, die seit Längerem eine auskömmliche Beschäftigung haben. Auch dieses Gesetz kann man nur ausdrücklich begrüßen, auch wenn einige berechtigte Forderungen dieses Hauses und auch aus Industrie, Handel und Handwerk leider nicht den Weg in das Gesetz gefunden haben. Mit dem vorliegenden Gesetz werden viele Weichen in die richtige Richtung gestellt. Gerade in den strukturschwachen und ländlichen Regionen gibt es oft und immer mehr Schwierigkeiten, zum Beispiel Handwerker bestimmter Branchen oder Pflegekräfte zu finden. Warum sollten wir vor diesem Hintergrund Menschen abschieben, die mit der nötigen Qualifikation bereits hier arbeiten, integriert sind, Deutsch sprechen und nicht zuletzt von ihrem Betrieb wirklich gebraucht werden? Am Ende würde dies dazu führen, dass wir im Urteil der Öffentlichkeit doch wieder die „Falschen“ abschieben. Die neuen Regelungen zeigen daher eindeutig in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetzespaket ist insgesamt ein Kompromiss, mit dem ich zufrieden bin, auch wenn ich, wie ausgeführt, einzelne Punkte nicht überzeugend finde. Es ist ein wichtiger Schritt im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik. Es kann aber nur ein Schritt sein, dem weitere folgen müssen. Die Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir gerade bei einem sensiblen Thema wie der Flüchtlingspolitik ausgewogene Lösungen finden. Es ist deshalb wichtig, dass wir am Ball bleiben und uns den Herausforderungen stellen, die vor uns liegen. Einer Verrohung des Diskurses und populistischen Forderungen müssen wir uns weiterhin ohne Wenn und Aber entgegenstellen. Wenn wir als Einwanderungsland erfolgreich sein wollen, dann wird es in den nächsten Monaten und Jahren auch darauf ankommen, dass wir in unserer Sprache und in unserer Wortwahl signalisieren: Menschen, die zu uns kommen wollen, um zu arbeiten, sind willkommen. Die Sprache darf nicht signalisieren: Eigentlich wollen wir euch nicht. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns weiter auf die Inhalte konzentrieren und für Verbesserungen sorgen da, wo notwendig! Lassen Sie uns für verlässliche Vereinbarungen im Sinne des Rechtsstaates sorgen, die gleichzeitig unseren humanitären Verpflichtungen und Ansprüchen gerecht werden! – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Strobl aus Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates stimmen wir über eine Vielzahl von Gesetzen ab, die landläufig unter dem Begriff „Migrationspaket“ zusammengefasst werden. Es ist wichtig, sich diesen Gesamtzusammenhang bewusst zu machen. Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz kann nicht isoliert vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz und vom Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung betrachtet werden. Es ist wichtig, dass wir beides gemeinsam sehen: Herz und Härte. Erst durch das Zusammenspiel dieses Gesetzespakets können die migrationspolitischen Herausforderungen gelöst werden. Es geht darum, humanitäre und ordnungspolitische Interessen in Einklang zu bringen. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz künftig als Ordnungsrahmen funktionieren kann, ist es unumgänglich, dass die vollziehbare Ausreisepflicht konsequent durchgesetzt wird. Andernfalls wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in gesteuerte Zuwanderung nimmt Schaden. Nun zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz! Es steht außer Frage, dass wir eine rechtliche Grundlage für eine geordnete Zuwanderung von qualifizierten Kräften brauchen. Ich bin zuversichtlich, dass die künftigen Regelungen einen Beitrag dazu leisten können, den Bedarf unserer Wirtschaft an ausländischen Fachkräften zu decken. Klar ist freilich auch: Im Wettbewerb um die besten Köpfe werden wir nur bestehen, wenn wir die Einreiseverfahren für Fachkräfte möglichst unkompliziert und zügig abwickeln. Wartezeiten von mitunter vielen Monaten auf ein Visum wirken wenig einladend. Gelingende Fachkräfteeinwanderung erfordert es daher, dass wir gerade in diesem Punkt auch in der Praxis noch besser werden. Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung ist richtig. Wir sind uns einig, dass auch Personen mit Fluchthintergrund einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des bestehenden Arbeitskräftebedarfs leisten können. Und wir müssen mit der Sondersituation seit dem Sommer 2015 umgehen. Daher befürworte ich die Schaffung der Beschäftigungsduldung. Wichtig ist hier: Die Beschäftigungsduldung – angelehnt an die sogenannte 3+2-Regelung – sieht lediglich einen gesicherten Duldungsstatus für vollziehbar ausreisepflichtige Personen vor. Der unmittelbare „Spurwechsel“ in ein Aufenthaltsrecht ist ausgeschlossen. Damit bekräftigen wir die Trennung von asylrelevanter Zuwanderung und Zuwanderung zu Erwerbszwecken, ohne dabei die Realität aus den Augen zu verlieren. Vor allem werden wir den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht. Um diese Aufgabe aber auch in Zukunft erfüllen zu können, ist es auf der anderen Seite unerlässlich, vollziehbar ausreisepflichtige Personen, denen kein Bleiberecht zusteht, konsequent abzuschieben. Ich bin es leid, wenn sich unsere Ausländerbehörden und unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt sehen, rechtswidrig und unmenschlich zu handeln. Unsere Polizistinnen und Polizisten wenden Recht und Gesetz an. Sie stehen auf dem Boden unserer Verfassung. Ihre Arbeit verdient unseren Dank und unseren Respekt. Um es klipp und klar zu sagen: Abschiebungen stehen nicht im Widerspruch zum Rechtsstaat. Vielmehr ist es Aufgabe der Behörden, das Recht durchzusetzen. Dies gilt umso mehr, wenn die vollziehbare Ausreisepflicht in einem gründlichen Verfahren durch mehrere Behörden und Gerichte rechtskräftig festgestellt worden ist. Natürlich ist für die betroffenen Menschen eine Abschiebung ein einschneidendes Ereignis. Daher ist es auch unser Anliegen, diese zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Leider gelingt das nicht immer. Dann bleibt uns nur, die Ausreisepflicht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zwangsweise zu vollstrecken. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass wir bereits nach geltendem Recht die zwangsweise Rückführung betreiben können. Das stimmt natürlich. Und dank des Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden und der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gelingt es in meinem Bundesland und in anderen Ländern auch, eine Vielzahl von Abschiebungen durchzuführen. Fakt ist aber auch, dass nur rund jede dritte Abschiebung erfolgreich ist und es weitere Optimierungsmöglichkeiten an den Verfahrensabläufen gibt. Es ist daher Aufgabe des Gesetzgebers, der Verwaltung taugliche Werkzeuge an die Hand zu geben. Deswegen ist es gut, dass mit diesem Gesetz der Werkzeugkasten größer gemacht wird und wir neue Instrumente hineinlegen. Ich habe sowohl bei der Innenministerkonferenz als auch beim Bundesinnenminister darum geworben, dass wir ein flexibleres Instrumentarium für die kurzzeitige Freiheitsentziehung brauchen. Ich finde es richtig, dass mit dem Geordnete- Rückkehr-Gesetz viele Vorschläge, die nicht nur ich, sondern auch viele meiner Innenministerkollegen an den Bund herangetragen haben, nunmehr konkretes Verwaltungshandeln werden können. Das berücksichtigt die Belange der polizeilichen Praxis. Deswegen ist das ein gutes und ein richtiges Gesetz. In erster Linie betrifft dies die erleichterten Möglichkeiten der Inhaftierung. Das Gesetz sieht sowohl bei der Sicherungshaft als auch beim Ausreisegewahrsam Verbesserungen vor. Es ermöglicht zudem als neue Handlungsoption das „kurzfristige Festhalten“. Ich hätte mir natürlich noch ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht, damit zumindest das Festhalten über eine Nacht möglich ist. Was mir wichtig ist: Das Gesetz sendet ein wichtiges Signal an all diejenigen aus, die durch schwere Straftaten den Rechtsfrieden in unserem Land stören. Die Ausweisung dieser kriminellen Personen soll erleichtert werden. Wer Menschen in unserem Land gefährdet, wer schwere Straftaten begeht, wer gar terroristische Anschläge plant, der muss unser Land verlassen. Ich freue mich, dass wir heute einen „Knopf“ an die Sache machen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Erwartung, dass wir die migrationspolitischen Herausforderungen lösen und sie nicht auf die lange Bank schieben. Das vorliegende Migrationspaket bringt uns in der Gesamtschau weiter auf unserem Weg für Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik. Kurz gesagt: Herz und Härte – beides wird heute Gesetz. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist von meinen beiden Vorrednern bereits darauf hingewiesen worden, dass wir mit dem Migrationspaket heute ein Themenfeld bearbeiten, das nicht nur im politischen Raum für eine große Diskussion gesorgt und deutlich gemacht hat, wo es Gemeinsamkeiten, aber auch signifikante Unterschiede gibt, in dem ein wichtiger erster Schritt gegangen wird. Aber der erste wichtige Schritt geht insbesondere aus meiner Sicht nicht weit genug. Boris Pistorius aus Niedersachsen hat in einem umfangreichen Beitrag deutlich gemacht, was er an diesem Gesetz begrüßt. Ich kann vielem davon zustimmen. Er hat auch auf kritische Aspekte hingewiesen. Ich werde einige dieser kritischen Aspekte noch einmal unterstreichen und darauf eingehen. Für mich ist wichtig, dass wir heute mit diesem Gesetz ein Einwanderungsgesetz verabschieden wollen, das der Idee folgt, Zuwanderung zu ermöglichen. Das ist tatsächlich für die bundesrepublikanische Geschichte, insbesondere auch seit 1990, ein wichtiger erster großer Schritt. Ihn dürfen wir trotz vieler kritischer Anmerkungen, die ich jetzt noch einmal darstellen werde, nicht geringschätzen. Ich hoffe, dass diese positive Grundhaltung gegenüber Einwanderung mit der Verabschiedung dauerhaft Bestand hat – nicht nur in unserer Rechtsordnung, sondern auch in unserem politischen Selbstverständnis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland –, dass wir mit diesem Migrationspaket auch eindeutig sagen: Wir bekennen uns dazu, dass dieses Land ein Einwanderungsland ist und bleiben soll. Aber – ich habe das angekündigt – ich will darauf hinweisen, dass die Verbesserungen dieses Migrationspaketes nicht weit genug gehen und dass neben vielen Verbesserungen, die ich sehr begrüße, auch zahlreiche Verschärfungen entstehen. Bezug nehmend auf meinen Vorredner, Kollegen Strobl aus Baden-Württemberg, möchte ich sagen – Stichwort „Pappkameraden“ –, dass wir hier über das politische Spektrum, das in diesem noch nie so bunten Bundesrat abgebildet wird, wahrscheinlich keinen Dissens haben, dass diejenigen, die in der Bundesrepublik Deutschland Straftaten planen, bis hin zu terroristischen Anschlägen, mit aller Härte zu verfolgen sind. Da haben wir keinen Dissens. Aber die Betonung dessen setzt ja immer die Überlegung voraus, es könnte jemand etwas dagegen haben. Ich kenne im politischen Bereich niemanden, der eine solche fahrlässige Position vertreten würde. Kollege Lauinger, Migrationsminister in Thüringen, wird nach mir noch sprechen und auf zentrale Kritikpunkte einzelner Gesetze, die heute in diesem Paket zur Abstimmung stehen, hinweisen. Er wie andere Mitglieder der Thüringer Landesregierung, mich eingeschlossen, haben in früheren Sitzungen dieses Hauses immer wieder darauf hingewiesen. Ich verzichte jetzt darauf, in einer Darstellung diverser einzelner Sachverhalte darauf hinzuweisen, was aus meiner Sicht schwierig oder zu begrüßen ist. Mir geht es darum: Wir bekennen uns in diesem Migrationspaket zwar zum Einwanderungsland, und trotzdem gehen wir keinen konsequenten Schritt. Die Tatsache, dass es keinen konsequenten Schritt gegeben hat und dass Verbesserungen auf der einen Seite Verschlechterungen auf der anderen Seite gegenüberstehen, die letztlich für die Integration, die wir wollen, nicht hilfreich und nicht zuträglich sind, spiegelt möglicherweise wider – das sehen wir aus unseren unterschiedlichen politischen Spektren hier im Bundesrat vielleicht trotz aller Unterschiede genauso –, dass wir mit einer aktuellen Bundespolitik konfrontiert sind, in der versucht wird, kontradiktorische Widersprüche in einem Kompromiss zusammenzuführen, dass aber vielleicht nicht immer gilt, dass der beste Kompromiss ist, wenn alle Seiten sauer sind. Insofern geht es mir darum, dass ich bestimmte Grundprinzipien für ein humanitäres Migrationsrecht und ein Einwanderungsrecht nicht erkennen kann, dass mir bestimmte Leitlinien fehlen. Leitlinien, die notwendig sind, sind aus meiner Sicht: allen hier lebenden Menschen die Integration so leicht wie möglich zu machen, zweitens im Umgang mit Migrantinnen und Migranten – insbesondere mit Geflüchteten – zur rechtsstaatlichen Normalität zurückzukehren und drittens das, was mein Ministerpräsident immer und immer wieder unter dem Begriff des Spurwechsels und der legalen Wege nach Deutschland thematisiert hat. Lieber Kollege Pistorius, Sie haben von der sozialdemokratischen Handschrift gesprochen. Es wird Sie vor dem Hintergrund der Regierungsfarben meines Bundeslandes nicht wundern, wenn ich der sozialdemokratischen Handschrift gerne einen rot-grün-roten Stift hinzufügen möchte und in diesem Sinne auch hier spreche. Das Bild, das ich zeichnen will, ist auch durch diese Farben geprägt. Allen hier lebenden Menschen die Integration zu erleichtern und ihnen ein eigenverantwortliches Leben in Deutschland zu ermöglichen heißt, dass es von zentraler Bedeutung ist, dass der eigene Lebensunterhalt selbst verdient werden kann. Ein humanes Aufenthaltsrecht muss daher aus meiner Sicht allen hier lebenden Menschen die Erwerbstätigkeit nicht nur erlauben, sondern den Einstieg in das hiesige Erwerbsleben konsequent fördern. Hier haben wir mit dem gleich zu beschließenden Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung einen ersten Schritt getan. Er ist auch wichtig, weil wir wissen, dass in unserem Land Respekt und Teilhabe eben auch durch Teilhabe an Erwerbsarbeit realisiert werden. Insofern ist das – liebe Kollegin Griese, ich kann das nur unterstreichen – ein wirklich wichtiger Schritt. Allerdings schließt das neue Recht nicht nur Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten aus und damit viele hier lebende Migrantinnen und Migranten. Viel schwerer wiegt, dass vielen Menschen jede Erwerbstätigkeit verboten wird und diese Verbote mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sogar noch ausgedehnt werden. Vom neuen Beschäftigungsverbot für Menschen mit ungeklärter Identität werden nach meiner Einschätzung viele Menschen betroffen sein. Auch da will ich einem gerne gebrauchten Bild entgegentreten. Weil es eben keinen einfachen Weg der Migration nach Deutschland gibt, sind in unserem Land viele Menschen, die ohne eigenes Verschulden anerkannte Identitätspapiere nicht vorweisen können. Mit diesen gesetzlichen Regelungen schließen wir diese Menschen, die ohne eigenes Verschulden keine anerkannten Identitätspapiere vorweisen können, von dem Zugang zu Erwerbsarbeit aus. Ich halte das für ein wirkliches Integrationshemmnis, das ein immenser Nachteil in diesem Gesetz ist. Wir schließen diejenigen aus, die hier arbeiten wollen, die dem Staat nicht auf der Tasche liegen wollen. Um die Integration zu ermöglichen, sollte ein humanes Migrationsrecht aus meiner Sicht außerdem allen Menschen, die langfristig hier leben, einen stabilen aufenthaltsrechtlichen Status gewähren. Aber alle Regelungen zum Spurwechsel oder zu Altfällen sind halbherzig geblieben. Ein Beispiel dafür ist leider das ebenfalls zur Abstimmung stehende Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Denn es bleibt sogar für diejenigen bei der rechtlichen Ausreisepflicht, die trotz ihres prekären aufenthaltsrechtlichen Status einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden können. Wenn mein Ministerpräsident, der sich heute in Frankreich befindet, hier sprechen würde, würde er Ihnen in einer Tour d’Horizon durch unseren Freistaat Thüringen die Unternehmen einzeln aufzählen – Zella-Mehlis, die Ostthüringer Unternehmen –, die sagen, das ist für sie ein Nachteil, sie sind froh, dass sie Ausbildungsplätze besetzen können, die wir in unseren ländlichen Regionen im Osten Deutschlands dringendst brauchen. Diese jungen Menschen, die auch zu einer Integrationsnormalität in unseren ostdeutschen Ländern gehören und die wir auch unter diesem Gesichtspunkt als Auszubildende in diesen Betrieben brauchen, werden aus dieser Betriebsrealität herausgenommen. Wir halten das für einen immensen Nachteil. Besonders deutlich widerspricht – so meine Deutung – die neue Duldung zweiter Klasse der Leitidee, den Menschen, die absehbar hier leben werden, ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu gewähren und damit die Grundlage für ein eigenverantwortliches Leben. Die zweite Leitidee eines humanen Migrationsrechts sollte aus meiner Sicht sein, legale Wege für die Einwanderung zu eröffnen und damit nicht zuletzt echte Alternativen zur lebensgefährlichen illegalen Migration zu schaffen. Das heißt, den Familiennachzug auszuweiten und endlich auch auf europäischer Ebene eine Lösung zu finden, die Flüchtlingen einen sicheren und legalen Zugang nach Deutschland eröffnet. Familien- und Fluchtmigration sind nicht Gegenstand dieses Migrationspakets geworden. Damit schließt dieses Migrationspaket einen relevanten Teil aus, dem wir uns widmen müssen. Wer regelmäßig oder auch nur ab und zu mit denjenigen gesprochen hat, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind, die zum Teil aus den Erstaufnahmeeinrichtungen nun in die dezentrale Unterbringung gegangen sind, weiß: Was ist das erste Thema, das sie aufrufen? Es ist der Kontakt zu ihren Familien. Es ist die Angst um ihre Familien, wie es ihnen geht. Viele Familien sind quasi darauf angewiesen, dass die Person hier Zugang zu Arbeit bekommt. Aber es ist die Sehnsucht, dass Menschen und Familie zusammenkommen. Insofern ist es ein Dilemma, dass das Migrationspaket sich vor allem auf die Erwerbsmigration fokussiert. Hier sind Erleichterungen bei der Erwerbsmigration beschlossen worden. Gleichwohl fehlt eine echte Potenzialzuwanderung. Wir sollten es motivierten Menschen aus dem Ausland ermöglichen, hier in Deutschland die Sprache, auch das nötige Fachwissen zu erlernen. Die hohen Anforderungen, die wir unverändert an die Erwerbsmigration stellen, beschränken nicht nur die inländischen Unternehmen in ihrer Entwicklung. Wir haben die Situation, dass wir eine ganze Reihe von Ländern haben – selbstverständlich –, die anders als die im Bundesrat zusammengeschlossenen 16 Länder den Schwerpunkt nicht auf Bildung und auf Ausbildung legen. Und trotzdem gibt es in diesen Ländern Talente, die auch in unserem Land ihre Talente einbringen wollen würden, nicht zuletzt mit Rückwirkung auf die Herkunftsländer selbst. In der Praxis erschweren nicht nur die hohen inhaltlichen Hürden, sondern auch die rechtstechnische Ausgestaltung des Migrationsrechts die Einwanderung. Wir hätten uns gewünscht, übersichtliche Strukturen mit klaren und einheitlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Verbleib in Deutschland aufzustellen. Stattdessen werden neue Unter- und Sonderfälle geschaffen. Die dritte Leitidee – damit komme ich zum Ende – ist ein rechtsstaatlich normaler Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern und besonders mit Schutzsuchenden. Aus meiner Perspektive entfernt sich das heute zu behandelnde Migrationspaket von diesem Anspruch, obwohl der Rechtsstaat unbestritten für alle gilt. Und er gilt für alle gleichermaßen. Auch für Migrantinnen und Migranten sind daher grundsätzlich die allgemeinen rechtlichen Standards in Anwendung zu bringen, sei es im Verwaltungsverfahren, beim Rechtsschutz, bei der Inhaftierung oder den sozialen Rechten. Hier werden stattdessen die ohnehin schon zahlreichen benachteiligenden Sonderregelungen ausgeweitet. Für Schutzsuchende, für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, für Menschen ohne anerkannten Identitätsnachweis, für Ausreisepflichtige sinkt der Schutz und werden zulässige Maßnahmen verschärft. Die zweifelhafte Benachteiligung vieler Migrantinnen und Migranten im Bereich des Existenzminimums wird nicht nur fortgeschrieben, sondern vertieft. In diesem Sinne besteht aus meiner Perspektive weiterhin die unbedingte Notwendigkeit, der Forderung des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow Rechnung zu tragen, statt einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelregelungen zu einer grundlegenden Reform des Migrationsrechts zu kommen. Ja, in vielen Punkten ist mit der sozialdemokratischen Handschrift dazu ein erster Schritt gemacht worden. Aber möglicherweise braucht es, lieber Boris Pistorius, eine weitere Farbenlehre, um zu einer tatsächlichen Reform des Einwanderungsrechts zu kommen. – Vielen Dank. Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern das Wort. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Migrationspaket ist ein Kompromiss, aber wir haben viel erreicht: Wir ordnen und steuern mit diesem Gesetzespaket die Zuwanderung. Dieses Gesetzespaket schafft Klarheit und Verlässlichkeit in wichtigen Fragen der Migration für alle in Deutschland, berücksichtigt die Forderungen der Wirtschaft und eröffnet wesentlich mehr Chancen. Die Wirtschaft braucht eine geregelte Zuwanderung von Fachkräften. Nur durch verlässliche und vor allem auch praktikable Vorgaben des Gesetzgebers können unsere Unternehmen auf Dauer leistungsfähig bleiben. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellen wir erstmalig klare Regeln auf, wer unter welchen Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf. Wir schaffen mehr legale Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. Entscheidend ist dabei die Qualifikation des Bewerbers. Denn nur wer eine anerkannte Qualifikation hat oder wer so weit qualifiziert ist, dass er mit Anpassungslehrgängen die volle Anerkennung erreichen kann, darf kommen. Damit erhalten die Betroffenen eine Perspektive und die Unternehmen Rechtssicherheit. Für Personen, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen wollen, lockern wir die Möglichkeiten auf Zuwanderung. Mit dem Gesetz zur Beschäftigungsduldung geben wir darüber hinaus denjenigen, die hier sind, die sich gut integriert haben, die unser Land so schnell nicht mehr verlassen werden, bessere Perspektiven. Durch die Befristung dieser Regelung stellen wir aber auch klar, dass wir zwischen Fachkräftezuwanderung auf der einen Seite und Fragen des Asyls auf der anderen Seite trennen. Das war uns auch aus bayerischer Sicht ganz besonders wichtig. Ich halte diese gedankliche Trennung immer für notwendig, weil sonst Bereiche vermischt werden, die nicht vermischt werden sollten. Wir begrenzen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Zuwanderung und stellen dabei sicher, dass geltendes Recht auch angewandt wird. Wir haben den Aufenthalt in AnkER-Einrichtungen geregelt. Durch die Neuregelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes kann die Ausreisepflicht effektiver durchgesetzt werden. Wer kein Bleiberecht hat und nicht freiwillig ausreist, verstößt gegen unsere Rechtsgrundsätze. Es werden mit diesem Gesetz also Fehlanreize zur illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im Bundesgebiet beseitigt. Das wiederum stärkt das deutsche Asylsystem insgesamt; denn nur wenn abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht auch konsequent zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz des Asylsystems insgesamt in der Gesellschaft dauerhaft erhalten bleiben. Dieses Gesamtpaket baut auf Humanität gegenüber den Schutzbedürftigen und auf den konsequenten Rechtsstaat bei Ausreisepflichtigen. Wir wollen eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Wir wollen legale Migration stärken und illegale Migration und Anreize dafür schwächen. Wir wollen Klarheit schaffen und verlässliche gesetzliche Grundlagen für alle. ( V o r s i t z : Vizepräsident Michael Müller) Nicht jeder von uns – das haben wir in vorangegangenen Beiträgen schon gehört – ist mit jeder Regelung in diesem Migrationspaket einverstanden. Mancher hätte gern an der einen oder anderen Stelle mehr erreicht. Bayern auch! Aber es bringt wenig, wortreich die Positionen nochmals zu wiederholen und besonders intensiv auf die Positionen hinzuweisen, die man nicht durchsetzen konnte. Denn es handelt sich schlichtweg um einen Kompromiss, und es ist das Wesen eines politischen Kompromisses, dass man nicht alle eigenen Vorstellungen zu 100 Prozent durchsetzen kann. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir heute schon ein wichtiges und bedeutsames Gesetzespaket beraten. Es geht um das Miteinander in unserem Land, um Humanität und Ordnung, um Klarheit und Verlässlichkeit bei Asyl und Fachkräftezuwanderung. Daher wird auch Bayern zustimmen. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Als Nächstes hat Herr Minister Lauinger aus Thüringen das Wort. Dieter Lauinger (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Migrationspaket, das wir heute beraten, halte ich insgesamt – das möchte ich zu Beginn der Rede klar sagen – für nicht gelungen. Entgegen dem, was Kollege Strobl gesagt hat, halte ich es gerade nicht für einen sinnvollen Ausgleich von Herz und Härte, wie er es nannte, sondern ich bin der Meinung, dass einigen Verbesserungen – das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen – doch sehr viele Verschlechterungen gegenüberstehen, die insgesamt bei mir zu der Einschätzung führen, dass ich dieses Migrationspaket für nicht gelungen halte. Dass ich mit dieser kritischen Einschätzung nicht alleine stehe, spiegeln auch die Ausschussempfehlungen wider. In drei von sieben Fällen, also in gerundet 43 Prozent der vorgelegten Gesetze, wird eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Das alleine ist nach meiner Einschätzung tatsächlich sehr bemerkenswert. Ich weiß auch, dass die Ziffern zur Einberufung des Vermittlungsausschusses heute keine Mehrheit bekommen werden. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass insbesondere zwei Gesetzesvorlagen Punkte enthalten, die ich für sehr kritisch halte. Lassen Sie mich zunächst vorab noch kurz einige Bemerkungen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu der Position von Thüringen an dieser Stelle machen! Der Freistaat Thüringen wird sich zu dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes enthalten. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt. Es sind die gleichen Gründe, die schon 2016 zur Ablehnung des inhaltsähnlichen Änderungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz und zur Einberufung des Vermittlungsausschusses damals geführt haben. Ich bedaure es sehr, dass die Kritikpunkte, die damals zur Einberufung des Vermittlungsausschusses geführt haben, in dem nun vorgelegten Gesetz noch immer nicht ausgeräumt sind. Für mich – das sage ich ziemlich deutlich – ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass im Gesetz weiterhin davon ausgegangen wird, dass alleinstehende Leistungsberechtigte in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eine „Schicksalsgemeinschaft“ bilden und durch die gemeinschaftliche Unterbringung auf engem Raum Einspareffekte erzielt werden sollen. Mir erscheint schlicht und ergreifend – wenn man die Einrichtungen kennt und dort öfters ein- und ausgegangen ist – die Annahme völlig wirklichkeitsfremd, dass angesichts der Tatsache, dass die betreffenden Personen einander überhaupt nicht kennen, von einem gemeinsamen Planen und Wirtschaften ausgegangen werden soll. Ich sage daher ziemlich deutlich: Bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich um eine Zwangsgemeinschaft, in der gemeinsames Wirtschaften nicht von Gesetzes wegen angeordnet werden kann oder darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt, der mir allerdings noch viel mehr Sorgen bereitet und zu dem einige meiner Vorredner schon gesprochen haben, ist der Tagesordnungspunkt 9, das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – einer Vorlage, der ich, wie gesagt, noch deutlich kritischer gegenüberstehe als dem gerade erwähnten Asylbewerberleistungsgesetz. Ich bedaure es tatsächlich sehr, dass der Bundesrat dieses Gesetz nicht aufhalten können wird. Leider wird es nicht zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen. Dieses Gesetz – das sage ich auch sehr deutlich – ist nach meiner Auffassung ein Gesetz, das spaltet, sanktioniert und Verlierer schafft. Verlierer sind nicht nur die von den Leistungskürzungen und weiteren Sanktionen Betroffenen und die – auch das wurde schon mehrfach erwähnt – Geduldeten zweiter Klasse, Verlierer sind nach meiner Einschätzung auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger dieses Landes. Die Kirchen erinnern uns Politiker zu Recht daran, dass – ich zitiere – „Politik, die auf Abschottung und Abschreckung setzt, nicht die gesellschaftspolitischen Folgen der damit entstehenden Frustration und Perspektivlosigkeit von Menschen berücksichtigt, die teilweise jahrelang in Deutschland leben“. Ich meine, dass wir uns dies tatsächlich zu Herzen nehmen sollten. Ich halte dieses Gesetz – das sage ich auch ziemlich deutlich – im Übrigen auch für überflüssig. Es enthält Verschärfungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage, für die keinerlei Notwendigkeit besteht. Möglicherweise war es tatsächlich so, dass wir vor zwei, drei Jahren enorm hohe Zugangszahlen in enorm kurzer Zeit hatten. Aber seit dieser Zeit hat sich die ganze Situation deutlich beruhigt, deutlich entspannt. Die Abläufe sind in nahezu allen Bundesländern geordnet. Daher kann ich nicht erkennen, dass jetzt der Zeitpunkt ist, ein solches Gesetzespaket zu verabschieden. Es wäre nach meiner Einschätzung weit sinnvoller gewesen, die Auswirkungen der ja schon beschlossenen Gesetzesänderungen der letzten Jahre abzuwarten, zu evaluieren und die bereits getroffenen zahlreichen Verschärfungen des Aufenthalts- und Asylrechts erst einmal wirken zu lassen. Daher: Ohne Not, ohne dass ein äußerer Handlungsdruck besteht, wird sogar im Eilverfahren – darauf hat Kollege Pistorius schon hingewiesen – dieses hochumstrittene Gesetz beschlossen, das für die Betroffenen tatsächlich einschneidende und teilweise extrem lebensverändernde Verschärfungen mit sich bringt. Ich will an dieser Stelle gar nicht auf die justizpolitischen Erwägungen dieses Gesetzes eingehen – das wird sicherlich noch im Laufe der Debatte passieren –: das Trennungsgebot, die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in JVAs, die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit dieses Gesetzes. Ich möchte mich eigentlich auf die migrationspolitischen Aspekte dieses Gesetzes konzentrieren. Ich fange einmal mit dem ersten Punkt an, der Einführung eines neuen Duldungsstatus, der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“, die unterhalb der in § 60a Aufenthaltsgesetz geregelten Duldung liegt. Die nach außen sichtbare Kennzeichnung der „Personen mit ungeklärter Identität“ führt erstens dazu, dass es zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung kommt. Aber nach meiner Einschätzung wird dies nicht zu einer Förderung der Rückkehr oder zu höheren Abschiebezahlen beitragen; da widerspreche ich all denjenigen, die sich davon eine erhöhte Zahl von Abschiebungen versprechen. Insbesondere Kinder werden unter der Stigmatisierung als „Person mit ungeklärter Identität“ leiden. Alle „Geduldeten zweiter Klasse“ werden unter einschneidenden Sanktionen leiden, die mit diesem neuen Status verbunden sind. Zu nennen ist das umfassende Arbeitsverbot, eines der ganz kritischen Dinge. In der Debatte um Flüchtlinge in diesem Land höre ich von vielen Menschen immer wieder den Hinweis: Das gehe doch nicht, dass diese Menschen nicht arbeiten würden, sie sollten endlich arbeiten! Wenn zahlreiche dieser Personen jetzt ein Arbeitsverbot haben, dann können Sie das vielen Menschen nicht erklären – gerade in einer Situation, auf die Kollege Hoff hingewiesen hat: Bei uns in Thüringen suchen viele Betriebe händeringend Arbeitskräfte. Und dann regeln wir in einem solchen Gesetz ein umfassendes Arbeitsverbot! Eine nach meiner Meinung absolut kontraproduktive Maßnahme. Es gibt Einschränkungen bei der Wohnsitzauflage. Es gibt Geldbußen, die den Menschen auferlegt werden, Leistungskürzungen und die Vermutung einer Fluchtgefahr, falls die Person die Passbeschaffungspflicht nicht erfüllt. Durch die Einführung der Duldung bei ungeklärter Identität blockiert das Gesetz bewusst die Integration von Menschen in unsere Gesellschaft, und dies, obwohl jahrelange Erfahrung zeigt, dass die meisten von ihnen langfristig bleiben werden. Wohin – das habe ich mich bei der Debatte darüber, dass das zu einer schnelleren Abschiebung führen soll, gefragt – soll man denn Personen, deren Identität nicht geklärt ist, bitte schön, abschieben? Damit schaffen Sie per Gesetz eine Frustration, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihr Umfeld treffen wird. In diesen Konflikt laufen wir sehenden Auges hinein. Verfassungsrechtlich habe ich enorme Bedenken – auch darauf wurde schon hingewiesen –, was die Ausweitung der Leistungseinschränkungen betrifft. Beispielsweise sollen Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, nur noch für zwei Wochen Überbrückungsleistungen erhalten. Danach werden grundsätzlich keine Leistungen mehr gewährt. Die Gewerkschaft der Polizei hat dazu bemerkt – an dieser Stelle möchte ich noch einmal kurz zitieren –, „dass ein Leistungsausschluss ohne gleichzeitige Rückkehr in das Aufnahmeland“ – und das wird die Realität sein; denn in zwei Wochen wird uns das nicht gelingen – „unweigerlich zur Steigerung der Kriminalität zur Sicherung des Lebensunterhalts führen muss. Wird daher in dem Zwei-Wochen-Zeitraum keine Ausweisung beziehungsweise Rückkehr der Person bewirkt, ist eine Sicherung des Existenzminimums bis zur Ausreise kriminalpolitisch“ – aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei – „… die indirekte Förderung der Straftatbegehung zur Sicherung des Lebensunterhaltes“. Dem ist aus meiner Sicht eigentlich nichts hinzuzufügen. Nicht hinnehmbar ist weiterhin der Umstand, dass eine Leistungsabsenkung nur dann ausnahmsweise nicht erfolgt, wenn es dem Betroffenen gelingt, sich zu exkulpieren. Wie aber kann ein Asylsuchender erfolgreich den Beweis führen, dass er keinen Pass besitzt und deswegen keinen Pass vorlegen kann? Auch da kann ich nur darauf verweisen: Wenn Sie sich in vielen Gesprächen mit den Menschen die Hintergründe und tatsächlichen Abläufe einer Flucht erklären lassen, wird oft sehr schnell deutlich, warum die Menschen tatsächlich keinen Pass mehr haben beziehungsweise er ihnen abgenommen worden oder auf der Flucht verlorengegangen ist. Den Ansatz, dass gravierende und in das Existenzminimum einschneidende Leistungseinschränkungen an vermutetes Verschulden und eine vermutete Möglichkeit zur Mitwirkung anknüpfen, halte ich persönlich für nicht zulässig. Die Erweiterung – jetzt möchte ich es nur noch knapp benennen – des Katalogs der Straftaten, bei denen automatisch von einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse auszugehen ist, halte ich mit Blick auf das Ultima-Ratio-Prinzip ebenfalls für verfassungsrechtlich sehr bedenklich, die Einführung der widerleglichen Vermutung einer Fluchtgefahr, sofern die Tatbestände des § 62 Absatz 3a Aufenthaltsgesetz vorliegen, für nicht zielführend. Eine Regelvermutung, wie sie das Gesetz vorsieht, verstößt nach meiner Einschätzung gegen Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, da ein solcher Eingriff nicht auf bloße Vermutungen gestützt werden darf. Eine Freiheitsentziehung ist stets Ultima Ratio und darf nur dann erfolgen, wenn ein Haftgrund tatsächlich festgestellt wird. Ebenso ist mit Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes nach meiner Einschätzung nicht vereinbar, dass die erforderliche Feststellung bestimmter Tatsachen gewissermaßen automatisch zur Annahme einer Fluchtgefahr führt, ohne dass eine tatsächliche und ergebnisoffene Abwägung zwischen den Tatsachen, die für und gegen eine Fluchtgefahr sprechen, vorgenommen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass ich der Auffassung bin, dass die Konsequenzen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, schädlich für die Betroffenen und für unsere Gesellschaft sind. Ich meine, dass wir seit 2005 enorme Entwicklungsschritte gemacht haben – auch in der Migrationspolitik, auch in der Integration dieser Menschen. Diese Schritte werden, ohne dass eine Notwendigkeit besteht, zum jetzigen Zeitpunkt teilweise zunichtegemacht oder zurückgedreht. Diese Politik war darauf bedacht, auf Sanktionen weitestgehend zu verzichten und stattdessen tatsächlich auf Integration zu setzen, auf die Eröffnung von Zukunftschancen. Denn es hatte sich nach meiner Meinung die Erkenntnis durchgesetzt, dass die meisten Menschen, die zu uns kommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus tatsächlich sehr lange bleiben. Und wir haben inzwischen festgestellt, dass wir diese Menschen – Herr Kollege Hoff hat darauf hingewiesen – in Thüringen an vielen Stellen tatsächlich brauchen. Ich kann nur hoffen, dass sich diese Erkenntnis rasch wieder durchsetzt und wir dann möglicherweise zu einer anderen Gesetzgebung zurückkehren werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Meine Damen und Herren, bevor Herr Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen das Wort hat, bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne zu lenken. Dort hat der Präsident des slowenischen Staatsrates, Herr Alojz K o v š c a , mit seiner hochrangigen Delegation Platz genommen. Exzellenz, nach Besuchen Ihrer Amtsvorgänger in den Jahren 1993 und 2001 freuen wir uns, dass Sie diese schöne Tradition heute fortsetzen, und heißen Sie ganz herzlich im Parlament des Bundesrates willkommen. Die deutsch-slowenischen Beziehungen sind sehr gut und von gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet. Gemeinsam mit Deutschland und Portugal ist Slowenien Teil der nächsten Trio-Ratspräsidentschaft der EU ab Juli 2020. Unser Präsident des Bundesrates wird Sie gleich auch zu einem Gespräch empfangen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Delegation einen guten und angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und in Berlin. Herzlich willkommen! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zurück zu unserer Tagesordnung und zur Redefolge. Als Nächstes hat Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es mit einem komplexen Paket zu tun. Der Kollege Pistorius hat vorhin von Licht und Schatten gesprochen. Ich muss bekennen, dass für uns in Nordrhein-Westfalen leider der Schatten überwiegt. Es gibt positive Aspekte: Wir erreichen Verbesserungen bei der Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht von Straftätern. Ich will aber an dieser Stelle, was das Erwartungsmanagement gegenüber der Bevölkerung angeht, darauf hinweisen, dass das auch weiterhin ins Leere laufen wird, wenn wir nicht zu entsprechenden Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern kommen. Hier hat uns der Bundesinnenminister in der Vergangenheit sehr viel versprochen, allerdings nicht sehr viel gehalten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es gelungen ist, zu einer Regelung zu kommen, die die Schließung der Förderlücke im Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht. Wir begrüßen Verbesserungen beim Datenaustausch zwischen den Behörden und die Entfristung der Regelungen zur Wohnsitzzuweisung für anerkannte Schutzberechtigte. Meine Damen und Herren, es ist insgesamt natürlich ein wichtiges Signal, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekennt, Einwanderungsland zu sein – viel zu spät. Viel zu lange hat es gedauert, bis man tatsächlich auch gesetzgeberisch zu dieser Einsicht gekommen ist. Dennoch, muss ich ganz ehrlich sagen, greift dieses Fachkräfteeinwanderungsgesetz deutlich zu kurz. Hier wird nicht weit genug, nicht mutig genug herangegangen. Andere Länder, mit denen wir im Wettbewerb um die besten Kräfte stehen, sind da viel weiter. Wir würden uns wünschen, dass man hier viel offensiver ist, beispielsweise durch Ergänzung eines Punktesystems, das nach entsprechender Qualifizierung und anderen Kriterien die Einreise und die Bewerbung am Arbeitsmarkt ermöglicht. Ich glaube, dass das gerade im Wettbewerb mit vielen anderen Ländern eine Notwendigkeit ist und jungen Leuten aus anderen Teilen der Welt die Chance bietet, sich hier eine Zukunft aufzubauen, wenn sie die Bereitschaft mitbringen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich weiß auch, dass viele aus dem Bereich des Handwerks, aus dem Bereich des Mittelstands der Auffassung sind, dass hier eben nicht die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, und im Übrigen Kritik auch an anderen Teilen des Gesetzes haben. Ich komme auf verschiedene Punkte zurück. Wir haben erlebt, dass es von unterschiedlichsten Gruppen Kritik an dem Gesetzespaket gegeben hat. Aus fachlicher Sicht besteht erheblicher Korrekturbedarf. Ich finde, es spricht schon für sich, wenn mehrere Ausschüsse empfohlen haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich bedaure es sehr, dass es nicht möglich war – das ist ja nun klar erkennbar –, die notwendigen Mehrheiten im Bundesratsplenum zu organisieren, um tatsächlich den Vermittlungsausschuss anzurufen. Da haben bestimmte parteipolitische Aspekte im Hinblick auf den Erhalt der Bundesregierung dann doch eine größere Rolle gespielt. Ich bin der festen Überzeugung, es hätte dem Gesetzespaket ausgesprochen gutgetan, wenn die Expertise der Bundesländer, die ja diese Gesetzgebung in die Praxis umsetzen müssen – auch tatsächlich Eingang in die Gesetzgebung gefunden hätte. Der Rechtsausschuss hat aus guten Gründen empfohlen festzustellen, dass beispielsweise das Geordnete-Rückkehr- Gesetz eigentlich zustimmungspflichtig wäre. Das erscheint mir im Übrigen insgesamt eine spannende Thematik, wie wir uns als Bundesrat verstehen und wie ernst wir uns in diesem Gesetzgebungsverfahren nehmen. Dass die Bundesregierung den Ländern nicht nur keine ausreichende Zeit für fachliche Stellungnahmen lässt, sondern sich immer häufiger gerade bei streitigen und für die Länder wichtigen Gesetzgebungsprojekten auf den Standpunkt stellt, es liege keine Zustimmungspflicht vor, ist weder guter Stil noch mit unserer föderalen Ordnung vereinbar. Wir sollten hier zukünftig anders miteinander umgehen. Noch einmal zu unseren Kritikpunkten! Die Regelungen zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität gehen an dieser Stelle zu weit. Vor allem die geplante Regelung, dass Zeiten einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nicht als Vorduldungszeiten insbesondere im Rahmen der §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes angerechnet werden dürfen, stößt auf unsere Ablehnung, weil sie pragmatische Lösungen vor Ort verhindert. Ebenfalls kritisch ist die generelle Verschärfung des Beschäftigungsverbots bei der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; denn das hat zur Folge, dass es für diese Gruppe weniger Beschäftigungsverhältnisse geben wird. Das wird in der Konsequenz auch zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Kassen werden. Die vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots bei der Abschiebungshaft verstößt nach überwiegender Auffassung gegen die EU-Rückführungsrichtlinie. Die Umsetzung führt darüber hinaus zu praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten im Vollzug; denn die weiterhin notwendige Trennung der Häftlinge im Justizvollzug kann im Rahmen der bestehenden Unterbringungsbedingungen gar nicht sichergestellt werden. Ich halte es auch für einen politischen Fehler, an diesem Punkt festzuhalten, weil es andere Alternativen gegeben hätte. Wir Länder haben das ja frühzeitig signalisiert. Ich habe immer für einen Migrationsgipfel geworben, um genau über diese Fragen zu sprechen, also nicht nur die Frage von Abschiebung, sondern auch die Frage, wie wir mit dem Status von Geduldeten umgehen. Wir haben in diesem Zusammenhang auch immer gesagt, dass wir Länder natürlich bereit sind, gemeinsam mit dem Bund für die notwendige Kapazität an Abschiebehaftplätzen zu sorgen. Aber das ist dann versandet. Wir haben in Nordrhein-Westfalen die größte Einrichtung in diesem Bereich, die wir jetzt auch noch einmal erweitern. Deswegen wird sich das bei uns in der praktischen Arbeit eher nicht stellen. Aber grundsätzlich ist doch die Frage, ob es richtig ist, an dieser Stelle einen Weg zu gehen, bei dem zu erwarten ist, dass er europarechtlich nicht durchhaltbar ist. Ein Aspekt, der heute noch nicht angesprochen worden ist, ist die durch den Bundestag in letzter Minute neu in den Gesetzentwurf eingefügte Verpflichtung der Länder, den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen zu gewährleisten. Das ist zunächst einmal grundsätzlich etwas, was ich von der Herangehensweise her begrüße. Ich glaube, dass wir eine ganz besondere Verantwortung gerade für vulnerable Personen haben. Aber so, wie es jetzt hier aufgeschrieben worden ist, heißt das, dass wir Länder mit den finanziellen Folgewirkungen konfrontiert werden, weil das auch eine Frage der Konnexität ist. Alleine in Nordrhein-Westfalen werden wir dann mit einer Mehrbelastung von 150 Millionen Euro konfrontiert. Wie gesagt: Gewaltschutzkonzepte für Vulnerable sind etwas, was wir begrüßen. Wir setzen solche Gewaltschutzkonzepte selbstverständlich auch in unseren eigenen Landeseinrichtungen bereits konsequent um. Aber das, was der Bund jetzt macht, hier entsprechende Standards zu setzen und nicht für die Finanzierung zu sorgen, ist eine Bestellung zu Lasten Dritter. Der Bund kann nicht einfach zu Lasten von Ländern und Kommunen in der Schlussphase eines Gesetzgebungsverfahrens kostenträchtige Pflichten anordnen, ohne die Finanzierungsfrage zu regeln. Er mischt sich damit auch in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Länder für den Vollzug von Bundesgesetzen ein. Ein weiterer Kritikpunkt ist das Duldungsgesetz. Es ist enttäuschend, dass die Regelungen zur Ausbildungsduldung wesentlich restriktiver als bisher gefasst werden. Hier waren wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem Erlass schon ein ganzes Stück weiter. Exemplarisch nenne ich nur die künftig geltende Wartezeit nach abgelehntem Asylverfahren, die meines Erachtens völlig kontraproduktiv ist. Wir werden damit die Fallgruppe extrem minimieren und vielen jungen Leuten die Chance in den Arbeitsmarkt verbauen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu halbherzig ist und den Erwartungen vieler mittelständischer Unternehmen und des Handwerks nicht gerecht wird. Hier müssen wir nachbessern. Wir müssen sehen, dass wir als Länder insgesamt hier noch einmal in die Offensive kommen. Mit diesem Migrationspaket können wir es jedenfalls nicht bewenden lassen. Es bleibt am Ende ein Stück weit Stückwerk. Es gibt durchaus einige gute Ansätze, die aber durch Verschlechterungen an anderer Stelle wiederum konterkariert werden. Wir brauchen – das ist meine feste Überzeugung – eigentlich eine grundlegende Neuordnung der Migrations- und Integrationsgesetzgebung. Das haben wir immer wieder angemahnt. Wir glauben nicht, dass wir mit diesem Stückwerk, das wir heute vorliegen haben, tatsächlich zu einem langfristigen Durchbruch kommen. Wir wünschen uns – dafür werden wir weiter initiativ werden – ein in sich konsistentes und widerspruchsfreies Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch, das Migration und Integration dauerhaft und umfassend regelt. Wir sind der Meinung, dass man eigentlich schon längst hätte anfangen können, so etwas mit einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Das ist bisher nicht passiert. Wir wollen aber ausdrücklich mit einem konstruktiven Vorschlag enden. Deswegen sagen wir, dass wir, das Land Nordrhein-Westfalen, dazu einen Vorschlag machen werden. Wir laden alle Länder, die heute vielleicht ähnlich wie wir in Wahrheit doch eher enttäuscht sind, herzlich ein, daran mitzuwirken. – Vielen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Ich danke Ihnen. Als Nächstes hat Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin das Wort. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Eine geflüchtete Familie aus Syrien geht durch die Tore einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Die Tore der Haftanstalt schließen sich hinter der Mutter, dem Vater und den beiden Kindern. Es schließen sich die Tore eines Gefängnisses, in dem Menschen untergebracht sind, weil sie andere Menschen getötet haben, in dem Menschen untergebracht sind, weil sie andere Menschen schwer verletzt haben oder weil sie andere Menschen um hohe Geldsummen betrogen haben. Kurzum: Hinter der Familie schließen sich die Tore einer Haftanstalt, in der Menschen sitzen, die massiv bedeutende Rechtsgüter verletzt haben. Auch die Familie wird die kommende Zeit in diesem Gefängnis leben müssen, obwohl sie nicht massiv gegen bedeutende Rechtsgüter verstoßen hat, sondern sich nur unrechtmäßig in Deutschland aufhält. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, die Kinder fragen ihre Mutter oder ihren Vater, warum sie eigentlich im Gefängnis wohnen müssen. Und stellen Sie sich vor, die Kinder fragen ihre Eltern, warum sie mit Straftätern zusammenleben müssen. Die einzige Antwort auf diese Fragen würde lauten: Das darf nicht sein, das ist rechtswidrig. Es ist europarechtswidrig, abgelehnte Asylbewerber in Strafanstalten unterzubringen. Es verstößt gegen das Trennungsgebot, demzufolge Abschiebehäftlinge gerade nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof 2014 klar und deutlich festgestellt. Wenn nun mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht die Unterbringung ganzer Familien in der Strafhaft droht, dann verstößt dies eklatant gegen diese Rechtsprechung. Liebe Anwesende, Asylbewerber sind keine Verbrecher. Und darum gehören sie auch nicht in ein Gefängnis. Dies gilt auch für diejenigen Asylbewerber, denen die Abschiebung droht. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich finde es erstaunlich und bemerkenswert, dass erst der Rechtsausschuss dieses Hauses die Bundesregierung daran erinnern musste. Ganz offensichtlich will die Bundesregierung diesen eklatanten Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze nicht sehen. Denn selbstverständlich kennt auch die Bundesregierung die Vorgaben des Europarechts und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Umso erstaunlicher ist ihre Argumentation. Zusammengefasst behauptet die Bundesregierung Folgendes: Sie sagt, es drohe hinsichtlich der ausreisepflichtigen Asylbewerber in Deutschland eine unvorhersehbare Überlastung der Abschiebeunterkünfte. Darum dürfe man vom Trennungsgebot abweichen und die Betroffenen in Gefängnissen unterbringen. Meine Damen und Herren, seit dem Sommer 2015 diskutiert ganz Deutschland und auch Europa die Frage, wie mit Geflüchteten umzugehen ist. Wenn sich die Bundesregierung vier Jahre später, im Juni 2019, hinstellt und behauptet, hinsichtlich der ausreisepflichtigen Asylbewerber gebe es eine unvorhersehbare Entwicklung, dann finde ich das zumindest bemerkenswert. Aus einem weiteren Grund trägt das Argument der Bundesregierung nicht: Die Bundesregierung unterliegt einem Rechenfehler. Sie argumentiert hinsichtlich der Überlastung mit falschen Zahlen. Sie argumentiert hinsichtlich der Überlastung mit der Zahl an vollziehbar Ausreisepflichtigen. Meine Damen und Herren, auch die Bundesregierung will nicht jeden vollziehbar Ausreisepflichtigen in Gewahrsam nehmen. Selbst sie zielt auf eine deutlich kleinere Gruppe. Also muss man festhalten: Die Bundesregierung hat sich sehenden Auges für ein europarechtswidriges Gesetz entschieden. Und wenn das so ist, muss die Frage erlaubt sein: Warum möchte die Bundesregierung hier bewusst gegen Europarecht verstoßen? Warum provoziert die Bundesregierung, dass dieses Gesetz über kurz oder lang – wie andere Gesetze der Bundesregierung ja auch – vom Europäischen Gerichtshof verworfen wird? Meine Damen und Herren, ich kann mir das nur so erklären – um mal den rosa Elefanten im Raum anzusprechen –: Nur wer offenbar große Angst davor hat, von anderen Parteien rechts überholt zu werden, kann ein solches Gesetz wollen, nur der kann ein Gesetz wollen, das Asylbewerber stigmatisiert, nur der kann ein Gesetz wollen, das offenkundig europarechtswidrig ist. Kollege Strobl hat vorhin davon gesprochen, man solle Gesetze mit Härte und Herz machen. Ich würde mir wünschen, dass wir auch ab und zu ein Gesetz mit Köpfchen machen würden. Wir in Berlin machen da jedenfalls nicht mit. Wir haben verabredet, von Abschiebungen weitgehend abzusehen. Für Berlin gilt ganz klar der Vorrang der freiwilligen Rückkehr. Außerdem gibt es aus Berlin keine Abschiebungen nach Afghanistan, da dies gegenwärtig nicht verantwortet werden kann. Meine Damen und Herren, die Situation der Menschen auf dem Mittelmeer lässt den Berliner Senat nicht kalt. Daher ist Berlin auch dem Städtenetzwerk Solidarity City beigetreten. Wir sind ein sicherer Hafen. Und wir hoffen mit Blick auf die Situation der Geflüchteten um das Mittelmeer herum auf eine europäische Lösung. Liebe Anwesende, abseits der rechtlichen Probleme an dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt es auch praktische Probleme: Die Strafhaft verfolgt völlig andere Ziele als der Abschiebegewahrsam. Wir haben es mit völlig unterschiedlichen Haftregimen zu tun und damit auch mit völlig unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen. Die Zusammenlegung beider ist mit erheblichen Sicherheitsproblemen verbunden. Jeder Praktiker aus dem Vollzug erkennt das auf den ersten Blick: Das kann und das wird nicht gutgehen. Meine Damen und Herren, angesichts dieser Vielzahl an Mängeln bedarf das sogenannte Geordnete-Rückkehr- Gesetz weitreichender Überarbeitung. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit hat Kollege Dr. Stamp schon einiges Wichtiges ausgeführt. Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung: Ich weiß nicht, wie es Ihnen bei der Vorstellung geht, dass minderjährige Kinder in deutschen Gefängnissen leben müssen. Ich möchte jedenfalls nicht, dass Kinder ihre Eltern fragen müssen, warum sie in einem Gefängnis leben. Daher bitte ich Sie um Unterstützung der Anrufung des Vermittlungsausschusses. – Vielen Dank. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Senator! Dann hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Wort. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Sie entscheiden heute auch über die Zustimmung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie wissen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner viel zitierten Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 betont, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum der Konkretisierung und der ständigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber bedarf. Deshalb sind die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und an den bestehenden Lebensbedingungen, bezogen auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen, auszurichten. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf vor, der diese verfassungsrechtlich dringend notwendige Aktualisierung machen wird. Verfassungsrechtlich ist das notwendig; denn Sie wissen, dass trotz Anrufung des Vermittlungsausschusses im Jahr 2016 ein Ergebnis gescheitert ist. Deshalb konnten die Leistungssätze schon seit 2016 nicht mehr angepasst werden. Und wir haben erste Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit, dass der verfassungsgemäße Zustand angezweifelt wird. Daher besteht dringender verfassungsrechtlicher Handlungsbedarf. Lassen Sie mich kurz zu den drei Regelungsinhalten etwas sagen! Erstens die Neufestsetzung der Leistungssätze. Der Gesetzentwurf enthält, wie schon im Jahr 2016, die verfassungsrechtlich dringend gebotene Anpassung der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Gleichzeitig werden die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung herausgenommen. Darüber hinaus wird eine neue Bedarfsstufe für alleinstehende Erwachsene in Sammelunterkünften eingeführt. Diese Änderungen liegen in dem vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Zugleich wird hierdurch erreicht, dass sich Kosten und Einsparungen die Waage halten. So schaffen wir ein verfassungskonformes Leistungsrecht, ohne dass dies zu Mehrausgaben für die Länder führt. Die Kostenneutralität der Länder war ja auch angemahnt worden. Zweitens. Wir schließen die Förderlücke. Dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus H e i l , war es neben diesen Veränderungen ein besonderes persönliches Anliegen, dass dieser Gesetzentwurf auch eine Regelung zur Schließung der sogenannten Förderlücke enthielt; denn das ist ein wichtiger Schritt für die Personen im Asylbewerberleistungsgesetz, die eine Ausbildung aufnehmen oder studieren wollen. Darüber ist auch hier im Bundesrat schon häufiger diskutiert worden, und es ist Inhalt der Forderungen der Länder. Mit dieser Ergänzung wird unser Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 noch mal deutlich verbessert. Es geht ja darum, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer förderfähigen betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder in einem Studium befinden, nach dem jetzigen Recht unter den Leistungsausschluss fallen, wenn sie ein Studium aufnehmen. Das hieß bisher: Wer keine Ausbildung macht oder diese abbricht, der bekommt volle Leistungen, wer sich aber anstrengt und etwas leistet, ja wer sogar ein Studium schafft und sich mit guter Bildung seine Existenzgrundlage sichert, der bekommt nichts. Das ist eindeutig eine Schieflage, und diese beenden wir mit dieser Regelung. Ich bin mir sicher, dass auch Sie, die Länder, genau das fördern möchten: Engagement bei der Integration gerade durch Ausbildung oder Studium, also durch Bildung. Denn wir alle wissen: Integration gelingt besonders durch Bildung. Zukünftig können Leistungsberechtigte in einer Ausbildung oder in einem Studium auch nach dem 15. Monat des Aufenthalts Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Damit stärken wir gerade bei jungen Geflüchteten die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und beseitigen die beschriebenen Fehlanreize. Der dritte Punkt betrifft die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Ehrenamts-Freibetrags genauso wie in der Sozialhilfe vor. Wenn sich also Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel in Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden, und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, sollen sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten können. Denn auch und gerade für Geflüchtete oder Geduldete ist es wichtig, dass wir ihnen zeigen, dass bürgerschaftliches, freiwilliges Engagement in Deutschland wertgeschätzt wird. Wir wollen alle dazu ermutigen und sie eben nicht davon abhalten; das gilt auch für Asylbewerberinnen und -bewerber. Ehrenamtliches Engagement ist willkommen und wird unterstützt. Vor diesem Hintergrund stellt das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen ausgewogenen Regelungsentwurf dar. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung, vor allem damit wir schnellstmöglich ein verfassungskonformes Leistungsrecht schaffen und für Rechtsklarheit auch in den Leistungsbehörden vor Ort sorgen können, die sich zunehmend vor den Sozialgerichten für die nicht aktualisierten Leistungssätze rechtfertigen müssen. Der Handlungsbedarf ist dringend. Deshalb ist das Gesetz so gestaltet, dass die Änderungen bereits zum 1. August 2019 in Kraft treten können – vorausgesetzt, Sie erteilen heute Ihre Zustimmung. Jede weitere zeitliche Verzögerung würde durchaus eine Erhöhung des verfassungsrechtlichen Risikos und mehr Rechtsunsicherheit sowohl für die Leistungsberechtigten als auch für die kommunalen Behörden bedeuten. Das sollten wir unbedingt vermeiden. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich um Ihre Zustimmung. Ich will das auf das gesamte sogenannte Migrationspaket beziehen. Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz tatsächlich einen Paradigmenwechsel geschafft. Einwanderung nach Deutschland wird nicht nur für akademisch Ausgebildete, sondern auch für Menschen mit anderen Ausbildungen möglich sein. Wir haben mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz die Priorität klar auf Integration durch Sprache und Arbeit gesetzt. Dass auch Geduldete, die nur noch einige Jahre hier bleiben werden, die deutsche Sprache erlernen und hier arbeiten können, ist allemal besser, als wenn sie das nicht dürfen und hier nichts zu tun haben. Deshalb ist der Fokus auf Sprachelernen, auf Arbeit genau richtig. Und es gehört auch dazu, dass die Menschen, die nicht bleiben können, abgeschoben werden. Wenn Menschen zum Beispiel keine Papiere haben, enthält das Geordnete- Rückkehr-Gesetz viele Regelungen, das glaubhaft zu machen. Ich will ausdrücklich sagen – Herr Behrendt ist noch da; Sie wissen es –: Flüchtlinge werden nach dieser Regelung nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht. Sie regeln das ja selber in den Ländern. Für Kinder muss es natürlich besondere Räumlichkeiten geben. Deshalb bitte ich noch einmal darum, genau hinzusehen. Wir haben selbstverständlich versucht, eine rechtsstaatlich genaue Umsetzung hinzukriegen. Aber es gehört eben zusammen: Wenn wir Einwanderung ermöglichen, wenn wir ein gutes, humanitäres Asylrecht bewerkstelligen wollen, dann muss auch Abschiebung möglich sein. Für mich ist es wichtig, dass wir hier ein Paket haben, das mit Herz und Verstand geschnürt worden ist; das wäre meine Zusammenfassung. Es regelt, dass nach Deutschland geflüchtete Menschen, die jeden Grund haben, hier Schutz zu finden, sich gut integrieren können, die Sprache lernen können und bei der Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung – wie gesagt, mit Herz und Verstand. Vizepräsident Michael Müller: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen nicht vor. – Herr Minister Lucha (Baden-Württemberg) und Herr Minister Pistorius (Niedersachsen) geben je eine Erklärung zu Protokoll1 ab. Wir kommen jetzt zu einer langen und nicht ganz einfachen Abstimmungsprozedur. Ich bitte Sie, uns durch eindeutige Handzeichen zu unterstützen. Wir beginnen mit Punkt 2, dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Punkt 3, dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eindeutig eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Dann frage ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? Ich bitte um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Weiter geht es mit Punkt 9, dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Auch hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zunächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Dazu erbitte ich das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit sind die Ziffern 1 bis 12 erledigt. Ich stelle fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. 1 Anlagen 3 und 4 Wer möchte entsprechend Ziffer 13 feststellen, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf? Ich bitte um ein Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes n i c h t festgestellt. Jetzt ist noch über die in Ziffer 15 empfohlene Entschließung abzustimmen. Auf Wunsch wird nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Bitte das Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t gefasst. Es geht weiter mit Punkt 10, dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz. Der Innenausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 11, dem Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Nun kommen wir zu Punkt 12, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Auch hier liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat auch zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung zu entscheiden. Ich bitte um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t gefasst. Als Nächstes ist über Punkt 13 abzustimmen, das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. In Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wird empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir stimmen jetzt über die empfohlene Entschließung ab und beginnen mit Ziffer 3, zu der nach Buchstaben getrennte Abstimmung gewünscht wurde. Bitte das Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 3! – Minderheit. Auch Ziffer 4 wird auf Wunsch nach Buchstaben getrennt abgestimmt. Bitte das Handzeichen für: Buchstabe f! – Mehrheit. Nun bitte ich noch um das Handzeichen für den Rest von Ziffer 4. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat, wie soeben beschlossen, eine Entschließung gefasst. Als Nächstes rufe ich Punkt 5 auf: TOP 5 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (Drucksache 253/19) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerin Karawanskij aus Brandenburg vor. Sie haben das Wort. Susanna Karawanskij (Brandenburg): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich bei diesem Tagesordnungspunkt als Familienministerin zu Wort. Vielleicht ist das ein bisschen ungewöhnlich, geht es doch in dem Gesetz vor allen Dingen um wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Das sind sinnvolle Sachen, denen man, wie ich finde, zustimmen kann. Schließlich ist der Staat in der Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sie unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch davor geschützt werden, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden und ihnen damit die soziale Absicherung vorenthalten wird. Wenn der Staat aber zugleich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern, die für ihre Jobsuche aus dem EU-Ausland nach Deutschland kommen, pauschal für drei Monate den Kindergeldanspruch versagt, dann ist das aus meiner Sicht falsch und schlicht und einfach nicht hinnehmbar. Man kann nicht auf der einen Seite Sozialleistungsbetrug bekämpfen wollen und auf der anderen Seite Anspruchsberechtigte um ihre Leistung prellen. ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich) Ich möchte an dieser Stelle ein konkretes Beispiel nennen: Brandenburg profitiert mittlerweile in weiten Teilen davon, dass sich junge polnische Familien bei uns niederlassen, den Neuanfang wagen. Es geht dabei um Ärztinnen und Ärzte, um Lehrerinnen und Lehrer, um Pflegekräfte, die wir brauchen. Sie sind nicht nur eine Bereicherung für unser Land, sondern – das könnte ich hinzufügen – wir brauchen sie dringend als Fachkräfte. Natürlich ist dieser Schritt für die jungen Familien mit gewissen Problemen und Hürden behaftet. Es geht darum, eine neue Sprache zu lernen. Die Familien müssen eine Wohnung finden und sich ein neues soziales Umfeld aufbauen. Und genauso wie deutsche Familien brauchen sie eine verlässliche Kinderbetreuung. Das ist mancherorts mit einer entsprechenden finanziellen Belastung verbunden. Auch für die Zeit, in der Menschen noch auf Arbeitssuche in Deutschland sind, ist Unterstützung wichtig. Auch eine polnische Altenpflegerin muss erst mal die organisatorischen Rahmenbedingungen klären, wenn sie hier arbeiten will. Sie muss die Frage nach Wohnung, Kinderbetreuung und Fahrtzeiten klären, um Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das alles berücksichtigt dieses Gesetz nicht. Es will EU-Bürgerinnen und -Bürger, die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zur Arbeitssuche in Deutschland niederzulassen, für die ersten drei Monate vom Kindergeld ausschließen. Das hat nichts mit Sozialleistungsmissbrauch zu tun, sondern das ist Abschottung, meine Damen und Herren. Ich halte diese Regelung weder für verhältnismäßig noch für angemessen. Das hat auch mit der so wichtigen, von uns immer wieder betonten und gepriesenen Willkommenskultur nichts zu tun. Ich bezweifle zudem, dass das Gesetz europarechtskonform ist. Hier werden Arbeitsuchende aus anderen EU-Staaten gegenüber vergleichbaren Inländern benachteiligt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist einer der Grundpfeiler der europäischen Integration. Wenn man in der praktischen Ausübung dieses Recht erschwert, dann legt man tatsächlich Hand an die europäischen Errungenschaften, die wir doch gemeinsam bewahren sollten. Wer auf Abschottung setzt, meine Damen und Herren, der wird beim Werben um ausländische Fachkräfte keine guten Karten haben – leider. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Minister Lucha (Baden-Württemberg), Herr Senator Dr. Steffen (Hamburg), Herr Minister Albrecht (Schleswig-Holstein) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist dafür, dem Gesetz zuzustimmen? – Das ist die Mehrheit. 1 Anlagen 5 bis 8 Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (Drucksache 254/19) Wir haben zwei Wortmeldungen. Es beginnt Frau Ministerin Karawanskij aus Brandenburg. Susanna Karawanskij (Brandenburg): Meine Damen und Herren! Am 6. Juni hat der Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Damit es zügig zur Geltung kommen kann, soll ihm heute im Bundesrat zugestimmt werden. Dafür hat das Bundesministerium in seinem ausführlichen Schreiben vom 19. Juni ausdrücklich geworben. Grund dafür mögen die Ergebnisse des Gesundheitsausschusses wenige Tage zuvor gewesen sein. Mehrheitlich hatten die Mitglieder die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes empfohlen. Den Antrag hatte neben Thüringen auch Brandenburg gestellt. Meine Damen und Herren, wir wollen das Gesetz nicht verhindern, sondern ein Gesetz, das tatsächlich mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten bringt. Vor diesem Hintergrund können wir uns keine unseriösen Schnellschüsse leisten. Einige Artikel in diesem Gesetz müssen überprüft werden. So verpflichtet zum Beispiel § 64 Absatz 3 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes die zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder, insbesondere bei Verdacht auf Arzneimittel- oder Wirkstofffälschungen oder bei Hinweis auf schwerwiegende Mängel von Arzneimitteln oder Wirkstoffen unangemeldete Inspektionen durchzuführen. Diese Regelung ist nicht nur mit Blick auf Artikel 84 Grundgesetz problematisch. Sie ist außerdem ziemlich unverhältnismäßig, praktisch kaum umsetzbar und bedeutet einen Mehraufwand, dem kein echter Sicherheitsgewinn gegenüberstehen könnte. Sie lässt den Überwachungsbehörden keinen eigenen Entscheidungsspielraum mehr und zwingt zu unangemeldeten Inspektionen, die von den betreffenden Überwachungsbehörden von vornherein als nicht zielführend beurteilt werden. Besonders deutlich würde das im Fall von Inspektionen in Drittstaaten, was unangemeldet völkerrechtlich ohnehin nicht erlaubt ist. Auch der zugunsten der Bundesoberbehörden geschaffene neue § 69 Absatz 1b Arzneimittelgesetz konterkariert geradezu das eigentliche Regelungsziel eines verbesserten, weil schnelleren Reagierens auf Gefahren. Die nebeneinander bestehenden Zuständigkeiten von Bund und Ländern sind nicht nur verfassungsrechtlich problematisch. Sie produzieren zugleich erhebliche Rechtsunsicherheiten, verlängern damit die Entscheidungsprozesse und erschweren so eine effektive Gefahrenabwehr. Die für die vollständige Streichung der Importförderklausel tragenden Gründe habe nicht nur ich vorgetragen; sie wurden auch hier im Bundesrat und in den Ausschüssen mehrfach diskutiert. Der jetzt im GSAV gefundene Kompromiss erscheint vor diesem Hintergrund allenfalls halbherzig. Warum sollte sich denn die Gefahr des Einschleusens gefälschter Arzneimittel in die Handelskette nur auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika beschränken? Dem ist nicht so. Dies hat auch kürzlich die Meldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wieder belegt. Zudem ist mir nicht klar, welche neuen Erkenntnisse man sich in dem jetzt vorgegebenen Beobachtungszeitraum bis Ende 2021 erhofft, die man in den zurückliegenden Jahren nicht sammeln konnte. Aller Kritik zum Trotz erkenne ich insgesamt positiv an, dass der Bund mit dem Gesetz schnell auf die diversen Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit mit verunreinigten, gefälschten beziehungsweise mutmaßlich gestohlenen Arzneimitteln reagiert hat. Das GSAV enthält durchaus gute, aber auch notwendige Regelungen zur Verbesserung des Patientenschutzes. Beispiele sind die Einschränkung der erlaubnisfreien Arzneimittelherstellung durch Heilpraktiker, die ergänzten und präzisierten Einsichtnahmerechte in Unterlagen für die Überwachungsbehörden, die vorgenommenen Anpassungen an die europäischen Vorgaben zum Fälschungsschutz und zu den Sicherheitsmerkmalen auf Arzneimitteln sowie die Regelung von Sanktionen bei Verstößen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein verbesserter Patientinnen- und Patientenschutz ist das klare gemeinsame Interesse von Bund und Ländern. Lassen Sie uns das GSAV im Interesse der Menschen und vor allem orientiert an der Praxis auf gesunde Füße stellen! Dazu wäre der Vermittlungsausschuss, wie es der Gesundheitsausschuss empfohlen hat, richtig, damit zügig eine gute und zukunftsfähige Lösung gefunden werden kann. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Als Nächstes spricht Herr Staatssekretär Dr. Steffen vom Bundesministerium für Gesundheit. Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns allen ist die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sehr, sehr wichtig. Deshalb sieht das vorliegende GSAV ein Paket ausgewogener Maßnahmen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten vor. Wir reagieren damit in der Tat – wie Frau Ministerin Karawanskij gerade gesagt hat – auf die Vorkommnisse der Vergangenheit mit verunreinigten und gefälschten Arzneimitteln. Das Gesetz enthält zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit unter anderem folgende Maßnahmen: Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für ein Herstellungs- und Anwendungsverbot bestimmter Stoffe, zum Beispiel Frischzellen. Wir schränken im Interesse der Patientensicherheit die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln zur persönlichen Anwendung durch nichtärztliche Personen, zum Beispiel Heilpraktiker, ein. Für die Anwendung von nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln für neuartige Therapien schaffen wir Dokumentations- und Meldepflichten hinsichtlich Nebenwirkungen sowie eine Anzeigepflicht. Darüber hinaus enthält das Gesetz zahlreiche weitere Änderungen, die die Arzneimittelversorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten verbessern sollen und verbessern werden. Wir waren zu diesem Gesetzesvorhaben in einem intensiven und, wie wir meinen, sehr konstruktiven Austausch mit den Ländern. Im parlamentarischen Verfahren wurden zahlreiche Anregungen und Änderungsvorschläge der Länder zu dem Gesetzentwurf aufgegriffen. Auch Bundesminister S p a h n selbst war noch einmal im intensiven Austausch mit den Ländern. Zuletzt standen vor allem die Regeln im Mittelpunkt, zu denen der Gesundheitsausschuss des Bundesrates die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatte. Die Bedenken der Bundesländer betreffen dabei insbesondere die veränderten Regelungen zu unangemeldeten Inspektionen und zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Arzneimittelüberwachung. Darüber hinaus fordert der Ausschuss die Streichung der Importregel zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln. Lassen Sie mich dazu sagen: Was die geänderten Regelungen zu unangemeldeten Inspektionen und zu den Kompetenzen des Bundes für die Arzneimittelüberwachung anbelangt, so bietet die Bundesregierung an, die Auswirkungen der Neuregelung zu evaluieren und dem Bundesrat hierzu einen Erfahrungsbericht zu übermitteln. Auf dieser Grundlage könnte dann überprüft werden, ob sich die von den Ländern geäußerten Bedenken hinsichtlich der Vollzugsregelungen in der Praxis bestätigen und/oder ob gegebenenfalls Änderungen erforderlich sind. Zur Importregelung ist in dem Gesetz vorgesehen, dass dem Bundesministerium für Gesundheit bis Ende 2021 ein Bericht über die Auswirkungen dieser Regelung vorzulegen ist. Auf dieser Grundlage soll dann geprüft werden, ob eine Importregelung weiterhin notwendig ist. Das Bundesministerium für Gesundheit wird diesen Bericht dem Deutschen Bundestag mit einer Bewertung zur Beschlussfassung zuleiten. Lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was Frau Ministerin Karawanskij gerade noch einmal zu der Importförderklausel ausgeführt hat! Eine Unterscheidung im Zusammenhang mit der Importförderklausel und der Arzneimittelsicherheit ist mir sehr wichtig: Bei der bisherigen und der neuen Importförderklausel geht es um die Kostenwirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung. Es geht nicht um die Frage, wie Arzneimittel in Umlauf kommen, also darum, welche Sicherheitsvorkehrungen gegen mutmaßlich gefälschte Arzneimittel, die für die Rezepturherstellung in Apotheken verwendet werden, getroffen werden können. Im GSAV sind gerade zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität bei der Herstellung von Zytostatika notwendige Neuregelungen zu Überwachung und Kontrolle im Interesse der Patientinnen und Patienten enthalten. Es besteht unseres Erachtens auch kein näherer kausaler Zusammenhang zwischen der Importförderklausel und einigen Fällen der Vergangenheit, die sicherlich bekannt sind. Die gefundene Neuregelung entspricht im Übrigen weitgehend der Regelung für preisgünstige Importarzneimittel, die die Selbstverwaltung im neu verhandelten Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung selbst vereinbart hat. Für verschiedene Länder war zudem das Thema Hämophilieversorgung von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung nimmt das zum Anlass, sechs Monate nach Inkrafttreten der mit dem GSAV geänderten Regelungen zur Hämophilieversorgung dem Bundesrat einen Bericht zu übermitteln, der unter Einbeziehung der Betroffenenverbände und Versorgungszentren die Erfahrungen im Hinblick auf die neuen Regelungen zum Vertriebsweg für Arzneimittel sowie einen gegebenenfalls durch die Erfahrungen veranlassten gesetzlichen Änderungsbedarf darstellt, mit dem etwaige Versorgungsprobleme behoben werden können. Hierzu hat die Bundesregierung auch eine Protokollerklärung abgegeben. Wir meinen, dass dadurch den Bedenken der Bundesländer ausreichend und wirksam Rechnung getragen werden kann. Lassen Sie mich abschließend betonen: Wir sind überzeugt davon, dass mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz ein entscheidender Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung geleistet wird und dass die Patientinnen und Patienten so bald wie möglich von den neuen Regelungen profitieren sollten. Daher halten wir es für sehr wichtig, dass das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung nunmehr zügig in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern), Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein) und Herr Staatssekretär Dr. Steffen (Bundesministerium für Gesundheit). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Ich frage, wer der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt, und bitte um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Dann frage ich, wer dem Gesetz zustimmt. Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich frage: Wer stimmt der Entschließung zu? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 – ZensG 2021) (Drucksache 256/19) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Diese empfehlen, den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen anzurufen. Ich frage daher zunächst, wer allgemein für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist. – Das ist die Mehrheit. Dann kommen wir zu den Anrufungsgründen: Bitte Ihr Handzeichen für Ziffern 1 und 4 bis 6 gemeinsam! – Mehrheit. Ziffern 2 und 3 gemeinsam! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss, wie soeben beschlossen, angerufen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonen- 1 Anlagen 9 bis 11 verkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur (Drucksache 258/19) Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg beginnt. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Worum geht es bei diesem Gesetz? Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union von 2016. Dabei geht es im Kern um die Öffnung des Marktes für inländische Personenverkehrsdienstleistungen und insgesamt um die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. Also eine wichtige Grundlage für den Schienenverkehr überhaupt! Der Bund ist mit der Novellierung dieses Gesetzes im Zeitdruck; denn die Frist zur Umsetzung ist bereits im Dezember des letzten Jahres abgelaufen. Leider müssen wir feststellen, dass der Bund in letzter Zeit öfters die Frist verstreichen lässt, um im anschließenden Gesetzgebungsverfahren zu sagen: Wir stehen unter Zeitdruck, wir müssen jetzt aber schnell zu einer Lösung kommen! Wir halten dieses Verfahren für inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass die Länder aus zeitlichen Gründen unter Druck gesetzt werden, weil man selber lange nichts tut und erst spät handelt. Wir wollen ein geordnetes Verfahren ohne Zeitdruck. Die Länder haben im Rahmen dieses Verfahrens rechtzeitig deutlich gemacht: Wir haben die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr. Wir haben eine klare Leitidee. Wir wollen die Rahmenbedingungen so günstig wie möglich gestalten, dass es uns gelingt, möglichst viel Schienenverkehr zu bestellen. Das ist ja die Aufgabe und die Funktion der Länder. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Rahmen eines Mantelgesetzes sowohl das Eisenbahnregulierungsgesetz als auch das Allgemeine Eisenbahngesetz zu verändern, an die europäische Norm anzupassen. Meine Damen und Herren, wenn Sie heute, egal wo, eine öffentliche Diskussion über die Deutsche Bahn, über den Schienenverkehr führen, dann wird es keinen geben, der nicht sagt: Wir müssen da mehr tun, wir müssen dafür sorgen, dass die Bahn besser wird, und wir müssen alles tun, dass sie auch preiswerter wird, wir müssen dafür sorgen, dass der Schienenverkehr ausgebaut wird. Hier gibt es einen eindeutigen Konsens zwischen den Parteien, den Fraktionen und den Landesregierungen, aber auch der Bundesregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen. Beispielsweise gibt es bereits im Koalitionsvertrag das Ziel, den Schienenverkehr zu verdoppeln. Wir in Baden- Württemberg haben für uns denselben Anspruch, den Schienenpersonennahverkehr bis 2030 zu verdoppeln. Das sind, wie ich finde, notwendige Ansprüche, wenn wir die Klimaschutzziele im Verkehrssektor endlich erreichen wollen. Also: bessere Bedingungen für die Kundinnen und Kunden und damit auch mehr Kunden. Entscheidend dafür, wie viel Verkehr wir bestellen und zu welchen Preisen wir anbieten können, ist aber die Höhe der Trassen- und Stationspreise. Deswegen haben wir Länder, als wir mit dem Bund längere Zeit verhandelt und auch gestritten haben, wer wie viele Regionalisierungsmittel bekommt, damit wir die Züge bestellen können, sehr eindeutig gesagt: Wir brauchen auch eine Bremse bei den Trassenpreisen, denn wenn wir – – (Die Mikrofone bewegen sich nach oben) – Ganz so groß bin ich nicht, geht es ein bisschen kleiner? Ich komme mir vor, als wäre ich im Gefängnis. (Heiterkeit) Jetzt mache ich das mal selber. Es geht aber nicht, es ist blockiert. (Heiterkeit und Beifall) Also zurück: Wir haben das gemeinsame Interesse, kostengünstig Nahverkehr – – (Die Mikrofonanlage bewegt sich unkontrolliert) – Hier hat aber einer Spaß, was! (Heiterkeit) Also: Das gemeinsame Ziel ist, dass die Trassenpreise nicht steigen. Deswegen haben wir auch die Regelung eingeführt, dass sie nur zu einem bestimmten Zeitpunkt steigen dürfen. Das haben wir vorgetragen. Wir haben auch vorgetragen, dass wir bei der Regulierung für größere Transparenz sind, dass wir bessere Anreize brauchen, dass wir höheres Kostenbewusstsein brauchen und dass wir durchaus Interesse daran haben, dass der Wettbewerb auf der Schiene gut funktioniert. Das alles haben wir vorgetragen, und zwar im großen Konsens der Länder. Der Bund hat dem zwar im Prinzip nicht widersprochen, aber unsere Wünsche dann doch in keinster Weise aufgenommen. Das hat dazu geführt, dass die Länder im Verkehrsausschuss einmütig gesagt haben: Dann rufen wir den Vermittlungsausschuss an; denn wir können es nicht akzeptieren, dass wir, weil für einen Teil des Netzes die Trassenpreise und die Bremse anders geregelt werden sollen, am Ende die Verlierer sind, eigentlich zum Schaden der Kundinnen und Kunden und des Schienenpersonenverkehrs. Jetzt ist die Situation: Nachdem wir sehr deutlich gemacht haben, dass wir den Vermittlungsausschuss anrufen, der Bund aber großes Interesse hat, dass dieses Gesetz heute durchgeht, haben wir mit dem Bund über eine Protokollerklärung verhandelt, in der die Anliegen, die in diesem Gesetz abgelehnt werden, dahin gehend bestätigt werden, dass sie bei der nächsten großen Novellierung eingelöst werden, dass es also nicht sein kann, dass wir in Teilen des Netzes renditeorientierte Preise nehmen. (Die Mikrofonanlage bewegt sich erneut unkontrolliert) – Ich bin beeindruckt. (Heiterkeit) Ist das ein Ausdruck von Liebe oder von Spaß? Jedenfalls: Wir haben wirklich das allergrößte Interesse, dass es über die Trassenpreise nicht zu einer Verteuerung kommt. Und es kann auch nicht sein, dass man die Trassenpreise so mit der Verzinsung berechnet, als wäre es ein Gewerbe. Mit der Koalition betonen wir, dass es darum geht, den Schienenverkehr auf dem Schienennetz zu maximieren, nicht die Rendite. Das steht übrigens erstaunlicherweise im Koalitionsvertrag. Das muss die Leitlinie sein, die Orientierung für eine weitere Novellierung. Es ist uns zugesagt, jedenfalls als Protokollerklärung, dass das die Maßgabe sein wird und dass auch einige andere Punkte, die wir angemahnt haben, aufgenommen werden. Insofern wird das Land Baden-Württemberg den Vermittlungsausschuss jetzt nicht anrufen, sondern unter der Maßgabe dieser Protokollerklärung zustimmen. Ich weiß, dass andere Länder nicht so zufrieden sind. Wir wissen aber nicht, wie die Abstimmung sein wird. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Minister Hermann! Ich bitte um Nachsicht, dass Sie durch eine Beeinträchtigung der Technik kurz irritiert waren. Dass das gerade in dem Moment passiert, wo es um Schienenverkehr geht, ist uns natürlich besonders unangenehm. Wir werden versuchen, das einzuschränken, so dass der nächste Redner nicht mehr irritiert ist. Insofern wird man das entsprechend hinbekommen. Ich darf als Nächstes Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Ferlemann vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufrufen. Seien Sie bitte vorsichtig! Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgestellte Persönlich

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