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Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Vorgang 248592 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 18.08.2022 · DIP ↗

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Erhöhung der Rechtssicherheit für Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten und spezifische Regelungen zum Umgang mit dem Wolf: Verbot des Fütterns, Ausnahmen zur Entnahme (Tötung) bei Nutztierrissen und freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten, Pflicht der Naturschutzbehörden zur Entnahme von Wolfshybriden;<br /> Änderung § 45 und 69 sowie Einfügung § 45a Bundesnaturschutzgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen betr. Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden bei Hobbyhaltern geschützter Weidetiere u.a.

Zeitachse

  1. 14.02.2020 plenarprotokoll 985 Protokoll der 985. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.