Protokoll der 985. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 985. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 985
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
985. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. Februar 2020
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. Zweites Gesetz zur Änderung des
Konsulargesetzes (Drucksache 22/20) . . . . . . . . . 4
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
2. Gesetz zur Einführung einer
Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik
untergebrachter wohnungsloser Personen
und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 23/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 4
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3. Gesetz zur Neustrukturierung des
Zollfahndungsdienstgesetzes (Drucksache
24/20, zu Drucksache 24/20) . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2 i.V.m. Artikel 74 Absatz 1
Nummer 25 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
4. Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
(Drucksache 30/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
5. Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung
für Engagement und Ehrenamt
(Drucksache 40/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lorenz Caffier (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
6. ... Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des
Cybergroomings (Drucksache 25/20) . . . . . . . . . 6
Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . 6
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 7
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
7. Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 26/20) . . 7
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 7
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
8. Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule
des vierten Eisenbahnpakets der
Europäischen Union (Drucksache 27/20) . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
9. a) Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von
Baurecht durch Maßnahmengesetz im
Verkehrsbereich
(Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) (Drucksache
41/20)
b) Gesetz zur weiteren Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren
im Verkehrsbereich (Drucksache 44/20) 9
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 87e Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 GG . 9
10. Drittes Gesetz zur Änderung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache
42/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 9
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 10
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
11. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 43/20, zu
Drucksache 43/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 11
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 12, 45*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
12. Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im
Bereich der Verteidigung und Sicherheit
und zur Optimierung der Vergabestatistik
(Drucksache 45/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 6 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
13. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (... SGB II
Änderungsgesetz) – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen,
Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 53/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 13
Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 14
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
14. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen in stationären
Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB)
– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und
Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-
Holstein – (Drucksache 621/19) . . . . . . . . . . 15
Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . . 15
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Bestellung von
Minister Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 16
15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich
unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
u. a. in das erweiterte Führungszeugnis
– Antrag der Länder Baden-Württemberg und
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland –
(Drucksache 645/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Bestellung von
Minister Guido Wolf (Baden-
Württemberg) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 16
16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 631/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 43*
17. Entwurf einer Dritten Verordnung zur
Änderung der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG
– Antrag des Landes Berlin –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache
617/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 45*
Mitteilung: Vertagung . . . . . . . . . . . . . . . 19
18. a) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 657/19)
b) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz und Hessen –
(Drucksache 658/19) . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss zu a): Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss zu b): Die Entschließung wird
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
19. Entschließung des Bundesrates zur
A1-Bescheinigung – Antrag der Länder
Niedersachsen und Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/20) . . . . . . 19
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) . 19
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
20. Entschließung des Bundesrates zur
Vermeidung von Lieferengpässen von
Medikamenten – Antrag der Länder Hessen, Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 57/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
21. Entschließung des Bundesrates zur
Ausweitung der Pfandpflicht auf alle
Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen
– Antrag der Länder Hessen und Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 18/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 21
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
22. Entschließung des Bundesrates zur teilweisen
Verwendung kartellrechtlich
abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten
der Verbraucherarbeit – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 643/19) . . . . . . . . . . . . . 22
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
23. Entschließung des Bundesrates für eine
Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Projekte der
Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel
– Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 56/20) . . . . . . . . . . . 22
Christian Pegel (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
24. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung
eines Bundesamts für Auswärtige
Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes
über den Auswärtigen Dienst, des
Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer
Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
(Drucksache 1/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . . 43*
25. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze (Drucksache 2/20) . . . 27
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und
des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
(Drucksache 3/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
27. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des
Sondervermögens „Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter“
(Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) (Drucksache 4/20) . . 27
Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . 27
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 29
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
28. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen (Drucksache
5/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des THW-Gesetzes (Drucksache 7/20) 4
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbesserung des
Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
(Drucksache 8/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . . 30
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
EG-
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die
Errichtung des Bundesamts für Justiz – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
9/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
32. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(Drucksache 10/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
33. Entwurf eines Achten Gesetzes zur
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (8.
FStrÄndG) (Drucksache 11/20) . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 43*
34. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie
(EU) 2018/958) im Bereich
öffentlichrechtlicher Körperschaften (Drucksache
12/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 43*
35. Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen
geologischen Landesaufnahme sowie zur
Übermittlung, Sicherung und öffentlichen
Bereitstellung geologischer Daten und zur
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben
(Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 13/20) . . . . 2
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 2
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
36. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei
den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der
CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-
Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2Bepr-
EntlG) (Drucksache 6/20) . . . . . . . . . . . . . . 31
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
37. Dritte Verordnung zur Änderung der
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-
Kostenverordnung (Drucksache 667/19) . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
38. Siebte Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung –
gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache
587/19)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
39. Zweite Verordnung zur Änderung der CbCR-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 640/
19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
40. Neunzehnte Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung
(Drucksache 669/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
41. Approbationsordnung für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Psych-
ThApprO) (Drucksache 670/19) . . . . . . . . . 35
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
42. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen
Waffengesetz-Verordnung und weiterer
Vorschriften
(Waffenrechtsänderungsverordnung – WaffRÄndV) (Drucksache 495/19) 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 44*
43. Verordnung über die Standards für die
Übermittlung elektronischer Akten zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im
Strafverfahren
(Strafaktenübermittlungsverordnung – StrafAktÜbV) (Drucksache
633/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
44. Verordnung über die Standards für die
Erstellung elektronischer Dokumente und für deren
Übermittlung zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten
(Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung –
DokErstÜbV) (Drucksache 634/19) . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
45. Verordnung über die Standards für die
Einsicht in elektronische Akten im
Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung – Straf-
AktEinV) (Drucksache 635/19) . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
46. Verordnung über die Standards für die
Übermittlung elektronischer Akten zwischen
Behörden und Gerichten in gerichtlichen
Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz
(Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung – StVollzGerAktÜbV) (Drucksache
665/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
47. Verordnung über die Standards für die
Übermittlung elektronischer Akten zwischen
Behörden und Gerichten im
Bußgeldverfahren
(Bußgeldaktenübermittlungsverordnung – BußAktÜbV) (Drucksache 666/19) . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44*
48. Erste Verordnung zur Änderung der
Strahlenschutzverordnung (Drucksache 636/19) . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44*
49. Neunte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 668/19) 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
50. ... Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache
591/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 36
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 37
Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 46*
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 47*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
51. Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen
(Drucksache 637/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43*
52. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen
der Bevölkerung durch genehmigungs- oder
anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV
Tätigkeiten) (Drucksache 644/19) . . . . . . . . . . . 40
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
53. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
(Drucksache 15/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 48*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
54. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Experten-Arbeitsgruppe
„Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für
Jedermann“ im Rahmen des Arbeitsplans
Kultur (2019-2022) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 648/19) 4
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 648/1/19 . . . . . . . . . . . . . 44*
55. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
des Deutschen Instituts für
Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG
– (Drucksache 656/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
656/1/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44*
56. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz für die
Ernennung eines Bundesanwalts beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 14/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 14/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 44*
57. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 17/20) . . . . . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 45*
58. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck
der Erleichterung der Identifizierbarkeit im
Internet für eine effektivere Bekämpfung und
Verfolgung von Hasskriminalität – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
70/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . . 16
Lorenz Caffier (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
59. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Härtefallregelung in § 74
Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX) – Antrag des Saarlandes gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 71/20) 40
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
60. Entschließung des Bundesrates:
„Effektivierung von Auskunftserteilungen durch
ausländische Anbieter sozialer Netzwerke“
– Antrag der Länder Hamburg, Bremen und
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 65/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 48*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
61. Entschließung des Bundesrates:
„Pauschalreisen effektiv absichern – Verbesserung des
Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht“
– Antrag der Länder Hamburg, Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
66/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 24
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
62. Entschließung des Bundesrates zur
Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue
Programm für parallele Bund-/
Landesbürgschaften als gleichberechtigter
Förderbereich – Antrag der Länder Schleswig-
Holstein, Mecklenburg-Vorpommern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 59/20) 25
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 25
Harry Glawe (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
63. Empfehlung für einen Beschluss des Rates
über die Ermächtigung zur Aufnahme von
Verhandlungen über eine neue
Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland
COM(2020) 35 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 58/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 31
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 33
Michael Roth, Staatsminister im
Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35
64. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 73/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 73/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 41
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n ,
Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Dilek Kalayci (Berlin)
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung
und Migration
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit
und Soziales
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Dietmar Strehl, Senator für Finanzen
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und
Europa
H a m b u r g :
Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eva Kühne-Hörmann, Ministerin der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur
und Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und
Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
T h ü r i n g e n :
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
985. Sitzung
Berlin, den 14. Februar 2020
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr
verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 985. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft bekanntzugeben:
Am 20. Dezember 2019 wurden die Mitglieder der
neuen Landesregierung des Freistaates Sachsen ernannt.
Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident K r e t s c h m e r ,
gratuliere ich ganz herzlich zu Ihrer Wiederwahl.
(Beifall)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und immer eine
glückliche Hand!
Aus der Landesregierung Sachsen und damit aus dem
Bundesrat ausgeschieden sind: Herr Staatsminister
Dr. Matthias H a ß und Frau Staatsministerin Dr. Eva-
Maria S t a n g e .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates für
Sachsen wurden mit Wirkung vom 21. Januar 2020
bestellt: Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer,
Herr Staatsminister Wolfram G ü n t h e r , Herr
Staatsminister Martin D u l i g und Herr Staatsminister
Oliver S c h e n k .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates berufen.
Am 5. Februar 2020 sind aus der Landesregierung
Thüringens und damit aus dem Bundesrat
ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Bodo R a m e l o w , Frau
Ministerin Heike T a u b e r t , Frau Ministerin Anja
S i e g e s m u n d , Herr Minister Professor Dr.
Benjamin-Immanuel H o f f , Herr Minister Helmut
H o l t e r , Herr Minister Dieter L a u i n g e r , Herr
Minister Georg M a i e r , Herr Minister Wolfgang
T i e f e n s e e und Frau Ministerin Heike W e r n e r .
Ebenfalls aus der Landesregierung Thüringens
ausgeschieden ist am 27. November 2019 Frau Ministerin
Birgit K e l l e r .
Aus der Landesregierung des Freistaates Bayern und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 1. Februar
2020 Herr Staatsminister Dr. Hans R e i c h h a r t .
Am 11. Februar 2020 hat die Bayerische
Staatsregierung Herrn Staatssekretär Klaus H o l e t s c h e k zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen
ausgeschiedenen Mitgliedern und freuen uns auf die
Zusammenarbeit mit unseren neuen Mitgliedern.
Neuer Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen ist
seit dem 21. Januar 2020 Herr Staatssekretär Conrad
C l e m e n s .
Neuer Bevollmächtigter von Baden-Württemberg ist
Herr Staatssekretär Dr. Andre B a u m a n n . Er löst
Herrn Staatssekretär Volker Ratzmann, der zum 31.
Januar 2020 aus den Diensten des Landes Baden-
Württemberg ausgeschieden ist, ab.
Herr Staatssekretär Volker R a t z m a n n hat als
Bevollmächtigter seit Mai 2016 die Geschicke seines
Landes und auch die Geschicke des Bundesrates
mitgelenkt. Ich danke ihm im Namen des gesamten Hauses für
die vertrauensvolle Zusammenarbeit und sein besonderes
Engagement im Ständigen Beirat. Für die Zukunft und
seine neuen Aufgaben wünschen wir ihm von Herzen
alles Gute.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem
neuen Bevollmächtigten, lieber Dr. Andre Baumann, und
wünschen Ihnen viel Erfolg.
Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren,
kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 64 Punkten vor.
TOP 38 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn wird
Tagesordnungspunkt 35 erörtert. Nach Tagesordnungspunkt 15 wird
Punkt 58 aufgerufen. Nach TOP 23 werden die Punkte 61
und 62 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 36
wird Punkt 63 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
offensichtlich nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Bevor ich zu Punkt 35 komme, möchte ich Sie noch
auf eine Neuerung im Plenum des Bundesrates
aufmerksam machen: Wir haben ab heute eine elektronische
Abstimmungshilfe. Das Funktionieren der
Abstimmungshilfe setzt voraus, dass die Wortmeldungen klar
und deutlich erfolgen und möglichst andere Gesten, die
nicht als Wortmeldung gedacht sind, während der Zeit
der Abstimmung eingeschränkt und nur überlegt
angewandt werden. Wir haben also ab heute zu der hier
vorhandenen Intelligenz noch die künstliche Intelligenz, und
ich hoffe, das wird uns allen guttun.
Ich komme zu Punkt 35:
TOP 35
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen
Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung
und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten
zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
(Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 13/20)
Es gibt die Wortmeldung von Herrn Minister Lies aus
Niedersachsen, dem ich hiermit das Wort erteile.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen begrüßt
ausdrücklich die anstehende Anpassung des
Geologiedatengesetzes, die ja – daran sollten wir uns erinnern –
ursprünglich schon für das Jahr 2016 vorgesehen war.
Wir erkennen ausdrücklich den Willen der
Bundesregierung an, mit dem Gesetzentwurf die notwendige
Transparenz bei der Suche nach einem Standort für die sichere
Endlagerung radioaktiver Abfälle durch öffentliche
Bereitstellung geologischer Daten zu schaffen.
Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns an
dieser Stelle keiner Illusion hingeben. Die
Endlagersuche, die vor uns liegt, wird eine kontroverse
gesellschaftliche Debatte in Deutschland auslösen; ich glaube,
vielen ist noch nicht bewusst, welche Diskussion
entstehen wird. Es gibt schlicht keine verantwortbare
Alternative, als ein in der Tiefe gelegenes Endlager zu suchen.
Wir können und wir dürfen es uns nicht erlauben,
Generationen nach uns die Entsorgung der Abfälle zuzumuten,
die wir einmal als Zukunftstechnologie angesehen haben.
Es mag übrigens sein, meine Damen und Herren, dass
es in Zukunft andere technische Möglichkeiten geben
wird, mit den Abfällen zu verfahren. Deswegen haben
wir einen reversiblen Prozess. Aber wir können nicht die
Castoren stehen lassen in der Hoffnung, in 30 oder 50
Jahren gäbe es eine andere Lösung. Wir können sehr
wohl in einem Endlager mit einem Rückholprozess ein
neues Verfahren definieren.
Um diesen Auswahlprozess zum Erfolg zu bringen
– das werden wir erst in zehn oder 15 Jahren feststellen –
und am Ende ein akzeptiertes Ergebnis zu haben,
brauchen wir von Beginn an ein objektives Verfahren. Das ist
das A und O. Die Karte, auf der die potenziellen
Standorte verzeichnet sein werden, muss für alle nachvollziehbar
sein. Das gilt zunächst vor allem für die erhobenen Daten
über die Eignung geologischer Formationen. In
Niedersachsen – deswegen sind wir sicherlich an dieser Stelle
sensibel – haben wir historisch bedingt eine
unvergleichbar gute Datengrundlage. Sie resultiert unter anderem
daraus, dass viele Bohrungen zu
Untergrunduntersuchungen, zur Rohstoffgewinnung in Niedersachsen erfolgt
sind.
Aber wir in Niedersachsen sind auch sensibel, was es
heißt, wenn Verfahren scheitern: Wir haben die Asse –
einen der größten Umweltskandale, den wir in
Deutschland erlebt haben. Wir haben Gorleben – ein Prozess, der
gescheitert ist, ein Endlager zu finden, politisch zu
entscheiden, ohne die notwendige Transparenz
sicherzustellen. Und wir haben Schacht Konrad – ein im Bau
befindliches Endlager für schwach und mittelradioaktives
Material.
Gerade der Gorleben-Prozess sollte uns Mahnung und
Warnung sein. Wenn wir es nicht schaffen, gleiche
Bedingungen und bedingungslose Transparenz an den
Anfang des Prozesses zu stellen, werden wir innerhalb
des gesteckten Zeitrahmens kein Ergebnis haben und den
nachfolgenden Generationen in 15 Jahren erklären
müssen, warum wir es nicht geschafft haben.
Die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung
– BGE – hat angekündigt, im Herbst 2020 Teilgebiete zu
benennen, die grundsätzlich geeignet sind und auf die
sich die Standortsuche dann ausschließlich konzentrieren
wird. Das wird eine Diskussion auslösen, bei der viele
hier im Raum sehen werden, dass theoretisch denkbar in
ihrem Land ein Endlager gebaut werden könnte. Die Zeit
drängt also, gerade Transparenz herzustellen.
Für ein ergebnisoffenes Standortauswahlverfahren
muss jedoch in allen Ländern eine vergleichbare
Datengrundlage und Transparenz hergestellt werden,
ungeachtet – um das an dieser Stelle zu sagen – politischer
Beschlüsse, die in Parlamenten oder in
Koalitionsvereinbarungen gefasst wurden, mit denen man nach außen
signalisiert, dass man als Standort für ein Endlager
ungeeignet sei.
Bundesländer dürfen sich bei diesem Prozess nicht aus
der Verantwortung stehlen, auch nicht mit dem Hinweis
übrigens, dass möglicherweise eine ungenügende
Datengrundlage vorherrscht. Regionen, die keinen
umfassenden Kenntnisstand über die Geologie haben, müssen
ihren Datenbestand verbessern, um weiße Flecken auf der
Landkarte zu füllen und damit eine Grundlage zu
schaffen, eine wirkliche Entscheidung treffen zu können. Aber
die entscheidende Frage wird sein: Wie gehen wir mit
den Daten um, die zum Beispiel wirtschaftlich bedeutend
sind oder der Vertraulichkeit bedürfen, die hinterfragt
werden, wo wir am Ende des Prozesses, in 15 Jahren, bei
der Entscheidung für einen Standort genau die Frage
bekommen: Warum habt ihr vor 15 Jahren nicht an den
Stellen, wo ihr Gebiete ausgeschlossen habt, geprüft, ob
sie nicht doch in Frage kommen, und nicht geklärt,
warum die geologischen Formationen möglicherweise
doch oder auch vielleicht möglicherweise nicht geeignet
sind?
Meine Damen und Herren, das Geologiedatengesetz
stellt die richtigen Weichen. Aber im weiteren Prozess ist
sicherzustellen, dass die Regelungen so angepasst
werden, dass ein überwiegend öffentliches Interesse
angenommen wird, wenn diese Daten zum Zwecke der Suche
eines Endlagers verwendet werden. Die Unterscheidung
in Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten könnte in
diesem Zusammenhang entfallen.
Für den Fall, dass im weiteren Verfahren die Wahrung
der Interessen Dritter über die in der
Endlagerkommission vereinbarten Transparenzanforderungen und die
Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums gestellt wird,
bittet Niedersachsen – aber ich glaube, das ist in unser
aller Interesse –, den Teil der geologischen Daten, die
nicht öffentlich bereitgestellt werden, zumindest so klein
zu halten, dass man damit umgehen kann. Darüber hinaus
halten wir es für dringend erforderlich, dass etwaige
Kategorisierungen und Bewertungen geologischer Daten
sowie der Vollzug des anschließenden Verwaltungsaktes
ausschließlich durch den Vorhabenträger nach dem
Standortauswahlgesetz erfolgen.
Lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen:
Wir sind die Generation, die in der Verantwortung
steht, einen Standort für hochradioaktive
wärmeentwickelnde Abfälle zu finden. Wir sind in der
Verantwortung, einen Standort zu finden, der am Ende breite
Akzeptanz hat. Betroffenheit vor Ort werden wir nie
ausschließen können; das gehört dazu. Unsere Aufgabe
muss es sein, heute und nicht in zehn oder 15 Jahren den
Prozess unter der Maßgabe zu gestalten, dass wir ihn
sachlich, neutral und eben transparent durchführen.
Vor uns, meine Damen und Herren, liegt ein
unglaublich langer, ein unglaublich schwieriger, ein unglaublich
emotionaler und von vielen Diskussionen begleiteter
Weg der Entscheidungsfindung. Es muss die
ergebnisoffene Suche sein, auf die wir uns verständigt haben, bei
der kein Bundesland ausgeschlossen werden kann.
Ebenso darf es keine Vorfestlegung geben. Die
Entscheidungen müssen auf wissenschaftlicher Basis
erfolgen. Es kommt eben nicht nur Salz als Wirtsgestein in
Frage, wie es gerne formuliert wird. Ich selber habe die
Gelegenheit genutzt, mich in Finnland über kristallines
Gestein zu informieren – dort wird ein Endlager gebaut –,
in Frankreich über Ton als sichere Endlagerung. Das
heißt, alle geologischen Formationen, die wir haben,
müssen ergebnisoffen geprüft werden im Zusammenhang
mit der Technik, die notwendig ist, um dort entsprechend
einzulagern.
Ein schwieriger Prozess, bei dem wir in
Verantwortung stehen und den wir nicht mit „Not in my backyard!“
beantworten können. Objektivität und Fairness, das muss
der Ansatz sein. Dabei spielt das Geologiedatengesetz,
das die Grundlage für Transparenz ist, eine ganz
entscheidende Rolle. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke schön!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Hierzu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag
vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Das ist eine deutliche Minderheit.
Dann bitte das Handzeichen für Ziffer 3! – Auch das
ist eine Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Dann bitte das Handzeichen für den Landesantrag! –
Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Deutliche Mehrheit.
Ziffer 8 ist erledigt.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 20.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Wir haben offensichtlich eine wichtige Abstimmung
vergessen, und das ist die Ziffer 35. Noch einmal zurück
zu Ziffer 35!
Wer stimmt der Ziffer 35 zu? – Das ist eine
Minderheit.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre
Kooperation.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 1/20201
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 3, 8, 16, 24, 29, 32 bis 34, 37, 39, 40, 42 bis
49, 51 und 54 bis 57.
1 Anlage 1
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
deutliche Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, zu
Tagesordnungspunkt 16 Herrn Minister Professor Dr. Andreas
Pinkwart (Nordrhein-Westfalen) als Beauftragten gemäß
§ 33 unserer Geschäftsordnung zu bestellen.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Einführung einer
Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik
untergebrachter wohnungsloser Personen und zur
Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 23/20)
Dazu gibt es die Wortmeldung von Frau Senatorin
Breitenbach aus Berlin. Frau Senatorin, Sie haben das
Wort.
Elke Breitenbach (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass
der Bundesgesetzgeber endlich eine bundesweit
einheitliche Wohnungslosenstatistik einführen möchte.
Wir brauchen die Daten, wir brauchen die
Informationen als Grundlage, um die Wohnungslosenhilfe so zu
verändern, so zu verbessern, dass sie wirklich bei den
Menschen ankommt. Gleichzeitig sage ich aber auch:
Was jetzt vorgeschlagen wurde, kann nur ein erster
Schritt, nur ein Einstieg sein.
Für Berlin kann ich sagen: Wir haben mehr als 36.000
Menschen untergebracht. Das ist die Zahl, die mit der
neuen Statistik erfasst werden soll – dann bundesweit.
Nicht von der Zahl erfasst – und da liegt das
Problem – sind die Menschen, die auf der Straße leben.
Darunter befinden sich in Berlin, aber auch in anderen
Städten sehr viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Meine Damen und Herren, hier haben wir ein gemeinsames
Problem, weil viele dieser Menschen, die ihr Recht auf
Arbeitnehmerfreizügigkeit wahrnehmen, straucheln, auf
der Straße landen und wir kaum eine Chance haben,
ihnen nachhaltig zu helfen.
Bei der Wohnungslosenberichterstattung werden auch
nicht diejenigen erfasst, die die niedrigschwelligen
Maßnahmen der Kältehilfe nutzen. Auch das ist ein Problem,
wenn wir hier keine Weiterentwicklung haben.
Das sind zwei Beispiele, warum ich mir eine sehr
schnelle und zügige Weiterentwicklung der
Wohnungslosenstatistik hin zu einer Wohnungsnotfallstatistik
wünsche. Ich glaube, dass wir hier alle gemeinsame
Herausforderungen haben.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, auch um bei Ihnen
für eine Maßnahme werben, die wir in Berlin
durchgeführt haben. Wir haben in der Nacht vom 29. auf den 30.
Januar gemeinsam mit ganz vielen Freiwilligen in dieser
Stadt die obdachlosen Menschen auf der Straße gezählt
und sie befragt. Es war eine erste Zählung. Wir haben in
der Stadt 615 Zählräume gehabt und damit 615
Zählteams. Wir sind noch dabei, alles auszuwerten. Wir
wissen aber schon einmal mehr über das Alter der
obdachlosen Menschen. Wir wissen, ob es mehr Frauen oder mehr
Männer sind. Und wir wissen, wie lange die Menschen
bisher auf der Straße gelebt haben.
Die Informationen und die Auswertung gebe ich gerne
Ihnen und dem Bund zur Kenntnis, wenn Sie Interesse
haben. Wir haben diese Zählung gemacht, um zu
erfahren, welche Menschen an welchen Stellen in dieser Stadt
leben, damit wir das Hilfesystem endlich anpassen
können.
Ich hoffe sehr, dass wir damit einen Stein ins Rollen
gebracht haben. Und ich würde mich freuen, wenn
weitere Bundesländer demnächst gemeinsam mit uns und mit
Paris – das eine Vorreiterrolle hat – solche Zählungen
durchführen würden, damit wir alle dazu beitragen
können, die jetzt geplante Wohnungslosenstatistik hin zu
einer Wohnungsnotfallstatistik zu entwickeln; denn eine
solche Zählung wäre ein sehr wichtiger Baustein. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke sehr, Frau
Senatorin Breitenbach!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
bei der Organspende (Drucksache 30/20)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein
Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Punkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für
Engagement und Ehrenamt (Drucksache 40/20)
Es gibt eine Wortmeldung, und zwar aus
Mecklenburg-Vorpommern. Herr Minister Caffier hat das Wort.
Bitte sehr.
Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Wir alle, egal aus welchem Bundesland,
egal für welches Ressort zuständig, wissen: Das, was
unsere Gesellschaft trägt, ist das Engagement von
Millionen Menschen. Ob im Sport, bei der Feuerwehr, der
Kultur, in der Jugendarbeit, beim THW, in der
Wohlfahrtspflege, bei Kirchen oder wo auch immer: Ohne Ehrenamt
würden viele Räder nicht ineinandergreifen können. Das
Loblied auf die über 30 Millionen Menschen in diesem
Land ist jedenfalls eines, das ohne Wenn und Aber
gerechtfertigt ist.
In vielen Bundesländern haben wir mit der Schaffung
von Ehrenamtsstiftungen Zeichen gesetzt, um deren
Arbeit zu würdigen und zu unterstützen. Diese Hilfe und
Begleitung ehrenamtlichen Engagements, etwa im
Bereich Weiterbildung, ist genauso wenig wegzudenken
wie das Ehrenamt selbst.
Deshalb ist es ein gutes Signal, dass wir genau das nun
auch auf Bundesebene nachholen. Wir zeigen damit auch,
dass es in der Bundespolitik nicht immer nur um das ganz
große Weltgeschehen geht, sondern dass wir die Arbeit
im Kleinen, das Wirken vor Ort auch im Bund im Blick
haben.
Die Ehrenamtsstiftung ist eine der Antworten der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die die
Bundesregierung ins Leben gerufen hatte. Auch deshalb
ist die Gründung der Stiftung ein wichtiges Zeichen. Es
macht deutlich, dass eine Regierungskommission keine
Alibiveranstaltung ist, sondern dass wir mit deren
Ergebnissen verantwortungsvoll umgehen.
Mindestens genauso wichtig wie die Idee einer
solchen Stiftung war ein weiteres Ergebnis der
Regierungskommission, nämlich die Festlegung, dass
Bundesbehörden in Zukunft vorrangig in strukturschwachen Regionen
und in Klein- und Mittelstädten angesiedelt werden
sollen. Konkret heißt es im Beschluss aus dem letzten Jahr
– ich zitiere –:
Im Wege der Selbstverpflichtung wird der Bund
Neuansiedlungen und Ausgründungen von
Behörden und Ressortforschungseinrichtungen
bevorzugt in strukturschwachen bzw. vom
Strukturwandel betroffenen Regionen
vornehmen – und dort vorrangig in Klein- und
Mittelstädten. Auch Unternehmen, Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
Verbände sollten – unter Wahrung der
Länderzuständigkeiten – durch aktive Strukturpolitik
unterstützt werden, sich dezentral im ländlichen
Raum anzusiedeln.
Als Minister eines Bundeslandes, das von
Strukturschwäche stärker betroffen ist als andere Regionen und in dem
Klein- und Mittelstädte der Normalfall sind, bin ich für
dieses Signal ausgesprochen dankbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Würdigung
des Ehrenamtes sind wir alle uns einig. Wir alle sehen
aber auch, dass es in einigen Bereichen, in einigen
Regionen immer schwerer wird, das Ehrenamt so auszufüllen,
wie es wünschenswert wäre. Der demografische Wandel
ist längst nicht nur ein theoretisches Gebilde, sondern er
fordert in vielen Bereichen seinen Tribut. Auch deshalb
ist es wichtig, dass sich eine Ehrenamtsstiftung den
Fragen widmet, wie das Ehrenamt in solchen Regionen
unterstützt werden kann. Noch wichtiger ist es, damit
genau in eine Region zu gehen, in der diese
Entwicklungen besser zu beobachten sind als in einer
Millionenmetropole wie der Bundeshauptstadt.
Es gab genau daran ja auch einige Kritik, zum Beispiel
vom Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: Man
könne für eine Provinzstadt wie Neustrelitz keine
Mitarbeiter gewinnen, eine solche Stiftung gehöre in die
Hauptstadt. Als bekennender Provinzbewohner kann ich
da nur den Kopf schütteln. Was steckt bei solchen
Äußerungen eigentlich für ein Bild von unseren Regionen im
Kopf, von den Menschen dort, von den Möglichkeiten?
Ich sage Ihnen: Neustrelitz ist typischer für die
Gegebenheiten und Herausforderungen in unserem Land, als es
jede Großstadt sein könnte. Deshalb danke ich allen
Vertretern der Bundesregierung, des Bundestages und den
Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates, dass sie in
dieser Frage beieinandergestanden haben.
Wir Neustrelitzer freuen uns über das Zutrauen, das
mit der heutigen Entscheidung auch des Bundesrates in
uns gesetzt wird. Und ich bin mir vor allen Dingen
sicher, alle Ehrenamtler in der Bundesrepublik
Deutschland freuen sich über die Unterstützung und
Wertschätzung ihrer Arbeit, die mit der Gründung der Stiftung des
Bundes erreicht wird. – Ich bedanke mich für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr
Minister Caffier!
Es liegt keine weitere Wortmeldung vor.
Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich beende den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 6:
TOP 6
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
(Drucksache 25/20)
Hier haben wir zwei Wortmeldungen. Es beginnt Frau
Staatsministerin Kühne-Hörmann aus Hessen. Bitte sehr,
Frau Staatsministerin.
Eva Kühne-Hörmann (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei wichtige
Anliegen der Strafverfolgungsbehörden zum
Cybergrooming umgesetzt, für die die Länder nun schon
jahrelang gekämpft haben.
Cybergrooming, also die gezielte Annäherung
pädophiler Erwachsener an Kinder im Netz zur Vorbereitung
der Begehung von Offline-Straftaten, ist ein
weitverbreitetes Phänomen mit einem hohen Dunkelfeld.
Opferschutzverbände sprechen von bis zu 700.000
Erwachsenen in Deutschland, die sexuelle Online-Kontakte zu
Kindern haben. Oft legen sich die Täter in sozialen
Netzwerken falsche Identitäten zu, um sich an Kinder
heranzumachen, oder sie nehmen über Online-Spiele
Kontakt auf.
Bisher war der Versuch des Cybergrooming nicht
strafbar. Daher waren Ermittlungen von verdeckt
ermittelnden Polizeibeamten, die sich als Kinder ausgeben,
häufig nicht von Erfolg gekrönt. Denn: Kommt es bei
Internetkontakten eines Täters mit einem verdeckten
Ermittler nicht zu expliziten sexuellen Handlungen des
Täters, war dies nicht strafbar.
Das wird sich nun ändern und ein wichtiger Beitrag
dazu sein, dass unsere Kinder im Netz geschützt werden.
Auf unser Drängen hier im Bundesrat enthält der
Gesetzentwurf ein zweites, wichtiges Instrument:
Strafverfolgungsbehörden dürfen von nun an virtuelle
Kinderpornografie nutzen, um sich Zugang zu abgeschotteten
Netzwerken von Sexualstraftätern zu schaffen. Seit vielen
Jahren ist zu beobachten, dass sich Hersteller, Verbreiter
und Nutzer von Kinderpornografie im Internet und im
Darknet in geschlossenen Foren zusammenschließen.
Zugang wird nur dem gewährt, der selbst schreckliche
kinderpornografische Bilder hochlädt. Die Täter nutzen
es schamlos aus, dass es unseren Ermittlungsbehörden
bisher nicht möglich war, solch abstoßende Abbildungen
für Ermittlungszwecke zu nutzen.
Das wird in Zukunft anders: Die
Strafverfolgungsbehörden dürfen als Ultima Ratio computergenerierte
Bilder einsetzen, um sich Zugang zu geschlossenen Foren
zu verschaffen. Damit wird eine große Strafbarkeitslücke
geschlossen.
Der vorliegende Gesetzentwurf war längst überfällig.
Er setzt die Forderungen der Praxis endlich um. Er dient
dem Schutz unserer Kinder im Netz. Das war längst an
der Zeit, und deswegen sind wir von Seiten der Länder
dankbar, dass diese Lücke mit dem Gesetzentwurf
endlich geschlossen werden konnte.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Frau Staatsministerin!
Das Wort hat Herr Staatsminister Eisenreich aus
Bayern. Bitte sehr.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen
Kriminalität im Internet ist für die Ermittlungsbehörden
eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dazu
gehört auch ein entschlossenes Vorgehen gegen
pädophile Straftäter, die im Netz Jagd auf die Schutzlosesten
unter uns machen: unsere Kinder.
Ich bin deshalb sehr froh, dass der Bundesgesetzgeber
mit diesem Gesetzentwurf zwei wichtige Verbesserungen
umsetzt: zum einen die eingeführte Versuchsstrafbarkeit
beim Cybergrooming, zum anderen die Zulassung der
sogenannten Keuschheitsproben; das ist eine Initiative
und eine langjährige Forderung aus Bayern.
Kinderpornografisches Material wird im Netz vor
allem in geschlossenen Gruppen verbreitet und
ausgetauscht. Die Täter wissen, dass unsere Ermittler selbst
keine kinderpornografischen Inhalte hochladen dürfen.
Das haben sie genutzt und genau das als
Eingangskontrolle verlangt. Mit dem Ergebnis: Unsere Ermittler
kamen in diese Foren nur sehr schwer hinein. Sie wurden
leicht enttarnt.
Das wird nun anders: Denn durch dieses Gesetz
können sich verdeckte Ermittler durch computergenerierte
Bilder den Zutritt zu den einschlägigen Internetforen
verschaffen und damit die Täter leichter ermitteln.
Es hat gedauert, aber unsere Beharrlichkeit hat sich
ausgezahlt. Die Bundesregierung hat unseren hier im
Bundesrat mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag
zum Gesetzentwurf nach langen Diskussionen endlich
aufgegriffen. Der Bundestag hat ihn
fraktionsübergreifend beschlossen. Das ist ein großer Erfolg für diese
bayerische Initiative.
Aber das Wichtigste: Es ist ein großer Erfolg zum
Schutz unserer Kinder. Denn eines muss klar sein: Hinter
jedem Bild, hinter jedem Video steht oft ein schwerer
Fall sexuellen Missbrauchs. Der Staat musste hier
handeln. Der Staat musste diese Lücke schließen. Und der
Staat handelt jetzt auch. – Herzlichen Dank für die
Unterstützung.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Punkt 7:
TOP 7
Zweites Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 26/20)
Herr Minister Lies aus Niedersachsen hat das Wort.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, den Wolf als Art zu
erhalten, eint fast alle.
Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft für alle, die
sich mit diesem Thema beschäftigen. Kaum jemand
– übrigens auch nicht unter den Weidetierhaltern oder
den Jägern – spricht dem Wolf seine
Existenzberechtigung in Deutschland ab. Wenn wir diese gemeinsame
Zielsetzung und Haltung nicht riskieren wollen, sollten
wir aber in der Tat darüber nachdenken, wie wir die
Akzeptanz für den Wolf weiterhin dauerhaft sichern.
Ich will etwas zitieren, und zwar aus dem
Handlungsplan für den Schutz von Wölfen, der damals für den
Europarat aufgestellt worden ist, übrigens von führenden
europäischen Wolfsbiologen. Dort steht:
Als langfristige Strategie erscheint es
unrealistisch vorzuschlagen, den Wolf überall dort zu
erhalten, wo er sich potenziell ansiedeln kann.
Die Regulierung von Wölfen kann nicht
verärgerten Weidetierhaltern oder Wilderern
überlassen werden. Daher müssen nationale
Wolfsmanagementpläne auch Ziele, Kriterien und
Methoden entwickeln, mit der die Anwesenheit
dieser Tierart reguliert werden kann. Sofern das
übergeordnete Ziel, lebensfähige
Wolfspopulationen zu erhalten, berücksichtigt bleibt, könnte
man heute bereits über ein Zonenmanagement
nachdenken.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist der
Wolf seit Jahren heimisch. Neben vielen Rudeln, die
kaum Probleme bei den Nutztierhaltern verursachen, gibt
es einzelne Wölfe und Paare, die die Halter von Schafen,
Rindern oder Pferden um den Schlaf bringen. Und das
Traurigste ist: Diese Menschen haben begründete Angst,
dass der Staat sie mit ihren Sorgen möglicherweise
alleinlässt.
Bei uns hat ein Wolf zum Beispiel so viele Rinder und
Ponys gerissen, dass wir seinetwegen bereits Kosten von
1,25 Millionen Euro zusätzlich an
Herdenschutzmaßnahmen stemmen mussten. Ein einzelner Wolf! Es
erschien uns nur folgerichtig, diesen Wolf zu entnehmen.
Doch trotz Einsatz von Spezialisten und Polizei ist dies
seit über einem Jahr nicht gelungen. Das hat ganz
wesentlich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu
tun. Und übrigens sinkt das Vertrauen an dieser Stelle.
Das Bundesnaturschutzgesetz in seiner jetzigen
Fassung setzt für Entnahmen einen „erheblichen“ Schaden
für die Weidewirtschaft voraus. Ein Weidetierhalter muss
praktisch in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sein,
um eine Ausnahme vom strengen Artenschutz geltend zu
machen. Wir haben eine solche Ausnahmegenehmigung
trotzdem überlegt und sie auf den Weg gebracht. Trotz
entsprechender Klagen, die unsere Maßnahme in einer
ganz entscheidenden Phase ausgebremst haben, konnten
wir – bis hin zum Oberverwaltungsgericht – Zustimmung
zu unserer Argumentation verzeichnen: Nicht jeder Wolf
darf alles um jeden Preis. Das muss, glaube ich, dabei
klar sein.
Dennoch haben wir es bis heute nicht geschafft, diesen
Wolf zu entnehmen. Wie kann das sein? Wir sind
gesetzlich gehalten, in diesem Territorium von rund 200
Quadratkilometern Ausdehnung aus diesem Rudel von
mindestens fünf Individuen genau das richtige Tier zu
entnehmen, damit die an der Maßnahme Beteiligten nicht
mit der Staatsanwaltschaft in Konflikt geraten. Im Prinzip
ließe sich das nur über den Lebendfang mittels einer Falle
machen, dann macht man eine DNA-Prüfung, um
sicherzustellen, das richtige Tier erwischt zu haben. Ein
geradezu absurder Aufwand, wenn man bedenkt, dass wir in
Niedersachsen schon knapp 30 Rudel beziehungsweise
Paare haben und die Anzahl der Territorien bei uns seit
2012 nicht wie bundesdurchschnittlich um 32 Prozent,
sondern durchschnittlich um 60 Prozent pro Jahr
anwächst. Sie sehen also, warum gerade wir in
Niedersachsen sehr sensibel sind.
Wir haben eine Sorge, und ich will sie offen benennen:
Wir wissen nämlich nicht, wie viele Wölfe in
Deutschland jährlich illegal getötet werden. Aber wir müssen
davon ausgehen, dass dies zunimmt, wenn der Staat
aufgrund seiner eigenen Gesetze nicht in der Lage ist, dem
Thema der problematischen Wölfe zu begegnen. Das
Bundesnaturschutzgesetz, das eigentlich seltene Arten
schützen soll, steht dem im Grunde genommen entgegen.
Der Wolf wird am Ende nur dort bleiben, wo die
Akzeptanz der Menschen gesichert ist. Und für die
Akzeptanz braucht es einen Staat, der handlungsfähig ist.
Deswegen zum Positiven: Die Ergänzung des
Bundesnaturschutzgesetzes war nicht nur notwendig, sondern
längst überfällig.
Wir haben 2018 und in den Jahren davor regelmäßig
darüber diskutiert. Ich habe die Bundesratsentschließung,
wovon zumindest ein Teil jetzt umgesetzt wird, 2018
selber eingebracht. Das Erfordernis der
Individualisierung im Feld ist jetzt etwas entschärft. Auch reicht ein
drohender „ernster“ Schaden künftig aus, um konsequent
reagieren zu können. Das sind wichtige erste Schritte.
Aber sie werden nicht genügen. Noch immer laufen wir
der Entwicklung hinterher, statt sie zu steuern. Wir
schaffen es damit nicht, vor die Lage zu kommen, wie wir
immer sagen, sondern können immer nur den Folgen
begegnen.
Die Empfehlung der Fachleute, über nationale
Wolfsmanagementpläne und Zonenmanagement nachzudenken,
die ich vorhin zitiert habe, stammt aus dem Jahre 2000.
Wäre es heute, 20 Jahre später, nicht an der Zeit,
bundesländerübergreifend einen Konsens zu entwickeln und
nicht zu warten, bis in einigen Ländern die Situation
immer schwieriger wird, während die anderen – frei von
Betroffenheit und Verständnis – das Hohelied des
Artenschutzes im Munde führen?
Ich bin, ehrlich gesagt, erstaunt über den heute
vorliegenden Entschließungsantrag, der den kleinen Schritt in
Richtung eines vernünftigen Umgangs und
Praktikabilität, den diese Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
ermöglicht, quasi für rechtswidrig erklären würde. Ich
möchte deshalb an dieser Stelle auch ein Stück weit an
die Vernunft appellieren.
Der Wolf ist zurück in Deutschland, und er wird
bleiben. Aber Artenschutz beim Wolf ist heutzutage nicht
mehr Individuenschutz. Was wir in dieser Phase
benötigen – und das schulden wir den Menschen, die nicht in
Großstädten in der dritten oder fünften Etage wohnen,
sondern in Gebieten, die der Wolf heute nicht meidet –,
ist ein vorausschauendes und kluges Management. Wir
dürfen keine Angst haben, diesen Begriff in den Mund zu
nehmen und zu formulieren, wie wir ihn ausgestalten
könnten.
Übrigens, meine Damen und Herren: Frankreich
macht uns das vor. Unbeanstandet von der Europäischen
Union hat man dort einen Nationalen Handlungsplan
entwickelt, der ein langsames Ansteigen, also weiteres
Wachsen der Population hin zum günstigen
Erhaltungszustand sicherstellt.
Lassen Sie uns diese Probleme gemeinsam, nüchtern,
sachlich, ohne Emotionen angehen! Lassen Sie uns
zusammen mit dem Bund einen Plan entwickeln, wo Wölfe
leben können, wo man aber unter Umständen im Sinne
der Deichsicherheit – Niedersachsen ist Küstenland –
oder in Gebieten, wo man aus Gründen des Naturschutzes
auf extensive Beweidung angewiesen ist, keine Wölfe
duldet, die uns Probleme machen, sondern sehr viel
konsequenter und frühzeitiger reagieren kann, weil
elektrifizierte Zäune und defensive Hunde eben nicht überall eine
Lösung darstellen.
Eines ist sicher: Die Situation klärt sich nicht von
selbst. Wir sollten den Anstand haben, den Menschen in
Regionen mit problematischen Wölfen nicht länger zu
sagen: Wir schauen mal, was wird! Wir dürfen sie und
ihre Haltung nicht ignorieren. Denn wenn Politik den
Anspruch hat, Sicherheit zu gewährleisten und Zukunft
zu gestalten, dann müssen wir den eingeschlagenen Weg
konsequent weitergehen.
Niedersachsen ist gerne bereit, sich aktiv in den
Prozess zur Konzeption eines notwendigen Nationalen
Wolfsmanagementplans einzubringen. – Herzlichen
Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Minister Lies!
Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die vom Umweltausschuss
in Ziffer 2 der Empfehlungsdrucksache vorgeschlagene
Entschließung zu befinden. Hierzu ist gewünscht, über
die Entschließung in drei Schritten abzustimmen.
Ich bitte daher um Ihr Handzeichen zunächst für
Ziffer 2 ohne die letzten drei Sätze. – Minderheit.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für den drittletzten
Satz der Ziffer 2. – Minderheit.
Nun noch Ihr Handzeichen für die letzten beiden Sätze
der Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich beende Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 9 a)
und b):
TOP 9a)
a) Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von
Baurecht durch Maßnahmengesetz im
Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz –
MgvG) (Drucksache 41/20)
TOP 9b)
b) Gesetz zur weiteren Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich (Drucksache 44/20)
Wortmeldungen gibt es nicht.
Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit
Punkt 9 a).
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
In Ziffer 1 wird die Anrufung des
Vermittlungsausschusses empfohlen. Ich frage daher, wer Ziffer 1
zustimmen möchte. – Das ist eine sehr überschaubare
Zustimmung, null haben wir selten. Also eine Minderheit.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung in Ziffer 3. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir fahren fort mit Punkt 9 b).
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Drittes Gesetz zur Änderung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 42/20)
Hierzu gibt es zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr
Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. Bitte sehr.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf zur Änderung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – so lautet der
Name des GVFG, wenn man es ausspricht –, der den
Ländern Ende Oktober 2019 zuging, war eine
Überraschung, und zwar eine positive. Wir Länder hatten hier
2018 Erwartungen formuliert. Es kommt selten vor, dass
das, was die Bundesregierung dann vorlegt, die
Erwartungen der Länder übertrifft. Ich jedenfalls kann mich
nicht erinnern, dass das schon mal vorgekommen ist. Ich
habe mich heute gemeldet, um das ausdrücklich zu
würdigen.
Das Bundes-GVFG, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wird 2021 auf 1 Milliarde Euro erhöht, 2025 sollen dann
schon 2 Milliarden Euro erreicht sein. Die Fördersätze
werden signifikant erhöht. Ein Beispiel: Für
Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ist in Zukunft ein
Zuschuss von bis zu 90 Prozent möglich. Auch für die
Elektrifizierung ist ein solcher Zuschuss möglich. Das ist
auch dringend nötig, weil wir in Deutschland nur
60 Prozent unserer Schienenstrecken elektrifiziert haben.
Zum Vergleich: In der Schweiz ist man bei nahe
100 Prozent. Das heißt, wir haben da auch viel zu tun.
Der Bund hat sich jetzt ausdrücklich zur Finanzierung
dieser Maßnahmen bekannt.
Die Förderung von Straßenbahnen wird erleichtert und
– ganz wichtig – die Förderung von Planungskosten
erstmals eingeführt. Das ist für diejenigen, die solche
Maßnahmen planen müssen, bevor sie baulich umgesetzt
werden können, ebenfalls eine gute Nachricht. Und das
ist mehr als nur ein Schritt in die richtige Richtung.
Warum gab es diese Wende bei der Bundesregierung?
Weil offensichtlich auch die Bundesregierung jetzt sieht,
dass wir in Deutschland dringend eine Verkehrswende
brauchen und dass wir, um diese Verkehrswende
umzusetzen, natürlich auch Infrastruktur bauen müssen.
Deswegen ein kurzer Blick zurück, weil ich darauf setze,
dass man daraus auch für die Zukunft lernt:
2012 ist das GVFG bis Ende 2019 befristet worden.
Das hat dazu geführt, dass wir einen faktischen
Planungsstopp hatten, weil Länder und Kommunen natürlich
nichts mehr geplant haben, von dem sie nicht sicher
waren, dass es auch finanziert werden konnte. Wir haben
dann 2014 im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen
kräftig dafür kämpfen müssen, dass das Bundes-GVFG
gerettet wurde und dass wir jetzt in die Situation
kommen, dass man von vergleichsweise bescheidenen
333 Millionen im Jahr bundesweit auf 665 Millionen
dieses Jahr, auf 1 Milliarde nächstes Jahr und
perspektivisch auf 2 Milliarden kommt. Das ist eine gute
Nachricht, und das wird hoffentlich dazu führen, dass wir
besser werden.
Ich will aber sagen, dass es eigentlich bereits 2012 auf
der Hand lag, dass man im Interesse einer nachhaltigen,
umweltbewussten und klimaschonenden Verkehrspolitik
die Rahmenbedingungen verbessern muss. Wenn ich
noch einen Wunsch frei hätte, dann wäre es eine
Anleitung, wie wir die verlorene Zeit aufholen könnten. Aber
das ist passiert. Deswegen sage ich an dieser Stelle
ausdrücklich: Die 20er Jahre müssen das Jahrzehnt der
Schiene werden. Sonst werden wir unsere
Mobilitätsprobleme in Deutschland nicht lösen können. Bund,
Länder, Verkehrsverbünde, Gemeinden werden dazu
beitragen müssen, dass wir das wirklich angehen. Denn eine
solche Planungsunsicherheit können wir uns nicht noch
mal leisten.
Die Länder sind am Zug. Die Verkehrsverbünde sind
am Zug. Auch die Bahn ist am Zug; das will ich
ausdrücklich sagen. Planerinnen und Planer, Ingenieurinnen
und Ingenieure wachsen nicht auf dem Baum. Das heißt,
wir müssen jetzt wirklich auf allen Ebenen die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir diese Mittel dann auch
verbauen können, wie man so schön sagt. Das sind wir
der Umwelt schuldig. Das sind wir nachfolgenden
Generationen schuldig. Aber wir sind es nicht zuletzt den
Millionen von Pendlerinnen und Pendlern schuldig, die
täglich mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Deswegen
ist es richtig, dass dieses GVFG jetzt kommt.
Ein kurzer Satz schon zum nächsten
Tagesordnungspunkt: Wer erinnert sich noch an die K o c h -
S t e i n b r ü c k - Liste aus dem Jahr 2003? Da wurden
die Regionalisierungsmittel von einem aufs andere Jahr
gekürzt. Dann haben wir lange gekämpft und sind bei
einer Verkehrsministerkonferenz in Kiel am Ende zu
einer Verteilung zwischen den Ländern gekommen, um
diese Kürzung rückgängig zu machen. Dass wir jetzt eine
außerplanmäßige Erhöhung erhalten, zeigt, dass an dieser
Stelle der Paradigmenwechsel real passiert. Wir müssen
nur dafür sorgen, dass es vor Ort ankommt, und alles
dafür tun, die verlorene Zeit nicht aufzuholen, aber jetzt
mehr Tempo reinzubringen. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank,
Herr Staatsminister!
Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär
Ferlemann aus dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur. Bitte sehr.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
So viel Lob für die Bundesregierung! Das ist ja nicht
immer so. Herr Staatsminister, ich darf mich herzlich
dafür bedanken. Es ist auch zu Recht so.
(Heiterkeit)
Zugegeben: Die Bezeichnung
„Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ kommt sehr sperrig daher. Hinter
diesem Gesetzestitel verbirgt sich allerdings nicht
weniger als eine starke Investitionspartnerschaft von Bund
und Ländern zur Stärkung der Verkehrsverhältnisse in
unseren Städten und Gemeinden. Das Gesetz hat also
unmittelbare Wirkung auf die Gestaltung des zukünftigen
Mobilitätsgeschehens – vor allem im Bereich des
öffentlichen Personennahverkehrs. Es wirkt damit unmittelbar
auch auf die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und
Bürger.
Durch das am 30.1. dieses Jahres vom Deutschen
Bundestag beschlossene Gesetz erhalten die Länder
deutlich verbesserte Möglichkeiten, insbesondere Vorhaben
des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit
Bundesmitteln zu finanzieren.
Mit dem Gesetz verbindet sich eine deutliche
Mittelaufstockung: Die GVFG-Mittel für 2020 werden auf
665 Millionen Euro verdoppelt. Ab 2021 erhalten die
Länder 1 Milliarde Euro. Im Jahr 2025 erfolgt eine
weitere Verdoppelung der Mittel auf Grundlage der Beschlüsse
des Klimakabinetts auf 2 Milliarden Euro, und ab 2026
eine Dynamisierung um weitere 1,8 Prozent jährlich.
Damit man das einmal zusammenfasst: Das ist eine
Versechsfachung der Mittel gegenüber denen, die wir
jahrelang hatten. Das ist schon eine große Leistung.
Zugleich werden die Fördermöglichkeiten deutlich
erweitert, nicht zuletzt, um eine bessere
Mittelinanspruchnahme vor Ort zu erreichen – für einen attraktiven
ÖPNV, für mehr Klimaschutz, mehr Luftreinhaltung und
mehr Lebensqualität in Stadt und Land.
Mit dem Wegfall der Förderbeschränkung auf
Verdichtungsräume und deren Randgebiete wird das GVFG
künftig auch für ländliche Regionen geöffnet.
Aus der Fülle des neuen Förderinstrumentariums
möchte ich nur einige herausgreifen:
Künftig können die Mittel zum Beispiel für die
Finanzierung der Nahverkehrsanteile von Großknotenprojekten
eingesetzt werden.
Zusätzlich aufgenommen werden – vor allem zum
Erreichen unserer Klimaziele – Fördertatbestände, die bis
2030 befristet sind und nachrangig gefördert werden
können. Vor allem betrifft dies die Grunderneuerung von
Anlagen des schienengebundenen ÖPNV, also zum
Beispiel die Sanierung von U- und S-Bahnen – eine große
Diskussion, die wir insbesondere zwischen Bund und
Ländern hatten. Denn gerade auch die Sicherstellung des
weiteren Betriebs bestehender Anlagen ist von großer
Bedeutung für einen leistungsfähigen und attraktiven
ÖPNV.
Gefördert werden können außerdem Aus- und
Neubaumaßnahmen von Bahnhöfen und Haltestellen sowie
kommunale Umsteigeanlagen zum Schienen-ÖPNV,
sofern sie – auch das ist neu – über Ladestationen für
alternative Antriebe verfügen. Dies betrifft zum Beispiel
den Bau und Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen.
Erleichtert wird die Inanspruchnahme der Förderung.
Das Mindestvorhabenvolumen sinkt, je nach
Fördersachverhalt, auf 30 Millionen beziehungsweise 10 Millionen
Euro.
Einbezogen in die Förderung werden zudem die
Planungskosten durch Anerkennung einer Pauschale von
10 Prozent als zuwendungsfähige Kosten, sofern diese
auch beim Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit
angesetzt sind.
Und der Fördersatz des Bundes steigt grundsätzlich
auf bis zu 75 Prozent.
Auf Grundlage eines Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag zusätzliche
Verbesserungen beschlossen. So wird die
Fördervoraussetzung des besonderen Bahnkörpers für Straßenbahnen
gelockert. Erforderlich ist künftig nur noch eine
überwiegende Führung „auf besonderem Bahnkörper oder auf
Streckenabschnitten, die eine Bevorrechtigung der
Bahnen durch geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme
sicherstellen“. Förderfähig sind künftig zudem
Seilbahnsysteme – auch ein Novum in Deutschland – und Zentrale
Omnibusbahnhöfe, die als Umsteigeanlagen zum
Schienen-ÖPNV fungieren.
Unter dem Strich haben wir – davon bin ich fest
überzeugt – ein kraftvolles Gesamtpaket geschnürt. Mit der
umfassenden Novellierung des GVFG festigen wir die
Investitions- und Finanzierungspartnerschaft zwischen
Bund und Ländern für einen leistungsfähigen und noch
attraktiveren ÖPNV und schaffen endlich auch
Planungssicherheit.
Ich darf Sie um Ihre Zustimmung bitten und zugleich
ermuntern, die neuen Fördermöglichkeiten rege zu
nutzen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Fünftes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 43/20, zu Drucksache
43/20)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat Herr
Minister Hermann aus Baden-Württemberg das Wort.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
haben soeben vernommen, dass es deutlich mehr Mittel
zur Förderung des Ausbaus von Verkehrsinfrastruktur
gibt. Das heißt, die Voraussetzungen werden geschaffen,
damit öffentlicher Verkehr stattfinden kann:
Schienenpersonenverkehr auf guten und neuen Schienenwegen,
Trassen, die gebaut werden können. Das ist die eine
Seite.
Die andere Seite ist das Bestellen von
Schienenverkehren. Das ist über die Regionalisierungsmittel geregelt,
über die wir jetzt sprechen.
Bund und Länder haben sich vor einigen Jahren nach
langem Darben, nach langem Zögern verständigen
können, dass wir bis 2031 einen kontinuierlichen Aufwuchs
der Mittel haben, so dass für diejenigen, die bestellen
müssen, Planbarkeit vorhanden ist. Und wir haben uns
auf einen neuen Verteilungsschlüssel verständigt, den
Kieler Schlüssel, der gerechter oder zeitgemäßer ist als
das, was vorher war. Das war alles gut so. Die Länder
waren sehr zufrieden. Wir haben das auch reichlich
genutzt.
Allerdings haben wir immer darauf hingewiesen, dass
es bei einer Steigerung der Mittel nicht sein darf, dass
das, was man mehr bekommt, um Züge zu bestellen,
gleich zur Hälfte bei der DB Netz abgegeben werden
muss, weil dort die Preise steigen. Deswegen haben sich
die Länder darauf verständigt, dass der Deckel der
Preissteigerung bei den Trassen- und Stationspreisen auf
1,8 Prozent festgelegt wird – sozusagen eine natürliche
Inflation, aber eben nicht mehr.
Darauf haben wir immer hingewiesen. Leider hat der
Bund gar nicht reagiert. Er hätte das
Eisenbahnregulierungsgesetz ändern müssen, um diesen Kostendeckel, den
wir gefordert haben, einzuführen. Das hat er nicht getan.
Wenn das nicht geändert wird, würde das bedeuten, dass
wir statt 1,8 Prozent 3,1 Prozent mehr zahlen müssten in
diesem Bereich. Für mein Land kann ich sagen: Das
würde fast eine Halbierung der Mittel bedeuten, die wir
mehr bekommen. Es kann ja wohl nicht im Ernst gemeint
sein, dass man mehr Mittel an die Länder gibt, damit sie
mehr Züge bestellen, und sie das danach zur Hälfte
abgeben. Das ist nicht sinnvoll.
Aus diesem Grund haben die Länder darauf bestanden,
dies zu ändern. Wir hatten eine breite Mehrheit – um
nicht zu sagen: fast einmütig waren wir gewillt –, heute
den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bis gestern Abend
dann endlich die Protokollerklärung vorgelegt worden ist.
Immerhin! Vom Verfahren her ein bisschen
unangemessen spät, finde ich. Das ist der Grund, weshalb wir
Länder davon Abstand nehmen, heute den
Vermittlungsausschuss anzurufen; denn wir wollen, dass es jetzt schnell
geht.
Wir wollen aber auch, dass das Versprechen hier und
jetzt und schriftlich kommt, dass Herr Ferlemann erklärt,
dass § 37 des Eisenbahnregulierungsgesetzes geändert
wird, wie wir das vorgeschlagen haben, wo wir in der
Sache auch einig sind. Diese Ansage muss schnell und
auf jeden Fall zuverlässig kommen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann für das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
das Wort.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Herzlichen Dank für die engagierte Rede, die
mich auffordert, das Gesetz heute zustimmungsfähig zu
machen. Dem will ich gerne nachkommen.
Die Regionalisierungsmittel sind das stärkste
Finanzierungsinstrument für einen leistungsfähigen
Schienenpersonennahverkehr. Sie erst versetzen die Länder in die
Lage, ein attraktives Nahverkehrsangebot auf die Schiene
zu bringen – für täglich Hunderttausende Pendler, für
Millionen weiterer Fahrgäste und nicht zuletzt für mehr
Klimaschutz.
Seit der Verständigung zwischen der Bundeskanzlerin
und den Ländern aus den Jahren 2016 und 2017 sind die
Mittel deutlich erhöht und ab 2017 zudem dynamisiert
worden. Wir alle haben in Erinnerung, dass der Weg zu
einer gerechten Mittelverteilung zwischen den Ländern,
der spätere sogenannte Kieler Schlüssel, ein erheblicher
Kraftakt war – um es freundlich auszudrücken. Im
Ergebnis haben sich diese Mühen jedoch gelohnt.
Nicht zuletzt durch die deutlich erhöhte Dotierung der
Regionalisierungsmittel steigen die Fahrgastzahlen im
umweltfreundlichen Schienennahverkehr Jahr für Jahr an.
Die Regionalisierungsmittel haben also eine wahre
Erfolgsgeschichte geschrieben.
Mit ihren Beschlüssen zum Klimapaket 2030 will die
Bundesregierung diese Erfolgsgeschichte weiter
fortschreiben und ausbauen. Flossen 2019 noch rund
8,6 Milliarden Euro an die Länder, soll dieses Instrument
nunmehr nachhaltig gestärkt werden. Mit dem
vorliegenden Gesetz sollen die Mittel von 2020 bis 2031 um
insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro verstärkt werden. Im Jahr
2031 werden den Ländern dann insgesamt 11,25
Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dieser zusätzliche
Mittelaufwuchs schafft Planungssicherheit für mehr
Alternativen zum Auto, für noch mehr Fahrgäste und einen
attraktiven Schienenpersonennahverkehr, den wir
verstärkt auch in die Fläche bringen wollen.
Im Bundesratsverfahren wurde darauf hingewiesen,
dass die steigenden Finanzmittel den Ländern wegen
zugleich steigender Trassen- und Stationsentgelte nicht in
vollem Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur
Verfügung stehen. Der Zusammenhang zwischen dem
Anstieg der Regionalisierungsmittel und überproportional
steigenden Trassen- und Stationsentgelten wurde im
Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages
ebenfalls gesehen. Die Länder fordern daher in großer
Einmütigkeit und vehement, das vorliegende
Gesetzesvorhaben mit einer entsprechenden Änderung des
Eisenbahnregulierungsgesetzes zu verknüpfen: Es soll
sichergestellt werden, dass die Steigerungsrate der Trassen-
und Stationsentgelte auf den Wert der 1,8-prozentigen
Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel begrenzt
wird.
Da wir das Eisenbahnregulierungsgesetz in dieser
Legislaturperiode ohnehin evaluieren und novellieren
müssen, war dies von vornherein auch Ziel der
Bundesregierung. Aber um die mit dem Regionalisierungsgesetz
verbundenen Finanzwirkungen umfassend der Stärkung
des Schienenpersonennahverkehrs zuzuführen, und zwar
schnell, sagt die Bundesregierung bei Zustimmung zum
vorliegenden Gesetz hiermit zu:
Die Bundesregierung wird unverzüglich, noch in
diesem Jahr, einen Entwurf zur Novellierung des
§ 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz
(ERegG) einbringen.
Die Bundesregierung bekennt sich zum
Mechanismus der Trassenpreisbremse im
Eisenbahnregulierungsgesetz. Allerdings würde durch den
bisher festgelegten inhaltlichen Zusammenhang
zwischen der absoluten Höhe der
Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und
Stationsentgelte die Erhöhung der
Regionalisierungsmittel den Ländern nicht in vollem
Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur
Verfügung stehen. Daher ist die Steigerung der
Trassen- und Stationsentgelte auf den im
Regionalisierungsgesetz festgelegten Wert der
Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zu begrenzen.
Die Bundesregierung wird die Zusagen aus dieser
Protokollerklärung – wie Sie das von uns gewohnt sind –
verlässlich einlösen.
Zugleich bitte ich im Namen der Bundesregierung,
dem Gesetzesvorhaben im Lichte dieser Ankündigung
zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen,
dass die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen
weiteren Erhöhungen der Regionalisierungsmittel möglichst
rasch wirken können – für den Ausbau attraktiver
Schienenverkehrsangebote überall in unserem Land, für noch
mehr Fahrgäste und zur Stärkung unserer gemeinsamen
Anstrengungen für den Klimaschutz! – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Vielen Dank für
Ihre engagierte Rede!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich
verweise darauf, dass Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Ferlemann (Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur) eine Erklärung zu Protokoll1
abgegeben hat.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Wer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses
ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Ich frage daher nun, wer dem Gesetz zuzustimmen
wünscht. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich
der Verteidigung und Sicherheit und zur
Optimierung der Vergabestatistik (Drucksache 45/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
1 Anlage 2
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1,
dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 2, zunächst ohne
Buchstaben b und c! – Mehrheit.
Nun Buchstaben b und c gemeinsam! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (... SGB II-
Änderungsgesetz) – Antrag der Länder Bremen, Berlin gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 53/20)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Senatorin Vogt aus Bremen.
Kristina Vogt (Bremen): Sehr verehrter Herr
Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Bremen und
Berlin legen heute dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative
vor, um die Finanzierung öffentlich geförderter
Beschäftigung durch die Jobcenter zu verbessern.
Konkret schlagen wir eine Änderung des § 16i
Absatz 2 SGB II vor. Sie soll es den Jobcentern
ermöglichen, künftig Beschäftigung auch nach landesgesetzlich
geregelten Entgelten zu fördern, die über dem
Bundesmindestlohn liegen. Das ist bislang nicht möglich.
Tariflöhne werden ersetzt und gefördert, der
Bundesmindestlohn auch, landesgesetzliche Regelungen nicht.
In Bremen haben wir derzeit einen Landesmindestlohn
von 11,13 Euro. Gestatten Sie mir die Bemerkung: Der
Bundesmindestlohn von 9,35 Euro ist weit davon
entfernt, existenzsichernd zu sein. Das heißt, die Menschen,
die in einer 16i-Maßnahme gefördert werden, müssen
weiterhin SGB-II-Leistungen beziehen.
Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene
Teilhabechancengesetz hat mit dem neuen Förderinstrument
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ die Möglichkeit geschaffen,
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch
Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Voraussetzung ist, dass sie Menschen
einstellen, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach
dem SGB II beziehen. Langzeitarbeitslose Menschen
steigen wieder in Beschäftigung ein und haben eine
Perspektive auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.
Das ist gut so. Deswegen nutzen die Bundesländer
beziehungsweise die Kommunen dieses Instrument.
Trotzdem muss man festhalten, dass die bestehende
Regelung Hürden enthält, die die Aufnahme von
Beschäftigung erschweren. Wir wollen eine dieser
Hürden abbauen. Das ist Gegenstand der vorliegenden
Gesetzesinitiative.
Es geht darum, dass Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen wollen
und durch Landesgesetze – zum Beispiel ein
Landesmindestlohn- oder Tariftreue- und Vergabegesetz – zur
Zahlung eines Entgeltes verpflichtet sind, das über dem
Bundesmindestlohn liegt, das bislang nicht in dem Umfang
wahrnehmen, weil sie die Differenz selber zahlen
müssen. Die bisherige Regelung in § 16i Absatz 2 SGB II
führt dazu, dass weniger Menschen von geförderter
Beschäftigung profitieren, wenn die Arbeitgeber die
Differenz tragen müssen.
Ich habe eben gesagt: Tariflöhne können ersetzt
werden. Das passiert, und es wäre schön, wir hätten überall
Tariflöhne. Das ist aber leider nicht der Fall, vor allem
nicht bei kleinen Betrieben, aber auch bei
Beschäftigungsträgern und Vereinen. Daher führt die bisherige
Regelung dazu, dass bei kleinen Betrieben,
Beschäftigungsträgern und Vereinen eine Beschäftigung oft nicht
zustande kommt.
Unserer Meinung nach konterkariert das den
ursprünglichen Zweck des Gesetzes, nämlich die Chancen von
langzeiterwerbslosen Menschen auf Zugang zum
Arbeitsmarkt zu verbessern. Wir wollen daher diese
Ungleichbehandlung beenden und eine bessere
Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die
Jobcenter ermöglichen.
Wir dürfen bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass
wir in den Bundesländern trotz der guten Situation auf
dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre und der wahrhaft
bestehenden Fachkräfteengpässe weiterhin einen
verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit haben, von
Menschen, die bisher nicht die Chance hatten, von der
guten wirtschaftlichen Entwicklung zu profitieren. Diese
Menschen benötigen häufig auch noch mehr Zeit und
mehr Unterstützung, um wieder auf dem Arbeitsmarkt
anzukommen. Daher sind auch Beschäftigungsangebote
von Beschäftigungsträgern oder gemeinnützigen
Vereinen durchaus sinnvoll. Diese scheitern aber, wenn es
landesgesetzliche Regelungen gibt, die mehr als den
Bundesmindestlohn vorsehen, so dass sie die Differenz
ersetzen müssen.
Deshalb ist es richtig, die guten und sinnvollen
Ansätze des Teilhabechancengesetzes konsequent
weiterzuentwickeln und bessere Förderbedingungen für
langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen. Für sie ist der
Wiedereinstieg in das Berufsleben besonders schwierig. Wir
müssen die Perspektiven genau dieser Gruppe von
Menschen verbessern und bestehende Förderhürden im
Gesetz abbauen. Dazu soll diese Gesetzesinitiative
beitragen.
Ich bitte Sie um Unterstützung im anstehenden
Bundesratsverfahren und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat
Frau Senatorin Breitenbach aus Berlin das Wort.
Elke Breitenbach (Berlin): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit dem Teilhabechancengesetz und
dem neu eingeführten § 16i wurde auch der
Lohnkostenzuschuss geschaffen. Bis zu fünf Jahre können
Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten; das wurde
eben schon genauer dargestellt. Das führt dazu, dass die
Chancen langzeiterwerbsloser Menschen, auf dem ersten
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verbessert werden.
Die Förderung des Arbeitsentgelts bemisst sich nach
der Höhe des Bundesmindestlohns von 9,35 Euro – das
wissen Sie – zum einen, zum anderen ermöglicht der
Bund aber auch die Förderung des Entgeltes, das
Arbeitgeber aufgrund einer Tarifbindung beziehungsweise
durch kirchliche Arbeitsrechtsregelungen zahlen, die zur
Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichten. Im
Hinblick auf das Prinzip der „Guten Arbeit“ – damit wurde
immer geworben, es wurde gesagt, das ist ein politischer
Schwerpunkt – ist die Ausweitung der Förderung des
Bundes auf tarifliche und tariforientierte Bezahlung aus
Sicht des Landes Berlin sehr zu begrüßen und ein großer
Fortschritt.
Aber auch Menschen in öffentlich geförderter
Beschäftigung haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit
armutsfest ist, dass sie reicht, um ihr Leben zu
finanzieren, und dass sie am Ende auch eine armutsfeste Rente
haben. Eine armutsfeste Rente gibt es mit einem Lohn
von rund 12,50 Euro. Deshalb – das wissen Sie auch – ist
die Höhe des Bundesmindestlohnes zu gering.
Auf dieser Grundlage gibt es Länder, die ihren
Landesmindestlohn entsprechend erhöht haben oder anheben
wollen. Berlin gehört dazu. Wir übernehmen hier auch
eine Verantwortung für „Gute Arbeit“ und wollen vor
Altersarmut schützen.
Jetzt kommen wir zu dem Problem: Die Arbeitgeber
erhalten nur einen Lohnkostenzuschuss, der den
Bundesmindestlohn ins Auge fasst, und die Arbeitgeber, die
entsprechend dem Landesmindestlohn zahlen müssen,
werden dadurch benachteiligt. Diese Benachteiligung ist
nicht hinnehmbar, und sie ist auch nicht erklärbar. „Gute
Arbeit“ kann nicht nur nach den Spielregeln des Bundes
gelten, sondern sie muss auch die Landesfacetten
berücksichtigen. Deshalb bitten wir darum, dass diese
Ungleichbehandlung von Arbeitgebern aufhört.
Wir bitten mit diesem Antrag darum, dass es auch eine
Förderung „Guter Arbeit“ und eines armutsfesten
Mindestlohns gibt. Ich bitte, den Gesetzesantrag von Berlin
und Bremen zu unterstützen, damit wir gemeinsam zu
guter und armutsfester Arbeit beitragen können.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie
– mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen in stationären Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des
Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 621/19)
Das Wort hat Herr Minister Dr. Garg aus Schleswig-
Holstein.
Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. Juli
2017, also vor gut zweieinhalb Jahren, hätte ich gerne im
Bundesrat schon einmal über die SGB-VIII-Reform
gesprochen.
Ich wollte damals vom bundesweit beachteten
sogenannten Friesenhof-Skandal und seinen Auswirkungen in
Schleswig-Holstein berichten. Dort hatten in einem
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein Jahr zuvor
schutzbedürftige Mädchen ausgesagt, die damals im
Friesenhof untergebracht waren. Diese Mädchen
berichteten von Strafsport, stundenlangem „Aussitzen“,
Fixierungen, Isolierungen, Ausgangssperren und
unqualifiziertem Personal. Den Mädchen wurde schweres Leid
zugefügt. In der Einrichtung herrschten auch aus Sicht meines
Hauses untragbare Zustände.
Mein Haus hat diese Einrichtung 2015 schließen
lassen. Gegen diese Maßnahme setzte sich die Trägerin
juristisch zur Wehr. Sie begründete dies damit, dass eine
Kindeswohlgefährdung nicht nachweisbar gewesen und
eine Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht worden sei.
Die gerichtliche Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen das Land Schleswig-Holstein ist
ebenfalls bereits öffentlich angekündigt worden.
In erster Instanz hat sich das Gericht dieser
Auffassung angeschlossen. Dieses Urteil selbst macht deutlich,
meine sehr geehrten Damen und Herren, wie dringend
erforderlich eine Reform des § 45 SGB VIII ist.
Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der
Entscheidung, die Einrichtung zu schließen, war die Frage,
ob „das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der
Einrichtung gefährdet ist“. Jedoch sind die Voraussetzungen
für die Erteilung einer Betriebserlaubnis wesentlich
höher: Hier spricht das Gesetz explizit von einer
Gewährleistung und nicht von einer Gefährdung des
Kindeswohls. Eine Reform des Sozialgesetzbuchs VIII würde
im Hinblick auf die Zuverlässigkeit gerade bedeuten,
dass die Voraussetzungen für einen Widerruf genauso
hoch sind wie jene für die Erteilung einer
Betriebserlaubnis. Die Einrichtungsaufsicht könnte dann auf einer
entsprechenden rechtlichen Grundlage schneller und
wirkungsvoller eingreifen.
Eine Reform des Sozialgesetzbuchs VIII ist also
aktueller denn je. Bis heute fehlen aber notwendige rechtliche
Instrumentarien, um erforderliche aufsichtliche und
ordnungsrechtliche Maßnahmen schneller und wirksamer
ergreifen zu können.
Damals wie heute ist klar: Das Sozialgesetzbuch VIII
muss eine höhere Schlagkraft bekommen. Die Kinder-
und Jugendhilfe hat eine Garantenstellung für das Wohl
von Kindern und Jugendlichen, insbesondere dann, wenn
diese in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe in
Einrichtungen im Inland oder in Auslandsmaßnahmen
untergebracht sind. Damit sie diese Garantenstellung
auch wirksam wahrnehmen und ausüben kann, muss der
rechtliche Rahmen für die Einrichtungsaufsicht und für
die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen im Hinblick
auf das Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen
weiterentwickelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist seit
2017 passiert? Bei der rechtlichen Stärkung der
Einrichtungsaufsicht lässt sich das bedauerlicherweise sehr
knapp beantworten: Wir sind bis zum heutigen Tag
keinen einzigen Schritt weitergekommen. Dabei sind in der
Zwischenzeit in anderen Bundesländern wieder neue
Skandale publik geworden.
Es besteht also nach wie vor die dringende
Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber hier tätig wird und
insbesondere die Stellung der Einrichtungsaufsicht in § 45
Sozialgesetzbuch VIII neu regelt. Hier geht es um den
Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Das ist
eine zentral wichtige Angelegenheit. Es geht darum, der
Einrichtungsaufsicht mehr Möglichkeiten zu geben, um
diejenigen jungen Menschen vor Übergriffen,
Demütigungen und sonstigen Ereignissen zu schützen, die
unseren Schutz am allernotwendigsten brauchen.
Der Bund wollte die Stärkung der Einrichtungsaufsicht
im Rahmen einer größer angelegten Sozialgesetzbuch-
VIII-Reform regeln. Vor allem die Änderungen zu
Entgeltvereinbarungen und Standards der Einrichtungen bei
unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen
riefen damals Widerstand in einzelnen Bundesländern
hervor. Deswegen wurde das Thema im Juli 2017 nicht
behandelt.
Der bundesweite Reformprozess des SGB VIII hat
seitdem noch nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht.
Der Bund bemüht sich nach wie vor, mehrere
Reformbestandteile in einem Verfahren zusammenzuführen. Er
hat dazu unter anderem einen Dialogprozess angestrengt.
Auch mir ist daran gelegen, dass dieser Prozess zum
Erfolg geführt wird.
Aber was die Stärkung der Einrichtungsaufsicht und
die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen angeht,
brauchen wir ein beschleunigtes Verfahren. Die Neuregelung
dieser Teilbereiche des SGB VIII sollte daher aus Sicht
Schleswig-Holsteins und anderer Länder vorgezogen
werden.
Die Skandale der jüngsten Vergangenheit machen
eines klar: In dieser Sache besteht dringender
Handlungsbedarf. Kinder und Jugendliche vor Gewalt,
Erniedrigungen und Demütigungen zu schützen – ich finde,
damit können und damit sollten wir nicht warten. Dafür
hat kein Mensch in diesem Land Verständnis. Die so
dringend gebotene Stärkung der Einrichtungsaufsicht darf
nicht weiter aufgeschoben, sondern muss jetzt durch eine
gesonderte Initiative angepackt werden.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese
Initiative nicht den Reformbedarf des SGB VIII und das von
Ministerin G i f f e y vorgenommene Verfahren in
Frage stellt. Es geht hier nicht um Vorwürfe in Richtung
des Bundesfamilienministeriums. Wir brauchen aber
schnell ein Instrumentarium für diesen Teilaspekt, um
Kinder und Jugendliche wirksam schützen zu können.
Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
bringt Schleswig-Holstein daher diese Initiative zur
Neuregelung der §§ 36b und 45 ff SGB VIII ein.
Die Initiative greift die einzelnen Punkte des
damaligen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur gesamten
Neuregelung des SGB VIII auf, lässt die strittigen Punkte
zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern aber
bewusst aus. Durch diese Neuregelung werden die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verschärft
und gleichzeitig die Kontroll- und
Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden deutlich erweitert. So kann
die Betriebserlaubnis aufgehoben werden, wenn die
Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen.
Außerdem werden die Rechte der jungen Menschen in
Einrichtungen gestärkt, und die Regelungen zur
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen werden
zusammengeführt, konkretisiert und verschärft.
Ich wünsche mir, dass wir im Sinne des Wohles
unserer Kinder und Jugendlichen hier, an dieser Stelle,
entscheiden. – Danke fürs Zuhören.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Bitte das Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der
vorangegangenen Abstimmungen beim Deutschen
Bundestag einzubringen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister
Dr. Stamp (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu
bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte
Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen
Missbrauchs von Kindern u. a. in das erweiterte
Führungszeugnis – Antrag der Länder Baden-
Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland –
(Drucksache 645/19)
Dem Antrag ist Bayern beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur
Abstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der soeben
festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wie vereinbart, wird Herr Minister Wolf (Baden-
Württemberg) zum Beauftragten bestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58:
TOP 58
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung
der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere
Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität
– Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 70/20)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das
Wort Herr Minister Pistorius aus Niedersachsen.
Boris Pistorius (Niedersachsen): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren
erleben wir in unserer Gesellschaft und insbesondere im
Internet eine besorgniserregende Entwicklung: Menschen
werden dort ganz unverhohlen direkt angefeindet,
beleidigt, bedroht und verleumdet. Der Respekt und die
Toleranz gerade gegenüber politisch Andersdenkenden
nehmen rapide ab. Diese Formen der Hasskriminalität im
Internet sind eine große Gefahr für den Zusammenhalt
und das Zusammenleben unserer freien, offenen und
demokratischen Gesellschaft.
Das zeigten zuletzt Rücktritte von Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern in unserem Land auch aufgrund
solcher ganz persönlicher direkter Bedrohungen der
Betroffenen und ihrer Familien. Ich halte das für einen
inakzeptablen und unerträglichen Zustand. Wenn es um
sich greift, dass Mandatsträger, Amtsträger ihre
Aufgaben niederlegen oder nicht wieder kandidieren, dann,
meine Damen und Herren, stirbt die Demokratie letztlich
von unten, weil das Fundament erodiert, auf dem wir alle
stehen.
Diejenigen, die sich in dieser Art und Weise im
Internet betätigen, posten ihre Hassbotschaften in der Regel
unter dem Deckmantel anonymer Accounts. Für
Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ist es schwierig, die
Verursacher zu identifizieren, und Strafverfahren müssen
aufgrund des Ermittlungsaufwands viel zu oft eingestellt
werden, weil der Zugriff auf IP-Adressen und anderes
fehlt.
Als Land Niedersachsen bringen wir daher gemeinsam
mit Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzesantrag zur
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in den
Bundesrat ein. Dieser Antrag beinhaltet zwei ganz
wesentliche Punkte, mit denen wir Hass und Hetze im
Internet effektiv bekämpfen wollen:
Zum einen wollen wir diejenigen, die auf
Internetplattformen beleidigen, bedrohen und verleumden, durch die
Einführung einer Identifikationspflicht leichter ermitteln
und einer schnelleren Strafverfolgung zuführen.
Zum anderen müssen die Identifikationspflicht, die wir
einführen wollen, sowie die bereits im Gesetzentwurf des
BMJV vorgesehenen Melde- und Löschverpflichtungen
im Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch auf Anbieter von
Spieleplattformen ausgeweitet werden. Auch dort gibt es
nämlich Messengerplattformen und -dienste oder sonstige
Kommunikationswege, die ebenfalls zunehmend zur
Verbreitung von Hassbotschaften genutzt werden. So war
unter anderem der Mörder von Halle auf einer solchen
Spieleplattform unterwegs und hat dort kommuniziert.
Konkret wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative
einen neuen § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz
einführen. Dieser sieht vor, dass die Anbieter sozialer
Netzwerke sowie die Betreiber von Spieleplattformen verpflichtet
werden, bei der ersten Registrierung ihrer Kundinnen und
Kunden auf der Plattform einmalig deren Identität
festzustellen. Das betrifft die Angabe des Namens, der
Anschrift und des Geburtsdatums. Auch die Identitäten
der angemeldeten User müssen spätestens nach einer
Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der
Gesetzesänderung festgestellt werden.
Ich möchte betonen: Wir wollen keine
Klarnamenpflicht. Nutzerinnen und Nutzer sollen auch weiterhin
Pseudonyme und Nicknames in ihren Profilen verwenden
dürfen. Es geht darum, dass deren Daten hinterlegt sind
und erst dann an die Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es zu Straftaten
kommt. Diese Pflicht zur Identifizierung verhindert eben,
dass das Internet als rechtsfreier Raum wahrgenommen
wird, in dem eine Strafverfolgung ja ohnehin nicht zu
erwarten ist. Das Internet ist kein Sherwood Forest für
Outlaws, sondern ein Spiegelbild unserer Gesellschaft
und muss deshalb auch entsprechenden Regeln
unterworfen werden.
Dabei ist mir wichtig, dass die Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden diese Bestandsdaten nur abfragen
dürfen, wenn dies für Zwecke der Strafverfolgung oder
der Gefahrenabwehr, zum Beispiel um Straftaten zu
verhindern, erforderlich ist. Eine entsprechende
Rechtsgrundlage, die eine Abfrage der Bestandsdaten zu diesen
Zwecken ermöglicht, ist bereits im Telemediengesetz
vorhanden und musste daher nicht neu formuliert werden.
Meine Damen und Herren, die von uns beabsichtigte
Gesetzesänderung soll auch eine abschreckende und
erzieherische Wirkung entfalten. Wir wollen damit
deutlich machen: Es wird eine rote Linie überschritten, wenn
Menschen persönlich beleidigt, bedroht und verleumdet
werden. Und es darf kein Unterschied sein, ob das in der
virtuellen Welt – im Internet – oder in der analogen Welt
passiert. Ein solches Verhalten wird weder in der
analogen noch in der digitalen Welt toleriert, sondern muss
Konsequenzen haben, muss konsequent bestraft werden.
Das ist auch ein Ausdruck unseres funktionierenden und
wehrhaften Rechtsstaates.
Insofern hoffe ich, dass der Bundesrat dem
Gesetzentwurf zustimmen wird und wir damit ein starkes Signal
gegen Hass und Hetze im Internet setzen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat
das Wort Herr Minister Caffier aus Mecklenburg-
Vorpommern.
Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Wenn wir über das Miteinander in unserer
Gesellschaft reden, dann ist gerade in den letzten
Monaten immer wieder betont worden: Wir müssen denen
entgegentreten, die Hass und Häme verbreiten. Ob beim
Kampf gegen Rechtsextremismus, ob bei Themen wie
Cybermobbing oder bei der Frage, welchen
Anfeindungen Ehrenamtler, zum Beispiel auch Kommunalpolitiker,
ausgesetzt sind: Immer wieder diskutieren wir darüber,
wie wir Menschen besser schützen können und Straftäter
besser ermitteln beziehungsweise verfolgen können.
Das Internet und die sozialen Netzwerke sind aus
unser aller Leben nicht mehr wegzudenken. Wenn sich
das gesamte Leben in sozialen Netzen abspielt und
wiederfindet, dann heißt das eben auch, dass wir all das,
wozu der Mensch fähig ist, auch dort finden. Das alles
wissen wir, das alles beklagen wir immer wieder.
An dieser Stelle ist es deshalb höchste Zeit, einen
Schritt zu gehen, mit dem wir zumindest bei der
Verfolgung von Straftaten weiterkommen. „Das Netz ist kein
rechtsfreier Raum“ – wahrscheinlich gibt es keinen
anderen Satz, den zumindest Innenpolitiker oder Juristen in
den letzten Monaten und Jahren so häufig wiederholt
haben, soweit es um die Frage des Internets ging.
Aber was erleben wir konkret? Wir sehen, dass
Anonymität dazu führt, dass sich auch Straftäter relativ
sicher sein können, dass Verfolgungsbehörden den
großen Aufwand scheuen. Die Wahrnehmung von Tätern ist
also: Im Internet kann ich Dinge tun, für die ich
außerhalb des Netzes schneller zur Rechenschaft gezogen
werden kann. Die Wahrnehmung von Opfern ist übrigens
spiegelbildlich die gleiche. Und die Ermittlungsbehörden
merken: In der digitalen Welt fehlen uns Instrumente, um
zum Beispiel gegen Hass und Hetze vorzugehen.
Ja, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Aber wenn
alle Beteiligten sehen, dass dort Straftaten leichter zu
begehen und schwerer zu verfolgen sind als in der
analogen Welt, dann stimmt etwas nicht. Viele von uns hier im
Saal sind in sozialen Netzen selbst schon Opfer von Hass
und Hetze geworden. Deshalb ist das ein Thema, das uns
nicht nur als verantwortliche Politiker zum Schutz der
Menschen bewegt, sondern auch den persönlichen
Erfahrungsbereich berührt. Wir wissen aus persönlicher
Erfahrung vielleicht auch, was all das für Familien,
Angehörige oder Freunde bedeutet.
Aber ganz unabhängig davon, inwieweit die Politik
und wir Politiker betroffen sind: Ich möchte eine
Gesellschaft, in der wir Hass, Hetze und Gewalt immer
entschieden entgegentreten. Wenn das bisher im Internet
nicht in dem Maß geschieht, wie es unser aller
Erwartungshaltung ist, dann müssen wir Gesetze ändern.
Mit der vorliegenden Initiative aus Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern schlagen wir diesen Weg ein.
Und ich sage gleich zu Beginn: Es ist ein Weg, mit dem
wir die Klarnamenpflicht, die ja einige fordern, umgehen
und trotzdem den heutigen unbefriedigenden Zustand
verbessern.
Um sich bei einer Plattform wie Twitter anzumelden,
wählen Sie heute einen beliebigen Namen und nutzen
eine beliebige E-Mail-Adresse. Das war’s. Dieses
Prozedere können Sie beliebig übertragen auf andere
Plattformen, auch, wie Kollege Pistorius ausführte, auf
Spieleplattformen. Wenn wir sehen, welches Maß an Hass und
Hetze auf diesen Plattformen möglich ist, dann reichen
diese Daten eben nicht aus, weil sie im Fall von
Straftaten eine Verfolgung praktisch unmöglich machen.
In der vom Institut für Demokratie und
Zivilgesellschaft ausgewerteten Studie „Hass im Netz“ aus dem
letzten Jahr gab die Hälfte der über 7.000 Befragten an,
sich als Reaktion auf Hassreden seltener zu ihrer
Meinung zu bekennen und sich seltener an Debatten auch im
Netz zu beteiligen. Diese Art der Einschüchterung sollte
uns aufrütteln. Und sie sollte uns handeln lassen.
Mir ist auch bewusst, dass damit der Tonfall in
sozialen Medien nicht von heute auf morgen ein anderer wird.
Aber wir erleichtern unseren Behörden die Arbeit bei der
Verfolgung. Und so, wie die Einschüchterung und der
Rückzug aus solchen Foren ein schleichender Prozess ist,
so ist auch der umgekehrte Weg – zurück – lang. Aber
wir müssen ihn beginnen, auch und gerade weil wir
wissen, dass Worten irgendwann Taten folgen. Es ist ja kein
Zufall, dass wir bei Angriffen, auch bei Ereignissen wie
dem schrecklichen Anschlag in Halle oder dem Mord an
Regierungspräsident L ü b c k e in Hessen immer
wieder über Radikalisierung im Netz und über Hass im Netz
reden. Natürlich gibt es keinen zwingenden Schritt von
Hasssprache auf Facebook zu einem solchen Mord. Aber
zur Konsequenz des Rechtsstaates gehört es unbedingt,
dass wir dort ein Stoppschild setzen, wo das friedliche
Miteinander ins Rutschen zu kommen droht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle waren uns
– zumindest unmittelbar nach dem Anschlag von Halle –
im Rahmen einer Sondersitzung der Innenminister einig,
dass der Kampf gegen Rechtsextremismus zu
intensivieren ist. Einer der Beschlüsse lautete:
Die Innenminister und -senatoren der Länder
und der Bundesinnenminister sehen dabei auch
in den Maßnahmen im Bund und in den Ländern
zur Feststellung von Hass und Hetze im Internet
einen wichtigen Ansatz, den es zu stärken und
auszubauen gilt, um die Verantwortlichen aus
der Anonymität des Netzes herauszuholen.
Genau das tun wir mit der vorliegenden Initiative.
Denn es darf in einer so grundlegenden Frage des
Miteinanders nicht einfach bei einem Appell bleiben, der dann
Applaus bekommt, wenn ein solcher feiger Doppelmord
geschieht. Wir haben mit dem Vorschlag, den Minister
Pistorius federführend erarbeitet hat, die Möglichkeit,
genau das Vereinbarte konkret umzusetzen.
Wir bitten Sie um Unterstützung in den
entsprechenden Fachausschüssen und würden uns sehr freuen, wenn
wir hier einen Schritt in dieser Frage vorankommen
würden. – Herzlichen Dank.
Vizepräsident Daniel Günther: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung
der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
– Antrag des Landes Berlin –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 617/19)
Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. – Frau
Senatorin Kalayci (Berlin) hat für Frau Senatorin Breitenbach
eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben.
Berlin hat Vertagung beantragt. Wer für Vertagung ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit sind die Beratungen zu diesem
Tagesordnungspunkt vertagt.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die
Tagesordnungspunkte 18 a) und b) auf:
TOP 18a)
a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und
des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 657/19)
TOP 18b)
b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB) – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und
Hessen – (Drucksache 658/19)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit
Punkt 18 a).
Wir stimmen zunächst über die Änderungsempfehlung
des Wirtschaftsausschusses in Ziffer 1 ab. Wer für diese
Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist,
die Entschließung, wie soeben festgelegt, zu fassen, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 18 b).
Wir stimmen zunächst über die Änderungsempfehlung
des Wirtschaftsausschusses in Ziffer 1 ab. Wer für diese
Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Minderheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung, wie
in Ziffer 2 empfohlen, unverändert zu fassen. – Das ist
die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
1 Anlage 3
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates zur A1-
Bescheinigung – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/20)
Dem Antrag ist das Saarland beigetreten.
Dazu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister
Dr. Althusmann aus Niedersachsen.
Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die meisten von uns verbinden mit der A1
möglicherweise die Autobahn zwischen der Ostsee und dem
Saarland. Für viele vorwiegend mittelständische
Unternehmen ist die A1-Bescheinigung ein Symbol für
unnötige Bürokratie, Langsamkeit und sperriges
Verwaltungsverfahren.
„A1-Bescheinigung“, das hört sich auf den ersten
Blick ganz harmlos an. Dazu gehören aber weitere
Bestimmungen, zum Beispiel die Durchsetzungsrichtlinie
zur EU-Entsenderichtlinie, die Verordnung zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und deren
Durchführungsverordnungen sowie weitere Melde- und
Informationspflichten. Gut, dass wir so etwas haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Europäische Union steht heute für die Freiheit des Waren-,
Reise-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Nun schränken
wir gerade die Dienstleistungsfreiheit, die Reisefreiheit,
ein Stück Freizügigkeit innerhalb der Europäischen
Union deutlich ein. Wer nämlich für eine kurzfristige
Dienstreise oder eine handwerkliche Tätigkeit, beispielsweise
im Rahmen eines Wartungsvertrags, ins europäische
Ausland fahren muss, der unterliegt der
Vorabbeantragungspflicht einer A1-Bescheinigung. Damit soll er
nachweisen, dass er in seinem Heimatland
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Dies ist grundsätzlich richtig, um
Sozialversicherungsbetrug zu verhindern. Nur haben wir mit der A1-
Bescheinigung ein im Rahmen der technischen
Umsetzung einer seit 2010 – also zehn Jahre – geltenden
Regelung ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das
kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen oder die Entsendung
von Mitarbeitern ins europäische Ausland fast unmöglich
macht, zumindest erheblich behindert. Gut gemeint ist
halt noch lange nicht gut gemacht.
Obwohl das Antragsverfahren inzwischen digitalisiert
wurde, kann es im Einzelfall bis zu zwei Wochen dauern,
bis die Arbeitnehmer eine Bescheinigung erhalten. Dabei
ist die Bescheinigung für jeden auch noch so
kurzfristigen Arbeitseinsatz oder jede noch so kurze geschäftliche
Reise vorab zu beantragen und mitzuführen. Ein
spontanes Treffen in Brüssel oder ein kurzfristiger
Handwerkseinsatz im grenznahen Raum werden dadurch
massiv erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Das ist aber gerade nicht das Ziel des europäischen
Binnenmarktes. Wir dürfen die Ziele Europas und des
Binnenmarktes nicht durch eine protektionistische,
bürokratische Umsetzung europäischer Regeln gefährden.
Von beruflicher Flexibilität oder der Freiheit im
Binnenmarkt kann insofern keine Rede sein. Das wollen und das
müssen wir ändern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Reisen,
Dienstreisen ins Ausland werden aber nicht nur durch die
komplexe Praxis der A1-Bescheinigung erschwert. Es
gibt eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die weitere
unterschiedliche Forderungen und Verfahren eingeführt
haben, um diese Bescheinigung zu ergänzen. Da werden
in Kopie Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise und
Gehaltsabrechnungen gefordert. Das ist völlig
überzogener Protektionismus. Das ist schädlich für unsere
Wirtschaft in Deutschland und in Europa, im Übrigen auch
schädlich für die Wissenschaft, die Kommunen und viele
Sozialverbände. Wie soll eigentlich ein kleines
Handwerksunternehmen das hinbekommen? Wie soll es den
Kampf gegen diesen Bürokratiewahn aufnehmen? Es
wird im Regulierungswirrwarr letztendlich unterliegen.
Mit unserer Bundesratsinitiative sollen zukünftig
Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten bis zu
einer Woche ganz ohne Meldung sowie ohne Vorlage
weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht
werden. Um auch den Anmeldeprozess zu vereinfachen,
soll eine EU-weite Online-Meldeplattform eingerichtet
werden. Diese bürokratischen Vereinfachungen sollen
aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Europäische
Kommission auch weiterhin konsequent gegen
Schwarzarbeit und Sozialdumping vorgehen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Bundesminister A l t m a i e r und Bundesminister H e i l
haben bereits im vergangenen Monat gegenüber den
deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments
dafür geworben, kurze und kurzfristige Tätigkeiten im
EU-Ausland von der vorherigen Antragspflicht einer A1-
Bescheinigung zu befreien. Das ist der richtige Weg. Nur
zusammen mit der Bundesregierung und Brüssel können
wir zu positiven Veränderungen kommen.
Mein Ziel ist es – unser Ziel sollte es sein –, die Dinge
für unsere mittelständischen Unternehmen in
Deutschland nicht komplizierter, sondern einfacher zu machen. –
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20:
TOP 20
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von
Lieferengpässen von Medikamenten – Antrag der
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 57/20)
Hierzu spricht Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Problem von Lieferengpässen
im Arzneimittelbereich ist kein neues Thema, aber es hat
eine neue Dimension erreicht.
Zum einen ist die Zahl der gemeldeten Lieferengpässe
in den letzten fünf Jahren von 30 auf 300 gestiegen. Zum
anderen betreffen die Versorgungseinschränkungen seit
Kurzem nicht mehr nur die Spezialpräparate,
beispielsweise für die klinische Krebstherapie, sondern sie treten
zunehmend auch im ambulanten Bereich auf, auch bei
sogenannten Bagatellarzneimitteln wie Vitaminen,
Hormonen, Schmerz- und fiebersenkenden Präparaten.
Hintergrund dieser Entwicklung sind die verstärkten
Globalisierungstendenzen bei der Produktion von
Wirkstoffen und Arzneimitteln, die auf wenige Betriebsstätten
begrenzt ist, die aber für die weltweite Belieferung
verantwortlich sind. Wenn es zu einem qualitäts- oder einem
kapazitätsbedingten Ausfall dieser zentralen
Herstellungsbetriebe kommt, dann ist dies zwangsläufig mit
globalen Lieferengpässen verbunden.
Aktuell verschärft sich die Situation beispielsweise
durch die akute Infektionslage in Wuhan, China; denn in
dieser Region sind zentrale Produktionsstätten für
Arzneimittel weltweit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung
zeigt uns ganz deutlich, wohin die Abhängigkeit von
einer zentralen Produktionsstätte führen kann. Deshalb
müssen wir zu einer qualitätsgesicherten
Arzneimittelproduktion in Europa und Deutschland zurückkehren.
Darüber hinaus stellen wir weltweit zunehmend die
Tendenz fest, dass die Hersteller die entsprechenden
Arzneimittel nicht mehr bevorraten, sondern just in time
liefern. In einem Land wie Deutschland mit einem hoch
differenzierten und gut entwickelten Gesundheitssystem
sollten solche oft monatelangen Liefereinschränkungen
nicht hingenommen werden. Monatelange
Liefereinschränkungen sind schlichtweg nicht akzeptabel. Denn
Arzneimittelversorgung ist Grundversorgung. Die
Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf
Arzneimittelversorgung.
Auch wenn nicht jeder Lieferengpass direkt zu einem
Versorgungsengpass führt, besteht aus Sicht der Länder
hier dringend Handlungsbedarf.
Die von der Bundesregierung bisher ergriffenen
gesetzlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Länder noch
unzulänglich. In dem gestern vom Bundestag
beschlossenen Gesetz für fairen Kassenwettbewerb haben die
Regierungsfraktionen über einen Änderungsantrag die
Kontingentierung versorgungskritischer Arzneimittel
vorgesehen. Das ist ein erster wichtiger und richtiger
Schritt, den die Länderseite sehr begrüßt, der aber wegen
des globalen Mangels an wichtigen Wirkstoffen und
Arzneimitteln nicht ausreichend ist. Vielmehr kommt es
unseres Erachtens darauf an, dass die Gründe für die
Lieferengpässe analysiert werden, um dann systematisch
und zielgerichtet mit entsprechenden Maßnahmen hierauf
zu reagieren, um in Zukunft Lieferengpässe zu
vermeiden.
Wir orientieren uns hier beispielsweise an der
amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, die mit diesem
Verfahren sehr erfolgreich gewesen ist. Sie hat eine
Taskforce eingerichtet, die rückblickend die Engpässe
systematisch analysiert hat, um dann zielgerichtet
Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Daher haben wir gemeinsam mit Hessen diese
Bundesratsinitiative eingebracht. Wir fordern das
Bundesministerium für Gesundheit auf, den beim BfArM
etablierten „Jour Fixe“ fortlaufend mit einer fundierten
Prüfung der Ursachen zu beauftragen mit dem Ziel, auf Basis
der Erkenntnisse Empfehlungen zu entwickeln, um
Lieferengpässe zukünftig zu vermeiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Arzneimittelversorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deswegen sind
Bund und Länder gefordert, sich dieser Herausforderung
anzunehmen. Ich bitte Sie um Unterstützung unserer
Initiative. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der
Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-
Kunststoffflaschen – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 18/20)
Dem Antrag ist Baden-Württemberg beigetreten.
Wir haben eine Wortmeldung: Es spricht Frau
Staatsministerin Hinz aus Hessen.
Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plastik ist in unser aller
Leben ein ständiger Begleiter, steht aber zu Recht derzeit
auf dem Prüfstand, nämlich mit der Frage: Wofür und
wie viel Plastik brauchen wir eigentlich?
In Hessen haben wir uns diesem Thema mit unserer
Plastikvermeidungsstrategie gewidmet. Diese
Bundesratsinitiative ist ein Baustein davon. Sie ist ein Auftrag an
die Bundesregierung, weil weder wir in Hessen noch die
anderen Ländern alleine gegen die große Menge an
Plastik ankommen können.
Seit Jahren ist festzustellen, dass Getränke zunehmend
in Einweggetränkeverpackungen abgefüllt werden.
Gerade solche, die nicht mit Pfand belegt sind, zum Beispiel
Jogurtdrinks, Säfte und Sekt- oder Prosecco-
Mischgetränke, tragen in erheblichem Umfang zur
Verunreinigung der Umwelt bei. Es fehlt nämlich ein Anreiz,
sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir alle kennen den
Anblick von verschmutzten Parks oder Straßenrändern.
Wie kann man das nun ändern? Neben einer möglichst
hohen Mehrwegquote müssen wir es erreichen, dass die
Rücklaufquote von Einweggetränkeverpackungen weiter
erhöht wird. Durch eine hohe Rücklaufquote wird der
Wertstoff der Verpackung dem richtigen Recyclingweg
zugeführt.
Meine Damen und Herren, 2003 wurde das
Einwegpfand eingeführt. Die Rücklaufquote bei 25 Cent Pfand
pro Flasche ist seitdem sehr hoch. Warum also, fragt man
sich, gibt es eigentlich so viele Ausnahmen von der
Pfandpflicht, und dann noch so unverständliche? Auch
die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen
das nicht.
Im Moment orientiert sich die Pfandpflicht nämlich
am Inhalt der Dose oder der Flasche. Es sollte aber doch
auf die Verpackung ankommen! Zum Beispiel steht ein
Mischgetränk aus alkoholfreiem Apfelwein in direkter
Konkurrenz zu Apfelschorle. Für das eine muss man
Pfand zahlen, für das andere nicht. Das soll ein Mensch
verstehen! Es ist doch nicht einsichtig, dass für den
alkoholfreien Apfelwein Pfand erhoben werden muss,
während die Apfelschorle pfandfrei verkauft wird.
Ein weiterer Vorteil – neben der Reduzierung der
Verpackungsflut aus Einwegplastik – wäre es, dass durch
eine Ausweitung der Pfandpflicht Wettbewerbsnachteile
eingedämmt werden könnten. Es wäre dann nämlich
nicht mehr möglich, durch Ausweichen auf eine leicht
abgeänderte Rezeptur der Pfandpflicht zu entgehen.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, bei der
nächsten Novelle des Verpackungsgesetzes die
Pfandpflicht auf alle Einweg-Kunststoffflaschen und
Getränkedosen auszuweiten. Es trifft sich dabei sehr gut, dass mit
dieser Novelle die Single-Use-Plastics-Richtlinie der EU
mit durchaus anspruchsvollen Anforderungen auch an die
Rücklaufquoten für Einweg-Kunststoffflaschen
umgesetzt werden muss.
Arbeiten wir gemeinsam daran, Materialkreisläufe zu
schließen, die Vermüllung der Umwelt zu reduzieren und
hochwertiges Recycling zu fördern! Ich freue mich auf
Unterstützung unserer Initiative in den entsprechenden
Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar
dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22:
TOP 22
Entschließung des Bundesrates zur teilweisen
Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile
und Kartellbußen zugunsten der
Verbraucherarbeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/19)
Es spricht Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack aus
Schleswig-Holstein.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wir wollen, dass Gelder aus Kartellrechtsstrafen zur
Finanzierung unabhängiger Verbraucherberatung
eingesetzt werden.
Das ist mehr als sinnvoll. Denn Wettbewerbsschutz
und effiziente Verbraucherarbeit hängen untrennbar
zusammen. Beide haben gleichermaßen die wichtige
Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Märkte fair und
transparent funktionieren. Effiziente Verbraucherarbeit liegt
dabei im Allgemeininteresse der Funktionsfähigkeit
unserer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung.
Derzeit fließen die Bußgelder aus
Kartellrechtsverstößen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt. Das ist
schön für den Bundesfinanzminister. Doch die
eigentlichen Leidtragenden dieser Verstöße sind die
Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie bezahlen am Ende dafür,
dass die Preise aufgrund von Marktversagen zu hoch
sind. Dabei handelt es sich in aller Regel um sogenannte
Streuschäden, die nicht individuell zivilrechtlich verfolgt
werden. Gleichwohl sind sie von den Verbraucherinnen
und Verbrauchern zu bemerken.
Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die mit
Bußgeldern geahndeten Kartelle der letzten Jahre vor
Augen führt. Hier sind es oft Güter des täglichen Lebens,
deren Preise aufgrund von Kartellabsprachen zu Lasten
der Verbraucherinnen und Verbraucher manipuliert
werden. So entfielen von den gesamten Bußgeldern im
Zeitraum von 2013 bis 2018 allein 900 Millionen Euro auf
Kartelle bei Konsumgütern, Drogerieartikeln,
Wurstwaren, Süßwaren, Kaffee und Bier.
Es sind daher auch und gerade die Verbraucherinnen
und Verbraucher, die als Geschädigte der Kartelle
jedenfalls mittelbar an den vereinnahmten Bußgeldern
teilhaben sollten. Wenigstens ein Teil der Geldbußen sollte den
Verbraucherschutzverbänden zukommen. Es ist wichtig,
dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch
zukünftig an starke Verbraucherverbände wenden können
und von ihnen entsprechend unterstützt werden.
Die Forderung nach einer Teilfinanzierung der
Verbraucherverbände durch Bußgelder aus
Kartellrechtsverfahren ist nicht neu, meine Damen und Herren. Sie ist
aber insbesondere mit Blick auf die fortschreitende
Digitalisierung und Globalisierung der Märkte aktueller denn
je. Der Verbraucherschutz steht im digitalen und globalen
Zeitalter vor immer größer werdenden
Herausforderungen. Umso entscheidender ist es daher, dass auch eine
solide Finanzierung der Verbraucherverbände
gewährleistet ist.
Da sich seit der entsprechenden Forderung des
Bundesrates aus dem Jahre 2012 auf Bundesebene
bedauerlicherweise nichts getan hat, sollte diese Forderung
nunmehr nachdrücklich erneuert werden. Dazu dient unsere
Bundesratsinitiative. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem
Finanzausschuss und dem Rechtsausschuss zu.
Tagesordnungspunkt 23:
TOP 23
Entschließung des Bundesrates für eine
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für
Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer
Experimentierklausel – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 56/20)
Dem Antrag sind die Länder Brandenburg,
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn
Minister Pegel aus Mecklenburg-Vorpommern.
Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Wir legen Ihnen heute mit mehreren
Bundesländern einen Antrag vor, der mit dem sperrigen
Begriff der Sektorenkopplung arbeiten muss. Gemeint ist
ein Thema, ohne das die Energiewende in Deutschland
und im Übrigen auch anderswo nicht erfolgreich wird
umgesetzt werden können und ohne das der Klimaschutz
über den Strombereich hinaus kaum gelingen wird.
Sektorenkopplung meint nichts anderes als den Einsatz
von Strom auch in der Wärmeerzeugung, im Verkehr, in
der chemischen Produktion und in der Schwerindustrie,
hier vor allem in der Stahlindustrie. Der Strom kommt
dann als Wärme, Wasserstoff, Methanol, Ammoniak oder
E-Fuel dort an.
Für den Einsatz CO2-freien erneuerbaren Stroms in
diesen anderen Bereichen gibt es derzeit aber leider eine
Vielzahl von Hemmschuhen. Steuern und Abgaben
ticken im Stromsektor völlig anders als im Wärmebereich
und noch einmal anders als in den verschiedenen
Verkehrsbereichen, also beim Auto, bei der Bahn oder der
Schifffahrt.
Die Folge ist gravierend. Um es am Beispiel des
Wasserstoffs festzumachen: Selbst wenn Sie den
Elektrolyseur mit staatlichen Zuschüssen verschenken würden,
wäre der aus erneuerbarem Strom dann CO2-frei
gewordene Wasserstoff um ein Vielfaches teurer als
konventionell hergestellter, CO2-emittierender Wasserstoff aus
Naturerdgas. Es dürfte deshalb weitgehend unstreitig
sein, dass es insgesamt einer Reform des Abgaben- und
Steuersystems sowie des regulatorischen Rahmens im
Energiesektor bedarf. Die spannende Frage ist nur: Wie
und wohin werden diese rechtlichen Themen entwickelt?
Und: In welcher Zeit – oder welchen Jahrzehnten –
schaffen wir das gemeinsam?
Genau deshalb schlagen wir Ihnen heute die
Experimentierklausel vor – weil die ganz große, perfekte, alles
umfassende Reform nicht absehbar und nicht wirklich
realistisch zeitnah umsetzbar ist. Dafür wird man Jahre
brauchen. Zu komplex und zu unterschiedlich sind die
Gesetze, die Steuer- und Abgabensysteme in den
verschiedenen Energie- und Industriebereichen. Und zu
ungewiss ist, wohin und worauf zu man ein Steuer- und
Abgabensystem jetzt eigentlich entwickeln müsste.
Genau dort setzt die Experimentierklausel an. Die
Idee: 100 Testballons werden von der Bundesnetzagentur
ausgeschrieben. Aus den eingereichten Projekten, die
auch schon die für eine wirtschaftliche Umsetzung
erforderlichen Ausnahmen und Gesetzesabweichungen
benennen müssen, werden 100 ausgewählt. Diese
bekommen jeweils auf sie zugeschnittene individuelle
Ausnahmen und Anpassungen von regulatorischen
Rahmenbedingungen und Abgaben sowie Steuern im
Energierecht.
Warum das Ganze individuell? Weil erneuerbarer
Strom, als Wasserstoff eingesetzt, in der chemischen
Industrie möglicherweise andere Bedingungen braucht,
um wirtschaftlich bestehen zu können, als Strom, der im
Wärmebereich eingesetzt wird. Bei 100 technisch sehr
unterschiedlichen Testballons wird nach unserer
Überzeugung nach drei bis vier Jahren deutlich werden,
welche 15 bis 20 Projekttypen auch außerhalb der Labore, in
der realen Welt, technisch wirklich funktionieren,
wirtschaftlich langfristig überlebensfähig sind, ohne
dauerhaft Subventionen zu brauchen, sich außerdem industriell
skalieren lassen und zu guter Letzt tatsächlich für die
Stabilität im Stromnetz hilfreich sind. Dann lassen sich
eine Steuer- und Abgabenreform sowie eine Anpassung
des regulatorischen Rahmens im Energiebereich
wesentlich leichter umsetzen und begründen und vor allen
Dingen viel zielgerichteter auf diese Typen vornehmen.
Klar ist: Ohne die sogenannte Sektorenkopplung wird
die Energiewende langfristig nicht gelingen. Wir werden
den Einsatz von erneuerbar erzeugtem Strom in den
Bereichen Wärmeerzeugung, Verkehr, chemische
Industrie und Stahlindustrie in diesem Jahrzehnt, den
Zwanzigerjahren, für die Energiewende dringend brauchen, aber
auch für den Klimaschutz und die CO2-Reduzierung in
den anderen Energie- und Industriesektoren.
Dafür müssen wir aber jetzt – schon etwas spät – mit
der praktischen Umsetzung der sogenannten
Sektorenkopplung starten, und zwar nicht nur in Laboren mit
Investitionsunterstützung und unter geschützten
Bedingungen. Die Reallabore sind weiterhin ein wichtiger
Schritt; das stelle ich überhaupt nicht in Abrede. Aber wir
brauchen einen ergänzenden nächsten Schritt durch die
Experimentierklausel. Die Reallabore öffnen nämlich
nicht umfassend die Abgaben- und Steuersysteme im
Energiebereich, auch nicht dessen regulatorischen
Rahmen. Dies zeigt sich, wenn selbst ein verschenkter
Elektrolyseur derzeit nicht zu konkurrenzfähigen
Wasserstoffpreisen führt.
Wir brauchen Experimente mit ganz verschiedenen
technischen Lösungen in der realen Echtwelt da draußen,
die zeigen, unter welchen Bedingungen erneuerbarer
Strom und seine Gasderivate im Wärmebereich, im
Verkehr, in der chemischen Produktion und in der
Stahlindustrie wirtschaftlich konkurrenzfähig sind, ohne dass
sie ständige Subventionen erhalten müssen. Dies geht nur
mit einer solchen Experimentierklausel, die die ganz
große Gesamtreform hintendran noch benötigt, aber
zunächst Freiräume für das praktische Erproben am Markt
ermöglicht.
Man kann natürlich die Frage stellen: Brauchen wir
unseren erneuerbaren Strom nicht als Strom? Darauf ist
die Antwort ziemlich klar:
Erstens: Ja.
Zweitens. In manchen Stunden haben wir heute schon
mehr, als wir verbrauchen können. Das bemerken
insbesondere wir in den norddeutschen Bundesländern. Dann
brauchen wir alternative Verwendungsmöglichkeiten, die
volkswirtschaftlich sinnvoller sind, als die Energie
abzuregeln.
Drittens brauchen wir die Techniken, die
wirtschaftlich konkurrenzfähig und technisch ausgereift sind.
Natürlich kann man darauf verweisen, dass wir uns
den Wasserstoff aus regenerativ erzeugtem Strom besser
aus Nachbarstaaten oder aus dem Ausland holen. Das
übersieht, dass wir mit den Energiewendetechniken, aber
auch den Techniken der Sektorenkopplung eine
industriepolitische Riesenchance in Deutschland haben, die wir
nutzen sollten. Wir müssen dafür diese Techniken aber
hier bei uns entwickeln, und zwar jetzt, und zu einem
industriell skalierbaren Einsatz führen. Dafür brauchen
wir einen Raum, in dem dieser Einsatz unter realen
wirtschaftlichen Bedingungen erprobt und zur industriellen
Reife entwickelt werden kann. Deshalb hat es
industriepolitisch und im Interesse weltweiten Klimaschutzes
Sinn, unseren erneuerbaren Strom in Teilen in den
nächsten Jahren auch im Bereich der Sektorenkopplung
einzusetzen.
Später mag diese Technologie an vielen Orten der
Welt Einsatz finden. Und dann mag es, wenn es sehr
großer Mengen CO2-freien Wasserstoffs bedarf, durchaus
auch Exporte solchen Wasserstoffs geben. Jetzt geht es
aber erst mal darum, den nächsten notwendigen Schritt
der Energiewende zu beginnen und damit zugleich eine
wesentliche industriepolitische Chance in Deutschland
zuzulassen.
Ich werbe deshalb sehr dafür, dass der Antrag in den
Ausschüssen Ihre Unterstützung erfährt. Diese
Experimentierklausel ist Klimaschutz und gleichzeitig
wesentlicher Baustein einer Industriestrategie Deutschlands für
die Entwicklung CO2-freier Zukunftstechnologien zur
Marktreife. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Staatsministerin
Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz) für Frau
Staatsministerin Höfken abgegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag auf
sofortige Sachentscheidung ist zurückgezogen.
Ich weise daher die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 61:
TOP 61
Entschließung des Bundesrates: „Pauschalreisen
effektiv absichern – Verbesserung des
Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht“ – Antrag der
Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 66/20)
1 Anlage 4
Es spricht Frau Senatorin Prüfer-Storcks aus
Hamburg.
Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September
vergangenen Jahres hat der Pauschalreiseveranstalter
Thomas Cook Insolvenz angemeldet.
Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern; die
Medien waren wochenlang voll davon. Es gab 500.000
betroffene Reisende, die entweder an ihren Urlaubsorten
festsaßen und teilweise mit Forderungen ihrer Hoteliers
nach Übernahme der Übernachtungskosten konfrontiert
waren, oder sie saßen zu Hause und mussten sich um ihre
gebuchte Reise und ihre geleisteten Vorauszahlungen
Sorgen machen. So möchte niemand seinen Urlaub
verbringen.
Danach wurde es aber nicht besser für die betroffenen
Menschen. Die Kundengeldversicherung hat als
Entschädigungsquote für diese Insolvenz 17,5 Prozent festgelegt.
Es bleibt also ein offener Anteil von über 80 Prozent.
Möglich ist das, weil das deutsche Reiserecht eine
Deckelung der Entschädigungssummen, der
Versicherungssummen auf 110 Millionen Euro jährlich vorsieht,
völlig unabhängig davon, wie viele Insolvenzen es in
dem betreffenden Jahr gibt.
Der entstandene finanzielle Schaden im Fall von
Thomas Cook – über 80 Prozent, mehrere 100 Millionen
Euro – soll nun durch den Bund aufgefangen werden.
Das ist für die betroffenen Reisenden erst mal eine gute
Nachricht. Wir meinen allerdings, dass die Übernahme
der Insolvenzfolgen von Pauschalreiseveranstaltern durch
den Steuerzahler eine Ausnahme bleiben sollte.
An dieser Stelle ist deutlich geworden, dass das
deutsche Reiserecht einer Insolvenz in der Größenordnung
des Falls Thomas Cook nicht gewachsen ist. Für die
Zukunft brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die
sämtliche Vorauszahlungen durch eine Versicherung
absichert. Eine Insolvenzsicherung, die die Reisenden
ganz überwiegend auf ihren Verlusten sitzen lässt,
verdient diesen Namen nicht.
Auch die Entwicklung der Umsätze macht den
Handlungsbedarf deutlich: In den letzten 20 Jahren sind die
Umsätze der Pauschalreisebranche in Deutschland von
21 Milliarden auf 36 Milliarden Euro angestiegen, aber
die maximale Leistungspflicht der Versicherer ist nicht
angehoben worden.
Auch die Bundesregierung hat inzwischen
Handlungsbedarf festgestellt und eine Regelung angekündigt. Offen
ist allerdings noch, in welcher Form.
Wir präsentieren mit unserer Bundesratsinitiative
konkrete Lösungsansätze, die sich an den Regelungen in
anderen EU-Ländern orientieren. Auf jeden Fall sollte
eine gesetzliche Regelung festlegen, dass jedes
Unternehmen sein eigenes Risiko in vollem Umfang absichert.
Wir bitten die Bundesregierung mit dem Antrag, zwei
Modelle zu prüfen:
Erstens eine Versicherungslösung, die sich an der
Summe der geleisteten Vorauszahlungen der Reisenden
orientiert. Das würde für die Kundengeldabsicherer
bedeuten, dass eine Begrenzung ihrer Deckungspflicht in
Zukunft entfiele. Für die Reiseunternehmen bedeutet es,
dass sie in die Verantwortung genommen werden und die
erhaltenen Kundengelder selbst in vollem Umfang
absichern müssen.
Die zweite Variante ist die Umstellung auf einen
Sicherungsfonds, in den alle Pauschalreiseveranstalter
zum Beispiel entsprechend ihrem Umsatz einzahlen.
Bei beiden Vorschlägen würden die Verbraucherinnen
und Verbraucher im Insolvenzfall in Zukunft ihr Geld
vollständig zurückbekommen, und die Privilegierung
großer Reiseveranstalter, die bisher nur einen Teil ihrer
Risiken abgesichert haben, würde entfallen.
Meine Damen und Herren, beide Lösungsansätze sind
in anderen EU-Ländern erprobt. Sie wirken, sie haben
sich bewährt. Wir sollten im Interesse der
Verbraucherinnen und Verbraucher schnell eine gesetzliche Lösung
schaffen, damit in Zukunft bei Schäden wie durch
Thomas Cook weder die Reisenden noch die Steuerzahler
auf diesen Zahlungen sitzen bleiben. Ich bitte deshalb um
Unterstützung des Antrags der Länder Hamburg und
Bremen. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz und dem Wirtschaftsausschuss
– mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 62 auf:
TOP 62
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der
Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für
parallele Bund-/Landesbürgschaften als
gleichberechtigter Förderbereich – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 59/20)
Wir haben zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr
Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht
um Schiffbaufinanzierung, und das könnte bei Ihnen den
Reflex auslösen, dass es eine Sache nur der fünf
Bundesländer im Norden ist.
Das ist aber mitnichten so, denn beim Bau eines
Schiffes werden 70 Prozent des Bruttowertschöpfungsthemas
durch Zulieferungen erzeugt. Und Zulieferungen für
Schiffbau kommen vor allem aus Ländern wie Bayern,
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen,
Sachsen und vielen Ländern mehr.
(Zuruf: Und Sachsen-Anhalt!)
– Sachsen-Anhalt weiß ich nicht so genau, Herr Kollege.
Könnte aber sein, gibt es bestimmt auch. – Jedenfalls ist
eines sicher: Schiffbau ist keine Sache nur des Nordens.
Was die Schiffbaufinanzierung angeht, so haben sich
die deutschen Werften nach dem Krisenjahr 2008
erfolgreich auf den Spezialschiffbau fokussiert. 18.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesem Bereich an
hochinnovativen Schiffen. Mit veränderten
Produktpaletten haben wir viel technologischen Fortschritt bewirkt.
Insbesondere wenn es darum geht, mit
umweltfreundlichen Antriebstechnologien zu agieren, dann ist
Deutschland im Spezialschiffbau sehr weit vorne. All das zeigt:
Der Erhalt und die Prosperität einer zukunftsfähigen
Schiffbauindustrie ist nicht nur ein norddeutsches Thema,
sondern im gesamtdeutschen Interesse.
Die deutschen Werften allerdings sind heute meist als
Generalunternehmen tätig. Das heißt, sie sichern die
Anzahlungen der Besteller und finanzieren für die
Bauzeit bis zur Ablieferung das gesamte Schiffbauthema. Sie
sehen sich hierbei oft sehr hohen Finanzvolumina
– dreistelligen Millionenbeträgen – gegenüber, die
abzusichern sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass lange Projekt- und
Kreditlaufzeiten sowie begrenzte Einsatz- und
Verwendungsmöglichkeiten von Spezialschiffen dazu führen,
dass viele Geschäftsbanken und Finanzierungsinstitute
Schiffbaufinanzierungen inzwischen kaum noch oder nur
geringfügig vornehmen. Das hat zur Folge, dass die
wenigen Banken, die überhaupt noch in der
Schiffbaufinanzierung tätig sind, grundsätzlich von einem erhöhten
Risikoprofil ausgehen. Darüber hinaus führt dies
punktuell – aufgrund bestehender Altlasten – dazu, dass die
Banken das Neugeschäft sowieso nur in begrenzten
Bereichen zulassen.
Das Ergebnis ist, dass die Werften darauf angewiesen
sind, ihre großen Finanzierungsvolumina anderweitig
mindestens abzusichern. Das führt dazu, dass vermehrt
Bürgschaften von staatlicher Seite in Anspruch
genommen werden, wie es übrigens im europäischen Ausland
überhaupt keine Ausnahme ist. Im Gegenteil, in
Frankreich und Italien haben wir es ganz stark mit staatlich
finanzierten Werften zu tun, nicht mit
privatwirtschaftlichen wie bei uns.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es so wichtig,
dass öffentliche Bürgschaften die Existenz der
betroffenen Werften und darüber hinaus erhebliche Teile der im
gesamten Bundesgebiet ansässigen Zulieferindustrie
absichern. Ansonsten würden wir volle Auftragsbücher
und innovative Technologien dadurch gefährden, dass
wir keine
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)