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Protokoll der 985. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 14.02.2020 · WP 19 · 985 · Original ↗

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Protokoll der 985. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 985 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 985. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Februar 2020 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. Zweites Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes (Drucksache 22/20) . . . . . . . . . 4 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 2. Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 23/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 4 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3. Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (Drucksache 24/20, zu Drucksache 24/20) . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 4. Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Drucksache 30/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5. Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Drucksache 40/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lorenz Caffier (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 6. ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Drucksache 25/20) . . . . . . . . . 6 Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . 6 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 7 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 7. Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 26/20) . . 7 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 7 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 8. Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (Drucksache 27/20) . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 9. a) Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) (Drucksache 41/20) b) Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache 44/20) 9 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 GG . 9 10. Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 42/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 9 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 10 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 11. Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 43/20, zu Drucksache 43/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 11 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 12, 45* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 12. Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (Drucksache 45/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 13. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (... SGB II Änderungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen, Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 53/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 13 Elke Breitenbach (Berlin) . . . . . . . . . 14 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 14. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Schleswig- Holstein – (Drucksache 621/19) . . . . . . . . . . 15 Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . . 15 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Bestellung von Minister Dr. Joachim Stamp (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 16 15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. in das erweiterte Führungszeugnis – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland – (Drucksache 645/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Bestellung von Minister Guido Wolf (Baden- Württemberg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 16 16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 631/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 43* 17. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Berlin – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 617/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 45* Mitteilung: Vertagung . . . . . . . . . . . . . . . 19 18. a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 657/19) b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen – (Drucksache 658/19) . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss zu a): Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss zu b): Die Entschließung wird gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 19. Entschließung des Bundesrates zur A1-Bescheinigung – Antrag der Länder Niedersachsen und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/20) . . . . . . 19 Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen) . 19 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 20. Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten – Antrag der Länder Hessen, Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 57/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 21. Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen – Antrag der Länder Hessen und Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 18/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 21 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 22. Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/19) . . . . . . . . . . . . . 22 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 23. Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 56/20) . . . . . . . . . . . 22 Christian Pegel (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 24. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts (Drucksache 1/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . . 43* 25. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 2/20) . . . 27 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 3/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 27. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) (Drucksache 4/20) . . 27 Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . 27 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 29 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 28. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Drucksache 5/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes (Drucksache 7/20) 4 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (Drucksache 8/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Eva Kühne-Hörmann (Hessen) . . . . . . 30 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG- Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 9/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 32. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 10/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 33. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (8. FStrÄndG) (Drucksache 11/20) . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 43* 34. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften (Drucksache 12/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 43* 35. Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 13/20) . . . . 2 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 2 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 36. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2- Bepreisungsentlastungsgesetz – WoGCO2Bepr- EntlG) (Drucksache 6/20) . . . . . . . . . . . . . . 31 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 37. Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis- Kostenverordnung (Drucksache 667/19) . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 38. Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 587/19) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 39. Zweite Verordnung zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 640/ 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 40. Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 669/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 41. Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Psych- ThApprO) (Drucksache 670/19) . . . . . . . . . 35 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 42. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und weiterer Vorschriften (Waffenrechtsänderungsverordnung – WaffRÄndV) (Drucksache 495/19) 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 44* 43. Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren (Strafaktenübermittlungsverordnung – StrafAktÜbV) (Drucksache 633/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 44. Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung – DokErstÜbV) (Drucksache 634/19) . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 45. Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung – Straf- AktEinV) (Drucksache 635/19) . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 46. Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz (Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung – StVollzGerAktÜbV) (Drucksache 665/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 47. Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung – BußAktÜbV) (Drucksache 666/19) . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44* 48. Erste Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (Drucksache 636/19) . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44* 49. Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 668/19) 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 50. ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 591/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 36 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . 37 Dilek Kalayci (Berlin) . . . . . . . . . . . 46* Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 47* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 51. Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (Drucksache 637/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43* 52. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten) (Drucksache 644/19) . . . . . . . . . . . 40 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 53. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Drucksache 15/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 48* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 54. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe „Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für Jedermann“ im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2019-2022) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 648/19) 4 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 648/1/19 . . . . . . . . . . . . . 44* 55. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG – (Drucksache 656/19) . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 656/1/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44* 56. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung eines Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 14/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 14/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 44* 57. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 17/20) . . . . . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 45* 58. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 70/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . . 16 Lorenz Caffier (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 59. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Härtefallregelung in § 74 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 71/20) 40 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 60. Entschließung des Bundesrates: „Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke“ – Antrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 65/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 48* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 61. Entschließung des Bundesrates: „Pauschalreisen effektiv absichern – Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht“ – Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 66/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg) . . . 24 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 62. Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich – Antrag der Länder Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 59/20) 25 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 25 Harry Glawe (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 63. Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland COM(2020) 35 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 58/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 31 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 33 Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35 64. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 73/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 73/20 . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 41 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg Vizepräsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Dilek Kalayci (Berlin) S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Winfried Hermann, Minister für Verkehr Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Dietmar Strehl, Senator für Finanzen Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa H a m b u r g : Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Eva Kühne-Hörmann, Ministerin der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Peter Biesenbach, Minister der Justiz Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren T h ü r i n g e n : V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Stephan Mayer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Stefan Zierke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 985. Sitzung Berlin, den 14. Februar 2020 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 985. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzugeben: Am 20. Dezember 2019 wurden die Mitglieder der neuen Landesregierung des Freistaates Sachsen ernannt. Ihnen, lieber Herr Ministerpräsident K r e t s c h m e r , gratuliere ich ganz herzlich zu Ihrer Wiederwahl. (Beifall) Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und immer eine glückliche Hand! Aus der Landesregierung Sachsen und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind: Herr Staatsminister Dr. Matthias H a ß und Frau Staatsministerin Dr. Eva- Maria S t a n g e . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates für Sachsen wurden mit Wirkung vom 21. Januar 2020 bestellt: Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer, Herr Staatsminister Wolfram G ü n t h e r , Herr Staatsminister Martin D u l i g und Herr Staatsminister Oliver S c h e n k . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates berufen. Am 5. Februar 2020 sind aus der Landesregierung Thüringens und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Bodo R a m e l o w , Frau Ministerin Heike T a u b e r t , Frau Ministerin Anja S i e g e s m u n d , Herr Minister Professor Dr. Benjamin-Immanuel H o f f , Herr Minister Helmut H o l t e r , Herr Minister Dieter L a u i n g e r , Herr Minister Georg M a i e r , Herr Minister Wolfgang T i e f e n s e e und Frau Ministerin Heike W e r n e r . Ebenfalls aus der Landesregierung Thüringens ausgeschieden ist am 27. November 2019 Frau Ministerin Birgit K e l l e r . Aus der Landesregierung des Freistaates Bayern und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist am 1. Februar 2020 Herr Staatsminister Dr. Hans R e i c h h a r t . Am 11. Februar 2020 hat die Bayerische Staatsregierung Herrn Staatssekretär Klaus H o l e t s c h e k zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen ausgeschiedenen Mitgliedern und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren neuen Mitgliedern. Neuer Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen ist seit dem 21. Januar 2020 Herr Staatssekretär Conrad C l e m e n s . Neuer Bevollmächtigter von Baden-Württemberg ist Herr Staatssekretär Dr. Andre B a u m a n n . Er löst Herrn Staatssekretär Volker Ratzmann, der zum 31. Januar 2020 aus den Diensten des Landes Baden- Württemberg ausgeschieden ist, ab. Herr Staatssekretär Volker R a t z m a n n hat als Bevollmächtigter seit Mai 2016 die Geschicke seines Landes und auch die Geschicke des Bundesrates mitgelenkt. Ich danke ihm im Namen des gesamten Hauses für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und sein besonderes Engagement im Ständigen Beirat. Für die Zukunft und seine neuen Aufgaben wünschen wir ihm von Herzen alles Gute. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bevollmächtigten, lieber Dr. Andre Baumann, und wünschen Ihnen viel Erfolg. Und nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 64 Punkten vor. TOP 38 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn wird Tagesordnungspunkt 35 erörtert. Nach Tagesordnungspunkt 15 wird Punkt 58 aufgerufen. Nach TOP 23 werden die Punkte 61 und 62 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 36 wird Punkt 63 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Bevor ich zu Punkt 35 komme, möchte ich Sie noch auf eine Neuerung im Plenum des Bundesrates aufmerksam machen: Wir haben ab heute eine elektronische Abstimmungshilfe. Das Funktionieren der Abstimmungshilfe setzt voraus, dass die Wortmeldungen klar und deutlich erfolgen und möglichst andere Gesten, die nicht als Wortmeldung gedacht sind, während der Zeit der Abstimmung eingeschränkt und nur überlegt angewandt werden. Wir haben also ab heute zu der hier vorhandenen Intelligenz noch die künstliche Intelligenz, und ich hoffe, das wird uns allen guttun. Ich komme zu Punkt 35: TOP 35 Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG) (Drucksache 13/20) Es gibt die Wortmeldung von Herrn Minister Lies aus Niedersachsen, dem ich hiermit das Wort erteile. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die anstehende Anpassung des Geologiedatengesetzes, die ja – daran sollten wir uns erinnern – ursprünglich schon für das Jahr 2016 vorgesehen war. Wir erkennen ausdrücklich den Willen der Bundesregierung an, mit dem Gesetzentwurf die notwendige Transparenz bei der Suche nach einem Standort für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle durch öffentliche Bereitstellung geologischer Daten zu schaffen. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns an dieser Stelle keiner Illusion hingeben. Die Endlagersuche, die vor uns liegt, wird eine kontroverse gesellschaftliche Debatte in Deutschland auslösen; ich glaube, vielen ist noch nicht bewusst, welche Diskussion entstehen wird. Es gibt schlicht keine verantwortbare Alternative, als ein in der Tiefe gelegenes Endlager zu suchen. Wir können und wir dürfen es uns nicht erlauben, Generationen nach uns die Entsorgung der Abfälle zuzumuten, die wir einmal als Zukunftstechnologie angesehen haben. Es mag übrigens sein, meine Damen und Herren, dass es in Zukunft andere technische Möglichkeiten geben wird, mit den Abfällen zu verfahren. Deswegen haben wir einen reversiblen Prozess. Aber wir können nicht die Castoren stehen lassen in der Hoffnung, in 30 oder 50 Jahren gäbe es eine andere Lösung. Wir können sehr wohl in einem Endlager mit einem Rückholprozess ein neues Verfahren definieren. Um diesen Auswahlprozess zum Erfolg zu bringen – das werden wir erst in zehn oder 15 Jahren feststellen – und am Ende ein akzeptiertes Ergebnis zu haben, brauchen wir von Beginn an ein objektives Verfahren. Das ist das A und O. Die Karte, auf der die potenziellen Standorte verzeichnet sein werden, muss für alle nachvollziehbar sein. Das gilt zunächst vor allem für die erhobenen Daten über die Eignung geologischer Formationen. In Niedersachsen – deswegen sind wir sicherlich an dieser Stelle sensibel – haben wir historisch bedingt eine unvergleichbar gute Datengrundlage. Sie resultiert unter anderem daraus, dass viele Bohrungen zu Untergrunduntersuchungen, zur Rohstoffgewinnung in Niedersachsen erfolgt sind. Aber wir in Niedersachsen sind auch sensibel, was es heißt, wenn Verfahren scheitern: Wir haben die Asse – einen der größten Umweltskandale, den wir in Deutschland erlebt haben. Wir haben Gorleben – ein Prozess, der gescheitert ist, ein Endlager zu finden, politisch zu entscheiden, ohne die notwendige Transparenz sicherzustellen. Und wir haben Schacht Konrad – ein im Bau befindliches Endlager für schwach und mittelradioaktives Material. Gerade der Gorleben-Prozess sollte uns Mahnung und Warnung sein. Wenn wir es nicht schaffen, gleiche Bedingungen und bedingungslose Transparenz an den Anfang des Prozesses zu stellen, werden wir innerhalb des gesteckten Zeitrahmens kein Ergebnis haben und den nachfolgenden Generationen in 15 Jahren erklären müssen, warum wir es nicht geschafft haben. Die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung – BGE – hat angekündigt, im Herbst 2020 Teilgebiete zu benennen, die grundsätzlich geeignet sind und auf die sich die Standortsuche dann ausschließlich konzentrieren wird. Das wird eine Diskussion auslösen, bei der viele hier im Raum sehen werden, dass theoretisch denkbar in ihrem Land ein Endlager gebaut werden könnte. Die Zeit drängt also, gerade Transparenz herzustellen. Für ein ergebnisoffenes Standortauswahlverfahren muss jedoch in allen Ländern eine vergleichbare Datengrundlage und Transparenz hergestellt werden, ungeachtet – um das an dieser Stelle zu sagen – politischer Beschlüsse, die in Parlamenten oder in Koalitionsvereinbarungen gefasst wurden, mit denen man nach außen signalisiert, dass man als Standort für ein Endlager ungeeignet sei. Bundesländer dürfen sich bei diesem Prozess nicht aus der Verantwortung stehlen, auch nicht mit dem Hinweis übrigens, dass möglicherweise eine ungenügende Datengrundlage vorherrscht. Regionen, die keinen umfassenden Kenntnisstand über die Geologie haben, müssen ihren Datenbestand verbessern, um weiße Flecken auf der Landkarte zu füllen und damit eine Grundlage zu schaffen, eine wirkliche Entscheidung treffen zu können. Aber die entscheidende Frage wird sein: Wie gehen wir mit den Daten um, die zum Beispiel wirtschaftlich bedeutend sind oder der Vertraulichkeit bedürfen, die hinterfragt werden, wo wir am Ende des Prozesses, in 15 Jahren, bei der Entscheidung für einen Standort genau die Frage bekommen: Warum habt ihr vor 15 Jahren nicht an den Stellen, wo ihr Gebiete ausgeschlossen habt, geprüft, ob sie nicht doch in Frage kommen, und nicht geklärt, warum die geologischen Formationen möglicherweise doch oder auch vielleicht möglicherweise nicht geeignet sind? Meine Damen und Herren, das Geologiedatengesetz stellt die richtigen Weichen. Aber im weiteren Prozess ist sicherzustellen, dass die Regelungen so angepasst werden, dass ein überwiegend öffentliches Interesse angenommen wird, wenn diese Daten zum Zwecke der Suche eines Endlagers verwendet werden. Die Unterscheidung in Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten könnte in diesem Zusammenhang entfallen. Für den Fall, dass im weiteren Verfahren die Wahrung der Interessen Dritter über die in der Endlagerkommission vereinbarten Transparenzanforderungen und die Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums gestellt wird, bittet Niedersachsen – aber ich glaube, das ist in unser aller Interesse –, den Teil der geologischen Daten, die nicht öffentlich bereitgestellt werden, zumindest so klein zu halten, dass man damit umgehen kann. Darüber hinaus halten wir es für dringend erforderlich, dass etwaige Kategorisierungen und Bewertungen geologischer Daten sowie der Vollzug des anschließenden Verwaltungsaktes ausschließlich durch den Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz erfolgen. Lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen: Wir sind die Generation, die in der Verantwortung steht, einen Standort für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle zu finden. Wir sind in der Verantwortung, einen Standort zu finden, der am Ende breite Akzeptanz hat. Betroffenheit vor Ort werden wir nie ausschließen können; das gehört dazu. Unsere Aufgabe muss es sein, heute und nicht in zehn oder 15 Jahren den Prozess unter der Maßgabe zu gestalten, dass wir ihn sachlich, neutral und eben transparent durchführen. Vor uns, meine Damen und Herren, liegt ein unglaublich langer, ein unglaublich schwieriger, ein unglaublich emotionaler und von vielen Diskussionen begleiteter Weg der Entscheidungsfindung. Es muss die ergebnisoffene Suche sein, auf die wir uns verständigt haben, bei der kein Bundesland ausgeschlossen werden kann. Ebenso darf es keine Vorfestlegung geben. Die Entscheidungen müssen auf wissenschaftlicher Basis erfolgen. Es kommt eben nicht nur Salz als Wirtsgestein in Frage, wie es gerne formuliert wird. Ich selber habe die Gelegenheit genutzt, mich in Finnland über kristallines Gestein zu informieren – dort wird ein Endlager gebaut –, in Frankreich über Ton als sichere Endlagerung. Das heißt, alle geologischen Formationen, die wir haben, müssen ergebnisoffen geprüft werden im Zusammenhang mit der Technik, die notwendig ist, um dort entsprechend einzulagern. Ein schwieriger Prozess, bei dem wir in Verantwortung stehen und den wir nicht mit „Not in my backyard!“ beantworten können. Objektivität und Fairness, das muss der Ansatz sein. Dabei spielt das Geologiedatengesetz, das die Grundlage für Transparenz ist, eine ganz entscheidende Rolle. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke schön! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Das ist eine deutliche Minderheit. Dann bitte das Handzeichen für Ziffer 3! – Auch das ist eine Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Dann bitte das Handzeichen für den Landesantrag! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Deutliche Mehrheit. Ziffer 8 ist erledigt. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 20. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Nun bitte ich um das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Wir haben offensichtlich eine wichtige Abstimmung vergessen, und das ist die Ziffer 35. Noch einmal zurück zu Ziffer 35! Wer stimmt der Ziffer 35 zu? – Das ist eine Minderheit. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20201 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 3, 8, 16, 24, 29, 32 bis 34, 37, 39, 40, 42 bis 49, 51 und 54 bis 57. 1 Anlage 1 Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, zu Tagesordnungspunkt 16 Herrn Minister Professor Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-Westfalen) als Beauftragten gemäß § 33 unserer Geschäftsordnung zu bestellen. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 23/20) Dazu gibt es die Wortmeldung von Frau Senatorin Breitenbach aus Berlin. Frau Senatorin, Sie haben das Wort. Elke Breitenbach (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Bundesgesetzgeber endlich eine bundesweit einheitliche Wohnungslosenstatistik einführen möchte. Wir brauchen die Daten, wir brauchen die Informationen als Grundlage, um die Wohnungslosenhilfe so zu verändern, so zu verbessern, dass sie wirklich bei den Menschen ankommt. Gleichzeitig sage ich aber auch: Was jetzt vorgeschlagen wurde, kann nur ein erster Schritt, nur ein Einstieg sein. Für Berlin kann ich sagen: Wir haben mehr als 36.000 Menschen untergebracht. Das ist die Zahl, die mit der neuen Statistik erfasst werden soll – dann bundesweit. Nicht von der Zahl erfasst – und da liegt das Problem – sind die Menschen, die auf der Straße leben. Darunter befinden sich in Berlin, aber auch in anderen Städten sehr viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Meine Damen und Herren, hier haben wir ein gemeinsames Problem, weil viele dieser Menschen, die ihr Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit wahrnehmen, straucheln, auf der Straße landen und wir kaum eine Chance haben, ihnen nachhaltig zu helfen. Bei der Wohnungslosenberichterstattung werden auch nicht diejenigen erfasst, die die niedrigschwelligen Maßnahmen der Kältehilfe nutzen. Auch das ist ein Problem, wenn wir hier keine Weiterentwicklung haben. Das sind zwei Beispiele, warum ich mir eine sehr schnelle und zügige Weiterentwicklung der Wohnungslosenstatistik hin zu einer Wohnungsnotfallstatistik wünsche. Ich glaube, dass wir hier alle gemeinsame Herausforderungen haben. Ich habe mich zu Wort gemeldet, auch um bei Ihnen für eine Maßnahme werben, die wir in Berlin durchgeführt haben. Wir haben in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar gemeinsam mit ganz vielen Freiwilligen in dieser Stadt die obdachlosen Menschen auf der Straße gezählt und sie befragt. Es war eine erste Zählung. Wir haben in der Stadt 615 Zählräume gehabt und damit 615 Zählteams. Wir sind noch dabei, alles auszuwerten. Wir wissen aber schon einmal mehr über das Alter der obdachlosen Menschen. Wir wissen, ob es mehr Frauen oder mehr Männer sind. Und wir wissen, wie lange die Menschen bisher auf der Straße gelebt haben. Die Informationen und die Auswertung gebe ich gerne Ihnen und dem Bund zur Kenntnis, wenn Sie Interesse haben. Wir haben diese Zählung gemacht, um zu erfahren, welche Menschen an welchen Stellen in dieser Stadt leben, damit wir das Hilfesystem endlich anpassen können. Ich hoffe sehr, dass wir damit einen Stein ins Rollen gebracht haben. Und ich würde mich freuen, wenn weitere Bundesländer demnächst gemeinsam mit uns und mit Paris – das eine Vorreiterrolle hat – solche Zählungen durchführen würden, damit wir alle dazu beitragen können, die jetzt geplante Wohnungslosenstatistik hin zu einer Wohnungsnotfallstatistik zu entwickeln; denn eine solche Zählung wäre ein sehr wichtiger Baustein. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke sehr, Frau Senatorin Breitenbach! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich beende damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 4: TOP 4 Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (Drucksache 30/20) Es gibt keine Wortmeldungen. Da weder eine Ausschussempfehlung noch ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegt, stelle ich fest, dass zu dem Gesetz der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Punkt 5: TOP 5 Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Drucksache 40/20) Es gibt eine Wortmeldung, und zwar aus Mecklenburg-Vorpommern. Herr Minister Caffier hat das Wort. Bitte sehr. Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, egal aus welchem Bundesland, egal für welches Ressort zuständig, wissen: Das, was unsere Gesellschaft trägt, ist das Engagement von Millionen Menschen. Ob im Sport, bei der Feuerwehr, der Kultur, in der Jugendarbeit, beim THW, in der Wohlfahrtspflege, bei Kirchen oder wo auch immer: Ohne Ehrenamt würden viele Räder nicht ineinandergreifen können. Das Loblied auf die über 30 Millionen Menschen in diesem Land ist jedenfalls eines, das ohne Wenn und Aber gerechtfertigt ist. In vielen Bundesländern haben wir mit der Schaffung von Ehrenamtsstiftungen Zeichen gesetzt, um deren Arbeit zu würdigen und zu unterstützen. Diese Hilfe und Begleitung ehrenamtlichen Engagements, etwa im Bereich Weiterbildung, ist genauso wenig wegzudenken wie das Ehrenamt selbst. Deshalb ist es ein gutes Signal, dass wir genau das nun auch auf Bundesebene nachholen. Wir zeigen damit auch, dass es in der Bundespolitik nicht immer nur um das ganz große Weltgeschehen geht, sondern dass wir die Arbeit im Kleinen, das Wirken vor Ort auch im Bund im Blick haben. Die Ehrenamtsstiftung ist eine der Antworten der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die die Bundesregierung ins Leben gerufen hatte. Auch deshalb ist die Gründung der Stiftung ein wichtiges Zeichen. Es macht deutlich, dass eine Regierungskommission keine Alibiveranstaltung ist, sondern dass wir mit deren Ergebnissen verantwortungsvoll umgehen. Mindestens genauso wichtig wie die Idee einer solchen Stiftung war ein weiteres Ergebnis der Regierungskommission, nämlich die Festlegung, dass Bundesbehörden in Zukunft vorrangig in strukturschwachen Regionen und in Klein- und Mittelstädten angesiedelt werden sollen. Konkret heißt es im Beschluss aus dem letzten Jahr – ich zitiere –: Im Wege der Selbstverpflichtung wird der Bund Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen bzw. vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen – und dort vorrangig in Klein- und Mittelstädten. Auch Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Verbände sollten – unter Wahrung der Länderzuständigkeiten – durch aktive Strukturpolitik unterstützt werden, sich dezentral im ländlichen Raum anzusiedeln. Als Minister eines Bundeslandes, das von Strukturschwäche stärker betroffen ist als andere Regionen und in dem Klein- und Mittelstädte der Normalfall sind, bin ich für dieses Signal ausgesprochen dankbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Würdigung des Ehrenamtes sind wir alle uns einig. Wir alle sehen aber auch, dass es in einigen Bereichen, in einigen Regionen immer schwerer wird, das Ehrenamt so auszufüllen, wie es wünschenswert wäre. Der demografische Wandel ist längst nicht nur ein theoretisches Gebilde, sondern er fordert in vielen Bereichen seinen Tribut. Auch deshalb ist es wichtig, dass sich eine Ehrenamtsstiftung den Fragen widmet, wie das Ehrenamt in solchen Regionen unterstützt werden kann. Noch wichtiger ist es, damit genau in eine Region zu gehen, in der diese Entwicklungen besser zu beobachten sind als in einer Millionenmetropole wie der Bundeshauptstadt. Es gab genau daran ja auch einige Kritik, zum Beispiel vom Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: Man könne für eine Provinzstadt wie Neustrelitz keine Mitarbeiter gewinnen, eine solche Stiftung gehöre in die Hauptstadt. Als bekennender Provinzbewohner kann ich da nur den Kopf schütteln. Was steckt bei solchen Äußerungen eigentlich für ein Bild von unseren Regionen im Kopf, von den Menschen dort, von den Möglichkeiten? Ich sage Ihnen: Neustrelitz ist typischer für die Gegebenheiten und Herausforderungen in unserem Land, als es jede Großstadt sein könnte. Deshalb danke ich allen Vertretern der Bundesregierung, des Bundestages und den Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates, dass sie in dieser Frage beieinandergestanden haben. Wir Neustrelitzer freuen uns über das Zutrauen, das mit der heutigen Entscheidung auch des Bundesrates in uns gesetzt wird. Und ich bin mir vor allen Dingen sicher, alle Ehrenamtler in der Bundesrepublik Deutschland freuen sich über die Unterstützung und Wertschätzung ihrer Arbeit, die mit der Gründung der Stiftung des Bundes erreicht wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Minister Caffier! Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Es liegt weder eine Empfehlung noch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich beende den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 6: TOP 6 ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Drucksache 25/20) Hier haben wir zwei Wortmeldungen. Es beginnt Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann aus Hessen. Bitte sehr, Frau Staatsministerin. Eva Kühne-Hörmann (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei wichtige Anliegen der Strafverfolgungsbehörden zum Cybergrooming umgesetzt, für die die Länder nun schon jahrelang gekämpft haben. Cybergrooming, also die gezielte Annäherung pädophiler Erwachsener an Kinder im Netz zur Vorbereitung der Begehung von Offline-Straftaten, ist ein weitverbreitetes Phänomen mit einem hohen Dunkelfeld. Opferschutzverbände sprechen von bis zu 700.000 Erwachsenen in Deutschland, die sexuelle Online-Kontakte zu Kindern haben. Oft legen sich die Täter in sozialen Netzwerken falsche Identitäten zu, um sich an Kinder heranzumachen, oder sie nehmen über Online-Spiele Kontakt auf. Bisher war der Versuch des Cybergrooming nicht strafbar. Daher waren Ermittlungen von verdeckt ermittelnden Polizeibeamten, die sich als Kinder ausgeben, häufig nicht von Erfolg gekrönt. Denn: Kommt es bei Internetkontakten eines Täters mit einem verdeckten Ermittler nicht zu expliziten sexuellen Handlungen des Täters, war dies nicht strafbar. Das wird sich nun ändern und ein wichtiger Beitrag dazu sein, dass unsere Kinder im Netz geschützt werden. Auf unser Drängen hier im Bundesrat enthält der Gesetzentwurf ein zweites, wichtiges Instrument: Strafverfolgungsbehörden dürfen von nun an virtuelle Kinderpornografie nutzen, um sich Zugang zu abgeschotteten Netzwerken von Sexualstraftätern zu schaffen. Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass sich Hersteller, Verbreiter und Nutzer von Kinderpornografie im Internet und im Darknet in geschlossenen Foren zusammenschließen. Zugang wird nur dem gewährt, der selbst schreckliche kinderpornografische Bilder hochlädt. Die Täter nutzen es schamlos aus, dass es unseren Ermittlungsbehörden bisher nicht möglich war, solch abstoßende Abbildungen für Ermittlungszwecke zu nutzen. Das wird in Zukunft anders: Die Strafverfolgungsbehörden dürfen als Ultima Ratio computergenerierte Bilder einsetzen, um sich Zugang zu geschlossenen Foren zu verschaffen. Damit wird eine große Strafbarkeitslücke geschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf war längst überfällig. Er setzt die Forderungen der Praxis endlich um. Er dient dem Schutz unserer Kinder im Netz. Das war längst an der Zeit, und deswegen sind wir von Seiten der Länder dankbar, dass diese Lücke mit dem Gesetzentwurf endlich geschlossen werden konnte. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin! Das Wort hat Herr Staatsminister Eisenreich aus Bayern. Bitte sehr. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf gegen Kriminalität im Internet ist für die Ermittlungsbehörden eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dazu gehört auch ein entschlossenes Vorgehen gegen pädophile Straftäter, die im Netz Jagd auf die Schutzlosesten unter uns machen: unsere Kinder. Ich bin deshalb sehr froh, dass der Bundesgesetzgeber mit diesem Gesetzentwurf zwei wichtige Verbesserungen umsetzt: zum einen die eingeführte Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming, zum anderen die Zulassung der sogenannten Keuschheitsproben; das ist eine Initiative und eine langjährige Forderung aus Bayern. Kinderpornografisches Material wird im Netz vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet und ausgetauscht. Die Täter wissen, dass unsere Ermittler selbst keine kinderpornografischen Inhalte hochladen dürfen. Das haben sie genutzt und genau das als Eingangskontrolle verlangt. Mit dem Ergebnis: Unsere Ermittler kamen in diese Foren nur sehr schwer hinein. Sie wurden leicht enttarnt. Das wird nun anders: Denn durch dieses Gesetz können sich verdeckte Ermittler durch computergenerierte Bilder den Zutritt zu den einschlägigen Internetforen verschaffen und damit die Täter leichter ermitteln. Es hat gedauert, aber unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Die Bundesregierung hat unseren hier im Bundesrat mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf nach langen Diskussionen endlich aufgegriffen. Der Bundestag hat ihn fraktionsübergreifend beschlossen. Das ist ein großer Erfolg für diese bayerische Initiative. Aber das Wichtigste: Es ist ein großer Erfolg zum Schutz unserer Kinder. Denn eines muss klar sein: Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht oft ein schwerer Fall sexuellen Missbrauchs. Der Staat musste hier handeln. Der Staat musste diese Lücke schließen. Und der Staat handelt jetzt auch. – Herzlichen Dank für die Unterstützung. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Punkt 7: TOP 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 26/20) Herr Minister Lies aus Niedersachsen hat das Wort. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, den Wolf als Art zu erhalten, eint fast alle. Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft für alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Kaum jemand – übrigens auch nicht unter den Weidetierhaltern oder den Jägern – spricht dem Wolf seine Existenzberechtigung in Deutschland ab. Wenn wir diese gemeinsame Zielsetzung und Haltung nicht riskieren wollen, sollten wir aber in der Tat darüber nachdenken, wie wir die Akzeptanz für den Wolf weiterhin dauerhaft sichern. Ich will etwas zitieren, und zwar aus dem Handlungsplan für den Schutz von Wölfen, der damals für den Europarat aufgestellt worden ist, übrigens von führenden europäischen Wolfsbiologen. Dort steht: Als langfristige Strategie erscheint es unrealistisch vorzuschlagen, den Wolf überall dort zu erhalten, wo er sich potenziell ansiedeln kann. Die Regulierung von Wölfen kann nicht verärgerten Weidetierhaltern oder Wilderern überlassen werden. Daher müssen nationale Wolfsmanagementpläne auch Ziele, Kriterien und Methoden entwickeln, mit der die Anwesenheit dieser Tierart reguliert werden kann. Sofern das übergeordnete Ziel, lebensfähige Wolfspopulationen zu erhalten, berücksichtigt bleibt, könnte man heute bereits über ein Zonenmanagement nachdenken. Meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist der Wolf seit Jahren heimisch. Neben vielen Rudeln, die kaum Probleme bei den Nutztierhaltern verursachen, gibt es einzelne Wölfe und Paare, die die Halter von Schafen, Rindern oder Pferden um den Schlaf bringen. Und das Traurigste ist: Diese Menschen haben begründete Angst, dass der Staat sie mit ihren Sorgen möglicherweise alleinlässt. Bei uns hat ein Wolf zum Beispiel so viele Rinder und Ponys gerissen, dass wir seinetwegen bereits Kosten von 1,25 Millionen Euro zusätzlich an Herdenschutzmaßnahmen stemmen mussten. Ein einzelner Wolf! Es erschien uns nur folgerichtig, diesen Wolf zu entnehmen. Doch trotz Einsatz von Spezialisten und Polizei ist dies seit über einem Jahr nicht gelungen. Das hat ganz wesentlich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun. Und übrigens sinkt das Vertrauen an dieser Stelle. Das Bundesnaturschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung setzt für Entnahmen einen „erheblichen“ Schaden für die Weidewirtschaft voraus. Ein Weidetierhalter muss praktisch in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sein, um eine Ausnahme vom strengen Artenschutz geltend zu machen. Wir haben eine solche Ausnahmegenehmigung trotzdem überlegt und sie auf den Weg gebracht. Trotz entsprechender Klagen, die unsere Maßnahme in einer ganz entscheidenden Phase ausgebremst haben, konnten wir – bis hin zum Oberverwaltungsgericht – Zustimmung zu unserer Argumentation verzeichnen: Nicht jeder Wolf darf alles um jeden Preis. Das muss, glaube ich, dabei klar sein. Dennoch haben wir es bis heute nicht geschafft, diesen Wolf zu entnehmen. Wie kann das sein? Wir sind gesetzlich gehalten, in diesem Territorium von rund 200 Quadratkilometern Ausdehnung aus diesem Rudel von mindestens fünf Individuen genau das richtige Tier zu entnehmen, damit die an der Maßnahme Beteiligten nicht mit der Staatsanwaltschaft in Konflikt geraten. Im Prinzip ließe sich das nur über den Lebendfang mittels einer Falle machen, dann macht man eine DNA-Prüfung, um sicherzustellen, das richtige Tier erwischt zu haben. Ein geradezu absurder Aufwand, wenn man bedenkt, dass wir in Niedersachsen schon knapp 30 Rudel beziehungsweise Paare haben und die Anzahl der Territorien bei uns seit 2012 nicht wie bundesdurchschnittlich um 32 Prozent, sondern durchschnittlich um 60 Prozent pro Jahr anwächst. Sie sehen also, warum gerade wir in Niedersachsen sehr sensibel sind. Wir haben eine Sorge, und ich will sie offen benennen: Wir wissen nämlich nicht, wie viele Wölfe in Deutschland jährlich illegal getötet werden. Aber wir müssen davon ausgehen, dass dies zunimmt, wenn der Staat aufgrund seiner eigenen Gesetze nicht in der Lage ist, dem Thema der problematischen Wölfe zu begegnen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das eigentlich seltene Arten schützen soll, steht dem im Grunde genommen entgegen. Der Wolf wird am Ende nur dort bleiben, wo die Akzeptanz der Menschen gesichert ist. Und für die Akzeptanz braucht es einen Staat, der handlungsfähig ist. Deswegen zum Positiven: Die Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes war nicht nur notwendig, sondern längst überfällig. Wir haben 2018 und in den Jahren davor regelmäßig darüber diskutiert. Ich habe die Bundesratsentschließung, wovon zumindest ein Teil jetzt umgesetzt wird, 2018 selber eingebracht. Das Erfordernis der Individualisierung im Feld ist jetzt etwas entschärft. Auch reicht ein drohender „ernster“ Schaden künftig aus, um konsequent reagieren zu können. Das sind wichtige erste Schritte. Aber sie werden nicht genügen. Noch immer laufen wir der Entwicklung hinterher, statt sie zu steuern. Wir schaffen es damit nicht, vor die Lage zu kommen, wie wir immer sagen, sondern können immer nur den Folgen begegnen. Die Empfehlung der Fachleute, über nationale Wolfsmanagementpläne und Zonenmanagement nachzudenken, die ich vorhin zitiert habe, stammt aus dem Jahre 2000. Wäre es heute, 20 Jahre später, nicht an der Zeit, bundesländerübergreifend einen Konsens zu entwickeln und nicht zu warten, bis in einigen Ländern die Situation immer schwieriger wird, während die anderen – frei von Betroffenheit und Verständnis – das Hohelied des Artenschutzes im Munde führen? Ich bin, ehrlich gesagt, erstaunt über den heute vorliegenden Entschließungsantrag, der den kleinen Schritt in Richtung eines vernünftigen Umgangs und Praktikabilität, den diese Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ermöglicht, quasi für rechtswidrig erklären würde. Ich möchte deshalb an dieser Stelle auch ein Stück weit an die Vernunft appellieren. Der Wolf ist zurück in Deutschland, und er wird bleiben. Aber Artenschutz beim Wolf ist heutzutage nicht mehr Individuenschutz. Was wir in dieser Phase benötigen – und das schulden wir den Menschen, die nicht in Großstädten in der dritten oder fünften Etage wohnen, sondern in Gebieten, die der Wolf heute nicht meidet –, ist ein vorausschauendes und kluges Management. Wir dürfen keine Angst haben, diesen Begriff in den Mund zu nehmen und zu formulieren, wie wir ihn ausgestalten könnten. Übrigens, meine Damen und Herren: Frankreich macht uns das vor. Unbeanstandet von der Europäischen Union hat man dort einen Nationalen Handlungsplan entwickelt, der ein langsames Ansteigen, also weiteres Wachsen der Population hin zum günstigen Erhaltungszustand sicherstellt. Lassen Sie uns diese Probleme gemeinsam, nüchtern, sachlich, ohne Emotionen angehen! Lassen Sie uns zusammen mit dem Bund einen Plan entwickeln, wo Wölfe leben können, wo man aber unter Umständen im Sinne der Deichsicherheit – Niedersachsen ist Küstenland – oder in Gebieten, wo man aus Gründen des Naturschutzes auf extensive Beweidung angewiesen ist, keine Wölfe duldet, die uns Probleme machen, sondern sehr viel konsequenter und frühzeitiger reagieren kann, weil elektrifizierte Zäune und defensive Hunde eben nicht überall eine Lösung darstellen. Eines ist sicher: Die Situation klärt sich nicht von selbst. Wir sollten den Anstand haben, den Menschen in Regionen mit problematischen Wölfen nicht länger zu sagen: Wir schauen mal, was wird! Wir dürfen sie und ihre Haltung nicht ignorieren. Denn wenn Politik den Anspruch hat, Sicherheit zu gewährleisten und Zukunft zu gestalten, dann müssen wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Niedersachsen ist gerne bereit, sich aktiv in den Prozess zur Konzeption eines notwendigen Nationalen Wolfsmanagementplans einzubringen. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Lies! Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die vom Umweltausschuss in Ziffer 2 der Empfehlungsdrucksache vorgeschlagene Entschließung zu befinden. Hierzu ist gewünscht, über die Entschließung in drei Schritten abzustimmen. Ich bitte daher um Ihr Handzeichen zunächst für Ziffer 2 ohne die letzten drei Sätze. – Minderheit. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für den drittletzten Satz der Ziffer 2. – Minderheit. Nun noch Ihr Handzeichen für die letzten beiden Sätze der Ziffer 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich beende Tagesordnungspunkt 7. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 9 a) und b): TOP 9a) a) Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) (Drucksache 41/20) TOP 9b) b) Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache 44/20) Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 9 a). Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. In Ziffer 1 wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Ich frage daher, wer Ziffer 1 zustimmen möchte. – Das ist eine sehr überschaubare Zustimmung, null haben wir selten. Also eine Minderheit. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung in Ziffer 3. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir fahren fort mit Punkt 9 b). Der Verkehrsausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich darf den Tagesordnungspunkt beenden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 42/20) Hierzu gibt es zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. Bitte sehr. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – so lautet der Name des GVFG, wenn man es ausspricht –, der den Ländern Ende Oktober 2019 zuging, war eine Überraschung, und zwar eine positive. Wir Länder hatten hier 2018 Erwartungen formuliert. Es kommt selten vor, dass das, was die Bundesregierung dann vorlegt, die Erwartungen der Länder übertrifft. Ich jedenfalls kann mich nicht erinnern, dass das schon mal vorgekommen ist. Ich habe mich heute gemeldet, um das ausdrücklich zu würdigen. Das Bundes-GVFG, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird 2021 auf 1 Milliarde Euro erhöht, 2025 sollen dann schon 2 Milliarden Euro erreicht sein. Die Fördersätze werden signifikant erhöht. Ein Beispiel: Für Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ist in Zukunft ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent möglich. Auch für die Elektrifizierung ist ein solcher Zuschuss möglich. Das ist auch dringend nötig, weil wir in Deutschland nur 60 Prozent unserer Schienenstrecken elektrifiziert haben. Zum Vergleich: In der Schweiz ist man bei nahe 100 Prozent. Das heißt, wir haben da auch viel zu tun. Der Bund hat sich jetzt ausdrücklich zur Finanzierung dieser Maßnahmen bekannt. Die Förderung von Straßenbahnen wird erleichtert und – ganz wichtig – die Förderung von Planungskosten erstmals eingeführt. Das ist für diejenigen, die solche Maßnahmen planen müssen, bevor sie baulich umgesetzt werden können, ebenfalls eine gute Nachricht. Und das ist mehr als nur ein Schritt in die richtige Richtung. Warum gab es diese Wende bei der Bundesregierung? Weil offensichtlich auch die Bundesregierung jetzt sieht, dass wir in Deutschland dringend eine Verkehrswende brauchen und dass wir, um diese Verkehrswende umzusetzen, natürlich auch Infrastruktur bauen müssen. Deswegen ein kurzer Blick zurück, weil ich darauf setze, dass man daraus auch für die Zukunft lernt: 2012 ist das GVFG bis Ende 2019 befristet worden. Das hat dazu geführt, dass wir einen faktischen Planungsstopp hatten, weil Länder und Kommunen natürlich nichts mehr geplant haben, von dem sie nicht sicher waren, dass es auch finanziert werden konnte. Wir haben dann 2014 im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen kräftig dafür kämpfen müssen, dass das Bundes-GVFG gerettet wurde und dass wir jetzt in die Situation kommen, dass man von vergleichsweise bescheidenen 333 Millionen im Jahr bundesweit auf 665 Millionen dieses Jahr, auf 1 Milliarde nächstes Jahr und perspektivisch auf 2 Milliarden kommt. Das ist eine gute Nachricht, und das wird hoffentlich dazu führen, dass wir besser werden. Ich will aber sagen, dass es eigentlich bereits 2012 auf der Hand lag, dass man im Interesse einer nachhaltigen, umweltbewussten und klimaschonenden Verkehrspolitik die Rahmenbedingungen verbessern muss. Wenn ich noch einen Wunsch frei hätte, dann wäre es eine Anleitung, wie wir die verlorene Zeit aufholen könnten. Aber das ist passiert. Deswegen sage ich an dieser Stelle ausdrücklich: Die 20er Jahre müssen das Jahrzehnt der Schiene werden. Sonst werden wir unsere Mobilitätsprobleme in Deutschland nicht lösen können. Bund, Länder, Verkehrsverbünde, Gemeinden werden dazu beitragen müssen, dass wir das wirklich angehen. Denn eine solche Planungsunsicherheit können wir uns nicht noch mal leisten. Die Länder sind am Zug. Die Verkehrsverbünde sind am Zug. Auch die Bahn ist am Zug; das will ich ausdrücklich sagen. Planerinnen und Planer, Ingenieurinnen und Ingenieure wachsen nicht auf dem Baum. Das heißt, wir müssen jetzt wirklich auf allen Ebenen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir diese Mittel dann auch verbauen können, wie man so schön sagt. Das sind wir der Umwelt schuldig. Das sind wir nachfolgenden Generationen schuldig. Aber wir sind es nicht zuletzt den Millionen von Pendlerinnen und Pendlern schuldig, die täglich mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Deswegen ist es richtig, dass dieses GVFG jetzt kommt. Ein kurzer Satz schon zum nächsten Tagesordnungspunkt: Wer erinnert sich noch an die K o c h - S t e i n b r ü c k - Liste aus dem Jahr 2003? Da wurden die Regionalisierungsmittel von einem aufs andere Jahr gekürzt. Dann haben wir lange gekämpft und sind bei einer Verkehrsministerkonferenz in Kiel am Ende zu einer Verteilung zwischen den Ländern gekommen, um diese Kürzung rückgängig zu machen. Dass wir jetzt eine außerplanmäßige Erhöhung erhalten, zeigt, dass an dieser Stelle der Paradigmenwechsel real passiert. Wir müssen nur dafür sorgen, dass es vor Ort ankommt, und alles dafür tun, die verlorene Zeit nicht aufzuholen, aber jetzt mehr Tempo reinzubringen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bitte sehr. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So viel Lob für die Bundesregierung! Das ist ja nicht immer so. Herr Staatsminister, ich darf mich herzlich dafür bedanken. Es ist auch zu Recht so. (Heiterkeit) Zugegeben: Die Bezeichnung „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ kommt sehr sperrig daher. Hinter diesem Gesetzestitel verbirgt sich allerdings nicht weniger als eine starke Investitionspartnerschaft von Bund und Ländern zur Stärkung der Verkehrsverhältnisse in unseren Städten und Gemeinden. Das Gesetz hat also unmittelbare Wirkung auf die Gestaltung des zukünftigen Mobilitätsgeschehens – vor allem im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Es wirkt damit unmittelbar auch auf die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Durch das am 30.1. dieses Jahres vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz erhalten die Länder deutlich verbesserte Möglichkeiten, insbesondere Vorhaben des schienengebundenen ÖPNV anteilig mit Bundesmitteln zu finanzieren. Mit dem Gesetz verbindet sich eine deutliche Mittelaufstockung: Die GVFG-Mittel für 2020 werden auf 665 Millionen Euro verdoppelt. Ab 2021 erhalten die Länder 1 Milliarde Euro. Im Jahr 2025 erfolgt eine weitere Verdoppelung der Mittel auf Grundlage der Beschlüsse des Klimakabinetts auf 2 Milliarden Euro, und ab 2026 eine Dynamisierung um weitere 1,8 Prozent jährlich. Damit man das einmal zusammenfasst: Das ist eine Versechsfachung der Mittel gegenüber denen, die wir jahrelang hatten. Das ist schon eine große Leistung. Zugleich werden die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert, nicht zuletzt, um eine bessere Mittelinanspruchnahme vor Ort zu erreichen – für einen attraktiven ÖPNV, für mehr Klimaschutz, mehr Luftreinhaltung und mehr Lebensqualität in Stadt und Land. Mit dem Wegfall der Förderbeschränkung auf Verdichtungsräume und deren Randgebiete wird das GVFG künftig auch für ländliche Regionen geöffnet. Aus der Fülle des neuen Förderinstrumentariums möchte ich nur einige herausgreifen: Künftig können die Mittel zum Beispiel für die Finanzierung der Nahverkehrsanteile von Großknotenprojekten eingesetzt werden. Zusätzlich aufgenommen werden – vor allem zum Erreichen unserer Klimaziele – Fördertatbestände, die bis 2030 befristet sind und nachrangig gefördert werden können. Vor allem betrifft dies die Grunderneuerung von Anlagen des schienengebundenen ÖPNV, also zum Beispiel die Sanierung von U- und S-Bahnen – eine große Diskussion, die wir insbesondere zwischen Bund und Ländern hatten. Denn gerade auch die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen ist von großer Bedeutung für einen leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV. Gefördert werden können außerdem Aus- und Neubaumaßnahmen von Bahnhöfen und Haltestellen sowie kommunale Umsteigeanlagen zum Schienen-ÖPNV, sofern sie – auch das ist neu – über Ladestationen für alternative Antriebe verfügen. Dies betrifft zum Beispiel den Bau und Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen. Erleichtert wird die Inanspruchnahme der Förderung. Das Mindestvorhabenvolumen sinkt, je nach Fördersachverhalt, auf 30 Millionen beziehungsweise 10 Millionen Euro. Einbezogen in die Förderung werden zudem die Planungskosten durch Anerkennung einer Pauschale von 10 Prozent als zuwendungsfähige Kosten, sofern diese auch beim Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit angesetzt sind. Und der Fördersatz des Bundes steigt grundsätzlich auf bis zu 75 Prozent. Auf Grundlage eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag zusätzliche Verbesserungen beschlossen. So wird die Fördervoraussetzung des besonderen Bahnkörpers für Straßenbahnen gelockert. Erforderlich ist künftig nur noch eine überwiegende Führung „auf besonderem Bahnkörper oder auf Streckenabschnitten, die eine Bevorrechtigung der Bahnen durch geeignete Bauformen bzw. Fahrleitsysteme sicherstellen“. Förderfähig sind künftig zudem Seilbahnsysteme – auch ein Novum in Deutschland – und Zentrale Omnibusbahnhöfe, die als Umsteigeanlagen zum Schienen-ÖPNV fungieren. Unter dem Strich haben wir – davon bin ich fest überzeugt – ein kraftvolles Gesamtpaket geschnürt. Mit der umfassenden Novellierung des GVFG festigen wir die Investitions- und Finanzierungspartnerschaft zwischen Bund und Ländern für einen leistungsfähigen und noch attraktiveren ÖPNV und schaffen endlich auch Planungssicherheit. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung bitten und zugleich ermuntern, die neuen Fördermöglichkeiten rege zu nutzen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 43/20, zu Drucksache 43/20) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg das Wort. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben soeben vernommen, dass es deutlich mehr Mittel zur Förderung des Ausbaus von Verkehrsinfrastruktur gibt. Das heißt, die Voraussetzungen werden geschaffen, damit öffentlicher Verkehr stattfinden kann: Schienenpersonenverkehr auf guten und neuen Schienenwegen, Trassen, die gebaut werden können. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist das Bestellen von Schienenverkehren. Das ist über die Regionalisierungsmittel geregelt, über die wir jetzt sprechen. Bund und Länder haben sich vor einigen Jahren nach langem Darben, nach langem Zögern verständigen können, dass wir bis 2031 einen kontinuierlichen Aufwuchs der Mittel haben, so dass für diejenigen, die bestellen müssen, Planbarkeit vorhanden ist. Und wir haben uns auf einen neuen Verteilungsschlüssel verständigt, den Kieler Schlüssel, der gerechter oder zeitgemäßer ist als das, was vorher war. Das war alles gut so. Die Länder waren sehr zufrieden. Wir haben das auch reichlich genutzt. Allerdings haben wir immer darauf hingewiesen, dass es bei einer Steigerung der Mittel nicht sein darf, dass das, was man mehr bekommt, um Züge zu bestellen, gleich zur Hälfte bei der DB Netz abgegeben werden muss, weil dort die Preise steigen. Deswegen haben sich die Länder darauf verständigt, dass der Deckel der Preissteigerung bei den Trassen- und Stationspreisen auf 1,8 Prozent festgelegt wird – sozusagen eine natürliche Inflation, aber eben nicht mehr. Darauf haben wir immer hingewiesen. Leider hat der Bund gar nicht reagiert. Er hätte das Eisenbahnregulierungsgesetz ändern müssen, um diesen Kostendeckel, den wir gefordert haben, einzuführen. Das hat er nicht getan. Wenn das nicht geändert wird, würde das bedeuten, dass wir statt 1,8 Prozent 3,1 Prozent mehr zahlen müssten in diesem Bereich. Für mein Land kann ich sagen: Das würde fast eine Halbierung der Mittel bedeuten, die wir mehr bekommen. Es kann ja wohl nicht im Ernst gemeint sein, dass man mehr Mittel an die Länder gibt, damit sie mehr Züge bestellen, und sie das danach zur Hälfte abgeben. Das ist nicht sinnvoll. Aus diesem Grund haben die Länder darauf bestanden, dies zu ändern. Wir hatten eine breite Mehrheit – um nicht zu sagen: fast einmütig waren wir gewillt –, heute den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bis gestern Abend dann endlich die Protokollerklärung vorgelegt worden ist. Immerhin! Vom Verfahren her ein bisschen unangemessen spät, finde ich. Das ist der Grund, weshalb wir Länder davon Abstand nehmen, heute den Vermittlungsausschuss anzurufen; denn wir wollen, dass es jetzt schnell geht. Wir wollen aber auch, dass das Versprechen hier und jetzt und schriftlich kommt, dass Herr Ferlemann erklärt, dass § 37 des Eisenbahnregulierungsgesetzes geändert wird, wie wir das vorgeschlagen haben, wo wir in der Sache auch einig sind. Diese Ansage muss schnell und auf jeden Fall zuverlässig kommen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Wort. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die engagierte Rede, die mich auffordert, das Gesetz heute zustimmungsfähig zu machen. Dem will ich gerne nachkommen. Die Regionalisierungsmittel sind das stärkste Finanzierungsinstrument für einen leistungsfähigen Schienenpersonennahverkehr. Sie erst versetzen die Länder in die Lage, ein attraktives Nahverkehrsangebot auf die Schiene zu bringen – für täglich Hunderttausende Pendler, für Millionen weiterer Fahrgäste und nicht zuletzt für mehr Klimaschutz. Seit der Verständigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ländern aus den Jahren 2016 und 2017 sind die Mittel deutlich erhöht und ab 2017 zudem dynamisiert worden. Wir alle haben in Erinnerung, dass der Weg zu einer gerechten Mittelverteilung zwischen den Ländern, der spätere sogenannte Kieler Schlüssel, ein erheblicher Kraftakt war – um es freundlich auszudrücken. Im Ergebnis haben sich diese Mühen jedoch gelohnt. Nicht zuletzt durch die deutlich erhöhte Dotierung der Regionalisierungsmittel steigen die Fahrgastzahlen im umweltfreundlichen Schienennahverkehr Jahr für Jahr an. Die Regionalisierungsmittel haben also eine wahre Erfolgsgeschichte geschrieben. Mit ihren Beschlüssen zum Klimapaket 2030 will die Bundesregierung diese Erfolgsgeschichte weiter fortschreiben und ausbauen. Flossen 2019 noch rund 8,6 Milliarden Euro an die Länder, soll dieses Instrument nunmehr nachhaltig gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Mittel von 2020 bis 2031 um insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro verstärkt werden. Im Jahr 2031 werden den Ländern dann insgesamt 11,25 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dieser zusätzliche Mittelaufwuchs schafft Planungssicherheit für mehr Alternativen zum Auto, für noch mehr Fahrgäste und einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr, den wir verstärkt auch in die Fläche bringen wollen. Im Bundesratsverfahren wurde darauf hingewiesen, dass die steigenden Finanzmittel den Ländern wegen zugleich steigender Trassen- und Stationsentgelte nicht in vollem Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Der Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Regionalisierungsmittel und überproportional steigenden Trassen- und Stationsentgelten wurde im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages ebenfalls gesehen. Die Länder fordern daher in großer Einmütigkeit und vehement, das vorliegende Gesetzesvorhaben mit einer entsprechenden Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes zu verknüpfen: Es soll sichergestellt werden, dass die Steigerungsrate der Trassen- und Stationsentgelte auf den Wert der 1,8-prozentigen Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel begrenzt wird. Da wir das Eisenbahnregulierungsgesetz in dieser Legislaturperiode ohnehin evaluieren und novellieren müssen, war dies von vornherein auch Ziel der Bundesregierung. Aber um die mit dem Regionalisierungsgesetz verbundenen Finanzwirkungen umfassend der Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs zuzuführen, und zwar schnell, sagt die Bundesregierung bei Zustimmung zum vorliegenden Gesetz hiermit zu: Die Bundesregierung wird unverzüglich, noch in diesem Jahr, einen Entwurf zur Novellierung des § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) einbringen. Die Bundesregierung bekennt sich zum Mechanismus der Trassenpreisbremse im Eisenbahnregulierungsgesetz. Allerdings würde durch den bisher festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht in vollem Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Daher ist die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf den im Regionalisierungsgesetz festgelegten Wert der Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent zu begrenzen. Die Bundesregierung wird die Zusagen aus dieser Protokollerklärung – wie Sie das von uns gewohnt sind – verlässlich einlösen. Zugleich bitte ich im Namen der Bundesregierung, dem Gesetzesvorhaben im Lichte dieser Ankündigung zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen weiteren Erhöhungen der Regionalisierungsmittel möglichst rasch wirken können – für den Ausbau attraktiver Schienenverkehrsangebote überall in unserem Land, für noch mehr Fahrgäste und zur Stärkung unserer gemeinsamen Anstrengungen für den Klimaschutz! – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Vielen Dank für Ihre engagierte Rede! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich verweise darauf, dass Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ferlemann (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben hat. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Ich frage daher nun, wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (Drucksache 45/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. 1 Anlage 2 Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 2, zunächst ohne Buchstaben b und c! – Mehrheit. Nun Buchstaben b und c gemeinsam! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (... SGB II- Änderungsgesetz) – Antrag der Länder Bremen, Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 53/20) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Senatorin Vogt aus Bremen. Kristina Vogt (Bremen): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Bremen und Berlin legen heute dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative vor, um die Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter zu verbessern. Konkret schlagen wir eine Änderung des § 16i Absatz 2 SGB II vor. Sie soll es den Jobcentern ermöglichen, künftig Beschäftigung auch nach landesgesetzlich geregelten Entgelten zu fördern, die über dem Bundesmindestlohn liegen. Das ist bislang nicht möglich. Tariflöhne werden ersetzt und gefördert, der Bundesmindestlohn auch, landesgesetzliche Regelungen nicht. In Bremen haben wir derzeit einen Landesmindestlohn von 11,13 Euro. Gestatten Sie mir die Bemerkung: Der Bundesmindestlohn von 9,35 Euro ist weit davon entfernt, existenzsichernd zu sein. Das heißt, die Menschen, die in einer 16i-Maßnahme gefördert werden, müssen weiterhin SGB-II-Leistungen beziehen. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz hat mit dem neuen Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ die Möglichkeit geschaffen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Voraussetzung ist, dass sie Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II beziehen. Langzeitarbeitslose Menschen steigen wieder in Beschäftigung ein und haben eine Perspektive auf dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Das ist gut so. Deswegen nutzen die Bundesländer beziehungsweise die Kommunen dieses Instrument. Trotzdem muss man festhalten, dass die bestehende Regelung Hürden enthält, die die Aufnahme von Beschäftigung erschweren. Wir wollen eine dieser Hürden abbauen. Das ist Gegenstand der vorliegenden Gesetzesinitiative. Es geht darum, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen wollen und durch Landesgesetze – zum Beispiel ein Landesmindestlohn- oder Tariftreue- und Vergabegesetz – zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet sind, das über dem Bundesmindestlohn liegt, das bislang nicht in dem Umfang wahrnehmen, weil sie die Differenz selber zahlen müssen. Die bisherige Regelung in § 16i Absatz 2 SGB II führt dazu, dass weniger Menschen von geförderter Beschäftigung profitieren, wenn die Arbeitgeber die Differenz tragen müssen. Ich habe eben gesagt: Tariflöhne können ersetzt werden. Das passiert, und es wäre schön, wir hätten überall Tariflöhne. Das ist aber leider nicht der Fall, vor allem nicht bei kleinen Betrieben, aber auch bei Beschäftigungsträgern und Vereinen. Daher führt die bisherige Regelung dazu, dass bei kleinen Betrieben, Beschäftigungsträgern und Vereinen eine Beschäftigung oft nicht zustande kommt. Unserer Meinung nach konterkariert das den ursprünglichen Zweck des Gesetzes, nämlich die Chancen von langzeiterwerbslosen Menschen auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Wir wollen daher diese Ungleichbehandlung beenden und eine bessere Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Jobcenter ermöglichen. Wir dürfen bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass wir in den Bundesländern trotz der guten Situation auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre und der wahrhaft bestehenden Fachkräfteengpässe weiterhin einen verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit haben, von Menschen, die bisher nicht die Chance hatten, von der guten wirtschaftlichen Entwicklung zu profitieren. Diese Menschen benötigen häufig auch noch mehr Zeit und mehr Unterstützung, um wieder auf dem Arbeitsmarkt anzukommen. Daher sind auch Beschäftigungsangebote von Beschäftigungsträgern oder gemeinnützigen Vereinen durchaus sinnvoll. Diese scheitern aber, wenn es landesgesetzliche Regelungen gibt, die mehr als den Bundesmindestlohn vorsehen, so dass sie die Differenz ersetzen müssen. Deshalb ist es richtig, die guten und sinnvollen Ansätze des Teilhabechancengesetzes konsequent weiterzuentwickeln und bessere Förderbedingungen für langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen. Für sie ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben besonders schwierig. Wir müssen die Perspektiven genau dieser Gruppe von Menschen verbessern und bestehende Förderhürden im Gesetz abbauen. Dazu soll diese Gesetzesinitiative beitragen. Ich bitte Sie um Unterstützung im anstehenden Bundesratsverfahren und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat Frau Senatorin Breitenbach aus Berlin das Wort. Elke Breitenbach (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Teilhabechancengesetz und dem neu eingeführten § 16i wurde auch der Lohnkostenzuschuss geschaffen. Bis zu fünf Jahre können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten; das wurde eben schon genauer dargestellt. Das führt dazu, dass die Chancen langzeiterwerbsloser Menschen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verbessert werden. Die Förderung des Arbeitsentgelts bemisst sich nach der Höhe des Bundesmindestlohns von 9,35 Euro – das wissen Sie – zum einen, zum anderen ermöglicht der Bund aber auch die Förderung des Entgeltes, das Arbeitgeber aufgrund einer Tarifbindung beziehungsweise durch kirchliche Arbeitsrechtsregelungen zahlen, die zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichten. Im Hinblick auf das Prinzip der „Guten Arbeit“ – damit wurde immer geworben, es wurde gesagt, das ist ein politischer Schwerpunkt – ist die Ausweitung der Förderung des Bundes auf tarifliche und tariforientierte Bezahlung aus Sicht des Landes Berlin sehr zu begrüßen und ein großer Fortschritt. Aber auch Menschen in öffentlich geförderter Beschäftigung haben ein Recht darauf, dass ihre Arbeit armutsfest ist, dass sie reicht, um ihr Leben zu finanzieren, und dass sie am Ende auch eine armutsfeste Rente haben. Eine armutsfeste Rente gibt es mit einem Lohn von rund 12,50 Euro. Deshalb – das wissen Sie auch – ist die Höhe des Bundesmindestlohnes zu gering. Auf dieser Grundlage gibt es Länder, die ihren Landesmindestlohn entsprechend erhöht haben oder anheben wollen. Berlin gehört dazu. Wir übernehmen hier auch eine Verantwortung für „Gute Arbeit“ und wollen vor Altersarmut schützen. Jetzt kommen wir zu dem Problem: Die Arbeitgeber erhalten nur einen Lohnkostenzuschuss, der den Bundesmindestlohn ins Auge fasst, und die Arbeitgeber, die entsprechend dem Landesmindestlohn zahlen müssen, werden dadurch benachteiligt. Diese Benachteiligung ist nicht hinnehmbar, und sie ist auch nicht erklärbar. „Gute Arbeit“ kann nicht nur nach den Spielregeln des Bundes gelten, sondern sie muss auch die Landesfacetten berücksichtigen. Deshalb bitten wir darum, dass diese Ungleichbehandlung von Arbeitgebern aufhört. Wir bitten mit diesem Antrag darum, dass es auch eine Förderung „Guter Arbeit“ und eines armutsfesten Mindestlohns gibt. Ich bitte, den Gesetzesantrag von Berlin und Bremen zu unterstützen, damit wir gemeinsam zu guter und armutsfester Arbeit beitragen können. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 621/19) Das Wort hat Herr Minister Dr. Garg aus Schleswig- Holstein. Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. Juli 2017, also vor gut zweieinhalb Jahren, hätte ich gerne im Bundesrat schon einmal über die SGB-VIII-Reform gesprochen. Ich wollte damals vom bundesweit beachteten sogenannten Friesenhof-Skandal und seinen Auswirkungen in Schleswig-Holstein berichten. Dort hatten in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein Jahr zuvor schutzbedürftige Mädchen ausgesagt, die damals im Friesenhof untergebracht waren. Diese Mädchen berichteten von Strafsport, stundenlangem „Aussitzen“, Fixierungen, Isolierungen, Ausgangssperren und unqualifiziertem Personal. Den Mädchen wurde schweres Leid zugefügt. In der Einrichtung herrschten auch aus Sicht meines Hauses untragbare Zustände. Mein Haus hat diese Einrichtung 2015 schließen lassen. Gegen diese Maßnahme setzte sich die Trägerin juristisch zur Wehr. Sie begründete dies damit, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht nachweisbar gewesen und eine Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht worden sei. Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Land Schleswig-Holstein ist ebenfalls bereits öffentlich angekündigt worden. In erster Instanz hat sich das Gericht dieser Auffassung angeschlossen. Dieses Urteil selbst macht deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie dringend erforderlich eine Reform des § 45 SGB VIII ist. Ausschlaggebend für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, die Einrichtung zu schließen, war die Frage, ob „das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet ist“. Jedoch sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis wesentlich höher: Hier spricht das Gesetz explizit von einer Gewährleistung und nicht von einer Gefährdung des Kindeswohls. Eine Reform des Sozialgesetzbuchs VIII würde im Hinblick auf die Zuverlässigkeit gerade bedeuten, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf genauso hoch sind wie jene für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Die Einrichtungsaufsicht könnte dann auf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage schneller und wirkungsvoller eingreifen. Eine Reform des Sozialgesetzbuchs VIII ist also aktueller denn je. Bis heute fehlen aber notwendige rechtliche Instrumentarien, um erforderliche aufsichtliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen schneller und wirksamer ergreifen zu können. Damals wie heute ist klar: Das Sozialgesetzbuch VIII muss eine höhere Schlagkraft bekommen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat eine Garantenstellung für das Wohl von Kindern und Jugendlichen, insbesondere dann, wenn diese in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe in Einrichtungen im Inland oder in Auslandsmaßnahmen untergebracht sind. Damit sie diese Garantenstellung auch wirksam wahrnehmen und ausüben kann, muss der rechtliche Rahmen für die Einrichtungsaufsicht und für die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist seit 2017 passiert? Bei der rechtlichen Stärkung der Einrichtungsaufsicht lässt sich das bedauerlicherweise sehr knapp beantworten: Wir sind bis zum heutigen Tag keinen einzigen Schritt weitergekommen. Dabei sind in der Zwischenzeit in anderen Bundesländern wieder neue Skandale publik geworden. Es besteht also nach wie vor die dringende Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber hier tätig wird und insbesondere die Stellung der Einrichtungsaufsicht in § 45 Sozialgesetzbuch VIII neu regelt. Hier geht es um den Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Das ist eine zentral wichtige Angelegenheit. Es geht darum, der Einrichtungsaufsicht mehr Möglichkeiten zu geben, um diejenigen jungen Menschen vor Übergriffen, Demütigungen und sonstigen Ereignissen zu schützen, die unseren Schutz am allernotwendigsten brauchen. Der Bund wollte die Stärkung der Einrichtungsaufsicht im Rahmen einer größer angelegten Sozialgesetzbuch- VIII-Reform regeln. Vor allem die Änderungen zu Entgeltvereinbarungen und Standards der Einrichtungen bei unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen riefen damals Widerstand in einzelnen Bundesländern hervor. Deswegen wurde das Thema im Juli 2017 nicht behandelt. Der bundesweite Reformprozess des SGB VIII hat seitdem noch nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. Der Bund bemüht sich nach wie vor, mehrere Reformbestandteile in einem Verfahren zusammenzuführen. Er hat dazu unter anderem einen Dialogprozess angestrengt. Auch mir ist daran gelegen, dass dieser Prozess zum Erfolg geführt wird. Aber was die Stärkung der Einrichtungsaufsicht und die Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen angeht, brauchen wir ein beschleunigtes Verfahren. Die Neuregelung dieser Teilbereiche des SGB VIII sollte daher aus Sicht Schleswig-Holsteins und anderer Länder vorgezogen werden. Die Skandale der jüngsten Vergangenheit machen eines klar: In dieser Sache besteht dringender Handlungsbedarf. Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Erniedrigungen und Demütigungen zu schützen – ich finde, damit können und damit sollten wir nicht warten. Dafür hat kein Mensch in diesem Land Verständnis. Die so dringend gebotene Stärkung der Einrichtungsaufsicht darf nicht weiter aufgeschoben, sondern muss jetzt durch eine gesonderte Initiative angepackt werden. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese Initiative nicht den Reformbedarf des SGB VIII und das von Ministerin G i f f e y vorgenommene Verfahren in Frage stellt. Es geht hier nicht um Vorwürfe in Richtung des Bundesfamilienministeriums. Wir brauchen aber schnell ein Instrumentarium für diesen Teilaspekt, um Kinder und Jugendliche wirksam schützen zu können. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bringt Schleswig-Holstein daher diese Initiative zur Neuregelung der §§ 36b und 45 ff SGB VIII ein. Die Initiative greift die einzelnen Punkte des damaligen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur gesamten Neuregelung des SGB VIII auf, lässt die strittigen Punkte zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern aber bewusst aus. Durch diese Neuregelung werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verschärft und gleichzeitig die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden deutlich erweitert. So kann die Betriebserlaubnis aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen. Außerdem werden die Rechte der jungen Menschen in Einrichtungen gestärkt, und die Regelungen zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen werden zusammengeführt, konkretisiert und verschärft. Ich wünsche mir, dass wir im Sinne des Wohles unserer Kinder und Jugendlichen hier, an dieser Stelle, entscheiden. – Danke fürs Zuhören. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte das Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr. Stamp (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. in das erweiterte Führungszeugnis – Antrag der Länder Baden- Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland – (Drucksache 645/19) Dem Antrag ist Bayern beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur Abstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wie vereinbart, wird Herr Minister Wolf (Baden- Württemberg) zum Beauftragten bestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 58: TOP 58 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität – Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 70/20) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Minister Pistorius aus Niedersachsen. Boris Pistorius (Niedersachsen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren erleben wir in unserer Gesellschaft und insbesondere im Internet eine besorgniserregende Entwicklung: Menschen werden dort ganz unverhohlen direkt angefeindet, beleidigt, bedroht und verleumdet. Der Respekt und die Toleranz gerade gegenüber politisch Andersdenkenden nehmen rapide ab. Diese Formen der Hasskriminalität im Internet sind eine große Gefahr für den Zusammenhalt und das Zusammenleben unserer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Das zeigten zuletzt Rücktritte von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in unserem Land auch aufgrund solcher ganz persönlicher direkter Bedrohungen der Betroffenen und ihrer Familien. Ich halte das für einen inakzeptablen und unerträglichen Zustand. Wenn es um sich greift, dass Mandatsträger, Amtsträger ihre Aufgaben niederlegen oder nicht wieder kandidieren, dann, meine Damen und Herren, stirbt die Demokratie letztlich von unten, weil das Fundament erodiert, auf dem wir alle stehen. Diejenigen, die sich in dieser Art und Weise im Internet betätigen, posten ihre Hassbotschaften in der Regel unter dem Deckmantel anonymer Accounts. Für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ist es schwierig, die Verursacher zu identifizieren, und Strafverfahren müssen aufgrund des Ermittlungsaufwands viel zu oft eingestellt werden, weil der Zugriff auf IP-Adressen und anderes fehlt. Als Land Niedersachsen bringen wir daher gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzesantrag zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in den Bundesrat ein. Dieser Antrag beinhaltet zwei ganz wesentliche Punkte, mit denen wir Hass und Hetze im Internet effektiv bekämpfen wollen: Zum einen wollen wir diejenigen, die auf Internetplattformen beleidigen, bedrohen und verleumden, durch die Einführung einer Identifikationspflicht leichter ermitteln und einer schnelleren Strafverfolgung zuführen. Zum anderen müssen die Identifikationspflicht, die wir einführen wollen, sowie die bereits im Gesetzentwurf des BMJV vorgesehenen Melde- und Löschverpflichtungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch auf Anbieter von Spieleplattformen ausgeweitet werden. Auch dort gibt es nämlich Messengerplattformen und -dienste oder sonstige Kommunikationswege, die ebenfalls zunehmend zur Verbreitung von Hassbotschaften genutzt werden. So war unter anderem der Mörder von Halle auf einer solchen Spieleplattform unterwegs und hat dort kommuniziert. Konkret wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative einen neuen § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz einführen. Dieser sieht vor, dass die Anbieter sozialer Netzwerke sowie die Betreiber von Spieleplattformen verpflichtet werden, bei der ersten Registrierung ihrer Kundinnen und Kunden auf der Plattform einmalig deren Identität festzustellen. Das betrifft die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums. Auch die Identitäten der angemeldeten User müssen spätestens nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung festgestellt werden. Ich möchte betonen: Wir wollen keine Klarnamenpflicht. Nutzerinnen und Nutzer sollen auch weiterhin Pseudonyme und Nicknames in ihren Profilen verwenden dürfen. Es geht darum, dass deren Daten hinterlegt sind und erst dann an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es zu Straftaten kommt. Diese Pflicht zur Identifizierung verhindert eben, dass das Internet als rechtsfreier Raum wahrgenommen wird, in dem eine Strafverfolgung ja ohnehin nicht zu erwarten ist. Das Internet ist kein Sherwood Forest für Outlaws, sondern ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und muss deshalb auch entsprechenden Regeln unterworfen werden. Dabei ist mir wichtig, dass die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden diese Bestandsdaten nur abfragen dürfen, wenn dies für Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr, zum Beispiel um Straftaten zu verhindern, erforderlich ist. Eine entsprechende Rechtsgrundlage, die eine Abfrage der Bestandsdaten zu diesen Zwecken ermöglicht, ist bereits im Telemediengesetz vorhanden und musste daher nicht neu formuliert werden. Meine Damen und Herren, die von uns beabsichtigte Gesetzesänderung soll auch eine abschreckende und erzieherische Wirkung entfalten. Wir wollen damit deutlich machen: Es wird eine rote Linie überschritten, wenn Menschen persönlich beleidigt, bedroht und verleumdet werden. Und es darf kein Unterschied sein, ob das in der virtuellen Welt – im Internet – oder in der analogen Welt passiert. Ein solches Verhalten wird weder in der analogen noch in der digitalen Welt toleriert, sondern muss Konsequenzen haben, muss konsequent bestraft werden. Das ist auch ein Ausdruck unseres funktionierenden und wehrhaften Rechtsstaates. Insofern hoffe ich, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen wird und wir damit ein starkes Signal gegen Hass und Hetze im Internet setzen. – Vielen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Caffier aus Mecklenburg- Vorpommern. Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Miteinander in unserer Gesellschaft reden, dann ist gerade in den letzten Monaten immer wieder betont worden: Wir müssen denen entgegentreten, die Hass und Häme verbreiten. Ob beim Kampf gegen Rechtsextremismus, ob bei Themen wie Cybermobbing oder bei der Frage, welchen Anfeindungen Ehrenamtler, zum Beispiel auch Kommunalpolitiker, ausgesetzt sind: Immer wieder diskutieren wir darüber, wie wir Menschen besser schützen können und Straftäter besser ermitteln beziehungsweise verfolgen können. Das Internet und die sozialen Netzwerke sind aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken. Wenn sich das gesamte Leben in sozialen Netzen abspielt und wiederfindet, dann heißt das eben auch, dass wir all das, wozu der Mensch fähig ist, auch dort finden. Das alles wissen wir, das alles beklagen wir immer wieder. An dieser Stelle ist es deshalb höchste Zeit, einen Schritt zu gehen, mit dem wir zumindest bei der Verfolgung von Straftaten weiterkommen. „Das Netz ist kein rechtsfreier Raum“ – wahrscheinlich gibt es keinen anderen Satz, den zumindest Innenpolitiker oder Juristen in den letzten Monaten und Jahren so häufig wiederholt haben, soweit es um die Frage des Internets ging. Aber was erleben wir konkret? Wir sehen, dass Anonymität dazu führt, dass sich auch Straftäter relativ sicher sein können, dass Verfolgungsbehörden den großen Aufwand scheuen. Die Wahrnehmung von Tätern ist also: Im Internet kann ich Dinge tun, für die ich außerhalb des Netzes schneller zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Wahrnehmung von Opfern ist übrigens spiegelbildlich die gleiche. Und die Ermittlungsbehörden merken: In der digitalen Welt fehlen uns Instrumente, um zum Beispiel gegen Hass und Hetze vorzugehen. Ja, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Aber wenn alle Beteiligten sehen, dass dort Straftaten leichter zu begehen und schwerer zu verfolgen sind als in der analogen Welt, dann stimmt etwas nicht. Viele von uns hier im Saal sind in sozialen Netzen selbst schon Opfer von Hass und Hetze geworden. Deshalb ist das ein Thema, das uns nicht nur als verantwortliche Politiker zum Schutz der Menschen bewegt, sondern auch den persönlichen Erfahrungsbereich berührt. Wir wissen aus persönlicher Erfahrung vielleicht auch, was all das für Familien, Angehörige oder Freunde bedeutet. Aber ganz unabhängig davon, inwieweit die Politik und wir Politiker betroffen sind: Ich möchte eine Gesellschaft, in der wir Hass, Hetze und Gewalt immer entschieden entgegentreten. Wenn das bisher im Internet nicht in dem Maß geschieht, wie es unser aller Erwartungshaltung ist, dann müssen wir Gesetze ändern. Mit der vorliegenden Initiative aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schlagen wir diesen Weg ein. Und ich sage gleich zu Beginn: Es ist ein Weg, mit dem wir die Klarnamenpflicht, die ja einige fordern, umgehen und trotzdem den heutigen unbefriedigenden Zustand verbessern. Um sich bei einer Plattform wie Twitter anzumelden, wählen Sie heute einen beliebigen Namen und nutzen eine beliebige E-Mail-Adresse. Das war’s. Dieses Prozedere können Sie beliebig übertragen auf andere Plattformen, auch, wie Kollege Pistorius ausführte, auf Spieleplattformen. Wenn wir sehen, welches Maß an Hass und Hetze auf diesen Plattformen möglich ist, dann reichen diese Daten eben nicht aus, weil sie im Fall von Straftaten eine Verfolgung praktisch unmöglich machen. In der vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft ausgewerteten Studie „Hass im Netz“ aus dem letzten Jahr gab die Hälfte der über 7.000 Befragten an, sich als Reaktion auf Hassreden seltener zu ihrer Meinung zu bekennen und sich seltener an Debatten auch im Netz zu beteiligen. Diese Art der Einschüchterung sollte uns aufrütteln. Und sie sollte uns handeln lassen. Mir ist auch bewusst, dass damit der Tonfall in sozialen Medien nicht von heute auf morgen ein anderer wird. Aber wir erleichtern unseren Behörden die Arbeit bei der Verfolgung. Und so, wie die Einschüchterung und der Rückzug aus solchen Foren ein schleichender Prozess ist, so ist auch der umgekehrte Weg – zurück – lang. Aber wir müssen ihn beginnen, auch und gerade weil wir wissen, dass Worten irgendwann Taten folgen. Es ist ja kein Zufall, dass wir bei Angriffen, auch bei Ereignissen wie dem schrecklichen Anschlag in Halle oder dem Mord an Regierungspräsident L ü b c k e in Hessen immer wieder über Radikalisierung im Netz und über Hass im Netz reden. Natürlich gibt es keinen zwingenden Schritt von Hasssprache auf Facebook zu einem solchen Mord. Aber zur Konsequenz des Rechtsstaates gehört es unbedingt, dass wir dort ein Stoppschild setzen, wo das friedliche Miteinander ins Rutschen zu kommen droht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle waren uns – zumindest unmittelbar nach dem Anschlag von Halle – im Rahmen einer Sondersitzung der Innenminister einig, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus zu intensivieren ist. Einer der Beschlüsse lautete: Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesinnenminister sehen dabei auch in den Maßnahmen im Bund und in den Ländern zur Feststellung von Hass und Hetze im Internet einen wichtigen Ansatz, den es zu stärken und auszubauen gilt, um die Verantwortlichen aus der Anonymität des Netzes herauszuholen. Genau das tun wir mit der vorliegenden Initiative. Denn es darf in einer so grundlegenden Frage des Miteinanders nicht einfach bei einem Appell bleiben, der dann Applaus bekommt, wenn ein solcher feiger Doppelmord geschieht. Wir haben mit dem Vorschlag, den Minister Pistorius federführend erarbeitet hat, die Möglichkeit, genau das Vereinbarte konkret umzusetzen. Wir bitten Sie um Unterstützung in den entsprechenden Fachausschüssen und würden uns sehr freuen, wenn wir hier einen Schritt in dieser Frage vorankommen würden. – Herzlichen Dank. Vizepräsident Daniel Günther: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – Antrag des Landes Berlin – Geschäftsordnungsantrag des Landes Berlin – (Drucksache 617/19) Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. – Frau Senatorin Kalayci (Berlin) hat für Frau Senatorin Breitenbach eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Berlin hat Vertagung beantragt. Wer für Vertagung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit sind die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt vertagt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 18 a) und b) auf: TOP 18a) a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz – (Drucksache 657/19) TOP 18b) b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen – (Drucksache 658/19) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 18 a). Wir stimmen zunächst über die Änderungsempfehlung des Wirtschaftsausschusses in Ziffer 1 ab. Wer für diese Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, die Entschließung, wie soeben festgelegt, zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 18 b). Wir stimmen zunächst über die Änderungsempfehlung des Wirtschaftsausschusses in Ziffer 1 ab. Wer für diese Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung, wie in Ziffer 2 empfohlen, unverändert zu fassen. – Das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. 1 Anlage 3 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Entschließung des Bundesrates zur A1- Bescheinigung – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/20) Dem Antrag ist das Saarland beigetreten. Dazu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister Dr. Althusmann aus Niedersachsen. Dr. Bernd Althusmann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten von uns verbinden mit der A1 möglicherweise die Autobahn zwischen der Ostsee und dem Saarland. Für viele vorwiegend mittelständische Unternehmen ist die A1-Bescheinigung ein Symbol für unnötige Bürokratie, Langsamkeit und sperriges Verwaltungsverfahren. „A1-Bescheinigung“, das hört sich auf den ersten Blick ganz harmlos an. Dazu gehören aber weitere Bestimmungen, zum Beispiel die Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsenderichtlinie, die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und deren Durchführungsverordnungen sowie weitere Melde- und Informationspflichten. Gut, dass wir so etwas haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Europäische Union steht heute für die Freiheit des Waren-, Reise-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Nun schränken wir gerade die Dienstleistungsfreiheit, die Reisefreiheit, ein Stück Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union deutlich ein. Wer nämlich für eine kurzfristige Dienstreise oder eine handwerkliche Tätigkeit, beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrags, ins europäische Ausland fahren muss, der unterliegt der Vorabbeantragungspflicht einer A1-Bescheinigung. Damit soll er nachweisen, dass er in seinem Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Dies ist grundsätzlich richtig, um Sozialversicherungsbetrug zu verhindern. Nur haben wir mit der A1- Bescheinigung ein im Rahmen der technischen Umsetzung einer seit 2010 – also zehn Jahre – geltenden Regelung ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen oder die Entsendung von Mitarbeitern ins europäische Ausland fast unmöglich macht, zumindest erheblich behindert. Gut gemeint ist halt noch lange nicht gut gemacht. Obwohl das Antragsverfahren inzwischen digitalisiert wurde, kann es im Einzelfall bis zu zwei Wochen dauern, bis die Arbeitnehmer eine Bescheinigung erhalten. Dabei ist die Bescheinigung für jeden auch noch so kurzfristigen Arbeitseinsatz oder jede noch so kurze geschäftliche Reise vorab zu beantragen und mitzuführen. Ein spontanes Treffen in Brüssel oder ein kurzfristiger Handwerkseinsatz im grenznahen Raum werden dadurch massiv erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Das ist aber gerade nicht das Ziel des europäischen Binnenmarktes. Wir dürfen die Ziele Europas und des Binnenmarktes nicht durch eine protektionistische, bürokratische Umsetzung europäischer Regeln gefährden. Von beruflicher Flexibilität oder der Freiheit im Binnenmarkt kann insofern keine Rede sein. Das wollen und das müssen wir ändern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Reisen, Dienstreisen ins Ausland werden aber nicht nur durch die komplexe Praxis der A1-Bescheinigung erschwert. Es gibt eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die weitere unterschiedliche Forderungen und Verfahren eingeführt haben, um diese Bescheinigung zu ergänzen. Da werden in Kopie Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise und Gehaltsabrechnungen gefordert. Das ist völlig überzogener Protektionismus. Das ist schädlich für unsere Wirtschaft in Deutschland und in Europa, im Übrigen auch schädlich für die Wissenschaft, die Kommunen und viele Sozialverbände. Wie soll eigentlich ein kleines Handwerksunternehmen das hinbekommen? Wie soll es den Kampf gegen diesen Bürokratiewahn aufnehmen? Es wird im Regulierungswirrwarr letztendlich unterliegen. Mit unserer Bundesratsinitiative sollen zukünftig Dienst- und Geschäftsreisen von Beschäftigten bis zu einer Woche ganz ohne Meldung sowie ohne Vorlage weiterer Unterlagen und Verpflichtungen ermöglicht werden. Um auch den Anmeldeprozess zu vereinfachen, soll eine EU-weite Online-Meldeplattform eingerichtet werden. Diese bürokratischen Vereinfachungen sollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Europäische Kommission auch weiterhin konsequent gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping vorgehen muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundesminister A l t m a i e r und Bundesminister H e i l haben bereits im vergangenen Monat gegenüber den deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür geworben, kurze und kurzfristige Tätigkeiten im EU-Ausland von der vorherigen Antragspflicht einer A1- Bescheinigung zu befreien. Das ist der richtige Weg. Nur zusammen mit der Bundesregierung und Brüssel können wir zu positiven Veränderungen kommen. Mein Ziel ist es – unser Ziel sollte es sein –, die Dinge für unsere mittelständischen Unternehmen in Deutschland nicht komplizierter, sondern einfacher zu machen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: TOP 20 Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten – Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 57/20) Hierzu spricht Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem von Lieferengpässen im Arzneimittelbereich ist kein neues Thema, aber es hat eine neue Dimension erreicht. Zum einen ist die Zahl der gemeldeten Lieferengpässe in den letzten fünf Jahren von 30 auf 300 gestiegen. Zum anderen betreffen die Versorgungseinschränkungen seit Kurzem nicht mehr nur die Spezialpräparate, beispielsweise für die klinische Krebstherapie, sondern sie treten zunehmend auch im ambulanten Bereich auf, auch bei sogenannten Bagatellarzneimitteln wie Vitaminen, Hormonen, Schmerz- und fiebersenkenden Präparaten. Hintergrund dieser Entwicklung sind die verstärkten Globalisierungstendenzen bei der Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln, die auf wenige Betriebsstätten begrenzt ist, die aber für die weltweite Belieferung verantwortlich sind. Wenn es zu einem qualitäts- oder einem kapazitätsbedingten Ausfall dieser zentralen Herstellungsbetriebe kommt, dann ist dies zwangsläufig mit globalen Lieferengpässen verbunden. Aktuell verschärft sich die Situation beispielsweise durch die akute Infektionslage in Wuhan, China; denn in dieser Region sind zentrale Produktionsstätten für Arzneimittel weltweit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung zeigt uns ganz deutlich, wohin die Abhängigkeit von einer zentralen Produktionsstätte führen kann. Deshalb müssen wir zu einer qualitätsgesicherten Arzneimittelproduktion in Europa und Deutschland zurückkehren. Darüber hinaus stellen wir weltweit zunehmend die Tendenz fest, dass die Hersteller die entsprechenden Arzneimittel nicht mehr bevorraten, sondern just in time liefern. In einem Land wie Deutschland mit einem hoch differenzierten und gut entwickelten Gesundheitssystem sollten solche oft monatelangen Liefereinschränkungen nicht hingenommen werden. Monatelange Liefereinschränkungen sind schlichtweg nicht akzeptabel. Denn Arzneimittelversorgung ist Grundversorgung. Die Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Arzneimittelversorgung. Auch wenn nicht jeder Lieferengpass direkt zu einem Versorgungsengpass führt, besteht aus Sicht der Länder hier dringend Handlungsbedarf. Die von der Bundesregierung bisher ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Länder noch unzulänglich. In dem gestern vom Bundestag beschlossenen Gesetz für fairen Kassenwettbewerb haben die Regierungsfraktionen über einen Änderungsantrag die Kontingentierung versorgungskritischer Arzneimittel vorgesehen. Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt, den die Länderseite sehr begrüßt, der aber wegen des globalen Mangels an wichtigen Wirkstoffen und Arzneimitteln nicht ausreichend ist. Vielmehr kommt es unseres Erachtens darauf an, dass die Gründe für die Lieferengpässe analysiert werden, um dann systematisch und zielgerichtet mit entsprechenden Maßnahmen hierauf zu reagieren, um in Zukunft Lieferengpässe zu vermeiden. Wir orientieren uns hier beispielsweise an der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, die mit diesem Verfahren sehr erfolgreich gewesen ist. Sie hat eine Taskforce eingerichtet, die rückblickend die Engpässe systematisch analysiert hat, um dann zielgerichtet Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Daher haben wir gemeinsam mit Hessen diese Bundesratsinitiative eingebracht. Wir fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, den beim BfArM etablierten „Jour Fixe“ fortlaufend mit einer fundierten Prüfung der Ursachen zu beauftragen mit dem Ziel, auf Basis der Erkenntnisse Empfehlungen zu entwickeln, um Lieferengpässe zukünftig zu vermeiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arzneimittelversorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deswegen sind Bund und Länder gefordert, sich dieser Herausforderung anzunehmen. Ich bitte Sie um Unterstützung unserer Initiative. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg- Kunststoffflaschen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 18/20) Dem Antrag ist Baden-Württemberg beigetreten. Wir haben eine Wortmeldung: Es spricht Frau Staatsministerin Hinz aus Hessen. Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plastik ist in unser aller Leben ein ständiger Begleiter, steht aber zu Recht derzeit auf dem Prüfstand, nämlich mit der Frage: Wofür und wie viel Plastik brauchen wir eigentlich? In Hessen haben wir uns diesem Thema mit unserer Plastikvermeidungsstrategie gewidmet. Diese Bundesratsinitiative ist ein Baustein davon. Sie ist ein Auftrag an die Bundesregierung, weil weder wir in Hessen noch die anderen Ländern alleine gegen die große Menge an Plastik ankommen können. Seit Jahren ist festzustellen, dass Getränke zunehmend in Einweggetränkeverpackungen abgefüllt werden. Gerade solche, die nicht mit Pfand belegt sind, zum Beispiel Jogurtdrinks, Säfte und Sekt- oder Prosecco- Mischgetränke, tragen in erheblichem Umfang zur Verunreinigung der Umwelt bei. Es fehlt nämlich ein Anreiz, sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir alle kennen den Anblick von verschmutzten Parks oder Straßenrändern. Wie kann man das nun ändern? Neben einer möglichst hohen Mehrwegquote müssen wir es erreichen, dass die Rücklaufquote von Einweggetränkeverpackungen weiter erhöht wird. Durch eine hohe Rücklaufquote wird der Wertstoff der Verpackung dem richtigen Recyclingweg zugeführt. Meine Damen und Herren, 2003 wurde das Einwegpfand eingeführt. Die Rücklaufquote bei 25 Cent Pfand pro Flasche ist seitdem sehr hoch. Warum also, fragt man sich, gibt es eigentlich so viele Ausnahmen von der Pfandpflicht, und dann noch so unverständliche? Auch die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen das nicht. Im Moment orientiert sich die Pfandpflicht nämlich am Inhalt der Dose oder der Flasche. Es sollte aber doch auf die Verpackung ankommen! Zum Beispiel steht ein Mischgetränk aus alkoholfreiem Apfelwein in direkter Konkurrenz zu Apfelschorle. Für das eine muss man Pfand zahlen, für das andere nicht. Das soll ein Mensch verstehen! Es ist doch nicht einsichtig, dass für den alkoholfreien Apfelwein Pfand erhoben werden muss, während die Apfelschorle pfandfrei verkauft wird. Ein weiterer Vorteil – neben der Reduzierung der Verpackungsflut aus Einwegplastik – wäre es, dass durch eine Ausweitung der Pfandpflicht Wettbewerbsnachteile eingedämmt werden könnten. Es wäre dann nämlich nicht mehr möglich, durch Ausweichen auf eine leicht abgeänderte Rezeptur der Pfandpflicht zu entgehen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, bei der nächsten Novelle des Verpackungsgesetzes die Pfandpflicht auf alle Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen auszuweiten. Es trifft sich dabei sehr gut, dass mit dieser Novelle die Single-Use-Plastics-Richtlinie der EU mit durchaus anspruchsvollen Anforderungen auch an die Rücklaufquoten für Einweg-Kunststoffflaschen umgesetzt werden muss. Arbeiten wir gemeinsam daran, Materialkreisläufe zu schließen, die Vermüllung der Umwelt zu reduzieren und hochwertiges Recycling zu fördern! Ich freue mich auf Unterstützung unserer Initiative in den entsprechenden Ausschüssen. – Herzlichen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22: TOP 22 Entschließung des Bundesrates zur teilweisen Verwendung kartellrechtlich abgeschöpfter Vorteile und Kartellbußen zugunsten der Verbraucherarbeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/19) Es spricht Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack aus Schleswig-Holstein. Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen, dass Gelder aus Kartellrechtsstrafen zur Finanzierung unabhängiger Verbraucherberatung eingesetzt werden. Das ist mehr als sinnvoll. Denn Wettbewerbsschutz und effiziente Verbraucherarbeit hängen untrennbar zusammen. Beide haben gleichermaßen die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Märkte fair und transparent funktionieren. Effiziente Verbraucherarbeit liegt dabei im Allgemeininteresse der Funktionsfähigkeit unserer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Derzeit fließen die Bußgelder aus Kartellrechtsverstößen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt. Das ist schön für den Bundesfinanzminister. Doch die eigentlichen Leidtragenden dieser Verstöße sind die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie bezahlen am Ende dafür, dass die Preise aufgrund von Marktversagen zu hoch sind. Dabei handelt es sich in aller Regel um sogenannte Streuschäden, die nicht individuell zivilrechtlich verfolgt werden. Gleichwohl sind sie von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bemerken. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die mit Bußgeldern geahndeten Kartelle der letzten Jahre vor Augen führt. Hier sind es oft Güter des täglichen Lebens, deren Preise aufgrund von Kartellabsprachen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher manipuliert werden. So entfielen von den gesamten Bußgeldern im Zeitraum von 2013 bis 2018 allein 900 Millionen Euro auf Kartelle bei Konsumgütern, Drogerieartikeln, Wurstwaren, Süßwaren, Kaffee und Bier. Es sind daher auch und gerade die Verbraucherinnen und Verbraucher, die als Geschädigte der Kartelle jedenfalls mittelbar an den vereinnahmten Bußgeldern teilhaben sollten. Wenigstens ein Teil der Geldbußen sollte den Verbraucherschutzverbänden zukommen. Es ist wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig an starke Verbraucherverbände wenden können und von ihnen entsprechend unterstützt werden. Die Forderung nach einer Teilfinanzierung der Verbraucherverbände durch Bußgelder aus Kartellrechtsverfahren ist nicht neu, meine Damen und Herren. Sie ist aber insbesondere mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Märkte aktueller denn je. Der Verbraucherschutz steht im digitalen und globalen Zeitalter vor immer größer werdenden Herausforderungen. Umso entscheidender ist es daher, dass auch eine solide Finanzierung der Verbraucherverbände gewährleistet ist. Da sich seit der entsprechenden Forderung des Bundesrates aus dem Jahre 2012 auf Bundesebene bedauerlicherweise nichts getan hat, sollte diese Forderung nunmehr nachdrücklich erneuert werden. Dazu dient unsere Bundesratsinitiative. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem Finanzausschuss und dem Rechtsausschuss zu. Tagesordnungspunkt 23: TOP 23 Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 56/20) Dem Antrag sind die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Minister Pegel aus Mecklenburg-Vorpommern. Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute mit mehreren Bundesländern einen Antrag vor, der mit dem sperrigen Begriff der Sektorenkopplung arbeiten muss. Gemeint ist ein Thema, ohne das die Energiewende in Deutschland und im Übrigen auch anderswo nicht erfolgreich wird umgesetzt werden können und ohne das der Klimaschutz über den Strombereich hinaus kaum gelingen wird. Sektorenkopplung meint nichts anderes als den Einsatz von Strom auch in der Wärmeerzeugung, im Verkehr, in der chemischen Produktion und in der Schwerindustrie, hier vor allem in der Stahlindustrie. Der Strom kommt dann als Wärme, Wasserstoff, Methanol, Ammoniak oder E-Fuel dort an. Für den Einsatz CO2-freien erneuerbaren Stroms in diesen anderen Bereichen gibt es derzeit aber leider eine Vielzahl von Hemmschuhen. Steuern und Abgaben ticken im Stromsektor völlig anders als im Wärmebereich und noch einmal anders als in den verschiedenen Verkehrsbereichen, also beim Auto, bei der Bahn oder der Schifffahrt. Die Folge ist gravierend. Um es am Beispiel des Wasserstoffs festzumachen: Selbst wenn Sie den Elektrolyseur mit staatlichen Zuschüssen verschenken würden, wäre der aus erneuerbarem Strom dann CO2-frei gewordene Wasserstoff um ein Vielfaches teurer als konventionell hergestellter, CO2-emittierender Wasserstoff aus Naturerdgas. Es dürfte deshalb weitgehend unstreitig sein, dass es insgesamt einer Reform des Abgaben- und Steuersystems sowie des regulatorischen Rahmens im Energiesektor bedarf. Die spannende Frage ist nur: Wie und wohin werden diese rechtlichen Themen entwickelt? Und: In welcher Zeit – oder welchen Jahrzehnten – schaffen wir das gemeinsam? Genau deshalb schlagen wir Ihnen heute die Experimentierklausel vor – weil die ganz große, perfekte, alles umfassende Reform nicht absehbar und nicht wirklich realistisch zeitnah umsetzbar ist. Dafür wird man Jahre brauchen. Zu komplex und zu unterschiedlich sind die Gesetze, die Steuer- und Abgabensysteme in den verschiedenen Energie- und Industriebereichen. Und zu ungewiss ist, wohin und worauf zu man ein Steuer- und Abgabensystem jetzt eigentlich entwickeln müsste. Genau dort setzt die Experimentierklausel an. Die Idee: 100 Testballons werden von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Aus den eingereichten Projekten, die auch schon die für eine wirtschaftliche Umsetzung erforderlichen Ausnahmen und Gesetzesabweichungen benennen müssen, werden 100 ausgewählt. Diese bekommen jeweils auf sie zugeschnittene individuelle Ausnahmen und Anpassungen von regulatorischen Rahmenbedingungen und Abgaben sowie Steuern im Energierecht. Warum das Ganze individuell? Weil erneuerbarer Strom, als Wasserstoff eingesetzt, in der chemischen Industrie möglicherweise andere Bedingungen braucht, um wirtschaftlich bestehen zu können, als Strom, der im Wärmebereich eingesetzt wird. Bei 100 technisch sehr unterschiedlichen Testballons wird nach unserer Überzeugung nach drei bis vier Jahren deutlich werden, welche 15 bis 20 Projekttypen auch außerhalb der Labore, in der realen Welt, technisch wirklich funktionieren, wirtschaftlich langfristig überlebensfähig sind, ohne dauerhaft Subventionen zu brauchen, sich außerdem industriell skalieren lassen und zu guter Letzt tatsächlich für die Stabilität im Stromnetz hilfreich sind. Dann lassen sich eine Steuer- und Abgabenreform sowie eine Anpassung des regulatorischen Rahmens im Energiebereich wesentlich leichter umsetzen und begründen und vor allen Dingen viel zielgerichteter auf diese Typen vornehmen. Klar ist: Ohne die sogenannte Sektorenkopplung wird die Energiewende langfristig nicht gelingen. Wir werden den Einsatz von erneuerbar erzeugtem Strom in den Bereichen Wärmeerzeugung, Verkehr, chemische Industrie und Stahlindustrie in diesem Jahrzehnt, den Zwanzigerjahren, für die Energiewende dringend brauchen, aber auch für den Klimaschutz und die CO2-Reduzierung in den anderen Energie- und Industriesektoren. Dafür müssen wir aber jetzt – schon etwas spät – mit der praktischen Umsetzung der sogenannten Sektorenkopplung starten, und zwar nicht nur in Laboren mit Investitionsunterstützung und unter geschützten Bedingungen. Die Reallabore sind weiterhin ein wichtiger Schritt; das stelle ich überhaupt nicht in Abrede. Aber wir brauchen einen ergänzenden nächsten Schritt durch die Experimentierklausel. Die Reallabore öffnen nämlich nicht umfassend die Abgaben- und Steuersysteme im Energiebereich, auch nicht dessen regulatorischen Rahmen. Dies zeigt sich, wenn selbst ein verschenkter Elektrolyseur derzeit nicht zu konkurrenzfähigen Wasserstoffpreisen führt. Wir brauchen Experimente mit ganz verschiedenen technischen Lösungen in der realen Echtwelt da draußen, die zeigen, unter welchen Bedingungen erneuerbarer Strom und seine Gasderivate im Wärmebereich, im Verkehr, in der chemischen Produktion und in der Stahlindustrie wirtschaftlich konkurrenzfähig sind, ohne dass sie ständige Subventionen erhalten müssen. Dies geht nur mit einer solchen Experimentierklausel, die die ganz große Gesamtreform hintendran noch benötigt, aber zunächst Freiräume für das praktische Erproben am Markt ermöglicht. Man kann natürlich die Frage stellen: Brauchen wir unseren erneuerbaren Strom nicht als Strom? Darauf ist die Antwort ziemlich klar: Erstens: Ja. Zweitens. In manchen Stunden haben wir heute schon mehr, als wir verbrauchen können. Das bemerken insbesondere wir in den norddeutschen Bundesländern. Dann brauchen wir alternative Verwendungsmöglichkeiten, die volkswirtschaftlich sinnvoller sind, als die Energie abzuregeln. Drittens brauchen wir die Techniken, die wirtschaftlich konkurrenzfähig und technisch ausgereift sind. Natürlich kann man darauf verweisen, dass wir uns den Wasserstoff aus regenerativ erzeugtem Strom besser aus Nachbarstaaten oder aus dem Ausland holen. Das übersieht, dass wir mit den Energiewendetechniken, aber auch den Techniken der Sektorenkopplung eine industriepolitische Riesenchance in Deutschland haben, die wir nutzen sollten. Wir müssen dafür diese Techniken aber hier bei uns entwickeln, und zwar jetzt, und zu einem industriell skalierbaren Einsatz führen. Dafür brauchen wir einen Raum, in dem dieser Einsatz unter realen wirtschaftlichen Bedingungen erprobt und zur industriellen Reife entwickelt werden kann. Deshalb hat es industriepolitisch und im Interesse weltweiten Klimaschutzes Sinn, unseren erneuerbaren Strom in Teilen in den nächsten Jahren auch im Bereich der Sektorenkopplung einzusetzen. Später mag diese Technologie an vielen Orten der Welt Einsatz finden. Und dann mag es, wenn es sehr großer Mengen CO2-freien Wasserstoffs bedarf, durchaus auch Exporte solchen Wasserstoffs geben. Jetzt geht es aber erst mal darum, den nächsten notwendigen Schritt der Energiewende zu beginnen und damit zugleich eine wesentliche industriepolitische Chance in Deutschland zuzulassen. Ich werbe deshalb sehr dafür, dass der Antrag in den Ausschüssen Ihre Unterstützung erfährt. Diese Experimentierklausel ist Klimaschutz und gleichzeitig wesentlicher Baustein einer Industriestrategie Deutschlands für die Entwicklung CO2-freier Zukunftstechnologien zur Marktreife. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz) für Frau Staatsministerin Höfken abgegeben. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag auf sofortige Sachentscheidung ist zurückgezogen. Ich weise daher die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 61: TOP 61 Entschließung des Bundesrates: „Pauschalreisen effektiv absichern – Verbesserung des Insolvenzschutzes im Pauschalreiserecht“ – Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 66/20) 1 Anlage 4 Es spricht Frau Senatorin Prüfer-Storcks aus Hamburg. Cornelia Prüfer-Storcks (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September vergangenen Jahres hat der Pauschalreiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz angemeldet. Sie werden sich vielleicht noch daran erinnern; die Medien waren wochenlang voll davon. Es gab 500.000 betroffene Reisende, die entweder an ihren Urlaubsorten festsaßen und teilweise mit Forderungen ihrer Hoteliers nach Übernahme der Übernachtungskosten konfrontiert waren, oder sie saßen zu Hause und mussten sich um ihre gebuchte Reise und ihre geleisteten Vorauszahlungen Sorgen machen. So möchte niemand seinen Urlaub verbringen. Danach wurde es aber nicht besser für die betroffenen Menschen. Die Kundengeldversicherung hat als Entschädigungsquote für diese Insolvenz 17,5 Prozent festgelegt. Es bleibt also ein offener Anteil von über 80 Prozent. Möglich ist das, weil das deutsche Reiserecht eine Deckelung der Entschädigungssummen, der Versicherungssummen auf 110 Millionen Euro jährlich vorsieht, völlig unabhängig davon, wie viele Insolvenzen es in dem betreffenden Jahr gibt. Der entstandene finanzielle Schaden im Fall von Thomas Cook – über 80 Prozent, mehrere 100 Millionen Euro – soll nun durch den Bund aufgefangen werden. Das ist für die betroffenen Reisenden erst mal eine gute Nachricht. Wir meinen allerdings, dass die Übernahme der Insolvenzfolgen von Pauschalreiseveranstaltern durch den Steuerzahler eine Ausnahme bleiben sollte. An dieser Stelle ist deutlich geworden, dass das deutsche Reiserecht einer Insolvenz in der Größenordnung des Falls Thomas Cook nicht gewachsen ist. Für die Zukunft brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die sämtliche Vorauszahlungen durch eine Versicherung absichert. Eine Insolvenzsicherung, die die Reisenden ganz überwiegend auf ihren Verlusten sitzen lässt, verdient diesen Namen nicht. Auch die Entwicklung der Umsätze macht den Handlungsbedarf deutlich: In den letzten 20 Jahren sind die Umsätze der Pauschalreisebranche in Deutschland von 21 Milliarden auf 36 Milliarden Euro angestiegen, aber die maximale Leistungspflicht der Versicherer ist nicht angehoben worden. Auch die Bundesregierung hat inzwischen Handlungsbedarf festgestellt und eine Regelung angekündigt. Offen ist allerdings noch, in welcher Form. Wir präsentieren mit unserer Bundesratsinitiative konkrete Lösungsansätze, die sich an den Regelungen in anderen EU-Ländern orientieren. Auf jeden Fall sollte eine gesetzliche Regelung festlegen, dass jedes Unternehmen sein eigenes Risiko in vollem Umfang absichert. Wir bitten die Bundesregierung mit dem Antrag, zwei Modelle zu prüfen: Erstens eine Versicherungslösung, die sich an der Summe der geleisteten Vorauszahlungen der Reisenden orientiert. Das würde für die Kundengeldabsicherer bedeuten, dass eine Begrenzung ihrer Deckungspflicht in Zukunft entfiele. Für die Reiseunternehmen bedeutet es, dass sie in die Verantwortung genommen werden und die erhaltenen Kundengelder selbst in vollem Umfang absichern müssen. Die zweite Variante ist die Umstellung auf einen Sicherungsfonds, in den alle Pauschalreiseveranstalter zum Beispiel entsprechend ihrem Umsatz einzahlen. Bei beiden Vorschlägen würden die Verbraucherinnen und Verbraucher im Insolvenzfall in Zukunft ihr Geld vollständig zurückbekommen, und die Privilegierung großer Reiseveranstalter, die bisher nur einen Teil ihrer Risiken abgesichert haben, würde entfallen. Meine Damen und Herren, beide Lösungsansätze sind in anderen EU-Ländern erprobt. Sie wirken, sie haben sich bewährt. Wir sollten im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher schnell eine gesetzliche Lösung schaffen, damit in Zukunft bei Schäden wie durch Thomas Cook weder die Reisenden noch die Steuerzahler auf diesen Zahlungen sitzen bleiben. Ich bitte deshalb um Unterstützung des Antrags der Länder Hamburg und Bremen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 62 auf: TOP 62 Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 59/20) Wir haben zwei Wortmeldungen. Es beginnt Herr Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Schiffbaufinanzierung, und das könnte bei Ihnen den Reflex auslösen, dass es eine Sache nur der fünf Bundesländer im Norden ist. Das ist aber mitnichten so, denn beim Bau eines Schiffes werden 70 Prozent des Bruttowertschöpfungsthemas durch Zulieferungen erzeugt. Und Zulieferungen für Schiffbau kommen vor allem aus Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und vielen Ländern mehr. (Zuruf: Und Sachsen-Anhalt!) – Sachsen-Anhalt weiß ich nicht so genau, Herr Kollege. Könnte aber sein, gibt es bestimmt auch. – Jedenfalls ist eines sicher: Schiffbau ist keine Sache nur des Nordens. Was die Schiffbaufinanzierung angeht, so haben sich die deutschen Werften nach dem Krisenjahr 2008 erfolgreich auf den Spezialschiffbau fokussiert. 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesem Bereich an hochinnovativen Schiffen. Mit veränderten Produktpaletten haben wir viel technologischen Fortschritt bewirkt. Insbesondere wenn es darum geht, mit umweltfreundlichen Antriebstechnologien zu agieren, dann ist Deutschland im Spezialschiffbau sehr weit vorne. All das zeigt: Der Erhalt und die Prosperität einer zukunftsfähigen Schiffbauindustrie ist nicht nur ein norddeutsches Thema, sondern im gesamtdeutschen Interesse. Die deutschen Werften allerdings sind heute meist als Generalunternehmen tätig. Das heißt, sie sichern die Anzahlungen der Besteller und finanzieren für die Bauzeit bis zur Ablieferung das gesamte Schiffbauthema. Sie sehen sich hierbei oft sehr hohen Finanzvolumina – dreistelligen Millionenbeträgen – gegenüber, die abzusichern sind. Erschwerend kommt hinzu, dass lange Projekt- und Kreditlaufzeiten sowie begrenzte Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten von Spezialschiffen dazu führen, dass viele Geschäftsbanken und Finanzierungsinstitute Schiffbaufinanzierungen inzwischen kaum noch oder nur geringfügig vornehmen. Das hat zur Folge, dass die wenigen Banken, die überhaupt noch in der Schiffbaufinanzierung tätig sind, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil ausgehen. Darüber hinaus führt dies punktuell – aufgrund bestehender Altlasten – dazu, dass die Banken das Neugeschäft sowieso nur in begrenzten Bereichen zulassen. Das Ergebnis ist, dass die Werften darauf angewiesen sind, ihre großen Finanzierungsvolumina anderweitig mindestens abzusichern. Das führt dazu, dass vermehrt Bürgschaften von staatlicher Seite in Anspruch genommen werden, wie es übrigens im europäischen Ausland überhaupt keine Ausnahme ist. Im Gegenteil, in Frankreich und Italien haben wir es ganz stark mit staatlich finanzierten Werften zu tun, nicht mit privatwirtschaftlichen wie bei uns. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es so wichtig, dass öffentliche Bürgschaften die Existenz der betroffenen Werften und darüber hinaus erhebliche Teile der im gesamten Bundesgebiet ansässigen Zulieferindustrie absichern. Ansonsten würden wir volle Auftragsbücher und innovative Technologien dadurch gefährden, dass wir keine

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