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Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates

Vorgang 283670 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Übertragung der Zuständigkeit für den NKR vom Bundeskanzleramt auf das BMJ, Regelung zur Besetzung und zur Berufung des Vorsitzes;<br /> Änderung §§ 1, 3 und 6 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung neuer Regelungen (sog. Digitalcheck) durch den NKR ab dem 01. Januar 2023;<br /> Änderung §§ 4 und 9 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Prüfung der Möglichkeit der digitalen Ausführung im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens (Digitalcheck)

Zeitachse

  1. 20.05.2022 plenarprotokoll 1021 Protokoll der 1021. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.