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Protokoll der 1021. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 20.05.2022 · WP 20 · 1021 · Original ↗

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Protokoll der 1021. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1021 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1021. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Mai 2022 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Glückwünsche zur Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Würdigung der Verdienste des Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Volker Bouffier . . 161 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 1. Wahl des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 177/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Beschluss: Minister Dr. Magnus Jung (Saarland) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 2. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Drucksache 178/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 3. ... Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache 179/22) . . . . 172 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 201* 4. Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (Drucksache 181/22) . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Hessen – (Drucksache 135/22) . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 6. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 193/22) . . . 182 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 205* Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 7. Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 139/22) . . 182 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 182 8. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 154/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 9. Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 170/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 10. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes (Drucksache 155/22) 172 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 201* 11. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 156/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 12. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 157/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 206* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 183 13. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 158/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 14. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 159/22) . . . . . . . . 172 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 15. Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 160/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 184 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 161/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen) 185 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 185 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 186 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 206* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 17. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung (Drucksache 166/22) . 172 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 18. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 171/22) . . . . . . . . 188 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 19. Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 162/22) . 188 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 190 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Oliver Krischer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . 192 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 206* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 208* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 20. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 163/22) . 194 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz- Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 164/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 22. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 165/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 201* 23. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2020 (Drucksache 609/21, Drucksache 836/21, Drucksache 172/22) . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 202* 24. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit COM(2021) 770 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 14/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202* 25. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern COM(2022) 120 final; Ratsdok. 7374/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 138/22, zu Drucksache 138/22) 195 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 26. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung sowie der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen COM(2022) 135 final; Ratsdok. 7406/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 144/22, zu Drucksache 144/22) 172 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 27. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen COM(2022) 143 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 143/22, zu Drucksache 143/22) 196 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/787 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 COM(2022) 134 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 147/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 29. Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV) (Drucksache 110/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 30. Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV) (Drucksache 149/22) 196 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 31. Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Drucksache 150/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 32. Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 142/22, zu Drucksache 142/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 33. Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 86/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 196 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 197 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 34. Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (Drucksache 167/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 35. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 180/22) . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 202* 36. Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 204/22) . . . . . . . . 172 Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 172 Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 37. Steuerentlastungsgesetz 2022 (Drucksache 205/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 209* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 38. Gesetz zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt (Drucksache 206/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 39. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (Drucksache 207/22) . . . . . . 172 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201* 40. Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 208/22, zu Drucksache 208/22) in Verbindung mit 48. Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG- Beschleunigungsgesetz – LNGG) (Drucksache 221/22) 162 Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 162 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . 164 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 166 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 167 Beschluss zu 40: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Beschluss zu 48: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . 169 41. Entschließung des Bundesrates zur angekündigten Gigabitstrategie der Bundesregierung – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig- Holstein und Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen- Anhalt, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 209/22) . . . . . . . . . . 169 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 169 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 170 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 171 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 172 42. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG) Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 212/22) . . . 199 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 209* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Michael Stübgen (Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 199 43. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 215/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 215/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 44. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 216/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 216/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 202* 45. Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) (Drucksache 218/22) . . . . . . . . . . 199 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 209* Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 210* Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 211* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 46. Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG) (Drucksache 219/22) 199 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 47. Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 220/22) . . . . 174 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 174 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 175 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . 176 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 178 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 179 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 180 Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . 181, 205* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 203* Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 204* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 182 Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen sowie Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Oliver Krischer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1021. Sitzung Berlin, den 20. Mai 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1021. Sitzung des Bundesrates. Die vom Deutschen Bundestag gestern verabschiedeten Gesetze liegen jetzt vor. Diese werden nach ihrem Eintreffen unverzüglich umgedruckt und hier im Saal verteilt. Damit können wir auch bei TOP 48 – LNG- Beschleunigungsgesetz – und TOP 47 – Regionalisierungsgesetz – unmittelbar nach der Debatte in die jeweilige Abstimmung eintreten. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der Sächsischen Staatsregierung und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 24. April 2022 Herr Staatsminister Professor Dr. Roland W ö l l e r ausgeschieden. Als stellvertretendes Mitglied des Bundesrates hat die Sächsische Staatsregierung am 10. Mai Herrn Staatsminister Armin S c h u s t e r bestellt. Die saarländische Landesregierung hat am 19. Mai Herrn Staatssekretär Thorsten B i s c h o f f zum ordentlichen Mitglied des Bundesrates und Herrn Staatssekretär David L i n d e m a n n zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates ernannt. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei dem ausgeschiedenen Mitglied für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin Frau Anke R e h l i n g e r im Namen des Hauses zu ihrer Wahl zur Ministerpräsidentin des Saarlandes zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Beglückwünschen möchte ich ferner Herrn Ministerpräsidenten Hendrik W ü s t zu seinem Ergebnis bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. (Beifall) Verehrte Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wende ich mich an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Herrn Volker Bouffier, der heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates im Plenum anwesend sein wird. Lieber Kollege Bouffier, mit Ihnen verlässt unser Haus ein sehr vertrautes Gesicht. Bereits seit über 23 Jahren gehören Sie dem Bundesrat an, zunächst in Ihrer Funktion als Minister für Inneres und Sport des Landes Hessen und ab 2010 als hessischer Ministerpräsident. Damit sind Sie der dienstälteste amtierende Regierungschef in unserem Haus. In 23 Jahren Bundesratsmitgliedschaft nahmen Sie an insgesamt 130 Plenarsitzungen teil, und es war 52 Mal Volker Bouffier, der das Wort erbeten und erhalten hat. Eine weitere Rede – somit heute deine 53. Rede – steht schon auf meiner Liste der Redeanmeldungen. In der Zeit von November 2014 bis Oktober 2015 standen Sie diesem Haus als Präsident vor. Hierbei haben Sie sich stets leidenschaftlich für die Belange unserer föderalen Ordnung eingesetzt. In Ihrer Antrittsrede als Bundesratspräsident im November 2014 bezeichneten Sie den Föderalismus als unverzichtbaren Baustein unserer Demokratie. Den Stellenwert des föderativen Systems in Deutschland und dessen Vorzüge unterstrichen Sie auch während Ihrer Auslandsreisen als Bundesratspräsident. Bei der Weltkonferenz der Parlamentspräsidenten im UN-Hauptquartier in New York zum Beispiel beschrieben Sie den deutschen Föderalismus als eine gelungene Partnerschaft, die eine Politik so nah wie möglich an den Menschen ermögliche. Es war Ihnen außerdem ein besonderes Anliegen, die Arbeit des Bundesrates für Außenstehende nachvollziehbar und transparent zu gestalten. So entschlossen Sie sich in der Plenarsitzung im März 2015 kurzerhand dazu, eine komplizierte Abstimmung zu unterbrechen, um den Gästen auf der Besuchertribüne das Abstimmungsprozedere im Bundesrat zu erläutern. In wenigen Worten hast du das geschafft. Wie ich mir habe sagen lassen, nutzt der Besucherdienst diesen Redeausschnitt immer noch gerne, um unsere Arbeit hier Besucherinnen und Besuchern zu erklären. Großes Engagement zeigten Sie zudem als Mitglied und späterer Leiter der Bundesratsdelegation bei der Parlamentarischen Versammlung der NATO, wo Sie stets ein gefragter Ansprechpartner in Themen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik waren. Mit Ihrem rhetorischen Geschick sowie Ihrer vermittelnden Art haben Sie die Debatten und die Arbeit des Bundesrates über mehr als zwei Jahrzehnte nachhaltig geprägt und bereichert. Besonders hervorzuheben ist ferner Ihr Bestreben, den Zusammenhalt der Länder zu stärken. Ihre Fähigkeit, als Pragmatiker auch in streitigen Punkten Kompromisse zu erzielen und politische Lager zu einen, um im Interesse des Ganzen zu wirken, hat Ihnen über Parteigrenzen hinweg große Anerkennung verschafft. Ehrlicherweise haben mich die Rede, die wir im letzten Plenum gehört haben, und die Abstimmungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, veranlasst, darüber zu grübeln, ob man diese Rede nicht der Bundesregierung als Ganzes schicken sollte, denn es ging um das gemeinsame Zusammenwirken der Länder mit dem Bund, weil wir zusammen die Bundesrepublik Deutschland darstellen. Lieber Kollege Volker Bouffier, ich möchte Ihnen an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete langjährige Zusammenarbeit sowie Ihr außerordentliches Engagement ganz herzlich danken und Ihnen für die Zukunft vor allem Gesundheit und alles erdenklich Gute wünschen! Volker, ich darf Dich nach vorne bitten. (Lebhafter Beifall – Bundesratspräsident Bodo Ramelow überreicht Ministerpräsident Volker Bouffier ein Geschenk – Kurzer Fototermin im Halbrund) Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 48 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden wir die verbundenen Punkte 40 und 48 beraten. Im Anschluss wird der Punkt 41 behandelt. Vor TOP 6 werden die Punkte 36 und 47 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist sie so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses (Drucksache 177/22) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Dr. Magnus J u n g (Saarland) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Dann ist einstimmig so beschlossen. Damit darf ich mich herzlich bedanken. An Herrn Jung: Alles Gute für die Arbeit! Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 40 und 48: TOP 40 40. Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 208/22, zu Drucksache 208/22) in Verbindung mit TOP 48 48. Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG- Beschleunigungsgesetz – LNGG) (Drucksache 221/22) Ich habe auf meiner Redner/-innenliste Herrn Ministerpräsident Bouffier, Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Herrn Dr. Buchholz. Ich freue mich, dass Dr. Habeck, der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, auch unter uns ist – herzlich willkommen! – und um das Wort gebeten hat. – Lieber Volker, ich darf dich zum 53. Mal um dein Wort bitten. Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Präsident, herzlichen Dank für die so außergewöhnlich freundliche Würdigung meiner Arbeit! Ich habe das gerne gehört, aber man muss es richtig einordnen. Ja, es stimmt, ich habe entschieden, in wenigen Tagen mein Amt aufzugeben – nicht, weil mir diese Aufgabe keinen Spaß mehr machen würde und ich keine Ideen mehr hätte, sondern, weil ich zu der Überzeugung gekommen bin, dass das jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel bei uns in Hessen ist. Daraus folgt: Die heutige Sitzung ist in der Tat nach vielen Jahren meine letzte. 23 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit. Es ist natürlich eine große Versuchung, mich durch diese 23 Jahre durchzuarbeiten und Ihnen damit an diesem Vormittag eine große Freude zu bereiten. Das möchte ich mir und Ihnen ersparen. Ich will es deshalb bewenden lassen mit einer Bemerkung, die man vielleicht verstehen kann, wenn man wie ich so lange in diesem Haus gearbeitet hat. Die heutige Tagesordnung ist ja im Wesentlichen gekennzeichnet von Herausforderungen, von denen wir dachten, dass wir sie so nicht mehr bewältigen müssten. Alles, was wir hier zurzeit diskutieren, steht mehr oder weniger im Zusammenhang mit einer völligen Veränderung der europäischen Nachkriegsordnung, mit einer völligen Veränderung all dessen, von dem wir glaubten, dass das die Leitplanken der Politik in Deutschland und auch über Deutschland hinaus sein würden. Der Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine hat alles verändert und wird auch bei uns alles verändern. Das spüren wir ja jetzt schon. Meine Einschätzung ist: Es wird uns viele Jahre begleiten. Das Energiesicherungsgesetz ist nicht völlig neu; das gab es schon mal vor 40 Jahren. Aber im Grunde genommen war es irgendwo abgelegt. Und jetzt? Jetzt machen wir Regeln, von denen wir geglaubt haben, dass wir sie nie bräuchten. Wir versuchen, zu sichern, wir versuchen, Interessen auszugleichen und neue Wege zu finden. Um es vorwegzunehmen: Hessen wird dem allem zustimmen; nicht, weil wir bei jedem Detail überzeugt sind, dass es genau richtig ist, sondern, weil wir eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Ich habe mich in der letzten Sondersitzung des Bundesrates mit dem Nachtragshaushalt beschäftigt, einem der Klassiker, bei dem die öffentliche Erwartung und auch das Prickeln der Politik immer ganz groß sind. Das läuft normalerweise einfach so durch. Nun haben wir allerdings eine ganze Fülle von Sachverhalten, die dort haushaltsmäßig abgebildet sind: das Entlastungspaket und vieles andere mehr. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich erhebliche Zweifel habe, ob das alles richtig ist. Da geht es mir nicht ums Detail, sondern um eine sehr grundsätzliche Fragestellung: Ist das richtig ausgewogen zwischen Bund und Ländern? In 23 Jahren habe ich ganz unterschiedliche Bundesregierungen erlebt. Am Anfang Rot-Grün – neuer Aufbruch, neue Welt. Jede Bundesregierung ist am Anfang von sich begeistert, hat eine Menge Ideen und erwartet mehr oder weniger, dass der Bundesrat einfach so zustimmt. Bei näherer Betrachtung stellt sich dann aber heraus: Die Dinge sind doch ein bisschen komplizierter, als man es zu Beginn gemeint hat. Ich unterstelle nicht, dass das alles böser Wille ist. Jeder, der lange genug dabei ist, weiß, wie mühsam es ist, in Koalitionen von zwei, manchmal drei Partnern irgendwie etwas zusammenzubringen, das alle einigermaßen zufriedenstellt. Und dann ist man begeistert, dann sagt man: „Im Deutschen Bundestag haben wir eine Mehrheit“, und das war es dann. Und dann kommt man hierher und stellt fest: Die finden das keineswegs immer so toll und sind keineswegs immer genauso begeistert. Das war in der ersten Großen Koalition so, dann in der Koalition von CDU/CSU und FDP, dann wieder in einer Großen Koalition. Und jetzt – in dieser Situation jedenfalls neu für die Bundesrepublik – die Ampel. Wenn man das richtig einordnet, dann bleibt eine der zentralen Aufgaben: Wie wiegen wir richtig aus? Meine Überzeugung ist – Sie haben das zitiert, Herr Präsident –: Die Bundesrepublik Deutschland wird auf Dauer nur stark sein, wenn sie starke Länder hat. Das Ordnungsmodell des Föderalismus und das Wettbewerbsprinzip sind untrennbar mit der Erfolgsgeschichte Deutschlands verbunden. Nach meiner Einschätzung ist dieser Gedanke gerade in Krisenzeiten nicht weniger wert. Es gibt so eine allgemeine Erwartung, dass die Zentrale entscheidet. Wenn man sich einmal umschaut: Ich kann nicht erkennen, dass in zentral verwalteten Ländern die Dinge besser gestaltet würden. Und ich weiß sehr wohl: Die Summe aller Einzelinteressen, der einzelnen 16 Länder, ist nicht das Gesamtwohl. Deshalb respektiere ich ausdrücklich, wenn eine Bundesregierung zu Entscheidungen kommt, die uns oder Einzelnen von uns vielleicht nicht in jeder Facette angemessen erscheinen. Ich habe das letzte Mal gesagt: Wenn man sich zum Beispiel die 300 Euro plus 100 Euro pro Kind anschaut, dann ist das okay, aber das Wesentliche zahlen die Länder und die Kommunen. Das ist öffentlich weitgehend unbekannt und ist trotzdem wahr. Ich begrüße, dass die Bundesregierung sich jetzt noch einmal bewegt hat. Aber das ist nicht das Entscheidende für mich. Das Entscheidende für mich ist immer – und das ist, wenn Sie so mögen, auch ein Appell in alle Richtungen –, zu versuchen, es richtig auszuwiegen. Nehmen wir mal einen Klassiker – diese Bemerkung sei mir gestattet; Sie werden ja nachher noch darüber diskutieren –: das Regionalisierungsgesetz. Diejenigen, die länger dabei sind, wissen: Wir haben schon unzählige Stunden über dieses Gesetz geredet, weil die Interessen so unterschiedlich sind. Jetzt haben wir sozusagen den Knaller der Saison: Mit 9 Euro kannst du durch die Welt fahren. Alle Kundigen wissen, dass diese Geschichte die Finanzprobleme des öffentlichen Nahverkehrs in keiner Weise löst. Das bestreitet auch niemand. Und jetzt passiert Folgendes – das haben wir hier so oft erlebt –: Alle Welt freut sich darauf, der Bund sagt: „Wir geben euch Milliarden“, und dann kommen wir und sagen hier: „Es reicht aber nicht“. Das bestreitet keiner in der Sache. Aber die Debatte verlagert sich: Kann man so was ablehnen? Das versteht doch niemand. Es versteht sowieso keiner, was wir hier so treiben. Herr Präsident, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ich mir mal die Freiheit genommen habe, während einer Sitzung zu erklären, was wir hier eigentlich machen. Und ich gehe jede Wette ein: Wenn Sie einen normalen Bürger draußen fragen, ob er auch nur ansatzweise eine Vorstellung hat, was ein Regionalisierungsgesetz ist und warum der Bus fährt oder warum er nicht fährt und was mit der U-Bahn ist, dann kommt heraus: Das sind Geheimwissenschaften. Wir haben uns immer alle gemeinsam bemüht, unsere Arbeit transparent zu machen. Das bleibt ein Dauerauftrag. Trotzdem! Jetzt machen wir also eine große Nummer. Und Ende August? Was machen wir dann? Sammeln wir alles wieder ein? Dann ist doch die Enttäuschung vorprogrammiert. Dann müssen Sie eine Idee haben, wie es weitergeht. Die Länder haben das Problem – Verfassungsrecht –: Wir können nicht einfach nur Schulden machen. Das bedeutet in einem Land wie Hessen etliche 100 Millionen Euro. Folglich sind wir gemeinsam der Auffassung, der Bund müsse mehr tun. Ich begrüße, dass der Bund das im Grundsatz anerkennt. Aber die Wege sind noch weit. Wenn man das ein bisschen länger betrachtet, stellt man Folgendes fest: In einer solchen Situation herrscht jenseits der Parteienlehre das Grundgefühl „Das kann man jetzt nicht ablehnen, das versteht niemand, also sagen wir Ja“. Anschließend kommen die Probleme. Und was ist dann die Antwort? – Ihr habt doch zugestimmt. Ihr habt doch zugestimmt, und jetzt kommt ihr hinterher als kleine Beckmesser und wollt noch mehr Geld. Dieses Dilemma kann ich aufgrund der Erfahrungen in 23 Jahren wunderbar durchbuchstabieren. Aber was kann man daraus vielleicht weitergeben? Ich würde es sehr begrüßen, wenn eine Bundesregierung – und die sie tragenden Parteien; unabhängig davon, welche das sind – nicht nur das Zustimmungserfordernis des Bundesrates möglichst früh in ihre Überlegungen miteinbezieht, sondern auch die Möglichkeit, mit den Ländern einen Ausgleich zu suchen. Man muss nicht immer einer Meinung sein. Aber zu sagen: „Wir haben beschlossen, nun seht mal zu“, das klappt einmal, das klappt vielleicht zweimal. Irgendwann klappt es nicht mehr. Deshalb ist es im vernünftigen Interesse auch und gerade einer Bundesregierung und der sie tragenden Parteien, dies frühzeitig zu versuchen und auch zu leben und rüberzubringen, dass auf Dauer und insbesondere in Krisenzeiten keiner alleine kann. Sie werden, fürchte ich, in den kommenden Jahren vor noch viel mehr und vor noch viel größeren Problemen stehen, und es wird am Ende nur gemeinsam gehen. Meine Damen und Herren, wir Hessen werden heute zustimmen, aber ich habe deutlich gemacht, dass das nicht Ausdruck hundertprozentigen Einverständnisses und letzter Klugheit aller Beschlüsse ist, sondern am Ende das Ergebnis einer Abwägung. Das war in diesem Hause immer wieder der Fall. – Insofern, sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck, für den heutigen Tag: Ich wünsche auf allen Seiten Erfolg im Interesse unseres Landes. Ich habe bewusst gesagt, die Summe aller Einzelinteressen ist nie das Gesamtwohl. Gesamtwohl ohne Wohl der Länder ist auch nicht das richtige Ergebnis. Deshalb wünsche ich mir sehr, dass es in Zukunft vielleicht noch besser gelingen möge, zusammenzubleiben im Interesse der Menschen in unserem Land. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen allen für die kollegiale und auch menschliche Zusammenarbeit. Ich habe die Atmosphäre in diesem Haus immer sehr geschätzt: wenig spektakulär, aber dafür mit viel Sachverstand; ohne Applaus, was für einen leidenschaftlichen Politiker erst mal ein Gewöhnungsprozess ist, aber in tiefem Vertrauen. Wir haben viele Kolleginnen und Kollegen kommen und gehen sehen, unterschiedlichster Regierungen, aber am Ende waren alle, die hier waren, überzeugt davon, dass diese Gemeinsamkeit uns allen nützt. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen für, wie ich es empfunden habe, viele Jahre sehr kollegialer und angenehmer Zusammenarbeit. Ich möchte mich heute auch ganz bewusst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses bedanken. Vieles von dem, was wir hier leisten, wäre ohne Sie nicht möglich. Wer die Strich-Drucksachen jemals gelesen hat, kann ja nur hoffen, dass es noch irgendjemanden gibt, der durchblickt. Es ist eine engagierte, eine wichtige Arbeit. Sie ist nicht selbstverständlich. Ja, es ist Ihr Job, und trotzdem möchte ich heute gerade Ihnen herzlichen Dank sagen. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute. Bleiben Sie gesund! Bleiben Sie behütet! Ich wünsche diesem Haus stets das richtige Verständnis als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, aber auch als Resonanzboden der Länder. Was bleibt? Ich wünsche mir wirklich von Herzen, dass wir die großen Herausforderungen, die auf uns zukommen und die uns, glaube ich, die nächsten Jahre sehr fordern werden, gemeinsam erfolgreich bewältigen. – Ich danke Ihnen! (Lebhafter Beifall) Präsident Bodo Ramelow: Lieber Volker Bouffier, das war noch mal eine große Beschreibung des Föderalismus und ein Beleg dafür, dass ein großer Föderalist den Bundesrat verlässt. Dir alles Gute, Gottes Segen! Ich darf nun aufrufen: Frau Ministerpräsidentin Schwesig. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Lieber Volker, jetzt liegen hier Nachdenklichkeit und auch Wehmut im Raum, und es ist schwierig, gleich zum Thema LNG-Terminals überzugehen. Deshalb möchte ich mir vorher die Zeit nehmen, mich bei dir zu bedanken. Ich kann mir vorstellen, dass ich im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen spreche. Du hast eben zum einen die Herausforderungen geschildert, die immer da waren und die sich neu ergeben haben, und du hast zum anderen geschildert, wie wichtig es ist, dass Demokraten am Ende immer zusammen einen Weg finden im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, einen Weg, den die Bürgerinnen und Bürger möglichst nicht nur verstehen und akzeptieren, sondern vielleicht sogar honorieren. Dazu dienen Bundesrat und natürlich Bundestag. Dazu dient der Vermittlungsausschuss. Als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses habe ich viele Jahre selbst miterleben können, dass du jemand warst, der genau in diesem Sinne vermittelnd Positionen zusammengeführt hat, damit am Ende möglichst viel Gutes rauskommt und es nicht Kompromisse sind, die – du hast es beschrieben – die Leute vielleicht nicht verstehen. Dabei habe ich dich immer kennengelernt als jemanden, der dem anderen zuhört und versucht, den anderen zu verstehen. Es war nicht nur der Versuch, den anderen zu verstehen. Vielmehr bist du mit der Einstellung – um es mit den Worten von Rita Süssmuths Vater zu sagen –, der andere könnte vielleicht auch Recht haben, in diese Gespräche gegangen. Dafür, für diese Art und auch für diesen Beitrag, dass wir Demokraten – das zeichnet unsere Demokratie aus – über verschiedene Positionen zu einem guten Ergebnis für die Menschen, für unser Land kommen, möchte ich dir von Herzen danken. Du hast in deiner Rede einen Satz gesagt, an den ich anknüpfen möchte. Der blutige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat alles verändert. Wir spüren das in vielen außenpolitischen Diskussionen, angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung und die Gemeinschaft der Staaten stehen, und wir spüren es ganz konkret bei uns vor Ort in den Ländern, wenn es um die Frage der Energieversorgung geht. Die Menschen machen sich Sorgen vor der Ausweitung des Krieges, und sie machen sich Sorgen vor steigenden Energiepreisen. Und sie spüren diese schon. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern – in einem Flächenland wie unserem gibt es viele Pendlerinnen und Pendler – jeden oder jeden zweiten Tag an die Tankstelle fahren, dann sehen sie die steigenden Spritpreise, dann spüren sie sie ganz konkret im Portemonnaie. Für die große Mehrheit sind 200 oder 300 Euro mehr Spritkosten im Monat viel Geld. Sie sehen jetzt schon die steigenden Energiepreise, und wir alle wissen: Die große Abrechnung, zum Beispiel die Gasabrechnung, kommt noch. Das macht den Menschen Sorge, und deshalb ist es wichtig, dass wir heute auch über Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sprechen; das Thema kommt ja später noch. Es ist ein ganz wichtiges Signal, dass wir heute den Menschen zeigen: Wir kümmern uns darum. Wir entlasten sie. 100 Euro pro Kind und 300 Euro pro berufstätiger Mutter und berufstätigem Vater, das macht für eine Familie mit zwei Kindern und zwei Berufstätigen gleich 800 Euro, und das ist viel Geld. Das ist eine gute Nachricht. Aber wir müssen gleichzeitig darauf achten, dass die Energieversorgung sicher bleibt, stabil und bezahlbar. Viele Jahre, viele Jahrzehnte hat die Bundesrepublik Deutschland unter Bundesregierungen verschiedener politischer Couleur auf die Energieversorgung durch russisches Gas und russisches Erdöl gesetzt. Gerade Ostdeutschland hat sehr viele Verteilstränge, und gerade in Ostdeutschland kommt viel russisches Erdöl und russisches Gas an. Klar ist, dass Putin mit seinem brutalen Angriffskrieg diese wirtschaftliche Zusammenarbeit zerstört hat. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung alles daransetzt, dass wir aus russischem Erdöl und russischem Gas aussteigen. Wir sehen aber, dass es schwierig ist. Denn wir haben auf dieses russische Gas und Erdöl ja nicht nur aus Gründen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gesetzt, sondern, wenn man an das Gas denkt, auch, weil das Gas über eine Pipeline sauberer und preiswerter ankommt als Frackinggas über Schiffe über die Weltmeere. Das ist aber keine Option mehr, um das klar zu sagen. Das ist zerstört worden. Insofern ist es wichtig, dass wir einmal schauen: Wie kommen wir an Flüssiggas, an Frackinggas aus anderen Ländern? Ich möchte mich beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Habeck, und auch bei Bundeskanzler Scholz ganz herzlich dafür bedanken, dass sie sofort losgelegt haben und an diesen Alternativen gearbeitet haben. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich einige schon eher für LNG-Terminals ausgesprochen haben – zum Beispiel der heutige Bundeskanzler – und dass das lange sehr strittig war. Aber das ist rückwärtsgewandt. Nach vorne blickend brauchen wir die LNG- Terminals. Und hier will ich ganz deutlich sagen: Wir brauchen sie nicht nur an der Nordsee. Wir brauchen sie auch an der Ostsee. Ich will es einmal beschreiben: In Lubmin liegt eine sehr große Verteilstation, die ganz Ostdeutschland bis hin nach Tschechien versorgt. Seit Jahren tragen an dieser Verteilstation, wo das Gas in Mecklenburg-Vorpommern anlandet, viele Menschen dafür Sorge, dass das alles sicher und sauber läuft, und seit vielen Jahren und Jahrzehnten verlässt sich ganz Deutschland – viele Bundesländer viel stärker als mein eigenes Bundesland, weil wir nicht so industriestark sind – genau auf dieses Gas. Diese Versorgung läuft ja immer noch. Es ist wichtig, dass wir diese Verteilstation, die da ist und funktioniert, zukünftig auch für LNG nutzen, um den ganzen Bereich Ostdeutschlands bis hin nach Tschechien versorgen zu können. Deshalb finden wir es gut, dass dieser Standort Lubmin im Gesetz genannt ist. Wir brauchen außerdem den Standort Rostock, denn – noch mal – über die Versorgungsstandorte an der Nordsee werden wir große Teile Deutschlands nicht versorgen können. Wir haben gleichzeitig die Herausforderung Erdöl – Schwedt. Dazu will ich ganz klar sagen, dass wir aufpassen müssen. Wenn Rostock dabei helfen soll, stehen wir bereit. Aber es ist nicht unkritisch, letztendlich über Öltanker über die Ostsee das Öl nach Schwedt zu bringen. Wir sind bereit, zu helfen. Aber es ist eine große Herausforderung. Wir sind auch alle gemeinsam im Gespräch. Mir war es aber wichtig, das hier einmal so konkret vor Augen zu führen, denn die einen sagen: „Schnell raus!“, aber die anderen müssen es konkret umsetzen. Daran hängen nicht nur viele technische Fragen, sondern auch Umweltfragen. Daran hängen natürlich, wie zum Beispiel bei meinem Kollegen Herrn Woidke, auch die Fragen von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft. Aber vor allem hängt daran die Frage: Wie können wir der Bevölkerung zusichern, dass die Energieversorgung weiter stabil und bezahlbar bleibt? Das ist wichtig für die Menschen, für die Wirtschaftskraft in ganz Deutschland. Deshalb unterstützen wir das heutige Gesetz, unterstützen auch die Standorte, und hoffen, dass wir weiter zügig gemeinsam daran arbeiten, dass wir sicher und bezahlbar aus Öl und Gas aus Russland aussteigen und gleichzeitig dafür sorgen können, dass unsere Bevölkerung und unsere Wirtschaft damit klarkommen. Denn das gehört auch zu diesem Thema. Vielen Dank für dieses Gesetz! Ich denke, wir haben noch viele gemeinsame Runden vor uns. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Schwesig! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Minister Dr. Buchholz, Schleswig-Holstein. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der furchtbare völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat auch Defizite deutscher Politik wie im Brennglas deutlich gemacht. Defizite deutscher Politik, die nicht etwa nur in einer mangelhaften Ausstattung der Bundeswehr liegen, sondern gerade im Bereich der Energieversorgungssicherheit die einseitigen Abhängigkeiten von Erdöl und vor allem Erdgas, von russischem Pipelinegas, wie im Brennglas verdeutlicht haben. Gerade durch die Drohung mit einem Embargo oder auch die Forderung nach einem Boykott wurde klar, wie groß diese Abhängigkeit bei etwa 96 Milliarden Kubikmetern Erdgas und einer 40-prozentigen Bezugssituation aus Russland ist. Es gibt einige – der Bundeswirtschaftsminister gehörte dazu, als er noch in Funktion in Schleswig-Holstein war und einen Jamaika-Koalitionsvertrag verhandelt hat –, die gemeinsam mit anderen darauf hingewiesen haben, dass diese Abhängigkeitssituation beseitigt werden muss. Deshalb haben wir frühzeitig bei uns für ein LNG- Importterminal gekämpft, in Brunsbüttel in Schleswig- Holstein, von mir aus gerne auch woanders. Aber wir haben in dem Wissen dafür gekämpft, dass natürlich einige sagen werden: Das ist fossil, das ist nicht die Zukunft, das ist eine Übergangstechnologie. – Das wissen wir alle, aber wir wissen auch, dass es allemal immer noch ökologischer ist, weniger CO2-Ausstoß und vor allem weniger Treibhausgasausstoß bedeutet, wenn man LNG verarbeitet, als wenn man auf Diesel oder anderes setzt. Jetzt ist deutlich geworden, dass wir diese Infrastrukturen zwingend brauchen. Und es ist ein weiteres Problem ganz deutlich geworden, das in Deutschland seit Jahren auf dem Tisch liegt, aber mangelhaft bearbeitet worden ist: dass Planungs- und Genehmigungsprozesse zur Veränderung dieser Situation so lange dauern würden, dass wir jedenfalls nicht nur für den nächsten, sondern auch für den übernächsten, nein, für die nächsten vier Winter keinerlei Verbesserungen hinbekommen würden. Deutsches Planungs- und Genehmigungsrecht würde dazu führen, dass wir bei einem schon lange im Planungsprozess befindlichen Terminal wie in Brunsbüttel weitere mindestens zweieinhalb, drei Jahre des Planungsprozesses bräuchten und erst anschließend mit dem Bau beginnen könnten. Wir haben, auch in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, deshalb in Schleswig-Holstein frühzeitig gesagt, dass wir die drei Genehmigungsverfahren, die für so ein festes Terminal notwendig sind, verändern möchten. Es ist nämlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und ein weiteres Planfeststellungsverfahren für die Pipelineanbindung. Das sind drei unterschiedliche große Verfahren, die gegebenenfalls jeweils für sich eigene Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern, sodass wir den ganzen Aufwand, den wir betreiben, auch noch dreifach haben. Ich bin dankbar, dass mit diesem Gesetz nunmehr Dinge durch die Bundesregierung geregelt werden – die wir in Schleswig-Holstein für die wasserrechtliche Seite auch geregelt haben –, die lange auf dem Tisch lagen: Möglichkeit der Bedarfsfeststellung per Gesetz – machen wir jetzt hier; das ist eine Art Legalplanung, indem der Bedarf gesetzlich festgestellt wird –; Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Widerspruch oder Klage, um dann tatsächlich auch arbeiten zu können; eine rechtliche Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, als erste und letzte Instanz. All diese Dinge, die genauso wie, ich sage mal, die Möglichkeit, vorzeitige Maßnahmen zu ergreifen, lange auf dem Tisch lagen, stehen jetzt endlich in diesem Gesetz drin. Dafür, lieber Robert Habeck, bin ich dankbar. Aber die Adresse an die Bundesregierung heißt an dieser Stelle, dies jetzt nicht nur auf ein LNG-Terminal oder fünf LNG-Terminals zu beziehen, sondern zu sehen, dass die Planungsbeschleunigung, die in diesem Gesetz steht, eine Blaupause sein kann und sein muss für viele andere Verfahrensregelungen in Deutschland, vom Bestandsbauwerk der Brücken auf unseren Autobahnen über 380- kV-Leitungen, die wir für die Energiewende brauchen und die durchs Land geführt werden müssen, bis hin zur Elektrifizierung im Schienenausbau und auch dem einen oder anderen Straßenprojekt. Planungsbeschleunigung darf nicht bei LNG-Importterminals enden. Es ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung, diese Blaupause zu nutzen und auf anderes zu übertragen. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Buchholz! – Ich darf jetzt dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Herrn Dr. Habeck, das Wort erteilen. Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da ich direkt und indirekt angesprochen wurde, möchte ich gerne mit den Ausführungen von Volker Bouffier beginnen. Lieber Volker Bouffier, ich habe die mahnenden Worte wohl gehört. Niemals würde ich – und ich glaube, auch die anderen Mitglieder der Bundesregierung nicht – denken, dass der Bundesrat beziehungsweise die Länder immer nur zustimmen, wenn alles vergoldet wird. Aber es ist tatsächlich so – das sollte man nicht übersehen –, dass man, wenn man in der Landespolitik unterwegs ist – und das trage ich ja nun tief in mir –, nach Berlin guckt und sagt: Die wissen ja gar nicht, wie es vor Ort aussieht. Die machen da ihre Gesetze, und wir stehen mit dem ganzen Ärger zu Hause rum. Die sollen sich mal mit der Wirklichkeit beschäftigen. – Und wenn man in der Bundesregierung ist oder auf der Berliner Ebene unterwegs ist, dann guckt man auf die Länder und sagt: Die denken immer nur an ihr eigenes kleines Karo. Die müssen mal das große Ganze sehen. Das ist nicht gut. Es ist für erstaunlich viele Prozesse eigentlich auflösbar. Es ist doch verwunderlich, dass es für das sogenannte 9-Euro-Ticket nicht gelungen ist, eine einheitliche Datengrundlage zwischen Ländern und Bundesregierung zu schaffen. Man kann sich über den Sinn oder die Bedeutung des Föderalismus politisch eine Meinung bilden, aber die Mathematik ist ja nun keine „rocket science“. Das müsste man eigentlich hinbekommen. Das muss irgendwie bearbeitet werden. Dann bleibt natürlich die große Frage, die dahintersteht: Wie organisieren wir diesen Staat effektiv? Ich glaube, durch Kooperation. Das haben Sie ausgeführt. Deswegen war das eine große Abschiedsrede, wenn ich das sagen darf. Ich jedenfalls weiß für meinen Fachbereich: Selbst, wenn man mal unterstellt, dass wir alles richtigmachen – und wer macht das schon? –, alle Gesetze perfekt, Planungsbeschleunigung, Wirtschaftsförderung, alles da, Naturschutz, Windkraft, alles tipptopp – und das ist im Grunde ja auszuschließen –, würde alles scheitern, wenn die Länder nicht mitziehen. Umgekehrt ganz genauso. Wir sind aufeinander angewiesen. Vielleicht sollten wir weniger versuchen, in den Grundsatzdebatten eine Einigung zu erzielen, sondern vielmehr über die jeweils nächsten praktischen Schritte, um dann zu einer gemeinsamen Grundsatzpolitik zu kommen. Das jedenfalls scheint mir jetzt, nachdem ich ein halbes Jahr Regierungserfahrung in Berlin habe und die Jahre davor in Schleswig-Holstein beziehungsweise hier in diesem Haus gearbeitet habe, dringend angezeigt zu sein. Das gesagt, will ich nicht verhehlen, dass es natürlich politische Deutungen von Prozessen gibt. Weil Sie – ich habe mir die Worte aufgeschrieben – mehrfach angesprochen haben, dass wir diese Krise nicht alleine bestehen können, dass wir zusammenarbeiten und zusammenbleiben müssen, will ich sagen, dass ich vor dem Hintergrund einiger Äußerungen der letzten Zeit Sorge habe, dass das für die nächste Zeit vielleicht nicht mehr so gut gelingt wie in den letzten drei, vier Monaten. Das sage ich auch als Replik auf das, was ich in Interviews, liebe Manuela Schwesig, und in Protokollen von Landtagsdebatten in einigen ostdeutschen Ländern, lieber Dietmar Woidke, gelesen habe. Ich will ausdrücklich sagen, dass die Sanktionen, die Europa, die Bundesregierung und die Allianz der Staaten, die sich gefunden hat, gegen Russland verhängt haben, nicht mit einer Westbrille gesehen werden sollten. Vielmehr sind es gerade die östlichen Partner, die sagen, dass dieser Angriffskrieg gestoppt werden muss. Es sind die östlichen Partner, die sagen: Ihr könnt nicht zulassen, dass dieser Krieg erfolgreich ist. – Und es ist auch in der Sache nicht richtig, wenn man sagt, dass die Sanktionen, die im Energiebereich unternommen werden, nur den Osten oder besonders den Osten treffen. Steinkohle zum Beispiel ist sanktioniert; das wissen Sie. Die überwiegende Mehrzahl der Steinkohlekraftwerke liegt im Westen. Im Osten dominiert im Wesentlichen Braunkohle. Die werden wir nicht sanktionieren, weil sie ja vor Ort abgebaut wird. Die Gasversorgung erfolgt im Wesentlichen über die Nord-Stream-1-Pipeline beziehungsweise über Polen. Da das Gas aus dem Osten kommt, ist natürlich die Gefährdungssituation vor allem für den Südwesten besonders groß. Denn sollte Gas knapp werden – das Gas fließt quasi wie das Wasser immer zur Nachfrage –, wird zuerst die Nachfrage bedient, die dicht an der Quelle ist, außer die Politik greift ein und regelt das. Das sind aber massive Markteingriffe, zu denen ich gleich noch komme. Und ja: Es gibt zwei Raffinerien im Osten Deutschlands, Leuna und Schwedt, die sich aber sehr unterschiedlich positioniert haben, was an der Eigentümerstruktur liegt. Das Problem muss gelöst werden. Ich habe das mehrfach vor Ort und auch hier schon einmal gesagt: Wir haben eine Lösung. Wir müssen sie dann im Zweifelsfall umsetzen. Aber es gibt 18 Raffinerien in Deutschland, von denen logischerweise 16 nicht über die Druschba-Pipeline beliefert werden. Und wo kommt das Öl her? Es wird im Wesentlichen mit Schiffen angelandet. Insofern kann nicht jedes Argument gleich gewichtet werden. Ja, Öl wird mit Schiffen transportiert. Ich war lange Umweltminister in Schleswig-Holstein. Wir hatten mehrfach Ölverschmutzung an den Stränden. Bei Schiffen, die Öl transportieren, können sich Leckagen ereignen. Das ist gefährlich. Aber es ist nicht so, dass die Versorgung über Ostdeutschland besonders gefährlich ist im Vergleich zu der über Estland, Lettland, Litauen oder die westdeutschen Häfen. Deswegen – in dem Geist, den Volker Bouffier beschrieben hat – dürfen wir in dieser Situation nicht der Gefahr erliegen, das Gesamtbild aus den Augen zu verlieren. Wenn wir hier durchkommen wollen, dann gelingt dies nur, wenn wir solidarisch zusammenstehen – als Gesellschaft, als Politik. Meinungsunterschiede sind immer notwendig, sonst werden wir nicht besser. Aber wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, dass wir dem unmittelbaren Moment emotional gleich alle Türen und Tore aufmachen. Ich erlebe in den Gesprächen, die ich vor allem in Ostdeutschland führe, dass manchmal vielleicht die Kategorien verrutschen. Und deswegen noch einmal aus meiner Sicht: Ja, wir haben hohe Energiepreise in Europa und in Deutschland, und wir haben Inflation in Deutschland, aber das ist nicht die Konsequenz einer falschen Politik der Bundesregierung oder der Landesregierungen. Es ist die Konsequenz von Putins Angriffskrieg. Es muss immer klar sein, dass das die Ursache ist. Und dann, aufbauend darauf, kann und muss man über die Verteilungsfragen reden, über die Lastenteilung, sonst geraten die Dinge aus dem Lot. Sie beschließen gleich über zwei Gesetze, die in ihrer Bedeutsamkeit nicht überschätzt werden können. Bernd Buchholz hat über das LNG-Beschleunigungsgesetz gesprochen, die Details aufgezählt. Gut, dass dieses Gesetz kommt. Wenn wir im Winter zwei FSRU – das sind diese schwimmenden Terminals – an den Standorten Wilhelmshaven und Brunsbüttel haben und die Speicher voll sind, haben wir eine robustere Chance, im Falle ausbleibender Gaslieferungen aus Russland durch den Winter zu kommen. Haben wir sie nicht und das Gas wird nicht geliefert, steht Deutschland vor einer ökonomischen Krise, wie es sie lange nicht erlebt hat. Deswegen ist es notwendig, das zu tun. Das ist kein Spaßgesetz, mit dem man mal versucht, der Deutschen Umwelthilfe oder anderen Verbänden zu zeigen, was eine Harke ist. Es ist geschrieben, um auf bittere Not vorzubereiten und sie abzuwehren. Lieber Bernd Buchholz, das, was Sie beschrieben haben, ist natürlich auch die Hürde, die übersprungen werden muss. Wir greifen in bestehende Rechte ein und dimmen sie herunter mit der Argumentation, dass wir möglicherweise eine ökonomische Gefahrenlage – und Ökonomie ist ja sozusagen das Leben der Menschen – abwenden müssen. Ich bin immer dafür, die Planung zu beschleunigen. Ich finde, das dauert alles viel zu lang. Man kann Ja oder Nein sagen, aber man muss nicht sechs oder acht Jahre überlegen, ob man Ja oder Nein sagt. Allerdings muss die Begründung stichhaltig sein. Wir sind ein Rechtsstaat – Gott sei Dank! Das heißt, es muss auch sauber argumentiert werden. Es bleibt also eine politische Denksportaufgabe und politische Umsetzungsaufgabe, das, was wir hier in der Praxis erleben, auf andere Rechtsbereiche zu übertragen. Noch weiter gehend ist das Energiesicherungsgesetz – ein Gesetz aus den 70er-Jahren; Volker Bouffier hat es angesprochen –, das der Bundesregierung, meinem Haus, mir persönlich im Fall eines Notfalls weitreichende Rechte einräumt, in die Marktordnung der Republik einzugreifen. Das sind dramatische Einschnitte. Sie gehen von Beschränkungen von Energiemengen, die man konsumieren darf, bis hin zu Enteignungen. Das heißt, wir greifen, wenn wir sie nutzen, tatsächlich massiv in die Prinzipien dieser Republik ein. Aber wir müssen dieses Gesetz so reformieren, weil wir sehen, dass die ökonomischen Kreisläufe, gerade im Energiebereich, jetzt schon als Waffe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen die Allianz des Westens und damit gegen den Einsatz für Recht und Frieden in Europa eingesetzt werden. Die Operation, Gazprom Germania mit einer neuen Geschäftsführung zu versehen, kann man nicht anders deuten, als dass versucht wurde, den europäischen Energiemarkt ins Chaos zu stürzen. Weil dort ein Fehler gemacht wurde, haben wir über das Außenwirtschaftsgesetz handeln und eine Treuhänderschaft einsetzen können. In anderen Rechtsbereichen ist das aber nicht möglich. Diese Voraussetzungen werden jetzt geschaffen, in Windeseile. Auch wenn ich zwischendurch nachdenkliche Töne oder Töne des Bittens um Solidarität angeschlagen habe, noch einmal das große Dankeschön zum Ende. Es sind wirklich außergewöhnliche Gesetze. Dass der Bundesrat, dass die Länderkammer es mitgemacht hat, dass die Landesregierungen es mitgemacht haben, diese Gesetze, zu denen man mit Recht hätte sagen können: „Darüber wollen wir länger reden; wir brauchen juristische Beratungen“, in diesem Tempo durch die Kammern zu bringen, ist ein Beispiel dafür, wie leistungsfähig unsere Demokratie ist, aber auch dafür, wie bereit zur Kooperation dieses Haus und Sie alle persönlich sind. Vielen Dank dafür! Ich hoffe, dass die Anwendung dieser Gesetze, jedenfalls des Energiesicherungsgesetzes, möglichst sparsam erfolgt. – Danke schön! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber Herr Dr. Habeck! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir, eine Anmerkung zu machen: Wir haben eine Grundsatzaussprache, die für unsere Republik von prinzipieller Bedeutung ist. Deswegen habe ich mir als Präsident erlaubt, nicht auf die vereinbarte Redezeitbegrenzung zu achten, weil das Thema einfach viel zu wichtig ist. Ich möchte uns nur daran erinnern, damit wir nicht irgendwann später mal das Gefühl haben, als hätte es nie eine Redezeitbegrenzung gegeben. Nach der Sommerpause wird hier auch eine Uhr mitlaufen, auf der man sieht, dass sich die Redezeit reduziert. Ich wollte es nur angemerkt haben. Wir kommen nun zur Abstimmung und beginnen mit Punkt 40. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die Ausschüsse empfehlen gemäß Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Einstimmig. Ziffer 4 rufe ich nach Gliederungseinheiten getrennt auf. Fünftes und sechstes Tiret gemeinsam! – Mehrheit. Siebtes Tiret! – Minderheit. Achtes Tiret! – Minderheit. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 4. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir fahren fort mit Punkt 48. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern verabschiedet. Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, frage ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf: TOP 41 Entschließung des Bundesrates zur angekündigten Gigabitstrategie der Bundesregierung – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 209/22) Dem Antrag sind die Länder Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen- Anhalt und Thüringen beigetreten. Als Wortmeldungen liegen mir vor: Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Herr Minister Dr. Buchholz und Herr Staatsminister Schweitzer. – Damit, Manuela, hättest du das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier einen Antrag vorgelegt zu einem wichtigen Thema. Der Bund hat eine neue Gigabitstrategie angekündigt und erste Eckpunkte vorgestellt, und das ist natürlich ein wichtiges Thema. Deutschland soll vollständig mit Internet und Mobilfunk versorgt werden. Natürlich sind hier noch Verbesserungen notwendig. Ich will wiederholen, was ich hier schon mal zu diesem Thema gesagt habe: Für uns als Flächenland ist wichtig, dass wir schnelles Internet und Mobilfunk an wirklich jeder Milchkanne haben. Viele kennen dieses Sprichwort. Wenn man im Regionalexpress sitzt und er alle zwei Minuten anhält, jedenfalls in einem Flächenland, dann sagt man, er hält an jeder Milchkanne. So meinen wir es auch mit Internet und Mobilfunk. Das zu erwähnen, ist deshalb so wichtig, weil oft die Vorstellung besteht, dass man nur in den Zentren eine vollständige Versorgung braucht. Das ist nicht richtig. Längst ist zum Beispiel für die Landwirtschaft die Frage von Digitalisierung sehr wichtig. Für Aussaat, Düngung, Fütterung, Logistik ist sie wichtig. Es braucht auch Navigation auf dem Feld. Das hat übrigens viel mit Umweltfreundlichkeit zu tun, weil man mit hochmodernen digitalen Prozessen die Düngung umweltfreundlich steuern kann, um mal ein ganz praktisches Beispiel aus dem Alltag zu nehmen. Handwerksbetriebe, Ferienwohnungen, Pensionen, auch all das geht nicht mehr ohne Internet und Mobilfunk. Gleiches gilt natürlich für Behörden, fürs Homeoffice; wir alle kennen das. Deshalb ist nach unserer tiefen Überzeugung der Zugang zu schnellem Internet, zu Mobilfunk genauso wichtig wie der zu Wasser und Strom. Die Eckpunkte, die der Bund nun vorgestellt hat, haben aus unserer Sicht Schwachpunkte, gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland. Unser Ziel ist es, dass wir eine vollständige Versorgung bekommen und vor allen Dingen die Lücken schließen. Dass man – das gilt für die alte Bundesregierung – nicht von Anfang an auf hundertprozentige Versorgung gesetzt hat, war ein Fehler. Wir haben dann immer wieder mit Hilfsmaßnahmen versucht, diese Lücken zu schließen. Wir haben dann mit der Förderung des Bundes bei der Versorgung Fortschritte gemacht. Wenn der Bund jetzt aber plant, Ausbauvorhaben nach dem Maß der Unterversorgung zu priorisieren und Fördermittel entsprechend nur dort zu verteilen, wo die Unterversorgung am größten ist, werden genau die Länder bestraft, die eigene Kraftanstrengungen unternommen haben, weiße und sogenannte graue Flecken zu tilgen. Das ist natürlich nicht zielführend. In den Bundesländern gibt es keine einheitlichen Ausgangssituationen. Die Länder haben für sich passende Instrumente und Kriterien entwickelt. Deshalb macht es wenig Sinn, durch bundeseinheitliche Regelungen die Förderung weiter einzuschränken. Wir haben vor Ort in den letzten Jahren immer wieder das Problem gehabt, dass die Förderung nicht zulässt, dass man komplett erschließt. Teilweise hat man die absurde Situation, dass die eine Hälfte eines Straßenzuges gefördert werden darf, die andere Hälfte aber nicht, weil die Kriterien unterschiedlich sind. Mit Verlaub: Da fassen sich die Bürger, die in dieser Straße wohnen, an den Kopf und sagen: Wieso könnt ihr da fördern und hier nicht? – Solche Sachen müssen aufhören. Da schließe ich direkt an das an, was Volker Bouffier heute gesagt hat: Wir müssen gemeinsam Dinge machen, von denen die Bürger sagen, dass sie vernünftig sind. Eine Priorisierung der Förderung kann durch das jeweilige Land im Rahmen der Kofinanzierung erfolgen. Auf gar keinen Fall darf der Schwerpunkt nur auf Bereiche gelenkt werden, die noch weniger als 30 MBit aufweisen. Nicht ohne Grund sind bisher Regionen bis 100 MBit ausgewählt worden. Auch 50 Mbit sind nicht ausreichend für das Zeitalter der Digitalisierung. Wir wünschen uns vom Bund auch mehr Druck auf die Unternehmen. Wir haben in Mecklenburg- Vorpommern mit einer landeseigenen Funkmasten- Infrastrukturgesellschaft große Fortschritte gemacht. Auch die Landesgesellschaft darf die Masten nur errichten, wenn mindestens ein Unternehmen die Nutzung zusagt. Um die weißen Flecken beim Mobilfunkausbau zu tilgen, müssen wir deshalb viel stärker an einem Strang ziehen, Bund und Land. Wenn der Bund eine Gigabitstrategie ankündigt, ist das gut, aber sie darf nicht über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweggehen, sondern wir müssen sie mit dem, was wir schon vor Ort haben, verbinden, um dieses Programm ziel- und passgenau zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein großes und dringendes gemeinsames Ziel: Überall in Deutschland muss es schnelles Internet und Mobilfunkempfang geben. Die Grundlage für dieses Ziel ist in unserer Verfassung verankert. Es geht um gleichwertige Lebensverhältnisse, und die Lebensverhältnisse im 21. Jahrhundert hängen eben auch ganz stark vom Zugang zu schnellem Internet und Mobilfunk ab. Da darf es keine weißen Flecken geben. Das ist Ziel unseres Antrages. Ich möchte mich bei allen Ländern ganz herzlich bedanken, die den Antrag unterstützen und werbe für Zustimmung. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Schwesig! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Dr. Buchholz. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst mal das Positive hervorheben: Die Bundesregierung hat in relativ kurzer Zeit im Amt eine Gigabitstrategie aufgesetzt und Eckpunkte dazu vorgelegt. Das ist schon mal gut, weil es betont, dass es wichtig ist, dass wir schnell in Fahrt kommen, denn um die Digitalisierung in Deutschland ist es, wenn wir ehrlich sind, im Vergleich zum Ausland nicht so rasend gut bestellt. – Das ist das Positive. Es ist auch positiv, dass man in dieser Gigabitstrategie endlich dazu kommt, nicht mehr nur ein Breitbandziel, sondern auch ein Infrastrukturziel zu formulieren. Es geht in Wahrheit um Glasfaserausbau. In der Vergangenheit ist es gemäß ganz vielen Förderrichtlinien immer möglich gewesen, Geld in alte Kupferkabel zu investieren, indem man sie ummantelt, dann „Vectoring“ draufschreibt und sagt: Guck mal, es ist jetzt ein bisschen schneller! – Mit Verlaub: Wir haben in der Pandemie alle gelernt, was es bedeutet, wenn aus dem Homeoffice gearbeitet werden soll, während parallel zwei Kinder an einer Videokonferenz teilnehmen möchten. Das darf man auf einem Kupferkoaxialkabel eines großen Anbieters gerne mal probieren. Das wird ins Chaos führen. Meine Damen und Herren, das ist nicht die Digitalisierung der Zukunft. Heißt auf Deutsch: Ja, wir brauchen Glasfaserausbau. Ich sage das als jemand, der aus einem Bundesland kommt, wo der Glasfaserausbau schon einigermaßen vorangekommen ist. Denn in Schleswig- Holstein sind derzeit 58 Prozent aller Haushalte ans Glasfasernetz anschließbar. Am Ende des Jahres werden es 62 Prozent sein. Das Ziel der Landesregierung in Schleswig-Holstein ist nicht das der Gigabitstrategie, im Jahr 2030 irgendwann mal fertig zu sein, sondern, in 2025 nahezu alle Haushalte in Schleswig-Holstein ans Glasfasernetz angebunden zu haben. Mit Verlaub: Ich habe keine weißen Flecken mehr in Schleswig-Holstein. Wir haben alle Förderprogramme genutzt. Wir haben alles gemacht, um die weißen Flecken zu beseitigen. Für alle weißen Flecken in Schleswig- Holstein gibt es entsprechende Ausbaupläne, sodass adressiert ist, das alles zu machen. Wenn die Bundesregierung jetzt sagen würde: „Das war es dann!“ und dass nur die weißen Flecken gefördert werden dürfen und die Langsamsten (Winfried Hermann [Baden-Württemberg]: Nicht auf uns zeigen!) – nein, ich gucke jetzt nicht auf den Kollegen Hermann aus Baden-Württemberg; ich sage das einfach mal nur so in die Luft – das Geld bekommen sollen, damit sie endlich hinterherkommen, dann muss ich sagen: Das ist eine Bestrafung der Schnellen, die so nicht akzeptabel ist. Es ist auch nicht akzeptabel, weil ich in den Regionen, in denen ich keine weißen Flecken mehr habe, jetzt graue Flecken habe. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass ich eine Downloadgeschwindigkeit von etwas über 30 Mbit habe. In der zweiten, hellgrauen Ausbaustufe sind es über 100 Mbit im Download, was im Upload gar nichts bedeutet. Das ist wahrscheinlich ein Zehntel dessen. Das ist kein Gigabit, das ist old fashioned und überhaupt nicht ausreichend. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sage ich mal etwas als liberaler Wirtschaftsminister. Ja, der eigenwirtschaftliche Ausbau in Deutschland ist vom Grundsatz richtig. Das ist ja auch ein Eckpunkt der Bundesregierung. Aber der eigenwirtschaftliche Ausbau hat auch gezeigt, dass man nur begrenzt vorankommt, wenn man nicht parallel dazu andere Strukturen schafft. Wir sind nur zu unseren Ergebnissen gekommen, weil die kommunale Familie – Stadtwerke, Zweckverbände, kommunale Träger – gesagt hat, dass sie sich das Thema zu eigen macht. Nur darauf zu setzen, dass es in allen anderen Fällen die großen Telekommunikationsunternehmen mit ihren Investitionen schon richten werden, halte ich für naiv. Denn „cherry picking“ in diesem Bereich hat nicht nur stattgefunden, sondern würde auch weiterhin stattfinden. Deshalb ist es wichtig und gut, dass wir mit der Bundesregierung auf einen Kompromiss zusteuern, einen Kompromiss, bei dem wir sagen: Passt mal auf, wir müssen die Dinge zusammenbringen! – Wir müssen in der Tat Potenzialanalysen machen, damit wir gezielter mit der Förderung umgehen. Aber es darf keine Deckelung für diejenigen geben, die vorangeschritten sind, damit wir in Schleswig-Holstein jedenfalls innerhalb der nächsten drei Jahre den vollständigen Glasfaserausbau realisieren können. Ich bin dankbar, dass die Bundesregierung diesen Schritt auf die Länder zugekommen ist. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Buchholz! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für mich ein angenehmes Zeichen, dass ich Bernd Buchholz, seines Zeichens Mitglied der FDP, in allem zustimmen kann, auch was die ordnungspolitischen Fragen und das Verhältnis zwischen eigenwirtschaftlichem Ausbau und öffentlich gefördertem Ausbau angeht. Denn tatsächlich ist es so: In den Gesprächen, die wir als Länder mit dem Bund, mit den Bundesministern führen, ist uns als Flächenland Rheinland-Pfalz immer wichtig gewesen, dass wir den eigenwirtschaftlichen Ausbau weiterhin ermöglichen. 80 Prozent des Ausbaus in Rheinland-Pfalz mit einer hohen Ausbaudynamik in den letzten Jahren läuft eigenwirtschaftlich über Unternehmen, die Sie alle kennen, die ganz oft auch in Ihren Ländern unterwegs sind. 20 Prozent laufen gefördert in einer guten Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen, in einer guten Staffelung, an der wir übrigens festhalten wollen: 50 Prozent Förderanteil des Bundes, 40 Prozent können gerne von den Ländern kommen, und dann bleiben noch mal 10 Prozent bei den Kommunen. Aber diese 20 Prozent sind wichtig, nicht nur aus faktischen Gründen, sondern auch aus strategischen. Es ist nämlich so, wie es schon beschrieben wurde: Es gibt immer mal wieder Ecken in den ländlich geprägten Landkreisen, wo eine Gemeinde dabei ist, bei der selbst in diesen Hochlaufzeiten der Investitionsbereitschaft keines der sich im marktwirtschaftlichen Umfeld bewegenden Unternehmen bereit sein wird, zu sagen: Diesen kleinen Weiler schließe ich ebenfalls noch an. – Da braucht es dann eben einen Fördertopf, der dafür sorgt, dass in dem Ausbauplan, der pro Landkreis organisiert wird, jede Gemeinde, jedes Gewerbegebiet und jede Ecke mit angebunden wird. Das ist für uns in den ländlich geprägten Ländern ein ganz wesentlicher Aspekt der Gespräche, die wir führen – auch mit dem Bund. In diesem Zusammenhang will ich sagen, dass es wichtig ist, dass wir die Branche nicht nur loben und anerkennen, was sie tut, und ins Gespräch miteinbeziehen, sondern auch deutlich machen, dass wir nicht immer bereit sind, jedes Argument unkritisch zu übernehmen. Wenn gesagt wird, dass so etwas wie ein Förder-Tsunami kommen würde, wenn zum 1. Januar 2023 die Aufgreifschwelle wegfällt, dann ist das mindestens eine Übertreibung. Wenn gesagt wird, dass wir aufpassen müssen, dass nicht überfördert wird und es nicht so etwas gibt wie ein Wildwest, dann muss ich bei aller Dynamik, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, sagen: Von Wildwest und davon, dass man sich gegenseitig überbietet im Ausbau, habe ich noch nicht so wahnsinnig viel mitbekommen. Wir sind vorangekommen, aber wir haben uns nicht gegenseitig überholt. Das wäre definitiv übertrieben. Darum bin ich froh, dass wir in den Gesprächen bis zuletzt deutlich gemacht haben: Wir wollen nichts, was dann doch wieder wie ein Deckel wirkt, nämlich eine Priorisierung oder eine Staffelung der Förderung. Das würde am Ende dort limitieren, wo wir mehr Tempo brauchen. Einen Aspekt will ich noch aufgreifen. Er liegt etwas jenseits dieser politischen Debatte, die wir heute führen. Es gibt tatsächlich einen limitierenden Faktor: die Überhitzung des Baugewerbes. Das ist das Problem. Wir haben Geld im System, wir haben Geld in den Unternehmen, wir haben Geld in den Kreisverwaltungen, wir haben Bereitschaft, in den Markt zu gehen, und wir sehen, dass wir die Glasfaser nicht in die Erde bekommen. Das ist etwas, was mich dazu bringt, zu sagen: Wir brauchen jetzt eine Strategie, die auch über die nächsten Jahre hinweg eine Verlässlichkeit in den Markt bringt, eine Verlässlichkeit in die Kommunen bringt, sodass wir den bauausführenden Firmen auch in drei, vier oder fünf Jahren noch so etwas wie eine Garantie geben können, dass mit Glasfaserausbau in den ländlichen Regionen Deutschlands Geld zu verdienen sein wird, weil er dann noch nötig sein wird. In diesem Sinne sind wir in guten Gesprächen mit dem Bundesminister; das will ich auch mal sagen. Die Gespräche sind angenehm, sie sind fair, nicht immer schon von Anfang an davon geprägt, dass man einer Meinung ist, aber dafür führt man ja Gespräche. In diesem Sinne ist auch der Antrag der drei Länder gemeint. – Danke schön! Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen Dank! Damit hätten wir die analoge Aussprache zu einem hochdigitalen Thema abgeschlossen. Ich darf feststellen: Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Deutliche Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich darf den Tagesordnungspunkt 41 schließen. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/20221 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2 bis 5, 9, 10, 14, 17, 22 bis 24, 26, 28, 29, 32, 34, 35, 38, 39, 43 und 44. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu Punkt 5 ist Hessen der Vorlage beigetreten. Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu Punkt 14 Herr Professor Dr. Hoff (Thüringen). Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: TOP 36 Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 204/22) Als Wortmeldungen liegen mir vor: Herr Minister Adams und Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg. – Ich darf zuerst Herrn Adams das Wort erteilen. Dirk Adams (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Krieg in der Ukraine entsetzt uns alle. Seit Beginn sind mehr als 800 000 Menschen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflohen. Wir tun in Deutschland unser Bestmöglichstes, um Schutz und Teilhabe für die Geflüchteten zu organisieren. Aus diesem Grund setzen wir uns heute hier mit einem Gesetz auseinander, das unter anderem den Übergang der aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom Leistungssystem des Asylbewerberleistungsgesetzes in das System des 1 Anlage 1 2 Anlage 2 Sozialgesetzbuchs vorsieht. Dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Durch den Wechsel der hier ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine in ein Leistungssystem mit vielfältigeren und höheren Leistungen ermöglichen wir eine bessere Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wir ermöglichen eine frühzeitige und umfassende Integration, einen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Teilnahme an Sprachkursen. Wie wichtig diese Dinge sind, um geflüchtete Menschen in unserer Gesellschaft willkommen zu heißen und ihnen Schutz zu gewähren, kann nicht oft genug unterstrichen werden. Gleichzeitig stellt aber der avisierte Rechtskreiswechsel die Kommunen vor sehr große Herausforderungen. Unsere Kommunen tragen in der aktuellen Situation die Hauptlast. Sie nehmen Menschen auf, bringen sie unter und kümmern sich, vom Arztbesuch bis zum Behördengang. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeitern, aber auch allen Ehrenamtlichen auf der kommunalen Ebene ganz herzlich für die Arbeit in den letzten Wochen und Monaten zu danken. Wir, Länder und Bund, sind dabei immer nur Helfende. Und diese Hilfe ist wichtig. Wir müssen honorieren, was hier geleistet wird, und wir dürfen unsere Städte und Gemeinden und die Kreise nicht allein lassen. Wir müssen sie unterstützen, wo immer es uns möglich ist. Deshalb werben ich und der Freistaat Thüringen dafür, dass Bund und Länder zeitnah eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für die Integration treffen. Wir werden das schaffen, wenn wir an einem Strang ziehen, und ich bin optimistisch, dass es uns gelingen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr ich den Rechtskreiswechsel und die damit verbundenen Verbesserungen für die Geflüchteten aus der Ukraine begrüße: Wir dürfen nicht vergessen, dass wir auch viele Ankünfte von Asylsuchenden aus anderen Ländern haben. Wir müssen sicherstellen, dass dieser anstehende Rechtskreiswechsel nicht dazu führt, dass wir Geflüchtete erster und zweiter Ordnung haben. Wir wollen nicht unterscheiden nach dem, was wir an Leistungen gewähren, sondern allen einen guten Anfang hier in Deutschland ermöglichen. Vielmehr sollte das vorliegende Gesetz nun endlich der Anstoß dafür sein, das System des Asylbewerberleistungsgesetzes in seiner Gesamtheit zu überdenken. Dass es einer Reform bedarf, hat auch die Regierungskoalition erkannt. Im Koalitionsvertrag – und ich begrüße das sehr – hat man sich darauf geeinigt, das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzugestalten. Konkret ergibt sich daraus der Auftrag, allen hier ankommenden Geflüchteten gleichermaßen eine Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben in unserem Land zu ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Auftrag gilt es ernst zu nehmen. Deshalb wirbt Thüringen – und ich ganz persönlich – um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Adams! – Ich darf nun Herrn Staatssekretär Dr. Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Wort erteilen. Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nicht nur mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen, sondern auch mit den Folgen des furchtbaren Kriegs in der Ukraine – der uns täglich mit vielen Nachrichten heimsucht – und damit in vielen Bereichen mit erheblichen Preissteigerungen im Alltag. Deshalb haben wir Entlastungspakete auf den Weg gebracht. So zeigen wir uns solidarisch mit jenen, die unter den Folgen besonders stark zu leiden haben: Menschen, die hart arbeiten und die steigenden Preise spüren, Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, Familien, Kinder. Aber wir wollen uns auch solidarisch zeigen mit den Menschen, die gerade vor Putins sinnlosem Krieg bei uns Zuflucht suchen. Es braucht jetzt diese doppelte Solidarität, um unser Land in dieser Krise zusammenzuhalten. Wir haben bereits jetzt den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt für alle registrierten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ermöglicht. Durch eine gesetzliche Regelung werden wir das vereinfachen. Und wir wollen sicherstellen, dass zukünftig die finanziellen Leistungen und die Integration in den Arbeitsmarkt aus einer Hand kommen, und zwar aus der Hand der Jobcenter. Mit dem Wechsel der ukrainischen Geflüchteten in die Grundsicherung stellen wir sie anerkannten Asylbewerbern gleich. Damit machen wir einen erheblichen Unterschied. Ich möchte kurz erläutern, warum das so wichtig ist: Diese Integration in unser Sozialsystem ist eine Grundlage für die Integration in unsere Gesellschaft. Es geht nämlich um weit mehr als die bloße Versorgung der Geflüchteten. Es geht um Fragen des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung, um Anspruch auf Kindergeld, um Zugang zu Weiterbildung und Sprachkursen sowie um gesellschaftliche Teilhabe, auch für Menschen mit Behinderungen. Die Menschen in Deutschland haben mit offenen Armen und offenen Herzen die Flüchtenden aus der Ukraine aufgenommen und tun das auch weiterhin. Sie halten durch. Es ist nicht nur eine spontane Solidarität, sondern eine dauerhafte; das möchte ich hervorheben. Nun sollen die Geflüchteten ihren Platz finden können in der Mitte unserer Gesellschaft. Darum geht es bei diesem Gesetz. Es geht aber auch noch um eine weitere Form der Solidarität, nämlich um die Solidarität der Bundesebene mit den Ländern und Kommunen bei dieser gemeinsamen Aufgabe. Deshalb unterstützen wir die Länder und Kommunen im Jahre 2022 mit insgesamt 2 Milliarden Euro bei ihren Mehrausgaben für die Flüchtlingshilfe. Auch damit leisten wir, der Bund, einen Beitrag für die Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Abschließend möchte ich mich den Worten von Minister Adams anschließen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen und der Jobcenter sehr herzlich danken für all ihr Tun. Denn die Flüchtlinge kommen hier nur dann gut an, wenn das alles vor Ort gut umgesetzt wird. Und da steht immer noch sehr viel Arbeit an. Ich drücke allen die Daumen, dass das gut klappt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Schmachtenberg! Jetzt steht auch eine umfassende Arbeit an, nämlich eine filigrane Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Ich frage zunächst: Wer stimmt dem Gesetz, wie in Ziffer 1 empfohlen, zu? Ihr Handzeichen bitte! – Deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung zu befinden. Wir beginnen mit Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen, die getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Ich rufe daher zunächst auf: Buchstabe a! – Mehrheit. Nun das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! – Mehrheit. Jetzt frage ich: Wer ist für den Landesantrag? – Mehrheit. Weiter mit den Ausschussempfehlungen: Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit. Wir kommen nun zu Ziffer 4, die ebenfalls getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe a! – Minderheit. Jetzt bitte die Buchstaben b und d! – Minderheit. Schließlich Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Damit darf ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich darf Tagesordnungspunkt 47 aufrufen: TOP 47 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 220/22) Dazu liegen mir als Wortmeldungen vor: Herr Hermann, Herr Dr. Buchholz, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer, Minister Beermann, Ministerin Dr. Hüskens, Staatsminister Bernreiter und Herr Dr. Wissing – in dieser Reihenfolge. Damit würde ich jetzt aufrufen: Herrn Minister Hermann, Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten und beschließen heute das Siebte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Worum geht es dabei? Es geht zum einen um einen Ausgleich der pandemiebedingten Mindereinnahmen, der Probleme, die wir im ÖPNV mit der Finanzierung haben. Es geht zweitens darum, dass wir das 9-Euro-Ticket – für drei Monate jeweils 9 Euro – finanzieren. Schließlich geht es, drittens, nicht darum, die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme des ÖPNV zu lösen. Dazu später mehr. Zunächst zum Rettungsschirm. Ich glaube, dass es wirklich eine gute Sache ist, dass wir uns jetzt zum dritten Mal darauf verständigt haben, dass wir die großen Defizite, die im ÖPNV-Bereich dadurch entstanden sind, dass aufgrund der Pandemiewirkungen sehr viele Fahrgäste und damit Einnahmen ausgeblieben sind, ausgleichen. Die Unternehmen und Verbünde wären in eine Schieflage geraten, wenn wir nicht geholfen hätten. Wir haben mit dem ersten Schirm geholfen, wir haben mit dem zweiten Schirm geholfen, und das ist jetzt der dritte Schirm. Das Gesamtvolumen des Bundes, sein Beitrag, beträgt 1,2 Milliarden Euro, und partnerschaftlich zahlen die Länder auch 1,2 Milliarden Euro. Ich glaube, das ist ein schönes Beispiel dafür, wie Bund und Länder sich diese Aufgabe teilen. Ich kann Ihnen sagen: Die Verbünde, die Unternehmen, die Mitarbeitenden in der Branche und auch die Kunden des ÖPNV sind uns sehr dankbar dafür, dass uns das gelungen ist. Das könnte eigentlich, modern gesprochen, ein Role Model für Zusammenarbeit in Sachen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs werden. Wir sprechen zum anderen über die Finanzierung des 9-Euro-Tickets. Als wir Länder zur Verkehrsministerkon- 1 Anlage 3 ferenz zusammengekommen sind und darüber beraten wollten, wie wir unsere Finanzierungsprobleme lösen, kam sozusagen diese schöne Idee wie ein Pauken- oder Donnerschlag. Danach hatten wir weder gerufen noch hatten wir damit gerechnet, und ich kann Ihnen verraten, dass fast alle Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren zunächst einmal gesagt haben: Das geht ja gar nicht. Wie soll das denn gehen? So unterschiedliche Systeme, unterschiedliche Verbünde, unterschiedliche Tickets – das kann gar nicht funktionieren, und schon gar nicht über Nacht. Wer hat das denn beschlossen? Waren da welche dabei, die Ahnung hatten, oder waren das nur Koalitionäre in der Nacht? Wir haben uns dann zusammengesetzt und gesagt: Das ist auch eine Herausforderung, eine Chance, eine Möglichkeit, dass Menschen, die nie den öffentlichen Verkehr nutzen, jetzt sagen: So günstig! Jetzt fahren wir mal mit der Familie oder mit den Kolleginnen und Kollegen. – Wir haben zunehmend das Positive gesehen und genutzt und haben mit den Verbünden, mit den Unternehmen eine Lösung gefunden, wie wir das machen. Bei uns in Baden-Württemberg – und ich höre, es ist auch in anderen Ländern nicht anders – kann man schon seit einigen Wochen die Tickets kaufen, obwohl noch gar nicht sicher war, ob sie wirklich kommen. Aber sie sind schon verkauft und, sogar in meiner eigenen Familie, gekauft worden, in der Annahme: Das kommt auf jeden Fall. Die Erwartungen sind also groß, und deswegen waren wir Länder, glaube ich, auch nicht mehr frei, zu sagen: Wir halten das für eine schlechte Idee; da gibt es eigentlich mehr oder etwas anderes zu tun. – Vielmehr sagen wir: Wir tragen das mit in der Hoffnung, dass es tatsächlich eine Werbemaßnahme zum Umsteigen und Einsteigen in den öffentlichen Verkehr wird. Es war ja vom Bund so gedacht: Für drei Monate kann man sparen, indem man günstig den ÖPNV nutzt, analog zu der Energiesteuerreduktion. Wir müssen aber darauf hinweisen: Es könnte auch ein Eigentor werden. Wenn Leute, die zum ersten Mal mit der Bahn fahren wollen, am Bahnsteig stehen und nicht mitgenommen werden, weil der Zug schon voll ist, oder man in einem so vollen Zug fährt, dass man sagt: „So will ich nie wieder fahren“, dann war es ein Abschreckungsmodell. Wir können das kaum steuern. Wir werden versuchen, das zu steuern, aber es ist nicht automatisch gut, und es wird uns vor Ort ziemliche Anstrengungen abverlangen, damit es wirklich gelingt, nichts schiefgeht und beim ÖPNV nicht zu einer Abwerbung führt. Warum haben wir als Länder das nicht nur begeistert aufgenommen? Die 2,5 Milliarden Euro, von denen der Bund jetzt sagt: „Das geben wir den Ländern“, sind keine 2,5 Milliarden für die Länder, sondern es sind 2,5 Milliarden für die Fahrgäste. Wir reichen das sozusagen durch. Die Finanzierungsprobleme der Länder und des ÖPNV sind damit nicht gelöst. Es ist ein wunderbares Geschenk an die möglichen Kunden. Es ist sogar ein supergünstiges Sonderangebot. Wer hätte gedacht, dass man so günstig quer durch Deutschland fahren kann? Aber es ist natürlich keine Hilfe für die Schließung der dramatischen Finanzierungslücke, die wir in der Verkehrsministerkonferenz schon mehrfach beraten und den Koalitionären auf Bundesebene rechtzeitig, schon in der letzten Koalition und jetzt wieder, durch verschiedene Beschlüsse klargemacht haben. Wir brauchen deutlich mehr Mittel durch das Regionalisierungsgesetz. Das Gesetz ist, wie gesagt, in der siebten Änderung. Die letzte Änderung hat unter anderem einen anderen Verteilungsschlüssel und eine dynamische Erhöhung von 1,8 Prozent pro Jahr bedeutet. Jetzt haben wir aber in den letzten Jahren weit mehr als 1,8 Prozent Erhöhung bei Personalkosten, Energiekosten, allgemeinen Inflationskosten. Wir sind deutlich darüber. Das heißt, es gibt ein Delta, und das wird immer größer. Deswegen haben wir gesagt, wir brauchen mindestens 3 Milliarden Euro, um dieses Delta zu schließen, und die Länder sind bereit, die Hälfte, also 1,5 Milliarden Euro, zu übernehmen, wenn der Bund die andere Hälfte übernimmt – so, wie das beim Rettungsschirm ist. Ich höre auf Bundesebene aus allen Parteien, auch vom Rechnungshof, auch von der Regierung, immer wieder den Vorwurf: Die Länder tun nicht viel. Oder: Die Länder sind übergriffig, sie wollen immer mehr Geld. Ich will an der Stelle aber sehr deutlich sagen: Regionalisierungsmittel sind keine Mittel, die wir als Länder vom Bund erbetteln müssen, sondern die Länder haben mit der Bahnreform – 1996 beschlossen – die Aufgabe übernommen, insbesondere den Schienenpersonennahverkehr, aber auch den ÖPNV zu organisieren, und dafür gibt es das Regionalisierungsgesetz. Das ist also ein Rechtsanspruch, in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegt. Da kann man nicht sagen: „Wir geben euch nichts“, sondern wir haben, weil wir die Aufgabe haben, einen Anspruch auf eine auskömmliche Finanzierung. Und wir brauchen diese auskömmliche Finanzierung, weil die Länder das Delta nicht decken können. Meine große Sorge ist, dass wir drei Monate lang ein Sonderprogramm haben und die Verbünde anschließend reihenweise die Ticketpreise erhöhen, weil das die einzige Möglichkeit ist, das Delta zu schließen, oder sie können – was vielleicht noch schlimmer ist – die Strecken nicht mehr so bedienen, müssen Takte ausdünnen, fahren am Wochenende oder abends nicht mehr. Dann hätten wir wirklich mit Zitronen gehandelt. Diese Gefahr sehen wir, darauf müssen wir hinweisen. Es ist uns leider nicht gelungen, im Verfahren die Mittel im Haushalt für 2022 zu erhöhen. Das ist jetzt ziemlich deutlich geworden. Ich kann Ihnen aber sagen: Wir werden wiederkommen zum Haushalt 2023 – das wird schon in wenigen Wochen sein, wenn der Bund berät – und das noch einmal sehr deutlich machen. Es geht übrigens nicht nur um das Delta, sondern auch darum, dass Bund und Länder beschlossen haben, dass sie das Klima schützen wollen. Wir haben beschlossen, wir wollen die Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030 verdoppeln. Wenn wir aber die aktuellen Zahlen haben, können wir ihn überhaupt nicht ausbauen. Das heißt, wir verfehlen sehenden Auges unsere Ziele. Und da das vielleicht auf Bundesebene nicht so klar ist: Wir müssen heute Züge und Streckennetze ausschreiben, um in vier bis fünf Jahren zu starten. So lange dauern die Verfahren der Ausschreibung für das Bauen der Fahrzeuge. Das heißt, alles, was wir jetzt schon falsch machen, wirkt sich dann in fünf Jahren aus. So jedenfalls werden wir unsere Klimaschutzziele krachend verfehlen; das muss man heute in aller Deutlichkeit sagen. Ich bin froh, dass die Länder einen sehr guten Entschließungsantrag – parteiübergreifend, länderübergreifend – zustande gebracht haben. Ich vermute auch, dass alle zustimmen, weil wir darin noch einmal deutlich gemacht haben, warum das so wichtig ist, warum es anders hätte kommen müssen. Und ich bin froh, dass es zumindest eine Protokollerklärung der Bundesregierung gibt, wenngleich diese nicht sehr präzise ist. Es ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz. Etwas anderes hätte ich auch nicht erwartet von einer Bundesregierung, sie hätte dem Grundgesetz ja schlecht widersprechen können. Ich will aber zu guter Letzt noch einmal sagen: Wir werden wiederkommen als Anwälte der Fahrgäste und als Anwälte des Umweltschutzes durch klimafreundlichen Verkehr. Und ich bitte sehr darum, dass es so nicht weitergeht: mit solch einem Verfahren, dass man ein Gesetz heute gewissermaßen zum ersten Mal sieht, gleich abstimmen muss und eigentlich nur noch Ja oder Nein sagen kann. Solchermaßen schwierige Gesetze können nicht im Hauruckverfahren besprochen und beschlossen werden. Ich wünsche mir zukünftig mehr Beratungszeit, mehr Transparenz und auch weniger Arroganz. Es muss klar sein: In diesen Fragen müssen Bund und Länder auf Augenhöhe miteinander verhandeln, auf Augenhöhe miteinander sprechen. Heute ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit häufig beschworen worden, und es ist vielfach angesprochen worden, dass diese Kammer mit dem Bundestag und der Bundesregierung zusammenarbeiten muss. Ich kann nur sagen: Wir lösen die Probleme im öffentlichen Personennahverkehr nur durch bessere Kommunikation und bessere Kooperation. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Minister Hermann! – Das Wort hat jetzt Herr Minister Dr. Buchholz. – Bitte sehr! Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will vorwegschicken: Schleswig-Holstein wird zustimmen, sowohl dem Regionalisierungsgesetz als auch dem Entschließungsantrag, weil dieser in der Tat, wie Winfried Hermann es gerade gesagt hat, noch einmal unterstreicht, was für die Länder wichtig ist. Ich will aber einige Punkte herausheben, die mir besonders wichtig sind. Erstens – ich halte mich mal an die Agenda von Kollege Hermann –: ÖPNV-Rettungsschirm. Auch ein herzliches Dankeschön an die Bundesregierung dafür, einfach hälftig weiter mit dabei zu sein! Das muss man an dieser Stelle einmal sagen: Dass das so der Fall war, dass wir durch die Pandemie hindurch immer die hälftige Unterstützung durch den Bund bekommen haben, ist nicht unwichtig. Sonst wäre dieser ÖPNV-Rettungsschirm gar nicht finanzierbar gewesen. Zweiter Teil, „9 für 90“-Ticket. Kollege Hermann, in der Tat: Als diese Idee geboren wurde, haben wir nicht alle gesagt: Wow, eine tolle, eine sensationelle Idee! – Ich habe dann gesagt: Kommt, lasst uns eine Chance ergreifen! Wir wollen das auch umsetzen, aber dann bitte schön in dem Rahmen, in dem es eigentlich vorgesehen ist, nämlich als Teil des Entlastungspaketes. Das bedeutet, dass man es dafür einsetzen könnte, die Pendlerinnen und Pendler, die täglich mit dem ÖPNV unterwegs sind, zu entlasten und andere mal schnuppern zu lassen. Dafür wäre es aber nötig gewesen, das „9 für 90“- Ticket im Wesentlichen in einem anderen Zeitraum zur Geltung zu bringen, in einem Zeitraum, in dem tatsächlich Fahrten zur Arbeit stattfinden, und nicht in Ferienzeiten. Deshalb habe ich vehement darum gerungen, dass wir das entweder spätestens am 1. Mai beginnen oder dann viel später machen, denn so haben wir ein Freundliches-Ferienticket daraus gemacht. Und, wenn ich mir gestatten darf, das zu sagen: Die ursprüngliche Idee der Bundesregierung ist durch die Konferenzen der Länder dann auch nicht besser geworden in der Ausgestaltung, denn die Entlastungswirkung, also der Bezug auf den Pendlerbereich, erfordert aus meiner Sicht überhaupt nicht, dass man über den jeweiligen Nahverkehrsverbund hinausgeht, für den man ein Monatsticket hat. Dass dies nun der Fall ist, ist doch nur der Tatsache geschuldet, dass wir in einigen Bundesländern 22 verschiedene Verkehrsverbünde haben, die nicht erklären können, warum sie über unterschiedliche Tarifstrukturen verfügen und dementsprechend sagen müssen: Oh Gott, oh Gott, das darf aber nicht an meiner Grenze zu Ende sein, es muss für das ganze Bundesland gelten! – Deshalb müssen wir dieses Ticket bundesweit gelten lassen. Das Ergebnis dieses bundesweiten Ferientickets ist, wenn ich das einmal sagen darf, dass Schleswig-Holstein als touristisch geprägtes Bundesland sichergehen kann, dass es zu Überlastungen auf den Verkehren nach Sylt und an die Ostsee kommt, es also keine Entlastung der Pendlerinnen oder Pendler gibt, und dass die Küsten überlaufen sein werden und ich gar keine Kapazitäten in dem Umfang bestellen kann, der nötig wäre, um das zu handeln. Das ist nicht unbedingt die Schuld der Bundesregierung, das will ich an der Stelle einmal sagen, sondern es ist durch die vielen Beratungen der Verkehrsminister dazu gekommen, dass wir ein bundesweit gültiges Ferienticket erzeugt haben. Trotzdem wollen wir einmal versuchen, die Chance daraus zu nutzen. Ich habe jedenfalls, ohne dass es der Bund ersetzen wird, für einen Millionenbetrag zusätzliche Kapazitäten eingekauft, damit wir in der Urlaubszeit nicht im Chaos versinken. Dritter Punkt. Ich glaube, es ist der Bundesregierung auch klar: Die erhöhten Spritpreise, die erhöhten Kosten für Personal können nicht einfach so durch die dynamisierte Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgefangen werden. Darüber, dass das so nicht sein kann, müssen wir uns wechselseitig Gedanken machen. Letzter Punkt. Wer in den Koalitionsvertrag in Berlin eine massive Ausweitung der Möglichkeiten, Menschen auf der Schiene oder im ÖPNV zu transportieren, hineinschreibt, und eine Verdopplung der Passagierzahlen ausruft und als Ziel angibt, der muss sich auch fragen, wie das finanziert werden soll. Denn ich kann ohne eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Zukunft nicht nur keinen einzigen Zug mehr bestellen oder keinen einzigen Bus mehr beauftragen. Ich muss, wenn es weiter so laufen würde, eher darüber nachdenken, im nächsten Jahr Abbestellungen vorzunehmen. Das kann nicht das Ziel aller Beteiligten sein. Deshalb bin ich dankbar, dass wir das in der Entschließung noch einmal festgehalten haben. Wir werden trotzdem zustimmen; weil ich ein grundoptimistischer Mensch bin, der davon ausgeht, dass wir auch viele Menschen davon überzeugen werden: Mensch, ÖPNV ist eine interessante Alternative! – Es ging aber nicht anders, als wenigstens vor den Risiken zu warnen. Wir werden Überlastungssituationen erleben, insbesondere in Feriengebieten. Wir werden Überlastungssituationen auch zu Hauptverkehrszeiten in den urbanen Zentren erleben. Darauf müssen wir die Menschen vorbereiten, auch wenn sie jetzt erst einmal ganz glücklich über das „9 für 90“-Ticket sind. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Dr. Buchholz! – Das Wort hat Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer. Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Krieg in der Ukraine, über den wir heute schon oft geredet haben, hat auch Auswirkungen auf die Mobilitätskosten. Die hohen Spritpreise sind schon angesprochen worden. Lassen Sie mich nach der Aufregung der letzten Tage, nach den vielen Diskussionen um das 9-Euro-Ticket aus Bremer Sicht eines vorweg klarstellen – ich mache ich es so wie Herr Buchholz –: Wir werden dem Ganzen heute zustimmen, und ich sehe das 9-Euro-Ticket durchaus auch als eine Chance. Es war so: Wir hatten zufällig eine Sonderverkehrsministerkonferenz einberufen. Wir wollten uns eigentlich über was ganz anderes unterhalten, und über Nacht kam wie Kai aus der Kiste das 9-Euro-Ticket. Wir haben in der Verkehrsministerkonferenz vortrefflich darüber diskutiert: Kriegen wir das umgesetzt? Bis wann kriegen wir das umgesetzt? Wie sieht das ganze Ticketing aus? Hätte man nicht nachts mal den Publikumsjoker ziehen und jemand anrufen sollen, der sich mit dem ganzen Kram auskennt? Aber es ist jetzt so, wie es ist. Die ÖPNV- Unternehmen haben mit Hochdruck daran gearbeitet, sodass der Einführung zum 1. Juni organisatorisch nichts mehr im Weg steht. Ich sage auch, warum ich es richtig finde: weil die Menschen sich auf das 9-Euro-Ticket freuen. Das ist so. Manche haben offensichtlich schon das Ticket gekauft. Aber es ist für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wenn wir den Autofahrern mit einem Tankrabatt entgegenkommen, dann, finde ich, müssen ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, die sich klimafreundlich fortbewegen, eben auch davon profitieren. Ich will drei Punkte nennen, die ich mit dem 9-Euro- Ticket positiv verbinde. Das ist die Gewinnung von Fahrgästen. Diese drastische Reduzierung der Fahrpreise für drei Monate wird sich sicherlich enorm auf die Fahrgastzahlen auswirken. Und darin stimme ich Minister Buchholz auch zu: Gerade in den Feriengebieten wird es einen Run geben, ob es Sylt ist, der Bayerische Wald oder der Schwarzwald. Wir hoffen mal, dass sich der Spruch „Genießen Sie den Sommer in vollen Zügen“ auf das Wetter bezieht, aber nicht auf die Fahrzeuge, denn sonst muss man mit zusätzlichen Kosten extra Fahrzeugmaterial bestellen. Aber es wird zeigen, dass es eine echte Alternative zum Auto gibt. Dann ist es natürlich ein Beitrag zum Klimaschutz. Nachhaltiger ÖPNV ist ein Schlüssel zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels. Es ist ein Baustein für die Verkehrswende. Deswegen steht im Koalitionsvertrag des Bundes, dass wir bis 2030 eine Verdopplung der Fahrgastzahlen erzielen wollen. Dabei ist natürlich ein attraktiver Preis ein wichtiges Puzzlestück. Allerdings – und das zeigen auch viele Gutachten – ist es neben den Tarifen eben auch die Qualität. Es ist auch die Erschließung des ländlichen Raums. Ein 9-Euro-Ticket nutzt einem nichts, wenn da gar kein Bus oder keine Bahn hinkommt. Deswegen brauchen wir auch eine Qualitätssteigerung und einen Ausbau des ÖPNV, und deswegen brauchen wir auch die Regionalisierungsmittel. Und – da widerspreche ich Ihnen jetzt, Herr Buchholz – ich glaube, es gibt ab 1. Juni erstmalig eine bundeseinheitliche Plattform für den Erwerb eines Nahverkehrstickets. Man steht nicht mehr vor dem Automaten und muss sich überlegen: „Welche Tarifzone, welche Zonenkarte brauche ich?“, sondern mit dem 9-Euro- Ticket kann man eben bundesweit fahren. Ich möchte würdigen, dass mit der Siebten Änderung des Regionalisierungsgesetzes wie im Koalitionsvertrag vereinbart der ÖPNV-Rettungsschirm im Jahr 2022 fortgeführt wird. Das betrifft die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern, um die Fahrgastrückgänge, die Defizite daraus, auf das Niveau vor Corona auszugleichen. Der ÖPNV, SPNV hat extrem unter der Coronapandemie gelitten. Die Menschen sind zu Hause geblieben, im Homeoffice, haben andere Fortbewegungsmittel gewählt. Wir versuchen alles, um diese Fahrgäste zurückzubekommen, aber das Defizit muss ausgeglichen werden. Da übernehmen die Länder auch eine Verantwortung und zahlen 50 Prozent. Trotzdem: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass der Bund die andere Hälfte übernimmt. Und deswegen: Dank dafür! Aber jetzt kommt das Aber. Wir streiten uns in der Tat um die Regionalisierungsmittel. Denn es nutzt einem nichts – 9 für 90 stimmt ja nicht ganz; es sind ja 27 für 90 –, wenn nach 90 Tagen das Ganze zu platzen droht. Es klingt erst mal schön, drei Monate für 9 Euro im Monat mit dem ÖPNV zu fahren. Die Meinung der Experten ist aber: Diese Rabattierung ist zu hoch, die Dauer ist zu kurz, um eine nachhaltige Veränderung im Mobilitätsverhalten zu erzielen. Wir werden hohe Energiekosten haben. Es ist eher ein Sommerfreizeitticket oder ein Schnupperangebot, aber die Länder haben mit großem Engagement und unter extrem hohem Zeitdruck dieses 9-Euro-Ticket vorbereitet. Deswegen wollen wir es jetzt auch auf den Weg bringen. Aber die Länder erwarten im Gegenzug eine angemessene finanzielle Ausstattung, damit die geweckte Erwartungshaltung der Fahrgäste auch erfüllt werden kann. Der Bund hat aber – und das kritisiere ich deutlich – die Forderung der Länder nach einer angemessenen strukturellen Aufstockung der Regionalisierungsmittel bisher nicht dargestellt. Es wird immer Transparenz eingefordert. Alle Länder haben auf der Verkehrsministerkonferenz zugesagt, dass wir in einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe bis zum Herbst Kriterien erstellen wollen, wie zukünftig die Regionalisierungsmittel ausgegeben und verwendet werden sollen. Aber im Gegenzug erwarten wir vom Bund, dass er eben auch zu der Zusage des Koalitionsvertrages steht, die Regionalisierungsmittel schon im Jahr 2022 zu erhöhen. Wir haben inflationsbedingt steigende Kosten für Personal, für Energie, für Bau und Unterhaltung, wir haben die gestiegenen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs. Das heißt, dass die jetzigen Mittel in den Ländern, in den ÖPNV-Unternehmen gar nicht mehr ausreichen, um das bisherige Angebot fortzuführen. Dann drohen eben eine Abbestellung der Verkehrsleistung und eine Verteuerung der Tickets. Damit wird die Verkehrswende abbestellt, und das darf nicht passieren. Das heißt, die Länder brauchen dringend eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel – noch in diesem Jahr. Mir ist die Protokollerklärung ehrlicherweise zu dürftig. Da steht nämlich nichts drin, weder eine Zahl noch eine Zeit. Die Länder haben aber 16 zu 0, einstimmig, beschlossen, dass wir diese Regionalisierungsmittel einfordern. Das werden wir auch weiter machen. Wir wollen, dass das 9-Euro-Ticket erfolgreich ist. Wir wollen nicht, dass es nach drei Monaten ein Rohrkrepierer wird. Wir wollen nicht die Menschen lecker machen auf den ÖPNV und danach mit einer Verteuerung drohen. Deswegen, meine Damen und Herren, ist eines gewiss – ich denke, ich spreche für alle Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsministerkonferenz –: Wir werden nicht nachlassen und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel einfordern. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Dr. Schaefer! – Das Wort hat jetzt Herr Minister Beermann für das Land Brandenburg. – Bitte sehr! Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern betonen: Wir alle sehen die Notwendigkeit eines klimaneutralen Verkehrs und einer umweltgerechten Mobilität in Deutschland. Dafür benötigen wir einen flächendeckenden Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs im Besonderen und des öffentlichen Personennahverkehrs im Allgemeinen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ganz herzlich dem Bund danken für die gute Zusammenarbeit in der vergangenen Zeit, in den Pandemiejahren, in denen wir den ÖPNV gemeinsam aufrechterhalten haben als Daseinsvorsorge. Das war eine wichtige Maßnahme. Das zeigt, dass wir, Bund und Länder, gemeinsam an unseren Zielen arbeiten können. In den Ländern haben wir dazu mit Verbünden, Verkehrsunternehmen und Verwaltungen eine sehr große Expertise. Die hier vorliegende Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde jedoch vollständig ohne die Länder entworfen. Der Bundesrat beschäftigt sich heute, am 20. Mai, das erste Mal offiziell mit dieser Vorlage. Sie wurde ihm am gestrigen Donnerstag zugeleitet. Damit bestand nicht die Möglichkeit, die Vorlage im Verkehrsausschuss des Bundesrates zu bewerten. Das ist gerade bei diesem, die Länder so elementar betreffenden Thema – ich sage es mal freundlich – nicht hilfreich. Ministerpräsident Bouffier hat ja vorhin darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir kooperativer und besser zusammenarbeiten. Liebe Bundesregierung, liebe Vertreter der Bundesregierung, das hier ist kein Beispiel dafür. Es ist unbestritten, dass wir aufgrund der explodierenden Energiekosten und der hohen Inflation ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger schnüren wollen und müssen. Es ist auch richtig, dass dies möglichst breit angelegt ist und sowohl die Autofahrer als auch die ÖPNV-Nutzer erreicht. Jedoch ist es fraglich, ob in nächtlichen Verhandlungsrunden bei so weitreichenden Fragen die richtigen Antworten auf komplexe Themen gegeben werden können. Was definitiv nicht geht, ist, wenn dabei Maßnahmen beschlossen werden, für die Dritte zahlen sollen. Wenn der Bund der Auffassung ist, dass es eine gute Idee sei, die Bürgerinnen und Bürger mit kurzfristigen Rabattaktionen ausgerechnet zur Sommerzeit im Regionalverkehr zu entlasten, dann muss er dafür auch die vollständigen Kosten tragen. Eine Deckelung bei 2,5 Milliarden Euro ist hier unredlich. Denn: Wer bestellt, der zahlt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass dem Bund hier gemäß Artikel 106a des Grundgesetzes – Kollege Winfried Hermann hat das ja deutlich ausgeführt – ausschließlich eine Finanzierungskompetenz zufällt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Regionalverkehrs ist Länderaufgabe. Wir Länder wissen genau, wo Bedarfe bestehen. Dass der Bund hier konkrete eigene Vorgaben machen will, entspricht nicht den gesetzlichen Regelungen und – auch das will ich deutlich sagen – wird von uns klar abgelehnt. Wir Länder weisen seit geraumer Zeit auch darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel für den notwendigen Bedarf nicht auskömmlich sind. Die Verkehrsminister sind sich hier – und das ist bei meinen Vorrednern deutlich geworden – über alle Parteigrenzen hinweg einig und haben das auch in diversen VMK-Beschlüssen mit entsprechenden Formulierungen untermauert. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes wird diese Unterfinanzierung thematisiert und eine strukturelle Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt. Diese notwendige substanzielle Erhöhung, die durch den massiven Anstieg der Energiekosten der letzten Monate in ihrer Bedeutung noch zugenommen hat, findet sich im vorgelegten Gesetz jedoch nicht wieder. Angesichts der Kostenentwicklung steht daher zu befürchten, dass nach dem rabattierten Sommer allein aufgrund der Energiepreisentwicklung mit notwendigen Tarifanpassungen ab Herbst gerechnet werden muss. Das, meine Damen und Herren, ist keine nachhaltige Lösung für die Verkehrswende. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass die ganze Idee zur Stärkung des ÖPNV nach hinten losgeht. In diesem Zusammenhang werde ich immer wieder auf den Bundesrechnungshofbericht zu den Regionalisierungsmitteln und die angeblich so hohen Rücklagen in den Ländern angesprochen. Ich möchte die Gelegenheit gerne nutzen, hier einige Punkte klarzustellen. Mit der Revision des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 2016 wurde mit dem Kieler Schlüssel ein neuer Verteilschlüssel für die Regionalisierungsmittel eingeführt. Dieser führte insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einem Absinken der Anteile und einem geringeren Anstieg der Gesamtmittel. Insbesondere vor diesem Hintergrund haben wir in Brandenburg Rücklagen gebildet, um ein langfristiges, stabiles Verkehrsangebot im Regionalverkehr gewährleisten zu können. Alles andere hätte bedeutet, dass wir das Angebot kurzfristig enorm ausweiten und wenig später die Leistungen wieder abbestellen müssten. Stand jetzt werden diese Rücklagen in Brandenburg aber spätestens 2024/25 aufgebraucht sein, und dann sind diese von uns nicht gewollten Abbestellungen im Angebot leider nur schwer zu verhindern. Ich sage Ihnen: Ohne eine substanzielle Anpassung der Regionalisierungsmittel braucht der Bund dann nicht mehr von der Verkehrswende zu sprechen. Es handelt sich hier gerade nicht um eine Organisations-, sondern um eine Finanzierungsfrage. Das hat im Übrigen auch die Anhörung im Bundestagsverkehrsausschuss am Montag deutlich ergeben. Eigentlich alle Anzuhörenden – vom VDV bis zur Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände – haben in ihren Stellungnahmen auf die unzureichende Finanzausstattung der Länder und damit auf den notwendigen Änderungsbedarf des vorliegenden Gesetzentwurfes hingewiesen. So gut gemeint die Idee des 9-Euro-Tickets ist: Wenn wir nicht gleichzeitig die finanzielle Grundlage des ÖPNV-Systems stärken, wird dieses Angebot ein reines Strohfeuer und im schlimmsten Fall zu einem Flächenbrand, da steigende Kosten absehbar zu steigenden Tarifen und weniger Angebot führen würden. Daher müssen wir als Länder hier ein starkes Signal als eine Art Notruf an die Bundesregierung senden. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit der vorliegenden Protokollerklärung bekennt sich der Bund zu seiner finanziellen Verantwortung und der Notwendigkeit einer strukturellen Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Auch das ist bei meinen Vorrednern deutlich geworden: Es ist schade, dass sich dieses Bekenntnis nicht im vorliegenden Gesetz manifestiert. Angesichts der hohen Erwartungshaltung in der Bevölkerung und der Notwendigkeit der Entlastung insgesamt werden wir das Gesetz mittragen. Die Protokollerklärung der Bundesregierung, lieber Herr Bundesminister Wissing, darf jedoch kein Lippenbekenntnis bleiben, so wie das leider bei Ihrer Passage im Koalitionsvertrag bisher der Fall ist. Wir Länder haben den notwendigen Mehrbedarf für die Zukunft beziffert. Wir haben eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auch für das Jahr 2022 um 1,5 Milliarden Euro angemahnt. Der Haushalt des Bundes – auch das ist schon angemerkt worden – bildet das leider nicht ab. Herr Bundesminister Wissing, wir erwarten, dass wir im Haushalt 2023 wesentlich mehr Regionalisierungsmittel erhalten und von Ihnen ein deutlich stärkerer Einsatz kommt. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Minister Beermann! – Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Dr. Hüskens für das Land Sachsen-Anhalt. – Bitte sehr! Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Befassung des Bundesrates zum Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes setzen wir zunächst einmal einen Schlusspunkt hinter eine sehr intensive Vorbereitungsphase zur Umsetzung des 9-Euro-Tickets – eine Phase, in der vor allem die vielen Verkehrsunternehmen und die Verbünde unter Hochdruck die Implementierung vorbereitet haben. Dafür gilt diesen Verkehrsunternehmen und -verbünden mein herzlicher Dank – auch für das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik. Denn wir alle haben gesehen, dass Tickets bereits zu einem Zeitpunkt zu erwerben waren, als das Gesetz überhaupt noch nicht beschlossen war. Parallel dazu ist sehr viel über die Auswirkungen der Umsetzung diskutiert worden, über Chancen und auch über Risiken. Es wurden Erwartungen geäußert, Hoffnungen und Sorgen formuliert. Genau aufgrund der vielen Dimensionen der Debatte sollten wir uns immer wieder einmal vergegenwärtigen, was eigentlich das originäre Ziel gewesen ist. Denn das Ticket sollte ein Teil des Entlastungspaketes sein, und es ging darum, die Menschen in unseren Bundesländern angesichts der sprunghaft gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Es sollten in erster Linie die Mobilitätskosten gesenkt werden. Eines ist jetzt schon deutlich: Dieses Ziel wird mit den Maßnahmen grundsätzlich erreicht. Inzwischen – das ist, glaube ich, allen Verkehrsministern klar – ist darüber hinaus aber auch noch eine weitere Funktion hinzugekommen, denn wir werden in einem einzigartigen großen Feldversuch deutschlandweit eine ganze Reihe von neuen Erkenntnissen gewinnen. Wir werden zum Beispiel herausfinden: Wann wollen Menschen denn wirklich auf den ÖPNV umsteigen? Ist es der Preis, oder ist es vielleicht doch das Angebot? In welchen Regionen werden wir eine Überlastung im ÖPNV haben, und wo wird der Fahrer weiterhin allein mit sich unterwegs sein? Meine Erwartungshaltung ist, dass wir ein sehr unterschiedliches Nutzerverhalten wahrnehmen werden. Es wird die großstädtischen Regionen, die Ballungsgebiete geben, in denen die Menschen diese Chance ergreifen und den ÖPNV einfach mal ausprobieren, denn es kostet ja nichts. Wir werden Regionen erleben, in denen die Menschen auch nach wie vor gar keine Chance haben, überhaupt einen ÖPNV zu finden. Alle Verkehrsminister hier, die solche ländlichen Räume haben, wissen, dass das nicht passiert, weil es an innovativen Verkehrskonzepten und Ideen der Verkehrsverbünde, neue Wege zu gehen, mangelt, sondern es wird immer schwieriger, dort, gerade im ländlichen Raum, einen sinnvollen Verkehr hinzustellen, mit dem die Menschen ernsthaft von A nach B kommen – und ich rede hier über Regionen, in denen etwa unter 100 und oft unter 50 Einwohner pro Quadratkilometer leben. Die derzeit vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel sind für uns ein unverzichtbarer Baustein, um den Status quo im öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten. Eine Ausweitung des Angebots, innovative Konzepte sind für uns damit nicht finanzierbar. Für Sachsen-Anhalt ist völlig klar: Eine Verbesserung von Qualität und Quantität im ÖPNV ist nur über eine Erhöhung der Mittel zu erreichen. Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt. Im Koalitionsvertrag findet sich ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass die Regionalisierungsmittel erhöht werden sollen, und zwar deutlich. Das ist, glaube ich, tatsächlich eine Erwartung, die die Verkehrsminister hier im Raum alle eint. Die Debatten darüber führen wir im Augenblick außerordentlich intensiv. Und da der Begriff „Kieler Schlüssel“ hier schon ein, zwei Mal gefallen ist, muss ich sagen: Aus Sicht von Sachsen-Anhalt müssen wir auch zwischen den Ländern über diesen Verteilschlüssel reden. Jetzt aber, meine Damen und Herren, kann ich konstatieren, dass das Ticket selbst zunächst einmal große Aufregung und große Erwartungen produziert hat. Es ist ein gigantisches, preiswertes Deutschland-Ferienticket geworden. Das gibt all den Regionen in unserem Land – nicht nur Sylt – die Möglichkeit, Menschen anzusprechen, für Kurzurlaub zu werben, vielleicht auch den Innenstadthandel wieder zu aktivieren. Es bieten sich also Chancen über den Verkehrsbereich hinaus. Wir dürfen aber nach dem August die Diskussion definitiv nicht ad acta legen. Wir müssen sowohl über die Finanzierung reden als auch über das Angebot. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Hüskens! – Jetzt erhält das Wort Herr Staatsminister Bernreiter aus Bayern. Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war wenige Tage im Amt, als die von unserer Vorsitzenden, Frau Dr. Schaefer, schon angesprochene Sonderverkehrsministerkonferenz stattgefunden hat. Wir haben sechs Stunden diskutiert. Als Neuling durfte ich die B-Länder bei der Pressekonferenz vertreten. Ein Journalist hat gefragt: Könnt ihr nicht rechnen? Es müsste „27 für 90“-Ticket“ heißen. – Ich habe geantwortet: Natürlich können wir rechnen. Wir haben das auch sofort erkannt, aber es hört sich nicht so gut an wie „9 für 90“. Die Idee hat sich mir nicht so ganz erschlossen. Frau Dr. Schaefer hat den wahren Grund gerade angesprochen: Man wollte etwas analog zur Absenkung der Mineralölsteuer. Ich habe aber nicht feststellen können, zumindest nicht bei uns in Bayern, dass vorher die Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr erhöht worden wären – im Gegensatz zu den Preisen an der Tankstelle. Es gibt auch Umfragen mit dem Ergebnis, dass lediglich ein Drittel der Deutschen das Ticket sicher annehmen wollen, ein Drittel gar nicht, und ein Drittel ist unentschlossen. Das zeigt für mich jetzt schon, dass ein gutes ÖPNV- Angebot wichtiger ist als der Preis. Das Projekt ist teuer, und es ist eben keine Angebotsausweitung. Das tut mir in der Seele weh. Der Bund hat diese lediglich groß angekündigt, die Umsetzung aber auf die Länder, die Kommunen und die Verkehrsunternehmen abgewälzt. Herr Bundesminister Dr. Habeck hat vorhin angesprochen, dass bei ihm immer noch mitschwingt, dass er Landesminister war. Ich war 20 Jahre Landrat und 8 Jahre Präsident des Bayerischen Landkreistags und damit auch im Präsidium des Deutschen Landkreistags. Ich kann Ihnen sagen, was unsere Meinung war; Sie können das nachlesen: Berlin ist immer weit weg. Eine bessere Kommunikation hätte uns hier sicher weitergebracht. So beschäftigen wir uns seit Wochen mit der konkreten Umsetzung. Ich möchte auch noch einmal anführen: Was ist nach dem August? Die Frage steht im Raum. Es wird deutliche Tarifsteigerungen geben, und es stehen Abbestellungen im Raum. Ich kenne die Kasse, ich habe einen Kassensturz veranlasst. Ich habe mir die Zahlen ganz genau angesehen. Darüber müssen wir diskutieren. Ich habe die Busunternehmen auf der Matte, die klagend und heulend vor mir stehen und ihre monatlichen Auswertungen darlegen – alles tiefrot. Ich habe große Sorge, dass viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden und wir dann im ländlichen Raum den öffentlichen Personennahverkehr direkt und damit auch den Schülerverkehr gefährden. Ich hatte auch Schalten mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, die jetzt auch alle zu uns kommen und sagen: Ihr müsst was tun! Wir bräuchten für heuer schon 1,5 Milliarden Euro, um die gestiegenen Energiekosten und die gestiegenen Preise für Ersatzteile auszugleichen. – Mir wurde erzählt: Die Radreifen wurden in Mariupol gefertigt. Das fällt alles weg. Die Preise steigen also gigantisch. Mit diesen Themen müssen wir uns auseinandersetzen. Im Koalitionsvertrag steht, die Mobilitätswende soll gelingen. Sie gelingt aber nur, wenn wir mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Protokollerklärung der Bundesregierung ist mehr als dürr. Da steht nichts drin. Ich weiß nicht, ob dann bald etwas kommt. – Herr Bundesminister, ich habe gelesen, Sie haben gesagt, es sei schon ein Erfolg, dass über den ÖPNV diskutiert wird. Als Landrat hätte ich es nicht gewagt, mich vor meine Bevölkerung zu stellen und es als Erfolg zu verkaufen, dass über eine Sache diskutiert und sie ausgerollt wird. Wir brauchen also die Unterstützung. Wir brauchen finanzielle Mittel. Wir wollen dieses 3-mal-9-für-90-Ticket unserer Bevölkerung nicht vorenthalten. Darum stimmt auch Bayern, mit geballter Faust in der Tasche, diesem Antrag zu. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Bernreiter! – Das Wort hat jetzt der Bundesminister Herr Dr. Wissing aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da soll noch mal jemand sagen, Deutschland könne nicht schnell sein, schon gar nicht bei Großprojekten! Das Vorhaben, das Sie hier heute abschließend beraten, ist ein Mammutprojekt, und wir haben es innerhalb kürzester Zeit gemeinsam vorbereitet. Keine zwei Monate ist es her, dass die Idee des 9-Euro- Tickets entstand. Heute sind wir bereits im Bundesrat. Sicher, es gab und gibt immer noch Diskussionen, zum Teil auch heftige; das zeigen auch die vergangenen Tage. Aber in einem waren wir uns immer einig: in der Zielrichtung. Wir wollen und brauchen einen starken öffentlichen Nahverkehr. Was das anbelangt, ist das 9-Euro-Ticket schon jetzt ein Erfolg: Der ÖPNV ist in aller Munde, und es ist gut, dass über ihn gesprochen wird. Und die Bürgerinnen und Bürger sprechen positiv über ihn, haben Lust, ihn auszuprobieren. Familien, Pendler, Studenten, Senioren – alle reden über den ÖPNV und denken darüber nach, welche Chancen das 9-Euro-Ticket ihnen persönlich bieten kann. Sehr viele – nämlich mehr als jeder Zweite – sagen: Ich denke, das 9-Euro-Ticket kaufe ich mir. – Viele, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln bisher weniger am Hut hatten, wollen dem Nahverkehr in den kommenden drei Monaten eine Chance geben. Die Hauptarbeit – das ist mir sehr bewusst – kommt jetzt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen zu. Sie haben bereits in der Pandemie Enormes geleistet. Auch bei der Verteilung Tausender Geflüchteter aus der Ukraine waren sie vorbildlich, fleißig und tatkräftig. Ohne diese Hilfsbereitschaft, insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen, wären viele Kommunen in den vergangenen Wochen aufgeschmissen gewesen. Und jetzt kommen wir mit dem 9-Euro-Ticket, das sicher an manchen Tagen auf manchen Strecken zu vollen Zügen und Bussen und zu hoher Auslastung führen wird. Das erfordert Geduld, an der einen oder anderen Stelle auch Nervenstärke und jede Menge Leidenschaft für die eigene Arbeit und den ÖPNV. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich jetzt schon bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Nahverkehrs von Herzen zu bedanken. – Sie sollen wissen: Wir sehen, was Sie jeden Tag leisten, und wir danken Ihnen sehr dafür. Meine Damen und Herren, darauf, dass wir dieses Mammutprojekt in so kurzer Zeit gemeinsam auf den Weg gebracht haben, also Bund, Länder und die Branche, können wir gemeinsam stolz sein. Der Bund ist sich dessen bewusst, dass eine erfolgreiche Umsetzung von Ihnen, den Ländern, abhängt. Ich danke Ihnen daher für die bereits geleisteten Anstrengungen in den vergangenen Wochen. Ich danke auch für die sehr sachliche und fachlich kompetente Diskussion über die Finanzierung des ÖPNV bei der letzten Verkehrsministerkonferenz – bei Ihnen, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer in Bremen. Nur dank dieser umfangreichen Vorarbeiten der Länder stehen wir jetzt da, wo wir sind. Wir haben hart verhandelt, kontrovers diskutiert, aber die ganze Zeit über ist es uns gelungen, konstruktiv zusammenzuarbeiten und dort, wo nötig, Kompromisse zu schließen. Ich weiß, wichtige Fragen zu den Regionalisierungsmitteln und zur Zukunft des ÖPNV sind noch offen. Aber wir haben vereinbart, dass wir diese Fragen zu einem anderen Zeitpunkt klären. Sicherlich: Zu dem Zeitpunkt, zu dem wir diese Vereinbarung getroffen haben, war der Krieg in der Ukraine noch nicht ausgebrochen und wir wussten noch nicht, dass es ein 9-Euro-Ticket geben wird. Entscheidend ist aber, dass wir bei unserem Zeitplan bleiben. Die Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt haben, wird tagen und auch zu Ergebnissen führen. Auch dabei wird sich bewahrheiten, dass die Verkehrsministerkonferenz in der Lage ist, sachlich, fachlich kompetent und konstruktiv Ergebnisse und Lösungen zu erarbeiten. Die Bundesregierung hat in der Protokollerklärung, die ich heute abgebe, noch einmal deutlich gemacht, dass sie zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag steht. Ich bin sicher, wir werden zusammenfinden. Denn ich kann Ihnen versprechen: Die Bundesregierung weiß, dass der ÖPNV Kernelement einer klimaneutralen Mobilität ist. Und diese Bundesregierung weiß, dass wir dafür Geld in die Hand nehmen müssen. Deshalb baue ich jetzt auf Ihre Zustimmung, bedanke mich noch einmal für all die konstruktiven Gespräche, all die Bemühungen und das Ringen um einen gut ausgestatteten ÖPNV und freue mich, wenn dieses Projekt viele Bürgerinnen und Bürger begeistert. Auf mich sind viele zugekommen, die gesagt haben: Ich werde das Ticket nutzen, um in diesem Jahr auszuprobieren, ob ich mit dem ÖPNV gut pendeln kann. Wenn das funktioniert, bleibe ich dabei. – Andere kamen und sagten: Ich werde dieses Jahr den Rucksack packen, um Deutschland besser und noch detaillierter kennenzulernen. – Das alles sind positive Aspekte. Und weil gesagt wird, das falle jetzt in die Ferienzeit und bringe gar nichts: Natürlich können wir auch Klimaschutz betreiben, wenn die Menschen in der Ferienzeit ihre Reise mit dem ÖPNV planen. Das bringt den gleichen Effekt. Natürlich sind auch nicht drei Monate Ferien in Deutschland, auch das muss in Erinnerung gerufen werden. Auch wenn Ferien natürlich etwas sind, worauf sich alle Menschen freuen. In diesem Sinne: Noch mal vielen Dank für die signalisierte Unterstützung! Ich freue mich – und wir sollten uns gemeinsam freuen – auf die Umsetzung. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wissing! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau Ministerin Honé (Niedersachsen), Frau Ministerin Karawanskij (Thüringen) und Herrn Bundesminister Dr. Wissing (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern verabschiedet. Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, frage ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über den Entschließungsantrag der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland, dem Berlin und Brandenburg beigetreten sind. Ich frage daher, wer dafür ist, die beantragte Entschließung zu fassen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 193/22) Hier liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 liegt vor von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 139/22) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zu Ziffer 1 soll eine getrennte Abstimmung erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen zunächst für die Buchstaben a bis d! – Mehrheit. Nun zu Buchstabe e, dessen Satz 3 getrennt abgestimmt werden soll. 1 Anlagen 4 bis 6 2 Anlage 7 Wer stimmt Satz 1 und Satz 2 zu? – Mehrheit. Wer stimmt für Satz 3? – Mehrheit. Nun zu Ziffer 2. Wer stimmt zu? – Minderheit. Wer die Entschließung in der soeben festgelegten Fassung anzunehmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (Drucksache 154/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 4. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 156/22) Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Zu Ziffer 3 ist die Abstimmung nach Buchstaben gewünscht worden. Wer ist für Ziffer 3 Buchstabe a? – Minderheit. Ziffer 3 Buchstabe b! – Minderheit. Ziffer 3 Buchstabe c! – Minderheit. Wir kommen zu Ziffer 4, zu der ebenfalls getrennte Abstimmung gewünscht ist. Zunächst Ziffer 4 Buchstaben a und b gemeinsam! – Minderheit. Und nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4 Buchstabe c! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Drucksache 157/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Wer ist dafür? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: TOP 13 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (Drucksache 158/22) 1 Anlage 8 Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Dann frage ich: Wer ist gemäß Ziffer 2 dafür, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme n i c h t beschlossen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: TOP 15 Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) (Drucksache 160/22) Hierzu liegen Wortmeldungen vor, und ich rufe zunächst Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt auf. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau drei Jahren haben wir uns an dieser Stelle ebenfalls mit einer BAföG-Novelle befasst, der 26. Ziel war damals die Verbreiterung der Anspruchsberechtigung. Das Anliegen des BAföG ist unverändert: Chancengerechtigkeit in der Bildungsfinanzierung. Die Effekte der damaligen Reform blieben deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Nun sehen wir heute einen weiteren Novellenentwurf, eine weitere Reform durch die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag hohe Ziele für die Ausbildungs- und Studienfinanzierung gesetzt hat und nun nach kurzer Zeit diesen ersten Gesetzentwurf vorlegt. Darin enthalten: die deutliche Anhebung der Freibeträge um 20 Prozent, um den Kreis der Empfänger zu erweitern, die Erhöhung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um fünf Prozent, die Erhöhung der Altersgrenze und des Vermögensfreibetrags und eine Verordnungsermächtigung zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Das alles kann man nur durchweg begrüßen. Begrüßen möchte ich auch – nach der Reform ist vor der Reform –, dass bereits jetzt darüber diskutiert wird, wie denn die 28. Novelle aussehen wird mit der Öffnung des BAföG für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Der vorliegende Entwurf ist ein erster, ein wichtiger Schritt, um das BAföG zu reformieren. Es bedarf aber weiterer Schritte, und ich möchte an dieser Stelle das wiederholen, was ich hier vor drei Jahren schon einmal erwähnt habe: Eine noch stärkere elternunabhängige Förderung, der Abbau der Darlehensförderung, die Einführung eines Gründer-BAföG für Existenzgründungen und – und das ist mir ein besonderes Anliegen – die Förderung eines Orientierungsstudiums zusätzlich zur Förderungshöchstdauer tun not. Es ist ein Anliegen, in einer Zeit, in der viele Studierende in den ersten Semestern noch Orientierung suchen, diese Möglichkeit des Orientierungsstudiums zu unterstützen und dieses nicht auf die Förderhöchstdauer anzurechnen. Diese Anregung möchte ich sozusagen mit in die nächste Novelle geben. Ich wiederhole: Nach der Reform ist vor der Reform, und dies jedes Mal mit dem Ziel, das BAföG zu verbessern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Willingmann! – Jetzt hat das Wort der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Brandenburg aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz bekommen Schülerinnen und Schüler, Studierende und auch Geförderte des Aufstiegs-BAföG erhebliche Leistungsverbesserungen, und das schon zum kommenden Wintersemester. Damit gehen wir jetzt einen wichtigen ersten Schritt, damit möglichst schnell möglichst viele den Fortschritt spüren. Wir wollen vor allem die Reichweite des BAföG deutlich ausdehnen. Die Freibeträge – das wurde bereits erwähnt – sollen um ganze 20 Prozent ansteigen. Nicht der Geldbeutel der Eltern entscheidet, sondern der junge Mensch selbst. Wir wollen auch diejenigen unterstützen, die sich erst später im Leben für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden. Deshalb heben wir die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Auch der Förderhöchstbetrag wird deutlich steigen, um 8 Prozent auf 931 Euro. Die Anhebung des Wohnkostenzuschlags um satte 11 Prozent liegt mir dabei besonders am Herzen, denn die Mieten steigen und die Energiepreise auch. Kurzfristig hilft im Übrigen auch der Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 230 Euro. Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben im digitalen Zeitalter. Mit der Reform wird die Antragstellung vollständig digitalisiert. Die Umsetzung von „BAföG Digital“ ist ein wahres Leuchtturmprojekt von Bund und Ländern. Das ist auch Ihr Verdienst. Ein herzliches Dankeschön an Sie und die vielen Mitarbeitenden in den Länderverwaltungen für ihr Engagement, ganz besonders natürlich an Sachsen-Anhalt als Federführer bei „BAföG Digital“! Die steigenden Nutzerzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wir sind auf dem richtigen Weg. Damit „BAföG Digital“ seine volle Wirkung entfalten kann, ist aber eine zügige Einführung der E-Akte nötig. Wenn digital eingereichte Anträge in den Ämtern zunächst ausgedruckt und abgeheftet werden, dann verschlingt das wertvolle Ressourcen und verhindert eine schnellere Bearbeitung. Das wird viele frustrieren. Ein vollständig digitaler, medienbruchfreier Prozess vom ersten Antrag bis zum letzten Änderungsbescheid ist dringend nötig. Deshalb appelliere ich an Sie, die Einführung der E-Akte schnell umzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Reform ist erst der Anfang. Für ukrainische Geflüchtete haben wir das BAföG mit Ihrem Beschluss am heutigen Vormittag bereits geöffnet. Und da kommt noch mehr. Erstens: der Nothilfemechanismus im BAföG, um für künftige Krisen besser gerüstet zu sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in dieser Woche bereits beschlossen. Wir hoffen, dass keine Notlage eintritt. Wenn aber doch, dann soll sie uns eben nicht unvorbereitet treffen. Zweitens: die Studienstarthilfe. Wir wollen junge Menschen unterstützen, wenn sie aus Familien kommen, denen das Geld für den Umzug, die Immatrikulation oder auch die erste IT-Ausstattung für das Studium fehlt. Drittens: eine strukturelle Reform des BAföG noch im Laufe der Legislaturperiode. Diese soll mehr Flexibilität bringen bei der Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel. Und das BAföG soll einfacher werden. Ich setze sehr auf Ihre Unterstützung für das 27. BAföG-Änderungsgesetz. Diese erste Reform ist ein großer Schritt nach vorn. Gehen wir ihn gemeinsam! – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat Stellung genommen. Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 161/22) Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst bekommt das Wort Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf zur Streichung des § 219a Strafgesetzbuch, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Streichung ist erforderlich, um Frauen in der schwierigen Situation eines Schwangerschaftskonflikts Zugang zu sachlichen Informationen zu verschaffen. Die betroffenen Fr

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