Protokoll der 1021. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1021. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1021
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1021. Sitzung
Berlin, Freitag, den 20. Mai 2022
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Glückwünsche zur Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Würdigung der Verdienste des
Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Volker Bouffier . . 161
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
1. Wahl des Vorsitzenden des
Gesundheitsausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 177/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Beschluss: Minister Dr. Magnus Jung
(Saarland) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
2. Gesetz zur Änderung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (Drucksache
178/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
3. ... Gesetz zur Änderung des Rennwett- und
Lotteriegesetzes (Drucksache 179/22) . . . . 172
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG 201*
4. Gesetz zur Absenkung der
Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur
Weitergabe dieser Absenkung an die
Letztverbraucher (Drucksache 181/22) . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg,
Hessen – (Drucksache 135/22) . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
6. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
digitaler Mitgliederversammlungen im
Vereinsrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 193/22) . . . 182
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 205*
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
7. Entschließung des Bundesrates „Stärkung des
Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 139/22) . . 182
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 182
8. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019
über transparente und vorhersehbare
Arbeitsbedingungen in der Europäischen
Union im Bereich des Zivilrechts – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 154/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
9. Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung
2022 und zur Verbesserung von Leistungen
für den Erwerbsminderungsrentenbestand
(Rentenanpassungs- und
Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 170/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
10. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Hopfengesetzes (Drucksache 155/22) 172
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 201*
11. Entwurf eines Achten Gesetzes zur
Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
(Drucksache 156/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
12. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung der Abgabenordnung und des
Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 157/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 206*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 183
13. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 158/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
14. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2021
zur Bekämpfung der Verbreitung
terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung
weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 159/22) . . . . . . . . 172
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
15. Entwurf eines Siebenundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 160/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 184
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
16. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots
der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des
Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung
des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 161/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen) 185
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 185
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 186
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 206*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
17. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des
Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen sowie zur Änderung der
Zivilprozessordnung (Drucksache 166/22) . 172
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
18. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der
Regelungen zur Umsetzung der
Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 171/22) . . . . . . . . 188
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
19. Entwurf eines Gesetzes zu
Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien und weiteren
Maßnahmen im Stromsektor – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 162/22) . 188
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 188
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 190
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
Oliver Krischer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . 192
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 206*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 208*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
20. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
und anderer Vorschriften – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 163/22) . 194
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz-
Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht
der Endkundenbelieferung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
164/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
22. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des
Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Mauritius zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
(Drucksache 165/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 201*
23. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und
Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr
2020 (Drucksache 609/21, Drucksache
836/21, Drucksache 172/22) . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 202*
24. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
über einen europäischen Ansatz für
Microcredentials für lebenslanges Lernen
und Beschäftigungsfähigkeit
COM(2021) 770 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 14/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 202*
25. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im
Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die
grenzüberschreitende Erbringung von
Dienstleistungen, die aufsichtliche
Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger
Nebendienstleistungen und Anforderungen an
Zentralverwahrer in Drittländern
COM(2022) 120 final; Ratsdok. 7374/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 138/22, zu Drucksache 138/22) 195
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
26. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Maßnahmen zur Gewährleistung der
sicheren Gasversorgung sowie der
Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die
Bedingungen für den Zugang zu den
Erdgasfernleitungsnetzen
COM(2022) 135 final; Ratsdok. 7406/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 144/22, zu Drucksache 144/22) 172
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
27. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und
2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der
Verbraucher für den ökologischen Wandel
durch besseren Schutz gegen unlautere
Praktiken und bessere Informationen
COM(2022) 143 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 143/22, zu Drucksache 143/22) 196
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
geografische Angaben der Europäischen Union für
Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche
Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für
landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013,
(EU) 2017/1001 und (EU) 2019/787 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
COM(2022) 134 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 147/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
29. Dritte Verordnung zur Änderung von
Vordrucken für das arbeitsgerichtliche
Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)
(Drucksache 110/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
30. Verordnung über die
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
(Verordnung zum
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV) (Drucksache 149/22) 196
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
31. Sechste Verordnung zur Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
(Drucksache 150/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
32. Sechste Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 142/22, zu
Drucksache 142/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
33. Verordnung zur Regelung des Betriebs von
Kraftfahrzeugen mit automatisierter und
autonomer Fahrfunktion und zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 86/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 196
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 197
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
34. Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
(Drucksache 167/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
35. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 180/22) . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 202*
36. Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages
und einer Einmalzahlung in den sozialen
Mindestsicherungssystemen sowie zur
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und
weiterer Gesetze (Drucksache 204/22) . . . . . . . . 172
Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 172
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär
im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
37. Steuerentlastungsgesetz 2022
(Drucksache 205/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 209*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
38. Gesetz zum Übergang des
Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt
(Drucksache 206/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
39. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Einsetzung eines Nationalen
Normenkontrollrates (Drucksache 207/22) . . . . . . 172
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201*
40. Gesetz zur Änderung des
Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer
energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 208/22,
zu Drucksache 208/22)
in Verbindung mit
48. Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes
verflüssigten Erdgases (LNG-
Beschleunigungsgesetz – LNGG) (Drucksache 221/22) 162
Volker Bouffier (Hessen) . . . . . . . . . 162
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . 164
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 166
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 167
Beschluss zu 40: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Beschluss zu 48: Zustimmung gemäß
Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . 169
41. Entschließung des Bundesrates zur
angekündigten Gigabitstrategie der
Bundesregierung – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-
Holstein und Brandenburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-
Anhalt, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 209/22) . . . . . . . . . . 169
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 169
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 170
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 171
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 172
42. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung
der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der
Bundesrepublik Deutschland
(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG)
Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 212/22) . . . 199
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 209*
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Minister Michael Stübgen
(Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 199
43. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 215/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 215/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
44. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des
Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 216/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 216/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 202*
45. Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung
von Sanktionen
(Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) (Drucksache 218/22) . . . . . . . . . . 199
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 209*
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . 210*
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 211*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
46. Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts
zur temporären Absenkung der Energiesteuer
für Kraftstoffe
(Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG) (Drucksache 219/22) 199
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
47. Siebtes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 220/22) . . . . 174
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 174
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 175
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . 176
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 178
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 179
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 180
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für
Digitales und Verkehr . . . . . . . . . 181, 205*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 203*
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 204*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 182
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident
des Landes Thüringen
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e ,
Ministerpräsident des Landes Brandenburg
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen sowie
Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales
und Verkehr
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Oliver Krischer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1021. Sitzung
Berlin, den 20. Mai 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1021. Sitzung des Bundesrates.
Die vom Deutschen Bundestag gestern
verabschiedeten Gesetze liegen jetzt vor. Diese werden nach ihrem
Eintreffen unverzüglich umgedruckt und hier im Saal
verteilt. Damit können wir auch bei TOP 48 – LNG-
Beschleunigungsgesetz – und TOP 47 –
Regionalisierungsgesetz – unmittelbar nach der Debatte in die
jeweilige Abstimmung eintreten.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben.
Aus der Sächsischen Staatsregierung und damit aus
dem Bundesrat ist mit Ablauf des 24. April 2022 Herr
Staatsminister Professor Dr. Roland W ö l l e r
ausgeschieden.
Als stellvertretendes Mitglied des Bundesrates hat die
Sächsische Staatsregierung am 10. Mai Herrn
Staatsminister Armin S c h u s t e r bestellt.
Die saarländische Landesregierung hat am 19. Mai
Herrn Staatssekretär Thorsten B i s c h o f f zum
ordentlichen Mitglied des Bundesrates und Herrn
Staatssekretär David L i n d e m a n n zum stellvertretenden
Mitglied des Bundesrates ernannt.
Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren
wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand.
Wir bedanken uns bei dem ausgeschiedenen Mitglied
für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für die
Zukunft alles Gute.
An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit
nutzen, unserer Kollegin Frau Anke R e h l i n g e r im
Namen des Hauses zu ihrer Wahl zur Ministerpräsidentin
des Saarlandes zu gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Beglückwünschen möchte ich ferner Herrn
Ministerpräsidenten Hendrik W ü s t zu seinem Ergebnis bei der
Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
(Beifall)
Verehrte Damen und Herren, bevor wir in die
Tagesordnung eintreten, wende ich mich an den
Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Herrn Volker Bouffier,
der heute zum letzten Mal als Mitglied des Bundesrates
im Plenum anwesend sein wird.
Lieber Kollege Bouffier, mit Ihnen verlässt unser Haus
ein sehr vertrautes Gesicht. Bereits seit über 23 Jahren
gehören Sie dem Bundesrat an, zunächst in Ihrer
Funktion als Minister für Inneres und Sport des Landes Hessen
und ab 2010 als hessischer Ministerpräsident. Damit sind
Sie der dienstälteste amtierende Regierungschef in
unserem Haus. In 23 Jahren Bundesratsmitgliedschaft nahmen
Sie an insgesamt 130 Plenarsitzungen teil, und es war
52 Mal Volker Bouffier, der das Wort erbeten und
erhalten hat. Eine weitere Rede – somit heute deine 53. Rede –
steht schon auf meiner Liste der Redeanmeldungen.
In der Zeit von November 2014 bis Oktober 2015
standen Sie diesem Haus als Präsident vor. Hierbei haben
Sie sich stets leidenschaftlich für die Belange unserer
föderalen Ordnung eingesetzt. In Ihrer Antrittsrede als
Bundesratspräsident im November 2014 bezeichneten Sie
den Föderalismus als unverzichtbaren Baustein unserer
Demokratie. Den Stellenwert des föderativen Systems in
Deutschland und dessen Vorzüge unterstrichen Sie auch
während Ihrer Auslandsreisen als Bundesratspräsident.
Bei der Weltkonferenz der Parlamentspräsidenten im
UN-Hauptquartier in New York zum Beispiel
beschrieben Sie den deutschen Föderalismus als eine gelungene
Partnerschaft, die eine Politik so nah wie möglich an den
Menschen ermögliche.
Es war Ihnen außerdem ein besonderes Anliegen, die
Arbeit des Bundesrates für Außenstehende
nachvollziehbar und transparent zu gestalten. So entschlossen Sie sich
in der Plenarsitzung im März 2015 kurzerhand dazu, eine
komplizierte Abstimmung zu unterbrechen, um den
Gästen auf der Besuchertribüne das Abstimmungsprozedere
im Bundesrat zu erläutern. In wenigen Worten hast du
das geschafft. Wie ich mir habe sagen lassen, nutzt der
Besucherdienst diesen Redeausschnitt immer noch gerne,
um unsere Arbeit hier Besucherinnen und Besuchern zu
erklären.
Großes Engagement zeigten Sie zudem als Mitglied
und späterer Leiter der Bundesratsdelegation bei der
Parlamentarischen Versammlung der NATO, wo Sie stets
ein gefragter Ansprechpartner in Themen der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik waren.
Mit Ihrem rhetorischen Geschick sowie Ihrer
vermittelnden Art haben Sie die Debatten und die Arbeit des
Bundesrates über mehr als zwei Jahrzehnte nachhaltig
geprägt und bereichert. Besonders hervorzuheben ist
ferner Ihr Bestreben, den Zusammenhalt der Länder zu
stärken. Ihre Fähigkeit, als Pragmatiker auch in streitigen
Punkten Kompromisse zu erzielen und politische Lager
zu einen, um im Interesse des Ganzen zu wirken, hat
Ihnen über Parteigrenzen hinweg große Anerkennung
verschafft. Ehrlicherweise haben mich die Rede, die wir
im letzten Plenum gehört haben, und die Abstimmungen,
die heute auf der Tagesordnung stehen, veranlasst,
darüber zu grübeln, ob man diese Rede nicht der
Bundesregierung als Ganzes schicken sollte, denn es ging um das
gemeinsame Zusammenwirken der Länder mit dem
Bund, weil wir zusammen die Bundesrepublik
Deutschland darstellen.
Lieber Kollege Volker Bouffier, ich möchte Ihnen an
dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses für die
ausgezeichnete langjährige Zusammenarbeit sowie Ihr
außerordentliches Engagement ganz herzlich danken und
Ihnen für die Zukunft vor allem Gesundheit und alles
erdenklich Gute wünschen!
Volker, ich darf Dich nach vorne bitten.
(Lebhafter Beifall – Bundesratspräsident Bodo
Ramelow überreicht Ministerpräsident Volker
Bouffier ein Geschenk – Kurzer Fototermin im
Halbrund)
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 48 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden wir die
verbundenen Punkte 40 und 48 beraten. Im Anschluss wird der
Punkt 41 behandelt. Vor TOP 6 werden die Punkte 36
und 47 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht erkennen.
Damit ist sie so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des
Gesundheitsausschusses (Drucksache 177/22)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Dr. Magnus J u n g
(Saarland) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Einstimmig.
Dann ist einstimmig so beschlossen.
Damit darf ich mich herzlich bedanken. An Herrn
Jung: Alles Gute für die Arbeit!
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 40 und
48:
TOP 40
40. Gesetz zur Änderung des
Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer
energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 208/22,
zu Drucksache 208/22)
in Verbindung mit
TOP 48
48. Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes
verflüssigten Erdgases (LNG-
Beschleunigungsgesetz – LNGG) (Drucksache 221/22)
Ich habe auf meiner Redner/-innenliste Herrn
Ministerpräsident Bouffier, Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
Herrn Dr. Buchholz. Ich freue mich, dass Dr. Habeck, der
zuständige Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, auch unter uns ist – herzlich willkommen! – und
um das Wort gebeten hat. – Lieber Volker, ich darf dich
zum 53. Mal um dein Wort bitten.
Volker Bouffier (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst einmal, Herr Präsident, herzlichen
Dank für die so außergewöhnlich freundliche Würdigung
meiner Arbeit! Ich habe das gerne gehört, aber man muss
es richtig einordnen. Ja, es stimmt, ich habe entschieden,
in wenigen Tagen mein Amt aufzugeben – nicht, weil mir
diese Aufgabe keinen Spaß mehr machen würde und ich
keine Ideen mehr hätte, sondern, weil ich zu der
Überzeugung gekommen bin, dass das jetzt der richtige
Zeitpunkt für einen Wechsel bei uns in Hessen ist. Daraus
folgt: Die heutige Sitzung ist in der Tat nach vielen
Jahren meine letzte. 23 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit.
Es ist natürlich eine große Versuchung, mich durch diese
23 Jahre durchzuarbeiten und Ihnen damit an diesem
Vormittag eine große Freude zu bereiten. Das möchte ich
mir und Ihnen ersparen. Ich will es deshalb bewenden
lassen mit einer Bemerkung, die man vielleicht verstehen
kann, wenn man wie ich so lange in diesem Haus
gearbeitet hat.
Die heutige Tagesordnung ist ja im Wesentlichen
gekennzeichnet von Herausforderungen, von denen wir
dachten, dass wir sie so nicht mehr bewältigen müssten.
Alles, was wir hier zurzeit diskutieren, steht mehr oder
weniger im Zusammenhang mit einer völligen
Veränderung der europäischen Nachkriegsordnung, mit einer
völligen Veränderung all dessen, von dem wir glaubten,
dass das die Leitplanken der Politik in Deutschland und
auch über Deutschland hinaus sein würden. Der
Angriffskrieg Russlands gegenüber der Ukraine hat alles
verändert und wird auch bei uns alles verändern. Das
spüren wir ja jetzt schon. Meine Einschätzung ist: Es
wird uns viele Jahre begleiten.
Das Energiesicherungsgesetz ist nicht völlig neu; das
gab es schon mal vor 40 Jahren. Aber im Grunde
genommen war es irgendwo abgelegt. Und jetzt? Jetzt
machen wir Regeln, von denen wir geglaubt haben, dass wir
sie nie bräuchten. Wir versuchen, zu sichern, wir
versuchen, Interessen auszugleichen und neue Wege zu finden.
Um es vorwegzunehmen: Hessen wird dem allem
zustimmen; nicht, weil wir bei jedem Detail überzeugt sind,
dass es genau richtig ist, sondern, weil wir eine
Gesamtbeurteilung vornehmen.
Ich habe mich in der letzten Sondersitzung des
Bundesrates mit dem Nachtragshaushalt beschäftigt, einem
der Klassiker, bei dem die öffentliche Erwartung und
auch das Prickeln der Politik immer ganz groß sind. Das
läuft normalerweise einfach so durch. Nun haben wir
allerdings eine ganze Fülle von Sachverhalten, die dort
haushaltsmäßig abgebildet sind: das Entlastungspaket
und vieles andere mehr. Ich habe darauf hingewiesen,
dass ich erhebliche Zweifel habe, ob das alles richtig ist.
Da geht es mir nicht ums Detail, sondern um eine sehr
grundsätzliche Fragestellung: Ist das richtig ausgewogen
zwischen Bund und Ländern?
In 23 Jahren habe ich ganz unterschiedliche
Bundesregierungen erlebt. Am Anfang Rot-Grün – neuer
Aufbruch, neue Welt. Jede Bundesregierung ist am Anfang
von sich begeistert, hat eine Menge Ideen und erwartet
mehr oder weniger, dass der Bundesrat einfach so
zustimmt. Bei näherer Betrachtung stellt sich dann aber
heraus: Die Dinge sind doch ein bisschen komplizierter,
als man es zu Beginn gemeint hat. Ich unterstelle nicht,
dass das alles böser Wille ist. Jeder, der lange genug
dabei ist, weiß, wie mühsam es ist, in Koalitionen von
zwei, manchmal drei Partnern irgendwie etwas
zusammenzubringen, das alle einigermaßen zufriedenstellt. Und
dann ist man begeistert, dann sagt man: „Im Deutschen
Bundestag haben wir eine Mehrheit“, und das war es
dann. Und dann kommt man hierher und stellt fest: Die
finden das keineswegs immer so toll und sind keineswegs
immer genauso begeistert. Das war in der ersten Großen
Koalition so, dann in der Koalition von CDU/CSU und
FDP, dann wieder in einer Großen Koalition. Und jetzt –
in dieser Situation jedenfalls neu für die
Bundesrepublik – die Ampel.
Wenn man das richtig einordnet, dann bleibt eine der
zentralen Aufgaben: Wie wiegen wir richtig aus? Meine
Überzeugung ist – Sie haben das zitiert, Herr Präsident –:
Die Bundesrepublik Deutschland wird auf Dauer nur
stark sein, wenn sie starke Länder hat. Das
Ordnungsmodell des Föderalismus und das Wettbewerbsprinzip sind
untrennbar mit der Erfolgsgeschichte Deutschlands
verbunden. Nach meiner Einschätzung ist dieser Gedanke
gerade in Krisenzeiten nicht weniger wert. Es gibt so eine
allgemeine Erwartung, dass die Zentrale entscheidet.
Wenn man sich einmal umschaut: Ich kann nicht
erkennen, dass in zentral verwalteten Ländern die Dinge besser
gestaltet würden. Und ich weiß sehr wohl: Die Summe
aller Einzelinteressen, der einzelnen 16 Länder, ist nicht
das Gesamtwohl. Deshalb respektiere ich ausdrücklich,
wenn eine Bundesregierung zu Entscheidungen kommt,
die uns oder Einzelnen von uns vielleicht nicht in jeder
Facette angemessen erscheinen.
Ich habe das letzte Mal gesagt: Wenn man sich zum
Beispiel die 300 Euro plus 100 Euro pro Kind anschaut,
dann ist das okay, aber das Wesentliche zahlen die
Länder und die Kommunen. Das ist öffentlich weitgehend
unbekannt und ist trotzdem wahr. Ich begrüße, dass die
Bundesregierung sich jetzt noch einmal bewegt hat. Aber
das ist nicht das Entscheidende für mich. Das
Entscheidende für mich ist immer – und das ist, wenn Sie so
mögen, auch ein Appell in alle Richtungen –, zu versuchen,
es richtig auszuwiegen.
Nehmen wir mal einen Klassiker – diese Bemerkung
sei mir gestattet; Sie werden ja nachher noch darüber
diskutieren –: das Regionalisierungsgesetz. Diejenigen,
die länger dabei sind, wissen: Wir haben schon unzählige
Stunden über dieses Gesetz geredet, weil die Interessen
so unterschiedlich sind. Jetzt haben wir sozusagen den
Knaller der Saison: Mit 9 Euro kannst du durch die Welt
fahren. Alle Kundigen wissen, dass diese Geschichte die
Finanzprobleme des öffentlichen Nahverkehrs in keiner
Weise löst. Das bestreitet auch niemand. Und jetzt
passiert Folgendes – das haben wir hier so oft erlebt –: Alle
Welt freut sich darauf, der Bund sagt: „Wir geben euch
Milliarden“, und dann kommen wir und sagen hier: „Es
reicht aber nicht“. Das bestreitet keiner in der Sache.
Aber die Debatte verlagert sich: Kann man so was
ablehnen? Das versteht doch niemand. Es versteht sowieso
keiner, was wir hier so treiben.
Herr Präsident, Sie haben zu Recht darauf
hingewiesen, dass ich mir mal die Freiheit genommen habe,
während einer Sitzung zu erklären, was wir hier eigentlich
machen. Und ich gehe jede Wette ein: Wenn Sie einen
normalen Bürger draußen fragen, ob er auch nur
ansatzweise eine Vorstellung hat, was ein
Regionalisierungsgesetz ist und warum der Bus fährt oder warum er nicht
fährt und was mit der U-Bahn ist, dann kommt heraus:
Das sind Geheimwissenschaften. Wir haben uns immer
alle gemeinsam bemüht, unsere Arbeit transparent zu
machen. Das bleibt ein Dauerauftrag. Trotzdem!
Jetzt machen wir also eine große Nummer. Und Ende
August? Was machen wir dann? Sammeln wir alles
wieder ein? Dann ist doch die Enttäuschung
vorprogrammiert. Dann müssen Sie eine Idee haben, wie es
weitergeht. Die Länder haben das Problem –
Verfassungsrecht –: Wir können nicht einfach nur Schulden machen.
Das bedeutet in einem Land wie Hessen etliche 100
Millionen Euro. Folglich sind wir gemeinsam der
Auffassung, der Bund müsse mehr tun. Ich begrüße, dass der
Bund das im Grundsatz anerkennt. Aber die Wege sind
noch weit.
Wenn man das ein bisschen länger betrachtet, stellt
man Folgendes fest: In einer solchen Situation herrscht
jenseits der Parteienlehre das Grundgefühl „Das kann
man jetzt nicht ablehnen, das versteht niemand, also
sagen wir Ja“. Anschließend kommen die Probleme. Und
was ist dann die Antwort? – Ihr habt doch zugestimmt.
Ihr habt doch zugestimmt, und jetzt kommt ihr hinterher
als kleine Beckmesser und wollt noch mehr Geld.
Dieses Dilemma kann ich aufgrund der Erfahrungen in
23 Jahren wunderbar durchbuchstabieren. Aber was kann
man daraus vielleicht weitergeben? Ich würde es sehr
begrüßen, wenn eine Bundesregierung – und die sie
tragenden Parteien; unabhängig davon, welche das sind –
nicht nur das Zustimmungserfordernis des Bundesrates
möglichst früh in ihre Überlegungen miteinbezieht,
sondern auch die Möglichkeit, mit den Ländern einen
Ausgleich zu suchen. Man muss nicht immer einer Meinung
sein. Aber zu sagen: „Wir haben beschlossen, nun seht
mal zu“, das klappt einmal, das klappt vielleicht zweimal.
Irgendwann klappt es nicht mehr. Deshalb ist es im
vernünftigen Interesse auch und gerade einer
Bundesregierung und der sie tragenden Parteien, dies frühzeitig zu
versuchen und auch zu leben und rüberzubringen, dass
auf Dauer und insbesondere in Krisenzeiten keiner alleine
kann. Sie werden, fürchte ich, in den kommenden Jahren
vor noch viel mehr und vor noch viel größeren
Problemen stehen, und es wird am Ende nur gemeinsam gehen.
Meine Damen und Herren, wir Hessen werden heute
zustimmen, aber ich habe deutlich gemacht, dass das
nicht Ausdruck hundertprozentigen Einverständnisses
und letzter Klugheit aller Beschlüsse ist, sondern am
Ende das Ergebnis einer Abwägung. Das war in diesem
Hause immer wieder der Fall. – Insofern, sehr geehrter
Herr Bundesminister Dr. Habeck, für den heutigen Tag:
Ich wünsche auf allen Seiten Erfolg im Interesse unseres
Landes. Ich habe bewusst gesagt, die Summe aller
Einzelinteressen ist nie das Gesamtwohl. Gesamtwohl ohne
Wohl der Länder ist auch nicht das richtige Ergebnis.
Deshalb wünsche ich mir sehr, dass es in Zukunft
vielleicht noch besser gelingen möge, zusammenzubleiben
im Interesse der Menschen in unserem Land.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen
allen für die kollegiale und auch menschliche
Zusammenarbeit. Ich habe die Atmosphäre in diesem Haus
immer sehr geschätzt: wenig spektakulär, aber dafür mit
viel Sachverstand; ohne Applaus, was für einen
leidenschaftlichen Politiker erst mal ein Gewöhnungsprozess
ist, aber in tiefem Vertrauen. Wir haben viele
Kolleginnen und Kollegen kommen und gehen sehen,
unterschiedlichster Regierungen, aber am Ende waren alle, die
hier waren, überzeugt davon, dass diese Gemeinsamkeit
uns allen nützt. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen für,
wie ich es empfunden habe, viele Jahre sehr kollegialer
und angenehmer Zusammenarbeit.
Ich möchte mich heute auch ganz bewusst bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses
bedanken. Vieles von dem, was wir hier leisten, wäre ohne Sie
nicht möglich. Wer die Strich-Drucksachen jemals
gelesen hat, kann ja nur hoffen, dass es noch irgendjemanden
gibt, der durchblickt. Es ist eine engagierte, eine wichtige
Arbeit. Sie ist nicht selbstverständlich. Ja, es ist Ihr Job,
und trotzdem möchte ich heute gerade Ihnen herzlichen
Dank sagen.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen
persönlich alles Gute. Bleiben Sie gesund! Bleiben Sie behütet!
Ich wünsche diesem Haus stets das richtige Verständnis
als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland,
aber auch als Resonanzboden der Länder. Was bleibt? Ich
wünsche mir wirklich von Herzen, dass wir die großen
Herausforderungen, die auf uns zukommen und die uns,
glaube ich, die nächsten Jahre sehr fordern werden,
gemeinsam erfolgreich bewältigen. – Ich danke Ihnen!
(Lebhafter Beifall)
Präsident Bodo Ramelow: Lieber Volker
Bouffier, das war noch mal eine große Beschreibung des
Föderalismus und ein Beleg dafür, dass ein großer
Föderalist den Bundesrat verlässt. Dir alles Gute, Gottes Segen!
Ich darf nun aufrufen: Frau Ministerpräsidentin
Schwesig.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! –
Lieber Volker, jetzt liegen hier Nachdenklichkeit und auch
Wehmut im Raum, und es ist schwierig, gleich zum
Thema LNG-Terminals überzugehen. Deshalb möchte
ich mir vorher die Zeit nehmen, mich bei dir zu
bedanken. Ich kann mir vorstellen, dass ich im Namen vieler
Kolleginnen und Kollegen spreche.
Du hast eben zum einen die Herausforderungen
geschildert, die immer da waren und die sich neu ergeben
haben, und du hast zum anderen geschildert, wie wichtig
es ist, dass Demokraten am Ende immer zusammen einen
Weg finden im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, einen
Weg, den die Bürgerinnen und Bürger möglichst nicht
nur verstehen und akzeptieren, sondern vielleicht sogar
honorieren. Dazu dienen Bundesrat und natürlich
Bundestag. Dazu dient der Vermittlungsausschuss. Als
Vorsitzende des Vermittlungsausschusses habe ich viele
Jahre selbst miterleben können, dass du jemand warst,
der genau in diesem Sinne vermittelnd Positionen
zusammengeführt hat, damit am Ende möglichst viel Gutes
rauskommt und es nicht Kompromisse sind, die – du hast
es beschrieben – die Leute vielleicht nicht verstehen.
Dabei habe ich dich immer kennengelernt als
jemanden, der dem anderen zuhört und versucht, den anderen
zu verstehen. Es war nicht nur der Versuch, den anderen
zu verstehen. Vielmehr bist du mit der Einstellung – um
es mit den Worten von Rita Süssmuths Vater zu sagen –,
der andere könnte vielleicht auch Recht haben, in diese
Gespräche gegangen. Dafür, für diese Art und auch für
diesen Beitrag, dass wir Demokraten – das zeichnet
unsere Demokratie aus – über verschiedene Positionen zu
einem guten Ergebnis für die Menschen, für unser Land
kommen, möchte ich dir von Herzen danken.
Du hast in deiner Rede einen Satz gesagt, an den ich
anknüpfen möchte. Der blutige Angriffskrieg Putins auf
die Ukraine hat alles verändert. Wir spüren das in vielen
außenpolitischen Diskussionen, angesichts der großen
Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung und
die Gemeinschaft der Staaten stehen, und wir spüren es
ganz konkret bei uns vor Ort in den Ländern, wenn es um
die Frage der Energieversorgung geht. Die Menschen
machen sich Sorgen vor der Ausweitung des Krieges, und
sie machen sich Sorgen vor steigenden Energiepreisen.
Und sie spüren diese schon. Wenn Bürgerinnen und
Bürger in Mecklenburg-Vorpommern – in einem
Flächenland wie unserem gibt es viele Pendlerinnen und
Pendler – jeden oder jeden zweiten Tag an die Tankstelle
fahren, dann sehen sie die steigenden Spritpreise, dann
spüren sie sie ganz konkret im Portemonnaie. Für die
große Mehrheit sind 200 oder 300 Euro mehr Spritkosten
im Monat viel Geld. Sie sehen jetzt schon die steigenden
Energiepreise, und wir alle wissen: Die große
Abrechnung, zum Beispiel die Gasabrechnung, kommt noch.
Das macht den Menschen Sorge, und deshalb ist es
wichtig, dass wir heute auch über Entlastung für
Bürgerinnen und Bürger sprechen; das Thema kommt ja später
noch. Es ist ein ganz wichtiges Signal, dass wir heute den
Menschen zeigen: Wir kümmern uns darum. Wir
entlasten sie. 100 Euro pro Kind und 300 Euro pro berufstätiger
Mutter und berufstätigem Vater, das macht für eine
Familie mit zwei Kindern und zwei Berufstätigen gleich 800
Euro, und das ist viel Geld. Das ist eine gute Nachricht.
Aber wir müssen gleichzeitig darauf achten, dass die
Energieversorgung sicher bleibt, stabil und bezahlbar.
Viele Jahre, viele Jahrzehnte hat die Bundesrepublik
Deutschland unter Bundesregierungen verschiedener
politischer Couleur auf die Energieversorgung durch
russisches Gas und russisches Erdöl gesetzt. Gerade
Ostdeutschland hat sehr viele Verteilstränge, und gerade in
Ostdeutschland kommt viel russisches Erdöl und
russisches Gas an. Klar ist, dass Putin mit seinem brutalen
Angriffskrieg diese wirtschaftliche Zusammenarbeit
zerstört hat. Deshalb ist es richtig, dass die
Bundesregierung alles daransetzt, dass wir aus russischem Erdöl und
russischem Gas aussteigen. Wir sehen aber, dass es
schwierig ist. Denn wir haben auf dieses russische Gas
und Erdöl ja nicht nur aus Gründen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit gesetzt, sondern, wenn man an das Gas
denkt, auch, weil das Gas über eine Pipeline sauberer und
preiswerter ankommt als Frackinggas über Schiffe über
die Weltmeere. Das ist aber keine Option mehr, um das
klar zu sagen. Das ist zerstört worden.
Insofern ist es wichtig, dass wir einmal schauen: Wie
kommen wir an Flüssiggas, an Frackinggas aus anderen
Ländern? Ich möchte mich beim Bundesminister für
Wirtschaft und Energie, Herrn Habeck, und auch bei
Bundeskanzler Scholz ganz herzlich dafür bedanken, dass
sie sofort losgelegt haben und an diesen Alternativen
gearbeitet haben. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich
einige schon eher für LNG-Terminals ausgesprochen
haben – zum Beispiel der heutige Bundeskanzler – und
dass das lange sehr strittig war. Aber das ist
rückwärtsgewandt. Nach vorne blickend brauchen wir die LNG-
Terminals. Und hier will ich ganz deutlich sagen: Wir
brauchen sie nicht nur an der Nordsee. Wir brauchen sie
auch an der Ostsee.
Ich will es einmal beschreiben: In Lubmin liegt eine
sehr große Verteilstation, die ganz Ostdeutschland bis hin
nach Tschechien versorgt. Seit Jahren tragen an dieser
Verteilstation, wo das Gas in Mecklenburg-Vorpommern
anlandet, viele Menschen dafür Sorge, dass das alles
sicher und sauber läuft, und seit vielen Jahren und
Jahrzehnten verlässt sich ganz Deutschland – viele
Bundesländer viel stärker als mein eigenes Bundesland, weil wir
nicht so industriestark sind – genau auf dieses Gas. Diese
Versorgung läuft ja immer noch. Es ist wichtig, dass wir
diese Verteilstation, die da ist und funktioniert, zukünftig
auch für LNG nutzen, um den ganzen Bereich
Ostdeutschlands bis hin nach Tschechien versorgen zu
können. Deshalb finden wir es gut, dass dieser Standort
Lubmin im Gesetz genannt ist.
Wir brauchen außerdem den Standort Rostock, denn –
noch mal – über die Versorgungsstandorte an der
Nordsee werden wir große Teile Deutschlands nicht versorgen
können. Wir haben gleichzeitig die Herausforderung
Erdöl – Schwedt. Dazu will ich ganz klar sagen, dass wir
aufpassen müssen. Wenn Rostock dabei helfen soll,
stehen wir bereit. Aber es ist nicht unkritisch, letztendlich
über Öltanker über die Ostsee das Öl nach Schwedt zu
bringen. Wir sind bereit, zu helfen. Aber es ist eine große
Herausforderung. Wir sind auch alle gemeinsam im
Gespräch.
Mir war es aber wichtig, das hier einmal so konkret
vor Augen zu führen, denn die einen sagen: „Schnell
raus!“, aber die anderen müssen es konkret umsetzen.
Daran hängen nicht nur viele technische Fragen, sondern
auch Umweltfragen. Daran hängen natürlich, wie zum
Beispiel bei meinem Kollegen Herrn Woidke, auch die
Fragen von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft. Aber vor
allem hängt daran die Frage: Wie können wir der
Bevölkerung zusichern, dass die Energieversorgung weiter
stabil und bezahlbar bleibt? Das ist wichtig für die
Menschen, für die Wirtschaftskraft in ganz Deutschland.
Deshalb unterstützen wir das heutige Gesetz, unterstützen
auch die Standorte, und hoffen, dass wir weiter zügig
gemeinsam daran arbeiten, dass wir sicher und bezahlbar
aus Öl und Gas aus Russland aussteigen und gleichzeitig
dafür sorgen können, dass unsere Bevölkerung und
unsere Wirtschaft damit klarkommen. Denn das gehört auch
zu diesem Thema.
Vielen Dank für dieses Gesetz! Ich denke, wir haben
noch viele gemeinsame Runden vor uns.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Schwesig! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Minister Dr. Buchholz, Schleswig-Holstein.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
furchtbare völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands
auf die Ukraine hat auch Defizite deutscher Politik wie
im Brennglas deutlich gemacht. Defizite deutscher
Politik, die nicht etwa nur in einer mangelhaften Ausstattung
der Bundeswehr liegen, sondern gerade im Bereich der
Energieversorgungssicherheit die einseitigen
Abhängigkeiten von Erdöl und vor allem Erdgas, von russischem
Pipelinegas, wie im Brennglas verdeutlicht haben.
Gerade durch die Drohung mit einem Embargo oder auch die
Forderung nach einem Boykott wurde klar, wie groß
diese Abhängigkeit bei etwa 96 Milliarden Kubikmetern
Erdgas und einer 40-prozentigen Bezugssituation aus
Russland ist.
Es gibt einige – der Bundeswirtschaftsminister gehörte
dazu, als er noch in Funktion in Schleswig-Holstein war
und einen Jamaika-Koalitionsvertrag verhandelt hat –, die
gemeinsam mit anderen darauf hingewiesen haben, dass
diese Abhängigkeitssituation beseitigt werden muss.
Deshalb haben wir frühzeitig bei uns für ein LNG-
Importterminal gekämpft, in Brunsbüttel in Schleswig-
Holstein, von mir aus gerne auch woanders. Aber wir
haben in dem Wissen dafür gekämpft, dass natürlich
einige sagen werden: Das ist fossil, das ist nicht die
Zukunft, das ist eine Übergangstechnologie. – Das wissen
wir alle, aber wir wissen auch, dass es allemal immer
noch ökologischer ist, weniger CO2-Ausstoß und vor
allem weniger Treibhausgasausstoß bedeutet, wenn man
LNG verarbeitet, als wenn man auf Diesel oder anderes
setzt.
Jetzt ist deutlich geworden, dass wir diese
Infrastrukturen zwingend brauchen. Und es ist ein weiteres
Problem ganz deutlich geworden, das in Deutschland seit
Jahren auf dem Tisch liegt, aber mangelhaft bearbeitet
worden ist: dass Planungs- und Genehmigungsprozesse
zur Veränderung dieser Situation so lange dauern
würden, dass wir jedenfalls nicht nur für den nächsten,
sondern auch für den übernächsten, nein, für die nächsten
vier Winter keinerlei Verbesserungen hinbekommen
würden. Deutsches Planungs- und Genehmigungsrecht
würde dazu führen, dass wir bei einem schon lange im
Planungsprozess befindlichen Terminal wie in
Brunsbüttel weitere mindestens zweieinhalb, drei Jahre des
Planungsprozesses bräuchten und erst anschließend mit dem
Bau beginnen könnten. Wir haben, auch in enger
Abstimmung mit der Bundesregierung, deshalb in
Schleswig-Holstein frühzeitig gesagt, dass wir die drei
Genehmigungsverfahren, die für so ein festes Terminal
notwendig sind, verändern möchten. Es ist nämlich eine
wasserrechtliche Genehmigung notwendig, eine Genehmigung
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und ein weiteres
Planfeststellungsverfahren für die Pipelineanbindung.
Das sind drei unterschiedliche große Verfahren, die
gegebenenfalls jeweils für sich eigene
Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern, sodass wir den ganzen
Aufwand, den wir betreiben, auch noch dreifach haben.
Ich bin dankbar, dass mit diesem Gesetz nunmehr
Dinge durch die Bundesregierung geregelt werden – die
wir in Schleswig-Holstein für die wasserrechtliche Seite
auch geregelt haben –, die lange auf dem Tisch lagen:
Möglichkeit der Bedarfsfeststellung per Gesetz – machen
wir jetzt hier; das ist eine Art Legalplanung, indem der
Bedarf gesetzlich festgestellt wird –; Wegfall der
aufschiebenden Wirkung bei Widerspruch oder Klage, um
dann tatsächlich auch arbeiten zu können; eine rechtliche
Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, als erste und
letzte Instanz.
All diese Dinge, die genauso wie, ich sage mal, die
Möglichkeit, vorzeitige Maßnahmen zu ergreifen, lange
auf dem Tisch lagen, stehen jetzt endlich in diesem
Gesetz drin. Dafür, lieber Robert Habeck, bin ich dankbar.
Aber die Adresse an die Bundesregierung heißt an dieser
Stelle, dies jetzt nicht nur auf ein LNG-Terminal oder
fünf LNG-Terminals zu beziehen, sondern zu sehen, dass
die Planungsbeschleunigung, die in diesem Gesetz steht,
eine Blaupause sein kann und sein muss für viele andere
Verfahrensregelungen in Deutschland, vom
Bestandsbauwerk der Brücken auf unseren Autobahnen über 380-
kV-Leitungen, die wir für die Energiewende brauchen
und die durchs Land geführt werden müssen, bis hin zur
Elektrifizierung im Schienenausbau und auch dem einen
oder anderen Straßenprojekt. Planungsbeschleunigung
darf nicht bei LNG-Importterminals enden. Es ist jetzt die
Aufgabe der Bundesregierung, diese Blaupause zu nutzen
und auf anderes zu übertragen. – Ich danke herzlich für
Ihre Aufmerksamkeit!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Buchholz! – Ich darf jetzt dem Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz, Herrn Dr. Habeck, das Wort
erteilen.
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Da ich direkt und indirekt angesprochen
wurde, möchte ich gerne mit den Ausführungen von
Volker Bouffier beginnen. Lieber Volker Bouffier, ich
habe die mahnenden Worte wohl gehört. Niemals würde
ich – und ich glaube, auch die anderen Mitglieder der
Bundesregierung nicht – denken, dass der Bundesrat
beziehungsweise die Länder immer nur zustimmen, wenn
alles vergoldet wird. Aber es ist tatsächlich so – das sollte
man nicht übersehen –, dass man, wenn man in der
Landespolitik unterwegs ist – und das trage ich ja nun tief in
mir –, nach Berlin guckt und sagt: Die wissen ja gar
nicht, wie es vor Ort aussieht. Die machen da ihre
Gesetze, und wir stehen mit dem ganzen Ärger zu Hause rum.
Die sollen sich mal mit der Wirklichkeit beschäftigen. –
Und wenn man in der Bundesregierung ist oder auf der
Berliner Ebene unterwegs ist, dann guckt man auf die
Länder und sagt: Die denken immer nur an ihr eigenes
kleines Karo. Die müssen mal das große Ganze sehen.
Das ist nicht gut. Es ist für erstaunlich viele Prozesse
eigentlich auflösbar. Es ist doch verwunderlich, dass es
für das sogenannte 9-Euro-Ticket nicht gelungen ist, eine
einheitliche Datengrundlage zwischen Ländern und
Bundesregierung zu schaffen. Man kann sich über den Sinn
oder die Bedeutung des Föderalismus politisch eine
Meinung bilden, aber die Mathematik ist ja nun keine „rocket
science“. Das müsste man eigentlich hinbekommen. Das
muss irgendwie bearbeitet werden.
Dann bleibt natürlich die große Frage, die
dahintersteht: Wie organisieren wir diesen Staat effektiv? Ich
glaube, durch Kooperation. Das haben Sie ausgeführt.
Deswegen war das eine große Abschiedsrede, wenn ich
das sagen darf. Ich jedenfalls weiß für meinen
Fachbereich: Selbst, wenn man mal unterstellt, dass wir alles
richtigmachen – und wer macht das schon? –, alle
Gesetze perfekt, Planungsbeschleunigung,
Wirtschaftsförderung, alles da, Naturschutz, Windkraft, alles tipptopp –
und das ist im Grunde ja auszuschließen –, würde alles
scheitern, wenn die Länder nicht mitziehen. Umgekehrt
ganz genauso. Wir sind aufeinander angewiesen.
Vielleicht sollten wir weniger versuchen, in den
Grundsatzdebatten eine Einigung zu erzielen, sondern vielmehr
über die jeweils nächsten praktischen Schritte, um dann
zu einer gemeinsamen Grundsatzpolitik zu kommen. Das
jedenfalls scheint mir jetzt, nachdem ich ein halbes Jahr
Regierungserfahrung in Berlin habe und die Jahre davor
in Schleswig-Holstein beziehungsweise hier in diesem
Haus gearbeitet habe, dringend angezeigt zu sein.
Das gesagt, will ich nicht verhehlen, dass es natürlich
politische Deutungen von Prozessen gibt. Weil Sie – ich
habe mir die Worte aufgeschrieben – mehrfach
angesprochen haben, dass wir diese Krise nicht alleine bestehen
können, dass wir zusammenarbeiten und
zusammenbleiben müssen, will ich sagen, dass ich vor dem Hintergrund
einiger Äußerungen der letzten Zeit Sorge habe, dass das
für die nächste Zeit vielleicht nicht mehr so gut gelingt
wie in den letzten drei, vier Monaten. Das sage ich auch
als Replik auf das, was ich in Interviews, liebe Manuela
Schwesig, und in Protokollen von Landtagsdebatten in
einigen ostdeutschen Ländern, lieber Dietmar Woidke,
gelesen habe.
Ich will ausdrücklich sagen, dass die Sanktionen, die
Europa, die Bundesregierung und die Allianz der Staaten,
die sich gefunden hat, gegen Russland verhängt haben,
nicht mit einer Westbrille gesehen werden sollten.
Vielmehr sind es gerade die östlichen Partner, die sagen, dass
dieser Angriffskrieg gestoppt werden muss. Es sind die
östlichen Partner, die sagen: Ihr könnt nicht zulassen,
dass dieser Krieg erfolgreich ist. – Und es ist auch in der
Sache nicht richtig, wenn man sagt, dass die Sanktionen,
die im Energiebereich unternommen werden, nur den
Osten oder besonders den Osten treffen. Steinkohle zum
Beispiel ist sanktioniert; das wissen Sie. Die
überwiegende Mehrzahl der Steinkohlekraftwerke liegt im Westen.
Im Osten dominiert im Wesentlichen Braunkohle. Die
werden wir nicht sanktionieren, weil sie ja vor Ort
abgebaut wird.
Die Gasversorgung erfolgt im Wesentlichen über die
Nord-Stream-1-Pipeline beziehungsweise über Polen. Da
das Gas aus dem Osten kommt, ist natürlich die
Gefährdungssituation vor allem für den Südwesten besonders
groß. Denn sollte Gas knapp werden – das Gas fließt
quasi wie das Wasser immer zur Nachfrage –, wird zuerst
die Nachfrage bedient, die dicht an der Quelle ist, außer
die Politik greift ein und regelt das. Das sind aber
massive Markteingriffe, zu denen ich gleich noch komme.
Und ja: Es gibt zwei Raffinerien im Osten
Deutschlands, Leuna und Schwedt, die sich aber sehr
unterschiedlich positioniert haben, was an der
Eigentümerstruktur liegt. Das Problem muss gelöst werden. Ich
habe das mehrfach vor Ort und auch hier schon einmal
gesagt: Wir haben eine Lösung. Wir müssen sie dann im
Zweifelsfall umsetzen. Aber es gibt 18 Raffinerien in
Deutschland, von denen logischerweise 16 nicht über die
Druschba-Pipeline beliefert werden. Und wo kommt das
Öl her? Es wird im Wesentlichen mit Schiffen
angelandet. Insofern kann nicht jedes Argument gleich gewichtet
werden.
Ja, Öl wird mit Schiffen transportiert. Ich war lange
Umweltminister in Schleswig-Holstein. Wir hatten
mehrfach Ölverschmutzung an den Stränden. Bei Schiffen, die
Öl transportieren, können sich Leckagen ereignen. Das ist
gefährlich. Aber es ist nicht so, dass die Versorgung über
Ostdeutschland besonders gefährlich ist im Vergleich zu
der über Estland, Lettland, Litauen oder die
westdeutschen Häfen. Deswegen – in dem Geist, den Volker
Bouffier beschrieben hat – dürfen wir in dieser Situation
nicht der Gefahr erliegen, das Gesamtbild aus den Augen
zu verlieren.
Wenn wir hier durchkommen wollen, dann gelingt
dies nur, wenn wir solidarisch zusammenstehen – als
Gesellschaft, als Politik. Meinungsunterschiede sind
immer notwendig, sonst werden wir nicht besser. Aber
wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, dass wir dem
unmittelbaren Moment emotional gleich alle Türen und
Tore aufmachen. Ich erlebe in den Gesprächen, die ich
vor allem in Ostdeutschland führe, dass manchmal
vielleicht die Kategorien verrutschen. Und deswegen noch
einmal aus meiner Sicht: Ja, wir haben hohe
Energiepreise in Europa und in Deutschland, und wir haben Inflation
in Deutschland, aber das ist nicht die Konsequenz einer
falschen Politik der Bundesregierung oder der
Landesregierungen. Es ist die Konsequenz von Putins
Angriffskrieg. Es muss immer klar sein, dass das die Ursache ist.
Und dann, aufbauend darauf, kann und muss man über
die Verteilungsfragen reden, über die Lastenteilung, sonst
geraten die Dinge aus dem Lot.
Sie beschließen gleich über zwei Gesetze, die in ihrer
Bedeutsamkeit nicht überschätzt werden können. Bernd
Buchholz hat über das LNG-Beschleunigungsgesetz
gesprochen, die Details aufgezählt. Gut, dass dieses
Gesetz kommt. Wenn wir im Winter zwei FSRU – das sind
diese schwimmenden Terminals – an den Standorten
Wilhelmshaven und Brunsbüttel haben und die Speicher
voll sind, haben wir eine robustere Chance, im Falle
ausbleibender Gaslieferungen aus Russland durch den
Winter zu kommen. Haben wir sie nicht und das Gas
wird nicht geliefert, steht Deutschland vor einer
ökonomischen Krise, wie es sie lange nicht erlebt hat.
Deswegen ist es notwendig, das zu tun. Das ist kein Spaßgesetz,
mit dem man mal versucht, der Deutschen Umwelthilfe
oder anderen Verbänden zu zeigen, was eine Harke ist.
Es ist geschrieben, um auf bittere Not vorzubereiten und
sie abzuwehren.
Lieber Bernd Buchholz, das, was Sie beschrieben
haben, ist natürlich auch die Hürde, die übersprungen
werden muss. Wir greifen in bestehende Rechte ein und
dimmen sie herunter mit der Argumentation, dass wir
möglicherweise eine ökonomische Gefahrenlage – und
Ökonomie ist ja sozusagen das Leben der Menschen –
abwenden müssen. Ich bin immer dafür, die Planung zu
beschleunigen. Ich finde, das dauert alles viel zu lang.
Man kann Ja oder Nein sagen, aber man muss nicht sechs
oder acht Jahre überlegen, ob man Ja oder Nein sagt.
Allerdings muss die Begründung stichhaltig sein. Wir
sind ein Rechtsstaat – Gott sei Dank! Das heißt, es muss
auch sauber argumentiert werden. Es bleibt also eine
politische Denksportaufgabe und politische
Umsetzungsaufgabe, das, was wir hier in der Praxis erleben, auf
andere Rechtsbereiche zu übertragen.
Noch weiter gehend ist das Energiesicherungsgesetz –
ein Gesetz aus den 70er-Jahren; Volker Bouffier hat es
angesprochen –, das der Bundesregierung, meinem Haus,
mir persönlich im Fall eines Notfalls weitreichende
Rechte einräumt, in die Marktordnung der Republik
einzugreifen. Das sind dramatische Einschnitte. Sie gehen von
Beschränkungen von Energiemengen, die man
konsumieren darf, bis hin zu Enteignungen. Das heißt, wir greifen,
wenn wir sie nutzen, tatsächlich massiv in die Prinzipien
dieser Republik ein. Aber wir müssen dieses Gesetz so
reformieren, weil wir sehen, dass die ökonomischen
Kreisläufe, gerade im Energiebereich, jetzt schon als
Waffe gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, gegen die Allianz des Westens und damit gegen
den Einsatz für Recht und Frieden in Europa eingesetzt
werden.
Die Operation, Gazprom Germania mit einer neuen
Geschäftsführung zu versehen, kann man nicht anders
deuten, als dass versucht wurde, den europäischen
Energiemarkt ins Chaos zu stürzen. Weil dort ein Fehler
gemacht wurde, haben wir über das Außenwirtschaftsgesetz
handeln und eine Treuhänderschaft einsetzen können. In
anderen Rechtsbereichen ist das aber nicht möglich.
Diese Voraussetzungen werden jetzt geschaffen, in
Windeseile.
Auch wenn ich zwischendurch nachdenkliche Töne
oder Töne des Bittens um Solidarität angeschlagen habe,
noch einmal das große Dankeschön zum Ende. Es sind
wirklich außergewöhnliche Gesetze. Dass der Bundesrat,
dass die Länderkammer es mitgemacht hat, dass die
Landesregierungen es mitgemacht haben, diese Gesetze, zu
denen man mit Recht hätte sagen können: „Darüber
wollen wir länger reden; wir brauchen juristische
Beratungen“, in diesem Tempo durch die Kammern zu bringen,
ist ein Beispiel dafür, wie leistungsfähig unsere
Demokratie ist, aber auch dafür, wie bereit zur Kooperation
dieses Haus und Sie alle persönlich sind. Vielen Dank
dafür! Ich hoffe, dass die Anwendung dieser Gesetze,
jedenfalls des Energiesicherungsgesetzes, möglichst
sparsam erfolgt. – Danke schön!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber
Herr Dr. Habeck!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich
erlaube mir, eine Anmerkung zu machen: Wir haben eine
Grundsatzaussprache, die für unsere Republik von
prinzipieller Bedeutung ist. Deswegen habe ich mir als
Präsident erlaubt, nicht auf die vereinbarte
Redezeitbegrenzung zu achten, weil das Thema einfach viel zu wichtig
ist. Ich möchte uns nur daran erinnern, damit wir nicht
irgendwann später mal das Gefühl haben, als hätte es nie
eine Redezeitbegrenzung gegeben. Nach der
Sommerpause wird hier auch eine Uhr mitlaufen, auf der man
sieht, dass sich die Redezeit reduziert. Ich wollte es nur
angemerkt haben.
Wir kommen nun zur Abstimmung und beginnen mit
Punkt 40.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Die Ausschüsse empfehlen gemäß Ziffer 1, dem
Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich
nun um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Einstimmig.
Ziffer 4 rufe ich nach Gliederungseinheiten getrennt
auf.
Fünftes und sechstes Tiret gemeinsam! – Mehrheit.
Siebtes Tiret! – Minderheit.
Achtes Tiret! – Minderheit.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen für den Rest von
Ziffer 4. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir fahren fort mit Punkt 48.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern
verabschiedet. Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, frage
ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf:
TOP 41
Entschließung des Bundesrates zur angekündigten
Gigabitstrategie der Bundesregierung – Antrag der
Länder Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 209/22)
Dem Antrag sind die Länder Brandenburg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-
Anhalt und Thüringen beigetreten.
Als Wortmeldungen liegen mir vor: Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Herr Minister Dr. Buchholz und Herr
Staatsminister Schweitzer. – Damit, Manuela, hättest du
das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier einen
Antrag vorgelegt zu einem wichtigen Thema. Der Bund hat
eine neue Gigabitstrategie angekündigt und erste
Eckpunkte vorgestellt, und das ist natürlich ein wichtiges
Thema. Deutschland soll vollständig mit Internet und
Mobilfunk versorgt werden. Natürlich sind hier noch
Verbesserungen notwendig.
Ich will wiederholen, was ich hier schon mal zu
diesem Thema gesagt habe: Für uns als Flächenland ist
wichtig, dass wir schnelles Internet und Mobilfunk an
wirklich jeder Milchkanne haben. Viele kennen dieses
Sprichwort. Wenn man im Regionalexpress sitzt und er
alle zwei Minuten anhält, jedenfalls in einem
Flächenland, dann sagt man, er hält an jeder Milchkanne. So
meinen wir es auch mit Internet und Mobilfunk. Das zu
erwähnen, ist deshalb so wichtig, weil oft die Vorstellung
besteht, dass man nur in den Zentren eine vollständige
Versorgung braucht. Das ist nicht richtig. Längst ist zum
Beispiel für die Landwirtschaft die Frage von
Digitalisierung sehr wichtig. Für Aussaat, Düngung, Fütterung,
Logistik ist sie wichtig. Es braucht auch Navigation auf
dem Feld. Das hat übrigens viel mit
Umweltfreundlichkeit zu tun, weil man mit hochmodernen digitalen
Prozessen die Düngung umweltfreundlich steuern kann, um
mal ein ganz praktisches Beispiel aus dem Alltag zu
nehmen.
Handwerksbetriebe, Ferienwohnungen, Pensionen,
auch all das geht nicht mehr ohne Internet und
Mobilfunk. Gleiches gilt natürlich für Behörden, fürs
Homeoffice; wir alle kennen das. Deshalb ist nach unserer
tiefen Überzeugung der Zugang zu schnellem Internet, zu
Mobilfunk genauso wichtig wie der zu Wasser und
Strom.
Die Eckpunkte, die der Bund nun vorgestellt hat,
haben aus unserer Sicht Schwachpunkte, gerade für ein
dünn besiedeltes Flächenland. Unser Ziel ist es, dass wir
eine vollständige Versorgung bekommen und vor allen
Dingen die Lücken schließen. Dass man – das gilt für die
alte Bundesregierung – nicht von Anfang an auf
hundertprozentige Versorgung gesetzt hat, war ein Fehler. Wir
haben dann immer wieder mit Hilfsmaßnahmen versucht,
diese Lücken zu schließen.
Wir haben dann mit der Förderung des Bundes bei der
Versorgung Fortschritte gemacht. Wenn der Bund jetzt
aber plant, Ausbauvorhaben nach dem Maß der
Unterversorgung zu priorisieren und Fördermittel entsprechend
nur dort zu verteilen, wo die Unterversorgung am größten
ist, werden genau die Länder bestraft, die eigene
Kraftanstrengungen unternommen haben, weiße und sogenannte
graue Flecken zu tilgen. Das ist natürlich nicht
zielführend.
In den Bundesländern gibt es keine einheitlichen
Ausgangssituationen. Die Länder haben für sich passende
Instrumente und Kriterien entwickelt. Deshalb macht es
wenig Sinn, durch bundeseinheitliche Regelungen die
Förderung weiter einzuschränken. Wir haben vor Ort in
den letzten Jahren immer wieder das Problem gehabt,
dass die Förderung nicht zulässt, dass man komplett
erschließt. Teilweise hat man die absurde Situation, dass
die eine Hälfte eines Straßenzuges gefördert werden darf,
die andere Hälfte aber nicht, weil die Kriterien
unterschiedlich sind. Mit Verlaub: Da fassen sich die Bürger,
die in dieser Straße wohnen, an den Kopf und sagen:
Wieso könnt ihr da fördern und hier nicht? – Solche
Sachen müssen aufhören. Da schließe ich direkt an das an,
was Volker Bouffier heute gesagt hat: Wir müssen
gemeinsam Dinge machen, von denen die Bürger sagen,
dass sie vernünftig sind.
Eine Priorisierung der Förderung kann durch das
jeweilige Land im Rahmen der Kofinanzierung erfolgen.
Auf gar keinen Fall darf der Schwerpunkt nur auf
Bereiche gelenkt werden, die noch weniger als 30 MBit
aufweisen. Nicht ohne Grund sind bisher Regionen bis
100 MBit ausgewählt worden. Auch 50 Mbit sind nicht
ausreichend für das Zeitalter der Digitalisierung.
Wir wünschen uns vom Bund auch mehr Druck auf
die Unternehmen. Wir haben in Mecklenburg-
Vorpommern mit einer landeseigenen Funkmasten-
Infrastrukturgesellschaft große Fortschritte gemacht.
Auch die Landesgesellschaft darf die Masten nur
errichten, wenn mindestens ein Unternehmen die Nutzung
zusagt. Um die weißen Flecken beim Mobilfunkausbau
zu tilgen, müssen wir deshalb viel stärker an einem
Strang ziehen, Bund und Land. Wenn der Bund eine
Gigabitstrategie ankündigt, ist das gut, aber sie darf nicht
über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweggehen,
sondern wir müssen sie mit dem, was wir schon vor Ort
haben, verbinden, um dieses Programm ziel- und
passgenau zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein großes
und dringendes gemeinsames Ziel: Überall in
Deutschland muss es schnelles Internet und Mobilfunkempfang
geben. Die Grundlage für dieses Ziel ist in unserer
Verfassung verankert. Es geht um gleichwertige
Lebensverhältnisse, und die Lebensverhältnisse im 21. Jahrhundert
hängen eben auch ganz stark vom Zugang zu schnellem
Internet und Mobilfunk ab. Da darf es keine weißen
Flecken geben. Das ist Ziel unseres Antrages. Ich möchte
mich bei allen Ländern ganz herzlich bedanken, die den
Antrag unterstützen und werbe für Zustimmung.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Schwesig! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Dr. Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
will zunächst mal das Positive hervorheben: Die
Bundesregierung hat in relativ kurzer Zeit im Amt eine
Gigabitstrategie aufgesetzt und Eckpunkte dazu vorgelegt.
Das ist schon mal gut, weil es betont, dass es wichtig ist,
dass wir schnell in Fahrt kommen, denn um die
Digitalisierung in Deutschland ist es, wenn wir ehrlich sind, im
Vergleich zum Ausland nicht so rasend gut bestellt. –
Das ist das Positive.
Es ist auch positiv, dass man in dieser Gigabitstrategie
endlich dazu kommt, nicht mehr nur ein Breitbandziel,
sondern auch ein Infrastrukturziel zu formulieren. Es geht
in Wahrheit um Glasfaserausbau. In der Vergangenheit
ist es gemäß ganz vielen Förderrichtlinien immer möglich
gewesen, Geld in alte Kupferkabel zu investieren, indem
man sie ummantelt, dann „Vectoring“ draufschreibt und
sagt: Guck mal, es ist jetzt ein bisschen schneller! – Mit
Verlaub: Wir haben in der Pandemie alle gelernt, was es
bedeutet, wenn aus dem Homeoffice gearbeitet werden
soll, während parallel zwei Kinder an einer
Videokonferenz teilnehmen möchten. Das darf man auf einem
Kupferkoaxialkabel eines großen Anbieters gerne mal
probieren. Das wird ins Chaos führen.
Meine Damen und Herren, das ist nicht die
Digitalisierung der Zukunft. Heißt auf Deutsch: Ja, wir brauchen
Glasfaserausbau. Ich sage das als jemand, der aus einem
Bundesland kommt, wo der Glasfaserausbau schon
einigermaßen vorangekommen ist. Denn in Schleswig-
Holstein sind derzeit 58 Prozent aller Haushalte ans
Glasfasernetz anschließbar. Am Ende des Jahres werden es
62 Prozent sein. Das Ziel der Landesregierung in
Schleswig-Holstein ist nicht das der Gigabitstrategie, im Jahr
2030 irgendwann mal fertig zu sein, sondern, in 2025
nahezu alle Haushalte in Schleswig-Holstein ans
Glasfasernetz angebunden zu haben.
Mit Verlaub: Ich habe keine weißen Flecken mehr in
Schleswig-Holstein. Wir haben alle Förderprogramme
genutzt. Wir haben alles gemacht, um die weißen Flecken
zu beseitigen. Für alle weißen Flecken in Schleswig-
Holstein gibt es entsprechende Ausbaupläne, sodass
adressiert ist, das alles zu machen. Wenn die
Bundesregierung jetzt sagen würde: „Das war es dann!“ und dass
nur die weißen Flecken gefördert werden dürfen und die
Langsamsten
(Winfried Hermann [Baden-Württemberg]:
Nicht auf uns zeigen!)
– nein, ich gucke jetzt nicht auf den Kollegen Hermann
aus Baden-Württemberg; ich sage das einfach mal nur so
in die Luft – das Geld bekommen sollen, damit sie
endlich hinterherkommen, dann muss ich sagen: Das ist eine
Bestrafung der Schnellen, die so nicht akzeptabel ist.
Es ist auch nicht akzeptabel, weil ich in den Regionen,
in denen ich keine weißen Flecken mehr habe, jetzt graue
Flecken habe. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass ich
eine Downloadgeschwindigkeit von etwas über 30 Mbit
habe. In der zweiten, hellgrauen Ausbaustufe sind es über
100 Mbit im Download, was im Upload gar nichts
bedeutet. Das ist wahrscheinlich ein Zehntel dessen. Das ist
kein Gigabit, das ist old fashioned und überhaupt nicht
ausreichend.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sage ich
mal etwas als liberaler Wirtschaftsminister. Ja, der
eigenwirtschaftliche Ausbau in Deutschland ist vom
Grundsatz richtig. Das ist ja auch ein Eckpunkt der
Bundesregierung. Aber der eigenwirtschaftliche Ausbau hat
auch gezeigt, dass man nur begrenzt vorankommt, wenn
man nicht parallel dazu andere Strukturen schafft. Wir
sind nur zu unseren Ergebnissen gekommen, weil die
kommunale Familie – Stadtwerke, Zweckverbände,
kommunale Träger – gesagt hat, dass sie sich das Thema zu
eigen macht. Nur darauf zu setzen, dass es in allen
anderen Fällen die großen Telekommunikationsunternehmen
mit ihren Investitionen schon richten werden, halte ich
für naiv. Denn „cherry picking“ in diesem Bereich hat
nicht nur stattgefunden, sondern würde auch weiterhin
stattfinden. Deshalb ist es wichtig und gut, dass wir mit
der Bundesregierung auf einen Kompromiss zusteuern,
einen Kompromiss, bei dem wir sagen: Passt mal auf, wir
müssen die Dinge zusammenbringen! – Wir müssen in
der Tat Potenzialanalysen machen, damit wir gezielter
mit der Förderung umgehen. Aber es darf keine
Deckelung für diejenigen geben, die vorangeschritten sind,
damit wir in Schleswig-Holstein jedenfalls innerhalb der
nächsten drei Jahre den vollständigen Glasfaserausbau
realisieren können. Ich bin dankbar, dass die
Bundesregierung diesen Schritt auf die Länder zugekommen ist. –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Buchholz! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist
für mich ein angenehmes Zeichen, dass ich Bernd
Buchholz, seines Zeichens Mitglied der FDP, in allem
zustimmen kann, auch was die ordnungspolitischen Fragen
und das Verhältnis zwischen eigenwirtschaftlichem
Ausbau und öffentlich gefördertem Ausbau angeht. Denn
tatsächlich ist es so: In den Gesprächen, die wir als
Länder mit dem Bund, mit den Bundesministern führen, ist
uns als Flächenland Rheinland-Pfalz immer wichtig
gewesen, dass wir den eigenwirtschaftlichen Ausbau
weiterhin ermöglichen. 80 Prozent des Ausbaus in
Rheinland-Pfalz mit einer hohen Ausbaudynamik in den letzten
Jahren läuft eigenwirtschaftlich über Unternehmen, die
Sie alle kennen, die ganz oft auch in Ihren Ländern
unterwegs sind. 20 Prozent laufen gefördert in einer guten
Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
in einer guten Staffelung, an der wir übrigens festhalten
wollen: 50 Prozent Förderanteil des Bundes, 40 Prozent
können gerne von den Ländern kommen, und dann
bleiben noch mal 10 Prozent bei den Kommunen. Aber diese
20 Prozent sind wichtig, nicht nur aus faktischen
Gründen, sondern auch aus strategischen.
Es ist nämlich so, wie es schon beschrieben wurde: Es
gibt immer mal wieder Ecken in den ländlich geprägten
Landkreisen, wo eine Gemeinde dabei ist, bei der selbst
in diesen Hochlaufzeiten der Investitionsbereitschaft
keines der sich im marktwirtschaftlichen Umfeld
bewegenden Unternehmen bereit sein wird, zu sagen: Diesen
kleinen Weiler schließe ich ebenfalls noch an. – Da
braucht es dann eben einen Fördertopf, der dafür sorgt,
dass in dem Ausbauplan, der pro Landkreis organisiert
wird, jede Gemeinde, jedes Gewerbegebiet und jede Ecke
mit angebunden wird. Das ist für uns in den ländlich
geprägten Ländern ein ganz wesentlicher Aspekt der
Gespräche, die wir führen – auch mit dem Bund.
In diesem Zusammenhang will ich sagen, dass es
wichtig ist, dass wir die Branche nicht nur loben und
anerkennen, was sie tut, und ins Gespräch
miteinbeziehen, sondern auch deutlich machen, dass wir nicht immer
bereit sind, jedes Argument unkritisch zu übernehmen.
Wenn gesagt wird, dass so etwas wie ein Förder-Tsunami
kommen würde, wenn zum 1. Januar 2023 die
Aufgreifschwelle wegfällt, dann ist das mindestens eine
Übertreibung. Wenn gesagt wird, dass wir aufpassen müssen,
dass nicht überfördert wird und es nicht so etwas gibt wie
ein Wildwest, dann muss ich bei aller Dynamik, die wir
in den letzten Jahren erlebt haben, sagen: Von Wildwest
und davon, dass man sich gegenseitig überbietet im
Ausbau, habe ich noch nicht so wahnsinnig viel
mitbekommen. Wir sind vorangekommen, aber wir haben uns nicht
gegenseitig überholt. Das wäre definitiv übertrieben.
Darum bin ich froh, dass wir in den Gesprächen bis
zuletzt deutlich gemacht haben: Wir wollen nichts, was
dann doch wieder wie ein Deckel wirkt, nämlich eine
Priorisierung oder eine Staffelung der Förderung. Das
würde am Ende dort limitieren, wo wir mehr Tempo
brauchen.
Einen Aspekt will ich noch aufgreifen. Er liegt etwas
jenseits dieser politischen Debatte, die wir heute führen.
Es gibt tatsächlich einen limitierenden Faktor: die
Überhitzung des Baugewerbes. Das ist das Problem. Wir
haben Geld im System, wir haben Geld in den
Unternehmen, wir haben Geld in den Kreisverwaltungen, wir
haben Bereitschaft, in den Markt zu gehen, und wir sehen,
dass wir die Glasfaser nicht in die Erde bekommen. Das
ist etwas, was mich dazu bringt, zu sagen: Wir brauchen
jetzt eine Strategie, die auch über die nächsten Jahre
hinweg eine Verlässlichkeit in den Markt bringt, eine
Verlässlichkeit in die Kommunen bringt, sodass wir den
bauausführenden Firmen auch in drei, vier oder fünf
Jahren noch so etwas wie eine Garantie geben können,
dass mit Glasfaserausbau in den ländlichen Regionen
Deutschlands Geld zu verdienen sein wird, weil er dann
noch nötig sein wird.
In diesem Sinne sind wir in guten Gesprächen mit dem
Bundesminister; das will ich auch mal sagen. Die
Gespräche sind angenehm, sie sind fair, nicht immer schon
von Anfang an davon geprägt, dass man einer Meinung
ist, aber dafür führt man ja Gespräche. In diesem Sinne
ist auch der Antrag der drei Länder gemeint. – Danke
schön!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen
Dank!
Damit hätten wir die analoge Aussprache zu einem
hochdigitalen Thema abgeschlossen.
Ich darf feststellen: Ausschussberatungen haben nicht
stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute
in der Sache zu entscheiden. Ich frage daher, wer dafür
ist, die Entschließung zu fassen. – Deutliche Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 41 schließen.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 4/20221 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2 bis 5, 9, 10, 14, 17, 22 bis 24, 26, 28, 29, 32,
34, 35, 38, 39, 43 und 44.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu Punkt 5 ist Hessen der Vorlage beigetreten.
Eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu
Punkt 14 Herr Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:
TOP 36
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und
einer Einmalzahlung in den sozialen
Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
(Drucksache 204/22)
Als Wortmeldungen liegen mir vor: Herr Minister
Adams und Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg. –
Ich darf zuerst Herrn Adams das Wort erteilen.
Dirk Adams (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Krieg
in der Ukraine entsetzt uns alle. Seit Beginn sind mehr als
800 000 Menschen aus der Ukraine vor dem russischen
Angriffskrieg nach Deutschland geflohen. Wir tun in
Deutschland unser Bestmöglichstes, um Schutz und
Teilhabe für die Geflüchteten zu organisieren. Aus diesem
Grund setzen wir uns heute hier mit einem Gesetz
auseinander, das unter anderem den Übergang der aus der
Ukraine geflüchteten Menschen vom Leistungssystem
des Asylbewerberleistungsgesetzes in das System des
1 Anlage 1
2 Anlage 2
Sozialgesetzbuchs vorsieht. Dies ist aus meiner Sicht ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Durch den Wechsel der hier ankommenden
Geflüchteten aus der Ukraine in ein Leistungssystem mit
vielfältigeren und höheren Leistungen ermöglichen wir eine
bessere Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wir
ermöglichen eine frühzeitige und umfassende Integration, einen
Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Teilnahme an
Sprachkursen. Wie wichtig diese Dinge sind, um geflüchtete
Menschen in unserer Gesellschaft willkommen zu heißen
und ihnen Schutz zu gewähren, kann nicht oft genug
unterstrichen werden.
Gleichzeitig stellt aber der avisierte
Rechtskreiswechsel die Kommunen vor sehr große Herausforderungen.
Unsere Kommunen tragen in der aktuellen Situation die
Hauptlast. Sie nehmen Menschen auf, bringen sie unter
und kümmern sich, vom Arztbesuch bis zum
Behördengang. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, den
Mitarbeitern, aber auch allen Ehrenamtlichen auf der
kommunalen Ebene ganz herzlich für die Arbeit in den
letzten Wochen und Monaten zu danken. Wir, Länder
und Bund, sind dabei immer nur Helfende. Und diese
Hilfe ist wichtig. Wir müssen honorieren, was hier
geleistet wird, und wir dürfen unsere Städte und Gemeinden
und die Kreise nicht allein lassen. Wir müssen sie
unterstützen, wo immer es uns möglich ist. Deshalb werben
ich und der Freistaat Thüringen dafür, dass Bund und
Länder zeitnah eine Regelung zur Verstetigung der
Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten
sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für
die Integration treffen. Wir werden das schaffen, wenn
wir an einem Strang ziehen, und ich bin optimistisch,
dass es uns gelingen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr ich
den Rechtskreiswechsel und die damit verbundenen
Verbesserungen für die Geflüchteten aus der Ukraine
begrüße: Wir dürfen nicht vergessen, dass wir auch viele
Ankünfte von Asylsuchenden aus anderen Ländern haben.
Wir müssen sicherstellen, dass dieser anstehende
Rechtskreiswechsel nicht dazu führt, dass wir Geflüchtete erster
und zweiter Ordnung haben. Wir wollen nicht
unterscheiden nach dem, was wir an Leistungen gewähren,
sondern allen einen guten Anfang hier in Deutschland
ermöglichen. Vielmehr sollte das vorliegende Gesetz nun
endlich der Anstoß dafür sein, das System des
Asylbewerberleistungsgesetzes in seiner Gesamtheit zu
überdenken.
Dass es einer Reform bedarf, hat auch die
Regierungskoalition erkannt. Im Koalitionsvertrag – und ich begrüße
das sehr – hat man sich darauf geeinigt, das
Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts umzugestalten. Konkret
ergibt sich daraus der Auftrag, allen hier ankommenden
Geflüchteten gleichermaßen eine Teilhabe am
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben in
unserem Land zu ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, diesen Auftrag gilt es ernst zu
nehmen. Deshalb wirbt Thüringen – und ich ganz
persönlich – um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Adams! – Ich darf nun Herrn Staatssekretär
Dr. Schmachtenberg, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, das Wort erteilen.
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
haben nicht nur mit den Folgen der Pandemie zu
kämpfen, sondern auch mit den Folgen des furchtbaren Kriegs
in der Ukraine – der uns täglich mit vielen Nachrichten
heimsucht – und damit in vielen Bereichen mit
erheblichen Preissteigerungen im Alltag. Deshalb haben wir
Entlastungspakete auf den Weg gebracht. So zeigen wir
uns solidarisch mit jenen, die unter den Folgen besonders
stark zu leiden haben: Menschen, die hart arbeiten und
die steigenden Preise spüren, Menschen, die auf
Grundsicherung angewiesen sind, Familien, Kinder.
Aber wir wollen uns auch solidarisch zeigen mit den
Menschen, die gerade vor Putins sinnlosem Krieg bei uns
Zuflucht suchen. Es braucht jetzt diese doppelte
Solidarität, um unser Land in dieser Krise zusammenzuhalten.
Wir haben bereits jetzt den sofortigen Zugang zum
Arbeitsmarkt für alle registrierten Kriegsflüchtlinge aus der
Ukraine ermöglicht. Durch eine gesetzliche Regelung
werden wir das vereinfachen. Und wir wollen
sicherstellen, dass zukünftig die finanziellen Leistungen und die
Integration in den Arbeitsmarkt aus einer Hand kommen,
und zwar aus der Hand der Jobcenter. Mit dem Wechsel
der ukrainischen Geflüchteten in die Grundsicherung
stellen wir sie anerkannten Asylbewerbern gleich. Damit
machen wir einen erheblichen Unterschied.
Ich möchte kurz erläutern, warum das so wichtig ist:
Diese Integration in unser Sozialsystem ist eine
Grundlage für die Integration in unsere Gesellschaft. Es geht
nämlich um weit mehr als die bloße Versorgung der
Geflüchteten. Es geht um Fragen des Zugangs zur
gesetzlichen Krankenversicherung, um Anspruch auf
Kindergeld, um Zugang zu Weiterbildung und Sprachkursen
sowie um gesellschaftliche Teilhabe, auch für Menschen
mit Behinderungen.
Die Menschen in Deutschland haben mit offenen
Armen und offenen Herzen die Flüchtenden aus der Ukraine
aufgenommen und tun das auch weiterhin. Sie halten
durch. Es ist nicht nur eine spontane Solidarität, sondern
eine dauerhafte; das möchte ich hervorheben. Nun sollen
die Geflüchteten ihren Platz finden können in der Mitte
unserer Gesellschaft. Darum geht es bei diesem Gesetz.
Es geht aber auch noch um eine weitere Form der
Solidarität, nämlich um die Solidarität der Bundesebene mit
den Ländern und Kommunen bei dieser gemeinsamen
Aufgabe. Deshalb unterstützen wir die Länder und
Kommunen im Jahre 2022 mit insgesamt 2 Milliarden
Euro bei ihren Mehrausgaben für die Flüchtlingshilfe.
Auch damit leisten wir, der Bund, einen Beitrag für die
Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in
unserem Land.
Abschließend möchte ich mich den Worten von
Minister Adams anschließen und den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Kommunen und der Jobcenter sehr
herzlich danken für all ihr Tun. Denn die Flüchtlinge
kommen hier nur dann gut an, wenn das alles vor Ort gut
umgesetzt wird. Und da steht immer noch sehr viel
Arbeit an. Ich drücke allen die Daumen, dass das gut
klappt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Schmachtenberg!
Jetzt steht auch eine umfassende Arbeit an, nämlich
eine filigrane Abstimmung.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Ich frage zunächst: Wer stimmt dem Gesetz, wie in
Ziffer 1 empfohlen, zu? Ihr Handzeichen bitte! –
Deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung zu
befinden.
Wir beginnen mit Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen, die getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden
soll.
Ich rufe daher zunächst auf: Buchstabe a! – Mehrheit.
Nun das Handzeichen für den Rest der Ziffer 2! –
Mehrheit.
Jetzt frage ich: Wer ist für den Landesantrag? –
Mehrheit.
Weiter mit den Ausschussempfehlungen:
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Minderheit.
Wir kommen nun zu Ziffer 4, die ebenfalls getrennt
nach Buchstaben abgestimmt werden soll.
Zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe a! –
Minderheit.
Jetzt bitte die Buchstaben b und d! – Minderheit.
Schließlich Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer
4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Damit darf ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Ich darf Tagesordnungspunkt 47 aufrufen:
TOP 47
Siebtes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 220/22)
Dazu liegen mir als Wortmeldungen vor: Herr
Hermann, Herr Dr. Buchholz, Frau Bürgermeisterin
Dr. Schaefer, Minister Beermann, Ministerin Dr.
Hüskens, Staatsminister Bernreiter und Herr Dr. Wissing – in
dieser Reihenfolge. Damit würde ich jetzt aufrufen:
Herrn Minister Hermann, Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir
beraten und beschließen heute das Siebte Gesetz zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Worum geht es
dabei? Es geht zum einen um einen Ausgleich der
pandemiebedingten Mindereinnahmen, der Probleme, die wir
im ÖPNV mit der Finanzierung haben. Es geht zweitens
darum, dass wir das 9-Euro-Ticket – für drei Monate
jeweils 9 Euro – finanzieren. Schließlich geht es, drittens,
nicht darum, die grundsätzlichen Finanzierungsprobleme
des ÖPNV zu lösen. Dazu später mehr.
Zunächst zum Rettungsschirm. Ich glaube, dass es
wirklich eine gute Sache ist, dass wir uns jetzt zum
dritten Mal darauf verständigt haben, dass wir die großen
Defizite, die im ÖPNV-Bereich dadurch entstanden sind,
dass aufgrund der Pandemiewirkungen sehr viele
Fahrgäste und damit Einnahmen ausgeblieben sind,
ausgleichen. Die Unternehmen und Verbünde wären in eine
Schieflage geraten, wenn wir nicht geholfen hätten. Wir
haben mit dem ersten Schirm geholfen, wir haben mit
dem zweiten Schirm geholfen, und das ist jetzt der dritte
Schirm.
Das Gesamtvolumen des Bundes, sein Beitrag, beträgt
1,2 Milliarden Euro, und partnerschaftlich zahlen die
Länder auch 1,2 Milliarden Euro. Ich glaube, das ist ein
schönes Beispiel dafür, wie Bund und Länder sich diese
Aufgabe teilen. Ich kann Ihnen sagen: Die Verbünde, die
Unternehmen, die Mitarbeitenden in der Branche und
auch die Kunden des ÖPNV sind uns sehr dankbar dafür,
dass uns das gelungen ist. Das könnte eigentlich, modern
gesprochen, ein Role Model für Zusammenarbeit in
Sachen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs werden.
Wir sprechen zum anderen über die Finanzierung des
9-Euro-Tickets. Als wir Länder zur Verkehrsministerkon-
1 Anlage 3
ferenz zusammengekommen sind und darüber beraten
wollten, wie wir unsere Finanzierungsprobleme lösen,
kam sozusagen diese schöne Idee wie ein Pauken- oder
Donnerschlag. Danach hatten wir weder gerufen noch
hatten wir damit gerechnet, und ich kann Ihnen verraten,
dass fast alle Ministerinnen und Minister, Senatorinnen
und Senatoren zunächst einmal gesagt haben: Das geht ja
gar nicht. Wie soll das denn gehen? So unterschiedliche
Systeme, unterschiedliche Verbünde, unterschiedliche
Tickets – das kann gar nicht funktionieren, und schon gar
nicht über Nacht. Wer hat das denn beschlossen? Waren
da welche dabei, die Ahnung hatten, oder waren das nur
Koalitionäre in der Nacht?
Wir haben uns dann zusammengesetzt und gesagt: Das
ist auch eine Herausforderung, eine Chance, eine
Möglichkeit, dass Menschen, die nie den öffentlichen Verkehr
nutzen, jetzt sagen: So günstig! Jetzt fahren wir mal mit
der Familie oder mit den Kolleginnen und Kollegen. –
Wir haben zunehmend das Positive gesehen und genutzt
und haben mit den Verbünden, mit den Unternehmen
eine Lösung gefunden, wie wir das machen.
Bei uns in Baden-Württemberg – und ich höre, es ist
auch in anderen Ländern nicht anders – kann man schon
seit einigen Wochen die Tickets kaufen, obwohl noch gar
nicht sicher war, ob sie wirklich kommen. Aber sie sind
schon verkauft und, sogar in meiner eigenen Familie,
gekauft worden, in der Annahme: Das kommt auf jeden
Fall. Die Erwartungen sind also groß, und deswegen
waren wir Länder, glaube ich, auch nicht mehr frei, zu
sagen: Wir halten das für eine schlechte Idee; da gibt es
eigentlich mehr oder etwas anderes zu tun. – Vielmehr
sagen wir: Wir tragen das mit in der Hoffnung, dass es
tatsächlich eine Werbemaßnahme zum Umsteigen und
Einsteigen in den öffentlichen Verkehr wird.
Es war ja vom Bund so gedacht: Für drei Monate kann
man sparen, indem man günstig den ÖPNV nutzt, analog
zu der Energiesteuerreduktion. Wir müssen aber darauf
hinweisen: Es könnte auch ein Eigentor werden. Wenn
Leute, die zum ersten Mal mit der Bahn fahren wollen,
am Bahnsteig stehen und nicht mitgenommen werden,
weil der Zug schon voll ist, oder man in einem so vollen
Zug fährt, dass man sagt: „So will ich nie wieder fahren“,
dann war es ein Abschreckungsmodell. Wir können das
kaum steuern. Wir werden versuchen, das zu steuern,
aber es ist nicht automatisch gut, und es wird uns vor Ort
ziemliche Anstrengungen abverlangen, damit es wirklich
gelingt, nichts schiefgeht und beim ÖPNV nicht zu einer
Abwerbung führt.
Warum haben wir als Länder das nicht nur begeistert
aufgenommen? Die 2,5 Milliarden Euro, von denen der
Bund jetzt sagt: „Das geben wir den Ländern“, sind keine
2,5 Milliarden für die Länder, sondern es sind 2,5
Milliarden für die Fahrgäste. Wir reichen das sozusagen
durch. Die Finanzierungsprobleme der Länder und des
ÖPNV sind damit nicht gelöst. Es ist ein wunderbares
Geschenk an die möglichen Kunden. Es ist sogar ein
supergünstiges Sonderangebot. Wer hätte gedacht, dass
man so günstig quer durch Deutschland fahren kann?
Aber es ist natürlich keine Hilfe für die Schließung der
dramatischen Finanzierungslücke, die wir in der
Verkehrsministerkonferenz schon mehrfach beraten und den
Koalitionären auf Bundesebene rechtzeitig, schon in der
letzten Koalition und jetzt wieder, durch verschiedene
Beschlüsse klargemacht haben.
Wir brauchen deutlich mehr Mittel durch das
Regionalisierungsgesetz. Das Gesetz ist, wie gesagt, in der
siebten Änderung. Die letzte Änderung hat unter anderem
einen anderen Verteilungsschlüssel und eine dynamische
Erhöhung von 1,8 Prozent pro Jahr bedeutet. Jetzt haben
wir aber in den letzten Jahren weit mehr als 1,8 Prozent
Erhöhung bei Personalkosten, Energiekosten,
allgemeinen Inflationskosten. Wir sind deutlich darüber. Das
heißt, es gibt ein Delta, und das wird immer größer.
Deswegen haben wir gesagt, wir brauchen mindestens
3 Milliarden Euro, um dieses Delta zu schließen, und die
Länder sind bereit, die Hälfte, also 1,5 Milliarden Euro,
zu übernehmen, wenn der Bund die andere Hälfte
übernimmt – so, wie das beim Rettungsschirm ist.
Ich höre auf Bundesebene aus allen Parteien, auch
vom Rechnungshof, auch von der Regierung, immer
wieder den Vorwurf: Die Länder tun nicht viel. Oder: Die
Länder sind übergriffig, sie wollen immer mehr Geld. Ich
will an der Stelle aber sehr deutlich sagen:
Regionalisierungsmittel sind keine Mittel, die wir als Länder vom
Bund erbetteln müssen, sondern die Länder haben mit der
Bahnreform – 1996 beschlossen – die Aufgabe
übernommen, insbesondere den Schienenpersonennahverkehr,
aber auch den ÖPNV zu organisieren, und dafür gibt es
das Regionalisierungsgesetz. Das ist also ein
Rechtsanspruch, in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegt. Da
kann man nicht sagen: „Wir geben euch nichts“, sondern
wir haben, weil wir die Aufgabe haben, einen Anspruch
auf eine auskömmliche Finanzierung. Und wir brauchen
diese auskömmliche Finanzierung, weil die Länder das
Delta nicht decken können.
Meine große Sorge ist, dass wir drei Monate lang ein
Sonderprogramm haben und die Verbünde anschließend
reihenweise die Ticketpreise erhöhen, weil das die
einzige Möglichkeit ist, das Delta zu schließen, oder sie
können – was vielleicht noch schlimmer ist – die Strecken
nicht mehr so bedienen, müssen Takte ausdünnen, fahren
am Wochenende oder abends nicht mehr. Dann hätten
wir wirklich mit Zitronen gehandelt. Diese Gefahr sehen
wir, darauf müssen wir hinweisen.
Es ist uns leider nicht gelungen, im Verfahren die
Mittel im Haushalt für 2022 zu erhöhen. Das ist jetzt
ziemlich deutlich geworden. Ich kann Ihnen aber sagen: Wir
werden wiederkommen zum Haushalt 2023 – das wird
schon in wenigen Wochen sein, wenn der Bund berät –
und das noch einmal sehr deutlich machen.
Es geht übrigens nicht nur um das Delta, sondern auch
darum, dass Bund und Länder beschlossen haben, dass
sie das Klima schützen wollen. Wir haben beschlossen,
wir wollen die Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030
verdoppeln. Wenn wir aber die aktuellen Zahlen haben,
können wir ihn überhaupt nicht ausbauen. Das heißt, wir
verfehlen sehenden Auges unsere Ziele. Und da das
vielleicht auf Bundesebene nicht so klar ist: Wir müssen
heute Züge und Streckennetze ausschreiben, um in vier
bis fünf Jahren zu starten. So lange dauern die Verfahren
der Ausschreibung für das Bauen der Fahrzeuge. Das
heißt, alles, was wir jetzt schon falsch machen, wirkt sich
dann in fünf Jahren aus. So jedenfalls werden wir unsere
Klimaschutzziele krachend verfehlen; das muss man
heute in aller Deutlichkeit sagen.
Ich bin froh, dass die Länder einen sehr guten
Entschließungsantrag – parteiübergreifend,
länderübergreifend – zustande gebracht haben. Ich vermute auch, dass
alle zustimmen, weil wir darin noch einmal deutlich
gemacht haben, warum das so wichtig ist, warum es
anders hätte kommen müssen. Und ich bin froh, dass es
zumindest eine Protokollerklärung der Bundesregierung
gibt, wenngleich diese nicht sehr präzise ist. Es ist ein
Bekenntnis zum Grundgesetz. Etwas anderes hätte ich
auch nicht erwartet von einer Bundesregierung, sie hätte
dem Grundgesetz ja schlecht widersprechen können. Ich
will aber zu guter Letzt noch einmal sagen: Wir werden
wiederkommen als Anwälte der Fahrgäste und als
Anwälte des Umweltschutzes durch klimafreundlichen
Verkehr.
Und ich bitte sehr darum, dass es so nicht weitergeht:
mit solch einem Verfahren, dass man ein Gesetz heute
gewissermaßen zum ersten Mal sieht, gleich abstimmen
muss und eigentlich nur noch Ja oder Nein sagen kann.
Solchermaßen schwierige Gesetze können nicht im
Hauruckverfahren besprochen und beschlossen werden. Ich
wünsche mir zukünftig mehr Beratungszeit, mehr
Transparenz und auch weniger Arroganz. Es muss klar sein: In
diesen Fragen müssen Bund und Länder auf Augenhöhe
miteinander verhandeln, auf Augenhöhe miteinander
sprechen. Heute ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
häufig beschworen worden, und es ist vielfach
angesprochen worden, dass diese Kammer mit dem Bundestag und
der Bundesregierung zusammenarbeiten muss. Ich kann
nur sagen: Wir lösen die Probleme im öffentlichen
Personennahverkehr nur durch bessere Kommunikation und
bessere Kooperation. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Danke, Herr Minister Hermann! – Das Wort hat jetzt
Herr Minister Dr. Buchholz. – Bitte sehr!
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
will vorwegschicken: Schleswig-Holstein wird
zustimmen, sowohl dem Regionalisierungsgesetz als auch dem
Entschließungsantrag, weil dieser in der Tat, wie
Winfried Hermann es gerade gesagt hat, noch einmal
unterstreicht, was für die Länder wichtig ist. Ich will aber
einige Punkte herausheben, die mir besonders wichtig
sind.
Erstens – ich halte mich mal an die Agenda von
Kollege Hermann –: ÖPNV-Rettungsschirm. Auch ein
herzliches Dankeschön an die Bundesregierung dafür, einfach
hälftig weiter mit dabei zu sein! Das muss man an dieser
Stelle einmal sagen: Dass das so der Fall war, dass wir
durch die Pandemie hindurch immer die hälftige
Unterstützung durch den Bund bekommen haben, ist nicht
unwichtig. Sonst wäre dieser ÖPNV-Rettungsschirm gar
nicht finanzierbar gewesen.
Zweiter Teil, „9 für 90“-Ticket. Kollege Hermann, in
der Tat: Als diese Idee geboren wurde, haben wir nicht
alle gesagt: Wow, eine tolle, eine sensationelle Idee! –
Ich habe dann gesagt: Kommt, lasst uns eine Chance
ergreifen! Wir wollen das auch umsetzen, aber dann bitte
schön in dem Rahmen, in dem es eigentlich vorgesehen
ist, nämlich als Teil des Entlastungspaketes. Das
bedeutet, dass man es dafür einsetzen könnte, die Pendlerinnen
und Pendler, die täglich mit dem ÖPNV unterwegs sind,
zu entlasten und andere mal schnuppern zu lassen.
Dafür wäre es aber nötig gewesen, das „9 für 90“-
Ticket im Wesentlichen in einem anderen Zeitraum zur
Geltung zu bringen, in einem Zeitraum, in dem
tatsächlich Fahrten zur Arbeit stattfinden, und nicht in
Ferienzeiten. Deshalb habe ich vehement darum gerungen, dass
wir das entweder spätestens am 1. Mai beginnen oder
dann viel später machen, denn so haben wir ein
Freundliches-Ferienticket daraus gemacht. Und, wenn ich mir
gestatten darf, das zu sagen: Die ursprüngliche Idee der
Bundesregierung ist durch die Konferenzen der Länder
dann auch nicht besser geworden in der Ausgestaltung,
denn die Entlastungswirkung, also der Bezug auf den
Pendlerbereich, erfordert aus meiner Sicht überhaupt
nicht, dass man über den jeweiligen Nahverkehrsverbund
hinausgeht, für den man ein Monatsticket hat. Dass dies
nun der Fall ist, ist doch nur der Tatsache geschuldet,
dass wir in einigen Bundesländern 22 verschiedene
Verkehrsverbünde haben, die nicht erklären können, warum
sie über unterschiedliche Tarifstrukturen verfügen und
dementsprechend sagen müssen: Oh Gott, oh Gott, das
darf aber nicht an meiner Grenze zu Ende sein, es muss
für das ganze Bundesland gelten! – Deshalb müssen wir
dieses Ticket bundesweit gelten lassen.
Das Ergebnis dieses bundesweiten Ferientickets ist,
wenn ich das einmal sagen darf, dass Schleswig-Holstein
als touristisch geprägtes Bundesland sichergehen kann,
dass es zu Überlastungen auf den Verkehren nach Sylt
und an die Ostsee kommt, es also keine Entlastung der
Pendlerinnen oder Pendler gibt, und dass die Küsten
überlaufen sein werden und ich gar keine Kapazitäten in
dem Umfang bestellen kann, der nötig wäre, um das zu
handeln.
Das ist nicht unbedingt die Schuld der
Bundesregierung, das will ich an der Stelle einmal sagen, sondern es
ist durch die vielen Beratungen der Verkehrsminister
dazu gekommen, dass wir ein bundesweit gültiges
Ferienticket erzeugt haben. Trotzdem wollen wir einmal
versuchen, die Chance daraus zu nutzen. Ich habe jedenfalls,
ohne dass es der Bund ersetzen wird, für einen
Millionenbetrag zusätzliche Kapazitäten eingekauft, damit wir
in der Urlaubszeit nicht im Chaos versinken.
Dritter Punkt. Ich glaube, es ist der Bundesregierung
auch klar: Die erhöhten Spritpreise, die erhöhten Kosten
für Personal können nicht einfach so durch die
dynamisierte Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgefangen
werden. Darüber, dass das so nicht sein kann, müssen wir
uns wechselseitig Gedanken machen.
Letzter Punkt. Wer in den Koalitionsvertrag in Berlin
eine massive Ausweitung der Möglichkeiten, Menschen
auf der Schiene oder im ÖPNV zu transportieren,
hineinschreibt, und eine Verdopplung der Passagierzahlen
ausruft und als Ziel angibt, der muss sich auch fragen, wie
das finanziert werden soll. Denn ich kann ohne eine
Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Zukunft nicht nur
keinen einzigen Zug mehr bestellen oder keinen einzigen
Bus mehr beauftragen. Ich muss, wenn es weiter so
laufen würde, eher darüber nachdenken, im nächsten Jahr
Abbestellungen vorzunehmen. Das kann nicht das Ziel
aller Beteiligten sein. Deshalb bin ich dankbar, dass wir
das in der Entschließung noch einmal festgehalten haben.
Wir werden trotzdem zustimmen; weil ich ein
grundoptimistischer Mensch bin, der davon ausgeht, dass wir
auch viele Menschen davon überzeugen werden: Mensch,
ÖPNV ist eine interessante Alternative! – Es ging aber
nicht anders, als wenigstens vor den Risiken zu warnen.
Wir werden Überlastungssituationen erleben,
insbesondere in Feriengebieten. Wir werden Überlastungssituationen
auch zu Hauptverkehrszeiten in den urbanen Zentren
erleben. Darauf müssen wir die Menschen vorbereiten,
auch wenn sie jetzt erst einmal ganz glücklich über das
„9 für 90“-Ticket sind. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Dr. Buchholz! – Das Wort hat
Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer.
Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja,
der Krieg in der Ukraine, über den wir heute schon oft
geredet haben, hat auch Auswirkungen auf die
Mobilitätskosten. Die hohen Spritpreise sind schon
angesprochen worden. Lassen Sie mich nach der Aufregung der
letzten Tage, nach den vielen Diskussionen um das
9-Euro-Ticket aus Bremer Sicht eines vorweg
klarstellen – ich mache ich es so wie Herr Buchholz –: Wir
werden dem Ganzen heute zustimmen, und ich sehe das
9-Euro-Ticket durchaus auch als eine Chance.
Es war so: Wir hatten zufällig eine
Sonderverkehrsministerkonferenz einberufen. Wir wollten uns eigentlich
über was ganz anderes unterhalten, und über Nacht kam
wie Kai aus der Kiste das 9-Euro-Ticket. Wir haben in
der Verkehrsministerkonferenz vortrefflich darüber
diskutiert: Kriegen wir das umgesetzt? Bis wann kriegen wir
das umgesetzt? Wie sieht das ganze Ticketing aus? Hätte
man nicht nachts mal den Publikumsjoker ziehen und
jemand anrufen sollen, der sich mit dem ganzen Kram
auskennt? Aber es ist jetzt so, wie es ist. Die ÖPNV-
Unternehmen haben mit Hochdruck daran gearbeitet,
sodass der Einführung zum 1. Juni organisatorisch nichts
mehr im Weg steht.
Ich sage auch, warum ich es richtig finde: weil die
Menschen sich auf das 9-Euro-Ticket freuen. Das ist so.
Manche haben offensichtlich schon das Ticket gekauft.
Aber es ist für mich auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Wenn wir den Autofahrern mit einem Tankrabatt
entgegenkommen, dann, finde ich, müssen ÖPNV-Nutzerinnen
und -Nutzer, die sich klimafreundlich fortbewegen, eben
auch davon profitieren.
Ich will drei Punkte nennen, die ich mit dem 9-Euro-
Ticket positiv verbinde.
Das ist die Gewinnung von Fahrgästen. Diese
drastische Reduzierung der Fahrpreise für drei Monate wird
sich sicherlich enorm auf die Fahrgastzahlen auswirken.
Und darin stimme ich Minister Buchholz auch zu: Gerade
in den Feriengebieten wird es einen Run geben, ob es
Sylt ist, der Bayerische Wald oder der Schwarzwald. Wir
hoffen mal, dass sich der Spruch „Genießen Sie den
Sommer in vollen Zügen“ auf das Wetter bezieht, aber
nicht auf die Fahrzeuge, denn sonst muss man mit
zusätzlichen Kosten extra Fahrzeugmaterial bestellen. Aber es
wird zeigen, dass es eine echte Alternative zum Auto
gibt.
Dann ist es natürlich ein Beitrag zum Klimaschutz.
Nachhaltiger ÖPNV ist ein Schlüssel zur Einhaltung des
1,5-Grad-Ziels. Es ist ein Baustein für die
Verkehrswende. Deswegen steht im Koalitionsvertrag des Bundes,
dass wir bis 2030 eine Verdopplung der Fahrgastzahlen
erzielen wollen. Dabei ist natürlich ein attraktiver Preis
ein wichtiges Puzzlestück. Allerdings – und das zeigen
auch viele Gutachten – ist es neben den Tarifen eben
auch die Qualität. Es ist auch die Erschließung des
ländlichen Raums. Ein 9-Euro-Ticket nutzt einem nichts,
wenn da gar kein Bus oder keine Bahn hinkommt.
Deswegen brauchen wir auch eine Qualitätssteigerung und
einen Ausbau des ÖPNV, und deswegen brauchen wir
auch die Regionalisierungsmittel.
Und – da widerspreche ich Ihnen jetzt, Herr
Buchholz – ich glaube, es gibt ab 1. Juni erstmalig eine
bundeseinheitliche Plattform für den Erwerb eines
Nahverkehrstickets. Man steht nicht mehr vor dem Automaten
und muss sich überlegen: „Welche Tarifzone, welche
Zonenkarte brauche ich?“, sondern mit dem 9-Euro-
Ticket kann man eben bundesweit fahren.
Ich möchte würdigen, dass mit der Siebten Änderung
des Regionalisierungsgesetzes wie im Koalitionsvertrag
vereinbart der ÖPNV-Rettungsschirm im Jahr 2022
fortgeführt wird. Das betrifft die gemeinsame Finanzierung
von Bund und Ländern, um die Fahrgastrückgänge, die
Defizite daraus, auf das Niveau vor Corona
auszugleichen. Der ÖPNV, SPNV hat extrem unter der
Coronapandemie gelitten. Die Menschen sind zu Hause
geblieben, im Homeoffice, haben andere Fortbewegungsmittel
gewählt. Wir versuchen alles, um diese Fahrgäste
zurückzubekommen, aber das Defizit muss ausgeglichen
werden. Da übernehmen die Länder auch eine
Verantwortung und zahlen 50 Prozent. Trotzdem: Es ist keine
Selbstverständlichkeit, dass der Bund die andere Hälfte
übernimmt. Und deswegen: Dank dafür!
Aber jetzt kommt das Aber. Wir streiten uns in der Tat
um die Regionalisierungsmittel. Denn es nutzt einem
nichts – 9 für 90 stimmt ja nicht ganz; es sind ja 27 für
90 –, wenn nach 90 Tagen das Ganze zu platzen droht. Es
klingt erst mal schön, drei Monate für 9 Euro im Monat
mit dem ÖPNV zu fahren. Die Meinung der Experten ist
aber: Diese Rabattierung ist zu hoch, die Dauer ist zu
kurz, um eine nachhaltige Veränderung im
Mobilitätsverhalten zu erzielen. Wir werden hohe Energiekosten
haben. Es ist eher ein Sommerfreizeitticket oder ein
Schnupperangebot, aber die Länder haben mit großem
Engagement und unter extrem hohem Zeitdruck dieses
9-Euro-Ticket vorbereitet. Deswegen wollen wir es jetzt
auch auf den Weg bringen. Aber die Länder erwarten im
Gegenzug eine angemessene finanzielle Ausstattung,
damit die geweckte Erwartungshaltung der Fahrgäste
auch erfüllt werden kann.
Der Bund hat aber – und das kritisiere ich deutlich –
die Forderung der Länder nach einer angemessenen
strukturellen Aufstockung der Regionalisierungsmittel
bisher nicht dargestellt. Es wird immer Transparenz
eingefordert. Alle Länder haben auf der
Verkehrsministerkonferenz zugesagt, dass wir in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe bis zum Herbst Kriterien erstellen wollen,
wie zukünftig die Regionalisierungsmittel ausgegeben
und verwendet werden sollen. Aber im Gegenzug
erwarten wir vom Bund, dass er eben auch zu der Zusage des
Koalitionsvertrages steht, die Regionalisierungsmittel
schon im Jahr 2022 zu erhöhen.
Wir haben inflationsbedingt steigende Kosten für
Personal, für Energie, für Bau und Unterhaltung, wir haben
die gestiegenen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs.
Das heißt, dass die jetzigen Mittel in den Ländern, in den
ÖPNV-Unternehmen gar nicht mehr ausreichen, um das
bisherige Angebot fortzuführen. Dann drohen eben eine
Abbestellung der Verkehrsleistung und eine Verteuerung
der Tickets. Damit wird die Verkehrswende abbestellt,
und das darf nicht passieren. Das heißt, die Länder
brauchen dringend eine Erhöhung der
Regionalisierungsmittel – noch in diesem Jahr.
Mir ist die Protokollerklärung ehrlicherweise zu
dürftig. Da steht nämlich nichts drin, weder eine Zahl noch
eine Zeit. Die Länder haben aber 16 zu 0, einstimmig,
beschlossen, dass wir diese Regionalisierungsmittel
einfordern. Das werden wir auch weiter machen. Wir
wollen, dass das 9-Euro-Ticket erfolgreich ist. Wir wollen
nicht, dass es nach drei Monaten ein Rohrkrepierer wird.
Wir wollen nicht die Menschen lecker machen auf den
ÖPNV und danach mit einer Verteuerung drohen.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist eines gewiss – ich
denke, ich spreche für alle Kolleginnen und Kollegen der
Verkehrsministerkonferenz –: Wir werden nicht
nachlassen und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel
einfordern. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Frau Dr. Schaefer! – Das Wort hat jetzt
Herr Minister Beermann für das Land Brandenburg. –
Bitte sehr!
Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen das
gemeinsame Ziel von Bund und Ländern betonen: Wir
alle sehen die Notwendigkeit eines klimaneutralen
Verkehrs und einer umweltgerechten Mobilität in
Deutschland. Dafür benötigen wir einen flächendeckenden
Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs im Besonderen
und des öffentlichen Personennahverkehrs im
Allgemeinen. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ganz herzlich
dem Bund danken für die gute Zusammenarbeit in der
vergangenen Zeit, in den Pandemiejahren, in denen wir
den ÖPNV gemeinsam aufrechterhalten haben als
Daseinsvorsorge. Das war eine wichtige Maßnahme. Das
zeigt, dass wir, Bund und Länder, gemeinsam an unseren
Zielen arbeiten können. In den Ländern haben wir dazu
mit Verbünden, Verkehrsunternehmen und Verwaltungen
eine sehr große Expertise.
Die hier vorliegende Änderung des
Regionalisierungsgesetzes wurde jedoch vollständig ohne die Länder
entworfen. Der Bundesrat beschäftigt sich heute, am
20. Mai, das erste Mal offiziell mit dieser Vorlage. Sie
wurde ihm am gestrigen Donnerstag zugeleitet. Damit
bestand nicht die Möglichkeit, die Vorlage im
Verkehrsausschuss des Bundesrates zu bewerten. Das ist gerade
bei diesem, die Länder so elementar betreffenden Thema
– ich sage es mal freundlich – nicht hilfreich.
Ministerpräsident Bouffier hat ja vorhin darauf
hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir kooperativer und
besser zusammenarbeiten. Liebe Bundesregierung, liebe
Vertreter der Bundesregierung, das hier ist kein Beispiel
dafür. Es ist unbestritten, dass wir aufgrund der
explodierenden Energiekosten und der hohen Inflation ein
Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger schnüren
wollen und müssen. Es ist auch richtig, dass dies
möglichst breit angelegt ist und sowohl die Autofahrer als
auch die ÖPNV-Nutzer erreicht. Jedoch ist es fraglich, ob
in nächtlichen Verhandlungsrunden bei so
weitreichenden Fragen die richtigen Antworten auf komplexe
Themen gegeben werden können.
Was definitiv nicht geht, ist, wenn dabei Maßnahmen
beschlossen werden, für die Dritte zahlen sollen. Wenn
der Bund der Auffassung ist, dass es eine gute Idee sei,
die Bürgerinnen und Bürger mit kurzfristigen
Rabattaktionen ausgerechnet zur Sommerzeit im
Regionalverkehr zu entlasten, dann muss er dafür auch die
vollständigen Kosten tragen. Eine Deckelung bei 2,5 Milliarden
Euro ist hier unredlich. Denn: Wer bestellt, der zahlt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf
hinweisen, dass dem Bund hier gemäß Artikel 106a des
Grundgesetzes – Kollege Winfried Hermann hat das ja
deutlich ausgeführt – ausschließlich eine
Finanzierungskompetenz zufällt. Die inhaltliche Ausgestaltung des
Regionalverkehrs ist Länderaufgabe. Wir Länder wissen
genau, wo Bedarfe bestehen. Dass der Bund hier
konkrete eigene Vorgaben machen will, entspricht nicht den
gesetzlichen Regelungen und – auch das will ich deutlich
sagen – wird von uns klar abgelehnt.
Wir Länder weisen seit geraumer Zeit auch darauf hin,
dass die Regionalisierungsmittel für den notwendigen
Bedarf nicht auskömmlich sind. Die Verkehrsminister
sind sich hier – und das ist bei meinen Vorrednern
deutlich geworden – über alle Parteigrenzen hinweg einig und
haben das auch in diversen VMK-Beschlüssen mit
entsprechenden Formulierungen untermauert. Auch im
Koalitionsvertrag des Bundes wird diese Unterfinanzierung
thematisiert und eine strukturelle Erhöhung der
Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt. Diese notwendige
substanzielle Erhöhung, die durch den massiven Anstieg
der Energiekosten der letzten Monate in ihrer Bedeutung
noch zugenommen hat, findet sich im vorgelegten Gesetz
jedoch nicht wieder. Angesichts der Kostenentwicklung
steht daher zu befürchten, dass nach dem rabattierten
Sommer allein aufgrund der Energiepreisentwicklung mit
notwendigen Tarifanpassungen ab Herbst gerechnet
werden muss. Das, meine Damen und Herren, ist keine
nachhaltige Lösung für die Verkehrswende. Im Gegenteil: Es
besteht die Gefahr, dass die ganze Idee zur Stärkung des
ÖPNV nach hinten losgeht.
In diesem Zusammenhang werde ich immer wieder
auf den Bundesrechnungshofbericht zu den
Regionalisierungsmitteln und die angeblich so hohen Rücklagen in
den Ländern angesprochen. Ich möchte die Gelegenheit
gerne nutzen, hier einige Punkte klarzustellen.
Mit der Revision des Regionalisierungsgesetzes im
Jahr 2016 wurde mit dem Kieler Schlüssel ein neuer
Verteilschlüssel für die Regionalisierungsmittel
eingeführt. Dieser führte insbesondere in den ostdeutschen
Bundesländern zu einem Absinken der Anteile und einem
geringeren Anstieg der Gesamtmittel. Insbesondere vor
diesem Hintergrund haben wir in Brandenburg
Rücklagen gebildet, um ein langfristiges, stabiles
Verkehrsangebot im Regionalverkehr gewährleisten zu können.
Alles andere hätte bedeutet, dass wir das Angebot
kurzfristig enorm ausweiten und wenig später die Leistungen
wieder abbestellen müssten. Stand jetzt werden diese
Rücklagen in Brandenburg aber spätestens 2024/25
aufgebraucht sein, und dann sind diese von uns nicht
gewollten Abbestellungen im Angebot leider nur schwer zu
verhindern.
Ich sage Ihnen: Ohne eine substanzielle Anpassung
der Regionalisierungsmittel braucht der Bund dann nicht
mehr von der Verkehrswende zu sprechen. Es handelt
sich hier gerade nicht um eine Organisations-, sondern
um eine Finanzierungsfrage. Das hat im Übrigen auch die
Anhörung im Bundestagsverkehrsausschuss am Montag
deutlich ergeben. Eigentlich alle Anzuhörenden – vom
VDV bis zur Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände – haben in ihren Stellungnahmen auf die
unzureichende Finanzausstattung der Länder und damit
auf den notwendigen Änderungsbedarf des vorliegenden
Gesetzentwurfes hingewiesen.
So gut gemeint die Idee des 9-Euro-Tickets ist: Wenn
wir nicht gleichzeitig die finanzielle Grundlage des
ÖPNV-Systems stärken, wird dieses Angebot ein reines
Strohfeuer und im schlimmsten Fall zu einem
Flächenbrand, da steigende Kosten absehbar zu steigenden
Tarifen und weniger Angebot führen würden. Daher müssen
wir als Länder hier ein starkes Signal als eine Art Notruf
an die Bundesregierung senden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.
Mit der vorliegenden Protokollerklärung bekennt sich der
Bund zu seiner finanziellen Verantwortung und der
Notwendigkeit einer strukturellen Erhöhung der
Regionalisierungsmittel. Auch das ist bei meinen Vorrednern
deutlich geworden: Es ist schade, dass sich dieses Bekenntnis
nicht im vorliegenden Gesetz manifestiert. Angesichts
der hohen Erwartungshaltung in der Bevölkerung und der
Notwendigkeit der Entlastung insgesamt werden wir das
Gesetz mittragen. Die Protokollerklärung der
Bundesregierung, lieber Herr Bundesminister Wissing, darf jedoch
kein Lippenbekenntnis bleiben, so wie das leider bei Ihrer
Passage im Koalitionsvertrag bisher der Fall ist. Wir
Länder haben den notwendigen Mehrbedarf für die
Zukunft beziffert. Wir haben eine Erhöhung der
Regionalisierungsmittel auch für das Jahr 2022 um 1,5 Milliarden
Euro angemahnt. Der Haushalt des Bundes – auch das ist
schon angemerkt worden – bildet das leider nicht ab.
Herr Bundesminister Wissing, wir erwarten, dass wir im
Haushalt 2023 wesentlich mehr Regionalisierungsmittel
erhalten und von Ihnen ein deutlich stärkerer Einsatz
kommt. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Minister Beermann! – Das Wort
hat jetzt Frau Ministerin Dr. Hüskens für das Land
Sachsen-Anhalt. – Bitte sehr!
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen
Befassung des Bundesrates zum Siebten Gesetz zur Änderung
des Regionalisierungsgesetzes setzen wir zunächst einmal
einen Schlusspunkt hinter eine sehr intensive
Vorbereitungsphase zur Umsetzung des 9-Euro-Tickets – eine
Phase, in der vor allem die vielen Verkehrsunternehmen
und die Verbünde unter Hochdruck die Implementierung
vorbereitet haben. Dafür gilt diesen
Verkehrsunternehmen und -verbünden mein herzlicher Dank – auch für das
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik. Denn
wir alle haben gesehen, dass Tickets bereits zu einem
Zeitpunkt zu erwerben waren, als das Gesetz überhaupt
noch nicht beschlossen war.
Parallel dazu ist sehr viel über die Auswirkungen der
Umsetzung diskutiert worden, über Chancen und auch
über Risiken. Es wurden Erwartungen geäußert,
Hoffnungen und Sorgen formuliert. Genau aufgrund der
vielen Dimensionen der Debatte sollten wir uns immer
wieder einmal vergegenwärtigen, was eigentlich das
originäre Ziel gewesen ist. Denn das Ticket sollte ein Teil des
Entlastungspaketes sein, und es ging darum, die
Menschen in unseren Bundesländern angesichts der
sprunghaft gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Es sollten in
erster Linie die Mobilitätskosten gesenkt werden. Eines
ist jetzt schon deutlich: Dieses Ziel wird mit den
Maßnahmen grundsätzlich erreicht.
Inzwischen – das ist, glaube ich, allen
Verkehrsministern klar – ist darüber hinaus aber auch noch eine weitere
Funktion hinzugekommen, denn wir werden in einem
einzigartigen großen Feldversuch deutschlandweit eine
ganze Reihe von neuen Erkenntnissen gewinnen. Wir
werden zum Beispiel herausfinden: Wann wollen
Menschen denn wirklich auf den ÖPNV umsteigen? Ist es der
Preis, oder ist es vielleicht doch das Angebot? In welchen
Regionen werden wir eine Überlastung im ÖPNV haben,
und wo wird der Fahrer weiterhin allein mit sich
unterwegs sein?
Meine Erwartungshaltung ist, dass wir ein sehr
unterschiedliches Nutzerverhalten wahrnehmen werden. Es
wird die großstädtischen Regionen, die Ballungsgebiete
geben, in denen die Menschen diese Chance ergreifen
und den ÖPNV einfach mal ausprobieren, denn es kostet
ja nichts. Wir werden Regionen erleben, in denen die
Menschen auch nach wie vor gar keine Chance haben,
überhaupt einen ÖPNV zu finden. Alle Verkehrsminister
hier, die solche ländlichen Räume haben, wissen, dass
das nicht passiert, weil es an innovativen
Verkehrskonzepten und Ideen der Verkehrsverbünde, neue Wege zu
gehen, mangelt, sondern es wird immer schwieriger, dort,
gerade im ländlichen Raum, einen sinnvollen Verkehr
hinzustellen, mit dem die Menschen ernsthaft von A nach
B kommen – und ich rede hier über Regionen, in denen
etwa unter 100 und oft unter 50 Einwohner pro
Quadratkilometer leben.
Die derzeit vom Bund zur Verfügung gestellten
Regionalisierungsmittel sind für uns ein unverzichtbarer
Baustein, um den Status quo im öffentlichen
Personennahverkehr aufrechtzuerhalten. Eine Ausweitung des
Angebots, innovative Konzepte sind für uns damit nicht
finanzierbar. Für Sachsen-Anhalt ist völlig klar: Eine
Verbesserung von Qualität und Quantität im ÖPNV ist nur über
eine Erhöhung der Mittel zu erreichen.
Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt. Im
Koalitionsvertrag findet sich ein ganz klares Bekenntnis
dazu, dass die Regionalisierungsmittel erhöht werden
sollen, und zwar deutlich. Das ist, glaube ich, tatsächlich
eine Erwartung, die die Verkehrsminister hier im Raum
alle eint. Die Debatten darüber führen wir im Augenblick
außerordentlich intensiv. Und da der Begriff „Kieler
Schlüssel“ hier schon ein, zwei Mal gefallen ist, muss ich
sagen: Aus Sicht von Sachsen-Anhalt müssen wir auch
zwischen den Ländern über diesen Verteilschlüssel reden.
Jetzt aber, meine Damen und Herren, kann ich
konstatieren, dass das Ticket selbst zunächst einmal große
Aufregung und große Erwartungen produziert hat. Es ist ein
gigantisches, preiswertes Deutschland-Ferienticket
geworden. Das gibt all den Regionen in unserem Land –
nicht nur Sylt – die Möglichkeit, Menschen
anzusprechen, für Kurzurlaub zu werben, vielleicht auch den
Innenstadthandel wieder zu aktivieren. Es bieten sich also
Chancen über den Verkehrsbereich hinaus.
Wir dürfen aber nach dem August die Diskussion
definitiv nicht ad acta legen. Wir müssen sowohl über die
Finanzierung reden als auch über das Angebot. – Ich
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Dr. Hüskens! – Jetzt erhält das Wort
Herr Staatsminister Bernreiter aus Bayern.
Christian Bernreiter (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war
wenige Tage im Amt, als die von unserer Vorsitzenden,
Frau Dr. Schaefer, schon angesprochene
Sonderverkehrsministerkonferenz stattgefunden hat. Wir haben
sechs Stunden diskutiert. Als Neuling durfte ich die
B-Länder bei der Pressekonferenz vertreten. Ein
Journalist hat gefragt: Könnt ihr nicht rechnen? Es müsste „27
für 90“-Ticket“ heißen. – Ich habe geantwortet: Natürlich
können wir rechnen. Wir haben das auch sofort erkannt,
aber es hört sich nicht so gut an wie „9 für 90“.
Die Idee hat sich mir nicht so ganz erschlossen. Frau
Dr. Schaefer hat den wahren Grund gerade angesprochen:
Man wollte etwas analog zur Absenkung der
Mineralölsteuer. Ich habe aber nicht feststellen können, zumindest
nicht bei uns in Bayern, dass vorher die Tarife für den
öffentlichen Personennahverkehr erhöht worden wären –
im Gegensatz zu den Preisen an der Tankstelle. Es gibt
auch Umfragen mit dem Ergebnis, dass lediglich ein
Drittel der Deutschen das Ticket sicher annehmen
wollen, ein Drittel gar nicht, und ein Drittel ist
unentschlossen. Das zeigt für mich jetzt schon, dass ein gutes ÖPNV-
Angebot wichtiger ist als der Preis.
Das Projekt ist teuer, und es ist eben keine
Angebotsausweitung. Das tut mir in der Seele weh. Der Bund hat
diese lediglich groß angekündigt, die Umsetzung aber auf
die Länder, die Kommunen und die
Verkehrsunternehmen abgewälzt. Herr Bundesminister Dr. Habeck hat
vorhin angesprochen, dass bei ihm immer noch
mitschwingt, dass er Landesminister war. Ich war 20 Jahre
Landrat und 8 Jahre Präsident des Bayerischen
Landkreistags und damit auch im Präsidium des Deutschen
Landkreistags. Ich kann Ihnen sagen, was unsere
Meinung war; Sie können das nachlesen: Berlin ist immer
weit weg. Eine bessere Kommunikation hätte uns hier
sicher weitergebracht. So beschäftigen wir uns seit
Wochen mit der konkreten Umsetzung.
Ich möchte auch noch einmal anführen: Was ist nach
dem August? Die Frage steht im Raum. Es wird deutliche
Tarifsteigerungen geben, und es stehen Abbestellungen
im Raum. Ich kenne die Kasse, ich habe einen
Kassensturz veranlasst. Ich habe mir die Zahlen ganz genau
angesehen. Darüber müssen wir diskutieren. Ich habe die
Busunternehmen auf der Matte, die klagend und heulend
vor mir stehen und ihre monatlichen Auswertungen
darlegen – alles tiefrot. Ich habe große Sorge, dass viele
Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden und wir
dann im ländlichen Raum den öffentlichen
Personennahverkehr direkt und damit auch den Schülerverkehr
gefährden. Ich hatte auch Schalten mit
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die jetzt auch alle zu uns kommen und
sagen: Ihr müsst was tun! Wir bräuchten für heuer schon
1,5 Milliarden Euro, um die gestiegenen Energiekosten
und die gestiegenen Preise für Ersatzteile
auszugleichen. – Mir wurde erzählt: Die Radreifen wurden in
Mariupol gefertigt. Das fällt alles weg. Die Preise steigen
also gigantisch. Mit diesen Themen müssen wir uns
auseinandersetzen.
Im Koalitionsvertrag steht, die Mobilitätswende soll
gelingen. Sie gelingt aber nur, wenn wir mit den
notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die
Protokollerklärung der Bundesregierung ist mehr als dürr. Da
steht nichts drin. Ich weiß nicht, ob dann bald etwas
kommt. – Herr Bundesminister, ich habe gelesen, Sie
haben gesagt, es sei schon ein Erfolg, dass über den
ÖPNV diskutiert wird. Als Landrat hätte ich es nicht
gewagt, mich vor meine Bevölkerung zu stellen und es
als Erfolg zu verkaufen, dass über eine Sache diskutiert
und sie ausgerollt wird. Wir brauchen also die
Unterstützung. Wir brauchen finanzielle Mittel.
Wir wollen dieses 3-mal-9-für-90-Ticket unserer
Bevölkerung nicht vorenthalten. Darum stimmt auch
Bayern, mit geballter Faust in der Tasche, diesem Antrag zu.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Bernreiter! – Das Wort hat jetzt der
Bundesminister Herr Dr. Wissing aus dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales
und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Da soll noch mal jemand sagen,
Deutschland könne nicht schnell sein, schon gar nicht bei
Großprojekten! Das Vorhaben, das Sie hier heute
abschließend beraten, ist ein Mammutprojekt, und wir
haben es innerhalb kürzester Zeit gemeinsam vorbereitet.
Keine zwei Monate ist es her, dass die Idee des 9-Euro-
Tickets entstand. Heute sind wir bereits im Bundesrat.
Sicher, es gab und gibt immer noch Diskussionen, zum
Teil auch heftige; das zeigen auch die vergangenen Tage.
Aber in einem waren wir uns immer einig: in der
Zielrichtung. Wir wollen und brauchen einen starken
öffentlichen Nahverkehr.
Was das anbelangt, ist das 9-Euro-Ticket schon jetzt
ein Erfolg: Der ÖPNV ist in aller Munde, und es ist gut,
dass über ihn gesprochen wird. Und die Bürgerinnen und
Bürger sprechen positiv über ihn, haben Lust, ihn
auszuprobieren. Familien, Pendler, Studenten, Senioren – alle
reden über den ÖPNV und denken darüber nach, welche
Chancen das 9-Euro-Ticket ihnen persönlich bieten kann.
Sehr viele – nämlich mehr als jeder Zweite – sagen: Ich
denke, das 9-Euro-Ticket kaufe ich mir. – Viele, die mit
öffentlichen Verkehrsmitteln bisher weniger am Hut
hatten, wollen dem Nahverkehr in den kommenden drei
Monaten eine Chance geben.
Die Hauptarbeit – das ist mir sehr bewusst – kommt
jetzt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verkehrsunternehmen zu. Sie haben bereits in der Pandemie
Enormes geleistet. Auch bei der Verteilung Tausender
Geflüchteter aus der Ukraine waren sie vorbildlich,
fleißig und tatkräftig. Ohne diese Hilfsbereitschaft,
insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verkehrsunternehmen, wären viele Kommunen in den
vergangenen Wochen aufgeschmissen gewesen. Und jetzt
kommen wir mit dem 9-Euro-Ticket, das sicher an
manchen Tagen auf manchen Strecken zu vollen Zügen und
Bussen und zu hoher Auslastung führen wird. Das
erfordert Geduld, an der einen oder anderen Stelle auch
Nervenstärke und jede Menge Leidenschaft für die eigene
Arbeit und den ÖPNV. Deshalb möchte ich die
Gelegenheit nutzen, mich jetzt schon bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des öffentlichen Nahverkehrs von
Herzen zu bedanken. – Sie sollen wissen: Wir sehen, was Sie
jeden Tag leisten, und wir danken Ihnen sehr dafür.
Meine Damen und Herren, darauf, dass wir dieses
Mammutprojekt in so kurzer Zeit gemeinsam auf den
Weg gebracht haben, also Bund, Länder und die Branche,
können wir gemeinsam stolz sein. Der Bund ist sich
dessen bewusst, dass eine erfolgreiche Umsetzung von
Ihnen, den Ländern, abhängt. Ich danke Ihnen daher für
die bereits geleisteten Anstrengungen in den vergangenen
Wochen. Ich danke auch für die sehr sachliche und
fachlich kompetente Diskussion über die Finanzierung des
ÖPNV bei der letzten Verkehrsministerkonferenz – bei
Ihnen, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer in Bremen. Nur
dank dieser umfangreichen Vorarbeiten der Länder
stehen wir jetzt da, wo wir sind. Wir haben hart verhandelt,
kontrovers diskutiert, aber die ganze Zeit über ist es uns
gelungen, konstruktiv zusammenzuarbeiten und dort, wo
nötig, Kompromisse zu schließen.
Ich weiß, wichtige Fragen zu den
Regionalisierungsmitteln und zur Zukunft des ÖPNV sind noch offen. Aber
wir haben vereinbart, dass wir diese Fragen zu einem
anderen Zeitpunkt klären. Sicherlich: Zu dem Zeitpunkt,
zu dem wir diese Vereinbarung getroffen haben, war der
Krieg in der Ukraine noch nicht ausgebrochen und wir
wussten noch nicht, dass es ein 9-Euro-Ticket geben
wird. Entscheidend ist aber, dass wir bei unserem
Zeitplan bleiben. Die Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt
haben, wird tagen und auch zu Ergebnissen führen. Auch
dabei wird sich bewahrheiten, dass die
Verkehrsministerkonferenz in der Lage ist, sachlich, fachlich kompetent
und konstruktiv Ergebnisse und Lösungen zu erarbeiten.
Die Bundesregierung hat in der Protokollerklärung,
die ich heute abgebe, noch einmal deutlich gemacht, dass
sie zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag steht. Ich
bin sicher, wir werden zusammenfinden. Denn ich kann
Ihnen versprechen: Die Bundesregierung weiß, dass der
ÖPNV Kernelement einer klimaneutralen Mobilität ist.
Und diese Bundesregierung weiß, dass wir dafür Geld in
die Hand nehmen müssen. Deshalb baue ich jetzt auf Ihre
Zustimmung, bedanke mich noch einmal für all die
konstruktiven Gespräche, all die Bemühungen und das
Ringen um einen gut ausgestatteten ÖPNV und freue mich,
wenn dieses Projekt viele Bürgerinnen und Bürger
begeistert.
Auf mich sind viele zugekommen, die gesagt haben:
Ich werde das Ticket nutzen, um in diesem Jahr
auszuprobieren, ob ich mit dem ÖPNV gut pendeln kann.
Wenn das funktioniert, bleibe ich dabei. – Andere kamen
und sagten: Ich werde dieses Jahr den Rucksack packen,
um Deutschland besser und noch detaillierter
kennenzulernen. – Das alles sind positive Aspekte. Und weil
gesagt wird, das falle jetzt in die Ferienzeit und bringe gar
nichts: Natürlich können wir auch Klimaschutz betreiben,
wenn die Menschen in der Ferienzeit ihre Reise mit dem
ÖPNV planen. Das bringt den gleichen Effekt. Natürlich
sind auch nicht drei Monate Ferien in Deutschland, auch
das muss in Erinnerung gerufen werden. Auch wenn
Ferien natürlich etwas sind, worauf sich alle Menschen
freuen.
In diesem Sinne: Noch mal vielen Dank für die
signalisierte Unterstützung! Ich freue mich – und wir sollten
uns gemeinsam freuen – auf die Umsetzung. – Vielen
Dank!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Wissing!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau Ministerin
Honé (Niedersachsen), Frau Ministerin Karawanskij
(Thüringen) und Herrn Bundesminister Dr. Wissing
(Bundesministerium für Digitales und Verkehr).
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern
verabschiedet. Da das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, frage
ich: Wer stimmt dem Gesetz zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über den Entschließungsantrag
der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und
Saarland, dem Berlin und Brandenburg beigetreten sind.
Ich frage daher, wer dafür ist, die beantragte
Entschließung zu fassen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
TOP 6
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler
Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 193/22)
Hier liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll2 liegt vor von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern).
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates „Stärkung des
Einsatzes von RC-Baustoffen“ – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 139/22)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Dazu
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Zu Ziffer 1 soll eine getrennte Abstimmung erfolgen.
Bitte Ihr Handzeichen zunächst für die Buchstaben a
bis d! – Mehrheit.
Nun zu Buchstabe e, dessen Satz 3 getrennt
abgestimmt werden soll.
1 Anlagen 4 bis 6
2 Anlage 7
Wer stimmt Satz 1 und Satz 2 zu? – Mehrheit.
Wer stimmt für Satz 3? – Mehrheit.
Nun zu Ziffer 2. Wer stimmt zu? – Minderheit.
Wer die Entschließung in der soeben festgelegten
Fassung anzunehmen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der
Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
(Drucksache 154/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 4.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von
Verbrauchsteuergesetzen (Drucksache 156/22)
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Zu Ziffer 3 ist die Abstimmung nach Buchstaben
gewünscht worden.
Wer ist für Ziffer 3 Buchstabe a? – Minderheit.
Ziffer 3 Buchstabe b! – Minderheit.
Ziffer 3 Buchstabe c! – Minderheit.
Wir kommen zu Ziffer 4, zu der ebenfalls getrennte
Abstimmung gewünscht ist.
Zunächst Ziffer 4 Buchstaben a und b gemeinsam! –
Minderheit.
Und nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 4
Buchstabe c! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung (Drucksache 157/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es liegt eine
Erklärung zu Protokoll1 vor von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern).
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Finanzausschuss empfiehlt, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Wer ist dafür? –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
TOP 13
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“ (Drucksache 158/22)
1 Anlage 8
Es liegen keine Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Dann frage ich: Wer ist gemäß Ziffer 2 dafür, gegen
den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf eine
Stellungnahme n i c h t beschlossen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
TOP 15
Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) (Drucksache 160/22)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor, und ich rufe
zunächst Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus
Sachsen-Anhalt auf.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich
genau drei Jahren haben wir uns an dieser Stelle ebenfalls
mit einer BAföG-Novelle befasst, der 26. Ziel war
damals die Verbreiterung der Anspruchsberechtigung. Das
Anliegen des BAföG ist unverändert:
Chancengerechtigkeit in der Bildungsfinanzierung.
Die Effekte der damaligen Reform blieben deutlich
hinter unseren Erwartungen zurück. Nun sehen wir heute
einen weiteren Novellenentwurf, eine weitere Reform
durch die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag
hohe Ziele für die Ausbildungs- und Studienfinanzierung
gesetzt hat und nun nach kurzer Zeit diesen ersten
Gesetzentwurf vorlegt. Darin enthalten: die deutliche
Anhebung der Freibeträge um 20 Prozent, um den Kreis der
Empfänger zu erweitern, die Erhöhung der Bedarfssätze
und des Kinderbetreuungszuschlags um fünf Prozent, die
Erhöhung der Altersgrenze und des
Vermögensfreibetrags und eine Verordnungsermächtigung zur
Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Das alles kann man nur
durchweg begrüßen.
Begrüßen möchte ich auch – nach der Reform ist vor
der Reform –, dass bereits jetzt darüber diskutiert wird,
wie denn die 28. Novelle aussehen wird mit der Öffnung
des BAföG für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
Der vorliegende Entwurf ist ein erster, ein wichtiger
Schritt, um das BAföG zu reformieren. Es bedarf aber
weiterer Schritte, und ich möchte an dieser Stelle das
wiederholen, was ich hier vor drei Jahren schon einmal
erwähnt habe: Eine noch stärkere elternunabhängige
Förderung, der Abbau der Darlehensförderung, die
Einführung eines Gründer-BAföG für Existenzgründungen
und – und das ist mir ein besonderes Anliegen – die
Förderung eines Orientierungsstudiums zusätzlich zur
Förderungshöchstdauer tun not. Es ist ein Anliegen, in einer
Zeit, in der viele Studierende in den ersten Semestern
noch Orientierung suchen, diese Möglichkeit des
Orientierungsstudiums zu unterstützen und dieses nicht auf die
Förderhöchstdauer anzurechnen. Diese Anregung möchte
ich sozusagen mit in die nächste Novelle geben.
Ich wiederhole: Nach der Reform ist vor der Reform,
und dies jedes Mal mit dem Ziel, das BAföG zu
verbessern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Willingmann! – Jetzt hat das
Wort der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr.
Brandenburg aus dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung.
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem
27. BAföG-Änderungsgesetz bekommen Schülerinnen
und Schüler, Studierende und auch Geförderte des
Aufstiegs-BAföG erhebliche Leistungsverbesserungen, und
das schon zum kommenden Wintersemester. Damit
gehen wir jetzt einen wichtigen ersten Schritt, damit
möglichst schnell möglichst viele den Fortschritt spüren.
Wir wollen vor allem die Reichweite des BAföG
deutlich ausdehnen. Die Freibeträge – das wurde bereits
erwähnt – sollen um ganze 20 Prozent ansteigen. Nicht der
Geldbeutel der Eltern entscheidet, sondern der junge
Mensch selbst. Wir wollen auch diejenigen unterstützen,
die sich erst später im Leben für eine Ausbildung oder
ein Studium entscheiden. Deshalb heben wir die
Altersgrenze auf 45 Jahre an. Auch der Förderhöchstbetrag
wird deutlich steigen, um 8 Prozent auf 931 Euro. Die
Anhebung des Wohnkostenzuschlags um satte 11 Prozent
liegt mir dabei besonders am Herzen, denn die Mieten
steigen und die Energiepreise auch. Kurzfristig hilft im
Übrigen auch der Heizkostenzuschuss in Höhe von
einmalig 230 Euro.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir leben im
digitalen Zeitalter. Mit der Reform wird die Antragstellung
vollständig digitalisiert. Die Umsetzung von „BAföG
Digital“ ist ein wahres Leuchtturmprojekt von Bund und
Ländern. Das ist auch Ihr Verdienst. Ein herzliches
Dankeschön an Sie und die vielen Mitarbeitenden in den
Länderverwaltungen für ihr Engagement, ganz besonders
natürlich an Sachsen-Anhalt als Federführer bei „BAföG
Digital“!
Die steigenden Nutzerzahlen sprechen eine deutliche
Sprache. Wir sind auf dem richtigen Weg. Damit
„BAföG Digital“ seine volle Wirkung entfalten kann, ist
aber eine zügige Einführung der E-Akte nötig. Wenn
digital eingereichte Anträge in den Ämtern zunächst
ausgedruckt und abgeheftet werden, dann verschlingt das
wertvolle Ressourcen und verhindert eine schnellere
Bearbeitung. Das wird viele frustrieren. Ein vollständig
digitaler, medienbruchfreier Prozess vom ersten Antrag
bis zum letzten Änderungsbescheid ist dringend nötig.
Deshalb appelliere ich an Sie, die Einführung der E-Akte
schnell umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Reform ist erst
der Anfang. Für ukrainische Geflüchtete haben wir das
BAföG mit Ihrem Beschluss am heutigen Vormittag
bereits geöffnet. Und da kommt noch mehr.
Erstens: der Nothilfemechanismus im BAföG, um für
künftige Krisen besser gerüstet zu sein. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in dieser Woche
bereits beschlossen. Wir hoffen, dass keine Notlage
eintritt. Wenn aber doch, dann soll sie uns eben nicht
unvorbereitet treffen.
Zweitens: die Studienstarthilfe. Wir wollen junge
Menschen unterstützen, wenn sie aus Familien kommen,
denen das Geld für den Umzug, die Immatrikulation oder
auch die erste IT-Ausstattung für das Studium fehlt.
Drittens: eine strukturelle Reform des BAföG noch im
Laufe der Legislaturperiode. Diese soll mehr Flexibilität
bringen bei der Förderungshöchstdauer und beim
Fachrichtungswechsel. Und das BAföG soll einfacher werden.
Ich setze sehr auf Ihre Unterstützung für das
27. BAföG-Änderungsgesetz. Diese erste Reform ist ein
großer Schritt nach vorn. Gehen wir ihn gemeinsam! –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat Stellung genommen.
Wir beenden diesen Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung
für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
(Drucksache 161/22)
Es liegen Wortmeldungen vor. Zunächst bekommt das
Wort Herr Minister Dr. Stamp aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Joachim Stamp (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf zur
Streichung des § 219a Strafgesetzbuch, das Werbeverbot für
Schwangerschaftsabbrüche. Die Streichung ist
erforderlich, um Frauen in der schwierigen Situation eines
Schwangerschaftskonflikts Zugang zu sachlichen
Informationen zu verschaffen.
Die betroffenen Fr
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2020 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2020 -
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
- part_of_vorgang → Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit KOM(2021) 770
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))