Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Verlängerung der Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich darauf aufbauender Fristen für Mittelabrufe, Monitoring, Verwendungsnachweis und Berichte, Verschiebung der Auflösung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" zum Ende des Jahres 2026;<br /> Änderung §§ 29 und 30 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sowie § 8 Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
Zeitachse
- 12.05.2023 plenarprotokoll 1033 Protokoll der 1033. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.