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Protokoll der 1033. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 12.05.2023 · WP 20 · 1033 · Original ↗

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Protokoll der 1033. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1033 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1033. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Mai 2023 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 1. Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Drucksache 158/23) . . . . . . . . 129 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 129, 155* Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 154* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 159/23) . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 3. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 160/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 113 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 114 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 4. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (Drucksache 161/23, zu Drucksache 161/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 5. Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 162/23) 131 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 6. Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Drucksache 163/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 i.V.m. Artikel 74 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 7. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts- Organisation (Drucksache 164/23) . . . . . . 131 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 8. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt Bremen – (Drucksache 116/23) . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 9. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland, Thüringen und Niedersachsen – (Drucksache 117/23) . . . . . . . . . 131 Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 131 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 132 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 133 10. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 87/23) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 11. Entschließung des Bundesrates „Gedenktag zur Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland schaffen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 177/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 133 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 12. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 138/23, zu Drucksache 138/23) . . . . . 136 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 13. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 139/23) . . . . . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 14. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 140/23) . . . . 131 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156* 15. Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 165/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 136 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 137 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 16. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 166/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 116 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 117 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 17. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 137/23, zu Drucksache 137/23) . . . . . . 138 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 138 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 144/23, zu Drucksache 144/23) . . . . . . 141 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 19. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 145/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 20. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 146/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (Drucksache 147/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 167/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 168/23) . 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 24. Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Drucksache 169/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 170/23, zu Drucksache 170/23) . . . . . . . 118 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 118 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 121 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 124 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 126 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 153* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 104/23, zu Drucksache 104/23) 142 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 143 27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Deutsche Schule in Belgrad (Drucksache 136/23) 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 28. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 141/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 142/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 30. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 143/23) . . . . . 131 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156* 31. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom [xxxx] zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union COM(2022) 697 final; Ratsdok. 15888/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 32/23, zu Drucksache 32/23) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom [xxxx] zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EU, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos gegenüber zentralen Gegenparteien und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften COM(2022) 698 final; Ratsdok. 15874/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 33/23, zu Drucksache 33/23) . 131 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 157* 32. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung und der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik COM(2022) 540 final; Ratsdok. 14265/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 14/23, zu Drucksache 14/23) . . 143 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 143 33. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter COM(2022) 701 final; Ratsdok. 15841/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 48/23, zu Drucksache 48/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer COM(2022) 703 final; Ratsdok. 15842/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 53/23, zu Drucksache 53/23) 143 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 144 34. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter COM(2023) 62 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 54/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 158* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157* 35. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen und Diisocyanate COM(2023) 71 final; Ratsdok. 6417/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 97/23, zu Drucksache 97/23) . . 144 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 161* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144 36. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG COM(2022) 677 final; Ratsdok. 15581/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 89/23, zu Drucksache 89/23) . . 144 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 145 37. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten COM(2023) 98 final; Ratsdok. 6896/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 90/23, zu Drucksache 90/23) . . 131 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157* 38. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 COM(2023) 155 final; Ratsdok. 7767/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 149/23, zu Drucksache 149/23) 145 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 39. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im Hinblick auf die Verschärfung der CO2- Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/956 COM(2023) 88 final; Ratsdok. 6539/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 119/23, zu Drucksache 119/23) 145 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 COM(2023) 178 final; Ratsdok. 7992/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 148/23, zu Drucksache 148/23) 145 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 41. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei COM(2023) 102 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 111/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 159* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157* 42. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konferenz zur Zukunft Europas – Von der Vision zu konkreten Maßnahmen COM(2022) 404 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146 43. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn (Drucksache 151/23) . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 44. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021 – AufbhV 2021) (Drucksache 183/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 45. Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Drucksache 129/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 46. Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (Drucksache 130/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 47. Vierte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 152/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 48. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (Drucksache 131/23) 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 49. Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) (Drucksache 133/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 50. Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn (Drucksache 134/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 51. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinprodukterechts (Medizinprodukterecht- Durchführungsvorschrift – MPRVwV) (Drucksache 135/23) . . 131 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157* 52. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Digitale Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilen“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) („ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 84/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 84/1/23 . . . . . . . . . . . . . . 158* 53. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Niedersachen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 179/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 179/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 158* 54. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 157/23) . . . . . . . . . . . . . 131 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 158* 55. Entschließung des Bundesrates „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 204/23) . . . . . 146 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 56. Entschließung des Bundesrates „Gemeinsam für mehr Bildungsgerechtigkeit – Mittel wirksam und zielgenau einsetzen“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 205/23) . . . 134 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 159* Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 160* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 57. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 198/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 146 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 148 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 58. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 176/23) 131 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 176/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158* 59. Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Drucksache 210/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Lucia Puttrich (Hessen), Berichterstatterin 109 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 110 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 111 Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz . . . 112, 153* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 27 und Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 113 60. Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ – Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 211/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 134 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 152 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Herbert Mertin, Minister der Justiz S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Claudia Roth, Staatsministerin beim Bundeskanzler Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit 1033. Sitzung Berlin, den 12. Mai 2023 Beginn: 09.33 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1033. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Berliner Senat und damit aus dem Bundesrat sind am 27. April 2023 ausgeschieden: Frau Bürgermeisterin und Senatorin Bettina J a r a s c h , Herr Bürgermeister und Senator Dr. Klaus L e d e r e r , Herr Senator Andreas G e i s e l , Frau Senatorin Astrid- Sabine B u s s e , Herr Senator Stephan S c h w a r z , Herr Senator Daniel W e s e n e r , Frau Senatorin Ulrike G o t e , Frau Senatorin Katja K i p p i n g und Frau Senatorin Dr. Lena K r e c k . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der Senat von Berlin am 2. Mai bestellt: Herrn Regierenden Bürgermeister Kai W e g n e r , dem ich an dieser Stelle sehr herzlich zu seiner Wahl gratuliere, (Beifall) sowie Frau Bürgermeisterin und Senatorin Franziska G i f f e y , Herrn Bürgermeister und Senator Stefan E v e r s und Frau Senatorin Cansel K i z i l t e p e . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Bei der bisherigen Berliner Bevollmächtigten, Frau Staatssekretärin Ana-Maria T r ă s n e a , bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit im Ständigen Beirat und wünschen ihr für ihre neue Aufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages viel Erfolg. Neuer Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund ist seit dem 28. April Herr Staatssekretär Florian H a u e r , den ich sehr herzlich bei uns im Hause begrüße. Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 60 Punkten vor. TOP 10 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 59, 3, 16 und 25 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 11 werden die Punkte 56 und 60 – in dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zunächst zu TOP 59: TOP 59 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Drucksache 210/23) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung über das Vermittlungsverfahren erteile ich das Wort Frau Staatsministerin Lucia Puttrich. Lucia Puttrich (Hessen), Berichterstatterin: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute Morgen die Aufgabe, Ihnen das Ergebnis der 2. Sitzung des Vermittlungsausschusses in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorzustellen. Ich möchte sowohl über Ablauf als auch über Inhalt kurz informieren. Es wurde zügig über die Parteigrenzen hinweg ein Vermittlungsergebnis gefunden. Dies macht deutlich, dass das Vermittlungsverfahren das zielführendste Mittel ist, um Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesrat, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag zu lösen. Dass es sich hierbei um konstruktive Lösungen handelt, hat der Vermittlungsausschuss am vergangenen Dienstag entsprechend unter Beweis gestellt. Zu den konkreten Vermittlungsergebnissen möchte ich wie folgt berichten: Der Deutsche Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023, also in diesem Jahr, dem Gesetz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat am 5. April, also acht Wochen später, ein Vermittlungsverfahren verlangt. Der Vermittlungsausschuss hat am 9. Mai 2023 wiederum sehr zügig die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, gemäß der Empfehlung des Vermittlungsausschusses am gestrigen Donnerstag zugestimmt. Die heute vom Bundesrat zu beratende Empfehlung des Vermittlungsausschusses sieht Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom Dezember vergangenen Jahres vor, ansonsten hätten wir auch kein Vermittlungsverfahren gebraucht. Es erfolgt eine Klarstellung dahin gehend, dass auch nur missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen rechtswidrige Verstöße sein können. Außerdem sollen Informationen über Verstöße nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich in Kontakt stand, beziehen. Diese Konkretisierung war im Bundestagsbeschluss nicht vorgesehen. In Bezug auf den Bereich der anonymen Meldungen wird auf die Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, verzichtet. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Meldestellen auch anonyme Meldungen bearbeiten sollen. Zudem wird geregelt, dass hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten. Der Bundestagsbeschluss hatte die verpflichtende Einführung von Meldekanälen, die die anonyme Kontaktaufnahme sowie die anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebenden Personen und internen beziehungsweise externen Meldestellen ermöglicht, vorgesehen. Die Regelungen zur Löschfrist werden dergestalt verändert, dass, sofern erforderlich, eine Aufbewahrung auch über die vorgesehenen drei Jahre hinaus möglich sein soll. Der Bundestagsbeschluss hatte die Löschung drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen. Der Bundestagsbeschluss sah zudem bislang eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dies wird sich verändern. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht. Der Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens wird sowohl für den Hinweisgeber als auch für den von einer Falschmeldung Betroffenen ausgeschlossen. Der Bundestagsbeschluss hatte hier noch einen Schadenersatz für die hinweisgebende Person vorgesehen. Und letztendlich wird die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder auf 50 000 Euro reduziert. Zudem treten die Bußgeldbestimmungen erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Der Bundestagsbeschluss hatte hier 100 000 Euro und ein Inkrafttreten drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes vorgesehen. Ich habe Ihnen das in dieser Länge vorgetragen, weil es wichtig ist, zu zeigen, dass der Vermittlungsausschuss in mehreren Bereichen hier inhaltlich sehr gut beraten hat und auch einige Dinge entsprechend einigen konnte. Der Vermittlungsausschuss hat sich, wie gesagt, am Ende gelohnt. Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit im Vermittlungsausschuss bedanken. Man hätte ihn schon etwas früher haben können. Trotz unterschiedlicher Auffassungen zu einigen Regelungen des Gesetzes ist es uns gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten, der die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Der Vermittlungsausschuss hat sich, wie ich es gerade schon gesagt habe, also wiederum bewährt. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vom Vermittlungsausschuss erarbeiteten Vorschlag. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Puttrich, für den Bericht! – Wir haben jetzt noch einige Wortmeldungen. Zunächst Herr Minister Strobl, Baden-Württemberg! Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schön, dass wir im Vermittlungsausschuss am vergangenen Dienstag ein echtes Vermittlungsergebnis mit den von Frau Kollegin Puttrich vorgetragenen Inhalten erarbeiten konnten! Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags musste korrigiert werden. Für ihn galt: „Gut gemeint“ ist oft das Gegenteil von „gut gemacht“. Das Grundansinnen ist ja durchaus berechtigt. Leider hat die Bundesregierung ein bürokratisches Monstrum abgeliefert, das zu einer zusätzlichen und vor allem völlig überflüssigen bürokratischen Belastung der Wirtschaft geführt hätte. Das ist insbesondere für das Land Baden- Württemberg mit seinen mittelständischen Betrieben, den Familienunternehmen, dem Handwerk nicht akzeptabel. Die Bundesregierung hat offensichtlich die wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Pandemie oder auch durch den verachtenswerten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind, diese Belastungen, die die Wirtschaft sowieso schon hat, nicht hinreichend berücksichtigt. Es ist gerade für das Land Baden-Württemberg außerordentlich wichtig, dass wir deswegen nicht ständig zusätzliche, unnötige, überflüssige Bürokratie über unsere Unternehmen bringen. Insofern war es richtig, auch beim Hinweisgeberschutzgesetz das richtige Maß zu finden. Genau deshalb hat der ursprüngliche Gesetzentwurf der Ampelregierung von Baden-Württemberg keine Zustimmung erhalten, so wie auch von der Mehrheit hier im Plenum des Bundesrates nicht. Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung schließlich entschieden, den verfassungsrechtlich richtigen Weg des Vermittlungsausschusses zu gehen, und auf diesem Wege konnten wir dann schließlich nach überflüssigem Zeitverzug ein ordentliches Ergebnis erarbeiten. Aus einem Bürokratiemonstrum konnte ein ordentliches Gesetz gemacht werden, ein Gesetz, mit dem gerade die kleineren und mittleren Unternehmen, die Familienbetriebe, das Handwerk und der Mittelstand leben können. Wichtig sind aus meiner Sicht folgende Punkte: Erstens. Es besteht keine Verpflichtung mehr, einen anonymen Meldekanal einzurichten. Das ist für kleinere Betriebe, für einen Handwerksbetrieb, außerordentlich kompliziert und sehr teuer. Hiermit hätten wir gerade die kleineren Betriebe, die Familienbetriebe überfordert. Deswegen ist es gut, dass wir diese Verpflichtung herausgenommen haben. Zweitens. Es wurde der Vorrang der internen Meldestelle festgelegt – drittens –, das Bußgeld halbiert und – viertens – die Beweislastumkehr entschärft. Es kommen noch eine Reihe von weiteren kleineren Erleichterungen hinzu, die aber in ihrer Summe für die Wirtschaft eine echte Erleichterung sind gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Insgesamt ein ordentliches Ergebnis! Lassen Sie mich bitte noch einen Blick darauf werfen, wie wir zu diesem Ergebnis gekommen sind! Am 10. Februar ist der Gesetzentwurf hier im Bundesrat gescheitert. Statt wie üblich den Vermittlungsausschuss anzurufen, hat die Bundesregierung mit Verfahrenstricks versucht, die Länder mit ihren berechtigten Bedenken zu umgehen. Das ist inakzeptabel. Richtigerweise ist in einer solchen Lage der Vermittlungsausschuss anzurufen. Das hat die Bundesregierung ja letztlich auch eingesehen. Es ist allerdings viel Zeit vertändelt worden, überflüssigerweise. Die EU-Kommission hat am 15. Februar Klage gegen Deutschland erhoben. Mit jedem Tag Verzug kostet das Deutschland nunmehr 61 000 Euro. Wie gesagt: Täglich! Ich möchte grundsätzlich an die Bundesregierung appellieren und mache das als jemand, der für die Bundesseite über viele Jahre Vorsitzender des Vermittlungsausschusses gewesen ist: Nehmen Sie die Länder und die Kommunen etwas ernster, als Sie das derzeit tun! Wir brauchen einander, um bei Konflikten und schwierigen Lagen miteinander zu sprechen und gute Lösungen zu finden. Der Weg, den Sie hier zunächst versucht haben, ist alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme. Ich würde mir wünschen, dass der verfassungsrechtlich vorgegebene Weg, nämlich in einem solchen Fall unverzüglich den Vermittlungsausschuss anzurufen, eingehalten wird und wir zu einer vertrauensvolleren und besseren Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund zurückfinden. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Professor Dr. Poseck, Hessen. Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir als Co-Vorsitzendem einer Arbeitsgruppe, die die Beratungen im Vermittlungsausschuss vorbereitet hat, noch ein paar Worte zu dem jetzt auf dem Tisch liegenden Gesetz und den Abläufen! Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland ein gutes Hinweisgeberschutzgesetz bekommen wird. Es liegt nun ein ausgewogenes Gesetz vor, das allen Interessen Rechnung trägt und diese in einen angemessenen Ausgleich bringt. Über allem steht der Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Das muss uns gemeinsam wichtig sein. Whistleblower sind mutige Menschen. Sie machen auf Missstände in Staat, Gesellschaft und in Unternehmen aufmerksam. Das ist ausgesprochen wichtig. Deshalb ist die Aufgabe, Whistleblower zu schützen, denn sie gehen mit ihrem Tun auch ins Risiko. Diesen Schutz stellt das nun vorliegende Gesetz an den Anfang und gewährleistet ihn. Aber – meine Vorrednerin und mein Vorredner haben bereits darauf hingewiesen – es muss auch darum gehen, andere Interessen mit zu berücksichtigen. Die Interessen der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber dürfen nicht absolut gesetzt werden. Vielmehr müssen wir auch darauf schauen, was das für die Unternehmen bedeutet, insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das gilt erst recht in einer Zeit, in der unsere Wirtschaft, auch vor dem Hintergrund großer Unsicherheiten, erheblichen Herausforderungen ausgesetzt ist. Es muss darum gehen, dass wir unsere Unternehmen nicht mit mehr Bürokratie und mehr Kosten belasten, als Unternehmen im Ausland belastet sind. Auch andere europäische Länder haben selbstverständlich die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz umgesetzt. Deshalb war es in den Beratungen auch wichtig, den bürokratischen Aufwand und den Kostenaufwand für die Unternehmen zu reduzieren, nämlich auf das Niveau, das in den Nachbarländern gilt. Insofern ist es wichtig, dass es in den Beratungen gelungen ist, dass die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle gestrichen wird, denn das wäre ein ausgesprochen kostspieliges und aufwendiges Unterfangen für die Unternehmen geworden. Jetzt steht es den Unternehmen frei, wie sie mit anonymen Meldungen umgehen. Missstände können am besten vor Ort behoben werden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass das Gesetz nun die Bevorzugung der internen Meldestellen vorsieht. Auch die Reduzierung bei der Bußgeldvorschrift setzt ein Signal. Wir gehen fest davon aus, dass die Unternehmen die Vorgaben umsetzen werden, weil sie ja selbst ein Interesse an einem effektiven Hinweisgeberschutz haben. Aber wir brauchen kein Misstrauen gegenüber den Unternehmen. Hinweisgeberschutz gelingt am besten mit den Unternehmen und nicht gegen die Unternehmen. In den Beratungen und im Ergebnis hat es im Vermittlungsausschuss viele weitere Präzisierungen und Klarstellungen gegeben; Herr Kollege Strobl hat darauf bereits hingewiesen. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Verfahrensablauf sagen! Wir sind in den Beratungen in der Arbeitsgruppe, dann anschließend auch im Vermittlungsausschuss, sehr zügig zu guten Ergebnissen gelangt. Das wäre früher möglich gewesen. Wir hätten in diese Beratungen unmittelbar nach dem 10. Februar, als der Bundesrat seine Zustimmung verweigert hat, eintreten können. Die Ampel hat leider zunächst einen falschen Weg beschritten, indem sie eine künstliche Aufspaltung des Gesetzesvorhabens vorgenommen hat in einen zustimmungspflichtigen und vermeintlich nicht mehr zustimmungspflichtigen Teil. Dieses Vorgehen war verfassungsrechtlich bedenklich, und es hat Zeitverzug bedeutet. Der verfassungsrechtlich vorgegebene Weg ist der des Vermittlungsausschusses, und es ist in unserer Staatspraxis gang und gäbe, dass Kompromisse gefunden werden, auch zwischen Bundestag und Bundesrat. Das ist jetzt bei diesem Vorhaben gelungen. Ich glaube, das Ergebnis zeigt, dass die Kompromissfähigkeit und die Handlungsfähigkeit in der Gesetzgebung in Deutschland auch im Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesrat gegeben sind. Leider hat der Zeitverzug, der durch dieses falsche Vorgehen entstanden ist, nicht unerhebliche Kosten, nämlich weitere Strafzahlungen, verursacht. Zum Schluss möchte ich allen danken, die in der vorbereitenden Arbeitsgruppe mitgewirkt haben. Wir haben dort über Parteigrenzen hinweg fachlich sehr gut zusammengearbeitet. Ich möchte zum Schluss ganz herzlich dem BMJ danken. Herr Bundesjustizminister Marco Buschmann war ebenfalls Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe und hat das Vermittlungsergebnis und die Vorbereitungen dazu nachhaltig unterstützt. Noch einmal: Wir bekommen jetzt ein gutes Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland. Das ist ein wichtiges Signal. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Jetzt hat das Wort noch Herr Parlamentarischer Staatssekretär Strasser vom Bundesministerium der Justiz. Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Hinweisgeber, für Unternehmen und für Behörden in Deutschland. Mit unserer Einigung bei der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie beseitigen wir eine jahrelange Dauerbaustelle, die uns die Vorgängerbundesregierung aus CDU/CSU und SPD hinterlassen hat. Und vor allem: Wir schaffen Rechtssicherheit – Rechtssicherheit für diejenigen, die massive Missstände in Behörden und Unternehmen feststellen, und Rechtssicherheit für die Unternehmen und Behörden, die mit diesen Hinweisen umzugehen haben. Ich möchte mich im Namen von Bundesjustizminister Marco Buschmann vor allem bei Ihnen, Herr Poseck, aber auch bei allen anderen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken, die im Bundesrat und im Bundestag an diesem guten Ergebnis mitgewirkt haben. Als „Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ freue ich mich besonders, dass wir bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht Spielräume genutzt haben, um das Gesetz für Unternehmen und Behörden so bürokratiearm wie möglich zu gestalten und zugleich Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wirksam zu schützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Vermittlungsverfahren wurde der sachliche Anwendungsbereich des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes nicht geändert. Das ist richtig so, denn wir gehen hier aus gutem Grund im Anwendungsbereich maßvoll über die EU-Richtlinie hinaus, indem wir alle Straftaten und bestimmte, eng definierte Bußgeldtatbestände einbeziehen. Die Betroffenen – Hinweisgeber, Unternehmen und Behörden – müssen mit einem Blick ins Gesetz erkennen können, ob ihr Verhalten vom Gesetz geschützt ist oder eben nicht. Zusätzlich vermeiden wir dadurch Wertungswidersprüche in der Anwendung, die bei einer Eins-zu-eins- Umsetzung zwangsläufig aufgetreten wären. So schützen wir beispielsweise diejenigen, die etwa sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz oder Betrug im Betrieb melden. Nicht geschützt dagegen sind beispielsweise diejenigen, die melden, dass der Kollege auf dem Firmenparkplatz ohne den erforderlichen Parkschein parkt. Das zeigt: Bei diesem Gesetz geht es weder um die Einführung von strukturellem Denunziantentum noch um Lappalien. Es geht um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen, und das ist im Interesse aller Beteiligten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Vermittlungsausschuss haben wir uns darauf verständigt, die Möglichkeit der Entgegennahme von anonymen Meldungen nicht zur Pflicht zu machen. Das gilt sowohl für externe als auch für interne Meldestellen. Zur Wahrheit gehört aber auch: In der Praxis nutzen bereits jetzt viele Unternehmen und Behörden freiwillig die Möglichkeit von anonymen Meldekanälen. Wir hoffen als Bundesregierung, dass im Laufe der Zeit immer mehr Unternehmen und öffentliche Stellen zu der Erkenntnis gelangen, dass anonyme Meldekanäle, welche ja auch einen anonymen Austausch mit dem Hinweisgeber im Zuge der Sachverhaltsaufklärung ermöglichen, zu ihrem eigenen Vorteil und auch weit weniger teuer und aufwendig sind, als manche es vermuten oder gar propagieren. Außerdem ist es gut, dass sich Hinweisgeber zunächst an die interne Meldestelle wenden sollen, und zwar in den Fällen, in denen das betroffene Unternehmen oder die betroffene öffentliche Stelle selbst am besten und am schnellsten einen Verstoß abstellen und damit weitere Schäden für das Unternehmen oder die Einrichtung vermeiden kann. Diesen Grundsatz haben wir nun im Gesetz geregelt. Es gab weitere kluge Veränderungen, die benannt worden sind und die wir im Vermittlungsverfahren vereinbart haben, wie die Beschränkung auf den beruflichen Kontext oder niedrige Bußgelder. Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige der Einigungspunkte waren auch im Regierungsentwurf angelegt. Insgesamt sorgt der nunmehr vorliegende Entwurf für mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit, und wir beenden eine Dauerbaustelle. Deshalb kann man getrost feststellen: Wir haben gemeinsam ein gutes Gesetz noch besser gemacht. Für diese konstruktive Zusammenarbeit bedanke ich mich und bitte recht herzlich um Ihre Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Herr Parlamentarischer Staatssekretär Strasser hat noch eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses gestern angenommen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in der Fassung des Vorschlags des Vermittlungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. 1 Anlage 1 Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 160/23) Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Haseloff aus Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte es mir einfach und auch kurz machen, indem ich auf die Protokollerklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verweise. Ich will das aber durch einige Bemerkungen noch untermalen und untersetzen, um zum Ausdruck zu bringen, dass es sich hier nicht um eine parteipolitische Aussage meinerseits handelt, sondern um eine grundsätzliche Aussage. Dieses Gesetz ist schlecht, dieses Gesetz ist falsch, und dieses Gesetz schadet unserer parlamentarischen und generell unserer Demokratie. Das hat seine Gründe. Die Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserer Bundesrepublik Deutschland und in unseren Bundesländern in der Lage sind, zumindest in bestimmten zeitlichen Abständen ein klares Votum für Personen und für Parteien abzugeben, um unsere Demokratie regierungsfähig und damit auch stabil zu halten. Das wird mit diesem Gesetz eingeschränkt. Es wird Regionen geben, die keinen Direktkandidaten, keine Direktkandidatin mehr sicher im Parlament haben werden, obwohl dieser oder diese den Wahlkreis gewonnen hat. Es wird gerade im ländlichen Raum oder dort, wo es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Parteien gibt, Mechanismen geben, die bestimmte Bereiche ausschließen von der parlamentarischen Gesetzgebungsmöglichkeit und damit auch von einer demokratischen Mitwirkung. Das ist ein fatales Zeichen für unsere Bürgerinnen und Bürger, gerade in den Regionen, wo das erwartbar ist. Darauf bezieht sich zum Beispiel die Protokollerklärung Mecklenburg-Vorpommerns, wo der ländliche Raum ähnlich strukturiert ist wie in Sachsen-Anhalt, aber auch in vielen anderen Bundesländern. Wie soll man junge Menschen dazu bringen, sich zur Wahl zu stellen, wenn nicht klar ist, dass sie, wenn sie gewonnen haben – auch mit Ressourceneinsatz –, dann auch wirklich im Parlament sind? Dass es eine Umverteilung gibt und dass wir hier möglicherweise – und das sage ich bewusst als ostdeutscher Ministerpräsident – faktisch in gewisser Weise ein Konjunkturprogramm für die AfD gestartet haben, kann so nicht sein. Wer sich die aktuellen Analysen zum deutschlandweiten Wählerpotenzial für die AfD ansieht – inklusive der alten Bundesländer zwischen 25 und 27 Prozent –, der weiß, dass das zum Beispiel gerade in Großstädten bestimmter Regionen Deutschlands, auch der alten Bundesländer, höchst problematisch ist, wenn es darum geht, dass Wählerinnen und Wähler mit ihrer Entscheidung für bestimmte Personen und damit Parteien über das Direktmandat versuchen, die demokratische Mitte politisch stabil zu halten und die Regierungsfähigkeit im Parlament zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist mein dringender Appell, vonseiten des Bundes noch mal Überlegungen anzustellen, unabhängig davon, wie schwierig das Verfahren wäre, wie das korrigiert werden könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht hier korrigierend eingreifen wird, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das durchgehen wird, zumal es andere Möglichkeiten gegeben hätte, zum Beispiel durch die Ausweitung der entsprechenden Wahlkreise, um das System der Erst- und Zweitstimmen mit unmittelbarer Wirkung und Kausalkette entsprechend sicherzustellen. Dass es mit diesem Gesetz, wenn es denn zur Wirkung kommt, in unserer zukünftigen parlamentarischen Demokratie Defizite geben wird, das ist in Teilen – so wird zumindest in meinem Umfeld, in dem ich jetzt gerade unterwegs war, gemutmaßt – ja auch im Bundestag angekommen. Deswegen diskutiert man möglicherweise auch über einen Bürgerrat, um genau dieses Defizit abzustellen, nur mit dem Geschmäckle verbunden, dass nicht mehr der über das Direktmandat gewählte Abgeordnete im parlamentarischen Geschäft unterwegs ist, sondern man dann möglicherweise politisch genehme Personen aussucht, um die Lücke für die Regionen zu füllen, die leer ausgegangen sind. Ich will das hier nur mal in den Raum stellen, weil mir das so wortwörtlich angetragen wurde im Sinne dessen: Was soll ein Bürgerrat in einer parlamentarischen Demokratie? Wenn wir dieses Gesetz hier durchlassen, dann wird das System, das das Grundgesetz letztendlich fundiert und dem wir 1990 bewusst beigetreten sind, auf einen Weg gebracht wird, von dem ich sage: Das ist nicht mehr die Attraktivität, die wir kennen und die wir erlebt haben. – Deswegen warne ich noch mal dringend und will das wenigstens zu Protokoll gegeben haben, dass wir jetzt an einer Weggabelung stehen, an der sich Deutschland entscheiden muss, ob es weiterhin auf unser bewährtes System setzt oder auf der anderen Seite Risiken eingeht, die wir möglicherweise nie wieder einfangen können. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Söder, Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte daran anknüpfen. Den Bundestag zu verkleinern, ist sicher lohnenswert. Aber dieses Gesetz ist der absolut falsche Weg und wird am Ende zu Spaltungen führen und Millionen Menschen von der Mitwirkung ausschließen. Das Ziel, den Bundestag zu verkleinern, wäre übrigens noch glaubwürdiger, wenn man nicht parallel Tausende von Stellen für neue Beamtinnen und Beamten schafft. Denn etwas zu verkleinern, um zu sparen, wird dann glaubwürdiger, wenn man nicht Parallelstrukturen aufbaut, die immens teuer sind. „Mehr Demokraten statt Bürokraten“ wäre ein lohnendes Prinzip. Das Gesetz bewirkt aber genau das Gegenteil. Es ist ein massiver Eingriff in die Föderalstruktur Deutschlands, und es verletzt fundamentale demokratische Prinzipien. Sogar Altbundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der ein großer Anhänger einer Verkleinerung des Deutschen Bundestages ist, sagte, dass diese Reform grob verfassungswidrig sei. Noch nie – und das ist eine politische Vorbemerkung – hat es das gegeben, dass sich eine Mehrheit im Bundestag allein eine weitere Mehrheit in der Zukunft verschaffen wollte, um andere an dieser Stelle auszugrenzen. Darauf liegt definitiv kein Segen. Das Gesetz hat das Potenzial zur Spaltung. Kollege Haseloff hat es angesprochen: Ein großer Teil von süddeutschen und ostdeutschen Wählerinnen und Wählern könnte von der Repräsentanz im Parlament einfach abgeschnitten werden. Über die redet man nicht. Es könnte dazu führen, dass ganze Oppositionsparteien, vielleicht, weil sie einem nicht so genehm sind, nicht mehr in den Deutschen Bundestag kommen. Man muss Parteien und Länder nicht mögen, man muss auch Regionen nicht mögen. Aber ihnen durch das Wahlrecht die Chance zur Mitwirkung zu verwehren, ist ein neues und aus unserer Sicht falsches Prinzip. Es wird die Demokratie verletzt. Wir haben Erst- und Zweitstimme. Wozu macht eigentlich die Erststimme Sinn, wenn sie gar keine Wirkung mehr hat? Es heißt ja auch nicht mehr „Wahl“, sondern „Zuteilung“. Nennen wir das, was da stattfinden soll, künftig nicht mehr Bundestagswahl, sondern Bundestagszuteilung? Menschen gehen wählen. Sie wählen mit der Erststimme ihren Kandidaten – nicht eine anonyme Liste, sondern ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin –, den sie schätzen und dem sie vertrauen. Wir haben in ganz Deutschland immer wieder spannende Ergebnisse, wo es Repräsentanten entgegen der Parteientendenz vor Ort durch ihre Glaubwürdigkeit, durch ihr Engagement, durch ihren Einsatz schaffen können, selbstständig, mit eigener Kraft und Glaubwürdigkeit gewählt zu werden. Dies spielt künftig keine Rolle mehr. Der Wählerwille wird ignoriert. Stell dir vor, es ist Wahl und es macht überhaupt keinen Sinn. Es ist eine Entwertung der Erststimme und de facto eine Art Wählertäuschung; denn du wählst jemanden, den du nicht bekommst. Zu was wird das führen? Zu mehr Motivation? Zu mehr Bürgernähe? Zu mehr Beteiligung an der Wahl? Oder dann doch letztlich Enthaltung? Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die auf den letzten Metern nachgeschoben wurde, stellt erkennbar den Versuch dar, Parteien und Regionen zu benachteiligen. Einige Vertreter der daran beteiligten Parteien haben gesagt, sie seien von manchen Ländern genervt, sie nerve der Sonderstatus mancher Parteien, damit müsse jetzt mal Schluss sein. Wenn man die Protokolle der Sitzungen des Deutschen Bundestags für die Verfassungsgerichte zusammenfasst, ergibt das gutes Material für die Verfassungsrichterinnen und -richter. Das bedeutet, wenn man es zu Ende denkt, für das Beispiel CSU: Das letzte Mal 45 Wahlkreise von 46 Wahlkreisen gewonnen, und im 46. Wahlkreis fehlten wenige Stimmen. Bei einem Gesamtwahlergebnis, das für uns überraschend nicht optimal war, aber immer noch 45 von 46! Würde man das zugrunde legen und um 1 Prozent bis 2 Prozent hin und her verschieben, wären fast 45 oder 46 direkt gewählte Abgeordnete nicht vertreten. Millionen von Wählerstimmen würden einfach unter den Tisch fallen. Seit 1868, noch im Zollparlament, Vorläufer des Reiches, waren regionale Vertreter, regionale Parteien aus Bayern in allen Gremien in Berlin und auch in Weimar und dann in Bonn und wieder in Berlin vertreten. Dies wäre das erste Mal, dass an der Stelle ein solcher Stecker gezogen wird. Und das besonders Absurde ist: Nehmen wir an, so ein Fall käme zum Tragen und es wäre tatsächlich so, dass ein Bundesland wegfiele, dann kämen ja nicht einmal Abgeordnete aus dem jeweiligen Bundesland als Ersatz. Es würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass statt eines CSU-Abgeordneten dann ein Münchner SPD-Abgeordneter, ein Oberpfälzer Grüner oder ein fränkischer FDPler, sofern es einen gibt, zum Zuge kämen. Vielmehr werden diese Mandate auch aus den anderen Bundesländern besetzt. So sehr ich alle Kolleginnen und Kollegen schätze und so sehr das Argument stimmt, man sei doch auf das Grundgesetz verpflichtet: Es ist eine absurde Idee, das Bundesstaatsprinzip so auszuhebeln und zu sagen, irgendjemand aus einem anderen Bundesland, aus dem Sauerland oder aus anderen Teilen Nordrhein- Westfalens, aus Schleswig-Holstein würde den Alpenraum genauso engagiert vertreten. Das ist eine absurde Idee, die ehrlicherweise nur aus besonders absurden Gedanken folgen kann. Wenn ich das noch ansprechen darf: Ich bin nun wirklich kein Anhänger der Linkspartei. Meine politische Vita gibt das eindeutig nicht her. Aber auf diesem Weg einer großen Zahl von Wählern zu sagen: „Eure Stimme, eure Meinung, eure Gedanken zählen gar nichts“, treibt Regionen, gerade in den neuen Ländern, möglicherweise in Ecken hinein – Reiner Haseloff hat das sehr gut dargestellt –, in denen wir sie alle nicht haben wollen. Insofern: Das Gesetz ist politisch falsch. Es bringt auch nicht den Ertrag, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen: Super, der Bundestag wird kleiner! – Ganz Deutschland diskutiert nur über die Frage: Steckt hinter dem möglicherweise gut gemeinten Motiv, den Bundestag zu verkleinern, nicht ein anderes, nämlich machttaktische Aspekte? Der Eindruck ist eindeutig: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Namhafte Verfassungsrechtler haben das gesagt. Das Gesetz spaltet Deutschland. Und man kann sagen: Ganze Regionen werden benachteiligt und ausgegrenzt, weil einige glauben, dadurch ihre Mehrheit in Zukunft besser sichern zu können. Ich kann nur dringend raten, heute den Vermittlungsausschuss anzurufen und noch mal innezuhalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie gesagt: Das ist einmalig in der Nachkriegsgeschichte, dass sich eine Mehrheit bewusst zusammenschließt, ihre Macht ausnutzt und etwas durchdrückt, um andere aus dem Parlament zu bringen oder zu schwächen. Noch einmal: Darauf liegt kein Segen. Das wird nicht funktionieren. Es wird übrigens auch dazu führen, dass das Wahlrecht künftig immer zu Beginn einer jeden neuen Regierungsperiode ein Thema wird. Ob das im Sinne der Demokratie ist, dass wir jedes Mal solche Debatten haben, ist fragwürdig. Wir haben übrigens gemeinsam kritisiert, dass sich in den USA die jeweilige Mehrheit neue Wahlkreise zimmert, dass die jeweilige Mehrheit versucht, sich irgendeinen taktischen Vorteil zu verschaffen. Das beschädigt das Ansehen der Demokratie, das verletzt die Glaubwürdigkeit der Demokratie. Und gerade extreme Kräfte, die fragen: „Was bringt diese Demokratie?“, können mit breiter Brust ein hervorragendes Beispiel sehen, dass es uns Demokraten offenkundig nicht gelingt, ein demokratisch faires Wahlrecht zu machen. Darum ist das einfach falsch, verfassungswidrig. Und wenn der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird: Wir werden dagegen klagen als Freistaat Bayern, und dann wird man sehen, was herauskommt. Aber es ist ein schwerer Schaden für Deutschland. Überlegen Sie es sich noch mal! Kehren Sie um! Sie erreichen damit keinen Vorteil, sondern am Ende nur einen Nachteil für uns alle. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern). – Ansonsten liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Bayern hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes beantragt. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG) (Drucksache 166/23) Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Rhein, Hessen. 1 Anlage 2 Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss unser aller Anliegen sein, Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden und Lieferketten für Arzneimittel zu stärken. Der vorgelegte Gesetzentwurf allein wird die Probleme allerdings nicht lösen, denn die Maßnahmen, die vorgesehen sind, können den Mangel an Arzneimitteln, jedenfalls kurzfristig, nicht beheben. Fakt ist: Es fehlen weitere wichtige Ansätze zur nachhaltigen Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Und das ist ein großes Problem. Meine Damen und Herren, die Versorgungslage ist akut schlecht. Fieber- und Antibiotikasäfte für Kinder sind nicht lieferbar. In den Kindergärten und Grundschulen erleben wir seit Wochen eine Scharlachwelle, die Eltern dazu zwingt, von einer Apotheke zur nächsten zu fahren, um noch ein Antibiotikum für ihr krankes Kind zu bekommen. Die Apotheken müssen aufgrund des Mangels auf Ersatzantibiotika ausweichen. Das wiederum heißt, dass das Risiko für Resistenzen steigt. Ja, die befristete Erlaubnis zur Beschaffung von Arzneimitteln aus dem Ausland, von der auch Hessen Gebrauch machen wird, kann kurzfristig für eine Entlastung sorgen. Das ist überhaupt keine Frage; das ist auch richtig. Aber wir haben es bei Antibiotika eben mit einem weltweiten Mangel zu tun, und der europäische Markt gibt nicht viel her. Neben Kindern sind noch weitere Gruppen betroffen: Schwangere, chronisch Kranke, Krebspatienten und ältere Menschen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte listet inzwischen mehr als 450 verschreibungspflichtige Medikamente auf, die nicht mehr vorrätig sind. Wir befinden uns in einer Situation, die wir so in dieser Form bei Arzneimitteln noch nie hatten. Und wir haben eine Situation, in der man nur sagen kann: Wir verwalten derzeit den Mangel. Die Ursachen für diese Entwicklungen sind vielfältig. Dazu zählen Lieferengpässe durch die Verlagerung der Produktion von Arzneimitteln aus Deutschland und der EU nach Asien, die Abhängigkeit von Lieferketten durch die Konzentration der Herstellung auf wenige Unternehmen außerhalb Deutschlands und der EU, die nicht mehr wirtschaftliche Herstellung und der Vertrieb von Generika in Deutschland und der EU und – das habe ich an gleicher Stelle auch schon bei unseren Beratungen im September des letzten Jahres kritisch angemerkt – natürlich die sich abzeichnende Fehlentwicklung durch das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Ich sage das deswegen so deutlich, weil ich als Ministerpräsident für einen Standort zuständig bin, an dem die Pharmaindustrie eine besondere Rolle spielt. Statt die forschende Pharmaindustrie als Schlüsselbranche zu begreifen und ihren Investitionsbeitrag wertzuschätzen – und das wäre nötig –, wird sie einmal mehr zum Stopfen akuter Finanzlöcher in der GKV herangezogen. Gleichzeitig wurden die Preisfindungsregeln des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes tiefgreifend verändert. Die zusätzlichen negativen Auswirkungen auf den Pharmastandort Deutschland und die Patientenversorgung können deswegen niemanden wirklich überraschen. Machen wir uns nichts vor: Der vorliegende Gesetzentwurf behebt die strukturellen Probleme der Arzneimittelversorgung nicht; das muss allen klar sein. Denn was wir bewirken müssen, sind ganz andere Dinge. Wir müssen die kompletten Lieferketten von Arzneimitteln diversifizieren und Anreize für den Erhalt und den Ausbau der Produktion am Standort Deutschland und in der EU schaffen, und zwar nicht nur, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, beschränkt auf Antibiotika, sondern auch unter Berücksichtigung weiterer versorgungsrelevanter Arzneimittel. Wir müssen moderne und flexible Produktionsstätten ausbauen, und wir brauchen wirtschaftliche Anreize für die Produktion weniger profitabler Medikamente. Und auch bei den Festbeträgen sollten wir, wo das erforderlich ist, nachjustieren. Natürlich ist es diskussionswürdig, versorgungskritische Arzneimittel von der Preisregulation auszunehmen und Preismoratorien zu überprüfen. Aber auch bei den direkt für die Versorgung verantwortlichen Apotheken sind Nachbesserungen dringend notwendig. Vor zwei Wochen hatte die Hessische Landesregierung zu einem Versorgungsgipfel nach Wiesbaden eingeladen, bei dem es natürlich auch um das Thema „Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln“ ging. Die Vertreterin der hessischen Apotheken hat uns vorgerechnet, dass der im Gesetz vorgesehene Zuschlag von 50 Cent für Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch eines verordneten Arzneimittels durch die Apotheke gerade einmal die Arbeitskosten von 23 Sekunden abdeckt. Das bildet nicht annähernd den Aufwand ab, den die Apotheken leisten müssten, um Patientinnen und Patienten in Engpasssituation adäquat versorgen zu können. Hier muss dringend nachgebessert werden, und wir müssen uns auch grundsätzlich mit der Anpassung der Finanzierung von Apotheken befassen, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln langfristig zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist schleierhaft, wie die erhöhten Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken, etwa für Antibiotika, zur Lösung des Problems beitragen sollen. Es ist mir schleierhaft, wie das funktionieren soll. Bereits die derzeit bestehende Verpflichtung – auch das muss man ja mal zur Kenntnis nehmen – zur Bevorratung für einen Zeitraum von zwei Wochen stellt die betroffenen Apotheken und Krankenhäuser vor eine enorme Herausforderung. Sprechen Sie mit denen! Hören Sie sich an, was die sagen! Hören Sie sich an, was realistisch ist und was unrealistisch ist! Aufgrund der bestehenden Lieferengpässe seitens der Großhändler und der Industrie ist davon auszugehen, dass eine Bevorratung über einen Zeitraum von acht Wochen in den Apotheken überhaupt nicht möglich ist. Eine weitere Sache lässt der Gesetzentwurf im Übrigen auch offen, nämlich – und das sind herausragende Fragen – wie wir die Grundversorgung, insbesondere mit patentierten Arzneimitteln und Wirkstoffen, sichern können, wie wir die strukturellen Probleme auf den Märkten grundlegend lösen wollen und wie wir eine bessere Abstimmung innerhalb der EU erreichen können. Alles offen! Zu keiner dieser Fragen eine Antwort in dem vorliegenden Gesetzentwurf! Ich glaube, es ist uns allen bewusst, und das wissen wir auch aus all den Gesprächen, die wir führen: Wir stehen vor enormen Herausforderungen. Im Bereich der Arzneimittelversorgung ist ein grundlegendes Umdenken dringend erforderlich. Deshalb habe ich den Bundesgesundheitsminister gebeten, im Februar dieses Jahres einen Medikamentengipfel auf Bundesebene einzuberufen, bei dem Bund, Länder, Ärzteschaft, Apotheker und Pharmaindustrie an einem Tisch zusammensitzen, gemeinsame Lösungen erarbeiten. Ich halte es für zwingend notwendig, vonseiten des Bundes den Austausch und den konstruktiven Dialog, insbesondere mit den Ländern und den Akteuren der Gesundheitsversorgung, zu suchen. Insofern gilt: Wir müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsindustrie am Produktions- und Forschungsstandort Deutschland grundlegend verbessern, um künftige Versorgungsengpässe zu vermeiden, weil wir uns nur so von weltweiten Lieferketten unabhängig machen. Fazit: Der vorgelegte Gesetzentwurf greift zu kurz. Es ist ein erster Schritt – ja, das will ich zugestehen – in diese Richtung. Deshalb begrüße ich die vorgesehene Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Effizienz. Aber auch das möchte ich zum Schluss sagen: Die Bundesregierung sollte dabei unbedingt die Expertise der Länder einbeziehen und den Pharmadialog auf Bundesebene fortführen. Das wäre der richtige Ansatz. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Jetzt hat das Wort: Herr Minister Lucha, Baden- Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Es wurde schon in der vorherigen Rede betont: Erst einmal muss man der Bundesregierung dankbar sein, dass sie einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Es besteht ganz großer Handlungsbedarf, schon jetzt, in einer Nicht-Erkältungssaison. Das Beispiel der Scharlachwelle zeigt das gerade. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten darf nicht dadurch gefährdet werden, dass Arzneimittel nicht zur Verfügung stehen. Leider enthält der vorgelegte Entwurf noch einige Schwachstellen, und wir müssen jetzt gemeinsam die Chance ergreifen, die Lücken zu beseitigen, um dieses Problem mittel- und vor allem auch langfristig in den Griff zu bekommen. Ihm Rahmen der Ausschreibung neuer Rabattverträge für Antibiotika soll künftig der Produktionsstandort Europa bei der Vergabe berücksichtigt werden. Das ist gut. Das fordern wir; das fordert auch unser Ministerpräsident bei den Konsultationen in Brüssel schon einige Jahre. Das greift aber auch zu kurz. Wir haben nämlich jetzt schon weitere Lieferengpässe bei lebensnotwendigen Arzneimitteln. Wir müssen das erweitern. Diese Lieferengpässe wären weiter vorprogrammiert, wenn die Förderung europäischer Produktion nicht auf noch mehr versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen ausgeweitet würde. Diesbezügliche Vorschläge haben wir bereits vorgelegt. Diese Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesundheitsversorgung gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Wir können uns aber ein weiteres Abwarten gar nicht erlauben. Die Förderung der einheimischen Produktion unter Einhaltung europäischer Standards kommt nämlich unseren qualifizierten Arbeitsplätzen und selbstverständlich auch dem Umweltschutz zugute. Sie wissen, dass viele Arzneimittel außerhalb Europas zu nicht akzeptablen Bedingungen produziert werden, menschlich wie ökologisch. Angesichts der Vertragslaufzeiten der Rabattverträge von nur zwei Jahren wird es uns nicht gelingen, die Produktion in Europa zu halten oder sie zu uns zurückzuholen. Welches Unternehmen errichtet ein Werk, wenn es nur eine Abnahmegarantie für zwei Jahre erhält? Bei der nächsten Vertragsausschreibung ist schließlich keineswegs gesichert, dass der gleiche Hersteller wieder den Zuschlag erhält. Eine Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren halte ich und halten wir deshalb für erforderlich und sinnvoll, denn so können wir den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit geben. Auch die Krankenkassen haben grundsätzlich ein Interesse an einer längeren Laufzeit mit besserer Planbarkeit. Eine längere Laufzeit muss nicht grundsätzlich mit höheren Kosten verbunden sein. Ganz im Gegenteil: Eine unsichere Planungsgrundlage wird und dürfte pharmazeutische Unternehmen ja im Zweifelsfall zur Festlegung höherer Preise veranlassen, weil sie die Unsicherheiten ausgleichen wollen. Viele der Maßnahmen, die zu strukturellen Verbesserungen führen sollen, sollen laut Gesetzentwurf erst im Jahr 2028 erstmals bewertet werden. Standortbezogene Veränderungen, etwa die Rückverlagerung von Produktionskapazitäten nach Europa, können bereits zeitnah festgestellt werden. Bis sozusagen die erste Tablette vom Band läuft, kann es mehr als fünf Jahre dauern. Wenn wir bis 2028 warten und dann bei einer erstmaligen Evaluierung der Maßnahmen feststellen, dass sich nichts getan hat, verschleppen wir dieses Engpassproblem bis in die 2030er-Jahre. Deshalb plädieren wir dafür, die Maßnahmen des Lieferengpassbekämpfungsgesetzes nicht erst 2028, sondern ab spätestens 2025 laufend – besser noch: dauerhaft – zu evaluieren. Meine Damen und Herren, unsere Apotheken leisten einen ganz entscheidenden Beitrag, um möglichst alle Patientinnen und Patienten trotz Lieferengpässen mit den erforderlichen Arzneimitteln zu versorgen. Ohne diese, ohne sie wäre und ist eine schnelle und ausreichende Versorgung in dieser Situation gar nicht leistbar und unvorstellbar. Wir dürfen den Apotheken die Arbeit nicht zusätzlich erschweren. Der Gesetzentwurf erweckt leider den Eindruck einer mangelnden Anerkennung für den Einsatz der Apotheken im Management von Lieferengpässen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Es ist an der Zeit, die Vergütung der Apotheken auf ihre Auskömmlichkeit hin zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Sie erinnern sich alle: Wir wären ohne das Engagement unserer Apotheken in der Covid-Krise gar nicht durchgekommen. Das vergessen manche jetzt. Die finanzielle Situation der Vor-Ort-Apotheke mit der Zielsetzung der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung muss jetzt angepackt werden. Weitere Verbesserungen sind schnell und relativ leicht möglich. Der unbürokratische Austausch verordneter, aber nicht verfügbarer Arzneimittel muss den Apotheken weiter erlaubt sein. Nichtverfügbarkeitsanfragen dürfen hier nicht zum Hindernis werden. Apotheker und Großhändler haben die nötigen digitalen Systeme, um die Verfügbarkeit schnell und einfach zu prüfen. Hierzu braucht es keine separaten Verfügbarkeitsanfragen, die dem Großhandel und den Apotheken die Arbeit erschweren. Retaxationen im Zusammenhang mit dem Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel und die sogenannten Nullretaxationen müssen im Sinne eines fairen Miteinanders zwischen Apotheken und Krankenkassen der Vergangenheit angehören. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf: Berücksichtigen Sie die sinnvollen Änderungsvorschläge der Länder für das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen, und leiten Sie mit uns gemeinsam im Sinne des fortlaufenden Prozesses die notwendigen und manchmal sehr einfachen Verbesserungen ein! Herr Ministerpräsident Rhein hat es erwähnt: Wir haben jetzt schon eine schwierige Situation für Kinder und Eltern. Wir haben zwei Winter hintereinander Notlagen an den Kinderkliniken bewältigen müssen. Ein nächster Winter in einem der am höchsten entwickelten OECD- Länder der Welt mit Arzneimittel-, Fiebersaft- und Antibiotikaknappheit ist auch demokratieschädigend. Wir haben deshalb als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz den Bundesminister gebeten, das Thema bei unserem nächsten Termin auf die Tagesordnung zu nehmen. Wir müssen hier schneller und besser werden, weil wir eigentlich das Know-how, die Infrastruktur und die besten Unternehmen der Welt haben. Diese müssen wir befähigen und bestärken, diese Probleme, die uns ja schon länger bekannt sind, zu lösen. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Zum Landesantrag. Wer stimmt zu? – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Drucksache 170/23, zu Drucksache 170/23) Hierzu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen. Zunächst Herr Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Habeck, dass Sie zu uns gestoßen sind. Ursprünglich standen Sie nicht auf der Rednerliste. Es ist es gut, dass wir Sie nachher authentisch hören können. Ich habe in dieser Woche ein längeres Gespräch in meinem Wahlkreisbüro gehabt. Ein Rentnerehepaar in meinem Alter war bei mir. Weil deren Heizung 28 Jahre alt ist und unbedingt erneuert werden muss, sollte ich ihnen einen Rat geben, was sie denn tun sollen. Mir geht es ähnlich: Ich habe meine Heizung vor einem Jahr bestellt; ein Liefertermin ist noch nicht absehbar. Ich bin auch unsicher, was ich machen soll. Es sind ganz praktische Dinge – das will ich voranstellen –, die mit diesem Gesetz verbunden sind und wo wir derzeit selbst als eingearbeitete Politikerinnen und Politiker nur bedingt sprechfähig sind. Aber nun zum eigentlichen Anliegen und zum Gesetzestext. Am 19. April hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Zunächst möchte ich hervorheben, dass uns wie bei etlichen Gesetzen zuvor auch diesmal von der Bundesregierung eine fristverkürztes Verfahren zugemutet wird. Diese Eilgesetzgebung sollte aufhören. Diesen Appell haben wir schon mehrfach im Sinne der guten Zusammenarbeit, die wir zu diesen Themenfeldern dringend brauchen, geäußert, und er sollte zukünftig entsprechend berücksichtigt werden. Ich möchte für Sachsen-Anhalt ausdrücklich betonen – es ist mir wichtig, das hier noch mal besonders zu benennen –, dass auch wir die Notwendigkeit sehen, die Klimaschutzanstrengungen zu verstärken, um das beschlossene Ziel der Klimaneutralität für Deutschland im Jahre 2045 zu erreichen. Dabei spielt der Gebäudebereich ohne Zweifel eine wichtige Rolle. Er machte im vergangenen Jahr nach Darstellung des Umweltbundesamtes mit 111,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten rund 15 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen aus. Den Gebäudebestand in den Blick zu nehmen, um das Gesamtziel zu erreichen, ist somit grundsätzlich richtig. Leider zeigt der Gesetzentwurf aber an vielen Stellen, dass „gut gemeint“ nicht bedeutet, dass es auch überzeugend gemacht, geschweige denn erklärbar ist. Überzeugend zu wirken, ist gerade bei diesem sensiblen Thema besonders wichtig im Sinne einer Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich kann aus Zeitgründen hier nur einige Details benennen und möchte an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, dass mich beim Lesen des Textes schon eine gewisse Ratlosigkeit überkommen hat. Einige Punkte sind mir besonders wichtig, die ich hier vortragen möchte. Wir brauchen für unsere Energie- und Klimapolitik ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung. Das erreichen wir nicht mit Verboten. Wir benötigen vielmehr die Überzeugung in der Bevölkerung, dass eine Sache wichtig ist und der Weg dorthin sinnvoll, effizient und angemessen ausgestaltet wird. Viele Menschen machen sich Sorgen darum, dass sie später ihr Haus oder ihre Wohnung im schlimmsten Fall verkaufen müssen, weil sie die Kosten eines Heizungswechsels nicht tragen können. Ich brachte vorhin schon ein Beispiel. Die Ankündigung umfangreicher Förderungen hören wir wohl, aber im Gesetzentwurf findet sich dazu nichts Konkretes. Am Mittwoch haben wir ja gemerkt, dass die Steuerschätzung sehr schlecht aussieht – gestern wurde es bestätigt – und dass der Finanzminister dafür eigentlich kein Geld hat. Man wird also abwarten müssen, was später wirklich festgelegt wird. Wenn ich mir so manche, sagen wir vorsichtig, zurückhaltende Äußerung des gerade genannten Bundesfinanzministers in Erinnerung rufe, dann habe ich Zweifel, dass wir die jetzige Taktung gemeinsam einhalten können, zumal sich wie bei jeder Förderung am Ende die Frage der sozialen Ausgewogenheit stellen wird: Ab welchem Einkommen oder welchem Vermögen ist es vertretbar, ohne staatliche Förderung auszukommen, und bleibt bei der Förderung dann nicht doch ein Eigenbetrag, der die finanziellen Möglichkeiten von Geringverdienern und Rentnern übersteigt? Und dass bei der Frage, ob eine Heizung, die Klimavorgaben einhalten muss, ein 79-jähriger Haus- oder Wohnungseigentümer anders zu beurteilen wäre als ein über 80-jähriger, erschließt sich mir so nicht; die verfassungsrechtliche Frage der Gleichbehandlung mal ganz außen vor gelassen. Sachsen-Anhalt unterstützt aber – und das sage ich noch mal ausdrücklich – die Forderung des Wohnungsbauausschusses, stattdessen die Grenze für den verpflichtenden Heizungsaustausch am gesetzlichen Renteneintrittsalter festzumachen. Hinsichtlich der Berechnung des sogenannten Erfüllungsaufwandes für die Bürgerinnen und Bürger frage ich mich, ob die Zahlen einer näheren Betrachtung standhalten – einmal in Bezug auf die eigentlichen Kosten neuer Heizungen, zum anderen in Bezug auf die dargestellten Einsparungen über die Lebensdauer. Mir erscheint die Ausweitung des Handels mit CO2- Emissionsrechten im Gebäudesektor ein zudem zu diskutierender Ansatz, um den nötigen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu befördern. Erst vorgestern, lieber Herr Habeck, haben wir ja darüber gesprochen, ob die gesamte Energiewirtschaft möglicherweise genau über diesen Mechanismus getriggert wird und wir uns bestimmte politische Direkteingriffe mit Blick auf das gemeinsame Ziel, Klimaneutralität zu erreichen, möglicherweise ersparen können. Ich will es deswegen hier nur antippen: Dies wäre zumindest ein unbürokratischer, politisch einigermaßen vermittelbarer, aber aufgrund der finanziellen Auswirkungen für die Nutzerinnen und Nutzer klimaschädlicher Heizungen mindestens ähnlich effektiver Ansatz, was die Austauschverpflichtung anbelangt. Die Austauschverpflichtung selber hat im Übrigen schon allein durch ihre Ankündigung im Gesetzentwurf dafür gesorgt, dass die Nachfrage nach Gas- und Ölheizungen deutlich zugenommen hat. Damit wurde das eigentliche Ziel, den Gas- und Ölverbrauch im Gebäudesektor zu verringern und damit auch Emissionen einzusparen, konterkariert. Wir brauchen realistische Umsetzungsziele. Da darf, nein, da muss man sogar die Frage stellen, ob für all die vielen Wärmepumpen, die aufgrund dieser Gesetzesänderung in den nächsten Jahren eingebaut werden müssen, die Hersteller ausreichende Kapazitäten haben oder schaffen können. Ich habe ja das Beispiel meiner Heizung genannt. Ich brauche eine Hybridheizung. Ich lebe in einem DDR-Reihenhaus, Lückenbebauung, Typ „Erfurt“. Die dafür zuständige Kollegin Geywitz kennt das sicherlich sehr gut. Mit den jetzigen Heizkörpern brauche ich sozusagen eine Rückfallvariante für minus 5 Grad. Ich warte seit zwölf Monaten und habe noch kein Angebot bezüglich eines Liefertermins. Und die Frage bei solchen komplizierten Dingen, was den Altbestand anbelangt, ist: Haben wir mit der jetzigen Variante wirklich die richtige Variante gefunden, um das vernünftig hinzubekommen? Ich will diese Beispiele, wie ich als Bürger oder meine Frau als Bürgerin das selber realisieren, hier nicht benennen, um ein Schmunzeln zu erzeugen, sondern damit wir uns gemeinsam schlicht und einfach Gedanken machen, wie wir das anschließend vermitteln können. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass von diesem ersten Beratungsdurchgang des Bundesrates ein klares Signal Richtung Koalition ausgeht, dass der Gesetzentwurf noch einen erheblichen Korrekturbedarf hat. Wichtiger als ein schnelles Inkrafttreten der Vorhaben und Vorgaben sind gute, handhabbare, realistische Regelungen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die Erläuterungen unseres Bundesministers, der sicherlich weitere Klarheit in das ganze Geschehen hineinbringen wird. Uns allen eine glückliche Hand, wenn es darum geht, dieses Gesetz auf irgendeinen guten Weg zu bringen! – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Kollege Reiner Haseloff hat es angesprochen: Es wird gerade in allen Bundesländern, egal ob in Ost oder West, von den Bürgern sehr heftig darüber diskutiert, was die neuen Heizungspläne der Bundesregierung bedeuten. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass heute beide Bundesminister, sowohl Robert Habeck als auch Klara Geywitz, da sind. Unser Anliegen muss es sein, gemeinsam eine Lösung zu finden, wie wir die Wärmewende schaffen. Sie ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzes. Ich will sagen, dass unser Land klar zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes steht. Wir haben uns in der letzten Legislatur, auch mit Unterstützung der Länder, Sektorenziele gegeben. Und das bedeutet eben auch: Energiewende, Wärmewende im Gebäudesektor. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Aber ich will es mal runterbrechen: Für die Bürgerinnen und Bürger, ob Mieter oder Privateigentümer, ist es auch wichtig, zu einer Energieversorgung, zu einer Wärmeversorgung zu kommen, die unabhängig ist, also aus erneuerbaren Energien, wo wir die Sicherheit haben, dass Energie da ist, wo wir Sicherheit hinsichtlich der Preise haben und damit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Man muss bei allen Kritikpunkten vorwegschicken, dass das Ziel richtig ist, dass die Wärmeversorgung zukünftig möglichst aus erneuerbaren Energien stattfindet. Jetzt ist es aber so, dass das Gesetz, das aktuell diskutiert wird, auch hier bei uns im Bundesrat für viele Fragen sorgt und es viel Unsicherheit vor Ort gibt. Insofern wäre es wichtig, auf der einen Seite schnell Klarheit zu bekommen und auf der anderen Seite dieses Gesetz an vielen Punkten zu verbessern. Deshalb hat unser Bundesland gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländern einen Antrag eingereicht, für den ich hier werben will. Wir machen darin Verbesserungsvorschläge. Ich will zu drei Punkten sprechen. Erstens wollen wir das Thema Fernwärme mehr in den Mittelpunkt rücken. Ich will es für unser Bundesland konkret machen: In Mecklenburg-Vorpommern leben 1,6 Millionen Menschen, 700 000 davon sind an das Fernwärmenetz angeschlossen. Das sind vor allem Mieter. Wir haben in den letzten Jahren, auch mit Unterstützung des Bundes, zum Beispiel Deutschlands größte Solarthermieanlage in Greifswald eingerichtet, wo 1 000 Haushalte über Solarthermie versorgt werden, also CO2-freie erneuerbare Energie, Sicherheit und Preisstabilität für diese Haushalte. Das Gleiche haben wir in Schwerin gemacht mit einer Geothermieanlage für 2 000 Haushalte. Wir schaffen es, zum Beispiel durch Investitionen von Stadtwerken, unterstützt von Land und Bund, schneller viele Haushalte zu erreichen, Punkte beim Klimaschutz zu machen und das Ganze pragmatisch anzugehen. Deswegen ist unser Punkt, dass wir uns stärker auf den Fernwärmebereich stützen und diese Wärmewende strukturell hinbekommen müssen. Wir müssen den Quartiersansatz sehen – und das übrigens auch bei den privaten Häusern. Es stellt sich die Frage, ob es eigentlich sinnvoll ist, dass jetzt jeder, der Privateigentum hat, selber guckt: „Wie heize ich zukünftig, mit welchen Systemen?“, oder ob es nicht Sinn macht, quartierbezogen, zum Beispiel für Eigenheimsiedlungen, Lösungen zu finden. Uns wäre sehr wichtig, dass das neue Gesetz hier stärkere Anreize setzt und unterstützt. Der zweite Punkt: Wenn man schon in jedes private Wohnhaus rein möchte, dann ist es wichtig, zu gucken: Wer kann das eigentlich technisch und finanziell? Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger auch. Klimaschutz muss praktisch lösbar, machbar und auch finanziell realisierbar sein. Ich will hier ganz deutlich sagen: Nicht jeder, der ein Haus hat, ist damit automatisch reich. Es gibt gerade in den ländlichen Räumen viele Menschen, die es noch nicht geschafft haben, irgendwas zu sanieren, und wir sind froh, dass sie noch in ihren Häusern wohnen und nicht weggezogen sind. Für diese Menschen war es schon bei der Energiekrise ein Problem, dass es auf einmal nicht mehr 1 000 Euro, sondern 2 000 Euro gekostet hat, den Öltank zu füllen. 1 000 oder 2 000 Euro Mehrkosten waren für sie ein Riesenbatzen Geld, und man kann sich vorstellen, was das jetzt beim Thema Heizung bedeutet. Deswegen ist für uns beim zweiten Punkt ganz klar: Dieses Gesetz, dieses Vorhaben muss flankiert werden von einer großen Förderung, insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen. Der letzte Punkt: Wir brauchen Technologieoffenheit. Wärmepumpe geht nicht überall, ist auch nicht überall machbar. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir Technologieoffenheit, zum Beispiel Richtung Holz, Richtung Biomasse, haben. – Dies, um drei Punkte aus unserem Antrag hervorzuheben. Wenn wir hier Erfolg haben wollen, dass das Ganze praktisch gelingt und von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert wird, dann ist es wichtig, dass wir es nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger machen. So wird es jetzt von vielen empfunden, auch wenn das vielleicht entgegen der öffentlichen Debatte, wenn man ins Gesetz schaut, sachlich nicht richtig ist. Vielmehr müssen wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Hier noch mal ein ganz besonderer ostdeutscher Blick: Lieber Reiner Haseloff, Sie haben über Typ „Erfurt“ aus DDR-Zeiten gesprochen. Wenn ich das Gesetz richtig überblicke – in Klammern: das ist auch schon so ein Ding, dass man sich nicht mehr so richtig sicher ist in der ganzen Debatte –, sind ja Häuser bis 2002 ausgenommen. Wir wissen, dass es zu DDR-Zeiten eher wenig privates Wohneigentum gab und das erst mit der Wiedervereinigung für viele möglich war, aber eben nicht vor 2002, weil von 1990 bis 2002 viele Menschen wegen der Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland ganz andere Sorgen hatten. Die Eigenkapitalbildung, die Möglichkeit, sich ein kleines Häuschen zu leisten, ist oft erst später gekommen. Deswegen ist die Ausnahmeregelung, die 2002er-Grenze, aus ostdeutscher Sicht nicht ganz passend. Unser Vorschlag wäre auch, die Rentnerinnen und Rentner rauszunehmen, weil sie wegen der kleinen Renten ganz besonders betroffen sind. Meine herzliche Bitte ist also, dass, wenn ein Gesetz kommt, es so gemacht wird, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen: Ja, das ist ein guter Plan, das ist auch machbar. – Dann kommt am Ende für alle etwas raus. Deswegen werbe ich noch mal für den Antrag der norddeutschen Länder. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Söder, Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist in einer großen Krise; das spüren wir alle. Wir wissen alle um die Herausforderungen, die sich seit dem Ukrainekrieg ergeben haben. Ist das alles aber nur ein Schicksal? Kann man die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger einfach so abtun nach dem Motto „Damit müsst ihr euch halt abfinden“? Oder könnte es sein, dass wir selbst, die deutsche Politik, ständig etwas tun, um eins nach dem anderen zu erschweren? Die Energiepreise sind dauerhaft hoch – dauerhaft zu hoch für einen Wirtschaftsstandort wie Deutschland. Die Inflation ist dauerhaft hoch – zu hoch für viele Menschen in unserem Land. Wir sind alle für den Klimaschutz, aber Klimaschutz muss mit Wohlstand vereinbar sein. Unser Wohlstand schmilzt Stück für Stück, die industrielle Basis wird schwächer, und die Reserven der Bürgerinnen und Bürger werden langsam aufgebraucht. Immer mehr muss finanziert werden, immer weniger bleibt übrig, und die Sorgen wachsen. Dies trifft den Mittelstand, dies trifft die Mitte des Landes: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Handwerker, Rentnerinnen und Rentner. Es besteht die Gefahr eines Abstiegs der Mitte, es besteht die Gefahr eines Abstiegs vieler Normalverdiener. Eigentlich muss das kein Schicksal sein. Tun wir genügend dagegen? Die Strompreise sind hoch. Warum? Weil wir selbstbewusst entschieden haben. Wir hätten natürlich die Stromversorgung im Land besser organisieren können. Aber wir weigern uns, indem wir, statt uns an praktischen, pragmatischen Argumenten zu orientieren, an ideologischen Konzepten festhalten. Ideologie ist der falsche Ratgeber in schweren Zeiten. Krisenmanagement heißt nicht, mit alten ideologischen Konzepten zu arbeiten, sondern pragmatisch zu versuchen, die Menschen mitzunehmen, die breite Mehrheit der Bevölkerung zu motivieren, gemeinsam einen Weg zu gehen. Es bleibt ein Fehler, aus der Kernenergie auszusteigen, und es bleibt ein Fehler, nicht zu überlegen, ob wir nicht in Deutschland selbst Gas fördern, statt wieder nur in Kohle einzusteigen, was ungefähr den zusätzlichen CO2- Ausstoß von einem Drittel des Pkw-Verkehrs verursacht. Für alle diejenigen, die sich am Klimaschutz orientieren: Es ist auch wenig verständlich, warum man in anderen Ländern AKW gut findet, bei uns selber aber nicht akzeptiert. Das führt dazu, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger das nicht versteht. Die Gaspreise, Energiepreise steigen dadurch. Wir alle wollen erneuerbare Energien und fördern sie – wir alle gemeinsam. Da gibt es keinen, der mehr oder weniger macht, sondern alle bemühen sich – hoffentlich auch für alle Formen der erneuerbaren Energien. Aber Fakt ist: Wir brauchen Entlastung. Ich unterstütze, wir unterstützen einen Industriestrompreis, auch wenn er skeptisch diskutiert wird. Aber er darf nicht nur für die Industrie gelten. Er muss am Ende auch für Mittelstand und Handwerk gelten. Auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen Entlastung. Die Stromsteuer zu senken, wäre der einfachste und schnellste Weg. Übrigens: Auch die Mehrwertsteuer für Nahrungsmittel endlich zu senken, wäre ein richtiger Weg, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, nicht nur für Gemüse und Salat, sondern auch für Fleisch, Milch und Fisch. In genau dieser Situation, in der ohnehin keiner weiß, wie er über die Runden kommen soll, kommt der nächste Schritt, kommt dieses Heizungsgesetz. Einige sprechen von „Heizhammer“. Egal wie man das jetzt nennt: Es wird in jedem Fall eine schwere Belastung werden für Millionen Deutsche. Mir ist nicht ganz verständlich, warum man in der schwersten Energiekrise unseres Landes, die noch nicht überstanden ist, noch einmal an der Schraube dreht und den Gürtel noch ein Stück enger schnallt. Natürlich gibt es viele, die in Lofts oder Penthäusern wohnen, die das nicht so betreffen wird, und sehr viel vermögende Menschen, die sagen: Es ist kein Problem, meine Heizung auszutauschen. – Aber – es wurde von den Vorrednern angesprochen – für ganz viele Menschen ist das eine Existenzfrage. Wie oft im Leben wird eine Heizung ausgetauscht? Das ist nicht so wie der Tausch eines Kleidungsstücks, einer Tasche oder möglicherweise eines Fernsehers – das ist ja auch immer eine epochale Änderung im Haushalt einer Familie. Wäre das Gesetz durchdacht und klug gemacht und man könnte sagen: „Jawohl, da ist jede Abwägung getroffen worden, das Gesetz ist praktikabel“, dann könnte man sich auf den Weg begeben. Die Wahrheit ist: Selbst gut meinende Vertreter, die das Gesetz von der Idee her eigentlich unterstützen, stellen nur noch Fragen. Gibt es genügend Wärmepumpen, um das Ganze zu machen? Offenkundig nicht! Gibt es genügend Handwerker? Ich frage das Handwerk ständig: Habt ihr genügend? – Nein, natürlich nicht! Gibt es eigentlich genügend Strom in Deutschland, um auf die Wärmepumpen umzusteigen? Natürlich nicht! Und so richtig verständlich ist nicht, warum Holzpellet- und Bioenergieheizungen völlig ausgeschlossen werden. Was soll das eigentlich? Wo liegt da der Sinn? Hat man da ein ideologisches Feindbild, oder warum bleibt man nicht technologieoffen? Trifft es nur eine kleine Gruppe? Nun, nach Schätzungen aller Experten der letzten Wochen könnten rund 50 Prozent der Gebäude in Deutschland betroffen sein. Wenn man überlegt, dass wir in Deutschland eine relativ hohe Altersstruktur der Heizungen haben, heißt das, dass in kürzester Zeit der Austausch ansteht. Selbst wenn man sagt, es muss nicht jeder sofort austauschen: Wenn man sieht, wie alt die Heizungen sind, ist der Druck, auch wenn man gesetzgeberisch keinen Zeitdruck macht, faktisch enorm hoch. – Möglicherweise rund 50 Prozent der Gebäude! Ein Prozent hin oder her, ist nicht entscheidend. Was kostet das? Ein Vertreter der Ampel, ein FDP- Energieexperte, hat gesagt, 600 Milliarden Euro seien es auf jeden Fall. Andere Experten von Wirtschaftsinstituten sagen 500 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wer zahlt denn das irgendwie, und wer zahlt denn das irgendwann? Wenn man übrigens die einzelne Wärmepumpe umrechnet, dann entspricht so eine Wärmepumpe von den Kosten her für viele ihrem Durchschnittsverdienst eines ganzen Jahres. Stellen Sie sich vor, jemand käme zu Ihnen und würde sagen: Was Sie im Durchschnitt im Jahr verdienen, das nehmen wir jetzt mal als Betrag für eine neue Investition. – Dann sagen Sie: „Gute Idee, super, da mache ich gerne mit, und zwar so schnell wie möglich“? Doch nicht Ihr Ernst! Das ist kein Doppel-, sondern ein Super-Wumms – für den Geldbeutel und für Millionen von Menschen, die echt Angst haben. Frau Schwesig und Herr Haseloff haben es angesprochen: Die Menschen haben Angst. Deswegen wird es übrigens auch nicht gehen, sie nur mit Trotz oder Sturheit oder Aggression zu belehren, sondern es braucht ein Konzept, das auf dem Tisch liegt, das funktioniert und das ansprechend ist. Jetzt heißt es: Wir brauchen einen Ausgleich, Wärmepumpe 30 000 Euro, Sanierung für ein Haus 100 000 Euro, 150 000 Euro, je nachdem was die Sanierungsvorgaben sind. Zu was führt das denn eigentlich? Es führt dazu, dass der Einzelne finanziell überfordert ist, Ältere sehr stark betroffen sind, wobei bei den Älteren ja eine Ausnahme gemacht wird für die über 80-Jährigen. Glück hat, wer dann schon 80 ist. Was passiert eigentlich mit den 79-Jährigen? Oder die Gegenfrage: Was passiert, wenn in einem Mehrfamilienhaus 80-Jährige wohnen? Ist dann das ganze Haus ausgenommen, oder zahlen nur die mit, die es betrifft? Sollte das dazu führen, dass das ganze Haus ausgenommen wird, wird es sicherlich ganz neue Wohngemeinschaften mit unzähligen 80-Jährigen in Deutschland geben, meine Damen und Herren. Dieser kleine Punkt zeigt, wie absurd die Vorlage aus unserer Sicht ist. Und übrigens: Glaubt jemand, dass die Menschen jetzt mehr investieren in den Hausbau? Glauben wir, dass die Menschen sagen: „Jetzt bauen wir einmal mehr; mit diesem Gesetz haben wir eine richtige Motivation“? Ich kann mir das nicht vorstellen. Es wird die Forderung nach Ausgleich aufgemacht. Alles gut! Finde ich richtig. Aber bei den Summen, über die wir hier reden, bei den Steuerschätzungen muss einer pleitegehen, entweder die Bürger oder der Staat. Der Bundesfinanzminister hat in sehr beeindruckender Weise bei der Konferenz der Ministerpräsidenten gesagt: Wir haben kein Geld mehr, die Kommunen müssen mit weniger Geld rechnen, und wir haben schon gar kein Geld für die Flüchtlingsunterkunft. – Wenn man also selbst bei der Humanität mittlerweile sagt: „Die Haushaltslage ist entscheidend“ – allen Ministerpräsidenten wurde das gesagt; wir waren etwas überrascht über diese These –, was passiert dann eigentlich mit den vielen Betroffenen in Deutschland? Glauben wir, dass die Mieten dadurch sinken werden und dass jemand, der eine neue Heizung in ein Haus einbauen muss, dann sagt: „Damit habt ihr nichts zu tun. Das schultere ich gerne alles selber. Ihr, liebe Mieterinnen und Mieter, müsst nichts bezahlen“? Ich finde, das ist absurd. Wir drehen mit neuen Gesetzen ständig an der Schraube, belasten die Bürger immer mehr, fordern dann einen Ausgleich. Der wie finanziert werden soll? Entweder durch Schulden oder höhere Steuern! Das Beispiel Erbschaftsteuer zeigt übrigens, wo es für viele, die ein kleines Haus haben, schwierig sein kann. Mein dringender Rat wäre, es anders zu machen. Das Ganze sieht nach Gasumlage aus. Das sieht nach der Gasumlage aus, die mit großer Verve vorgetragen wurde. Ich kann mich noch an Aussagen erinnern: Das ist die Lösung für Deutschland. – Wir alle waren damals überrascht, erstaunt und haben gedacht: Okay, vielleicht ist es die Lösung. – Ich erinnere mich noch: Wir haben sogar eine Schalte gemacht, wo uns die Gasumlage in wirklich schillerndsten Tönen, und zwar akustisch, präsentiert wurde. Auf die Nachfragen, die es gab, wurde geantwortet: Das lösen wir schon, kein Problem. – Einen Monat später gab es die Gasumlage plötzlich nicht mehr, und es wurde gesagt: Wir haben eine völlig neue Idee; das war ein Fehler. So richtig erhöht das die Glaubwürdigkeit bei diesem Thema nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und noch einmal: Aus Angst und Unsicherheit vor einer unklaren Zukunft wächst politischer Sprengstoff, und zwar nicht für die, die hier im Raum sind, sondern für ganz andere, die daran arbeiten, das zum großen Thema zu machen, um uns in der Demokratie etwas vorzuwerfen nach dem Motto „Da entscheiden einige wenige, denen es selber gut geht, über die Köpfe derer hinweg, die sich große Sorgen machen“. Deswegen bringt es, glaube ich, nichts, das Gesetz um ein Jahr zu verschieben oder es irgendwie nachzubessern. Ich glaube, der beste Weg ist ein kompletter Neustart. Dieses Gesetz wird keinen Erfolg haben, sondern im Gegenteil zu riesigen Spannungen führen. An die Länder, in denen die SPD an der Regierung beteiligt ist: Warum eine SPD das so mittragen kann, die doch eigentlich für die kleinen Leute da ist? Warum die FDP zweimal zustimmt und dann doch dagegen ist? Macht diese Regierungsarbeit einen guten Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern? Irgendwie ist das Ganze falsch eingefädelt und falsch zugeknöpft. Bei einer Jacke den verhakten Reißverschluss bis zum Ende hochzureißen, führt am Ende dazu, dass die ganze Jacke nicht funktioniert. Also: Am besten noch mal neu anfangen! So wird das nichts. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Minister Professor Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Es gibt Situationen, in denen man einfacher an den Vorredner anknüpfen kann, als mir das in diesem Fall möglich ist. Ministerpräsident Söder wird mir dies möglicherweise nachsehen. Ich möchte zunächst anknüpfen an den Hinweis des Kollegen Haseloff. Auf der einen Seite besteht großer Handlungsdruck, und wir müssen zügig Entscheidungen treffen. Auf der anderen Seite kommt eine hohe Zahl an Gesetzen fristverkürzt in den Bundesrat, was uns im föderalen Konzert die Möglichkeit nimmt, auf die Spezifika von Bundesgesetzen in der Wirkung auf unser jeweiliges Bundesland einzugehen – und die unterscheidet sich zwischen der Nordseeküste und dem Alpenraum, zwischen der Saar und der Gera. Insofern geht es nicht nur darum, dass in einem politisch sehr bunten Bundesrat die unterschiedlichsten politischen Interessen zusammengebracht werden müssen, sondern auch darum, sich die spezifischen Situationen anzugucken. Manuela Schwesig ist auf die soziale Situation der Menschen in Ostdeutschland eingegangen. In unserem Landkreis Sonneberg an der Grenze zu Bayern herrscht faktisch Vollbeschäftigung. Aber das, was sich Menschen von der Vollbeschäftigung leisten können, ist in Ostdeutschland auch eine Generation nach der Wiedervereinigung immer noch etwas anderes als im Landkreis Coburg oder in der nahegelegenen Stadt Neustadt bei Coburg. Vor diesem Hintergrund geht es durchaus darum, zu sehen – Kollegin Schwesig ist darauf eingegangen –, dass der bescheidene Wohlstand der Menschen in Ostdeutschland durch dieses Gesetz in Gefahr gerät. Deshalb kommt es darauf an und hätten wir uns gewünscht, dass es vor dem Hintergrund der Kostenintensität, die mit dem Heizungstausch verbunden ist, möglich gemacht wird, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen, diesen Transformationsprozess, vor dem wir stehen, für die Menschen mit einer entsprechend umfassenden Förderung zu verbinden. Es ist ja durch Kollegen Haseloff darauf hingewiesen worden, dass die Steuerschätzung, die diese Woche abgegeben wurde, im Vergleich zur November- Steuerschätzung ein erhebliches Minus voraussieht. Andererseits entspricht die November-Steuerschätzung im Wesentlichen der Steuerschätzung aus dem Mai des vergangenen Jahres. Die Differenz, die zwischen der Mai- und der November-Steuerschätzung besteht, liegt im Wesentlichen an den Steuererleichterungen des vergangenen Jahres, die beschlossen worden sind. Das heißt: Wenn man rein auf die Konjunktur schaut, gibt es ein Plus bei den Steuereinnahmen. Die Steuermindereinnahmen sind steuererleichterungsbedingt. Das heißt also, wir haben Steuerungsmöglichkeiten. Wir haben uns als Landesregierung in dieser Woche Montag und Dienstag umfassend in einer Regierungsklausur mit dem nächsten großen Wandel, vor dem Thüringen – und auch die Bundesrepublik – steht, auseinandergesetzt. Und wir haben natürlich auch geguckt, wie die Möglichkeiten der Zukunftsinvestitionen unseres Landes bestellt sind. Wir sehen, dass es eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die Bund und Länder gemeinsam betrifft. Gemeinschaftsaufgabe meint in diesem Fall weniger das alte Instrument der Gemeinschaftsaufgaben als vielmehr das, was an anderer Stelle als „nationale Kraftanstrengung“ bezeichnet wurde. Es geht hier vor allem darum, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handlungsfähig sein müssen, dass wir auch schauen müssen, wie privates Kapital diesen Prozess begleiten kann. Gleichzeitig müssen wir schauen, welche Programme, die wir derzeit finanzieren, möglicherweise vor dem Hintergrund der neuen finanziellen Herausforderungen, vor denen wir stehen, angepasst werden müssen. Was ist unter diesem Gesichtspunkt effizient genug? Und was müssen wir möglicherweise beenden, um die neuen Aufgaben finanzieren zu können? Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Landesregierung nötig gewesen, dass ein umfassendes Investitions- und Förderprogramm konzeptioniert vorliegt und nicht nur Eckpunkte angedeutet werden. Das ist eine Aufgabe, bei der ich die Bundesbauministerin und den Bundeswirtschafts- und -energieminister bitte, zügig als Bundesregierung nachzulegen, damit wir in der Lage sind, diese Aufgaben leisten zu können, damit auch die Perspektive bei uns im ländlichen Raum betrachtet wird. „Ländlicher Raum“ heißt bei uns: Gesamtthüringen. Wir haben keinen Stadt-Land-Konflikt, weil die Städte, die wir haben, im Wesentlichen Landstädte sind. Das heißt also, Thüringen ist ländlicher Raum. Wir bitten darum, dass in dem weiteren Fördererverfahren insbesondere die Perspektive dieses ländlichen Raums betrachtet wird. Gleichzeitig ist eine Reform des Mietrechts notwendig. Um die finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter zu begrenzen, ist eine niedrigere Modernisierungsumlage als die derzeit geltenden 8 Prozent erforderlich. Es wurde ja im Koalitionsvertrag der Ampel eine Reform des Mietrechts angekündigt. Diese sollte insbesondere die Modernisierungsumlage betreffen. Auch hier ist unsere Bitte, zügig entsprechende Vorschläge zu machen, damit wir an dieser Stelle gemeinsam feststellen können, dass die Wärmewende nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen wird. Gleichzeitig ist vom Kollegen Haseloff auch angesprochen worden: Der Aufwand für Länder und Kommunen bei diesem Gesetz ist enorm hoch. Der Normenkontrollrat des Bundes legt ja bei Gesetzentwürfen dar, wer eigentlich die Aufwände zu tragen hat. Wir sehen hier Nachsteuerungsbedarf, was diesen Belastungsaufwand betrifft. Letzter Punkt: Von Kollegin Schwesig ist der norddeutsche Mehrländerantrag angesprochen worden. Wir werden ihm zustimmen. Die Punkte, die dort angesprochen worden sind, sind aus Thüringer Sicht, auch wenn wir kein unmittelbares Nordland sind – vielleicht sind wir das aus der Perspektive Bayerns –, zustimmungsfähig. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Beermann aus Brandenburg. Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die energetische Sanierung im Gebäudebereich und die sogenannte Wärmewende sind wichtige Bausteine zur Erreichung unserer Klimaziele. Die Herausforderungen, vor denen wir hier stehen, sind in der Tat immens. Umso wichtiger ist es aber, dass die damit verbundenen Maßnahmen und Belastungen für die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten, nachvollziehbar, transparent und sozial ausgestaltet und auch vernünftig kommuniziert werden. Meine Damen und Herren, diesem Anspruch wird der hier vorliegende Gesetzentwurf leider nicht gerecht. Die Bürgerinnen und Bürger sind hochgradig verunsichert. Sie befürchten eine finanzielle Überlastung und Überforderung. Für viele Familien steht derzeit die Frage im Raum, ob der Traum vom Eigenheim zum wirtschaftlichen Albtraum wird. Viele Rentnerinnen und Rentner fürchten darum, dass ihre mit ihrem Haus verbundene Altersvorsorge in Gefahr ist. Erheblich zu dieser Verunsicherung trägt die Art und Weise der Gesetzgebung bei. Ich erinnere an einen 30-stündigen Koalitionsausschuss. Danach musste alles wieder ganz schnell und fristverkürzt gehen – und das zum wiederholten Male. Die Bundestagspräsidentin hat mittlerweile das zweite Mal öffentlich Position bezogen: Die Anzahl der fristverkürzten Gesetzgebungsverfahren sei nicht mehr akzeptabel und dem demokratischen Verfahren abträglich. Beim hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich das auch im Entwurf selbst. So ist die entscheidende Frage, welche Kosten mit diesem Gesetz verbunden sind, nicht geklärt. Sind die neben dem Heizkörpertausch notwendigen Maßnahmen wie erforderliche Heizleitungsverlegungen in Boden oder Wänden, eine Gebäudeisolierung oder die Erneuerung beziehungsweise der Austausch von Fenstern bei den Kosten im Gesetzentwurf berücksichtigt? Auf Bundesebene argumentiert die FDP, dass die Kosten bis zu fünfmal so hoch wie derzeit angegeben sein könnten. Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Gesetzgebung. Und bei diesem gesellschaftlich wichtigen Thema ist das verheerend. Dementsprechend sind auch die derzeit nur als Eckpunkte dargestellten Fördermöglichkeiten nicht ausreichend. Wenn der Heizungsaustausch statt eines mittleren vierstelligen Betrags plötzlich einen fünfstelligen Betrag erfordert, sind das bei einer avisierten 30-prozentigen Förderung mehrere Tausend Euro Unterschied. Es ist also wichtig, dass die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowohl die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Regelungsinhalte transparent darlegt als auch darauf aufbauend ein passgenaues und sozialpolitisch tragfähiges Förderkonzept vorlegt. Mit Interesse habe ich den Vorstoß des Landes Niedersachsen zur Kenntnis genommen, diesbezüglich das Inkrafttreten des Gesetzes auf das Jahr 2027 zu verschieben. Auch wenn es hierzu in den Koalitionen in den Bundesländern verschiedene Auffassungen gibt, erscheint dieser Vorstoß geeignet, zumindest mehr Zeit zur Vorbereitung für alle an der Umsetzung Beteiligten sicherzustellen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kosten der Wärmewende angesichts von Fachkräftemangel und Kostensteigerungen bei den Baumaterialien aufgrund des Zeitdrucks nochmals unnötig erhöht werden. Ein weiterer Punkt, der im weiteren Verfahren sicher eine nochmalige Betrachtung verdient, ist die Altersgrenze von 80 Jahren. Diese erscheint schon von der Begründung her nicht tragfähig. Auch hier gilt: Gerade ältere Menschen in ihren Häusern dürfen nicht überfordert werden. Gleiches gilt selbstverständlich für Mieterinnen und Mieter. Meine Damen und Herren, der Bundesrat hatte wie schon ausgeführt nicht die erforderliche Zeit, den Gesetzentwurf seiner Bedeutung nach zu prüfen. Dies verwundert umso mehr, wenn man liest, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf nur mit einer Protokollnotiz des Bundesfinanzministers beschlossen hat. Und aktuell wird der Bundesjustizminister in den Zeitungen mit dem Satz zitiert – ich darf zitieren –: „So, wie es jetzt ist, wird das GEG nicht kommen!“ Selbst Bundeswirtschaftsminister Habeck grübelt inzwischen darüber nach, ob man später einsetzt oder ein bisschen später einsetzt. Ein konstruktiver Ansatz kommt in dieser Woche von Bundesbauministerin Klara Geywitz. Sie thematisiert die Effizienzfrage und zeigt sich nicht davon überzeugt, dass alles unternommen werden muss, um jedes Gebäude möglichst effizient zu machen. Richtig! Zum Gürtel braucht es nicht auch noch einen Hosenträger. Vielmehr müssen wir den Gürtel richtig schnallen. Liebe Bundesregierung – ich freue mich, dass sowohl der Bundeswirtschaftsminister als auch die Bundesbauministerin heute hier sind –, wir Länder helfen Ihnen gerne dabei. Nutzen Sie unsere Expertise! Aber Sie müssen uns dazu auch die Chance geben. Jetzt haben wir dazu nur noch die Möglichkeit über ein Vermittlungsausschussverfahren. Das ist zu bedauern. Das ist schade. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Für die Bundesregierung spricht jetzt Frau Bundesministerin Geywitz vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Dies ist in der Tat ein Gesetz, das die Menschen in unserem Land stark berührt, denn heizen muss jeder. Heizungen sind eine der größten Investitionen von Hausbesitzern. Gleichzeitig muss man wissen, dass man im Gebäudebereich nicht so wahnsinnig viele Stellschrauben hat, wenn man den CO2-Bedarf des Gebäudesektors reduzieren will. Im Kern kann man zwei unterschiedliche technische Optionen wählen: Entweder reduziere ich den CO2- Ausstoß, indem ich weiter fossil heize, die Häuser dafür aber alle so gut dämme, dass ich nur noch minimal wenig CO2 ausstoße, oder aber ich schaue mir die Heizung an und gehe den Weg der Dekarbonisierung. Ich bin ja viel im Land unterwegs, ob das nun in Bad Gottleuba-Berggießhübel, in Neuhaus-Schierschnitz oder bei mir in Brandenburg ist. Ich bin durch die Gegend gefahren, habe mir den Häuserbestand angeguckt. In Deutschland sind 50 Prozent aller Einfamilienhäuser sanierungsbedürftig. Und ich habe mich gefragt: Welcher Ansatz ist denn eigentlich der mit der geringeren Belastung? 50 Prozent dieser Einfamilienhäuser zu sanieren, damit sie weiter mit Gas oder Öl beheizt werden können, oder die Häuser so zu lassen, wie sie sind, und anders zu beheizen, zum Beispiel mit Holz? Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass Herr Söder das Gesetz so liest, als wären Holz- und Pelletheizungen keine Option. Gerade in Bayern ist das ja durchaus gängig. Das ist nicht richtig. Man kann weiter mit Holz und mit Biomasse heizen. Deswegen ist aus meiner Sicht die Umstellung der Heizung der bessere Schlüssel, als zu sagen: Wir müssen jetzt alles sanieren. Gleichzeitig muss man wissen, dass wir nicht eilig dran sind, sondern viel zu spät. Eine Heizung hält locker 20, 30 Jahre. Das heißt: Wenn wir 2045 klimaneutral sein wollen – übersetzt: es kann dann keine Gas- und Ölheizungen mehr geben –, dann hätten wir vor vielen Jahren schon anfangen müssen mit einer kommunalen Wärmeplanung, auf die dann, wie Ministerpräsidentin Schwesig sagte, zum Beispiel eine viel stärkere Nah- und Fernwärmeversorgung aufbaut. Ich kann Ihnen zusagen: Mein Ministerium bereitet gerade das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung vor. Ich habe auch den richtigen Hinweis des Kollegen Beermann aufgegriffen: Qualität der Gesetzgebung braucht immer Zeit. Ich kann Ihnen für die Bundesregierung zusagen: Die kommunale Wärmeplanung wird in einem ordentlichen Beratungsverfahren mit den ordentlichen Fristen mit Ihnen beraten. Aber nichts zu tun, wäre auch keine Option, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weiterbringen würde. Herr Ministerpräsident Haseloff hat ja gesagt, dass die Steuerung über den Emissionshandel vielleicht eine geeignete Maßnahme sein könnte. Bloß wozu würde das führen? Natürlich zu einer Verteuerung von CO2, von Brennstoffen wie Öl und Gas. Und wer würde dann am meisten unter dem hohen CO2-Preis leiden? Menschen, die in unsanierten Häusern mit Öl- und Gasheizungen leben. Das heißt, diese Lenkungswirkung würde genau diejenigen treffen, die Sie eigentlich schützen wollen. Demzufolge ist es nicht wirklich ratsam, zu sagen: Jetzt noch schnell die Ölheizung auswechseln! – Wir alle wissen: Über den Emissionshandel, über die CO2- Preissteigerung wird das eine sehr teure Technik werden. Richtig ist Ihr Appell, dass wir das ins Zentrum stellen, was machbar ist. Deswegen noch mal mein Hinweis bezüglich der Betroffenheit: Keine Heizung, die funktioniert, muss ausgetauscht werden. Die Heizung kann im Havariefall natürlich kaputtgehen, und zwar auch so, dass sie nicht repariert werden kann. Das waren im letzten Jahr 140 000 Heizungen in Deutschland. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, dann haben Sie je nach Konstellation 3 bis 13 Jahre Zeit, sich eine andere Heizungsoption zu überlegen und können in dieser Zeit weiter fossil heizen. Das mit den 80-Jährigen und den 79-Jährigen klingt in der Tat erst mal ein bisschen komisch. Es ist so, dass jeder Bürger das Recht hat, einen Antrag auf Befreiung von diesem Gesetz zu stellen, zum Beispiel, weil es für ihn wirtschaftlich nicht darstellbar ist, egal in welchem Alter, oder auch, wenn die notwendigen Investitionen in das Haus in keinem sinnvollen Verhältnis zum Wert des Hauses an sich stehen. Wir haben nur, weil natürlich die Bauordnungsbehörden diese Genehmigungen bearbeiten müssen, gesagt: Bei 80-Jährigen ist das aus unserer Sicht nicht notwendig. Diese werden generell ausgenommen. Aber auch mit 79 Jahren und zehn Monaten können Sie natürlich diesen Antrag auf Ausnahme stellen, und es gibt noch weitere Ausnahmen für den Bereich der Daseinsvorsorge und anderes. Ich werbe noch mal dafür, weil wir im Gebäudesektor genau diese zwei Stellschrauben haben: dämmen oder anders heizen. Aus meiner Sicht ist die Umstellung, die Modernisierung des Heizungsbereiches in Kombination mit einer absoluten Stärkung der Nah- und Fernwärmeversorgung einer der wesentlichen Punkte, weil ganz klar ist: Wir können eine 100-prozentige Umstellung auf Wärmepumpen nicht kalibrieren. Ministerpräsident Haseloff hat ja gerade auf den kalten Winter hingewiesen. Wir müssen die technischen Systeme in unserem Land so ausbauen, dass sie immer auf den Peak der Belastung ausgerichtet sind. Das würde also, wenn wir alles auf die Wärmepumpe umstellen, einen gigantischen Ausbau der Strominfrastruktur mit sich bringen. Das ist nicht sinnvoll. Deswegen ist unser Ansatz: Hybridmodelle, die Fernwärme zu stärken, aber natürlich auch jegliche Modelle von Geothermie. Das wird ein Weg sein, um Deutschland im Bereich der Heizung zu dekarbonisieren. Dann müssen wir auch nicht jedes Haus in Deutschland hocheffizient dämmen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Ihnen! – Als weiteres Mitglied der Bundesregierung spricht Herr Bundesminister Dr. Habeck, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal bitte ich das kleine Chaos zu entschuldigen, dass ich zunächst nicht als Redner angemeldet war. Ich dachte, ich teile mir mit der Kollegin Klara Geywitz die persönliche Anwesenheit. Denn die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat zeitgleich eine Debatte zur Wärmepolitik angesetzt, und ich erinnere mich, dass Manfred Rommel einmal gesagt hat, die Gnade der Bilokalität sei ihm als menschlichem Wesen nicht verliehen. Ich finde es aber gut und richtig, hier zu sein, und freue mich, dass ich mich für den Bundesrat entschieden habe. Ich wollte das nur einordnen. Ich danke weiterhin für die sachliche, ruhige Debatte, wie es diesem Haus gebührt und wie es ja Stil dieses Hauses ist, der sich, wenn ich das so sagen darf, wohltuend abhebt von einigen harschen Tönen der Vergangenheit. Erlauben Sie mir, auf drei Aspekte einzugehen, die das erweitern, was die Kollegin Geywitz gesagt hat! Erst einmal zu dem Zeitfenster der Beratung: Ja, es ist richtig, die Fristen für die konkrete Beteiligung sind jetzt vergleichsweise kurz; das kann man nicht leugnen. Natürlich wollen wir den Beschluss der Regierungskoalition einhalten, 1. Januar 2024. Das ist uns so aufgetragen worden. Es ist also gar nicht in unserer alleinigen Obliegenheit, das zu ändern. Daher macht es Sinn, vor den Sommerferien fertig zu werden. Einzuräumen ist, dass die Koalition länger gebraucht hat, als es vielleicht üblich ist. Aber am Ende ist das hoffentlich lösbar, wenn man bedenkt, dass das Projekt nicht erst jetzt angefangen hat. Das bleibt in der Debatte manchmal unerwähnt, und vielleicht ist es auch schon vergessen. Ich erwähne deshalb, dass wir schon am 14. Juli letzten Jahres ein Konzeptpapier an die Länder, also an Sie, übersandt haben. Am 14. Juli letzten Jahres! Dieses Konzeptpapier wurde umfänglich beraten, und es gab 100 verschiedene Stellungnahmen aus den Ländern, also von Ihnen. Aus diesem Konzeptpapier heraus wurde dann – das ist übrigens nachzulesen auf unserer Homepage; alles ist transparent dargestellt – ein Konsultationsverfahren aufgesetzt, das sechs Wochen gedauert hat und in das auch wieder die Länder und die Verbände eingebunden wurden. Aus diesem Konsultationsprozess heraus wurde dann am 2. August ein Stakeholderprozess abgeleitet, der bis zum 7. November lief. Danach wurden dann die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen darüber informiert, was wir vorhaben, und dann ging es an die gesetzliche Ausarbeitung. Es ist also mitnichten so, dass dieses Gesetz plötzlich aus der kalten Küche kam. Natürlich haben sich Details geändert, wie es so ist, wenn man Gesetze schreibt. Aber das Wissen ist in Ihren Häusern, in den zuständigen Häusern seit Sommer vorhanden, und Sie haben sich dankenswerterweise klug und konstruktiv daran beteiligt. Warum sich die Debatte dann, nach diesem langen und integrativen Vorlauf, anders entwickelt hat, ist, glaube ich, eine Frage für eine politische Interpretation. Zweitens. Es wurde auf die Förderung eingegangen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff, die Förderung kommt nicht aus dem Haushalt. Deswegen sind die Steuerschätzung und die Konkurrenz mit anderen Projekten, die Ministerpräsident Söder erwähnt hat, nicht relevant. Die Mittel dafür kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der natürlich auch endlich ist. Verschiedene Projekte konkurrieren dort miteinander, Sanierungen und Dekarbonisierung der Industrie und die Förderung für E-Mobilität. Es ist also nicht so, dass das Geld wie Manna vom Himmel fällt, aber es ist ein der Jährlichkeit des Haushalts entzogener Fonds. In diesem Fonds sind die Gelder bereitgestellt in der Fördersäule BEG, aus der jetzt schon die Sanierungen und auch die Wärmepumpen bezahlt werden. Im letzten Jahr, 2022, haben wir über 200 000 Wärmepumpen daraus finanziert. Nun werden es immer mehr werden. Da ist aber Vorsorge getroffen, und die Gelder, die zusätzlich bereitgestellt werden müssen, sind durch Umschichtungen und Vorziehen in diesem KTF aufzubringen. Die Darstellung der Finanzierung konnte nicht im Gesetz erfolgen, weil die BEG, also die KTF- Strukturierung, über den Haushalt beschlossen wird. Sie gehört also technisch nicht in das Gesetz hinein. Aber natürlich muss sie mitbedacht werden. Deswegen haben die Kollegin Geywitz und ich in Absprache mit dem Finanzminister ja Eckwerte einer Förderung vorgestellt, die bis zu 50 Prozent betragen soll, gestuft nach Alter der Heizung und nach Wirksamkeit. Das ist natürlich verhandelbar; das räume ich ausdrücklich ein. Ich will den Fraktionen zurufen, dass eine potenzielle Veränderung im Gesetz natürlich eine Auswirkung auf die Förderung haben kann, auch wenn es reines Exekutivhandeln ist. Da ich bei der Förderung bin: Kollegin Geywitz hat das angesprochen; ich will es noch mal mit Zahlen hinterlegen. Wir haben im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf ausgerechnet – das sind natürlich Schätzungen; aber sie sind doch hilfreich –, dass ohne Förderung der Austausch gegen eine entsprechende neue Heizung nach 18 Jahren zu einer finanziellen Einsparung führen würde. Wir haben bei dieser Rechnung die Wärmepumpe zugrunde gelegt, weil sie die teuerste Technik ist; aber es ist natürlich technologieneutral. Herr Ministerpräsident Haseloff hat darauf hingewiesen, dass die Heizung des Rentnerehepaars, das er als Beispiel ansprach, 28 Jahre alt ist. Es ist also jetzt schon ohne Förderung finanziell attraktiver, nicht in fossile Heizungen zu investieren. Für den Fall einer Förderung, die ja bis zu 50 Prozent beträgt, kann man das nicht einfach umrechnen und sagen: „Dann nehmen wir die Hälfte“, weil ja die CO2-Preise erst mit den Jahren steigen werden. Aber mit Förderung wird der Break-Even-Point deutlich früher erreicht werden, und die allermeisten Menschen werden diese Förderung ja in Anspruch nehmen wollen und auch bekommen. Wenn man das weiß, warum kaufen Menschen trotzdem Öl- und Gasheizungen? Nun, das ist die Begründung, warum ich meine, dass wir ein Gesetz brauchen, weil wir – das kennen wir aus unserem Alltag – in einzelnen Situationen nicht immer nur ökonomisch entscheiden, sondern auch unökonomische Entscheidungen treffen. So wird es auch hier sein. Deswegen, meine ich, braucht es dieses Gesetz – nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch aus Verbraucherschutzgründen. Erlauben Sie mir abschließend, lieber Herr Haseloff, auf das konkrete Beispiel von Ihnen mit der 28 Jahre alten Heizung zu kommen! Sie fragten: Was soll ich den Leuten sagen? – Natürlich kenne ich die Wohnverhältnisse dieser Menschen nicht. Das ist natürlich abhängig davon, ob es im ländlichen Raum doch ein Nah- oder Fernwärmesysteme gibt, ob sie beispielsweise die Möglichkeit haben, an die Wärmeversorgung einer Biogasanlage angeschlossen zu werden. Aber unterstellen wir mal, dass das nicht der Fall ist, alternative Möglichkeiten nicht vorhanden sind und diese Menschen auf eine Wärmepumpe angewiesen sind, so möchte ich sagen: Alle Erfahrungen zeigen – ich hatte gerade einen norwegischen Kollegen zu Gast –, dass auch unsanierte Häuser in der Regel mit Wärmepumpen beheizbar sind. Natürlich macht es Sinn, Häuser zu sanieren, aber die Gleichsetzung „Wenn man das machen muss, muss man auch gleich noch 50 000 Euro oder 100 000 Euro ausgeben“ ist nicht richtig und auch nicht haltbar. Trotzdem ist natürlich die Effizienz der Wärmepumpe wichtig. Daher wäre zu überlegen – Sie haben es angesprochen –, eine Hybridheizung zu nehmen. Diese wäre dann mit den Kosten der Förderung abzugleichen. Ich nehme an, dass dieses Ehepaar bei der älteren Heizung die volle Höhe bekommen würde – nach unserem Vorschlag 50 Prozent. Sollten die Kosten immer noch zu hoch sein oder sollten die älteren Damen und Herren – es können natürlich auch jüngere sein – diese hohen Investitionen trotzdem scheuen, gibt es – und das ist vielleicht das interessanteste Modell – von sehr vielen Stadtwerken und von privaten Anbietern immer mehr Leasingmodelle. Die sagen also nicht: „Investiere 15 000, 20 000 oder 30 000 Euro, von denen du die Hälfte über die Förderung zurückbekommst“, sondern: „Wir bauen dir das Ding ein, wir beantragen die Förderung für dich, dann zahlst du jährlich einen Abschlag darauf, und nach zehn Jahren kannst du dich entscheiden, ob du das System haben willst oder nicht“. Da reden wir dann von einigen Hundert Euro im Jahr. Ich glaube, dass dieses Modell zunehmend attraktiv ist, gerade für Menschen, die nicht ein neues Haus beziehungsweise Eigenheim kaufen. Denn der Traum vom Eigenheim beinhaltet eigentlich jetzt schon eine erneuerbare Wärmeversorgung. Das ist jetzt schon fast Standard im Neubau. Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn der diesem Haus entsprechende Stil, der Ton und die Konkretion dieser Debatte dazu beitragen, dieses Gesetz besser zu machen und wir vielleicht manche eher nicht hilfreichen Töne der Vergangenheit, der vergangenen Wochen und Monate, überwinden. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Bundesminister Habeck! Wir kommen jetzt in ein komplexes Abstimmungsverfahren hinein. Die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne haben erlebt, dass heute zwei Minister der Bundesregierung gesprochen haben, was eher selten ist. Ich darf darauf hinweisen: Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Dann fangen wir mit der etwas komplexen Abstimmung an. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Dem vorliegenden Mehrländerantrag ist das Saarland beigetreten. Ich beginne mit dem Antrag Bayerns. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Minderheit. Zu den Ausschussempfehlungen: 1 Anlage 3 Wer stimmt für Ziffer 1? – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 33! – Minderheit. Ziffer 30! – Minderheit. Bitte nun Ihr Handzeichen für den Antrag Hamburgs! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29 Buchstabe m! – Minderheit. Ziffer 31 Buchstabe c! – Minderheit. Ziffer 32! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Nun stimmen wir wie vereinbart über Ziffer 29 Buchstabe n ab. – Minderheit. Ziffer 10 des Mehrländerantrages! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 5 des Mehrländerantrages! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 18. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 25. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 29 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstabe h! – Minderheit. Buchstabe i! – Minderheit. Buchstabe j! – Minderheit. Buchstabe l! – Minderheit. Ziffer 31 soll ebenfalls nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben a ohne Satz 2! – Minderheit. Nun kommen wir zu Ziffer 6 des Mehrländerantrags. – Mehrheit. Buchstabe a Satz 2! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstabe h! – Minderheit. Buchstabe i! – Minderheit. Nun zum Mehrländerantrag. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen: Ziffer 34! – Minderheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 36! – Mehrheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 39! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Als Erklärung für die Zuschauenden: Wir zählen die Stimmen aus bei gehobenen Händen und haben zur Unterstützung ein System, das uns das hier vorne anzeigt. Aber manchmal funktioniert das System nicht, und gerade wenn es sehr knapp ist, zählen wir ganz gerne noch mal per Augenschein aus. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Drucksache 158/23) Hier gibt es eine Wortmeldung von Herrn Bundesminister Heil vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit war ich bei thyssenkrupp in Duisburg, einem der großen und traditionsreichen Unternehmen im Ruhrgebiet. Ich habe dort einen jungen Mann kennengelernt, noch keine 30 Jahre alt, ein gelernter Stahlwerker, der nach einem schweren Verkehrsunfall im Rollstuhl sitzt – ein schweres persönliches Schicksal. Aber er kann seine Arbeitskraft und sein Können weiterhin in der Metallverarbeitung einbringen, denn das Unternehmen weiß, was es an ihm hat. Meine Damen und Herren, es geht darum, von diesem guten Beispiel zu lernen; denn Inklusion am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe und der Gerechtigkeit, sondern in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel schlicht und ergreifend auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Die Argumente von Unternehmen, die eigentlich schon seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderten Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, das aber bislang ablehnen, tragen nicht mehr. Denn wir haben nicht nur Arbeits- und Fachkräftemangel, sondern wir haben heute auch technisch alle Möglichkeiten, inklusive Arbeitsplätze einzurichten. Wir haben alle Fördermöglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz übrigens gezielter auf den ersten Arbeitsmarkt konzentrieren. Und wir haben übrigens auch dafür gesorgt, dass es für die Unternehmen im Rahmen der Förderung einheitliche Ansprechstellen gibt. Es gibt also keine Ausreden mehr. Sie wissen es in Ihren Bundesländern genauso wie wir für ganz Deutschland: Wenn wir beim Thema Arbeits- und Fachkräftemangel nicht alle Register ziehen, dann wird dieser zur Bedrohung für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat ermittelt, wie viele Arbeits- und Fachkräfte wir bis 2035 brauchen. Heute klagen wir über Arbeits- und Fachkräftemangel wegen einer guten Entwicklung. Es waren noch nie so viele Menschen in Arbeit wie heute: 45,6 Millionen Erwerbstätige, 34,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Trotz aller Krisen besteht keine Massenarbeitslosigkeit mehr in Deutschland. Die Bedrohung für Wachstum und Wohlstand entsteht aufgrund der demografischen Entwicklung, da ab 2035 die geburtenstarken Jahrgänge – die Generation der sogenannten Babyboomer, der vor 1964 Geborenen – in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat uns vorgerechnet, wie viele wir brauchen, um die Lücke zu füllen, und das ist eine atemberaubende Zahl: 7 Millionen Menschen bis 2035. Dazu wird es Produktivitätsfortschritte geben, Digitalisierung. Es ist notwendig, auf Aus- und Weiterbildung zu setzen. Deshalb wird Ihnen die Bundesregierung auch das Gesetz für Aus- und Weiterbildung hier im Bundesrat vorlegen. Wir werden ältere Beschäftigte länger durch gezielte Förderung von Gesundheit im Betrieb halten müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die Frauenerwerbsbeteiligung in diesem Land nicht nur, was die Prozentsätze, sondern vor allem auch, was das Arbeitszeitvolumen betrifft, stärker zur Entfaltung bringen. Und wir brauchen qualifizierte Einwanderung, um diese große Aufgabe zu meistern. Aber ein Thema, das immer unterschätzt wird, ist, dass wir bereits Fach- und Arbeitskräfte in Deutschland haben, die gut ausgebildet sind. Ein Vorurteil und Argument ist oft: Menschen mit schweren Behinderungen können ja nichts, die sind nicht so produktiv. – Das ist ein Märchen. Denn, wenn ich die Tatsache betrachte, dass arbeitslose Menschen mit einer schweren Behinderung im Schnitt höher qualifiziert sind als andere Arbeitslose und trotzdem eine schlechtere Chance auf Arbeit haben, dann muss ich sagen: Das ist eine Ausrede. Wir reden über 165 000 Menschen in Deutschland, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden, wenn dieses Potenzial besser ausgeschöpft würde. Ich will aber sagen, dass unser Land natürlich eher von positiven Beispielen lebt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern bedanken, die aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft und vorurteilsfrei dafür gesorgt haben, dass Menschen mit Behinderung Arbeit gefunden haben. Auch dazu habe ich ein gutes Beispiel, aus dieser Stadt Berlin, genauer gesagt: aus Spandau bei Berlin. (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [ Thüringen]: Sehr richtig!) Ich habe vorletzte Woche ein Unternehmen besucht, das rund 30 Menschen mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen beschäftigt. Das sind weit über 7 Prozent der Beschäftigten – und damit ist übrigens die gesetzliche Quote übererfüllt. Dieses Unternehmen und viele andere große und mittelständische Unternehmen zeigen also, wie es geht. Ich will aber auch sagen, dass wir als Politik, als Staat angesichts all dieser Tatsachen nicht nur erkennen müssen, dass es keine Ausreden mehr geben darf, sondern auch, dass es von allein nicht richtig vorangeht. Man kann es auch anders sagen: Für Unternehmen, die seit 2001 eigentlich gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen einzustellen, und die exakt null Beschäftigung in diesem Bereich vorweisen können, dürfen wir auch null Verständnis haben. Meine Damen und Herren, deshalb braucht es ein Umdenken. Und genau deshalb führen wir mit diesem Gesetz nicht nur gezieltere Förderungen für Unternehmen ein, nicht nur Entbürokratisierung, sondern sorgen vor allen Dingen auch für eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe. Ich will betonen: Es geht nicht darum, Arbeitgeber zu bestrafen. Kein Unternehmen wird mit dieser Ausgleichsabgabe überfordert. Es geht vielmehr um einen Anreiz, schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsperspektive zu geben und das Potenzial für Fachkräftesicherung zu nutzen. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die die Ausgleichsabgabe gezielt auf den ersten allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Wir sorgen dafür, dass bei dem – erfolgreichen – Budget für Arbeit keine Deckelung mehr stattfindet, sodass unterschiedlichste Formen von Einschränkungen nicht zum Einstellungshindernis werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken mit diesem Gesetz die Arbeitskräftebasis, und das ist gut für das gesamte Land. Es geht um Solidarität, um Unterstützung, um gleichberechtigte Teilhabe, weil Arbeit für die meisten Menschen, mit oder ohne Einschränkung, mehr ist als Broterwerb. Es ist nicht nur Geldverdienen, es ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aber es ist vor allen Dingen, wie gesagt, wirtschaftlich vernünftig. Ich nutze die Gelegenheit, mich ganz herzlich zu bedanken. Denn dieses Thema ist keines, über das sich Bund und Länder streiten sollten. Es ist auch kein parteipolitisches Thema, es ist ein ganz praktisches. Und wir wissen alle, dass unser Land besser vorankommt, wenn wir weniger Ideologen und mehr Pragmatiker haben. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen partei- und länderübergreifend Pragmatikerinnen und Pragmatiker kennengelernt. Ich will nicht diejenigen vergessen, die von vornherein für den Gesetzentwurf eingestanden sind im Deutschen Bundestag – auch viele Länder haben das von vornherein unterstützt. Wir waren sehr zuversichtlich, weil der zuständige Ausschuss hier im Bundesrat dafür votiert hat. In den letzten Wochen haben wir allerdings um die Mehrheitsfähigkeit kämpfen müssen. Ich will deshalb auf eine Protokollerklärung verweisen, die ich namens der Bundesregierung zu diesem Gesetz abgeben werde. Ich habe die Hoffnung, dass sich damit eine breite Mehrheit im Bundesrat findet. Ich will mich trotzdem namentlich bedanken – stellvertretend für viele – beim Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann, der sich in den letzten Tagen und Stunden persönlich sehr eingesetzt hat, mit vielen Kollegen gesprochen hat. Ich bedanke mich beim Kollegen Laumann aus Nordrhein-Westfalen, bei den Kolleginnen Giffey und Kiziltepe und dem neuen Regierenden Bürgermeister von Berlin. Es haben also viele daran mitgewirkt, dass das heute klappen kann. Und das ist gut für unser Land. Ich werbe um Unterstützung in der zweiten, dritten Lesung für dieses zustimmungspflichtige Gesetz und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben: von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und die eben angesprochene Erklärung von Herrn Bundesminister Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über eine Entschließung abzustimmen. Wer stimmt der Entschließung in Ziffer 2 zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Nun kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 4/2023 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 4 bis 7, 13, 14, 21, 23, 27 bis 31, 34, 37, 41, 43, 44, 46 bis 48, 50 bis 54 und 58. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 34 Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) und zu Punkt 41 Frau Ministerin Professor Dr. von der Decken (Schleswig-Holstein). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt Bremen – (Drucksache 116/23) Es liegt keine Wortmeldung vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. 1 Anlagen 4 und 5 2 Anlagen 7 und 8 Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist, die Entschließung unverändert zu fassen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland, Thüringen – (Drucksache 117/23) Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten. Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Frau Ministerin Werner aus Thüringen. Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte F

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