Protokoll der 1033. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1033. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1033
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1033. Sitzung
Berlin, Freitag, den 12. Mai 2023
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
1. Gesetz zur Förderung eines inklusiven
Arbeitsmarkts (Drucksache 158/23) . . . . . . . . 129
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 129, 155*
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 154*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder und zur
Änderung des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 159/23) . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104b
Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
3. Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
(Drucksache 160/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 113
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 114
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
4. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende (Drucksache 161/23, zu
Drucksache 161/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
5. Gesetz zur Änderung des
Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 162/23) 131
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
6. Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom
21. Juni 2019 über die Beseitigung von
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
(Drucksache 163/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 1 Nummer 27 i.V.m. Artikel 74
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
7. Gesetz zur Änderung des Übereinkommens
über die Internationale Seeschifffahrts-
Organisation (Drucksache 164/23) . . . . . . 131
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
8. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Geschlechtergerechtigkeit am
Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt
Bremen – (Drucksache 116/23) . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
9. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der
Zustellung von Paketen – Antrag der Länder
Bremen, Saarland, Thüringen und
Niedersachsen – (Drucksache 117/23) . . . . . . . . . 131
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 131
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 132
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 133
10. Entschließung des Bundesrates „Stärkung
der Beteiligung der Länder bei
Aufnahmezusagen des Bundes nach § 23 Absatz 2 des
Aufenthaltsgesetzes“ – Antrag des Landes
Sachsen-Anhalt – (Drucksache 87/23)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
11. Entschließung des Bundesrates „Gedenktag
zur Geburtsstunde der Demokratie in
Deutschland schaffen“ – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 177/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 133
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
12. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Aus- und Weiterbildungsförderung –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 138/23, zu Drucksache 138/23) . . . . . 136
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
13. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der
Entsendung von Kraftfahrern und
Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und
zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des
Entsenderechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 139/23) . . . . . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
14. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung
des Weingesetzes (Drucksache 140/23) . . . . 131
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156*
15. Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung
und Entlastung in der Pflege
(Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 165/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 136
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 137
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
16. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von
Lieferengpässen bei patentfreien
Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung
mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-
Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 166/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 116
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 117
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
17. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 137/23, zu Drucksache 137/23) . . . . . . 138
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 138
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Pass-, des Ausweis- und des
ausländerrechtlichen Dokumentenwesens – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 144/23, zu Drucksache 144/23) . . . . . . 141
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
19. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2020/1828 über
Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen
der Verbraucher und zur Aufhebung der
Richtlinie 2009/22/EG
(Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 145/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
20. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Chemikaliengesetzes
(Drucksache 146/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Verkehrsstatistikgesetzes und des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
(Drucksache 147/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur
Änderung des Strompreisbremsegesetzes
sowie zur Änderung weiterer
energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 167/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 168/23) . 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
24. Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der
Energieeffizienz und zur Änderung des
Energiedienstleistungsgesetzes
(Drucksache 169/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der
Heizkostenverordnung und zur Änderung der
Kehr- und Überprüfungsordnung
(Drucksache 170/23, zu Drucksache 170/23) . . . . . . . 118
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 118
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 121
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 124
Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 126
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 153*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
26. Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss
(EU, Euratom) 2018/994 des Rates der
Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur
Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS,
EWG, Euratom des Rates vom 20. September
1976 beigefügten Akts zur Einführung
allgemeiner unmittelbarer Wahlen der
Mitglieder des Europäischen Parlaments
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 104/23, zu Drucksache 104/23) 142
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 143
27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 25. Januar 2022 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Serbien über die
Deutsche Schule in Belgrad (Drucksache 136/23) 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
28. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 29. September 2022 zur Änderung des
Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Lettland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
(Drucksache 141/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 30. September 2022 zur Änderung des
Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Litauen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
(Drucksache 142/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
30. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 21. Juli 2022 zur Änderung des
Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Bulgarien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (Drucksache 143/23) . . . . . 131
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 156*
31. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
[xxxx] zur Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und
(EU) 2017/1131 im Hinblick auf
Maßnahmen zur Minderung übermäßiger
Risikopositionen gegenüber zentralen
Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der
Effizienz der Clearingmärkte der Union
COM(2022) 697 final; Ratsdok. 15888/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 32/23, zu Drucksache 32/23)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
[xxxx] zur Änderung der Richtlinien
2009/65/EU, 2013/36/EU und (EU)
2019/2034 hinsichtlich der Behandlung
des Konzentrationsrisikos gegenüber
zentralen Gegenparteien und des
Ausfallrisikos bei zentral geclearten
Derivategeschäften
COM(2022) 698 final; Ratsdok. 15874/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 33/23, zu Drucksache 33/23) . 131
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 157*
32. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik, der Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz
des Grundwassers vor Verschmutzung und
Verschlechterung und der Richtlinie
2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen
im Bereich der Wasserpolitik
COM(2022) 540 final; Ratsdok. 14265/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 14/23, zu Drucksache 14/23) . . 143
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 143
33. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in
Bezug auf die
Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter
COM(2022) 701 final; Ratsdok. 15841/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 48/23, zu Drucksache 48/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das
digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen
für die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der
Mehrwertsteuer
COM(2022) 703 final; Ratsdok. 15842/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 53/23, zu Drucksache 53/23) 143
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 144
34. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein Industrieplan zum Grünen Deal für
das klimaneutrale Zeitalter
COM(2023) 62 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 54/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Wiebke Osigus (Niedersachsen) . . . . . 158*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157*
35. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und
der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Grenzwerte für Blei und seine
anorganischen Verbindungen und Diisocyanate
COM(2023) 71 final; Ratsdok. 6417/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 97/23, zu Drucksache 97/23) . . 144
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 161*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144
36. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und
der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur
Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG
COM(2022) 677 final; Ratsdok. 15581/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 89/23, zu Drucksache 89/23) . . 144
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 145
37. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im
Hinblick auf die digitale Kennzeichnung
von EU-Düngeprodukten
COM(2023) 98 final; Ratsdok. 6896/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 90/23, zu Drucksache 90/23) . . 131
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157*
38. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
gemeinsame Vorschriften zur Förderung der
Reparatur von Waren und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/2394 und der
Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828
COM(2023) 155 final; Ratsdok. 7767/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 149/23, zu Drucksache 149/23) 145
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
39. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im
Hinblick auf die Verschärfung der CO2-
Emissionsnormen für neue schwere
Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von
Meldepflichten sowie zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2018/956
COM(2023) 88 final; Ratsdok. 6539/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 119/23, zu Drucksache 119/23) 145
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Genehmigung und Marktüberwachung von
nicht für den Straßenverkehr bestimmten
mobilen Maschinen und Geräten, die auf
öffentlichen Straßen verkehren, und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020
COM(2023) 178 final; Ratsdok. 7992/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 148/23, zu Drucksache 148/23) 145
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
41. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
EU-Aktionsplan: Schutz und
Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine
nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei
COM(2023) 102 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 111/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 159*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 157*
42. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Konferenz zur Zukunft Europas – Von der
Vision zu konkreten Maßnahmen
COM(2022) 404 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 146
43. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der
Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung
eines Büros des Gemeinsamen Programms
der Vereinten Nationen für HIV/Aids
(UNAIDS) in Bonn (Drucksache 151/23) . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
44. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Verteilung und Verwendung der
Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
(Aufbauhilfeverordnung 2021 – AufbhV 2021)
(Drucksache 183/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
45. Erste Verordnung zur Änderung der
Approbationsordnung für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(Drucksache 129/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
46. Dritte Verordnung zur Änderung der
Medizinprodukte-Abgabeverordnung
(Drucksache 130/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
47. Vierte Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 152/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
48. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zum Schutz vor schädlichen Wirkungen
nichtionisierender Strahlung bei der
Anwendung am Menschen (Drucksache 131/23) 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
49. Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO)
(Drucksache 133/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
50. Verordnung zu dem Abkommen vom 9.
Dezember 2022 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und dem
Europäischen Zentrum für mittelfristige
Wettervorhersage über eine Zweigniederlassung
des Europäischen Zentrums für
mittelfristige Wettervorhersage in Bonn
(Drucksache 134/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
51. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Medizinprodukterechts
(Medizinprodukterecht-
Durchführungsvorschrift – MPRVwV) (Drucksache 135/23) . . 131
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157*
52. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die Arbeitsgruppe „Digitale
Bildung: Lernen, Lehren und Beurteilen“ im
Rahmen der Offenen Methode der
Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die
europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der allgemeinen und beruflichen Bildung mit
Blick auf den europäischen Bildungsraum
und darüber hinaus (2021–2030) („ET 2030“)
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 84/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 84/1/23 . . . . . . . . . . . . . . 158*
53. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes
Niedersachen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 179/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 179/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . 158*
54. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 157/23) . . . . . . . . . . . . . 131
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 158*
55. Entschließung des Bundesrates
„Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests
(NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und
Einrichtung eines Gremiums“ – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 204/23) . . . . . 146
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
56. Entschließung des Bundesrates „Gemeinsam
für mehr Bildungsgerechtigkeit – Mittel
wirksam und zielgenau einsetzen“ – Antrag
der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 205/23) . . . 134
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 159*
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 160*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
57. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
von Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von
Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung
des transeuropäischen Verkehrsnetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 198/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 146
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 148
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
58. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 176/23) 131
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 176/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158*
59. Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden
(Drucksache 210/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Lucia Puttrich (Hessen), Berichterstatterin 109
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 110
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 111
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Justiz . . . 112, 153*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 27 und
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 113
60. Entschließung des Bundesrates „Schaffung
eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ – Antrag
der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 211/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 134
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 152
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Herbert Mertin, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Claudia Roth, Staatsministerin beim Bundeskanzler
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit
1033. Sitzung
Berlin, den 12. Mai 2023
Beginn: 09.33 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1033. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt
zu geben:
Aus dem Berliner Senat und damit aus dem
Bundesrat sind am 27. April 2023 ausgeschieden: Frau
Bürgermeisterin und Senatorin Bettina J a r a s c h , Herr
Bürgermeister und Senator Dr. Klaus L e d e r e r , Herr
Senator Andreas G e i s e l , Frau Senatorin Astrid-
Sabine B u s s e , Herr Senator Stephan S c h w a r z ,
Herr Senator Daniel W e s e n e r , Frau Senatorin Ulrike
G o t e , Frau Senatorin Katja K i p p i n g und Frau
Senatorin Dr. Lena K r e c k .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat der
Senat von Berlin am 2. Mai bestellt: Herrn Regierenden
Bürgermeister Kai W e g n e r , dem ich an dieser Stelle
sehr herzlich zu seiner Wahl gratuliere,
(Beifall)
sowie Frau Bürgermeisterin und Senatorin Franziska
G i f f e y , Herrn Bürgermeister und Senator Stefan
E v e r s und Frau Senatorin Cansel K i z i l t e p e .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Bei der bisherigen Berliner Bevollmächtigten, Frau
Staatssekretärin Ana-Maria T r ă s n e a , bedanken wir
uns für die gute Zusammenarbeit im Ständigen Beirat
und wünschen ihr für ihre neue Aufgabe als Mitglied des
Deutschen Bundestages viel Erfolg.
Neuer Bevollmächtigter des Landes Berlin beim
Bund ist seit dem 28. April Herr Staatssekretär Florian
H a u e r , den ich sehr herzlich bei uns im Hause
begrüße.
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 60 Punkten vor.
TOP 10 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 59, 3, 16 und 25 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 11 werden die Punkte 56 und 60 – in
dieser Reihenfolge – beraten. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zunächst zu TOP 59:
TOP 59
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender
Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das
Unionsrecht melden (Drucksache 210/23)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück.
Zur Berichterstattung über das Vermittlungsverfahren
erteile ich das Wort Frau Staatsministerin Lucia Puttrich.
Lucia Puttrich (Hessen), Berichterstatterin: Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe
heute Morgen die Aufgabe, Ihnen das Ergebnis der
2. Sitzung des Vermittlungsausschusses in der laufenden
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
vorzustellen. Ich möchte sowohl über Ablauf als auch über Inhalt
kurz informieren.
Es wurde zügig über die Parteigrenzen hinweg ein
Vermittlungsergebnis gefunden. Dies macht deutlich,
dass das Vermittlungsverfahren das zielführendste Mittel
ist, um Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Bundesrat, der Bundesregierung und dem Deutschen
Bundestag zu lösen. Dass es sich hierbei um konstruktive
Lösungen handelt, hat der Vermittlungsausschuss am
vergangenen Dienstag entsprechend unter Beweis gestellt.
Zu den konkreten Vermittlungsergebnissen möchte ich
wie folgt berichten: Der Deutsche Bundestag hat das
Hinweisgeberschutzgesetz in seiner Sitzung am
16. Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat in
seiner Sitzung am 10. Februar 2023, also in diesem Jahr,
dem Gesetz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat
am 5. April, also acht Wochen später, ein
Vermittlungsverfahren verlangt. Der Vermittlungsausschuss hat am
9. Mai 2023 wiederum sehr zügig die Annahme des
Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen. Der Deutsche
Bundestag hat dem Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen
das Unionsrecht melden, gemäß der Empfehlung des
Vermittlungsausschusses am gestrigen Donnerstag
zugestimmt.
Die heute vom Bundesrat zu beratende Empfehlung
des Vermittlungsausschusses sieht Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss des
Deutschen Bundestages vom Dezember vergangenen Jahres
vor, ansonsten hätten wir auch kein
Vermittlungsverfahren gebraucht. Es erfolgt eine Klarstellung dahin gehend,
dass auch nur missbräuchliche Handlungen oder
Unterlassungen rechtswidrige Verstöße sein können.
Außerdem sollen Informationen über Verstöße nur noch in den
Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich
auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit
der die hinweisgebende Person beruflich in Kontakt
stand, beziehen. Diese Konkretisierung war im
Bundestagsbeschluss nicht vorgesehen.
In Bezug auf den Bereich der anonymen Meldungen
wird auf die Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu
ermöglichen, verzichtet. Dies gilt sowohl für interne als
auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich
vorgegeben, dass die Meldestellen auch anonyme Meldungen
bearbeiten sollen. Zudem wird geregelt, dass
hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen
Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine
interne Meldestelle bevorzugen sollten. Der
Bundestagsbeschluss hatte die verpflichtende Einführung von
Meldekanälen, die die anonyme Kontaktaufnahme sowie die
anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebenden
Personen und internen beziehungsweise externen
Meldestellen ermöglicht, vorgesehen.
Die Regelungen zur Löschfrist werden dergestalt
verändert, dass, sofern erforderlich, eine Aufbewahrung
auch über die vorgesehenen drei Jahre hinaus möglich
sein soll. Der Bundestagsbeschluss hatte die Löschung
drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen.
Der Bundestagsbeschluss sah zudem bislang eine
Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person
eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer
beruflichen Tätigkeit erleidet. Dies wird sich verändern. Die
Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie
für den Hinweis ist, soll nur dann bestehen, wenn die
hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.
Der Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens
wird sowohl für den Hinweisgeber als auch für den von
einer Falschmeldung Betroffenen ausgeschlossen. Der
Bundestagsbeschluss hatte hier noch einen Schadenersatz
für die hinweisgebende Person vorgesehen. Und
letztendlich wird die maximale Höhe der für Verstöße gegen das
Gesetz angedrohten Bußgelder auf 50 000 Euro reduziert.
Zudem treten die Bußgeldbestimmungen erst sechs
Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Der
Bundestagsbeschluss hatte hier 100 000 Euro und ein
Inkrafttreten drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes
vorgesehen.
Ich habe Ihnen das in dieser Länge vorgetragen, weil
es wichtig ist, zu zeigen, dass der Vermittlungsausschuss
in mehreren Bereichen hier inhaltlich sehr gut beraten hat
und auch einige Dinge entsprechend einigen konnte. Der
Vermittlungsausschuss hat sich, wie gesagt, am Ende
gelohnt.
Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten
ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit im
Vermittlungsausschuss bedanken. Man hätte ihn schon
etwas früher haben können. Trotz unterschiedlicher
Auffassungen zu einigen Regelungen des Gesetzes ist es uns
gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten,
der die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Der
Vermittlungsausschuss hat sich, wie ich es gerade schon
gesagt habe, also wiederum bewährt. Insofern bitte ich
Sie um Zustimmung zu dem vom Vermittlungsausschuss
erarbeiteten Vorschlag. – Besten Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Puttrich, für den Bericht! – Wir haben jetzt noch
einige Wortmeldungen. Zunächst Herr Minister Strobl,
Baden-Württemberg!
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schön,
dass wir im Vermittlungsausschuss am vergangenen
Dienstag ein echtes Vermittlungsergebnis mit den von
Frau Kollegin Puttrich vorgetragenen Inhalten erarbeiten
konnten!
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Deutschen
Bundestags musste korrigiert werden. Für ihn galt: „Gut
gemeint“ ist oft das Gegenteil von „gut gemacht“. Das
Grundansinnen ist ja durchaus berechtigt. Leider hat die
Bundesregierung ein bürokratisches Monstrum
abgeliefert, das zu einer zusätzlichen und vor allem völlig
überflüssigen bürokratischen Belastung der Wirtschaft geführt
hätte. Das ist insbesondere für das Land Baden-
Württemberg mit seinen mittelständischen Betrieben, den
Familienunternehmen, dem Handwerk nicht akzeptabel.
Die Bundesregierung hat offensichtlich die
wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Pandemie oder
auch durch den verachtenswerten Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine entstanden sind, diese
Belastungen, die die Wirtschaft sowieso schon hat, nicht
hinreichend berücksichtigt.
Es ist gerade für das Land Baden-Württemberg
außerordentlich wichtig, dass wir deswegen nicht ständig
zusätzliche, unnötige, überflüssige Bürokratie über unsere
Unternehmen bringen. Insofern war es richtig, auch beim
Hinweisgeberschutzgesetz das richtige Maß zu finden.
Genau deshalb hat der ursprüngliche Gesetzentwurf der
Ampelregierung von Baden-Württemberg keine
Zustimmung erhalten, so wie auch von der Mehrheit hier im
Plenum des Bundesrates nicht.
Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung
schließlich entschieden, den verfassungsrechtlich
richtigen Weg des Vermittlungsausschusses zu gehen, und auf
diesem Wege konnten wir dann schließlich nach
überflüssigem Zeitverzug ein ordentliches Ergebnis
erarbeiten. Aus einem Bürokratiemonstrum konnte ein
ordentliches Gesetz gemacht werden, ein Gesetz, mit dem gerade
die kleineren und mittleren Unternehmen, die
Familienbetriebe, das Handwerk und der Mittelstand leben
können. Wichtig sind aus meiner Sicht folgende Punkte:
Erstens. Es besteht keine Verpflichtung mehr, einen
anonymen Meldekanal einzurichten. Das ist für kleinere
Betriebe, für einen Handwerksbetrieb, außerordentlich
kompliziert und sehr teuer. Hiermit hätten wir gerade die
kleineren Betriebe, die Familienbetriebe überfordert.
Deswegen ist es gut, dass wir diese Verpflichtung
herausgenommen haben.
Zweitens. Es wurde der Vorrang der internen
Meldestelle festgelegt – drittens –, das Bußgeld halbiert und –
viertens – die Beweislastumkehr entschärft.
Es kommen noch eine Reihe von weiteren kleineren
Erleichterungen hinzu, die aber in ihrer Summe für die
Wirtschaft eine echte Erleichterung sind gegenüber dem
ursprünglichen Gesetzentwurf. Insgesamt ein
ordentliches Ergebnis!
Lassen Sie mich bitte noch einen Blick darauf werfen,
wie wir zu diesem Ergebnis gekommen sind! Am
10. Februar ist der Gesetzentwurf hier im Bundesrat
gescheitert. Statt wie üblich den Vermittlungsausschuss
anzurufen, hat die Bundesregierung mit Verfahrenstricks
versucht, die Länder mit ihren berechtigten Bedenken zu
umgehen. Das ist inakzeptabel. Richtigerweise ist in einer
solchen Lage der Vermittlungsausschuss anzurufen. Das
hat die Bundesregierung ja letztlich auch eingesehen. Es
ist allerdings viel Zeit vertändelt worden,
überflüssigerweise. Die EU-Kommission hat am 15. Februar Klage
gegen Deutschland erhoben. Mit jedem Tag Verzug
kostet das Deutschland nunmehr 61 000 Euro. Wie gesagt:
Täglich!
Ich möchte grundsätzlich an die Bundesregierung
appellieren und mache das als jemand, der für die
Bundesseite über viele Jahre Vorsitzender des
Vermittlungsausschusses gewesen ist: Nehmen Sie die Länder und die
Kommunen etwas ernster, als Sie das derzeit tun! Wir
brauchen einander, um bei Konflikten und schwierigen
Lagen miteinander zu sprechen und gute Lösungen zu
finden. Der Weg, den Sie hier zunächst versucht haben,
ist alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme.
Ich würde mir wünschen, dass der verfassungsrechtlich
vorgegebene Weg, nämlich in einem solchen Fall
unverzüglich den Vermittlungsausschuss anzurufen,
eingehalten wird und wir zu einer vertrauensvolleren und
besseren Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und
dem Bund zurückfinden. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Professor
Dr. Poseck, Hessen.
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Gestatten Sie mir als Co-Vorsitzendem einer
Arbeitsgruppe, die die Beratungen im Vermittlungsausschuss
vorbereitet hat, noch ein paar Worte zu dem jetzt auf dem
Tisch liegenden Gesetz und den Abläufen!
Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland ein
gutes Hinweisgeberschutzgesetz bekommen wird. Es liegt
nun ein ausgewogenes Gesetz vor, das allen Interessen
Rechnung trägt und diese in einen angemessenen
Ausgleich bringt. Über allem steht der Schutz der
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Das muss uns gemeinsam
wichtig sein. Whistleblower sind mutige Menschen. Sie
machen auf Missstände in Staat, Gesellschaft und in
Unternehmen aufmerksam. Das ist ausgesprochen
wichtig. Deshalb ist die Aufgabe, Whistleblower zu schützen,
denn sie gehen mit ihrem Tun auch ins Risiko. Diesen
Schutz stellt das nun vorliegende Gesetz an den Anfang
und gewährleistet ihn.
Aber – meine Vorrednerin und mein Vorredner haben
bereits darauf hingewiesen – es muss auch darum gehen,
andere Interessen mit zu berücksichtigen. Die Interessen
der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber dürfen nicht
absolut gesetzt werden. Vielmehr müssen wir auch darauf
schauen, was das für die Unternehmen bedeutet,
insbesondere für die kleinen und mittelständischen
Unternehmen. Das gilt erst recht in einer Zeit, in der unsere
Wirtschaft, auch vor dem Hintergrund großer Unsicherheiten,
erheblichen Herausforderungen ausgesetzt ist. Es muss
darum gehen, dass wir unsere Unternehmen nicht mit
mehr Bürokratie und mehr Kosten belasten, als
Unternehmen im Ausland belastet sind. Auch andere
europäische Länder haben selbstverständlich die EU-Richtlinie
zum Whistleblowerschutz umgesetzt. Deshalb war es in
den Beratungen auch wichtig, den bürokratischen
Aufwand und den Kostenaufwand für die Unternehmen zu
reduzieren, nämlich auf das Niveau, das in den
Nachbarländern gilt. Insofern ist es wichtig, dass es in den
Beratungen gelungen ist, dass die Verpflichtung zur
Einrichtung anonymer Meldekanäle gestrichen wird, denn das
wäre ein ausgesprochen kostspieliges und aufwendiges
Unterfangen für die Unternehmen geworden. Jetzt steht
es den Unternehmen frei, wie sie mit anonymen
Meldungen umgehen.
Missstände können am besten vor Ort behoben
werden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass das Gesetz
nun die Bevorzugung der internen Meldestellen vorsieht.
Auch die Reduzierung bei der Bußgeldvorschrift setzt ein
Signal. Wir gehen fest davon aus, dass die Unternehmen
die Vorgaben umsetzen werden, weil sie ja selbst ein
Interesse an einem effektiven Hinweisgeberschutz haben.
Aber wir brauchen kein Misstrauen gegenüber den
Unternehmen. Hinweisgeberschutz gelingt am besten mit
den Unternehmen und nicht gegen die Unternehmen. In
den Beratungen und im Ergebnis hat es im
Vermittlungsausschuss viele weitere Präzisierungen und
Klarstellungen gegeben; Herr Kollege Strobl hat darauf bereits
hingewiesen.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum
Verfahrensablauf sagen! Wir sind in den Beratungen in der
Arbeitsgruppe, dann anschließend auch im
Vermittlungsausschuss, sehr zügig zu guten Ergebnissen gelangt. Das
wäre früher möglich gewesen. Wir hätten in diese
Beratungen unmittelbar nach dem 10. Februar, als der
Bundesrat seine Zustimmung verweigert hat, eintreten
können. Die Ampel hat leider zunächst einen falschen Weg
beschritten, indem sie eine künstliche Aufspaltung des
Gesetzesvorhabens vorgenommen hat in einen
zustimmungspflichtigen und vermeintlich nicht mehr
zustimmungspflichtigen Teil. Dieses Vorgehen war
verfassungsrechtlich bedenklich, und es hat Zeitverzug
bedeutet. Der verfassungsrechtlich vorgegebene Weg ist der
des Vermittlungsausschusses, und es ist in unserer
Staatspraxis gang und gäbe, dass Kompromisse gefunden
werden, auch zwischen Bundestag und Bundesrat. Das ist
jetzt bei diesem Vorhaben gelungen. Ich glaube, das
Ergebnis zeigt, dass die Kompromissfähigkeit und die
Handlungsfähigkeit in der Gesetzgebung in Deutschland
auch im Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesrat
gegeben sind. Leider hat der Zeitverzug, der durch dieses
falsche Vorgehen entstanden ist, nicht unerhebliche
Kosten, nämlich weitere Strafzahlungen, verursacht.
Zum Schluss möchte ich allen danken, die in der
vorbereitenden Arbeitsgruppe mitgewirkt haben. Wir haben
dort über Parteigrenzen hinweg fachlich sehr gut
zusammengearbeitet. Ich möchte zum Schluss ganz herzlich
dem BMJ danken. Herr Bundesjustizminister Marco
Buschmann war ebenfalls Co-Vorsitzender der
Arbeitsgruppe und hat das Vermittlungsergebnis und die
Vorbereitungen dazu nachhaltig unterstützt. Noch einmal: Wir
bekommen jetzt ein gutes Hinweisgeberschutzgesetz in
Deutschland. Das ist ein wichtiges Signal. – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Jetzt hat das Wort noch Herr Parlamentarischer
Staatssekretär Strasser vom Bundesministerium der
Justiz.
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein
guter Tag für Hinweisgeber, für Unternehmen und für
Behörden in Deutschland. Mit unserer Einigung bei der
Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie beseitigen
wir eine jahrelange Dauerbaustelle, die uns die
Vorgängerbundesregierung aus CDU/CSU und SPD hinterlassen
hat. Und vor allem: Wir schaffen Rechtssicherheit –
Rechtssicherheit für diejenigen, die massive Missstände
in Behörden und Unternehmen feststellen, und
Rechtssicherheit für die Unternehmen und Behörden, die mit
diesen Hinweisen umzugehen haben.
Ich möchte mich im Namen von Bundesjustizminister
Marco Buschmann vor allem bei Ihnen, Herr Poseck,
aber auch bei allen anderen Kolleginnen und Kollegen
herzlich bedanken, die im Bundesrat und im Bundestag
an diesem guten Ergebnis mitgewirkt haben. Als
„Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung
und Bürokratieabbau“ freue ich mich besonders, dass wir
bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in
nationales Recht Spielräume genutzt haben, um das
Gesetz für Unternehmen und Behörden so bürokratiearm
wie möglich zu gestalten und zugleich
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wirksam zu schützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im
Vermittlungsverfahren wurde der sachliche Anwendungsbereich
des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes nicht geändert.
Das ist richtig so, denn wir gehen hier aus gutem Grund
im Anwendungsbereich maßvoll über die EU-Richtlinie
hinaus, indem wir alle Straftaten und bestimmte, eng
definierte Bußgeldtatbestände einbeziehen. Die
Betroffenen – Hinweisgeber, Unternehmen und Behörden –
müssen mit einem Blick ins Gesetz erkennen können, ob ihr
Verhalten vom Gesetz geschützt ist oder eben nicht.
Zusätzlich vermeiden wir dadurch
Wertungswidersprüche in der Anwendung, die bei einer Eins-zu-eins-
Umsetzung zwangsläufig aufgetreten wären. So schützen
wir beispielsweise diejenigen, die etwa sexuelle
Übergriffe am Arbeitsplatz oder Betrug im Betrieb melden. Nicht
geschützt dagegen sind beispielsweise diejenigen, die
melden, dass der Kollege auf dem Firmenparkplatz ohne
den erforderlichen Parkschein parkt. Das zeigt: Bei
diesem Gesetz geht es weder um die Einführung von
strukturellem Denunziantentum noch um Lappalien. Es geht
um die schnelle Behebung von gravierenden
Missständen, und das ist im Interesse aller Beteiligten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im
Vermittlungsausschuss haben wir uns darauf verständigt, die
Möglichkeit der Entgegennahme von anonymen
Meldungen nicht zur Pflicht zu machen. Das gilt sowohl für
externe als auch für interne Meldestellen. Zur Wahrheit
gehört aber auch: In der Praxis nutzen bereits jetzt viele
Unternehmen und Behörden freiwillig die Möglichkeit
von anonymen Meldekanälen. Wir hoffen als
Bundesregierung, dass im Laufe der Zeit immer mehr
Unternehmen und öffentliche Stellen zu der Erkenntnis gelangen,
dass anonyme Meldekanäle, welche ja auch einen
anonymen Austausch mit dem Hinweisgeber im Zuge der
Sachverhaltsaufklärung ermöglichen, zu ihrem eigenen
Vorteil und auch weit weniger teuer und aufwendig sind,
als manche es vermuten oder gar propagieren. Außerdem
ist es gut, dass sich Hinweisgeber zunächst an die interne
Meldestelle wenden sollen, und zwar in den Fällen, in
denen das betroffene Unternehmen oder die betroffene
öffentliche Stelle selbst am besten und am schnellsten
einen Verstoß abstellen und damit weitere Schäden für
das Unternehmen oder die Einrichtung vermeiden kann.
Diesen Grundsatz haben wir nun im Gesetz geregelt.
Es gab weitere kluge Veränderungen, die benannt
worden sind und die wir im Vermittlungsverfahren
vereinbart haben, wie die Beschränkung auf den beruflichen
Kontext oder niedrige Bußgelder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einige der
Einigungspunkte waren auch im Regierungsentwurf
angelegt. Insgesamt sorgt der nunmehr vorliegende
Entwurf für mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit, und
wir beenden eine Dauerbaustelle. Deshalb kann man
getrost feststellen: Wir haben gemeinsam ein gutes
Gesetz noch besser gemacht. Für diese konstruktive
Zusammenarbeit bedanke ich mich und bitte recht herzlich
um Ihre Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Strasser hat
noch eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. –
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des
Vermittlungsausschusses gestern angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in der
Fassung des Vorschlags des Vermittlungsausschusses
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
1 Anlage 1
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und
des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (Drucksache 160/23)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Haseloff aus Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich könnte es mir einfach und auch
kurz machen, indem ich auf die Protokollerklärung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern verweise. Ich will das
aber durch einige Bemerkungen noch untermalen und
untersetzen, um zum Ausdruck zu bringen, dass es sich
hier nicht um eine parteipolitische Aussage meinerseits
handelt, sondern um eine grundsätzliche Aussage.
Dieses Gesetz ist schlecht, dieses Gesetz ist falsch,
und dieses Gesetz schadet unserer parlamentarischen und
generell unserer Demokratie. Das hat seine Gründe. Die
Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger
in unserer Bundesrepublik Deutschland und in unseren
Bundesländern in der Lage sind, zumindest in
bestimmten zeitlichen Abständen ein klares Votum für Personen
und für Parteien abzugeben, um unsere Demokratie
regierungsfähig und damit auch stabil zu halten. Das wird mit
diesem Gesetz eingeschränkt.
Es wird Regionen geben, die keinen Direktkandidaten,
keine Direktkandidatin mehr sicher im Parlament haben
werden, obwohl dieser oder diese den Wahlkreis
gewonnen hat. Es wird gerade im ländlichen Raum oder dort,
wo es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Parteien gibt,
Mechanismen geben, die bestimmte Bereiche
ausschließen von der parlamentarischen
Gesetzgebungsmöglichkeit und damit auch von einer demokratischen
Mitwirkung. Das ist ein fatales Zeichen für unsere Bürgerinnen
und Bürger, gerade in den Regionen, wo das erwartbar
ist. Darauf bezieht sich zum Beispiel die
Protokollerklärung Mecklenburg-Vorpommerns, wo der ländliche
Raum ähnlich strukturiert ist wie in Sachsen-Anhalt, aber
auch in vielen anderen Bundesländern.
Wie soll man junge Menschen dazu bringen, sich zur
Wahl zu stellen, wenn nicht klar ist, dass sie, wenn sie
gewonnen haben – auch mit Ressourceneinsatz –, dann
auch wirklich im Parlament sind? Dass es eine
Umverteilung gibt und dass wir hier möglicherweise – und das
sage ich bewusst als ostdeutscher Ministerpräsident –
faktisch in gewisser Weise ein Konjunkturprogramm für
die AfD gestartet haben, kann so nicht sein. Wer sich die
aktuellen Analysen zum deutschlandweiten
Wählerpotenzial für die AfD ansieht – inklusive der alten
Bundesländer zwischen 25 und 27 Prozent –, der weiß, dass das
zum Beispiel gerade in Großstädten bestimmter Regionen
Deutschlands, auch der alten Bundesländer, höchst
problematisch ist, wenn es darum geht, dass Wählerinnen und
Wähler mit ihrer Entscheidung für bestimmte Personen
und damit Parteien über das Direktmandat versuchen, die
demokratische Mitte politisch stabil zu halten und die
Regierungsfähigkeit im Parlament zu sichern.
Vor diesem Hintergrund ist mein dringender Appell,
vonseiten des Bundes noch mal Überlegungen
anzustellen, unabhängig davon, wie schwierig das Verfahren
wäre, wie das korrigiert werden könnte. Ich bin mir
ziemlich sicher, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht
hier korrigierend eingreifen wird, weil ich mir nicht
vorstellen kann, dass das durchgehen wird, zumal es andere
Möglichkeiten gegeben hätte, zum Beispiel durch die
Ausweitung der entsprechenden Wahlkreise, um das
System der Erst- und Zweitstimmen mit unmittelbarer
Wirkung und Kausalkette entsprechend sicherzustellen.
Dass es mit diesem Gesetz, wenn es denn zur Wirkung
kommt, in unserer zukünftigen parlamentarischen
Demokratie Defizite geben wird, das ist in Teilen – so wird
zumindest in meinem Umfeld, in dem ich jetzt gerade
unterwegs war, gemutmaßt – ja auch im Bundestag
angekommen. Deswegen diskutiert man möglicherweise auch
über einen Bürgerrat, um genau dieses Defizit
abzustellen, nur mit dem Geschmäckle verbunden, dass nicht
mehr der über das Direktmandat gewählte Abgeordnete
im parlamentarischen Geschäft unterwegs ist, sondern
man dann möglicherweise politisch genehme Personen
aussucht, um die Lücke für die Regionen zu füllen, die
leer ausgegangen sind. Ich will das hier nur mal in den
Raum stellen, weil mir das so wortwörtlich angetragen
wurde im Sinne dessen: Was soll ein Bürgerrat in einer
parlamentarischen Demokratie?
Wenn wir dieses Gesetz hier durchlassen, dann wird
das System, das das Grundgesetz letztendlich fundiert
und dem wir 1990 bewusst beigetreten sind, auf einen
Weg gebracht wird, von dem ich sage: Das ist nicht mehr
die Attraktivität, die wir kennen und die wir erlebt
haben. – Deswegen warne ich noch mal dringend und will
das wenigstens zu Protokoll gegeben haben, dass wir jetzt
an einer Weggabelung stehen, an der sich Deutschland
entscheiden muss, ob es weiterhin auf unser bewährtes
System setzt oder auf der anderen Seite Risiken eingeht,
die wir möglicherweise nie wieder einfangen können. –
Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Söder,
Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte daran
anknüpfen. Den Bundestag zu verkleinern, ist sicher
lohnenswert. Aber dieses Gesetz ist der absolut falsche
Weg und wird am Ende zu Spaltungen führen und
Millionen Menschen von der Mitwirkung ausschließen. Das
Ziel, den Bundestag zu verkleinern, wäre übrigens noch
glaubwürdiger, wenn man nicht parallel Tausende von
Stellen für neue Beamtinnen und Beamten schafft. Denn
etwas zu verkleinern, um zu sparen, wird dann
glaubwürdiger, wenn man nicht Parallelstrukturen aufbaut, die
immens teuer sind. „Mehr Demokraten statt Bürokraten“
wäre ein lohnendes Prinzip.
Das Gesetz bewirkt aber genau das Gegenteil. Es ist
ein massiver Eingriff in die Föderalstruktur
Deutschlands, und es verletzt fundamentale demokratische
Prinzipien. Sogar Altbundestagspräsident Wolfgang
Schäuble, der ein großer Anhänger einer Verkleinerung
des Deutschen Bundestages ist, sagte, dass diese Reform
grob verfassungswidrig sei. Noch nie – und das ist eine
politische Vorbemerkung – hat es das gegeben, dass sich
eine Mehrheit im Bundestag allein eine weitere Mehrheit
in der Zukunft verschaffen wollte, um andere an dieser
Stelle auszugrenzen. Darauf liegt definitiv kein Segen.
Das Gesetz hat das Potenzial zur Spaltung. Kollege
Haseloff hat es angesprochen: Ein großer Teil von
süddeutschen und ostdeutschen Wählerinnen und Wählern
könnte von der Repräsentanz im Parlament einfach
abgeschnitten werden. Über die redet man nicht. Es könnte
dazu führen, dass ganze Oppositionsparteien, vielleicht,
weil sie einem nicht so genehm sind, nicht mehr in den
Deutschen Bundestag kommen. Man muss Parteien und
Länder nicht mögen, man muss auch Regionen nicht
mögen. Aber ihnen durch das Wahlrecht die Chance zur
Mitwirkung zu verwehren, ist ein neues und aus unserer
Sicht falsches Prinzip. Es wird die Demokratie verletzt.
Wir haben Erst- und Zweitstimme. Wozu macht
eigentlich die Erststimme Sinn, wenn sie gar keine Wirkung
mehr hat? Es heißt ja auch nicht mehr „Wahl“, sondern
„Zuteilung“. Nennen wir das, was da stattfinden soll,
künftig nicht mehr Bundestagswahl, sondern
Bundestagszuteilung?
Menschen gehen wählen. Sie wählen mit der
Erststimme ihren Kandidaten – nicht eine anonyme Liste,
sondern ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin –, den sie
schätzen und dem sie vertrauen. Wir haben in ganz
Deutschland immer wieder spannende Ergebnisse, wo es
Repräsentanten entgegen der Parteientendenz vor Ort
durch ihre Glaubwürdigkeit, durch ihr Engagement,
durch ihren Einsatz schaffen können, selbstständig, mit
eigener Kraft und Glaubwürdigkeit gewählt zu werden.
Dies spielt künftig keine Rolle mehr. Der Wählerwille
wird ignoriert. Stell dir vor, es ist Wahl und es macht
überhaupt keinen Sinn. Es ist eine Entwertung der
Erststimme und de facto eine Art Wählertäuschung; denn du
wählst jemanden, den du nicht bekommst. Zu was wird
das führen? Zu mehr Motivation? Zu mehr Bürgernähe?
Zu mehr Beteiligung an der Wahl? Oder dann doch
letztlich Enthaltung?
Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die auf
den letzten Metern nachgeschoben wurde, stellt
erkennbar den Versuch dar, Parteien und Regionen zu
benachteiligen. Einige Vertreter der daran beteiligten Parteien
haben gesagt, sie seien von manchen Ländern genervt, sie
nerve der Sonderstatus mancher Parteien, damit müsse
jetzt mal Schluss sein. Wenn man die Protokolle der
Sitzungen des Deutschen Bundestags für die
Verfassungsgerichte zusammenfasst, ergibt das gutes Material
für die Verfassungsrichterinnen und -richter.
Das bedeutet, wenn man es zu Ende denkt, für das
Beispiel CSU: Das letzte Mal 45 Wahlkreise von
46 Wahlkreisen gewonnen, und im 46. Wahlkreis fehlten
wenige Stimmen. Bei einem Gesamtwahlergebnis, das
für uns überraschend nicht optimal war, aber immer noch
45 von 46! Würde man das zugrunde legen und um
1 Prozent bis 2 Prozent hin und her verschieben, wären
fast 45 oder 46 direkt gewählte Abgeordnete nicht
vertreten. Millionen von Wählerstimmen würden einfach unter
den Tisch fallen. Seit 1868, noch im Zollparlament,
Vorläufer des Reiches, waren regionale Vertreter, regionale
Parteien aus Bayern in allen Gremien in Berlin und auch
in Weimar und dann in Bonn und wieder in Berlin
vertreten. Dies wäre das erste Mal, dass an der Stelle ein
solcher Stecker gezogen wird. Und das besonders Absurde
ist: Nehmen wir an, so ein Fall käme zum Tragen und es
wäre tatsächlich so, dass ein Bundesland wegfiele, dann
kämen ja nicht einmal Abgeordnete aus dem jeweiligen
Bundesland als Ersatz. Es würde nicht zwangsläufig
bedeuten, dass statt eines CSU-Abgeordneten dann ein
Münchner SPD-Abgeordneter, ein Oberpfälzer Grüner
oder ein fränkischer FDPler, sofern es einen gibt, zum
Zuge kämen. Vielmehr werden diese Mandate auch aus
den anderen Bundesländern besetzt.
So sehr ich alle Kolleginnen und Kollegen schätze und
so sehr das Argument stimmt, man sei doch auf das
Grundgesetz verpflichtet: Es ist eine absurde Idee, das
Bundesstaatsprinzip so auszuhebeln und zu sagen,
irgendjemand aus einem anderen Bundesland, aus dem
Sauerland oder aus anderen Teilen Nordrhein-
Westfalens, aus Schleswig-Holstein würde den
Alpenraum genauso engagiert vertreten. Das ist eine absurde
Idee, die ehrlicherweise nur aus besonders absurden
Gedanken folgen kann.
Wenn ich das noch ansprechen darf: Ich bin nun
wirklich kein Anhänger der Linkspartei. Meine politische Vita
gibt das eindeutig nicht her. Aber auf diesem Weg einer
großen Zahl von Wählern zu sagen: „Eure Stimme, eure
Meinung, eure Gedanken zählen gar nichts“, treibt
Regionen, gerade in den neuen Ländern, möglicherweise in
Ecken hinein – Reiner Haseloff hat das sehr gut
dargestellt –, in denen wir sie alle nicht haben wollen.
Insofern: Das Gesetz ist politisch falsch. Es bringt auch nicht
den Ertrag, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen:
Super, der Bundestag wird kleiner! – Ganz Deutschland
diskutiert nur über die Frage: Steckt hinter dem
möglicherweise gut gemeinten Motiv, den Bundestag zu
verkleinern, nicht ein anderes, nämlich machttaktische Aspekte?
Der Eindruck ist eindeutig: Dieses Gesetz ist
verfassungswidrig. Namhafte Verfassungsrechtler haben das
gesagt. Das Gesetz spaltet Deutschland. Und man kann
sagen: Ganze Regionen werden benachteiligt und
ausgegrenzt, weil einige glauben, dadurch ihre Mehrheit in
Zukunft besser sichern zu können.
Ich kann nur dringend raten, heute den
Vermittlungsausschuss anzurufen und noch mal innezuhalten. Meine
sehr verehrten Damen und Herren, wie gesagt: Das ist
einmalig in der Nachkriegsgeschichte, dass sich eine
Mehrheit bewusst zusammenschließt, ihre Macht
ausnutzt und etwas durchdrückt, um andere aus dem
Parlament zu bringen oder zu schwächen. Noch einmal:
Darauf liegt kein Segen. Das wird nicht funktionieren. Es
wird übrigens auch dazu führen, dass das Wahlrecht
künftig immer zu Beginn einer jeden neuen
Regierungsperiode ein Thema wird. Ob das im Sinne der
Demokratie ist, dass wir jedes Mal solche Debatten haben, ist
fragwürdig.
Wir haben übrigens gemeinsam kritisiert, dass sich in
den USA die jeweilige Mehrheit neue Wahlkreise
zimmert, dass die jeweilige Mehrheit versucht, sich
irgendeinen taktischen Vorteil zu verschaffen. Das beschädigt das
Ansehen der Demokratie, das verletzt die
Glaubwürdigkeit der Demokratie. Und gerade extreme Kräfte, die
fragen: „Was bringt diese Demokratie?“, können mit
breiter Brust ein hervorragendes Beispiel sehen, dass es
uns Demokraten offenkundig nicht gelingt, ein
demokratisch faires Wahlrecht zu machen. Darum ist das einfach
falsch, verfassungswidrig.
Und wenn der Vermittlungsausschuss nicht angerufen
wird: Wir werden dagegen klagen als Freistaat Bayern,
und dann wird man sehen, was herauskommt. Aber es ist
ein schwerer Schaden für Deutschland. Überlegen Sie es
sich noch mal! Kehren Sie um! Sie erreichen damit
keinen Vorteil, sondern am Ende nur einen Nachteil für uns
alle. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Es gibt noch
eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern). –
Ansonsten liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Bayern hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses
mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes beantragt. Wer
dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von
Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur
Verbesserung der Versorgung mit
Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-
und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG)
(Drucksache 166/23)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Rhein, Hessen.
1 Anlage 2
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Es muss unser aller
Anliegen sein, Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden
und Lieferketten für Arzneimittel zu stärken. Der
vorgelegte Gesetzentwurf allein wird die Probleme allerdings
nicht lösen, denn die Maßnahmen, die vorgesehen sind,
können den Mangel an Arzneimitteln, jedenfalls
kurzfristig, nicht beheben. Fakt ist: Es fehlen weitere wichtige
Ansätze zur nachhaltigen Sicherstellung einer
verlässlichen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Und das ist ein großes Problem.
Meine Damen und Herren, die Versorgungslage ist akut
schlecht. Fieber- und Antibiotikasäfte für Kinder sind
nicht lieferbar. In den Kindergärten und Grundschulen
erleben wir seit Wochen eine Scharlachwelle, die Eltern
dazu zwingt, von einer Apotheke zur nächsten zu fahren,
um noch ein Antibiotikum für ihr krankes Kind zu
bekommen. Die Apotheken müssen aufgrund des Mangels
auf Ersatzantibiotika ausweichen. Das wiederum heißt,
dass das Risiko für Resistenzen steigt. Ja, die befristete
Erlaubnis zur Beschaffung von Arzneimitteln aus dem
Ausland, von der auch Hessen Gebrauch machen wird,
kann kurzfristig für eine Entlastung sorgen. Das ist
überhaupt keine Frage; das ist auch richtig. Aber wir haben es
bei Antibiotika eben mit einem weltweiten Mangel zu
tun, und der europäische Markt gibt nicht viel her.
Neben Kindern sind noch weitere Gruppen betroffen:
Schwangere, chronisch Kranke, Krebspatienten und
ältere Menschen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte listet inzwischen mehr als 450
verschreibungspflichtige Medikamente auf, die nicht mehr
vorrätig sind. Wir befinden uns in einer Situation, die wir
so in dieser Form bei Arzneimitteln noch nie hatten. Und
wir haben eine Situation, in der man nur sagen kann: Wir
verwalten derzeit den Mangel.
Die Ursachen für diese Entwicklungen sind vielfältig.
Dazu zählen Lieferengpässe durch die Verlagerung der
Produktion von Arzneimitteln aus Deutschland und der
EU nach Asien, die Abhängigkeit von Lieferketten durch
die Konzentration der Herstellung auf wenige
Unternehmen außerhalb Deutschlands und der EU, die nicht mehr
wirtschaftliche Herstellung und der Vertrieb von
Generika in Deutschland und der EU und – das habe ich an
gleicher Stelle auch schon bei unseren Beratungen im
September des letzten Jahres kritisch angemerkt –
natürlich die sich abzeichnende Fehlentwicklung durch das
sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Ich sage
das deswegen so deutlich, weil ich als Ministerpräsident
für einen Standort zuständig bin, an dem die
Pharmaindustrie eine besondere Rolle spielt.
Statt die forschende Pharmaindustrie als
Schlüsselbranche zu begreifen und ihren Investitionsbeitrag
wertzuschätzen – und das wäre nötig –, wird sie einmal mehr
zum Stopfen akuter Finanzlöcher in der GKV
herangezogen. Gleichzeitig wurden die Preisfindungsregeln des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes tiefgreifend
verändert. Die zusätzlichen negativen Auswirkungen auf den
Pharmastandort Deutschland und die
Patientenversorgung können deswegen niemanden wirklich überraschen.
Machen wir uns nichts vor: Der vorliegende
Gesetzentwurf behebt die strukturellen Probleme der
Arzneimittelversorgung nicht; das muss allen klar sein. Denn was
wir bewirken müssen, sind ganz andere Dinge. Wir
müssen die kompletten Lieferketten von Arzneimitteln
diversifizieren und Anreize für den Erhalt und den Ausbau der
Produktion am Standort Deutschland und in der EU
schaffen, und zwar nicht nur, wie im Gesetzentwurf
vorgesehen, beschränkt auf Antibiotika, sondern auch unter
Berücksichtigung weiterer versorgungsrelevanter
Arzneimittel. Wir müssen moderne und flexible
Produktionsstätten ausbauen, und wir brauchen wirtschaftliche
Anreize für die Produktion weniger profitabler
Medikamente. Und auch bei den Festbeträgen sollten wir, wo das
erforderlich ist, nachjustieren.
Natürlich ist es diskussionswürdig,
versorgungskritische Arzneimittel von der Preisregulation auszunehmen
und Preismoratorien zu überprüfen. Aber auch bei den
direkt für die Versorgung verantwortlichen Apotheken
sind Nachbesserungen dringend notwendig. Vor zwei
Wochen hatte die Hessische Landesregierung zu einem
Versorgungsgipfel nach Wiesbaden eingeladen, bei dem
es natürlich auch um das Thema „Sicherstellung der
Versorgung mit Arzneimitteln“ ging. Die Vertreterin der
hessischen Apotheken hat uns vorgerechnet, dass der im
Gesetz vorgesehene Zuschlag von 50 Cent für Leistungen
im Zusammenhang mit dem Austausch eines verordneten
Arzneimittels durch die Apotheke gerade einmal die
Arbeitskosten von 23 Sekunden abdeckt. Das bildet nicht
annähernd den Aufwand ab, den die Apotheken leisten
müssten, um Patientinnen und Patienten in
Engpasssituation adäquat versorgen zu können. Hier muss dringend
nachgebessert werden, und wir müssen uns auch
grundsätzlich mit der Anpassung der Finanzierung von
Apotheken befassen, um die flächendeckende Versorgung mit
Arzneimitteln langfristig zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist schleierhaft,
wie die erhöhten Bevorratungsverpflichtungen für
krankenhausversorgende Apotheken und
Krankenhausapotheken, etwa für Antibiotika, zur Lösung des Problems
beitragen sollen. Es ist mir schleierhaft, wie das
funktionieren soll. Bereits die derzeit bestehende
Verpflichtung – auch das muss man ja mal zur Kenntnis nehmen –
zur Bevorratung für einen Zeitraum von zwei Wochen
stellt die betroffenen Apotheken und Krankenhäuser vor
eine enorme Herausforderung. Sprechen Sie mit denen!
Hören Sie sich an, was die sagen! Hören Sie sich an, was
realistisch ist und was unrealistisch ist! Aufgrund der
bestehenden Lieferengpässe seitens der Großhändler und
der Industrie ist davon auszugehen, dass eine
Bevorratung über einen Zeitraum von acht Wochen in den
Apotheken überhaupt nicht möglich ist.
Eine weitere Sache lässt der Gesetzentwurf im
Übrigen auch offen, nämlich – und das sind herausragende
Fragen – wie wir die Grundversorgung, insbesondere mit
patentierten Arzneimitteln und Wirkstoffen, sichern
können, wie wir die strukturellen Probleme auf den Märkten
grundlegend lösen wollen und wie wir eine bessere
Abstimmung innerhalb der EU erreichen können. Alles
offen! Zu keiner dieser Fragen eine Antwort in dem
vorliegenden Gesetzentwurf!
Ich glaube, es ist uns allen bewusst, und das wissen
wir auch aus all den Gesprächen, die wir führen: Wir
stehen vor enormen Herausforderungen. Im Bereich der
Arzneimittelversorgung ist ein grundlegendes Umdenken
dringend erforderlich. Deshalb habe ich den
Bundesgesundheitsminister gebeten, im Februar dieses Jahres einen
Medikamentengipfel auf Bundesebene einzuberufen, bei
dem Bund, Länder, Ärzteschaft, Apotheker und
Pharmaindustrie an einem Tisch zusammensitzen, gemeinsame
Lösungen erarbeiten. Ich halte es für zwingend
notwendig, vonseiten des Bundes den Austausch und den
konstruktiven Dialog, insbesondere mit den Ländern und den
Akteuren der Gesundheitsversorgung, zu suchen.
Insofern gilt: Wir müssen die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für die Gesundheitsindustrie am Produktions- und
Forschungsstandort Deutschland grundlegend verbessern,
um künftige Versorgungsengpässe zu vermeiden, weil
wir uns nur so von weltweiten Lieferketten unabhängig
machen.
Fazit: Der vorgelegte Gesetzentwurf greift zu kurz. Es
ist ein erster Schritt – ja, das will ich zugestehen – in
diese Richtung. Deshalb begrüße ich die vorgesehene
Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Effizienz. Aber
auch das möchte ich zum Schluss sagen: Die
Bundesregierung sollte dabei unbedingt die Expertise der Länder
einbeziehen und den Pharmadialog auf Bundesebene
fortführen. Das wäre der richtige Ansatz. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Jetzt hat das Wort: Herr Minister Lucha, Baden-
Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr verehrte Damen und Herren! Es wurde schon in der
vorherigen Rede betont: Erst einmal muss man der
Bundesregierung dankbar sein, dass sie einen Gesetzentwurf
vorgelegt hat. Es besteht ganz großer Handlungsbedarf,
schon jetzt, in einer Nicht-Erkältungssaison. Das Beispiel
der Scharlachwelle zeigt das gerade. Die Versorgung der
Patientinnen und Patienten darf nicht dadurch gefährdet
werden, dass Arzneimittel nicht zur Verfügung stehen.
Leider enthält der vorgelegte Entwurf noch einige
Schwachstellen, und wir müssen jetzt gemeinsam die
Chance ergreifen, die Lücken zu beseitigen, um dieses
Problem mittel- und vor allem auch langfristig in den
Griff zu bekommen.
Ihm Rahmen der Ausschreibung neuer Rabattverträge
für Antibiotika soll künftig der Produktionsstandort
Europa bei der Vergabe berücksichtigt werden. Das ist gut.
Das fordern wir; das fordert auch unser Ministerpräsident
bei den Konsultationen in Brüssel schon einige Jahre.
Das greift aber auch zu kurz. Wir haben nämlich jetzt
schon weitere Lieferengpässe bei lebensnotwendigen
Arzneimitteln. Wir müssen das erweitern. Diese
Lieferengpässe wären weiter vorprogrammiert, wenn die
Förderung europäischer Produktion nicht auf noch mehr
versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen ausgeweitet
würde. Diesbezügliche Vorschläge haben wir bereits
vorgelegt.
Diese Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer
Gesundheitsversorgung gibt es natürlich nicht zum
Nulltarif. Wir können uns aber ein weiteres Abwarten gar
nicht erlauben. Die Förderung der einheimischen
Produktion unter Einhaltung europäischer Standards kommt
nämlich unseren qualifizierten Arbeitsplätzen und
selbstverständlich auch dem Umweltschutz zugute. Sie wissen,
dass viele Arzneimittel außerhalb Europas zu nicht
akzeptablen Bedingungen produziert werden, menschlich
wie ökologisch.
Angesichts der Vertragslaufzeiten der Rabattverträge
von nur zwei Jahren wird es uns nicht gelingen, die
Produktion in Europa zu halten oder sie zu uns
zurückzuholen. Welches Unternehmen errichtet ein Werk, wenn es
nur eine Abnahmegarantie für zwei Jahre erhält? Bei der
nächsten Vertragsausschreibung ist schließlich
keineswegs gesichert, dass der gleiche Hersteller wieder den
Zuschlag erhält. Eine Mindestvertragslaufzeit von fünf
Jahren halte ich und halten wir deshalb für erforderlich
und sinnvoll, denn so können wir den Unternehmen die
notwendige Planungssicherheit geben. Auch die
Krankenkassen haben grundsätzlich ein Interesse an einer
längeren Laufzeit mit besserer Planbarkeit. Eine längere
Laufzeit muss nicht grundsätzlich mit höheren Kosten
verbunden sein. Ganz im Gegenteil: Eine unsichere
Planungsgrundlage wird und dürfte pharmazeutische
Unternehmen ja im Zweifelsfall zur Festlegung höherer Preise
veranlassen, weil sie die Unsicherheiten ausgleichen
wollen.
Viele der Maßnahmen, die zu strukturellen
Verbesserungen führen sollen, sollen laut Gesetzentwurf erst im
Jahr 2028 erstmals bewertet werden. Standortbezogene
Veränderungen, etwa die Rückverlagerung von
Produktionskapazitäten nach Europa, können bereits zeitnah
festgestellt werden. Bis sozusagen die erste Tablette vom
Band läuft, kann es mehr als fünf Jahre dauern. Wenn wir
bis 2028 warten und dann bei einer erstmaligen
Evaluierung der Maßnahmen feststellen, dass sich nichts getan
hat, verschleppen wir dieses Engpassproblem bis in die
2030er-Jahre. Deshalb plädieren wir dafür, die
Maßnahmen des Lieferengpassbekämpfungsgesetzes nicht erst
2028, sondern ab spätestens 2025 laufend – besser noch:
dauerhaft – zu evaluieren.
Meine Damen und Herren, unsere Apotheken leisten
einen ganz entscheidenden Beitrag, um möglichst alle
Patientinnen und Patienten trotz Lieferengpässen mit den
erforderlichen Arzneimitteln zu versorgen. Ohne diese,
ohne sie wäre und ist eine schnelle und ausreichende
Versorgung in dieser Situation gar nicht leistbar und
unvorstellbar. Wir dürfen den Apotheken die Arbeit nicht
zusätzlich erschweren. Der Gesetzentwurf erweckt leider
den Eindruck einer mangelnden Anerkennung für den
Einsatz der Apotheken im Management von
Lieferengpässen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: Es
ist an der Zeit, die Vergütung der Apotheken auf ihre
Auskömmlichkeit hin zu überprüfen und Anpassungen
vorzunehmen. Sie erinnern sich alle: Wir wären ohne das
Engagement unserer Apotheken in der Covid-Krise gar
nicht durchgekommen. Das vergessen manche jetzt.
Die finanzielle Situation der Vor-Ort-Apotheke mit
der Zielsetzung der Sicherstellung der flächendeckenden
Versorgung muss jetzt angepackt werden. Weitere
Verbesserungen sind schnell und relativ leicht möglich. Der
unbürokratische Austausch verordneter, aber nicht
verfügbarer Arzneimittel muss den Apotheken weiter erlaubt
sein. Nichtverfügbarkeitsanfragen dürfen hier nicht zum
Hindernis werden. Apotheker und Großhändler haben die
nötigen digitalen Systeme, um die Verfügbarkeit schnell
und einfach zu prüfen. Hierzu braucht es keine separaten
Verfügbarkeitsanfragen, die dem Großhandel und den
Apotheken die Arbeit erschweren. Retaxationen im
Zusammenhang mit dem Austausch nicht verfügbarer
Arzneimittel und die sogenannten Nullretaxationen müssen
im Sinne eines fairen Miteinanders zwischen Apotheken
und Krankenkassen der Vergangenheit angehören.
Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf:
Berücksichtigen Sie die sinnvollen Änderungsvorschläge der Länder
für das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen,
und leiten Sie mit uns gemeinsam im Sinne des
fortlaufenden Prozesses die notwendigen und manchmal sehr
einfachen Verbesserungen ein!
Herr Ministerpräsident Rhein hat es erwähnt: Wir
haben jetzt schon eine schwierige Situation für Kinder und
Eltern. Wir haben zwei Winter hintereinander Notlagen
an den Kinderkliniken bewältigen müssen. Ein nächster
Winter in einem der am höchsten entwickelten OECD-
Länder der Welt mit Arzneimittel-, Fiebersaft- und
Antibiotikaknappheit ist auch demokratieschädigend. Wir
haben deshalb als Vorsitzland der
Gesundheitsministerkonferenz den Bundesminister gebeten, das Thema bei
unserem nächsten Termin auf die Tagesordnung zu
nehmen. Wir müssen hier schneller und besser werden, weil
wir eigentlich das Know-how, die Infrastruktur und die
besten Unternehmen der Welt haben. Diese müssen wir
befähigen und bestärken, diese Probleme, die uns ja
schon länger bekannt sind, zu lösen. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Zum Landesantrag. Wer stimmt zu? – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der
Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung (Drucksache 170/23, zu
Drucksache 170/23)
Hierzu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen.
Zunächst Herr Ministerpräsident Haseloff, Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Habeck, dass
Sie zu uns gestoßen sind. Ursprünglich standen Sie nicht
auf der Rednerliste. Es ist es gut, dass wir Sie nachher
authentisch hören können.
Ich habe in dieser Woche ein längeres Gespräch in
meinem Wahlkreisbüro gehabt. Ein Rentnerehepaar in
meinem Alter war bei mir. Weil deren Heizung 28 Jahre
alt ist und unbedingt erneuert werden muss, sollte ich
ihnen einen Rat geben, was sie denn tun sollen. Mir geht
es ähnlich: Ich habe meine Heizung vor einem Jahr
bestellt; ein Liefertermin ist noch nicht absehbar. Ich bin
auch unsicher, was ich machen soll. Es sind ganz
praktische Dinge – das will ich voranstellen –, die mit diesem
Gesetz verbunden sind und wo wir derzeit selbst als
eingearbeitete Politikerinnen und Politiker nur bedingt
sprechfähig sind.
Aber nun zum eigentlichen Anliegen und zum
Gesetzestext. Am 19. April hat die Bundesregierung den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen und
in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Zunächst
möchte ich hervorheben, dass uns wie bei etlichen Gesetzen
zuvor auch diesmal von der Bundesregierung eine
fristverkürztes Verfahren zugemutet wird. Diese
Eilgesetzgebung sollte aufhören. Diesen Appell haben wir schon
mehrfach im Sinne der guten Zusammenarbeit, die wir zu
diesen Themenfeldern dringend brauchen, geäußert, und
er sollte zukünftig entsprechend berücksichtigt werden.
Ich möchte für Sachsen-Anhalt ausdrücklich betonen –
es ist mir wichtig, das hier noch mal besonders zu
benennen –, dass auch wir die Notwendigkeit sehen, die
Klimaschutzanstrengungen zu verstärken, um das beschlossene
Ziel der Klimaneutralität für Deutschland im Jahre 2045
zu erreichen. Dabei spielt der Gebäudebereich ohne
Zweifel eine wichtige Rolle. Er machte im vergangenen
Jahr nach Darstellung des Umweltbundesamtes mit
111,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten rund
15 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen aus.
Den Gebäudebestand in den Blick zu nehmen, um das
Gesamtziel zu erreichen, ist somit grundsätzlich richtig.
Leider zeigt der Gesetzentwurf aber an vielen Stellen,
dass „gut gemeint“ nicht bedeutet, dass es auch
überzeugend gemacht, geschweige denn erklärbar ist.
Überzeugend zu wirken, ist gerade bei diesem sensiblen Thema
besonders wichtig im Sinne einer Akzeptanz in der
Bevölkerung.
Ich kann aus Zeitgründen hier nur einige Details
benennen und möchte an dieser Stelle zum Ausdruck
bringen, dass mich beim Lesen des Textes schon eine
gewisse Ratlosigkeit überkommen hat. Einige Punkte sind mir
besonders wichtig, die ich hier vortragen möchte.
Wir brauchen für unsere Energie- und Klimapolitik ein
hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung. Das
erreichen wir nicht mit Verboten. Wir benötigen vielmehr die
Überzeugung in der Bevölkerung, dass eine Sache
wichtig ist und der Weg dorthin sinnvoll, effizient und
angemessen ausgestaltet wird. Viele Menschen machen sich
Sorgen darum, dass sie später ihr Haus oder ihre
Wohnung im schlimmsten Fall verkaufen müssen, weil sie die
Kosten eines Heizungswechsels nicht tragen können. Ich
brachte vorhin schon ein Beispiel.
Die Ankündigung umfangreicher Förderungen hören
wir wohl, aber im Gesetzentwurf findet sich dazu nichts
Konkretes. Am Mittwoch haben wir ja gemerkt, dass die
Steuerschätzung sehr schlecht aussieht – gestern wurde es
bestätigt – und dass der Finanzminister dafür eigentlich
kein Geld hat. Man wird also abwarten müssen, was
später wirklich festgelegt wird. Wenn ich mir so manche,
sagen wir vorsichtig, zurückhaltende Äußerung des
gerade genannten Bundesfinanzministers in Erinnerung rufe,
dann habe ich Zweifel, dass wir die jetzige Taktung
gemeinsam einhalten können, zumal sich wie bei jeder
Förderung am Ende die Frage der sozialen
Ausgewogenheit stellen wird: Ab welchem Einkommen oder welchem
Vermögen ist es vertretbar, ohne staatliche Förderung
auszukommen, und bleibt bei der Förderung dann nicht
doch ein Eigenbetrag, der die finanziellen Möglichkeiten
von Geringverdienern und Rentnern übersteigt?
Und dass bei der Frage, ob eine Heizung, die
Klimavorgaben einhalten muss, ein 79-jähriger Haus- oder
Wohnungseigentümer anders zu beurteilen wäre als ein
über 80-jähriger, erschließt sich mir so nicht; die
verfassungsrechtliche Frage der Gleichbehandlung mal ganz
außen vor gelassen. Sachsen-Anhalt unterstützt aber –
und das sage ich noch mal ausdrücklich – die Forderung
des Wohnungsbauausschusses, stattdessen die Grenze für
den verpflichtenden Heizungsaustausch am gesetzlichen
Renteneintrittsalter festzumachen.
Hinsichtlich der Berechnung des sogenannten
Erfüllungsaufwandes für die Bürgerinnen und Bürger frage ich
mich, ob die Zahlen einer näheren Betrachtung
standhalten – einmal in Bezug auf die eigentlichen Kosten neuer
Heizungen, zum anderen in Bezug auf die dargestellten
Einsparungen über die Lebensdauer.
Mir erscheint die Ausweitung des Handels mit CO2-
Emissionsrechten im Gebäudesektor ein zudem zu
diskutierender Ansatz, um den nötigen Umstieg auf
klimafreundliche Heizsysteme zu befördern. Erst vorgestern,
lieber Herr Habeck, haben wir ja darüber gesprochen, ob
die gesamte Energiewirtschaft möglicherweise genau
über diesen Mechanismus getriggert wird und wir uns
bestimmte politische Direkteingriffe mit Blick auf das
gemeinsame Ziel, Klimaneutralität zu erreichen,
möglicherweise ersparen können. Ich will es deswegen hier
nur antippen: Dies wäre zumindest ein unbürokratischer,
politisch einigermaßen vermittelbarer, aber aufgrund der
finanziellen Auswirkungen für die Nutzerinnen und
Nutzer klimaschädlicher Heizungen mindestens ähnlich
effektiver Ansatz, was die Austauschverpflichtung
anbelangt. Die Austauschverpflichtung selber hat im Übrigen
schon allein durch ihre Ankündigung im Gesetzentwurf
dafür gesorgt, dass die Nachfrage nach Gas- und
Ölheizungen deutlich zugenommen hat. Damit wurde das
eigentliche Ziel, den Gas- und Ölverbrauch im
Gebäudesektor zu verringern und damit auch Emissionen
einzusparen, konterkariert.
Wir brauchen realistische Umsetzungsziele. Da darf,
nein, da muss man sogar die Frage stellen, ob für all die
vielen Wärmepumpen, die aufgrund dieser
Gesetzesänderung in den nächsten Jahren eingebaut werden müssen,
die Hersteller ausreichende Kapazitäten haben oder
schaffen können. Ich habe ja das Beispiel meiner
Heizung genannt. Ich brauche eine Hybridheizung. Ich lebe
in einem DDR-Reihenhaus, Lückenbebauung, Typ
„Erfurt“. Die dafür zuständige Kollegin Geywitz kennt das
sicherlich sehr gut. Mit den jetzigen Heizkörpern brauche
ich sozusagen eine Rückfallvariante für minus 5 Grad.
Ich warte seit zwölf Monaten und habe noch kein
Angebot bezüglich eines Liefertermins. Und die Frage bei
solchen komplizierten Dingen, was den Altbestand
anbelangt, ist: Haben wir mit der jetzigen Variante wirklich
die richtige Variante gefunden, um das vernünftig
hinzubekommen? Ich will diese Beispiele, wie ich als Bürger
oder meine Frau als Bürgerin das selber realisieren, hier
nicht benennen, um ein Schmunzeln zu erzeugen,
sondern damit wir uns gemeinsam schlicht und einfach
Gedanken machen, wie wir das anschließend vermitteln
können.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass von diesem
ersten Beratungsdurchgang des Bundesrates ein klares
Signal Richtung Koalition ausgeht, dass der
Gesetzentwurf noch einen erheblichen Korrekturbedarf hat.
Wichtiger als ein schnelles Inkrafttreten der Vorhaben und
Vorgaben sind gute, handhabbare, realistische
Regelungen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die Erläuterungen
unseres Bundesministers, der sicherlich weitere Klarheit
in das ganze Geschehen hineinbringen wird. Uns allen
eine glückliche Hand, wenn es darum geht, dieses Gesetz
auf irgendeinen guten Weg zu bringen! – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerpräsidentin
Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Unser Kollege Reiner Haseloff hat es
angesprochen: Es wird gerade in allen Bundesländern, egal ob
in Ost oder West, von den Bürgern sehr heftig darüber
diskutiert, was die neuen Heizungspläne der
Bundesregierung bedeuten. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich,
dass heute beide Bundesminister, sowohl Robert Habeck
als auch Klara Geywitz, da sind. Unser Anliegen muss es
sein, gemeinsam eine Lösung zu finden, wie wir die
Wärmewende schaffen. Sie ist ein wichtiger Teil des
Klimaschutzes. Ich will sagen, dass unser Land klar zu
den Zielen des Klimaschutzgesetzes steht. Wir haben uns
in der letzten Legislatur, auch mit Unterstützung der
Länder, Sektorenziele gegeben. Und das bedeutet eben
auch: Energiewende, Wärmewende im Gebäudesektor.
Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Aber ich
will es mal runterbrechen: Für die Bürgerinnen und
Bürger, ob Mieter oder Privateigentümer, ist es auch wichtig,
zu einer Energieversorgung, zu einer Wärmeversorgung
zu kommen, die unabhängig ist, also aus erneuerbaren
Energien, wo wir die Sicherheit haben, dass Energie da
ist, wo wir Sicherheit hinsichtlich der Preise haben und
damit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
geleistet wird. Man muss bei allen Kritikpunkten
vorwegschicken, dass das Ziel richtig ist, dass die
Wärmeversorgung zukünftig möglichst aus erneuerbaren Energien
stattfindet.
Jetzt ist es aber so, dass das Gesetz, das aktuell
diskutiert wird, auch hier bei uns im Bundesrat für viele
Fragen sorgt und es viel Unsicherheit vor Ort gibt. Insofern
wäre es wichtig, auf der einen Seite schnell Klarheit zu
bekommen und auf der anderen Seite dieses Gesetz an
vielen Punkten zu verbessern. Deshalb hat unser
Bundesland gemeinsam mit den anderen norddeutschen
Bundesländern einen Antrag eingereicht, für den ich hier werben
will. Wir machen darin Verbesserungsvorschläge. Ich
will zu drei Punkten sprechen.
Erstens wollen wir das Thema Fernwärme mehr in den
Mittelpunkt rücken. Ich will es für unser Bundesland
konkret machen: In Mecklenburg-Vorpommern leben
1,6 Millionen Menschen, 700 000 davon sind an das
Fernwärmenetz angeschlossen. Das sind vor allem
Mieter. Wir haben in den letzten Jahren, auch mit
Unterstützung des Bundes, zum Beispiel Deutschlands größte
Solarthermieanlage in Greifswald eingerichtet, wo
1 000 Haushalte über Solarthermie versorgt werden, also
CO2-freie erneuerbare Energie, Sicherheit und
Preisstabilität für diese Haushalte. Das Gleiche haben wir in
Schwerin gemacht mit einer Geothermieanlage für 2 000
Haushalte. Wir schaffen es, zum Beispiel durch
Investitionen von Stadtwerken, unterstützt von Land und Bund,
schneller viele Haushalte zu erreichen, Punkte beim
Klimaschutz zu machen und das Ganze pragmatisch
anzugehen. Deswegen ist unser Punkt, dass wir uns stärker auf
den Fernwärmebereich stützen und diese Wärmewende
strukturell hinbekommen müssen. Wir müssen den
Quartiersansatz sehen – und das übrigens auch bei den
privaten Häusern. Es stellt sich die Frage, ob es eigentlich
sinnvoll ist, dass jetzt jeder, der Privateigentum hat,
selber guckt: „Wie heize ich zukünftig, mit welchen
Systemen?“, oder ob es nicht Sinn macht, quartierbezogen,
zum Beispiel für Eigenheimsiedlungen, Lösungen zu
finden. Uns wäre sehr wichtig, dass das neue Gesetz hier
stärkere Anreize setzt und unterstützt.
Der zweite Punkt: Wenn man schon in jedes private
Wohnhaus rein möchte, dann ist es wichtig, zu gucken:
Wer kann das eigentlich technisch und finanziell? Das
erwarten die Bürgerinnen und Bürger auch. Klimaschutz
muss praktisch lösbar, machbar und auch finanziell
realisierbar sein. Ich will hier ganz deutlich sagen: Nicht
jeder, der ein Haus hat, ist damit automatisch reich. Es
gibt gerade in den ländlichen Räumen viele Menschen,
die es noch nicht geschafft haben, irgendwas zu sanieren,
und wir sind froh, dass sie noch in ihren Häusern wohnen
und nicht weggezogen sind. Für diese Menschen war es
schon bei der Energiekrise ein Problem, dass es auf
einmal nicht mehr 1 000 Euro, sondern 2 000 Euro gekostet
hat, den Öltank zu füllen. 1 000 oder 2 000 Euro
Mehrkosten waren für sie ein Riesenbatzen Geld, und man
kann sich vorstellen, was das jetzt beim Thema Heizung
bedeutet. Deswegen ist für uns beim zweiten Punkt ganz
klar: Dieses Gesetz, dieses Vorhaben muss flankiert
werden von einer großen Förderung, insbesondere bei
kleinen und mittleren Einkommen.
Der letzte Punkt: Wir brauchen Technologieoffenheit.
Wärmepumpe geht nicht überall, ist auch nicht überall
machbar. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir
Technologieoffenheit, zum Beispiel Richtung Holz, Richtung
Biomasse, haben. – Dies, um drei Punkte aus unserem
Antrag hervorzuheben.
Wenn wir hier Erfolg haben wollen, dass das Ganze
praktisch gelingt und von den Bürgerinnen und Bürgern
akzeptiert wird, dann ist es wichtig, dass wir es nicht
gegen die Bürgerinnen und Bürger machen. So wird es
jetzt von vielen empfunden, auch wenn das vielleicht
entgegen der öffentlichen Debatte, wenn man ins Gesetz
schaut, sachlich nicht richtig ist. Vielmehr müssen wir
die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen.
Hier noch mal ein ganz besonderer ostdeutscher Blick:
Lieber Reiner Haseloff, Sie haben über Typ „Erfurt“ aus
DDR-Zeiten gesprochen. Wenn ich das Gesetz richtig
überblicke – in Klammern: das ist auch schon so ein
Ding, dass man sich nicht mehr so richtig sicher ist in der
ganzen Debatte –, sind ja Häuser bis 2002 ausgenommen.
Wir wissen, dass es zu DDR-Zeiten eher wenig privates
Wohneigentum gab und das erst mit der
Wiedervereinigung für viele möglich war, aber eben nicht vor 2002,
weil von 1990 bis 2002 viele Menschen wegen der
Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland ganz andere Sorgen
hatten. Die Eigenkapitalbildung, die Möglichkeit, sich ein
kleines Häuschen zu leisten, ist oft erst später gekommen.
Deswegen ist die Ausnahmeregelung, die 2002er-Grenze,
aus ostdeutscher Sicht nicht ganz passend. Unser
Vorschlag wäre auch, die Rentnerinnen und Rentner
rauszunehmen, weil sie wegen der kleinen Renten ganz
besonders betroffen sind.
Meine herzliche Bitte ist also, dass, wenn ein Gesetz
kommt, es so gemacht wird, dass die Bürgerinnen und
Bürger sagen: Ja, das ist ein guter Plan, das ist auch
machbar. – Dann kommt am Ende für alle etwas raus.
Deswegen werbe ich noch mal für den Antrag der
norddeutschen Länder. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Ministerpräsident Söder,
Bayern.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist in einer
großen Krise; das spüren wir alle. Wir wissen alle um die
Herausforderungen, die sich seit dem Ukrainekrieg
ergeben haben. Ist das alles aber nur ein Schicksal? Kann man
die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger einfach so abtun
nach dem Motto „Damit müsst ihr euch halt abfinden“?
Oder könnte es sein, dass wir selbst, die deutsche Politik,
ständig etwas tun, um eins nach dem anderen zu
erschweren?
Die Energiepreise sind dauerhaft hoch – dauerhaft zu
hoch für einen Wirtschaftsstandort wie Deutschland. Die
Inflation ist dauerhaft hoch – zu hoch für viele Menschen
in unserem Land. Wir sind alle für den Klimaschutz, aber
Klimaschutz muss mit Wohlstand vereinbar sein. Unser
Wohlstand schmilzt Stück für Stück, die industrielle
Basis wird schwächer, und die Reserven der Bürgerinnen
und Bürger werden langsam aufgebraucht. Immer mehr
muss finanziert werden, immer weniger bleibt übrig, und
die Sorgen wachsen. Dies trifft den Mittelstand, dies trifft
die Mitte des Landes: Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Handwerker, Rentnerinnen und Rentner. Es
besteht die Gefahr eines Abstiegs der Mitte, es besteht
die Gefahr eines Abstiegs vieler Normalverdiener.
Eigentlich muss das kein Schicksal sein. Tun wir
genügend dagegen? Die Strompreise sind hoch. Warum?
Weil wir selbstbewusst entschieden haben. Wir hätten
natürlich die Stromversorgung im Land besser
organisieren können. Aber wir weigern uns, indem wir, statt uns
an praktischen, pragmatischen Argumenten zu
orientieren, an ideologischen Konzepten festhalten. Ideologie ist
der falsche Ratgeber in schweren Zeiten.
Krisenmanagement heißt nicht, mit alten ideologischen Konzepten zu
arbeiten, sondern pragmatisch zu versuchen, die
Menschen mitzunehmen, die breite Mehrheit der Bevölkerung
zu motivieren, gemeinsam einen Weg zu gehen.
Es bleibt ein Fehler, aus der Kernenergie auszusteigen,
und es bleibt ein Fehler, nicht zu überlegen, ob wir nicht
in Deutschland selbst Gas fördern, statt wieder nur in
Kohle einzusteigen, was ungefähr den zusätzlichen CO2-
Ausstoß von einem Drittel des Pkw-Verkehrs verursacht.
Für alle diejenigen, die sich am Klimaschutz orientieren:
Es ist auch wenig verständlich, warum man in anderen
Ländern AKW gut findet, bei uns selber aber nicht
akzeptiert. Das führt dazu, dass ein Großteil der
Bürgerinnen und Bürger das nicht versteht. Die Gaspreise,
Energiepreise steigen dadurch. Wir alle wollen erneuerbare
Energien und fördern sie – wir alle gemeinsam. Da gibt
es keinen, der mehr oder weniger macht, sondern alle
bemühen sich – hoffentlich auch für alle Formen der
erneuerbaren Energien. Aber Fakt ist: Wir brauchen
Entlastung.
Ich unterstütze, wir unterstützen einen
Industriestrompreis, auch wenn er skeptisch diskutiert wird. Aber er
darf nicht nur für die Industrie gelten. Er muss am Ende
auch für Mittelstand und Handwerk gelten. Auch die
Bürgerinnen und Bürger brauchen Entlastung. Die
Stromsteuer zu senken, wäre der einfachste und
schnellste Weg. Übrigens: Auch die Mehrwertsteuer für
Nahrungsmittel endlich zu senken, wäre ein richtiger Weg,
um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, nicht nur
für Gemüse und Salat, sondern auch für Fleisch, Milch
und Fisch.
In genau dieser Situation, in der ohnehin keiner weiß,
wie er über die Runden kommen soll, kommt der nächste
Schritt, kommt dieses Heizungsgesetz. Einige sprechen
von „Heizhammer“. Egal wie man das jetzt nennt: Es
wird in jedem Fall eine schwere Belastung werden für
Millionen Deutsche. Mir ist nicht ganz verständlich,
warum man in der schwersten Energiekrise unseres
Landes, die noch nicht überstanden ist, noch einmal an der
Schraube dreht und den Gürtel noch ein Stück enger
schnallt. Natürlich gibt es viele, die in Lofts oder
Penthäusern wohnen, die das nicht so betreffen wird, und sehr
viel vermögende Menschen, die sagen: Es ist kein
Problem, meine Heizung auszutauschen. – Aber – es wurde
von den Vorrednern angesprochen – für ganz viele
Menschen ist das eine Existenzfrage. Wie oft im Leben wird
eine Heizung ausgetauscht? Das ist nicht so wie der
Tausch eines Kleidungsstücks, einer Tasche oder
möglicherweise eines Fernsehers – das ist ja auch immer eine
epochale Änderung im Haushalt einer Familie.
Wäre das Gesetz durchdacht und klug gemacht und
man könnte sagen: „Jawohl, da ist jede Abwägung
getroffen worden, das Gesetz ist praktikabel“, dann könnte man
sich auf den Weg begeben. Die Wahrheit ist: Selbst gut
meinende Vertreter, die das Gesetz von der Idee her
eigentlich unterstützen, stellen nur noch Fragen. Gibt es
genügend Wärmepumpen, um das Ganze zu machen?
Offenkundig nicht! Gibt es genügend Handwerker? Ich
frage das Handwerk ständig: Habt ihr genügend? – Nein,
natürlich nicht! Gibt es eigentlich genügend Strom in
Deutschland, um auf die Wärmepumpen umzusteigen?
Natürlich nicht! Und so richtig verständlich ist nicht,
warum Holzpellet- und Bioenergieheizungen völlig
ausgeschlossen werden. Was soll das eigentlich? Wo liegt da
der Sinn? Hat man da ein ideologisches Feindbild, oder
warum bleibt man nicht technologieoffen?
Trifft es nur eine kleine Gruppe? Nun, nach
Schätzungen aller Experten der letzten Wochen könnten rund
50 Prozent der Gebäude in Deutschland betroffen sein.
Wenn man überlegt, dass wir in Deutschland eine relativ
hohe Altersstruktur der Heizungen haben, heißt das, dass
in kürzester Zeit der Austausch ansteht. Selbst wenn man
sagt, es muss nicht jeder sofort austauschen: Wenn man
sieht, wie alt die Heizungen sind, ist der Druck, auch
wenn man gesetzgeberisch keinen Zeitdruck macht,
faktisch enorm hoch. – Möglicherweise rund 50 Prozent der
Gebäude! Ein Prozent hin oder her, ist nicht
entscheidend.
Was kostet das? Ein Vertreter der Ampel, ein FDP-
Energieexperte, hat gesagt, 600 Milliarden Euro seien es
auf jeden Fall. Andere Experten von Wirtschaftsinstituten
sagen 500 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren,
wer zahlt denn das irgendwie, und wer zahlt denn das
irgendwann? Wenn man übrigens die einzelne
Wärmepumpe umrechnet, dann entspricht so eine Wärmepumpe
von den Kosten her für viele ihrem
Durchschnittsverdienst eines ganzen Jahres. Stellen Sie sich vor, jemand
käme zu Ihnen und würde sagen: Was Sie im
Durchschnitt im Jahr verdienen, das nehmen wir jetzt mal als
Betrag für eine neue Investition. – Dann sagen Sie: „Gute
Idee, super, da mache ich gerne mit, und zwar so schnell
wie möglich“? Doch nicht Ihr Ernst! Das ist kein Doppel-,
sondern ein Super-Wumms – für den Geldbeutel und für
Millionen von Menschen, die echt Angst haben.
Frau Schwesig und Herr Haseloff haben es
angesprochen: Die Menschen haben Angst. Deswegen wird es
übrigens auch nicht gehen, sie nur mit Trotz oder Sturheit
oder Aggression zu belehren, sondern es braucht ein
Konzept, das auf dem Tisch liegt, das funktioniert und
das ansprechend ist. Jetzt heißt es: Wir brauchen einen
Ausgleich, Wärmepumpe 30 000 Euro, Sanierung für ein
Haus 100 000 Euro, 150 000 Euro, je nachdem was die
Sanierungsvorgaben sind. Zu was führt das denn
eigentlich? Es führt dazu, dass der Einzelne finanziell
überfordert ist, Ältere sehr stark betroffen sind, wobei bei den
Älteren ja eine Ausnahme gemacht wird für die über
80-Jährigen. Glück hat, wer dann schon 80 ist. Was
passiert eigentlich mit den 79-Jährigen? Oder die
Gegenfrage: Was passiert, wenn in einem Mehrfamilienhaus
80-Jährige wohnen? Ist dann das ganze Haus
ausgenommen, oder zahlen nur die mit, die es betrifft? Sollte das
dazu führen, dass das ganze Haus ausgenommen wird,
wird es sicherlich ganz neue Wohngemeinschaften mit
unzähligen 80-Jährigen in Deutschland geben, meine
Damen und Herren.
Dieser kleine Punkt zeigt, wie absurd die Vorlage aus
unserer Sicht ist. Und übrigens: Glaubt jemand, dass die
Menschen jetzt mehr investieren in den Hausbau?
Glauben wir, dass die Menschen sagen: „Jetzt bauen wir
einmal mehr; mit diesem Gesetz haben wir eine richtige
Motivation“? Ich kann mir das nicht vorstellen. Es wird
die Forderung nach Ausgleich aufgemacht. Alles gut!
Finde ich richtig. Aber bei den Summen, über die wir
hier reden, bei den Steuerschätzungen muss einer
pleitegehen, entweder die Bürger oder der Staat. Der
Bundesfinanzminister hat in sehr beeindruckender Weise bei der
Konferenz der Ministerpräsidenten gesagt: Wir haben
kein Geld mehr, die Kommunen müssen mit weniger
Geld rechnen, und wir haben schon gar kein Geld für die
Flüchtlingsunterkunft. – Wenn man also selbst bei der
Humanität mittlerweile sagt: „Die Haushaltslage ist
entscheidend“ – allen Ministerpräsidenten wurde das gesagt;
wir waren etwas überrascht über diese These –, was
passiert dann eigentlich mit den vielen Betroffenen in
Deutschland? Glauben wir, dass die Mieten dadurch
sinken werden und dass jemand, der eine neue Heizung
in ein Haus einbauen muss, dann sagt: „Damit habt ihr
nichts zu tun. Das schultere ich gerne alles selber. Ihr,
liebe Mieterinnen und Mieter, müsst nichts bezahlen“?
Ich finde, das ist absurd. Wir drehen mit neuen
Gesetzen ständig an der Schraube, belasten die Bürger immer
mehr, fordern dann einen Ausgleich. Der wie finanziert
werden soll? Entweder durch Schulden oder höhere
Steuern! Das Beispiel Erbschaftsteuer zeigt übrigens, wo es
für viele, die ein kleines Haus haben, schwierig sein
kann. Mein dringender Rat wäre, es anders zu machen.
Das Ganze sieht nach Gasumlage aus. Das sieht nach der
Gasumlage aus, die mit großer Verve vorgetragen wurde.
Ich kann mich noch an Aussagen erinnern: Das ist die
Lösung für Deutschland. – Wir alle waren damals
überrascht, erstaunt und haben gedacht: Okay, vielleicht ist es
die Lösung. – Ich erinnere mich noch: Wir haben sogar
eine Schalte gemacht, wo uns die Gasumlage in wirklich
schillerndsten Tönen, und zwar akustisch, präsentiert
wurde. Auf die Nachfragen, die es gab, wurde
geantwortet: Das lösen wir schon, kein Problem. – Einen Monat
später gab es die Gasumlage plötzlich nicht mehr, und es
wurde gesagt: Wir haben eine völlig neue Idee; das war
ein Fehler.
So richtig erhöht das die Glaubwürdigkeit bei diesem
Thema nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und noch einmal: Aus Angst und Unsicherheit vor einer
unklaren Zukunft wächst politischer Sprengstoff, und
zwar nicht für die, die hier im Raum sind, sondern für
ganz andere, die daran arbeiten, das zum großen Thema
zu machen, um uns in der Demokratie etwas vorzuwerfen
nach dem Motto „Da entscheiden einige wenige, denen es
selber gut geht, über die Köpfe derer hinweg, die sich
große Sorgen machen“. Deswegen bringt es, glaube ich,
nichts, das Gesetz um ein Jahr zu verschieben oder es
irgendwie nachzubessern. Ich glaube, der beste Weg ist
ein kompletter Neustart. Dieses Gesetz wird keinen
Erfolg haben, sondern im Gegenteil zu riesigen Spannungen
führen.
An die Länder, in denen die SPD an der Regierung
beteiligt ist: Warum eine SPD das so mittragen kann, die
doch eigentlich für die kleinen Leute da ist? Warum die
FDP zweimal zustimmt und dann doch dagegen ist?
Macht diese Regierungsarbeit einen guten Eindruck bei
den Bürgerinnen und Bürgern? Irgendwie ist das Ganze
falsch eingefädelt und falsch zugeknöpft. Bei einer Jacke
den verhakten Reißverschluss bis zum Ende
hochzureißen, führt am Ende dazu, dass die ganze Jacke nicht
funktioniert. Also: Am besten noch mal neu anfangen! So
wird das nichts.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Minister Professor Hoff
aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Herr Präsident! Es gibt Situationen, in denen
man einfacher an den Vorredner anknüpfen kann, als mir
das in diesem Fall möglich ist. Ministerpräsident Söder
wird mir dies möglicherweise nachsehen.
Ich möchte zunächst anknüpfen an den Hinweis des
Kollegen Haseloff. Auf der einen Seite besteht großer
Handlungsdruck, und wir müssen zügig Entscheidungen
treffen. Auf der anderen Seite kommt eine hohe Zahl an
Gesetzen fristverkürzt in den Bundesrat, was uns im
föderalen Konzert die Möglichkeit nimmt, auf die
Spezifika von Bundesgesetzen in der Wirkung auf unser
jeweiliges Bundesland einzugehen – und die unterscheidet sich
zwischen der Nordseeküste und dem Alpenraum,
zwischen der Saar und der Gera. Insofern geht es nicht nur
darum, dass in einem politisch sehr bunten Bundesrat die
unterschiedlichsten politischen Interessen
zusammengebracht werden müssen, sondern auch darum, sich die
spezifischen Situationen anzugucken.
Manuela Schwesig ist auf die soziale Situation der
Menschen in Ostdeutschland eingegangen. In unserem
Landkreis Sonneberg an der Grenze zu Bayern herrscht
faktisch Vollbeschäftigung. Aber das, was sich Menschen
von der Vollbeschäftigung leisten können, ist in
Ostdeutschland auch eine Generation nach der
Wiedervereinigung immer noch etwas anderes als im Landkreis
Coburg oder in der nahegelegenen Stadt Neustadt bei
Coburg. Vor diesem Hintergrund geht es durchaus
darum, zu sehen – Kollegin Schwesig ist darauf
eingegangen –, dass der bescheidene Wohlstand der Menschen in
Ostdeutschland durch dieses Gesetz in Gefahr gerät.
Deshalb kommt es darauf an und hätten wir uns
gewünscht, dass es vor dem Hintergrund der
Kostenintensität, die mit dem Heizungstausch verbunden ist, möglich
gemacht wird, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
der wir uns alle stellen müssen, diesen
Transformationsprozess, vor dem wir stehen, für die Menschen mit einer
entsprechend umfassenden Förderung zu verbinden.
Es ist ja durch Kollegen Haseloff darauf hingewiesen
worden, dass die Steuerschätzung, die diese Woche
abgegeben wurde, im Vergleich zur November-
Steuerschätzung ein erhebliches Minus voraussieht.
Andererseits entspricht die November-Steuerschätzung im
Wesentlichen der Steuerschätzung aus dem Mai des
vergangenen Jahres. Die Differenz, die zwischen der Mai-
und der November-Steuerschätzung besteht, liegt im
Wesentlichen an den Steuererleichterungen des
vergangenen Jahres, die beschlossen worden sind. Das heißt:
Wenn man rein auf die Konjunktur schaut, gibt es ein
Plus bei den Steuereinnahmen. Die
Steuermindereinnahmen sind steuererleichterungsbedingt. Das heißt also, wir
haben Steuerungsmöglichkeiten.
Wir haben uns als Landesregierung in dieser Woche
Montag und Dienstag umfassend in einer
Regierungsklausur mit dem nächsten großen Wandel, vor dem
Thüringen – und auch die Bundesrepublik – steht,
auseinandergesetzt. Und wir haben natürlich auch geguckt, wie
die Möglichkeiten der Zukunftsinvestitionen unseres
Landes bestellt sind. Wir sehen, dass es eine
Gemeinschaftsaufgabe ist, die Bund und Länder gemeinsam
betrifft. Gemeinschaftsaufgabe meint in diesem Fall
weniger das alte Instrument der Gemeinschaftsaufgaben
als vielmehr das, was an anderer Stelle als „nationale
Kraftanstrengung“ bezeichnet wurde. Es geht hier vor
allem darum, dass Bund, Länder und Kommunen
gemeinsam handlungsfähig sein müssen, dass wir auch
schauen müssen, wie privates Kapital diesen Prozess
begleiten kann. Gleichzeitig müssen wir schauen, welche
Programme, die wir derzeit finanzieren, möglicherweise
vor dem Hintergrund der neuen finanziellen
Herausforderungen, vor denen wir stehen, angepasst werden müssen.
Was ist unter diesem Gesichtspunkt effizient genug? Und
was müssen wir möglicherweise beenden, um die neuen
Aufgaben finanzieren zu können?
Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht und aus Sicht
meiner Landesregierung nötig gewesen, dass ein
umfassendes Investitions- und Förderprogramm konzeptioniert
vorliegt und nicht nur Eckpunkte angedeutet werden. Das
ist eine Aufgabe, bei der ich die Bundesbauministerin
und den Bundeswirtschafts- und -energieminister bitte,
zügig als Bundesregierung nachzulegen, damit wir in der
Lage sind, diese Aufgaben leisten zu können, damit auch
die Perspektive bei uns im ländlichen Raum betrachtet
wird. „Ländlicher Raum“ heißt bei uns:
Gesamtthüringen. Wir haben keinen Stadt-Land-Konflikt, weil die
Städte, die wir haben, im Wesentlichen Landstädte sind.
Das heißt also, Thüringen ist ländlicher Raum. Wir bitten
darum, dass in dem weiteren Fördererverfahren
insbesondere die Perspektive dieses ländlichen Raums
betrachtet wird.
Gleichzeitig ist eine Reform des Mietrechts
notwendig. Um die finanzielle Belastung der Mieterinnen und
Mieter zu begrenzen, ist eine niedrigere
Modernisierungsumlage als die derzeit geltenden 8 Prozent
erforderlich. Es wurde ja im Koalitionsvertrag der Ampel eine
Reform des Mietrechts angekündigt. Diese sollte
insbesondere die Modernisierungsumlage betreffen. Auch hier
ist unsere Bitte, zügig entsprechende Vorschläge zu
machen, damit wir an dieser Stelle gemeinsam feststellen
können, dass die Wärmewende nicht auf dem Rücken der
Mieterinnen und Mieter ausgetragen wird.
Gleichzeitig ist vom Kollegen Haseloff auch
angesprochen worden: Der Aufwand für Länder und
Kommunen bei diesem Gesetz ist enorm hoch. Der
Normenkontrollrat des Bundes legt ja bei Gesetzentwürfen dar, wer
eigentlich die Aufwände zu tragen hat. Wir sehen hier
Nachsteuerungsbedarf, was diesen Belastungsaufwand
betrifft.
Letzter Punkt: Von Kollegin Schwesig ist der
norddeutsche Mehrländerantrag angesprochen worden. Wir
werden ihm zustimmen. Die Punkte, die dort
angesprochen worden sind, sind aus Thüringer Sicht, auch wenn
wir kein unmittelbares Nordland sind – vielleicht sind wir
das aus der Perspektive Bayerns –, zustimmungsfähig. –
Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Beermann
aus Brandenburg.
Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die energetische
Sanierung im Gebäudebereich und die sogenannte
Wärmewende sind wichtige Bausteine zur Erreichung unserer
Klimaziele. Die Herausforderungen, vor denen wir hier
stehen, sind in der Tat immens. Umso wichtiger ist es
aber, dass die damit verbundenen Maßnahmen und
Belastungen für die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger
so gering wie möglich gehalten, nachvollziehbar,
transparent und sozial ausgestaltet und auch vernünftig
kommuniziert werden.
Meine Damen und Herren, diesem Anspruch wird der
hier vorliegende Gesetzentwurf leider nicht gerecht. Die
Bürgerinnen und Bürger sind hochgradig verunsichert.
Sie befürchten eine finanzielle Überlastung und
Überforderung. Für viele Familien steht derzeit die Frage im
Raum, ob der Traum vom Eigenheim zum
wirtschaftlichen Albtraum wird. Viele Rentnerinnen und Rentner
fürchten darum, dass ihre mit ihrem Haus verbundene
Altersvorsorge in Gefahr ist. Erheblich zu dieser
Verunsicherung trägt die Art und Weise der Gesetzgebung bei.
Ich erinnere an einen 30-stündigen Koalitionsausschuss.
Danach musste alles wieder ganz schnell und
fristverkürzt gehen – und das zum wiederholten Male.
Die Bundestagspräsidentin hat mittlerweile das zweite
Mal öffentlich Position bezogen: Die Anzahl der
fristverkürzten Gesetzgebungsverfahren sei nicht mehr
akzeptabel und dem demokratischen Verfahren abträglich. Beim
hier vorliegenden Gesetzentwurf zeigt sich das auch im
Entwurf selbst. So ist die entscheidende Frage, welche
Kosten mit diesem Gesetz verbunden sind, nicht geklärt.
Sind die neben dem Heizkörpertausch notwendigen
Maßnahmen wie erforderliche Heizleitungsverlegungen
in Boden oder Wänden, eine Gebäudeisolierung oder die
Erneuerung beziehungsweise der Austausch von Fenstern
bei den Kosten im Gesetzentwurf berücksichtigt? Auf
Bundesebene argumentiert die FDP, dass die Kosten bis
zu fünfmal so hoch wie derzeit angegeben sein könnten.
Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse
Gesetzgebung. Und bei diesem gesellschaftlich wichtigen
Thema ist das verheerend. Dementsprechend sind auch
die derzeit nur als Eckpunkte dargestellten
Fördermöglichkeiten nicht ausreichend. Wenn der
Heizungsaustausch statt eines mittleren vierstelligen Betrags plötzlich
einen fünfstelligen Betrag erfordert, sind das bei einer
avisierten 30-prozentigen Förderung mehrere Tausend
Euro Unterschied. Es ist also wichtig, dass die
Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowohl die
Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Regelungsinhalte
transparent darlegt als auch darauf aufbauend ein
passgenaues und sozialpolitisch tragfähiges Förderkonzept
vorlegt.
Mit Interesse habe ich den Vorstoß des Landes
Niedersachsen zur Kenntnis genommen, diesbezüglich das
Inkrafttreten des Gesetzes auf das Jahr 2027 zu
verschieben. Auch wenn es hierzu in den Koalitionen in den
Bundesländern verschiedene Auffassungen gibt, erscheint
dieser Vorstoß geeignet, zumindest mehr Zeit zur
Vorbereitung für alle an der Umsetzung Beteiligten
sicherzustellen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kosten
der Wärmewende angesichts von Fachkräftemangel und
Kostensteigerungen bei den Baumaterialien aufgrund des
Zeitdrucks nochmals unnötig erhöht werden.
Ein weiterer Punkt, der im weiteren Verfahren sicher
eine nochmalige Betrachtung verdient, ist die
Altersgrenze von 80 Jahren. Diese erscheint schon von der
Begründung her nicht tragfähig. Auch hier gilt: Gerade ältere
Menschen in ihren Häusern dürfen nicht überfordert
werden. Gleiches gilt selbstverständlich für Mieterinnen
und Mieter.
Meine Damen und Herren, der Bundesrat hatte wie
schon ausgeführt nicht die erforderliche Zeit, den
Gesetzentwurf seiner Bedeutung nach zu prüfen. Dies
verwundert umso mehr, wenn man liest, dass die
Bundesregierung den Gesetzentwurf nur mit einer Protokollnotiz des
Bundesfinanzministers beschlossen hat. Und aktuell wird
der Bundesjustizminister in den Zeitungen mit dem Satz
zitiert – ich darf zitieren –: „So, wie es jetzt ist, wird das
GEG nicht kommen!“ Selbst Bundeswirtschaftsminister
Habeck grübelt inzwischen darüber nach, ob man später
einsetzt oder ein bisschen später einsetzt. Ein
konstruktiver Ansatz kommt in dieser Woche von
Bundesbauministerin Klara Geywitz. Sie thematisiert die Effizienzfrage
und zeigt sich nicht davon überzeugt, dass alles
unternommen werden muss, um jedes Gebäude möglichst
effizient zu machen. Richtig! Zum Gürtel braucht es nicht
auch noch einen Hosenträger. Vielmehr müssen wir den
Gürtel richtig schnallen.
Liebe Bundesregierung – ich freue mich, dass sowohl
der Bundeswirtschaftsminister als auch die
Bundesbauministerin heute hier sind –, wir Länder helfen Ihnen
gerne dabei. Nutzen Sie unsere Expertise! Aber Sie
müssen uns dazu auch die Chance geben. Jetzt haben wir
dazu nur noch die Möglichkeit über ein
Vermittlungsausschussverfahren. Das ist zu bedauern. Das ist schade. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Für die Bundesregierung spricht jetzt Frau
Bundesministerin Geywitz vom Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Dies
ist in der Tat ein Gesetz, das die Menschen in unserem
Land stark berührt, denn heizen muss jeder. Heizungen
sind eine der größten Investitionen von Hausbesitzern.
Gleichzeitig muss man wissen, dass man im
Gebäudebereich nicht so wahnsinnig viele Stellschrauben hat, wenn
man den CO2-Bedarf des Gebäudesektors reduzieren will.
Im Kern kann man zwei unterschiedliche technische
Optionen wählen: Entweder reduziere ich den CO2-
Ausstoß, indem ich weiter fossil heize, die Häuser dafür
aber alle so gut dämme, dass ich nur noch minimal wenig
CO2 ausstoße, oder aber ich schaue mir die Heizung an
und gehe den Weg der Dekarbonisierung.
Ich bin ja viel im Land unterwegs, ob das nun in Bad
Gottleuba-Berggießhübel, in Neuhaus-Schierschnitz oder
bei mir in Brandenburg ist. Ich bin durch die Gegend
gefahren, habe mir den Häuserbestand angeguckt. In
Deutschland sind 50 Prozent aller Einfamilienhäuser
sanierungsbedürftig. Und ich habe mich gefragt: Welcher
Ansatz ist denn eigentlich der mit der geringeren
Belastung? 50 Prozent dieser Einfamilienhäuser zu sanieren,
damit sie weiter mit Gas oder Öl beheizt werden können,
oder die Häuser so zu lassen, wie sie sind, und anders zu
beheizen, zum Beispiel mit Holz?
Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass Herr
Söder das Gesetz so liest, als wären Holz- und
Pelletheizungen keine Option. Gerade in Bayern ist das ja
durchaus gängig. Das ist nicht richtig. Man kann weiter mit
Holz und mit Biomasse heizen. Deswegen ist aus meiner
Sicht die Umstellung der Heizung der bessere Schlüssel,
als zu sagen: Wir müssen jetzt alles sanieren.
Gleichzeitig muss man wissen, dass wir nicht eilig
dran sind, sondern viel zu spät. Eine Heizung hält locker
20, 30 Jahre. Das heißt: Wenn wir 2045 klimaneutral sein
wollen – übersetzt: es kann dann keine Gas- und
Ölheizungen mehr geben –, dann hätten wir vor vielen Jahren
schon anfangen müssen mit einer kommunalen
Wärmeplanung, auf die dann, wie Ministerpräsidentin Schwesig
sagte, zum Beispiel eine viel stärkere Nah- und
Fernwärmeversorgung aufbaut. Ich kann Ihnen zusagen: Mein
Ministerium bereitet gerade das Gesetz für die
kommunale Wärmeplanung vor. Ich habe auch den richtigen
Hinweis des Kollegen Beermann aufgegriffen: Qualität der
Gesetzgebung braucht immer Zeit. Ich kann Ihnen für die
Bundesregierung zusagen: Die kommunale
Wärmeplanung wird in einem ordentlichen Beratungsverfahren mit
den ordentlichen Fristen mit Ihnen beraten.
Aber nichts zu tun, wäre auch keine Option, die die
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weiterbringen
würde. Herr Ministerpräsident Haseloff hat ja gesagt,
dass die Steuerung über den Emissionshandel vielleicht
eine geeignete Maßnahme sein könnte. Bloß wozu würde
das führen? Natürlich zu einer Verteuerung von CO2, von
Brennstoffen wie Öl und Gas. Und wer würde dann am
meisten unter dem hohen CO2-Preis leiden? Menschen,
die in unsanierten Häusern mit Öl- und Gasheizungen
leben. Das heißt, diese Lenkungswirkung würde genau
diejenigen treffen, die Sie eigentlich schützen wollen.
Demzufolge ist es nicht wirklich ratsam, zu sagen: Jetzt
noch schnell die Ölheizung auswechseln! – Wir alle
wissen: Über den Emissionshandel, über die CO2-
Preissteigerung wird das eine sehr teure Technik werden.
Richtig ist Ihr Appell, dass wir das ins Zentrum
stellen, was machbar ist. Deswegen noch mal mein Hinweis
bezüglich der Betroffenheit: Keine Heizung, die
funktioniert, muss ausgetauscht werden. Die Heizung kann im
Havariefall natürlich kaputtgehen, und zwar auch so, dass
sie nicht repariert werden kann. Das waren im letzten
Jahr 140 000 Heizungen in Deutschland. Wenn das bei
Ihnen der Fall ist, dann haben Sie je nach Konstellation
3 bis 13 Jahre Zeit, sich eine andere Heizungsoption zu
überlegen und können in dieser Zeit weiter fossil heizen.
Das mit den 80-Jährigen und den 79-Jährigen klingt in
der Tat erst mal ein bisschen komisch. Es ist so, dass
jeder Bürger das Recht hat, einen Antrag auf Befreiung
von diesem Gesetz zu stellen, zum Beispiel, weil es für
ihn wirtschaftlich nicht darstellbar ist, egal in welchem
Alter, oder auch, wenn die notwendigen Investitionen in
das Haus in keinem sinnvollen Verhältnis zum Wert des
Hauses an sich stehen. Wir haben nur, weil natürlich die
Bauordnungsbehörden diese Genehmigungen bearbeiten
müssen, gesagt: Bei 80-Jährigen ist das aus unserer Sicht
nicht notwendig. Diese werden generell ausgenommen.
Aber auch mit 79 Jahren und zehn Monaten können Sie
natürlich diesen Antrag auf Ausnahme stellen, und es gibt
noch weitere Ausnahmen für den Bereich der
Daseinsvorsorge und anderes.
Ich werbe noch mal dafür, weil wir im Gebäudesektor
genau diese zwei Stellschrauben haben: dämmen oder
anders heizen. Aus meiner Sicht ist die Umstellung, die
Modernisierung des Heizungsbereiches in Kombination
mit einer absoluten Stärkung der Nah- und
Fernwärmeversorgung einer der wesentlichen Punkte, weil ganz klar
ist: Wir können eine 100-prozentige Umstellung auf
Wärmepumpen nicht kalibrieren. Ministerpräsident
Haseloff hat ja gerade auf den kalten Winter
hingewiesen. Wir müssen die technischen Systeme in unserem
Land so ausbauen, dass sie immer auf den Peak der
Belastung ausgerichtet sind. Das würde also, wenn wir alles
auf die Wärmepumpe umstellen, einen gigantischen
Ausbau der Strominfrastruktur mit sich bringen. Das ist nicht
sinnvoll. Deswegen ist unser Ansatz: Hybridmodelle, die
Fernwärme zu stärken, aber natürlich auch jegliche
Modelle von Geothermie. Das wird ein Weg sein, um
Deutschland im Bereich der Heizung zu dekarbonisieren.
Dann müssen wir auch nicht jedes Haus in Deutschland
hocheffizient dämmen. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Ihnen! – Als weiteres Mitglied der
Bundesregierung spricht Herr Bundesminister Dr. Habeck,
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Erst einmal bitte ich das
kleine Chaos zu entschuldigen, dass ich zunächst nicht
als Redner angemeldet war. Ich dachte, ich teile mir mit
der Kollegin Klara Geywitz die persönliche Anwesenheit.
Denn die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
hat zeitgleich eine Debatte zur Wärmepolitik angesetzt,
und ich erinnere mich, dass Manfred Rommel einmal
gesagt hat, die Gnade der Bilokalität sei ihm als
menschlichem Wesen nicht verliehen. Ich finde es aber gut und
richtig, hier zu sein, und freue mich, dass ich mich für
den Bundesrat entschieden habe. Ich wollte das nur
einordnen. Ich danke weiterhin für die sachliche, ruhige
Debatte, wie es diesem Haus gebührt und wie es ja Stil
dieses Hauses ist, der sich, wenn ich das so sagen darf,
wohltuend abhebt von einigen harschen Tönen der
Vergangenheit.
Erlauben Sie mir, auf drei Aspekte einzugehen, die das
erweitern, was die Kollegin Geywitz gesagt hat!
Erst einmal zu dem Zeitfenster der Beratung: Ja, es ist
richtig, die Fristen für die konkrete Beteiligung sind jetzt
vergleichsweise kurz; das kann man nicht leugnen.
Natürlich wollen wir den Beschluss der Regierungskoalition
einhalten, 1. Januar 2024. Das ist uns so aufgetragen
worden. Es ist also gar nicht in unserer alleinigen
Obliegenheit, das zu ändern. Daher macht es Sinn, vor den
Sommerferien fertig zu werden. Einzuräumen ist, dass
die Koalition länger gebraucht hat, als es vielleicht üblich
ist. Aber am Ende ist das hoffentlich lösbar, wenn man
bedenkt, dass das Projekt nicht erst jetzt angefangen hat.
Das bleibt in der Debatte manchmal unerwähnt, und
vielleicht ist es auch schon vergessen. Ich erwähne
deshalb, dass wir schon am 14. Juli letzten Jahres ein
Konzeptpapier an die Länder, also an Sie, übersandt haben.
Am 14. Juli letzten Jahres! Dieses Konzeptpapier wurde
umfänglich beraten, und es gab 100 verschiedene
Stellungnahmen aus den Ländern, also von Ihnen. Aus
diesem Konzeptpapier heraus wurde dann – das ist übrigens
nachzulesen auf unserer Homepage; alles ist transparent
dargestellt – ein Konsultationsverfahren aufgesetzt, das
sechs Wochen gedauert hat und in das auch wieder die
Länder und die Verbände eingebunden wurden. Aus
diesem Konsultationsprozess heraus wurde dann am
2. August ein Stakeholderprozess abgeleitet, der bis zum
7. November lief. Danach wurden dann die
Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen darüber informiert, was
wir vorhaben, und dann ging es an die gesetzliche
Ausarbeitung. Es ist also mitnichten so, dass dieses Gesetz
plötzlich aus der kalten Küche kam. Natürlich haben sich
Details geändert, wie es so ist, wenn man Gesetze
schreibt. Aber das Wissen ist in Ihren Häusern, in den
zuständigen Häusern seit Sommer vorhanden, und Sie
haben sich dankenswerterweise klug und konstruktiv
daran beteiligt. Warum sich die Debatte dann, nach
diesem langen und integrativen Vorlauf, anders entwickelt
hat, ist, glaube ich, eine Frage für eine politische
Interpretation.
Zweitens. Es wurde auf die Förderung eingegangen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff, die
Förderung kommt nicht aus dem Haushalt. Deswegen sind die
Steuerschätzung und die Konkurrenz mit anderen
Projekten, die Ministerpräsident Söder erwähnt hat, nicht
relevant. Die Mittel dafür kommen aus dem Klima- und
Transformationsfonds, der natürlich auch endlich ist.
Verschiedene Projekte konkurrieren dort miteinander,
Sanierungen und Dekarbonisierung der Industrie und die
Förderung für E-Mobilität. Es ist also nicht so, dass das
Geld wie Manna vom Himmel fällt, aber es ist ein der
Jährlichkeit des Haushalts entzogener Fonds. In diesem
Fonds sind die Gelder bereitgestellt in der Fördersäule
BEG, aus der jetzt schon die Sanierungen und auch die
Wärmepumpen bezahlt werden. Im letzten Jahr, 2022,
haben wir über 200 000 Wärmepumpen daraus finanziert.
Nun werden es immer mehr werden. Da ist aber Vorsorge
getroffen, und die Gelder, die zusätzlich bereitgestellt
werden müssen, sind durch Umschichtungen und
Vorziehen in diesem KTF aufzubringen.
Die Darstellung der Finanzierung konnte nicht im
Gesetz erfolgen, weil die BEG, also die KTF-
Strukturierung, über den Haushalt beschlossen wird. Sie gehört also
technisch nicht in das Gesetz hinein. Aber natürlich muss
sie mitbedacht werden. Deswegen haben die Kollegin
Geywitz und ich in Absprache mit dem Finanzminister ja
Eckwerte einer Förderung vorgestellt, die bis zu
50 Prozent betragen soll, gestuft nach Alter der Heizung
und nach Wirksamkeit. Das ist natürlich verhandelbar;
das räume ich ausdrücklich ein. Ich will den Fraktionen
zurufen, dass eine potenzielle Veränderung im Gesetz
natürlich eine Auswirkung auf die Förderung haben kann,
auch wenn es reines Exekutivhandeln ist.
Da ich bei der Förderung bin: Kollegin Geywitz hat
das angesprochen; ich will es noch mal mit Zahlen
hinterlegen. Wir haben im Zusammenhang mit diesem
Gesetzentwurf ausgerechnet – das sind natürlich Schätzungen;
aber sie sind doch hilfreich –, dass ohne Förderung der
Austausch gegen eine entsprechende neue Heizung nach
18 Jahren zu einer finanziellen Einsparung führen würde.
Wir haben bei dieser Rechnung die Wärmepumpe
zugrunde gelegt, weil sie die teuerste Technik ist; aber es ist
natürlich technologieneutral. Herr Ministerpräsident
Haseloff hat darauf hingewiesen, dass die Heizung des
Rentnerehepaars, das er als Beispiel ansprach, 28 Jahre
alt ist. Es ist also jetzt schon ohne Förderung finanziell
attraktiver, nicht in fossile Heizungen zu investieren. Für
den Fall einer Förderung, die ja bis zu 50 Prozent beträgt,
kann man das nicht einfach umrechnen und sagen: „Dann
nehmen wir die Hälfte“, weil ja die CO2-Preise erst mit
den Jahren steigen werden. Aber mit Förderung wird der
Break-Even-Point deutlich früher erreicht werden, und
die allermeisten Menschen werden diese Förderung ja in
Anspruch nehmen wollen und auch bekommen.
Wenn man das weiß, warum kaufen Menschen
trotzdem Öl- und Gasheizungen? Nun, das ist die
Begründung, warum ich meine, dass wir ein Gesetz brauchen,
weil wir – das kennen wir aus unserem Alltag – in
einzelnen Situationen nicht immer nur ökonomisch
entscheiden, sondern auch unökonomische Entscheidungen
treffen. So wird es auch hier sein. Deswegen, meine ich,
braucht es dieses Gesetz – nicht nur aus
Klimaschutzgründen, sondern auch aus Verbraucherschutzgründen.
Erlauben Sie mir abschließend, lieber Herr Haseloff,
auf das konkrete Beispiel von Ihnen mit der 28 Jahre
alten Heizung zu kommen! Sie fragten: Was soll ich den
Leuten sagen? – Natürlich kenne ich die
Wohnverhältnisse dieser Menschen nicht. Das ist natürlich abhängig
davon, ob es im ländlichen Raum doch ein Nah- oder
Fernwärmesysteme gibt, ob sie beispielsweise die
Möglichkeit haben, an die Wärmeversorgung einer
Biogasanlage angeschlossen zu werden. Aber unterstellen wir mal,
dass das nicht der Fall ist, alternative Möglichkeiten nicht
vorhanden sind und diese Menschen auf eine
Wärmepumpe angewiesen sind, so möchte ich sagen: Alle
Erfahrungen zeigen – ich hatte gerade einen norwegischen
Kollegen zu Gast –, dass auch unsanierte Häuser in der
Regel mit Wärmepumpen beheizbar sind. Natürlich
macht es Sinn, Häuser zu sanieren, aber die
Gleichsetzung „Wenn man das machen muss, muss man auch
gleich noch 50 000 Euro oder 100 000 Euro ausgeben“ ist
nicht richtig und auch nicht haltbar. Trotzdem ist
natürlich die Effizienz der Wärmepumpe wichtig. Daher wäre
zu überlegen – Sie haben es angesprochen –, eine
Hybridheizung zu nehmen. Diese wäre dann mit den Kosten der
Förderung abzugleichen. Ich nehme an, dass dieses
Ehepaar bei der älteren Heizung die volle Höhe bekommen
würde – nach unserem Vorschlag 50 Prozent. Sollten die
Kosten immer noch zu hoch sein oder sollten die älteren
Damen und Herren – es können natürlich auch jüngere
sein – diese hohen Investitionen trotzdem scheuen, gibt
es – und das ist vielleicht das interessanteste Modell –
von sehr vielen Stadtwerken und von privaten Anbietern
immer mehr Leasingmodelle. Die sagen also nicht:
„Investiere 15 000, 20 000 oder 30 000 Euro, von denen du
die Hälfte über die Förderung zurückbekommst“,
sondern: „Wir bauen dir das Ding ein, wir beantragen die
Förderung für dich, dann zahlst du jährlich einen
Abschlag darauf, und nach zehn Jahren kannst du dich
entscheiden, ob du das System haben willst oder nicht“. Da
reden wir dann von einigen Hundert Euro im Jahr. Ich
glaube, dass dieses Modell zunehmend attraktiv ist,
gerade für Menschen, die nicht ein neues Haus
beziehungsweise Eigenheim kaufen. Denn der Traum vom
Eigenheim beinhaltet eigentlich jetzt schon eine erneuerbare
Wärmeversorgung. Das ist jetzt schon fast Standard im
Neubau.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich
freuen, wenn der diesem Haus entsprechende Stil, der Ton
und die Konkretion dieser Debatte dazu beitragen, dieses
Gesetz besser zu machen und wir vielleicht manche eher
nicht hilfreichen Töne der Vergangenheit, der
vergangenen Wochen und Monate, überwinden. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Bundesminister Habeck!
Wir kommen jetzt in ein komplexes
Abstimmungsverfahren hinein. Die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der
Tribüne haben erlebt, dass heute zwei Minister der
Bundesregierung gesprochen haben, was eher selten ist.
Ich darf darauf hinweisen: Frau Ministerin Osigus
(Niedersachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1
abgegeben.
Dann fangen wir mit der etwas komplexen
Abstimmung an. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen
und drei Landesanträge vor.
Dem vorliegenden Mehrländerantrag ist das Saarland
beigetreten.
Ich beginne mit dem Antrag Bayerns. Wer stimmt
diesem Antrag zu? – Minderheit.
Zu den Ausschussempfehlungen:
1 Anlage 3
Wer stimmt für Ziffer 1? – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 33! – Minderheit.
Ziffer 30! – Minderheit.
Bitte nun Ihr Handzeichen für den Antrag
Hamburgs! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29 Buchstabe m! – Minderheit.
Ziffer 31 Buchstabe c! – Minderheit.
Ziffer 32! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Nun stimmen wir wie vereinbart über Ziffer 29
Buchstabe n ab. – Minderheit.
Ziffer 10 des Mehrländerantrages! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 5 des Mehrländerantrages! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 18.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben a! –
Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 25.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 29 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden.
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstabe h! – Minderheit.
Buchstabe i! – Minderheit.
Buchstabe j! – Minderheit.
Buchstabe l! – Minderheit.
Ziffer 31 soll ebenfalls nach Buchstaben getrennt
abgestimmt werden.
Bitte Ihr Handzeichen für den Buchstaben a ohne
Satz 2! – Minderheit.
Nun kommen wir zu Ziffer 6 des Mehrländerantrags. –
Mehrheit.
Buchstabe a Satz 2! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstabe h! – Minderheit.
Buchstabe i! – Minderheit.
Nun zum Mehrländerantrag. Ich bitte um Ihr
Handzeichen für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 34! – Minderheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 36! – Mehrheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Als Erklärung für die Zuschauenden: Wir zählen die
Stimmen aus bei gehobenen Händen und haben zur
Unterstützung ein System, das uns das hier vorne anzeigt.
Aber manchmal funktioniert das System nicht, und
gerade wenn es sehr knapp ist, zählen wir ganz gerne noch
mal per Augenschein aus.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Förderung eines inklusiven
Arbeitsmarkts (Drucksache 158/23)
Hier gibt es eine Wortmeldung von Herrn
Bundesminister Heil vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Mitglieder des Bundesrates! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vor einiger Zeit war ich bei thyssenkrupp in Duisburg,
einem der großen und traditionsreichen Unternehmen im
Ruhrgebiet. Ich habe dort einen jungen Mann
kennengelernt, noch keine 30 Jahre alt, ein gelernter Stahlwerker,
der nach einem schweren Verkehrsunfall im Rollstuhl
sitzt – ein schweres persönliches Schicksal. Aber er kann
seine Arbeitskraft und sein Können weiterhin in der
Metallverarbeitung einbringen, denn das Unternehmen weiß,
was es an ihm hat.
Meine Damen und Herren, es geht darum, von diesem
guten Beispiel zu lernen; denn Inklusion am Arbeitsmarkt
ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe und der
Gerechtigkeit, sondern in Zeiten von Arbeits- und
Fachkräftemangel schlicht und ergreifend auch eine Frage der
ökonomischen Vernunft. Die Argumente von
Unternehmen, die eigentlich schon seit vielen Jahren gesetzlich
verpflichtet sind, schwerbehinderten Menschen eine
Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, das aber bislang
ablehnen, tragen nicht mehr. Denn wir haben nicht nur
Arbeits- und Fachkräftemangel, sondern wir haben heute
auch technisch alle Möglichkeiten, inklusive
Arbeitsplätze einzurichten. Wir haben alle Fördermöglichkeiten, die
wir mit diesem Gesetz übrigens gezielter auf den ersten
Arbeitsmarkt konzentrieren. Und wir haben übrigens
auch dafür gesorgt, dass es für die Unternehmen im
Rahmen der Förderung einheitliche Ansprechstellen gibt.
Es gibt also keine Ausreden mehr.
Sie wissen es in Ihren Bundesländern genauso wie wir
für ganz Deutschland: Wenn wir beim Thema Arbeits-
und Fachkräftemangel nicht alle Register ziehen, dann
wird dieser zur Bedrohung für Wachstum und Wohlstand
in Deutschland.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat
ermittelt, wie viele Arbeits- und Fachkräfte wir bis 2035
brauchen. Heute klagen wir über Arbeits- und
Fachkräftemangel wegen einer guten Entwicklung. Es waren noch
nie so viele Menschen in Arbeit wie heute: 45,6
Millionen Erwerbstätige, 34,6 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Trotz aller Krisen besteht keine
Massenarbeitslosigkeit mehr in Deutschland. Die
Bedrohung für Wachstum und Wohlstand entsteht aufgrund der
demografischen Entwicklung, da ab 2035 die
geburtenstarken Jahrgänge – die Generation der sogenannten
Babyboomer, der vor 1964 Geborenen – in den
wohlverdienten Ruhestand gehen. Das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung hat uns vorgerechnet, wie viele wir
brauchen, um die Lücke zu füllen, und das ist eine
atemberaubende Zahl: 7 Millionen Menschen bis 2035.
Dazu wird es Produktivitätsfortschritte geben,
Digitalisierung. Es ist notwendig, auf Aus- und Weiterbildung
zu setzen. Deshalb wird Ihnen die Bundesregierung auch
das Gesetz für Aus- und Weiterbildung hier im Bundesrat
vorlegen. Wir werden ältere Beschäftigte länger durch
gezielte Förderung von Gesundheit im Betrieb halten
müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir die
Frauenerwerbsbeteiligung in diesem Land nicht nur, was die
Prozentsätze, sondern vor allem auch, was das
Arbeitszeitvolumen betrifft, stärker zur Entfaltung bringen. Und
wir brauchen qualifizierte Einwanderung, um diese große
Aufgabe zu meistern.
Aber ein Thema, das immer unterschätzt wird, ist, dass
wir bereits Fach- und Arbeitskräfte in Deutschland
haben, die gut ausgebildet sind. Ein Vorurteil und
Argument ist oft: Menschen mit schweren Behinderungen
können ja nichts, die sind nicht so produktiv. – Das ist ein
Märchen. Denn, wenn ich die Tatsache betrachte, dass
arbeitslose Menschen mit einer schweren Behinderung
im Schnitt höher qualifiziert sind als andere Arbeitslose
und trotzdem eine schlechtere Chance auf Arbeit haben,
dann muss ich sagen: Das ist eine Ausrede. Wir reden
über 165 000 Menschen in Deutschland, die dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden, wenn dieses Potenzial
besser ausgeschöpft würde.
Ich will aber sagen, dass unser Land natürlich eher von
positiven Beispielen lebt. Ich möchte mich an dieser
Stelle bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern
bedanken, die aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft
und vorurteilsfrei dafür gesorgt haben, dass Menschen
mit Behinderung Arbeit gefunden haben. Auch dazu habe
ich ein gutes Beispiel, aus dieser Stadt Berlin, genauer
gesagt: aus Spandau bei Berlin.
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [
Thüringen]: Sehr richtig!)
Ich habe vorletzte Woche ein Unternehmen besucht,
das rund 30 Menschen mit unterschiedlichen Formen von
Beeinträchtigungen beschäftigt. Das sind weit über
7 Prozent der Beschäftigten – und damit ist übrigens die
gesetzliche Quote übererfüllt. Dieses Unternehmen und
viele andere große und mittelständische Unternehmen
zeigen also, wie es geht.
Ich will aber auch sagen, dass wir als Politik, als Staat
angesichts all dieser Tatsachen nicht nur erkennen
müssen, dass es keine Ausreden mehr geben darf, sondern
auch, dass es von allein nicht richtig vorangeht. Man
kann es auch anders sagen: Für Unternehmen, die seit
2001 eigentlich gesetzlich verpflichtet sind,
schwerbehinderte Menschen einzustellen, und die exakt null
Beschäftigung in diesem Bereich vorweisen können, dürfen
wir auch null Verständnis haben.
Meine Damen und Herren, deshalb braucht es ein
Umdenken. Und genau deshalb führen wir mit diesem
Gesetz nicht nur gezieltere Förderungen für Unternehmen
ein, nicht nur Entbürokratisierung, sondern sorgen vor
allen Dingen auch für eine vierte Stufe der
Ausgleichsabgabe. Ich will betonen: Es geht nicht darum, Arbeitgeber
zu bestrafen. Kein Unternehmen wird mit dieser
Ausgleichsabgabe überfordert. Es geht vielmehr um einen
Anreiz, schwerbehinderten Menschen eine
Einstellungsperspektive zu geben und das Potenzial für
Fachkräftesicherung zu nutzen.
Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die die
Ausgleichsabgabe gezielt auf den ersten allgemeinen
Arbeitsmarkt konzentrieren. Wir sorgen dafür, dass bei
dem – erfolgreichen – Budget für Arbeit keine Deckelung
mehr stattfindet, sodass unterschiedlichste Formen von
Einschränkungen nicht zum Einstellungshindernis
werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken mit
diesem Gesetz die Arbeitskräftebasis, und das ist gut für das
gesamte Land. Es geht um Solidarität, um Unterstützung,
um gleichberechtigte Teilhabe, weil Arbeit für die
meisten Menschen, mit oder ohne Einschränkung, mehr ist als
Broterwerb. Es ist nicht nur Geldverdienen, es ist
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aber es ist vor allen
Dingen, wie gesagt, wirtschaftlich vernünftig.
Ich nutze die Gelegenheit, mich ganz herzlich zu
bedanken. Denn dieses Thema ist keines, über das sich
Bund und Länder streiten sollten. Es ist auch kein
parteipolitisches Thema, es ist ein ganz praktisches. Und wir
wissen alle, dass unser Land besser vorankommt, wenn
wir weniger Ideologen und mehr Pragmatiker haben. Ich
habe in den letzten Tagen und Wochen partei- und
länderübergreifend Pragmatikerinnen und Pragmatiker
kennengelernt. Ich will nicht diejenigen vergessen, die von
vornherein für den Gesetzentwurf eingestanden sind im
Deutschen Bundestag – auch viele Länder haben das von
vornherein unterstützt.
Wir waren sehr zuversichtlich, weil der zuständige
Ausschuss hier im Bundesrat dafür votiert hat. In den
letzten Wochen haben wir allerdings um die
Mehrheitsfähigkeit kämpfen müssen. Ich will deshalb auf eine
Protokollerklärung verweisen, die ich namens der
Bundesregierung zu diesem Gesetz abgeben werde. Ich habe
die Hoffnung, dass sich damit eine breite Mehrheit im
Bundesrat findet.
Ich will mich trotzdem namentlich bedanken –
stellvertretend für viele – beim Ministerpräsidenten des
Landes Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann, der sich in
den letzten Tagen und Stunden persönlich sehr eingesetzt
hat, mit vielen Kollegen gesprochen hat. Ich bedanke
mich beim Kollegen Laumann aus Nordrhein-Westfalen,
bei den Kolleginnen Giffey und Kiziltepe und dem neuen
Regierenden Bürgermeister von Berlin. Es haben also
viele daran mitgewirkt, dass das heute klappen kann. Und
das ist gut für unser Land.
Ich werbe um Unterstützung in der zweiten, dritten
Lesung für dieses zustimmungspflichtige Gesetz und
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Es wurde je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben:
von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und
die eben angesprochene Erklärung von Herrn
Bundesminister Heil (Bundesministerium für Arbeit und
Soziales).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer
dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über eine Entschließung
abzustimmen.
Wer stimmt der Entschließung in Ziffer 2 zu? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Nun kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 4/2023 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 4 bis 7, 13, 14, 21, 23, 27 bis 31, 34, 37, 41,
43, 44, 46 bis 48, 50 bis 54 und 58.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu
Punkt 34 Frau Ministerin Osigus (Niedersachsen) und
zu Punkt 41 Frau Ministerin Professor Dr. von der
Decken (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt – Antrag
der Freien Hansestadt Bremen – (Drucksache 116/23)
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
1 Anlagen 4 und 5
2 Anlagen 7 und 8
Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist,
die Entschließung unverändert zu fassen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von
Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland,
Thüringen – (Drucksache 117/23)
Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten.
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit
Frau Ministerin Werner aus Thüringen.
Heike Werner (Thüringen): Sehr geehrte F
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungs
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))