Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
Berücksichtigung des Fluglärmschutzes insbesondere bei Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren durch Flugsicherungsorganisation und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Gewichtungsvorgabe für die Nachtzeit, transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Festschreibung der Beteiligung der Fluglärmkommission, zusätzliche Abstandsregelung zur nächstgelegenen Wohnbebauung, differenzierende Regelung für den motorisierten bzw. nicht-motorisierten Kunstflug (Anhebung der zulässigen Höhe);<br /> Änderung §§ 29b und 32 Luftverkehrsgesetz sowie Änderung § 14 Luftverkehrs-Ordnung; Verordnungsermächtigung
Zeitachse
- 21.09.2018 plenarprotokoll 970 Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.