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Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

Vorgang 70378 Gesetzgebung · Den Ausschüssen zugewiesen · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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Berücksichtigung des Fluglärmschutzes insbesondere bei Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren durch Flugsicherungsorganisation und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Gewichtungsvorgabe für die Nachtzeit, transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Festschreibung der Beteiligung der Fluglärmkommission, zusätzliche Abstandsregelung zur nächstgelegenen Wohnbebauung, differenzierende Regelung für den motorisierten bzw. nicht-motorisierten Kunstflug (Anhebung der zulässigen Höhe);<br /> Änderung §§ 29b und 32 Luftverkehrsgesetz sowie Änderung § 14 Luftverkehrs-Ordnung; Verordnungsermächtigung

Zeitachse

  1. 21.09.2018 plenarprotokoll 970 Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.