Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 970
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
970. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. September 2018
I n h a l t :
Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch-
Französischen Freundschaftsgruppe des
französischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 271
Zur Tagesordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
1. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz
2019) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 330/18)
b) Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
– gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2
Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/18) . 261
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 309*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 309*
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 309*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 262
2. Gesetz zum Erlass und zur Änderung
bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die
Übernahme der Aufgaben der Deutschen
Dienststelle für die Benachrichtigung der
nächsten Angehörigen von Gefallenen der
ehemaligen deutschen Wehrmacht durch
das Bundesarchiv (Drucksache 409/18) . . . . 267
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
3. Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August
2017 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Kamerun
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen von
Luftfahrtunternehmen (Drucksache 410/18) . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
4. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung
der Einkommensgrenze für Minijobs und
für Verbesserungen für Arbeitnehmer in
der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 419/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 405/18 [neu])
in Verbindung mit
99. Entschließung des Bundesrates: Praktische
Umsetzung tierschutzgesetzlicher
Regelungen zur Ferkelkastration – Antrag des
Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 446/18)
und
108.Entschließung des Bundesrates
„Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der
betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/18) 267
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 268
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 269
Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen) . . 269
Dr. Hermann Onko Aeikens,
Staatssekretär im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 271
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 315*
Beschluss zu 5: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . 271
Mitteilung zu 99 und 108: Überweisung an
die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 272
6. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Verzinsung nach der Abgabenordnung
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Hessen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache
396/18)
b) Entschließung des Bundesrates zum
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Verzinsung nach der Abgabenordnung
– Antrag des Landes Hessen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 397/18) . . . . . . . . . . . . . . . 272
Dr. Thomas Schäfer (Hessen) . . . . . . . 272
Mitteilung zu a) und b): Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . 272
7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der
Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen
von Luftfahrtunternehmen bei der
Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 321/18) . . . . . 272
Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . . 273
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Boris Pistorius (Niedersachsen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
8. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Gesichtsverhüllung während der
Gerichtsverhandlung – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 408/18) . . . . . . . . . . . . . 273
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 273
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 274
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 316*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
9. Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz
der Bevölkerung vor Fluglärm – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,
Hessen – (Drucksache 550/15, Drucksache
439/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 420/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 275
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
11. Entschließung des Bundesrates „ELFE –
Einfach Leistungen für Eltern“ – Antrag
der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-
Holstein, Thüringen und Berlin –
(Drucksache 307/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 311*
12. Entschließung des Bundesrates „Erhöhung
der Freigrenze des § 64 Absatz 3
Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“
– Antrag der Länder Bremen, Baden-
Württemberg, Bayern, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Berlin, Saarland –
(Drucksache 308/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 311*
13. Entschließung des Bundesrates
„Transparenzgebot bei der Auslandsfinanzierung
von gemeinnützigen Körperschaften“
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23
Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/18) . . . . . 277
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
14. Entschließung des Bundesrates für
zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche
Förderung von Aufstockungen bei bestehenden
Gebäuden – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1
und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
395/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
15. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Landwirtschaft durch zielgenaue
steuerliche Maßnahmen – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 422/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 278
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
16. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der steuerlichen Unterstützung des
betrieblichen Risikomanagements in der
Landwirtschaft – Antrag der Länder Brandenburg,
Bayern und Hessen, Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/18) . . . . . 262
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 262
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 262
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 264
17. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung
und Versorgung der nach 1945 in beiden
deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und
4 des Strafgesetzbuches und § 151 des
Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen – Antrag
der Länder Berlin und Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/18) . . . 279
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 279
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
18. Entschließung des Bundesrates zur
Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des
Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 414/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Michael Müller (Berlin) . . . . . . . . . . 264
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
19. Entschließung des Bundesrates zur
Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in
der Umwelt bei der Entsorgung verpackter
Lebensmittel – Antrag der Länder Schleswig-
Holstein, Baden-Württemberg – (Drucksache
303/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 282
20. Entschließung des Bundesrates – Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest
gestalten – Antrag des Freistaats Thüringen –
(Drucksache 305/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 282
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 283
21. Entschließung des Bundesrates „Freien und
fairen Außenhandel für Stahl
sicherstellen“ – Antrag der Länder Saarland, Bremen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen – (Drucksache 314/18) . . . . . . . . . 265
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 265
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 266
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 267
22. Entschließung des Bundesrates –
Einbeziehung der urbanen Zentren in die
Energiewende – Antrag der Länder Berlin,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 402/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 317*
Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 318*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
23. Entschließung des Bundesrates – Scharfes
Schwert gegen lahmes Internet – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 440/18) . . . . . . . . . . . . . 283
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 319*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
24. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
Schaffung neuer Teilhabechancen für
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und
sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz –
10. SGB II-ÄndG) (Drucksache 366/18) . . . 289
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 290
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 323*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
25. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Tabakerzeugnisgesetzes (Drucksache
367/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Rindfleischetikettierungsgesetzes und
milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur
Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-
Strafverordnung (Drucksache 368/18) . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
27. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (Drucksache 369/18) . . . . . . . . . . . 292
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
28. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Fleischgesetzes (Drucksache 370/18) . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
29. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des
Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“
(Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG)
(Drucksache 371/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 323*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
30. Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit
Waren im Internet und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften (Drucksache
372/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 292
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 325*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
31. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Entlastung der Familien sowie zur Anpassung
weiterer steuerlicher Regelungen
(Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG)
(Drucksache 373/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 294
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 326*
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 327*
Christine Lambrecht, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen 327*
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 327*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
32. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von
Finanzmarktgesetzen an die Verordnung
(EU) 2017/2402 und an die durch die
Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Drucksache 374/18) 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
33. Entwurf eines Gesetzes zur
Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-
Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)
(Drucksache 375/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 297
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
34. a) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Pflegepersonals (Pflegepersonal-
Stärkungsgesetz – PpSG) (Drucksache 376/18)
b) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
die Pflegeberufe (Pflegeberufe-
Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
– PflAPrV) (Drucksache 355/18 [neu])
c) Verordnung über die Finanzierung der
beruflichen Ausbildung nach dem
Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung
statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-
Ausbildungsfinanzierungsverordnung –
PflAFinV) (Drucksache 360/18) . . . . . . . 298
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 328*
Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 328*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 329*
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332*
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit . . . . 334*
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 336*
Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 298
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
Beschluss zu c): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Zentralrat der Juden
in Deutschland – Körperschaft des
öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages
vom 27. Januar 2003 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland – Körperschaft des
öffentlichen Rechts – zuletzt geändert durch
den Vertrag vom 30. November 2011
(Drucksache 377/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Beamtenstatusgesetzes und des
Bundesbeamtengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 378/18) . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
37. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetzes 2018/
2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 379/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
38. Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung
Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik
Algerien, des Königreichs Marokko und der
Tunesischen Republik als sichere
Herkunftsstaaten – gemäß Artikel 76 Absatz 2
GG – (Drucksache 380/18) . . . . . . . . . . . . . 299
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 336*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
39. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Asylgesetzes (Drucksache 381/18) 299
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
40. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem
Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und
Offenlegung (Drucksache 382/18) . . . . . . . 299
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
41. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und
-Bürgern sowie zur Neuregelung
verschiedener Aspekte des Internationalen
Adoptionsrechts (Drucksache 383/18) . . . . . . . . . . . . 300
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
42. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit
in der Verhandlung (Drucksache 384/18) . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
43. Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen
Güterrecht und zur Änderung von
Vorschriften des Internationalen Privatrechts
(Drucksache 385/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
44. Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des
marinen Geo-Engineerings (Drucksache
386/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
45. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung
des Europäischen Emissionshandels
(Drucksache 387/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
46. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache
388/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
47. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
von Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache
389/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 339*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 339*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
48. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2019) (Drucksache
390/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
49. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
(Drucksache 391/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311*
50. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 8. Februar 2018 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen
Republik zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen (Drucksache
392/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
51. Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung
LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die
Änderung des Londoner Protokolls zur
Regelung des Absetzens von Stoffen für
Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
(Drucksache 393/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
52. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009
über das sichere und umweltgerechte
Recycling von Schiffen (Übereinkommen von
Hongkong) (Drucksache 394/18) . . . . . . . . 267
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311*
53. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2017 – Einzelplan 20 –
(Drucksache 243/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312*
54. Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
– gemäß § 97 EEG – (Drucksache 327/18) . 267
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 312*
55. Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und
die hieraus gewonnenen Erfahrungen –
gemäß § 471 GWB – (Drucksache 361/18) . . . 301
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 301
56. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im
Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge
und Verfahren im Gesellschaftsrecht
COM(2018) 239 final; Ratsdok. 8560/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 163/18, zu Drucksache 163/18) 301
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 301
57. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug
auf grenzüberschreitende Umwandlungen,
Verschmelzungen und Spaltungen
COM(2018) 241 final; Ratsdok. 8561/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 179/18, zu Drucksache 179/18) 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
58. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu
einem umfassenden Ansatz für das Lehren
und Lernen von Sprachen
COM(2018) 272 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 197/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
59. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Europa in
Bewegung – Nachhaltige Mobilität für Europa:
sicher, vernetzt und umweltfreundlich
COM(2018) 293 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 187/18 [neu]) . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
60. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Straffung von Maßnahmen zur rascheren
Verwirklichung des transeuropäischen
Verkehrsnetzes
COM(2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 252/18, zu Drucksache 252/18) 301
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 302
61. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue
schwere Nutzfahrzeuge
COM(2018) 284 final; Ratsdok. 8922/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 284/18, zu Drucksache 284/18) 302
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
62. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Mindestanforderungen für die
Wasserwiederverwendung
COM(2018) 337 final; Ratsdok. 9498/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 223/18 [neu], zu Drucksache
223/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 302
63. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Programms „InvestEU“
COM(2018) 439 final; Ratsdok. 9980/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 271/18, zu Drucksache 271/18) 302
Beschluss: Stellungnahme §§ 3 und 5 EUZ-
BLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
64. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
besondere Bestimmungen für das aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie
aus Finanzierungsinstrumenten für das
auswärtige Handeln unterstützte Ziel
„Europäische territoriale Zusammenarbeit“
(Interreg)
COM(2018) 374 final; Ratsdok. 9536/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 229/18, zu Drucksache 229/18) 302
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303
65. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Mechanismus zur Überwindung rechtlicher
und administrativer Hindernisse in einem
grenzübergreifenden Kontext
COM(2018) 373 final; Ratsdok. 9555/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 230/18, zu Drucksache 230/18) 303
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303
66. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Programms über den
Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen, einschließlich der kleinen und
mittleren Unternehmen, und die europäischen
Statistiken und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr.
1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr.
258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU)
2017/826
COM(2018) 441 final; Ratsdok. 9890/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 264/18, zu Drucksache 264/18) 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
67. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“
und zur Aufhebung der Verordnungen (EU)
Nr. 1316/2013 und (EU) 283/2014
COM(2018) 438 final; Ratsdok. 9951/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 270/18, zu Drucksache 270/18) 303
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303
68. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds
COM(2018) 471 final; Ratsdok. 10153/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 286/18, zu Drucksache 286/18 303
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
69. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung von Erasmus, dem Programm der
Union für allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Sport, und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
COM(2018) 367 final; Ratsdok. 9574/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 234/18, zu Drucksache 234/18) 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
70. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
das Rahmenprogramm für Forschung
und Innovation „Horizont Europa“ sowie
über die Regeln für die Beteiligung und die
Verbreitung der Ergebnisse
COM(2018) 435 final; Ratsdok. 9865/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 261/18, zu Drucksache
261/18)
b) Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Spezifische Programm zur
Durchführung des Rahmenprogramms für
Forschung und Innovation „Horizont
Europa“
COM(2018) 436 final; Ratsdok. 9870/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 262/18, zu Drucksache
262/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 304
71. Vorschlag für eine Verordnung des Rates
über das Programm der Europäischen
Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung
(2021 - 2025) in Ergänzung des
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
„Horizont Europa“
COM(2018) 437 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 263/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 304
72. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Programm Kreatives Europa (2021 bis
2027) und zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nr. 1295/2013
COM(2018) 366 final; Ratsdok. 9170/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 233/18, zu Drucksache 233/18) 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
73. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
COM(2018) 382 final; Ratsdok. 9573/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 237/18, zu Drucksache 237/18) 304
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 341*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304
74. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds und
zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
508/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates
COM(2018) 390 final; Ratsdok. 9627/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 285/18, zu Drucksache 285/18) 304
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305
75. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
staatsanleihebesicherte Wertpapiere
COM(2018) 339 final; Ratsdok. 9476/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 279/18, zu Drucksache 279/18) 305
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
76. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung
nachhaltiger Investitionen
COM(2018) 353 final; Ratsdok. 9355/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 289/18, zu Drucksache 289/18) 305
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
77. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Offenlegung von Informationen über
nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken
sowie zur Änderung der Richtlinie (EU)
2016/2341
COM(2018) 354 final; Ratsdok. 9357/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 290/18, zu Drucksache 290/18) 305
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
78. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in
Bezug auf die Einführung der detaillierten
technischen Maßnahmen für die Anwendung des
endgültigen Mehrwertsteuersystems für die
Besteuerung des Handels zwischen
Mitgliedstaaten
COM(2018) 329 final; Ratsdok. 9462/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 297/18, zu Drucksache 297/18) 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
79. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des
Rates vom 28. Mai 2001 über die
Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der
Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der
Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen
COM(2018) 378 final; Ratsdok. 9620/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 339/18, zu Drucksache 339/18) 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
80. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Zustellung gerichtlicher und
außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder
Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung
von Schriftstücken“)
COM(2018) 379 final; Ratsdok. 9622/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 340/18, zu Drucksache 340/18) 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
81. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
des Rates und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006,
(EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der
Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Fischereiaufsicht
COM(2018) 368 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 282/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313*
82. Verordnung zur Festsetzung des
Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
Kalenderjahr 2019
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 – InsoGeldFestV 2019)
(Drucksache 336/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
83. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2018
(Bundesbeteiligungs-
Festlegungsverordnung 2018 – BBFestV 2018) (Drucksache
344/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
84. Verordnung zur Änderung der Obst-
Gemüse-
Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 274/18) . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
85. Vierte Verordnung zur Änderung der
Rebenpflanzgutverordnung (Drucksache 345/18) 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
86. Dritte Verordnung zur Änderung der
Geflügelpest-Verordnung (Drucksache 352/18) . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
87. Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der
Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
(Drucksache 400/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 342*
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister
bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 342*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
88. Neunundfünfzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 337/18) . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
89. Zweite Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2016 (Drucksache 338/18) . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
90. Erste Verordnung zur Änderung der
Medizinprodukte-Abgabeverordnung
(Drucksache 357/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
91. Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung und der
Verordnung über apothekenpflichtige und
freiverkäufliche Arzneimittel (Drucksache 359/18) 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
92. Zweite Verordnung zur Änderung der
Bundeseisenbahngebührenverordnung
(Drucksache 348/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme der
Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
93. Sechste Verordnung zur Änderung der
Energiewirtschaftskostenverordnung
(Drucksache 353/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
94. Benennung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates
und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung – gemäß
§ 5 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 BLEG –
(Drucksache 318/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 318/1/18 . . . . . . . . . . 314*
95. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission für Qualitätspolitik für
Agrarerzeugnisse – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache
328/18)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union (Umweltschutz auf
Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich:
Kreislaufwirtschaft) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
329/18)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die neue Generation von
Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode
der Koordinierung zur Umsetzung des
strategischen Rahmens für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)
(Kommissionsarbeitsgruppe „Berufliche
Bildung und Ausbildung“) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache
351/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 328/1/18 . . . . . . . . . 314*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 329/1/18 . . . . . . . . . 314*
Beschluss zu c): Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 351/1/18 . . . . . 314*
96. Bestimmung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für
die öffentliche Hand – gemäß § 18 Absatz 1
Satz 2 Nummer 3 StabG – (Drucksache
398/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 398/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
97. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 411/18, zu Drucksache
411/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 315*
98. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
zivilrechtlicher Vorschriften an die
Datenschutz-Grundverordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 304/18) . . . . . 276
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 276
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
100.Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und
zur Vermeidung nachteiliger
Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“
– Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/18) 283
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 283
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
101.Entschließung des Bundesrates – Hardware-
Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag
der Länder Hessen und Berlin, Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
448/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 284
Regine Günther (Berlin) . . . . . . . . . 286
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . 320*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
102.Entschließung des Bundesrates „Bessere
Mietspiegel – mehr Transparenz und
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter“ – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 453/18) . . . . . . . . . . 287
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 287
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
103.Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Baunutzungsverordnung (Flächensparende
Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
– gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 462/18) . . . . . . . . . . 306
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
104.Entschließung des Bundesrates zur
Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben
für Spätaussiedler – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 461/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 321*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
105.Entschließung des Bundesrates zur
Wiedereinführung des verpflichtenden
Meisterbriefs in einzelnen nach der
Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 464/18) . . . . . . . . . . 288
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 321*
Mitteilung: Überweisung an den
Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
106.Entschließung des Bundesrates für ein starkes
Wohngeld – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
463/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 322*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
107.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuchs (Wohnraumaktivierung im
Außenbereich) – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
465/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 317*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 308
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender
Bürgermeister des Landes Berlin
Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte
des Landes Niedersachsen beim Bund –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Jürgen Lennartz (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der
Justiz
B e r l i n :
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für
Wirtschaft, Energie und Betriebe
Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Christian Görke, Minister der Finanzen
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa
und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dr. Thomas Schäfer, Minister der Finanzen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und
Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
970. Sitzung
Berlin, den 21. September 2018
Beginn: 9.30 Uhr
Präsident Michael Müller: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, ich eröffne hiermit die 970. Sitzung
des Bundesrates.
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere
Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder der
Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des
französischen Senats unter Leitung ihrer langjährigen
Vorsitzenden, der Vizepräsidentin des französischen
Senats, Frau Catherine T r o e n d l é , Platz
genommen.
Seit ihrer Gründung widmen sich die
Freundschaftsgruppen auf ihren jährlich stattfindenden Treffen
aktuellen Themen mit Deutschland- beziehungsweise
Frankreichbezug. Der gegenseitige Austausch dient der
Vertiefung der traditionell sehr freundschaftlichen Beziehungen
unserer Länder.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, seit 2010 sind Sie
als Vorsitzende tätig und haben in diesen Jahren die
Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen nachhaltig
geprägt. Für Ihr besonderes Engagement danke ich Ihnen
ganz herzlich!
Zuletzt waren Sie in diesem März mit dem Präsidenten
des französischen Senats, Seiner Exzellenz Herrn Gérard
L a r c h e r , bei uns zu Gast, und ich freue mich, dass
wir Sie heute anlässlich des 19. Treffens der
Freundschaftsgruppen von Bundesrat und französischem Senat
hier wieder begrüßen können.
Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Frankreich,
seien Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf die
Gespräche und Begegnungen mit Ihnen.
(Beifall)
Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft
bekanntgeben:
Mit Ablauf des 31. August 2018 ist Herr Minister Dr.
Robert H a b e c k aus der Landesregierung von
Schleswig-Holstein und damit aus dem Bundesrat
ausgeschieden.
Zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates wurde
am 4. September 2018 Herr Minister Jan Philipp
A l b r e c h t (Schleswig-Holstein) bestellt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn
Minister Albrecht und wünschen Herrn Dr. Habeck für die
Zukunft alles Gute.
(Beifall)
Nun kommen wir zu unserer Tagesordnung. Sie liegt
Ihnen mit 108 Punkten vor. Zur Reihenfolge:
Die Punkte 4 und 9 werden abgesetzt.
Nach TOP 1 werden die Punkte 16, 18 und 21 – in
dieser Reihenfolge – erörtert. TOP 5 wird mit den
Punkten 99 und 108 verbunden. Nach TOP 10 werden die
Punkte 98 und 107 – in dieser Reihenfolge – behandelt.
Nach TOP 23 werden die Punkte 100, 101, 102, 104, 105
und 106 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a)
und b):
TOP 1a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019
(Haushaltsgesetz 2019) (Drucksache 330/18)
TOP 1b)
b) Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
(Drucksache 331/18)
Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Ministerpräsident
Dr. Woidke (Brandenburg), Herr Staatsminister
Schenk (Sachsen) und Frau Ministerin Heinold
(Schleswig-Holstein) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Wer diesen folgen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
steuerlichen Unterstützung des betrieblichen
Risikomanagements in der Landwirtschaft – Antrag der
Länder Brandenburg, Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 438/18)
Dem Antrag sind Hessen und Sachsen beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt Herr
Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Deutsche Wetterdienst hat kürzlich für den Sommer
2018 bilanziert – ich zitiere –: „Extrem hohe
Temperaturen bei ausbleibenden Niederschlägen führten zu
katastrophaler Dürre.“
Ich füge hinzu: Diese Dürre hat schwerwiegende
Folgen. Brandenburg ist – wie viele andere Bundesländer –
davon ganz besonders betroffen.
Für mein Bundesland allein werden die Verluste, die
die Landwirte bei der Ernte zu verzeichnen haben, auf
circa 260 Millionen Euro geschätzt. Deshalb haben wir
als Landesregierung schon im Juli ein im Umfang
kleines, aber sofort wirkendes Programm beschlossen, das
Bauern beim Futtermittelzukauf unterstützt. Es geht erst
einmal um circa 5 Millionen Euro. Vor allem wollen wir
damit Notschlachtungen mangels Futter vermeiden.
Und ich bin froh, dass wir gemeinsam noch das
größere Bund-Länder-Programm „Dürrehilfe“ für
existenzgefährdete Unternehmen mit einem Volumen von circa
340 Millionen Euro auflegen können.
Doch solche Maßnahmen helfen nur kurzfristig, meine
sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen
angesichts der Häufung von Wetterextremen längerfristig
denken und längerfristig handeln. Wir müssen dafür
sorgen, dass unsere Landwirtschaftsbetriebe solche
Krisen möglichst auch aus eigener Kraft bewältigen können.
Deshalb haben wir in Brandenburg erneut eine Bundes-
1 Anlagen 1 bis 3
ratsinitiative zur Stärkung des betrieblichen
Risikomanagements vorgelegt.
Es geht hier darum, dass die Agrarbetriebe in guten
Zeiten steuerfreie finanzielle Reserven bilden können, um
in schlechteren Zeiten die Folgen von Extremereignissen
selber besser abfedern zu können. Es geht also um mehr
Planungssicherheit und Eigenverantwortung der
Landwirtschaftsbetriebe. Es geht aber auch darum, die
staatlichen Hilfsinstrumente sinnvoll zu ergänzen.
Das bisherige Krisenmanagementsystem reicht hierfür
nicht aus. Der Bundesrat hat deshalb schon 2016 auf
Antrag Brandenburgs die Stärkung des
Risikomanagements beschlossen. Wie damals bremst jedoch auch heute
die Bundesregierung. So hat ein Staatssekretär des
Bundeslandwirtschaftsministeriums diese Woche in einem
Brief deutlich gemacht, dass er weiterhin die sogenannte
Tarifglättung bevorzugt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Bundesregierung will dieses Modell seit fast zwei Jahren
einführen. Es hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil: Es
ist auf die Einkommensteuer ausgerichtet und greift
damit nicht bei allen Unternehmensformen, und zwar vor
allem nicht bei Genossenschaften. Davon gibt es aber
gerade in Ostdeutschland besonders viele. Das heißt, es
geht hier auch darum, eine Benachteiligung vieler
ostdeutscher Unternehmen auszuschließen.
Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage kann
hingegen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung aller
Agrarbetriebe leisten. Deshalb ist es unser Ziel, dieses
Instrument zügig einzuführen und so auszugestalten, dass
diese Hilfe zur Selbsthilfe unkompliziert und
unbürokratisch wirken kann. Ich denke, das ist ein wichtiger
Beitrag, um in schwierigen Zeiten Arbeit und Einkommen in
den ländlichen Räumen Deutschlands zu sichern.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung im Interesse der
Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, egal ob
Ost, West, Nord oder Süd. – Herzlichen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident!
Das Wort hat Herr Minister Hauk aus Baden-
Württemberg.
Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer heute in
Deutschland einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, ist
vielen Risiken ausgesetzt. Das war früher so, und das ist
heute noch so.
Preis- und Wetterschwankungen haben in den letzten
Jahren zugenommen. Preisschwankungen deshalb, weil
die Europäische Union – zu Recht – einen klaren Kurs
der Liberalisierung gefahren ist, Wetterschwankungen,
weil wir eine deutliche Zunahme von CO2 und anderen
klimagefährdenden Elementen in der Atmosphäre haben
und damit einfach häufiger Wetterextremen ausgesetzt
sind. Diese sind eben nicht landwirtschaftlich induziert,
sondern von uns allen, von der Gesamtgesellschaft.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Bodo Ramelow)
Hinzu kommen Tierseuchen. Invasive Tierarten, neue
Viren, neue Insekten verbreiten sich in Deutschland. Das
sind nur einige Beispiele.
Keine andere Branche ist von so vielen externen
Faktoren betroffen, keine andere Branche ist mittlerweile
auch anthropogen so stark beeinflusst wie die
Landwirtschaft. Dies hat uns die Milchkrise genauso deutlich
gemacht – das war eher eine Folge der
Liberalisierungspolitik – wie beispielsweise die Frost-, Hagel- und
Überschwemmungsschäden in den vergangenen Jahren. Ganz
aktuell sind es die Dürreschäden, von denen alle
Bundesländer betroffen sind.
Neu ist nicht das Vorhandensein von Risiken für die
landwirtschaftlichen Unternehmen, sondern die
zunehmende Häufigkeit und das Ausmaß der
Schadensereignisse. Die daraus resultierenden Produktions- und
Einkommensausfälle wie in den Jahren 2017 oder 2018
können für die landwirtschaftlichen Betriebe
existenzbedrohende Ausmaße annehmen und den Strukturwandel in
unerwünschter Weise beschleunigen. Ein gutes
betriebliches Risikomanagement ist daher Schlüsselelement einer
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft.
In Zukunft ist ein einzelbetriebliches
Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an
produktionstechnischen, investiven, aber auch betriebsorganisatorischen
Maßnahmen umfassen muss. Wir setzen uns daher auf
nationaler Ebene für deutlich verbesserte Maßnahmen
und Anreize zur nachhaltigen Unterstützung des
einzelbetrieblichen Risikomanagements ein.
Fest steht – das will ich ausdrücklich betonen –: Der
Umgang mit den verschiedenen Risiken ist in erster Linie
Aufgabe der Landwirte. Aber es ist die staatliche
Verantwortung, sicherzustellen, dass den
landwirtschaftlichen Unternehmen ein ausreichendes Spektrum an
geeigneten Risikomanagementinstrumenten und -strategien zur
Verfügung steht. Mir will bis zum heutigen Tag nicht in
den Sinn, auch nicht nach dem Schreiben des Herrn
Staatssekretärs, weshalb ein Unterschied bestehen soll
zwischen GmbHs und Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die Risikorücklagen bilden können, und der
Landwirtschaft, die das nicht tun kann. Wahrscheinlich
ist der Unterschied der, dass unter den AGs viele
mitbestimmte Unternehmen sind und die SPD eine geringere
Hürde zu überwinden hat, um solche
Managementsysteme einzuführen.
Gegenwärtig konzentriert sich die staatliche
Unterstützung für die Bewältigung von Naturkatastrophen und
widrigen Witterungsverhält-nissen im Wesentlichen auf
staatliche Ad-hoc-Hilfen. Im letzten Jahr hat Baden-
Württemberg Frosthilfen in Höhe von knapp 50
Millionen Euro gewährt. Wenn ich es auf die Bundesrepublik
Deutschland hochrechne, wären es eine halbe Milliarde
Euro. In diesem Jahr stehen Dürrehilfen im Umfang von
340 Millionen Euro im Raum, die von Bund und Ländern
gemeinsam finanziert werden. Das ist wirklich nur eine
Hilfe zur Existenzsicherung für die Betriebe, denen das
Wasser in diesem Fall nicht bis zum Hals steht, sondern
schon unter die Fußsohle abgesunken ist.
Ad-hoc-Hilfen, die in jüngster Vergangenheit im
jährlichen Rhythmus aufgelegt wurden – mal bei
Überschwemmungen, mal bei Frost, mal bei Hagel, mal bei
Dürre –, können eigentlich nur Ausnahmen sein; sie sind
keine strategische Lösung für die Zukunft.
Andere Länder, beispielsweise Italien, Frankreich,
Österreich und vornehmlich Mitgliedstaaten der
Europäischen Union südlich des Alpenkamms, nutzen auch
andere Möglichkeiten zur Unterstützung der
einzelbetrieblichen Risikovorsorge. Sie haben bereits unterschiedliche
Systeme von Versicherungs- und Fondslösungen
geschaffen und unterstützen diese staatlich, was übrigens die
Amerikaner ungeniert tun, alles WTO-konform und alles
unproblematisch. Überall beteiligen sie auch die
Landwirte an der Vorsorge. Es ist sogar so, dass die Landwirte
die Hauptlast tragen. Bei dem Versicherungssystem
zahlen die Landwirte im Regelfall 50, 60 Prozent und der
Staat den Rest. Aber der Landwirt ist verantwortlich für
die Vorsorge.
Auch der Agrarsektor in Deutschland braucht einen
geeigneten Rahmen für das Risikomanagement, in dem
die EU-Unterstützung und die nationale Förderung sowie
die Instrumente des Privatsektors kombiniert werden. Die
dreijährige steuerliche Tarifglättung, die hoffentlich bald
in Kraft treten kann, ist ein erster Schritt, aber noch nicht
die Lösung. Das kann nicht die Endlösung sein – um
diese Adresse klar an den Bund zu richten –, sondern das
ist nur ein erster Schritt. Es ist nicht die abschließende
Lösung zur Bewältigung der Klimafolgen.
Zusätzlich sind Maßnahmen im Steuerrecht wie
steuerbegünstigte Rücklagen oder die Absenkung der
Versicherungsteuer notwendig. Laut einer aktuellen Studie von
Professor Martin O d e n i n g und Professor Oliver
M u ß h o f f besitzt die steuerliche
Risikoausgleichsrücklage ein großes Potential zur individuellen
Risikoabsicherung der Betriebe.
Meine Damen und Herren, wenn wir unseren
Landwirten dauerhaft Planungssicherheit geben wollen, wenn wir
den Beruf des Landwirts für junge Menschen mit einer
Perspektive attraktiv halten wollen, dann brauchen wir
langfristige Lösungen und Anreize zur Eigenvorsorge.
Wir brauchen Wege, wie mit dem fortschreitenden
Klimawandel, den zunehmenden Extremwetterlagen und
anderen Risiken in der Landwirtschaft umgegangen
werden soll – wohlgemerkt alles Risiken, die nicht von den
Landwirten selber verursacht werden, die aus dem
normalen Rahmen herausfallen und die in den letzten
Jahrzehnten vor allen Dingen anthropogen bedingt sind.
In Anbetracht der bei den gegenwärtigen
Entwicklungen offenkundig unzureichenden beziehungsweise
fehlenden Möglichkeiten für eine ausreichende
Risikovorsorge der landwirtschaftlichen Unternehmen ist eine
umfassende Bewertung und Neujustierung der Aufgaben
und Möglichkeiten staatlicher Interventionen dringend
erforderlich.
Wir brauchen erstens die Verbesserung der
Förderpolitik für präventive Maßnahmen, zum Beispiel
Frostschutzberegnung oder Bewässerung.
Wir brauchen zweitens die Etablierung einer
umfassenden, für den Einzelbetrieb erschwinglichen
Risikoabsicherung über Mehrgefahrenversicherungen, unterstützt
mit staatlichen Mitteln, auch durch den Bund.
Wir brauchen drittens – deshalb werden wir dem
Antrag Brandenburgs zustimmen – Verbesserungen im
Steuerrecht sowohl hinsichtlich der Versicherungsteuer
als auch hinsichtlich wirksamer einkommensteuerlicher
Instrumente zum Aufbau betrieblicher
Liquiditätsreserven.
Diese Maßnahmen sind wegen der grundlegenden
Bedeutung für die Zukunft der Agrarwirtschaft von
nationaler Bedeutung und müssen daher, soweit es sich um
Förderungen handelt, auch Teil der im Rahmen der GAK
finanzierten Maßnahmen sein. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt,
heute in der Sache zu entscheiden.
Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Dann stimmen wir über die Annahme der
Entschließung ab. Wer für die Annahme der Entschließung ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die
Mehrheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des
Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 414/18)
Als Erstes hat sich Herr Regierender Bürgermeister
Müller zu Wort gemeldet.
Michael Müller (Berlin): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Jahren –
man kann auch sagen: Jahrzehnten – immer mal wieder
in Bundesrat und Bundestag über das Thema
Gewerbemietrecht gesprochen. Oft ist dabei der Eindruck
entstanden, als ob wir über ein Thema reden, das nur einige
wenige betrifft oder das in unserem Land tatsächlich
keine große Rolle spielt. Ich glaube, dass das falsch ist.
Ich glaube, dass das Thema, über das wir heute hier
diskutieren, Millionen Menschen betrifft.
Landauf und landab gibt es viele Städte und viele
Regionen, die wachsen, die Investitionen und kreative
Köpfe anziehen und weit über die Landesgrenzen hinaus
Interesse wecken. Das ist eine gute Entwicklung in
unserem Land. Aber es ist auch eine, die politischer
Gestaltung bedarf. Nicht zuletzt geht es darum, Quartiere und
Viertel in unseren Städten, in unseren wachsenden
Regionen zu erhalten. Es geht darum, funktionierende
Strukturen zu erhalten, die für ein gutes Lebensumfeld sorgen,
die eine wichtige Grundlage für die Beliebtheit unserer
Städte sind, die ein Anziehungspunkt sind. Der
Entschließungsantrag des Landes Berlin zur Anpassung des
Gewerbemietrechts soll genau dazu beitragen.
Funktionierende städtische Quartiere erfüllen die
vielfältigen Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Zu ihnen gehören Einzelhandel, Kleingewerbe,
Handwerk genauso wie Kindertagesstätten oder
Jugendeinrichtungen. Hier in unserer Stadt sprechen wir oft von der
„Berliner Mischung“. Aber wir finden das überall: Wir
finden Quartiere, die Wohnraum für unterschiedliche
Bedürfnisse und Kaufkraft bieten, aber eben auch
Arbeitsorte, Einkaufsmöglichkeiten und soziale Infrastruktur.
Das macht ein lebendiges Quartier aus. Für eine gute
Nahversorgung wird gesorgt.
In den letzten Jahren erleben wir jedoch vielerorts,
dass hier etwas ins Rutschen geraten ist. Gerade in den
sehr beliebten innerstädtischen Lagen ist es für kleine,
inhabergeführte Gewerbebetriebe genauso wie für soziale
Einrichtungen, die Ladenlokale nutzen, immer schwerer
geworden, für den eigenen Betrieb Planungssicherheit zu
schaffen.
Die Steigerungen bei den Grundstückspreisen führen
dazu, dass die Vermieter gewerblich genutzter
Immobilien häufig erhebliche Mieterhöhungen durchsetzen
wollen. Angesichts der großen Nachfrage sind sie dazu auch
in der Lage. Sie können Vertragsbedingungen und
Vertragsdauer weitgehend nach ihrem Gusto festlegen. Für
kleinere Unternehmen oder soziale Einrichtungen
bedeutet das, dass es ihnen immer seltener gelingt,
Mietverträge über einen längeren Zeitraum abzuschließen. Denn
viele Vermieter spekulieren darauf, nach einer kurzen
Vertragslaufzeit neue, zahlungskräftigere Interessenten
zu finden, oder sie nutzen kurze Laufzeiten als Hebel, um
bei einer Verlängerung deutlich höhere Mieten
durchzusetzen.
Das bedeutet, dass es für die kleinen
Gewerbetreibenden keine Planungssicherheit gibt, keine Grundlage für
ihre Investitionen. Das bedeutet, dass für diese
Gewerbetreibenden das Risiko ihres unternehmerischen Handelns
auf ein nicht mehr tragbares Niveau ansteigt. Die Folge
ist oft Verdrängung.
Meine Damen und Herren, ich habe das selbst erlebt.
In meinem ersten Leben war ich Buchdrucker. Der
Mietvertrag für unseren kleinen Handwerksbetrieb, die
Buchdruckerei, wurde von einem Tag auf den anderen
gekündigt mit der Begründung, dass wir die Verdreifachung der
Miete nicht tragen können oder nicht tragen wollen. Nur
durch einen glücklichen Umstand, einen freiwerdenden
Gewerberaum in der Nachbarschaft, haben wir – auch mit
einer erheblichen Mietsteigerung – unser Unternehmen
überhaupt weiterführen können.
Es besteht also die Gefahr, dass die gerade von mir
benannte gesunde, bunte Mischung und Vielfalt in
unseren Quartieren mit Einzelhandel, Handwerk,
Nahversorgung einem Einheitsbrei weicht, wenn wir nicht
rechtzeitig darauf reagieren. Im Übrigen geht es auch um
Tausende Arbeitsplätze, die Arbeitsplätze dieser selbst
tätigen Handwerker und Einzelhändler und natürlich auch
ihrer Angestellten.
Unsere Stadtquartiere sollen ihre Vielfalt und ihr
breites wirtschaftliches und soziales Angebot auch in der
Zukunft behalten. Ich bin davon überzeugt, dass das
wichtig ist. Das erfordert aus Sicht Berlins Anpassungen
beim Gewerbemietrecht, das seit dem Inkrafttreten des
BGB im Jahr 1900 kaum verändert wurde und das
überhaupt nicht vergleichbar ist mit dem Mietrecht, das wir in
der Wohnungspolitik kennen. Um auch über 100 Jahre
später unsere Städte als lebendige Orte zu erhalten, sollte
es diese Anpassung geben.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass für
Gewerbemieter ein gesetzlicher Anspruch auf
Verlängerung ihres Mietverhältnisses zu den gleichen Konditionen
geschaffen wird. Dieser Anspruch soll gelten, bis das
Mietverhältnis eine Dauer von zehn Jahren erreicht hat.
Das wäre ein wichtiger Schritt dahin, den von
Verdrängung bedrohten gewerblichen Mieterinnen und Mietern
verlässliche Perspektiven vor allen Dingen für ihre
Investitionen zu bieten.
Die Neuregelung soll natürlich so gestaltet werden,
dass sinnvolle Ausnahmen möglich bleiben und auch die
Rechte und Interessen der Vermieter gewahrt werden. So
sollen nach unserer Vorstellung Vermieter einer
Vertragsverlängerung widersprechen können, wenn sie ein
eigenes schutzwürdiges Interesse an der Beendigung des
Mietverhältnisses haben und den Mieter angemessen
entschädigen.
Dabei gilt es, angemessen auf die jeweilige Situation
vor Ort zu reagieren. Aus Berliner Sicht wäre es daher
eine Möglichkeit, die geforderten Neuregelungen nur dort
anzuwenden, wo Verdrängung droht oder bereits für
akuten Handlungsbedarf sorgt. Den Bundesländern
könnte es ermöglicht werden, Gebiete zu identifizieren, in
denen die beschriebenen Probleme besonders sichtbar
werden, auf die man dann reagiert.
Meine Damen und Herren, wir stehen mit den eben
benannten Herausforderungen nicht allein, weder in
Berlin noch in Deutschland. Auch andere EU-
Mitgliedstaaten kennen vergleichbare Problemlagen. Die
Regelungen, die der Antrag des Landes Berlin einfordert,
gibt es in ähnlicher Form in anderen Ländern, zum
Beispiel in Frankreich.
Ich will abschließend an eine Bundestagsdebatte zum
Thema „mögliche Veränderungen im Gewerbemietrecht“
vor ungefähr zehn Jahren erinnern. In dieser Debatte hat
ein Bundestagsabgeordneter gesagt: Die Welt ist eben,
wie sie ist; Gewerbemieten haben
Markträumungsfunktion.
Ich glaube, wir sollten diese Position nicht
unterstützen. Rasant steigende Mieten sind eine politische
Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Das gilt im
Bereich Wohnen genauso wie im Bereich Gewerbe. Es gilt
vor allen Dingen, wenn wir ein gemeinsames Interesse
daran haben, uns lebenswerte städtische Quartiere mit
gewerblicher Vielfalt und Nahversorgung zu erhalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und
Kollegen, um Ihre Mitarbeit in der kommenden
Ausschussrunde und um Unterstützung unseres Antrags.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss und dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – mitberatend – zu.
Ich eröffne Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates „Freien und fairen
Außenhandel für Stahl sicherstellen“ – Antrag der
Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen – (Drucksache 314/18)
Das Wort hat Herr Kollege Ministerpräsident Armin
Laschet (Nordrhein-Westfalen).
Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute
nicht zum ersten Mal über die globalen
Handelsbedingungen für Stahl. Das zeigt die Bedeutung, die dieses
Thema für den Industriestandort Deutschland, aber auch
für Tausende Arbeitsplätze in unseren Ländern hat.
In der Tat ist die Branche maßgeblicher Bestandteil
verschiedener Wertschöpfungsketten und gilt daher als
eine der Schlüsselindustrien auch unter dem Aspekt der
Beschäftigung. Wir sind der größte Stahlproduzent der
Europäischen Union und der siebtgrößte Stahlproduzent
der Welt. Deshalb ist es wichtig, dass die Stahlbranche,
die nicht immer Vorzeigebranche im Sinne fairen
Wettbewerbs war, jetzt in den europäischen Regeln
wettbewerbsfähig ist.
Wettbewerbsverzerrungen führen häufig dazu, dass
Innovationen befördert werden, dass die
Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich herausgefordert wird. Das kann
aber nur unter fairen Bedingungen geschehen. Wenn
internationale Wettbewerber innovativer, effizienter
– schlicht: besser – geworden sind, fordert das unsere
Industrien heraus, ebenfalls wettbewerbsfähiger zu sein.
Aber: Das muss unter fairen Bedingungen passieren. Das,
was wir derzeit in verschiedenen Staaten der Welt
erleben, passiert erstens nicht unter fairen Bedingungen, ist
zweitens weder sozial noch ökologisch nachhaltig und
deshalb drittens eine Bedrohung für Arbeitsplätze und
unseren Industriestandort.
Deshalb ist dieser Antrag ein Appell an die
Bundesregierung und die Europäische Kommission, hier tätig zu
werden. Wir erleben seit Jahren Dumping auf dem
europäischen Markt, und die Europäische Kommission hat
nicht immer von Anfang an wirkungsvolle
Strafmaßnahmen beschlossen.
Wir erleben jetzt zunehmend, dass die Welt aus Deals
besteht, dass internationale Abkommen nicht mehr
gelten, dass jedes Land eigene Sanktionen und Deals mit
anderen verabredet. Deshalb ist das, was wir heute dem
Bundesrat vorlegen, ein Bekenntnis:
Wir brauchen klare Regeln.
Wir brauchen fairen Wettbewerb.
Wir brauchen ein Ringen um die besten Produkte und
Dienstleistungen.
Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum
Multilateralismus, ein klares Bekenntnis zu den Regeln der
Welthandelsorganisation.
Und wir brauchen dann, wenn jemand gegen die
Regeln verstößt, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen.
Darüber hinaus müssen auch wir unsere Hausaufgaben
machen. Das muss man gerade der Kommission der
Bundesregierung zur Zukunft der Energiepolitik in
Deutschland sagen. Nicht nur die Frage, aus welchem
Energieträger man aussteigt, ist relevant, sondern auch die Frage,
wie unsere stromintensiven Industrien in Zukunft
bezahlbaren und jederzeit verfügbaren Strom erhalten. Das ist
die Innenaufgabe, die wir leisten müssen.
Die Außenaufgabe sind faire Regeln im
internationalen Wettbewerb. Deshalb legen die Länder Nordrhein-
Westfalen, Bremen und das Saarland diesen Antrag heute
vor.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Kollege Laschet!
Damit hat Frau Ministerin Rehlinger aus dem Saarland
das Wort.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Herr
Ministerpräsident Laschet hat auf die Bedeutung der Stahlindustrie für
den Industriestandort Deutschland und für die
industriellen Wertschöpfungsketten weltweit hingewiesen.
Umso problematischer erscheint es in der aktuellen
Situation, dass die USA unter Präsident Trump eine
handelsseitige Abschottungspolitik eingeleitet haben, die mit
Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte als vorläufiger
Höhepunkt negative Auswirkungen auch auf die deutsche
Stahlindustrie mit sich bringt. Damit – das wird man
wohl leider so feststellen müssen – verstoßen die USA
gegen WTO-Regeln. Denn mit nationalen
Sicherheitsinteressen, wie es vom Präsidenten zu erklären versucht
worden ist, sind diese Zölle sicherlich nicht zu
rechtfertigen. Man wird auch feststellen können, dass es hier
letztendlich vor allem nur um Protektionismus und
Abschottungspolitik geht.
Insofern ist es notwendig, dass die EU den
Rechtsrahmen, der ihr für Maßnahmen gegen US-Importe sowie
für Schutzmaßnahmen gegen umgeleitete Handelsströme
bei Stahl und Aluminium zur Verfügung steht,
ausschöpft. Auf Importe aus den USA hat sie WTO-
konforme Zölle auf Stahlprodukte, Industrie- und
Textilerzeugnisse sowie landwirtschaftliche Produkte
eingeführt.
Im Besonderen will ich die von der EU-Kommission
erlassenen vorläufigen Schutzklauselmaßnahmen gegen
sprunghaft ansteigende Stahleinfuhren aus Drittstaaten
begrüßen, weil diese einer Umlenkung von
Handelsströmen entgegenwirken werden. Diesen sogenannten
„safeguard measures“ in Form von Zollkontingenten könnten
dann – das wäre sicherlich auch eine Forderung – bis
Anfang 2019 endgültige Maßnahmen der EU-
Kommission folgen.
Man sollte es in den aktuellen politischen
Zusammenhängen erwähnen dürfen: Die EU-Kommission hat an
dieser Stelle durchaus Handlungsfähigkeit unter Beweis
gestellt. Sie hat letztendlich deutlich gemacht, wie
wichtig es ist, auch in wirtschaftspolitischen Fragestellungen
auf EU-Ebene mit einer Stimme zu sprechen, damit man
anderen, entgegenlaufenden Interessen in der
Weltwirtschaft wirkmächtig entgegentreten kann.
Gleichzeitig müssen auf Basis der Verständigung von
US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident
Juncker vom Juli dieses Jahres weitere Anstrengungen
unternommen werden, um Handelshemmnisse bei Stahl-
und Aluminiumerzeugnissen zum beiderseitigen Vorteil
abzubauen – also nicht nur mit Gegenmaßnahmen zu
reagieren, sondern durch gemeinsame Verständigungen
wieder zu Ergebnissen zu kommen. Wir müssen
allerdings feststellen, dass sich das derzeit eher als
Hängepartie darstellt und mitnichten geeignet ist, um
Planungssicherheit herzustellen.
Wie durchaus belastet das Verhältnis zwischen den
USA und der EU mittlerweile ist, belegt auch die jüngst
bekräftigte Androhung, dass aus nationalen
Sicherheitserwägungen heraus pauschale Wertzölle von 20
beziehungsweise 25 Prozent auf importierte europäische
Fahrzeuge und Fahrzeugteile erhoben werden sollen. Das hat
eine neue Qualität und zeigt, dass wir es hier nicht mit
einer Einzelmaßnahme zu tun haben, sondern dass wir
uns insgesamt systematisch darauf einzustellen haben.
Der Außenhandel in einer globalisierten Welt darf
nicht von Willkür geprägt sein – das hat Herr
Ministerpräsident Laschet herausgestellt –, er muss vielmehr frei,
regelbasiert und vor allem auf einen fairen Wettbewerb
ausgerichtet sein. Insofern ist Außenhandel keine
Einbahnstraße, sondern von gegenseitigem Waren- und
Dienstleistungsaustausch geprägt. Um dorthin
zurückzukehren, braucht es nicht nur Gegenmaßnahmen, die dann
neuerlich wieder zu einer Gegenmaßnahme führen, es
braucht vor allem Verhandlungen. Auch das ist sicherlich
etwas, was mit diesem Antrag zum Ausdruck gebracht
wird. Ich sehe Europa mit den erzielten Verständigungen
schon auf einem sehr vernünftigen Weg. Jetzt gilt es,
diesen konsequent fortzusetzen.
Wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal in diesem
Kreis mit der Situation der Stahlindustrie; insofern steht
dieser Antrag in einer Reihe. Schon im Jahr 2016 haben
wir in einem Antrag auch die Fragen des Außenhandels
adressiert. Das war damals notwendig. Leider zeigt sich
aber, dass wir es heute wieder aufrufen müssen und das,
was damals schon zum Ausdruck gebracht worden ist, in
der konkreten Situation bekräftigen müssen.
Wir haben 85 000 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in der deutschen Stahlindustrie. Sie brauchen unsere
Unterstützung. Wir brauchen die Stahlindustrie. Insofern
bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Frau Ministerin!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Hierzu liegen
Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Dann frage ich, wer für die Annahme der
Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung
ist. – Die eindeutige Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 7/20181 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2, 3, 11, 12, 25, 26, 28, 32, 35 bis 37, 42 bis 46,
48 bis 54, 57 bis 59, 66, 69, 72, 78 bis 86, 88 bis
91 und 93 bis 97.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
eindeutig die Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 12 ist das Land Berlin
der Vorlage beigetreten.
Die Punkte 5, 99 und 108 rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
TOP 5
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 405/18 [neu])
in Verbindung mit
99
99. Entschließung des Bundesrates: Praktische
Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur
Ferkelkastration – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 446/18)
und
TOP 108
108. Entschließung des Bundesrates
„Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der
betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/18)
Zu Wort gemeldet haben sich Frau Staatsministerin
Höfken, Herr Backhaus und Frau Ministerin Otte-Kinast.
Ich darf zuerst Frau Staatsministerin Höfken aus
Rheinland-Pfalz bitten.
1 Anlage 4
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Bundesrat liegen
heute zahlreiche Anträge unterschiedlicher Zielrichtung
zum Tierschutz von Ferkeln zur Abstimmung vor. Wir
haben gerade auch vor dem Bundesratsgebäude die
Diskussion erlebt. Aber eine Verlängerung der Anwendung
der betäubungslosen Ferkelkastration findet hier im Haus
voraussichtlich keine Mehrheit, da sie einen klaren
Verstoß gegen den Tierschutz darstellt.
Natürlich stellt die Umsetzung der
tierschutzgesetzlichen Regelungen ab 2019 zahlreiche schweinehaltenden
Betriebe vor Herausforderungen, für die sie aus meiner
Sicht bisher nicht ausreichend Unterstützung von der
Bundesregierung erhalten haben. Ich muss auch sagen:
Die Bundesregierung hat die notwendigen
Voraussetzungen bisher nicht ausreichend geschaffen. Aber ich weise
darauf hin: Das Tierschutzgesetz ist nicht einmal
zustimmungspflichtig, es ist ein Einspruchsgesetz.
Da ist natürlich der Konflikt bei Frau K l ö c k n e r :
Sie will sich im Tierschutz profilieren und die
tiergerechte Haltung weiterentwickeln – das ist eines ihrer
wesentlichen Regierungsvorhaben –, und dann möchte sie nicht
unbedingt ein solches Gesetz anfassen. Aber das kann
nicht unsere Aufgabe sein.
Ich sehe auch, dass alle Beteiligten hier ganz klar
sagen: Die betäubungslose Ferkelkastration ist nicht
tierschutzgerecht. Darum gibt es Handlungsbedarf.
Rheinland-Pfalz bittet in dem vorliegenden Antrag die
Bundesregierung um eine Informations- und
Aufklärungskampagne zu den vorliegenden Alternativmethoden.
Das halte ich im Interesse der Tiere und der Landwirte
für dringend erforderlich. Damit sollen vor allem
tatsächliche und vermeintliche Vorbehalte, beispielsweise
gegenüber der Immunokastration, ausgeräumt werden, die
vor allem von der Landwirtschaft selbst vorgebracht
werden. Sollte es tatsächlich berechtigte Argumente
geben, dann müsste die Bundesregierung sie umgehend
vorlegen; das ist bisher nicht geschehen. Ich bin selbst
sehr für vorsorgenden Verbraucherschutz und habe alles
gewälzt, um herauszufinden, ob etwas dagegen spricht.
Ich habe nichts gefunden.
Es müssen aber auch die Aktivitäten der Landwirte zur
Verbesserung des Tierwohls honoriert und vorangebracht
werden. Die Landwirte sollen spüren können, dass sich
Tierschutz für sie lohnt.
Die Rheinland-Pfälzische Landesregierung nimmt –
wie andere auch – die vielfach vorgetragenen Sorgen und
Nöte der Landwirte sehr ernst. Daher möchten wir den
Landwirtinnen und Landwirten den Einsatz weiterer
Alternativmethoden ermöglichen. Der Landwirt soll aus
möglichst vielen geeigneten Alternativmethoden wählen
können, um die für seinen Betrieb beste Methode zur
Verfügung zu haben.
Wir möchten mit unserem Antrag auch erreichen, dass
die Bundesregierung prüft, wie den Landwirten die
Anwendung der Inhalationsnarkose erleichtert wird, indem
sie sie gegebenenfalls selbst durchführen dürfen. Das
setzt natürlich die erforderliche Sachkunde voraus. Auch
das hätte längst eingeleitet werden müssen.
Die Bundesregierung wird daher um Prüfung gebeten,
inwieweit auf Grundlage der Ermächtigung in § 6 Absatz
6 des Tierschutzgesetzes mittels Verordnung geregelt
werden kann, dass auch der Landwirt selbst die
Inhalationsnarkose bei seinen Ferkeln durchführen darf, und
welche Kenntnisse und Fähigkeiten dafür erforderlich
sind und nachgewiesen werden müssen. Ich gehe von
einem positiven Prüfergebnis aus.
Ich sehe in der Zulassung der Inhalationsnarkose eine
Option für die nahe Zukunft, die baldmöglichst
umgesetzt werden sollte. Bis es soweit ist, stehen den
Landwirten aber schon sichere und gute Alternativmethoden zur
Verfügung.
Wir kennen die Diskussionen über die
Lokalanästhesie, die politisch plötzlich zum Königsweg erklärt wurde.
Aber bislang gibt es aus wissenschaftlicher Sicht noch
viele offene Fragen, die vor einer eventuellen Etablierung
in der Praxis stehen. Problematisch erscheint nach
Auffassung des Tierschutzes nach derzeitigem Kenntnisstand
insbesondere das Erreichen der Schmerzausschaltung,
aber auch das Ausmaß der Schmerzen und Leiden von
Beginn der Anwendung bis zum Wirkungseintritt.
Allerdings kann das kein Grund dafür sein, dass wir jetzt die
Fristen verschieben.
Wir dürfen und sollen uns möglichen Entwicklungen
nicht verschließen. Das Thema muss im Interesse aller
Beteiligten weiter vorangebracht werden. Deshalb auch
die Bitte an die Bundesregierung um Unterstützung
laufender Untersuchungen und Genehmigungsverfahren zur
Lokalanästhesie und – soweit sich hier Fortschritte
ergeben – in der Folge die Prüfung der
Anwendungsmöglichkeit für die Landwirte.
Wir alle wissen, dass ein Mehr an Tierschutz anfangs
immer auch finanziellen Mehraufwand bedeutet – gut
angelegtes Geld, wie ich finde. Ich bin der festen
Überzeugung, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher
auch tierschutzgerecht erzeugtes Fleisch honorieren.
Dazu ist es allerdings wichtig, dass eine entsprechende
Kennzeichnung, aber auch Kommunikation und
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgen. Das
würde auch die Wettbewerbssituation der viehhaltenden
Betriebe verbessern, die Tierschutz konsequent umsetzen.
Eine effektive Tierhaltungskennzeichnung wäre dazu ein
wichtiger Schritt.
In der Übergangszeit wird die Umstellung ab 2019
gerade für die bäuerlichen Betriebe finanziell durchaus mit
besonderen Lasten verbunden sein. Mir persönlich und
der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung liegt sehr
viel daran, bäuerliche Betriebe zu erhalten und zu
fördern; denn sie prägen unsere Landschaft und erhalten die
ländlichen Räume. Die Bundesregierung sollte erweiterte
Fördermöglichkeiten für diese Betriebe prüfen, um ihnen
die Umstellung finanziell zu erleichtern.
Ich bedauere es, dass die Bundesregierung die Zeit seit
2013 nicht intensiv genutzt hat, um die praktische
Umsetzung der neuen Tierschutzregeln ab 2019
vorzubereiten, wie es sich Tierschützer und -halter erwartet haben.
Aber ich bin zuversichtlich, dass durch rasches Handeln
die Umsetzung ab 2019 für die Landwirtinnen und
Landwirte deutlich erleichtert werden kann. – Vielen
Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Frau Staatsministerin Höfken!
Lieber Herr Minister Dr. Backhaus, Sie haben das
Wort.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Ich glaube, dass wir alle in diesem
Hohen Haus uns einig sind: Wir wollen mehr Tierschutz,
wir wollen mehr Tierwohl. Und ich bin froh darüber, dass
sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Ihnen
gemeinsam erfolgreich für das Staatsziel Tierschutz im
Grundgesetz eingesetzt hat. Das ist ein hervorragendes
Ergebnis.
Wenn wir jetzt einmal den Sommer auf uns wirken
lassen: Ich hoffe, Sie haben alle im schönsten Bundesland
der Welt Urlaub gemacht, ein deftiges Steak zu sich
genommen und vielleicht ein bisschen darüber nachgedacht,
wie es wohl der Landwirtschaft in Deutschland geht.
Dazu möchte ich Ihnen Folgendes noch einmal bitte mit
auf den Weg geben:
Die schweinehaltenden Unternehmen im Lande
– 8 500 mittelständische bäuerlich geprägte
Landwirtschaftsbetriebe, zum Glück in der Regel noch
familiengeführt – erwarten von uns heute hier, dass wir eine
Zwischenlösung noch einmal ermöglichen. Ich persönlich
stehe dazu. Denn wir haben Alternativen; das ist so, Frau
Höfken hat darauf hingewiesen. Aber es fehlt eine
Alternative, die tierwohlgerecht ist, die ethisch-moralisch
verantwortbar ist und die – das vergessen manche – auch
noch wirtschaftlich verantwortbar ist. Wenn ich mir die
Dotierung von heute anschaue, dann bringt zurzeit jeder
Muttersauenhalter in Deutschland bei jedem Ferkel
11 Euro mit. Das heißt Verlust, und das kann nicht sein.
Ich möchte auch, dass wir die Kompetenz beim Halten
von Muttersauen in Deutschland erhalten; ich glaube, da
stimmen wir überein. Ich möchte nicht, dass Ferkel aus
Dänemark, aus den Niederlanden, aus Spanien zu uns
geliefert werden, die unter tierschutzwidrigeren
Voraussetzungen gehalten worden sind. Deswegen bitte ich Sie
sehr herzlich, noch einmal in sich zu gehen und an die
Familien zu denken, die auf eine Übergangslösung
warten.
Auch das darf ich Ihnen sagen: Seit einigen Tagen ist
hoffentlich auch der Allgemeinheit bekannt, dass das
Narkosemittel Isofluran in Europa eingesetzt werden
darf. Dazu brauchen wir die technischen
Voraussetzungen. Sie sind in den Landwirtschaftsbetrieben in
Deutschland heute generell nicht erfüllt. Deswegen halte ich es
– noch einmal – für wichtig, dass wir eine
Übergangsphase ermöglichen.
Erstens sollte die wissenschaftliche Forschung in
Deutschland unter Hochdruck an dem Thema arbeiten.
Zweitens sind von der Industrie die technischen
Voraussetzungen zu schaffen.
Drittens müssen wir die Landwirte vernünftig
ausbilden und an das Thema heranführen.
Insofern bitte ich sehr herzlich darum, die
Übergangszeit einzuräumen. Und ich wünsche mir sehr, dass wir
auch in Zukunft Schweinefleisch aus Deutschland aus
dem artgerechtesten Haltungssystem genießen dürfen. –
Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Dr. Backhaus!
Es spricht nun zu uns Frau Ministerin Otte-Kinast.
Sehr geehrte Frau Otte-Kinast, Sie haben das Wort.
Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute
sind es genau noch 102 Tage bis zum Jahreswechsel. 102
Tage bis zum Ende der Übergangsfrist! Ab 1. Januar darf
kein Ferkel mehr in Deutschland ohne Betäubung
kastriert werden. Viele fragen sich: Was passiert dann?
Ich möchte an dieser Stelle in Richtung der
Schweinehalter eine deutliche Botschaft senden: Der
grundsätzliche Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung wird
von mir nicht in Frage gestellt. Für die
Tierschutzverbände in Deutschland ist das Festhalten am Ausstiegstermin
1. Januar 2019 eine zentrale, nicht verhandelbare
Forderung. Das haben sie immer wieder untermauert, und das
tun sie auch heute mit ihrer Präsenz vor dem
Bundesratsgebäude.
Meine Damen und Herren, fünf Jahre haben Politik,
Verbände und Unternehmen der Ernährungs- und
Landwirtschaftsbranche und auch die einzelnen Tierhalter Zeit
gehabt, sich auf den Termin 1. Januar 2019 und das Ende
der Kastration ohne Betäubung einzustellen und
vorzubereiten. Wir alle gemeinsam müssen nun feststellen, dass
die in dieser Zeit unternommenen Anstrengungen eben
nicht ausgereicht haben. 102 Tage bis zur Deadline, und
wir stehen ohne praktikables Ergebnis da. Das kann und
will ich nicht hinnehmen.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir beim Thema
Ferkelkastration einen „Nachschlag“ brauchen. Es hilft
uns nämlich nicht, immer wieder zu betonen, dass es mit
der Jungebermast, der Immunokastration und der
Isoflurannarkose doch praxistaugliche Alternativen zum
1. Januar 2019 gebe. Wer so argumentiert, der verkennt
die Realität.
Für Sauenhalter gibt es aktuell neben der klassischen
Injektionsnarkose, die bekanntlich mit gravierenden
medizinischen Risiken behaftet ist, kein arzneimittel- und
tierschutzrechtlich zulässiges Verfahren zur
Schmerzausschaltung während der Kastration.
Die von Neuland-Betrieben in Deutschland seit vielen
Jahren quasi im Rahmen eines „Feldversuches“
angewendete Inhalationsnarkose mittels Isofluran steht derzeit
aus verschiedenen Gründen flächendeckend nicht zur
Verfügung.
Was aber sollen unsere Sauenhalter nach dem 1.
Januar 2019 mit ihren männlichen nicht kastrierten Ferkeln
machen? Die anderen beiden viel zitierten Alternativen
zur Kastration ohne Betäubung, die Mast von Jungebern
und die Mast von männlichen Schweinen, die gegen den
Ebergeruch geimpft wurden, stellen gar keine Alternative
für die Sauenhalter dar, sondern sind von den Haltern von
Mastschweinen anzuwenden. Doch auch diese beiden
Methoden werden bisher nur vereinzelt in der
Schweinehaltung genutzt. Warum ist das so?
Ich habe in den letzten Monaten mit sehr vielen
Landwirten gesprochen. Dabei konnte ich überwiegend
die Bereitschaft erkennen, auch neue Wege zu gehen,
wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Dazu gehört zuallererst: Der Absatz der schlachtreifen
Tiere muss gesichert sein. Die Haltung von Jungebern
zum Beispiel stellt bekanntlich hohe Anforderungen an
die Fähigkeiten der Landwirte. Einige Landwirte stellen
sich bereits mit Erfolg dieser Herausforderung. Andere
setzen auch die Impfung mit Erfolg ein.
Aber die Anwendung in der Fläche ist nach wie vor
ein großes Problem. Die Schlachtunternehmen und der
Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wollen
Eberfleisch nur sehr begrenzt und Fleisch von geimpften
Tieren zum Teil gar nicht vermarkten. Für diese
Verweigerungshaltung habe ich kein Verständnis. Ich fordere die
Verarbeitung und den Handel auf, die Vermarktungswege
endlich frei zu machen.
Wer heute den Weg einer Fristverlängerung für die
betäubungslose Ferkelkastration versperrt, der nimmt
wissentlich längere Transportwege für ausländische Ferkel in
Kauf. Wir müssen befürchten, dass unsere
Schweinemäster nach Inkrafttreten des Verbotes ihre kastrierten Ferkel
aus den Nachbarländern beziehen. Daran wird auch die
– von mir geteilte – Auffassung des Deutschen
Tierschutzbundes nichts ändern, dass grundsätzlich auch für
importierte Ferkel, Mastschweine und
Schweinefleischprodukte die gleichen tierschutzfachlichen
Anforderungen wie für deutsche Erzeuger gelten sollten. Von einer
europäischen Lösung sind wir leider noch weit entfernt.
Ist das Tierschutz?
Meine Damen und Herren, im Jahr 1999 gab es bei
uns in Deutschland noch 54 130 landwirtschaftliche
Betriebe, in denen Zuchtsauen gehalten wurden. Bis zum
Jahr 2016 nahm diese Zahl um 42 000 Betriebe ab.
42 000 Sauenhalter haben aufgehört. Im gleichen
Zeitraum stieg die Zahl der aus Dänemark und den
Niederlanden eingeführten Ferkel von 1,7 Millionen auf
11 Millionen Tiere.
Wer Tierschutz will, muss kleine, regionale
Sauenhalter stärken. Die Frist 1. Januar 2019 würde aber genau
das Gegenteil bewirken. Das Inkrafttreten des Gesetzes
führt zu einem rasanten Strukturwandel in der deutschen
Schweinehaltung. Wir treffen damit vor allem die kleinen
und mittleren bäuerlichen Betriebe, für die sich viele
Landesregierungen in Deutschland vehement einsetzen.
In Niedersachsen haben beide Regierungsfraktionen
bereits im Februar einen Entschließungsantrag gestellt,
um mehr Tierschutz und mehr Planungssicherheit zu
erreichen. Nach sorgfältiger Abwägung der von
verschiedenen Seiten vorgebrachten Argumente und in
Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage ist aus Sicht
des Landes Niedersachsen eine Verlängerung der
Ausnahmeregelung für die Kastration ohne Betäubung um
weitere zwei Jahre erforderlich.
Diese Zeit muss genutzt werden, um gemeinsam die
schwierige Situation für die landwirtschaftlichen Betriebe
zu lösen:
Wir müssen die Praxisreife der verschiedenen
Verfahren erreichen.
Wir brauchen die ernsthafte Bereitschaft für eine
wissenschaftlich fundierte Diskussion des „skandinavischen
Weges“, wo Tierhalter nach einer Schulung selbst die
Lokalanästhesie und die Kastration vornehmen.
Wir müssen die Akzeptanz bei den
Schlachtunternehmen und beim Einzelhandel erreichen, um die
Vermarktung von Eberfleisch sicherzustellen.
Außerdem benötigen wir Fördermöglichkeiten für
kleine und mittlere Betriebe, um die Umstellung auf
alternative Verfahren zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, jedem von uns muss klar
sein: Wir entscheiden in unserer heutigen Abstimmung
nicht nur über die Ferkel, sondern über die Zukunft der
gesamten Schweinehaltung in Deutschland. Ich bitte Sie
herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen
Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Frau Otte-Kinast!
Ums Wort gebeten hat Herr Staatssekretär Dr. Aeikens
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).
Sie haben das Wort.
Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich die Länder
heute auf eine befristete Verlängerung der
betäubungslosen Ferkelkastration verständigen würden.
Wir sind uns sicherlich alle einig, dass der Tierschutz
ein wichtiges Gut ist, das es zu erhalten und zu
verbessern gilt. Es ist aber niemandem damit gedient, wenn die
Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen können und
es dadurch zu einer Beschleunigung des Strukturwandels
und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland
kommt. Auf den Tierschutz im Ausland haben wir keinen
Einfluss.
Mit dem Beschluss des Gesetzgebers, die
betäubungslose Ferkelkastration zu verbieten, wurde ein großer
Fortschritt für den Tierschutz besiegelt. Zu diesem Weg
gibt es in der Sache keine Alternative. Aber wenn nun in
einem überschaubaren Maße mehr Zeit erforderlich ist,
um die Umsetzung für die Branche praxisgerechter zu
gestalten und auch für die Tiere zu optimieren, dann ist
das, glaube ich, ein vertretbarer Kompromiss.
Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass
das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft die Branche in den letzten Jahren nach besten
Kräften unterstützt hat. Unter anderem wurden mehrere
Millionen in Forschung und Modell- und
Demonstrationsvorhaben investiert. Wir müssen aber heute leider
konstatieren, dass es noch erhebliche Sorgen in der
Branche gibt, weil nicht alle Alternativen einsatzbereit sind.
Mit einer relativ kurzen Verlängerung der Frist
könnten wir zum Beispiel die Voraussetzungen für die
Anwendung der Isoflurannarkose durch die Landwirte
schaffen. Es ist nun an Ihnen, meine sehr verehrten
Damen und Herren, darüber zu entscheiden, ob wir den
Landwirten diese Möglichkeit eröffnen wollen. Darüber
wird heute abgestimmt und nicht über das Pro oder
Kontra der betäubungslosen Ferkelkastration.
Wir wollen und werden die Landwirte auch weiterhin
unterstützen. Die Forschungsprojekte werden
weiterlaufen. Wir werden uns weiter dafür engagieren, die
vorhandenen Alternativen weiterzuentwickeln, um ihre
Praxisgerechtheit zügig zu verbessern. Beispielsweise läuft ein
vom BMEL finanziertes Forschungsprojekt zur
Lokalanästhesie. Es laufen Modell- und Demonstrationsvorhaben
zur Durchführung der Ferkelkastration unter Betäubung.
Diese Aktivitäten sind uns wichtig, um Strukturbrüche
in der deutschen Ferkelproduktion zu vermeiden, die wir
schon erlebt haben. Gerade kleine und mittlere Betriebe
beabsichtigen, die Sauenhaltung aufzugeben, wenn wir
hier nicht mehr Zeit gewähren.
Die Frage ist: Wollen wir diese Strukturbrüche? Wir
als BMEL wollen sie nicht. Wir wollen gemeinsam mit
den Ländern daran arbeiten, dass Alternativen entwickelt
werden. Dazu brauchen wir mehr Zeit.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Dr. Aeikens!
Als Vertreter des Bratwurstlandes Thüringen, sehr
geehrter Herr Dr. Aeikens, würde ich Ihnen gerne zu Ihrem
heutigen Geburtstag eine Lösung wünschen. Ich darf
Ihnen im Namen des Bundesrates herzlich zum
Geburtstag gratulieren!
(Beifall – Staatssekretär Dr. Hermann Onko
Aeikens [BMEL]: Herzlichen Dank!)
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen. – Herr Minister Hauk (Baden-Württemberg)
hat eine Rede zu Protokoll1 gegeben.
Dann treten wir in die Abstimmungen ein. Wir
stimmen zuerst über Punkt 5 ab.
Hierzu liegen Ihnen die Empfehlung des
Agrarausschusses, den Gesetzentwurf nicht einzubringen, und
zwei Landesanträge vor.
Wir beginnen mit dem Antrag Brandenburgs in
Drucksache 405/3/18, und zwar zu Ziffer 1, der
Neufassung des Gesetzentwurfs. Wer ist für den Antrag aus
Brandenburg? – Dies ist eine Minderheit.
Dann rufe ich den Vier-Länder-Antrag in Drucksache
405/2/18 auf. Wer für den Vier-Länder-Antrag ist, den
bitte ich, das anzuzeigen. – Dies ist ebenfalls eine
Minderheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, den unveränderten
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ich
darf um das Handzeichen bitten. – Auch dies ist eine
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag
Brandenburgs in Drucksache 405/3/18 unter Ziffer 2
1 Anlage 5
abzustimmen. Ich darf Sie um Ihr Votum bitten. – Dies
ist auch eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu den Entschließungen unter den
Punkten 99 und 108.
Ich weise die Vorlage unter Punkt 99 dem Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und die
Vorlage unter Punkt 108 dem Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz – federführend – sowie dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a) und b) auf:
TOP 6a)
a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Verzinsung nach der Abgabenordnung – Antrag
des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Hessen – (Drucksache 396/18)
TOP 6b)
b) Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines
Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach
der Abgabenordnung – Antrag des Landes
Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes
Hessen – (Drucksache 397/18)
Herr Staatsminister Dr. Schäfer (Hessen) hat das Wort.
Dr. Thomas Schäfer (Hessen): Sehr verehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Von der
Ferkelkastration zu der Verzinsung nach der Abgabenordnung
einen Übergang zu finden ist nicht ganz trivial. Ich
versuche es deshalb disruptiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Verzinsung nach § 238 der Abgabenordnung ist eine der größten
Konstanten des deutschen Steuerrechts. Seit 1961 ist der
Zinssatz unverändert, der zu zahlen ist, wenn
Nachzahlungsverpflichtungen sowohl in die eine wie in die andere
Richtung bestehen.
Der Satz dieser Verzinsung von 6 Prozent war lange
akzeptiert, weil er sich in der Zinsentwicklung über viele
Jahre und Jahrzehnte hinweg jedenfalls in der Nähe des
Marktzinses bewegt hat. Das ist seit einigen Jahren nicht
mehr so. Wir haben mittlerweile real eine
Negativverzinsung für vorgehaltenes privates Kapital. Gleichzeitig
steht der Satz von 6 Prozent nach der Abgabenordnung
immer noch monolithisch in der Landschaft.
Das führt nicht nur zu Unverständnis bei den
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern gelegentlich auch
zu relativ kuriosem Verhalten von Steuerpflichtigen.
Während sich Steuerpflichtige früher
Steuervorauszahlungen eher nicht ausgesetzt haben, müssen wir heute
feststellen, dass die Verzinsung von 6 Prozent gerne als
eine Art Geldanlage beim Finanzamt vorgenommen wird
– mit sehr seltsamen Konstruktionen und der
Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen seitens der
Finanzverwaltung. Das heißt: Es besteht rein praktisch, faktisch und
auch nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger
Handlungsbedarf.
Dieser Handlungsbedarf ist nochmals größer
geworden, seit der Bundesfinanzhof erkennbar Zweifel an der
Verfassungsgemäßheit der bisherigen Regelung geäußert
hat und sie – einmal mehr eine steuerliche Regelung –
dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Wir alle haben gemeinsam in den letzten Jahren eine
ganze Reihe von politischen Sachverhalten gehabt, über
die im Vorfeld lange diskutiert worden ist, wobei allen
Beteiligten klar war, dass das verfassungsrechtliche
Risiko sehr hoch ist. Trotzdem haben wir es in dieser
Gesellschaft nicht geschafft, politisch zu handeln, um zu einer
Neuregelung zu kommen, bevor Karlsruhe entscheiden
muss. Wenn dann Karlsruhe wieder entschieden hatte,
haben wir gelegentlich in Sonntagsreden darauf
hingewiesen, wie problematisch es doch ist, dass nationale
Gesetzgebung in schwierigen Fragen nur noch dann
zustande kommt, wenn Karlsruhe ein Machtwort
gesprochen hat.
Deshalb sollten wir uns an dieser Stelle wappnen und
frühzeitig eine Entscheidung treffen. Für diese
Entscheidung machen wir Ihnen das Angebot, zunächst den
Zinssatz schlicht zu halbieren und ihn der aktuellen und der
zu erwartenden Zinsentwicklung anzupassen bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem wir technisch in der Lage sind, eine
Verzinsung auf Rädern zu etablieren, so dass die künftige
gesetzliche Verzinsung nach der Abgabenordnung mit
einem Aufschlag auf einen bestimmten schwankenden
Zinssatz, abhängig vom Marktniveau, zu gestalten wäre.
Das wäre ein richtiges und ein notwendiges Signal, um
zu erkennen, wenn langjährig bewährte Regeln nicht
mehr der Realität entsprechen. Wie gesagt, gilt der
Zinssatz seit 1961 unverändert.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich der
gemeinsamen Initiative aus Hessen und Bayern anschließen
könnten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Dann wird in den Ausschüssen weiterberaten.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der
Sicherheitsmaßnahmen von
Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag
des Landes Niedersachsen – (Drucksache 321/18)
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Pistorius aus
Niedersachsen. Sie haben das Wort.
Boris Pistorius (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserer
Bundesratsinitiative reagieren wir auf eine durchaus
erhebliche Informationslücke, die sich bei der Kontrolle der
Identität von Fluggästen ergibt.
Die Notwendigkeit dafür hat uns ein Fall vor Augen
geführt, der sich in der jüngeren Vergangenheit ereignet
hat: Ali B., der im Verdacht steht, ein 14-jähriges
Mädchen getötet zu haben, konnte unbehelligt in den Irak
ausreisen, obwohl sein Flugticket auf einen Namen
ausgestellt war, der nicht mit seinen Ausweispapieren
übereinstimmte.
Die Frage, warum das passieren konnte, hat uns alle in
der Folge dieses Ereignisses beschäftigt und konnte
relativ schnell beantwortet werden: In Deutschland gibt es –
anders als in anderen europäischen und
außereuropäischen Ländern – schlicht keine Verpflichtung für die
Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere ihrer
Fluggäste beim Boarding zu prüfen und mit den bei der Buchung
angegebenen Daten zu vergleichen.
Aus diesem Grund hat Niedersachsen noch vor der
Sommerpause eine Gesetzesinitiative auf den Weg
gebracht, die diese Lücke schließen soll.
Luftfahrtunternehmen in Deutschland erfassen zurzeit
die Angaben zur Identität der Fluggäste nur bei der
Buchung. Bei der Abfertigung am Schalter findet höchstens
eine freiwillige Kontrolle der Dokumente statt.
Verpflichtend ist diese aber im Gesetz nicht vorgesehen. Es besteht
daher keinerlei Sicherheit über die Identität der Personen,
die sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Diese
Informationslücke macht es möglich, sich unter falscher
Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen.
Das ist gerade im Hinblick auf mögliche Terroristen
und Kriminelle verheerend. Es liegt auf der Hand, dass es
diesen Menschen in die Karten spielt, wenn sie unter
falschem Namen fliegen können und keine Kontrolle vor
Betreten des Flugzeugs befürchten müssen.
Ohne Kenntnis über die Identität von Fluggästen
können natürlich auch die Sicherheitsbehörden nur
eingeschränkt arbeiten. Es können zum Beispiel im
Nachhinein Reisewege nicht nachvollzogen werden.
Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der
Sicherheitsbehörden befinden, können auch nicht frühzeitig
erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von
Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind
das aber entscheidende Informationen. In Anbetracht der
unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es
daher nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten
Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen
gibt.
Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, dass die
Initiative Niedersachsens im Innenausschuss einstimmig
beschlossen worden ist. Luftfahrtunternehmen sollen
künftig nach § 9 Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
werden, die Ausweispapiere der Fluggäste bei der
Abfertigung zu prüfen und mit den bei der Buchung
angegebenen Daten abzugleichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger
Schritt, um zu verhindern, dass potenzielle Terroristen
oder schwere Straftäter mit falschen Identitäten in
Flugzeugen in andere Länder reisen können. Ich freue mich
auf die Beratungen im Bundestag und danke Ihnen für die
Unterstützung.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Pistorius!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf
beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer für die
empfohlene Einbringung ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist eindeutig die Mehrheit.
Damit ist es beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Boris
Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des
Bundesrates zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
– Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 408/18)
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen).
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ein
Verbot der Gesichtsverhüllung im gesamten öffentlichen
Raum besteht in Deutschland – anders als in vielen
Staaten der Europäischen Union – bislang nicht.
Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu
bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
hat der Bundesgesetzgeber allerdings den Umgang mit
Gesichtsverhüllungen unter anderem für die Bereiche des
Dienstrechts, des Wahlrechts, des Personalausweisrechts
und des Ausländerrechts festgelegt. Auf Länderebene
existieren ebenfalls verschiedene bereichsspezifische
Regelungen der Gesichtsverhüllung, etwa im Bereich des
Schulrechts und des Hochschulrechts.
Eine explizite Regelung für ein Verbot der
Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung gibt es bis
dato nicht. Richterliche Anordnungen, die Verhüllung zu
entfernen, werden bislang auf eine Generalklausel im
Gerichtsverfassungsgesetz gestützt. Die Vorschrift
ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von
Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf
einer Sitzung zu gewährleisten.
Eine einheitliche und verlässliche Handhabung dieser
Norm hat sich in Bezug auf die Gesichtsverhüllung in der
Rechtsprechung bisher nicht herausbilden können.
Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Sitzungspolizei
fallen bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten
sehr unterschiedlich aus: Teilweise wird die
Gesichtsverhüllung schlicht hingenommen, teilweise werden
Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung
durchgeführt, teilweise wird nur den bei der Verhandlung
beteiligten Personen die Gesichtsverhüllung untersagt,
teilweise werden auch die Zuschauer in das Verbot
einbezogen, teilweise wird die Durchsetzung des Verbots
eher zurückhaltend, teilweise aber auch sehr streng
gehandhabt.
Es verwundert deshalb nicht, dass die
Rechtsunsicherheit in der gerichtlichen Praxis angesichts des Fehlens
einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist. Der Antrag
der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen zielt vor
diesem Hintergrund darauf ab, den Gerichten eine
rechtssichere Regelung an die Hand zu geben.
Das Gerichtsverfassungsgesetz soll um eine Regelung
ergänzt werden, wonach bei der Verhandlung beteiligte
Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz
noch teilweise verhüllen dürfen. Der Vorsitzende soll auf
die Einhaltung des Verbots hinwirken. Auf eine
Einbeziehung der Zuschauer in die Verbotsregelung ist in dem
Entwurf verzichtet worden.
Die inhaltliche Notwendigkeit einer solchen
Verbotsvorschrift haben wir schon bei der Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2018
hervorgehoben:
Das Gericht muss sämtliche Erkenntnismittel
einschließlich der Mimik der bei der Verhandlung
beteiligten Personen ausschöpfen können, um den Sachverhalt
bestmöglich aufzuklären. Die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit einer Person oder der Glaubhaftigkeit einer
Tatsachenbehauptung ist, wenn eine Person ihr Gesicht
verschleiert, nicht zuverlässig möglich.
Meine Damen und Herren, im Gerichtssaal zählt die
Wahrheit, die niemand verbergen darf.
Gesichtsverhüllungen sind mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar
und deshalb im Gerichtssaal tabu. Wenn einem Zeugen
der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge
entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer
Aussage berücksichtigen können. Ohne Mimik und
Gestik ist eine Aussage wenig bis nichts wert.
Unser Entwurf verzichtet aber auch bewusst auf eine
Regelung, wonach der Vorsitzende Ausnahmen von dem
Verbot der Gesichtsverhüllung gestatten kann, wenn der
Blick in das unverhüllte Gesicht zur Beweiswürdigung
nicht notwendig ist. Die Kommunikation „von Angesicht
zu Angesicht“ ist ein zentrales Element im
rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren auch dann, wenn der Sachverhalt
vollständig aufgeklärt ist und nur noch Rechtsfragen zu
erörtern sind.
Die Kommunikation wird durch eine bei der
Verhandlung beteiligte Person, die ihr Gesicht verhüllt,
empfindlich gestört. So kann die von der Verhüllung ausgehende
Wirkung dazu verleiten, zurückhaltender in der Äußerung
der eigenen Standpunkte zu sein. Auch wird es häufig
nicht gelingen, die Reaktion der vollverschleierten Person
auf die Äußerung einer Rechtsansicht und eine mögliche
Vergleichsbereitschaft zuverlässig einzuschätzen und
hierauf angemessen zu reagieren.
Ein entsprechender Ausnahmetatbestand würde
außerdem neues Konfliktpotenzial im Einzelfall schaffen. Es
bestünde namentlich die Gefahr eines Vorab-Streits um
das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der
Ausnahmeregelung, der den Eintritt in die eigentliche
Gerichtsverhandlung verzögern und auch stören würde.
Der individuelle Rechtsgüterschutz kommt in dem
Gesetzesantrag freilich durchaus nicht zu kurz. Ich
verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die
Ausnahmen von der Verbotsregelung für besonders
gefährdete Personen in der Strafprozessordnung und in dem
Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz.
Den Beratungen in den Ausschüssen sehe ich mit
Interesse und auch mit Vorfreude entgegen. Ich bitte um
Unterstützung unseres Gesetzesantrags.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Biesenbach!
Nun hat Staatsminister Professor Dr. Bausback das
Wort.
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema
Gesichtsverhüllung im Gericht beschäftigt dieses Haus zum
wiederholten Mal. Bayern hat bereits zwei Anträge hierzu in
den Bundesrat eingebracht, damit das dringend
notwendige Verbot der Gesichtsverhüllung in
Gerichtsverhandlungen ausdrücklich gesetzlich geregelt wird. Auch wenn
diese Anträge damals noch keinen Erfolg hatten: In der
Rechtspolitik zahlt sich Beharrlichkeit aus.
Ich freue mich deshalb sehr, dass wir von unserer
neuen Initiative die Mehrheit der Länder auf der
Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz überzeugen konnten.
Danken möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen
und Kollegen aus den Ländern, die unseren Vorschlag
unterstützen. Insbesondere gilt mein Dank Frau Kollegin
Havliza aus Niedersachsen, die sich gemeinsam mit
ihrem Haus intensiv und konstruktiv in die Diskussion
eingebracht hat.
Meine Damen und Herren, es ist endlich an der Zeit,
Gesichtsverhüllungen während Gerichtsverhandlungen
ein für alle Mal zu verbieten. Denn für mich ist klar: Der
Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht. Eine
offene auch nonverbale Kommunikation ist Eckpfeiler
einer effektiven Verhandlungsführung und damit
unverzichtbar.
Die Anforderungen an unsere Gerichte sind hoch. Sie
sind als tragende Säulen unseres Rechtsstaats
verpflichtet, zur Ermittlung der Wahrheit alle Erkenntnisse
auszuschöpfen. Die Wahrheit kann ein Gericht in den meisten
Fällen ohne die Zuhilfenahme von Zeugen nicht
erforschen. Für diese Zeugenvernehmungen muss das Gericht
als Allererstes wissen, wen es vor sich hat. Es muss aber
auch beurteilen können, ob die Aussage des Zeugen oder
der Zeugin glaubhaft und der Zeuge insgesamt
glaubwürdig ist. Dies kann nur gelingen, wenn das Gericht die
Gestik und Mimik des Zeugen berücksichtigt und in seine
Urteilsfindung mit einbezieht.
Kolleginnen und Kollegen, machen Sie einmal die
Probe aufs Exempel! Überlegen Sie sich, wie es gewirkt
hätte, wenn Kollege Biesenbach mit einem schwarz, rot,
gelb oder sonst wie gefärbten Tuch hier vor Ihnen
gestanden hätte und Sie sich weder von seiner Mimik noch
von seiner Gestik ein Bild hätten machen können.
Noch viel mehr gilt das vor Gericht, wo es um die
akribische, gewissenhafte Suche nach Wahrheit geht. Mit
einer solchen Suche nach Wahrheit sind Burka und Niqab
nicht vereinbar. Sie ist nicht mit Zeuginnen vereinbar, die
sich weigern, ihre Burka oder den Niqab abzulegen, so
dass Gesicht und Körper vollständig verhüllt sind und die
Augen nur durch einen Schlitz oder ein Stoffgitter
auszumachen sind.
Ich bin auch froh, dass der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in einer vor wenigen Tagen
veröffentlichten Entscheidung nochmals bestätigt hat, dass ein
Verbot der Gesichtsverhüllung durchaus mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein kann.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll ein
Gericht im Falle einer Verschleierung beurteilen, ob die
Zeugin plötzlich rot oder ganz blass wird, ob sie zu
schwitzen beginnt oder unsicher in die Richtung eines
Dritten blickt? Wie soll das Gericht ein gerechtes Urteil
fällen, wenn es seine Erkenntnisse nicht auf Zeugen
stützen kann, die es von Angesicht zu Angesicht gesehen und
erlebt hat, weshalb es auch keinen Eindruck von der
Glaubwürdigkeit hat?
Unsere Richterinnen und Richter benötigen und
wünschen sich deshalb das ausdrückliche Verbot der
Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen. Wir dürfen
sie nicht länger im Regen stehen lassen. Wir müssen
ihnen klare und unmissverständliche Regelungen an die
Hand geben, und wir müssen sie ihnen jetzt geben, meine
Damen und Herren.
Das vorliegende Gesichtsverhüllungsverbot richtet
sich aber nicht nur an die gerichtliche Praxis. Für alle
Bürgerinnen und Bürger wird damit klar, dass wir
verhüllte Gesichter vor Gericht nicht akzeptieren. Das ist
eine Grundentscheidung unseres Rechtsstaats, und dieser
muss in aller Regel Vorrang vor ideologischen,
weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen Motiven
eingeräumt werden. Mit einer solchen Entscheidung machen
wir der teilweise durchaus verunsicherten Bevölkerung
deutlich, was der Rechtsstaat nicht akzeptieren muss. Wir
bewahren zugleich die Identität unserer
freiheitlichdemokratischen Grundordnung und zeigen, dass wir
unseren Rechtsstaat, falls erforderlich, verteidigen, ihn in
jedem Falle durchsetzen.
Ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie unseren Antrag,
und lassen Sie uns gemeinsam ein klares Zeichen setzen
für unseren Rechtsstaat und für unsere
freiheitlichdemokratische Grundordnung! Wir sollten vom
Bundesrat ein Signal aussenden, dass sich die Länder einig sind:
Gesichtsverhüllungen vor Gericht sind nicht zu
akzeptieren. Für alles andere hätten die Menschen kein
Verständnis.
Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat vielfältigen
Angriffen ausgesetzt ist, dürfen wir keine Gelegenheit
verstreichen lassen, um ihn dauerhaft und nachhaltig zu
stärken. Genau dies können wir mit dem vorgestellten
Gesetzentwurf tun. – Ich freue mich auf die Beratung in
den Ausschüssen.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Staatsminister!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen. – Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) hat
eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Ich eröffne Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/18)
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatsminister Tarek
Al-Wazir. Sie haben das Wort.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des in den
letzten Jahren stark gestiegenen Luftverkehrs und der
dadurch noch verstärkten Kapazitätsengpässe im europäi-
1 Anlage 6
schen und deutschen Luftraum kommt es zunehmend zu
Verspätungen im Luftverkehr.
Davon sind nicht nur Fluggäste negativ betroffen,
sondern vor allem auch die Bevölkerung im Umfeld der
Verkehrsflughäfen, weil sich diese Verspätungen in die
Nachtstunden fortsetzen und deshalb ein wachsendes
Problem darstellen.
Um die Bevölkerung zu schützen und eine ungestörte
Nachtruhe zu ermöglichen, gelten an den meisten
Flughäfen sogenannte Nachtflugverbote. Sie gelten jedoch nicht
uneingeschränkt. Vor allem für Verspätungen gibt es
Ausnahmetatbestände. Wir haben in den letzten Monaten
festgestellt, dass diese Ausnahmetatbestände zunehmend
in Anspruch genommen werden, von einigen
Fluggesellschaften in so hohem Maße, dass dies auf eine
systematische Ausnutzung hindeutet. Das Ziel, verspätete
Flugbewegungen auf wenige Ausnahmen zu beschränken, wird
so konterkariert.
Es gibt Möglichkeiten nach Luftverkehrsgesetz, an
dieser Stelle einzugreifen. Allerdings können es nur die
Pilotinnen und Piloten sein, die mit einem Bußgeld belegt
werden, wenn keine Ausnahme greift, weil bisher im
Gesetz einzig und allein der verantwortliche
Luftfahrzeugführer genannt ist, nicht aber die Fluggesellschaft.
Gerade bei regelmäßig verspäteten Flügen wird die
Verspätung zumeist jedoch nicht durch den Piloten, sondern
durch die Tages- und Flugplanung verursacht. Für diese
ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Ihr obliegt es,
angemessene Zeitpuffer für die Flugstrecke
einzukalkulieren oder aber geeignete Maßnahmen zu treffen, so dass
Verspätungen ein Ausnahmefall bleiben.
Auch wird die Entscheidung des Piloten oder der
Pilotin in der Regel durch die Anweisung der eigenen
Fluggesellschaft beeinflusst. Natürlich hat der Pilot oder die
Pilotin die Letztverantwortung für die Durchführung des
Fluges, aber sie befinden sich natürlich im Spannungsfeld
zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und der
Einhaltung der Nachtflugverbote.
Die Verhängung eines Bußgelds gegen die
hauptverantwortliche Fluggesellschaft ist nach der bisherigen
Rechtslage nur unter sehr engen Voraussetzungen
möglich, die regelmäßig schwer nachzuweisen sind. Die
Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg wissen ziemlich
genau, wovon ich spreche.
Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Luftverkehrsgesetzes eingebracht, mit dem die
Haftung für unzulässige Starts und Landungen in den
Betriebsbeschränkungszeiträumen auf den Betreiber des
Luftfahrzeugs erweitert werden soll, um systematische
Verletzungen der Nachtflugbeschränkungen beim
unmittelbar Verantwortlichen wirksam sanktionieren zu
können. Das ist notwendig für die Gesundheit unserer
Bürgerinnen und Bürger und zur Schärfung des
Verantwortungsbewusstseins der Fluggesellschaften. Es braucht
wirksame Gegenmaßnahmen, um ungeachtet aller
Schwierigkeiten im Luftverkehr, die wir momentan
haben und für die wir ebenfalls eine Lösung finden müssen,
die Verspätungen auf das Maß absoluter
Ausnahmeerscheinungen zurückzuführen.
Ich bitte um Unterstützung in dieser Frage. Denn es ist
ein Problem, das nicht nur uns rund um den Flughafen
Frankfurt betrifft, sondern zunehmend auch die anderen
Standorte. Ich finde, dass es angezeigt wäre, das Recht so
zu verändern, dass am Ende die Verantwortlichen zur
Verantwortung gezogen werden können und nicht nur
diejenigen, die quasi im Auftrag der Verantwortlichen
handeln. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 98 auf:
TOP 98
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-
Grundverordnung – Antrag des Freistaates Bayern
– Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 304/18)
Um das Wort gebeten hat Herr Staatsminister
Professor Dr. Bausback. Sie haben das Wort.
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen
unseren Gesetzentwurf zu Abmahnungen aufgrund der
Datenschutz-Grundverordnung bereits Anfang Juli im Plenum
vorgestellt. Erlauben Sie mir bitte dennoch, dass ich die
wichtigsten Punkte unseres Vorschlags noch einmal kurz
zusammenfasse!
Erstens. Wir wollen Verstöße gegen die Datenschutz-
Grundverordnung ausdrücklich und generell aus dem
UWG herausnehmen; denn dort haben sie nichts
verloren.
Zweitens. Den Verbraucherschutz nach dem
Unterlassungsklagengesetz wollen wir weiterhin aufrechterhalten,
vor allem dann, wenn beispielsweise große
Internetkonzerne massenhaft persönliche Daten von Nutzern
rechtswidrig für eigene Geschäftszwecke missbrauchen. Was
wir dagegen nicht wollen, sind kleinliche Abmahnungen
redlicher Unternehmer, denen in der
Datenschutzinformation auf ihrer Homepage formale Fehler unterlaufen
sind. Auch hierfür wollen wir eine ausdrückliche
Regelung schaffen.
Drittens. Für den Schutz der Verbraucher nach dem
Unterlassungsklagengesetz bedarf es keiner
Abmahnmöglichkeit für Mitbewerber und Wirtschaftsverbände,
sondern nur für Verbraucherschutzeinrichtungen, die
ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln. Hierbei handelt
es sich um eine Vorgabe des EU-Rechts.
Meine Damen und Herren, das einzige Argument, das
ich bislang gegen unseren Gesetzentwurf gehört habe,
war, dass man doch zunächst den Gesetzesvorschlag des
Bundes zum Abmahnmissbrauch abwarten solle. Dieses
Argument ist mittlerweile allerdings weggefallen. Die
Bundesregierung hat vergangene Woche ihren
Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht verschiedene
allgemeine Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch vor.
Was darin jedoch leider fehlt, ist eine ausdrückliche
Regelung für Verstöße gegen die Datenschutz-
Grundverordnung.
Gerade aber in diesem Bereich ist die Sorge vor allem
bei unseren kleinen und mittleren Unternehmen weit
verbreitet, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden
oder sogar mit Klagen überzogen zu werden. Deshalb
können wir in diesem Bereich nicht mit unbestimmten
Rechtsbegriffen arbeiten, sondern brauchen klare
Regelungen, die für Rechtssicherheit sorgen.
Die von uns geforderten Regelungen sind aber nicht
nur aus rechtspolitischer Sicht richtig und geboten. Sie
sind darüber hinaus aus rein rechtlichen Gründen
erforderlich; denn die Datenschutz-Grundverordnung regelt
die Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen grundsätzlich
abschließend.
Der EU-Gesetzgeber lässt dabei den Mitgliedstaaten
nur einen sehr begrenzten Spielraum für ein sogenanntes
Verbandsklagerecht im nationalen Recht. Wir setzen
deshalb mit unserem Vorschlag um, was uns das EU-
Recht zwingend vorgibt. Ohne diese Klarstellungen im
deutschen Recht müssten die Gerichte das UWG und das
Unterlassungsklagengesetz mühsam verordnungskonform
auslegen. Dies würde nicht nur Rechtsunsicherheit für
alle, sondern auch eine Mehrbelastung für die Justiz
bedeuten.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Der
vorgelegte Referentenentwurf des Bundes greift zu kurz.
Dessen Inhalt und der bayerische Vorschlag stehen allerdings
nicht im Widerspruch zueinander und schließen sich
nicht gegenseitig aus. Vielmehr bedarf es der von uns
vorgeschlagenen Regelungen neben allgemeinen
Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch.
Bemerkenswert ist, dass das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz in seinem Anschreiben
an die Länder vom 11. September 2018 ausdrücklich
erwähnt hat, hinsichtlich der Frage, ob es für die
Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße ergänzender
Sonderregelungen bedürfe, sei die Ressortabstimmung auf
Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Dazu kann ich
nur sagen: Während im Bund noch diskutiert wird, liegt
ein fertiger Vorschlag bereits auf dem Tisch. Wir müssen
diesen nur noch beim Deutschen Bundestag einbringen.
In diesem Sinne möchte ich Sie nun ganz herzlich um
Ihre Zustimmung zur sofortigen Sachentscheidung und
zu unserem Gesetzesantrag bitten. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Die
Ausschussberatungen zu der Vorlage sind noch nicht
abgeschlossen. Bayern hat jedoch beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden.
Wer dafür ist, heute eine Sachentscheidung zu treffen,
den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Damit entscheiden wir heute nicht in der Sache.
Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 107 auf:
TOP 107
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuchs (Wohnraumaktivierung im
Außenbereich) – Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/18)
Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr
Staatsminister Schenk (Sachsen) für Staatsminister Professor
Dr. Wöller ab. – Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich
nicht erkennen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem
Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und
dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates „Transparenzgebot
bei der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen
Körperschaften“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/18)
Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
1 Anlage 7
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Finanzausschuss zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates für zusätzlichen
Wohnraum durch steuerliche Förderung von
Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15
Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
395/18)
Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche
Maßnahmen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23
Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 422/18)
Herr Staatsminister Dr. Herrmann, Sie haben das
Wort.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum ist ein
starkes Stück Heimat. Er prägt das Bild unseres Landes
mit seiner landschaftlichen Vielfalt sowie der bäuerlichen
Land- und Forstwirtschaft. Aktive Landwirte und
innovative bäuerliche Betriebe sind tragende Säulen der
ländlichen Räume in Deutschland. Bayern setzt sich
konsequent für Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der bäuerlichen Betriebe ein.
Wir alle wissen: Gute Steuerpolitik stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit. Gezielte steuerliche Maßnahmen können
Liquidität und Eigenkapitalstruktur der
landwirtschaftlichen Unternehmen verbessern. Dazu drei Bemerkungen:
( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin
Birgit Honé)
Erstens Substanzerhalt der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe.
Gerade in der Landwirtschaft ist der Substanzerhalt
der wichtigste Faktor für die Zukunftsfähigkeit eines
Betriebes. Äcker, Wiesen und Wälder, die die wichtigste
Erwerbsgrundlage der Betriebe bilden, befinden sich oft
seit Generationen in Familienhand und stehen damit nur
mit einem Bruchteil ihres Verkehrswertes in den
Büchern. Die Folge ist eine nennenswerte Steuerbelastung
im Veräußerungsfall.
Was ist die Lösung? Wir schlagen eine Ausweitung
der Reinvestitionsmöglichkeiten vor. Jeder Landwirt
sollte den bei einer Veräußerung von
landwirtschaftlichen Flächen entstandenen Gewinn steuerbegünstigt in
bewegliche Wirtschaftsgüter seines Betriebes
reinvestieren können. Damit schaffen wir die Möglichkeit zur
Modernisierung des Maschinenparks.
Daneben entsteht regelmäßig hoher Kapitalbedarf,
wenn der Hoferbe Geschwister abfinden muss, aber auch
wenn in der Krise Schulden reduziert werden müssen.
Daher schlagen wir vor, Gewinne aus der Veräußerung
von Grund und Boden bis zu einem bestimmten Betrag
nicht zu besteuern, wenn sie zur betrieblichen
Schuldentilgung und/oder zur Abfindung weichender Erben
verwendet werden.
Zweitens Tarifglättung bei den Einkünften aus Land-
und Forstwirtschaft.
Sie erinnern sich: Wir haben die zeitlich befristete
Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft eingeführt. Hintergrund war der Verfall der
Erzeugerpreise insbesondere bei Milch, aber auch bei
Schweinefleisch. Unsere Bauern konnten bisher noch nicht von
der Steuerentlastung profitieren, da die beihilferechtliche
Entscheidung der EU-Kommission noch aussteht. Zudem
kann sich die Vorschrift, die als Hilfsmaßnahme
vorgesehen war, in vielen Fällen auch nachteilig für einzelne
Steuerpflichtige auswirken. Darüber hinaus ergibt sich
das Problem der administrativen Umsetzung.
Bayern möchte nun die Vorschrift zur Tarifglättung in
einem ersten Schritt mit einem Wahlrecht versehen. Dies
hätte zwei entscheidende Vorteile: Erstens könnten
Landwirte, die mit einer steuerlichen Mehrbelastung
rechnen müssten, auf die Anwendung der Vorschrift
verzichten. Zweitens wäre eine deutliche Entlastung der
Steuerverwaltung die Folge, da nicht jeder Fall
zwangsweise unter die Regelung zur Tarifglättung fallen würde.
Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, ob die
Regelung zur Tarifglättung nicht durch eine leichter
administrierbare Vorschrift ersetzt werden könnte. Eine
denkbare Alternative wäre, dass Landwirte den Gewinn eines
Wirtschaftsjahres künftig jeweils auf drei Jahre statt
bisher zwei verteilen könnten.
Drittens Reform der Grundsteuer.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom
10. April 2018 die Einheitsbewertung als
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in ihrer heutigen Form für
verfassungswidrig erklärt. Daher muss auch die
Grundsteuer A (Landwirtschaft) reformiert werden. Dabei ist
uns eine angemessene Berücksichtigung der besonderen
Belange der Land- und Forstwirtschaft besonders
wichtig. Auch bei der Grundsteuer A muss das Prinzip der
Aufkommensneutralität gelten. Lassen wir keine Reform
zu, die zu Lasten der Landwirte gehen würde!
Deshalb fordert Bayern: Die Bewertung des
landwirtschaftlichen Wirtschaftsteils ist nur im
Ertragswertverfahren zustimmungsfähig, und beim Ansatz der
Wohngebäude müssen die Besonderheiten der bäuerlichen
Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wir alle wollen, dass die ländlichen Räume in
Deutschland Heimat bleiben. Wir alle wollen unseren
bäuerlichen Familienbetrieben faire Chancen bieten.
Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie unseren
Entschließungsantrag zum Wohl der bäuerlichen Betriebe in
Deutschland! – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Dr. Herrmann!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung
der Rehabilitierung, Entschädigung und
Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von
§§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und
§ 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen
– Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 343/18)
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator
Dr. Behrendt aus Berlin vor.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum eine
Lebensgeschichte ist so sehr mit dem § 175 des
Strafgesetzbuches und dessen Folgen verbunden wie die des 1918
geborenen Wolfgang L a u i n g e r .
Bereits während der nationalsozialistischen
Terrorherrschaft wurde Lauinger wegen seiner Homosexualität
verfolgt. In Gestapo-Akten ist noch heute zu lesen:
Dieser Mann ist homosexuell verdächtig. Die Nazis setzten
alles daran, seine Homosexualität zu beweisen –
vergeblich. Die Nazis fanden keine sogenannten Beweise. Und
Lauinger gelang es 1942 unterzutauchen.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen
Terrorherrschaft dachte Lauinger, er würde nie wieder wegen seiner
Homosexualität verfolgt. Doch es kam bekanntlich
anders.
Im August 1950 fuhr ein Militärfahrzeug vor
Lauingers Arbeitsplatz in Frankfurt vor. Der damals 32-
Jährige wurde mitgenommen. Er wurde der Polizei
übergeben. Die Beamten teilten ihm mit, es gebe eine
Anklage wegen sogenannter homosexueller Unzucht. Lauinger
kam in Untersuchungshaft. Monatelang. Ohne eine
Anklageschrift zu sehen.
In einem Brief beschreibt er die Zeit in der
Untersuchungshaft so – ich zitiere –:
Nachdem sich die Zellentür im
Untersuchungsgefängnis geschlossen hatte, dachte ich zunächst an
einen Witz. Nach einigen Tagen kam Unruhe über
den weiteren Verlauf in mir auf. Nach einer
Woche des Wartens versuchte ich durch den
Rechtsanwalt mehr zu erfahren. Doch vergeblich.
So vergingen die Monate ohne Anklageschrift
oder Verhandlung. Ende Januar 1951 dann die
Anklage. Kurze Vernehmung des einzigen
Zeugen, der die Aussage verweigerte. Der
Landgerichtsdirektor verkündete Freispruch. Der Verlust
meiner Arbeitsstelle, Verlust meiner
Dienstwohnung. Registrierung als Homosexueller bei der
Frankfurter Kripo ohne einen Beweis. Das alles
bedarf bis heute der Aufklärung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das schrieb
Lauinger im März 2017.
Das Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller vom
Juli 2017 – das wir im letzten Jahr hier beraten haben –
erweckte bei ihm neue Hoffnung, Hoffnung auf späte
Entschädigung, Hoffnung auf späte Genugtuung. Doch es
kam wieder anders.
Im Oktober 2017 wurde sein Antrag auf
Entschädigung wegen der Untersuchungshaft abgelehnt. Der
Grund: Lauinger wurde nie verurteilt. Zwei Monate nach
dieser Entscheidung, im Dezember 2017, starb Lauinger
im Alter von 99 Jahren – übermorgen wäre er 100
geworden –, ohne je entschädigt worden zu sein.
Meine Damen und Herren, das Gesetz zur
Rehabilitierung verurteilter Homosexueller vom Juli 2017 war ein
wichtiger, ein guter Schritt. Das Beispiel von Herrn
Lauinger zeigt jedoch: Das Gesetz hat Lücken. Das
Beispiel von Wolfgang Lauinger zeigt auch: Wir müssen
schnell handeln. Die Betroffenen sind bereits in einem
sehr hohen Alter. Es bleibt nicht mehr viel Zeit.
Eine zentrale Lücke im Gesetz ist der zu kleine Kreis
der Berechtigten. Der Kreis der Betroffenen, die einen
Anspruch auf Entschädigung haben, muss also erweitert
werden.
Es reicht nicht aus, wenn nur diejenigen entschädigt
werden, die verurteilt wurden.
Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die
monatelang ohne Anklage in Untersuchungshaft saßen.
Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die als
Jugendliche in Einrichtungen der sogenannten
Fürsorgeerziehung untergebracht wurden.
Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die
aufgrund von Festnahmen und Denunziationen ihre
Arbeit verloren haben.
Und es müssen auch diejenigen entschädigt werden,
die wegen ihrer Homosexualität von Studium oder Beruf
ausgeschlossen wurden.
Aufgrund der beruflichen, psychischen und
materiellen Folgen leben betroffene schwule Senioren heute zum
Teil an der Armutsgrenze. Oder sie leiden an
Folgeerkrankungen. Auch dieser Aspekt ist in dem Gesetz vom
Juli 2017 nicht hinreichend berücksichtigt. Für diese
Menschen sollten wir einen sozialen Ausgleich schaffen,
zum Beispiel mit einer Opferrente.
Ein weiterer Aspekt ist bei der Rehabilitierung und
Entschädigung Homosexueller bislang nicht hinreichend
berücksichtigt worden: In der Zeit nach 1945 waren von
den §§ 175 und 175a des Strafgesetzbuches der
Bundesrepublik sowie von § 151 des Strafgesetzbuches der DDR
nicht nur diejenigen betroffen, die angeklagt oder
strafrechtlich verfolgt wurden. Die Strafandrohung stellte
auch für alle anderen Homosexuellen eine massive
Bedrohung und Einschränkung im Alltag dar. Sie waren
dem Risiko ausgesetzt, jederzeit ihren Arbeitsplatz zu
verlieren. Sie waren dem Risiko von Erpressung
ausgesetzt. Auch dieses Unrecht bedarf einer
Wiedergutmachung.
Daher schlagen wir für diese Fälle eine kollektive
Entschädigung vor. Eine solche kollektive Entschädigung
kann beispielsweise darin bestehen, LSBTTIQ-relevante
Forschungsvorhaben oder soziale Projekte auszubauen
und zu fördern.
Meine Damen und Herren, ich habe eingangs das
Schicksal von Wolfgang Lauinger dargestellt. Wolfgang
Lauinger hat aufgrund seiner Homosexualität auch nach
1945 Unrecht erfahren müssen. Und er hat bis zu seinem
Tod vergeblich auf eine Entschädigung gewartet. Noch
heute ergeht es vielen Homosexuellen wie Wolfgang
Lauinger. Sie haben aufgrund ihrer Homosexualität in
den Jahren nach 1945 Unrecht erfahren. Lassen Sie uns
gemeinsam dafür sorgen, dass diese Menschen eine
Entschädigung noch erleben! – Ich danke Ihnen.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Behrendt!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und
Jugend und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
– mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von
Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei
der Entsorgung verpackter Lebensmittel – Antrag der
Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg –
(Drucksache 303/18)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst
Herrn Minister Albrecht aus Schleswig-Holstein ans
Mikrofon.
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es ist mir eine Ehre, vor Ihnen in diesem Hohen
Hause in meiner neuen Funktion sprechen zu dürfen, erst
recht zumal es aus dieser Runde einen aktiven
Gestaltungsauftrag für ein Thema gibt, das uns allen naheliegt,
nämlich den Plastikmüll in unseren Meeren und
Gewässern deutlich zu reduzieren.
Vor der Sommerpause hat mein Vorgänger im
Ministeramt bereits für die Entschließung geworben, über die
wir gleich abstimmen. Es geht darum, endlich
entscheidende Schritte zur Bekämpfung des wachsenden
Plastikeintrags in die Umwelt zu gehen.
Immer mehr Menschen wollen selbst etwas dagegen
tun und fordern gegenüber dem Handel und auch der
Politik einen anderen Umgang mit Plastikverpackungen.
Dennoch hat sich an dem tatsächlichen Eintrag und der
Verwendung von Plastik bislang wenig bis gar nichts
geändert. Daher brauchen wir nun entsprechende
politische Leitplanken. Die von Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein auf den Weg gebrachte
Entschließung zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen
in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter
Lebensmittel soll dafür ein erster Baustein sein.
Es zeigt sich schon jetzt, dass die Vermüllung
insbesondere der Meere und Gewässer mit Kunststoffabfällen
ein nie geahntes Ausmaß angenommen hat. Mit unserem
Handeln beziehungsweise Nichthandeln setzen wir so
ganz nebenbei das Ökosystem der Weltmeere aufs Spiel.
Auch wenn der quantitative Beitrag eines jeden
Einzelnen dazu gering erscheinen mag, mildert das unseren
fahrlässigen Umgang als Gemeinschaft nicht. Wir
müssen deshalb auf der Ebene der Rechtssetzung dringend
nachsteuern.
Zurzeit ist es beispielsweise rechtlich nicht eindeutig
untersagt, überlagerte Lebensmittel oder Fehlchargen aus
der Ernährungswirtschaft gemeinsam mit ihren
Verpackungen zu zerkleinern, mit Speiseabfällen zu
vermischen und der Vergärung mit dem Ziel der
landwirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Im Endeffekt führt
diese Praxis zum Austrag von Kunststoffteilchen auf
landwirtschaftliche Flächen. Für die Zukunft muss dies
unterbunden werden; denn Plastik gehört weder ins Meer
noch aufs Feld.
Zur Vermeidung weiterer Einträge von
Kunststoffpartikeln aus deren Entsorgung wollen wir Änderungen
beziehungsweise Klarstellungen der organisatorischen
und technischen Vorgaben der entsprechenden
Rechtsvorschriften.
Zum Beispiel in der Gewerbeabfallverordnung sind
Vorgaben zur jeweils getrennten Erfassung der
Lebensmittel und der Verpackung notwendig. Außerdem braucht
es die Maßgabe, dass verpackte Lebensmittel keine
zulässigen Ausgangsstoffe nach Bioabfallverordnung und
Düngemittelverordnung sind. Den Vollzug stemmen wir
als Länder, aber wir brauchen zunächst eindeutiges
Bundesrecht an unserer Seite.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit den neuen
Rechtsvorschriften gewährleisten, dass
Lebensmittelabfälle schon vor der Vermischung mit anderen Bioabfällen
vollständig von der Verpackung befreit werden. Hierfür
muss die Bioabfallverordnung korrigiert werden. Das
gebietet schon der gesunde Menschenverstand.
Insgesamt ist in der EU zwischen 2004 und 2014 eine
Verdoppelung sowohl von Plastikverpackungen als auch
von Lebensmittelabfällen festzustellen. Aus meiner Sicht
sind dies zwei Themen, bei denen wir dringend tätig
werden müssen.
Ich begrüße es daher auch persönlich, dass die EU-
Kommission mit ihrer Kunststoffstrategie konkrete
Maßnahmen vorgelegt hat. Mit ihnen soll die
Umweltbelastung, die von Kunststoffabfällen ausgeht, vermindert und
eine stärkere Kreiswirtschaft realisiert werden.
Mit der vorgeschlagenen Plastikabgabe sollen die
Mitgliedstaaten in Zukunft auf nicht wiederverwertbare
Plastikverpackungsabfälle eine Abgabe zahlen. Außerdem
sollen Wegwerfprodukte aus Plastik, etwa
Plastikstrohhalme oder Wegwerfgeschirr, reduziert werden. Das wird
das Problem alleine nicht lösen, aber es ist immerhin ein
wichtiger Anfang. Wir brauchen ein generelles
Umdenken: weg von der Wegwerfmentalität hin zum Aufbau
einer echten Kreislaufwirtschaft!
Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das im nächsten
Jahr in Kraft treten wird, sind Hersteller von
Verpackungen gehalten, weniger und besser recycelbare
Verpackungen in Verkehr zu bringen. Wir werden genau
beobachten, ob diese Anreize zur Abfallvermeidung
tatsächlich wirksam werden. Schon jetzt ist erkennbar: Die
Anforderungen an Produktverantwortung und
Produktdesign bei verpackten Lebensmitteln müssen stetig
weiterentwickelt werden.
Meine Damen und Herren, um zu einem Umdenken zu
kommen, ist entschlossenes Handeln notwendig. Ich
bedanke mich deswegen schon jetzt für Ihre
Unterstützung des gemeinsam von Schleswig-Holstein und Baden-
Württemberg eingebrachten Entschließungsantrags. Mit
ihm gehen wir einen entscheidenden Schritt zum Schutz
der Gewässer und Meere voran. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Albrecht!
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor: Frau
Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen.
Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Auslöser für diesen Entschließungsantrag ist eine Praxis
der Entsorgung verpackter Lebensmittel, die in diesem
Frühjahr bundesweit für negative Schlagzeilen gesorgt
hat:
Am Ufer der Schlei wurden Kunststoffabfälle
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteue
- part_of_vorgang → Gesetz zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
- part_of_vorgang → Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsa
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)