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Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 21.09.2018 · WP 19 · 970 · Original ↗

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Protokoll der 970. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 970 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 970. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. September 2018 I n h a l t : Begrüßung von Mitgliedern der Deutsch- Französischen Freundschaftsgruppe des französischen Senats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 271 Zur Tagesordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 1. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 330/18) b) Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/18) . 261 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 309* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 309* Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 309* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 262 2. Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (Drucksache 409/18) . . . . 267 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 3. Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen (Drucksache 410/18) . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 4. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 419/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 405/18 [neu]) in Verbindung mit 99. Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/18) und 108.Entschließung des Bundesrates „Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/18) 267 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 268 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . 269 Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen) . . 269 Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 271 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 315* Beschluss zu 5: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . 271 Mitteilung zu 99 und 108: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 272 6. a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 396/18) b) Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 397/18) . . . . . . . . . . . . . . . 272 Dr. Thomas Schäfer (Hessen) . . . . . . . 272 Mitteilung zu a) und b): Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . 272 7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 321/18) . . . . . 272 Boris Pistorius (Niedersachsen) . . . . . . 273 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Boris Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 8. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 408/18) . . . . . . . . . . . . . 273 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 273 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 274 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 316* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 9. Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen – (Drucksache 550/15, Drucksache 439/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 275 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 11. Entschließung des Bundesrates „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“ – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Schleswig- Holstein, Thüringen und Berlin – (Drucksache 307/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 311* 12. Entschließung des Bundesrates „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“ – Antrag der Länder Bremen, Baden- Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin, Saarland – (Drucksache 308/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 311* 13. Entschließung des Bundesrates „Transparenzgebot bei der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen Körperschaften“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/18) . . . . . 277 Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 14. Entschließung des Bundesrates für zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 395/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 15. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 422/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 278 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 16. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft – Antrag der Länder Brandenburg, Bayern und Hessen, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/18) . . . . . 262 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 262 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 262 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 264 17. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen – Antrag der Länder Berlin und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/18) . . . 279 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 279 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 18. Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 414/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Michael Müller (Berlin) . . . . . . . . . . 264 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 19. Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel – Antrag der Länder Schleswig- Holstein, Baden-Württemberg – (Drucksache 303/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Ursula Heinen-Esser (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 282 20. Entschließung des Bundesrates – Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 305/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 282 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 283 21. Entschließung des Bundesrates „Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen“ – Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – (Drucksache 314/18) . . . . . . . . . 265 Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) . 265 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 266 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 267 22. Entschließung des Bundesrates – Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende – Antrag der Länder Berlin, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Dilek Kolat (Berlin) . . . . . . . . . . . . 317* Anja Siegesmund (Thüringen) . . . . . . 318* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 23. Entschließung des Bundesrates – Scharfes Schwert gegen lahmes Internet – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 440/18) . . . . . . . . . . . . . 283 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 319* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 24. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) (Drucksache 366/18) . . . 289 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 289 Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 290 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 323* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 25. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Drucksache 367/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs- Strafverordnung (Drucksache 368/18) . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 27. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Drucksache 369/18) . . . . . . . . . . . 292 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 28. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fleischgesetzes (Drucksache 370/18) . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 29. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG) (Drucksache 371/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 323* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 30. Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 372/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 292 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 325* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 31. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) (Drucksache 373/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 294 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 326* Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 327* Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen 327* Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 327* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 32. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Drucksache 374/18) 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 33. Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) (Drucksache 375/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296 Heike Werner (Thüringen) . . . . . . . . 297 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 34. a) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal- Stärkungsgesetz – PpSG) (Drucksache 376/18) b) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV) (Drucksache 355/18 [neu]) c) Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) (Drucksache 360/18) . . . . . . . 298 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 328* Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . 328* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 329* Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 332* Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . . . . 334* Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 336* Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 298 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 Beschluss zu c): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Juli 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zuletzt geändert durch den Vertrag vom 30. November 2011 (Drucksache 377/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 378/18) . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 37. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/ 2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 379/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 38. Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 380/18) . . . . . . . . . . . . . 299 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 336* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 39. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (Drucksache 381/18) 299 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 40. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Drucksache 382/18) . . . . . . . 299 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 41. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (Drucksache 383/18) . . . . . . . . . . . . 300 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 42. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (Drucksache 384/18) . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 43. Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (Drucksache 385/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 44. Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings (Drucksache 386/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 45. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels (Drucksache 387/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 46. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (Drucksache 388/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 47. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Drucksache 389/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 339* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 339* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 48. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2019) (Drucksache 390/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 49. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 391/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311* 50. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 392/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 51. Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings (Drucksache 393/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 52. Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong) (Drucksache 394/18) . . . . . . . . 267 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 311* 53. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 – Einzelplan 20 – (Drucksache 243/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312* 54. Erfahrungsbericht zum Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht) – gemäß § 97 EEG – (Drucksache 327/18) . 267 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 312* 55. Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen – gemäß § 471 GWB – (Drucksache 361/18) . . . 301 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 301 56. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht COM(2018) 239 final; Ratsdok. 8560/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 163/18, zu Drucksache 163/18) 301 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 301 57. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen COM(2018) 241 final; Ratsdok. 8561/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 179/18, zu Drucksache 179/18) 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 58. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen COM(2018) 272 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 197/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 59. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung – Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich COM(2018) 293 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 187/18 [neu]) . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 60. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2018) 277 final; Ratsdok. 9075/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 252/18, zu Drucksache 252/18) 301 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 302 61. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge COM(2018) 284 final; Ratsdok. 8922/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 284/18, zu Drucksache 284/18) 302 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 62. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung COM(2018) 337 final; Ratsdok. 9498/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 223/18 [neu], zu Drucksache 223/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 302 63. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ COM(2018) 439 final; Ratsdok. 9980/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 271/18, zu Drucksache 271/18) 302 Beschluss: Stellungnahme §§ 3 und 5 EUZ- BLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 64. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) COM(2018) 374 final; Ratsdok. 9536/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 229/18, zu Drucksache 229/18) 302 Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303 65. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext COM(2018) 373 final; Ratsdok. 9555/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 230/18, zu Drucksache 230/18) 303 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303 66. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 2017/826 COM(2018) 441 final; Ratsdok. 9890/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 264/18, zu Drucksache 264/18) 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 67. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 283/2014 COM(2018) 438 final; Ratsdok. 9951/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 270/18, zu Drucksache 270/18) 303 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 303 68. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds COM(2018) 471 final; Ratsdok. 10153/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 286/18, zu Drucksache 286/18 303 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 69. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 COM(2018) 367 final; Ratsdok. 9574/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 234/18, zu Drucksache 234/18) 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 70. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse COM(2018) 435 final; Ratsdok. 9865/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 261/18, zu Drucksache 261/18) b) Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ COM(2018) 436 final; Ratsdok. 9870/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 262/18, zu Drucksache 262/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 304 71. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021 - 2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ COM(2018) 437 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 263/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 304 72. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 COM(2018) 366 final; Ratsdok. 9170/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 233/18, zu Drucksache 233/18) 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 73. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) COM(2018) 382 final; Ratsdok. 9573/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 237/18, zu Drucksache 237/18) 304 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 341* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304 74. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2018) 390 final; Ratsdok. 9627/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 285/18, zu Drucksache 285/18) 304 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305 75. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere COM(2018) 339 final; Ratsdok. 9476/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 279/18, zu Drucksache 279/18) 305 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 76. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen COM(2018) 353 final; Ratsdok. 9355/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 289/18, zu Drucksache 289/18) 305 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 77. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341 COM(2018) 354 final; Ratsdok. 9357/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 290/18, zu Drucksache 290/18) 305 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 78. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten COM(2018) 329 final; Ratsdok. 9462/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 297/18, zu Drucksache 297/18) 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 79. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen COM(2018) 378 final; Ratsdok. 9620/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 339/18, zu Drucksache 339/18) 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 80. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) COM(2018) 379 final; Ratsdok. 9622/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 340/18, zu Drucksache 340/18) 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 81. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht COM(2018) 368 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 282/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 313* 82. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 – InsoGeldFestV 2019) (Drucksache 336/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 83. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2018 (Bundesbeteiligungs- Festlegungsverordnung 2018 – BBFestV 2018) (Drucksache 344/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 84. Verordnung zur Änderung der Obst- Gemüse- Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (Drucksache 274/18) . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 85. Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung (Drucksache 345/18) 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 86. Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung (Drucksache 352/18) . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 87. Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Drucksache 400/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . 342* Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . 342* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 88. Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 337/18) . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 89. Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 (Drucksache 338/18) . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 90. Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (Drucksache 357/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 91. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (Drucksache 359/18) 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 92. Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung (Drucksache 348/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme der Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 93. Sechste Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung (Drucksache 353/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 94. Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – gemäß § 5 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 BLEG – (Drucksache 318/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 318/1/18 . . . . . . . . . . 314* 95. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission für Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 328/18) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: Kreislaufwirtschaft) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 329/18) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (Kommissionsarbeitsgruppe „Berufliche Bildung und Ausbildung“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 351/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 328/1/18 . . . . . . . . . 314* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 329/1/18 . . . . . . . . . 314* Beschluss zu c): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 351/1/18 . . . . . 314* 96. Bestimmung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG – (Drucksache 398/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 398/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 97. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 411/18, zu Drucksache 411/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 315* 98. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 304/18) . . . . . 276 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 276 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 100.Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/18) 283 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . 283 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 101.Entschließung des Bundesrates – Hardware- Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag der Länder Hessen und Berlin, Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 448/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 284 Regine Günther (Berlin) . . . . . . . . . 286 Ursula Heinen-Esser (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein) . 320* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 102.Entschließung des Bundesrates „Bessere Mietspiegel – mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 453/18) . . . . . . . . . . 287 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 287 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 103.Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 462/18) . . . . . . . . . . 306 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 104.Entschließung des Bundesrates zur Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 461/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 321* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 105.Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/18) . . . . . . . . . . 288 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 321* Mitteilung: Überweisung an den Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 106.Entschließung des Bundesrates für ein starkes Wohngeld – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 463/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 322* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 107.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Wohnraumaktivierung im Außenbereich) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 317* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 308 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Freistaats Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Jürgen Lennartz (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Michael Müller, Regierender Bürgermeister Ramona Pop, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Christian Görke, Minister der Finanzen Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Carsten Sieling, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Dr. Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Thomas Schäfer, Minister der Finanzen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Lorenz Caffier, Minister für Inneres und Europa Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Reinhold Hilbers, Finanzminister Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Peter Biesenbach, Minister der Justiz Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz R h e i n l a n d - P f a l z : Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Herbert Mertin, Minister der Justiz Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Prof. Dr. Roland Wöller, Staatsminister des Innern S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Wolfgang Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Marco Wanderwitz, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 970. Sitzung Berlin, den 21. September 2018 Beginn: 9.30 Uhr Präsident Michael Müller: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne hiermit die 970. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort haben Mitglieder der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des französischen Senats unter Leitung ihrer langjährigen Vorsitzenden, der Vizepräsidentin des französischen Senats, Frau Catherine T r o e n d l é , Platz genommen. Seit ihrer Gründung widmen sich die Freundschaftsgruppen auf ihren jährlich stattfindenden Treffen aktuellen Themen mit Deutschland- beziehungsweise Frankreichbezug. Der gegenseitige Austausch dient der Vertiefung der traditionell sehr freundschaftlichen Beziehungen unserer Länder. Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, seit 2010 sind Sie als Vorsitzende tätig und haben in diesen Jahren die Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen nachhaltig geprägt. Für Ihr besonderes Engagement danke ich Ihnen ganz herzlich! Zuletzt waren Sie in diesem März mit dem Präsidenten des französischen Senats, Seiner Exzellenz Herrn Gérard L a r c h e r , bei uns zu Gast, und ich freue mich, dass wir Sie heute anlässlich des 19. Treffens der Freundschaftsgruppen von Bundesrat und französischem Senat hier wieder begrüßen können. Meine Damen und Herren, liebe Gäste aus Frankreich, seien Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf die Gespräche und Begegnungen mit Ihnen. (Beifall) Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntgeben: Mit Ablauf des 31. August 2018 ist Herr Minister Dr. Robert H a b e c k aus der Landesregierung von Schleswig-Holstein und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates wurde am 4. September 2018 Herr Minister Jan Philipp A l b r e c h t (Schleswig-Holstein) bestellt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn Minister Albrecht und wünschen Herrn Dr. Habeck für die Zukunft alles Gute. (Beifall) Nun kommen wir zu unserer Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 108 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Die Punkte 4 und 9 werden abgesetzt. Nach TOP 1 werden die Punkte 16, 18 und 21 – in dieser Reihenfolge – erörtert. TOP 5 wird mit den Punkten 99 und 108 verbunden. Nach TOP 10 werden die Punkte 98 und 107 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 23 werden die Punkte 100, 101, 102, 104, 105 und 106 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 1 a) und b): TOP 1a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) (Drucksache 330/18) TOP 1b) b) Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 (Drucksache 331/18) Wortmeldungen liegen uns nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Ministerpräsident Dr. Woidke (Brandenburg), Herr Staatsminister Schenk (Sachsen) und Frau Ministerin Heinold (Schleswig-Holstein) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen die Ausschussempfehlungen vor. Wer diesen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft – Antrag der Länder Brandenburg, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/18) Dem Antrag sind Hessen und Sachsen beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt Herr Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Wetterdienst hat kürzlich für den Sommer 2018 bilanziert – ich zitiere –: „Extrem hohe Temperaturen bei ausbleibenden Niederschlägen führten zu katastrophaler Dürre.“ Ich füge hinzu: Diese Dürre hat schwerwiegende Folgen. Brandenburg ist – wie viele andere Bundesländer – davon ganz besonders betroffen. Für mein Bundesland allein werden die Verluste, die die Landwirte bei der Ernte zu verzeichnen haben, auf circa 260 Millionen Euro geschätzt. Deshalb haben wir als Landesregierung schon im Juli ein im Umfang kleines, aber sofort wirkendes Programm beschlossen, das Bauern beim Futtermittelzukauf unterstützt. Es geht erst einmal um circa 5 Millionen Euro. Vor allem wollen wir damit Notschlachtungen mangels Futter vermeiden. Und ich bin froh, dass wir gemeinsam noch das größere Bund-Länder-Programm „Dürrehilfe“ für existenzgefährdete Unternehmen mit einem Volumen von circa 340 Millionen Euro auflegen können. Doch solche Maßnahmen helfen nur kurzfristig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen angesichts der Häufung von Wetterextremen längerfristig denken und längerfristig handeln. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirtschaftsbetriebe solche Krisen möglichst auch aus eigener Kraft bewältigen können. Deshalb haben wir in Brandenburg erneut eine Bundes- 1 Anlagen 1 bis 3 ratsinitiative zur Stärkung des betrieblichen Risikomanagements vorgelegt. Es geht hier darum, dass die Agrarbetriebe in guten Zeiten steuerfreie finanzielle Reserven bilden können, um in schlechteren Zeiten die Folgen von Extremereignissen selber besser abfedern zu können. Es geht also um mehr Planungssicherheit und Eigenverantwortung der Landwirtschaftsbetriebe. Es geht aber auch darum, die staatlichen Hilfsinstrumente sinnvoll zu ergänzen. Das bisherige Krisenmanagementsystem reicht hierfür nicht aus. Der Bundesrat hat deshalb schon 2016 auf Antrag Brandenburgs die Stärkung des Risikomanagements beschlossen. Wie damals bremst jedoch auch heute die Bundesregierung. So hat ein Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums diese Woche in einem Brief deutlich gemacht, dass er weiterhin die sogenannte Tarifglättung bevorzugt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung will dieses Modell seit fast zwei Jahren einführen. Es hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil: Es ist auf die Einkommensteuer ausgerichtet und greift damit nicht bei allen Unternehmensformen, und zwar vor allem nicht bei Genossenschaften. Davon gibt es aber gerade in Ostdeutschland besonders viele. Das heißt, es geht hier auch darum, eine Benachteiligung vieler ostdeutscher Unternehmen auszuschließen. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage kann hingegen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung aller Agrarbetriebe leisten. Deshalb ist es unser Ziel, dieses Instrument zügig einzuführen und so auszugestalten, dass diese Hilfe zur Selbsthilfe unkompliziert und unbürokratisch wirken kann. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag, um in schwierigen Zeiten Arbeit und Einkommen in den ländlichen Räumen Deutschlands zu sichern. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, egal ob Ost, West, Nord oder Süd. – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Das Wort hat Herr Minister Hauk aus Baden- Württemberg. Peter Hauk (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer heute in Deutschland einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, ist vielen Risiken ausgesetzt. Das war früher so, und das ist heute noch so. Preis- und Wetterschwankungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Preisschwankungen deshalb, weil die Europäische Union – zu Recht – einen klaren Kurs der Liberalisierung gefahren ist, Wetterschwankungen, weil wir eine deutliche Zunahme von CO2 und anderen klimagefährdenden Elementen in der Atmosphäre haben und damit einfach häufiger Wetterextremen ausgesetzt sind. Diese sind eben nicht landwirtschaftlich induziert, sondern von uns allen, von der Gesamtgesellschaft. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Bodo Ramelow) Hinzu kommen Tierseuchen. Invasive Tierarten, neue Viren, neue Insekten verbreiten sich in Deutschland. Das sind nur einige Beispiele. Keine andere Branche ist von so vielen externen Faktoren betroffen, keine andere Branche ist mittlerweile auch anthropogen so stark beeinflusst wie die Landwirtschaft. Dies hat uns die Milchkrise genauso deutlich gemacht – das war eher eine Folge der Liberalisierungspolitik – wie beispielsweise die Frost-, Hagel- und Überschwemmungsschäden in den vergangenen Jahren. Ganz aktuell sind es die Dürreschäden, von denen alle Bundesländer betroffen sind. Neu ist nicht das Vorhandensein von Risiken für die landwirtschaftlichen Unternehmen, sondern die zunehmende Häufigkeit und das Ausmaß der Schadensereignisse. Die daraus resultierenden Produktions- und Einkommensausfälle wie in den Jahren 2017 oder 2018 können für die landwirtschaftlichen Betriebe existenzbedrohende Ausmaße annehmen und den Strukturwandel in unerwünschter Weise beschleunigen. Ein gutes betriebliches Risikomanagement ist daher Schlüsselelement einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In Zukunft ist ein einzelbetriebliches Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven, aber auch betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfassen muss. Wir setzen uns daher auf nationaler Ebene für deutlich verbesserte Maßnahmen und Anreize zur nachhaltigen Unterstützung des einzelbetrieblichen Risikomanagements ein. Fest steht – das will ich ausdrücklich betonen –: Der Umgang mit den verschiedenen Risiken ist in erster Linie Aufgabe der Landwirte. Aber es ist die staatliche Verantwortung, sicherzustellen, dass den landwirtschaftlichen Unternehmen ein ausreichendes Spektrum an geeigneten Risikomanagementinstrumenten und -strategien zur Verfügung steht. Mir will bis zum heutigen Tag nicht in den Sinn, auch nicht nach dem Schreiben des Herrn Staatssekretärs, weshalb ein Unterschied bestehen soll zwischen GmbHs und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Risikorücklagen bilden können, und der Landwirtschaft, die das nicht tun kann. Wahrscheinlich ist der Unterschied der, dass unter den AGs viele mitbestimmte Unternehmen sind und die SPD eine geringere Hürde zu überwinden hat, um solche Managementsysteme einzuführen. Gegenwärtig konzentriert sich die staatliche Unterstützung für die Bewältigung von Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhält-nissen im Wesentlichen auf staatliche Ad-hoc-Hilfen. Im letzten Jahr hat Baden- Württemberg Frosthilfen in Höhe von knapp 50 Millionen Euro gewährt. Wenn ich es auf die Bundesrepublik Deutschland hochrechne, wären es eine halbe Milliarde Euro. In diesem Jahr stehen Dürrehilfen im Umfang von 340 Millionen Euro im Raum, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden. Das ist wirklich nur eine Hilfe zur Existenzsicherung für die Betriebe, denen das Wasser in diesem Fall nicht bis zum Hals steht, sondern schon unter die Fußsohle abgesunken ist. Ad-hoc-Hilfen, die in jüngster Vergangenheit im jährlichen Rhythmus aufgelegt wurden – mal bei Überschwemmungen, mal bei Frost, mal bei Hagel, mal bei Dürre –, können eigentlich nur Ausnahmen sein; sie sind keine strategische Lösung für die Zukunft. Andere Länder, beispielsweise Italien, Frankreich, Österreich und vornehmlich Mitgliedstaaten der Europäischen Union südlich des Alpenkamms, nutzen auch andere Möglichkeiten zur Unterstützung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge. Sie haben bereits unterschiedliche Systeme von Versicherungs- und Fondslösungen geschaffen und unterstützen diese staatlich, was übrigens die Amerikaner ungeniert tun, alles WTO-konform und alles unproblematisch. Überall beteiligen sie auch die Landwirte an der Vorsorge. Es ist sogar so, dass die Landwirte die Hauptlast tragen. Bei dem Versicherungssystem zahlen die Landwirte im Regelfall 50, 60 Prozent und der Staat den Rest. Aber der Landwirt ist verantwortlich für die Vorsorge. Auch der Agrarsektor in Deutschland braucht einen geeigneten Rahmen für das Risikomanagement, in dem die EU-Unterstützung und die nationale Förderung sowie die Instrumente des Privatsektors kombiniert werden. Die dreijährige steuerliche Tarifglättung, die hoffentlich bald in Kraft treten kann, ist ein erster Schritt, aber noch nicht die Lösung. Das kann nicht die Endlösung sein – um diese Adresse klar an den Bund zu richten –, sondern das ist nur ein erster Schritt. Es ist nicht die abschließende Lösung zur Bewältigung der Klimafolgen. Zusätzlich sind Maßnahmen im Steuerrecht wie steuerbegünstigte Rücklagen oder die Absenkung der Versicherungsteuer notwendig. Laut einer aktuellen Studie von Professor Martin O d e n i n g und Professor Oliver M u ß h o f f besitzt die steuerliche Risikoausgleichsrücklage ein großes Potential zur individuellen Risikoabsicherung der Betriebe. Meine Damen und Herren, wenn wir unseren Landwirten dauerhaft Planungssicherheit geben wollen, wenn wir den Beruf des Landwirts für junge Menschen mit einer Perspektive attraktiv halten wollen, dann brauchen wir langfristige Lösungen und Anreize zur Eigenvorsorge. Wir brauchen Wege, wie mit dem fortschreitenden Klimawandel, den zunehmenden Extremwetterlagen und anderen Risiken in der Landwirtschaft umgegangen werden soll – wohlgemerkt alles Risiken, die nicht von den Landwirten selber verursacht werden, die aus dem normalen Rahmen herausfallen und die in den letzten Jahrzehnten vor allen Dingen anthropogen bedingt sind. In Anbetracht der bei den gegenwärtigen Entwicklungen offenkundig unzureichenden beziehungsweise fehlenden Möglichkeiten für eine ausreichende Risikovorsorge der landwirtschaftlichen Unternehmen ist eine umfassende Bewertung und Neujustierung der Aufgaben und Möglichkeiten staatlicher Interventionen dringend erforderlich. Wir brauchen erstens die Verbesserung der Förderpolitik für präventive Maßnahmen, zum Beispiel Frostschutzberegnung oder Bewässerung. Wir brauchen zweitens die Etablierung einer umfassenden, für den Einzelbetrieb erschwinglichen Risikoabsicherung über Mehrgefahrenversicherungen, unterstützt mit staatlichen Mitteln, auch durch den Bund. Wir brauchen drittens – deshalb werden wir dem Antrag Brandenburgs zustimmen – Verbesserungen im Steuerrecht sowohl hinsichtlich der Versicherungsteuer als auch hinsichtlich wirksamer einkommensteuerlicher Instrumente zum Aufbau betrieblicher Liquiditätsreserven. Diese Maßnahmen sind wegen der grundlegenden Bedeutung für die Zukunft der Agrarwirtschaft von nationaler Bedeutung und müssen daher, soweit es sich um Förderungen handelt, auch Teil der im Rahmen der GAK finanzierten Maßnahmen sein. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, heute in der Sache zu entscheiden. Wer für die sofortige Sachentscheidung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann stimmen wir über die Annahme der Entschließung ab. Wer für die Annahme der Entschließung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Bundesrat hat die Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: TOP 18 Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 414/18) Als Erstes hat sich Herr Regierender Bürgermeister Müller zu Wort gemeldet. Michael Müller (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Jahren – man kann auch sagen: Jahrzehnten – immer mal wieder in Bundesrat und Bundestag über das Thema Gewerbemietrecht gesprochen. Oft ist dabei der Eindruck entstanden, als ob wir über ein Thema reden, das nur einige wenige betrifft oder das in unserem Land tatsächlich keine große Rolle spielt. Ich glaube, dass das falsch ist. Ich glaube, dass das Thema, über das wir heute hier diskutieren, Millionen Menschen betrifft. Landauf und landab gibt es viele Städte und viele Regionen, die wachsen, die Investitionen und kreative Köpfe anziehen und weit über die Landesgrenzen hinaus Interesse wecken. Das ist eine gute Entwicklung in unserem Land. Aber es ist auch eine, die politischer Gestaltung bedarf. Nicht zuletzt geht es darum, Quartiere und Viertel in unseren Städten, in unseren wachsenden Regionen zu erhalten. Es geht darum, funktionierende Strukturen zu erhalten, die für ein gutes Lebensumfeld sorgen, die eine wichtige Grundlage für die Beliebtheit unserer Städte sind, die ein Anziehungspunkt sind. Der Entschließungsantrag des Landes Berlin zur Anpassung des Gewerbemietrechts soll genau dazu beitragen. Funktionierende städtische Quartiere erfüllen die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Zu ihnen gehören Einzelhandel, Kleingewerbe, Handwerk genauso wie Kindertagesstätten oder Jugendeinrichtungen. Hier in unserer Stadt sprechen wir oft von der „Berliner Mischung“. Aber wir finden das überall: Wir finden Quartiere, die Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse und Kaufkraft bieten, aber eben auch Arbeitsorte, Einkaufsmöglichkeiten und soziale Infrastruktur. Das macht ein lebendiges Quartier aus. Für eine gute Nahversorgung wird gesorgt. In den letzten Jahren erleben wir jedoch vielerorts, dass hier etwas ins Rutschen geraten ist. Gerade in den sehr beliebten innerstädtischen Lagen ist es für kleine, inhabergeführte Gewerbebetriebe genauso wie für soziale Einrichtungen, die Ladenlokale nutzen, immer schwerer geworden, für den eigenen Betrieb Planungssicherheit zu schaffen. Die Steigerungen bei den Grundstückspreisen führen dazu, dass die Vermieter gewerblich genutzter Immobilien häufig erhebliche Mieterhöhungen durchsetzen wollen. Angesichts der großen Nachfrage sind sie dazu auch in der Lage. Sie können Vertragsbedingungen und Vertragsdauer weitgehend nach ihrem Gusto festlegen. Für kleinere Unternehmen oder soziale Einrichtungen bedeutet das, dass es ihnen immer seltener gelingt, Mietverträge über einen längeren Zeitraum abzuschließen. Denn viele Vermieter spekulieren darauf, nach einer kurzen Vertragslaufzeit neue, zahlungskräftigere Interessenten zu finden, oder sie nutzen kurze Laufzeiten als Hebel, um bei einer Verlängerung deutlich höhere Mieten durchzusetzen. Das bedeutet, dass es für die kleinen Gewerbetreibenden keine Planungssicherheit gibt, keine Grundlage für ihre Investitionen. Das bedeutet, dass für diese Gewerbetreibenden das Risiko ihres unternehmerischen Handelns auf ein nicht mehr tragbares Niveau ansteigt. Die Folge ist oft Verdrängung. Meine Damen und Herren, ich habe das selbst erlebt. In meinem ersten Leben war ich Buchdrucker. Der Mietvertrag für unseren kleinen Handwerksbetrieb, die Buchdruckerei, wurde von einem Tag auf den anderen gekündigt mit der Begründung, dass wir die Verdreifachung der Miete nicht tragen können oder nicht tragen wollen. Nur durch einen glücklichen Umstand, einen freiwerdenden Gewerberaum in der Nachbarschaft, haben wir – auch mit einer erheblichen Mietsteigerung – unser Unternehmen überhaupt weiterführen können. Es besteht also die Gefahr, dass die gerade von mir benannte gesunde, bunte Mischung und Vielfalt in unseren Quartieren mit Einzelhandel, Handwerk, Nahversorgung einem Einheitsbrei weicht, wenn wir nicht rechtzeitig darauf reagieren. Im Übrigen geht es auch um Tausende Arbeitsplätze, die Arbeitsplätze dieser selbst tätigen Handwerker und Einzelhändler und natürlich auch ihrer Angestellten. Unsere Stadtquartiere sollen ihre Vielfalt und ihr breites wirtschaftliches und soziales Angebot auch in der Zukunft behalten. Ich bin davon überzeugt, dass das wichtig ist. Das erfordert aus Sicht Berlins Anpassungen beim Gewerbemietrecht, das seit dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 kaum verändert wurde und das überhaupt nicht vergleichbar ist mit dem Mietrecht, das wir in der Wohnungspolitik kennen. Um auch über 100 Jahre später unsere Städte als lebendige Orte zu erhalten, sollte es diese Anpassung geben. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass für Gewerbemieter ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung ihres Mietverhältnisses zu den gleichen Konditionen geschaffen wird. Dieser Anspruch soll gelten, bis das Mietverhältnis eine Dauer von zehn Jahren erreicht hat. Das wäre ein wichtiger Schritt dahin, den von Verdrängung bedrohten gewerblichen Mieterinnen und Mietern verlässliche Perspektiven vor allen Dingen für ihre Investitionen zu bieten. Die Neuregelung soll natürlich so gestaltet werden, dass sinnvolle Ausnahmen möglich bleiben und auch die Rechte und Interessen der Vermieter gewahrt werden. So sollen nach unserer Vorstellung Vermieter einer Vertragsverlängerung widersprechen können, wenn sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben und den Mieter angemessen entschädigen. Dabei gilt es, angemessen auf die jeweilige Situation vor Ort zu reagieren. Aus Berliner Sicht wäre es daher eine Möglichkeit, die geforderten Neuregelungen nur dort anzuwenden, wo Verdrängung droht oder bereits für akuten Handlungsbedarf sorgt. Den Bundesländern könnte es ermöglicht werden, Gebiete zu identifizieren, in denen die beschriebenen Probleme besonders sichtbar werden, auf die man dann reagiert. Meine Damen und Herren, wir stehen mit den eben benannten Herausforderungen nicht allein, weder in Berlin noch in Deutschland. Auch andere EU- Mitgliedstaaten kennen vergleichbare Problemlagen. Die Regelungen, die der Antrag des Landes Berlin einfordert, gibt es in ähnlicher Form in anderen Ländern, zum Beispiel in Frankreich. Ich will abschließend an eine Bundestagsdebatte zum Thema „mögliche Veränderungen im Gewerbemietrecht“ vor ungefähr zehn Jahren erinnern. In dieser Debatte hat ein Bundestagsabgeordneter gesagt: Die Welt ist eben, wie sie ist; Gewerbemieten haben Markträumungsfunktion. Ich glaube, wir sollten diese Position nicht unterstützen. Rasant steigende Mieten sind eine politische Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Das gilt im Bereich Wohnen genauso wie im Bereich Gewerbe. Es gilt vor allen Dingen, wenn wir ein gemeinsames Interesse daran haben, uns lebenswerte städtische Quartiere mit gewerblicher Vielfalt und Nahversorgung zu erhalten. In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Mitarbeit in der kommenden Ausschussrunde und um Unterstützung unseres Antrags. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – mitberatend – zu. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entschließung des Bundesrates „Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen“ – Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – (Drucksache 314/18) Das Wort hat Herr Kollege Ministerpräsident Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen). Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute nicht zum ersten Mal über die globalen Handelsbedingungen für Stahl. Das zeigt die Bedeutung, die dieses Thema für den Industriestandort Deutschland, aber auch für Tausende Arbeitsplätze in unseren Ländern hat. In der Tat ist die Branche maßgeblicher Bestandteil verschiedener Wertschöpfungsketten und gilt daher als eine der Schlüsselindustrien auch unter dem Aspekt der Beschäftigung. Wir sind der größte Stahlproduzent der Europäischen Union und der siebtgrößte Stahlproduzent der Welt. Deshalb ist es wichtig, dass die Stahlbranche, die nicht immer Vorzeigebranche im Sinne fairen Wettbewerbs war, jetzt in den europäischen Regeln wettbewerbsfähig ist. Wettbewerbsverzerrungen führen häufig dazu, dass Innovationen befördert werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich herausgefordert wird. Das kann aber nur unter fairen Bedingungen geschehen. Wenn internationale Wettbewerber innovativer, effizienter – schlicht: besser – geworden sind, fordert das unsere Industrien heraus, ebenfalls wettbewerbsfähiger zu sein. Aber: Das muss unter fairen Bedingungen passieren. Das, was wir derzeit in verschiedenen Staaten der Welt erleben, passiert erstens nicht unter fairen Bedingungen, ist zweitens weder sozial noch ökologisch nachhaltig und deshalb drittens eine Bedrohung für Arbeitsplätze und unseren Industriestandort. Deshalb ist dieser Antrag ein Appell an die Bundesregierung und die Europäische Kommission, hier tätig zu werden. Wir erleben seit Jahren Dumping auf dem europäischen Markt, und die Europäische Kommission hat nicht immer von Anfang an wirkungsvolle Strafmaßnahmen beschlossen. Wir erleben jetzt zunehmend, dass die Welt aus Deals besteht, dass internationale Abkommen nicht mehr gelten, dass jedes Land eigene Sanktionen und Deals mit anderen verabredet. Deshalb ist das, was wir heute dem Bundesrat vorlegen, ein Bekenntnis: Wir brauchen klare Regeln. Wir brauchen fairen Wettbewerb. Wir brauchen ein Ringen um die besten Produkte und Dienstleistungen. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Multilateralismus, ein klares Bekenntnis zu den Regeln der Welthandelsorganisation. Und wir brauchen dann, wenn jemand gegen die Regeln verstößt, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus müssen auch wir unsere Hausaufgaben machen. Das muss man gerade der Kommission der Bundesregierung zur Zukunft der Energiepolitik in Deutschland sagen. Nicht nur die Frage, aus welchem Energieträger man aussteigt, ist relevant, sondern auch die Frage, wie unsere stromintensiven Industrien in Zukunft bezahlbaren und jederzeit verfügbaren Strom erhalten. Das ist die Innenaufgabe, die wir leisten müssen. Die Außenaufgabe sind faire Regeln im internationalen Wettbewerb. Deshalb legen die Länder Nordrhein- Westfalen, Bremen und das Saarland diesen Antrag heute vor. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Laschet! Damit hat Frau Ministerin Rehlinger aus dem Saarland das Wort. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Laschet hat auf die Bedeutung der Stahlindustrie für den Industriestandort Deutschland und für die industriellen Wertschöpfungsketten weltweit hingewiesen. Umso problematischer erscheint es in der aktuellen Situation, dass die USA unter Präsident Trump eine handelsseitige Abschottungspolitik eingeleitet haben, die mit Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte als vorläufiger Höhepunkt negative Auswirkungen auch auf die deutsche Stahlindustrie mit sich bringt. Damit – das wird man wohl leider so feststellen müssen – verstoßen die USA gegen WTO-Regeln. Denn mit nationalen Sicherheitsinteressen, wie es vom Präsidenten zu erklären versucht worden ist, sind diese Zölle sicherlich nicht zu rechtfertigen. Man wird auch feststellen können, dass es hier letztendlich vor allem nur um Protektionismus und Abschottungspolitik geht. Insofern ist es notwendig, dass die EU den Rechtsrahmen, der ihr für Maßnahmen gegen US-Importe sowie für Schutzmaßnahmen gegen umgeleitete Handelsströme bei Stahl und Aluminium zur Verfügung steht, ausschöpft. Auf Importe aus den USA hat sie WTO- konforme Zölle auf Stahlprodukte, Industrie- und Textilerzeugnisse sowie landwirtschaftliche Produkte eingeführt. Im Besonderen will ich die von der EU-Kommission erlassenen vorläufigen Schutzklauselmaßnahmen gegen sprunghaft ansteigende Stahleinfuhren aus Drittstaaten begrüßen, weil diese einer Umlenkung von Handelsströmen entgegenwirken werden. Diesen sogenannten „safeguard measures“ in Form von Zollkontingenten könnten dann – das wäre sicherlich auch eine Forderung – bis Anfang 2019 endgültige Maßnahmen der EU- Kommission folgen. Man sollte es in den aktuellen politischen Zusammenhängen erwähnen dürfen: Die EU-Kommission hat an dieser Stelle durchaus Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Sie hat letztendlich deutlich gemacht, wie wichtig es ist, auch in wirtschaftspolitischen Fragestellungen auf EU-Ebene mit einer Stimme zu sprechen, damit man anderen, entgegenlaufenden Interessen in der Weltwirtschaft wirkmächtig entgegentreten kann. Gleichzeitig müssen auf Basis der Verständigung von US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli dieses Jahres weitere Anstrengungen unternommen werden, um Handelshemmnisse bei Stahl- und Aluminiumerzeugnissen zum beiderseitigen Vorteil abzubauen – also nicht nur mit Gegenmaßnahmen zu reagieren, sondern durch gemeinsame Verständigungen wieder zu Ergebnissen zu kommen. Wir müssen allerdings feststellen, dass sich das derzeit eher als Hängepartie darstellt und mitnichten geeignet ist, um Planungssicherheit herzustellen. Wie durchaus belastet das Verhältnis zwischen den USA und der EU mittlerweile ist, belegt auch die jüngst bekräftigte Androhung, dass aus nationalen Sicherheitserwägungen heraus pauschale Wertzölle von 20 beziehungsweise 25 Prozent auf importierte europäische Fahrzeuge und Fahrzeugteile erhoben werden sollen. Das hat eine neue Qualität und zeigt, dass wir es hier nicht mit einer Einzelmaßnahme zu tun haben, sondern dass wir uns insgesamt systematisch darauf einzustellen haben. Der Außenhandel in einer globalisierten Welt darf nicht von Willkür geprägt sein – das hat Herr Ministerpräsident Laschet herausgestellt –, er muss vielmehr frei, regelbasiert und vor allem auf einen fairen Wettbewerb ausgerichtet sein. Insofern ist Außenhandel keine Einbahnstraße, sondern von gegenseitigem Waren- und Dienstleistungsaustausch geprägt. Um dorthin zurückzukehren, braucht es nicht nur Gegenmaßnahmen, die dann neuerlich wieder zu einer Gegenmaßnahme führen, es braucht vor allem Verhandlungen. Auch das ist sicherlich etwas, was mit diesem Antrag zum Ausdruck gebracht wird. Ich sehe Europa mit den erzielten Verständigungen schon auf einem sehr vernünftigen Weg. Jetzt gilt es, diesen konsequent fortzusetzen. Wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal in diesem Kreis mit der Situation der Stahlindustrie; insofern steht dieser Antrag in einer Reihe. Schon im Jahr 2016 haben wir in einem Antrag auch die Fragen des Außenhandels adressiert. Das war damals notwendig. Leider zeigt sich aber, dass wir es heute wieder aufrufen müssen und das, was damals schon zum Ausdruck gebracht worden ist, in der konkreten Situation bekräftigen müssen. Wir haben 85 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Stahlindustrie. Sie brauchen unsere Unterstützung. Wir brauchen die Stahlindustrie. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Dann frage ich, wer für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung ist. – Die eindeutige Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20181 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2, 3, 11, 12, 25, 26, 28, 32, 35 bis 37, 42 bis 46, 48 bis 54, 57 bis 59, 66, 69, 72, 78 bis 86, 88 bis 91 und 93 bis 97. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eindeutig die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 12 ist das Land Berlin der Vorlage beigetreten. Die Punkte 5, 99 und 108 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 5 5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 405/18 [neu]) in Verbindung mit 99 99. Entschließung des Bundesrates: Praktische Umsetzung tierschutzgesetzlicher Regelungen zur Ferkelkastration – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/18) und TOP 108 108. Entschließung des Bundesrates „Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 466/18) Zu Wort gemeldet haben sich Frau Staatsministerin Höfken, Herr Backhaus und Frau Ministerin Otte-Kinast. Ich darf zuerst Frau Staatsministerin Höfken aus Rheinland-Pfalz bitten. 1 Anlage 4 Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Bundesrat liegen heute zahlreiche Anträge unterschiedlicher Zielrichtung zum Tierschutz von Ferkeln zur Abstimmung vor. Wir haben gerade auch vor dem Bundesratsgebäude die Diskussion erlebt. Aber eine Verlängerung der Anwendung der betäubungslosen Ferkelkastration findet hier im Haus voraussichtlich keine Mehrheit, da sie einen klaren Verstoß gegen den Tierschutz darstellt. Natürlich stellt die Umsetzung der tierschutzgesetzlichen Regelungen ab 2019 zahlreiche schweinehaltenden Betriebe vor Herausforderungen, für die sie aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend Unterstützung von der Bundesregierung erhalten haben. Ich muss auch sagen: Die Bundesregierung hat die notwendigen Voraussetzungen bisher nicht ausreichend geschaffen. Aber ich weise darauf hin: Das Tierschutzgesetz ist nicht einmal zustimmungspflichtig, es ist ein Einspruchsgesetz. Da ist natürlich der Konflikt bei Frau K l ö c k n e r : Sie will sich im Tierschutz profilieren und die tiergerechte Haltung weiterentwickeln – das ist eines ihrer wesentlichen Regierungsvorhaben –, und dann möchte sie nicht unbedingt ein solches Gesetz anfassen. Aber das kann nicht unsere Aufgabe sein. Ich sehe auch, dass alle Beteiligten hier ganz klar sagen: Die betäubungslose Ferkelkastration ist nicht tierschutzgerecht. Darum gibt es Handlungsbedarf. Rheinland-Pfalz bittet in dem vorliegenden Antrag die Bundesregierung um eine Informations- und Aufklärungskampagne zu den vorliegenden Alternativmethoden. Das halte ich im Interesse der Tiere und der Landwirte für dringend erforderlich. Damit sollen vor allem tatsächliche und vermeintliche Vorbehalte, beispielsweise gegenüber der Immunokastration, ausgeräumt werden, die vor allem von der Landwirtschaft selbst vorgebracht werden. Sollte es tatsächlich berechtigte Argumente geben, dann müsste die Bundesregierung sie umgehend vorlegen; das ist bisher nicht geschehen. Ich bin selbst sehr für vorsorgenden Verbraucherschutz und habe alles gewälzt, um herauszufinden, ob etwas dagegen spricht. Ich habe nichts gefunden. Es müssen aber auch die Aktivitäten der Landwirte zur Verbesserung des Tierwohls honoriert und vorangebracht werden. Die Landwirte sollen spüren können, dass sich Tierschutz für sie lohnt. Die Rheinland-Pfälzische Landesregierung nimmt – wie andere auch – die vielfach vorgetragenen Sorgen und Nöte der Landwirte sehr ernst. Daher möchten wir den Landwirtinnen und Landwirten den Einsatz weiterer Alternativmethoden ermöglichen. Der Landwirt soll aus möglichst vielen geeigneten Alternativmethoden wählen können, um die für seinen Betrieb beste Methode zur Verfügung zu haben. Wir möchten mit unserem Antrag auch erreichen, dass die Bundesregierung prüft, wie den Landwirten die Anwendung der Inhalationsnarkose erleichtert wird, indem sie sie gegebenenfalls selbst durchführen dürfen. Das setzt natürlich die erforderliche Sachkunde voraus. Auch das hätte längst eingeleitet werden müssen. Die Bundesregierung wird daher um Prüfung gebeten, inwieweit auf Grundlage der Ermächtigung in § 6 Absatz 6 des Tierschutzgesetzes mittels Verordnung geregelt werden kann, dass auch der Landwirt selbst die Inhalationsnarkose bei seinen Ferkeln durchführen darf, und welche Kenntnisse und Fähigkeiten dafür erforderlich sind und nachgewiesen werden müssen. Ich gehe von einem positiven Prüfergebnis aus. Ich sehe in der Zulassung der Inhalationsnarkose eine Option für die nahe Zukunft, die baldmöglichst umgesetzt werden sollte. Bis es soweit ist, stehen den Landwirten aber schon sichere und gute Alternativmethoden zur Verfügung. Wir kennen die Diskussionen über die Lokalanästhesie, die politisch plötzlich zum Königsweg erklärt wurde. Aber bislang gibt es aus wissenschaftlicher Sicht noch viele offene Fragen, die vor einer eventuellen Etablierung in der Praxis stehen. Problematisch erscheint nach Auffassung des Tierschutzes nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere das Erreichen der Schmerzausschaltung, aber auch das Ausmaß der Schmerzen und Leiden von Beginn der Anwendung bis zum Wirkungseintritt. Allerdings kann das kein Grund dafür sein, dass wir jetzt die Fristen verschieben. Wir dürfen und sollen uns möglichen Entwicklungen nicht verschließen. Das Thema muss im Interesse aller Beteiligten weiter vorangebracht werden. Deshalb auch die Bitte an die Bundesregierung um Unterstützung laufender Untersuchungen und Genehmigungsverfahren zur Lokalanästhesie und – soweit sich hier Fortschritte ergeben – in der Folge die Prüfung der Anwendungsmöglichkeit für die Landwirte. Wir alle wissen, dass ein Mehr an Tierschutz anfangs immer auch finanziellen Mehraufwand bedeutet – gut angelegtes Geld, wie ich finde. Ich bin der festen Überzeugung, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch tierschutzgerecht erzeugtes Fleisch honorieren. Dazu ist es allerdings wichtig, dass eine entsprechende Kennzeichnung, aber auch Kommunikation und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgen. Das würde auch die Wettbewerbssituation der viehhaltenden Betriebe verbessern, die Tierschutz konsequent umsetzen. Eine effektive Tierhaltungskennzeichnung wäre dazu ein wichtiger Schritt. In der Übergangszeit wird die Umstellung ab 2019 gerade für die bäuerlichen Betriebe finanziell durchaus mit besonderen Lasten verbunden sein. Mir persönlich und der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung liegt sehr viel daran, bäuerliche Betriebe zu erhalten und zu fördern; denn sie prägen unsere Landschaft und erhalten die ländlichen Räume. Die Bundesregierung sollte erweiterte Fördermöglichkeiten für diese Betriebe prüfen, um ihnen die Umstellung finanziell zu erleichtern. Ich bedauere es, dass die Bundesregierung die Zeit seit 2013 nicht intensiv genutzt hat, um die praktische Umsetzung der neuen Tierschutzregeln ab 2019 vorzubereiten, wie es sich Tierschützer und -halter erwartet haben. Aber ich bin zuversichtlich, dass durch rasches Handeln die Umsetzung ab 2019 für die Landwirtinnen und Landwirte deutlich erleichtert werden kann. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Höfken! Lieber Herr Minister Dr. Backhaus, Sie haben das Wort. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir alle in diesem Hohen Haus uns einig sind: Wir wollen mehr Tierschutz, wir wollen mehr Tierwohl. Und ich bin froh darüber, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Ihnen gemeinsam erfolgreich für das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz eingesetzt hat. Das ist ein hervorragendes Ergebnis. Wenn wir jetzt einmal den Sommer auf uns wirken lassen: Ich hoffe, Sie haben alle im schönsten Bundesland der Welt Urlaub gemacht, ein deftiges Steak zu sich genommen und vielleicht ein bisschen darüber nachgedacht, wie es wohl der Landwirtschaft in Deutschland geht. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes noch einmal bitte mit auf den Weg geben: Die schweinehaltenden Unternehmen im Lande – 8 500 mittelständische bäuerlich geprägte Landwirtschaftsbetriebe, zum Glück in der Regel noch familiengeführt – erwarten von uns heute hier, dass wir eine Zwischenlösung noch einmal ermöglichen. Ich persönlich stehe dazu. Denn wir haben Alternativen; das ist so, Frau Höfken hat darauf hingewiesen. Aber es fehlt eine Alternative, die tierwohlgerecht ist, die ethisch-moralisch verantwortbar ist und die – das vergessen manche – auch noch wirtschaftlich verantwortbar ist. Wenn ich mir die Dotierung von heute anschaue, dann bringt zurzeit jeder Muttersauenhalter in Deutschland bei jedem Ferkel 11 Euro mit. Das heißt Verlust, und das kann nicht sein. Ich möchte auch, dass wir die Kompetenz beim Halten von Muttersauen in Deutschland erhalten; ich glaube, da stimmen wir überein. Ich möchte nicht, dass Ferkel aus Dänemark, aus den Niederlanden, aus Spanien zu uns geliefert werden, die unter tierschutzwidrigeren Voraussetzungen gehalten worden sind. Deswegen bitte ich Sie sehr herzlich, noch einmal in sich zu gehen und an die Familien zu denken, die auf eine Übergangslösung warten. Auch das darf ich Ihnen sagen: Seit einigen Tagen ist hoffentlich auch der Allgemeinheit bekannt, dass das Narkosemittel Isofluran in Europa eingesetzt werden darf. Dazu brauchen wir die technischen Voraussetzungen. Sie sind in den Landwirtschaftsbetrieben in Deutschland heute generell nicht erfüllt. Deswegen halte ich es – noch einmal – für wichtig, dass wir eine Übergangsphase ermöglichen. Erstens sollte die wissenschaftliche Forschung in Deutschland unter Hochdruck an dem Thema arbeiten. Zweitens sind von der Industrie die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Drittens müssen wir die Landwirte vernünftig ausbilden und an das Thema heranführen. Insofern bitte ich sehr herzlich darum, die Übergangszeit einzuräumen. Und ich wünsche mir sehr, dass wir auch in Zukunft Schweinefleisch aus Deutschland aus dem artgerechtesten Haltungssystem genießen dürfen. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Backhaus! Es spricht nun zu uns Frau Ministerin Otte-Kinast. Sehr geehrte Frau Otte-Kinast, Sie haben das Wort. Barbara Otte-Kinast (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sind es genau noch 102 Tage bis zum Jahreswechsel. 102 Tage bis zum Ende der Übergangsfrist! Ab 1. Januar darf kein Ferkel mehr in Deutschland ohne Betäubung kastriert werden. Viele fragen sich: Was passiert dann? Ich möchte an dieser Stelle in Richtung der Schweinehalter eine deutliche Botschaft senden: Der grundsätzliche Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung wird von mir nicht in Frage gestellt. Für die Tierschutzverbände in Deutschland ist das Festhalten am Ausstiegstermin 1. Januar 2019 eine zentrale, nicht verhandelbare Forderung. Das haben sie immer wieder untermauert, und das tun sie auch heute mit ihrer Präsenz vor dem Bundesratsgebäude. Meine Damen und Herren, fünf Jahre haben Politik, Verbände und Unternehmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsbranche und auch die einzelnen Tierhalter Zeit gehabt, sich auf den Termin 1. Januar 2019 und das Ende der Kastration ohne Betäubung einzustellen und vorzubereiten. Wir alle gemeinsam müssen nun feststellen, dass die in dieser Zeit unternommenen Anstrengungen eben nicht ausgereicht haben. 102 Tage bis zur Deadline, und wir stehen ohne praktikables Ergebnis da. Das kann und will ich nicht hinnehmen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir beim Thema Ferkelkastration einen „Nachschlag“ brauchen. Es hilft uns nämlich nicht, immer wieder zu betonen, dass es mit der Jungebermast, der Immunokastration und der Isoflurannarkose doch praxistaugliche Alternativen zum 1. Januar 2019 gebe. Wer so argumentiert, der verkennt die Realität. Für Sauenhalter gibt es aktuell neben der klassischen Injektionsnarkose, die bekanntlich mit gravierenden medizinischen Risiken behaftet ist, kein arzneimittel- und tierschutzrechtlich zulässiges Verfahren zur Schmerzausschaltung während der Kastration. Die von Neuland-Betrieben in Deutschland seit vielen Jahren quasi im Rahmen eines „Feldversuches“ angewendete Inhalationsnarkose mittels Isofluran steht derzeit aus verschiedenen Gründen flächendeckend nicht zur Verfügung. Was aber sollen unsere Sauenhalter nach dem 1. Januar 2019 mit ihren männlichen nicht kastrierten Ferkeln machen? Die anderen beiden viel zitierten Alternativen zur Kastration ohne Betäubung, die Mast von Jungebern und die Mast von männlichen Schweinen, die gegen den Ebergeruch geimpft wurden, stellen gar keine Alternative für die Sauenhalter dar, sondern sind von den Haltern von Mastschweinen anzuwenden. Doch auch diese beiden Methoden werden bisher nur vereinzelt in der Schweinehaltung genutzt. Warum ist das so? Ich habe in den letzten Monaten mit sehr vielen Landwirten gesprochen. Dabei konnte ich überwiegend die Bereitschaft erkennen, auch neue Wege zu gehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört zuallererst: Der Absatz der schlachtreifen Tiere muss gesichert sein. Die Haltung von Jungebern zum Beispiel stellt bekanntlich hohe Anforderungen an die Fähigkeiten der Landwirte. Einige Landwirte stellen sich bereits mit Erfolg dieser Herausforderung. Andere setzen auch die Impfung mit Erfolg ein. Aber die Anwendung in der Fläche ist nach wie vor ein großes Problem. Die Schlachtunternehmen und der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland wollen Eberfleisch nur sehr begrenzt und Fleisch von geimpften Tieren zum Teil gar nicht vermarkten. Für diese Verweigerungshaltung habe ich kein Verständnis. Ich fordere die Verarbeitung und den Handel auf, die Vermarktungswege endlich frei zu machen. Wer heute den Weg einer Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration versperrt, der nimmt wissentlich längere Transportwege für ausländische Ferkel in Kauf. Wir müssen befürchten, dass unsere Schweinemäster nach Inkrafttreten des Verbotes ihre kastrierten Ferkel aus den Nachbarländern beziehen. Daran wird auch die – von mir geteilte – Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes nichts ändern, dass grundsätzlich auch für importierte Ferkel, Mastschweine und Schweinefleischprodukte die gleichen tierschutzfachlichen Anforderungen wie für deutsche Erzeuger gelten sollten. Von einer europäischen Lösung sind wir leider noch weit entfernt. Ist das Tierschutz? Meine Damen und Herren, im Jahr 1999 gab es bei uns in Deutschland noch 54 130 landwirtschaftliche Betriebe, in denen Zuchtsauen gehalten wurden. Bis zum Jahr 2016 nahm diese Zahl um 42 000 Betriebe ab. 42 000 Sauenhalter haben aufgehört. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der aus Dänemark und den Niederlanden eingeführten Ferkel von 1,7 Millionen auf 11 Millionen Tiere. Wer Tierschutz will, muss kleine, regionale Sauenhalter stärken. Die Frist 1. Januar 2019 würde aber genau das Gegenteil bewirken. Das Inkrafttreten des Gesetzes führt zu einem rasanten Strukturwandel in der deutschen Schweinehaltung. Wir treffen damit vor allem die kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe, für die sich viele Landesregierungen in Deutschland vehement einsetzen. In Niedersachsen haben beide Regierungsfraktionen bereits im Februar einen Entschließungsantrag gestellt, um mehr Tierschutz und mehr Planungssicherheit zu erreichen. Nach sorgfältiger Abwägung der von verschiedenen Seiten vorgebrachten Argumente und in Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage ist aus Sicht des Landes Niedersachsen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Kastration ohne Betäubung um weitere zwei Jahre erforderlich. Diese Zeit muss genutzt werden, um gemeinsam die schwierige Situation für die landwirtschaftlichen Betriebe zu lösen: Wir müssen die Praxisreife der verschiedenen Verfahren erreichen. Wir brauchen die ernsthafte Bereitschaft für eine wissenschaftlich fundierte Diskussion des „skandinavischen Weges“, wo Tierhalter nach einer Schulung selbst die Lokalanästhesie und die Kastration vornehmen. Wir müssen die Akzeptanz bei den Schlachtunternehmen und beim Einzelhandel erreichen, um die Vermarktung von Eberfleisch sicherzustellen. Außerdem benötigen wir Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe, um die Umstellung auf alternative Verfahren zu erleichtern. Meine Damen und Herren, jedem von uns muss klar sein: Wir entscheiden in unserer heutigen Abstimmung nicht nur über die Ferkel, sondern über die Zukunft der gesamten Schweinehaltung in Deutschland. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Otte-Kinast! Ums Wort gebeten hat Herr Staatssekretär Dr. Aeikens (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Sie haben das Wort. Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre sehr zu begrüßen, wenn sich die Länder heute auf eine befristete Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration verständigen würden. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass der Tierschutz ein wichtiges Gut ist, das es zu erhalten und zu verbessern gilt. Es ist aber niemandem damit gedient, wenn die Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen können und es dadurch zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland kommt. Auf den Tierschutz im Ausland haben wir keinen Einfluss. Mit dem Beschluss des Gesetzgebers, die betäubungslose Ferkelkastration zu verbieten, wurde ein großer Fortschritt für den Tierschutz besiegelt. Zu diesem Weg gibt es in der Sache keine Alternative. Aber wenn nun in einem überschaubaren Maße mehr Zeit erforderlich ist, um die Umsetzung für die Branche praxisgerechter zu gestalten und auch für die Tiere zu optimieren, dann ist das, glaube ich, ein vertretbarer Kompromiss. Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Branche in den letzten Jahren nach besten Kräften unterstützt hat. Unter anderem wurden mehrere Millionen in Forschung und Modell- und Demonstrationsvorhaben investiert. Wir müssen aber heute leider konstatieren, dass es noch erhebliche Sorgen in der Branche gibt, weil nicht alle Alternativen einsatzbereit sind. Mit einer relativ kurzen Verlängerung der Frist könnten wir zum Beispiel die Voraussetzungen für die Anwendung der Isoflurannarkose durch die Landwirte schaffen. Es ist nun an Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber zu entscheiden, ob wir den Landwirten diese Möglichkeit eröffnen wollen. Darüber wird heute abgestimmt und nicht über das Pro oder Kontra der betäubungslosen Ferkelkastration. Wir wollen und werden die Landwirte auch weiterhin unterstützen. Die Forschungsprojekte werden weiterlaufen. Wir werden uns weiter dafür engagieren, die vorhandenen Alternativen weiterzuentwickeln, um ihre Praxisgerechtheit zügig zu verbessern. Beispielsweise läuft ein vom BMEL finanziertes Forschungsprojekt zur Lokalanästhesie. Es laufen Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Durchführung der Ferkelkastration unter Betäubung. Diese Aktivitäten sind uns wichtig, um Strukturbrüche in der deutschen Ferkelproduktion zu vermeiden, die wir schon erlebt haben. Gerade kleine und mittlere Betriebe beabsichtigen, die Sauenhaltung aufzugeben, wenn wir hier nicht mehr Zeit gewähren. Die Frage ist: Wollen wir diese Strukturbrüche? Wir als BMEL wollen sie nicht. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern daran arbeiten, dass Alternativen entwickelt werden. Dazu brauchen wir mehr Zeit. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Aeikens! Als Vertreter des Bratwurstlandes Thüringen, sehr geehrter Herr Dr. Aeikens, würde ich Ihnen gerne zu Ihrem heutigen Geburtstag eine Lösung wünschen. Ich darf Ihnen im Namen des Bundesrates herzlich zum Geburtstag gratulieren! (Beifall – Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens [BMEL]: Herzlichen Dank!) Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. – Herr Minister Hauk (Baden-Württemberg) hat eine Rede zu Protokoll1 gegeben. Dann treten wir in die Abstimmungen ein. Wir stimmen zuerst über Punkt 5 ab. Hierzu liegen Ihnen die Empfehlung des Agrarausschusses, den Gesetzentwurf nicht einzubringen, und zwei Landesanträge vor. Wir beginnen mit dem Antrag Brandenburgs in Drucksache 405/3/18, und zwar zu Ziffer 1, der Neufassung des Gesetzentwurfs. Wer ist für den Antrag aus Brandenburg? – Dies ist eine Minderheit. Dann rufe ich den Vier-Länder-Antrag in Drucksache 405/2/18 auf. Wer für den Vier-Länder-Antrag ist, den bitte ich, das anzuzeigen. – Dies ist ebenfalls eine Minderheit. Dann frage ich, wer dafür ist, den unveränderten Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ich darf um das Handzeichen bitten. – Auch dies ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag Brandenburgs in Drucksache 405/3/18 unter Ziffer 2 1 Anlage 5 abzustimmen. Ich darf Sie um Ihr Votum bitten. – Dies ist auch eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu den Entschließungen unter den Punkten 99 und 108. Ich weise die Vorlage unter Punkt 99 dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und die Vorlage unter Punkt 108 dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a) und b) auf: TOP 6a) a) Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 396/18) TOP 6b) b) Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung – Antrag des Landes Hessen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 397/18) Herr Staatsminister Dr. Schäfer (Hessen) hat das Wort. Dr. Thomas Schäfer (Hessen): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Ferkelkastration zu der Verzinsung nach der Abgabenordnung einen Übergang zu finden ist nicht ganz trivial. Ich versuche es deshalb disruptiv. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verzinsung nach § 238 der Abgabenordnung ist eine der größten Konstanten des deutschen Steuerrechts. Seit 1961 ist der Zinssatz unverändert, der zu zahlen ist, wenn Nachzahlungsverpflichtungen sowohl in die eine wie in die andere Richtung bestehen. Der Satz dieser Verzinsung von 6 Prozent war lange akzeptiert, weil er sich in der Zinsentwicklung über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg jedenfalls in der Nähe des Marktzinses bewegt hat. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so. Wir haben mittlerweile real eine Negativverzinsung für vorgehaltenes privates Kapital. Gleichzeitig steht der Satz von 6 Prozent nach der Abgabenordnung immer noch monolithisch in der Landschaft. Das führt nicht nur zu Unverständnis bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sondern gelegentlich auch zu relativ kuriosem Verhalten von Steuerpflichtigen. Während sich Steuerpflichtige früher Steuervorauszahlungen eher nicht ausgesetzt haben, müssen wir heute feststellen, dass die Verzinsung von 6 Prozent gerne als eine Art Geldanlage beim Finanzamt vorgenommen wird – mit sehr seltsamen Konstruktionen und der Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen seitens der Finanzverwaltung. Das heißt: Es besteht rein praktisch, faktisch und auch nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger Handlungsbedarf. Dieser Handlungsbedarf ist nochmals größer geworden, seit der Bundesfinanzhof erkennbar Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der bisherigen Regelung geäußert hat und sie – einmal mehr eine steuerliche Regelung – dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Wir alle haben gemeinsam in den letzten Jahren eine ganze Reihe von politischen Sachverhalten gehabt, über die im Vorfeld lange diskutiert worden ist, wobei allen Beteiligten klar war, dass das verfassungsrechtliche Risiko sehr hoch ist. Trotzdem haben wir es in dieser Gesellschaft nicht geschafft, politisch zu handeln, um zu einer Neuregelung zu kommen, bevor Karlsruhe entscheiden muss. Wenn dann Karlsruhe wieder entschieden hatte, haben wir gelegentlich in Sonntagsreden darauf hingewiesen, wie problematisch es doch ist, dass nationale Gesetzgebung in schwierigen Fragen nur noch dann zustande kommt, wenn Karlsruhe ein Machtwort gesprochen hat. Deshalb sollten wir uns an dieser Stelle wappnen und frühzeitig eine Entscheidung treffen. Für diese Entscheidung machen wir Ihnen das Angebot, zunächst den Zinssatz schlicht zu halbieren und ihn der aktuellen und der zu erwartenden Zinsentwicklung anzupassen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir technisch in der Lage sind, eine Verzinsung auf Rädern zu etablieren, so dass die künftige gesetzliche Verzinsung nach der Abgabenordnung mit einem Aufschlag auf einen bestimmten schwankenden Zinssatz, abhängig vom Marktniveau, zu gestalten wäre. Das wäre ein richtiges und ein notwendiges Signal, um zu erkennen, wenn langjährig bewährte Regeln nicht mehr der Realität entsprechen. Wie gesagt, gilt der Zinssatz seit 1961 unverändert. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich der gemeinsamen Initiative aus Hessen und Bayern anschließen könnten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann wird in den Ausschüssen weiterberaten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 321/18) Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Pistorius aus Niedersachsen. Sie haben das Wort. Boris Pistorius (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserer Bundesratsinitiative reagieren wir auf eine durchaus erhebliche Informationslücke, die sich bei der Kontrolle der Identität von Fluggästen ergibt. Die Notwendigkeit dafür hat uns ein Fall vor Augen geführt, der sich in der jüngeren Vergangenheit ereignet hat: Ali B., der im Verdacht steht, ein 14-jähriges Mädchen getötet zu haben, konnte unbehelligt in den Irak ausreisen, obwohl sein Flugticket auf einen Namen ausgestellt war, der nicht mit seinen Ausweispapieren übereinstimmte. Die Frage, warum das passieren konnte, hat uns alle in der Folge dieses Ereignisses beschäftigt und konnte relativ schnell beantwortet werden: In Deutschland gibt es – anders als in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern – schlicht keine Verpflichtung für die Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste beim Boarding zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten zu vergleichen. Aus diesem Grund hat Niedersachsen noch vor der Sommerpause eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die diese Lücke schließen soll. Luftfahrtunternehmen in Deutschland erfassen zurzeit die Angaben zur Identität der Fluggäste nur bei der Buchung. Bei der Abfertigung am Schalter findet höchstens eine freiwillige Kontrolle der Dokumente statt. Verpflichtend ist diese aber im Gesetz nicht vorgesehen. Es besteht daher keinerlei Sicherheit über die Identität der Personen, die sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Diese Informationslücke macht es möglich, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen. Das ist gerade im Hinblick auf mögliche Terroristen und Kriminelle verheerend. Es liegt auf der Hand, dass es diesen Menschen in die Karten spielt, wenn sie unter falschem Namen fliegen können und keine Kontrolle vor Betreten des Flugzeugs befürchten müssen. Ohne Kenntnis über die Identität von Fluggästen können natürlich auch die Sicherheitsbehörden nur eingeschränkt arbeiten. Es können zum Beispiel im Nachhinein Reisewege nicht nachvollzogen werden. Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können auch nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind das aber entscheidende Informationen. In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es daher nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt. Meine Damen und Herren, es freut mich sehr, dass die Initiative Niedersachsens im Innenausschuss einstimmig beschlossen worden ist. Luftfahrtunternehmen sollen künftig nach § 9 Luftsicherheitsgesetz verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste bei der Abfertigung zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass potenzielle Terroristen oder schwere Straftäter mit falschen Identitäten in Flugzeugen in andere Länder reisen können. Ich freue mich auf die Beratungen im Bundestag und danke Ihnen für die Unterstützung. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Pistorius! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer für die empfohlene Einbringung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist es beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Boris Pistorius (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 408/18) Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen). Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ein Verbot der Gesichtsverhüllung im gesamten öffentlichen Raum besteht in Deutschland – anders als in vielen Staaten der Europäischen Union – bislang nicht. Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung hat der Bundesgesetzgeber allerdings den Umgang mit Gesichtsverhüllungen unter anderem für die Bereiche des Dienstrechts, des Wahlrechts, des Personalausweisrechts und des Ausländerrechts festgelegt. Auf Länderebene existieren ebenfalls verschiedene bereichsspezifische Regelungen der Gesichtsverhüllung, etwa im Bereich des Schulrechts und des Hochschulrechts. Eine explizite Regelung für ein Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung gibt es bis dato nicht. Richterliche Anordnungen, die Verhüllung zu entfernen, werden bislang auf eine Generalklausel im Gerichtsverfassungsgesetz gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf einer Sitzung zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung dieser Norm hat sich in Bezug auf die Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung bisher nicht herausbilden können. Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Sitzungspolizei fallen bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten sehr unterschiedlich aus: Teilweise wird die Gesichtsverhüllung schlicht hingenommen, teilweise werden Maßnahmen allein zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchgeführt, teilweise wird nur den bei der Verhandlung beteiligten Personen die Gesichtsverhüllung untersagt, teilweise werden auch die Zuschauer in das Verbot einbezogen, teilweise wird die Durchsetzung des Verbots eher zurückhaltend, teilweise aber auch sehr streng gehandhabt. Es verwundert deshalb nicht, dass die Rechtsunsicherheit in der gerichtlichen Praxis angesichts des Fehlens einer spezialgesetzlichen Grundlage groß ist. Der Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, den Gerichten eine rechtssichere Regelung an die Hand zu geben. Das Gerichtsverfassungsgesetz soll um eine Regelung ergänzt werden, wonach bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Der Vorsitzende soll auf die Einhaltung des Verbots hinwirken. Auf eine Einbeziehung der Zuschauer in die Verbotsregelung ist in dem Entwurf verzichtet worden. Die inhaltliche Notwendigkeit einer solchen Verbotsvorschrift haben wir schon bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2018 hervorgehoben: Das Gericht muss sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der bei der Verhandlung beteiligten Personen ausschöpfen können, um den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person oder der Glaubhaftigkeit einer Tatsachenbehauptung ist, wenn eine Person ihr Gesicht verschleiert, nicht zuverlässig möglich. Meine Damen und Herren, im Gerichtssaal zählt die Wahrheit, die niemand verbergen darf. Gesichtsverhüllungen sind mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar und deshalb im Gerichtssaal tabu. Wenn einem Zeugen der Schweiß auf der Stirn steht oder die Gesichtszüge entgleiten, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können. Ohne Mimik und Gestik ist eine Aussage wenig bis nichts wert. Unser Entwurf verzichtet aber auch bewusst auf eine Regelung, wonach der Vorsitzende Ausnahmen von dem Verbot der Gesichtsverhüllung gestatten kann, wenn der Blick in das unverhüllte Gesicht zur Beweiswürdigung nicht notwendig ist. Die Kommunikation „von Angesicht zu Angesicht“ ist ein zentrales Element im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren auch dann, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und nur noch Rechtsfragen zu erörtern sind. Die Kommunikation wird durch eine bei der Verhandlung beteiligte Person, die ihr Gesicht verhüllt, empfindlich gestört. So kann die von der Verhüllung ausgehende Wirkung dazu verleiten, zurückhaltender in der Äußerung der eigenen Standpunkte zu sein. Auch wird es häufig nicht gelingen, die Reaktion der vollverschleierten Person auf die Äußerung einer Rechtsansicht und eine mögliche Vergleichsbereitschaft zuverlässig einzuschätzen und hierauf angemessen zu reagieren. Ein entsprechender Ausnahmetatbestand würde außerdem neues Konfliktpotenzial im Einzelfall schaffen. Es bestünde namentlich die Gefahr eines Vorab-Streits um das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung, der den Eintritt in die eigentliche Gerichtsverhandlung verzögern und auch stören würde. Der individuelle Rechtsgüterschutz kommt in dem Gesetzesantrag freilich durchaus nicht zu kurz. Ich verweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Ausnahmen von der Verbotsregelung für besonders gefährdete Personen in der Strafprozessordnung und in dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz. Den Beratungen in den Ausschüssen sehe ich mit Interesse und auch mit Vorfreude entgegen. Ich bitte um Unterstützung unseres Gesetzesantrags. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach! Nun hat Staatsminister Professor Dr. Bausback das Wort. Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Gesichtsverhüllung im Gericht beschäftigt dieses Haus zum wiederholten Mal. Bayern hat bereits zwei Anträge hierzu in den Bundesrat eingebracht, damit das dringend notwendige Verbot der Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen ausdrücklich gesetzlich geregelt wird. Auch wenn diese Anträge damals noch keinen Erfolg hatten: In der Rechtspolitik zahlt sich Beharrlichkeit aus. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir von unserer neuen Initiative die Mehrheit der Länder auf der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz überzeugen konnten. Danken möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, die unseren Vorschlag unterstützen. Insbesondere gilt mein Dank Frau Kollegin Havliza aus Niedersachsen, die sich gemeinsam mit ihrem Haus intensiv und konstruktiv in die Diskussion eingebracht hat. Meine Damen und Herren, es ist endlich an der Zeit, Gesichtsverhüllungen während Gerichtsverhandlungen ein für alle Mal zu verbieten. Denn für mich ist klar: Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht. Eine offene auch nonverbale Kommunikation ist Eckpfeiler einer effektiven Verhandlungsführung und damit unverzichtbar. Die Anforderungen an unsere Gerichte sind hoch. Sie sind als tragende Säulen unseres Rechtsstaats verpflichtet, zur Ermittlung der Wahrheit alle Erkenntnisse auszuschöpfen. Die Wahrheit kann ein Gericht in den meisten Fällen ohne die Zuhilfenahme von Zeugen nicht erforschen. Für diese Zeugenvernehmungen muss das Gericht als Allererstes wissen, wen es vor sich hat. Es muss aber auch beurteilen können, ob die Aussage des Zeugen oder der Zeugin glaubhaft und der Zeuge insgesamt glaubwürdig ist. Dies kann nur gelingen, wenn das Gericht die Gestik und Mimik des Zeugen berücksichtigt und in seine Urteilsfindung mit einbezieht. Kolleginnen und Kollegen, machen Sie einmal die Probe aufs Exempel! Überlegen Sie sich, wie es gewirkt hätte, wenn Kollege Biesenbach mit einem schwarz, rot, gelb oder sonst wie gefärbten Tuch hier vor Ihnen gestanden hätte und Sie sich weder von seiner Mimik noch von seiner Gestik ein Bild hätten machen können. Noch viel mehr gilt das vor Gericht, wo es um die akribische, gewissenhafte Suche nach Wahrheit geht. Mit einer solchen Suche nach Wahrheit sind Burka und Niqab nicht vereinbar. Sie ist nicht mit Zeuginnen vereinbar, die sich weigern, ihre Burka oder den Niqab abzulegen, so dass Gesicht und Körper vollständig verhüllt sind und die Augen nur durch einen Schlitz oder ein Stoffgitter auszumachen sind. Ich bin auch froh, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Entscheidung nochmals bestätigt hat, dass ein Verbot der Gesichtsverhüllung durchaus mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein kann. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll ein Gericht im Falle einer Verschleierung beurteilen, ob die Zeugin plötzlich rot oder ganz blass wird, ob sie zu schwitzen beginnt oder unsicher in die Richtung eines Dritten blickt? Wie soll das Gericht ein gerechtes Urteil fällen, wenn es seine Erkenntnisse nicht auf Zeugen stützen kann, die es von Angesicht zu Angesicht gesehen und erlebt hat, weshalb es auch keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit hat? Unsere Richterinnen und Richter benötigen und wünschen sich deshalb das ausdrückliche Verbot der Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen. Wir dürfen sie nicht länger im Regen stehen lassen. Wir müssen ihnen klare und unmissverständliche Regelungen an die Hand geben, und wir müssen sie ihnen jetzt geben, meine Damen und Herren. Das vorliegende Gesichtsverhüllungsverbot richtet sich aber nicht nur an die gerichtliche Praxis. Für alle Bürgerinnen und Bürger wird damit klar, dass wir verhüllte Gesichter vor Gericht nicht akzeptieren. Das ist eine Grundentscheidung unseres Rechtsstaats, und dieser muss in aller Regel Vorrang vor ideologischen, weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen Motiven eingeräumt werden. Mit einer solchen Entscheidung machen wir der teilweise durchaus verunsicherten Bevölkerung deutlich, was der Rechtsstaat nicht akzeptieren muss. Wir bewahren zugleich die Identität unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung und zeigen, dass wir unseren Rechtsstaat, falls erforderlich, verteidigen, ihn in jedem Falle durchsetzen. Ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie unseren Antrag, und lassen Sie uns gemeinsam ein klares Zeichen setzen für unseren Rechtsstaat und für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung! Wir sollten vom Bundesrat ein Signal aussenden, dass sich die Länder einig sind: Gesichtsverhüllungen vor Gericht sind nicht zu akzeptieren. Für alles andere hätten die Menschen kein Verständnis. Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat vielfältigen Angriffen ausgesetzt ist, dürfen wir keine Gelegenheit verstreichen lassen, um ihn dauerhaft und nachhaltig zu stärken. Genau dies können wir mit dem vorgestellten Gesetzentwurf tun. – Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. – Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 420/18) Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatsminister Tarek Al-Wazir. Sie haben das Wort. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des in den letzten Jahren stark gestiegenen Luftverkehrs und der dadurch noch verstärkten Kapazitätsengpässe im europäi- 1 Anlage 6 schen und deutschen Luftraum kommt es zunehmend zu Verspätungen im Luftverkehr. Davon sind nicht nur Fluggäste negativ betroffen, sondern vor allem auch die Bevölkerung im Umfeld der Verkehrsflughäfen, weil sich diese Verspätungen in die Nachtstunden fortsetzen und deshalb ein wachsendes Problem darstellen. Um die Bevölkerung zu schützen und eine ungestörte Nachtruhe zu ermöglichen, gelten an den meisten Flughäfen sogenannte Nachtflugverbote. Sie gelten jedoch nicht uneingeschränkt. Vor allem für Verspätungen gibt es Ausnahmetatbestände. Wir haben in den letzten Monaten festgestellt, dass diese Ausnahmetatbestände zunehmend in Anspruch genommen werden, von einigen Fluggesellschaften in so hohem Maße, dass dies auf eine systematische Ausnutzung hindeutet. Das Ziel, verspätete Flugbewegungen auf wenige Ausnahmen zu beschränken, wird so konterkariert. Es gibt Möglichkeiten nach Luftverkehrsgesetz, an dieser Stelle einzugreifen. Allerdings können es nur die Pilotinnen und Piloten sein, die mit einem Bußgeld belegt werden, wenn keine Ausnahme greift, weil bisher im Gesetz einzig und allein der verantwortliche Luftfahrzeugführer genannt ist, nicht aber die Fluggesellschaft. Gerade bei regelmäßig verspäteten Flügen wird die Verspätung zumeist jedoch nicht durch den Piloten, sondern durch die Tages- und Flugplanung verursacht. Für diese ist die Fluggesellschaft verantwortlich. Ihr obliegt es, angemessene Zeitpuffer für die Flugstrecke einzukalkulieren oder aber geeignete Maßnahmen zu treffen, so dass Verspätungen ein Ausnahmefall bleiben. Auch wird die Entscheidung des Piloten oder der Pilotin in der Regel durch die Anweisung der eigenen Fluggesellschaft beeinflusst. Natürlich hat der Pilot oder die Pilotin die Letztverantwortung für die Durchführung des Fluges, aber sie befinden sich natürlich im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und der Einhaltung der Nachtflugverbote. Die Verhängung eines Bußgelds gegen die hauptverantwortliche Fluggesellschaft ist nach der bisherigen Rechtslage nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, die regelmäßig schwer nachzuweisen sind. Die Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg wissen ziemlich genau, wovon ich spreche. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes eingebracht, mit dem die Haftung für unzulässige Starts und Landungen in den Betriebsbeschränkungszeiträumen auf den Betreiber des Luftfahrzeugs erweitert werden soll, um systematische Verletzungen der Nachtflugbeschränkungen beim unmittelbar Verantwortlichen wirksam sanktionieren zu können. Das ist notwendig für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und zur Schärfung des Verantwortungsbewusstseins der Fluggesellschaften. Es braucht wirksame Gegenmaßnahmen, um ungeachtet aller Schwierigkeiten im Luftverkehr, die wir momentan haben und für die wir ebenfalls eine Lösung finden müssen, die Verspätungen auf das Maß absoluter Ausnahmeerscheinungen zurückzuführen. Ich bitte um Unterstützung in dieser Frage. Denn es ist ein Problem, das nicht nur uns rund um den Flughafen Frankfurt betrifft, sondern zunehmend auch die anderen Standorte. Ich finde, dass es angezeigt wäre, das Recht so zu verändern, dass am Ende die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden können und nicht nur diejenigen, die quasi im Auftrag der Verantwortlichen handeln. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Verkehrsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 98 auf: TOP 98 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz- Grundverordnung – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 304/18) Um das Wort gebeten hat Herr Staatsminister Professor Dr. Bausback. Sie haben das Wort. Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen unseren Gesetzentwurf zu Abmahnungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung bereits Anfang Juli im Plenum vorgestellt. Erlauben Sie mir bitte dennoch, dass ich die wichtigsten Punkte unseres Vorschlags noch einmal kurz zusammenfasse! Erstens. Wir wollen Verstöße gegen die Datenschutz- Grundverordnung ausdrücklich und generell aus dem UWG herausnehmen; denn dort haben sie nichts verloren. Zweitens. Den Verbraucherschutz nach dem Unterlassungsklagengesetz wollen wir weiterhin aufrechterhalten, vor allem dann, wenn beispielsweise große Internetkonzerne massenhaft persönliche Daten von Nutzern rechtswidrig für eigene Geschäftszwecke missbrauchen. Was wir dagegen nicht wollen, sind kleinliche Abmahnungen redlicher Unternehmer, denen in der Datenschutzinformation auf ihrer Homepage formale Fehler unterlaufen sind. Auch hierfür wollen wir eine ausdrückliche Regelung schaffen. Drittens. Für den Schutz der Verbraucher nach dem Unterlassungsklagengesetz bedarf es keiner Abmahnmöglichkeit für Mitbewerber und Wirtschaftsverbände, sondern nur für Verbraucherschutzeinrichtungen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des EU-Rechts. Meine Damen und Herren, das einzige Argument, das ich bislang gegen unseren Gesetzentwurf gehört habe, war, dass man doch zunächst den Gesetzesvorschlag des Bundes zum Abmahnmissbrauch abwarten solle. Dieses Argument ist mittlerweile allerdings weggefallen. Die Bundesregierung hat vergangene Woche ihren Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht verschiedene allgemeine Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch vor. Was darin jedoch leider fehlt, ist eine ausdrückliche Regelung für Verstöße gegen die Datenschutz- Grundverordnung. Gerade aber in diesem Bereich ist die Sorge vor allem bei unseren kleinen und mittleren Unternehmen weit verbreitet, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden oder sogar mit Klagen überzogen zu werden. Deshalb können wir in diesem Bereich nicht mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten, sondern brauchen klare Regelungen, die für Rechtssicherheit sorgen. Die von uns geforderten Regelungen sind aber nicht nur aus rechtspolitischer Sicht richtig und geboten. Sie sind darüber hinaus aus rein rechtlichen Gründen erforderlich; denn die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen grundsätzlich abschließend. Der EU-Gesetzgeber lässt dabei den Mitgliedstaaten nur einen sehr begrenzten Spielraum für ein sogenanntes Verbandsklagerecht im nationalen Recht. Wir setzen deshalb mit unserem Vorschlag um, was uns das EU- Recht zwingend vorgibt. Ohne diese Klarstellungen im deutschen Recht müssten die Gerichte das UWG und das Unterlassungsklagengesetz mühsam verordnungskonform auslegen. Dies würde nicht nur Rechtsunsicherheit für alle, sondern auch eine Mehrbelastung für die Justiz bedeuten. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundes greift zu kurz. Dessen Inhalt und der bayerische Vorschlag stehen allerdings nicht im Widerspruch zueinander und schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr bedarf es der von uns vorgeschlagenen Regelungen neben allgemeinen Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch. Bemerkenswert ist, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seinem Anschreiben an die Länder vom 11. September 2018 ausdrücklich erwähnt hat, hinsichtlich der Frage, ob es für die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße ergänzender Sonderregelungen bedürfe, sei die Ressortabstimmung auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Dazu kann ich nur sagen: Während im Bund noch diskutiert wird, liegt ein fertiger Vorschlag bereits auf dem Tisch. Wir müssen diesen nur noch beim Deutschen Bundestag einbringen. In diesem Sinne möchte ich Sie nun ganz herzlich um Ihre Zustimmung zur sofortigen Sachentscheidung und zu unserem Gesetzesantrag bitten. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Die Ausschussberatungen zu der Vorlage sind noch nicht abgeschlossen. Bayern hat jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, heute eine Sachentscheidung zu treffen, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit entscheiden wir heute nicht in der Sache. Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 107 auf: TOP 107 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs (Wohnraumaktivierung im Außenbereich) – Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/18) Eine Erklärung zu Protokoll1 gibt Herr Staatsminister Schenk (Sachsen) für Staatsminister Professor Dr. Wöller ab. – Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: TOP 13 Entschließung des Bundesrates „Transparenzgebot bei der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen Körperschaften“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/18) Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. 1 Anlage 7 Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Finanzausschuss zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: TOP 14 Entschließung des Bundesrates für zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 395/18) Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 422/18) Herr Staatsminister Dr. Herrmann, Sie haben das Wort. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum ist ein starkes Stück Heimat. Er prägt das Bild unseres Landes mit seiner landschaftlichen Vielfalt sowie der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Aktive Landwirte und innovative bäuerliche Betriebe sind tragende Säulen der ländlichen Räume in Deutschland. Bayern setzt sich konsequent für Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe ein. Wir alle wissen: Gute Steuerpolitik stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Gezielte steuerliche Maßnahmen können Liquidität und Eigenkapitalstruktur der landwirtschaftlichen Unternehmen verbessern. Dazu drei Bemerkungen: ( V o r s i t z : Amtierende Präsidentin Birgit Honé) Erstens Substanzerhalt der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Gerade in der Landwirtschaft ist der Substanzerhalt der wichtigste Faktor für die Zukunftsfähigkeit eines Betriebes. Äcker, Wiesen und Wälder, die die wichtigste Erwerbsgrundlage der Betriebe bilden, befinden sich oft seit Generationen in Familienhand und stehen damit nur mit einem Bruchteil ihres Verkehrswertes in den Büchern. Die Folge ist eine nennenswerte Steuerbelastung im Veräußerungsfall. Was ist die Lösung? Wir schlagen eine Ausweitung der Reinvestitionsmöglichkeiten vor. Jeder Landwirt sollte den bei einer Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen entstandenen Gewinn steuerbegünstigt in bewegliche Wirtschaftsgüter seines Betriebes reinvestieren können. Damit schaffen wir die Möglichkeit zur Modernisierung des Maschinenparks. Daneben entsteht regelmäßig hoher Kapitalbedarf, wenn der Hoferbe Geschwister abfinden muss, aber auch wenn in der Krise Schulden reduziert werden müssen. Daher schlagen wir vor, Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden bis zu einem bestimmten Betrag nicht zu besteuern, wenn sie zur betrieblichen Schuldentilgung und/oder zur Abfindung weichender Erben verwendet werden. Zweitens Tarifglättung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Sie erinnern sich: Wir haben die zeitlich befristete Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eingeführt. Hintergrund war der Verfall der Erzeugerpreise insbesondere bei Milch, aber auch bei Schweinefleisch. Unsere Bauern konnten bisher noch nicht von der Steuerentlastung profitieren, da die beihilferechtliche Entscheidung der EU-Kommission noch aussteht. Zudem kann sich die Vorschrift, die als Hilfsmaßnahme vorgesehen war, in vielen Fällen auch nachteilig für einzelne Steuerpflichtige auswirken. Darüber hinaus ergibt sich das Problem der administrativen Umsetzung. Bayern möchte nun die Vorschrift zur Tarifglättung in einem ersten Schritt mit einem Wahlrecht versehen. Dies hätte zwei entscheidende Vorteile: Erstens könnten Landwirte, die mit einer steuerlichen Mehrbelastung rechnen müssten, auf die Anwendung der Vorschrift verzichten. Zweitens wäre eine deutliche Entlastung der Steuerverwaltung die Folge, da nicht jeder Fall zwangsweise unter die Regelung zur Tarifglättung fallen würde. Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, ob die Regelung zur Tarifglättung nicht durch eine leichter administrierbare Vorschrift ersetzt werden könnte. Eine denkbare Alternative wäre, dass Landwirte den Gewinn eines Wirtschaftsjahres künftig jeweils auf drei Jahre statt bisher zwei verteilen könnten. Drittens Reform der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Einheitsbewertung als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt. Daher muss auch die Grundsteuer A (Landwirtschaft) reformiert werden. Dabei ist uns eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft besonders wichtig. Auch bei der Grundsteuer A muss das Prinzip der Aufkommensneutralität gelten. Lassen wir keine Reform zu, die zu Lasten der Landwirte gehen würde! Deshalb fordert Bayern: Die Bewertung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsteils ist nur im Ertragswertverfahren zustimmungsfähig, und beim Ansatz der Wohngebäude müssen die Besonderheiten der bäuerlichen Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wollen, dass die ländlichen Räume in Deutschland Heimat bleiben. Wir alle wollen unseren bäuerlichen Familienbetrieben faire Chancen bieten. Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag zum Wohl der bäuerlichen Betriebe in Deutschland! – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Herrmann! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: TOP 17 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/18) Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Senator Dr. Behrendt aus Berlin vor. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum eine Lebensgeschichte ist so sehr mit dem § 175 des Strafgesetzbuches und dessen Folgen verbunden wie die des 1918 geborenen Wolfgang L a u i n g e r . Bereits während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft wurde Lauinger wegen seiner Homosexualität verfolgt. In Gestapo-Akten ist noch heute zu lesen: Dieser Mann ist homosexuell verdächtig. Die Nazis setzten alles daran, seine Homosexualität zu beweisen – vergeblich. Die Nazis fanden keine sogenannten Beweise. Und Lauinger gelang es 1942 unterzutauchen. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft dachte Lauinger, er würde nie wieder wegen seiner Homosexualität verfolgt. Doch es kam bekanntlich anders. Im August 1950 fuhr ein Militärfahrzeug vor Lauingers Arbeitsplatz in Frankfurt vor. Der damals 32- Jährige wurde mitgenommen. Er wurde der Polizei übergeben. Die Beamten teilten ihm mit, es gebe eine Anklage wegen sogenannter homosexueller Unzucht. Lauinger kam in Untersuchungshaft. Monatelang. Ohne eine Anklageschrift zu sehen. In einem Brief beschreibt er die Zeit in der Untersuchungshaft so – ich zitiere –: Nachdem sich die Zellentür im Untersuchungsgefängnis geschlossen hatte, dachte ich zunächst an einen Witz. Nach einigen Tagen kam Unruhe über den weiteren Verlauf in mir auf. Nach einer Woche des Wartens versuchte ich durch den Rechtsanwalt mehr zu erfahren. Doch vergeblich. So vergingen die Monate ohne Anklageschrift oder Verhandlung. Ende Januar 1951 dann die Anklage. Kurze Vernehmung des einzigen Zeugen, der die Aussage verweigerte. Der Landgerichtsdirektor verkündete Freispruch. Der Verlust meiner Arbeitsstelle, Verlust meiner Dienstwohnung. Registrierung als Homosexueller bei der Frankfurter Kripo ohne einen Beweis. Das alles bedarf bis heute der Aufklärung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das schrieb Lauinger im März 2017. Das Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller vom Juli 2017 – das wir im letzten Jahr hier beraten haben – erweckte bei ihm neue Hoffnung, Hoffnung auf späte Entschädigung, Hoffnung auf späte Genugtuung. Doch es kam wieder anders. Im Oktober 2017 wurde sein Antrag auf Entschädigung wegen der Untersuchungshaft abgelehnt. Der Grund: Lauinger wurde nie verurteilt. Zwei Monate nach dieser Entscheidung, im Dezember 2017, starb Lauinger im Alter von 99 Jahren – übermorgen wäre er 100 geworden –, ohne je entschädigt worden zu sein. Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller vom Juli 2017 war ein wichtiger, ein guter Schritt. Das Beispiel von Herrn Lauinger zeigt jedoch: Das Gesetz hat Lücken. Das Beispiel von Wolfgang Lauinger zeigt auch: Wir müssen schnell handeln. Die Betroffenen sind bereits in einem sehr hohen Alter. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Eine zentrale Lücke im Gesetz ist der zu kleine Kreis der Berechtigten. Der Kreis der Betroffenen, die einen Anspruch auf Entschädigung haben, muss also erweitert werden. Es reicht nicht aus, wenn nur diejenigen entschädigt werden, die verurteilt wurden. Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die monatelang ohne Anklage in Untersuchungshaft saßen. Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die als Jugendliche in Einrichtungen der sogenannten Fürsorgeerziehung untergebracht wurden. Es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die aufgrund von Festnahmen und Denunziationen ihre Arbeit verloren haben. Und es müssen auch diejenigen entschädigt werden, die wegen ihrer Homosexualität von Studium oder Beruf ausgeschlossen wurden. Aufgrund der beruflichen, psychischen und materiellen Folgen leben betroffene schwule Senioren heute zum Teil an der Armutsgrenze. Oder sie leiden an Folgeerkrankungen. Auch dieser Aspekt ist in dem Gesetz vom Juli 2017 nicht hinreichend berücksichtigt. Für diese Menschen sollten wir einen sozialen Ausgleich schaffen, zum Beispiel mit einer Opferrente. Ein weiterer Aspekt ist bei der Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller bislang nicht hinreichend berücksichtigt worden: In der Zeit nach 1945 waren von den §§ 175 und 175a des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik sowie von § 151 des Strafgesetzbuches der DDR nicht nur diejenigen betroffen, die angeklagt oder strafrechtlich verfolgt wurden. Die Strafandrohung stellte auch für alle anderen Homosexuellen eine massive Bedrohung und Einschränkung im Alltag dar. Sie waren dem Risiko ausgesetzt, jederzeit ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie waren dem Risiko von Erpressung ausgesetzt. Auch dieses Unrecht bedarf einer Wiedergutmachung. Daher schlagen wir für diese Fälle eine kollektive Entschädigung vor. Eine solche kollektive Entschädigung kann beispielsweise darin bestehen, LSBTTIQ-relevante Forschungsvorhaben oder soziale Projekte auszubauen und zu fördern. Meine Damen und Herren, ich habe eingangs das Schicksal von Wolfgang Lauinger dargestellt. Wolfgang Lauinger hat aufgrund seiner Homosexualität auch nach 1945 Unrecht erfahren müssen. Und er hat bis zu seinem Tod vergeblich auf eine Entschädigung gewartet. Noch heute ergeht es vielen Homosexuellen wie Wolfgang Lauinger. Sie haben aufgrund ihrer Homosexualität in den Jahren nach 1945 Unrecht erfahren. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Menschen eine Entschädigung noch erleben! – Ich danke Ihnen. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Behrendt! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: TOP 19 Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg – (Drucksache 303/18) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich bitte zunächst Herrn Minister Albrecht aus Schleswig-Holstein ans Mikrofon. Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir eine Ehre, vor Ihnen in diesem Hohen Hause in meiner neuen Funktion sprechen zu dürfen, erst recht zumal es aus dieser Runde einen aktiven Gestaltungsauftrag für ein Thema gibt, das uns allen naheliegt, nämlich den Plastikmüll in unseren Meeren und Gewässern deutlich zu reduzieren. Vor der Sommerpause hat mein Vorgänger im Ministeramt bereits für die Entschließung geworben, über die wir gleich abstimmen. Es geht darum, endlich entscheidende Schritte zur Bekämpfung des wachsenden Plastikeintrags in die Umwelt zu gehen. Immer mehr Menschen wollen selbst etwas dagegen tun und fordern gegenüber dem Handel und auch der Politik einen anderen Umgang mit Plastikverpackungen. Dennoch hat sich an dem tatsächlichen Eintrag und der Verwendung von Plastik bislang wenig bis gar nichts geändert. Daher brauchen wir nun entsprechende politische Leitplanken. Die von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein auf den Weg gebrachte Entschließung zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel soll dafür ein erster Baustein sein. Es zeigt sich schon jetzt, dass die Vermüllung insbesondere der Meere und Gewässer mit Kunststoffabfällen ein nie geahntes Ausmaß angenommen hat. Mit unserem Handeln beziehungsweise Nichthandeln setzen wir so ganz nebenbei das Ökosystem der Weltmeere aufs Spiel. Auch wenn der quantitative Beitrag eines jeden Einzelnen dazu gering erscheinen mag, mildert das unseren fahrlässigen Umgang als Gemeinschaft nicht. Wir müssen deshalb auf der Ebene der Rechtssetzung dringend nachsteuern. Zurzeit ist es beispielsweise rechtlich nicht eindeutig untersagt, überlagerte Lebensmittel oder Fehlchargen aus der Ernährungswirtschaft gemeinsam mit ihren Verpackungen zu zerkleinern, mit Speiseabfällen zu vermischen und der Vergärung mit dem Ziel der landwirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Im Endeffekt führt diese Praxis zum Austrag von Kunststoffteilchen auf landwirtschaftliche Flächen. Für die Zukunft muss dies unterbunden werden; denn Plastik gehört weder ins Meer noch aufs Feld. Zur Vermeidung weiterer Einträge von Kunststoffpartikeln aus deren Entsorgung wollen wir Änderungen beziehungsweise Klarstellungen der organisatorischen und technischen Vorgaben der entsprechenden Rechtsvorschriften. Zum Beispiel in der Gewerbeabfallverordnung sind Vorgaben zur jeweils getrennten Erfassung der Lebensmittel und der Verpackung notwendig. Außerdem braucht es die Maßgabe, dass verpackte Lebensmittel keine zulässigen Ausgangsstoffe nach Bioabfallverordnung und Düngemittelverordnung sind. Den Vollzug stemmen wir als Länder, aber wir brauchen zunächst eindeutiges Bundesrecht an unserer Seite. Meine Damen und Herren, wir wollen mit den neuen Rechtsvorschriften gewährleisten, dass Lebensmittelabfälle schon vor der Vermischung mit anderen Bioabfällen vollständig von der Verpackung befreit werden. Hierfür muss die Bioabfallverordnung korrigiert werden. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Insgesamt ist in der EU zwischen 2004 und 2014 eine Verdoppelung sowohl von Plastikverpackungen als auch von Lebensmittelabfällen festzustellen. Aus meiner Sicht sind dies zwei Themen, bei denen wir dringend tätig werden müssen. Ich begrüße es daher auch persönlich, dass die EU- Kommission mit ihrer Kunststoffstrategie konkrete Maßnahmen vorgelegt hat. Mit ihnen soll die Umweltbelastung, die von Kunststoffabfällen ausgeht, vermindert und eine stärkere Kreiswirtschaft realisiert werden. Mit der vorgeschlagenen Plastikabgabe sollen die Mitgliedstaaten in Zukunft auf nicht wiederverwertbare Plastikverpackungsabfälle eine Abgabe zahlen. Außerdem sollen Wegwerfprodukte aus Plastik, etwa Plastikstrohhalme oder Wegwerfgeschirr, reduziert werden. Das wird das Problem alleine nicht lösen, aber es ist immerhin ein wichtiger Anfang. Wir brauchen ein generelles Umdenken: weg von der Wegwerfmentalität hin zum Aufbau einer echten Kreislaufwirtschaft! Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten wird, sind Hersteller von Verpackungen gehalten, weniger und besser recycelbare Verpackungen in Verkehr zu bringen. Wir werden genau beobachten, ob diese Anreize zur Abfallvermeidung tatsächlich wirksam werden. Schon jetzt ist erkennbar: Die Anforderungen an Produktverantwortung und Produktdesign bei verpackten Lebensmitteln müssen stetig weiterentwickelt werden. Meine Damen und Herren, um zu einem Umdenken zu kommen, ist entschlossenes Handeln notwendig. Ich bedanke mich deswegen schon jetzt für Ihre Unterstützung des gemeinsam von Schleswig-Holstein und Baden- Württemberg eingebrachten Entschließungsantrags. Mit ihm gehen wir einen entscheidenden Schritt zum Schutz der Gewässer und Meere voran. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Albrecht! Es liegt eine weitere Wortmeldung vor: Frau Ministerin Heinen-Esser aus Nordrhein-Westfalen. Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auslöser für diesen Entschließungsantrag ist eine Praxis der Entsorgung verpackter Lebensmittel, die in diesem Frühjahr bundesweit für negative Schlagzeilen gesorgt hat: Am Ufer der Schlei wurden Kunststoffabfälle

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