Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (3. FStrAbÄndG) (G-SIG: 10020450)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 1,4 und 8 FStrAbÄndG: Anpassung des Bedarfsplans gem. § 4 des Gesetzes an die Verkehrsentwicklung; Neufassungsermächtigung. Das Gesetz bewirkt für Bund, Länder und Gemeinden keine unmittelbaren Haushaltsbelastungen, weil der Bedarfsplan nur in dem Umfang durchgeführt wird, in dem Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Änderung der Fassung Anlage 2 in "Anlage zum Dritten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes -3. FStrAbÄndG-.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesfernstraße/Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ab 1986 * Straßenbau/Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ab 1986
Zeitachse
- 30.01.1986 plenarprotokoll Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung von der TO 10/194 Protokoll der 194. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.