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Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (G-SIG: 10020383)

Vorgang 189715 Gesetzgebung · Abgeschlossen - Ergebnis siehe Vorgangsablauf · aktualisiert 27.10.2026 · DIP ↗

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<b>Inhalt:</b> Regelung der Staatenimmunität in den Beziehungen unter den Vertragsstaaten des Europarats, Einführung der relativen Staatenimmunität bei Beteiligung eines Staates an privatrechtlichen Beziehungen, Sicherstellung der Durchsetzung eines gegen einen fremden Staat ergangenen Urteils. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Völkerrecht/Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität * Europarat

Zeitachse

  1. 30.01.1986 plenarprotokoll 1. Beratung 10/194 Protokoll der 194. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.