Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (G-SIG: 10020383)
<b>Inhalt:</b> Regelung der Staatenimmunität in den Beziehungen unter den Vertragsstaaten des Europarats, Einführung der relativen Staatenimmunität bei Beteiligung eines Staates an privatrechtlichen Beziehungen, Sicherstellung der Durchsetzung eines gegen einen fremden Staat ergangenen Urteils. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Völkerrecht/Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität * Europarat
Zeitachse
- 30.01.1986 plenarprotokoll 1. Beratung 10/194 Protokoll der 194. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.