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Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (G-SIG: 11020595)

Vorgang 177194 Gesetzgebung · Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf · aktualisiert 29.10.2026 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP E27 Vergleiche auch E03, E08, E17, E25, E26, E30, E33, E34 und D61 <br><br><b>Inhalt:</b> Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 4,8 Mrd DM zur Förderung von Investitionen in der DDR und in Berlin (Ost); Finanzierung der Ausgaben durch Kreditaufnahme, Verbilligung der Zinsen für ERP-Kredite um durchschnittlich 2,75 Prozentpunkte aus dem Bundeshaushalt, dafür Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung von 1,55 Mrd DM im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 1990. Es entstehen Kosten von 4,8 Mrd DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Demokratische Republik/Investitionsförderung durch 2. ERP- Nachtragsplangesetz 1990 * Investitionsförderung/Förderung der DDR durch 2. ERP-Nachtragsplangesetz 1990 * Nachtragshaushalt/ Zinsverbilligung für ERP-Kredite durch Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990

Zeitachse

  1. 20.06.1990 plenarprotokoll 1. Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.