Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (G-SIG: 11020497)
<b>Bezug:</b> Beschlüsse der Multilateralen Umweltkonferenz in München (24. bis 27. Juni 1984) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Umweltaktionsprogramme der EG, Richtlinie zur Bekämpfung von Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen von 1983, Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft von 1988 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 1. November 1988 in Sofia unterzeichneten Protokolls: Verpflichtung der Vertragsparteien zur Begrenzung der jährlichen Stickstoffoxidemissionen auf den Stand von 1987, Reduzierungsmaßnahmen insbesondere bei Kraftwerken und im Verkehrsbereich, Sicherstellung der Verfügbarkeit bleifreien Benzins, Bereitstellung von Daten aufgrund der Berichtspflichten des Protokolls durch das Umweltbundesamt. Es entstehen Personalkosten in Höhe von 151 000 DM beim Umweltbundesamt und Mehrbedarf im Bereich der Umweltforschung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Stickstoffoxid/Begrenzung der Emissionen auf den Stand von 1987 * Kraftwerk/Begrenzung von Stickstoffemissionen * Großfeuerungsanlage/ Begrenzung von Stickstoffemissionen * Bleifreies Benzin/ Sicherstellung der Verfügbarkeit bleifreien Benzins
Zeitachse
- 20.06.1990 plenarprotokoll 2. Beratung und Schlussabstimmung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.