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Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) (G-SIG: 11020419)

Vorgang 177183 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1), Neufassung des Bundesstatistikgesetzes vom 22.1.1987 (BGBl I, S. 462) <br><br><b>Inhalt:</b> Neugestaltung der Hochschulstatistik unter den Aspekten des Datenschutzes, der Statistikbereinigung und der Entbürokratisierung: Umstellung der Erhebungsverfahren, Verzicht auf eine personenbezogene Zusammenführung der Studentendateien, Wegfall der bisher gegebenen verwaltungsinternen Verwendungsmöglichkeiten der personenbezogenen Dateien sowie der Abiturientenbefragung, Änderung des Erhebungsprogramms der Studenten- und Prüfungsstatistiken. Die umgestaltete Hochschulstatistik wird keine Mehrkosten zur Folge haben. Einmalige Umstellungskosten bei Bund und Ländern belaufen sich auf weniger als 3,8 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Ausschluß einer mißbräuchlichen Verwendung der Matrikelnummer bei der Studentenstatistik. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Streichung § 6 HStatG betr. Zuweisung von Zusatz- und Sonderaufbereitungen an das Statistische Bundesamt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Informationelle Selbstbestimmung/Sicherung in der Hochschulstatistik

Zeitachse

  1. 20.06.1990 plenarprotokoll Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.