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Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (G-SIG: 11020527)

Vorgang 177273 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (2 BvF 1/82) zu Art. 115 GG Siehe auch D50 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von § 13 Bundeshaushaltsordnung: Regelung des Begriffs "öffentliche Investitionen"; Ergänzung von § 18 BHO um eine Vorschrift zur Darlegungspflicht des Haushaltsgesetzgebers, daß eine die Summe der Investitionsausgaben überschreitende Kreditaufnahme zur Abwehr eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bestimmt ist. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investitionshaushalt/Begriffsregelung durch Änd. von § 13 BHO * Kreditaufnahme/Ergänzung von § 18 BHO betr. Darlegungspflicht

Zeitachse

  1. 20.06.1990 plenarprotokoll 3. Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.