Gesetz zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 (G-SIG: 11020573)
<b>Inhalt:</b> Ratifizierung des Beschlusses der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31.5.1988 zur Anpassung des Abkommens über Internationale Ausstellungen an moderne Erfordernisse: Neuklassifizierung der Weltausstellungen, Begrenzung der anerkannten Ausstellungen auf höchstens drei Monate, 25 ha Fläche und Anteil je Teilnehmerland von 1.000 qm, Aufhebung des bisher obligatorischen Pavillonbaus, Verlängerung des Zeitintervalls zwischen zwei anerkannten Ausstellungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Weltausstellung/Anpassung des Abkommens über Internationale Ausstellungen
Zeitachse
- 20.06.1990 plenarprotokoll 1. Beratung 11/216 Protokoll der 216. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.