Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020182)
<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 2. April 1993 in Bonn unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz, Entschädigungspflicht und Rechtswegegarantie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Belarus
Zeitachse
- 12.10.1995 plenarprotokoll 2. Beratung und Schlussabstimmung 13/61 Protokoll der 61. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.