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Gesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (G-SIG: 13020184)

Vorgang 119560 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Inhalt:</b> Ratifikation des am 24. September 1992 in Kingston unterzeichneten, im wesentlichen dem deutschen Mustervertrag entsprechenden Vertrags; Zweck: völkerrechtliche Absicherung von Direktinvestitionen, insbesondere durch Gewährleistung des Transfers von Kapital und Erträgen, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtswegegarantie. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kapitalanlage/Kapitalanlagenschutzabkommen mit Jamaika

Zeitachse

  1. 12.10.1995 plenarprotokoll 2. Beratung und Schlussabstimmung 13/61 Protokoll der 61. Sitzung des 13. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.