Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Text
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Vom BMDV beauftragt, die folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte wahrzunehmen:
1. Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern,
2. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
3. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und
5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung,
6. die Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für motorisierte Luftsportgeräte nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Breitensport; Luft- und Raumfahrt
Regelungsvorhaben:
- Förderung des Luftsports in Deutschland als Beauftragter des Bundesministerium für Verkehr.: Förderung des Luftsports.
Relationen
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