Deutscher Fallschirmsportverband e.V.
Text
Deutscher Fallschirmsportverband e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Deutsche Fallschirmsportverband ist in seiner Doppelrolle einerseits Beauftragter des BMV und andererseits Spitzensportverband für den Fallschirmsport.
Der Deutsche Fallschirmsportverband als beauftragter Luftfahrtverband ist gemäß § 31c Satz 1 und 2 LuftVG eine juristische Person des privaten Rechts, der vom BMV mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Luftraums durch Sprungfallschirme beauftragt wurde. Die Beauftragung des DFV umfasst die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben gemäß § 4 BeauftrV:
1) Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte,
2) Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals,
3) Erteilung der Erlaubnisse zum Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz).
4) Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, und
5) Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Der DFV ist, soweit ihm im Rahmen der Beleihung staatliche Aufgaben übertragen wurden, der mittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen. Unter den Begriff der mittelbaren Staatsverwaltung des Bundes fallen auch Beliehene, die zwar keine Behörden im organisatorischen Sinne, aber Behörden im funktionellen Sinne sind (vgl. § 1 Abs. 4 VwVfG).
Der Deutsche Fallschirmsportverband e.V. vertritt und fördert bundesweit als Spitzensportverband ganzheitlich die Interessen des organisierten Fallschirmsports in seinen Ausprägungen als Leistungs-, Wettkampf- und Breitensport sowie als Freizeit - und Gesundheitssport. Der Fallschirmsport umfasst hierbei auch alle Formen des menschlichen Fliegens, bei dem kein Fallschirm getragen wird, wie das "Indoorskydiving" oder das "Bodyflying", bei denen mit anderen technischen Mitteln als einem Fallschirm (beispielsweise Windtunnel) das Fliegen ermöglicht wird. Der DFV fördert alle Disziplinen des Weltverbandes Federation Aeronautique International (FAI), die von der International Skydiving Commission (ISC) definiert werden, sowie den Breitensport aller dieser Formen des Fallschirmsports.
Interessenbereiche: Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Breitensport; Tourismus; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Profisport
Relationen
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