Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit wechselseitigen Übermittlungsmöglichkeiten, Ausbau des telemedizinischen Angebots und Nutzung der Telematikinfrastruktur, Sicherstellung einer notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ) für eine bedarfsgerechte Erstversorgung, Mindestöffnungszeiten für Notdienstpraxen und Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und KV, Rettungsdienst als eigenständiger GKV-Leistungsbereich u.a.; Evaluation und Berichtspflicht;<br /> Änderung von 3 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in geänderter Fassung
Zeitachse
- 14.10.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/2214 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
- 16.10.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/34 Protokoll der 34. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.