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Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

Vorgang 302757 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 13.12.2024 · DIP ↗

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Stärkung des Gerichtsstandorts Deutschland insbes. in größeren internationalen Wirtschaftsstreitverfahren zur Vermeidung der Abwanderung in die Rechtskreise anderer Staaten oder in die Schiedsgerichtsbarkeit: Befugnis der Länder zur Öffnung landgerichtlicher Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch (sog. Commercial Chambers), Ermächtigung der Länder zur Einrichtung erstinstanzlicher Spezialsenate an einem Oberlandesgericht bzw. Obersten Landesgericht (sog. Commercial Courts) für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern sowie für Streitigkeiten aus dem Unternehmenskauf mit einem Mindestreitwert von 1 Mio Euro, Prozessführung in deutscher oder englischer Sprache, Beschränkung der Zuständigkeit auf bestimmte Sachgebiete, Übertragung der Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen, Einrichtung einer gemeinsamen Kammer durch mehrere Bundesländer, Rechte Dritter, besondere Verfahrensregelungen (u.a. Einforderung eines mitlesbaren Wortprotokolls, Revision beim BGH mit Option der Verfahrensführung in Englisch), verbesserter Geschäftsgeheimnisschutz im Zivilprozess;<br /> Einfügung §§ 119b, 184a und 184b Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung §§ 273a und 615 bis 623 sowie Änderung §§ 331 und 511 Zivilprozessordnung, Einfügung § 37b Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Änderung Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C011, C217 19. WP, C016 19. WP, C013 18. WP sowie C014 17. WP<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Herabsetzung der Streitwertgrenze für Commercial Courts auf 0,5 Mio Euro, Erweiterung der Zuständigkeit auf Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern ihres Geschäftsleitungsorgans bzw. des Aufsichtsrats, Anpassung von Gebührentatbeständen, Klarstellungen;<br /> Änderung §§ 119b und 184a Gerichtsverfassungsgesetz, Nummerierung §§ 615 bis 623 alt als §§ 606 bis 614 neu 6. Buch Zivilprozessordnung, erneute Änderung §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Änderung Einführungssatz Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, erneute Änderung Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie zusätzliche Änderung Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz

Zeitachse

  1. 27.09.2024 plenarprotokoll 1047 Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.