Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1047
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1047. Sitzung
Berlin, Freitag, den 27. September 2024
I n h a l t :
75 Jahre Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
1. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz
2025 – HG 2025) – gemäß Artikel 110
Absatz 3 GG – (Drucksache 350/24)
b) Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 –
gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz
und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 351/24)
c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes
2025 – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 371/24) . . . . . . 330
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) 366*, 367*, 368*
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 331
2. Gesetz zur Änderung des GAP-
Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-
Direktzahlungen-Gesetzes (Drucksache 412/24, zu
Drucksache 412/24)
in Verbindung mit
3. Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher
Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 413/24)
und
5. Gesetz zur Verlängerung der
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft (Drucksache 415/24) . . . . . . . . . 331
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 331
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 332
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 333
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 368*
Beschluss zu 2 und 3: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss zu 5: Zustimmung gemäß
Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
4. Zweites Gesetz zur Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 414/24) 334
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
6. Medizinforschungsgesetz (Drucksache 416/24) 314
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 314
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 315
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 365*
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316
7. Gesetz zur Regelung hybrider und
virtueller Versammlungen in der
Bundesnotarordnung, der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem
Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 417/24) . 334
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368*
8. Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes
Deutschland durch Einführung von
Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch
in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-
Stärkungsgesetz) (Drucksache 418/24) . . . . 334
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368*
9. Gesetz zur Zulassung virtueller
Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung
des Einsatzes von Steckersolargeräten und
zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher
Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-
Anlagen (Drucksache 419/24) . . . . . . . . . . . 334
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 371*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368*
10. Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
(Drucksache 420/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e
Absatz 2, 4 und 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
11. Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember
2009 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Föderativen Republik
Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
(Drucksache 421/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368*
12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 333/24) 334
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
13. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für
die Bekämpfung schwerer Kriminalität
– Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 180/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 316
Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . . 317
Dr. Heiko Geue (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
14. Entwurf eines Gesetzes über
haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche
Vereinstätigkeit – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 314/24) . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des
Werbens für terroristische Vereinigungen –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Baden-Württemberg –
(Drucksache 320/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 335
16. a) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Vollstreckungsbeamten und ihnen
gleichgestellten Personen – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 343/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des
Schutzes von Vollstreckungsbeamten und
Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl
dienenden Tätigkeiten – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 423/24)
in Verbindung mit
84. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes
von Vollstreckungsbeamten und
Rettungskräften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Baden-Württemberg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 456/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 335
Simone Oldenburg (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 372*
Beschluss zu 16 a): Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag 336
Beschluss zu 16 b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 336
Mitteilung zu 84: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 336
17. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuchs und der
Strafprozessordnung – Bedrohung von Zeuginnen und
Zeugen und Gerichtspersonen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 449/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 336
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
18. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
Halterpflichten bei der Überprüfung von
Führerscheinen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 447/24) . . . . . . . . . . . 337
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 338
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
19. Entschließung des Bundesrates „Befreiung
ehrenamtlich organisierter Vereine und
Organisationen von bürokratischen Lasten
des Mindestlohngesetzes“ – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 410/24) . . . . . 338
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 372*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
20. Entschließung des Bundesrates
„Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“ – Antrag
des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 443/24) . . . 338
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 372*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338
21. Entschließung des Bundesrates zum
Bürokratieabbau in der gesetzlichen
Krankenversicherung – Antrag des Landes Baden-
Württemberg – (Drucksache 331/24) . . . . . . 338
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 338
22. Entschließung des Bundesrates zur zügigen
Umsetzung einer nachhaltigen und
generationengerechten Reform der
Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen
Versorgung – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Berlin, Bremen, Saarland
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 446/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 319
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 320
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
23. Entschließung des Bundesrates:
Einbürgerung muss der Schlussstein einer
gelungenen Integration bleiben – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 315/24) . . . . . 339
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
24. Entschließung des Bundesrates „Stärkerer
Schutz vor häuslicher Gewalt durch
elektronische Aufenthaltsüberwachung“ – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 344/24) . . . . . . . . . . 339
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 339
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
25. Entschließung des Bundesrates:
Sicherstellung von Forschungs- und
Transformationsförderung in allen Regionen
Deutschlands – Antrag des Freistaates Bayern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 444/24) 340
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
26. Entschließung des Bundesrates
„Entwicklungszusammenarbeit der Länder und
Kommunen stärken“ – Antrag der Länder
Bremen und Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 448/24) . . . . . 340
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 340
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
27. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
der Arbeitslosenversicherung und
Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 402/24, zu Drucksache 402/24) 346
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Seefischereigesetzes und zur Umsetzung
weiterer unionsrechtlicher Vorgaben
(Drucksache 366/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
29. Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung
tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter
kontrollrechtlicher Vorschriften der
Europäischen Union und zur Änderung der
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 367/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Strukturen gegen sexuelle Gewalt an
Kindern und Jugendlichen (Drucksache 368/24) 347
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 347
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 373*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
31. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2024
(Nachtragshaushaltsgesetz 2024) – gemäß Artikel 110
Absatz 3 GG – (Drucksache 424/24) . . . . . . . . 348
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
32. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
(Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 369/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Statistiken der
öffentlichen Finanzen und des Personals im
öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler
Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU)
2023/2631 über europäische grüne Anleihen
sowie fakultative Offenlegungen zu als
ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und
zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften
Anleihen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 370/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
34. Entwurf eines Gesetzes zur
periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im
Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme
und eines Dritten Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 372/24) . 349
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . 349
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
35. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung
des Steuerrechts und zur Anpassung des
Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 373/24) . 350
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 350
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
36. Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von
Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz –
RStruktFÜG) (Drucksache 374/24) . . . . . . . 351
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
37. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Freistellung des Existenzminimums 2024 –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 375/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Öffentlichen Gesundheit – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 376/24) . 334
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
39. Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer
Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-
Digitalagentur-Gesetz – GDAG)
(Drucksache 377/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
40. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Transplantationsgesetzes –
Novellierung der Regelungen zur
Lebendorganspende und weitere Änderungen
(Drucksache 378/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
41. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Notfallversorgung (Drucksache 379/24) . . . . . 352
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 373*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
42. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
NIS-2-Richtlinie und zur Regelung
wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-
2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz) (Drucksache 380/24) . . . . . . . 353
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
43. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Europol-Gesetzes
(Drucksache 381/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
44. Entwurf eines Gesetzes zur besseren
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen
der Vaterschaft (Drucksache 382/24) . . . . . 353
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
45. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
(Drucksache 383/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
46. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung
des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 384/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
47. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien
2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU
hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 385/24) . . 354
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
48. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Schiedsverfahrensrechts
(Drucksache 386/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
49. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Zuständigkeitsstreitwerts der
Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz
in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer
prozessualer Regelungen
(Drucksache 387/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
50. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Höfeordnung und zur Änderung der
Verfahrensordnung für Höfesachen – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 388/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
51. Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten
Durchsetzung der Rückgabe von NS-
verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
(Drucksache 389/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 371*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
52. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung in der ehemaligen DDR – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 390/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 328
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330
53. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen
(TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
(Drucksache 391/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 355
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 356
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
54. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und
anderer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 392/24) . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
55. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur
Änderung des Regionalisierungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 393/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 358
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
56. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-
Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 394/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
57. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Schornsteinfeger-
Handwerksgesetzes (Drucksache 395/24) . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
58. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen
Windenergie an Land und Solarenergie
sowie für Energiespeicheranlagen am selben
Standort – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 396/24) . . . . . . . . 359
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 359
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
59. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 397/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
60. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer
statistischer Gesetze
(Außenhandelsstatistikänderungsgesetz – AHStatG-ÄndG) –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 398/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
61. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 399/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369*
62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten
Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung
des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, der
Französischen Republik und dem
Großherzogtum Luxemburg über die
Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 400/24) . . . . 334
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369*
63. Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat: Ex-post-Bewertung
des EU-Rahmenprogramms für Forschung
und Innovation – Horizont 2020
COM(2024) 49 final; Ratsdok. 5941/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 211/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 361
64. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen über ein Konzept
für einen europäischen
Hochschulabschluss
COM(2024) 144 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 169/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370*
65. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verbesserung und Durchsetzung der
Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur
Bekämpfung von Scheinpraktika
(„Praktikumsrichtlinie“)
COM(2024) 132 final; Ratsdok. 8148/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 201/24, zu Drucksache 201/24) 334
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370*
66. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: EU-Justizbarometer 2024
COM(2024) 950 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 287/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370*
67. Verordnung zur Änderung der
Entgeltbescheinigungsverordnung und der
Beitragsverfahrensverordnung (Drucksache 352/24) . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
68. Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
(Tierärztliche-Hausapothekenverordnung –
TÄHAV) (Drucksache 338/24) . . . . . . . . . . 361
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
69. Verordnung zur Änderung der
Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer
lebensmittelrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 339/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
70. Verordnung zur Änderung
marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische
Erzeugnisse (Drucksache 353/24) . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
71. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Gewährung von Förderungen
für Maßnahmen im Sektor Wein
(Drucksache 354/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
72. Dritte Verordnung zur Änderung der
Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
(Drucksache 340/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
73. Sechsundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 341/24) . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
74. Verordnung zur Vergabe steuerlicher
Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-
Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV)
(Drucksache 404/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
75. Zweite Verordnung zur Änderung der
Approbationsordnung für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
(Drucksache 360/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
76. Dreizehnte Verordnung über Änderungen der
Anlage des Internationalen Übereinkommens
von 1978 über Normen für die Ausbildung,
die Erteilung von Befähigungszeugnissen
und den Wachdienst von Seeleuten
(Drucksache 355/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
77. Zweite Verordnung über Änderungen der
Anlage zu dem Übereinkommen vom 9. April
1965 zur Erleichterung des Internationalen
Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen)
(Drucksache 356/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370*
78. Zweite Verordnung zur Fortschreibung des
Wohngeldes nach § 43 des
Wohngeldgesetzes (Drucksache 401/24) . . . . . . . . . . . . . . 361
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 361
Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 362, 374*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
79. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Programmausschuss der
Kommission ERASMUS+ (2021–2027)
sowie die informelle Expertengruppe der
Kommission zur Evaluation von Erasmus+
und des Europäischen Solidaritätskorps
(ESK) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 347/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 347/1/24 . . . . . . . . . . . . . 371*
80. Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung
eines Mitgliedes des Vorstandes der
Deutschen Bundesbank – gemäß § 7 Absatz 3
Satz 2 BundesbankG – (Drucksache 396/23) 334
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 422/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 371*
81. Benennung von zwei Mitgliedern und zwei
stellvertretenden Mitgliedern des
Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ – gemäß § 5 Absatz 1
Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 EVZ-StiftG –
(Drucksache 115/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 115/1/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371*
82. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
des Deutschen Instituts für Menschenrechte
– gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG –
(Drucksache 365/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 365/1/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371*
83. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 406/24, zu
Drucksache 406/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 371*
85. Entschließung des Bundesrates für mehr
Steuergerechtigkeit und zur Finanzierung
von Wachstumsimpulsen – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 451/24) . . . . . 341
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 341
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 342
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
86. Entschließung des Bundesrates „Resilienz
des Bundesverfassungsgerichts stärken“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 457/24 (neu)) . 342
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 344
87. Entschließung des Bundesrates für die
Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in
der Automobilindustrie – Antrag der Länder
Saarland, Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 452/24) . . . . . 344
Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 344
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 345
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
88. Entschließung des Bunderates: Ordnung,
Steuerung, Begrenzung und Humanität in der
Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/24)
in Verbindung mit
89. Entschließung des Bundesrates „Änderungen
im Strafgesetzbuch und in der
Strafprozessordnung zur Stärkung der
Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 465/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 321
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 322
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 323
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 325
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 326
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 327
Mitteilung zu 88 und 89: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 328
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 364
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n ,
Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s -
k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft
H a m b u r g :
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Armin Schuster, Staatsminister des Innern
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1047. Sitzung
Berlin, den 27. September 2024
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1047. Sitzung des Bundesrates.
Am 7. September 1949 trat der Bundesrat in Bonn zu
seiner ersten Sitzung zusammen. Sie stand für einen
demokratischen Neuanfang, der vier Jahre nach dem
Ende des Zweiten Weltkriegs den Weg in eine neue
politische Freiheit einleitete. Dieses besondere Ereignis, den
75. Geburtstag unseres Hauses, haben wir am 7.
September im ehemaligen Plenarsaal in Bonn gemeinsam mit
Gästen aus Politik und Gesellschaft gefeiert.
Ich möchte mich bei allen Kollegen und Vertretern der
Länder ganz herzlich für ihre Teilnahme bedanken, ganz
besonders beim Kollegen Ministerpräsident Wüst für
seine Begrüßung.
Es war mir auch eine besondere Ehre, neben dem
Bundespräsidenten Vertreter aus befreundeten Ländern, unter
ihnen den Präsidenten des französischen Senats und den
Vorsitzenden der Ersten Kammer der Generalstaaten des
Königsreichs der Niederlande, bei dem Festakt begrüßen
zu dürfen. Denn auch dank des uns vor 75 Jahren von
unseren Freunden und europäischen Nachbarn
entgegengebrachten Vertrauens konnten wir zu dem werden, was
wir heute sind: ein friedliches und demokratisches Land,
dessen föderale Struktur die 16 Länder und der Bundesrat
als feste Bestandteile prägen.
Seit nunmehr 75 Jahren wirken die Länder durch den
Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des
Bundes mit. So steht es in Artikel 50 unseres
Grundgesetzes. In dieser Zeit hat sich vieles verändert – in der
Welt, in unserem Land und hier bei uns im Bundesrat.
Die Wiedervereinigung beendete nicht nur die Teilung
Deutschlands, sondern schrieb auch die Geschichte
unseres Hauses neu. Im Bundesrat waren fortan Mitglieder
aus allen 16 Bundesländern vertreten. Unser viele Jahre
lang geteiltes Land begann Stück für Stück wieder
zusammenzuwachsen, und mit dem Umzug nach Berlin im
Jahr 2000 bekam der Bundesrat seine neue
Wirkungsstätte in der alten und neuen Hauptstadt im östlichen Teil der
Republik.
Andere Dinge hingegen sind seit Bestehen des
Bundesrates unverändert und verleihen ihm einen besonderen
Charakter. Hierbei denke ich ganz besonders an die
sachliche Atmosphäre, die unser Haus auszeichnet. Denn
anders als in den meisten Parlamenten wird es bei uns
selten laut. Unsere Debatten zeichnen sich durch ein hohes
Maß an Sachlichkeit aus. Auch wenn hinter den Kulissen
viel diskutiert wird, ist der Bundesrat ein Ort, an dem es
gelingt, Lösungen und Kompromisse über Länder- und
Parteigrenzen hinweg zu finden, um das Beste für unsere
Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land zu erreichen.
Das macht ihn zu einer starken Säule unserer
Demokratie. Ich glaube, das ist aktueller denn je, denn die
Menschen wünschen sich mehr Lösungen und weniger Streit.
Als ewiges Organ ohne Legislaturperioden stehen wir
in einer immer komplexer werdenden Welt mit einem
blutigen Krieg in Europa und dem Erstarken
populistischer Parteien für Verlässlichkeit und Stabilität.
Föderalismus funktioniert von der Basis aus, und die
politische Macht ist hier auf viele Personen verteilt.
Dieses System hat sich in den letzten 75 Jahren bewährt und
Deutschland zu einer lebenswerten und starken
Demokratie gemacht. Hierbei dürfen wir nicht aus den Augen
verlieren, dass diese Demokratie nicht selbstverständlich
ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten wir
gestern im Thüringer Landtag sehen. Vor dem
Hintergrund des Neutralitätsgebots für die
Bundesratspräsidentin möchte ich sagen: Diese Neutralität gegenüber
Parteien endet dort, wo die Demokratie angegriffen wird. Was
wir gestern im Landtag in Thüringen gesehen haben, ist
das Chaos, das die AfD in unserem Land anrichten will.
Deshalb ist es wichtig, dass wir Demokraten unsere
Demokratie immer wieder aufs Neue verteidigen. Nur so
können wir unsere Einheit, aber auch die unser Land
auszeichnende Vielfalt für zukünftige Generation
bewahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne:
Herzlichen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit! Wir
freuen uns auf die vor uns liegenden Jahre. Und ich freue
mich ganz besonders, Sie in der nächsten Woche zum
Tag der Deutschen Einheit in Schwerin begrüßen zu
dürfen. Mögen wir weiter hier im Bundesrat für unsere
Bürgerinnen und Bürger beste Lösungen finden!
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Frau Ministerpräsidentin Malu D r e y e r ist am
10. Juli 2024 aus der Regierung des Landes Rheinland-
Pfalz und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Ich
hatte sowohl hier im Bundesrat als auch vor Ort in
Rheinland-Pfalz die Gelegenheit, für unser Haus Dankesworte
auszusprechen.
Am selben Tag hat die Landesregierung Herrn
Ministerpräsidenten Alexander S c h w e i t z e r , dem ich an
dieser Stelle noch einmal ganz herzlich zu seiner Wahl
gratuliere, zum Mitglied des Bundesrates und Frau
Staatsministerin Dörte S c h a l l zum stellvertretenden
Mitglied bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen
uns auf die Zusammenarbeit.
Aus der Sächsischen Staatsregierung und damit aus
dem Bundesrat ist mit Ablauf des 15. Juli 2024 Herr
Staatminister Oliver S c h e n k ausgeschieden.
Sein Nachfolger, Herr Staatsminister Conrad C l e -
m e n s , wurde mit Beschluss vom 6. August 2024 zum
Mitglied des Bundesrates bestellt. Er bleibt
Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.
Mit Ablauf des 31. Juli 2024 ist Frau Ministerin
Monika H e i n o l d aus der schleswig-holsteinischen
Landesregierung und damit aus dem Bundesrat
ausgeschieden.
Mit Wirkung vom 1. August hat die Landesregierung
Frau Ministerin Aminata T o u r é zum Mitglied des
Bundesrates sowie Frau Ministerin Dr. Silke
S c h n e i d e r zum stellvertretenden Mitglied des
Bundesrates bestellt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Ich komme nun zur Tagesordnung.
Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 89 Punkten
vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden wir
die Punkte 6, 13 und 22 – in dieser Reihenfolge –
aufrufen. Danach werden wir die verbundenen Punkte 88 und
89 erörtern. Im Anschluss wird der Punkt 52 behandelt.
TOP 2 wird verbunden mit den Punkten 3 und 5 beraten.
TOP 16 wird mit dem Punkt 84 verbunden. Nach TOP 26
werden die Punkte 85, 86 und 87 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
sehe ich nicht.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe TOP 6 auf:
TOP 6
Medizinforschungsgesetz (Drucksache 416/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat
gebeten: Herr Ministerpräsident Alexander Schweitzer aus
Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen
und Herren! Vielen Dank für die freundliche Begrüßung!
Mit dem Medizinforschungsgesetz verabschieden wir
heute einen wesentlichen Baustein zur Umsetzung der
Pharmastrategie des Bundes. Wir leisten damit einen
ganz zentralen Beitrag zur weiteren Stärkung der
Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland. Ich will das
nicht nur hervorheben, weil Rheinland-Pfalz ein
Pharmaland ist, sondern auch, weil wir an diesem Beispiel
merken, wie wichtig es ist, dass Wissenschaft und
Wirtschaft eng miteinander verzahnt sind und man für beide
verlässliche Rahmenbedingungen schafft.
Unabhängig davon, für welches Land wir hier
eintreten, richten wir alle mit großer Sorge den Blick auf
manche Industriebranchen: Natürlich die Automobilindustrie,
auch die Stahlindustrie, auch Teile der Chemieindustrie
sind zurzeit von großer Zurückhaltung geprägt,
manchmal auch von Zurückhaltung, was Arbeitsplätze und
Wertschöpfung angeht. In der Pharmaindustrie und der
industriellen Gesundheitswirtschaft ist die Entwicklung
eine andere. Große internationale Unternehmen
investieren aktuell – ganz ohne Subventionen übrigens, meine
Damen und Herren – in Deutschland, wie Eli Lilly oder
AbbVie bei uns in Rheinland-Pfalz oder auch unsere
heimischen Pharmaunternehmen wie Boehringer
Ingelheim. Sie investieren in Forschung, Entwicklung und
Produktion am Standort Deutschland.
Der Pharmagipfel im Kanzleramt im vergangenen
November sendete das wichtige Signal in die Branche, dass
die Pharmaindustrie für die Bundesregierung eine
Schlüsselindustrie für Deutschland ist und die
pharmazeutische Forschung und Produktion in Deutschland
gehalten und gestärkt werden soll. Nicht zuletzt die
Erfahrungen aus der Pandemie haben die Bedeutung dieser
Branche unterstrichen. Als Resultat der intensiven
Beratungen mit der Branche legte die Bundesregierung Ende
des letzten Jahres mit der Pharmastrategie ein ganzes
Maßnahmenbündel vor, das mehr Anreize für
Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von
Arzneimitteln in Deutschland setzen soll. Die angekündigten
Maßnahmen werden seitdem konsequent umgesetzt. Das
hat Klarheit in Bezug auf die regulatorischen
Rahmenbedingungen geschaffen und schafft damit natürlich auch
Planungssicherheit für Unternehmensentscheidungen.
Ein Kernbestandteil dieser Strategie ist das heute hier
vorliegende Medizinforschungsgesetz. Ich finde, dass wir
damit die Rahmenbedingungen für die Entwicklung,
Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten spürbar verbessern. Das setzt Anreize für
eine Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland,
vor allem durch die Vereinfachung, Beschleunigung und
Entbürokratisierung der Studiengenehmigungsverfahren.
Die Zusammenarbeit mit den
Arzneimittelzulassungsbehörden wird optimiert, und die Bearbeitungszeit für die
notwendigen Prüfungen wird deutlich verkürzt.
Ich bin sehr froh, dass wir uns in einem anderen
Gesetzgebungsverfahren auch über die sogenannten
AMNOG-Leitplanken ausgetauscht haben, und will
deutlich machen: Begleitend zum Medizinforschungsgesetz
bleibt es notwendig, dass eine Reform des AMNOG-
Systems der Preisbildung in Deutschland kommen muss.
Kein Gesetz kann für sich den Anspruch erheben,
perfekt zu sein. Auch wenn ich es bisher sehr gelobt habe, ist
das aus meiner Sicht auch bei diesem Gesetz der Fall.
Deshalb will ich noch einen Kritikpunkt aufnehmen
dürfen: Länderseitig haben wir unsere Bedenken gegen die
vorgesehene Errichtung einer sogenannten Spezialisierten
Ethik-Kommission für besondere Verfahren beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
geäußert. Ich glaube, bei aller Kompetenz, die wir dieser
Kommission zuordnen können, droht doch die Schaffung
neuer und paralleler Strukturen, die wir an dieser Stelle
womöglich gar nicht brauchen. Dies scheint dem
Grundgedanken des Gesetzes, der Vereinfachung und
Entbürokratisierung, am Ende entgegenzustehen. Ich bin sehr
froh, dass ich sagen kann – gerade im Bundesrat –, dass
die Strategien von Bund und Ländern, insbesondere die
Strategien von Rheinland-Pfalz und des Bundes,
ineinandergreifen. Es geht tatsächlich auch darum, uns in
Zukunft als Biotechnologie- und Pharmastandort
Deutschland zu profilieren.
Es geht aber nicht nur um Standortpolitik, auch wenn
ich gerade vor allem so argumentiert habe. Ich will
deutlich darauf hinweisen, was wir der Forschung und
pharmazeutischen Industrie zu verdanken haben. Es geht um
medizinische Innovationen, etwa im Kampf gegen Krebs
oder Alzheimer. Es geht um medizinische Innovation und
um den Zugang zu neuen Therapien für Patientinnen und
Patienten in Deutschland. Auch das dürfen wir in diesen
Zeiten nicht gering schätzen. Deshalb bin ich sehr froh,
dass das vorliegende Medizinforschungsgesetz dazu
einen wesentlichen Beitrag leistet. Es wird die
Möglichkeiten der Teilnahme an klinischen Studien erweitern und
damit eben auch die Therapiechancen erhöhen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für die Möglichkeit,
dass wir heute darüber reden! – Danke schön!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Das war, was die Redezeit von
fünf Minuten angeht, eine Punktlandung und ein super
Vorbild, denn ich will noch einmal darauf hinweisen,
dass wir heute sehr viele Tagesordnungspunkte und sehr
viele Rednerinnen und Redner haben. Herr Schweitzer ist
hier sehr vorbildlich vorangegangen.
Dann rufe ich auf: Herrn Minister Dr. Philippi aus
Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der
Bundesgesundheitsminister ist im Rahmen der Krankenhausreform unter
anderem mit dem Versprechen angetreten, Bürokratie
abzubauen. Hiervon ist bislang leider wenig bis gar nichts zu
spüren, und mit dem KHVVG-Entwurf gelingt dies
allenfalls marginal. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Nun
beraten wir heute über das vor der Sommerpause vom
Bundestag beschlossene Medizinforschungsgesetz. Wir
haben gerade gehört, welche unzweifelhaft guten Ansätze
es für eine Stärkung des Pharmastandortes Deutschland
enthält. Allerdings sind ebenfalls kurz vor der
Sommerpause Regelungen in das Gesetz aufgenommen worden,
die nicht wirklich mit den ursprünglichen Zielen dieses
Gesetzes zu tun haben und eher in das noch zu
beschließende KHVVG gehören. Vor allem aber definieren sie
anstelle eines Abbaus von Bürokratie wiederum eine
weitere ganz erhebliche bürokratische Anforderung für
Krankenhäuser neu beziehungsweise bringen sie mit sich.
Es ist vorgesehen, dass alle zugelassenen
Krankenhäuser neben den umfangreichen Datenlieferungen nach § 21
Krankenhausentgeltgesetz nun auch noch vierteljährlich
detailliert die Zuordnung des ärztlichen Personals zu den
einzelnen Leistungsgruppen übermitteln sollen. Um dies
erfüllen zu können, müssten tägliche und nahezu
minutengenaue Aufzeichnungen aller in den Kliniken
arbeitenden Medizinerinnen und Mediziner zu ihren
jeweiligen Tätigkeiten erfolgen, damit eine genaue Zuordnung
zu den Leistungsgruppen überhaupt möglich wird.
Hiermit würde man in Zeiten eines immer bedrohlicher
werdenden Fachkräftemangels weitere Personalkapazitäten
für rein bürokratische Tätigkeiten binden und damit von
der Patientenversorgung wegnehmen. Das, meine Damen
und Herren, kann nicht ernsthaft gewollt sein. Aus dem
KHVVG-Entwurf ist zudem überhaupt keine
Sinnhaftigkeit einer quartalsweisen Meldung dieser Daten
ableitbar, auch nicht im Zusammenhang mit den Prüfungen des
Medizinischen Dienstes, denn diese erfolgen ja auch
nicht in einem Drei-Monats-Rhythmus. Es ist also
absolut nicht erkennbar, wozu dieser bürokratische Horkrux
dienen soll.
Meine Damen und Herren, wir brauchen wieder mehr
Vertrauen in die Leistung der Kolleginnen und Kollegen
in den Kliniken. Mehr Vertrauen bedeutet weniger
Komplexität. Es kann nicht sein, dass schon jetzt über ein
Drittel der Arbeitszeit des ärztlichen und pflegerischen
Personals für Meldungen an die unterschiedlichsten
Stellen im Bürokratiedschungel des Gesundheitswesens
aufgewendet wird. Die Ärztinnen, Ärzte und Pflegenden in
den Krankenhäusern wehren sich deshalb nachdrücklich
gegen diese neue sinnlose Bürokratie – und dies aus
meiner Sicht vollkommen zu Recht. Ein Drittel oder
umgerechnet eine Stunde weniger Bürokratie bei
durchschnittlich drei Stunden Bürokratie täglich setzt als
Äquivalent die Power von 4 000 Pflegekräften und 1 700
Ärzten frei. Dieses Personal erwartet Vertrauen, Respekt für
seine Arbeit und nicht immer mehr Kontrolle und
Misstrauen.
Die überbordende Kontrollbürokratie, von der
Patientinnen und Patienten nicht wirklich profitieren, muss
ganz dringend zurückgefahren werden. Stattdessen wird
sie mit diesem Gesetz durch die Hintertür weiter
aufgebaut. Das Ganze gipfelt dann noch in ganz erheblichen
Sanktionen für die Kliniken, wenn diese die Daten nicht
rechtzeitig, unvollständig oder irgendwie fehlerhaft
melden. Meine Damen und Herren, 50 000 Euro Strafe, wie
im Gesetzentwurf vorgesehen, und zwar unabhängig
davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt oder nicht, sind
kein Pappenstiel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt Bürokratie
abzubauen, werden hier weitere unfassbar aufwendige und
zudem vollkommen unnötige Aufzeichnungs- und
Meldepflichten für Krankenhäuser eingeführt. Das muss
unter allen Umständen verhindert werden. Deshalb
empfehle ich dringend die Zustimmung zu Ziffer 2 der
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses.
Im Anschluss erwarte ich in einem gesonderten
Verfahren, das ebenfalls als Omnibus erfolgen könnte, eine
schnellstmögliche Streichung der Regelung innerhalb des
Krankenhausentgeltgesetzes, für die hier im Haus
ebenfalls eine deutliche Mehrheit besteht. – Vielen Dank!
Glück auf!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr
Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herr
Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern)
abgegeben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegen weder Empfehlungen noch Landesanträge
auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle
1 Anlagen 1 und 2
daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Ich rufe auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 3.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe TOP 13 auf:
TOP 13
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für die
Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 180/24)
Um das Wort hat gebeten: Ministerpräsident Rhein aus
Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als
unmittelbarer, hessischer Nachbar: ein ganz besonders herzliches
Willkommen natürlich an Herrn Kollegen Schweitzer!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, fast auf den
Tag genau vor zwei Jahren, nämlich am 20. September
2022, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt: Das
Speichern von IP-Adressen bei der
Kriminalitätsbekämpfung ist zulässig. Wenn wir heute erneut über die
Speicherung von IP-Adressen sprechen, dann reden wir auch
über eine Zahl: 38 000 lautet diese Zahl. Allein seit
September 2022, also dem Zeitpunkt, zu dem der EuGH
grünes Licht gegeben hat, konnten über 38 000 Verfahren
gegen Straftäter nicht weiterverfolgt werden – Straftäter,
gegen die der Verdacht besteht, dass sie Kinder
missbrauchen oder kinderpornografisches Material herstellen.
Sie konnten nicht weiterverfolgt werden, weil einfach
keine IP-Adressen zur Nachverfolgung vorhanden
gewesen sind.
Kinderpornografie, Kindesmissbrauch – das ist eine
der schlimmsten, eine der abstoßendsten Straftaten, die
unser Strafgesetzbuch kennt, die unsere Rechtsordnung
kennt. Schlimm, weil Opfer oftmals ihr ganzes Leben
unter der Tat leiden; schlimm, weil sich diese Straftaten
gegen die Schwächsten, gegen Kinder und Jugendliche,
richten; und es ist abstoßend, weil dabei insbesondere
deren Arglosigkeit, deren Hilflosigkeit, deren
Abhängigkeit und – vor allem, weil es sich bei den Tätern oftmals
auch um Eltern handelt – ihr tiefes Vertrauen ausgenutzt
werden.
38 000 Verfahren, meine Damen und Herren, mit
unzähligen Bildern, mit unzähligen Opfern, mussten
eingestellt werden. Täter sind einfach davongekommen. Und
die meisten – und das ist das Entsetzliche – machen
einfach weiter, als wäre nichts gewesen, obwohl wir es
hätten verhindern können. Die Tatsache, dass Deutschland
seit der Rechtsprechung des EuGH nicht handelt, halte
ich für einen Offenbarungseid. Datenschutz darf keine
Täter schützen, und Kinderschänder haben kein Recht auf
Privatsphäre. Deswegen sollten die deutschen Länder,
sollten die Regierungen der deutschen Länder hier im
Bundesrat zeigen: Ja, wir sind in der Lage, zu handeln.
Wir, die Länder, wollen das beenden. Wir, die Länder,
sind nicht bereit, so weiterzumachen.
Vielleicht erinnern Sie sich an zwei ganz furchtbare
Darknet-Plattformen: „Elysium“ und „Boystown“. Es ist
verstörend, was unsere hessischen Ermittler der
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und
Computerkriminalität, die Polizisten der BAO „Fokus“, aber auch die
Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundeskriminalamt
und von der Bundespolizei dort zu sehen bekommen
haben, zu sehen bekommen: schreckliche Bilder und
Chats. Die jüngsten Opfer sexuellen Missbrauchs sind
Klein- und Kleinstkinder. Sie bekommen Täter zu sehen,
die Tag für Tag viele Megabyte große Datenpakete hoch-
und runterladen. Wir können uns vorstellen, was das für
Datenpakete sind. Sie müssen zusehen, wie Nutzer mit
Namen wie „GeilerDaddy“ im Internet nach Videos von
gequälten Kindern suchen oder wie sich ein Nutzer
namens „mad mouse“ im Netz mit einem Mann in Wien
verabredet, um ein Geschwisterpärchen zu vergewaltigen.
Diese Geschwister waren übrigens vier und acht Jahre alt.
Meine Damen und Herren, das ist entsetzlich. Wir
sprechen hier nicht von besonders perversen
Einzelphänomenen – nein, es handelt sich um ein Massenphänomen. Die
Plattform „Elysium“ hatte sage und schreibe 111 907
Mitglieder. Und wissen Sie, warum es den
Staatsanwälten und der Polizei gelungen ist, diese Plattform
abzuschalten? Sie konnten das einzig und allein, weil wir
Glück hatten, weil der Zufall uns geholfen hat. Denn
ausgerechnet der Telekommunikationsanbieter, den die
„Elysium“-Kriminellen genutzt haben, hatte aus Zufall
deren IP-Adressen gespeichert, die uns dann auf die
Fährte gebracht haben, die uns dann zu den Tätern gebracht
haben, um ihnen das Handwerk zu legen, um die
Plattform abzuschalten.
Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass es vom Zufall
abhängt, ob wir Kinderschändern ihr entsetzliches,
abscheuliches Handwerk legen können. Nein, meine Damen
und Herren, es gibt keine Alternative zu einer gesetzlich
verankerten Mindestspeicherung von IP-Adressen. Die
IP-Adresse ist der einzige Anhaltspunkt, um den vom
Täter genutzten Anschluss zu identifizieren.
Ich will auch in aller Deutlichkeit sagen: Das
sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das sich die
Bundesregierung geeinigt hat, ist nicht der kleinste gemeinsame
Nenner. Das ist einfach nur ein Etikettenschwindel. Was
nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden.
Das liegt doch auf der Hand, meine Damen und Herren.
Im Übrigen kommt noch Folgendes hinzu: Bei der
Internetnutzung werden IP-Adressen den
Anschlussinhaberinnen und -inhabern ständig dynamisch neu zugewiesen.
Allein das macht deutlich: Quick-Freeze ist
Augenwischerei.
Die Entscheidung des EuGH ist ein ganz klarer
Arbeitsauftrag an die deutschen Gesetzgeber, die
europäischen Gesetzgeber, aber natürlich auch an uns. Diesen
Arbeitsauftrag können wir heute im Bundesrat jetzt und
hier umsetzen. Ich finde, dass der vorliegende
Gesetzentwurf gezielt ist, dass er aber vor allem auch maßvoll
ist. Er berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen
Gerichtshofes. Er schafft gleichzeitig die notwendige
Grundlage für die effektive Aufklärung schwerer
Straftaten. Und der Gesetzesentwurf macht unmissverständlich
klar: Das Internet darf nicht weiter zu einem rechtsfreien
Raum verkommen. Datenschutz darf kein Täterschutz
sein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist falsch
verstandene Liberalität.
Es ist allerhöchste Zeit. Lassen Sie uns deswegen den
zweiten Jahrestag des EuGH-Urteils zu einem Tag der
effektiven Strafverfolgung im Netz und zu einem Tag des
Schutzes von Kindern vor Missbrauch machen! Ich bitte
Sie sehr herzlich um Ihre Unterstützung für diesen
Gesetzentwurf aus Hessen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Staatsminister Schuster aus Sachsen.
Armin Schuster (Sachsen): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist kein
rechtsfreier Raum, und unseren Sicherheitsbehörden muss es
ermöglicht werden, in der digitalen Welt die gleichen
Fähigkeiten aufbauen zu können, wie wir sie ihnen in der
analogen Welt bereits unstreitig zur Verfügung stellen.
Die Mindestspeicherung von IP-Daten ist politisch seit
Jahren hochumstritten. Ich kämpfe seit 15 Jahren darum.
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage muss die Frage,
wie wir Terrorismus erfolgreich bekämpfen, jetzt endlich
entschieden werden. Das erwarten die Bürgerinnen und
Bürger vom Staat, das erwarten aber auch
Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter in unserem Land. Deshalb
ist der Antrag aus Hessen so gut und so richtig.
Um schwerste Kriminalität, um Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen, um Terrorismus wirksam
bekämpfen zu können, müssen wir dringend die
Abhängigkeit von regelmäßigen Hinweisen befreundeter
Nachrichtendienste oder ausländischer Sicherheitsbehörden
reduzieren und die Fähigkeitslücken deutscher
Sicherheitsbehörden schließen. Das sind allerdings Fähigkeitslücken,
die wir als Gesetzgeber lassen. Es ist nicht so, dass die
Kriminalbeamten es nicht könnten. Die bislang fehlende
gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung von IP-
Adressen ist nur eine dieser Sicherheitslücken. Das
möchte ich klar an die Bundesregierung adressieren. Ich
spreche heute nur zu der einen Lücke, ich könnte aber
mehrere aufzählen.
Wie ist es aktuell? Die bestehenden Regelungen
ermächtigen zwar die Internetzugangsdienste, IP-Adressen
zur Entgeltabrechnung, Störungsbeseitigung und
Missbrauchsbekämpfung zu speichern. Aber wie ist die
Praxis? Wenn die Polizei fragt, sind die Daten unvollständig
und, wenn man Glück hat, vielleicht bis zu sieben Tage
vorhanden. Jetzt sind wir bei dem Wort „Zufall“, das der
Ministerpräsident vor mir genannt hat. Welche Pläne an
welchen Orten, mit wem, mit welchen Tätergruppen, in
welchen Netzwerken ausgetauscht und ausgeheckt
werden, lässt sich ohne diese IP-Adressen kaum ermitteln.
Das beeinträchtigt eine schnelle und wirksame
Strafverfolgung, und das ist aus meiner Sicht unhaltbar. Herr
Ministerpräsident Rhein hat ein Beispiel aus dem Bereich
Sexualdelikte genannt. Hier noch ein Zufall: Den
geplanten Anschlag in Castrop-Rauxel im Januar 2023, ein
kapitaler Versuch mit Rizin und Cyanid, hat das BKA
nur mit großem Glück und aus zwei Gründen verhindert.
Erstens: Die entscheidende IP-Adresse ist uns innerhalb
von sieben Tagen zugespielt worden. Zweitens: Der
ausschlaggebende Hinweis kam aus den USA.
Die Sicherheitsbehörden im Ausland sind an dieser
Stelle also längst weiter. Und die deutschen und
europäischen Gerichte geben uns ja klar vor, dass es einen Weg
gibt. September 2022 – EuGH, 2023 – Karlsruhe, 2024 –
wieder der EuGH: Es wurde uns klar gesagt, wie es
gehen könnte, meine Damen und Herren. Und jetzt müssen
wir handeln. Die Lage ist ernst, wir müssen das
umsetzen. Da Ministerpräsident Rhein das gerade geschildert
hat, verzichte ich auf die Darstellung der Inhalte des
Bundeslagebilds „Sexualdelikte zum Nachteil von
Kindern und Jugendlichen“. Es ist schlimm genug. Wir
müssen das Auge aber auch auf den islamistischen Terror
richten. Laut dem Terrorismusexperten Peter Neumann
war die Tat von Solingen der siebte dschihadistische
Anschlag in Westeuropa in den vergangenen elf Monaten,
das geplante Attentat auf das Taylor-Swift-Konzert in
Wien der zweiundzwanzigste verhinderte Anschlag.
Zweiundzwanzig verhinderte Anschläge dank eines
funktionierenden internationalen Netzwerks der
Sicherheitsbehörden! Ich möchte gern, dass unsere deutschen
Behörden international auf Augenhöhe kommen. Auch das
wäre mit diesem Gesetzentwurf zu schaffen.
Der Richterbund ist unmissverständlich – es war
dieses Jahr –: „Werdet endlich tätig!“, ist der Ruf, und das
aus meiner Sicht völlig zu Recht, meine Damen und
Herren. Wir brauchen die verbindliche Speicherung von
IP-Adressen. Das liegt in der Verantwortung des Bundes.
Bitte schließen Sie diese Schutzlücke nicht durch Login-
Fallen oder Quick-Freeze! Das sind Scheinlösungen, die
uns nicht weiterbringen.
Es gibt weitere Themen, die wir ansprechen müssten,
aber nicht heute: biometrischer Internetabgleich,
unverschlüsselte Täterkommunikation, Meldeverpflichtungen.
Das wäre alles Bestandteil eines substanziellen
Sicherheitspakets, das ich mir wünschen würde, wie es auch die
Vizepräsidentin des BKA diese Woche im Deutschen
Bundestag in einer Anhörung gesagt hat. Meine Damen
und Herren, wir können und müssen die Arbeit unserer
Sicherheitsbehörden im Bereich schwerster Kriminalität
und Terrorbekämpfung qualitativ auf ein anderes Niveau
heben, nicht nur quantitativ. Und das macht dieser
Gesetzentwurf. Die Ausweitung der Speicherfrist ist dafür
elementar.
Seit 15 Jahren kämpfe ich dafür. Wenn es heute eine
Mehrheit gibt, würde ich wirklich sagen – das ist nicht
pathetisch –: Das wäre ein echter Durchbruch. Das wird
in der Szene, das wird bei den Bürgern eine Menge
Beifall geben, und es ist wichtig für die Kinder, die geplagt
werden. Es ist aber auch eine Chance für die
Bundesregierung. Fast freue ich mich, dass Sie Ihr
Sicherheitspaket noch mal verschoben haben. Wäre dieser Ruf aus
dem Bundesrat dort nicht enthalten, wäre es kein
Sicherheitspaket, sondern ein Brief. – Ich danke Ihnen.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Kollege Schuster!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern).
Darüber hinaus liegen keine weiteren Wortmeldungen
vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Wir kommen dann zu der Frage der unveränderten
Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen
Bundestag. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten zu
bestellen.
Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt
verlassen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:
TOP 22
Entschließung des Bundesrates zur zügigen
Umsetzung einer nachhaltigen und
generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/24)
1 Anlage 3
Dem Antrag sind Berlin, Bremen und das Saarland
beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erster erteile ich
das Wort der Ministerpräsidentin aus Schleswig-Holstein,
Manuela Schwesig.
(Zuruf: Mecklenburg-Vorpommern!)
– Oh! Das ist auch sehr weit im Norden.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich sehr, dass
Sie nächste Woche zum Tag der Deutschen Einheit nach
Mecklenburg-Vorpommern, nach Schwerin kommen.
(Heiterkeit)
Schleswig-Holstein ist unser Nachbar. Es ist auch ein
schönes Land, aber ich glaube, die haben mit Daniel
Günther einen guten MP, und ich bin froh, wenn ich in
MV bin. – Wir klären das dann nächste Woche
zusammen in Schwerin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man sagt ja, dass
das Gesicht einer Gesellschaft sich daran zeigt, wie man
mit den Kindern und den Älteren umgeht. Unser Thema
bei diesem TOP ist: Wie gehen wir mit älteren und
kranken Menschen in unserer Gesellschaft um? Wir sind uns
alle einig, dass ältere und kranke Menschen die
bestmögliche Pflege erhalten sollen. Aber die Zukunft der Pflege
macht uns Sorgen, deshalb haben wir diesen Antrag
eingebracht.
In den letzten Jahren wurde in der Pflege einiges
verbessert: Mit dem Pflegeberufegesetz wurde eine
generalistische Ausbildung eingeführt, die auch finanziert ist,
und das Schulgeld wurde abgeschafft. Die in den letzten
Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die gestaffelten
Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in
vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung, die
Erhöhung der Pflegemindestlöhne und die besseren
Bedingungen im Pflegestudium gehen alle in die richtige
Richtung. Es gibt Steigerungen bei den Löhnen und
Gehältern der Beschäftigten. Und das neue
Personalbemessungsinstrument wird für mehr Personal in den
Pflegeheimen sorgen. Das waren auf der einen Seite wichtige
Schritte zur Verbesserung der Qualität. Auf der anderen
Seite sind die Kosten für die Pflege erheblich gestiegen.
Die Ausgaben in der Pflege haben sich von 30 auf
60 Milliarden Euro verdoppelt. Der wichtigste Schritt
steht deshalb noch aus: Die Pflegeversicherung braucht in
der Zukunft eine sichere finanzielle Basis. Mit dem
Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung
der sozialen Pflegeversicherung“ liegen all diese Fakten
auf dem Tisch: Es gibt ein zunehmendes
Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Kosten
der Coronapandemie, inflationsbedingte
Preissteigerungen und Lohnanpassungen spielen dabei eine Rolle,
ebenso die steigenden Zahlen von Rentnern, die dann als
Beitragszahler entfallen, und der Anstieg von
Pflegebedürftigen über die erwartete demografische Entwicklung
im System. Die Finanzierung der Pflege muss nachhaltig
und zukunftsfest ausgestaltet werden, sonst droht der
Kollaps des Systems.
Die Pflege ist bereits jetzt für Betroffene und ihre
Angehörigen eine große Last. Sie muss bezahlbar bleiben,
und ihre Finanzierung ist jetzt schon sehr schwierig. Der
größte Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt
von Angehörigen und ambulanten Diensten. Die
stationären Pflegekosten werden nur noch zu einem Teil von der
Pflegeversicherung abgedeckt, den Rest der Kosten
tragen die zu Pflegenden und ihre Ehepartner. Eine Dame
von 86 Jahren, deren Ehemann ins Heim musste, schrieb
mir erst vor Kurzem und schilderte ihre Lage:
Zwei Renten gehen fast komplett für das
Pflegeheim Monat für Monat weg. Mir bleiben
200 Euro zum Leben. 1 000 Euro gehen für
Fixkosten drauf. Mein kleines Erspartes ist fast zu
Ende. Ich bin einfach nur traurig.
Wie ihr geht es vielen Menschen. Diese Menschen
haben meist vorher ihre Partner zu Hause versorgt und sich
schweren Herzens am Ende ihrer Kräfte für die stationäre
Pflege entschieden. Anschließend sind sie auch noch von
Altersarmut bedroht.
Damit es nicht zum Schlimmsten kommt, unterstützen
das Land und die Kommunen über das Sozialgesetzbuch.
Aber wie wir alle wissen, sind die steigenden Ausgaben
in den Haushalten der Länder und der Kommunen kaum
noch beherrschbar. Eine Reform der sozialen
Pflegeversicherung muss dazu führen, dass diese Kosten bei
Kommunen und Ländern gedämpft werden. Die Länder
und Kommunen müssen unbedingt am
Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden.
Nicht nur die Finanzierung, sondern auch die
Versorgung der zukünftigen Pflegebedürftigen ist durch den
demografischen Wandel gefährdet. Dringend benötigte
Investitionen und der Personalbedarf sind die großen
Herausforderungen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hat ein
Diskussionspapier mit konkreten Vorschlägen erarbeitet, um
die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Für
diese Vorarbeit möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Es ist wichtig, dass es jetzt einen konkreten
Gesetzesvorschlag des Bundes gibt; denn die Zeit drängt. Das weiß
auch die Bundesregierung. Sie hatte bereits zum Mai
2024 einen Entwurf für eine umfassende Reform
angekündigt, aber bisher liegt eben nur der Bericht vor.
Konkrete gesetzgeberische Initiativen fehlen. Der Bericht der
Bundesregierung selbst zeigt den Handlungsbedarf
deutlich auf und enthält auch Ausführungen zu Möglichkeiten
der Finanzierung. Das Diskussionspapier der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe weist den Weg, um Pflege
generationengerecht zu gestalten.
Wir fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung
auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf für
eine nachhaltige und generationengerechte Reform der
sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. – Dafür bitte ich
Sie um Ihre Unterstützung.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Kollegin Schwesig! – Als Nächste hat das Wort:
Frau Staatsministerin Schall aus Rheinland-Pfalz.
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Frage, wie die pflegerische Versorgung aktuell und im
weiteren demografischen Wandel gestaltet werden soll,
bewegt bundesweit die Menschen. Bereits heute stehen
Menschen mit ihren Angehörigen vor der
Herausforderung, dass es keine ausreichenden Kapazitäten gibt,
keinen Tagespflegeplatz, eine ambulante Wohngruppe nicht
stattfindet und kein Pflegeheim gefunden wird.
Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Kosten für die
Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste,
Wohnformen und stationärer Pflege stark ansteigen. Dies ist
natürlich bedingt durch Tarifsteigerungen, was ausdrücklich
positiv hervorgehoben werden soll. Es ist eine gute
Entwicklung, dass die Menschen die finanzielle
Anerkennung für diese Arbeit bekommen, die gesellschaftlich so
wichtig ist. Allerdings gelingt es nicht ausreichend, dass
die Kostensteigerungen der Leistungen durch die
gesetzliche Pflegeversicherung kompensiert werden. Die
Leistungszuschläge bei der vollstationären Pflege reichen
nicht, und die Kosten sind im Jahr 2023 um 26 bis
27 Prozent gestiegen. Gemessen an den
Leistungsausgaben der Pflegekassen mag das Finanzvolumen der Hilfe
zur Pflege noch zu relativieren sein. Der prozentuale
Anstieg um 27 Prozent untersteigt jedoch den
pflegerischen Handlungsbedarf.
Es muss die gemeinsame Aufgabe von Bund und
Ländern sein, die rechtlichen Grundlagen so zu gestalten,
dass pflegebedürftige Menschen besser von den
Organisationen der Pflege begleitet und unterstützt werden. Es
kann nicht unser Anspruch sein, abstrakte
Sicherstellungen durchzuführen. Die Menschen müssen sich im
Alltag, wenn es darauf ankommt, darauf verlassen können,
dass die Pflege auch da ist.
Eine umfängliche Reform der Finanzierung der
Gestaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur ist
erforderlich. Die Entschließung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gibt uns den Anlass, darüber zu diskutieren.
Schon erwähnt hat die Ministerpräsidentin die Ergebnisse
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit den
Lösungsmöglichkeiten befasst und vielfältige Vorschläge
gemacht hat. Insbesondere die breite
Finanzierungsgrundlage für die soziale Pflegeversicherung im
Zusammenwirken mit mehr Prävention, um den Eintritt in die
Zunahme von Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich
zeitlich hinauszuzögern, würde eine nachhaltige
Tragfähigkeit des Systems gewährleisten und pflegebedürftige
Menschen finanziell besser absichern. Dies zeigt auch der
im Juli vorgestellte Bericht der Bundesregierung zur
zukunftssicheren Finanzierung der Pflegeversicherung
mit seinen detaillierten Berechnungen zur Auswirkung
der einzelnen Schrauben auf die Einnahme- und
Ausgabeseite des Systems.
Der Appell von Rheinland-Pfalz lautet daher, die
Pflegepolitik mit den jüngst vorgelegten Gesetzentwürfen zur
Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
voranzubringen. Die Stärkung der Pflegekompetenz wird
nicht ad acta gelegt, sondern in dieser Legislaturperiode
zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, und die Kraft
für eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der
Pflegeversicherung wird aufgebracht. Eine solche
Reform ist nicht nur notwendig, um die Pflegeversicherung
wieder auf ein verlässliches Fundament zu stellen und
das sozialstaatliche Versprechen einer angemessenen
Absicherung der Pflege abzusichern. Eine solche Reform
würde darüber hinaus auch helfen, das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger darin herzustellen, dass
Probleme von der Politik gelöst werden, sodass wir sicher für
die Zukunft aufgestellt sind und eine gemeinsame
Grundlage haben.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Kollegin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Familie und Senioren und dem
Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Damit verlassen wir den Tagesordnungspunkt.
Die Tagesordnungspunkte 88 und 89 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 88
88. Entschließung des Bunderates: Ordnung,
Steuerung, Begrenzung und Humanität in der
Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 464/24)
in Verbindung mit
TOP 89
89. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im
Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung
zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/24)
Als Erstes erteile ich Herrn Ministerpräsident Wüst,
Nordrhein-Westfalen, das Wort.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Heute ist die erste Bundesratssitzung nach dem
furchtbaren terroristischen Anschlag von Solingen. Drei
Menschen wurden ermordet, mitten aus dem Leben gerissen.
Acht weitere Menschen wurden teilweise sehr schwer
verletzt. Das war ein Akt des Terrors – barbarischer,
menschenverachtender Terror – und ein Angriff auf
unsere Freiheit. Unser Land war in Trauer vereint. Die
Menschen waren in Gedanken bei den Opfern und ihren
Angehörigen, in Solingen, in Nordrhein-Westfalen, in ganz
Deutschland. Ich will herzlich danken für vielfältige
Zeichen der Anteilnahme.
Dieser Anschlag hat unser Land mitten ins Herz
getroffen. Er ist eine tiefe Zäsur für Deutschland. Auch die
drei Landtagswahlen in den vergangenen Wochen sind
ein Einschnitt in die Geschichte der Bundesrepublik.
Zum ersten Mal ist eine rechtsextreme Partei stärkste
Kraft in einem Landtag geworden. In zwei weiteren
Landtagen konnte das nur knapp verhindert werden. Das
ist für viele Menschen beunruhigend und auch
beschämend. Wer das als Phänomen der neuen Länder abtut,
wer darin vielleicht das verspätete Erbe einer
sozialistischen Diktatur erkennen will, dem sage ich, er hat die
Schwere dieser Herausforderung nicht verstanden. Für
mich ist klar: Die drei Landtagswahlen und der
Terroranschlag von Solingen sind eine doppelte Zäsur für
Deutschland.
Man kann die Stärke der Extremisten und das Problem
der irregulären Migration nicht losgelöst voneinander
betrachten. Migration und die Sicherheit in unserem Land
bereiten vielen Menschen große Sorgen. Der Umgang mit
beiden Themen ist zentral – zentral für das
Grundvertrauen der Menschen in unseren demokratischen Staat und
zentral für den Glauben an die Handlungsfähigkeit des
Staates. Es ist jetzt an allen demokratischen Kräften,
Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen eine
Antwort aus der politischen Mitte heraus. Nach dem
Anschlag von Solingen müssen unseren Worten Taten
folgen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat
deshalb ein umfangreiches Sicherheits- und
Migrationspaket verabschiedet – schnell, die politischen Lager
übergreifend, mit Konsequenz und Besonnenheit. Damit ist
uns ein entscheidender Durchbruch gelungen für mehr
Sicherheit, für mehr Konsequenz in der Migrationspolitik
und für eine bessere Prävention. Dazu gehören zahlreiche
Maßnahmen in originärer Zuständigkeit des Landes. Sie
reichen von einer Novellierung des
Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen bis hin zu vielen einzelnen
Maßnahmen für eine konsequentere Migrationspolitik.
Aber es ist völlig klar, dass auch auf der Bundesebene
mutige Schritte nötig sind. Die wesentlichen
Stellschrauben in der Migrationspolitik sind in Berlin. Auch eine
kohärente Politik für mehr innere Sicherheit lässt sich nur
realisieren, wenn der Bund mitzieht. Deshalb gehören zu
unserem Paket konkrete Forderungen an den Bund zu den
Themen Sicherheit und Migration. Diese bringen wir
heute gemeinsam mit Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein in zwei Bundesratsinitiativen ein.
Im Bereich der Migration wollen wir Humanität, aber
auch Ordnung, Steuerung und Begrenzung. Dabei gehen
wir auch schwierige Themen an wie etwa die
Beschleunigung von Asylverfahren für Menschen aus
Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent. Es
bedarf eines Automatismus. Für solche Länder müssen
automatisch Regelungen gelten, die eine beschleunigte
Bearbeitung ermöglichen. Dazu sollte der Weg des
Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz genutzt werden. Wir setzen
uns für bessere Rahmenbedingungen für Dublin-
Überstellungen ein. Der Bund muss dafür sorgen, dass
Überstellungen schneller und einfacher möglich sind.
Bei der Terrorismusbekämpfung müssen wir die
Sicherheitsbehörden stärken – die Sicherheitsbehörden, die
unsere Freiheit verteidigen. Wir wollen Lücken im
geltenden Recht schließen: im Staatsschutzstrafrecht, in der
Strafprozessordnung und im Telekommunikationsrecht.
Der islamistische Terrorismus gehört zu den großen
Herausforderungen unserer Zeit. Seine Erscheinungsformen
haben sich gewandelt. Wir haben es immer mehr mit
radikalisierten Einzeltätern zu tun, die nicht in sichtbare
große Netzwerke eingebunden sind. Sie radikalisieren
sich über das Internet und insbesondere über die sozialen
Medien. Das ist eine Gefährdungslage, auf die wir
zeitgemäße Antworten geben müssen. Entscheidend ist die
Sicherung von Verkehrsdaten, um Netzwerke
aufzuspüren und Täter zu identifizieren. Wir setzen uns
gemeinsam für die Umsetzung der Verkehrsdatenspeicherung
ein, die der Europäische Gerichtshof ermöglicht hat. Ein
anlassbezogener Zugriff auf solche Verkehrsdaten muss
möglich sein. Handlungsbedarf sehen wir außerdem im
Straf- und Strafprozessrecht. Wir wollen den
Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat erweitern. Wir brauchen eine Neuregelung
der Funkzellenabfrage bei gefährlicher Körperverletzung.
Und wir schlagen eine Verschärfung des Strafrechts im
Bereich der Terrorismusfinanzierung vor.
Meine feste Überzeugung ist: Es muss sich
substanziell etwas ändern, wenn wir einen weiteren
Vertrauensverlust der Menschen in unseren demokratischen Staat
abwenden wollen. Dafür braucht es Antworten aus der
Mitte der Gesellschaft. Das Paket, das Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
heute gemeinsam vorlegen, zeigt: Probleme können aus
der politischen Mitte heraus gelöst werden. Seit dem
vergangenen Jahr werbe ich für eine Allianz der Mitte.
Der Bundesrat ist ein guter Ort, um diese Allianz auch
auf Bundesebene konkret werden zu lassen. In diesem
Sinne bitte ich um Unterstützung unserer Anträge.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die terroristischen Anschläge der vergangenen
Monate haben unser Land erschüttert: der schreckliche
Mord in Mannheim und das versuchte Attentat von
München, die grausamen Morde von Solingen. Ich musste
nach dem Mord an einem jungen Polizisten in Mannheim
mit dem Bundespräsidenten und meinem Innenminister
zur Familie, anschließend zu den jungen Polizisten, die
diesem Einsatzzug angehört haben. Man kann sich diese
Mordattacke im Netz anschauen. Sie können sich
vorstellen, dass das mit der Bevölkerung etwas macht. Es macht
vor allen Dingen etwas mit den Polizistinnen und
Polizisten, und es macht auch etwas mit einem selbst.
Diese Attacken wurden allesamt von jungen
islamistischen oder mutmaßlich islamistisch motivierten
Einzeltätern verübt, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind.
Die entscheidenden Fragen sind nun: Welche
Konsequenzen ziehen wir daraus? Lösen wir die Versprechen
ein, die wir den Angehörigen und den jungen
Polizistinnen und Polizisten gegeben haben? Wischen wir die
Probleme einfach beiseite, oder sprechen wir sie offen
an? Reagieren wir mit Maßlosigkeit und Hass oder mit
den Mitteln der Demokratie und des Rechtsstaats? Setzen
wir islamistischen Terrorismus und Migration gleich,
oder schauen wir genau hin und unterscheiden?
Meine Haltung ist hier ganz klar: Probleme offen
ansprechen, wirksame Lösungen suchen, nicht blindwütig
alles in einen Topf werfen, aber zugleich mit der nötigen
Konsequenz handeln. In diesem Geist sind die beiden
Entschließungsanträge zu Sicherheit und Migration
verfasst, die wir heute behandeln. Ich danke der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, von der die Initiative
ausging, und dem Land Schleswig-Holstein dafür, dass es
im Geleitzug mitgegangen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Anträge
enthalten sehr wirkungsvolle Maßnahmen, um unser Land
noch sicherer zu machen, vor islamistischem Terrorismus
zu schützen und die irreguläre Migration weiter zu
begrenzen. Zwei Maßnahmen will ich herausgreifen.
Erstens: die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.
Gerade ich als grüner Ministerpräsident bin mir bewusst,
dass wir dabei in ein wichtiges Grundrecht eingreifen.
Das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des
Grundgesetzes wiegt schwer. Doch das Recht auf Leben und der
Auftrag unserer Sicherheitsbehörden, die Bürger zu
schützen und terroristische Anschläge zu verhindern,
wiegen noch schwerer. Wichtig ist uns, dass die
Einschränkung des Grundrechts mit Augenmaß erfolgt, mit
Richtervorbehalt und auf der Grundlage der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Zum Zweiten will ich den Vorschlag herausgreifen,
Asylanträge von Antragstellern beschleunigt zu
behandeln, wenn sie aus Ländern mit einer Anerkennungsquote
von weniger als 5 Prozent kommen. Denn hier zeigt sich
das entscheidende Dilemma unserer Migrationspolitik:
die Vermischung von regulärer und irregulärer Migration.
Wir bieten Menschen Schutz vor Verfolgung und vor
Krieg. Das soll auch so bleiben, das ist unsere humanitäre
Verpflichtung. Aber es kommen auch Menschen zu uns,
deren Fälle nicht unter das Asylrecht fallen. Das ist nicht
verwerflich. Ich verstehe gut, dass Menschen nach einer
besseren Perspektive für sich und ihre Familien suchen.
Doch für sie gelten nun einmal andere Regeln. Sofern sie
nicht als Fach- und Arbeitskräfte angeworben werden,
müssen wir sie abweisen. Denn nach der Migration
kommt die Integration, und die Integration kostet Kraft.
Wir brauchen Unterkünfte, Plätze in Schulen und Kitas,
Kapazitäten in der Verwaltung und in Sprach- und
Integrationskursen. Dabei sind heute viele Kommunen an der
Grenze des Leistbaren und viele auch darüber hinaus.
Damit die Migration unser Land nicht spaltet – und
dieses Potenzial hat sie leider –, müssen wir die
irreguläre Migration klar begrenzen und die Migration von
Arbeits- und Fachkräften dagegen verflüssigen. Genau das
meint der Grundsatz von Humanität und Ordnung.
Deshalb ist ein wichtiger und wirkungsvoller Schritt, alle
Asylanträge beschleunigt zu bearbeiten, die kaum
Aussicht auf Erfolg haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh,
dass wir bei den Anträgen zum Bundesrat über die Partei-
und Landesgrenzen hinweg sehr schnell eine gemeinsame
Position gefunden haben, die die Probleme klar benennt
und pragmatische Lösungen aufzeigt, um die Sicherheit
zu erhöhen und irreguläre Migration zu begrenzen. Ich
bin überzeugt, das ist der Weg, den die große Mehrheit
im Land von ihrer Regierung erwartet: nüchtern und ohne
Scheuklappen analysieren, pragmatisch, entschlossen und
mit Weitblick handeln und sich nicht von denjenigen
treiben lassen, die in Wirklichkeit ein anderes
Deutschland wollen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin und hochgeschätzte Ministerpräsidentin aus
unserem schönen Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Bürgerinnen und
Bürger spüren: Wir haben Handlungsbedarf im Bereich
der Migration und auch der Sicherheit. Die grausamen
Taten von Brokstedt, Mannheim und Solingen
verstärkten diesen Eindruck. Die Länder Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben heute
zwei Entschließungsanträge eingebracht, für deren
Unterstützung ich ausdrücklich werbe. Darin machen wir
deutlich: Wir müssen mehr Ordnung, Steuerung und
Begrenzung in der Migrationspolitik erreichen. Hinzu kommt:
Wir müssen mehr für die Sicherheit der Menschen in
unserem Land tun – letztlich, um in der Frage der
Migrationspolitik weiterhin humanitär handeln zu können.
Die Maßnahmen in den beiden Anträgen sind aus
meiner Sicht notwendig, weil wir als Staat handlungsfähig
bleiben müssen. Zu viele Bürgerinnen und Bürger fragen
sich inzwischen, ob der Staat noch in der Lage ist, seine
Kernaufgaben zu erfüllen, vor allem mit Blick auf das
Gewährleisten von Sicherheit und Ordnung. Darum
setzen wir uns zusammen mit Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg für Änderungen im Strafgesetzbuch
und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der
Terrorismusbekämpfung und der Kompetenzerweiterung
unserer Sicherheitsbehörden ein. Terroristischen Straftaten
geht stets eine Radikalisierung und Planung voraus. Um
diese Straftaten zu verhindern, müssen wir diese frühen
Phasen strafrechtlich erfassen. Der Staat muss zeigen,
dass er wehrhaft ist.
Die bestehende Regelungsdichte im Migrationsrecht
und die Überkomplexität der Verfahren führen dazu, dass
Rückführungen und Überstellungen insgesamt nur
unzureichend gelingen. Bei vielen Menschen ist daher der
Eindruck entstanden: Wer nach Deutschland kommt, der
kann so oder so hierbleiben, egal ob sein Asylantrag
abgelehnt wird oder nicht, egal wie er sich hier verhält.
Dieser Zustand ist gefährlich. Unter diesem Eindruck
leidet die übergroße Mehrzahl der Geflüchteten, die sich
integrieren und bei uns einbringen wollen. Darunter
leiden das Vertrauen in den Staat und der Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft und damit auch unsere Demokratie.
Aktuell gibt es viel zu wenige Überstellungen in
andere EU-Staaten. Grund dafür ist die ineffektive Umsetzung
der Dublin-III-Verordnung. Wir fordern daher,
Rückführungsverfahren und Überführungen zu vereinfachen und
zu beschleunigen. Dazu müssen wir bei der Abschiebung
von Straftätern dringend besser werden. Bei Personen,
die in unserem Land Straftaten begangen haben, müssen
wir klare Konsequenzen ziehen. Hierbei dürfen wir keine
rechtlichen Grauzonen dulden. Hier muss das Ziel sein,
auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Darüber
hinaus müssen wir die Schwelle für das sogenannte
Ausweisungsinteresse senken. Wir brauchen niedrigere
Ausweisungshürden, etwa für Personen, die sich als Gefahr
für die öffentliche Sicherheit erweisen. Dies betrifft zum
Beispiel Mitglieder terroristischer und krimineller
Vereinigungen. Und wir sollten endlich unmissverständlich
klarstellen: Wenn Schutzberechtigte ohne zwingende
Gründe in ihr Herkunftsland reisen, verlieren sie bei uns
den Anspruch auf ihren Schutzstatus. Ich denke, dass wir
eine solche Regelung brauchen, um die gesellschaftliche
Akzeptanz für Migration und Asyl zu erhalten. Wir
halten zudem regelmäßige sicherheitspolitische
Lageeinschätzungen zu Herkunftsländern für erforderlich.
Und für Asylbewerber aus Staaten mit einer
Anerkennungsquote unter 5 Prozent brauchen wir dringend einen
schnelleren Verfahrensmodus, damit wir unsere
Ressourcen auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren
können. Eine bundesweite Datenbank, über die alle
Behörden einen schnellen Zugang zu sämtlichen Identitäts-
und Aufenthaltsinformationen bekommen, würde
Überstellung und Abschiebung ebenfalls erleichtern. Das muss
der Bund vorantreiben.
Wir stellen uns mit diesen Entschließungsanträgen der
Tatsache, dass die Zunahme der Gewaltkriminalität sowie
die derzeitige Migrationspolitik in Deutschland und
Europa viele Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Wir
müssen zeigen, dass der Staat Herr der Lage ist. Mit
diesen Initiativen können wir ein klares Zeichen für die
Handlungsfähigkeit setzen. Bund und Länder wollen
gemeinsam mehr für Sicherheit tun. Wir wollen die
Migration ordnen, steuern und begrenzen und legen dabei
den Fokus auf Humanität und Rechtsstaatlichkeit. Hier ist
mir ein Aspekt wichtig, bei dem wir ebenfalls noch
besser werden müssen, auch wenn er nicht Teil dieses
Antrages ist: Wir müssen Geflüchtete schneller und
einfacher in den Arbeitsmarkt integrieren.
Ich werbe gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg um Zustimmung für beide
Entschließungsanträge. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn
das über alle Parteigrenzen hinaus von den
demokratischen Parteien getragen werden würde. Mit den darin
beschriebenen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass
wir die wirklich Schutzbedürftigen unterstützen.
Gleichzeitig wollen wir dem Ziel näher kommen, die irreguläre
Migration zu begrenzen, weil unsere Kapazitäten zur
Aufnahme von Menschen ausgereizt sind. Und wir
wollen erreichen, dass diejenigen, die gegen unsere Gesetze
verstoßen, konsequent zur Verantwortung gezogen
werden.
Wir wollen, dass die Menschen sich darauf verlassen
können, dass sie in unserem Land sicher leben. Und wir
wollen, dass Deutschland ein weltoffenes Land bleibt.
Wir sind überzeugt davon: Mit diesen Maßnahmen
können wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern,
um ein weltoffenes, freundliches und positives Land zu
bleiben. Das ist Voraussetzung für den Erhalt unseres
Wohlstands, unserer Demokratie und aller
Errungenschaften, die Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg so
stark gemacht haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür
sorgen!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile ausdrücklich
das, was meine Vorredner zur Erschütterung unserer
ganzen Gesellschaft durch den Terroranschlag in
Solingen gesagt haben. Winfried Kretschmann hat mit Recht
darauf hingewiesen, dass die Ermordung eines Polizisten
in Mannheim tiefe Erschütterung in der ganzen
Gesellschaft ausgelöst hat. All das – das wissen wir alle
miteinander – trägt noch ein Stück zusätzlich zu einer ganz
grundlegenden Verunsicherung bei, die wir derzeit in
unserer Gesellschaft spüren. Deswegen bin ich auch sehr
bei der Schlussfolgerung: Gerade in einer solchen
Situation muss der demokratische Rechtsstaat beweisen, dass
er seiner Aufgabe gerecht wird. Dafür zu sorgen, das ist
Aufgabe der Politik.
Als Länder haben wir inzwischen eine gute Tradition.
Wir leisten nämlich gemeinsam Beiträge zu einer auf
Konsens ausgerichteten Migrations- und
Sicherheitspolitik in unserem Land. Das begann, wenn ich es recht
erinnere, etwa vor einem Jahr mit einer
Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt und dem Beschluss „Humanität
und Ordnung“. Und das hat sich inzwischen über eine
ganze Reihe von Beschlüssen fortgesetzt. Es ist uns
gelungen – nach gelegentlich nicht ganz leichten
Gesprächen, aber am Ende eben doch –, Einvernehmen mit der
Bundesregierung herzustellen. Das ist etwas, was wir
unbedingt fortsetzen sollten. Gerade in diesem Feld der
Gesellschaftspolitik ist ein Konsens der Demokraten von
allergrößtem Wert. Vor diesem Hintergrund hat dieser
Antrag durchaus das Zeug dazu, dieser Kette ein weiteres
Glied hinzuzufügen.
Was ist die Grundlage für all das, was uns bis jetzt
gemeinsam getragen hat? Zum einen die Überzeugung,
dass Menschen, die ein Schutzrecht haben, in unserem
Land Schutz erhalten sollen; aber umso mehr deswegen
auch die Verpflichtung, das Mögliche dafür zu tun, dass
Menschen, die kein Schutzrecht haben, eben nicht auf
Dauer in Deutschland bleiben können. Damit haben wir
insgesamt gesehen über die letzten Monate faktisch
Fortschritte erzielt, häufig mit sehr mühseligen und
kleinteiligen Maßnahmen, aber eben doch mit Wirkung. Jedenfalls
können wir uns, glaube ich, miteinander freuen, dass die
Zugangszahlen in diesem Jahr deutlich geringer sind als
im Vorjahr.
Der uns nun vorliegende Antrag enthält wiederum eine
Reihe von Vorschlägen. Darunter sind wirklich
interessante Ansätze, die der Diskussion allemal wert sind. Aber
lassen Sie es mich so sagen: Genauso interessant wie das,
was in diesem Antrag drinsteht, finde ich das, was nicht
drinsteht. Wenn Sie sich zurückerinnern: Wochenlang
sind wir in der politischen Diskussion nahezu
ununterbrochen mit einem einzigen Schlagwort konfrontiert
worden, einem Wort, das die Talkshows beherrscht hat, das
immer wieder in den Schlagzeilen aufgetaucht ist und
von dem gewissermaßen der Eindruck vermittelt wurde,
das sei jetzt der goldene Weg zur Lösung unserer
Probleme. Ich habe den Antrag zur Migration dreimal gelesen,
weil ich gar nicht glauben wollte, dass ich dieses Wort
darin nicht finde. Aber es ist so: Der ganze Antrag enthält
nicht einmal das Wort „Zurückweisung“ und behandelt
das Thema mit keinem Wort. Das ist allerdings auch eine
Aussage, und ich will sagen: Ich finde das ausdrücklich
richtig, ich finde das gut. Ich habe mich allerdings
gefragt, was eigentlich Friedrich Merz dazu sagt. – Nun
gut! Ich finde es gut, dass wir mit diesem Antrag zur
Sacharbeit zurückkehren und dass die Antragsteller damit
tatsächlich viel mehr Vernunft und
Verantwortungsbewusstsein beweisen als manche Bundespolitiker. Was die
Sache selbst angeht, will ich noch hinzufügen, dass die
rechtspopulistische Regierung der Niederlande die
Rechtsfrage, die da problematisiert worden ist, jetzt den
europäischen Gremien vorlegt und wahrscheinlich eine
klare Antwort erhält. Das bringt noch einmal zum
Ausdruck, dass man an dieser Stelle tatsächlich vorsichtig
sein muss.
Zurück zum Antrag und zu dem, was drinsteht: Vieles
von dem, was vorgeschlagen wird, dürfte schon
deswegen Aussicht auf Mehrheiten haben, weil es zum Beispiel
aufsetzt auf gemeinsamen Beschlüssen oder dem
europäischen Asylkompromiss oder auch auf dem jüngsten
Sicherheitspaket der Bundesregierung. Wenn es
beispielsweise um Leistungskürzungen in speziellen Fällen
von Dublin III geht oder um die jahrelang erhobene
Forderung nach weiteren Rücknahmeabkommen: Da macht
man Fortschritte. Richtig ist aber auch, dass wir mit
vielen Ländern eben noch keine solchen Abkommen haben.
Oder wenn es um die Rückführung von Straftätern nach
Syrien und Afghanistan geht: Da haben wir jüngst ein
gutes Beispiel erlebt, dem weitere folgen müssen. Wenn
es um das Ausweisungsinteresse bei schweren Straftaten
geht oder um Asylverfahren an Außengrenzen, so wie sie
der europäische Asylkompromiss vorsieht: Das sind alles
Themen, die nicht neu sind, aber dennoch sind sie richtig.
Es gibt aber auch neue Aspekte – und das will ich
ausdrücklich hervorheben –, die ich wirklich interessant
finde. Zum Beispiel, dass wir uns an eine grundlegende
Überprüfung der Organisation von Dublin-
Überstellungen machen. Das finde ich gut, das ist notwendig.
Gleichzeitig wissen wir alle: Am Ende des Tages wird das nicht
alle Probleme lösen können. Aber wir sollten jeden
Fortschritt tatsächlich nutzen.
Die Frage, ob man durch Rechtsregelungen eine
weitere Beschleunigung von Asylverfahren herbeiführen kann,
bei denen die Antragsteller aus Ländern mit einer
Anerkennungsquote kleiner 5 Prozent stammen, habe ich noch
nicht so ganz verstanden. Ich habe verstanden, was im
Beitrag des Kollegen Hendrik Wüst gesagt wurde,
nämlich im Grunde genommen das Stichwort „sichere
Herkunftsländer“. Aber ob das die Antragsteller allesamt
meinen, weiß ich noch nicht – oder worin die
Alternativen bestehen.
Last but not least: Ich finde es richtig, dass man
versucht, eine bundesweite Datenbank zu Identitäten und
Aufenthaltsorten zu schaffen. Gleichzeitig gibt es einige
Stichworte, bei denen man tiefer miteinander schürfen
und diskutieren müssen wird, ob das denn überhaupt
geht: zum Beispiel ein unbefristeter Ausreisegewahrsam.
Ich habe da leise Zweifel; aber darüber wird man reden
müssen. Das gilt beispielsweise auch für die Frage
weiterer Strafverschärfungen und die Frage, ob das gut genug
und scharf genug abgrenzbar ist.
Dann will ich noch etwas sagen, wozu mich der
Beitrag von Daniel Günther angeregt hat: Wir sollten uns
fragen, ob wir jenseits dieser unmittelbar
sicherheitspolitischen Fragestellung nicht tatsächlich noch andere
Aspekte stärker betonen müssen, zum Beispiel eine
verbesserte Arbeitsmarktintegration. Darin sind wir in
Deutschland nicht gut genug. Es hat natürlich einen großen Wert,
wenn sich auf Dauer herumspricht: Alle, die dazu in der
Lage sind, verdienen sich ihr Geld am Ende selbst. Das
macht sicherlich für die Akzeptanz und die
Aufnahmebereitschaft etwas aus. Das sind Dinge, die wir in diesem
Zusammenhang durchaus miteinander besprechen sollten.
Kurz und gut: Ich finde, das ist eine gute Grundlage
für interessante Diskussionen in den Ausschüssen. Wir
haben es in der jüngeren Vergangenheit geschafft, durch
gegenseitige Kompromissbereitschaft am Ende zu
gemeinsamen Lösungen zu kommen. Wenn uns das diesmal
auch gelingen sollte, dann wäre das gut, und darum
sollten wir uns bemühen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! Um das Wort hat gebeten: Herr
Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich
kann die emotionale Bedrücktheit, die Kollege
Kretschmann aus Baden-Württemberg mit ans Rednerpult
gebracht hat, wie vermutlich wir alle sehr gut
nachvollziehen. Mannheim ist nicht allzu weit von Rheinland-Pfalz
entfernt, und die Betroffenheit nach dem Mord an dem
jungen Polizisten in Mannheim hat nicht lange gebraucht,
bis sie Rheinland-Pfalz und, ich bin mir sicher, auch viele
weitere Länder und Bürgerinnen und Bürger erreicht hat.
Tatsächlich brauchen wir bei den Themen Sicherheit
und – dort, wo sie miteinander zusammenhängen –
Migration breit getragene Antworten aus der politischen
Mitte. Wir haben in den vergangenen Wochen und
Monaten nach dem einen oder anderen Wahlergebnis oft
gehört, vielleicht auch selbst gesagt, man müsse da oder
dort hingehen und da oder dort genau und noch genauer
zuhören. Das ist richtig, und das war wahrscheinlich noch
nie falsch. Aber ich glaube, mindestens so wichtig ist,
dass wir nach dem Zuhören auch Antworten geben.
Darauf kommt es an, meine Damen und Herren. Darum war
es wichtig, dass die Bundesinnenministerin nach dem
furchtbaren terroristischen Anschlag in Solingen
eingeladen hat zu Gesprächen zwischen den Bundesressorts, den
Regierungsfraktionen, aber auch der größten
Oppositionsfraktion; Vertreter der Länder waren ebenfalls mit
dabei.
Ich empfinde die beiden Entschließungsanträge als
wohltuendes Signal, an uns selbst als Vertreterinnen und
Vertreter der politischen Mitte zu appellieren, dass wir
den Dialog suchen, und zwar mit dem Ziel und dem
Wunsch, zu Ergebnissen zu kommen. Ich kann an das
anknüpfen, was Kollege Stephan Weil gesagt hat: Das
bedeutet – ich vermute, das ist ein Teil der Intention
dieser Entschließungsanträge –, dass wir, wenn wir
darum bitten, dass Räume zur Diskussion geöffnet werden,
auch in diesen Räumen bleiben, wenn diskutiert wird.
Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach dem
Anschlag ein migrations- und sicherheitspolitisches
Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses befindet sich schon
im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag.
Wesentliche Regelungen sind darin enthalten, die nun
auch in den beiden vorliegenden Entschließungen
adressiert sind. Meine Damen und Herren, das spricht weder
gegen die Entschließungen noch gegen das
Gesetzgebungsverfahren, sondern es spricht dafür, dass man den
Weg der gemeinsamen Kompromissfindung sucht.
Ich will aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz
insbesondere die Frage hervorheben: Wie gehen wir mit den
Dublin-Fällen um? Ein System, das eigentlich nicht mehr
funktioniert. Wie gehen wir um mit dem Thema
Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, wie mit Fragen des
Ausweisungsrechts, wie mit dem Thema des Schutzstatus
bei unbegründeten Reisen ins Heimatland? Ich will auch
sagen, dass es richtig ist, dass die Bundesregierung
Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen auf den Weg
gebracht hat, wenn es um das Thema irreguläre Migration
geht. Aber lassen Sie mich aus rheinland-pfälzischer
Sicht, aus der Sicht eines sehr europäischen
Bundeslandes, sagen: Auch da müssen Maßnahme und Ertrag in
einem guten Verhältnis stehen. Ich vermute, das wird in
manchem Nachbarland – ich schaue ins Saarland – nicht
wesentlich anders gesehen.
Wir sind in Rheinland-Pfalz sehr stark europageprägt.
Wir sind ein Land, das mit seinen Grenzen schon lange
nicht mehr als Grenzen umgeht. Vielmehr sind in
unserem Wohlstandsmodell, im Arbeitsmarktaustausch, dem
Austausch von Dingen, die im ganz persönlichen,
privaten Lebensbereich liegen, weder die inländischen
Grenzen eine Grenze, noch sind es die zu den europäischen
Nachbarländern. Und das muss auch so sein. Sicherheit
und Freizügigkeit müssen wir in Einklang bringen.
Fest steht ohne Frage, dass die Bundesregierung ein
gutes Werk getan hat, als sie dazu beigetragen hat, dass
das gemeinsame europäische Asylsystem reformiert wird.
Das ist nicht ohne Diskussionen abgegangen, auch nicht
ohne Diskussionen zwischen den Ländern und dem
Bund, aber es ist ein Fortschritt. Und wenn wir uns heute
hier darüber austauschen, dürfen wir auch in die eigenen
Länder schauen und sind aufgefordert, unseren Beitrag zu
leisten, wenn es etwa um das Thema Rückführungen geht
und darum, die Lücke zwischen Anspruch und Tatsachen
möglichst zu schließen. Ich bin deshalb sehr froh, Ihnen
sagen zu können, dass wir in Rheinland-Pfalz versucht
haben, unseren Teil dazu beizutragen, das
hinzubekommen, was in den Reden der Vorredner schon angeklungen
ist, nämlich, dass wir zügig und handlungsfähig
unterwegs sind. Wir haben im deutschlandweiten Vergleich
mit etwa fünf Monaten recht zügige
Verwaltungsgerichtsverfahren.
Dennoch liegt einiges im Argen, was die Themen
angeht, die angesprochen wurden. Ich glaube, die
allermeisten Menschen, die dieser Debatte folgen oder überhaupt
die sicherheits- und migrationspolitische Debatte der
letzten Wochen und Monate verfolgt haben, erwarten
völlig zu Recht Handlungsfähigkeit von Politik und Staat
auf allen Ebenen. Wenn wir dazu beitragen können, dass
das im Dialog zwischen Bundesregierung und Ländern
gut funktioniert, und alle, die sich als Teil der politischen
Mitte begreifen, auch im Deutschen Bundestag dazu
beitragen, dann kann das heute ein gutes Signal sein. –
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Frau
Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen.
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der
abscheuliche terroristische Anschlag in Solingen auf
friedlich feiernde Menschen hat die Stadt, hat das Land
Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland erschüttert.
Wir stehen noch immer unter dem Eindruck dieses
menschenverachtenden Anschlags. Für uns als Gesellschaft,
für uns als Politiker und Politikerinnen, für uns als
diejenigen, die Verantwortung tragen, ist dies auch ein Stück
weit der Aufruf zu verantwortlichem Handeln –
Verantwortung nämlich dafür, als demokratische Kräfte
zusammenzustehen und die Kraft zu entwickeln, Antworten
zu finden und auch konsequente Antworten zu finden.
Wir als schwarz-grüne Landesregierung haben
gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration
und Prävention vorgelegt. Die Maßnahmen in
landespolitischer Verantwortung setzen wir nun um, einige sind
bereits umgesetzt. Die Länder stoßen aber an Grenzen,
wenn Bundesrecht oder europäisches Recht verändert
werden muss im Sinne einer verantwortlichen und
gemeinsamen Steuerung der adressierten Fragen. Daher
bringen wir die vorliegende Initiative gemeinsam mit
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ein. Wir
verstehen unsere heutige Initiative auch als Einladung
dazu, gemeinsam Antworten für die Herausforderungen,
die sich uns im Bereich der Migration, aber eben auch der
Sicherheitspolitik stellen, zu finden.
Wir sind und wir bleiben ein offenes und ein
vielfältiges Land. Menschen, die bei uns Schutz suchen und
unseren Schutz brauchen, werden ihn auch weiterhin
finden. Gleichermaßen müssen wir aber dann konsequent
sein, wenn Menschen unsere Demokratie, unsere Art zu
leben und unsere offene Gesellschaft angreifen.
Islamistischer Terror ist eine zentrale Bedrohung unserer
Sicherheit und zielt auf die Spaltung unserer Gesellschaft. Hier
müssen wir konsequent handeln. Die Menschen erwarten
zu Recht, dass Verfahren einerseits funktionieren, wenn
es um die Gewährung von Schutz und den Zugang zu
Teilhabe geht, also um die Steuerung von
Integrationsprozessen. Andererseits erwarten sie das im Bereich der
Steuerung von Migration gleichermaßen. Wenn am Ende
rechtsstaatlicher Verfahren kein Bleiberecht besteht oder
ein anderes europäisches Land für einen Asylantrag
zuständig ist, dann müssen wir Rechtsstaatlichkeit
konsequent umsetzen. Nicht zuletzt daran hängt die Akzeptanz
für die Migrationsfrage, nämlich auch am Funktionieren
dieser Verfahren.
Mit insgesamt zwölf Punkten wollen wir Migration
besser steuern und ordnen und auch Rückführungen
effizienter gestalten. Nur gemeinsam auf der europäischen
Ebene mit Bund, Ländern und Kommunen schaffen wir
Veränderungen in der Migrationspolitik, die einerseits
dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung
tragen und andererseits unserer humanitären
Verantwortung gegenüber Schutzdürftigen gerecht werden. Dazu
wollen wir mit dieser Initiative einen Anstoß leisten.
Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die
Rückführung von Gefährdern und Straftätern höchste
Priorität hat. Dazu gehört auch, auszuloten, inwieweit
Straftäter aus Syrien und Afghanistan nach Verbüßung
ihrer Strafe konsequenter in ihre Heimatländer
zurückgeführt werden können. Dafür kann allerdings nur der Bund
die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen
schaffen. Ein wesentliches Hindernis erfolgreicher
Rückführungen bleibt in vielen Fällen die fehlende
Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern bei der
Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen. Denn eine Vielzahl von
Ausreisepflichtigen kann schlichtweg nicht abgeschoben
werden, weil sich Herkunftsländer entweder bei der
Passersatzbeschaffung oder bei der Durchführung von
Rückführungsmaßnahmen unkooperativ zeigen.
Das wird auch bei der Frage der Dublin-Modalitäten
deutlich. Eine erfolgreiche Überstellung wird hier häufig
durch unverhältnismäßige Kriterien einiger
Mitgliedstaaten im Praktischen nahezu unmöglich gemacht. Wir
haben uns im Rahmen der Dublin-III-Verordnung auf ein
europäisches Verfahren verständigt. Meinem Verständnis
nach gehört dann auch dazu, dass mit den jeweiligen
Mitgliedstaaten Modalitäten für Rücküberstellungen
verabredet werden, die diese auch faktisch möglich
machen.
Darüber hinaus bitten wir die Bundesregierung, daran
weiterzuarbeiten, mit relevanten Zielstaaten stabile und
praxiswirksame Rahmenbedingungen gerade in den
wichtigen Bereichen der Passersatzbeschaffung und der
Flugabschiebung zu erreichen. Denn insbesondere
Migrationsabkommen sind auf der einen Seite ein Grundpfeiler
dafür, Ordnung, Steuerung und Begrenzung illegaler
Migration hinzubekommen und bei Rückführungen die
Kooperationsbereitschaft zu erhöhen; andererseits aber
auch dafür, zu geregelten Verfahren bei der Arbeits- und
Ausbildungsmigration zu kommen.
Zu einer Migrationspolitik, die sich durch Humanität
und Steuerung auszeichnet, gehört es auch, möglichst
schnell Klarheit für diejenigen Menschen zu schaffen, die
keine Aussicht auf einen Schutzstatus besitzen. Unser
Ziel ist es deshalb, die Asylverfahren deutlich zu
beschleunigen. Unsere Bundesratsinitiative bittet an dieser
Stelle die Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem beschleunigte Asylverfahren für
Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer
Anerkennungsquote unter 5 Prozent erreicht werden können. Dies
schafft Klarheit für die Schutzsuchenden, aber auch für
diejenigen, die hier möglicherweise eine anderweitige
Perspektive suchen. Ich möchte betonen, dass bei diesem
Ansinnen und dieser gesetzlichen Regelung das
individuelle Recht auf Asyl selbstverständlich unberührt bleibt.
Es kann selbstverständlich auch für Menschen aus
Staaten mit geringer Anerkennungsquote individuelle Gründe
geben, die einen Schutzstatus begründen, und dieser muss
immer gewährt bleiben.
Wir fordern die Bundesregierung mit unserer Initiative
zudem dazu auf, eine bundesweit behördenübergreifend
nutzbare Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten
aufzubauen. Allen beteiligten Behörden müssen diese
entscheidenden Informationen vorliegen. Ein Vorteil
dieser Datenbank ist dann auch, dass Anträge auf
Passersatzbeschaffung beschleunigt werden können. Es ist
wichtig, insbesondere beim Datenaustausch effizienter,
vernetzter und damit schneller zu werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen
wird die Umsetzung der Maßnahmen in
Landesverantwortung weiterhin mit hoher Priorität verfolgen. Wir
erhoffen uns aber gleichzeitig den Schulterschluss mit
dem Bund und den Ländern, um schnelle und gezielte
Verbesserungen in der Migrationspolitik herbeizuführen.
Unsere Bundesratsinitiative ist dafür ein Aufschlag und
eine Einladung. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Paul! – Um das Wort hat gebeten: der
Parlamentarische Staatssekretär Özdemir aus dem
Bundesministerium des Innern.
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
alle stehen noch unter dem Eindruck der furchtbaren
Ereignisse und terroristischen Anschläge, die
Menschenleben gefordert haben, Verletzte und Hinterbliebene
zurückgelassen haben – zuletzt in Solingen –, so auch
unsere Sicherheitskräfte, die mit diesen Einsätzen, mit
diesen Geschehnissen, mit diesen Eindrücken umgehen
mussten.
Die Bundesregierung hat mit ihrem umfassenden
Sicherheitspaket sehr rasch für den Vollzug des
Rechtsstaats wichtige Punkte aufgegriffen: im Aufenthaltsrecht,
im Waffenrecht und bei der Bekämpfung des
gewalttätigen Islamismus. Diese Punkte sind nicht nur politische
Entschließungen geblieben, wie das die Anträge aus
Nordrhein-Westfalen jetzt teilweise zu glauben machen
versuchen. Die identifizierten Veränderungsbedarfe sind
seitens der Bundesregierung unverzüglich in
Gesetzentwürfe gegossen worden, die sich bereits in der
parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestages befinden.
Es geht allem voran um praktische Ergebnisse und
entschiedene Schlussfolgerungen – jedenfalls geht es der
Bundesregierung darum. Ich möchte mit Ihnen
gemeinsam anhand des Antrages die Palette des Machens der
Bundesregierung und des Machen-Wollens des Antrages
ausleuchten. Zeitlich schon weit vor dem
Sicherheitspaket hat die Bundesregierung viele der im Antrag
angesprochenen Punkte zum Gegenstand ihres Handelns
gemacht.
Die Bundesregierung verfolgt unter anderem
ausdrücklich das Ziel, Dublin-Überstellungen zu verbessern.
Das kann nur gemeinsam mit den Ländern gelingen, die
für den Vollzug des Ausländerrechtes zuständig sind, im
Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren in
Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Dafür
haben wir im Sicherheitspaket eine Dublin-Taskforce
vereinbart. Diese hat bereits im BMI ihre Arbeit
aufgenommen. Ziel ist es, gemeinsam rechtliche und
tatsächliche Änderungsbedarfe im Dublin-Verfahren zu
überprüfen sowie Optimierungsmöglichkeiten und notwendige
Rechtsänderungsbedarfe für den Vollzug zu
identifizieren. Auch die Evolution, die durch das GEAS auf
europäischer Ebene durch die Bundesregierung erzielt worden
ist, möchte ich hier kurz erwähnen.
Mit dem Gesetzentwurf zum Sicherheitspaket hat die
Bundesregierung einen Leistungsausschluss für Dublin-
Fälle formuliert. Ausländer, die in Deutschland bleiben,
obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, weil eben
ein anderer Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist,
werden nach diesem Entwurf künftig keine Leistungen
mehr erhalten.
Ausländer, die ohne sittliche Pflicht in den
Herkunftsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, reisen,
bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich auf dem
Staatsgebiet wieder der Staatsgewalt ihres
Herkunftslandes unterstellen möchten. Es wird damit zukünftig
vermutet, dass sich heimreisende Asylberechtigte und
Personen, die unseren Schutz beantragen oder beantragt
haben, wieder in den Schutz der Staatsgewalt des
Herkunftsstaates begeben. Weiterhin sollen
Schutzberechtigte zukünftig verpflichtet werden, ihre Heimreisen
anzuzeigen. Kommen sie dieser Anzeigepflicht nicht nach,
handeln sie ordnungswidrig, was mit Geldbuße geahndet
werden kann. Jede angezeigte Heimreise wird folglich
auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur
Prüfung eines Widerrufverfahrens weitergeleitet.
Die Bundesregierung arbeitet gezielt mit
Herkunftsländern daran, bestehende Hindernisse bei der
Rückführung auszuräumen. Die deutschen Behörden können
nunmehr auf Rückübernahmeabkommen mit 50
Herkunftsländern zurückgreifen. Die Bundesregierung hat
mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz bereits
deutliche Verschärfungen im Ausweisungsrecht
vorgenommen. Mit deren Anwendung werden vormals vom
Bundesrat beziehungsweise den Polizeien der Bundesländer
gerügte Hindernisse beseitigt.
Diesen Weg werden wir nun konsequent mit dem
Sicherheitspaket weitergehen, da die Balance von Freiheit
und Sicherheit diesen neuen konsequenten Weg auch
gebietet. Am 29. August 2024 hat die Bundesregierung
wieder Rückführungen von Deutschland nach
Afghanistan organisiert. Bei den Personen handelte es sich um
afghanische Staatsangehörige, die wegen schwerer
Straftaten rechtskräftig verurteilt waren, kein Bleiberecht in
Deutschland hatten, einen großen Teil ihrer Strafe bereits
abgesessen haben und gegen die eine
Ausweisungsverfügung vorlag. Wie für Afghanistan prüft die
Bundesregierung nun derzeit intensiv rechtlich und praktisch
tragfähige Wege, um wieder Abschiebungen, insbesondere von
Straftätern und terroristischen Gefährdern, nach Syrien zu
ermöglichen.
Zur Beschleunigung der Asylverfahren haben wir zum
einen sehr früh in der laufenden Wahlperiode das Gesetz
zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und
Asylverfahren beschlossen und weitere Länder als sichere
Herkunftsstaaten bestimmt. Die verfassungsrechtlichen
Hürden zur Bestimmung weiterer Länder als sichere
Herkunftsstaaten bleiben nach wie vor hoch. Ergänzt
wird dies durch ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für
Herkunftsländer mit einer Schutzquote von unter 5 Prozent.
Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz haben wir
den Ausreisegewahrsam von 10 auf das EU-rechtlich
zulässige Maximum von 28 Tagen angehoben.
Mit dem Ausländerzentralregister steht den Behörden,
die mit Abschiebungen und Durchführungen von
Überstellungen betraut sind, bereits jetzt eine bundesweite
zentrale Datenbank zur Verfügung. Auf das
Ausländerzentralregister können unter anderem das BAMF, aber
auch Landespolizeien zurückgreifen. In diesem
Zusammenhang möchte ich auch auf das DÜV-
Anpassungsgesetz hinweisen, das den Datenaustausch von Behörden
verbessert und das AZR deutlich leistungsfähiger
gestaltet. Warum hier das Feigenblatt einer neuen Datenbank
statuiert wird, statt interoperabel zu arbeiten, erschließt
sich mithin nicht.
Zum Straf- und Strafprozessrecht bleiben die Ideen im
Antrag etwas diffus, wenn dabei zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung Strafrechtsänderungen
vorgeschlagen werden, die die Verfassungskonformität im
Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung
erheblich herausfordern. Das wirft nicht nur ein schlechtes
Licht auf die Verfassungskenntnis, sondern es wirft auch
Fragen zur Ernsthaftigkeit auf.
Die Bundesregierung hat ein konkretes in
Gesetzesform geschriebenes Angebot an die Bundesländer wie
auch die größte Oppositionsfraktion im Deutschen
Bundestag unterbreitet. An der Gestaltung des
Sicherheitspaketes mitzuwirken beziehungsweise auf diesem Niveau
Gegenvorschläge zu machen, ist nun das Gebot der
Stunde für alle Demokratinnen und Demokraten. Der
Anschlag von Solingen unterstreicht eine drängende
Herausforderung, der wir gemeinsam, als Staatsdienerinnen und
Staatsdiener, begegnen müssen. Die Menschen erwarten
von der Bundesregierung, aber auch den
Landesregierungen Lösungen, und dazu rufe ich uns alle herzlich auf. –
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage unter Punkt 88 dem Ausschuss
für Innere Angelegenheiten – federführend – und dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu.
Die Vorlage unter Punkt 89 weise ich dem
Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu.
Ich rufe TOP 52 auf:
TOP 52
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
(Drucksache 390/24)
Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident
Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr gedenken wir der
friedlichen Revolution und des Mauerfalls vor 35 Jahren –
Meilensteine, die das Ende der SED-Diktatur und die
Wiedervereinigung Deutschlands einleiteten. Dabei
dürfen wir die Opfer der politischen Verfolgung in der
ehemaligen DDR nicht vergessen, die bis heute unter den
Folgen der Repression leiden. Deshalb würde ich es
begrüßen, wenn nun auch die Beantragung und Bewilligung
von Hilfen und Leistungen, insbesondere für
gesundheitliche Folgeschäden, für Opfer der SED-Diktatur
erleichtert werden würde. Mit dem heute vorliegenden
Gesetzentwurf setzt der Bund ein wichtiges Signal in Richtung
der Opfer und verbessert deren wirtschaftliche Lage.
Besonders begrüße ich die Einrichtung eines
bundesweiten Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige
politische Häftlinge sowie die Dynamisierung der sogenannten
Opferrente nach § 17a des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes und der Ausgleichsleistungen für beruflich
Verfolgte nach § 8 des Beruflichen
Rehabilitierungsgesetzes.
Mir geht es heute insbesondere um Erleichterungen
bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden.
Trotz der klaren Festlegung im Koalitionsvertrag und der
intensiven Bemühungen der SED-Opferbeauftragten fehlt
dieser Aspekt leider im aktuellen Gesetzentwurf. Die
Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen
Länder haben daher unter meinem Vorsitz in ihrer
Konferenz am 18. Juni 2024 eine gesetzliche Regelung
gefordert, die angesichts des hohen Lebensalters der
Betroffenen eine grundlegende Vereinfachung bei der
Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden ermöglicht. Wir
haben in diesem Zusammenhang über den Vorschlag
diskutiert, Regelungen zu schaffen, die sich am
Soldatenversorgungsgesetz orientieren. Diese sollten konkrete
Auslöser und Erkrankungen benennen und einen
kausalen Zusammenhang gesetzlich unterstellen. Typische
Fälle und Erkrankungsbilder wie zum Beispiel nach Haft,
medizinischen Versuchen und Doping könnten hier
Berücksichtigung finden. Damit würden wir die Beweislast
für die Kausalität von den Betroffenen nehmen und ihnen
den Zugang zu Anerkennung und Unterstützung deutlich
erleichtern.
Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, sich
der drängenden Verantwortung für die Anerkennung
verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von Opfern
der DDR-Diktatur zu stellen und eine kriterienbasierte
Vermutungsregelung einzuführen. Dies wäre nicht nur im
Interesse der betroffenen Opfer, sondern würde auch die
Arbeit der zuständigen Behörden erleichtern und den
Empfehlungen der SED-Opferbeauftragten entsprechen.
Wir müssen zügig handeln und eine angemessene
praxistaugliche Lösung finden. In diesem Sinne fordere ich
die Bundesregierung nachdrücklich auf, eine deutlich
spürbare Verbesserung für gesundheitlich geschädigte
Opfer der SED-Diktatur zu schaffen. Ansonsten sind wir,
wie ich am Anfang bereits sagte, auf dem richtigen Weg.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam vollenden! –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr
Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
schließe an den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts an.
Er hat darauf hingewiesen, dass sich friedliche
Revolution und der Mauerfall in diesem Jahr zum 35. Mal jähren.
Ich will auch noch mal daran erinnern. Die
ikonografischen Bilder derjenigen, die 1989 am 9. November und in
den Tagen danach an der Mauer gestanden haben, auf der
Mauer gefeiert haben, am Brandenburger Tor, die das
erste Mal die Möglichkeit hatten, aus der DDR hinaus
über die Grenze zu gehen, sind uns in Erinnerung
geblieben. Ich habe jüngst bei einer Veranstaltung in Thüringen
einen Pfarrer getroffen, der mir deutlich machte: Für ihn
hatte dieses Gefühl, als er von Hildburghausen aus das
erste Mal die Möglichkeit hatte, nach Bayern zu gehen –
da handelt es sich in dem Fall weniger um die Tatsache,
dass er nach Bayern, sondern aus der DDR heraus in ein
anderes Land, also in den Westen gehen konnte –, etwas
von dem Weg in die Freiheit, der Teilung des Roten
Meeres und der Möglichkeit des Volkes Israel. Das ist es,
was er sozusagen empfunden hat. Aber diese Erlebnisse
haben eine Vorgeschichte.
Diejenigen, die sich unter dem sehr fragilen Schutz
einer größeren Öffentlichkeit bei der Leipziger Messe im
September 1989 hingestellt haben und für mehr
Demokratie eingetreten sind, konnten nicht erwarten, dass sich
das, was sie im September 1989 taten, im Rückblick als
eine friedliche Revolution herausstellen würde. Vielmehr
konnten und mussten sie damit rechnen, dass sie und ihre
Familienmitglieder von Repressalien bedroht werden,
dass sie verhaftet werden, dass sie möglicherweise in den
Westen abgeschoben werden – all diese Erfahrungen.
Diese Helden der friedlichen Revolution, an die wir heute
erinnern, haben Namen, und sie haben ganz
unterschiedliche Schicksale erlitten.
Viele Opfer der DDR-Repression hatten gar nicht
mehr die Möglichkeit, zu Helden einer friedlichen
Revolution zu werden. Über diese Menschen reden wir, wenn
wir hier über rehabilitationsrechtliche Vorschriften reden.
Das klingt sehr technisch, aber im Kern geht es um die
Frage, wie wir mit Leuten umgehen, die in dieser DDR-
Diktatur SED- und DDR-Unrecht erlitten haben. Um
nicht mehr und nicht weniger geht es.
Unser Beauftragter für die DDR- und SED-
Aufarbeitung – früher nannte man das Stasi-Unterlagen-
Beauftragter; inzwischen umfasst das viel mehr – hat eine
Studie gemacht, wie die Opfer der DDR-Diktatur
inzwischen in quantitativer und qualitativer Hinsicht den
Wiedergutmachungsprozess wahrnehmen. Sie sagen ganz
eindeutig: Die soziale Lage hat sich in den vergangenen
15 Jahren deutlich verbessert. Gleichzeitig sagen sie, ihre
Erwartungen an den Wiedergutmachungsprozess sind
trotzdem nicht erfüllt. Sie haben viel zu oft das Gefühl,
dass sie als lästige Bittsteller wahrgenommen werden.
Wenn du aber mit einer Opfergeschichte aus einer
Diktatur kommst und in der Demokratie, in der du jetzt lebst,
seit einer Generation das Gefühl hast, dass deine
Biografie sozusagen als lästig wahrgenommen wird, dass du als
ein potenzieller Störenfried wahrgenommen wirst, dann
macht das was mit den Menschen und auch mit dem
Aufarbeitungsprozess.
Wir wissen inzwischen aus der Forschung, dass sich
solche Erfahrungen vererben. Das ist nicht nur ein Thema
der DDR-Diktatur. Wir wissen, dass auch die Kinder und
die Enkel dieser Opfer die Erfahrungen ihrer Eltern und
Großeltern in sich tragen. Das, was wir hier sehr
technisch miteinander besprechen, ist etwas, wo hinter jeder
technischen Regelung Menschen stehen. Daran müssen
wir uns erinnern, auch wenn wir immer wieder daran
denken, dass Geschichte eben nicht vergeht.
Von Ministerpräsident Haseloff ist deutlich gemacht
worden: Das ist ein guter Gesetzentwurf, über den wir
sprechen. Gleichzeitig gibt es immer Vorschläge – und
das ist ja etwas, was wir im Bundesrat häufig tun – nach
dem Prinzip: Das Bessere ist der Feind des Guten. Um
nicht mehr und nicht weniger geht es, wenn hier drei
Themen als besonders wichtig angesehen werden:
Erstens. Wir gedenken in der Regel am 13. August
dem Mauerbau von 1961 und den Folgen, die damit
verbunden sind. Für uns in Thüringen hat der Mauerbau
bereits 1952 begonnen, und damit verbunden waren
Zwangsumsiedlungen im großen Stil. Diese hatten dann
so euphemistische Namen wie „Aktion Kornblume“. Da
sind Leute in der Nacht oder im Morgengrauen quasi aus
ihren Häusern ausgewiesen worden, mussten schnell Hab
und Gut zusammenbringen, wurden an andere Orte
verschickt und waren dort den Rest ihres Lebens ungewollt,
wurden diskriminiert, wurden am Arbeitsplatz schlecht
behandelt und im Übrigen auch weiter überwacht. Über
diese Zwangsausgesiedelten sprechen wir. Sie haben seit
langer Zeit die Forderung, dass dieses Unrecht, das ihnen
angetan worden ist, stärker wahrgenommen wird. Nun ist
dankenswerterweise eine einmalige Entschädigung
vorgesehen: 1 500 Euro. Der Verlust des Wohnorts, diese
Diskriminierungserfahrung, diese Traumatisierung –
keine Summe kann das adäquat aufwiegen. Gleichzeitig
sagen die Betroffenen zu der Vorstellung, nach der 1 500
Euro als ausreichend angesehen werden: Das ist, auch
wenn es um eine Entschädigung in symbolischer Form
geht, eine sehr kleine Symbolik. – Wir haben in
Thüringen Ende der 1990er-Jahre eine landesrechtliche
Regelung geschaffen, mit der wir als Land über eine Stiftung
bürgerlichen Rechts schon einen ersten Teil der
Entschädigung geleistet haben, allerdings mit dem Ziel, dass
unsere Thüringer Betroffenen, wenn es endlich zu einer
Bundesregelung kommt, auch von dieser profitieren
können. Der jetzige Gesetzentwurf schließt das aus. Das
halten wir für falsch. Wir würden im weiteren
Gesetzgebungsverfahren gern eine Regelung schaffen, die
vorsieht, dass diejenigen, die von der Einmalzahlung in
Thüringen aus einer freiwilligen vorangegangen
Landesregelung profitieren konnten, nicht von der
Bundesregelung ausgeschlossen werden, die nun kommt.
Zweitens. Wir plädieren für eine Vereinfachung der
Anerkennung von Gesundheitsschäden. Um das ganz klar
zu sagen: Die Gesundheitsschäden entstanden vor
Jahrzehnten und in einem Unrechtsregime. Diese
Gesundheitsschäden nachzuweisen, ist kompliziert und für viele
der Betroffenen unmöglich. Hier zu einer
Beweislastumkehr zu kommen, die wir an anderen Stellen auch kennen,
ist Gegenstand der Änderungen, um die es dann auch
gehen wird.
Den dritten Punkt hat Ministerpräsident Haseloff auch
angesprochen: Viele Menschen, die wie ich in der DDR
geboren wurden, waren stolz auf die Erfolge im Sport.
Aber dieser Stolz darf nicht dazu führen, dass wir die
Augen davor verschließen, dass es massives Unrecht und
Zwangsdoping gegeben hat als eine staatlich angeordnete
Maßnahme. Die Geschichte der Opfer ist erst in den
vergangenen Jahren unter anderem durch Studien in die
Öffentlichkeit gebracht worden. Wir müssen über
Zwangsdoping sprechen. Wir müssen die Mechanismen
deutlich machen. Ich bin froh, dass Forschungsprojekte
und auch Sportministerinnen und Sportminister dieses
Thema an unterschiedlicher Stelle aufgegriffen haben.
Wir müssen auch für die Opfer von Zwangsdoping die
Möglichkeit zum Eingang ihrer Fälle in diese
rehabilitationsrechtlichen Regelungen schaffen. Das sind wir ihnen
schuldig, um das Leid, das sie erfahren haben,
anzuerkennen.
Geschichte vergeht nicht. Es muss uns ein Anliegen
sein, deutlich zu machen, dass diejenigen, die sich im
September 1989 für „Demokratie Jetzt“ eingesetzt haben,
nicht nur an den Jahrestagen gewürdigt werden, sondern
dass es unser tägliches Anliegen ist, auch durch
entsprechende Regelungen das Leid der DDR-Opfer
entsprechend anzuerkennen, in symbolischer und auch in
materiell-rechtlicher Hinsicht. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ihr Handzeichen bitte für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Nun zu Ziffer 3.
Zunächst Buchstaben a, d und e gemeinsam! –
Mehrheit.
Ziffer 3 Buchstabe b! – Mehrheit.
Jetzt noch der Rest von Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich rufe TOP 1 a) bis c) auf:
TOP 1a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
(Drucksache 350/24)
TOP 1b)
b) Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
(Drucksache 351/24)
TOP 1c)
c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
(Drucksache 371/24)
Mir liegen keine Wortmeldungen vor. – Drei
Erklärungen zu Protokoll1 gibt ab: Frau Ministerin Touré
(Schleswig-Holstein).
Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wir beginnen mit den Punkten 1 a) und 1 b), dem
Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und dem
Finanzplan des Bundes bis 2028. Hierzu liegt Ihnen die
Empfehlung des Finanzausschusses vor. Wer dieser
Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Einstimmig.
Der Bundesrat hat damit zu den Vorlagen Stellung
genommen.
Wir kommen nun zu Punkt 1 c), dem Entwurf eines
Haushaltsbegleitgesetzes.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 4 und 5.
Jetzt bitte ich um Ihr Handzeichen für Ziffer 3! –
Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Die Punkte 2, 3 und 5 rufe ich zur gemeinsamen
Beratung auf:
TOP 2
2. Gesetz zur Änderung des GAP-
Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-
Gesetzes (Drucksache 412/24, zu
Drucksache 412/24)
in Verbindung mit
TOP 3
3. Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher
Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 413/24)
1 Anlagen 4 bis 6
und
TOP 5
5. Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung
für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
(Drucksache 415/24)
Es handelt sich hierbei um drei Gesetze, das
sogenannte Agrarpaket zur Entlastung der Landwirtschaft.
Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat
gebeten: Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Die zum Beschluss anstehenden Änderungen
des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes bauen auf
Anpassungen im EU-Recht auf. Dass hier, anders als das sonst
oft üblich ist, die Änderungen fast eins zu eins in
nationales Recht überführt werden sollen, ist erst einmal positiv
zu sehen. Insbesondere der Wegfall der Pflichtstilllegung
von Ackerland ab 2025 ist ein richtiges Signal zur
Verbesserung der Versorgungssicherheit. Doch die
Änderungen können nur ein erster Schritt sein. Ich hätte mir etwas
mehr Mut vom Bund gewünscht. Aus den Ländern
kamen viele Vorschläge, die größtenteils aber nicht
berücksichtigt wurden.
Mit den Änderungen der Konditionalität soll
gleichzeitig auch der Weg für neue freiwillige Öko-Regelungen
bereitet werden: eine Weideprämie für Milchviehbetriebe
und eine Maßnahme für Biotopvernetzungen. Was der
Bund mit den angekündigten neuen Öko-Regelungen
verkauft, ist eine – ich muss es mal so sagen –
Mogelpackung. Zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen ist den
Ländern bisher nichts bekannt. Zur Finanzierung sollen
Mittel verwendet werden, die aufgrund des Rückgangs
landwirtschaftlicher Flächen in den vergangenen Jahren
nun nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt
werden. Zwar ist die Auslastung mancher Öko-
Regelungen in den letzten Jahren hinter den Erwartungen
zurückgeblieben, aber deshalb sollte man nicht in Aktionismus
verfallen und gleich neue Öko-Regelungen vorschlagen.
Es besteht keine Notwendigkeit für neue Maßnahmen,
die das System noch intransparenter machen, als es schon
ist. Neue Öko-Regelungen lehne ich deshalb ab – zumal
die Länder in ihren Landesmaßnahmen schon jetzt ein
breites Angebot an zielgerichteten Programmen für den
ländlichen Raum anbieten. Letztlich bedeutet jede neue
Öko-Regelung zusätzlichen Aufwand. Deshalb wurde
mehrfach gefordert, im Falle neuer Öko-Regelungen nach
dem Prinzip „One in, one out“ über die Streichung bisher
unzureichend in Anspruch genommener Öko-Regelungen
nachzudenken.
Mir ist natürlich bewusst, dass es angesichts der
wirtschaftlichen Situation für die meisten Landwirtinnen und
Landwirte alternativlos ist, die Fördertöpfe bestmöglich
auszuschöpfen. Ich halte es jedoch für sinnvoller,
freiwerdende Mittel in die Einkommensgrundsicherung zu
transferieren, als sich neue Regelungen auszudenken.
Auch vor dem Hintergrund des Ziels einer stabilen und
verlässlichen Gemeinsamen Agrarpolitik sollte Ruhe in
die Ausgestaltung des Förderspektrums einkehren.
Jährlich neue Regelungen verunsichern und belasten sowohl
Landwirtinnen und Landwirte als auch die Verwaltung in
der Umsetzung neuer Fördermaßnahmen. Damit
schwindet auch die Akzeptanz für die GAP und die Agrarpolitik
insgesamt. Das haben uns die Bauern mit ihren Protesten
zum Jahresanfang sehr deutlich gemacht.
Als Reaktion auf die Bauernproteste wurde den
Landwirtinnen und Landwirten Entlastung versprochen. Mit
den Anpassungen des Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetzes und des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes sollen Verbesserungen im Sinne der
Landwirtschaft angestoßen werden. Die Stärkung der Position der
landwirtschaftlichen Betriebe in den Lieferketten ist ein
wichtiger Baustein. Und die Übergangsregelungen für
Biogasbestandsanlagen beim „Bonus für Strom aus
nachwachsenden Rohstoffen“ dürfte sich positiv auf die
Bereitschaft der Betreiber von Biogasanlagen auswirken,
ihre Anlagen zu flexibilisieren, und damit zur
Leistungsfähigkeit der allgemeinen Stromversorgung beitragen.
Klar ist aber auch: Ein adäquater Ersatz für den Wegfall
der Agrardieselrückvergütung ist das bei Weitem nicht.
Die befristete Wiedereinführung der Tarifglättung ist
zwar ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, aber
auch hier ist ein Teil der Wahrheit, dass bei Weitem nicht
alle Landwirtinnen und Landwirte tatsächlich davon
profitieren werden. Betriebe, deren Einkünfte nicht der
steuerlichen Progression unterliegen, Genossenschaften
und Kapitalgesellschaften, die genau wie die
Familienbetriebe von der Abschaffung der
Agrardieselrückvergütung betroffen sind und die genauso unter
witterungsbedingten Gewinnschwankungen leiden, profitieren nicht
von dieser Regelung. Und durch die Befristung bringt die
Tarifglättung für die Einzelunternehmen und
Personengesellschaften auch keine dauerhafte Entlastung.
Es besteht dringender Nachholbedarf, wenn es darum
geht, die Landwirtschaft tatsächlich zu entlasten. Die
aktuellen Pläne werden den Ankündigungen der
Bundesregierung nicht gerecht. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Kollege Schulze! – Als Nächstes hat das Wort:
Ministerin Staudte aus Niedersachsen.
Miriam Staudte (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren,
Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das
berühmte Agrarpaket, das neben den verschiedenen
Bürokratieabbauprozessen, die ja immer noch auf allen
politischen Ebenen laufen, sozusagen die Antwort auf die
Bauernproteste des letzten Jahres ist. Es geht um die
Tarifglättung, um Steuerrecht, es geht um die Änderung
der GAP-Mindestanforderungen, die ja gerade schon
angesprochen worden sind, aber auch um die freiwilligen
Öko-Regelungen. Es geht um die Stärkung der Position
der Erzeugerinnen und Erzeuger im Marktgeschehen, im
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz.
Insgesamt, finde ich, kann man sagen, es ist wirklich
weit auf die Landwirtschaft zugegangen worden. Es ist an
vielen Stellen deutlich vereinfacht worden. Zum Beispiel
sind Betriebe unter 10 Hektar jetzt freigestellt von
Kontrollen und Vorgaben im GAP-Bereich. Sehr komplizierte
Regelungen zum Fruchtwechsel wurden zum Beispiel
durch sehr einfache Regelungen ersetzt, die aber nicht
unbedingt sehr ambitioniert im Bereich Ökologie sind.
Aber das war ein wichtiger Kompromiss, der errungen
worden ist, um komplizierte Regelungen abzulösen oder
zu verhindern.
Die Pflicht, auf 4 Prozent der Ackerflächen
Stilllegungen zu vollziehen, ist, wie gesagt, gestrichen worden. Das
betrifft 450 000 Hektar bundesweit, und das entspricht
ungefähr einem wirtschaftlichen Vorteil von 220 bis
300 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle darauf
hinweisen: Es gibt allerdings die Möglichkeit, freiwillige
Öko-Regelungen für Brachflächen in Anspruch zu
nehmen, mit sehr attraktiven Fördersätzen. 1 300 Euro für
den ersten Hektar, das ist wirklich eine gute Summe. Ich
kann nur appellieren, das wirklich auch in Anspruch zu
nehmen.
Unterm Strich haben die Maßnahmen, die ich
angesprochen habe, nicht unbedingt dazu beigetragen, dass
das Umweltniveau, das die EU fördert und fordert,
angehoben wird. Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir
neue Öko-Regelungen einführen. Ich bin froh, dass dafür
heute die Weichen gestellt werden im Bereich Grünland
für Weidehaltung und Biodiversität.
Sehr geehrter Herr Kollege Schulze, ich glaube, Sie
sind nicht generell gegen neue Öko-Regelungen. Auf der
letzten AMK haben Sie ja auch für die neue Öko-
Regelung im Weinbau gestimmt. Wir dürfen nicht die
Bürokratie vorschieben und so wichtige, notwendige
Maßnahmen, die auch von weiten Teilen der Landwirtschaft
gefordert sind, blockieren.
Wir wissen alle: Die Weidehaltung befindet sich auf
dem Rückzug. Die Stallhaltung nimmt in der
Milchviehhaltung zu. Das ist weder ökologisch noch für die
Biodiversität förderlich. Es ist nicht förderlich für den
Klimaschutz, und es ist auch gesellschaftlich nicht gewollt.
Deswegen muss mit einer neuen Öko-Regelung
gegengesteuert werden. Ich finde, es ist doch eine sehr elegante
Lösung, die dafür gefunden worden ist, eben Restmittel
aus der ersten Säule zu verwenden. Es gibt also keine
Kürzung der Basisprämie, aber es ist eine zielgerichtete
Förderung. Und wir profitieren insgesamt davon – wir
haben in Niedersachsen ja auch eine Öko-Regelung –,
wenn in der zweiten Säule dadurch Mittel frei werden,
zum Beispiel für die in den meisten Ländern
überzeichneten Agrarumweltmaßnahmen.
Dann das Stichwort „Tarifglättung“. Das ist wirklich
ein Fortschritt. Der Ausgleich zwischen schlechten und
guten wirtschaftlichen Jahren ist jetzt möglich. Davon
werden bei uns in Niedersachsen in etwa 25 000 von
insgesamt 34 000 Betrieben profitieren. Es geht um eine
Gesamtsumme von 50 Millionen Euro, die der
Landwirtschaft bundesweit zugutekommt.
Ich finde es sehr wichtig, dass die Position der
Erzeugerinnen und Erzeuger gestärkt wird. Dazu gibt es auch
Vorschläge wie die Einführung einer Ombudsperson et
cetera. Ich glaube aber, dass dazu in Zukunft noch viel
mehr Maßnahmen nötig sein werden, weil wir
letztendlich auf allen Demonstrationen und in den Diskussionen
gehört haben: Ja, wir sind aktuell abhängig von den
Förderungen, aber eigentlich wünschen wir uns als
landwirtschaftliche Betriebe, dass wir von unseren fairen
Erzeugerpreisen leben können. – Das geht nur, indem wir die
Erzeugerseite in Zukunft dauerhaft stärken.
Ich möchte an dieser Stelle noch vorausblicken und
sehr dafür werben, dass wir unsere Landwirtschaftspolitik
in Zukunft stärker an dem ausrichten, was in
gesellschaftlich vielfältig besetzten Gremien wie der ZKL, der
Zukunftskommission Landwirtschaft, oder eben auch im
strategischen Dialog der EU besprochen wurde. Dort
haben sich Landwirtschaftsverbände, Umweltverbände,
Verbraucherorganisationen, die Wissenschaft
zusammengesetzt und gemeinsame Papiere und Positionen
erarbeitet. Es ist wichtig, dass wir uns politisch an diesen
Vorschlägen orientieren, gerade auch im Hinblick auf die
künftige Förderperiode der EU.
Sie wissen alle: Das Agrarbudget ist immer heftig
umstritten. Da ist es strategisch klug, wenn sich die
Landwirtschaft Bündnispartner aus anderen gesellschaftlichen
Bereichen sucht. Wir haben gerade vor Kurzem wieder
einen Hinweis darauf bekommen. Herr Draghi hat Frau
von der Leyen einen Bericht überreicht, in dem das
Agrarbudget infrage gestellt wurde. Insofern mein Appell:
Nehmen wir diese Gremien, die wie ZKL und der
strategische Dialog der EU arbeiten, sehr ernst! Das ist die
Basis für eine gute, zukunftsgerichtete, nachhaltige
Landwirtschaftspolitik. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Ministerin Staudte! – Als Nächstes hat das Wort:
Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-
Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die Minister, die vor mir gesprochen haben,
haben schon sehr detailliert geschildert, was gut an den
Vorschlägen ist und was noch fehlt. Deshalb möchte ich
gar nicht in die Details gehen, sondern noch einmal
grundsätzlich etwas sagen.
Wir hatten im Herbst letzten Jahres massive Proteste
der Landwirtinnen und Landwirte aufgrund der
Entscheidung der Bundesregierung und vor allem aufgrund der
Art und Weise, wie die Bundesregierung über die Köpfe
der Landwirte hinweg zum Agrardiesel entschieden hat.
Das hat zu massiven Protesten geführt und das Fass zum
Überlaufen gebracht. Wir haben auch hier im Bundesrat
darüber diskutiert. Dann wurde ein Agrarpaket
verspr
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Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnun
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilger
- part_of_vorgang → Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbar
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)