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Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 27.09.2024 · WP 20 · 1047 · Original ↗

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Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1047 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1047. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. September 2024 I n h a l t : 75 Jahre Bundesrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 1. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 350/24) b) Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 351/24) c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 371/24) . . . . . . 330 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) 366*, 367*, 368* Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 331 2. Gesetz zur Änderung des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP- Direktzahlungen-Gesetzes (Drucksache 412/24, zu Drucksache 412/24) in Verbindung mit 3. Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 413/24) und 5. Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 415/24) . . . . . . . . . 331 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 331 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 332 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 333 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 368* Beschluss zu 2 und 3: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss zu 5: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 414/24) 334 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 6. Medizinforschungsgesetz (Drucksache 416/24) 314 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 314 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 315 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 365* Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 7. Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 417/24) . 334 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368* 8. Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort- Stärkungsgesetz) (Drucksache 418/24) . . . . 334 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368* 9. Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien- Anlagen (Drucksache 419/24) . . . . . . . . . . . 334 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . . 371* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368* 10. Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) (Drucksache 420/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 2, 4 und 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 11. Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 421/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368* 12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 333/24) 334 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 13. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 180/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 316 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . . 317 Dr. Heiko Geue (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 14. Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 314/24) . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 15. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 320/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 335 16. a) Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und ihnen gleichgestellten Personen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 343/24) b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 423/24) in Verbindung mit 84. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 456/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 335 Simone Oldenburg (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 372* Beschluss zu 16 a): Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag 336 Beschluss zu 16 b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 336 Mitteilung zu 84: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 336 17. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung – Bedrohung von Zeuginnen und Zeugen und Gerichtspersonen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 449/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 336 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 18. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/24) . . . . . . . . . . . 337 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 338 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 19. Entschließung des Bundesrates „Befreiung ehrenamtlich organisierter Vereine und Organisationen von bürokratischen Lasten des Mindestlohngesetzes“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 410/24) . . . . . 338 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . . 372* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 20. Entschließung des Bundesrates „Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 443/24) . . . 338 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 372* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 21. Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau in der gesetzlichen Krankenversicherung – Antrag des Landes Baden- Württemberg – (Drucksache 331/24) . . . . . . 338 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 338 22. Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern und Berlin, Bremen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 320 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 23. Entschließung des Bundesrates: Einbürgerung muss der Schlussstein einer gelungenen Integration bleiben – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 315/24) . . . . . 339 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 24. Entschließung des Bundesrates „Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/24) . . . . . . . . . . 339 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 339 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 25. Entschließung des Bundesrates: Sicherstellung von Forschungs- und Transformationsförderung in allen Regionen Deutschlands – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 444/24) 340 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 26. Entschließung des Bundesrates „Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken“ – Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 448/24) . . . . . 340 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 340 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 27. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 402/24, zu Drucksache 402/24) 346 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes und zur Umsetzung weiterer unionsrechtlicher Vorgaben (Drucksache 366/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 29. Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 367/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 30. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Drucksache 368/24) 347 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 347 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 373* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 31. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 424/24) . . . . . . . . 348 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 32. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 369/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 370/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 34. Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 372/24) . 349 Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . 349 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 35. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 373/24) . 350 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 350 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 36. Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz – RStruktFÜG) (Drucksache 374/24) . . . . . . . 351 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 37. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 375/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 38. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 376/24) . 334 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 39. Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits- Digitalagentur-Gesetz – GDAG) (Drucksache 377/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 40. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Drucksache 378/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 41. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 379/24) . . . . . 352 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 373* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 42. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS- 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) (Drucksache 380/24) . . . . . . . 353 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 43. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes (Drucksache 381/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 44. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Drucksache 382/24) . . . . . 353 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 45. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (Drucksache 383/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 46. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 384/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 47. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 385/24) . . 354 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 48. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Drucksache 386/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 49. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (Drucksache 387/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 50. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 388/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 51. Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS- verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Drucksache 389/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 371* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 52. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 390/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 328 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 53. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) (Drucksache 391/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 355 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 356 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 54. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 392/24) . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 55. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 393/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 358 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 56. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 394/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 57. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes (Drucksache 395/24) . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 58. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 396/24) . . . . . . . . 359 Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 359 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 59. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 397/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 60. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz – AHStatG-ÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 398/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 61. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 399/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369* 62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 400/24) . . . . 334 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 369* 63. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ex-post-Bewertung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation – Horizont 2020 COM(2024) 49 final; Ratsdok. 5941/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 211/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 361 64. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss COM(2024) 144 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 169/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370* 65. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika („Praktikumsrichtlinie“) COM(2024) 132 final; Ratsdok. 8148/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 201/24, zu Drucksache 201/24) 334 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370* 66. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2024 COM(2024) 950 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 287/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 370* 67. Verordnung zur Änderung der Entgeltbescheinigungsverordnung und der Beitragsverfahrensverordnung (Drucksache 352/24) . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 68. Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung – TÄHAV) (Drucksache 338/24) . . . . . . . . . . 361 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 69. Verordnung zur Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 339/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 70. Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse (Drucksache 353/24) . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 71. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (Drucksache 354/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 72. Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (Drucksache 340/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 73. Sechsundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 341/24) . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 74. Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts- Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) (Drucksache 404/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 75. Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Drucksache 360/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 76. Dreizehnte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (Drucksache 355/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 77. Zweite Verordnung über Änderungen der Anlage zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) (Drucksache 356/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370* 78. Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (Drucksache 401/24) . . . . . . . . . . . . . . 361 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 361 Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 362, 374* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 79. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss der Kommission ERASMUS+ (2021–2027) sowie die informelle Expertengruppe der Kommission zur Evaluation von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 347/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 347/1/24 . . . . . . . . . . . . . 371* 80. Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung eines Mitgliedes des Vorstandes der Deutschen Bundesbank – gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 BundesbankG – (Drucksache 396/23) 334 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 422/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 371* 81. Benennung von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 EVZ-StiftG – (Drucksache 115/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 115/1/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371* 82. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG – (Drucksache 365/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 365/1/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371* 83. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 406/24, zu Drucksache 406/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 371* 85. Entschließung des Bundesrates für mehr Steuergerechtigkeit und zur Finanzierung von Wachstumsimpulsen – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 451/24) . . . . . 341 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 341 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 342 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 86. Entschließung des Bundesrates „Resilienz des Bundesverfassungsgerichts stärken“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 457/24 (neu)) . 342 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 344 87. Entschließung des Bundesrates für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 452/24) . . . . . 344 Jürgen Barke (Saarland) . . . . . . . . . . 344 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 345 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 88. Entschließung des Bunderates: Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/24) in Verbindung mit 89. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 321 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 322 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 323 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 325 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 326 Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 327 Mitteilung zu 88 und 89: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 328 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 364 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft H a m b u r g : Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Armin Schuster, Staatsminister des Innern S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Bärbel Kofler, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Elisabeth Kaiser, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1047. Sitzung Berlin, den 27. September 2024 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1047. Sitzung des Bundesrates. Am 7. September 1949 trat der Bundesrat in Bonn zu seiner ersten Sitzung zusammen. Sie stand für einen demokratischen Neuanfang, der vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs den Weg in eine neue politische Freiheit einleitete. Dieses besondere Ereignis, den 75. Geburtstag unseres Hauses, haben wir am 7. September im ehemaligen Plenarsaal in Bonn gemeinsam mit Gästen aus Politik und Gesellschaft gefeiert. Ich möchte mich bei allen Kollegen und Vertretern der Länder ganz herzlich für ihre Teilnahme bedanken, ganz besonders beim Kollegen Ministerpräsident Wüst für seine Begrüßung. Es war mir auch eine besondere Ehre, neben dem Bundespräsidenten Vertreter aus befreundeten Ländern, unter ihnen den Präsidenten des französischen Senats und den Vorsitzenden der Ersten Kammer der Generalstaaten des Königsreichs der Niederlande, bei dem Festakt begrüßen zu dürfen. Denn auch dank des uns vor 75 Jahren von unseren Freunden und europäischen Nachbarn entgegengebrachten Vertrauens konnten wir zu dem werden, was wir heute sind: ein friedliches und demokratisches Land, dessen föderale Struktur die 16 Länder und der Bundesrat als feste Bestandteile prägen. Seit nunmehr 75 Jahren wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. So steht es in Artikel 50 unseres Grundgesetzes. In dieser Zeit hat sich vieles verändert – in der Welt, in unserem Land und hier bei uns im Bundesrat. Die Wiedervereinigung beendete nicht nur die Teilung Deutschlands, sondern schrieb auch die Geschichte unseres Hauses neu. Im Bundesrat waren fortan Mitglieder aus allen 16 Bundesländern vertreten. Unser viele Jahre lang geteiltes Land begann Stück für Stück wieder zusammenzuwachsen, und mit dem Umzug nach Berlin im Jahr 2000 bekam der Bundesrat seine neue Wirkungsstätte in der alten und neuen Hauptstadt im östlichen Teil der Republik. Andere Dinge hingegen sind seit Bestehen des Bundesrates unverändert und verleihen ihm einen besonderen Charakter. Hierbei denke ich ganz besonders an die sachliche Atmosphäre, die unser Haus auszeichnet. Denn anders als in den meisten Parlamenten wird es bei uns selten laut. Unsere Debatten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Sachlichkeit aus. Auch wenn hinter den Kulissen viel diskutiert wird, ist der Bundesrat ein Ort, an dem es gelingt, Lösungen und Kompromisse über Länder- und Parteigrenzen hinweg zu finden, um das Beste für unsere Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land zu erreichen. Das macht ihn zu einer starken Säule unserer Demokratie. Ich glaube, das ist aktueller denn je, denn die Menschen wünschen sich mehr Lösungen und weniger Streit. Als ewiges Organ ohne Legislaturperioden stehen wir in einer immer komplexer werdenden Welt mit einem blutigen Krieg in Europa und dem Erstarken populistischer Parteien für Verlässlichkeit und Stabilität. Föderalismus funktioniert von der Basis aus, und die politische Macht ist hier auf viele Personen verteilt. Dieses System hat sich in den letzten 75 Jahren bewährt und Deutschland zu einer lebenswerten und starken Demokratie gemacht. Hierbei dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass diese Demokratie nicht selbstverständlich ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten wir gestern im Thüringer Landtag sehen. Vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots für die Bundesratspräsidentin möchte ich sagen: Diese Neutralität gegenüber Parteien endet dort, wo die Demokratie angegriffen wird. Was wir gestern im Landtag in Thüringen gesehen haben, ist das Chaos, das die AfD in unserem Land anrichten will. Deshalb ist es wichtig, dass wir Demokraten unsere Demokratie immer wieder aufs Neue verteidigen. Nur so können wir unsere Einheit, aber auch die unser Land auszeichnende Vielfalt für zukünftige Generation bewahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne: Herzlichen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit! Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Jahre. Und ich freue mich ganz besonders, Sie in der nächsten Woche zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin begrüßen zu dürfen. Mögen wir weiter hier im Bundesrat für unsere Bürgerinnen und Bürger beste Lösungen finden! Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Frau Ministerpräsidentin Malu D r e y e r ist am 10. Juli 2024 aus der Regierung des Landes Rheinland- Pfalz und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Ich hatte sowohl hier im Bundesrat als auch vor Ort in Rheinland-Pfalz die Gelegenheit, für unser Haus Dankesworte auszusprechen. Am selben Tag hat die Landesregierung Herrn Ministerpräsidenten Alexander S c h w e i t z e r , dem ich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich zu seiner Wahl gratuliere, zum Mitglied des Bundesrates und Frau Staatsministerin Dörte S c h a l l zum stellvertretenden Mitglied bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Aus der Sächsischen Staatsregierung und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 15. Juli 2024 Herr Staatminister Oliver S c h e n k ausgeschieden. Sein Nachfolger, Herr Staatsminister Conrad C l e - m e n s , wurde mit Beschluss vom 6. August 2024 zum Mitglied des Bundesrates bestellt. Er bleibt Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund. Mit Ablauf des 31. Juli 2024 ist Frau Ministerin Monika H e i n o l d aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden. Mit Wirkung vom 1. August hat die Landesregierung Frau Ministerin Aminata T o u r é zum Mitglied des Bundesrates sowie Frau Ministerin Dr. Silke S c h n e i d e r zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 89 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden wir die Punkte 6, 13 und 22 – in dieser Reihenfolge – aufrufen. Danach werden wir die verbundenen Punkte 88 und 89 erörtern. Im Anschluss wird der Punkt 52 behandelt. TOP 2 wird verbunden mit den Punkten 3 und 5 beraten. TOP 16 wird mit dem Punkt 84 verbunden. Nach TOP 26 werden die Punkte 85, 86 und 87 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe TOP 6 auf: TOP 6 Medizinforschungsgesetz (Drucksache 416/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Alexander Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die freundliche Begrüßung! Mit dem Medizinforschungsgesetz verabschieden wir heute einen wesentlichen Baustein zur Umsetzung der Pharmastrategie des Bundes. Wir leisten damit einen ganz zentralen Beitrag zur weiteren Stärkung der Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland. Ich will das nicht nur hervorheben, weil Rheinland-Pfalz ein Pharmaland ist, sondern auch, weil wir an diesem Beispiel merken, wie wichtig es ist, dass Wissenschaft und Wirtschaft eng miteinander verzahnt sind und man für beide verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Unabhängig davon, für welches Land wir hier eintreten, richten wir alle mit großer Sorge den Blick auf manche Industriebranchen: Natürlich die Automobilindustrie, auch die Stahlindustrie, auch Teile der Chemieindustrie sind zurzeit von großer Zurückhaltung geprägt, manchmal auch von Zurückhaltung, was Arbeitsplätze und Wertschöpfung angeht. In der Pharmaindustrie und der industriellen Gesundheitswirtschaft ist die Entwicklung eine andere. Große internationale Unternehmen investieren aktuell – ganz ohne Subventionen übrigens, meine Damen und Herren – in Deutschland, wie Eli Lilly oder AbbVie bei uns in Rheinland-Pfalz oder auch unsere heimischen Pharmaunternehmen wie Boehringer Ingelheim. Sie investieren in Forschung, Entwicklung und Produktion am Standort Deutschland. Der Pharmagipfel im Kanzleramt im vergangenen November sendete das wichtige Signal in die Branche, dass die Pharmaindustrie für die Bundesregierung eine Schlüsselindustrie für Deutschland ist und die pharmazeutische Forschung und Produktion in Deutschland gehalten und gestärkt werden soll. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Pandemie haben die Bedeutung dieser Branche unterstrichen. Als Resultat der intensiven Beratungen mit der Branche legte die Bundesregierung Ende des letzten Jahres mit der Pharmastrategie ein ganzes Maßnahmenbündel vor, das mehr Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland setzen soll. Die angekündigten Maßnahmen werden seitdem konsequent umgesetzt. Das hat Klarheit in Bezug auf die regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen und schafft damit natürlich auch Planungssicherheit für Unternehmensentscheidungen. Ein Kernbestandteil dieser Strategie ist das heute hier vorliegende Medizinforschungsgesetz. Ich finde, dass wir damit die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten spürbar verbessern. Das setzt Anreize für eine Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland, vor allem durch die Vereinfachung, Beschleunigung und Entbürokratisierung der Studiengenehmigungsverfahren. Die Zusammenarbeit mit den Arzneimittelzulassungsbehörden wird optimiert, und die Bearbeitungszeit für die notwendigen Prüfungen wird deutlich verkürzt. Ich bin sehr froh, dass wir uns in einem anderen Gesetzgebungsverfahren auch über die sogenannten AMNOG-Leitplanken ausgetauscht haben, und will deutlich machen: Begleitend zum Medizinforschungsgesetz bleibt es notwendig, dass eine Reform des AMNOG- Systems der Preisbildung in Deutschland kommen muss. Kein Gesetz kann für sich den Anspruch erheben, perfekt zu sein. Auch wenn ich es bisher sehr gelobt habe, ist das aus meiner Sicht auch bei diesem Gesetz der Fall. Deshalb will ich noch einen Kritikpunkt aufnehmen dürfen: Länderseitig haben wir unsere Bedenken gegen die vorgesehene Errichtung einer sogenannten Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geäußert. Ich glaube, bei aller Kompetenz, die wir dieser Kommission zuordnen können, droht doch die Schaffung neuer und paralleler Strukturen, die wir an dieser Stelle womöglich gar nicht brauchen. Dies scheint dem Grundgedanken des Gesetzes, der Vereinfachung und Entbürokratisierung, am Ende entgegenzustehen. Ich bin sehr froh, dass ich sagen kann – gerade im Bundesrat –, dass die Strategien von Bund und Ländern, insbesondere die Strategien von Rheinland-Pfalz und des Bundes, ineinandergreifen. Es geht tatsächlich auch darum, uns in Zukunft als Biotechnologie- und Pharmastandort Deutschland zu profilieren. Es geht aber nicht nur um Standortpolitik, auch wenn ich gerade vor allem so argumentiert habe. Ich will deutlich darauf hinweisen, was wir der Forschung und pharmazeutischen Industrie zu verdanken haben. Es geht um medizinische Innovationen, etwa im Kampf gegen Krebs oder Alzheimer. Es geht um medizinische Innovation und um den Zugang zu neuen Therapien für Patientinnen und Patienten in Deutschland. Auch das dürfen wir in diesen Zeiten nicht gering schätzen. Deshalb bin ich sehr froh, dass das vorliegende Medizinforschungsgesetz dazu einen wesentlichen Beitrag leistet. Es wird die Möglichkeiten der Teilnahme an klinischen Studien erweitern und damit eben auch die Therapiechancen erhöhen. In diesem Sinne: Vielen Dank für die Möglichkeit, dass wir heute darüber reden! – Danke schön! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Das war, was die Redezeit von fünf Minuten angeht, eine Punktlandung und ein super Vorbild, denn ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir heute sehr viele Tagesordnungspunkte und sehr viele Rednerinnen und Redner haben. Herr Schweitzer ist hier sehr vorbildlich vorangegangen. Dann rufe ich auf: Herrn Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesundheitsminister ist im Rahmen der Krankenhausreform unter anderem mit dem Versprechen angetreten, Bürokratie abzubauen. Hiervon ist bislang leider wenig bis gar nichts zu spüren, und mit dem KHVVG-Entwurf gelingt dies allenfalls marginal. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Nun beraten wir heute über das vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossene Medizinforschungsgesetz. Wir haben gerade gehört, welche unzweifelhaft guten Ansätze es für eine Stärkung des Pharmastandortes Deutschland enthält. Allerdings sind ebenfalls kurz vor der Sommerpause Regelungen in das Gesetz aufgenommen worden, die nicht wirklich mit den ursprünglichen Zielen dieses Gesetzes zu tun haben und eher in das noch zu beschließende KHVVG gehören. Vor allem aber definieren sie anstelle eines Abbaus von Bürokratie wiederum eine weitere ganz erhebliche bürokratische Anforderung für Krankenhäuser neu beziehungsweise bringen sie mit sich. Es ist vorgesehen, dass alle zugelassenen Krankenhäuser neben den umfangreichen Datenlieferungen nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz nun auch noch vierteljährlich detailliert die Zuordnung des ärztlichen Personals zu den einzelnen Leistungsgruppen übermitteln sollen. Um dies erfüllen zu können, müssten tägliche und nahezu minutengenaue Aufzeichnungen aller in den Kliniken arbeitenden Medizinerinnen und Mediziner zu ihren jeweiligen Tätigkeiten erfolgen, damit eine genaue Zuordnung zu den Leistungsgruppen überhaupt möglich wird. Hiermit würde man in Zeiten eines immer bedrohlicher werdenden Fachkräftemangels weitere Personalkapazitäten für rein bürokratische Tätigkeiten binden und damit von der Patientenversorgung wegnehmen. Das, meine Damen und Herren, kann nicht ernsthaft gewollt sein. Aus dem KHVVG-Entwurf ist zudem überhaupt keine Sinnhaftigkeit einer quartalsweisen Meldung dieser Daten ableitbar, auch nicht im Zusammenhang mit den Prüfungen des Medizinischen Dienstes, denn diese erfolgen ja auch nicht in einem Drei-Monats-Rhythmus. Es ist also absolut nicht erkennbar, wozu dieser bürokratische Horkrux dienen soll. Meine Damen und Herren, wir brauchen wieder mehr Vertrauen in die Leistung der Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken. Mehr Vertrauen bedeutet weniger Komplexität. Es kann nicht sein, dass schon jetzt über ein Drittel der Arbeitszeit des ärztlichen und pflegerischen Personals für Meldungen an die unterschiedlichsten Stellen im Bürokratiedschungel des Gesundheitswesens aufgewendet wird. Die Ärztinnen, Ärzte und Pflegenden in den Krankenhäusern wehren sich deshalb nachdrücklich gegen diese neue sinnlose Bürokratie – und dies aus meiner Sicht vollkommen zu Recht. Ein Drittel oder umgerechnet eine Stunde weniger Bürokratie bei durchschnittlich drei Stunden Bürokratie täglich setzt als Äquivalent die Power von 4 000 Pflegekräften und 1 700 Ärzten frei. Dieses Personal erwartet Vertrauen, Respekt für seine Arbeit und nicht immer mehr Kontrolle und Misstrauen. Die überbordende Kontrollbürokratie, von der Patientinnen und Patienten nicht wirklich profitieren, muss ganz dringend zurückgefahren werden. Stattdessen wird sie mit diesem Gesetz durch die Hintertür weiter aufgebaut. Das Ganze gipfelt dann noch in ganz erheblichen Sanktionen für die Kliniken, wenn diese die Daten nicht rechtzeitig, unvollständig oder irgendwie fehlerhaft melden. Meine Damen und Herren, 50 000 Euro Strafe, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, und zwar unabhängig davon, ob ein eigenes Verschulden vorliegt oder nicht, sind kein Pappenstiel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt Bürokratie abzubauen, werden hier weitere unfassbar aufwendige und zudem vollkommen unnötige Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Krankenhäuser eingeführt. Das muss unter allen Umständen verhindert werden. Deshalb empfehle ich dringend die Zustimmung zu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Im Anschluss erwarte ich in einem gesonderten Verfahren, das ebenfalls als Omnibus erfolgen könnte, eine schnellstmögliche Streichung der Regelung innerhalb des Krankenhausentgeltgesetzes, für die hier im Haus ebenfalls eine deutliche Mehrheit besteht. – Vielen Dank! Glück auf! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) und Herr Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern) abgegeben. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen weder Empfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle 1 Anlagen 1 und 2 daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 3. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe TOP 13 auf: TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 180/24) Um das Wort hat gebeten: Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als unmittelbarer, hessischer Nachbar: ein ganz besonders herzliches Willkommen natürlich an Herrn Kollegen Schweitzer! Meine sehr geehrten Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor zwei Jahren, nämlich am 20. September 2022, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt: Das Speichern von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung ist zulässig. Wenn wir heute erneut über die Speicherung von IP-Adressen sprechen, dann reden wir auch über eine Zahl: 38 000 lautet diese Zahl. Allein seit September 2022, also dem Zeitpunkt, zu dem der EuGH grünes Licht gegeben hat, konnten über 38 000 Verfahren gegen Straftäter nicht weiterverfolgt werden – Straftäter, gegen die der Verdacht besteht, dass sie Kinder missbrauchen oder kinderpornografisches Material herstellen. Sie konnten nicht weiterverfolgt werden, weil einfach keine IP-Adressen zur Nachverfolgung vorhanden gewesen sind. Kinderpornografie, Kindesmissbrauch – das ist eine der schlimmsten, eine der abstoßendsten Straftaten, die unser Strafgesetzbuch kennt, die unsere Rechtsordnung kennt. Schlimm, weil Opfer oftmals ihr ganzes Leben unter der Tat leiden; schlimm, weil sich diese Straftaten gegen die Schwächsten, gegen Kinder und Jugendliche, richten; und es ist abstoßend, weil dabei insbesondere deren Arglosigkeit, deren Hilflosigkeit, deren Abhängigkeit und – vor allem, weil es sich bei den Tätern oftmals auch um Eltern handelt – ihr tiefes Vertrauen ausgenutzt werden. 38 000 Verfahren, meine Damen und Herren, mit unzähligen Bildern, mit unzähligen Opfern, mussten eingestellt werden. Täter sind einfach davongekommen. Und die meisten – und das ist das Entsetzliche – machen einfach weiter, als wäre nichts gewesen, obwohl wir es hätten verhindern können. Die Tatsache, dass Deutschland seit der Rechtsprechung des EuGH nicht handelt, halte ich für einen Offenbarungseid. Datenschutz darf keine Täter schützen, und Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre. Deswegen sollten die deutschen Länder, sollten die Regierungen der deutschen Länder hier im Bundesrat zeigen: Ja, wir sind in der Lage, zu handeln. Wir, die Länder, wollen das beenden. Wir, die Länder, sind nicht bereit, so weiterzumachen. Vielleicht erinnern Sie sich an zwei ganz furchtbare Darknet-Plattformen: „Elysium“ und „Boystown“. Es ist verstörend, was unsere hessischen Ermittler der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität, die Polizisten der BAO „Fokus“, aber auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei dort zu sehen bekommen haben, zu sehen bekommen: schreckliche Bilder und Chats. Die jüngsten Opfer sexuellen Missbrauchs sind Klein- und Kleinstkinder. Sie bekommen Täter zu sehen, die Tag für Tag viele Megabyte große Datenpakete hoch- und runterladen. Wir können uns vorstellen, was das für Datenpakete sind. Sie müssen zusehen, wie Nutzer mit Namen wie „GeilerDaddy“ im Internet nach Videos von gequälten Kindern suchen oder wie sich ein Nutzer namens „mad mouse“ im Netz mit einem Mann in Wien verabredet, um ein Geschwisterpärchen zu vergewaltigen. Diese Geschwister waren übrigens vier und acht Jahre alt. Meine Damen und Herren, das ist entsetzlich. Wir sprechen hier nicht von besonders perversen Einzelphänomenen – nein, es handelt sich um ein Massenphänomen. Die Plattform „Elysium“ hatte sage und schreibe 111 907 Mitglieder. Und wissen Sie, warum es den Staatsanwälten und der Polizei gelungen ist, diese Plattform abzuschalten? Sie konnten das einzig und allein, weil wir Glück hatten, weil der Zufall uns geholfen hat. Denn ausgerechnet der Telekommunikationsanbieter, den die „Elysium“-Kriminellen genutzt haben, hatte aus Zufall deren IP-Adressen gespeichert, die uns dann auf die Fährte gebracht haben, die uns dann zu den Tätern gebracht haben, um ihnen das Handwerk zu legen, um die Plattform abzuschalten. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass es vom Zufall abhängt, ob wir Kinderschändern ihr entsetzliches, abscheuliches Handwerk legen können. Nein, meine Damen und Herren, es gibt keine Alternative zu einer gesetzlich verankerten Mindestspeicherung von IP-Adressen. Die IP-Adresse ist der einzige Anhaltspunkt, um den vom Täter genutzten Anschluss zu identifizieren. Ich will auch in aller Deutlichkeit sagen: Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das sich die Bundesregierung geeinigt hat, ist nicht der kleinste gemeinsame Nenner. Das ist einfach nur ein Etikettenschwindel. Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden. Das liegt doch auf der Hand, meine Damen und Herren. Im Übrigen kommt noch Folgendes hinzu: Bei der Internetnutzung werden IP-Adressen den Anschlussinhaberinnen und -inhabern ständig dynamisch neu zugewiesen. Allein das macht deutlich: Quick-Freeze ist Augenwischerei. Die Entscheidung des EuGH ist ein ganz klarer Arbeitsauftrag an die deutschen Gesetzgeber, die europäischen Gesetzgeber, aber natürlich auch an uns. Diesen Arbeitsauftrag können wir heute im Bundesrat jetzt und hier umsetzen. Ich finde, dass der vorliegende Gesetzentwurf gezielt ist, dass er aber vor allem auch maßvoll ist. Er berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Er schafft gleichzeitig die notwendige Grundlage für die effektive Aufklärung schwerer Straftaten. Und der Gesetzesentwurf macht unmissverständlich klar: Das Internet darf nicht weiter zu einem rechtsfreien Raum verkommen. Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist falsch verstandene Liberalität. Es ist allerhöchste Zeit. Lassen Sie uns deswegen den zweiten Jahrestag des EuGH-Urteils zu einem Tag der effektiven Strafverfolgung im Netz und zu einem Tag des Schutzes von Kindern vor Missbrauch machen! Ich bitte Sie sehr herzlich um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf aus Hessen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Staatsminister Schuster aus Sachsen. Armin Schuster (Sachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und unseren Sicherheitsbehörden muss es ermöglicht werden, in der digitalen Welt die gleichen Fähigkeiten aufbauen zu können, wie wir sie ihnen in der analogen Welt bereits unstreitig zur Verfügung stellen. Die Mindestspeicherung von IP-Daten ist politisch seit Jahren hochumstritten. Ich kämpfe seit 15 Jahren darum. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage muss die Frage, wie wir Terrorismus erfolgreich bekämpfen, jetzt endlich entschieden werden. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger vom Staat, das erwarten aber auch Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter in unserem Land. Deshalb ist der Antrag aus Hessen so gut und so richtig. Um schwerste Kriminalität, um Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, um Terrorismus wirksam bekämpfen zu können, müssen wir dringend die Abhängigkeit von regelmäßigen Hinweisen befreundeter Nachrichtendienste oder ausländischer Sicherheitsbehörden reduzieren und die Fähigkeitslücken deutscher Sicherheitsbehörden schließen. Das sind allerdings Fähigkeitslücken, die wir als Gesetzgeber lassen. Es ist nicht so, dass die Kriminalbeamten es nicht könnten. Die bislang fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung von IP- Adressen ist nur eine dieser Sicherheitslücken. Das möchte ich klar an die Bundesregierung adressieren. Ich spreche heute nur zu der einen Lücke, ich könnte aber mehrere aufzählen. Wie ist es aktuell? Die bestehenden Regelungen ermächtigen zwar die Internetzugangsdienste, IP-Adressen zur Entgeltabrechnung, Störungsbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung zu speichern. Aber wie ist die Praxis? Wenn die Polizei fragt, sind die Daten unvollständig und, wenn man Glück hat, vielleicht bis zu sieben Tage vorhanden. Jetzt sind wir bei dem Wort „Zufall“, das der Ministerpräsident vor mir genannt hat. Welche Pläne an welchen Orten, mit wem, mit welchen Tätergruppen, in welchen Netzwerken ausgetauscht und ausgeheckt werden, lässt sich ohne diese IP-Adressen kaum ermitteln. Das beeinträchtigt eine schnelle und wirksame Strafverfolgung, und das ist aus meiner Sicht unhaltbar. Herr Ministerpräsident Rhein hat ein Beispiel aus dem Bereich Sexualdelikte genannt. Hier noch ein Zufall: Den geplanten Anschlag in Castrop-Rauxel im Januar 2023, ein kapitaler Versuch mit Rizin und Cyanid, hat das BKA nur mit großem Glück und aus zwei Gründen verhindert. Erstens: Die entscheidende IP-Adresse ist uns innerhalb von sieben Tagen zugespielt worden. Zweitens: Der ausschlaggebende Hinweis kam aus den USA. Die Sicherheitsbehörden im Ausland sind an dieser Stelle also längst weiter. Und die deutschen und europäischen Gerichte geben uns ja klar vor, dass es einen Weg gibt. September 2022 – EuGH, 2023 – Karlsruhe, 2024 – wieder der EuGH: Es wurde uns klar gesagt, wie es gehen könnte, meine Damen und Herren. Und jetzt müssen wir handeln. Die Lage ist ernst, wir müssen das umsetzen. Da Ministerpräsident Rhein das gerade geschildert hat, verzichte ich auf die Darstellung der Inhalte des Bundeslagebilds „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“. Es ist schlimm genug. Wir müssen das Auge aber auch auf den islamistischen Terror richten. Laut dem Terrorismusexperten Peter Neumann war die Tat von Solingen der siebte dschihadistische Anschlag in Westeuropa in den vergangenen elf Monaten, das geplante Attentat auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien der zweiundzwanzigste verhinderte Anschlag. Zweiundzwanzig verhinderte Anschläge dank eines funktionierenden internationalen Netzwerks der Sicherheitsbehörden! Ich möchte gern, dass unsere deutschen Behörden international auf Augenhöhe kommen. Auch das wäre mit diesem Gesetzentwurf zu schaffen. Der Richterbund ist unmissverständlich – es war dieses Jahr –: „Werdet endlich tätig!“, ist der Ruf, und das aus meiner Sicht völlig zu Recht, meine Damen und Herren. Wir brauchen die verbindliche Speicherung von IP-Adressen. Das liegt in der Verantwortung des Bundes. Bitte schließen Sie diese Schutzlücke nicht durch Login- Fallen oder Quick-Freeze! Das sind Scheinlösungen, die uns nicht weiterbringen. Es gibt weitere Themen, die wir ansprechen müssten, aber nicht heute: biometrischer Internetabgleich, unverschlüsselte Täterkommunikation, Meldeverpflichtungen. Das wäre alles Bestandteil eines substanziellen Sicherheitspakets, das ich mir wünschen würde, wie es auch die Vizepräsidentin des BKA diese Woche im Deutschen Bundestag in einer Anhörung gesagt hat. Meine Damen und Herren, wir können und müssen die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden im Bereich schwerster Kriminalität und Terrorbekämpfung qualitativ auf ein anderes Niveau heben, nicht nur quantitativ. Und das macht dieser Gesetzentwurf. Die Ausweitung der Speicherfrist ist dafür elementar. Seit 15 Jahren kämpfe ich dafür. Wenn es heute eine Mehrheit gibt, würde ich wirklich sagen – das ist nicht pathetisch –: Das wäre ein echter Durchbruch. Das wird in der Szene, das wird bei den Bürgern eine Menge Beifall geben, und es ist wichtig für die Kinder, die geplagt werden. Es ist aber auch eine Chance für die Bundesregierung. Fast freue ich mich, dass Sie Ihr Sicherheitspaket noch mal verschoben haben. Wäre dieser Ruf aus dem Bundesrat dort nicht enthalten, wäre es kein Sicherheitspaket, sondern ein Brief. – Ich danke Ihnen. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Schuster! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Dr. Geue (Mecklenburg-Vorpommern). Darüber hinaus liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Wir kommen dann zu der Frage der unveränderten Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten zu bestellen. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt verlassen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: TOP 22 Entschließung des Bundesrates zur zügigen Umsetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/24) 1 Anlage 3 Dem Antrag sind Berlin, Bremen und das Saarland beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erster erteile ich das Wort der Ministerpräsidentin aus Schleswig-Holstein, Manuela Schwesig. (Zuruf: Mecklenburg-Vorpommern!) – Oh! Das ist auch sehr weit im Norden. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich sehr, dass Sie nächste Woche zum Tag der Deutschen Einheit nach Mecklenburg-Vorpommern, nach Schwerin kommen. (Heiterkeit) Schleswig-Holstein ist unser Nachbar. Es ist auch ein schönes Land, aber ich glaube, die haben mit Daniel Günther einen guten MP, und ich bin froh, wenn ich in MV bin. – Wir klären das dann nächste Woche zusammen in Schwerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man sagt ja, dass das Gesicht einer Gesellschaft sich daran zeigt, wie man mit den Kindern und den Älteren umgeht. Unser Thema bei diesem TOP ist: Wie gehen wir mit älteren und kranken Menschen in unserer Gesellschaft um? Wir sind uns alle einig, dass ältere und kranke Menschen die bestmögliche Pflege erhalten sollen. Aber die Zukunft der Pflege macht uns Sorgen, deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. In den letzten Jahren wurde in der Pflege einiges verbessert: Mit dem Pflegeberufegesetz wurde eine generalistische Ausbildung eingeführt, die auch finanziert ist, und das Schulgeld wurde abgeschafft. Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen wie die gestaffelten Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen in vollstationären Einrichtungen, die Tariftreueregelung, die Erhöhung der Pflegemindestlöhne und die besseren Bedingungen im Pflegestudium gehen alle in die richtige Richtung. Es gibt Steigerungen bei den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten. Und das neue Personalbemessungsinstrument wird für mehr Personal in den Pflegeheimen sorgen. Das waren auf der einen Seite wichtige Schritte zur Verbesserung der Qualität. Auf der anderen Seite sind die Kosten für die Pflege erheblich gestiegen. Die Ausgaben in der Pflege haben sich von 30 auf 60 Milliarden Euro verdoppelt. Der wichtigste Schritt steht deshalb noch aus: Die Pflegeversicherung braucht in der Zukunft eine sichere finanzielle Basis. Mit dem Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ liegen all diese Fakten auf dem Tisch: Es gibt ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Kosten der Coronapandemie, inflationsbedingte Preissteigerungen und Lohnanpassungen spielen dabei eine Rolle, ebenso die steigenden Zahlen von Rentnern, die dann als Beitragszahler entfallen, und der Anstieg von Pflegebedürftigen über die erwartete demografische Entwicklung im System. Die Finanzierung der Pflege muss nachhaltig und zukunftsfest ausgestaltet werden, sonst droht der Kollaps des Systems. Die Pflege ist bereits jetzt für Betroffene und ihre Angehörigen eine große Last. Sie muss bezahlbar bleiben, und ihre Finanzierung ist jetzt schon sehr schwierig. Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt von Angehörigen und ambulanten Diensten. Die stationären Pflegekosten werden nur noch zu einem Teil von der Pflegeversicherung abgedeckt, den Rest der Kosten tragen die zu Pflegenden und ihre Ehepartner. Eine Dame von 86 Jahren, deren Ehemann ins Heim musste, schrieb mir erst vor Kurzem und schilderte ihre Lage: Zwei Renten gehen fast komplett für das Pflegeheim Monat für Monat weg. Mir bleiben 200 Euro zum Leben. 1 000 Euro gehen für Fixkosten drauf. Mein kleines Erspartes ist fast zu Ende. Ich bin einfach nur traurig. Wie ihr geht es vielen Menschen. Diese Menschen haben meist vorher ihre Partner zu Hause versorgt und sich schweren Herzens am Ende ihrer Kräfte für die stationäre Pflege entschieden. Anschließend sind sie auch noch von Altersarmut bedroht. Damit es nicht zum Schlimmsten kommt, unterstützen das Land und die Kommunen über das Sozialgesetzbuch. Aber wie wir alle wissen, sind die steigenden Ausgaben in den Haushalten der Länder und der Kommunen kaum noch beherrschbar. Eine Reform der sozialen Pflegeversicherung muss dazu führen, dass diese Kosten bei Kommunen und Ländern gedämpft werden. Die Länder und Kommunen müssen unbedingt am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Versorgung der zukünftigen Pflegebedürftigen ist durch den demografischen Wandel gefährdet. Dringend benötigte Investitionen und der Personalbedarf sind die großen Herausforderungen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hat ein Diskussionspapier mit konkreten Vorschlägen erarbeitet, um die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Für diese Vorarbeit möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Es ist wichtig, dass es jetzt einen konkreten Gesetzesvorschlag des Bundes gibt; denn die Zeit drängt. Das weiß auch die Bundesregierung. Sie hatte bereits zum Mai 2024 einen Entwurf für eine umfassende Reform angekündigt, aber bisher liegt eben nur der Bericht vor. Konkrete gesetzgeberische Initiativen fehlen. Der Bericht der Bundesregierung selbst zeigt den Handlungsbedarf deutlich auf und enthält auch Ausführungen zu Möglichkeiten der Finanzierung. Das Diskussionspapier der Bund- Länder-Arbeitsgruppe weist den Weg, um Pflege generationengerecht zu gestalten. Wir fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Reform der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. – Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Als Nächste hat das Wort: Frau Staatsministerin Schall aus Rheinland-Pfalz. Dörte Schall (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage, wie die pflegerische Versorgung aktuell und im weiteren demografischen Wandel gestaltet werden soll, bewegt bundesweit die Menschen. Bereits heute stehen Menschen mit ihren Angehörigen vor der Herausforderung, dass es keine ausreichenden Kapazitäten gibt, keinen Tagespflegeplatz, eine ambulante Wohngruppe nicht stattfindet und kein Pflegeheim gefunden wird. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Kosten für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste, Wohnformen und stationärer Pflege stark ansteigen. Dies ist natürlich bedingt durch Tarifsteigerungen, was ausdrücklich positiv hervorgehoben werden soll. Es ist eine gute Entwicklung, dass die Menschen die finanzielle Anerkennung für diese Arbeit bekommen, die gesellschaftlich so wichtig ist. Allerdings gelingt es nicht ausreichend, dass die Kostensteigerungen der Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung kompensiert werden. Die Leistungszuschläge bei der vollstationären Pflege reichen nicht, und die Kosten sind im Jahr 2023 um 26 bis 27 Prozent gestiegen. Gemessen an den Leistungsausgaben der Pflegekassen mag das Finanzvolumen der Hilfe zur Pflege noch zu relativieren sein. Der prozentuale Anstieg um 27 Prozent untersteigt jedoch den pflegerischen Handlungsbedarf. Es muss die gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern sein, die rechtlichen Grundlagen so zu gestalten, dass pflegebedürftige Menschen besser von den Organisationen der Pflege begleitet und unterstützt werden. Es kann nicht unser Anspruch sein, abstrakte Sicherstellungen durchzuführen. Die Menschen müssen sich im Alltag, wenn es darauf ankommt, darauf verlassen können, dass die Pflege auch da ist. Eine umfängliche Reform der Finanzierung der Gestaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur ist erforderlich. Die Entschließung des Landes Mecklenburg- Vorpommern gibt uns den Anlass, darüber zu diskutieren. Schon erwähnt hat die Ministerpräsidentin die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit den Lösungsmöglichkeiten befasst und vielfältige Vorschläge gemacht hat. Insbesondere die breite Finanzierungsgrundlage für die soziale Pflegeversicherung im Zusammenwirken mit mehr Prävention, um den Eintritt in die Zunahme von Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich zeitlich hinauszuzögern, würde eine nachhaltige Tragfähigkeit des Systems gewährleisten und pflegebedürftige Menschen finanziell besser absichern. Dies zeigt auch der im Juli vorgestellte Bericht der Bundesregierung zur zukunftssicheren Finanzierung der Pflegeversicherung mit seinen detaillierten Berechnungen zur Auswirkung der einzelnen Schrauben auf die Einnahme- und Ausgabeseite des Systems. Der Appell von Rheinland-Pfalz lautet daher, die Pflegepolitik mit den jüngst vorgelegten Gesetzentwürfen zur Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung voranzubringen. Die Stärkung der Pflegekompetenz wird nicht ad acta gelegt, sondern in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, und die Kraft für eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung wird aufgebracht. Eine solche Reform ist nicht nur notwendig, um die Pflegeversicherung wieder auf ein verlässliches Fundament zu stellen und das sozialstaatliche Versprechen einer angemessenen Absicherung der Pflege abzusichern. Eine solche Reform würde darüber hinaus auch helfen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin herzustellen, dass Probleme von der Politik gelöst werden, sodass wir sicher für die Zukunft aufgestellt sind und eine gemeinsame Grundlage haben. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Familie und Senioren und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Damit verlassen wir den Tagesordnungspunkt. Die Tagesordnungspunkte 88 und 89 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 88 88. Entschließung des Bunderates: Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/24) in Verbindung mit TOP 89 89. Entschließung des Bundesrates „Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 465/24) Als Erstes erteile ich Herrn Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen, das Wort. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die erste Bundesratssitzung nach dem furchtbaren terroristischen Anschlag von Solingen. Drei Menschen wurden ermordet, mitten aus dem Leben gerissen. Acht weitere Menschen wurden teilweise sehr schwer verletzt. Das war ein Akt des Terrors – barbarischer, menschenverachtender Terror – und ein Angriff auf unsere Freiheit. Unser Land war in Trauer vereint. Die Menschen waren in Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen, in Solingen, in Nordrhein-Westfalen, in ganz Deutschland. Ich will herzlich danken für vielfältige Zeichen der Anteilnahme. Dieser Anschlag hat unser Land mitten ins Herz getroffen. Er ist eine tiefe Zäsur für Deutschland. Auch die drei Landtagswahlen in den vergangenen Wochen sind ein Einschnitt in die Geschichte der Bundesrepublik. Zum ersten Mal ist eine rechtsextreme Partei stärkste Kraft in einem Landtag geworden. In zwei weiteren Landtagen konnte das nur knapp verhindert werden. Das ist für viele Menschen beunruhigend und auch beschämend. Wer das als Phänomen der neuen Länder abtut, wer darin vielleicht das verspätete Erbe einer sozialistischen Diktatur erkennen will, dem sage ich, er hat die Schwere dieser Herausforderung nicht verstanden. Für mich ist klar: Die drei Landtagswahlen und der Terroranschlag von Solingen sind eine doppelte Zäsur für Deutschland. Man kann die Stärke der Extremisten und das Problem der irregulären Migration nicht losgelöst voneinander betrachten. Migration und die Sicherheit in unserem Land bereiten vielen Menschen große Sorgen. Der Umgang mit beiden Themen ist zentral – zentral für das Grundvertrauen der Menschen in unseren demokratischen Staat und zentral für den Glauben an die Handlungsfähigkeit des Staates. Es ist jetzt an allen demokratischen Kräften, Verantwortung zu übernehmen. Wir brauchen eine Antwort aus der politischen Mitte heraus. Nach dem Anschlag von Solingen müssen unseren Worten Taten folgen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat deshalb ein umfangreiches Sicherheits- und Migrationspaket verabschiedet – schnell, die politischen Lager übergreifend, mit Konsequenz und Besonnenheit. Damit ist uns ein entscheidender Durchbruch gelungen für mehr Sicherheit, für mehr Konsequenz in der Migrationspolitik und für eine bessere Prävention. Dazu gehören zahlreiche Maßnahmen in originärer Zuständigkeit des Landes. Sie reichen von einer Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen bis hin zu vielen einzelnen Maßnahmen für eine konsequentere Migrationspolitik. Aber es ist völlig klar, dass auch auf der Bundesebene mutige Schritte nötig sind. Die wesentlichen Stellschrauben in der Migrationspolitik sind in Berlin. Auch eine kohärente Politik für mehr innere Sicherheit lässt sich nur realisieren, wenn der Bund mitzieht. Deshalb gehören zu unserem Paket konkrete Forderungen an den Bund zu den Themen Sicherheit und Migration. Diese bringen wir heute gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein in zwei Bundesratsinitiativen ein. Im Bereich der Migration wollen wir Humanität, aber auch Ordnung, Steuerung und Begrenzung. Dabei gehen wir auch schwierige Themen an wie etwa die Beschleunigung von Asylverfahren für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent. Es bedarf eines Automatismus. Für solche Länder müssen automatisch Regelungen gelten, die eine beschleunigte Bearbeitung ermöglichen. Dazu sollte der Weg des Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz genutzt werden. Wir setzen uns für bessere Rahmenbedingungen für Dublin- Überstellungen ein. Der Bund muss dafür sorgen, dass Überstellungen schneller und einfacher möglich sind. Bei der Terrorismusbekämpfung müssen wir die Sicherheitsbehörden stärken – die Sicherheitsbehörden, die unsere Freiheit verteidigen. Wir wollen Lücken im geltenden Recht schließen: im Staatsschutzstrafrecht, in der Strafprozessordnung und im Telekommunikationsrecht. Der islamistische Terrorismus gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Seine Erscheinungsformen haben sich gewandelt. Wir haben es immer mehr mit radikalisierten Einzeltätern zu tun, die nicht in sichtbare große Netzwerke eingebunden sind. Sie radikalisieren sich über das Internet und insbesondere über die sozialen Medien. Das ist eine Gefährdungslage, auf die wir zeitgemäße Antworten geben müssen. Entscheidend ist die Sicherung von Verkehrsdaten, um Netzwerke aufzuspüren und Täter zu identifizieren. Wir setzen uns gemeinsam für die Umsetzung der Verkehrsdatenspeicherung ein, die der Europäische Gerichtshof ermöglicht hat. Ein anlassbezogener Zugriff auf solche Verkehrsdaten muss möglich sein. Handlungsbedarf sehen wir außerdem im Straf- und Strafprozessrecht. Wir wollen den Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erweitern. Wir brauchen eine Neuregelung der Funkzellenabfrage bei gefährlicher Körperverletzung. Und wir schlagen eine Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Terrorismusfinanzierung vor. Meine feste Überzeugung ist: Es muss sich substanziell etwas ändern, wenn wir einen weiteren Vertrauensverlust der Menschen in unseren demokratischen Staat abwenden wollen. Dafür braucht es Antworten aus der Mitte der Gesellschaft. Das Paket, das Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein heute gemeinsam vorlegen, zeigt: Probleme können aus der politischen Mitte heraus gelöst werden. Seit dem vergangenen Jahr werbe ich für eine Allianz der Mitte. Der Bundesrat ist ein guter Ort, um diese Allianz auch auf Bundesebene konkret werden zu lassen. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung unserer Anträge. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die terroristischen Anschläge der vergangenen Monate haben unser Land erschüttert: der schreckliche Mord in Mannheim und das versuchte Attentat von München, die grausamen Morde von Solingen. Ich musste nach dem Mord an einem jungen Polizisten in Mannheim mit dem Bundespräsidenten und meinem Innenminister zur Familie, anschließend zu den jungen Polizisten, die diesem Einsatzzug angehört haben. Man kann sich diese Mordattacke im Netz anschauen. Sie können sich vorstellen, dass das mit der Bevölkerung etwas macht. Es macht vor allen Dingen etwas mit den Polizistinnen und Polizisten, und es macht auch etwas mit einem selbst. Diese Attacken wurden allesamt von jungen islamistischen oder mutmaßlich islamistisch motivierten Einzeltätern verübt, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind. Die entscheidenden Fragen sind nun: Welche Konsequenzen ziehen wir daraus? Lösen wir die Versprechen ein, die wir den Angehörigen und den jungen Polizistinnen und Polizisten gegeben haben? Wischen wir die Probleme einfach beiseite, oder sprechen wir sie offen an? Reagieren wir mit Maßlosigkeit und Hass oder mit den Mitteln der Demokratie und des Rechtsstaats? Setzen wir islamistischen Terrorismus und Migration gleich, oder schauen wir genau hin und unterscheiden? Meine Haltung ist hier ganz klar: Probleme offen ansprechen, wirksame Lösungen suchen, nicht blindwütig alles in einen Topf werfen, aber zugleich mit der nötigen Konsequenz handeln. In diesem Geist sind die beiden Entschließungsanträge zu Sicherheit und Migration verfasst, die wir heute behandeln. Ich danke der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, von der die Initiative ausging, und dem Land Schleswig-Holstein dafür, dass es im Geleitzug mitgegangen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Anträge enthalten sehr wirkungsvolle Maßnahmen, um unser Land noch sicherer zu machen, vor islamistischem Terrorismus zu schützen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen. Zwei Maßnahmen will ich herausgreifen. Erstens: die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Gerade ich als grüner Ministerpräsident bin mir bewusst, dass wir dabei in ein wichtiges Grundrecht eingreifen. Das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wiegt schwer. Doch das Recht auf Leben und der Auftrag unserer Sicherheitsbehörden, die Bürger zu schützen und terroristische Anschläge zu verhindern, wiegen noch schwerer. Wichtig ist uns, dass die Einschränkung des Grundrechts mit Augenmaß erfolgt, mit Richtervorbehalt und auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Zum Zweiten will ich den Vorschlag herausgreifen, Asylanträge von Antragstellern beschleunigt zu behandeln, wenn sie aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 5 Prozent kommen. Denn hier zeigt sich das entscheidende Dilemma unserer Migrationspolitik: die Vermischung von regulärer und irregulärer Migration. Wir bieten Menschen Schutz vor Verfolgung und vor Krieg. Das soll auch so bleiben, das ist unsere humanitäre Verpflichtung. Aber es kommen auch Menschen zu uns, deren Fälle nicht unter das Asylrecht fallen. Das ist nicht verwerflich. Ich verstehe gut, dass Menschen nach einer besseren Perspektive für sich und ihre Familien suchen. Doch für sie gelten nun einmal andere Regeln. Sofern sie nicht als Fach- und Arbeitskräfte angeworben werden, müssen wir sie abweisen. Denn nach der Migration kommt die Integration, und die Integration kostet Kraft. Wir brauchen Unterkünfte, Plätze in Schulen und Kitas, Kapazitäten in der Verwaltung und in Sprach- und Integrationskursen. Dabei sind heute viele Kommunen an der Grenze des Leistbaren und viele auch darüber hinaus. Damit die Migration unser Land nicht spaltet – und dieses Potenzial hat sie leider –, müssen wir die irreguläre Migration klar begrenzen und die Migration von Arbeits- und Fachkräften dagegen verflüssigen. Genau das meint der Grundsatz von Humanität und Ordnung. Deshalb ist ein wichtiger und wirkungsvoller Schritt, alle Asylanträge beschleunigt zu bearbeiten, die kaum Aussicht auf Erfolg haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir bei den Anträgen zum Bundesrat über die Partei- und Landesgrenzen hinweg sehr schnell eine gemeinsame Position gefunden haben, die die Probleme klar benennt und pragmatische Lösungen aufzeigt, um die Sicherheit zu erhöhen und irreguläre Migration zu begrenzen. Ich bin überzeugt, das ist der Weg, den die große Mehrheit im Land von ihrer Regierung erwartet: nüchtern und ohne Scheuklappen analysieren, pragmatisch, entschlossen und mit Weitblick handeln und sich nicht von denjenigen treiben lassen, die in Wirklichkeit ein anderes Deutschland wollen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin und hochgeschätzte Ministerpräsidentin aus unserem schönen Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Bürgerinnen und Bürger spüren: Wir haben Handlungsbedarf im Bereich der Migration und auch der Sicherheit. Die grausamen Taten von Brokstedt, Mannheim und Solingen verstärkten diesen Eindruck. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben heute zwei Entschließungsanträge eingebracht, für deren Unterstützung ich ausdrücklich werbe. Darin machen wir deutlich: Wir müssen mehr Ordnung, Steuerung und Begrenzung in der Migrationspolitik erreichen. Hinzu kommt: Wir müssen mehr für die Sicherheit der Menschen in unserem Land tun – letztlich, um in der Frage der Migrationspolitik weiterhin humanitär handeln zu können. Die Maßnahmen in den beiden Anträgen sind aus meiner Sicht notwendig, weil wir als Staat handlungsfähig bleiben müssen. Zu viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich inzwischen, ob der Staat noch in der Lage ist, seine Kernaufgaben zu erfüllen, vor allem mit Blick auf das Gewährleisten von Sicherheit und Ordnung. Darum setzen wir uns zusammen mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung und der Kompetenzerweiterung unserer Sicherheitsbehörden ein. Terroristischen Straftaten geht stets eine Radikalisierung und Planung voraus. Um diese Straftaten zu verhindern, müssen wir diese frühen Phasen strafrechtlich erfassen. Der Staat muss zeigen, dass er wehrhaft ist. Die bestehende Regelungsdichte im Migrationsrecht und die Überkomplexität der Verfahren führen dazu, dass Rückführungen und Überstellungen insgesamt nur unzureichend gelingen. Bei vielen Menschen ist daher der Eindruck entstanden: Wer nach Deutschland kommt, der kann so oder so hierbleiben, egal ob sein Asylantrag abgelehnt wird oder nicht, egal wie er sich hier verhält. Dieser Zustand ist gefährlich. Unter diesem Eindruck leidet die übergroße Mehrzahl der Geflüchteten, die sich integrieren und bei uns einbringen wollen. Darunter leiden das Vertrauen in den Staat und der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und damit auch unsere Demokratie. Aktuell gibt es viel zu wenige Überstellungen in andere EU-Staaten. Grund dafür ist die ineffektive Umsetzung der Dublin-III-Verordnung. Wir fordern daher, Rückführungsverfahren und Überführungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu müssen wir bei der Abschiebung von Straftätern dringend besser werden. Bei Personen, die in unserem Land Straftaten begangen haben, müssen wir klare Konsequenzen ziehen. Hierbei dürfen wir keine rechtlichen Grauzonen dulden. Hier muss das Ziel sein, auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Darüber hinaus müssen wir die Schwelle für das sogenannte Ausweisungsinteresse senken. Wir brauchen niedrigere Ausweisungshürden, etwa für Personen, die sich als Gefahr für die öffentliche Sicherheit erweisen. Dies betrifft zum Beispiel Mitglieder terroristischer und krimineller Vereinigungen. Und wir sollten endlich unmissverständlich klarstellen: Wenn Schutzberechtigte ohne zwingende Gründe in ihr Herkunftsland reisen, verlieren sie bei uns den Anspruch auf ihren Schutzstatus. Ich denke, dass wir eine solche Regelung brauchen, um die gesellschaftliche Akzeptanz für Migration und Asyl zu erhalten. Wir halten zudem regelmäßige sicherheitspolitische Lageeinschätzungen zu Herkunftsländern für erforderlich. Und für Asylbewerber aus Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent brauchen wir dringend einen schnelleren Verfahrensmodus, damit wir unsere Ressourcen auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren können. Eine bundesweite Datenbank, über die alle Behörden einen schnellen Zugang zu sämtlichen Identitäts- und Aufenthaltsinformationen bekommen, würde Überstellung und Abschiebung ebenfalls erleichtern. Das muss der Bund vorantreiben. Wir stellen uns mit diesen Entschließungsanträgen der Tatsache, dass die Zunahme der Gewaltkriminalität sowie die derzeitige Migrationspolitik in Deutschland und Europa viele Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Wir müssen zeigen, dass der Staat Herr der Lage ist. Mit diesen Initiativen können wir ein klares Zeichen für die Handlungsfähigkeit setzen. Bund und Länder wollen gemeinsam mehr für Sicherheit tun. Wir wollen die Migration ordnen, steuern und begrenzen und legen dabei den Fokus auf Humanität und Rechtsstaatlichkeit. Hier ist mir ein Aspekt wichtig, bei dem wir ebenfalls noch besser werden müssen, auch wenn er nicht Teil dieses Antrages ist: Wir müssen Geflüchtete schneller und einfacher in den Arbeitsmarkt integrieren. Ich werbe gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg um Zustimmung für beide Entschließungsanträge. Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn das über alle Parteigrenzen hinaus von den demokratischen Parteien getragen werden würde. Mit den darin beschriebenen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass wir die wirklich Schutzbedürftigen unterstützen. Gleichzeitig wollen wir dem Ziel näher kommen, die irreguläre Migration zu begrenzen, weil unsere Kapazitäten zur Aufnahme von Menschen ausgereizt sind. Und wir wollen erreichen, dass diejenigen, die gegen unsere Gesetze verstoßen, konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Wir wollen, dass die Menschen sich darauf verlassen können, dass sie in unserem Land sicher leben. Und wir wollen, dass Deutschland ein weltoffenes Land bleibt. Wir sind überzeugt davon: Mit diesen Maßnahmen können wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern, um ein weltoffenes, freundliches und positives Land zu bleiben. Das ist Voraussetzung für den Erhalt unseres Wohlstands, unserer Demokratie und aller Errungenschaften, die Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg so stark gemacht haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile ausdrücklich das, was meine Vorredner zur Erschütterung unserer ganzen Gesellschaft durch den Terroranschlag in Solingen gesagt haben. Winfried Kretschmann hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die Ermordung eines Polizisten in Mannheim tiefe Erschütterung in der ganzen Gesellschaft ausgelöst hat. All das – das wissen wir alle miteinander – trägt noch ein Stück zusätzlich zu einer ganz grundlegenden Verunsicherung bei, die wir derzeit in unserer Gesellschaft spüren. Deswegen bin ich auch sehr bei der Schlussfolgerung: Gerade in einer solchen Situation muss der demokratische Rechtsstaat beweisen, dass er seiner Aufgabe gerecht wird. Dafür zu sorgen, das ist Aufgabe der Politik. Als Länder haben wir inzwischen eine gute Tradition. Wir leisten nämlich gemeinsam Beiträge zu einer auf Konsens ausgerichteten Migrations- und Sicherheitspolitik in unserem Land. Das begann, wenn ich es recht erinnere, etwa vor einem Jahr mit einer Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt und dem Beschluss „Humanität und Ordnung“. Und das hat sich inzwischen über eine ganze Reihe von Beschlüssen fortgesetzt. Es ist uns gelungen – nach gelegentlich nicht ganz leichten Gesprächen, aber am Ende eben doch –, Einvernehmen mit der Bundesregierung herzustellen. Das ist etwas, was wir unbedingt fortsetzen sollten. Gerade in diesem Feld der Gesellschaftspolitik ist ein Konsens der Demokraten von allergrößtem Wert. Vor diesem Hintergrund hat dieser Antrag durchaus das Zeug dazu, dieser Kette ein weiteres Glied hinzuzufügen. Was ist die Grundlage für all das, was uns bis jetzt gemeinsam getragen hat? Zum einen die Überzeugung, dass Menschen, die ein Schutzrecht haben, in unserem Land Schutz erhalten sollen; aber umso mehr deswegen auch die Verpflichtung, das Mögliche dafür zu tun, dass Menschen, die kein Schutzrecht haben, eben nicht auf Dauer in Deutschland bleiben können. Damit haben wir insgesamt gesehen über die letzten Monate faktisch Fortschritte erzielt, häufig mit sehr mühseligen und kleinteiligen Maßnahmen, aber eben doch mit Wirkung. Jedenfalls können wir uns, glaube ich, miteinander freuen, dass die Zugangszahlen in diesem Jahr deutlich geringer sind als im Vorjahr. Der uns nun vorliegende Antrag enthält wiederum eine Reihe von Vorschlägen. Darunter sind wirklich interessante Ansätze, die der Diskussion allemal wert sind. Aber lassen Sie es mich so sagen: Genauso interessant wie das, was in diesem Antrag drinsteht, finde ich das, was nicht drinsteht. Wenn Sie sich zurückerinnern: Wochenlang sind wir in der politischen Diskussion nahezu ununterbrochen mit einem einzigen Schlagwort konfrontiert worden, einem Wort, das die Talkshows beherrscht hat, das immer wieder in den Schlagzeilen aufgetaucht ist und von dem gewissermaßen der Eindruck vermittelt wurde, das sei jetzt der goldene Weg zur Lösung unserer Probleme. Ich habe den Antrag zur Migration dreimal gelesen, weil ich gar nicht glauben wollte, dass ich dieses Wort darin nicht finde. Aber es ist so: Der ganze Antrag enthält nicht einmal das Wort „Zurückweisung“ und behandelt das Thema mit keinem Wort. Das ist allerdings auch eine Aussage, und ich will sagen: Ich finde das ausdrücklich richtig, ich finde das gut. Ich habe mich allerdings gefragt, was eigentlich Friedrich Merz dazu sagt. – Nun gut! Ich finde es gut, dass wir mit diesem Antrag zur Sacharbeit zurückkehren und dass die Antragsteller damit tatsächlich viel mehr Vernunft und Verantwortungsbewusstsein beweisen als manche Bundespolitiker. Was die Sache selbst angeht, will ich noch hinzufügen, dass die rechtspopulistische Regierung der Niederlande die Rechtsfrage, die da problematisiert worden ist, jetzt den europäischen Gremien vorlegt und wahrscheinlich eine klare Antwort erhält. Das bringt noch einmal zum Ausdruck, dass man an dieser Stelle tatsächlich vorsichtig sein muss. Zurück zum Antrag und zu dem, was drinsteht: Vieles von dem, was vorgeschlagen wird, dürfte schon deswegen Aussicht auf Mehrheiten haben, weil es zum Beispiel aufsetzt auf gemeinsamen Beschlüssen oder dem europäischen Asylkompromiss oder auch auf dem jüngsten Sicherheitspaket der Bundesregierung. Wenn es beispielsweise um Leistungskürzungen in speziellen Fällen von Dublin III geht oder um die jahrelang erhobene Forderung nach weiteren Rücknahmeabkommen: Da macht man Fortschritte. Richtig ist aber auch, dass wir mit vielen Ländern eben noch keine solchen Abkommen haben. Oder wenn es um die Rückführung von Straftätern nach Syrien und Afghanistan geht: Da haben wir jüngst ein gutes Beispiel erlebt, dem weitere folgen müssen. Wenn es um das Ausweisungsinteresse bei schweren Straftaten geht oder um Asylverfahren an Außengrenzen, so wie sie der europäische Asylkompromiss vorsieht: Das sind alles Themen, die nicht neu sind, aber dennoch sind sie richtig. Es gibt aber auch neue Aspekte – und das will ich ausdrücklich hervorheben –, die ich wirklich interessant finde. Zum Beispiel, dass wir uns an eine grundlegende Überprüfung der Organisation von Dublin- Überstellungen machen. Das finde ich gut, das ist notwendig. Gleichzeitig wissen wir alle: Am Ende des Tages wird das nicht alle Probleme lösen können. Aber wir sollten jeden Fortschritt tatsächlich nutzen. Die Frage, ob man durch Rechtsregelungen eine weitere Beschleunigung von Asylverfahren herbeiführen kann, bei denen die Antragsteller aus Ländern mit einer Anerkennungsquote kleiner 5 Prozent stammen, habe ich noch nicht so ganz verstanden. Ich habe verstanden, was im Beitrag des Kollegen Hendrik Wüst gesagt wurde, nämlich im Grunde genommen das Stichwort „sichere Herkunftsländer“. Aber ob das die Antragsteller allesamt meinen, weiß ich noch nicht – oder worin die Alternativen bestehen. Last but not least: Ich finde es richtig, dass man versucht, eine bundesweite Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten zu schaffen. Gleichzeitig gibt es einige Stichworte, bei denen man tiefer miteinander schürfen und diskutieren müssen wird, ob das denn überhaupt geht: zum Beispiel ein unbefristeter Ausreisegewahrsam. Ich habe da leise Zweifel; aber darüber wird man reden müssen. Das gilt beispielsweise auch für die Frage weiterer Strafverschärfungen und die Frage, ob das gut genug und scharf genug abgrenzbar ist. Dann will ich noch etwas sagen, wozu mich der Beitrag von Daniel Günther angeregt hat: Wir sollten uns fragen, ob wir jenseits dieser unmittelbar sicherheitspolitischen Fragestellung nicht tatsächlich noch andere Aspekte stärker betonen müssen, zum Beispiel eine verbesserte Arbeitsmarktintegration. Darin sind wir in Deutschland nicht gut genug. Es hat natürlich einen großen Wert, wenn sich auf Dauer herumspricht: Alle, die dazu in der Lage sind, verdienen sich ihr Geld am Ende selbst. Das macht sicherlich für die Akzeptanz und die Aufnahmebereitschaft etwas aus. Das sind Dinge, die wir in diesem Zusammenhang durchaus miteinander besprechen sollten. Kurz und gut: Ich finde, das ist eine gute Grundlage für interessante Diskussionen in den Ausschüssen. Wir haben es in der jüngeren Vergangenheit geschafft, durch gegenseitige Kompromissbereitschaft am Ende zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Wenn uns das diesmal auch gelingen sollte, dann wäre das gut, und darum sollten wir uns bemühen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann die emotionale Bedrücktheit, die Kollege Kretschmann aus Baden-Württemberg mit ans Rednerpult gebracht hat, wie vermutlich wir alle sehr gut nachvollziehen. Mannheim ist nicht allzu weit von Rheinland-Pfalz entfernt, und die Betroffenheit nach dem Mord an dem jungen Polizisten in Mannheim hat nicht lange gebraucht, bis sie Rheinland-Pfalz und, ich bin mir sicher, auch viele weitere Länder und Bürgerinnen und Bürger erreicht hat. Tatsächlich brauchen wir bei den Themen Sicherheit und – dort, wo sie miteinander zusammenhängen – Migration breit getragene Antworten aus der politischen Mitte. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten nach dem einen oder anderen Wahlergebnis oft gehört, vielleicht auch selbst gesagt, man müsse da oder dort hingehen und da oder dort genau und noch genauer zuhören. Das ist richtig, und das war wahrscheinlich noch nie falsch. Aber ich glaube, mindestens so wichtig ist, dass wir nach dem Zuhören auch Antworten geben. Darauf kommt es an, meine Damen und Herren. Darum war es wichtig, dass die Bundesinnenministerin nach dem furchtbaren terroristischen Anschlag in Solingen eingeladen hat zu Gesprächen zwischen den Bundesressorts, den Regierungsfraktionen, aber auch der größten Oppositionsfraktion; Vertreter der Länder waren ebenfalls mit dabei. Ich empfinde die beiden Entschließungsanträge als wohltuendes Signal, an uns selbst als Vertreterinnen und Vertreter der politischen Mitte zu appellieren, dass wir den Dialog suchen, und zwar mit dem Ziel und dem Wunsch, zu Ergebnissen zu kommen. Ich kann an das anknüpfen, was Kollege Stephan Weil gesagt hat: Das bedeutet – ich vermute, das ist ein Teil der Intention dieser Entschließungsanträge –, dass wir, wenn wir darum bitten, dass Räume zur Diskussion geöffnet werden, auch in diesen Räumen bleiben, wenn diskutiert wird. Die Bundesregierung hat bereits unmittelbar nach dem Anschlag ein migrations- und sicherheitspolitisches Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses befindet sich schon im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag. Wesentliche Regelungen sind darin enthalten, die nun auch in den beiden vorliegenden Entschließungen adressiert sind. Meine Damen und Herren, das spricht weder gegen die Entschließungen noch gegen das Gesetzgebungsverfahren, sondern es spricht dafür, dass man den Weg der gemeinsamen Kompromissfindung sucht. Ich will aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz insbesondere die Frage hervorheben: Wie gehen wir mit den Dublin-Fällen um? Ein System, das eigentlich nicht mehr funktioniert. Wie gehen wir um mit dem Thema Leistungsausschluss für Dublin-Fälle, wie mit Fragen des Ausweisungsrechts, wie mit dem Thema des Schutzstatus bei unbegründeten Reisen ins Heimatland? Ich will auch sagen, dass es richtig ist, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen auf den Weg gebracht hat, wenn es um das Thema irreguläre Migration geht. Aber lassen Sie mich aus rheinland-pfälzischer Sicht, aus der Sicht eines sehr europäischen Bundeslandes, sagen: Auch da müssen Maßnahme und Ertrag in einem guten Verhältnis stehen. Ich vermute, das wird in manchem Nachbarland – ich schaue ins Saarland – nicht wesentlich anders gesehen. Wir sind in Rheinland-Pfalz sehr stark europageprägt. Wir sind ein Land, das mit seinen Grenzen schon lange nicht mehr als Grenzen umgeht. Vielmehr sind in unserem Wohlstandsmodell, im Arbeitsmarktaustausch, dem Austausch von Dingen, die im ganz persönlichen, privaten Lebensbereich liegen, weder die inländischen Grenzen eine Grenze, noch sind es die zu den europäischen Nachbarländern. Und das muss auch so sein. Sicherheit und Freizügigkeit müssen wir in Einklang bringen. Fest steht ohne Frage, dass die Bundesregierung ein gutes Werk getan hat, als sie dazu beigetragen hat, dass das gemeinsame europäische Asylsystem reformiert wird. Das ist nicht ohne Diskussionen abgegangen, auch nicht ohne Diskussionen zwischen den Ländern und dem Bund, aber es ist ein Fortschritt. Und wenn wir uns heute hier darüber austauschen, dürfen wir auch in die eigenen Länder schauen und sind aufgefordert, unseren Beitrag zu leisten, wenn es etwa um das Thema Rückführungen geht und darum, die Lücke zwischen Anspruch und Tatsachen möglichst zu schließen. Ich bin deshalb sehr froh, Ihnen sagen zu können, dass wir in Rheinland-Pfalz versucht haben, unseren Teil dazu beizutragen, das hinzubekommen, was in den Reden der Vorredner schon angeklungen ist, nämlich, dass wir zügig und handlungsfähig unterwegs sind. Wir haben im deutschlandweiten Vergleich mit etwa fünf Monaten recht zügige Verwaltungsgerichtsverfahren. Dennoch liegt einiges im Argen, was die Themen angeht, die angesprochen wurden. Ich glaube, die allermeisten Menschen, die dieser Debatte folgen oder überhaupt die sicherheits- und migrationspolitische Debatte der letzten Wochen und Monate verfolgt haben, erwarten völlig zu Recht Handlungsfähigkeit von Politik und Staat auf allen Ebenen. Wenn wir dazu beitragen können, dass das im Dialog zwischen Bundesregierung und Ländern gut funktioniert, und alle, die sich als Teil der politischen Mitte begreifen, auch im Deutschen Bundestag dazu beitragen, dann kann das heute ein gutes Signal sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerin Paul aus Nordrhein-Westfalen. Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der abscheuliche terroristische Anschlag in Solingen auf friedlich feiernde Menschen hat die Stadt, hat das Land Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland erschüttert. Wir stehen noch immer unter dem Eindruck dieses menschenverachtenden Anschlags. Für uns als Gesellschaft, für uns als Politiker und Politikerinnen, für uns als diejenigen, die Verantwortung tragen, ist dies auch ein Stück weit der Aufruf zu verantwortlichem Handeln – Verantwortung nämlich dafür, als demokratische Kräfte zusammenzustehen und die Kraft zu entwickeln, Antworten zu finden und auch konsequente Antworten zu finden. Wir als schwarz-grüne Landesregierung haben gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu Sicherheit, Migration und Prävention vorgelegt. Die Maßnahmen in landespolitischer Verantwortung setzen wir nun um, einige sind bereits umgesetzt. Die Länder stoßen aber an Grenzen, wenn Bundesrecht oder europäisches Recht verändert werden muss im Sinne einer verantwortlichen und gemeinsamen Steuerung der adressierten Fragen. Daher bringen wir die vorliegende Initiative gemeinsam mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ein. Wir verstehen unsere heutige Initiative auch als Einladung dazu, gemeinsam Antworten für die Herausforderungen, die sich uns im Bereich der Migration, aber eben auch der Sicherheitspolitik stellen, zu finden. Wir sind und wir bleiben ein offenes und ein vielfältiges Land. Menschen, die bei uns Schutz suchen und unseren Schutz brauchen, werden ihn auch weiterhin finden. Gleichermaßen müssen wir aber dann konsequent sein, wenn Menschen unsere Demokratie, unsere Art zu leben und unsere offene Gesellschaft angreifen. Islamistischer Terror ist eine zentrale Bedrohung unserer Sicherheit und zielt auf die Spaltung unserer Gesellschaft. Hier müssen wir konsequent handeln. Die Menschen erwarten zu Recht, dass Verfahren einerseits funktionieren, wenn es um die Gewährung von Schutz und den Zugang zu Teilhabe geht, also um die Steuerung von Integrationsprozessen. Andererseits erwarten sie das im Bereich der Steuerung von Migration gleichermaßen. Wenn am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kein Bleiberecht besteht oder ein anderes europäisches Land für einen Asylantrag zuständig ist, dann müssen wir Rechtsstaatlichkeit konsequent umsetzen. Nicht zuletzt daran hängt die Akzeptanz für die Migrationsfrage, nämlich auch am Funktionieren dieser Verfahren. Mit insgesamt zwölf Punkten wollen wir Migration besser steuern und ordnen und auch Rückführungen effizienter gestalten. Nur gemeinsam auf der europäischen Ebene mit Bund, Ländern und Kommunen schaffen wir Veränderungen in der Migrationspolitik, die einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen und andererseits unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzdürftigen gerecht werden. Dazu wollen wir mit dieser Initiative einen Anstoß leisten. Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass die Rückführung von Gefährdern und Straftätern höchste Priorität hat. Dazu gehört auch, auszuloten, inwieweit Straftäter aus Syrien und Afghanistan nach Verbüßung ihrer Strafe konsequenter in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Dafür kann allerdings nur der Bund die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen schaffen. Ein wesentliches Hindernis erfolgreicher Rückführungen bleibt in vielen Fällen die fehlende Kooperationsbereitschaft von Herkunftsländern bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen. Denn eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen kann schlichtweg nicht abgeschoben werden, weil sich Herkunftsländer entweder bei der Passersatzbeschaffung oder bei der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen unkooperativ zeigen. Das wird auch bei der Frage der Dublin-Modalitäten deutlich. Eine erfolgreiche Überstellung wird hier häufig durch unverhältnismäßige Kriterien einiger Mitgliedstaaten im Praktischen nahezu unmöglich gemacht. Wir haben uns im Rahmen der Dublin-III-Verordnung auf ein europäisches Verfahren verständigt. Meinem Verständnis nach gehört dann auch dazu, dass mit den jeweiligen Mitgliedstaaten Modalitäten für Rücküberstellungen verabredet werden, die diese auch faktisch möglich machen. Darüber hinaus bitten wir die Bundesregierung, daran weiterzuarbeiten, mit relevanten Zielstaaten stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen gerade in den wichtigen Bereichen der Passersatzbeschaffung und der Flugabschiebung zu erreichen. Denn insbesondere Migrationsabkommen sind auf der einen Seite ein Grundpfeiler dafür, Ordnung, Steuerung und Begrenzung illegaler Migration hinzubekommen und bei Rückführungen die Kooperationsbereitschaft zu erhöhen; andererseits aber auch dafür, zu geregelten Verfahren bei der Arbeits- und Ausbildungsmigration zu kommen. Zu einer Migrationspolitik, die sich durch Humanität und Steuerung auszeichnet, gehört es auch, möglichst schnell Klarheit für diejenigen Menschen zu schaffen, die keine Aussicht auf einen Schutzstatus besitzen. Unser Ziel ist es deshalb, die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Unsere Bundesratsinitiative bittet an dieser Stelle die Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent erreicht werden können. Dies schafft Klarheit für die Schutzsuchenden, aber auch für diejenigen, die hier möglicherweise eine anderweitige Perspektive suchen. Ich möchte betonen, dass bei diesem Ansinnen und dieser gesetzlichen Regelung das individuelle Recht auf Asyl selbstverständlich unberührt bleibt. Es kann selbstverständlich auch für Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote individuelle Gründe geben, die einen Schutzstatus begründen, und dieser muss immer gewährt bleiben. Wir fordern die Bundesregierung mit unserer Initiative zudem dazu auf, eine bundesweit behördenübergreifend nutzbare Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten aufzubauen. Allen beteiligten Behörden müssen diese entscheidenden Informationen vorliegen. Ein Vorteil dieser Datenbank ist dann auch, dass Anträge auf Passersatzbeschaffung beschleunigt werden können. Es ist wichtig, insbesondere beim Datenaustausch effizienter, vernetzter und damit schneller zu werden. Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung der Maßnahmen in Landesverantwortung weiterhin mit hoher Priorität verfolgen. Wir erhoffen uns aber gleichzeitig den Schulterschluss mit dem Bund und den Ländern, um schnelle und gezielte Verbesserungen in der Migrationspolitik herbeizuführen. Unsere Bundesratsinitiative ist dafür ein Aufschlag und eine Einladung. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Paul! – Um das Wort hat gebeten: der Parlamentarische Staatssekretär Özdemir aus dem Bundesministerium des Innern. Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle stehen noch unter dem Eindruck der furchtbaren Ereignisse und terroristischen Anschläge, die Menschenleben gefordert haben, Verletzte und Hinterbliebene zurückgelassen haben – zuletzt in Solingen –, so auch unsere Sicherheitskräfte, die mit diesen Einsätzen, mit diesen Geschehnissen, mit diesen Eindrücken umgehen mussten. Die Bundesregierung hat mit ihrem umfassenden Sicherheitspaket sehr rasch für den Vollzug des Rechtsstaats wichtige Punkte aufgegriffen: im Aufenthaltsrecht, im Waffenrecht und bei der Bekämpfung des gewalttätigen Islamismus. Diese Punkte sind nicht nur politische Entschließungen geblieben, wie das die Anträge aus Nordrhein-Westfalen jetzt teilweise zu glauben machen versuchen. Die identifizierten Veränderungsbedarfe sind seitens der Bundesregierung unverzüglich in Gesetzentwürfe gegossen worden, die sich bereits in der parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestages befinden. Es geht allem voran um praktische Ergebnisse und entschiedene Schlussfolgerungen – jedenfalls geht es der Bundesregierung darum. Ich möchte mit Ihnen gemeinsam anhand des Antrages die Palette des Machens der Bundesregierung und des Machen-Wollens des Antrages ausleuchten. Zeitlich schon weit vor dem Sicherheitspaket hat die Bundesregierung viele der im Antrag angesprochenen Punkte zum Gegenstand ihres Handelns gemacht. Die Bundesregierung verfolgt unter anderem ausdrücklich das Ziel, Dublin-Überstellungen zu verbessern. Das kann nur gemeinsam mit den Ländern gelingen, die für den Vollzug des Ausländerrechtes zuständig sind, im Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Dafür haben wir im Sicherheitspaket eine Dublin-Taskforce vereinbart. Diese hat bereits im BMI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, gemeinsam rechtliche und tatsächliche Änderungsbedarfe im Dublin-Verfahren zu überprüfen sowie Optimierungsmöglichkeiten und notwendige Rechtsänderungsbedarfe für den Vollzug zu identifizieren. Auch die Evolution, die durch das GEAS auf europäischer Ebene durch die Bundesregierung erzielt worden ist, möchte ich hier kurz erwähnen. Mit dem Gesetzentwurf zum Sicherheitspaket hat die Bundesregierung einen Leistungsausschluss für Dublin- Fälle formuliert. Ausländer, die in Deutschland bleiben, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, weil eben ein anderer Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, werden nach diesem Entwurf künftig keine Leistungen mehr erhalten. Ausländer, die ohne sittliche Pflicht in den Herkunftsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, reisen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich auf dem Staatsgebiet wieder der Staatsgewalt ihres Herkunftslandes unterstellen möchten. Es wird damit zukünftig vermutet, dass sich heimreisende Asylberechtigte und Personen, die unseren Schutz beantragen oder beantragt haben, wieder in den Schutz der Staatsgewalt des Herkunftsstaates begeben. Weiterhin sollen Schutzberechtigte zukünftig verpflichtet werden, ihre Heimreisen anzuzeigen. Kommen sie dieser Anzeigepflicht nicht nach, handeln sie ordnungswidrig, was mit Geldbuße geahndet werden kann. Jede angezeigte Heimreise wird folglich auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung eines Widerrufverfahrens weitergeleitet. Die Bundesregierung arbeitet gezielt mit Herkunftsländern daran, bestehende Hindernisse bei der Rückführung auszuräumen. Die deutschen Behörden können nunmehr auf Rückübernahmeabkommen mit 50 Herkunftsländern zurückgreifen. Die Bundesregierung hat mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz bereits deutliche Verschärfungen im Ausweisungsrecht vorgenommen. Mit deren Anwendung werden vormals vom Bundesrat beziehungsweise den Polizeien der Bundesländer gerügte Hindernisse beseitigt. Diesen Weg werden wir nun konsequent mit dem Sicherheitspaket weitergehen, da die Balance von Freiheit und Sicherheit diesen neuen konsequenten Weg auch gebietet. Am 29. August 2024 hat die Bundesregierung wieder Rückführungen von Deutschland nach Afghanistan organisiert. Bei den Personen handelte es sich um afghanische Staatsangehörige, die wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt waren, kein Bleiberecht in Deutschland hatten, einen großen Teil ihrer Strafe bereits abgesessen haben und gegen die eine Ausweisungsverfügung vorlag. Wie für Afghanistan prüft die Bundesregierung nun derzeit intensiv rechtlich und praktisch tragfähige Wege, um wieder Abschiebungen, insbesondere von Straftätern und terroristischen Gefährdern, nach Syrien zu ermöglichen. Zur Beschleunigung der Asylverfahren haben wir zum einen sehr früh in der laufenden Wahlperiode das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen und weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten bestimmt. Die verfassungsrechtlichen Hürden zur Bestimmung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten bleiben nach wie vor hoch. Ergänzt wird dies durch ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Herkunftsländer mit einer Schutzquote von unter 5 Prozent. Durch das Rückführungsverbesserungsgesetz haben wir den Ausreisegewahrsam von 10 auf das EU-rechtlich zulässige Maximum von 28 Tagen angehoben. Mit dem Ausländerzentralregister steht den Behörden, die mit Abschiebungen und Durchführungen von Überstellungen betraut sind, bereits jetzt eine bundesweite zentrale Datenbank zur Verfügung. Auf das Ausländerzentralregister können unter anderem das BAMF, aber auch Landespolizeien zurückgreifen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das DÜV- Anpassungsgesetz hinweisen, das den Datenaustausch von Behörden verbessert und das AZR deutlich leistungsfähiger gestaltet. Warum hier das Feigenblatt einer neuen Datenbank statuiert wird, statt interoperabel zu arbeiten, erschließt sich mithin nicht. Zum Straf- und Strafprozessrecht bleiben die Ideen im Antrag etwas diffus, wenn dabei zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung Strafrechtsänderungen vorgeschlagen werden, die die Verfassungskonformität im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich herausfordern. Das wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die Verfassungskenntnis, sondern es wirft auch Fragen zur Ernsthaftigkeit auf. Die Bundesregierung hat ein konkretes in Gesetzesform geschriebenes Angebot an die Bundesländer wie auch die größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag unterbreitet. An der Gestaltung des Sicherheitspaketes mitzuwirken beziehungsweise auf diesem Niveau Gegenvorschläge zu machen, ist nun das Gebot der Stunde für alle Demokratinnen und Demokraten. Der Anschlag von Solingen unterstreicht eine drängende Herausforderung, der wir gemeinsam, als Staatsdienerinnen und Staatsdiener, begegnen müssen. Die Menschen erwarten von der Bundesregierung, aber auch den Landesregierungen Lösungen, und dazu rufe ich uns alle herzlich auf. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage unter Punkt 88 dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – federführend – und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Die Vorlage unter Punkt 89 weise ich dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend – zu. Ich rufe TOP 52 auf: TOP 52 Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 390/24) Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr gedenken wir der friedlichen Revolution und des Mauerfalls vor 35 Jahren – Meilensteine, die das Ende der SED-Diktatur und die Wiedervereinigung Deutschlands einleiteten. Dabei dürfen wir die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR nicht vergessen, die bis heute unter den Folgen der Repression leiden. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn nun auch die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, für Opfer der SED-Diktatur erleichtert werden würde. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf setzt der Bund ein wichtiges Signal in Richtung der Opfer und verbessert deren wirtschaftliche Lage. Besonders begrüße ich die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge sowie die Dynamisierung der sogenannten Opferrente nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes. Mir geht es heute insbesondere um Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden. Trotz der klaren Festlegung im Koalitionsvertrag und der intensiven Bemühungen der SED-Opferbeauftragten fehlt dieser Aspekt leider im aktuellen Gesetzentwurf. Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben daher unter meinem Vorsitz in ihrer Konferenz am 18. Juni 2024 eine gesetzliche Regelung gefordert, die angesichts des hohen Lebensalters der Betroffenen eine grundlegende Vereinfachung bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden ermöglicht. Wir haben in diesem Zusammenhang über den Vorschlag diskutiert, Regelungen zu schaffen, die sich am Soldatenversorgungsgesetz orientieren. Diese sollten konkrete Auslöser und Erkrankungen benennen und einen kausalen Zusammenhang gesetzlich unterstellen. Typische Fälle und Erkrankungsbilder wie zum Beispiel nach Haft, medizinischen Versuchen und Doping könnten hier Berücksichtigung finden. Damit würden wir die Beweislast für die Kausalität von den Betroffenen nehmen und ihnen den Zugang zu Anerkennung und Unterstützung deutlich erleichtern. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, sich der drängenden Verantwortung für die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von Opfern der DDR-Diktatur zu stellen und eine kriterienbasierte Vermutungsregelung einzuführen. Dies wäre nicht nur im Interesse der betroffenen Opfer, sondern würde auch die Arbeit der zuständigen Behörden erleichtern und den Empfehlungen der SED-Opferbeauftragten entsprechen. Wir müssen zügig handeln und eine angemessene praxistaugliche Lösung finden. In diesem Sinne fordere ich die Bundesregierung nachdrücklich auf, eine deutlich spürbare Verbesserung für gesundheitlich geschädigte Opfer der SED-Diktatur zu schaffen. Ansonsten sind wir, wie ich am Anfang bereits sagte, auf dem richtigen Weg. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam vollenden! – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Um das Wort hat gebeten: Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe an den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts an. Er hat darauf hingewiesen, dass sich friedliche Revolution und der Mauerfall in diesem Jahr zum 35. Mal jähren. Ich will auch noch mal daran erinnern. Die ikonografischen Bilder derjenigen, die 1989 am 9. November und in den Tagen danach an der Mauer gestanden haben, auf der Mauer gefeiert haben, am Brandenburger Tor, die das erste Mal die Möglichkeit hatten, aus der DDR hinaus über die Grenze zu gehen, sind uns in Erinnerung geblieben. Ich habe jüngst bei einer Veranstaltung in Thüringen einen Pfarrer getroffen, der mir deutlich machte: Für ihn hatte dieses Gefühl, als er von Hildburghausen aus das erste Mal die Möglichkeit hatte, nach Bayern zu gehen – da handelt es sich in dem Fall weniger um die Tatsache, dass er nach Bayern, sondern aus der DDR heraus in ein anderes Land, also in den Westen gehen konnte –, etwas von dem Weg in die Freiheit, der Teilung des Roten Meeres und der Möglichkeit des Volkes Israel. Das ist es, was er sozusagen empfunden hat. Aber diese Erlebnisse haben eine Vorgeschichte. Diejenigen, die sich unter dem sehr fragilen Schutz einer größeren Öffentlichkeit bei der Leipziger Messe im September 1989 hingestellt haben und für mehr Demokratie eingetreten sind, konnten nicht erwarten, dass sich das, was sie im September 1989 taten, im Rückblick als eine friedliche Revolution herausstellen würde. Vielmehr konnten und mussten sie damit rechnen, dass sie und ihre Familienmitglieder von Repressalien bedroht werden, dass sie verhaftet werden, dass sie möglicherweise in den Westen abgeschoben werden – all diese Erfahrungen. Diese Helden der friedlichen Revolution, an die wir heute erinnern, haben Namen, und sie haben ganz unterschiedliche Schicksale erlitten. Viele Opfer der DDR-Repression hatten gar nicht mehr die Möglichkeit, zu Helden einer friedlichen Revolution zu werden. Über diese Menschen reden wir, wenn wir hier über rehabilitationsrechtliche Vorschriften reden. Das klingt sehr technisch, aber im Kern geht es um die Frage, wie wir mit Leuten umgehen, die in dieser DDR- Diktatur SED- und DDR-Unrecht erlitten haben. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Unser Beauftragter für die DDR- und SED- Aufarbeitung – früher nannte man das Stasi-Unterlagen- Beauftragter; inzwischen umfasst das viel mehr – hat eine Studie gemacht, wie die Opfer der DDR-Diktatur inzwischen in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Wiedergutmachungsprozess wahrnehmen. Sie sagen ganz eindeutig: Die soziale Lage hat sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich verbessert. Gleichzeitig sagen sie, ihre Erwartungen an den Wiedergutmachungsprozess sind trotzdem nicht erfüllt. Sie haben viel zu oft das Gefühl, dass sie als lästige Bittsteller wahrgenommen werden. Wenn du aber mit einer Opfergeschichte aus einer Diktatur kommst und in der Demokratie, in der du jetzt lebst, seit einer Generation das Gefühl hast, dass deine Biografie sozusagen als lästig wahrgenommen wird, dass du als ein potenzieller Störenfried wahrgenommen wirst, dann macht das was mit den Menschen und auch mit dem Aufarbeitungsprozess. Wir wissen inzwischen aus der Forschung, dass sich solche Erfahrungen vererben. Das ist nicht nur ein Thema der DDR-Diktatur. Wir wissen, dass auch die Kinder und die Enkel dieser Opfer die Erfahrungen ihrer Eltern und Großeltern in sich tragen. Das, was wir hier sehr technisch miteinander besprechen, ist etwas, wo hinter jeder technischen Regelung Menschen stehen. Daran müssen wir uns erinnern, auch wenn wir immer wieder daran denken, dass Geschichte eben nicht vergeht. Von Ministerpräsident Haseloff ist deutlich gemacht worden: Das ist ein guter Gesetzentwurf, über den wir sprechen. Gleichzeitig gibt es immer Vorschläge – und das ist ja etwas, was wir im Bundesrat häufig tun – nach dem Prinzip: Das Bessere ist der Feind des Guten. Um nicht mehr und nicht weniger geht es, wenn hier drei Themen als besonders wichtig angesehen werden: Erstens. Wir gedenken in der Regel am 13. August dem Mauerbau von 1961 und den Folgen, die damit verbunden sind. Für uns in Thüringen hat der Mauerbau bereits 1952 begonnen, und damit verbunden waren Zwangsumsiedlungen im großen Stil. Diese hatten dann so euphemistische Namen wie „Aktion Kornblume“. Da sind Leute in der Nacht oder im Morgengrauen quasi aus ihren Häusern ausgewiesen worden, mussten schnell Hab und Gut zusammenbringen, wurden an andere Orte verschickt und waren dort den Rest ihres Lebens ungewollt, wurden diskriminiert, wurden am Arbeitsplatz schlecht behandelt und im Übrigen auch weiter überwacht. Über diese Zwangsausgesiedelten sprechen wir. Sie haben seit langer Zeit die Forderung, dass dieses Unrecht, das ihnen angetan worden ist, stärker wahrgenommen wird. Nun ist dankenswerterweise eine einmalige Entschädigung vorgesehen: 1 500 Euro. Der Verlust des Wohnorts, diese Diskriminierungserfahrung, diese Traumatisierung – keine Summe kann das adäquat aufwiegen. Gleichzeitig sagen die Betroffenen zu der Vorstellung, nach der 1 500 Euro als ausreichend angesehen werden: Das ist, auch wenn es um eine Entschädigung in symbolischer Form geht, eine sehr kleine Symbolik. – Wir haben in Thüringen Ende der 1990er-Jahre eine landesrechtliche Regelung geschaffen, mit der wir als Land über eine Stiftung bürgerlichen Rechts schon einen ersten Teil der Entschädigung geleistet haben, allerdings mit dem Ziel, dass unsere Thüringer Betroffenen, wenn es endlich zu einer Bundesregelung kommt, auch von dieser profitieren können. Der jetzige Gesetzentwurf schließt das aus. Das halten wir für falsch. Wir würden im weiteren Gesetzgebungsverfahren gern eine Regelung schaffen, die vorsieht, dass diejenigen, die von der Einmalzahlung in Thüringen aus einer freiwilligen vorangegangen Landesregelung profitieren konnten, nicht von der Bundesregelung ausgeschlossen werden, die nun kommt. Zweitens. Wir plädieren für eine Vereinfachung der Anerkennung von Gesundheitsschäden. Um das ganz klar zu sagen: Die Gesundheitsschäden entstanden vor Jahrzehnten und in einem Unrechtsregime. Diese Gesundheitsschäden nachzuweisen, ist kompliziert und für viele der Betroffenen unmöglich. Hier zu einer Beweislastumkehr zu kommen, die wir an anderen Stellen auch kennen, ist Gegenstand der Änderungen, um die es dann auch gehen wird. Den dritten Punkt hat Ministerpräsident Haseloff auch angesprochen: Viele Menschen, die wie ich in der DDR geboren wurden, waren stolz auf die Erfolge im Sport. Aber dieser Stolz darf nicht dazu führen, dass wir die Augen davor verschließen, dass es massives Unrecht und Zwangsdoping gegeben hat als eine staatlich angeordnete Maßnahme. Die Geschichte der Opfer ist erst in den vergangenen Jahren unter anderem durch Studien in die Öffentlichkeit gebracht worden. Wir müssen über Zwangsdoping sprechen. Wir müssen die Mechanismen deutlich machen. Ich bin froh, dass Forschungsprojekte und auch Sportministerinnen und Sportminister dieses Thema an unterschiedlicher Stelle aufgegriffen haben. Wir müssen auch für die Opfer von Zwangsdoping die Möglichkeit zum Eingang ihrer Fälle in diese rehabilitationsrechtlichen Regelungen schaffen. Das sind wir ihnen schuldig, um das Leid, das sie erfahren haben, anzuerkennen. Geschichte vergeht nicht. Es muss uns ein Anliegen sein, deutlich zu machen, dass diejenigen, die sich im September 1989 für „Demokratie Jetzt“ eingesetzt haben, nicht nur an den Jahrestagen gewürdigt werden, sondern dass es unser tägliches Anliegen ist, auch durch entsprechende Regelungen das Leid der DDR-Opfer entsprechend anzuerkennen, in symbolischer und auch in materiell-rechtlicher Hinsicht. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ihr Handzeichen bitte für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Nun zu Ziffer 3. Zunächst Buchstaben a, d und e gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 3 Buchstabe b! – Mehrheit. Jetzt noch der Rest von Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich rufe TOP 1 a) bis c) auf: TOP 1a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) (Drucksache 350/24) TOP 1b) b) Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 (Drucksache 351/24) TOP 1c) c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (Drucksache 371/24) Mir liegen keine Wortmeldungen vor. – Drei Erklärungen zu Protokoll1 gibt ab: Frau Ministerin Touré (Schleswig-Holstein). Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir beginnen mit den Punkten 1 a) und 1 b), dem Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und dem Finanzplan des Bundes bis 2028. Hierzu liegt Ihnen die Empfehlung des Finanzausschusses vor. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Der Bundesrat hat damit zu den Vorlagen Stellung genommen. Wir kommen nun zu Punkt 1 c), dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 4 und 5. Jetzt bitte ich um Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Die Punkte 2, 3 und 5 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 2 2. Gesetz zur Änderung des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen- Gesetzes (Drucksache 412/24, zu Drucksache 412/24) in Verbindung mit TOP 3 3. Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 413/24) 1 Anlagen 4 bis 6 und TOP 5 5. Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 415/24) Es handelt sich hierbei um drei Gesetze, das sogenannte Agrarpaket zur Entlastung der Landwirtschaft. Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat gebeten: Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die zum Beschluss anstehenden Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes bauen auf Anpassungen im EU-Recht auf. Dass hier, anders als das sonst oft üblich ist, die Änderungen fast eins zu eins in nationales Recht überführt werden sollen, ist erst einmal positiv zu sehen. Insbesondere der Wegfall der Pflichtstilllegung von Ackerland ab 2025 ist ein richtiges Signal zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Doch die Änderungen können nur ein erster Schritt sein. Ich hätte mir etwas mehr Mut vom Bund gewünscht. Aus den Ländern kamen viele Vorschläge, die größtenteils aber nicht berücksichtigt wurden. Mit den Änderungen der Konditionalität soll gleichzeitig auch der Weg für neue freiwillige Öko-Regelungen bereitet werden: eine Weideprämie für Milchviehbetriebe und eine Maßnahme für Biotopvernetzungen. Was der Bund mit den angekündigten neuen Öko-Regelungen verkauft, ist eine – ich muss es mal so sagen – Mogelpackung. Zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen ist den Ländern bisher nichts bekannt. Zur Finanzierung sollen Mittel verwendet werden, die aufgrund des Rückgangs landwirtschaftlicher Flächen in den vergangenen Jahren nun nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt werden. Zwar ist die Auslastung mancher Öko- Regelungen in den letzten Jahren hinter den Erwartungen zurückgeblieben, aber deshalb sollte man nicht in Aktionismus verfallen und gleich neue Öko-Regelungen vorschlagen. Es besteht keine Notwendigkeit für neue Maßnahmen, die das System noch intransparenter machen, als es schon ist. Neue Öko-Regelungen lehne ich deshalb ab – zumal die Länder in ihren Landesmaßnahmen schon jetzt ein breites Angebot an zielgerichteten Programmen für den ländlichen Raum anbieten. Letztlich bedeutet jede neue Öko-Regelung zusätzlichen Aufwand. Deshalb wurde mehrfach gefordert, im Falle neuer Öko-Regelungen nach dem Prinzip „One in, one out“ über die Streichung bisher unzureichend in Anspruch genommener Öko-Regelungen nachzudenken. Mir ist natürlich bewusst, dass es angesichts der wirtschaftlichen Situation für die meisten Landwirtinnen und Landwirte alternativlos ist, die Fördertöpfe bestmöglich auszuschöpfen. Ich halte es jedoch für sinnvoller, freiwerdende Mittel in die Einkommensgrundsicherung zu transferieren, als sich neue Regelungen auszudenken. Auch vor dem Hintergrund des Ziels einer stabilen und verlässlichen Gemeinsamen Agrarpolitik sollte Ruhe in die Ausgestaltung des Förderspektrums einkehren. Jährlich neue Regelungen verunsichern und belasten sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch die Verwaltung in der Umsetzung neuer Fördermaßnahmen. Damit schwindet auch die Akzeptanz für die GAP und die Agrarpolitik insgesamt. Das haben uns die Bauern mit ihren Protesten zum Jahresanfang sehr deutlich gemacht. Als Reaktion auf die Bauernproteste wurde den Landwirtinnen und Landwirten Entlastung versprochen. Mit den Anpassungen des Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetzes und des Erneuerbare-Energien- Gesetzes sollen Verbesserungen im Sinne der Landwirtschaft angestoßen werden. Die Stärkung der Position der landwirtschaftlichen Betriebe in den Lieferketten ist ein wichtiger Baustein. Und die Übergangsregelungen für Biogasbestandsanlagen beim „Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen“ dürfte sich positiv auf die Bereitschaft der Betreiber von Biogasanlagen auswirken, ihre Anlagen zu flexibilisieren, und damit zur Leistungsfähigkeit der allgemeinen Stromversorgung beitragen. Klar ist aber auch: Ein adäquater Ersatz für den Wegfall der Agrardieselrückvergütung ist das bei Weitem nicht. Die befristete Wiedereinführung der Tarifglättung ist zwar ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, aber auch hier ist ein Teil der Wahrheit, dass bei Weitem nicht alle Landwirtinnen und Landwirte tatsächlich davon profitieren werden. Betriebe, deren Einkünfte nicht der steuerlichen Progression unterliegen, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die genau wie die Familienbetriebe von der Abschaffung der Agrardieselrückvergütung betroffen sind und die genauso unter witterungsbedingten Gewinnschwankungen leiden, profitieren nicht von dieser Regelung. Und durch die Befristung bringt die Tarifglättung für die Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch keine dauerhafte Entlastung. Es besteht dringender Nachholbedarf, wenn es darum geht, die Landwirtschaft tatsächlich zu entlasten. Die aktuellen Pläne werden den Ankündigungen der Bundesregierung nicht gerecht. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Schulze! – Als Nächstes hat das Wort: Ministerin Staudte aus Niedersachsen. Miriam Staudte (Niedersachsen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das berühmte Agrarpaket, das neben den verschiedenen Bürokratieabbauprozessen, die ja immer noch auf allen politischen Ebenen laufen, sozusagen die Antwort auf die Bauernproteste des letzten Jahres ist. Es geht um die Tarifglättung, um Steuerrecht, es geht um die Änderung der GAP-Mindestanforderungen, die ja gerade schon angesprochen worden sind, aber auch um die freiwilligen Öko-Regelungen. Es geht um die Stärkung der Position der Erzeugerinnen und Erzeuger im Marktgeschehen, im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Insgesamt, finde ich, kann man sagen, es ist wirklich weit auf die Landwirtschaft zugegangen worden. Es ist an vielen Stellen deutlich vereinfacht worden. Zum Beispiel sind Betriebe unter 10 Hektar jetzt freigestellt von Kontrollen und Vorgaben im GAP-Bereich. Sehr komplizierte Regelungen zum Fruchtwechsel wurden zum Beispiel durch sehr einfache Regelungen ersetzt, die aber nicht unbedingt sehr ambitioniert im Bereich Ökologie sind. Aber das war ein wichtiger Kompromiss, der errungen worden ist, um komplizierte Regelungen abzulösen oder zu verhindern. Die Pflicht, auf 4 Prozent der Ackerflächen Stilllegungen zu vollziehen, ist, wie gesagt, gestrichen worden. Das betrifft 450 000 Hektar bundesweit, und das entspricht ungefähr einem wirtschaftlichen Vorteil von 220 bis 300 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: Es gibt allerdings die Möglichkeit, freiwillige Öko-Regelungen für Brachflächen in Anspruch zu nehmen, mit sehr attraktiven Fördersätzen. 1 300 Euro für den ersten Hektar, das ist wirklich eine gute Summe. Ich kann nur appellieren, das wirklich auch in Anspruch zu nehmen. Unterm Strich haben die Maßnahmen, die ich angesprochen habe, nicht unbedingt dazu beigetragen, dass das Umweltniveau, das die EU fördert und fordert, angehoben wird. Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir neue Öko-Regelungen einführen. Ich bin froh, dass dafür heute die Weichen gestellt werden im Bereich Grünland für Weidehaltung und Biodiversität. Sehr geehrter Herr Kollege Schulze, ich glaube, Sie sind nicht generell gegen neue Öko-Regelungen. Auf der letzten AMK haben Sie ja auch für die neue Öko- Regelung im Weinbau gestimmt. Wir dürfen nicht die Bürokratie vorschieben und so wichtige, notwendige Maßnahmen, die auch von weiten Teilen der Landwirtschaft gefordert sind, blockieren. Wir wissen alle: Die Weidehaltung befindet sich auf dem Rückzug. Die Stallhaltung nimmt in der Milchviehhaltung zu. Das ist weder ökologisch noch für die Biodiversität förderlich. Es ist nicht förderlich für den Klimaschutz, und es ist auch gesellschaftlich nicht gewollt. Deswegen muss mit einer neuen Öko-Regelung gegengesteuert werden. Ich finde, es ist doch eine sehr elegante Lösung, die dafür gefunden worden ist, eben Restmittel aus der ersten Säule zu verwenden. Es gibt also keine Kürzung der Basisprämie, aber es ist eine zielgerichtete Förderung. Und wir profitieren insgesamt davon – wir haben in Niedersachsen ja auch eine Öko-Regelung –, wenn in der zweiten Säule dadurch Mittel frei werden, zum Beispiel für die in den meisten Ländern überzeichneten Agrarumweltmaßnahmen. Dann das Stichwort „Tarifglättung“. Das ist wirklich ein Fortschritt. Der Ausgleich zwischen schlechten und guten wirtschaftlichen Jahren ist jetzt möglich. Davon werden bei uns in Niedersachsen in etwa 25 000 von insgesamt 34 000 Betrieben profitieren. Es geht um eine Gesamtsumme von 50 Millionen Euro, die der Landwirtschaft bundesweit zugutekommt. Ich finde es sehr wichtig, dass die Position der Erzeugerinnen und Erzeuger gestärkt wird. Dazu gibt es auch Vorschläge wie die Einführung einer Ombudsperson et cetera. Ich glaube aber, dass dazu in Zukunft noch viel mehr Maßnahmen nötig sein werden, weil wir letztendlich auf allen Demonstrationen und in den Diskussionen gehört haben: Ja, wir sind aktuell abhängig von den Förderungen, aber eigentlich wünschen wir uns als landwirtschaftliche Betriebe, dass wir von unseren fairen Erzeugerpreisen leben können. – Das geht nur, indem wir die Erzeugerseite in Zukunft dauerhaft stärken. Ich möchte an dieser Stelle noch vorausblicken und sehr dafür werben, dass wir unsere Landwirtschaftspolitik in Zukunft stärker an dem ausrichten, was in gesellschaftlich vielfältig besetzten Gremien wie der ZKL, der Zukunftskommission Landwirtschaft, oder eben auch im strategischen Dialog der EU besprochen wurde. Dort haben sich Landwirtschaftsverbände, Umweltverbände, Verbraucherorganisationen, die Wissenschaft zusammengesetzt und gemeinsame Papiere und Positionen erarbeitet. Es ist wichtig, dass wir uns politisch an diesen Vorschlägen orientieren, gerade auch im Hinblick auf die künftige Förderperiode der EU. Sie wissen alle: Das Agrarbudget ist immer heftig umstritten. Da ist es strategisch klug, wenn sich die Landwirtschaft Bündnispartner aus anderen gesellschaftlichen Bereichen sucht. Wir haben gerade vor Kurzem wieder einen Hinweis darauf bekommen. Herr Draghi hat Frau von der Leyen einen Bericht überreicht, in dem das Agrarbudget infrage gestellt wurde. Insofern mein Appell: Nehmen wir diese Gremien, die wie ZKL und der strategische Dialog der EU arbeiten, sehr ernst! Das ist die Basis für eine gute, zukunftsgerichtete, nachhaltige Landwirtschaftspolitik. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Staudte! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Minister, die vor mir gesprochen haben, haben schon sehr detailliert geschildert, was gut an den Vorschlägen ist und was noch fehlt. Deshalb möchte ich gar nicht in die Details gehen, sondern noch einmal grundsätzlich etwas sagen. Wir hatten im Herbst letzten Jahres massive Proteste der Landwirtinnen und Landwirte aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung und vor allem aufgrund der Art und Weise, wie die Bundesregierung über die Köpfe der Landwirte hinweg zum Agrardiesel entschieden hat. Das hat zu massiven Protesten geführt und das Fass zum Überlaufen gebracht. Wir haben auch hier im Bundesrat darüber diskutiert. Dann wurde ein Agrarpaket verspr

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