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Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Vorgang 304775 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 13.12.2024 · DIP ↗

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Möglichkeit zur Abhaltung rein virtueller Wohnungseigentümerversammlungen mit einem Beschlussquorum von 75 Prozent, Befristung auf 3 Jahre, Aufnahme der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk) in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, Erweiterung der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten um Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien;<br /> Änderung §§ 20, 23 und 26a Wohnungseigentumsgesetz, §§ 554 und 1092 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Artikel 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übergangsregelung zur Durchführung einer mindestens einmal im Jahr stattfindenden Präsenzversammlung bis einschließlich 2028 auf Grundlage einer Beschlussfassung gemäß Wohnungseigentumsgesetz, Verzicht durch einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung;<br /> Zusätzliche Änderung § 48 Wohnungseigentumsgesetz

Zeitachse

  1. 27.09.2024 plenarprotokoll 1047 Protokoll der 1047. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.