Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
Angesichts einer zunehmenden Verrohung des gesellschaftlichen Miteinanders und steigenden Tendenz zu Übergriffen Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften sowie gemeinnützig tätigen Personen: Klarstellung zur strafschärfenden Berücksichtigung verschuldeter Auswirkungen der Tat bei dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, Ausweitung des Straftatbestands der Nötigung staatlicher Organe auf Europa- und Kommunalpolitiker, Aufnahme des "hinterlistigen Überfalls" als Regelbeispiel für besonders schwere Fälle von Widerstandsdelikten gegen Polizei- und Rettungskräfte, Erhöhung des Strafrahmens von 6 Monaten auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, Anpassung der Waffendefinition zum Einsatz von Elektroschockpistolen bzw. Tasern; Einschränkung von Grundrechten betr. körperliche Unversehrtheit;<br /> Änderung §§ 46, 105, 106 und 113 Strafgesetzbuch, §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 2 Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C108, C119 sowie C122
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.