Landesverband der Kreishandwerkerschaften Hessen
Text
Landesverband der Kreishandwerkerschaften Hessen
Tätigkeit: Arbeitgeberverband
Der Landesverband der Kreishandwerkerschaften Hessen, kurz LVKH Hessen vertritt die gemeinsamen Interessen der hessischen Kreishandwerkerschaften und damit auch die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks, wie es die Handwerksordnung für die Kreishandwerkerschaften gesetzlich regelt. Hierzu nehmen die Interessenvertreter, sofern die Interessen des hessischen Kreishandwerkerschaften durch Bundesgesetzgebung berührt werden, Kontakt zu hessischen Bundestagsabgeordneten auf.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Handwerk; Wettbewerbsrecht; Öffentliches Recht
Relationen
Keine Relationen.