Fachverband Metall Hessen
Text
Fachverband Metall Hessen
Tätigkeit: Arbeitgeberverband
Die Interessen des Metallbauer-, Feinwerkmechaniker- und Metall- und Glockengießerhandwerk wahrzunehmen.
Die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen.
Den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf verlangen Gutachten zu erstatten.
Der Verband ist befugt Fachschulen und Fachkurse einzurichten und zu fördern.
Interessenbereiche: Unfallversicherung; Politisches Leben, Parteien; Zivilrecht; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Integration; Berufliche Bildung; Güterverkehr; Öffentliches Recht; Wettbewerbsrecht; Arbeitslosenversicherung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Migration; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Rechtspolitik; Sonstige Interessenbereiche; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Bedingungen des Metallhandwerks: Tariftreuegesetz, Zukunftsfähige Berufsschule, Bürokratieabbau, Deregulierung, Steuer- und Abgabensenkung, Förderung des Mittelstandes, Fachkräftesicherung;
Relationen
Keine Relationen.