Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Text
Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt seine über 1.000 Mitglieder in den alltäglichen Belangen ihrer Berufsausübung. Als Berufsverband vertreten wir die Interessen und Angelegenheiten rund um das Bestatterhandwerk in Nordrhein-Westfalen.
Der Zweck des Verbandes ist es, die gemeinsamen ideellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Belange des Bestattungsgewerbes im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu fördern, insbesondere
a) für die Durchführung würdiger und individueller Bestattungen einzutreten,
b) zur Sicherung der freien Berufsausübung des Bestattungsgewerbes Verhandlungen mit staatlichen und kommunalen Stellen zu führen,
c) die Interessen des Bestattungsgewerbes als Berufsgruppe bei gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden zu vertreten und dabei im gemeinsamen Interesse die Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft einzuschalten,
d) die Interessen des Bestattungsgewerbes bei Stellen öffentlichen und privaten Rechts zu vertreten,
e) auf eine systematische Aus- und Weiterbildung zur Erhöhung des beruflichen Leistungsstandes hinzuwirken und dabei mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., den Handwerkskammern und den Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft zusammen zu arbeiten,
f) den Mitgliedern Rat und Hilfe in rechtlichen und fachlichen Angelegenheiten, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, zu gewähren,
g) lauteren Wettbewerb zu fördern und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen sowie auf zulässige allgemeine Geschäftsbedingungen hinzuwirken und unzulässige allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden,
h) Richtlinien für die redliche Berufsausübung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband aufzustellen und für deren Durchsetzung zu sorgen,
i) den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre zu pflegen,
j) die kulturellen Belange im Bestattungswesen zu fördern,
k) Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu schlichten,
l) das Ansehen des Bestattungsgewerbes in der Öffentlichkeit zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe seiner Mitglieder durch geeignete Maßnahmen zu fördern,
m) die Öffentlichkeit, insbesondere in Verbindung mit Rundfunk, Fernsehen, Internet und der Presse über die Belange des Bestattungsgewerbes zu informieren und in der Öffentlichkeit für die Ziele des Bestatterverbandes einzutreten,
n) bei der Durchsetzung der Ziele des Bestatterverbandes mit den Verbänden der Steinmetze, Friedhofsgärtner, Sarghersteller und sonstiger Zulieferer für das Bestattungsgewerbe und dem Bundesverband und dessen Mitgliedsverbänden und Innungen in den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zusammen zu arbeiten,
o) eine Arbeitsgemeinschaft der in den Mitgliedsbetrieben tätigen Junioren im Rahmen der Satzung des Bestatterverbandes und der vom Vorstand zu beschließenden Grundlagen zu fördern. Er kann im Einvernehmen mit dem Bundesverband überstaatlichen Organisationen gleicher Zielsetzung beitreten.
Eine parteipolitische Betätigung und die Verfolgung konfessioneller Ziele sind ausgeschlossen.
Der Zweck des Verbandes ist auf keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechtspolitik; Kultur; Handwerk; Zivilrecht
Relationen
Keine Relationen.