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H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG

lobbyregister / register_entry 03.03.2022 · Original ↗

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H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen H2 MOBILITY Deutschland schafft durch Bau und Betrieb eines zuverlässigen, öffentlichen Wasserstofftankstellennetzes in Deutschland die Voraussetzung zum Einsatz von H2-Nutzfahrzeugen und PKW mit Brennstoffzelle. Das H2 Tankstellennetz wird nachfrageorientiert ausgebaut: Bestehende Wasserstofftankstellen werden um ein 350 bar Angebot erweitert und neue, größere Tankstellen werden da errichtet, wo Nachfrage zu erwarten ist und die Abdeckung des Streckennetzes sinnvoll verbessert wird. H2 MOBILITY ist in den zuständigen Entscheider-Gremien aus Fahrzeugindustrie, Logistikunternehmern, Gasnetzbetreibern und Politik vertreten und bringt die Argumente aus der Praxis als Betreiber eines der weltgrößten Wasserstofftankstellennetze ein. H2 MOBILITY unterstützt zudem den gesellschaftlichen Transferprozess mit einer breiten öffentlichen Kommunikation zum Thema Wasserstoff als Energieträger. Ziel der Interessenvertretung sind geeignete Rahmenbedingungen für die Marktaktivierung im Bereich der Wasserstoffmobilität. Dazu wird die Bundesregierung und ihre Organe über den Anpassungsbedarf bei Regelungsvorhaben mit Bezug zur Wasserstoffmobilität im Straßenverkehr informiert und bei Bedarf durch praxisnahe Formulierungsvorschläge unterstützt. Die Kommunikation erfolgt in Abstimmung mit Verbänden und weiteren Branchenvertretern durch Stellungsnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben sowie durch die Teilnahme an Diskussions- und Informationsveranstaltungen, zu denen regelmäßig auch Regierungsmitglieder und Abgeordnete eingeladen sind. Interessenbereiche: Straßenverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Personenverkehr; Automobilwirtschaft; Verkehrspolitik; Industriepolitik; Güterverkehr; Verkehrsinfrastruktur Regelungsvorhaben: - 37. Bundesimmissionsschutzverordnung: Sicherstellung der Anrechenbarkeit der Nutzung von erneuerbaren Wasserstoff im Straßenverkehr im Treibhausgasquotenhandel. - Differenzierte Besteuerung von Wasserstoff im Energiesteuergesetz: Inhaltlicher Beitrag zur Modernisierung der strukturellen Regeln und Mindeststeuersätze für die Besteuerung von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoffe sowie als elektrischer Strom. Konkret betrifft dies im Bereich der Wasserstoffmobilität die Unterscheidung von Fahrzeugen mit Wasserstoffverbrennungsmotor und solche mit Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist die einheitliche Besteuerung mit begleitender Differenzierung nach Herkunft des Wasserstoffs, um eine Lenkungswirkung des Gesetzes in Richtung Klimaschutz zu erreichen.

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