H2ercules
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H2ercules
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
H2ercules ist ein informelles Netzwerk von Vertreterinnen und Vertretern in Deutschland tätiger Unternehmen entlang der Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff, dessen Mitglieder sich zu politischen Themen untereinander austauschen und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Verbänden, sog. Think Tanks und Nichtregierungsorganisationen zu Gesprächen zusammentreffen. Die eingeladenen Gäste werden vorab über die Zusammensetzung des H2ercules, die angemeldeten Teilnehmer sowie deren Eintragung im Lobbyregister informiert.
Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Klimaschutz; Industriepolitik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
Regelungsvorhaben:
- Berücksichtigung/Beschleunigung des Kernnetzaufbaus inkl. systemrelevanter Kraftwerksstandorte im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
- Planung und Genehmigung des H2-Kernnetzes im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz integrieren: Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Flexibilisierung der gesetzlich vorgesehenen Erfüllungsoptionen. Verzahnung des GEG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Wärmeplanungsgesetz/WPG).
- Wärmeplanungsgesetz (WPG): Vereinfachung und Flexibilisierung der gesetzlichen Vorgaben. Verzahnung - und Harmonisierung - des WPG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Gebäudeenergiegesetz/GEG).
- Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG): Anpassung des Rechtsrahmens zur Ermöglichung von Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Utilization (CCU), prioritär für andernfalls schwer vermeidbare Emissionen, aber auch für Emissionen aus der Stromerzeugung. Ergänzung des Rechtrahmens um Regelungen zum CO2-Transport.
- Umsetzung der EU Richtlinie RED III (EU 2023/2414) u.A. zum Einsatz von erneuerbarem H2 in der Industrie/Transportsektor: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffmarktes sowie dem Einsatz von zertifiziertem erneuerbarem Wasserstoff gemäß RED III in der Industrie und im Transportsektor. Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
- Anpassung der THG-Minderungsquote sowie Erfüllungsspezifika für erneuerbaren H2 gem. RED III: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für die Anpassung der THG-Minderungsquote (Ambition, Anwendungsbereich) sowie der 37. BImSchV, welche die Erfüllungsspezifika für erneuerbaren Wasserstoff auf die Zielerreichung im Transportsektor festlegt
- Anpassung der europäischen DA zur Produktion und Emissionsberechnung von erneuerbarem H2: Information und Austausch zur anstehenden Revision der europäischen Vorgaben durch die delegierten Rechtsakte zur Produktion (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von erneuerbarem Wasserstoff (2024/1408; 2023/1185) in der Industrie und im Transportsektor
- Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets: Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.
Relationen
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