Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
Text
Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Unternehmerverband Handwerk NRW e.V. (UVH) ist die Arbeitgebervereinigung des Handwerks in NRW und Dachorganisation der Landesinnungs- und Fachverbände in NRW und vertritt deren Interessen gegenüber Ministerien, Behörden und Gewerkschaften. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung in NRW, Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Landtages NRW und des Europäischen Parlaments, ein parlamentarischer Lunch mit den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Landtages in Nordrhein-Westfalen sowie Diskussionsveranstaltungen durchgeführt.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Handwerk
Regelungsvorhaben:
- Novellierung des Arbeitszeitgesetzes: Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich gegen Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, die Arbeitgeber zu neuen Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung verpflichten. Danach sollen künftig generell Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Im Handwerk mit seiner dezentralen Betriebsstruktur und häufig auswärtigen Tätigkeiten sind besondere Probleme bei der Umsetzung von digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen zu erwarten, die vom Gesetzgeber bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen sind.
Relationen
Keine Relationen.