Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.
Text
Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.
Tätigkeit: Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) ist die Dachorganisation der sieben Handwerkskammern in NRW. Er befasst sich insbesondere mit Fragen der Berufliche Bildung, der Wirtschafts-, der Verkehrs- und Planungs- und der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik. Der WHKT vertritt die Interessen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern zum Wohle des Handwerks und übernimmt die Wahrnehmung und Durchsetzung überregionaler Interessen gegenüber Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit. Dazu veranstaltet er Tagungen sowie ähnliche dem Austausch dienende Formate und verfasst Stellungnahmen, Positionspapiere und weitere Publikationen. Inhalt und Umfang der Interessenvertretung gehen nicht über den gesetzlichen Auftrag nach der Handwerksordnung hinaus.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Berufliche Bildung; Rechtspolitik; Handwerk; Schulische Bildung
Regelungsvorhaben:
- EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115): Der WHKT setzt sich für die Umsetzung von KMU-Erleichterungen und Übergangsregelungen hinsichtlich konkreter Pflichten produzierender Betriebe (Bäcker, Fleischer, Tischler ...) ein.
- Erhöhung der Bildungsstättenförderung: Ziel ist die Stärkung der Finanzierung der beruflichen Bildung. Dies betrifft zum einen die staatliche Unterstützung der Modernisierung und des Neubaus der Bildungsstätten und zum anderen die Entlastung der Handwerksbetriebe von Kosten der Überbetrieblichen Lehrhlingsunterweisung. Dazu sollen Bundesmittel ab dem Haushaltsjahr erhöht werden. Gleichzeitig sollen auch die Bewilligungsverfahren für Modernisierungsvorhaben beschleunigt werden.
- Beibehaltung des Primats der Fach- und Teillosvergabe im Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Wir setzen uns dafür ein, dass das Primat der Fach- und Teillosvergabe erhalten bleibt, um mittelständische Handwerksbetriebe zu schützen und eine mittelstandsfreundliche Vergabe ohne zeitbedingte Ausnahmen sicherzustellen.
- Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028: Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1. Januar 2027 auf den auf den 1. Januar 2028
- Verbesserung der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG): Ziel ist, die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung in der praktischen Umsetzung zu verbessern.
- Einführung eines flexiblen Mutterschaftsausgleich für Selbstständige: Ziel ist die Einführung eine flexiblen Mutterschaftsausgleich für Selbstständige im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzfristen auf Grundlage des WHKT-Modells
- Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028: Ziel ist, dass die Interessen des Handwerks bei der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028 angemessen berücksichtigt werden.
Relationen
Keine Relationen.