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Evangelische Freiwilligendienste gGmbH

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Evangelische Freiwilligendienste gGmbH Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH ist die Bundesgeschäftsstelle der Evangelischen Trägergruppe Freiwilligendienste. Der Trägergruppe gehören ca. 60 Organisationen an (davon 41 als Mitglieder), die Freiwilligendienste im In- und Ausland anbieten. Die Interessensvertreung erfolgt in Abstimmung mit den angeschlossenen Trägerorganisationen sowie den Gesellschaftern der Geschäftsstelle. Gesellschafter sind das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung sowie die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Deutschland Die Interessenvertretung erfolgt mit Blick auf alle Themen, die die Ausgestaltung der Freiwilligendienste berühren. (Gesetzliche) Rahmenbedingungen, förderpolitische Fragen, Fragen der Qualitätssicherung. Ziel ist es gute Rahmenbedingungen für die in den Freiwilligendiensten handelnden Akteure (Freiwillige, Träger und Einsatzstellen) zu erreichen und die Programme zukunftsfähig aufzustellen. Auch Fragen einer möglichen Dienstpflicht oder eines Dienstrechtes sind Gegenstand der Interessensvertretung. Dafür werden Stellungnahmen und Briefe geschrieben, Gespräche mit Abgeordneten und Ministerien geführt, parlamentarische Abende durchgeführt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Haushaltsgesetz 2027: Die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH setzen sich mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dafür ein, dass die Mittel für Freiwilligendienste im Einzelplan 17 gegenüber 2026 unverändert beibehalten also nicht gekürzt werden. - Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Förderung eines Freiwilligendienstes: Die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH setzt sch dafür ein, dass es ein Recht auf einen geförderten Freiwilligendienst für alle Interessierten gibt (sofern eine Vereinbarung zwischen Interessierter, Einsatzstelle und Träger zustandekommt).

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