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netzwerk-m e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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netzwerk-m e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, regelmäßige Austauschtreffen sowie Begegnungen bei Empfängen und Parlamentarischen Abenden werden Kontakte mit Politikerinnen und Politikern gesucht und gepflegt. Der Austausch über notleidende Menschen weltweit sowie Briefings zur Verfolgung religiöser Minderheiten in Einzelgesprächen oder überkonfessionellen Gesprächsforen zielen darauf ab, Abgeordnete für Verletzungen von Menschenrechten und Religionsfreiheit in betroffenen Ländern zu sensibilisieren und sie für diplomatische Lösungsansätze sowie die Unterstützung von Interventionen zu gewinnen. Ein weiterer Schwerpunkt der Interessensvertretung liegt auf der Förderung von Freiwilligendiensten im In- und Ausland sowie der generellen Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der kirchlichen Arbeit in der Bundesrepublik und in Europa. Als freikirchlicher Verband umfasst unsere Beziehungsarbeit im Bundestag ebenso die Seelsorge mit Abgeordneten. Interessenbereiche: Hochschulbildung; Menschenrechte; Familienpolitik; Schulische Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Entwicklungspolitik; Internationale Beziehungen; EU-Gesetzgebung; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung Regelungsvorhaben: - Bewilligung weiterer Bundeszuschüsse für Freiwilligendienste: Erhalt der Bundeszuschüsse, keine Kürzungen, Verstetigung der Mittel - Schaffung eines Wahlgerichtsstands für gewaltbetroffene Frauen in Schutzeinrichtungen: Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können. - Berücksichtigung privater Frauenhäuser bei der geplanten Regelfinanzierung des Bundes: Private Frauenhäuser erhalten nach bisherigen Regelungen mitunter keine staatlichen Zuschüsse. 2024 soll ein Gesetzentwurf für die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rechtsrahmens zur Finanzierung von Frauenhäusern vorgelegt werden. Hierbei sollten Frauenhäuser und Beratungsstellen, die Mitglieder oder untergeordnete Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden sind, ohne weitere Einschränkungen als förderberechtigt gelten – insbesondere unabhängig davon, ob sie bundesweit tätig sind, ob sich der Sitz ihres Trägervereins im selben Bundesland befindet wie der Standort des Schutzhauses, ob sie auf eine bestimmte Zielgruppe spezialisiert sind, sowie ohne zusätzlich geforderte Bedarfsbestätigung der Kommune oder des Landes. - Beitragsbefreiung für Schul- und Internatskosten von im BKGG genannten Mitarbeitern in der humanitären Hilfe: Der Staat übernimmt für Entwicklungshelfer den Großteil der Schul- und Internatskosten ihrer Kinder als steuerfreie Unterhaltsleistung (§ 3 Nr. 64 EStG), die zugleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei sind. Für im BKGG genannten Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs fehlt jedoch eine entsprechende Regelung, sodass von Spenden finanzierte Schulkosten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gelten. Um eine Gleichbehandlung zu erreichen, schlagen wir folgende Ergänzung der SvEV vor: § 1 Abs. 15a – Vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Schul- und Internatskosten für Kinder der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG genannten Personen. - Weiterer Bundeszuschuss für den Jugendkongress Christival: Der mehrtägige Jugendkongress „Christival“ findet seit 1976 regelmäßig statt. Er wird von 80 Organisationen gestaltet, darunter evangelische Landes- und Freikirchen. Unter der Führung von Bundesfamilienministerin Frau Ursula von der Leyen erhielt das „Christival“ einen Zuschuss über 250.000 €. In späteren Jahren wurde vom Ministerium beschlossen, dass Veranstaltungen mit religiösem oder teilweise religiösem Inhalt keine Bundesmittel mehr erhalten. Der Kongress trägt jedoch wesentlich zum Gemeinwohl bei, indem er Sprach- und Handlungskompetenzen zu Glaubens- und Gesellschaftsfragen fördert, ehrenamtliches sowie diakonisches Engagement anregt und die überkonfessionelle Verbundenheit junger Menschen stärkt. Wir schlagen deshalb vor, dass das Christival erneut einen Bundeszuschuss erhält.

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