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Deutscher Volkshochschul-Verband

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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Deutscher Volkshochschul-Verband Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Zweck des Vereins ist die Förderung der Weiterbildung und der Bildungsarbeit in den Volkshochschulen sowie die Interessenvertretung seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene. Grundlagen die Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Verbandes und externen Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Mit Hilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Volkshochschulen und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von Volkshochschulen. Es werden Veranstaltungen organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten erstellt und an Abgeordnete sowie die Bundesregierung übermittelt. Daraus folgen Hintergrundgespräche mit einzelnen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Öffentliches Recht; Menschenrechte; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsförderung; Kinder- und Jugendpolitik; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Kultur; Berufliche Bildung; Arbeitsmarkt; Integration; Verbraucherschutz; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rente/Alterssicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Entwicklungspolitik; Internationale Beziehungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Schulische Bildung; Seniorenpolitik; Migration Regelungsvorhaben: - Absicherung der Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen im Umsatzsteuergesetz: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden. - Demokratiefördergesetz: Gesetzliche Grundlage zur Förderung politischer Erwachsenenbildung durch den Bund: Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes (DFördG), das Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung als dauerhafte gesellschaftliche Aufgaben etablieren soll. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) setzt sich dafür ein, dass politische Erwachsenenbildung klar als eigenständiges Handlungsfeld auf Bundesebene im Gesetz verankert und somit förderfähig wird. Ziel der Interessenvertretung ist es, die gesetzliche Grundlage für die altersunabhängige Förderung politischer Bildung zu schaffen. - Fortsetzung der AlphaDekade: Der DVV macht sich als Partner im Kuratorium stark für eine Fortsetzung der Alpha Dekade über das Jahr 2026 hinaus. Zielsetzungen sind: - Alphabetisierung und Grundbildung (AuG) in Deutschland verlässlich fördern - AuG als Daueraufgaben im Bildungssystem verankern - entstandene Bildungsstrukturen, Partnerschaften und Vernetzungen stärken - Forschung-Praxis-Dialog ausweiten und intensivieren - Ansätze aufsuchender Alphabetisierung und Grundbildung etablieren - mit "höher, breiter, integrativer" neue Zielgruppen ansprechen, ein breiteres Feld von Grundbildung aufbauen und Erst- und Zweitsprachler*innen gleichermaßen als Zielgruppen ansprechen - Beitrag zur Fach- und Arbeitskräftegewinnung leisten - AuG als Bestandteil von Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt etablieren - Einführung einer Bildungs(teil)zeit und eines Qualifizierungsgeldes zur Förderung der allgemeinen Weiterbildung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes, das Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Einführung einer Bildungs(teil)zeit und eines Qualifizierungsgeldes vorsieht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) setzt sich dafür ein, dass allgemeine Weiterbildung als fester Bestandteil in diese Vorhaben integriert wird. Ziel der Interessenvertretung ist es auch, Angebote zur Grundbildung sowie berufsbezogene Sprachkurse in die Fördermöglichkeiten einzubeziehen. - Reformbedarf des Gesamtprogramms Sprache des Bundes: Die Interessenvertretung bezieht sich auf geplante Änderungen der Integrationskursverordnung (IntV), die insb. Kursarten für spezifische Zielgruppen (z.B. Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse), die Fahrtkostenerstattung für Teilnehmende in ländlichen Gebieten, die Möglichkeit zur Wiederholung von Kursmodulen sowie die Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung betreffen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) zielt darauf ab, im Interesse der Träger und Teilnehmenden Einfluss darauf zu nehmen, dass diese bestehenden Regelungen unverändert beibehalten oder ggf. bedarfsgerecht angepasst werden, um integrative, pädagogische und organisatorische Standards sicherzustellen und zu vermeiden, dass rein wirtschaftliche Einsparungen das Gesamtprogramm Sprache inhaltlich gefährden. - Bundeshaushalt 2025: Gesamtprogramm Sprache: Absicherung der bedarfsgerechten Mittelausstattung für das Gesamtprogramm Sprache, genauer die Integrationskurse und Berufssprachkurse - Bundeshaushalt 2026: Gesamtprogramm Sprache: Absicherung der bedarfsgerechten Mittelausstattung für das Gesamtprogramm Sprache, genauer die Integrationskurse und Berufssprachkurse - Erhalt der Selbstständigkeit in der Weiterbildung: Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht. - Bundeshaushalt 2027 - Gesamtprogramm Sprache: Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027 sowie Anpassung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Integrationsförderung. Konkret werden u. a. eine Erhöhung der Haushaltsmittel für Integrationskurse auf mindestens 900 Mio. Euro, die Öffnung der Integrationskurse für alle zugewanderten Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus und die Anhebung des Kostenerstattungssatzes für Kursträger angestrebt. Zudem soll die Finanzierung der Integrationskurse dauerhaft verlässlich ausgestaltet werden. - Bundeshaushalt 2027 - Fortsetzung des Bundesprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung": Fortführung des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2027 hinaus. Angestrebt werden die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mindestens auf bisherigem Niveau im Bundeshaushalt, die frühzeitige finanzielle Absicherung einer neuen Förderperiode ab 2028 sowie die rechtzeitige Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Förderrichtlinie. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Programms unter Berücksichtigung von Bildungsübergängen, Ganztag, Medienbildung, Kinder- und Jugendschutz sowie einer stärkeren Berücksichtigung ländlicher Räume angestrebt. - Fernunterrichtsschutzgesetz: Abschaffung FernUSG - Bundeshaushalt 2027: Der DVV fordert für den Bundeshaushalt 2027 unter anderem eine verlässliche Finanzierung der Integrationskurse, eine Stärkung der Weiterbildung und Alphabetisierung sowie eine ausreichende Förderung von politischer Bildung und internationaler Bildungszusammenarbeit. Zudem sollen Mittel für Integration, Arbeitsmarktvorbereitung und Digitalisierung bedarfsgerecht abgesichert werden.

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