Bundesverband für freie Kammern e.V.
Text
Bundesverband für freie Kammern e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Abschaffung bzw. Verhinderung von Pflichtmitgliedschaften in Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitnehmerkammern, insbesonderen solchen, denen der Gesetzgeber auch Interessenvertretung gestattet hat bzw. zu denen Arbeitnehmer:Innen verpflichtet sind bzw. werden sollen; Demokratisierung und Herstellung der Transparenz zu Tätigkeit und Verwendung der finanziellen Mittel bestehender Kammern sowie Reduzierung der Tätigkeit bestehender Kammern auf für die Allgemeinheit objektiv unabweisbar notwendige gesetzliche festgelegte Pflichtaufgaben die nicht durch bereits bestehende staatliche Strukturen erfüllbar sind.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur
Erläuterung der Problemfelder und möglichen Reformen geführt. Dabei geht es insbesondere um notwendige Reformen des IHKG und der HwO. Die Gespräche dienen auch dazu, dem "politischen Berlin" einen praktischen Blick auf die Konsequenzen der Verkammerung zu ermöglichen. In Einzelfällen werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Schließlich wird der ein Mal jährlich erscheinende "Kammerbericht" des Verbandes den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zur Verfügung gestellt.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Recht"; Handel und Dienstleistungen
Regelungsvorhaben:
- Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in Wirtschafts- und Berufskammern: Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften in Wirtschafts- und Berufskammern
Relationen
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