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BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V.

lobbyregister / register_entry 18.02.2022 · Original ↗

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BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit unserer Mitglieder von Bedeutung sind. Dazu zählen eine Vielzahl an Themengebieten aus den Bereichen der Arbeits- und Sozialpolitik, der Finanz- und Steuerpolitik, der Wirtschaftspolitik und der Kulturpolitik. Auch Themen im Bereich Recht und Verbraucherschutz werden verfolgt. Zudem wird eine allgemeine Förderung und Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Teilsegments Musikwirtschaft innerhalb der nationalen Kultur- und Kreativwirtschaft mit besonderem Fokus auf die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft angestrebt. Dazu zählt auch der Ausbau nachhaltiger Strukturen zur Sicherung einer zukunftsfähigen und verträglichen Konzert- und Veranstaltungsbranche. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende, Diskussionsveranstaltungen und Netzwerktreffen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstige Interessenbereiche; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Stadtentwicklung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Immissionsschutz; Rechtspolitik; Kultur Regelungsvorhaben: - Einflussnahme auf den Gesetzesentwurf zum Sicherheitsgewerbe: Änderung der Formulierung zur "Bewachungstätigkeit" (§ 2 Abs. 1 u. 2): Tätigkeiten, die nicht direkt zum Schutz von Eigentum, Besitz, Leben, körperlicher Unversehrtheit oder persönlicher Freiheit beitragen und nur indirekt zu diesem Zweck dienen, gelten nicht als Bewachungstätigkeiten. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die nicht befugt sind, das Hausrecht im Namen des Haus- rechtsinhabers aktiv gegenüber Dritten durchzusetzen. Änderung zu § 2 Abs. 3 Nr. 2: Bewachungstätigkeiten der Kategorie 2 umfassen ak- tive Maßnahmen, um Eigentum, Besitz, Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit bei Veranstaltungen zu schützen. - Anpassungen zum Entwurf einer Änderung der TA Lärm: - Anpassung der Experimentierklausel und Herabsenkung der Hürden für Gemeinden. - Einführung eines Bestandschutzes für existierende Clubs. - Neubeurteilung von Lärm: Berücksichtigung alternativer Messepunkte und Verfahren gemäß Kulturschallverordnung des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm). - Konkretisierung des Ausgleichs zwischen Anwohner:innenschaft und Kulturorten - Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der Veranstaltungsbranche und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden und flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat - Stabilisierung des KSK-Beitragssatzes: Stabilisierung des Beitragssatzes der Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent bis 2030. - Erweiterung des abgabepflichtigen Kreises - Weniger Ausnahmen und höhere Beitragsgerechtigkeit - Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens: Branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahren, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbstständigen herzustellen und ihren sozialen Schutz zu gewährleisten - Reduzierung der Zahl an SFV durch Schnellprüfung anhand positiver Prüfkriterien - Vereinfachung der des SFV durch effizientere Antragstellung - Regulierung des Ticketzweitmarktes: Regulierung des Ticketzweitmarktes zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, durch: - Klare Verkäuferidentifikation - Transparenz zu Ticketmerkmalen - Angabe des Original- und Begrenzung des Wiederverkaufspreises - Verbindliches „Notice-and-Takedown“-Verfahren - Begrenzung des Wiederverkaufspreises - Regulierung von Direktlizensierungen: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) im Rahmen der laufenden Evaluierung. Akteure, die Rechte mehrerer Urheber gegenüber Nutzern lizenzieren (z. B. unabhängige Verwertungseinrichtungen oder Direktlizensierer), sollen vergleichbaren regulatorischen Mindestanforderungen unterliegen wie Verwertungsgesellschaften. Dies betrifft insbesondere Transparenz-, Aufsichts- und Gleichbehandlungspflichten sowie nachvollziehbare Tarife und Lizenzbedingungen. Ziel ist es, regulatorische Lücken zu schließen und einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen für die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zu schaffen. - Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte: Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) unter § 249b Satz 1 geplante Regelung zur Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte soll ersatzlos gestrichen werden. - Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingung für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) unterstützt die „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d)“, die die Interessen der Kreativbranche fördert. Ziel ist die Anerkennung der KKW als Wirtschaftszweig und Innovationsmotor, die bessere Berücksichtigung in gesetzgeberische Prozesse und verbindlichere Zuständigkeiten innerhalb der Ministerien. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), insbesondere im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik des Urheberrechts. - Stärkung von Musikspielstätten im Rahmen des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Um die Live-Kultur als Wirtschafts- und Standortfaktor lebendiger Städte und Regionen nachhaltig zu sichern, braucht es eine baurechtliche Aufwertung von Musikspielstätten als kulturelle Anlagen, eine weiterreichende Ausweitung des Sondergebiets auf Kulturschutzgebiete, eine Anpassung der TA Lärm und angemessene Schallschutzmaßnahmen. - Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf vom 26.05.2026) im Bereich der Quellensteuerentlastung bei Lizenzvergütungen nach § 50a EStG durch Anpassungen in § 50c EStG. Angestrebt werden (1) eine weitergehende Anhebung der vorgesehenen Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug (über 100.000 EUR hinaus, vorgeschlagen 300.000 EUR p.a.) sowie (2) eine grundlegende Verfahrensvereinfachung hin zu einem antragslosen/pragmatischen Freistellungsverfahren und (3) die Nichtanwendung bzw. Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG für Lizenzgeschäfte der Kultur- und Kreativwirtschaft. - Etablierung von Genehmigungsfiktionen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes: Der BDKV begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, umweltrechtliche Verfahren zu digitalisieren, Bürokratie abzubauen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Aus Sicht der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft sollten insbesondere Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren für Open-Air-Veranstaltungen durch verbindliche Fristen, digitale Verfahren und – bei vollständigen Anträgen und klar definierten Umweltstandards – Genehmigungsfiktionen planbarer gestaltet werden. Zudem setzt sich der BDKV für den Abbau unnötiger Berichtspflichten, eine nutzerfreundliche Digitalisierung nach dem Once-only-Prinzip, klare Zuständigkeiten im Bereich Verpackungs- und Mehrwegsysteme sowie verhältnismäßige Anforderungen im Natur- und Artenschutz bei temporären Veranstaltungen ein. - Anpassung der europäischen Verpackungsregulierung (PPWR): Europas Verpackungsregulierung gefährdet Mittelstand, Binnenmarkt und kulturelle Vielfalt. Gemeinsam mit Forum Musikwirtschaft fordern wir ein Moratorium, verlässliche Übergangsregelungen und mittelstandsgerechte Korrekturen. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt auch für kleine Unternehmen offen und wirtschaftlich nutzbar zu halten.

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