Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
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Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Hufelandgesellschaft ist der ärztliche Dachverband für Integrative Medizin. Ihre Mitglieder sind ärztliche Fachgesellschaften, die verschiedene komplementärmedizinische Therapien und Verfahren vertreten. Die Hufelandgesellschaft vertritt die Interessen der integrativ tätigen Ärzteschaft - innerhalb der Ärzteschaft selbst und nach außen, gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Die Hufelandgesellschaft informiert über die ärztliche Integrative Medizin, ihre Potentiale und Chancen und gibt Impulse für nachhaltige Entwicklungen im Gesundheitssystem. Dazu gehören auch Informationen zu den Bildungswegen der integrativmedizinisch tätigen Ärzteschaft. Zur Stärkung der Gemeinschaft führen wir gemeinsame Projekte durch, wie das Hufeland-Bildungsportal.
Die Hufelandgesellschaft informiert im direkten Gespräch, veranstaltet Symposien und ähnliche Formate für den fachlichen Austausch und stellt Hintergrund- und Faktenpapiere zur Verfügung. Zudem bewertet sie Gesetzentwürfe durch Stellungnahmen und positioniert sich zu weiteren die integrativmedizinisch tätige Ärzteschaft betreffenden Sachverhalten.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- GKV Beitragsstabilisierungsgesetz: Ziel des Regelungsvorhabens „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ ist die dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere die Vermeidung bzw. Begrenzung weiterer Beitragssatz- und Zusatzbeitragserhöhungen. Dazu sollen die Finanzierungslücke der GKV geschlossen, die Ausgabenentwicklung begrenzt und die Finanzierungsbasis der Krankenkassen gesichert werden.
- GKV Beitragsstabilisierungsgesetz: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der
Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor.
Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und
Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige
Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6).
Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer
therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs.
3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
Relationen
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