Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.)
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Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Zweck des Vereins ist die Förderung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder. Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber der Politik, Sozialpartnern, Spitzenverband Bund und anderen Krankenkassen und -arten, Leistungserbringerverbänden, Trägern der Sozialversicherung, Behörden, Gerichten, und der Wissenschaft.
Die Interessenvertretung erfolgt durch Positionspapiere bzw. direkte Anschreiben oder Gespräche mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern der Regierung/der Ministerien und Bundesbehörden und der Parteien. Darüber hinaus werden Politikerinnen und Politiker und Vertreter der Regierung/Ministerien und Bundesbehörden zu Veranstaltungen eingeladen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflegeversicherung; Gesundheitsförderung; Pflege; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Wettbewerbsrecht; Handwerk; Digitalisierung; Krankenversicherung; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Medizinforschungsgesetz (MFG): Verhinderung bzw. Abschaffung von vertraulichen Erstattungsbeträgen; Abgabe von Importarzneimitteln vollumfänglich erhalten.
- GKV-Impulspapier für die Ausgestaltung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit 2022: Prävention und Gesundheitsförderung sind als feste Versorgungsansätze durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zu fokussieren. Insbesondere sollte das BIÖG eine krisenresistente und vernetzte Public-Health-Struktur etablieren und bundesweite Präventions- (z. B. Bewegungs-, Ernährungs- oder Demenz-) Strategien mit einander vernetzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Änderungen sind notwendig, um die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Doppelstrukturen wie Gesundheitskioske sollen verhindert werden. Eine Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen wird abgelehnt.
- Gesundes Herz Gesetz: Keine Umgestaltung der derzeitigen Disease-Management-Programme (DMP); keine Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse durch eine verbreiterte Verschreibung von Statinen ohne Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); Keine Ausweitung der medikamentösen Therapie zur Reduzierung des Nikotinkonsums ohne Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); keine flächendeckende Früherkennung bei Erwachsenen; keine Anrechungsregelung in Rahmen des § 20 SGB V
- Finanzierungsbasis verbreitern und Staat nicht aus der Verantwortung entlassen: Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben
Abrücken vom alleinigen Lohnkostenmodell
Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV
Ergänzende, steuerfinanzierte, kapitalgedeckte Säule
Absenkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel und Human-Arzneimittel
Stärkung der Finanz- und Beitragsautonomie der Krankenkassen
Erhöhung der Mindestrücklagen von Krankenkassen
Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten der Krankenkassen
Prüfrechte der Krankenkassen wieder herstellen
Umlagekassen zukunftsfest machen
Überarbeitung des Leistungskataloges der GKV unter Evidenz- und Qualitätsgesichtspunkten
Wahlfreiheit für BeamtInnen zwischen GKV und PKV
- Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen denken: Eine krisenresistente und vernetzte Public-Health-Struktur durch ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Eine nachhaltige Präventionspolitik durch verhaltenspräventive Maßnahmen und verhältnispräventive Settingansätze in allen Politikfeldern
Steuerungs- und Lenkungsmaßnahmen in den Bereichen Ernährung, Alkohol und schädliche Genussmittel
Überführung von Steuereinnahmen auf schädliche Genussmittel und Alkohol in den Gesundheitsfond
Klärung neuer Finanzierungsverantwortungen außerhalb der GKV
Bedeutung von BGF stärken und konsequent umsetzen
- Pflege solidarisch und finanzierbar gestalten: Sicherung einer finanzierbaren sozialen Pflegeversicherung (Ausgleich von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln, Bekenntnis zur Teilkasko-Versicherung als Balanceakt zwischen Eigenverantwortung und Überlastungssicherung)
Finanzierungssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung eines stabilen Beitragssatzes und eines aufzufüllenden Pflegevorsorgefond
Leistungen der Pflege ausbauen (Prävention in der ambulanten Pflege, transparente und koordinierte Beratungsdienstleistungen im Bereich Reha und Pflege)
Frühzeitige Empfehlungen für Rehabilitationsmaßnahmen (Stärkung Reha vor Pflege)
- Selbstverwaltung stärken, nicht schwächen: Ausbau der sozialen Selbstverwaltung; keine Eingriffe in den Kernbereich
Wettbewerb zwischen Krankenkassen stärken und fair ausgestalten
Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot als rechtsstaatliche Grundpfeiler
Klagemöglichkeit der Krankenkassen bei rechtswidrigen Gesetzen (s. o.)
Aufsicht ist auf Rechtsaufsicht zu beschränken, keine Fachaufsicht
Keine Abschaffung der Friedens- und Listenwahlen; Listenzusammenlegung auch nach Ende der Einreichungsfist wieder ermöglichen
Gesetzliche Regelung zum Ausschluss von Interessenkollisionen in der Selbstverwaltung erweitern
Stärkung des Ehrenamts und verlässliche Absicherungen gegen Haftungsrisiken
- Wettbewerbsbedingungen fair ausgestalten: Erhalt des gegliederten, wettbewerblichen und selbstverwalteten System
Mehr Wettbewerb im Bereich der Selektivverträge ermöglichen
Ausschreibungen müssen als Wettbewerbsinstrument erhalten bleiben
Vertragsfreiheit der Kassen in Bezug auf den Gutachterdienst der Medizinischen Dienste
Morbi-RSA evaluieren und fortentwickeln: Risikoselektion und Manipulationen wirksam verhindern
Versichertenstrukturen im Morbi-RSA stärker berücksichtigen und Anreize zur Gesunderhaltung der Versicherten setzen
Verhältnis zwischen PKV und GKV bei der Gestaltung und Finanzierung des regulatorischen Rahmens klarstellen
Beteiligung der PKV an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sicherstellen.
- Entbürokratisierung im Gesundheitswesen vorantreiben: Familienversicherung entbürokratisieren (Einkommensgrenzen vereinheitlichen, Familienversicherung ohne Altersbegrenzung bei Versicherten mit Behinderung gewähren, Wegfall Prüfung des „überwiegenden Unterhalts“)
Etablierung einer automatisierten Zustellung der eAU an die Arbeitgeber und automatisierter Antrag auf Erstattung der U1
Information der Versicherten bei Erhöhung des Zusatzbeitrags über digitale Kanäle, Medien ermöglichen
Keine Streichung z.B. von Qualitätsnachweise unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung
- Patienten und Versicherte in den Fokus rücken: Gesundheitskompetenz fördern
Selbstverwaltung und Selbsthilfe besser vernetzen, Informationszugang strukturieren
MDK-Beschwerdestellen bundesweit bündeln
Einheitliche, sektorenübergreifende Qualitätskriterien entwickeln
Mehr Qualitätstransparenz bei Kliniken und Praxen
ePA gezielt zur Qualitätsverbesserung nutzen
Krankenkassen Datenzugriff auf ePA ermöglichen
Fehlerkultur stärken, Meldepflicht für „Never Events“ einführen
Verbindliche Standards für Gutachten bei Behandlungsfehlern schaffen
Beweislasterleichterungen für Patienten
Ethische Fragen breit diskutieren
Würde des Menschen in der Versorgung sichern
Geschlechterspezifische Besonderheiten berücksichtigen
- Digitalisierung und neue Technologien effizient und nutzerfreundlich vorantreiben: Abschaffung nicht interoperabler Digitalisierungslösungen
Regulierung digitaler Wettbewerber
Förderung von KI und robotergestützten Assistenzsystemen inkl. ethischer Regulierung
Schlüssiges Gesamtkonzept für Digital-, Daten- und KI-Recht mit zentralisierter Überwachung.
Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der ePA
Förderung der digitalen Kompetenz
Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei DiGA und DiPA.
Stärkung der Selbstverwaltung: kein Eingriff in den Wettbewerb durch staatliche Akteure
Keine zusätzlichen Zulassungsverfahren für individuelle Kassenlösungen
Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (z.B. gematik) durch den Bund
Forderung einer Kompensation bei kommerzieller Datennutzung aus dem Forschungsdatenzentrum
- Arzneimittelversorgung stärken und Apothekenversorgung neu denken: strukturiertes Herangehen auf europäischer Ebene zur Bekämpfung von Lieferengpässen
Möglichkeiten zur direkten AMTS-Beratung an Hand von Medikationsplan und Medikationsliste der ePA
Verpflichtung von Herstellern und Sponsoren klinischer Studien zur Veröffentlichung der Studienergebnisse mit regelhafter Kontrolle und Sanktionsbewehrung
Rabattverträge beibehalten
kostenneutrale Neuordnung der Apothekenhonorierung mit Anreizen zur Versorgung im ländlichen Raum statt pauschaler Honorarerhöhung
Versandhandel und Tele-Pharmazie als Optionen der Versorgung gerade im ländlichen Bereich erhalten bzw. ermöglichen
- Arzneimittelfinanzierbarkeit nachhaltig gestalten: Preisspirale bei patentgeschützten Arzneimitteln durchbrechen
bestehende Ausgabensteuerungsinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung schärfen und ungenutzte Ausgabensteuerungsinstrumente wie Preisdeckelungen anwenden
Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent
AMNOG-Nutzenbewertungssystem modernisieren, um auch bei Arzneimittelzulassungen mit unreifen Daten sachgerechte Preisverhandlungen zu ermöglichen
Geltung des Erstattungsbetrages rückwirkend ab Tag 1 des Inverkehrbringens, keine Verlängerung der geheimen Erstattungsbeträge
Schutz der Importförderklausel
- Abbau von Unter-, Über- und Fehlversorgung: Ambulant vor stationär u.a. durch Ausbau AOP Katalog
Einführung bundesweit einheitlicher Krankenhaus-Level
Abbau von Sektorengrenzen und die Priorisierung ambulanter Versorgung
Spezialisierung und Standortkonzentration von Kliniken sowie Krankenhäuser ohne Qualitätsanforderungen aus dem Plan entfernen
Einführung eines Primärarztmodells zur Verbesserung der Versorgungssteuerung und schnelleren (TSS) Terminvermittlung bei Fachärzten
Erhöhung der Attraktivität der ärztlichen Niederlassung insbesondere im ländlichen Raum und in der Allgemeinmedizin
Erleichterte Gründung von Gesundheitszentren und kommunalen MVZ
Vorteile der Delegation und Substitution zur Entlastung ärztlicher Strukturen nutzen Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch Kosten- und Qualitätssicherung
- Morbi-RSA reformieren - Fairness im Wettbewerb sichern: Einführung der HMG-Anzahl als Risikomerkmal im mRSA sowie eines kalendertäglichen Schwellenwerts im Risikopool. Beibehaltung einer jährlichen Überprüfung der Variablenauswahl in Bezug auf die Regionalkomponente
Relationen
Keine Relationen.