polradar

Vereinigung freischaffender ArchitektenInnen Deutschlands e.V. | VfA

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vereinigung freischaffender ArchitektenInnen Deutschlands e.V. | VfA Tätigkeit: Berufsverband Die Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V. (VfA) vertritt als Berufsverband die berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen freiberuflich tätiger Architektinnen und Architekten sowie angrenzender Fachrichtungen gegenüber Gesetzgebern, Ministerien und sonstigen Stellen auf Bundes- und Landesebene sowie auf europäischer Ebene. Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an rechtlichen, berufspolitischen und administrativen Rahmenbedingungen, die die Berufsausübung und Berufszulassung betreffen. Dazu gehört insbesondere die Positionierung in Gesetzgebungsverfahren, Verordnungen und Richtlinien im Bereich Berufsrecht, Honorarordnung (HOAI), Berufsausbildung sowie Planungs- und Wettbewerbswesen. Die VfA bringt ihre Positionen durch Stellungnahmen, Gespräche mit Entscheidungsträgern, Gremienarbeit sowie Mitwirkung in Dachverbänden ein, unter anderem in der Bundesarchitektenkammer (BAK), im Bundesverband Freier Berufe (BFB), im Architects’ Council of Europe (ACE), im Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) sowie in der Initiative Architektur und Baukultur. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Schienenverkehr; Kultur; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Binnenmarkt; Immissionsschutz; Wohnen; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Stadtentwicklung; Wettbewerbsrecht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Ländlicher Raum; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft Regelungsvorhaben: - Fortführung der HOAI: Wiedereinführung von verbindlichen Mindestsätzen, Erhöhung der Tafelwerte

Relationen

Keine Relationen.