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KombiConsult GmbH

lobbyregister / register_entry 25.01.2022 · Original ↗

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KombiConsult GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater KombiConsult setzt sich für einen nachhaltigen, effizienten Güterverkehr und die Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße ein. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu verschiedenen Themenfelden geführt, die die Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit im Kombinierten Verkehr betreffen. In diesem Zusammenhang nehmen wir an Parlamentarsichen Abenden sowie Informations- Diskussionsveranstaltungen teil bei denen auch der vorgenannte Adressatenkreis vertreten ist. Interessenbereiche: Güterverkehr; Schienenverkehr; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Straßenverkehr; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Schifffahrt; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" Regelungsvorhaben: - Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, veröffentlicht am Donnerstag, den 1.12.2022 im Bundesanzeiger BAnz AT 01.12.2022 B5 Die Interessenvertretung im Jahr 2025 bezog sich darauf, bei der Umsetzung der Richtlinie, Erfahrungen aus der Planungs-, Genehmigungs- und Bewilligungspraxis einzubringen und Praxistauglichkeit zu weiter zu verbessern. - Mittel im Bundeshaushalt für den Kombinierten Verkehr: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025). Der Mittelansatz für Investitionen für Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs sollte im laufenden Jahr und den Folgejahren über Verpflichtungsermächtigungen deutlich angehoben werden um den Antragstellern und Bewilligungsbehörden Planungssicherheit zu geben. Dazu wurde eine Übersicht bekannter (geplanter) Projekte im Geltungsbereich der Richtlinie/des Haushaltstitels erstellt und der geschätzte Gesamtinvestionsbedarf in Gesprächen genannt.

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